Bericht Gemeinden 2013 - Direktion der Justiz und des Innern

Transcrição

Bericht Gemeinden 2013 - Direktion der Justiz und des Innern
Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Bericht zur Aufsicht über die
Gemeinden 2013
27. August 2014
Seite 2/99
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
4
Gemeindeamt: Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten 2013
7
1
2
2.1
2.2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4
Organisation
Präventive Massnahmen
Plausibilisierung von Finanzdaten
Auskunft und Schulungen
Haushaltprüfung
Anstalten
Aufsichtsrechtliche Jahresrechnungsprüfung
Steuerausscheidungen
Prüfstellen
Rückstellungen
Auswahl Aufsichtsfälle
7
7
7
8
8
8
9
10
10
11
12
Bezirksräte: Aufsicht Gemeindewesen
13
1
2
2.1
2.2
2.3
3
4
13
13
14
23
25
29
29
Aufgabe
Gemeindewesen
Überblick Visitationen
Statistik
Erläuterungen, Ergebnisse, Anordnungen
Bilanzfehlbetrag: Bestand/Tilgung
Fazit
Gemeindeamt: Finanzkennzahlen
31
1
2
2.1
2.2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4
31
33
33
34
35
35
36
52
68
84
87
90
Das Wichtigste in Kürze
Einleitung
Finanzkennzahlen
Datenquelle
Finanzlage der kommunalen Haushalte im Kanton Zürich
Konjunkturelles Umfeld
Politische Gemeinden
Primarschulgemeinden
Oberstufenschulgemeinden
Zweckverbände
Anstalten
Formeln zu den Kennzahlen
Seite 3/99
Gemeindeamt: Revision Jahresrechnungen 2012
94
1
1.1
2
2.1
2.2
2.3
3
94
94
95
95
96
97
99
Kurzbericht (Prüfungstestat)
Prüfungsurteil – Genehmigung, Einschränkung, Zusatz
Umfassender Bericht
Anzahl Hinweise und Empfehlungen nach Organisationsart
Hinweise und Empfehlungen aufgrund der Gemeindegrösse
Hinweise und Empfehlungen nach Prüffeld und Prüfbereich
Fazit
Lesehilfe:
Für einen Überblick
Nur die Zusammenfassung (S. 4-6) lesen
Für eine erste Vertiefung
Aufsichtsrechtliche Prüfungen: Gemeindeamt (S. 7-13), Bezirksrat (S. 26-30)
Finanzkennzahlen: Überblick und Einleitung (S. 31-34)
Für detaillierte Betrachtung
Alle Kapitel lesen
Impressum
Entstanden in Zusammenarbeit zwischen Bezirksräten, Statistischem Amt und Gemeindeamt
Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, 2014
Seite 4/99
Zusammenfassung
Ziel und Aufbau der Berichterstattung
Der Untersuchungsgegenstand aus der Perspektive der Aufsicht ist die einzelne
Körperschaft. Je nach Gemeindeorganisation können die Körperschaften in einem
unterschiedlich breiten Aufgabengebiet tätig sein. Im Bericht werden politische Gemeinden,
Schulgemeinden, vermögensfähige Zweckverbände und Anstalten erfasst.
Die Aufsicht über die öffentlichen Haushalte soll die gesetzliche Haushaltsführung
sicherstellen, Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenwirken und damit zu korrekter Information der Stimmberechtigten beitragen. Sie wird durch die Bezirksräte, die Direktion der
Justiz und des Innern sowie durch den Regierungsrat ausgeübt.
Ein Element der Aufsicht ist die Berichterstattung über eben diese Tätigkeit: Es wird
offengelegt, wie die betreffenden Organe ihre Aufsicht wahrgenommen haben. Die
Berichterstattung ist auf die Aufsicht im Finanzbereich beschränkt. Andere Bereiche der
allgemeinen Aufsicht (z.B. die Prüfung der Gemeindeordnungen) und die spezifischen
Fachaufsichten sind nicht dargestellt. Die Information der breiten Öffentlichkeit über die
finanzielle Situation der Gemeinden ist nicht Gegenstand des Berichts. Dies ist Aufgabe des
Statistischen Amtes (vgl. hierzu statistik.info 2014/01).
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit der Bezirksräte, des
Statistischen Amts und des Gemeindeamts. Er gibt Einblick in die kantonale
Aufsichtstätigkeit während des Jahres 2013. Er ist gegliedert in die Kapitel zur
Aufsichtstätigkeit von Gemeindeamt und Bezirksrat, Auswertung und Darstellung der
Finanzkennzahlen der Gemeinden und den Bericht über die Revisionstätigkeit des
Gemeindeamtes. Gegenstand der Aufsicht ist die Gemeindetätigkeit. Der Umfang des
Berichtes lässt erkennen, dass er nicht die gesamte Aufsichtstätigkeit des Kantons abbildet,
sondern sich im Wesentlichen auf die finanziellen Aspekte beschränkt. Grundlage bilden
insbesondere die Jahresrechnungen der Gemeinden für das Jahr 2012. Sie sind im Auftrag
der Gemeinden von fachkundigen und von ihr unabhängigen Prüfstellen revidiert, von den
Bezirksräten aufsichtsrechtlich geprüft und vom Gemeindeamt gemeinsam mit dem
Statistischen Amt ausgewertet worden. Dies erlaubt eine Beurteilung der finanziellen Lage
der Gemeinden anhand schweizweit einheitlicher Indikatoren.
Erkenntnisse
Der Kanton Zürich hat eine dezentrale Aufsichtsstruktur. Diese Organisationsform bedarf
der Koordination der Tätigkeiten, einer klaren Aufgabenteilung und Zuweisung von
Kompetenzen. Es bestehen verschiedene Arbeitsunterlagen, um den Aufsichtsstellen die
Koordination ihrer verschiedenen Prüfungen und Prüfungsschwerpunkte zu erleichtern.
Auslegung, Gewichtung und Umsetzung im Rahmen der Prüfungstätigkeit sind jedoch
Seite 5/99
unterschiedlich. Während eine gemeinsame Ziel- oder Schwerpunktsetzung der
Jahresrechnungsprüfung zwischen Gemeindeamt und Bezirksräten abgesprochen wird,
fehlt es noch an einem einheitlichen Vorgehen bei Verstössen. Doppelspurigkeiten,
unterschiedliche Auffassungen der Prüfungstätigkeiten sowie unterschiedliche Aussagen
gegenüber den beaufsichtigten Organisationen kommen zu häufig vor.
Mit dem neuen Finanzausgleich erhielten die Gemeinden eine höhere Finanzautonomie, im
Gegenzug aber auch eine höhere Verantwortung. Im neuen System findet nach dem
Auslaufen des Übergangsausgleichs 2017 keine Aufwandabdeckung durch den Kanton
mehr statt. Tendenziell steigt das Risiko einer Gemeindeinsolvenz, weil mit dem Wegfall der
Prüfungen im Rahmen des Finanzausgleichs weniger direkte Aufsicht im Finanzbereich
ausgeübt wird. In der Finanzaufsicht durch das Gemeindeamt werden deshalb vermehrt
Schwerpunktprüfungen und Stichproben vorgenommen.
Die Finanzkennzahlen weisen für die zürcherischen Gemeinden und Schulgemeinden zum
finanziellen Zustand tendenziell gute, zur Entwicklung ausreichend bis gute Werte aus. Es
gibt relativ wenige Gemeinden, deren finanzielle Lage gemäss Richtwerten als
problematisch beurteilt werden muss. Dazu gehören vor allem die Gemeinden, die schon
bisher, wegen ihrer kritischen finanziellen Situation, Steuerfussausgleich bezogen haben.
Die gemeinschaftliche Aufgabenerfüllung in Form von Zweckverbänden, Anstalten oder
privatrechtlichen Organisationsformen wie Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder
Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellt die Aufsicht zunehmend vor Probleme. Die
privatrechtlichen Organisationformen sind der öffentlich-rechtlichen Aufsicht weitgehend
entzogen und können nur indirekt über die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner geprüft
werden. Bei Zweckverbänden und Anstalten müssen Vorstände und Delegierte die
Interessen der Organisation gegenüber den Interessen der beteiligten Gemeinden, die sie
vertreten, abwägen. Für die angeschlossenen Gemeinden können erhebliche finanzielle
Risiken entstehen.
Zur bezirksrätlichen Aufsicht
Die Berichterstattung der Bezirksräte weist ein überwiegend positives Bild der Amts- und
Geschäftsführung in den Gemeinden aus. Untergeordnete Probleme und kleinere Mängel,
in der Regel technischer oder formeller Art, können im direkten, informellen Kontakt oder im
Rahmen der Visitationen und Jahresrechnungsprüfungen gelöst werden.
In schwerwiegenden Fällen ordnen die Bezirksräte Massnahmen an und/oder begleiten und
überwachen die betroffenen Gemeinwesen eng.
Seite 6/99
Zur Rechnungsrevision
Die deutlich höhere Anzahl von eingeschränkten Prüfungsurteilen, 23 gegenüber 16 im
Vorjahr, geht zum grössten Teil auf nicht korrekt geäufnete Rückstellungen für die
Vorsorgeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Sanierung der BVK zurück. Die
zweitmeisten Zusätze (8) zum Prüfungsurteil entstanden im Spitalbereich aus der
mangelhaften Umwandlung von Investitionsbeiträgen der Gemeinden in Darlehen.
Trotz dieser Steigerung an Einschränkungen ist festzuhalten, dass die Anzahl der
Revisionsanmerkungen zurückgegangen ist. Die geprüften Organisationen nehmen
Verbesserungsvorschläge auf und setzen sie in Massnahmen um.
Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass Anmerkungen in Bereichen, die
nicht gesetzlich abschliessend geregelt sind, nicht wiederholt werden, wenn die
Vorsteherschaft der Organisation zu erkennen gegeben hat, dass sie keine Korrekturen
aufgrund der letzten Bemerkungen vornehmen wird.
Seite 7/99
Gemeindeamt: Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten 2013
Die Aufsichtstätigkeit im Finanzbereich dient der Gewährleistung der gesetzmässigen
Haushaltführung. Ziel ist es, Fehlentwicklungen im Haushalt frühzeitig zu erkennen und zu
korrigieren, um den Gemeindehaushalt zu schützen. Nicht zuletzt dient die Aufsicht auch
den Stimmberechtigten, damit diese ihre demokratischen Mitwirkungsrechte wahrnehmen
können.
1
Organisation
Innerhalb der Gemeinde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft wird die Finanzaufsicht
durch deren eigene Organe, die Exekutiven, die RPK oder die Delegiertenversammlungen
oder durch sie bestellte externe Prüfstellen wahrgenommen. Der Kanton übt die
Finanzaufsicht in erster Linie durch die Bezirksräte und das Gemeindeamt aus.
Mit der Bereitstellung von Informationen und Schulungen und durch die Beantwortung von
Einzelfragen bis zu eigentlichen Beratungen wirken die Aufsichtsorgane präventiv auf eine
korrekte Haushaltführung und Rechnungslegung hin. Ziel ist es, den für die finanziellen
Belange der Gemeinden zuständigen Personen, innerhalb von Behörden wie der
Verwaltung, die notwendige Unterstützung für die Erfüllung ihrer Aufgaben zukommen zu
lassen.
Mit der repressiven Aufsicht greifen Bezirksrat und Gemeindeamt (und allenfalls
Regierungsrat) bei Verstössen gegen finanzrechtliche Bestimmungen unmittelbar in die
Haushaltführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein. Mit Hinweisen, Anordnungen
oder rechtsmittelfähigen Verfügungen wird der rechtmässige Zustand (wieder)hergestellt.
Die systematischen Prüfungen und stichprobenweisen Kontrollen dienen aber nicht nur der
Fehlerkorrektur, sondern erzeugen auch wieder eine präventive Wirkung.
2
Präventive Massnahmen
2.1
Plausibilisierung von Finanzdaten
Die diesem Bericht zu Grunde liegenden Finanzdaten beruhen auf den Angaben der
Gemeinden und der kantonalen Finanzverwaltung. Sie werden darüber hinaus für
verschiedenste Berechnungen und statistische Vergleiche verwendet.
Die meisten Gemeinden legen nach dem Kontenrahmen HRM1 Rechnung und übermitteln
ihre Jahresrechnungswerte dem Statistischen Amt des Kantons Zürich. Die
Rechnungszahlen der Gemeinden, die bereits HRM2 verwenden, werden vom
Gemeindeamt umgeschlüsselt, damit auch deren Daten in der Statistik ausgewertet werden
können. Die Datenlieferungen werden systematisch vom Statistischen Amt plausibilisiert
Seite 8/99
Aufsichtsrechtliche Prüfungen
und Abweichungen konkret vom Gemeindeamt überprüft. Die Korrektur erfolgt aber
ausschliesslich zwischen publizierter Jahresrechnung und statistischen Daten; die
Rechnungen werden nicht mehr geändert.
Eine ausgewählte Plausibilisierung betrifft die Abstimmung zwischen Investitionsrechnung
und Laufender Rechnung. Es wird überprüft, ob die ausgewiesenen Buchgewinne der
Investitionsrechnung (942.7920) übereinstimmen mit dem Ausweis in der Laufenden
Rechnung (941.4240). Begründet werden Abweichungen hauptsächlich mit:



Aktivierungen ausserhalb der Laufenden Rechnung
Fehlerhaften Buchungen
Unkorrekten Kontierungen
Es wurden insgesamt 22 politische Gemeinden über Abweichungen in diesem Bereich
orientiert.
2.2
Auskunft und Schulungen
Ein wesentliches Instrument der präventiven Aufsicht war 2013 wiederum die Beratung der
Gemeinden und die Erteilung von Auskünften im Einzelfall. Anzahl (rund 1‘600) und
Zeitaufwand (rund 750 Std.) der Auskünfte waren gegenüber 2012 nahezu unverändert
(Abweichung: 1.6 bzw. 3.9%).
Gleich den Auskünften dienen die Schulungen des Gemeindeamtes der präventiven
Aufsicht: In 13 Kursen wurden 219 Teilnehmende in verschiedenen Themen des
öffentlichen Finanzhaushalts weitergebildet.
3
Haushaltprüfung
Das Gemeindeamt hat bereits 2012 verschiedene aufsichtsrechtliche Prüfungen
vorgenommen. Diese wurden 2013 weitergeführt und ergänzt:
3.1
Anstalten
Seit dem 1. April 2005 können die politischen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben
selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten errichten. Die Grundlage wurde mit dem Gesetz
über selbständige Gemeindeanstalten vom 25. Oktober 2004 durch die Ergänzung des
Gemeindegesetzes (GG) mit den §§ 15 a und 15 b geschaffen. Die Haushaltführung der
kommunalen wie auch der interkommunalen Anstalten richtet sich nach den Vorschriften
über den Gemeindehaushalt (§ 15 a Abs. 4 und § 15 b Abs. 5 GG). Die Anstalten stehen
unter der Aufsicht des Bezirksrates (§ 141 GG).
Seite 9/99
Im Sinne einer koordinierten und einheitlichen Aufsicht hat das Gemeindeamt 2012 mit
einer systematischen Prüfung der Jahresrechnungen und Prüfberichte neuer und bereits
länger bestehender, aber noch nicht geprüfter Anstalten begonnen. Die Prüfungen konnten
2013 weitgehend abgeschlossen werden.
Von den 15 geprüften Anstalten wiesen acht schwerwiegende Mängel auf, die nicht mit
Korrekturen in den folgenden Jahresrechnungen geheilt werden konnten, sondern die neue
Erstellung der fehlerhaften Jahresrechnungen erforderte. Die entsprechenden Anordnungen
erfolgten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksräten. Vier Fälle erwiesen sich als
zu umfangreich oder komplex, um sie 2013 bereinigen zu können, und werden
voraussichtlich 2014 zum Abschluss gebracht. Zudem wurde festgestellt, dass bei drei
Stiftungen die Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher oder ein privatrechtlicher Haushalt vorliegt,
zu klären ist.
Die Jahresrechnungen der Anstalten wiesen eine Reihe von untergeordneten Fehlern auf,
die keine wesentlichen Einflüsse auf die Jahresrechnung haben: unvollständige oder nicht
korrekt dargestellte Jahresrechnungen, falsche Kontonummern, fehlende Abschlusskonten,
fehlerhafte Bilanzierung, unvollständige Abschreibungstabellen, etc. Mit Hinweisen,
Bemerkungen und Feststellungen wurde auf eine Korrektur in der folgenden
Jahresrechnung hingewirkt.
Wesentliche Mängel waren vor allem dem fehlenden Bewusstsein geschuldet, dass mit der
Übertragung einer Gemeindeaufgabe in eine Anstalt der Rechtsrahmen des öffentlichrechtlichen Haushaltsrechts nicht verlassen wird, bzw. dass eine Auslagerung in eine
Anstalt auch im Haushalt der abgebenden Organisation(en) ihren Niederschlag finden
muss. Konkret waren die Rechnungen regelmässig nicht oder nur unvollständig in der
öffentlich-rechtlichen Form des Harmonisierten Rechnungsmodells dargestellt; wesentliche
Informationen für die demokratischen Entscheidungsprozesse und Kontrollinstanzen waren
dadurch nicht verfügbar. Weil die Form der Auslagerung in eine Anstalt eine Einschränkung
der demokratischen Mitwirkungsrechte mit sich bringen kann, ist es umso wichtiger, dass
dem Haushaltsrecht Geltung verschafft wird. Die Aufsicht will damit sicherstellen, dass die
Risiken, die den Gemeindehaushalten durch die „externe“ Aufgabenerfüllung entstehen
können, mindestens transparent gemacht werden.
3.2
Aufsichtsrechtliche Jahresrechnungsprüfung
Der Schwerpunkt der aufsichtsrechtlichen Jahresrechnungsprüfung wurde auf Gemeinden
und Zweckverbände gelegt, die 2012 eine andere finanztechnische Prüfstelle beauftragten
als 2011. Die Prüfungen ergaben keine Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang
zwischen einer besonders kritischen Prüfung im Vorjahr und dem Wechsel der Prüfstelle
bestehen könnte. Im Gegenteil konnte festgestellt werden, dass die Empfehlungen und
Seite 10/99
Aufsichtsrechtliche Prüfungen
Hinweise der vorgängigen Prüfungen aufgenommen und festgestellte Mängel beseitigt
wurden.
Gemeinden mit Übergangsausgleich werden vom Gemeindeamt bei Jahresrechnung und
Budget eng begleitet. Diese mehrfachen Kontrollen bewirken, dass die Rechnungen und
Budgets im Grundsatz fehlerfrei sind. Das enthebt die Gemeinden jedoch nicht der
Verpflichtung, ihrerseits die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnungen zu
veranlassen. Dies ist umso wichtiger, als sich die Prüfungen des Gemeindeamtes auf die
Fragestellungen rund um den Übergangsausgleich konzentrieren.
Gesamthaft war die Qualität der Rechnungslegung gut. Festgestellte Mängel waren von
untergeordneter Bedeutung.
3.3
Steuerausscheidungen
In sechs Gemeinden (Stichproben) wurde die Abrechnung der Steuerausscheidungen einer
vertieften Prüfung unterzogen. Vier Gemeinden wiesen Mängel auf:



Falsche Kontierungen
Fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Abgrenzungen
Pauschale statt individuelle Rückstellungen
Auf Grund des relativ schlechten Ergebnisses werden 2014 weiter Stichprobenprüfungen
durchgeführt.
3.4
Prüfstellen
Bereits 2012 hat das Gemeindeamt in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bereich
der Wirtschaftsprüfung Vorgaben für die finanztechnische Revision der öffentlich-rechtlichen
Haushalte entwickelt und in einer Wegleitung veröffentlicht. Dabei wurden auch die
Formulierungen des Prüftestats an die Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen
Haushalts angepasst und das Prüftestat für die Prüfung der Jahresrechnungen 2012
verbindlich erklärt. Die stichprobenweise Prüfung der Einhaltung dieser Vorgabe zeigte,
dass die Prüfstellen diese Vorgabe nahezu vollständig eingehalten haben. Die festgestellten
Abweichungen waren von geringer Bedeutung und erforderten keine weiteren
Massnahmen.
Die Jahresrechnungsprüfungen durch die Bezirksräte und das Gemeindeamt haben
gezeigt, dass die Prüfungen der finanztechnischen Prüfstellen sehr unterschiedlich
ausfallen. Mehrheitlich ist dies auf abweichende Schwerpunktsetzungen oder auf die
uneinheitliche Bestimmung von „Wesentlichkeit“ im Zusammenhang mit der öffentlichrechtlichen Jahresrechnung zurückzuführen. Letzteres wird dann zum Problem, wenn aus
Sicht der Aufsichtsorgane Bezirksrat und Gemeindeamt zwingende Bestimmungen nicht
Seite 11/99
eingehalten sind, die in der primär an der finanziellen Grössenordnung orientierten
Sichtweise der Prüfstelle von untergeordneter Bedeutung scheinen. Auf Bereiche, in denen
es zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen kann, wurden die Prüfstellen bereits vor den
Jahresrechnungsprüfungen aufmerksam gemacht.
Eine unmittelbare Aufsicht über die Prüfstellen durch das Gemeindeamt besteht nicht.
Weichen jedoch die Einschätzung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit zwischen der
Prüfstelle und dem Gemeindeamt wesentlich voneinander ab oder fehlen aus Sicht des
Gemeindeamtes wichtige Bemerkungen im umfassenden Bericht der Prüfsstelle, wurde die
betroffene Prüfstelle auf die aus Sicht des Gemeindeamtes unzureichende Prüfung
hingewiesen.
Einige Prüfstellen beanstandeten die Rechnungslegung nicht, obwohl die
Jahresrechnungen verschiedener Anstalten nicht den Bestimmungen der öffentlichrechtlichen Rechnungslegung entsprachen oder es bei den zum Teil erheblichen
Vermögensverschiebungen im Rahmen von Ausgliederungen und Umwandlungen von
Verwaltungsaufgaben zu fehlerhaften Verbuchungen kam. Das Gemeindeamt lud in solchen
Fällen die betroffenen Prüfstellen zur Stellungnahme und allenfalls zur Erläuterung der
strittigen Einschätzung ein. Ziel der Diskussion war es, unabhängig von den bereits
veranlassten Korrekturen auch die Prüfstellen für die Besonderheiten der öffentlichrechtlichen Rechnungslegung gerade bei den ungewöhnlicheren Rechtsformen des
öffentlichen Haushalts zu sensibilisieren und dadurch eine korrekte Revision in Zukunft
sicherzustellen.
3.5
Rückstellungen
Im Zuge der regelmässigen Prüfungstätigkeit des Gemeindeamtes fiel auf, dass bei den
Gemeinden des Kantons Zürich eine verhältnismässig vielfältige Praxis bei der Bildung und
Auflösung von Rückstellungen herrscht. Im Interesse der Aussagekraft und der
Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse muss der Kanton auf eine einheitliche Regelung
und Praxis im Bereich der Rechnungslegung hinwirken. Dazu gehört unter anderem,
durchzusetzen, dass Rückstellungen im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen Handhabung
tatsächlich nur in Bezug auf in der Vergangenheit entstandene Verpflichtungen und nicht
zur finanzpolitischen Gestaltung des Rechnungsergebnisses getätigt und aufgelöst werden.
In Verbindung mit der Jahresrechnungsprüfung durch die Bezirksräte wurden die
Rückstellungen der Gemeinden erfasst und einer Prüfung unterzogen. Die Resultate der
Prüfung wurden im Jahr 2013 mit den Bezirksbehörden besprochen, denen es obliegt, die
korrekte Anwendung von Rückstellungen in den Gemeinden durchzusetzen.
Seite 12/99
Aufsichtsrechtliche Prüfungen
4
Auswahl Aufsichtsfälle
Die Einleitung aufsichtsrechtlicher Prüfungen und Massnahmen kann sich in der Folge
regelmässiger Prüfungen, wie oben beschrieben, oder aus Hinweisen und Informationen
durch Anfragen oder Medienberichte ergeben.
Im Folgenden wird eine Auswahl von Fällen dargestellt, die im Jahr 2013 bearbeitet wurden:

Aus der Budgetprüfung von Übergangsausgleichsgemeinden ergaben sich unter
anderem Hinweise darauf, dass ein Zweckverband eigene Vermögenswerte
ausweist, was bei einem Zweckverband ohne Vermögensfähigkeit nicht möglich ist.
Der zuständige Bezirksrat wurde aufgefordert, den Sachverhalt zu klären. Die
offenen Fragen werden anlässlich der Visitation 2014 und der
Jahresrechnungsprüfung 2013 durch den Bezirksrat geklärt.

Der Ausweis der Beteiligung einer Politischen Gemeinde an einer Genossenschaft
erfolgte aus Sicht des Gemeindeamtes nicht korrekt im Finanzvermögen. In der
Folge wurde die Erhöhung der Beteiligung kreditrechtlich von der
Gemeindeversammlung statt an der Urne beschlossen. Der zuständige Bezirksrat
klärte die Erhöhung der Beteiligung ab und eröffnete der Gemeinde die Taxierung
als Verwaltungsvermögen. Beschluss und Überprüfung der Umbuchungen erfolgen
2014.

Das Gemeindeamt forderte einen Bezirksrat zur Einreichung der Jahresrechnung
2012 eines Zweckverbandes auf. Ende 2013 waren die Unterlagen noch
ausstehend.

Trotz Hinweisen auf bestehende Mängel nahm ein Bezirksrat die Jahresrechnung
2012 eines Zweckverbandes ab. Die Klärung und Korrektur der Mängel stand Ende
2013 noch aus.

Die Jahresrechnung einer Gemeinde wies eine Reihe von Mängeln auf. Der
Bezirksrat forderte eine Stellungnahme ein. Die Jahresrechnung wurde mit
Bemerkungen zu den wesentlichen Fehlern vom Bezirksrat abgenommen.
Die Auswahl der Fälle zeigt, dass beim bestehenden Aufsichtsverfahren die Vorgänge sehr
lange dauern können. Die Überprüfung von Massnahmen und Korrekturen kann oftmals erst
im Folgejahr mit dem Vorliegen der aktuellen Jahresrechnungen erfolgen.
Seite 13/99
Bezirksräte: Aufsicht Gemeindewesen
1
Aufgabe
Die Gemeinden, Anstalten und Zweckverbände stehen unter der Aufsicht des Bezirksrates.
Dieser wacht darüber, dass die Gemeindebehörden und -beamten ihre Pflichten
gewissenhaft und den gesetzlichen Vorschriften gemäss erfüllen (§ 141 GG). Stellt der
Bezirksrat Mängel in der Amtsführung und Verwaltungstätigkeit fest, muss er mit geeigneten
Mitteln für Abhilfe sorgen und darüber die Direktion der Justiz und des Innern informieren
(§ 142 GG). Ausserdem erstattet der Bezirksrat der Direktion einen Jahresbericht über die
Ausübung der Gemeindeaufsicht, worin die Ergebnisse der Prüfungen und die
Anordnungen ausgewiesen sind (§ 147 GG).
Die Aufsichts- und Rechtsmitteltätigkeit der Bezirksräte erfolgt in den Bereichen
Gemeindewesen, Kinder- und Erwachsenenschutz, Sozialwesen, Personenrecht und Adoption, Schulwesen, Land- und Forstwirtschaft, Grundeigentum (Lex Koller) und
Stiftungswesen.
Die Aufsichtstätigkeit wird in erster Linie durch die Prüfung von Jahresrechnungen und
gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattungen und durch Visitationen im unmittelbaren
Kontakt mit den kommunalen Behörden wahrgenommen. Zusätzlich interveniert der
Bezirksrat, wenn er auf andere Weise auf Vorgänge in den Gemeinden aufmerksam wird,
die der näheren Prüfung durch die Aufsichtsinstanzen bedürfen (informelle Kontakte,
Anfragen, Medienberichte o. Ä.). In einem gewissen Zusammenhang mit der
Aufsichtstätigkeit steht die Rechtsmitteltätigkeit. Diese besteht im Wesentlichen in den
Entscheidungen als erste Rechtsmittelinstanz über Beschwerden und Rekurse gegen
Erlasse und Anordnungen kommunaler Behörden.
2
Gemeindewesen
Zur Aufsicht über das Gemeindewesen gehören neben den entsprechenden
Rechtsmittelverfahren alle Aufgaben, die die Aufsicht über die Gemeinden betreffen. Der
Rechtsmittelbereich umfasst im Wesentlichen die Beurteilung von Gemeindebeschwerden,
Stimmrechtsrekursen und übrigen Rekursen gegen Erlasse und Anordnungen kommunaler
Behörden. Die Aufsichtstätigkeit wird einerseits mit der Prüfung der Gemeindehaushalte
und Berichterstattungen und andererseits den Visitationen und der Begleitung der
Amtsübergaben wahrgenommen.
Bezirksrat
2.1
Bezirk
Seite 14/99
Überblick Visitationen
Visitationen
gemäss
Vertiefte Prüfung
 § 8 Sozialhilfegesetz
 § 37 Gesundheitsgesetz
 § 12 Gesetz über Invalideneinrichtungen für
erwachsene Personen und den Transport von
mobilitätsbehinderten Personen
 § 22 Bodenverbesserungs-Verordnung
 § 143 Gemeindegesetz
Affoltern
Politische Gemeinden
Politische Gemeinden
Visitationen
 Aeugst am Albis
 Bonstetten
 Hedingen
 Kappel am Albis
 Knonau
 Maschwanden
 Ottenbach
Schulgemeinden
 Gemeindeorganisation
 Gemeindebehörden
 Protokolle
 Finanzen
 Einbürgerungen
 Steuern
 Bürgerrecht
 Hundegesetzgebung
 Einwohnerkontrolle
 Submissionen
 Feuerwehr/Feuerpolizei/Gebäudeversicherung
Schulgemeinden
 7 Sozialbehörden
 7 Behinderteneinrichtungen und Soziale
Institutionen
 2 Alters- und Pflegeheime
 6 Flur-/Unterhalts-Genossenschaften
 PS Aeugst am Albis
 PS Bonstetten
 PS Knonau
 PS Maschwanden
 PS Ottenbach
 OS Bonstetten
Zweckverbände und Anstalten
 ZV ARA
 Sicherheits-Zweckverband Albis
 Feuerwehrzweckverband Unteramt
 DILECA (Anstalt)
Andelfingen
Visitationen
gemäss
Politische Gemeinden
 Gemeindeorganisation
 Gemeindebehörden
 Protokolle
 Finanzen
Zweckverbände und Anstalten
 Zweckverbands-/Anstaltsorganisation
 Zweckverbands-/Anstaltsorgane
 Protokolle
 Finanzen
 EDV/Datenschutz
 Archiv
Visitationen
Visitationen
Bezirksrat
Seite 15/99
 Adlikon
 Berg am Irchel
 Dachsen
 Dorf
 Flurlingen
 Marthalen
 Oberstammheim
 Thalheim an der Thur
 Trüllikon
 Truttikon
 Unterstammheim
 Volken
Schulgemeinden:
 PS Adlikon
 PS Berg am Irchel
 PS Dachsen
 PS Dorf
 PS Flurlingen
 PS Marthalen
 Sekundarschulgemeinde Kreis Marthalen
 PS Trüllikon
 PS Truttikon
 Schule Stammertal
 PS Volken
Zweckverbände:
 ZV Feuerwehr Flaachtal
 ZV Kläranlage Buechbrunne
 ZVZürcher Planungsgruppe Weinland
 ZV Friedhof Laufen
 ZV Pflegezentrum Weinland
 ZV Kläranlagenverband Weinland
 ZV Feuerwehr Weinland
 ZV Alters- und Pflegezentrum Stammertal
 ZV Kläranlagenverband Stammertal
 ZV Forstrevierverband Stammertal
 ZV Spitex Stammertal
 Protokolle aller Behörden
 Finanzverwaltungen mit Schwergewicht
Rückstellungen und Auflösung Transitorische
Konten, Kontrolle Buchungsintervall
 Fürsorgebehörden
 Archive
 alle Rechnungprüfungskommissionen der
vistierten Gemeinden und von
Zweckverbänden
 14 Heime (Alters- und Pflegeheime sowie
Behinderteninstitutionen)
 8 Spitexorganisationen
 Alle Sozialbehörden der vistitierten
Gemeinden
Bezirksrat
Seite 16/99
 ZV Feuerwehr Kohlfirst
 ZV Friedhof Stammertal
Genossenschaften:
 Unterhaltsgenossenschaft Berg am Irchel
 Unterhaltsgenossenschaft Dachsen
 Unterhaltsgenossenschaft Dorf
 Flurgenossenschaft Marthalen
 Unterhaltsgenossenschaft Rudolfingen
 Unterhaltsgenossenschaft Trüllikon
 Flurgenossenschaft Wildensbuch
 Flurgenossenschaft Truttikon
 Flurgenossenschaft Volken
Bülach
Politische Gemeinden
 Bassersdorf
 Dietlikon
 Embrach
 Freienstein-Teufen
 Kloten
 Lufingen
 Nürensdorf
 Oberembrach
 Opfikon
 Rorbas
 Wallisellen
Schulgemeinden
 Dietlikon
 OS Embrach
 SG Rorbas-Freienstein-Teufen
 PS Oberembrach
 Wallisellen
Zweckverbände
 ZV Heilpädagogische Schule, Winkel
 ZV Spital Bülach
 ZV Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf
 ZV ARA Bassersdorf
 ZV Friedhof Embrach-Oberembrach
 ZV Sicherheitsverband Embrachertal
Visitationen
Visitationen
 Grundstückgewinnsteuern
 Gebührenbezug
 speziell: Sozialhilfe
 Funktionieren der Behörden
 Zusammenarbeit zwischen den Behörden
 Feuerpolizei
 Protokolle aller Behörden bzw. Kommissionen
 Legislaturziele und Strategien
 11 Fürsorgebehörden
 43 Alters- und Pflegeheime /
Invalideninstitutionen
 8 Spitex-Organisationen
 alle Rechnungsprüfungskommissionen der
visitierten Gemeinden und Zweckverbände
Bezirksrat
Seite 17/99
 ZV Regionales Alterszentrum
Embrachertal
 ZV Friedhofverband Rorbas-FreiensteinTeufen
 ZV Feuerwehr Altbach
 ZV Gruppenwasserversorgung Vororte
und Glattal
 ZV Abwasserverbund Embrachtal
 ZV Gruppenwasserversorgung Lattenbuck
 ZV Forstrevier Hardwald
Interkommunale Anstalten
 IKA Kompetenzzentrum Pflege und
Gesundheit, Embrach
 IKA Rotacher, Dietlikon
 IKA Abwasserreinigung Kloten Opfikon
Dielsdorf
Politische Gemeinden
 Hüttikon
 Buchs
 Boppelsen
 Dällikon
 Dänikon
 Niederhasli
 Otelfingen
 Regensdorf
 Oberglatt
 Rümlang
Primarschulgemeinden
 Buchs
 Boppelsen
 Dänikon-Hüttikon
 Regensdorf
 Oberglatt
 Rümlang
Oberstufenschulgemeinden
 OS Niederhasli-Niederglatt, Niederhasli
Visitationen
Hier nicht aufgeführt werden die regelmässigen
Prüfungen bei jeder Organisation an jeder Visitation, welche um ein Vielfaches umfangreicher
sind als die Spezialthemen:
Archivwesen:
 Organisation
 Rechtsgrundlagen
 Aktenführung
 Archivierungsprozess
 Digitale Informationsverwaltung
 Aktenführung bei Milizbehörden
 Archivräumlichkeiten
Personalwesen:
 Rechtsgrundlagen
 Delegation von Zuständigkeiten
 Organigramme
 Stellenpläne
 Stellenbeschriebe/Pflichtenhefte
 Mitarbeiterbeurteilungen
 Aus- und Weiterbildung
Visitationen
 10 Sozialbehörden
 6 Behinderteneinrichtungen
 4 Alters- und Pflegeheime
 5 Spitex-Organisationen
 5 Unterhaltsgenossenschaften
Bezirksrat
Seite 18/99
 OS unteres Furttal, Otelfingen
 OS Regensdorf-Buchs-Dällikon,
Regensdorf
 OS Rümlang-Oberglatt, Rümlang
Zweckverbände
 Umgang mit Kritik, Beschwerdemöglichkeiten
 Interne Information
 Führung und Aufbewahrung Personalakten
 Feuerwehr Buchs-Dällikon, Buchs
 ZV Kläranlageverband Buchs-Dällikon,
Buchs
 ZV Gruppenwasserversorgung Furttal,
Boppelsen
 ZV Schutz und Rettung oberes Furttal,
Dällikon
 ZV Friedhof Dällikon-Dänikon, Dällikon
 ZV Spitex Buchs-Dällikon, Dällikon
 ZV ARA Furtbach, Otelfingen
 ZV Sicherheits-Zweckverband unteres
Furttal, Otelfingen
 ZV Friedhof, Otelfingen
 ZV Zürcher Planungsgruppe Furttal,
Regensdorf
 ZV Polizei Rümlang-OberglattNiederhasli-Niederglatt (Polizei RONN),
Oberglatt
Dietikon
Politische Gemeinden
 Birmensdorf
 Geroldswil
 Oberengstringen
 Oetwil a.d.L.
 Stadt Schlieren
 Unterengstringen
Schulgemeinden
 Sekundarschulgemeinde BirmensdorfAesch
 PS Birmensdorf
 PS Oetwil – Geroldswil
 PS Unterengstringen
Zweckverbände
Visitationen
Visitationen
 Organisation
 Behördenprotokolle
 Datenschutz
 Personalwesen
 Personalakten
 Finanzwesen
 Schulbereich:Schülerakten
 Schulbereich:Lehrpersonenvertretung
 Sozialbereich:Zusammenarbeit
Partnerorganisationen
 Sozialbereich:betriebliche Sicherheit
 5 Sozialbehörden
 5 Einrichtungen nach IVG
 5 Spitex-Organisaitonen
Bezirksrat
Seite 19/99
 Feuerwehr Birmensdorf-Aesch
 Friedhof Birmensdorf-Aesch
 Gemeindezentrum Brüelmatt (Birmensd‘f)
 Kläranlage Birmensd‘f
 Feuerwehr Geroldswil - Oetwil a.d.L.
 Gruppenwasserversorgung Geroldswil Oetwil a.d.L. - Weiningen
 Betreibungsamt Geroldswil - Oetwil a.d.L.
- Weiningen
 Sozialdienst Limmattal
 Zürcher Planungsgruppe Limmattal
Hinwil
Politische Gemeinden
 Bubikon
 Fischenthal
 Grüningen
 Hinwil
 Rüti
 Wald
Schulgemeinden
 Bubikon
 Grüningen
 Hinwil
 PS Rüti
 OS Rüti
Zweckverbände
 Kläranlage Bubikon-Dürnten
 Kläranlage Gossau Grüningen
 ZV KEZO
 ZV GESA
 ZV KESB
 ZV Spital Rüti
Horgen
Politische Gemeinden
 Einwohnerkontrolle
 Sicherheitssekretariat
 Sozialsekretariat
 Feuerpolizei
 Gemeindearchive
 Abfallwesen
 Gebührenerhebung im Bereich
Wasserversorgung/private
Wassergenossenschaften
 Wahlen/Abstimmungen
 Steuerrevision
Schulgemeinden
Visitationen
 6 Sozialbehörden
 17 Behinderteneinrichtungen
 21 Alters- und Pflegheime
 0 Spitex-Organisationen
 2 Unterhalts-Genossenschaften
 Protokolle sämtlicher Behörden,
Kommissionen und Ausschüsse
 Gemeindearchive
 Verpflichtungskreditkontrolle
Zweckverband
 Protokolle
Gemeinden
Politische Gemeinden
Visitationen
 Langnau am Albis
 Schönenberg
 Oberrieden
 Finanzen
 Inventare
 Gemeindearchiv
 5 Sozial- und Fürsorgebehörden
 8 Soziale Einrichtungen
 19 Alters- und Pflegeheime
Bezirksrat
Seite 20/99
 Richterswil
 Horgen
 Thalwil
Zweckverbände
Meilen
 Protokolle und Verzeichnisse
 Schulwesen
 Allgemeine Polizeivorschriften, Sicherheit
 Kultur
 Einwohnerkontrolle
 ZV ARA Thalwil-Rüschlikon-Oberrieden
 Energie, Umwelt
 ZV Berufswahlschule des Bezirks Horgen
 Jugendarbeit und Freizeitangebote
 ZV Soziales Netz Bezirk Horgen
Zweckverbände
 ZV Schulpsychologischer Dienst des
Bezirks Horgen
 Finanzen
 ZV Seewasserwerk Hirsacker-Appital
 Inventare
 ZV Seewasserwerk Thalwil-Rüschlikon Archiv
Kilchberg-Langnau
 Protokolle und Verzeichnisse
 ZV Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg
 10 Spitex-Organisationen
Politische Gemeinden
Visitationen
 Erlenbach
 Herrliberg
 Küsnacht
 Meilen
 Zumikon
Schulgemeinden
 Küsnacht
 Zumikon
Zweckverbände:
Politische Gemeinden
 Protokoll- und Aktenführung
 Archiv
 Geschäftsführung der Fürsorgebehörde
 Feuerpolizei
 z.T. Behördenentschädigung
 z.T. Grundstückgewinnsteuern
Schulen:
 Protokollführung
Zweckverbände:
 Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach-  Protokollführung
Herrliberg (ZV)
 ZV Abwasserreinigungsanlage (ARA)
Küsnacht-Erlenbach-Zumikon
 ZV Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil
 ZV Seewasserwerk Meilen-Herrliberg-Egg
 ZV Wasserversorgung Meilen-Egg
 Abwasserreinigungsanlage MeilenHerrliberg-Uetikon am See (ZV)
 ZV KESB Bezirk Meilen
 5 Sozialbehörden
 17 Invaliden- und Sozialhilfeeinrichtungen
 11 Alters- und Pflegeheime
Bezirksrat
Pfäffikon
Seite 21/99
Politische Gemeinden
 Bauma
 Kyburg
 Pfäffikon
 Russikon
 Sternenberg
 Weisslingen
Schulgemeinden
 Sternenberg
Zweckverbände
 Feuerwehr Weisslingen-Kyburg
 Sozialdienst des Bezirkes Pfäffikon
 Alters- und Pflegezentrum Rosengasse
 GerAtrium
 Gemeindewerke Pfäffikon
Politische Gemeinden
 Finanzen/Steuern
 Planungs- und Bauwesen
 Werke/Gebühren
 Schulwesen
 Archive
 Verfahren: Rechtsgrundlagen,
Rechtsmittelbelehrungen, Protokolle,
Unterschriften
Schulgemeinden
Visitationen
 6 Sozialbehörden
 8 Behinderteneinrichtungen und Soziale
Institutionen (ausgefüllte Berichtsformulare)
 10 Alters- und Pflegeheime (ausgefüllte
Berichtsformulare)
 4 Spitex-Organisationen
 7 Unterhaltsgenossenschaften
 Archiv
 Geschäftsreglemente, Protokolle
 Informations- und Datenschutz
Zweckverbände
 Protokolle
 Finanzen/Revisionsberichte
 Archiv (nur beim Sozialdienst)
Anstalten
 Finanzen/Revisionsberichte
 Protokolle
 Archiv (nur bei GerAtrium)
Uster
Politische Gemeinden
 Fällanden
 Mönchaltorf (Einheitsgemeinde)
 Uster (Einheitsgemeinde mit der
Primarschule)
 Volketswil
Schulgemeinden
 Fällanden
 Volketswil
 Sekundarschulgemeinde Uster
Zweckverband
 ZV Soziale Dienste
Politische Gemeinden
 Finanzen
 Schulwesen (Geschäftsordnung)
 Grundsteuern
 Umsetzung Pflegegesetz
 Archivwesen
 Feuerpolizei
Schulgemeinden
 Geschäftsordnung
Visitationen
 4 Sozialbehörden
 15 Behinderteneinrichtungen und Soziale
Institutionen
 15 Alters- und Pflegeheime
 4 Spitex-Organisationen
 6 Unterhalts-Genossenschaften
Bezirksrat
Winterthur
Seite 22/99
Politische Gemeinden:
 Dättlikon
 Dinhard
 Elgg
 Hettlingen
 Hofstetten
 Neftenbach
 Pfungen
 Schlatt
 Wiesendangen
 Winterthur
 Zell
Schulgemeinden:
 Wiesendangen
 PS Elgg
 Sekundarschulgemeinde Elgg
 PS Hofstetten
 PS Schlatt
 PS Hettlingen
Zweckverbände:
Politische Gemeinden:
 Finanzverwaltung
 Grundsteuern
 Fusionen
 Bürgerrecht
 Personalrecht
 Fürsorgewesen
 Umsetzung IDG
 Protokolle
Schulgemeinden:
Visitationen
 6 Sozialbehörden
 10 Behinderteneinrichtungen
 15 Soziale Institutionen
 10 Behinderteneinrichtungen
 15 Alters- und Pflegeheime
 11 Unterhalts-Genossenschaften
 Finanzwesen
 Erkenntnisse aus Rechtsmittelverfahren vor
Bezirksrat
 Fusionen
 Personalrecht
 Gefährdungsmeldungen
 Protokolle
 ZV Friedhof Elgg
 ZV Kläranlageverband Pfungen
 ZV Abwasserverband Tösstal
 ZV Feuerwehr Wiesendangen-Bertschikon
 ZV Schulgemeinden Winterthur-Land
 ZV Regionalplanung WinterthurUmgebung
Zürich
 Zürich
Visitationen
Visitationen
 Sozialinspektorat
 Departementscontrolling Sozialdepartement
 2 Sozialbehörden/Fürsorgebehörden
 158 Heime Behinderteneinrichtungen
 17 Spitex Organisationen
Seite 23/99
Bezirksrat
2.2
Statistik
Gemeindegutsrechnungen
Pendent Vorjahr
Eingang
Ausgang
Pendent Berichtsjahr
Affoltern
1
37
38
0
Andelfingen
0
77
75
2
Bülach
0
66
61
5
Dielsdorf
38
66
82
22
Dietikon
1
34
35
0
Hinwil
0
27
27
0
Horgen
1
28
29
0
Meilen
8
29
35
2
Pfäffikon
0
27
27
0
Uster
8
29
32
5
Winterthur
0
64
63
1
Zürich
34
8
35
7
91
492
539
44
Jahresrechnungen
Visitationen
Kontrollberichte
2010
2011
2012
2013
Affoltern
193
184
195
175
Andelfingen
306
369
329
309
Bülach
232
176
195
189
Dielsdorf
358
353
255
355
Dietikon
122
92
93
126
Hinwil
133
98
72
120
Horgen
179
150
116
95
Meilen
141
114
86
123
Pfäffikon
126
225
104
131
Uster
140
123
89
124
Winterthur
284
297
250
301
Zürich
176
118
85
40
2390
2299
1869
2088
Seite 24/99
Bezirksrat
Aufsichtsrechtlich interessant sind zudem noch die Stiftungsaufsichten, die der Bezirksrat
über die Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem jeweiligen Bezirk oder mehreren
Gemeinden desselben angehören, ausübt (§ 37 EG ZGB).
Stiftungen
Anzahl
Prüfungen
Vermögen 2012
Vermögen 2013
Affoltern
7
7
2‘821‘939
2‘670‘682
Andelfingen
6
5
7‘919‘717
6‘797‘278
Bülach
13
13
37‘053‘368
37‘472‘303
Dielsdorf
10
21
18‘857‘119
25‘660‘241
Dietikon
5
3
4‘060‘000
4‘330‘000
Hinwil
12
13
18‘645‘783
19‘960‘030
Horgen
26
27
207‘789‘080
263‘930‘302
Meilen
23
23
41‘302‘685
38‘754‘003
Pfäffikon
2
2
18‘698‘743
18‘941‘846
Uster
16
16
71‘000‘000
74‘000‘000
Winterthur
46
50
150‘740‘782
133‘526‘629
Zürich
77
81
338‘085‘972
344‘906‘035
Summe
243
261
916‘975‘188
970‘949‘349
Unter der Aufsicht der Bezirksräte steht ein Stiftungsvermögen von fast einer Milliarde
Franken, davon über die Hälfte in den Bezirken Zürich und Horgen.
Seite 25/99
Bezirksrat
2.3
Erläuterungen, Ergebnisse, Anordnungen
Welche Mängel haben die Bezirksräte festgestellt und wie haben sie darauf reagiert?
Affoltern:
Insofern sich aufgrund der bezirksrätlichen Kontrollen Bemerkungen ergaben, wurden diese
den betreffenden Behörden mitgeteilt.
Soweit während den Visitationen der jeweiligen Gemeinden Zweckverbände und Anstalten
eingesehen werden konnten, erfolgte die Geschäftsführung in allen Bereichen weitgehend
vorschriftsgemäss und umsichtig. Die Visitationen hinterliessen gesamthaft einen guten
Eindruck rechtmässiger und pflichtgemässer Geschäftsführung.
Andelfingen:
In einer Gemeinde sind vermehrt Schwierigkeiten aufgetreten, so dass auf Ersuchen des
Gemeinderates eine gemeinsame Besprechung mit je einer Delegation des
Gemeindeamtes und des Bezirksrates stattfand. Im Zusammenhang mit diesen
Schwierigkeiten hatte der Bezirksrat vermehrt Aufsichtsbeschwerden von Stimmbürgern zu
behandeln.
An den Visitationen konnten allfällige kleinere Probleme direkt im Gespräch mit den
Behörden gelöst werden. Die Ergebnisse der geprüften Jahresrechnungen sind in den
entsprechenden Beschlüssen festgehalten.
Bülach:
In Bezug auf die Prüfung der Jahresrechnungen ist im wesentlichen auf die jeweiligen
formellen und materiellen Bemerkungen zu verweisen.
Der Bereich Grundsteuern/Steuern hatte wiederum zu verschiedenen Empfehlungen
geführt.
Bei einem Heim war eine spezielle aufsichtsbehördliche Begutachtung notwendig.
Dielsdorf:
Zur allgemeinen periodischen Aufsicht im Rahmen der Visitationen und der Prüfung der
Gemeinderechnungen sind keine besonderen Bemerkungen anzubringen.
Unruhe entstand bei einer Politischen Gemeinde, wo eine strafrechtlich allenfalls relevante
Handlung eines Behördemitgliedes Strafanzeigen nach sich zog. Diese Verfahren sind noch
nicht abgeschlossen.
Seite 26/99
Bezirksrat
Bei der Prüfung der Jahresrechnungen bewegten sich die Hinweise zum grossen Teil im
üblichen Rahmen. Von den Exekutiven werden jeweils substanzielle Beschlüsse zu den
Revisionsberichten eingefordert. Je nach Bedarf werden Nachbesserungen verlangt.
Grössere aufsichtsrechtliche Bemühungen tätigt der Bezirksrat weiterhin gegenüber einer
Politischen Gemeinde. Hier besteht eine überdurchschnittlich grosse Zahl von Pendenzen
aus Revisionsberichten, Rechnungsabschieden und Visitationsbemerkungen. Zielgerichtete
Bemühungen sind vorhanden; mangels radikalen Anordnungen des Gemeinderates treten
Verbesserungen nur langsam ein.
Dietikon:
Die Tätigkeit des Bezirksrates Dietikon im Bereich Gemeindewesen hat keine „Unordnung,
Missbräuche, Gesetzes- oder Pflichtverletzungen“ im Sinne von § 142 des
Gemeindegesetzes zu Tage gebracht. Entsprechend war den behandelten
Aufsichtsbeschwerden keine Folge zu leisten, und die ordentlichen Rechtsmittel wurden in
der Regel abgewiesen.
Im Rahmen der durchgeführten Visitationen wurden verzeinzelte Empfehlungen
ausgesprochen; Anlass für ein erhebliches Einschreiten gegen eine Gemeinde oder einen
Zweckverband gab es nicht.
Hinwil:
Im Rahmen der Jahresrechnungsprüfung konnte erneut durchgehend eine gute Qualität der
Jahresrechnungen festgestellt werden. Nur bei einer politischen Gemeinde musste der
Bezirksrat weitergehende Feststellungen anbringen. Zwei Gemeinden weigerten sich, die
Weisung des Direktionsvorstehers betreffend BVK-Rückstellungen vorzunehmen. Die
entsprechende Anweisung des Bezirksrates zogen beide Gemeinden mit Rekurs an den
Regierungsrat weiter.
Anlässlich der Visitationen wurden in sämtlichen visitierten Gemeinden grundsätzlich
ordnungsgemäss geführte Verwaltungen angetroffen. Untergeordnete Beanstandungen
wurden den Behörden und Verwaltungsangestellten anlässlich der Visitationen mündlich
mitgeteilt. Beanstandungen, welche Handlungsbedarf nach sich ziehen, wurden den
Gemeinden mittels Beschluss mitgeteilt und entsprechende Anweisungen erteilt.
Anweisungen betrafen: Sicherung der archivierten Personalakten vor unerlaubtem Zugriff
(alle visitierten Gemeinden), Vollzug der kommunalen Aufgaben aus der
Hundegesetzgebung (1), Abrechnung von Verpflichtungskrediten (2), Mängel in der
Rechnungsstellung bei den konzessionierten Wassergenossenschaften.
Seite 27/99
Bezirksrat
Horgen:
Gesamthaft gesehen kann die Qualität der Arbeit der Gemeinden im Bezirk Horgen als gut
bezeichnet werden.
Die Bemerkungen, die bei der Prüfung der Jahresrechnungen gemacht werden, werden
meistens entweder direkt mit der Finanzverwaltung informell oder bei der Visitation
aufgenommen. Erst bei Wiederholungen werden Beanstandungen mittels Bemerkung im
Abnahmebeschluss bemängelt. Dies führt zu einer grossen Akzeptanz des Bezirksrats und
dessen Aufsicht und zu einem fruchtbaren Dialog mit Verwaltung und Behörden.
Anordnungen betrafen: Korrektur von zusätzlichen, nicht budgetierten Abschreibungen im
Zusammenhang mit Darlehen an eine Spitalstiftung zweier Gemeinden, Rekurse dagegen
noch hängig. Anordnung zur Bildung von BVK-Rückstellungen, Rekurs abgewiesen.
Verzicht auf Ersatzwahlen zweier Behörden, aus Verhältnismässigkeitsgründen auf
Durchsetzung verzichtet.
Meilen:
Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Qualität der Arbeit der Gemeinden im Bezirk
Meilen generell als gut beurteilt werden kann. Weder im Rahmen von Rechtsmittelverfahren
noch aufsichtsrechtlich wurden im Berichtsjahr gravierende Mängel festgestellt.
Zusammengefasst erfolgte die Geschäftsführung – soweit eingesehen – in allen Bereichen
weitgehend vorschriftsgemäss und umsichtig. Die Visitationen hinterliessen gesamthaft
einen guten Eindruck rechtmässiger und pflichtgemässer Geschäftsführung.
Die Jahresrechnungen aller öffentlichen Güter wurden auf die Vollständigkeit und
Rechtmässigkeit hin überprüft. Verschiedentlich erwiesen sich Rückfragen und
Ergänzungen als erforderlich. Soweit sich aufgrund der bezirksrätlichen Kontrollen
Bemerkungen ergaben, wurden diese den betroffenen Behörden mitgeteilt.
Konkret stellte sich bei diversen Jahresrechnungen die Frage, wie die Darlehen der
Gemeinden an die neu gegründete Spital Männedorf AG buchhalterisch korrekt zu erfassen
sind (Finanz- oder Verwaltungsvermögen). Im Zusammenhang mit der Rückführung von
Liegenschaften von einer kommunalen Anstalt an die Politische Gemeinde wurden die
Jahresrechnungen zusätzlich geprüft.
Anordnungen: Beendigung Aufsichtsverfahren zu Behördenentschädigung durch
Anpassung Entschädigungsverordnung, Androhung aufsichtsrechtlicher Sanktionen bei
unzulässiger Beeinflussung einer Abstimmung, Ausstandsbegehren.
Seite 28/99
Bezirksrat
Pfäffikon:
Das Ergebnis der Visitationen ist im Grossen und Ganzen gut. Es wurden keine
massgeblichen Mängel festgestellt. An Behördengesprächen werden das Ergebnis der
Prüfarbeiten sowie die aktuell anstehenden Geschäfte und Probleme erörtert.
Der Rekurs einer Gemeinde gegen die Anordnung zur Bildung der BVK-Rückstellungen ist
noch hängig. Wegen sehr komplexer Vorgänge und Transaktionen konnten die
Jahresrechnungen eines in Liquidation befindlichen Zweckverbandes und einer
interkommunalen Anstalt als Rechtsnachfolgerin noch nicht abgeschlossen werden.
Uster:
Allgemein konnte eine ordnungsgemässe Verwaltung festgestellt werden. Untergeordnete
Beanstandungen wurden den Behörden und Verwaltungsangestellten anlässlich der Visitation mündlich mitgeteilt. Schriftliche Auflagen betrafen bei den politischen Gemeinden den
Archivbereich und bei den Schulgemeinden Anpassungen des Geschäftsreglements resp.
Organisationsstatuts, insbesondere aufgrund gemäss geltendem Gemeindegesetz
unzulässiger Kompetenzdelegationen an die Verwaltung oder Schulleiterkonferenzen.
Bei der Prüfung der Jahresechnungen 2012 wurden, wie schon in früheren Jahren, kleinere
Mängel im Zusammenhang mit Abschreibungen, Verzinsungen oder der Darstellung von
Sonderrechnungen festgestellt, die allesamt in der Jahresrechnung 2013 behoben werden
(sollten).
Speziell zu erwähnen ist Folgendes:
 Drei Gemeinden haben für das Lehrpersonal keine Rückstellungen für
Beitragszahlungen an die Sanierung der BVK gebucht, die entsprechende Buchung
wurde jedoch für die Jahresrechnung 2013 in Aussicht gestellt.
 Seit der Errichtung gibt es Schwierigkeiten mit einem Zweckverband bezüglich der
rechtskonformen und rechtzeitigen Einreichung der Jahresrechnung. Obwohl der
Bezirksrat bisher toleriert hat, dass diese jeweils erst im November eingereicht wird, liegt
ihm die Jahresrechnung 2012 samt den notwendigen Abschieden bis dato trotz Mahnung
nicht vor.
 Umfangreiche Abklärungen, Schriftwechsel und Gespräche fanden in einer
Schulgemeinde im Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde und einem
Entlassungsgesuch aus der Behörde statt. Die grundlegende Problematik lag - wie so oft
- nicht auf der sachlichen respektive rechtlichen Ebene, sondern vielmehr im
persönlichen Umgang. Die Parteien wurden aufgefordert sich losgelöst von persönlichen
Befindlichkeiten weiterhin für die Schule einzusetzen. Es konnte aufgezeigt werden, dass
Seite 29/99
Bezirksrat
mit einer transparenten internen Kommunikation (und einem angemessenen
Umgangston) diverse Missverständnisse hätten vermieden werden können.
Winterthur:
Die Qualität der Jahresrechnungen im Bezirk Winterthur kann gesamthaft gesehen als gut
bezeichnet werden. Anlässlich der Visitationen werden die Feststellungen des Bezirksrates
mit den jeweiligen Finanzvorständen und Finanzverwaltern besprochen.
Auch im Berichtsjahr fand wiederum eine gute Zusammenarbeit mit den kantonalen und
kommunalen Behörden und Amtsstellen statt. Durch die Beratungs- und Aufsichtstätigkeit
des Bezirksrates, die oft auch in informeller Weise geschieht, kann auf kommunaler Ebene
zu den Behördemitgliedern und Gemeindeangestellten ein gegenseitiges
Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Die Gemeindeautonomie wird durch den Bezirksrat
hoch eingestuft, wo nötig greift aber der Bezirksrat auf dem Rechtsmittelweg oder
aufsichtsrechtlich korrigierend ein.
Zürich:
Die Rechnungen 2011 und 2012 einer selbständigen Anstalt wurden unter dem Vorbehalt
angenommen, dass die Anforderungen an die Rechnungslegung (HRM) und die
Berichterstattung durch die Revisionsstelle (Finanzkontrolle) nicht erfüllt sind.
Dasselbe gilt für die Jahresrechnungen dreier Organisationseinheiten unter dem Titel
„Verwaltete Stiftungen“ und die Unfallversicherung der Stadt Zürich.
In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt sind entsprechende Abklärungen im Gang.
3
Bilanzfehlbetrag: Bestand/Tilgung
Keine Gemeinde weist einen Bilanzfehlbetrag aus.
4
Fazit
Die Berichterstattung der Bezirksräte weist ein überwiegend positives Bild der Amts- und
Geschäftsführung in den Gemeinden aus. Untergeordnete Probleme und kleinere Mängel,
in der Regel technischer oder formeller Art, können im direkten, informellen Kontakt oder im
Rahmen der Visitationen und Jahresrechnungsprüfungen gelöst werden.
In schwerwiegenden Fällen ordnen die Bezirksräte Massnahmen an und/oder begleiten und
überwachen die betroffenen Gemeinwesen eng.
Seite 31/99
Gemeindeamt: Finanzkennzahlen
1
Das Wichtigste in Kürze
Finanzlage überwiegend gut, in einzelnen Gemeinden negative Entwicklung
Die Kennzahlen zur Finanzlage zeigen ein vielfältiges Bild. Hinsichtlich Verschuldung
präsentiert sich die Mehrheit der Gemeinden in guter finanzieller Verfassung. Dabei
profitieren viele Gemeinden vom derzeit tiefen Zinsniveau und damit von einer geringen
Zinsbelastung. Die ehemaligen Bezüger von Steuerfussausgleich und die Städte Zürich und
Winterthur zeigen eine mittlere bis sehr hohe Nettoschuld pro Kopf und gleichzeitig ein
geringes Polster an Eigenkapital.
Die Gemeinden haben sich unterschiedlich entwickelt. Gut zwei Drittel der Gemeinden sind
in der Lage, die Investitionen aus eigener Kraft zu bewältigen. In Bezug auf die
Investitionstätigkeit deuten die Kennzahlen aber auf eine generell zurückhaltende
Investitionspolitik hin. Der interkantonale Vergleich zeigt, dass sich der Anteil der Ausgaben
für Investitionen nur knapp unter dem gesamtschweizerischen Mittel bewegt, wobei
zwischen den Gemeinden grosse Unterschiede bestehen.
Hinsichtlich der Jahresergebnisse musste festgestellt werden, dass über die letzten sieben
Jahre von 59 politischen Gemeinden resp. Schulgemeinden kein ausgeglichener Haushalt
erreicht wurde. Über die letzten sieben Jahre kumuliert bestanden Aufwandüberschüsse
und wurde Eigenkapital abgebaut. Bei den Gemeinden, die jetzt Übergangsausgleich
beziehen und ehedem Steuerfussausgleich bezogen haben, ist dies systembedingt, bei
anderen Gemeinden sind die Ausgaben und die Einnahmen mittelfristig nicht aufeinander
abgestimmt worden.
Massnahmen
Obwohl sich gesamthaft die Qualität der Rechnungs- und Buchführung stetig verbessert
hat, bestehen doch immer wieder Mängel, insbesondere bei der Bearbeitung von nicht routinemässigen Aufgaben. Die Einhaltung der Buchhaltungsvorschriften muss von den
Aufsichtsorganen weiter genau gerprüft werden.
Weitere Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit bleiben die Umwandlungen der
Zweckverbände zur Vermögensfähigkeit und die Auslagerungen von öffentlichen Aufgaben
in privatrechtliche Organisationsformen oder Anstalten. Diese Vorhaben sind häufig sehr
kompliziert, was regelmässig zu Mängeln bei der buchhalterischen Abwicklung führt. Ziel
der aufsichtsrechtlichen Interventionen war es, die korrekte Darstellung der Haushalte in
den Rechnungen wiederherzustellen und damit für die Einhaltung der Haushaltsregeln zu
Seite 32/99
In Kürze
sorgen. Bei Auslagerungen von Gemeindeaufgaben wird der Abwicklung in der Buchhaltung
regelmässig zu wenig Beachtung geschenkt.
Vollständigkeit der Anstalten nicht gewährleistet
Die vollständige Erfassung insbesondere der kommunalen Anstalten ist zurzeit noch nicht
sichergestellt, zumal diese keiner Meldepflicht an die Aufsichtsbehörden unterliegen. Der
Auftrag, öffentliche Aufgabenträger zu beaufsichtigen, ist indes nicht erfüllbar, wenn deren
Existenz sich nicht in der Gemeindefinanzstatistik niederschlägt. Zur Sicherstellung der
Aufsicht sind in diesem Bereich Massnahmen erforderlich (Meldepflicht für alle, auch
kommunale Anstalten; Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften).
Systematische Prüfungen und Stichproben
Vermehrt wurden Prüfungen unter bestimmten inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten
durchgeführt. Obwohl diese Prüfungen eine mehrheitlich korrekte Buch- und
Rechnungsführung ergaben, wurden einzelne schwere Mängel festgestellt. Die Abklärung
und Bereinigung solcher Mängel gestaltete sich mühselig und schwierig, weil einerseits
komplexe Sachverhalte zu klären waren und andererseits die betroffenen Körperschaften
nicht immer die wünschenswerte Kooperationsbereitschaft zeigen.
Seite 33/99
2
Einleitung
2.1
Finanzkennzahlen
Zur Darstellung der Finanzlage werden die Kennzahlen der Konferenz der kantonalen
Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen (KKAG) verwendet. Für die Beurteilung dieser
Kennzahlen bestehen Richtwerte, die als breit akzeptierter Standard gelten. Die
Abstufungen in den Kartendarstellungen des folgenden Teils entsprechen den jeweiligen
Richtwerten.
Die offiziellen Kennzahlen der KKAG werden um den Eigenkapitalquotienten und die
Jahresergebnisquote ergänzt. Damit wird die Einhaltung der Vorgaben der Zürcher
Verfassung zum Bilanzfehlbetrag und zum Haushaltsgleichgewicht geprüft. Die Kennzahlen
bilden den Finanzhaushalt aus zwei Perspektiven ab:
Zum einen wird der Zustand der Finanzhaushalte der Gemeinden erfasst. Die Beurteilung
bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt, was ihre Anfälligkeit für zufällige
Schwankungen erhöht. Die jüngsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2012.
Dementsprechend wird der Zustand des Finanzhaushalts per Ende 2012 beurteilt.
Kennzahlen sind: Zinsbelastungs- und Bruttoverschuldungsanteil, Nettoschuld pro
Einwohner und Eigenkapitalquotient.
Zum anderen lässt sich die Entwicklung der Finanzlage beurteilen. Die Analyse der
Entwicklung erstreckt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren1, aktuell die Periode von
2006 bis 2012. Kennzahlen sind: Selbstfinanzierungsgrad und -anteil, Investitionsanteil und
Jahresergebnisquote. Erfahrungsgemäss durchlaufen Kennzahlenwerte im
Konjunkturzyklus Schwankungen. Dies gilt es bei der Interpretation der Werte zu
berücksichtigen (vgl. Abschnitt 3.1).
Die Qualität der Kennzahlen wirft hinsichtlich Konzeption und Bewertung Fragen auf. Zum
einen ist nicht erkennbar oder dokumentiert, zu welchem Zweck die Kennzahlen entwickelt
wurden. Zum andern kommt bei der Konstruktion resp. der Bewertung der Kennzahlen eine
finanzpolitische Werthaltung zum Ausdruck. Die Beurteilungmassstäbe widerspiegeln einen
Ansatz, der eine Schuldenvermeidung und eine schnelle Refinanzierung befürwortet. Eine
grundlegende Überarbeitung resp. Neukonstruktion der Kennzahlen für öffentliche
Haushalte wäre daher prüfenswert.
1
Hubler (2007), Art. 123, Ziff. 1.4.4., Rz 14, in: Häner, Rüssli, Schwarzenbach (2007), Kommentar zur Zürcher
Kantonsverfassung: „In den Beratungen im Plenum wurde dazu jedoch ausdrücklich festgehalten, dass unter mittelfristig neu
eine kürzere Frist von sieben Jahren zu verstehen ist.“ Besteht eine Körperschaft mit ihren Aufgaben weniger als sieben Jahre,
verkürzt sich der Betrachtungszeitraum entsprechend.
Seite 34/99
Einleitung
2.2
Datenquelle
Grundlage dieses Berichts ist die Gemeindefinanzstatistik (GEFIS). Die Vollerhebung der
Rechnungsdaten öffentlicher Haushalte im Kanton Zürich wird vom Statistischen Amt
durchgeführt. Die Daten stehen am Ende des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres zur
Verfügung. Somit standen für diesen Bericht die Zahlen aus dem Jahr 2012 Ende 2013
bereit.
Die Verfügbarkeit der finanzstatistischen Zahlen setzt deren Lieferung durch die
entsprechenden Körperschaften voraus. Bei den interkommunalen Anstalten, aber
insbesondere bei den kommunalen Anstalten bestehen Abdeckungslücken, da entweder
keine Datenlieferung erfolgt oder deren Qualität mangelhaft ist.
Die Aussagen in diesem Bericht stützen sich im Wesentlichen auf die GEFIS-Daten, welche
direkt aus den Buchhaltungssystemen der öffentlichen Haushalte gewonnen werden. Bei
der Erhebung werden diese Daten mehreren automatisierten und manuellen
Plausibilitätskontrollen unterzogen. Eine vollumfängliche Überprüfung auf eine
regelkonforme Buchungspraxis findet jedoch weder bei der Erhebung noch bei der Prüfung
der Rechnungen durch die technischen Kontrollorgane der Gemeinden statt.
Seite 35/99
3
Finanzlage der kommunalen Haushalte im Kanton Zürich
3.1
Konjunkturelles Umfeld
4.0%
Jährliche Wachstumsrate
3.0%
2.0%
1.0%
0.0%
-1.0%
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
-2.0%
BIP-Wachstum real
ABBILDUNG 1: REALE BIP-WACHSTUMSRATE 1993 - 2012 (DATEN: BFS)
Auf das Platzen der Dotcom-Blase nach der Jahrtausendwende folgte ein wirtschaftlicher
Einbruch bis zum Jahr 2003. Danach prosperierte die Wirtschaft während mehrerer Jahre
mit realen BIP-Wachstumsraten von über zwei Prozent (vgl. Abbildung 1). Der neuerliche
Einbruch der Volkswirtschaft begann 2008 mit der Finanzkrise und spitzte sich im Jahr 2009
zu. Die Erholung folgte trotz Wirtschafts- und Finanzkrise im europäischen Umfeld rasch,
wobei Zweifel über deren Nachhaltigkeit bestehen bleiben. Dies zeigt sich im rückläufigen
Wirtschaftswachstum in den Jahre 2011 und 2012.
Die konjunkturelle Entwicklung schlägt sich in der Regel mit einer Verzögerung von ein bis
zwei Jahren in den öffentlichen Haushalten nieder. Daher sind die Zahlen von 2012 trotz
Wirtschaftswachstum im entsprechenden Jahr vor dem Hintergrund des Ab- und
Aufschwungs der Jahre 2009 und 2010 zu interpretieren. Die mittelfristige Betrachtung über
die Jahre 2006 bis 2012 bezieht sich zu Beginn auf eine Phase der Hochkonjunktur, die
nach dem Abschwung 2009 das ursprüngliche Niveau nicht mehr erreichte. Das
durchschnittliche BIP-Wachstum lag dennoch leicht über dem im Durchschnitt der letzten
zwanzig Jahre.
Seite 36/99
Politische Gemeinden
3.2
Politische Gemeinden
3.2.1
Zinsbelastungsanteil
Eine Gemeinde muss in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu
erfüllen. Der Zinsbelastungsanteil drückt aus, in welchem Verhältnis die Nettozinsen
(Passivzinsaufwand abzüglich Aktivzinsertrag) zum Finanzertrag stehen, d. h. er zeigt die
Auswirkung der Verschuldung auf die laufende Rechnung. Eine hohe Verschuldung geht
einher mit einem hohen Zinsaufwand. Die Kennzahl ist somit ein Indikator für die
Verschuldung, der das aktuelle Zinsumfeld mit berücksichtigt.
Eine hohe Belastung wird bei Werten von mehr als 5% angenommen, d. h. wenn mehr als
5% des gesamten Ertrages eines Jahres für die Begleichung der Schuldzinsen aufgewendet
werden muss.
Beurteilung:
Mit wenigen Ausnahmen wiesen die Gemeinden einen tiefen Zinsbelastungsanteil auf. Dies
erstaunt angesichts anhaltend tiefer Zinsen nicht. Mit CHF 6.8 Mia. mussten jedoch im Jahr
2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufige Steuereinnahmen verzeichnet werden.
Höri, Illnau-Effretikon und Sternenberg sind mit einem mittleren, Dättlikon mit einem hohen
Zinsbelastungsanteil von 6.6 % belastet. Dies geht jeoch nur in Illnau-Effretikon mit einer
mittleren und in Sternenberg mit einer sehr hohen Nettoschuld pro Einwohner der
Gemeinde einher.
Der Zinsbelastungsanteil wird mit aktuellen Zinssätzen berechnet. Da diese sehr tief sind,
ist das positive Bild etwas zu relativieren.
Seite 37/99
Politische Gemeinden
Legende: Zinsbelastungsanteil 2012
<2%
tief
2 % bis 5 %
mittel
5 % bis 8 %
hoch
>8%
sehr hoch
Seite 38/99
Politische Gemeinden
3.2.2
Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil ist ein Mass für den Bestand an Schulden einer Gemeinde.
Er zeigt, wie viele kurz- und mittelfristige Schulden, gemessen an den Einnahmen,
vorhanden sind.
Solange die Einnahmen höher sind als der Schuldenbestand, befindet sich die Gemeinde
im positiven Bereich, übersteigen die Schulden die Einnahmen aber um mehr als das
anderthalbfache oder sind sie sogar doppelt so gross, ist die Situation gemäss Richtwerten
als schlecht bis kritisch zu beurteilen. Die Gemeinde weist im Verhältnis zum
erwirtschafteten Ertrag eine zu hohe Bruttoverschuldung auf.
Der Bruttoverschuldungsanteil berücksichtigt allerdings nicht, ob den Schulden ein
entsprechendes Vermögen gegenübersteht. Erst der Vergleich mit den Kennzahlen, die auf
Nettoschulden basieren, lässt ein weitergehendes Urteil zu (vgl. nächste Seite).
Beurteilung:
Die Mehrzahl der Gemeinden weist einen Bruttoverschuldungsanteil auf, der als gut bis sehr
gut gilt. Die seit den Neunzigerjahren zu beobachtende Entschuldung des öffentlichen
Sektors wiederspiegelt sich im tiefen Schuldenbestand der meisten Gemeinden im Kanton
Zürich.
Ausnahmen sind 10 überwiegend in der Peripherie des Kantons liegende kleine
Gemeinden. Ihr Bruttoverschuldungsanteil ist gemäss Richtwerten als mittel bis schlecht zu
bezeichnen. Der Bruttoverschuldungsanteil der politischen Gemeinden Unterstammheim
und Waltalingen gilt als schlecht, jener von Sternenberg gar als kritisch. Bei steigenden
Zinsen werden diese Schuldenbestände belastend.
Seite 39/99
Politische Gemeinden
Legende: Bruttoverschuldungsanteil 2012
< 50 %
sehr gut
50 % bis 100 %
gut
100 % bis 150 %
mittel
150 % bis 200 %
schlecht
> 200 %
kritisch
Seite 40/99
Politische Gemeinden
3.2.3
Nettoschuld pro Einwohner
Die Nettoschuld pro Einwohner ist ein Gradmesser für die Verschuldung einer Gemeinde.
Sie zeigt den Betrag, den jeder Einwohner einmalig zur Tilgung aller Schulden
durchschnittlich aufbringen müsste.
Für die Berechnung wird von den gesamten Schulden das Finanzvermögen gemäss Bilanz
abgezogen. Die Nettoschuld wird ins Verhältnis zu den Einwohnern gesetzt.
Gemäss Richtwerten hohe Nettoschulden pro Einwohner (> CHF 3‘000), bzw. sehr hohe
Nettoschulden (> CHF 5‘000) sind dann problematisch, wenn Ihnen keine entsprechenden
Erträge gegenüberstehen. Weist eine Gemeinde also bei der Bruttoverschuldung und der
Nettoschuld/Einwohner schlechte Werte aus, ist die finanzielle Lage problematisch.
Beurteilung:
Die meisten politischen Gemeinden (147 von 171) weisen eine tiefe Nettoschuld pro
Einwohner auf. Im Vergleich zum letzten Jahr hat die Zahl der tief verschuldeten
Gemeinden damit um vier abgenommen.
Kritisch ist die Situation besonders in Gemeinden, die sowohl beim
Bruttoverschuldungsanteil wie bei der Nettoschuld pro Einwohner schlechte Werte
ausweisen. Den hohen Nettoschulden von Unterstammheim, Waltalingen stehen keine
entsprechenden Einnahmen gegenüber.
Sternenberg und die Städte Zürich und Winterthur sind pro Einwohner sehr hoch
verschuldet, wobei die beiden Städte entsprechende Einnahmen aufweisen. Mit dem
Kantonsbeitrag an den Zusammenschluss von Bauma und Sternenberg auf das Jahr 2015
kann die hohe Nettoschuld von Sternenberg abgebaut werden.
Seite 41/99
Politische Gemeinden
Legende: Nettoschuld pro Einwohner 2012
< 1'000
tief
1'000 bis 3'000
mittel
3'000 bis 5'000
hoch
> 5'000
sehr hoch
Seite 42/99
Politische Gemeinden
3.2.4
Eigenkapitalquotient
Der Eigenkapitalquotient ist das Eigenkapital geteilt durch die gesamten Aufwendungen.
Dabei ist das Eigenkapital jener Teil des Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden
übrig bleibt. Er ist folglich der aus eigenen Mitteln finanzierte Teil des bilanzierten
Vermögens. Dies entspricht dem Anfangsbestand an Eigenkapital zuzüglich der kumulierten
Jahresergebnisse. In Relation zu den Aufwendungen zeigt es an, wie viel Kapital zur
Deckung künftiger Aufwandüberschüsse oder als Vorfinanzierung kommender Investitionen
zur Verfügung steht. Er kann den Wert von 100 % übersteigen.
Um Phasen schwacher Wirtschaftsleistung ohne Steuererhöhungen und Sparmassnahmen
zu überstehen, wird ein Eigenkapitalquotient von mehr als 15 Prozent als ausreichend
erachtet. Ein grosser Puffer besteht bei mehr als 30 Prozent. Unter 15 Prozent
Eigenkapitalquotient fallen wirtschaftliche Störungen für die Gemeinden stark ins Gewicht,
so dass Gegenmassnahmen im Normalfall unumgänglich, beziehungsweise im Falle eines
Bilanzfehlbetrages (negativer Eigenkapitalquotient) sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.
Beurteilung:
Bei der Mehrzahl der Gemeinden ist der Eigenkapitalquotient gross. Sie verfügen über
einen komfortablen Eigenkapitalpuffer.
Problematisch bei den Gemeinden mit geringem Eigenkapitalquotienten ist, dass alle
bereits einen sehr hohen Steuerfuss beziehen, Schwankungen also nicht mehr ohne
weiteres mit Steuerfusserhöhungen auffangen können, sondern einschneidende
Massnahmen ergreifen müssen. Im Falle der grossen Städte Winterthur und Zürich, aber
auch bei Wald bestehen vom Umfang her auch für den Kanton Risiken.
Seite 43/99
Politische Gemeinden
Legende: Eigenkapitalquotient 2012
> 30 %
gross
15 bis 30 %
ausreichend
0 bis 15 %
gering
< 0
Bilanzfehlbetrag
Seite 44/99
Politische Gemeinden
3.2.5
Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad drückt aus, in welchem Ausmass die Investitionen einer
Gemeinde durch selbst erwirtschaftete Mittel bezahlt werden konnten. Die
Selbstfinanzierung berechnet sich aus der Summe der Abschreibungen (ohne
Finanzvermögen) plus der Einlagen in die Spezialfinanzierungen und dem
Ertragsüberschuss abzüglich der Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen und des
Aufwandüberschusses. Sie entspricht einer vereinfachten Cash-Flow-Berechnung. Kann
eine Gemeinde ihre Investitionen nicht vollständig selber bezahlen, nimmt ihr Bestand an
Schulden zu. Da Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre
betrachtet.
Als ideal gilt ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 %. Das bedeutet, dass die
Gemeinde ihre Investitionen aus den selbst erwirtschafteten Mitteln, ohne die Aufnahme
von neuen Schulden, finanzieren konnte. Gemäss Richtwerten erscheint als gut oder
mindestens vertretbar, wenn die Investitionen zu mindestens 70 % selbst finanziert werden
können. Sinkt der Selbstfinanzierungsgrad unter 70 %, wird die Finanzierung der
Investitionen als problematisch bezeichnet.
Beurteilung:
Hinsichtlich Selbstfinanzierungsgrad zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Etwas mehr als zwei
Drittel der Gemeinden finanzierten ihre Investitionen mit eigenen Mitteln und weisen folglich
einen Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 % aus. Ein Drittel der Gemeinden hat trotz
konjunkturell positivem Umfeld weniger Mittel erwirtschaftet, als sie für Investitionen
ausgegeben hat. Ihre Verschuldung ist über den relevanten Zeitraum angestiegen.
Seite 45/99
Politische Gemeinden
Legende: Selbstfinanzierungsgrad
Durchschnitt 2006 - 2012
> 100 %
ideal
70 % bis 100 %
gut bis vertretbar
< 70 %
problematisch
kein Wert
Kennzahl nicht definiert
Seite 46/99
Politische Gemeinden
3.2.6
Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil ist ein Mass für die Finanzkraft einer Gemeinde. Er entspricht
im Wesentlichen den selbst erwirtschafteten Mitteln (analog einem vereinfachten CashFlow; vgl. Beschreibung 3.2.5) gemessen an den gesamten Nettoerträgen. Da sowohl die
Selbstfinanzierung als auch der Finanzertrag kurzfristig schwanken, wird ein Durchschnitt
über 7 Jahre betrachtet. Zu beachten gilt es, dass Gemeinden durch die Erhöhung des
Steuerfusses die Kennzahl positiv beeinflussen können.
Der Selbstfinanzierungsanteil sollte gemäss Richtlinien mindestens zehn Prozent („mittel“)
betragen, über 20 Prozent gilt er als „gut“. Mit einem schwachen Selbstfinanzierungsanteil
von unter zehn Prozent erwirtschaften die Gemeinden nicht genügend eigene Mittel, um
konjunkturelle Risiken abfangen zu können.
Beurteilung:
Nur wenige Gemeinden konnten einen gemäss Richtwerten guten Selbstfinanzierungsanteil
erwirtschaften. Diesen wenigen stehen genügend eigene Mittel gemessen am gesamten
Finanzertrag zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Angesichts der mehrheitlich
positiven Wirtschaftsentwicklung überrascht es, dass nicht mehr Gemeinden eigene Mittel in
der Grössenordnung von über 20 % des Finanzertrags erwirtschaften konnten.
Mehr als 100 Gemeinden weisen einen Selbstfinanzierungsanteil auf, der als mittel gilt.
Die Gemeinden mit einem im Vergleich schwachen Selbstfinanzierungsanteil stehen vor der
Herausforderung, in den kommenden Jahren genügend eigene Mittel zu erwirtschaften, um
kommende Investitionen zu finanzieren und konjunkturelle Risiken auffangen zu können.
Seite 47/99
Politische Gemeinden
Legende: Selbstfinanzierungsanteil
Durchschnitt 2006 - 2012
> 20 %
gut
10 % bis 20 %
mittel
< 10 %
schwach
Seite 48/99
Politische Gemeinden
3.2.7
Investitionsanteil
Der Investitionsanteil bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der gesamten Ausgaben für
Investitionen eingesetzt wurde. Da die Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein
Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet.
Sinkt der Investitionsanteil unter zehn Prozent, ist zu prüfen, ob die Substanzerhaltung der
öffentlichen Anlagen noch gewährleistet ist.
Beurteilung:
Die höchsten Investitionsanteile weisen die Gemeinden Andelfingen, Dättlikon und LaufenUhwiesen mit Werten zwischen 25 und 30 Prozent auf. Keine Gemeinde erreicht einen
Investitionsanteil von mehr als 30 Prozent auf, der gemäss Richtwert als sehr stark gilt.
Die grosse Mehrheit der Gemeinden weist einen mittleren Investitionsanteil auf. Sie
verwenden zwischen 10 und 20 Prozent ihrer konsolidierten Ausgaben für Investitionen.
In rund 25 Gemeinden ist die Investitionstätigkeit so gering, dass ein als schwache zu
bezeichnender Investitionsanteil von weniger als 10 Prozent resultiert.
Seite 49/99
Politische Gemeinden
Legende: Investitionsanteil
Durchschnitt 2006 - 2012
> 30 %
sehr stark
20 % bis 30 %
stark
10 % bis 20 %
mittel
< 10 %
schwach
Seite 50/99
Politische Gemeinden
3.2.8
Jahresergebnisquote
Das Jahresergebnis in Relation zur Steuerkraft der Gemeinden zeigt, wie vielen
Steuerfussprozenten das Ergebnis entspricht. Ein ausgeglichener Haushalt besteht bei
einer Quote von null Prozent, positive Werte bedeuten Ertragsüberschüsse, negative
Aufwandüberschüsse. Um das kumulierte Jahresergebnis über 7 Jahre zu ermitteln, wird
sowohl für das Jahresergebnis als auch für die Steuerkraft ein Durchschnitt von 7 Jahren
betrachtet. Erzielt eine Gemeinde über diesen Zeitraum Ertragsüberschüsse, die mehr als
sechs Steuerfussprozenten entsprechen, ist das sehr gut zu bewerten, über drei
Prozentpunkte ist immer noch gut. Die analogen negativen Werte sind entsprechend
schwach und sehr schwach zu beurteilen.
Beurteilung:
Wenn man die kumulierten Jahresergebnisse der letzten sieben Jahre in Relation zur
absoluten Steuerkraft betrachtet, dann zeigt sich wie erwartet ein sehr heterogenes Bild.
Einige Gemeinden, ungeachtet dessen ob sie Anstoss an den Zürichsee haben oder in den
peripheren Regionen des Kantons liegt, konnten in den letzten Jahren beträchtliche
Ertragsüberschüsse anhäufen. Bei rund 45 Gemeinden betrug die Jahresergebnisquote
über 6 %, bei rund vierzig zwischen 3 und 6 %.
Bei rund sechzig Gemeinden war die Summe der Jahresergebnisse in etwa ausgeglichen.
Daneben gibt es jedoch 26 Gemeinden, die über die Periode von 2006 bis 2012 eine
Jahresergebnisquote von weniger als -3 % und damit über die Periode von 7 Jahren keinen
ausgeglichenen Haushalt aufwiesen. Darunter befinden sich die
Steuerfussausgleichsgemeinden, die den Ausgleich systembedingt nur sehr schwer aus
eigener Kraft hätten bewerkstelligen können. Bei anderen Gemeinden, darunter auch
solchen mit einer hohen Steuerkraft, wurden die Einnahmen nicht den Ausgaben
angepasst, was zu Defiziten führte. Bei 11 Gemeinden mit Defizit belief sich der kumulierte
Aufwandüberschuss auf mehr als 6% der Steuerkraft (Jahresergebnisquote: -6 %).
Seite 51/99
Politische Gemeinden
Legende: Jahresergebnisquote
Durchschnitt 2006 - 2012
>6%
sehr gut
3 % bis 6 %
gut
3%-3%
ausgeglichen
-6 % bis -3 %
schwach
< -6 %
sehr schwach
Seite 52/99
Primarschulgemeinden
3.3
Primarschulgemeinden
3.3.1
Zinsbelastungsanteil
Eine Gemeinde muss in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu
erfüllen. Der Zinsbelastungsanteil drückt aus, in welchem Verhältnis die Nettozinsen
(Passivzinsaufwand abzüglich Aktivzinsertrag) zum Finanzertrag stehen, d. h. er zeigt die
Auswirkung der Verschuldung auf die laufende Rechnung. Eine hohe Verschuldung geht
einher mit einem hohen Zinsaufwand. Die Kennzahl ist somit ein Indikator für die
Verschuldung, der das aktuelle Zinsumfeld mit berücksichtigt.
Eine hohe Belastung wird bei Werten von mehr als 5% angenommen, d. h. wenn mehr als
5% des gesamten Ertrages eines Jahres für die Begleichung der Schuldzinsen aufgewendet
werden muss.
Beurteilung:
Bei fast allen Primarschulgemeinden gilt der Zinsbelastungsanteil als tief. Da die aktuellen
Zinssätze tief sind, konnte dies auch so erwartet werden. Die Tragbarkeit der Zinsbelastung
wird in der Regel nicht mit dem aktuellen, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz
beurteilt (z.B. mit 5 %). Sollten die Zinsen ansteigen, würde die Beurteilung stärker
differenzieren.
Einzig die Primarschulgemeinde Hütten weist einen gemäss Richtlinien mittleren
Zinsbelastungsanteil auf. Sie hat sich auf Beginn der Amtsperiode 2014-2018 mit der
politischen Gemeinde zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen.
Seite 53/99
Primarschulgemeinden
Legende: Zinsbelastungsanteil 2012
<2%
tief
2 % bis 5 %
mittel
5 % bis 8 %
hoch
>8%
sehr hoch
Seite 54/99
Primarschulgemeinden
3.3.2
Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil ist ein Mass für den Bestand an Schulden einer Gemeinde.
Er zeigt, wie viele kurz- und mittelfristige Schulden, gemessen an den Einnahmen,
vorhanden sind.
Solange die Einnahmen höher sind als der Schuldenbestand, befindet sich die Gemeinde
im positiven Bereich, übersteigen die Schulden die Einnahmen aber um mehr als das
anderthalbfache oder sind sie sogar doppelt so gross, ist die Situation gemäss Richtwerten
als schlecht bis kritisch zu beurteilen. Die Gemeinde weist im Verhältnis zum
erwirtschafteten Ertrag eine zu hohe Bruttoverschuldung auf.
Der Bruttoverschuldungsanteil berücksichtigt allerdings nicht, ob den Schulden ein
entsprechendes Vermögen gegenübersteht. Erst der Vergleich mit den Kennzahlen, die auf
Nettoschulden basieren, lässt ein weitergehendes Urteil zu (vgl. nächste Seite).
Beurteilung:
Wie auch die politischen Gemeinden weisen auch die Primarschulgemeinden mehrheitlich
einen Bruttoverschuldungsanteil auf, der gemäss Richtwerten als gut bis sehr gut gilt.
Die Primarschulgemeinden Humlikon und Schlatt haben mit einem gemäss Richtlinien
mittleren Bruttoverschuldungsanteil einen erhöhten Wert.
Seite 55/99
Primarschulgemeinden
Legende: Bruttoverschuldungsanteil 2012
< 50 %
sehr gut
50 % bis 100 %
gut
100 % bis 150 %
mittel
150 % bis 200 %
schlecht
> 200 %
kritisch
Seite 56/99
Primarschulgemeinden
3.3.3
Nettoschulden
Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden noch nicht zur Verfügung stehen, konnte die
Nettoschuld je Einwohner für das Jahr nicht berechnet werden.
Die absolute Nettoschuld zeigt das Ausmass der Verschuldung.
Beurteilung:
Die Mehrheit der Schulgemeinden weist ein Nettovermögen und somit keine Nettoschulden
aus. Einige Primarschulgemeinden zeigen jedoch, dass auch bei Schulgemeinden
Schuldbeträge in Millionenhöhe bestehen können. Meistens sind Gemeinden betroffen, die
eine unterdurchschnittliche Steuerkraft pro Einwohner aufwiesen. Problematisch sind
erhöhte Nettoschulden dann, wenn sie kleine Schulgemeinden wie die Primarschulen
Schlatt, Bachs oder die vereinigte Schulgemeinde Sternenberg betreffen, weil die
Schuldenlast pro Einwohnerinnen und Einwohner höher als bei grossen Schulgemeinden
ist. Sobald die Einwohnerzahlen der Schulgemeinden zur Verfügung stehen, lassen sich
hinsichtlich Schuldenlast vergleichbare Werte ermitteln.
Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden nicht verfügbar sind, werden die
Nettoschulden der Primarschulgemeinden tabellarisch aufgelistet:
Schulgemeinde Stäfa
7'162'386
Primarschulgemeinde Flaach
-1'229'083
Schulgemeinde Dietlikon
4'542'961
Primarschulgemeinde Marthalen
-1'322'478
Primarschulgemeinde Obfelden
4'375'587
Primarschulgemeinde Laufen-Uhwiesen
-1'329'635
Primarschulgemeinde Wetzikon
3'439'391
Schulgemeinde Wallisellen
-1'331'841
Schulgemeinde Fischenthal
3'368'229
Schulgemeinde Hittnau
-1'487'188
Primarschulgemeinde Turbenthal
3'358'143
Primarschulgemeinde Buch a.I.
-1'533'414
Schulgemeinde Urdorf
3'198'355
Primarschulgemeinde Oberembrach
-1'565'171
Schulgemeinde Wiesendangen
2'529'023
Primarschulgemeinde Trüllikon
-1'727'047
Primarschulgemeinde Oberglatt
1'795'499
Schulgemeinde Wehntal
-1'877'608
Schulgemeinde Glattfelden
1'410'157
Primarschulgemeinde Elgg
-1'929'125
Primarschulgemeinde Ossingen
1'391'019
Schulgemeinde Stammertal
-2'038'773
Schulgemeinde Uitikon
1'125'505
Primarschulgemeinde Weiach
-2'126'001
Primarschulgemeinde Dachsen
1'103'268
Primarschulgemeinde Boppelsen
-2'327'397
Primarschulgemeinde Schlatt
1'100'774
Schulgemeinde Egg
-2'479'258
Schulgemeinde Sternenberg
876'200
Primarschulgemeinde Hochfelden
-2'544'397
Primarschulgemeinde Bachs
852'157
Primarschulgemeinde Schwerzenbach
-2'992'940
Seite 57/99
Primarschulgemeinden
Primarschulgemeinde Hütten
713'936
Primarschulgemeinde Mettmenstetten
-3'139'316
Primarschulgemeinde Elsau
420'382
Primarschulgemeinde Aeugst a.A.
-3'153'415
Primarschulgemeinde Bachenbülach
364'500
Schulgemeinde Eglisau
-3'161'088
Primarschulgemeinde Wettswil a.A.
232'997
Primarschulgemeinde Andelfingen
-3'185'786
Primarschulgemeinde Regensberg
128'763
Primarschulgemeinde Stadel
-3'281'856
Schulgemeinde Hinwil
-3'432'530
Primarschulgemeinde Volken
72'237
Primarschulgemeinde Bonstetten
-17'368
Schulgemeinde Fällanden
-3'508'362
Schulgemeinde Bubikon
-19'942
Primarschulgemeinde Ottenbach
-3'867'785
Primarschulgemeinde Dorf
-89'740
Primarschulgemeinde Rickenbach
-3'885'977
Primarschulgemeinde Humlikon
-114'306
Primarschulgemeinde Oetwil-Geroldswil
-4'024'613
Primarschulgemeinde Knonau
-146'887
Primarschulgemeinde Affoltern a.A.
-4'470'129
Primarschulgemeinde Maschwanden
-162'568
Schulgemeinde Feuerthalen
-4'627'447
Primarschulgemeinde Truttikon
-225'439
Primarschulgemeinde Buchs
-4'845'193
Primarschulgemeinde Hofstetten
-238'004
Primarschulgemeinde Niederglatt
-5'232'729
Primarschulgemeinde Rümlang
-311'954
Primarschulgemeinde Birmensdorf
-5'277'713
Primarschulgemeinde Benken
-388'292
Schulgemeinde Gossau
-5'369'443
Primarschulgemeinde Ellikon a.d.Th.
-394'442
Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen
-5'815'945
Primarschulgemeinde Hettlingen
-510'387
Schulgemeinde Grüningen
-5'962'666
Primarschulgemeinde Höri
-584'235
Schulgemeinde Zumikon
-6'436'984
Primarschulgemeinde Adlikon
-587'009
Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld
-7'015'399
Primarschulgemeinde Flurlingen
-602'671
Primarschulgemeinde Dielsdorf
-7'100'165
Primarschulgemeinde Berg a.I.
-652'346
Schulgemeinde Küsnacht
-7'376'112
Primarschulgemeinde Dägerlen
-700'689
Primarschulgemeinde Steinmaur
-9'384'312
Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon
-773'140
Primarschulgemeinde Neerach
-9'464'733
Primarschulgemeinde Wildberg
-882'467
Primarschulgemeinde Regensdorf
-11'293'439
Primarschulgemeinde Wila
-1'134'105
Primarschulgemeinde Winkel
-12'288'744
Primarschulgemeinde Unterengstringen
-1'141'817
Primarschulgemeinde Rüti
-13'514'663
Primarschulgemeinde Aesch
-1'175'419
Schulgemeinde Volketswil
-18'411'988
TABELLE 1: NETTOSCHULDEN DER PRIMARSCHULGEMEINDEN 2012
Seite 58/99
Primarschulgemeinden
3.3.4
Eigenkapitalquotient
Der Eigenkapitalquotient ist das Eigenkapital geteilt durch die gesamten Aufwendungen.
Dabei ist das Eigenkapital jener Teil des Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden
übrig bleibt. Er ist folglich der aus eigenen Mitteln finanzierte Teil des bilanzierten
Vermögens. Dies entspricht dem Anfangsbestand an Eigenkapital zuzüglich der kumulierten
Jahresergebnisse. In Relation zu den Aufwendungen zeigt es an, wie viel Kapital zur
Deckung künftiger Aufwandüberschüsse oder als Vorfinanzierung kommender Investitionen
zur Verfügung steht. Er kann den Wert von 100 % übersteigen.
Um Phasen schwacher Wirtschaftsleistung ohne Steuererhöhungen und Sparmassnahmen
zu überstehen, wird ein Eigenkapitalquotient von mehr als 15 Prozent als ausreichend
erachtet. Ein grosser Puffer besteht bei mehr als 30 Prozent. Unter 15 Prozent
Eigenkapitalquotient fallen wirtschaftliche Störungen für die Gemeinden stark ins Gewicht,
so dass Gegenmassnahmen im Normalfall unumgänglich, beziehungsweise im Falle eines
Bilanzfehlbetrages (negativer Eigenkapitalquotient) sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.
Beurteilung:
Bis auf wenige Primarschulgemeinden haben die meisten einen grossen Eigenkapitalpuffer
von mehr als 30 % der Aufwendungen. Einen als ausreichend geltenden
Eigenkapitalquotienten haben die Primarschulgemeinden Elsau und Volken.
Die Primarschulgemeinden Bachs, Hütten, Oberglatt und Schlatt sowie die Schulgemeinden
Fischental und Sternenberg haben einen Eigenkapitalbestand, der als gering bezeichnet
werden kann.
Seite 59/99
Primarschulgemeinden
Legende: Eigenkapitalquotient 2012
> 30 %
gross
15 bis 30 %
ausreichend
0 bis 15 %
gering
< 0
Bilanzfehlbetrag
Seite 60/99
Primarschulgemeinden
3.3.5
Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad drückt aus, in welchem Ausmass die Investitionen einer
Gemeinde durch selbst erwirtschaftete Mittel bezahlt werden konnten. Die
Selbstfinanzierung berechnet sich aus der Summe der Abschreibungen (ohne
Finanzvermögen) plus der Einlagen in die Spezialfinanzierungen und dem
Ertragsüberschuss abzüglich der Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen und des
Aufwandüberschusses. Sie entspricht einer vereinfachten Cash-Flow-Berechnung. Kann
eine Gemeinde ihre Investitionen nicht vollständig selber bezahlen, nimmt ihr Bestand an
Schulden zu. Da Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre
betrachtet.
Als ideal gilt ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 %. Das bedeutet, dass die
Gemeinde ihre Investitionen aus den selbst erwirtschafteten Mitteln, ohne die Aufnahme
von neuen Schulden, finanzieren konnte. Gemäss Richtwerten erscheint als gut oder
mindestens vertretbar, wenn die Investitionen zu mindestens 70 % selbst finanziert werden
können. Sinkt der Selbstfinanzierungsgrad unter 70 %, wird die Finanzierung der
Investitionen als problematisch bezeichnet.
Beurteilung:
Der Selbstfinanzierungsgrad der Primarschulgemeinden zeigt ein uneinheitliches Bild. Mehr
als die Hälfte der Gemeinden hat ihre Investitionen bei einem Selbstfinanzierungsgrad von
über 100 % selber finanziert.
Diejenigen Gemeinden, welche einen gemäss Richtwerten problematischen
Selbstfinanzierungsgrad aufweisen, haben sich für die Finanzierung ihrer Investitionen
verschuldet. Es stellt sich insbesondere bei kleinen Schulgemeinden die Frage, ob dies bei
unregelmässigem Investitionsbedarf nicht unumgänglich ist. Selbst bei einer
Betrachtungsweise über mehrere Jahre hinweg erscheint es fraglich, ob kleine
Schulgemeinden überhaupt einen Investitionsbedarf haben, bei dem die Kennzahl
„Selbstfinanzierungsgrad“ eine sinnvolle Aussage erlaubt.
Die Kennzahl ist für einige Gemeinden nicht definiert, weil sie im Beobachtungszeitraum
keine Investitionen getätigt haben. Dies zeigt wiederum die technische Problematik dieser
Kennzahl, deren Nenner Null sein kann.
Seite 61/99
Primarschulgemeinden
Legende: Selbstfinanzierungsgrad
Durchschnitt 2006 - 2012
> 100 %
ideal
70 % bis 100 %
gut bis vertretbar
< 70 %
problematisch
kein Wert
Kennzahl nicht definiert
Seite 62/99
Primarschulgemeinden
3.3.6
Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil ist ein Mass für die Finanzkraft einer Gemeinde. Er entspricht
im Wesentlichen den selbst erwirtschafteten Mitteln (analog einem vereinfachten CashFlow; vgl. Beschreibung 3.3.5) gemessen an den gesamten Nettoerträgen. Da sowohl die
Selbstfinanzierung als auch der Finanzertrag kurzfristig schwanken, wird ein Durchschnitt
über 7 Jahre betrachtet. Zu beachten gilt es, dass Gemeinden durch die Erhöhung des
Steuerfusses die Kennzahl positiv beeinflussen können.
Der Selbstfinanzierungsanteil sollte gemäss Richtlinien mindestens zehn Prozent („mittel“)
betragen, über 20 Prozent gilt er als „gut“. Mit einem schwachen Selbstfinanzierungsanteil
von unter zehn Prozent erwirtschaften die Gemeinden nicht genügend eigene Mittel, um
konjunkturelle Risiken abfangen zu können.
Beurteilung:
Trotz wirtschaftlich ausgeglichener Lage konnten Primarschulgemeinden nur vereinzelt
einen gemäss Richtwerten guten Selbstfinanzierungsanteil erwirtschaften.
Von den restlichen Primarschulgemeinden weist knapp die Hälfte einen mittleren
Selbstfinanzierungsanteil auf.
Die übrigen Primarschulgemeinden konnten einen Selbstfinanzierungsanteil am gesamten
Finanzertrag von weniger als 10% erwirtschaften. Wenn sich Schulgemeinden im einem
unregelmässigen Investitionsbedarf für ihre Vorhaben nicht verschulden möchten, müssen
sie sich um eine ausreichende Selbstfinanzierung bemühen.
Seite 63/99
Primarschulgemeinden
Legende: Selbstfinanzierungsanteil
Durchschnitt 2006 - 2012
> 20 %
gut
10 % bis 20 %
mittel
< 10 %
schwach
Seite 64/99
Primarschulgemeinden
3.3.7
Investitionsanteil
Der Investitionsanteil ist ein Mass für die Investitionstätigkeit. Er bringt zum Ausdruck,
welcher Anteil der gesamten Ausgaben für Investitionen eingesetzt wurde. Da die
Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet.
Sinkt der Investitionsanteil unter zehn Prozent, ist zu prüfen, ob die Substanzerhaltung der
öffentlichen Anlagen noch gewährleistet ist.
Beurteilung:
Generell weisen die Schulgemeinden, insbesondere kleine Schulgemeinden, eine
unregelmässige Investitionstätigkeit auf. Dies zeigt sich deutlich daran, dass keine
Primarschulgemeinden einen als sehr stark zu bezeichnenden Investitionsanteil aufweist.
Etwas weniger als ein Drittel der Primarschulgemeinden kann einen mittleren
Investitionsanteil ausweisen.
Die Mehrheit der Schulgemeinden weist eine gemäss Richtwerten schwache
Investitionstätigkeit auf. Dies ist erstaunlich, zumal ein Durchschnitt über sieben Jahre
betrachtet wird. Dennoch fallen wahrscheinlich in den kleineren Schulgemeinden die
Investitionen unregelmässig und in grösseren Abständen an, sodass der
Investitionszeitpunkt entscheidend ist für die Höhe des Investitionsanteils.
Seite 65/99
Primarschulgemeinden
Legende: Investitionsanteil
Durchschnitt 2006 - 2012
> 30 %
sehr stark
20 % bis 30 %
stark
10 % bis 20 %
mittel
< 10 %
schwach
Seite 66/99
Primarschulgemeinden
3.3.8
Kumuliertes mittleres Jahresergebnis
Das kumulierte mittlere Jahresergebnis zeigt den Mittelwert der Jahresergebnisse. Darin
wird ersichtlich, ob ein Haushalt über die entsprechende Frist ausgeglichen geführt wurde
oder wie gross die mittleren jährlichen Ertrags- und Aufwandüberschüsse waren.
Beurteilung:
Rund 60 Schulgemeinden der Primarstufe haben über den betrachteten Zeitraum 2006 bis
2012 im Mittel ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet. Einige Schulgemeinden
präsentierten einen vollständig ausgeglichenen Haushalt. Grund dafür war der
Steuerfussausgleich resp. Übergangsausgleich, der die Rechnung ausgleicht.
20 Gemeinden mussten über diese Periode im Mittel einen Aufwandüberschuss
verzeichnen.
Da die Steuerkraft von Schulgemeinden nicht verfügbar ist, werden die kumulierten
mittleren Jahresergebnisse der Primarschulgemeinden tabellarisch aufgelistet.
Schulgemeinde Hinwil
-2'112'993
Primarschulgemeinde Wila
101'630
Schulgemeinde Stäfa
-1'159'412
Primarschulgemeinde Wildberg
116'963
Primarschulgemeinde Wettswil a.A.
-956'197
Schulgemeinde Wiesendangen
119'383
Schulgemeinde Wehntal
-785'396
Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen
120'055
Schulgemeinde Küsnacht
-614'273
Primarschulgemeinde Bonstetten
129'150
Primarschulgemeinde Elsau
-245'524
Primarschulgemeinde Turbenthal
132'682
Schulgemeinde Uitikon
-212'776
Primarschulgemeinde Obfelden
145'283
Primarschulgemeinde Schwerzenbach
-184'722
Primarschulgemeinde Boppelsen
148'960
Schulgemeinde Egg
-172'431
Primarschulgemeinde Höri
154'482
Primarschulgemeinde Bachenbülach
-128'709
Primarschulgemeinde Andelfingen
158'817
Schulgemeinde Wallisellen
-97'828
Schulgemeinde Feuerthalen
159'175
Primarschulgemeinde Dägerlen
-86'788
Primarschulgemeinde Elgg
165'185
Primarschulgemeinde Stadel
-67'729
Primarschulgemeinde Knonau
166'746
Primarschulgemeinde Regensberg
-29'283
Primarschulgemeinde Buch a.I.
178'270
Primarschulgemeinde Trüllikon
-28'465
Primarschulgemeinde Unterengstringen
181'662
Primarschulgemeinde Bachs
-14'608
Primarschulgemeinde Aeugst a.A.
186'609
Primarschulgemeinde Oetwil-Geroldswil
-12'004
Primarschulgemeinde Mettmenstetten
202'816
Seite 67/99
Primarschulgemeinden
Primarschulgemeinde Aesch
-10'613
Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon
233'692
Primarschulgemeinde Oberglatt
-5'497
Schulgemeinde Glattfelden
235'385
Primarschulgemeinde Schlatt
-5'311
Primarschulgemeinde Ottenbach
246'993
Schulgemeinde Fischenthal
0
Primarschulgemeinde Winkel
271'301
Primarschulgemeinde Ossingen
0
Primarschulgemeinde Rickenbach
300'010
Schulgemeinde Sternenberg
0
Primarschulgemeinde Neerach
322'603
Primarschulgemeinde Hütten
0
Primarschulgemeinde Birmensdorf
329'842
Primarschulgemeinde Volken
0
Primarschulgemeinde Dielsdorf
346'933
Primarschulgemeinde Maschwanden
0
Primarschulgemeinde Steinmaur
351'740
Primarschulgemeinde Truttikon
0
Schulgemeinde Stammertal
351'917
Primarschulgemeinde Adlikon
4'504
Primarschulgemeinde Wetzikon
358'070
Primarschulgemeinde Ellikon a.d.Th.
6'174
Primarschulgemeinde Hettlingen
361'566
Primarschulgemeinde Laufen-Uhwiesen
7'732
Primarschulgemeinde Rümlang
365'717
Primarschulgemeinde Dorf
12'435
Schulgemeinde Fällanden
431'856
Primarschulgemeinde Berg a.I.
15'980
Schulgemeinde Hittnau
446'978
Primarschulgemeinde Benken
36'347
Primarschulgemeinde Buchs
460'146
Primarschulgemeinde Hofstetten
40'162
Schulgemeinde Grüningen
640'788
Primarschulgemeinde Humlikon
43'521
Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld
641'502
Schulgemeinde Zumikon
59'958
Schulgemeinde Dietlikon
668'441
Primarschulgemeinde Dachsen
61'272
Primarschulgemeinde Affoltern a.A.
757'683
Primarschulgemeinde Weiach
63'886
Primarschulgemeinde Regensdorf
760'237
Schulgemeinde Bubikon
64'349
Schulgemeinde Eglisau
870'341
Primarschulgemeinde Flaach
65'085
Primarschulgemeinde Niederglatt
941'830
Primarschulgemeinde Flurlingen
71'006
Schulgemeinde Gossau
972'438
Primarschulgemeinde Oberembrach
75'655
Primarschulgemeinde Rüti
1'004'483
Primarschulgemeinde Marthalen
75'688
Schulgemeinde Urdorf
1'186'268
Primarschulgemeinde Hochfelden
88'015
Schulgemeinde Volketswil
2'372'486
TABELLE 2: KUMULIERTE MITTLERE JAHRESERGEBNISSE VON PRIMARSCHULGEMEINDEN
2006 - 2012
Seite 68/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4
Oberstufenschulgemeinden
3.4.1
Zinsbelastungsanteil
Eine Gemeinde muss in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu
erfüllen. Der Zinsbelastungsanteil drückt aus, in welchem Verhältnis die Nettozinsen
(Passivzinsaufwand abzüglich Aktivzinsertrag) zum Finanzertrag stehen, d. h. er zeigt die
Auswirkung der Verschuldung auf die laufende Rechnung. Eine hohe Verschuldung geht
einher mit einem hohen Zinsaufwand. Die Kennzahl ist somit ein Indikator für die
Verschuldung, der das aktuelle Zinsumfeld mit berücksichtigt.
Eine hohe Belastung wird bei Werten von mehr als 5% angenommen, d. h. wenn mehr als
5% des gesamten Ertrages eines Jahres für die Begleichung der Schuldzinsen aufgewendet
werden muss.
Beurteilung:
Alle Oberstufenschulgemeinden weisen eine tiefe Zinsbelastung gemessen am
Zinsbelastungsanteil auf. Dies ist angesichts der tiefen Zinsen nicht erstaunlich.
Seite 69/99
Oberstufenschulgemeinden
Legende: Zinsbelastungsanteil 2012
<2%
tief
2 % bis 5 %
mittel
5 % bis 8 %
hoch
>8%
sehr hoch
Seite 70/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.2
Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil ist ein Mass für den Bestand an Schulden einer Gemeinde.
Er zeigt, wie viele kurz- und mittelfristige Schulden, gemessen an den Einnahmen,
vorhanden sind.
Solange die Einnahmen höher sind als der Schuldenbestand, befindet sich die Gemeinde
im positiven Bereich, übersteigen die Schulden die Einnahmen aber um mehr als das
anderthalbfache oder sind sie sogar doppelt so gross, ist die Situation gemäss Richtwerten
als schlecht bis kritisch zu beurteilen. Die Gemeinde weist im Verhältnis zum
erwirtschafteten Ertrag eine zu hohe Bruttoverschuldung auf.
Der Bruttoverschuldungsanteil berücksichtigt allerdings nicht, ob den Schulden ein
entsprechendes Vermögen gegenübersteht. Erst der Vergleich mit den Kennzahlen, die auf
Nettoschulden basieren, lässt ein weitergehendes Urteil zu (vgl. nächste Seite).
Beurteilung:
Die meisten Oberstufenschulgemeinden weisen einen Bruttoverschuldungsanteil auf, der
gemäss Richtlinien als sehr gut bzw. gut gilt.
Seite 71/99
Oberstufenschulgemeinden
Legende: Bruttoverschuldungsanteil 2012
< 50 %
sehr gut
50 % bis 100 %
gut
100 % bis 150 %
mittel
150 % bis 200 %
schlecht
> 200 %
kritisch
Seite 72/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.3
Nettoschulden
Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden noch nicht zur Verfügung stehen, konnte die
Nettoschuld je Einwohner für das Jahr nicht berechnet werden.
Die absolute Nettoschuld zeigt das Ausmass der Verschuldung.
Beurteilung:
Die überwiegende Mehrheit der Oberstufenschulgemeinden weisst keine Nettoschulden
sondern ein Nettovermögen aus.
Die Schulgemeinden Stäfa, Dietlikon, Fischenthal und Urdorf weisen namhafte
Schuldbeträge von über Fr. 3 Mio. aus.
Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden nicht verfügbar sind, werden die
Nettoschulden der Oberstufenschulgemeinden tabellarisch aufgelistet:
Schulgemeinde Stäfa
7'162'386
Oberstufenschulgemeinde Obfelden
-2'066'092
Schulgemeinde Dietlikon
4'542'961
Oberstufenschulgemeinde Wetzikon
-2'127'062
Schulgemeinde Fischenthal
3'368'229
Schulgemeinde Egg
-2'479'258
Schulgemeinde Urdorf
3'198'355
Oberstufenschulgemeinde Weiningen
-2'496'788
Schulgemeinde Wiesendangen
2'529'023
Oberstufenschulgemeinde Dübendorf
-2'583'950
Oberstufenschulgemeinde Bonstetten
1'985'241
Oberstufenschulgemeinde Wädenswil
-2'858'991
Sekundarschulgemeinde Marthalen
1'952'054
Oberstufenschulgemeinde Otelfingen
-3'069'088
Schulgemeinde Glattfelden
1'410'157
Oberstufenschulgemeinde Affoltern a.A.
-3'133'067
Schulgemeinde Uitikon
1'125'505
Schulgemeinde Eglisau
-3'161'088
Oberstufenschulgemeinde Niederhasli
Niederglatt Hofstetten
945'137
Schulgemeinde Hinwil
-3'432'530
Schulgemeinde Sternenberg
876'200
Sekundarschule Hausen
-3'494'820
Oberstufenschulgemeinde StadelWeiach
783'929
Schulgemeinde Fällanden
-3'508'362
Oberstufenschulgemeinde LaufenUhwiesen
456'442
Sekundarschulgemeinde RümlangOberglatt
-3'774'208
Oberstufenschulgemeinde
Mettmenstetten
383'800
Oberstufenschulgemeinde Rüti
-3'882'510
Seite 73/99
Oberstufenschulgemeinden
Sekundarschulgemeinde Flaachtal
Schulgemeinde Bubikon
82'524
Oberstufenschulgemeinde Embrach
-4'139'332
-19'942
Oberstufenschulgemeinde Dielsdorf
-4'457'735
Oberstufenschulgemeinde Wila
-164'380
Schulgemeinde Feuerthalen
-4'627'447
Oberstufenschulgemeinde Elsau-Schlatt
-167'308
Schulgemeinde Gossau
-5'369'443
Sekundarschulgemeinde BirmensdorfAesch
-176'461
Schulgemeinde Rorbas-FreiensteinTeufen
-5'815'945
Oberstufenschulgemeinde OssingenTruttikon
-199'859
Schulgemeinde Grüningen
-5'962'666
Oberstufenschulgemeinde Turbenthal
-420'526
Schulgemeinde Zumikon
-6'436'984
Oberstufenschulgemeinde Rickenbach
-721'983
Oberstufenschulgemeinde Uster
-6'476'051
Sekundarschulgemeinde Elgg
-844'225
Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld
-7'015'399
Sekundarschulgemeinde Seuzach
-1'120'253
Schulgemeinde Küsnacht
-7'376'112
Schulgemeinde Wallisellen
-1'331'841
Oberstufenschulgemeinde
Regensdorf/Buchs/Dällikon
-8'480'836
Schulgemeinde Hittnau
-1'487'188
Oberstufenschulgemeinde NänikonGreifensee
-9'523'343
Oberstufenschulgemeinde Andelfingen
-1'819'905
Oberstufenschulgemeinde Bülach
-11'253'697
Schulgemeinde Wehntal
-1'877'608
Schulgemeinde Volketswil
-18'411'988
Schulgemeinde Stammertal
-2'038'773
TABELLE 3: NETTOSCHULDEN DER OBERSTUFENSCHULGEMEINDEN 2012
Seite 74/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.4
Eigenkapitalquotient
Der Eigenkapitalquotient ist das Eigenkapital geteilt durch die gesamten Aufwendungen.
Dabei ist das Eigenkapital jener Teil des Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden
übrig bleibt. Er ist folglich der aus eigenen Mitteln finanzierte Teil des bilanzierten
Vermögens. Dies entspricht dem Anfangsbestand an Eigenkapital zuzüglich der kumulierten
Jahresergebnisse. In Relation zu den Aufwendungen zeigt es an, wie viel Kapital zur
Deckung künftiger Aufwandüberschüsse oder als Vorfinanzierung kommender Investitionen
zur Verfügung steht. Er kann den Wert von 100 % übersteigen.
Um Phasen schwacher Wirtschaftsleistung ohne Steuererhöhungen und Sparmassnahmen
zu überstehen, wird ein Eigenkapitalquotient von mehr als 15 Prozent als ausreichend
erachtet. Ein grosser Puffer besteht bei mehr als 30 Prozent. Unter 15 Prozent
Eigenkapitalquotient fallen wirtschaftliche Störungen für die Gemeinden stark ins Gewicht,
so dass Gegenmassnahmen im Normalfall unumgänglich, beziehungsweise im Falle eines
Bilanzfehlbetrages (negativer Eigenkapitalquotient) sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.
Beurteilung:
Bis auf wenige Gemeinden haben die Oberstufenschulgemeinden einen grossen
Eigenkapitalquotienten von über 30 % der Aufwendungen.
Die geringen Eigenkapitalbestände der vereinigten Schulgemeinden Sternenberg und
Fischenthal wurden bereits erwähnt (vgl. Abschnitt 3.3.4).
Seite 75/99
Oberstufenschulgemeinden
Legende: Eigenkapitalquotient 2012
> 30 %
gross
15 bis 30 %
ausreichend
0 bis 15 %
gering
< 0
Bilanzfehlbetrag
Seite 76/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.5
Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad drückt aus, in welchem Ausmass die Investitionen einer
Gemeinde durch selbst erwirtschaftete Mittel bezahlt werden konnten. Die
Selbstfinanzierung berechnet sich aus der Summe der Abschreibungen (ohne
Finanzvermögen) plus der Einlagen in die Spezialfinanzierungen und dem
Ertragsüberschuss abzüglich der Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen und des
Aufwandüberschusses. Sie entspricht einer vereinfachten Cash-Flow-Berechnung. Kann
eine Gemeinde ihre Investitionen nicht vollständig selber bezahlen, nimmt ihr Bestand an
Schulden zu. Da Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre
betrachtet.
Als ideal gilt ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 %. Das bedeutet, dass die
Gemeinde ihre Investitionen aus den selbst erwirtschafteten Mitteln, ohne die Aufnahme
von neuen Schulden, finanzieren konnte. Gemäss Richtwerten erscheint als gut oder
mindestens vertretbar, wenn die Investitionen zu mindestens 70 % selbst finanziert werden
können. Sinkt der Selbstfinanzierungsgrad unter 70 %, wird die Finanzierung der
Investitionen als problematisch bezeichnet.
Beurteilung:
Bei den Oberstufenschulgemeinden zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den
Primarschulgemeinden. Die Mehrheit der Gemeinden hat ihre Investitionen selber finanziert.
Sie verzeichneten über den Beobachtungszeitraum 2006 bis 2012 einen
Selbstfinanzierungsgrad von über 100 %.
Die Kennzahl ist für einige Gemeinden nicht definiert, weil sie im Beobachtungszeitraum
keine Investitionen getätigt haben. Dies zeigt wiederum die technische Problematik dieser
Kennzahl, deren Nenner Null sein kann.
Seite 77/99
Oberstufenschulgemeinden
Legende: Selbstfinanzierungsgrad
Durchschnitt 2006 - 2012
> 100 %
ideal
70 % bis 100 %
gut bis vertretbar
< 70 %
problematisch
kein Wert
Kennzahl nicht definiert
Seite 78/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.6
Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil ist ein Mass für die Finanzkraft einer Gemeinde. Er entspricht
im Wesentlichen den selbst erwirtschafteten Mitteln (analog einem vereinfachten CashFlow; vgl. Beschreibung 3.4.5) gemessen an den gesamten Nettoerträgen. Da sowohl die
Selbstfinanzierung als auch der Finanzertrag kurzfristig schwanken, wird ein Durchschnitt
über 7 Jahre betrachtet. Zu beachten gilt es, dass Gemeinden durch die Erhöhung des
Steuerfusses die Kennzahl positiv beeinflussen können.
Der Selbstfinanzierungsanteil sollte gemäss Richtlinien mindestens zehn Prozent („mittel“)
betragen, über 20 Prozent gilt er als „gut“. Mit einem schwachen Selbstfinanzierungsanteil
von unter zehn Prozent erwirtschaften die Gemeinden nicht genügend eigene Mittel, um
konjunkturelle Risiken abfangen zu können.
Beurteilung:
In einem einzigen Fall konnte eine Oberstufenschulgemeinde einen
Selbstfinanzierungsanteil erwirtschaften, der als gut gilt. Rund 30
Oberstufenschulgemeinden konnten einen mittleren Selbstfinanzierungsanteil ausweisen.
Möchten Gemeinden mit einem als schlecht zu bezeichnenden Selbstfinanzierungsanteil
sich für ihre künftigen Investitionen nicht verschulden, sollten sie sich um eine ausreichende
Selbstfinanzierung bemühen.
Seite 79/99
Oberstufenschulgemeinden
Legende: Selbstfinanzierungsanteil
Durchschnitt 2006 - 2012
> 20 %
gut
10 % bis 20 %
mittel
< 10 %
schwach
Seite 80/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.7
Investitionsanteil
Der Investitionsanteil ist ein Mass für die Investitionstätigkeit. Er bringt zum Ausdruck,
welcher Anteil der gesamten Ausgaben für Investitionen eingesetzt wurde. Da die
Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet.
Sinkt der Investitionsanteil unter zehn Prozent, ist zu prüfen, ob die Substanzerhaltung der
öffentlichen Anlagen noch gewährleistet ist.
Beurteilung:
Einzig die Oberstufenschulgemeinden Niederhasli-Niederglatt und Rickenbach konnten
einen als stark geltenden Investitionsanteil ausweisen.
Fast zwanzig Gemeinden erreichten einen mittleren Investitionsanteil.
Die Mehrheit der Oberstufenschulgemeinden weist einen gemäss Richtlinien schwachen
Investitionsanteil aus. Ob die Anlagen mit diesem Investitionsvolumen in Stand gehalten
werden können, ist im Einzelfall zu prüfen.
Seite 81/99
Oberstufenschulgemeinden
Legende: Investitionsanteil
Durchschnitt 2006 - 2012
> 30 %
sehr stark
20 % bis 30 %
stark
10 % bis 20 %
mittel
< 10 %
schwach
Seite 82/99
Oberstufenschulgemeinden
3.4.8
Kumuliertes mittleres Jahresergebnis
Das kumulierte mittlere Jahresergebnis zeigt den Mittelwert der Jahresergebnisse. Darin
wird ersichtlich, ob ein Haushalt über die entsprechende Frist ausgeglichen geführt wurde
oder wie gross die mittleren jährlichen Ertrags- und Aufwandüberschüsse waren.
Beurteilung:
Auf der Sekundarstufe haben rund 40 Gemeinden ein positives kumuliertes mittleres
Jahresergebnis auszuweisen.
Die Gemeinden Fischenthal und Sternenberg haben, wie erwähnt, aufgrund des
Steuerfussausgleichs bzw. des Übergangsausgleichs eine vollständig ausgeglichene
Rechnung.
13 Oberstufenschulgemeinden konnten ihre Rechnung nicht ausgleichen und wiesen über
diesen Zeitraum ein negatives kumuliertes mittleres Jahresergebnis aus.
Da die Steuerkraft von Schulgemeinden nicht verfügbar ist, werden die kumulierten
Jahresergebnisse der Oberstufenschulgemeinden tabellarisch aufgelistet.
Schulgemeinde Hinwil
-2'112'993
Oberstufenschulgemeinde Laufen-Uhwiesen
207'175
Schulgemeinde Stäfa
-1'159'412
Oberstufenschulgemeinde Otelfingen
214'019
Schulgemeinde Wehntal
-785'396
Oberstufenschulgemeinde Turbenthal
217'339
Schulgemeinde Küsnacht
-614'273
Schulgemeinde Glattfelden
235'385
Oberstufenschulgemeinde StadelWeiach
-293'165
Oberstufenschulgemeinde Bonstetten
257'998
Oberstufenschulgemeinde Wädenswil
-292'599
Sekundarschulgemeinde Seuzach
288'143
Schulgemeinde Uitikon
-212'776
Sekundarschulgemeinde Marthalen
304'906
Schulgemeinde Egg
-172'431
Oberstufenschulgemeinde Dielsdorf
347'016
Sekundarschulgemeinde Flaachtal
-139'744
Schulgemeinde Stammertal
410'569
Schulgemeinde Wallisellen
-97'828
Schulgemeinde Fällanden
431'856
Oberstufenschulgemeinde
Mettmenstetten
-67'902
Schulgemeinde Hittnau
446'978
Sekundarschulgemeinde BirmensdorfAesch
-51'485
Oberstufenschulgemeinde Weiningen
455'167
Oberstufenschulgemeinde Ossingen-
-26'469
Oberstufenschulgemeinde Niederhasli
468'801
Seite 83/99
Oberstufenschulgemeinden
Truttikon
Niederglatt Hofstetten
Schulgemeinde Fischenthal
0
Oberstufenschulgemeinde Affoltern a.A.
621'094
Schulgemeinde Sternenberg
0
Schulgemeinde Grüningen
640'788
Oberstufenschulgemeinde Wila
31'798
Schulgemeinde Dietlikon
668'441
Oberstufenschulgemeinde Obfelden
43'051
Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld
748'419
Oberstufenschulgemeinde Embrach
51'719
Oberstufenschulgemeinde NänikonGreifensee
751'575
Oberstufenschulgemeinde ElsauSchlatt
52'920
Oberstufenschulgemeinde Rüti
772'326
Schulgemeinde Zumikon
59'958
Oberstufenschulgemeinde Uster
802'745
Oberstufenschulgemeinde
Andelfingen
63'738
Schulgemeinde Eglisau
870'341
Schulgemeinde Bubikon
64'349
Oberstufenschulgemeinde Bülach
938'302
Sekundarschulgemeinde Elgg
77'681
Oberstufenschulgemeinde Dübendorf
957'795
Schulgemeinde Wiesendangen
119'383
Schulgemeinde Gossau
972'438
Schulgemeinde Rorbas-FreiensteinTeufen
120'055
Schulgemeinde Urdorf
1'186'268
Oberstufenschulgemeinde Rickenbach
129'551
Oberstufenschulgemeinde Wetzikon
1'443'942
Sekundarschule Hausen
155'742
Oberstufenschulgemeinde
Regensdorf/Buchs/Dällikon
1'510'525
Schulgemeinde Feuerthalen
159'175
Schulgemeinde Volketswil
2'372'486
Sekundarschulgemeinde RümlangOberglatt
163'040
TABELLE 4: KUMULIERTE MITTLERE JAHRESERGEBNISSE VON
OBERSTUFENSCHULGEMEINDEN 2006 - 2012
Seite 84/99
Zweckverbände
3.5
Zweckverbände
3.5.1
Finanzieller Zustand
Zweckverbände können einen eigenen Haushalt führen, wenn sie ihre Leistungen gegen
kostendeckende Entgelte Dritten anbieten oder den Gemeinden ausschliesslich nach dem
Verursacherprinzip belasten (§ 131 Abs. 3 GG) oder wenn sie ein Spital im Sinne des
Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes oder ein Pflegeheim im Sinne des
Pflegegesetzes betreiben (§ 131 a GG). Bei vier Zweckverbänden, die nach der
Gemeindefinanzstatistik einen eigenen Haushalt führen, ist nicht ersichtlich, welche
Bedingung sie hierfür erfüllen.
Einheitsbezeichnung
Abfallverwertung Bezirk Horgen
Zinsbelastungsanteil Bruttoverschuldungsanteil
2012
2012
Nettoschuld
2012
Eigenkapitalquotient
2012
-0.36 %
0.00 %
-17'418'750
100.93 %
Abwasserreinigungsanlage am Furtbach
6.28 %
237.88 %
2'289'000
0.00 %
Autobetrieb Stadel-Neerach
2.83 %
81.31 %
2'901'232
36.11 %
Bezirksspitalverband Affoltern
0.38 %
37.24 %
14'288'091
0.00 %
Bezirksspitalverband Uster
0.15 %
37.17 %
32'846'447
25.64 %
Gruppenwasserversorgung Furttal
3.03 %
118.91 %
3'061'629
0.00 %
Gruppenwasserversorgung Lattenbuck
0.54 %
159.73 %
3'260'600
0.00 %
Gruppenwasserversorgung oberes Glattal GOG
-0.54 %
0.00 %
-1'241'265
56.40 %
Gruppenwasserversorgung Schafferetsbuck
-0.05 %
0.00 %
-41'369
55.40 %
3.12 %
188.28 %
15'032'005
0.00 %
-0.04 %
0.00 %
-620'600
41.44 %
Kläranlageverband Birmensdorf
8.08 %
295.86 %
4'380'400
0.00 %
Kläranlageverband Thalwil
1.83 %
21.73 %
3'572'000
0.00 %
Kreisspitalverband Bülach
0.38 %
47.12 %
44'870'096
49.19 %
Regionales Altersheim Embrachertal
-1.82 %
10.30 %
-808'230
47.55 %
Seewasserwerk Hirsacker-Appital
-0.18 %
14.00 %
0.00 %
0.00 %
Sozialdienst des Bezirks Dielsdorf
5.39 %
830.84 %
16'324'600
0.00 %
Gruppenwasserversorgung Vororte-Glattal
KEWY Kehrichtorganisation Wyland
Seite 85/99
Zweckverbände
Spital Dielsdorf
-2.69 %
14.31 %
213'200
0.00 %
0.60 %
21.21 %
15'111'225
17.65 %
ZV Schulgesundheitspflege
-0.06 %
0.00 %
0.00%
0.00 %
ZV Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH)
-0.03 %
14.35 %
571'500
0.00 %
Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland
-0.26 %
30.57 %
51'551'508
0.00 %
Spitalverband Limmattal
Der Zinsbelastungsanteil des Kläranlagenverbandes Birmensdorf ist sehr hoch, jener der
Abwasserreinigungsanlage am Furtbach und des Sozialdienstes des Bezirks Dielsdorf ist
hoch. Der Zinsbelastungsanteil der Gruppenwasserversorgungen Vororte Glatttal und
Furttal sowie des Autobetriebs Stadel-Neerach gelten gemäss Richtwerten als mittel.
Massnahme:
Die zuständigen Bezirksräte wurden ersucht, zu klären, ob besagte Zweckverbände zu
Recht einen eigenen Haushalt führen.
3.5.2
Finanzielle Entwicklung
Selbstfinanzierungsgrad
2006 - 2012
Selbstfinanzierungsanteil
2006 - 2012
Investitionsanteil
2006 - 2012
Kum. Jahresergebnisse
2006 - 2012
2407.79 %
30.89 %
6.59 %
1'481'933
214.14 %
39.42 %
18.63 %5
n.a.
2759.04 %
13.65 %
9.39 %
82'257
Bezirksspitalverband Affoltern
n.a.
0.00 %
8.50 %
n.a.
Bezirksspitalverband Uster
n.a.
0.23 %
1.77 %
n.a.
1169.78 %
16.41 %
13.40 %
n.a.
194.23 %
31.90 %
27.10%
n.a.
Gruppenwasserversorgung oberes Glattal GOG
n.a.
-5.13 %
0.49 %
-125'711
Gruppenwasserversorgung Schafferetsbuck
n.a.
7.06 %4
0.00 %
-3'090
34.35 %
7.08 %
27.35 %
n.a.
n.a.
5.23 %
0
206'867
Kläranlageverband Birmensdorf
194.56 %
24.37 %
20.55 %
n.a.
Kläranlageverband Thalwil
287.18 %
41.47 %
32.18 %
n.a.
Kreisspitalverband Bülach
28.76 %
1.11 %
11.08 %
1'071'876
Einheitsbezeichnung
Abfallverwertung Bezirk Horgen
Abwasserreinigungsanlage am Furtbach
Autobetrieb Stadel-Neerach
Gruppenwasserversorgung Furttal
Gruppenwasserversorgung Lattenbuck
Gruppenwasserversorgung Vororte-Glattal
KEWY Kehrichtorganisation Wyland
Seite 86/99
Massnahmen
Regionales Altersheim Embrachertal
n.a.
0.87 %
19.38 %
485'613
Seewasserwerk Hirsacker-Appital
n.a.
52.93 %
56.36 %
n.a.
Sozialdienst des Bezirks Dielsdorf
n.a.
1.66 %
11.49 %
n.a.
-85.03 %
-0.16 %
6.39 %
-843'797
51.78 %
1.15 %
3.17 %
4'136'442
0
0
6.98 %
n.a.
8.55 %
0.24 %
5.07 %
n.a.
5022.90 %
26.39 %
13.10 %
n.a.
Spital Dielsdorf
Spitalverband Limmattal
ZV Schulgesundheitspflege
ZV Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH)
Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland
Die offiziellen Kennzahlen zur Finanzentwicklung lassen nur eine bedingte Aussage zu. Sie
können nur Indizien liefern, sind aber durch die Aufsichtsorgane aufgrund der
Jahresrechnung weiter einzuschätzen.
Zweckverbände können nur bedingt mit den bisherigen Aufsichtsinstrumenten überprüft
werden. Es braucht dazu neue Mittel, welche zusammen mit den Bezirksbehörden zu
erarbeiten sind.
Seite 87/99
Anstalten
3.6
Anstalten
3.6.1
Finanzieller Zustand
Die in der Gemeindefinanzstatistik 2012 erfassten Anstalten sind relativ jung. 2012 sind die
ARA Neugut Dübendorf, die Gemeindewerke Pfäffikon und das Pflegezentrum Rotacker
neu hinzugekommen. Die IKA KZU, die IKA Limeco, die Netzanstalten Küsnacht und
Zollikon sowie die Werke Wangen-Brüttisellen wurden 2011 das erste Mal erfasst, die
Abwasserreinigung Kloten-Opfikon, das Alters- und Pflegezentrum Rosengasse und das
DILECA (Dienstleistungscenter Amt) 2010. Die Hom’Care - Organisation für Alter und
Gesundheit liefert die Daten seit 2008. Die Asyl-Organisation wird schon länger in der
Gemeindefinanzstatistik erfasst. Sie konnte 2010 keine erfassbaren Daten liefern. Das
GerAtrium Pfäffikon konnte für das Jahr 2012 keine plausiblen Daten liefern. Ein
entsprechendes Aufsichtsverfahren ist pendent. Die vollständige Erfassung insbesondere
der kommunalen Anstalten ist zurzeit noch nicht sichergestellt, zumal diese keiner
Meldepflicht an die Aufsichtsbehörden unterliegen.
Einheitsbezeichnung
Zinsbelastungs- Bruttoverschulanteil 2012
dungsanteil 2012
Nettoschuld Eigenkapital2012
quotient 2012
Abwasserreinigung Kloten-Opfikon
-0.10 %
0.00 %
-1'462'056
78.08 %
Alters- und Pflegezentrum Rosengasse
-9.03 %
46.28 %
-267'046
271.02 %
ARA Neugut Dübendorf
-0.01 %
246.49 %
19'207'673
25.49 %
Asyl-Organisation Zürich
0.00 %
0.46 %
-2'992'328
10.14 %
DILECA Dienstleistungscenter Amt
-0.02 %
0.00 %
-447'235
-1.71 %
Gemeindewerke Pfäffikon
-0.72 %
39.42 %
2'261'302
0.00 %
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
-4.25 %
16.17 %
-1'498'257
34.92 %
IKA KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit
0.01 %
56.05 %
18'257'265
13.56%
IKA Limeco
3.05 %
126.92 %
48'763'719
0.00 %
Netzanstalt Küsnacht
-92.50 %
67.64 %
1'612'169
88.83 %
Netzanstalt Zollikon
-88.64 %
181.09 %
6'269'528
109.70 %
0.75 %
3.40 %
-2'581'249
49.99 %
-2.26 %
0.00 %
-2'726'766
6.99 %
GerAtrium Pfäffikon
Hom’Care - Organisation für Alter und Gesundheit
Pflegezentrum Rotacker
Werke Wangen-Brüttisellen
Der Zinsbelastungsanteil ist, mit einer Ausnahme tief, weshalb die Belastung der laufenden
Rechnung durch Zinsaufwendungen klein ist. Der Zinsbelastungsanteil der IKA Limeco ist
Seite 88/99
Massnahmen
trotz tiefen Zinsen mit 3 % gemäss Richtlinien als mittel. Die IKA Limeco, die ARA Neugut
Dübendorf und die IKA KZU hatten mit Fr. 49 Mio., Fr. 19 Mio. und Fr. 18 Mio. namhafte
Schuldbeträge ausstehend. Die IKA KZU, die Asyl-Organisation Zürich und die Werke
Wangen-Brüttisellen haben einen geringen Eigenkapitalquotienten. Über gar kein
Eigenkapital verfügen die Gemeindewerke Pfäffikon und die IKA Limeco.
Massnahme:
Wie schon im letzten Bericht erwähnt, bedürfen einige Anstalten aufgrund ihrer Finanzlage
einer genaueren Abklärung.
3.6.2
Finanzielle Entwicklung
Selbstfinanzierungsgrad
2006 - 2012
Selbstfinanzierungsanteil
2006 - 2012
Investitionsanteil
2006 - 2012
Kum. Jahresergebnisse
2006 - 2012
-1698.01 %
34.71 %
8.93 %
1'527'884
3.83 %
0.00 %
-59'677
43.20 %
38.98 %
1'647'902
2.72 %
0.05 %
431'030
-0.16 %
0.00 %
-17'026
49.37 %
15.71 %
33.32 %
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
842.84 %
3.82 %
0.82 %
207'076
1.29 %
-0.02 %
31.98 %
-419'780
IKA Limeco
87.14 %
35.53 %
33.54 %
n.a.
Netzanstalt Küsnacht
86.52 %
78.00 %
83.75 %
n.a.
Netzanstalt Zollikon
148.98 %
80.15 %
79.41 %
n.a.
Pflegezentrum Rotacker
-92.83 %
-1.53 %
1.60 %
-459'011
Werke Wangen-Brüttisellen
259.99 %
20.21 %
13.17 %
21'655
Einheitsbezeichnung
Abwasserreinigung Kloten-Opfikon
Alters- und Pflegezentrum Rosengasse
ARA Neugut Dübendorf
129.21%
Asyl-Organisation Zürich
DILECA Dienstleistungscenter Amt
Gemeindewerke Pfäffikon
GerAtrium Pfäffikon
Hom’Care - Organisation für Alter und Gesundheit
IKA KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit
Die offiziellen Kennzahlen zur Finanzentwicklung lassen nur eine bedingte Aussage zu. Sie
können nur Indizien liefern, sind aber durch die Aufsichtsorgane aufgrund der
Jahresrechnung weiter einzuschätzen.
Seite 89/99
Anstalten
Massnahme:
Der Auftrag, öffentliche Aufgabenträger zu beaufsichtigen, ist nicht erfüllbar, wenn deren
Existenz sich nicht in der Gemeindefinanzstatistik niederschlägt. Zur Sicherstellung der
Aufsicht sind in diesem Bereich Massnahmen erforderlich (Meldepflicht für alle, auch
kommunale Anstalten; Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften).
Da die Anstalten nur bedingt mit den bisherigen Aufsichtsinstrumenten überprüft werden
können, braucht es neue Mittel, welche zusammen mit den Bezirksbehörden zu erarbeiten
sind.
Seite 90/99
Formeln zum finanziellen Zustand
4
Formeln zu den Kennzahlen
Zinsbelastungsanteil
Nettozinsen 100
Finanzertrag
Zinsbelastungsanteil in
2
Begriff
Nettozinisen:
Konto
32
- 42
+ 592
+ 792
+ 943.3
- 942.392
- 942.393
- 942.4
+ 942.42
Finanzertrag:
40
+ 41
+ 42
+ 43
+ 44
+ 45
+ 46
+ 481
Bezeichnung
Passivzinsen
Vermögenserträge
Übertrag Einnahmenüberschuss in Laufende Rechnung
Übertragungen in Laufende Rechnung (Buchgewinne)
Aufwand Grundeigentum Finanzvermögen
Anteil Kapitalzinsen Grundeigentum Finanzvermögen
Anteil Abschreibungen Grundeigentum Finanzvermögen
Ertrag Grundeigentum Finanzvermögen
Vermögenserträge Grundeigentum Finanzvermögen
Steuern
Regalien und Konzessionen
Vermögenserträge
Entgelte
Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung
Rückerstattungen von Gemeinwesen
Beiträge mit Zweckbindung
Entnahmen aus Sonderrechnungen
Bruttoverschuldungsanteil
Bruttoverschuldungsanteil in
Begriff
Bruttoschulden:
Finanzertrag:
2
Konto
201
+ 202
+ 203
40
+ 41
+ 42
+ 43
+ 44
+ 45
+ 46
+ 481
Bruttoschulden 100
Finanzertrag
Bezeichnung
Kurzfristige Schulden
Langfristige Schulden
Verpflichtungen für Sonderrechnungen
Steuern
Regalien und Konzessionen
Vermögenserträge
Entgelte
Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung
Rückerstattungen von Gemeinwesen
Beiträge mit Zweckbindung
Entnahmen aus Sonderrechnungen
Die inhaltlichen Erläuterungen zu den Kennzahlen finden sich an den jeweiligen Stellen im Text. Die Zahlen bezeichnen die
betreffenden Konten des Rechnungsmodells HRM1.
Seite 91/99
Formeln zum finanziellen Zustand
Nettoschulden
Nettoschuld in Fr.
Begriff
Nettoschuldeschulden:
Nettoschulden
Konto
20
+ 21
+ 2281
- 10
Bezeichnung
Fremdkapital
Verrechnungen
Spezialfonds
Finanzvermögen
Nettoschuld pro Einwohner
Nettoschuld pro Einwohner in Fr.
Begriff
Nettoschuldeschulden:
Konto
20
+ 21
+ 2281
- 10
Nettoschulden
Einwohner
Bezeichnung
Fremdkapital
Verrechnungen
Spezialfonds
Finanzvermögen
Eigenkapitalquotient
Eigenkapital uotient in
Begriff
Eigenkapital:
Aufwendungen:
Eigenkapital 100
Aufwendungen
Konto Bezeichnung
23 Eigenkapital
- 12 Bilanzfehlbetrag
3
- 37
- 38
- 39
Steuern
Durchlaufende Beiträge
Einlagen in Spitalfinanzierungen und Sonderrechnungen
Interne Verrechnungen
Seite 92/99
Formeln zur finanziellen Entwicklung
Selbstfinanzierungsgrad
Selbstfinanzierungsgrad in
Begriff
Selbstfinanzierung
Konto
331
+ 332
+ 333
+ 380
- 480
- 9120
- 9121
Nettoinvestitionen:
50
+ 52
+ 56
+ 58
- 60
- 61
- 62
- 63
- 64
- 66
1
7
7
i 1
Selbstfinanzierung 100
Nettoinvestitionen
Bezeichnung
Ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Abschreibungen Bilanzfehlbetrag
Einlagen in Spezialfinanzierungen
Entnahmen aus Spezialfinanzierungen
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
Sachgüter
Dahrlehen und Beteiligungen
Investitionsbeiträge
Übrige zu aktivierende Ausgaben
Abgang von Sachgütern
Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte
Rückzahlungen von Darlehen und Beteiligungen
Rückerstattungen für Sachgüter
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen
Beiträge für eigene Rechnung
Selbstfinanzierungsanteil
Selbstfinanzierungsanteil in
Begriff
Selbstfinanzierung
Finanzertrag:
Konto
331
+ 332
+ 333
+ 380
- 480
+ 9120
- 9121
40
+ 41
+ 42
+ 43
+ 44
+ 45
+ 46
+ 481
1
7
7
i 1
Selbstfinanzierung
Finanzertrag
100
Bezeichnung
Ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Abschreibungen Bilanzfehlbetrag
Einlagen in Spezialfinanzierungen
Entnahmen aus Spezialfinanzierungen
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
Steuern
Regalien und Konzessionen
Vermögenserträge
Entgelte
Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung
Rückerstattungen von Gemeinwesen
Beiträge mit Zweckbindung
Entnahmen aus Sonderrechnungen
Seite 93/99
Formeln zum finanziellen Zustand
Investitionsanteil
1
7
Investitionsanteil in
Begriff
Bruttoinvestitionen
Konsolidierte Ausgaben
Konto
50
+ 52
+ 56
+ 58
3
- 331
- 332
- 333
- 37
- 380
- 39
+ 50
+ 52
+ 56
+ 58
7
i 1
Bruttoinvestitionen 100
Konsolidierte Ausgaben
Bezeichnung
Sachgüter
Dahrlehen und Beteiligungen
Investitionsbeiträge
Übrige zu aktivierende Ausgaben
Aufwand
Ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen
Abschreibungen Bilanzfehlbetrag
Durchlaufende Beiträge
Einlagen in Spezialfinanzierungen
Beiträge mit Zweckbindung
Sachgüter
Dahrlehen und Beteiligungen
Investitionsbeiträge
Übrige zu aktivierende Ausgaben
Kumuliertes mittleres Jahresergebnis
1
7
Kum. Jahresergebnis in CHF
Begriff
Jahresergebnis:
Konto
+ 9120
7
Jahresergebnis
i 1
Bezeichnung
Ertragsüberschuss
- 9121
Aufwandüberschuss
Jahresergebnisquote
Jahresergebnis uote in
Begriff
Jahresergebnis:
1
7
7
i 1 Jahresergebnis
1
7
7
i 1 Steuerkraft
Konto Bezeichnung
+ 9120 Ertragsüberschuss
- 9121 Aufwandüberschuss
100
Seite 94/99
Revision
Gemeindeamt: Revision Jahresrechnungen 2012
Die Abteilung Revisionsdienste des Gemeindeamtes des Kantons Zürich versteht sich als
Prüfungsorgan gemäss § 140 a des Gemeindegesetzes (GG). Sie unterstützt zürcherische
Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich
Haushaltführung und Haushaltkontrolle. Die Abteilung Revisionsdienste revidierte als
finanztechnische Prüfstelle im Auftrag von 273 öffentlich-rechtlichen Organisationen die
Jahresrechnung 2012. Davon waren 89 politische Gemeinden, 46 Schulgemeinden und 77
Zweckverbände. Die übrigen Mandate verteilten sich auf Anstalten, öffentlich-rechtliche
Stiftungen und Genossenschaften sowie Kirchgemeinden.
1
Kurzbericht (Prüfungstestat)
Gemäss § 34 f Absatz 2 der Verordnung über den Gemeindehaushalt (VGH) erstattet die
Prüfungsleitung der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde oder des
Zweckverbands beziehungsweise dem die Anstalt beaufsichtigenden Gemeindeorgan einen
Kurzbericht mit einer Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses. In diesem Jahr wurde
neu durch den Kanton Zürich eine verbindliche Vorlage für das Prüfungstestat vorgegeben.
Festgelegt wurde als mögliche Beurteilung durch die finanztechnische Prüfstelle die
Empfehlung zur Genehmigung resp. zur Nichtgenehmigung der Jahresrechnung. Ein Antrag
auf Rückweisung der Jahresrechnung durch die finanztechnische Prüfstelle ist im
öffentlichen Recht nicht vorgesehen.
Ziel einer Abschlussprüfung ist die Abgabe eines Urteils, ob der Abschluss in allen
wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht.
Vorrangiges Ziel jeder Jahresrechnungsprüfung ist, dass festgestellte gravierende Mängel
behoben werden. In der Folge wurden auch dieses Jahr Jahresrechnungen aufgrund der
während der Revision festgestellten Fehler angepasst. Ist die Prüfungsleitung der
Auffassung, dass der Abschluss geändert werden muss, und ändert die Vorsteherschaft
diesen nicht, so muss die Prüfungsleitung entweder ein eingeschränktes oder ein
verneinendes Prüfungsurteil abgeben. Ein einschränkendes bzw. verneinendes
Prüfungsurteil setzt voraus, dass es sich um einen wesentlichen Tatbestand handelt.
1.1
Prüfungsurteil – Genehmigung, Einschränkung, Zusatz
Für rund 86 % der geprüften Rechnungen konnte ein positives Prüfungsurteil und die
Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung abgegeben werden. In 37 (Vorjahr 16)
der insgesamt 273 (Vorjahr 298) erstellten Prüfungstestate mussten Einschränkungen und
Zusätze formuliert werden. Die 23 Einschränkungen betrafen elf politische Gemeinden, fünf
Schulgemeinden, fünf Zweckverbände sowie eine Interkommunale Anstalt und eine
Kirchgemeinde. Zusätze wurden bei elf politischen Gemeinden, je einer Schul- und
Seite 95/99
Revision
Kirchgemeinde und einem Zweckverband festgehalten. Die Gründe dafür umfassten u. a.
nicht oder nicht korrekt geäufnete Rückstellungen für die Sanierungsverpflichtung
gegenüber der Personalvorsorgekasse BVK, die Bilanzierung der Spitalbeteiligungen oder
nicht bewertbare Anlagevermögen und deren Abschreibungsbetreffnisse. Am häufigsten (in
70 % der insgesamt 23 eingeschränkten Prüfungsurteile) erfolgte eine Einschränkung im
Zusammenhang mit den Rückstellungen für die BVK-Sanierungsverpflichtung. Von einer
solchen Einschränkung betroffen waren die Jahresergebnisse von sechs politischen
Gemeinden und je fünf Schulgemeinden und Zweckverbände. Da insbesondere noch nicht
alle Spitäler über adäquate Neubewertungen verfügten, führte die Umwandlung der
Investitionsbeiträge an dieselben in Darlehen zu acht Zusätzen in den Kurztestaten von
politischen Gemeinden. In der Folge musste die Neubilanzierung dieser Werte, die zu
ausserordentlichen Buchgewinnen führen könnte, in die Jahresrechnung 2013 verschoben
werden.
2
Umfassender Bericht
Die Leitung der finanztechnischen Prüfung erstattet gemäss § 34 f Absatz 1 VGH der
Vorsteherschaft der Gemeinde oder des Zweckverbands beziehungsweise der
Anstaltsleitung umfassend Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung.
Werden Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen oder Regeln festgestellt, so werden
diese im umfassenden Bericht mit einem entsprechenden Hinweis vermerkt. Empfehlungen
werden aufgrund Nichtbeachtung allgemeiner Buchführungsgrundsätze und für
Verbesserungen der internen Kontrollen angebracht. Diese entsprechen allgemeiner Best
Practice in der Rechnungsführung. Solche Hinweise und Empfehlungen im umfassenden
Bericht werden bei Mängeln von wesentlichen Positionen aufgeführt, jedoch nicht zusätzlich
gewichtet. Deshalb ist hier anzumerken, dass sich die nachfolgend aufgeführten Statistiken
auf die Quantität (Anzahl) je Art der Berichtsanmerkung beziehen.
2.1
Anzahl Hinweise und Empfehlungen nach Organisationsart
Die Prüfungen bei politischen Gemeinden und Schulgemeinden führten im umfassenden
Bericht zu 483 (Vorjahr 566) Hinweisen und 193 (500) Empfehlungen. Mit durchschnittlich
1.8 (3) Hinweisen und 0.7 (3) Empfehlungen wurden je Organisationsart und Mandat im
Vergleich zum Vorjahr mehr als die Hälfte weniger Anmerkungen abgegeben. Im Gegensatz
zu den Vorjahren wiesen dieses Jahr die politischen Gemeinden am meisten Hinweise und
Empfehlungen im Verhältnis zur Anzahl Prüfschritte auf, in etwa ebenso viele wie die
Kirchgemeinden. Bei Schulgemeinden wurde im Verhältnis zur Menge der Prüfpositionen
rund die Hälfte weniger Hinweise und Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln
aufgeführt. Jedoch kann über alle Organisationen festgehalten werden, dass gegenüber
dem Vorjahr deutlich weniger Anmerkungen im umfassenden Bericht festgehalten wurden.
Einerseits deutet dies darauf hin, dass aufgrund der Revisionsanmerkungen der Vorjahre
Seite 96/99
Revision
Massnahmen ergriffen und Verbesserungsvorschläge umgesetzt wurden. Andererseits
wurden in diesem Jahr Empfehlungen, die bereits in den Vorjahren im Revisionsbericht
enthalten waren und zu Anmerkungen in Gemeinderatsbeschlüssen über die Abnahme des
Revisionsberichts führten, nicht mehr ausgewiesen. Im Weiteren wird das Prüfprogramm
jedes Jahr überarbeitet und anhand der aktuellen Risiken und Themen neu ausgerichtet. In
den Vorjahren wurden der allgemeine Stand und das Vorhandensein einer Dokumentation
über das Interne Kontrollsystems IKS beurteilt. Dieser Bereich war neben den üblichen
Prüfungsanforderungen an ein IKS für die Prüfung der Jahresrechnung 2012 kein
Schwerpunkt mehr. Insgesamt trug dies ebenfalls zu einer tieferen Anzahl von
Feststellungen bei.
Anzahl Hinweise und Empfehlungen
nach Art der öffentlich-rechtlichen Organisation
244
Empfehlungen
Hinweise
102
98
81
46
40
8
10
Diverse
2.2
27
20
Kirchgemeinden
Schulgemeinden
Politische Gemeinden
Zweckverbände
Hinweise und Empfehlungen aufgrund der Gemeindegrösse
Die Statistik hinsichtlich der Gemeindegrösse zeigte für politische Gemeinden, dass bei
kleinen Gemeinden bis 3‘000 Einwohner im Durchschnitt mehr Hinweise (2.9) angebracht
wurden als bei den grösseren Gemeinden mit bis zu 10‘000 Einwohnern (2.6), allerdings mit
einer geringfügigen Differenz. Ein anderes Bild ergab sich für die Schulgemeinden. Hier
wiesen die mittelgrossen Gemeinden mit 3‘000 bis 10‘000 Einwohnern mit durchschnittlich
1.4 am meisten Hinweise auf. Für die kleinen Gemeinden bis 3‘000 Einwohner sowie für die
politischen Gemeinden und Schulgemeinden ab 10‘000 Einwohner gilt wiederum, dass
durchschnittlich mehr Empfehlungen abgegeben wurden als für die mittelgrossen
Gemeinden. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Menge der vorgefundenen
Mängel im Verhältnis zur Gemeindegrösse keine signifikanten Trends aufweist, die
Abweichungen sehr gering sind und im Durchschnitt zwischen 2.6 bis 2.9 (Vorjahr 4.0 bis
4.6) Hinweise bei politischen Gemeinden resp. 0.1 bis 1.4 (Vorjahr 1.9 bis 3.2) Hinweise bei
Schulgemeinden betrugen. Festzustellen ist, dass die Qualität der Rechnungslegung
abgesehen von der Grösse einer Organisation insbesondere von der Kompetenz und
Professionalität der Verantwortlichen auf der Gemeindeverwaltung und der Vorsteherschaft
abhängig ist.
Seite 97/99
Revision
Aufgrund der Auslagerung von Aufgaben in Zweckverbände weisen die Jahresrechnungen
von politischen Gemeinden unterschiedlichen Umfang und Inhalt aus. So können grössere
Gemeinden mehr Funktionen in ihrer Rechnung enthalten, sofern sie weniger Aufgaben
auslagern, was in der Folge zu mehr Prüfschritten und in der Konsequenz auch zu mehr
Hinweisen im Revisionsbericht führen kann. Um einen gleichwertigen Vergleich hinsichtlich
Qualität der Rechnungslegung und -führung von politischen Gemeinden aufgrund der
Einwohnerzahl vorzunehmen, müssten die Prüfungsanmerkungen von Zweckverbänden
ebenfalls mit einbezogen und die unterschiedliche Anzahl und Grösse (Anzahl Einwohner)
der Verbandsgemeinden für die jeweiligen Bilanzpositionen berücksichtigt werden. Für
solch aufwändige Auswertungen bestand keine Grundlage, deshalb sind die
Zweckverbände in dieser Statistik nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die
Beteiligungen und Auslagerungen von Gemeinden an privatrechtliche Unternehmensformen
wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Infolge der sehr
heterogenen Datengrundlagen und des unterschiedlichen Umfangs und Inhalts der
geprüften Gemeinderechnungen sind Vergleiche nur bedingt aussagekräftig.
2.3
Hinweise und Empfehlungen nach Prüffeld und Prüfbereich
Für die Beurteilung der Bilanz, d. h. der Werte von Aktiven und Passiven, gelten als
Grundlage aussagekräftige Nachweise (Dokumente), und es soll aufgezeigt werden, ob alle
Geschäftsfälle in der entsprechenden Periode berücksichtigt wurden. Zwanzig Prozent oder
ein Fünftel aller Feststellungen wurden im Bereich Verwaltungsvermögen vermerkt. Hier
wurden insbesondere wie in den Vorjahren v. a. Hinweise hinsichtlich nicht korrekter
Abschreibungssätze und wegen fehlender oder unvollständiger Inventare – keine
Übereinstimmung mit den kantonalen Vorgaben – aufgeführt. Ein Nachweis über das
Eigentum der Gemeinden wie Grundstücke, Liegenschaften und Mobiliar ist gesetzlich
vorgeschrieben. Inventare dienen dem Vermögensschutz – dies versicherungstechnisch
und auch gegen Verlust durch Entwendung. Die Veränderungen der während des
Rechnungsjahres investierten Werte sind in der Jahresrechnung auszuweisen, jedoch fand
die chronologische Fortführung vielerorts nicht statt. Inventare gelten allgemein als
Grundlage zur Buchführung.
Häufigste Feststellungen nach Bereich und Art der öffentlich-rechtlichen Organisation
80
Verwaltungsvermögen
Anzahl Feststellungen
Bestandesrechnung
60
Forderungen
Rückstellungen
40
Transitorische Aktiven
Verpflichtungen
20
0
Diverse
Kirchgemeinden
Politische Gemeinde
Schulgemeinden
Zweckverbände
Seite 98/99
Revision
Im Weiteren führten die klassischen Abgrenzungspositionen wie Transitorische Aktiven und
Passiven sowie Kreditoren und Debitoren, u. a. auch aufgrund fehlender gültiger
Nachweise, zu sehr vielen Hinweisen und Empfehlungen. Für eine ordnungsgemässe
Abgrenzung werden ein festgelegter Ablauf für die Jahresabschlussarbeiten, Übersicht über
die Geschäftsvorfälle in den verschiedenen Ressorts sowie die Zuweisung der
Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Aufwand- und Ertragspositionen benötigt. Mit einem
unvollständigen Ausweis der Aufwände und Erträge besteht die Möglichkeit, sowohl das
Ergebnis der Erfolgsrechnung als auch die Aussagekraft der Gesamtbilanz bewusst zu
steuern, was wiederum Risiken und Schwierigkeiten hinsichtlich der effektiven Bewertung
der Vermögens- und Schuldenlage eines Gemeindehaushalts birgt.
Ebenfalls zu sehr vielen Hinweisen und in der Folge auch zu einschränkenden
Prüfungsurteilen führten die fehlenden oder nicht korrekt geäufneten Rückstellungen im
Zusammenhang mit der Personalvorsorgekasse BVK. Die neu während des
Rechnungsjahres mit den Arbeitgebern ausgehandelten Verträge beinhalteten eine
Sanierungsverpflichtung, welche durch eine langjährige erhebliche Unterdeckung der
Versicherungskasse BVK notwendig wurde. Gemäss Verfügung der BVK und des
Schreibens des Regierungsrates war die gesamte Höhe der Sanierungskosten als
Rückstellung in der Jahresrechnung 2012 vorzunehmen, was je nach Anteil Personalkosten
das Ergebnis wesentlich beeinflussen konnte.
Häufige Hinweise betrafen zudem den Ausweis über die Einzelheiten der Vermögenswerte
im Anhang zur Jahresrechnung, wobei dies insbesondere weiterführende Angaben zu den
Debitoren und den Steuerrestanzen anbelangte. Wie im Vorjahr führte auch eine fehlende
oder nicht korrekte, gesetzlich vorgeschriebene Umsatzabstimmung im Bereich
Mehrwertsteuer zu mehreren Feststellungen im Revisionsbericht. Daneben wurde oft auf
formelle Mängel wie Darstellung der Jahresrechnung, Vollständigkeit des Anhangs oder
fehlerhafte Teile hingewiesen.
2011
2012
Hinweise in % JR 2010
Anzahl Hinweise und Empfehlungen im Verhältnis zur Anzahl Prüfschritte nach Organisationsart
(Vergleich mit den Vorjahren)
Hinweise in % JR 2011
Hinweise in % JR 2012
Empfehlungen in % JR 2010
Empfehlungen in % JR 2011
Empfehlungen in % JR 2012
2.6%
2.4%
1.7%
1.1%
1.3%
0.9%
0.9%
1.0%
0.6%
2010 2011 2012 2010 2011 2012
2010 2011 2012 2010 2011 2012
2010 2011 2012 2010 2011 2012
Diverse
Kirchgemeinden
Schulgemeinden
0.6%
2010 2011 2012 2010 2011 2012
Politische Gemeinden
2010 2011 2012 2010 2011 2012
Zweckverbände
Seite 99/99
Revision
3
Fazit
Die unterschiedliche Ausgestaltung der Gemeinden (Einheitsgemeinden, separate
Schulgemeinden, Kreisgemeinden) und die vielfältigen Möglichkeiten der Gemeinden zur
Auslagerung von Aufgaben verunmöglichen eine Auswertung mit eindeutigen und absoluten
Aussagen zum Verhältnis der Grösse einer Organisation zur Qualität ihrer
Rechnungslegung. Die vorliegenden Statistiken beruhen auf einer Mengenauswertung von
Revisionsanmerkungen, welche i. d. R. aufgrund vorgefundener Mängel im Prüfbericht
aufgeführt werden. Sie beinhalten keinerlei Gewichtung hinsichtlich des Schweregrades.
Allgemein kann wiederum wie in den Vorjahren aus der gesunkenen Anzahl von
Revisionsanmerkungen geschlossen werden, dass bei den durch die Abteilung
Revisionsdienste geprüften Organisationen Massnahmen vorgenommen und
Verbesserungsvorschläge umgesetzt wurden. Dabei zu beachten ist, dass einerseits jedes
Jahr das Prüfprogramm angepasst wird, andere Prüfschwerpunkte bestimmt werden und
deshalb nicht mehr die gleichen oder weniger Prüfungshandlungen wie im Vorjahr
vorgenommen werden. Andererseits wurde bei fehlender politischer Akzeptanz (z. B. wenn
aus Gemeinderatsprotokollen die Absicht hervorging, bestimmte Empfehlungen nicht
umzusetzen) auf die Wiederholung der entsprechenden Empfehlungen in der
Berichterstattung verzichtet, sofern dies gesetzlich möglich war.
Das gemeinsame Ziel – eine korrekte und transparente Rechnungslegung sowie einen
gesunden Haushalt – zu erreichen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten und beruht
auf einer vertrauensvollen Grundlage zur Zusammenarbeit der involvierten Stellen.

Documentos relacionados