Bericht Gemeinden 2013 - Direktion der Justiz und des Innern
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Bericht Gemeinden 2013 - Direktion der Justiz und des Innern
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Bericht zur Aufsicht über die Gemeinden 2013 27. August 2014 Seite 2/99 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 4 Gemeindeamt: Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten 2013 7 1 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4 Organisation Präventive Massnahmen Plausibilisierung von Finanzdaten Auskunft und Schulungen Haushaltprüfung Anstalten Aufsichtsrechtliche Jahresrechnungsprüfung Steuerausscheidungen Prüfstellen Rückstellungen Auswahl Aufsichtsfälle 7 7 7 8 8 8 9 10 10 11 12 Bezirksräte: Aufsicht Gemeindewesen 13 1 2 2.1 2.2 2.3 3 4 13 13 14 23 25 29 29 Aufgabe Gemeindewesen Überblick Visitationen Statistik Erläuterungen, Ergebnisse, Anordnungen Bilanzfehlbetrag: Bestand/Tilgung Fazit Gemeindeamt: Finanzkennzahlen 31 1 2 2.1 2.2 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 31 33 33 34 35 35 36 52 68 84 87 90 Das Wichtigste in Kürze Einleitung Finanzkennzahlen Datenquelle Finanzlage der kommunalen Haushalte im Kanton Zürich Konjunkturelles Umfeld Politische Gemeinden Primarschulgemeinden Oberstufenschulgemeinden Zweckverbände Anstalten Formeln zu den Kennzahlen Seite 3/99 Gemeindeamt: Revision Jahresrechnungen 2012 94 1 1.1 2 2.1 2.2 2.3 3 94 94 95 95 96 97 99 Kurzbericht (Prüfungstestat) Prüfungsurteil – Genehmigung, Einschränkung, Zusatz Umfassender Bericht Anzahl Hinweise und Empfehlungen nach Organisationsart Hinweise und Empfehlungen aufgrund der Gemeindegrösse Hinweise und Empfehlungen nach Prüffeld und Prüfbereich Fazit Lesehilfe: Für einen Überblick Nur die Zusammenfassung (S. 4-6) lesen Für eine erste Vertiefung Aufsichtsrechtliche Prüfungen: Gemeindeamt (S. 7-13), Bezirksrat (S. 26-30) Finanzkennzahlen: Überblick und Einleitung (S. 31-34) Für detaillierte Betrachtung Alle Kapitel lesen Impressum Entstanden in Zusammenarbeit zwischen Bezirksräten, Statistischem Amt und Gemeindeamt Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, 2014 Seite 4/99 Zusammenfassung Ziel und Aufbau der Berichterstattung Der Untersuchungsgegenstand aus der Perspektive der Aufsicht ist die einzelne Körperschaft. Je nach Gemeindeorganisation können die Körperschaften in einem unterschiedlich breiten Aufgabengebiet tätig sein. Im Bericht werden politische Gemeinden, Schulgemeinden, vermögensfähige Zweckverbände und Anstalten erfasst. Die Aufsicht über die öffentlichen Haushalte soll die gesetzliche Haushaltsführung sicherstellen, Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenwirken und damit zu korrekter Information der Stimmberechtigten beitragen. Sie wird durch die Bezirksräte, die Direktion der Justiz und des Innern sowie durch den Regierungsrat ausgeübt. Ein Element der Aufsicht ist die Berichterstattung über eben diese Tätigkeit: Es wird offengelegt, wie die betreffenden Organe ihre Aufsicht wahrgenommen haben. Die Berichterstattung ist auf die Aufsicht im Finanzbereich beschränkt. Andere Bereiche der allgemeinen Aufsicht (z.B. die Prüfung der Gemeindeordnungen) und die spezifischen Fachaufsichten sind nicht dargestellt. Die Information der breiten Öffentlichkeit über die finanzielle Situation der Gemeinden ist nicht Gegenstand des Berichts. Dies ist Aufgabe des Statistischen Amtes (vgl. hierzu statistik.info 2014/01). Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit der Bezirksräte, des Statistischen Amts und des Gemeindeamts. Er gibt Einblick in die kantonale Aufsichtstätigkeit während des Jahres 2013. Er ist gegliedert in die Kapitel zur Aufsichtstätigkeit von Gemeindeamt und Bezirksrat, Auswertung und Darstellung der Finanzkennzahlen der Gemeinden und den Bericht über die Revisionstätigkeit des Gemeindeamtes. Gegenstand der Aufsicht ist die Gemeindetätigkeit. Der Umfang des Berichtes lässt erkennen, dass er nicht die gesamte Aufsichtstätigkeit des Kantons abbildet, sondern sich im Wesentlichen auf die finanziellen Aspekte beschränkt. Grundlage bilden insbesondere die Jahresrechnungen der Gemeinden für das Jahr 2012. Sie sind im Auftrag der Gemeinden von fachkundigen und von ihr unabhängigen Prüfstellen revidiert, von den Bezirksräten aufsichtsrechtlich geprüft und vom Gemeindeamt gemeinsam mit dem Statistischen Amt ausgewertet worden. Dies erlaubt eine Beurteilung der finanziellen Lage der Gemeinden anhand schweizweit einheitlicher Indikatoren. Erkenntnisse Der Kanton Zürich hat eine dezentrale Aufsichtsstruktur. Diese Organisationsform bedarf der Koordination der Tätigkeiten, einer klaren Aufgabenteilung und Zuweisung von Kompetenzen. Es bestehen verschiedene Arbeitsunterlagen, um den Aufsichtsstellen die Koordination ihrer verschiedenen Prüfungen und Prüfungsschwerpunkte zu erleichtern. Auslegung, Gewichtung und Umsetzung im Rahmen der Prüfungstätigkeit sind jedoch Seite 5/99 unterschiedlich. Während eine gemeinsame Ziel- oder Schwerpunktsetzung der Jahresrechnungsprüfung zwischen Gemeindeamt und Bezirksräten abgesprochen wird, fehlt es noch an einem einheitlichen Vorgehen bei Verstössen. Doppelspurigkeiten, unterschiedliche Auffassungen der Prüfungstätigkeiten sowie unterschiedliche Aussagen gegenüber den beaufsichtigten Organisationen kommen zu häufig vor. Mit dem neuen Finanzausgleich erhielten die Gemeinden eine höhere Finanzautonomie, im Gegenzug aber auch eine höhere Verantwortung. Im neuen System findet nach dem Auslaufen des Übergangsausgleichs 2017 keine Aufwandabdeckung durch den Kanton mehr statt. Tendenziell steigt das Risiko einer Gemeindeinsolvenz, weil mit dem Wegfall der Prüfungen im Rahmen des Finanzausgleichs weniger direkte Aufsicht im Finanzbereich ausgeübt wird. In der Finanzaufsicht durch das Gemeindeamt werden deshalb vermehrt Schwerpunktprüfungen und Stichproben vorgenommen. Die Finanzkennzahlen weisen für die zürcherischen Gemeinden und Schulgemeinden zum finanziellen Zustand tendenziell gute, zur Entwicklung ausreichend bis gute Werte aus. Es gibt relativ wenige Gemeinden, deren finanzielle Lage gemäss Richtwerten als problematisch beurteilt werden muss. Dazu gehören vor allem die Gemeinden, die schon bisher, wegen ihrer kritischen finanziellen Situation, Steuerfussausgleich bezogen haben. Die gemeinschaftliche Aufgabenerfüllung in Form von Zweckverbänden, Anstalten oder privatrechtlichen Organisationsformen wie Genossenschaften, Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung stellt die Aufsicht zunehmend vor Probleme. Die privatrechtlichen Organisationformen sind der öffentlich-rechtlichen Aufsicht weitgehend entzogen und können nur indirekt über die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner geprüft werden. Bei Zweckverbänden und Anstalten müssen Vorstände und Delegierte die Interessen der Organisation gegenüber den Interessen der beteiligten Gemeinden, die sie vertreten, abwägen. Für die angeschlossenen Gemeinden können erhebliche finanzielle Risiken entstehen. Zur bezirksrätlichen Aufsicht Die Berichterstattung der Bezirksräte weist ein überwiegend positives Bild der Amts- und Geschäftsführung in den Gemeinden aus. Untergeordnete Probleme und kleinere Mängel, in der Regel technischer oder formeller Art, können im direkten, informellen Kontakt oder im Rahmen der Visitationen und Jahresrechnungsprüfungen gelöst werden. In schwerwiegenden Fällen ordnen die Bezirksräte Massnahmen an und/oder begleiten und überwachen die betroffenen Gemeinwesen eng. Seite 6/99 Zur Rechnungsrevision Die deutlich höhere Anzahl von eingeschränkten Prüfungsurteilen, 23 gegenüber 16 im Vorjahr, geht zum grössten Teil auf nicht korrekt geäufnete Rückstellungen für die Vorsorgeverpflichtungen im Zusammenhang mit der Sanierung der BVK zurück. Die zweitmeisten Zusätze (8) zum Prüfungsurteil entstanden im Spitalbereich aus der mangelhaften Umwandlung von Investitionsbeiträgen der Gemeinden in Darlehen. Trotz dieser Steigerung an Einschränkungen ist festzuhalten, dass die Anzahl der Revisionsanmerkungen zurückgegangen ist. Die geprüften Organisationen nehmen Verbesserungsvorschläge auf und setzen sie in Massnahmen um. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass Anmerkungen in Bereichen, die nicht gesetzlich abschliessend geregelt sind, nicht wiederholt werden, wenn die Vorsteherschaft der Organisation zu erkennen gegeben hat, dass sie keine Korrekturen aufgrund der letzten Bemerkungen vornehmen wird. Seite 7/99 Gemeindeamt: Aufsichtsrechtliche Tätigkeiten 2013 Die Aufsichtstätigkeit im Finanzbereich dient der Gewährleistung der gesetzmässigen Haushaltführung. Ziel ist es, Fehlentwicklungen im Haushalt frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, um den Gemeindehaushalt zu schützen. Nicht zuletzt dient die Aufsicht auch den Stimmberechtigten, damit diese ihre demokratischen Mitwirkungsrechte wahrnehmen können. 1 Organisation Innerhalb der Gemeinde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft wird die Finanzaufsicht durch deren eigene Organe, die Exekutiven, die RPK oder die Delegiertenversammlungen oder durch sie bestellte externe Prüfstellen wahrgenommen. Der Kanton übt die Finanzaufsicht in erster Linie durch die Bezirksräte und das Gemeindeamt aus. Mit der Bereitstellung von Informationen und Schulungen und durch die Beantwortung von Einzelfragen bis zu eigentlichen Beratungen wirken die Aufsichtsorgane präventiv auf eine korrekte Haushaltführung und Rechnungslegung hin. Ziel ist es, den für die finanziellen Belange der Gemeinden zuständigen Personen, innerhalb von Behörden wie der Verwaltung, die notwendige Unterstützung für die Erfüllung ihrer Aufgaben zukommen zu lassen. Mit der repressiven Aufsicht greifen Bezirksrat und Gemeindeamt (und allenfalls Regierungsrat) bei Verstössen gegen finanzrechtliche Bestimmungen unmittelbar in die Haushaltführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein. Mit Hinweisen, Anordnungen oder rechtsmittelfähigen Verfügungen wird der rechtmässige Zustand (wieder)hergestellt. Die systematischen Prüfungen und stichprobenweisen Kontrollen dienen aber nicht nur der Fehlerkorrektur, sondern erzeugen auch wieder eine präventive Wirkung. 2 Präventive Massnahmen 2.1 Plausibilisierung von Finanzdaten Die diesem Bericht zu Grunde liegenden Finanzdaten beruhen auf den Angaben der Gemeinden und der kantonalen Finanzverwaltung. Sie werden darüber hinaus für verschiedenste Berechnungen und statistische Vergleiche verwendet. Die meisten Gemeinden legen nach dem Kontenrahmen HRM1 Rechnung und übermitteln ihre Jahresrechnungswerte dem Statistischen Amt des Kantons Zürich. Die Rechnungszahlen der Gemeinden, die bereits HRM2 verwenden, werden vom Gemeindeamt umgeschlüsselt, damit auch deren Daten in der Statistik ausgewertet werden können. Die Datenlieferungen werden systematisch vom Statistischen Amt plausibilisiert Seite 8/99 Aufsichtsrechtliche Prüfungen und Abweichungen konkret vom Gemeindeamt überprüft. Die Korrektur erfolgt aber ausschliesslich zwischen publizierter Jahresrechnung und statistischen Daten; die Rechnungen werden nicht mehr geändert. Eine ausgewählte Plausibilisierung betrifft die Abstimmung zwischen Investitionsrechnung und Laufender Rechnung. Es wird überprüft, ob die ausgewiesenen Buchgewinne der Investitionsrechnung (942.7920) übereinstimmen mit dem Ausweis in der Laufenden Rechnung (941.4240). Begründet werden Abweichungen hauptsächlich mit: Aktivierungen ausserhalb der Laufenden Rechnung Fehlerhaften Buchungen Unkorrekten Kontierungen Es wurden insgesamt 22 politische Gemeinden über Abweichungen in diesem Bereich orientiert. 2.2 Auskunft und Schulungen Ein wesentliches Instrument der präventiven Aufsicht war 2013 wiederum die Beratung der Gemeinden und die Erteilung von Auskünften im Einzelfall. Anzahl (rund 1‘600) und Zeitaufwand (rund 750 Std.) der Auskünfte waren gegenüber 2012 nahezu unverändert (Abweichung: 1.6 bzw. 3.9%). Gleich den Auskünften dienen die Schulungen des Gemeindeamtes der präventiven Aufsicht: In 13 Kursen wurden 219 Teilnehmende in verschiedenen Themen des öffentlichen Finanzhaushalts weitergebildet. 3 Haushaltprüfung Das Gemeindeamt hat bereits 2012 verschiedene aufsichtsrechtliche Prüfungen vorgenommen. Diese wurden 2013 weitergeführt und ergänzt: 3.1 Anstalten Seit dem 1. April 2005 können die politischen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten errichten. Die Grundlage wurde mit dem Gesetz über selbständige Gemeindeanstalten vom 25. Oktober 2004 durch die Ergänzung des Gemeindegesetzes (GG) mit den §§ 15 a und 15 b geschaffen. Die Haushaltführung der kommunalen wie auch der interkommunalen Anstalten richtet sich nach den Vorschriften über den Gemeindehaushalt (§ 15 a Abs. 4 und § 15 b Abs. 5 GG). Die Anstalten stehen unter der Aufsicht des Bezirksrates (§ 141 GG). Seite 9/99 Im Sinne einer koordinierten und einheitlichen Aufsicht hat das Gemeindeamt 2012 mit einer systematischen Prüfung der Jahresrechnungen und Prüfberichte neuer und bereits länger bestehender, aber noch nicht geprüfter Anstalten begonnen. Die Prüfungen konnten 2013 weitgehend abgeschlossen werden. Von den 15 geprüften Anstalten wiesen acht schwerwiegende Mängel auf, die nicht mit Korrekturen in den folgenden Jahresrechnungen geheilt werden konnten, sondern die neue Erstellung der fehlerhaften Jahresrechnungen erforderte. Die entsprechenden Anordnungen erfolgten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bezirksräten. Vier Fälle erwiesen sich als zu umfangreich oder komplex, um sie 2013 bereinigen zu können, und werden voraussichtlich 2014 zum Abschluss gebracht. Zudem wurde festgestellt, dass bei drei Stiftungen die Frage, ob ein öffentlich-rechtlicher oder ein privatrechtlicher Haushalt vorliegt, zu klären ist. Die Jahresrechnungen der Anstalten wiesen eine Reihe von untergeordneten Fehlern auf, die keine wesentlichen Einflüsse auf die Jahresrechnung haben: unvollständige oder nicht korrekt dargestellte Jahresrechnungen, falsche Kontonummern, fehlende Abschlusskonten, fehlerhafte Bilanzierung, unvollständige Abschreibungstabellen, etc. Mit Hinweisen, Bemerkungen und Feststellungen wurde auf eine Korrektur in der folgenden Jahresrechnung hingewirkt. Wesentliche Mängel waren vor allem dem fehlenden Bewusstsein geschuldet, dass mit der Übertragung einer Gemeindeaufgabe in eine Anstalt der Rechtsrahmen des öffentlichrechtlichen Haushaltsrechts nicht verlassen wird, bzw. dass eine Auslagerung in eine Anstalt auch im Haushalt der abgebenden Organisation(en) ihren Niederschlag finden muss. Konkret waren die Rechnungen regelmässig nicht oder nur unvollständig in der öffentlich-rechtlichen Form des Harmonisierten Rechnungsmodells dargestellt; wesentliche Informationen für die demokratischen Entscheidungsprozesse und Kontrollinstanzen waren dadurch nicht verfügbar. Weil die Form der Auslagerung in eine Anstalt eine Einschränkung der demokratischen Mitwirkungsrechte mit sich bringen kann, ist es umso wichtiger, dass dem Haushaltsrecht Geltung verschafft wird. Die Aufsicht will damit sicherstellen, dass die Risiken, die den Gemeindehaushalten durch die „externe“ Aufgabenerfüllung entstehen können, mindestens transparent gemacht werden. 3.2 Aufsichtsrechtliche Jahresrechnungsprüfung Der Schwerpunkt der aufsichtsrechtlichen Jahresrechnungsprüfung wurde auf Gemeinden und Zweckverbände gelegt, die 2012 eine andere finanztechnische Prüfstelle beauftragten als 2011. Die Prüfungen ergaben keine Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang zwischen einer besonders kritischen Prüfung im Vorjahr und dem Wechsel der Prüfstelle bestehen könnte. Im Gegenteil konnte festgestellt werden, dass die Empfehlungen und Seite 10/99 Aufsichtsrechtliche Prüfungen Hinweise der vorgängigen Prüfungen aufgenommen und festgestellte Mängel beseitigt wurden. Gemeinden mit Übergangsausgleich werden vom Gemeindeamt bei Jahresrechnung und Budget eng begleitet. Diese mehrfachen Kontrollen bewirken, dass die Rechnungen und Budgets im Grundsatz fehlerfrei sind. Das enthebt die Gemeinden jedoch nicht der Verpflichtung, ihrerseits die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnungen zu veranlassen. Dies ist umso wichtiger, als sich die Prüfungen des Gemeindeamtes auf die Fragestellungen rund um den Übergangsausgleich konzentrieren. Gesamthaft war die Qualität der Rechnungslegung gut. Festgestellte Mängel waren von untergeordneter Bedeutung. 3.3 Steuerausscheidungen In sechs Gemeinden (Stichproben) wurde die Abrechnung der Steuerausscheidungen einer vertieften Prüfung unterzogen. Vier Gemeinden wiesen Mängel auf: Falsche Kontierungen Fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Abgrenzungen Pauschale statt individuelle Rückstellungen Auf Grund des relativ schlechten Ergebnisses werden 2014 weiter Stichprobenprüfungen durchgeführt. 3.4 Prüfstellen Bereits 2012 hat das Gemeindeamt in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfung Vorgaben für die finanztechnische Revision der öffentlich-rechtlichen Haushalte entwickelt und in einer Wegleitung veröffentlicht. Dabei wurden auch die Formulierungen des Prüftestats an die Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Haushalts angepasst und das Prüftestat für die Prüfung der Jahresrechnungen 2012 verbindlich erklärt. Die stichprobenweise Prüfung der Einhaltung dieser Vorgabe zeigte, dass die Prüfstellen diese Vorgabe nahezu vollständig eingehalten haben. Die festgestellten Abweichungen waren von geringer Bedeutung und erforderten keine weiteren Massnahmen. Die Jahresrechnungsprüfungen durch die Bezirksräte und das Gemeindeamt haben gezeigt, dass die Prüfungen der finanztechnischen Prüfstellen sehr unterschiedlich ausfallen. Mehrheitlich ist dies auf abweichende Schwerpunktsetzungen oder auf die uneinheitliche Bestimmung von „Wesentlichkeit“ im Zusammenhang mit der öffentlichrechtlichen Jahresrechnung zurückzuführen. Letzteres wird dann zum Problem, wenn aus Sicht der Aufsichtsorgane Bezirksrat und Gemeindeamt zwingende Bestimmungen nicht Seite 11/99 eingehalten sind, die in der primär an der finanziellen Grössenordnung orientierten Sichtweise der Prüfstelle von untergeordneter Bedeutung scheinen. Auf Bereiche, in denen es zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen kann, wurden die Prüfstellen bereits vor den Jahresrechnungsprüfungen aufmerksam gemacht. Eine unmittelbare Aufsicht über die Prüfstellen durch das Gemeindeamt besteht nicht. Weichen jedoch die Einschätzung der Ordnungs- und Rechtmässigkeit zwischen der Prüfstelle und dem Gemeindeamt wesentlich voneinander ab oder fehlen aus Sicht des Gemeindeamtes wichtige Bemerkungen im umfassenden Bericht der Prüfsstelle, wurde die betroffene Prüfstelle auf die aus Sicht des Gemeindeamtes unzureichende Prüfung hingewiesen. Einige Prüfstellen beanstandeten die Rechnungslegung nicht, obwohl die Jahresrechnungen verschiedener Anstalten nicht den Bestimmungen der öffentlichrechtlichen Rechnungslegung entsprachen oder es bei den zum Teil erheblichen Vermögensverschiebungen im Rahmen von Ausgliederungen und Umwandlungen von Verwaltungsaufgaben zu fehlerhaften Verbuchungen kam. Das Gemeindeamt lud in solchen Fällen die betroffenen Prüfstellen zur Stellungnahme und allenfalls zur Erläuterung der strittigen Einschätzung ein. Ziel der Diskussion war es, unabhängig von den bereits veranlassten Korrekturen auch die Prüfstellen für die Besonderheiten der öffentlichrechtlichen Rechnungslegung gerade bei den ungewöhnlicheren Rechtsformen des öffentlichen Haushalts zu sensibilisieren und dadurch eine korrekte Revision in Zukunft sicherzustellen. 3.5 Rückstellungen Im Zuge der regelmässigen Prüfungstätigkeit des Gemeindeamtes fiel auf, dass bei den Gemeinden des Kantons Zürich eine verhältnismässig vielfältige Praxis bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen herrscht. Im Interesse der Aussagekraft und der Vergleichbarkeit der Rechnungsergebnisse muss der Kanton auf eine einheitliche Regelung und Praxis im Bereich der Rechnungslegung hinwirken. Dazu gehört unter anderem, durchzusetzen, dass Rückstellungen im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen Handhabung tatsächlich nur in Bezug auf in der Vergangenheit entstandene Verpflichtungen und nicht zur finanzpolitischen Gestaltung des Rechnungsergebnisses getätigt und aufgelöst werden. In Verbindung mit der Jahresrechnungsprüfung durch die Bezirksräte wurden die Rückstellungen der Gemeinden erfasst und einer Prüfung unterzogen. Die Resultate der Prüfung wurden im Jahr 2013 mit den Bezirksbehörden besprochen, denen es obliegt, die korrekte Anwendung von Rückstellungen in den Gemeinden durchzusetzen. Seite 12/99 Aufsichtsrechtliche Prüfungen 4 Auswahl Aufsichtsfälle Die Einleitung aufsichtsrechtlicher Prüfungen und Massnahmen kann sich in der Folge regelmässiger Prüfungen, wie oben beschrieben, oder aus Hinweisen und Informationen durch Anfragen oder Medienberichte ergeben. Im Folgenden wird eine Auswahl von Fällen dargestellt, die im Jahr 2013 bearbeitet wurden: Aus der Budgetprüfung von Übergangsausgleichsgemeinden ergaben sich unter anderem Hinweise darauf, dass ein Zweckverband eigene Vermögenswerte ausweist, was bei einem Zweckverband ohne Vermögensfähigkeit nicht möglich ist. Der zuständige Bezirksrat wurde aufgefordert, den Sachverhalt zu klären. Die offenen Fragen werden anlässlich der Visitation 2014 und der Jahresrechnungsprüfung 2013 durch den Bezirksrat geklärt. Der Ausweis der Beteiligung einer Politischen Gemeinde an einer Genossenschaft erfolgte aus Sicht des Gemeindeamtes nicht korrekt im Finanzvermögen. In der Folge wurde die Erhöhung der Beteiligung kreditrechtlich von der Gemeindeversammlung statt an der Urne beschlossen. Der zuständige Bezirksrat klärte die Erhöhung der Beteiligung ab und eröffnete der Gemeinde die Taxierung als Verwaltungsvermögen. Beschluss und Überprüfung der Umbuchungen erfolgen 2014. Das Gemeindeamt forderte einen Bezirksrat zur Einreichung der Jahresrechnung 2012 eines Zweckverbandes auf. Ende 2013 waren die Unterlagen noch ausstehend. Trotz Hinweisen auf bestehende Mängel nahm ein Bezirksrat die Jahresrechnung 2012 eines Zweckverbandes ab. Die Klärung und Korrektur der Mängel stand Ende 2013 noch aus. Die Jahresrechnung einer Gemeinde wies eine Reihe von Mängeln auf. Der Bezirksrat forderte eine Stellungnahme ein. Die Jahresrechnung wurde mit Bemerkungen zu den wesentlichen Fehlern vom Bezirksrat abgenommen. Die Auswahl der Fälle zeigt, dass beim bestehenden Aufsichtsverfahren die Vorgänge sehr lange dauern können. Die Überprüfung von Massnahmen und Korrekturen kann oftmals erst im Folgejahr mit dem Vorliegen der aktuellen Jahresrechnungen erfolgen. Seite 13/99 Bezirksräte: Aufsicht Gemeindewesen 1 Aufgabe Die Gemeinden, Anstalten und Zweckverbände stehen unter der Aufsicht des Bezirksrates. Dieser wacht darüber, dass die Gemeindebehörden und -beamten ihre Pflichten gewissenhaft und den gesetzlichen Vorschriften gemäss erfüllen (§ 141 GG). Stellt der Bezirksrat Mängel in der Amtsführung und Verwaltungstätigkeit fest, muss er mit geeigneten Mitteln für Abhilfe sorgen und darüber die Direktion der Justiz und des Innern informieren (§ 142 GG). Ausserdem erstattet der Bezirksrat der Direktion einen Jahresbericht über die Ausübung der Gemeindeaufsicht, worin die Ergebnisse der Prüfungen und die Anordnungen ausgewiesen sind (§ 147 GG). Die Aufsichts- und Rechtsmitteltätigkeit der Bezirksräte erfolgt in den Bereichen Gemeindewesen, Kinder- und Erwachsenenschutz, Sozialwesen, Personenrecht und Adoption, Schulwesen, Land- und Forstwirtschaft, Grundeigentum (Lex Koller) und Stiftungswesen. Die Aufsichtstätigkeit wird in erster Linie durch die Prüfung von Jahresrechnungen und gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattungen und durch Visitationen im unmittelbaren Kontakt mit den kommunalen Behörden wahrgenommen. Zusätzlich interveniert der Bezirksrat, wenn er auf andere Weise auf Vorgänge in den Gemeinden aufmerksam wird, die der näheren Prüfung durch die Aufsichtsinstanzen bedürfen (informelle Kontakte, Anfragen, Medienberichte o. Ä.). In einem gewissen Zusammenhang mit der Aufsichtstätigkeit steht die Rechtsmitteltätigkeit. Diese besteht im Wesentlichen in den Entscheidungen als erste Rechtsmittelinstanz über Beschwerden und Rekurse gegen Erlasse und Anordnungen kommunaler Behörden. 2 Gemeindewesen Zur Aufsicht über das Gemeindewesen gehören neben den entsprechenden Rechtsmittelverfahren alle Aufgaben, die die Aufsicht über die Gemeinden betreffen. Der Rechtsmittelbereich umfasst im Wesentlichen die Beurteilung von Gemeindebeschwerden, Stimmrechtsrekursen und übrigen Rekursen gegen Erlasse und Anordnungen kommunaler Behörden. Die Aufsichtstätigkeit wird einerseits mit der Prüfung der Gemeindehaushalte und Berichterstattungen und andererseits den Visitationen und der Begleitung der Amtsübergaben wahrgenommen. Bezirksrat 2.1 Bezirk Seite 14/99 Überblick Visitationen Visitationen gemäss Vertiefte Prüfung § 8 Sozialhilfegesetz § 37 Gesundheitsgesetz § 12 Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen § 22 Bodenverbesserungs-Verordnung § 143 Gemeindegesetz Affoltern Politische Gemeinden Politische Gemeinden Visitationen Aeugst am Albis Bonstetten Hedingen Kappel am Albis Knonau Maschwanden Ottenbach Schulgemeinden Gemeindeorganisation Gemeindebehörden Protokolle Finanzen Einbürgerungen Steuern Bürgerrecht Hundegesetzgebung Einwohnerkontrolle Submissionen Feuerwehr/Feuerpolizei/Gebäudeversicherung Schulgemeinden 7 Sozialbehörden 7 Behinderteneinrichtungen und Soziale Institutionen 2 Alters- und Pflegeheime 6 Flur-/Unterhalts-Genossenschaften PS Aeugst am Albis PS Bonstetten PS Knonau PS Maschwanden PS Ottenbach OS Bonstetten Zweckverbände und Anstalten ZV ARA Sicherheits-Zweckverband Albis Feuerwehrzweckverband Unteramt DILECA (Anstalt) Andelfingen Visitationen gemäss Politische Gemeinden Gemeindeorganisation Gemeindebehörden Protokolle Finanzen Zweckverbände und Anstalten Zweckverbands-/Anstaltsorganisation Zweckverbands-/Anstaltsorgane Protokolle Finanzen EDV/Datenschutz Archiv Visitationen Visitationen Bezirksrat Seite 15/99 Adlikon Berg am Irchel Dachsen Dorf Flurlingen Marthalen Oberstammheim Thalheim an der Thur Trüllikon Truttikon Unterstammheim Volken Schulgemeinden: PS Adlikon PS Berg am Irchel PS Dachsen PS Dorf PS Flurlingen PS Marthalen Sekundarschulgemeinde Kreis Marthalen PS Trüllikon PS Truttikon Schule Stammertal PS Volken Zweckverbände: ZV Feuerwehr Flaachtal ZV Kläranlage Buechbrunne ZVZürcher Planungsgruppe Weinland ZV Friedhof Laufen ZV Pflegezentrum Weinland ZV Kläranlagenverband Weinland ZV Feuerwehr Weinland ZV Alters- und Pflegezentrum Stammertal ZV Kläranlagenverband Stammertal ZV Forstrevierverband Stammertal ZV Spitex Stammertal Protokolle aller Behörden Finanzverwaltungen mit Schwergewicht Rückstellungen und Auflösung Transitorische Konten, Kontrolle Buchungsintervall Fürsorgebehörden Archive alle Rechnungprüfungskommissionen der vistierten Gemeinden und von Zweckverbänden 14 Heime (Alters- und Pflegeheime sowie Behinderteninstitutionen) 8 Spitexorganisationen Alle Sozialbehörden der vistitierten Gemeinden Bezirksrat Seite 16/99 ZV Feuerwehr Kohlfirst ZV Friedhof Stammertal Genossenschaften: Unterhaltsgenossenschaft Berg am Irchel Unterhaltsgenossenschaft Dachsen Unterhaltsgenossenschaft Dorf Flurgenossenschaft Marthalen Unterhaltsgenossenschaft Rudolfingen Unterhaltsgenossenschaft Trüllikon Flurgenossenschaft Wildensbuch Flurgenossenschaft Truttikon Flurgenossenschaft Volken Bülach Politische Gemeinden Bassersdorf Dietlikon Embrach Freienstein-Teufen Kloten Lufingen Nürensdorf Oberembrach Opfikon Rorbas Wallisellen Schulgemeinden Dietlikon OS Embrach SG Rorbas-Freienstein-Teufen PS Oberembrach Wallisellen Zweckverbände ZV Heilpädagogische Schule, Winkel ZV Spital Bülach ZV Friedhof Bassersdorf-Nürensdorf ZV ARA Bassersdorf ZV Friedhof Embrach-Oberembrach ZV Sicherheitsverband Embrachertal Visitationen Visitationen Grundstückgewinnsteuern Gebührenbezug speziell: Sozialhilfe Funktionieren der Behörden Zusammenarbeit zwischen den Behörden Feuerpolizei Protokolle aller Behörden bzw. Kommissionen Legislaturziele und Strategien 11 Fürsorgebehörden 43 Alters- und Pflegeheime / Invalideninstitutionen 8 Spitex-Organisationen alle Rechnungsprüfungskommissionen der visitierten Gemeinden und Zweckverbände Bezirksrat Seite 17/99 ZV Regionales Alterszentrum Embrachertal ZV Friedhofverband Rorbas-FreiensteinTeufen ZV Feuerwehr Altbach ZV Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal ZV Abwasserverbund Embrachtal ZV Gruppenwasserversorgung Lattenbuck ZV Forstrevier Hardwald Interkommunale Anstalten IKA Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit, Embrach IKA Rotacher, Dietlikon IKA Abwasserreinigung Kloten Opfikon Dielsdorf Politische Gemeinden Hüttikon Buchs Boppelsen Dällikon Dänikon Niederhasli Otelfingen Regensdorf Oberglatt Rümlang Primarschulgemeinden Buchs Boppelsen Dänikon-Hüttikon Regensdorf Oberglatt Rümlang Oberstufenschulgemeinden OS Niederhasli-Niederglatt, Niederhasli Visitationen Hier nicht aufgeführt werden die regelmässigen Prüfungen bei jeder Organisation an jeder Visitation, welche um ein Vielfaches umfangreicher sind als die Spezialthemen: Archivwesen: Organisation Rechtsgrundlagen Aktenführung Archivierungsprozess Digitale Informationsverwaltung Aktenführung bei Milizbehörden Archivräumlichkeiten Personalwesen: Rechtsgrundlagen Delegation von Zuständigkeiten Organigramme Stellenpläne Stellenbeschriebe/Pflichtenhefte Mitarbeiterbeurteilungen Aus- und Weiterbildung Visitationen 10 Sozialbehörden 6 Behinderteneinrichtungen 4 Alters- und Pflegeheime 5 Spitex-Organisationen 5 Unterhaltsgenossenschaften Bezirksrat Seite 18/99 OS unteres Furttal, Otelfingen OS Regensdorf-Buchs-Dällikon, Regensdorf OS Rümlang-Oberglatt, Rümlang Zweckverbände Umgang mit Kritik, Beschwerdemöglichkeiten Interne Information Führung und Aufbewahrung Personalakten Feuerwehr Buchs-Dällikon, Buchs ZV Kläranlageverband Buchs-Dällikon, Buchs ZV Gruppenwasserversorgung Furttal, Boppelsen ZV Schutz und Rettung oberes Furttal, Dällikon ZV Friedhof Dällikon-Dänikon, Dällikon ZV Spitex Buchs-Dällikon, Dällikon ZV ARA Furtbach, Otelfingen ZV Sicherheits-Zweckverband unteres Furttal, Otelfingen ZV Friedhof, Otelfingen ZV Zürcher Planungsgruppe Furttal, Regensdorf ZV Polizei Rümlang-OberglattNiederhasli-Niederglatt (Polizei RONN), Oberglatt Dietikon Politische Gemeinden Birmensdorf Geroldswil Oberengstringen Oetwil a.d.L. Stadt Schlieren Unterengstringen Schulgemeinden Sekundarschulgemeinde BirmensdorfAesch PS Birmensdorf PS Oetwil – Geroldswil PS Unterengstringen Zweckverbände Visitationen Visitationen Organisation Behördenprotokolle Datenschutz Personalwesen Personalakten Finanzwesen Schulbereich:Schülerakten Schulbereich:Lehrpersonenvertretung Sozialbereich:Zusammenarbeit Partnerorganisationen Sozialbereich:betriebliche Sicherheit 5 Sozialbehörden 5 Einrichtungen nach IVG 5 Spitex-Organisaitonen Bezirksrat Seite 19/99 Feuerwehr Birmensdorf-Aesch Friedhof Birmensdorf-Aesch Gemeindezentrum Brüelmatt (Birmensd‘f) Kläranlage Birmensd‘f Feuerwehr Geroldswil - Oetwil a.d.L. Gruppenwasserversorgung Geroldswil Oetwil a.d.L. - Weiningen Betreibungsamt Geroldswil - Oetwil a.d.L. - Weiningen Sozialdienst Limmattal Zürcher Planungsgruppe Limmattal Hinwil Politische Gemeinden Bubikon Fischenthal Grüningen Hinwil Rüti Wald Schulgemeinden Bubikon Grüningen Hinwil PS Rüti OS Rüti Zweckverbände Kläranlage Bubikon-Dürnten Kläranlage Gossau Grüningen ZV KEZO ZV GESA ZV KESB ZV Spital Rüti Horgen Politische Gemeinden Einwohnerkontrolle Sicherheitssekretariat Sozialsekretariat Feuerpolizei Gemeindearchive Abfallwesen Gebührenerhebung im Bereich Wasserversorgung/private Wassergenossenschaften Wahlen/Abstimmungen Steuerrevision Schulgemeinden Visitationen 6 Sozialbehörden 17 Behinderteneinrichtungen 21 Alters- und Pflegheime 0 Spitex-Organisationen 2 Unterhalts-Genossenschaften Protokolle sämtlicher Behörden, Kommissionen und Ausschüsse Gemeindearchive Verpflichtungskreditkontrolle Zweckverband Protokolle Gemeinden Politische Gemeinden Visitationen Langnau am Albis Schönenberg Oberrieden Finanzen Inventare Gemeindearchiv 5 Sozial- und Fürsorgebehörden 8 Soziale Einrichtungen 19 Alters- und Pflegeheime Bezirksrat Seite 20/99 Richterswil Horgen Thalwil Zweckverbände Meilen Protokolle und Verzeichnisse Schulwesen Allgemeine Polizeivorschriften, Sicherheit Kultur Einwohnerkontrolle ZV ARA Thalwil-Rüschlikon-Oberrieden Energie, Umwelt ZV Berufswahlschule des Bezirks Horgen Jugendarbeit und Freizeitangebote ZV Soziales Netz Bezirk Horgen Zweckverbände ZV Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen Finanzen ZV Seewasserwerk Hirsacker-Appital Inventare ZV Seewasserwerk Thalwil-Rüschlikon Archiv Kilchberg-Langnau Protokolle und Verzeichnisse ZV Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg 10 Spitex-Organisationen Politische Gemeinden Visitationen Erlenbach Herrliberg Küsnacht Meilen Zumikon Schulgemeinden Küsnacht Zumikon Zweckverbände: Politische Gemeinden Protokoll- und Aktenführung Archiv Geschäftsführung der Fürsorgebehörde Feuerpolizei z.T. Behördenentschädigung z.T. Grundstückgewinnsteuern Schulen: Protokollführung Zweckverbände: Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach- Protokollführung Herrliberg (ZV) ZV Abwasserreinigungsanlage (ARA) Küsnacht-Erlenbach-Zumikon ZV Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil ZV Seewasserwerk Meilen-Herrliberg-Egg ZV Wasserversorgung Meilen-Egg Abwasserreinigungsanlage MeilenHerrliberg-Uetikon am See (ZV) ZV KESB Bezirk Meilen 5 Sozialbehörden 17 Invaliden- und Sozialhilfeeinrichtungen 11 Alters- und Pflegeheime Bezirksrat Pfäffikon Seite 21/99 Politische Gemeinden Bauma Kyburg Pfäffikon Russikon Sternenberg Weisslingen Schulgemeinden Sternenberg Zweckverbände Feuerwehr Weisslingen-Kyburg Sozialdienst des Bezirkes Pfäffikon Alters- und Pflegezentrum Rosengasse GerAtrium Gemeindewerke Pfäffikon Politische Gemeinden Finanzen/Steuern Planungs- und Bauwesen Werke/Gebühren Schulwesen Archive Verfahren: Rechtsgrundlagen, Rechtsmittelbelehrungen, Protokolle, Unterschriften Schulgemeinden Visitationen 6 Sozialbehörden 8 Behinderteneinrichtungen und Soziale Institutionen (ausgefüllte Berichtsformulare) 10 Alters- und Pflegeheime (ausgefüllte Berichtsformulare) 4 Spitex-Organisationen 7 Unterhaltsgenossenschaften Archiv Geschäftsreglemente, Protokolle Informations- und Datenschutz Zweckverbände Protokolle Finanzen/Revisionsberichte Archiv (nur beim Sozialdienst) Anstalten Finanzen/Revisionsberichte Protokolle Archiv (nur bei GerAtrium) Uster Politische Gemeinden Fällanden Mönchaltorf (Einheitsgemeinde) Uster (Einheitsgemeinde mit der Primarschule) Volketswil Schulgemeinden Fällanden Volketswil Sekundarschulgemeinde Uster Zweckverband ZV Soziale Dienste Politische Gemeinden Finanzen Schulwesen (Geschäftsordnung) Grundsteuern Umsetzung Pflegegesetz Archivwesen Feuerpolizei Schulgemeinden Geschäftsordnung Visitationen 4 Sozialbehörden 15 Behinderteneinrichtungen und Soziale Institutionen 15 Alters- und Pflegeheime 4 Spitex-Organisationen 6 Unterhalts-Genossenschaften Bezirksrat Winterthur Seite 22/99 Politische Gemeinden: Dättlikon Dinhard Elgg Hettlingen Hofstetten Neftenbach Pfungen Schlatt Wiesendangen Winterthur Zell Schulgemeinden: Wiesendangen PS Elgg Sekundarschulgemeinde Elgg PS Hofstetten PS Schlatt PS Hettlingen Zweckverbände: Politische Gemeinden: Finanzverwaltung Grundsteuern Fusionen Bürgerrecht Personalrecht Fürsorgewesen Umsetzung IDG Protokolle Schulgemeinden: Visitationen 6 Sozialbehörden 10 Behinderteneinrichtungen 15 Soziale Institutionen 10 Behinderteneinrichtungen 15 Alters- und Pflegeheime 11 Unterhalts-Genossenschaften Finanzwesen Erkenntnisse aus Rechtsmittelverfahren vor Bezirksrat Fusionen Personalrecht Gefährdungsmeldungen Protokolle ZV Friedhof Elgg ZV Kläranlageverband Pfungen ZV Abwasserverband Tösstal ZV Feuerwehr Wiesendangen-Bertschikon ZV Schulgemeinden Winterthur-Land ZV Regionalplanung WinterthurUmgebung Zürich Zürich Visitationen Visitationen Sozialinspektorat Departementscontrolling Sozialdepartement 2 Sozialbehörden/Fürsorgebehörden 158 Heime Behinderteneinrichtungen 17 Spitex Organisationen Seite 23/99 Bezirksrat 2.2 Statistik Gemeindegutsrechnungen Pendent Vorjahr Eingang Ausgang Pendent Berichtsjahr Affoltern 1 37 38 0 Andelfingen 0 77 75 2 Bülach 0 66 61 5 Dielsdorf 38 66 82 22 Dietikon 1 34 35 0 Hinwil 0 27 27 0 Horgen 1 28 29 0 Meilen 8 29 35 2 Pfäffikon 0 27 27 0 Uster 8 29 32 5 Winterthur 0 64 63 1 Zürich 34 8 35 7 91 492 539 44 Jahresrechnungen Visitationen Kontrollberichte 2010 2011 2012 2013 Affoltern 193 184 195 175 Andelfingen 306 369 329 309 Bülach 232 176 195 189 Dielsdorf 358 353 255 355 Dietikon 122 92 93 126 Hinwil 133 98 72 120 Horgen 179 150 116 95 Meilen 141 114 86 123 Pfäffikon 126 225 104 131 Uster 140 123 89 124 Winterthur 284 297 250 301 Zürich 176 118 85 40 2390 2299 1869 2088 Seite 24/99 Bezirksrat Aufsichtsrechtlich interessant sind zudem noch die Stiftungsaufsichten, die der Bezirksrat über die Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem jeweiligen Bezirk oder mehreren Gemeinden desselben angehören, ausübt (§ 37 EG ZGB). Stiftungen Anzahl Prüfungen Vermögen 2012 Vermögen 2013 Affoltern 7 7 2‘821‘939 2‘670‘682 Andelfingen 6 5 7‘919‘717 6‘797‘278 Bülach 13 13 37‘053‘368 37‘472‘303 Dielsdorf 10 21 18‘857‘119 25‘660‘241 Dietikon 5 3 4‘060‘000 4‘330‘000 Hinwil 12 13 18‘645‘783 19‘960‘030 Horgen 26 27 207‘789‘080 263‘930‘302 Meilen 23 23 41‘302‘685 38‘754‘003 Pfäffikon 2 2 18‘698‘743 18‘941‘846 Uster 16 16 71‘000‘000 74‘000‘000 Winterthur 46 50 150‘740‘782 133‘526‘629 Zürich 77 81 338‘085‘972 344‘906‘035 Summe 243 261 916‘975‘188 970‘949‘349 Unter der Aufsicht der Bezirksräte steht ein Stiftungsvermögen von fast einer Milliarde Franken, davon über die Hälfte in den Bezirken Zürich und Horgen. Seite 25/99 Bezirksrat 2.3 Erläuterungen, Ergebnisse, Anordnungen Welche Mängel haben die Bezirksräte festgestellt und wie haben sie darauf reagiert? Affoltern: Insofern sich aufgrund der bezirksrätlichen Kontrollen Bemerkungen ergaben, wurden diese den betreffenden Behörden mitgeteilt. Soweit während den Visitationen der jeweiligen Gemeinden Zweckverbände und Anstalten eingesehen werden konnten, erfolgte die Geschäftsführung in allen Bereichen weitgehend vorschriftsgemäss und umsichtig. Die Visitationen hinterliessen gesamthaft einen guten Eindruck rechtmässiger und pflichtgemässer Geschäftsführung. Andelfingen: In einer Gemeinde sind vermehrt Schwierigkeiten aufgetreten, so dass auf Ersuchen des Gemeinderates eine gemeinsame Besprechung mit je einer Delegation des Gemeindeamtes und des Bezirksrates stattfand. Im Zusammenhang mit diesen Schwierigkeiten hatte der Bezirksrat vermehrt Aufsichtsbeschwerden von Stimmbürgern zu behandeln. An den Visitationen konnten allfällige kleinere Probleme direkt im Gespräch mit den Behörden gelöst werden. Die Ergebnisse der geprüften Jahresrechnungen sind in den entsprechenden Beschlüssen festgehalten. Bülach: In Bezug auf die Prüfung der Jahresrechnungen ist im wesentlichen auf die jeweiligen formellen und materiellen Bemerkungen zu verweisen. Der Bereich Grundsteuern/Steuern hatte wiederum zu verschiedenen Empfehlungen geführt. Bei einem Heim war eine spezielle aufsichtsbehördliche Begutachtung notwendig. Dielsdorf: Zur allgemeinen periodischen Aufsicht im Rahmen der Visitationen und der Prüfung der Gemeinderechnungen sind keine besonderen Bemerkungen anzubringen. Unruhe entstand bei einer Politischen Gemeinde, wo eine strafrechtlich allenfalls relevante Handlung eines Behördemitgliedes Strafanzeigen nach sich zog. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Seite 26/99 Bezirksrat Bei der Prüfung der Jahresrechnungen bewegten sich die Hinweise zum grossen Teil im üblichen Rahmen. Von den Exekutiven werden jeweils substanzielle Beschlüsse zu den Revisionsberichten eingefordert. Je nach Bedarf werden Nachbesserungen verlangt. Grössere aufsichtsrechtliche Bemühungen tätigt der Bezirksrat weiterhin gegenüber einer Politischen Gemeinde. Hier besteht eine überdurchschnittlich grosse Zahl von Pendenzen aus Revisionsberichten, Rechnungsabschieden und Visitationsbemerkungen. Zielgerichtete Bemühungen sind vorhanden; mangels radikalen Anordnungen des Gemeinderates treten Verbesserungen nur langsam ein. Dietikon: Die Tätigkeit des Bezirksrates Dietikon im Bereich Gemeindewesen hat keine „Unordnung, Missbräuche, Gesetzes- oder Pflichtverletzungen“ im Sinne von § 142 des Gemeindegesetzes zu Tage gebracht. Entsprechend war den behandelten Aufsichtsbeschwerden keine Folge zu leisten, und die ordentlichen Rechtsmittel wurden in der Regel abgewiesen. Im Rahmen der durchgeführten Visitationen wurden verzeinzelte Empfehlungen ausgesprochen; Anlass für ein erhebliches Einschreiten gegen eine Gemeinde oder einen Zweckverband gab es nicht. Hinwil: Im Rahmen der Jahresrechnungsprüfung konnte erneut durchgehend eine gute Qualität der Jahresrechnungen festgestellt werden. Nur bei einer politischen Gemeinde musste der Bezirksrat weitergehende Feststellungen anbringen. Zwei Gemeinden weigerten sich, die Weisung des Direktionsvorstehers betreffend BVK-Rückstellungen vorzunehmen. Die entsprechende Anweisung des Bezirksrates zogen beide Gemeinden mit Rekurs an den Regierungsrat weiter. Anlässlich der Visitationen wurden in sämtlichen visitierten Gemeinden grundsätzlich ordnungsgemäss geführte Verwaltungen angetroffen. Untergeordnete Beanstandungen wurden den Behörden und Verwaltungsangestellten anlässlich der Visitationen mündlich mitgeteilt. Beanstandungen, welche Handlungsbedarf nach sich ziehen, wurden den Gemeinden mittels Beschluss mitgeteilt und entsprechende Anweisungen erteilt. Anweisungen betrafen: Sicherung der archivierten Personalakten vor unerlaubtem Zugriff (alle visitierten Gemeinden), Vollzug der kommunalen Aufgaben aus der Hundegesetzgebung (1), Abrechnung von Verpflichtungskrediten (2), Mängel in der Rechnungsstellung bei den konzessionierten Wassergenossenschaften. Seite 27/99 Bezirksrat Horgen: Gesamthaft gesehen kann die Qualität der Arbeit der Gemeinden im Bezirk Horgen als gut bezeichnet werden. Die Bemerkungen, die bei der Prüfung der Jahresrechnungen gemacht werden, werden meistens entweder direkt mit der Finanzverwaltung informell oder bei der Visitation aufgenommen. Erst bei Wiederholungen werden Beanstandungen mittels Bemerkung im Abnahmebeschluss bemängelt. Dies führt zu einer grossen Akzeptanz des Bezirksrats und dessen Aufsicht und zu einem fruchtbaren Dialog mit Verwaltung und Behörden. Anordnungen betrafen: Korrektur von zusätzlichen, nicht budgetierten Abschreibungen im Zusammenhang mit Darlehen an eine Spitalstiftung zweier Gemeinden, Rekurse dagegen noch hängig. Anordnung zur Bildung von BVK-Rückstellungen, Rekurs abgewiesen. Verzicht auf Ersatzwahlen zweier Behörden, aus Verhältnismässigkeitsgründen auf Durchsetzung verzichtet. Meilen: Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Qualität der Arbeit der Gemeinden im Bezirk Meilen generell als gut beurteilt werden kann. Weder im Rahmen von Rechtsmittelverfahren noch aufsichtsrechtlich wurden im Berichtsjahr gravierende Mängel festgestellt. Zusammengefasst erfolgte die Geschäftsführung – soweit eingesehen – in allen Bereichen weitgehend vorschriftsgemäss und umsichtig. Die Visitationen hinterliessen gesamthaft einen guten Eindruck rechtmässiger und pflichtgemässer Geschäftsführung. Die Jahresrechnungen aller öffentlichen Güter wurden auf die Vollständigkeit und Rechtmässigkeit hin überprüft. Verschiedentlich erwiesen sich Rückfragen und Ergänzungen als erforderlich. Soweit sich aufgrund der bezirksrätlichen Kontrollen Bemerkungen ergaben, wurden diese den betroffenen Behörden mitgeteilt. Konkret stellte sich bei diversen Jahresrechnungen die Frage, wie die Darlehen der Gemeinden an die neu gegründete Spital Männedorf AG buchhalterisch korrekt zu erfassen sind (Finanz- oder Verwaltungsvermögen). Im Zusammenhang mit der Rückführung von Liegenschaften von einer kommunalen Anstalt an die Politische Gemeinde wurden die Jahresrechnungen zusätzlich geprüft. Anordnungen: Beendigung Aufsichtsverfahren zu Behördenentschädigung durch Anpassung Entschädigungsverordnung, Androhung aufsichtsrechtlicher Sanktionen bei unzulässiger Beeinflussung einer Abstimmung, Ausstandsbegehren. Seite 28/99 Bezirksrat Pfäffikon: Das Ergebnis der Visitationen ist im Grossen und Ganzen gut. Es wurden keine massgeblichen Mängel festgestellt. An Behördengesprächen werden das Ergebnis der Prüfarbeiten sowie die aktuell anstehenden Geschäfte und Probleme erörtert. Der Rekurs einer Gemeinde gegen die Anordnung zur Bildung der BVK-Rückstellungen ist noch hängig. Wegen sehr komplexer Vorgänge und Transaktionen konnten die Jahresrechnungen eines in Liquidation befindlichen Zweckverbandes und einer interkommunalen Anstalt als Rechtsnachfolgerin noch nicht abgeschlossen werden. Uster: Allgemein konnte eine ordnungsgemässe Verwaltung festgestellt werden. Untergeordnete Beanstandungen wurden den Behörden und Verwaltungsangestellten anlässlich der Visitation mündlich mitgeteilt. Schriftliche Auflagen betrafen bei den politischen Gemeinden den Archivbereich und bei den Schulgemeinden Anpassungen des Geschäftsreglements resp. Organisationsstatuts, insbesondere aufgrund gemäss geltendem Gemeindegesetz unzulässiger Kompetenzdelegationen an die Verwaltung oder Schulleiterkonferenzen. Bei der Prüfung der Jahresechnungen 2012 wurden, wie schon in früheren Jahren, kleinere Mängel im Zusammenhang mit Abschreibungen, Verzinsungen oder der Darstellung von Sonderrechnungen festgestellt, die allesamt in der Jahresrechnung 2013 behoben werden (sollten). Speziell zu erwähnen ist Folgendes: Drei Gemeinden haben für das Lehrpersonal keine Rückstellungen für Beitragszahlungen an die Sanierung der BVK gebucht, die entsprechende Buchung wurde jedoch für die Jahresrechnung 2013 in Aussicht gestellt. Seit der Errichtung gibt es Schwierigkeiten mit einem Zweckverband bezüglich der rechtskonformen und rechtzeitigen Einreichung der Jahresrechnung. Obwohl der Bezirksrat bisher toleriert hat, dass diese jeweils erst im November eingereicht wird, liegt ihm die Jahresrechnung 2012 samt den notwendigen Abschieden bis dato trotz Mahnung nicht vor. Umfangreiche Abklärungen, Schriftwechsel und Gespräche fanden in einer Schulgemeinde im Zusammenhang mit einer Aufsichtsbeschwerde und einem Entlassungsgesuch aus der Behörde statt. Die grundlegende Problematik lag - wie so oft - nicht auf der sachlichen respektive rechtlichen Ebene, sondern vielmehr im persönlichen Umgang. Die Parteien wurden aufgefordert sich losgelöst von persönlichen Befindlichkeiten weiterhin für die Schule einzusetzen. Es konnte aufgezeigt werden, dass Seite 29/99 Bezirksrat mit einer transparenten internen Kommunikation (und einem angemessenen Umgangston) diverse Missverständnisse hätten vermieden werden können. Winterthur: Die Qualität der Jahresrechnungen im Bezirk Winterthur kann gesamthaft gesehen als gut bezeichnet werden. Anlässlich der Visitationen werden die Feststellungen des Bezirksrates mit den jeweiligen Finanzvorständen und Finanzverwaltern besprochen. Auch im Berichtsjahr fand wiederum eine gute Zusammenarbeit mit den kantonalen und kommunalen Behörden und Amtsstellen statt. Durch die Beratungs- und Aufsichtstätigkeit des Bezirksrates, die oft auch in informeller Weise geschieht, kann auf kommunaler Ebene zu den Behördemitgliedern und Gemeindeangestellten ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Die Gemeindeautonomie wird durch den Bezirksrat hoch eingestuft, wo nötig greift aber der Bezirksrat auf dem Rechtsmittelweg oder aufsichtsrechtlich korrigierend ein. Zürich: Die Rechnungen 2011 und 2012 einer selbständigen Anstalt wurden unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Anforderungen an die Rechnungslegung (HRM) und die Berichterstattung durch die Revisionsstelle (Finanzkontrolle) nicht erfüllt sind. Dasselbe gilt für die Jahresrechnungen dreier Organisationseinheiten unter dem Titel „Verwaltete Stiftungen“ und die Unfallversicherung der Stadt Zürich. In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt sind entsprechende Abklärungen im Gang. 3 Bilanzfehlbetrag: Bestand/Tilgung Keine Gemeinde weist einen Bilanzfehlbetrag aus. 4 Fazit Die Berichterstattung der Bezirksräte weist ein überwiegend positives Bild der Amts- und Geschäftsführung in den Gemeinden aus. Untergeordnete Probleme und kleinere Mängel, in der Regel technischer oder formeller Art, können im direkten, informellen Kontakt oder im Rahmen der Visitationen und Jahresrechnungsprüfungen gelöst werden. In schwerwiegenden Fällen ordnen die Bezirksräte Massnahmen an und/oder begleiten und überwachen die betroffenen Gemeinwesen eng. Seite 31/99 Gemeindeamt: Finanzkennzahlen 1 Das Wichtigste in Kürze Finanzlage überwiegend gut, in einzelnen Gemeinden negative Entwicklung Die Kennzahlen zur Finanzlage zeigen ein vielfältiges Bild. Hinsichtlich Verschuldung präsentiert sich die Mehrheit der Gemeinden in guter finanzieller Verfassung. Dabei profitieren viele Gemeinden vom derzeit tiefen Zinsniveau und damit von einer geringen Zinsbelastung. Die ehemaligen Bezüger von Steuerfussausgleich und die Städte Zürich und Winterthur zeigen eine mittlere bis sehr hohe Nettoschuld pro Kopf und gleichzeitig ein geringes Polster an Eigenkapital. Die Gemeinden haben sich unterschiedlich entwickelt. Gut zwei Drittel der Gemeinden sind in der Lage, die Investitionen aus eigener Kraft zu bewältigen. In Bezug auf die Investitionstätigkeit deuten die Kennzahlen aber auf eine generell zurückhaltende Investitionspolitik hin. Der interkantonale Vergleich zeigt, dass sich der Anteil der Ausgaben für Investitionen nur knapp unter dem gesamtschweizerischen Mittel bewegt, wobei zwischen den Gemeinden grosse Unterschiede bestehen. Hinsichtlich der Jahresergebnisse musste festgestellt werden, dass über die letzten sieben Jahre von 59 politischen Gemeinden resp. Schulgemeinden kein ausgeglichener Haushalt erreicht wurde. Über die letzten sieben Jahre kumuliert bestanden Aufwandüberschüsse und wurde Eigenkapital abgebaut. Bei den Gemeinden, die jetzt Übergangsausgleich beziehen und ehedem Steuerfussausgleich bezogen haben, ist dies systembedingt, bei anderen Gemeinden sind die Ausgaben und die Einnahmen mittelfristig nicht aufeinander abgestimmt worden. Massnahmen Obwohl sich gesamthaft die Qualität der Rechnungs- und Buchführung stetig verbessert hat, bestehen doch immer wieder Mängel, insbesondere bei der Bearbeitung von nicht routinemässigen Aufgaben. Die Einhaltung der Buchhaltungsvorschriften muss von den Aufsichtsorganen weiter genau gerprüft werden. Weitere Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit bleiben die Umwandlungen der Zweckverbände zur Vermögensfähigkeit und die Auslagerungen von öffentlichen Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen oder Anstalten. Diese Vorhaben sind häufig sehr kompliziert, was regelmässig zu Mängeln bei der buchhalterischen Abwicklung führt. Ziel der aufsichtsrechtlichen Interventionen war es, die korrekte Darstellung der Haushalte in den Rechnungen wiederherzustellen und damit für die Einhaltung der Haushaltsregeln zu Seite 32/99 In Kürze sorgen. Bei Auslagerungen von Gemeindeaufgaben wird der Abwicklung in der Buchhaltung regelmässig zu wenig Beachtung geschenkt. Vollständigkeit der Anstalten nicht gewährleistet Die vollständige Erfassung insbesondere der kommunalen Anstalten ist zurzeit noch nicht sichergestellt, zumal diese keiner Meldepflicht an die Aufsichtsbehörden unterliegen. Der Auftrag, öffentliche Aufgabenträger zu beaufsichtigen, ist indes nicht erfüllbar, wenn deren Existenz sich nicht in der Gemeindefinanzstatistik niederschlägt. Zur Sicherstellung der Aufsicht sind in diesem Bereich Massnahmen erforderlich (Meldepflicht für alle, auch kommunale Anstalten; Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften). Systematische Prüfungen und Stichproben Vermehrt wurden Prüfungen unter bestimmten inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten durchgeführt. Obwohl diese Prüfungen eine mehrheitlich korrekte Buch- und Rechnungsführung ergaben, wurden einzelne schwere Mängel festgestellt. Die Abklärung und Bereinigung solcher Mängel gestaltete sich mühselig und schwierig, weil einerseits komplexe Sachverhalte zu klären waren und andererseits die betroffenen Körperschaften nicht immer die wünschenswerte Kooperationsbereitschaft zeigen. Seite 33/99 2 Einleitung 2.1 Finanzkennzahlen Zur Darstellung der Finanzlage werden die Kennzahlen der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen (KKAG) verwendet. Für die Beurteilung dieser Kennzahlen bestehen Richtwerte, die als breit akzeptierter Standard gelten. Die Abstufungen in den Kartendarstellungen des folgenden Teils entsprechen den jeweiligen Richtwerten. Die offiziellen Kennzahlen der KKAG werden um den Eigenkapitalquotienten und die Jahresergebnisquote ergänzt. Damit wird die Einhaltung der Vorgaben der Zürcher Verfassung zum Bilanzfehlbetrag und zum Haushaltsgleichgewicht geprüft. Die Kennzahlen bilden den Finanzhaushalt aus zwei Perspektiven ab: Zum einen wird der Zustand der Finanzhaushalte der Gemeinden erfasst. Die Beurteilung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt, was ihre Anfälligkeit für zufällige Schwankungen erhöht. Die jüngsten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2012. Dementsprechend wird der Zustand des Finanzhaushalts per Ende 2012 beurteilt. Kennzahlen sind: Zinsbelastungs- und Bruttoverschuldungsanteil, Nettoschuld pro Einwohner und Eigenkapitalquotient. Zum anderen lässt sich die Entwicklung der Finanzlage beurteilen. Die Analyse der Entwicklung erstreckt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren1, aktuell die Periode von 2006 bis 2012. Kennzahlen sind: Selbstfinanzierungsgrad und -anteil, Investitionsanteil und Jahresergebnisquote. Erfahrungsgemäss durchlaufen Kennzahlenwerte im Konjunkturzyklus Schwankungen. Dies gilt es bei der Interpretation der Werte zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 3.1). Die Qualität der Kennzahlen wirft hinsichtlich Konzeption und Bewertung Fragen auf. Zum einen ist nicht erkennbar oder dokumentiert, zu welchem Zweck die Kennzahlen entwickelt wurden. Zum andern kommt bei der Konstruktion resp. der Bewertung der Kennzahlen eine finanzpolitische Werthaltung zum Ausdruck. Die Beurteilungmassstäbe widerspiegeln einen Ansatz, der eine Schuldenvermeidung und eine schnelle Refinanzierung befürwortet. Eine grundlegende Überarbeitung resp. Neukonstruktion der Kennzahlen für öffentliche Haushalte wäre daher prüfenswert. 1 Hubler (2007), Art. 123, Ziff. 1.4.4., Rz 14, in: Häner, Rüssli, Schwarzenbach (2007), Kommentar zur Zürcher Kantonsverfassung: „In den Beratungen im Plenum wurde dazu jedoch ausdrücklich festgehalten, dass unter mittelfristig neu eine kürzere Frist von sieben Jahren zu verstehen ist.“ Besteht eine Körperschaft mit ihren Aufgaben weniger als sieben Jahre, verkürzt sich der Betrachtungszeitraum entsprechend. Seite 34/99 Einleitung 2.2 Datenquelle Grundlage dieses Berichts ist die Gemeindefinanzstatistik (GEFIS). Die Vollerhebung der Rechnungsdaten öffentlicher Haushalte im Kanton Zürich wird vom Statistischen Amt durchgeführt. Die Daten stehen am Ende des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres zur Verfügung. Somit standen für diesen Bericht die Zahlen aus dem Jahr 2012 Ende 2013 bereit. Die Verfügbarkeit der finanzstatistischen Zahlen setzt deren Lieferung durch die entsprechenden Körperschaften voraus. Bei den interkommunalen Anstalten, aber insbesondere bei den kommunalen Anstalten bestehen Abdeckungslücken, da entweder keine Datenlieferung erfolgt oder deren Qualität mangelhaft ist. Die Aussagen in diesem Bericht stützen sich im Wesentlichen auf die GEFIS-Daten, welche direkt aus den Buchhaltungssystemen der öffentlichen Haushalte gewonnen werden. Bei der Erhebung werden diese Daten mehreren automatisierten und manuellen Plausibilitätskontrollen unterzogen. Eine vollumfängliche Überprüfung auf eine regelkonforme Buchungspraxis findet jedoch weder bei der Erhebung noch bei der Prüfung der Rechnungen durch die technischen Kontrollorgane der Gemeinden statt. Seite 35/99 3 Finanzlage der kommunalen Haushalte im Kanton Zürich 3.1 Konjunkturelles Umfeld 4.0% Jährliche Wachstumsrate 3.0% 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 -2.0% BIP-Wachstum real ABBILDUNG 1: REALE BIP-WACHSTUMSRATE 1993 - 2012 (DATEN: BFS) Auf das Platzen der Dotcom-Blase nach der Jahrtausendwende folgte ein wirtschaftlicher Einbruch bis zum Jahr 2003. Danach prosperierte die Wirtschaft während mehrerer Jahre mit realen BIP-Wachstumsraten von über zwei Prozent (vgl. Abbildung 1). Der neuerliche Einbruch der Volkswirtschaft begann 2008 mit der Finanzkrise und spitzte sich im Jahr 2009 zu. Die Erholung folgte trotz Wirtschafts- und Finanzkrise im europäischen Umfeld rasch, wobei Zweifel über deren Nachhaltigkeit bestehen bleiben. Dies zeigt sich im rückläufigen Wirtschaftswachstum in den Jahre 2011 und 2012. Die konjunkturelle Entwicklung schlägt sich in der Regel mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren in den öffentlichen Haushalten nieder. Daher sind die Zahlen von 2012 trotz Wirtschaftswachstum im entsprechenden Jahr vor dem Hintergrund des Ab- und Aufschwungs der Jahre 2009 und 2010 zu interpretieren. Die mittelfristige Betrachtung über die Jahre 2006 bis 2012 bezieht sich zu Beginn auf eine Phase der Hochkonjunktur, die nach dem Abschwung 2009 das ursprüngliche Niveau nicht mehr erreichte. Das durchschnittliche BIP-Wachstum lag dennoch leicht über dem im Durchschnitt der letzten zwanzig Jahre. Seite 36/99 Politische Gemeinden 3.2 Politische Gemeinden 3.2.1 Zinsbelastungsanteil Eine Gemeinde muss in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu erfüllen. Der Zinsbelastungsanteil drückt aus, in welchem Verhältnis die Nettozinsen (Passivzinsaufwand abzüglich Aktivzinsertrag) zum Finanzertrag stehen, d. h. er zeigt die Auswirkung der Verschuldung auf die laufende Rechnung. Eine hohe Verschuldung geht einher mit einem hohen Zinsaufwand. Die Kennzahl ist somit ein Indikator für die Verschuldung, der das aktuelle Zinsumfeld mit berücksichtigt. Eine hohe Belastung wird bei Werten von mehr als 5% angenommen, d. h. wenn mehr als 5% des gesamten Ertrages eines Jahres für die Begleichung der Schuldzinsen aufgewendet werden muss. Beurteilung: Mit wenigen Ausnahmen wiesen die Gemeinden einen tiefen Zinsbelastungsanteil auf. Dies erstaunt angesichts anhaltend tiefer Zinsen nicht. Mit CHF 6.8 Mia. mussten jedoch im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufige Steuereinnahmen verzeichnet werden. Höri, Illnau-Effretikon und Sternenberg sind mit einem mittleren, Dättlikon mit einem hohen Zinsbelastungsanteil von 6.6 % belastet. Dies geht jeoch nur in Illnau-Effretikon mit einer mittleren und in Sternenberg mit einer sehr hohen Nettoschuld pro Einwohner der Gemeinde einher. Der Zinsbelastungsanteil wird mit aktuellen Zinssätzen berechnet. Da diese sehr tief sind, ist das positive Bild etwas zu relativieren. Seite 37/99 Politische Gemeinden Legende: Zinsbelastungsanteil 2012 <2% tief 2 % bis 5 % mittel 5 % bis 8 % hoch >8% sehr hoch Seite 38/99 Politische Gemeinden 3.2.2 Bruttoverschuldungsanteil Der Bruttoverschuldungsanteil ist ein Mass für den Bestand an Schulden einer Gemeinde. Er zeigt, wie viele kurz- und mittelfristige Schulden, gemessen an den Einnahmen, vorhanden sind. Solange die Einnahmen höher sind als der Schuldenbestand, befindet sich die Gemeinde im positiven Bereich, übersteigen die Schulden die Einnahmen aber um mehr als das anderthalbfache oder sind sie sogar doppelt so gross, ist die Situation gemäss Richtwerten als schlecht bis kritisch zu beurteilen. Die Gemeinde weist im Verhältnis zum erwirtschafteten Ertrag eine zu hohe Bruttoverschuldung auf. Der Bruttoverschuldungsanteil berücksichtigt allerdings nicht, ob den Schulden ein entsprechendes Vermögen gegenübersteht. Erst der Vergleich mit den Kennzahlen, die auf Nettoschulden basieren, lässt ein weitergehendes Urteil zu (vgl. nächste Seite). Beurteilung: Die Mehrzahl der Gemeinden weist einen Bruttoverschuldungsanteil auf, der als gut bis sehr gut gilt. Die seit den Neunzigerjahren zu beobachtende Entschuldung des öffentlichen Sektors wiederspiegelt sich im tiefen Schuldenbestand der meisten Gemeinden im Kanton Zürich. Ausnahmen sind 10 überwiegend in der Peripherie des Kantons liegende kleine Gemeinden. Ihr Bruttoverschuldungsanteil ist gemäss Richtwerten als mittel bis schlecht zu bezeichnen. Der Bruttoverschuldungsanteil der politischen Gemeinden Unterstammheim und Waltalingen gilt als schlecht, jener von Sternenberg gar als kritisch. Bei steigenden Zinsen werden diese Schuldenbestände belastend. Seite 39/99 Politische Gemeinden Legende: Bruttoverschuldungsanteil 2012 < 50 % sehr gut 50 % bis 100 % gut 100 % bis 150 % mittel 150 % bis 200 % schlecht > 200 % kritisch Seite 40/99 Politische Gemeinden 3.2.3 Nettoschuld pro Einwohner Die Nettoschuld pro Einwohner ist ein Gradmesser für die Verschuldung einer Gemeinde. Sie zeigt den Betrag, den jeder Einwohner einmalig zur Tilgung aller Schulden durchschnittlich aufbringen müsste. Für die Berechnung wird von den gesamten Schulden das Finanzvermögen gemäss Bilanz abgezogen. Die Nettoschuld wird ins Verhältnis zu den Einwohnern gesetzt. Gemäss Richtwerten hohe Nettoschulden pro Einwohner (> CHF 3‘000), bzw. sehr hohe Nettoschulden (> CHF 5‘000) sind dann problematisch, wenn Ihnen keine entsprechenden Erträge gegenüberstehen. Weist eine Gemeinde also bei der Bruttoverschuldung und der Nettoschuld/Einwohner schlechte Werte aus, ist die finanzielle Lage problematisch. Beurteilung: Die meisten politischen Gemeinden (147 von 171) weisen eine tiefe Nettoschuld pro Einwohner auf. Im Vergleich zum letzten Jahr hat die Zahl der tief verschuldeten Gemeinden damit um vier abgenommen. Kritisch ist die Situation besonders in Gemeinden, die sowohl beim Bruttoverschuldungsanteil wie bei der Nettoschuld pro Einwohner schlechte Werte ausweisen. Den hohen Nettoschulden von Unterstammheim, Waltalingen stehen keine entsprechenden Einnahmen gegenüber. Sternenberg und die Städte Zürich und Winterthur sind pro Einwohner sehr hoch verschuldet, wobei die beiden Städte entsprechende Einnahmen aufweisen. Mit dem Kantonsbeitrag an den Zusammenschluss von Bauma und Sternenberg auf das Jahr 2015 kann die hohe Nettoschuld von Sternenberg abgebaut werden. Seite 41/99 Politische Gemeinden Legende: Nettoschuld pro Einwohner 2012 < 1'000 tief 1'000 bis 3'000 mittel 3'000 bis 5'000 hoch > 5'000 sehr hoch Seite 42/99 Politische Gemeinden 3.2.4 Eigenkapitalquotient Der Eigenkapitalquotient ist das Eigenkapital geteilt durch die gesamten Aufwendungen. Dabei ist das Eigenkapital jener Teil des Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Er ist folglich der aus eigenen Mitteln finanzierte Teil des bilanzierten Vermögens. Dies entspricht dem Anfangsbestand an Eigenkapital zuzüglich der kumulierten Jahresergebnisse. In Relation zu den Aufwendungen zeigt es an, wie viel Kapital zur Deckung künftiger Aufwandüberschüsse oder als Vorfinanzierung kommender Investitionen zur Verfügung steht. Er kann den Wert von 100 % übersteigen. Um Phasen schwacher Wirtschaftsleistung ohne Steuererhöhungen und Sparmassnahmen zu überstehen, wird ein Eigenkapitalquotient von mehr als 15 Prozent als ausreichend erachtet. Ein grosser Puffer besteht bei mehr als 30 Prozent. Unter 15 Prozent Eigenkapitalquotient fallen wirtschaftliche Störungen für die Gemeinden stark ins Gewicht, so dass Gegenmassnahmen im Normalfall unumgänglich, beziehungsweise im Falle eines Bilanzfehlbetrages (negativer Eigenkapitalquotient) sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Beurteilung: Bei der Mehrzahl der Gemeinden ist der Eigenkapitalquotient gross. Sie verfügen über einen komfortablen Eigenkapitalpuffer. Problematisch bei den Gemeinden mit geringem Eigenkapitalquotienten ist, dass alle bereits einen sehr hohen Steuerfuss beziehen, Schwankungen also nicht mehr ohne weiteres mit Steuerfusserhöhungen auffangen können, sondern einschneidende Massnahmen ergreifen müssen. Im Falle der grossen Städte Winterthur und Zürich, aber auch bei Wald bestehen vom Umfang her auch für den Kanton Risiken. Seite 43/99 Politische Gemeinden Legende: Eigenkapitalquotient 2012 > 30 % gross 15 bis 30 % ausreichend 0 bis 15 % gering < 0 Bilanzfehlbetrag Seite 44/99 Politische Gemeinden 3.2.5 Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad drückt aus, in welchem Ausmass die Investitionen einer Gemeinde durch selbst erwirtschaftete Mittel bezahlt werden konnten. Die Selbstfinanzierung berechnet sich aus der Summe der Abschreibungen (ohne Finanzvermögen) plus der Einlagen in die Spezialfinanzierungen und dem Ertragsüberschuss abzüglich der Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen und des Aufwandüberschusses. Sie entspricht einer vereinfachten Cash-Flow-Berechnung. Kann eine Gemeinde ihre Investitionen nicht vollständig selber bezahlen, nimmt ihr Bestand an Schulden zu. Da Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Als ideal gilt ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 %. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre Investitionen aus den selbst erwirtschafteten Mitteln, ohne die Aufnahme von neuen Schulden, finanzieren konnte. Gemäss Richtwerten erscheint als gut oder mindestens vertretbar, wenn die Investitionen zu mindestens 70 % selbst finanziert werden können. Sinkt der Selbstfinanzierungsgrad unter 70 %, wird die Finanzierung der Investitionen als problematisch bezeichnet. Beurteilung: Hinsichtlich Selbstfinanzierungsgrad zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Etwas mehr als zwei Drittel der Gemeinden finanzierten ihre Investitionen mit eigenen Mitteln und weisen folglich einen Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 % aus. Ein Drittel der Gemeinden hat trotz konjunkturell positivem Umfeld weniger Mittel erwirtschaftet, als sie für Investitionen ausgegeben hat. Ihre Verschuldung ist über den relevanten Zeitraum angestiegen. Seite 45/99 Politische Gemeinden Legende: Selbstfinanzierungsgrad Durchschnitt 2006 - 2012 > 100 % ideal 70 % bis 100 % gut bis vertretbar < 70 % problematisch kein Wert Kennzahl nicht definiert Seite 46/99 Politische Gemeinden 3.2.6 Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil ist ein Mass für die Finanzkraft einer Gemeinde. Er entspricht im Wesentlichen den selbst erwirtschafteten Mitteln (analog einem vereinfachten CashFlow; vgl. Beschreibung 3.2.5) gemessen an den gesamten Nettoerträgen. Da sowohl die Selbstfinanzierung als auch der Finanzertrag kurzfristig schwanken, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Zu beachten gilt es, dass Gemeinden durch die Erhöhung des Steuerfusses die Kennzahl positiv beeinflussen können. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte gemäss Richtlinien mindestens zehn Prozent („mittel“) betragen, über 20 Prozent gilt er als „gut“. Mit einem schwachen Selbstfinanzierungsanteil von unter zehn Prozent erwirtschaften die Gemeinden nicht genügend eigene Mittel, um konjunkturelle Risiken abfangen zu können. Beurteilung: Nur wenige Gemeinden konnten einen gemäss Richtwerten guten Selbstfinanzierungsanteil erwirtschaften. Diesen wenigen stehen genügend eigene Mittel gemessen am gesamten Finanzertrag zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Angesichts der mehrheitlich positiven Wirtschaftsentwicklung überrascht es, dass nicht mehr Gemeinden eigene Mittel in der Grössenordnung von über 20 % des Finanzertrags erwirtschaften konnten. Mehr als 100 Gemeinden weisen einen Selbstfinanzierungsanteil auf, der als mittel gilt. Die Gemeinden mit einem im Vergleich schwachen Selbstfinanzierungsanteil stehen vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren genügend eigene Mittel zu erwirtschaften, um kommende Investitionen zu finanzieren und konjunkturelle Risiken auffangen zu können. Seite 47/99 Politische Gemeinden Legende: Selbstfinanzierungsanteil Durchschnitt 2006 - 2012 > 20 % gut 10 % bis 20 % mittel < 10 % schwach Seite 48/99 Politische Gemeinden 3.2.7 Investitionsanteil Der Investitionsanteil bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der gesamten Ausgaben für Investitionen eingesetzt wurde. Da die Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Sinkt der Investitionsanteil unter zehn Prozent, ist zu prüfen, ob die Substanzerhaltung der öffentlichen Anlagen noch gewährleistet ist. Beurteilung: Die höchsten Investitionsanteile weisen die Gemeinden Andelfingen, Dättlikon und LaufenUhwiesen mit Werten zwischen 25 und 30 Prozent auf. Keine Gemeinde erreicht einen Investitionsanteil von mehr als 30 Prozent auf, der gemäss Richtwert als sehr stark gilt. Die grosse Mehrheit der Gemeinden weist einen mittleren Investitionsanteil auf. Sie verwenden zwischen 10 und 20 Prozent ihrer konsolidierten Ausgaben für Investitionen. In rund 25 Gemeinden ist die Investitionstätigkeit so gering, dass ein als schwache zu bezeichnender Investitionsanteil von weniger als 10 Prozent resultiert. Seite 49/99 Politische Gemeinden Legende: Investitionsanteil Durchschnitt 2006 - 2012 > 30 % sehr stark 20 % bis 30 % stark 10 % bis 20 % mittel < 10 % schwach Seite 50/99 Politische Gemeinden 3.2.8 Jahresergebnisquote Das Jahresergebnis in Relation zur Steuerkraft der Gemeinden zeigt, wie vielen Steuerfussprozenten das Ergebnis entspricht. Ein ausgeglichener Haushalt besteht bei einer Quote von null Prozent, positive Werte bedeuten Ertragsüberschüsse, negative Aufwandüberschüsse. Um das kumulierte Jahresergebnis über 7 Jahre zu ermitteln, wird sowohl für das Jahresergebnis als auch für die Steuerkraft ein Durchschnitt von 7 Jahren betrachtet. Erzielt eine Gemeinde über diesen Zeitraum Ertragsüberschüsse, die mehr als sechs Steuerfussprozenten entsprechen, ist das sehr gut zu bewerten, über drei Prozentpunkte ist immer noch gut. Die analogen negativen Werte sind entsprechend schwach und sehr schwach zu beurteilen. Beurteilung: Wenn man die kumulierten Jahresergebnisse der letzten sieben Jahre in Relation zur absoluten Steuerkraft betrachtet, dann zeigt sich wie erwartet ein sehr heterogenes Bild. Einige Gemeinden, ungeachtet dessen ob sie Anstoss an den Zürichsee haben oder in den peripheren Regionen des Kantons liegt, konnten in den letzten Jahren beträchtliche Ertragsüberschüsse anhäufen. Bei rund 45 Gemeinden betrug die Jahresergebnisquote über 6 %, bei rund vierzig zwischen 3 und 6 %. Bei rund sechzig Gemeinden war die Summe der Jahresergebnisse in etwa ausgeglichen. Daneben gibt es jedoch 26 Gemeinden, die über die Periode von 2006 bis 2012 eine Jahresergebnisquote von weniger als -3 % und damit über die Periode von 7 Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt aufwiesen. Darunter befinden sich die Steuerfussausgleichsgemeinden, die den Ausgleich systembedingt nur sehr schwer aus eigener Kraft hätten bewerkstelligen können. Bei anderen Gemeinden, darunter auch solchen mit einer hohen Steuerkraft, wurden die Einnahmen nicht den Ausgaben angepasst, was zu Defiziten führte. Bei 11 Gemeinden mit Defizit belief sich der kumulierte Aufwandüberschuss auf mehr als 6% der Steuerkraft (Jahresergebnisquote: -6 %). Seite 51/99 Politische Gemeinden Legende: Jahresergebnisquote Durchschnitt 2006 - 2012 >6% sehr gut 3 % bis 6 % gut 3%-3% ausgeglichen -6 % bis -3 % schwach < -6 % sehr schwach Seite 52/99 Primarschulgemeinden 3.3 Primarschulgemeinden 3.3.1 Zinsbelastungsanteil Eine Gemeinde muss in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu erfüllen. Der Zinsbelastungsanteil drückt aus, in welchem Verhältnis die Nettozinsen (Passivzinsaufwand abzüglich Aktivzinsertrag) zum Finanzertrag stehen, d. h. er zeigt die Auswirkung der Verschuldung auf die laufende Rechnung. Eine hohe Verschuldung geht einher mit einem hohen Zinsaufwand. Die Kennzahl ist somit ein Indikator für die Verschuldung, der das aktuelle Zinsumfeld mit berücksichtigt. Eine hohe Belastung wird bei Werten von mehr als 5% angenommen, d. h. wenn mehr als 5% des gesamten Ertrages eines Jahres für die Begleichung der Schuldzinsen aufgewendet werden muss. Beurteilung: Bei fast allen Primarschulgemeinden gilt der Zinsbelastungsanteil als tief. Da die aktuellen Zinssätze tief sind, konnte dies auch so erwartet werden. Die Tragbarkeit der Zinsbelastung wird in der Regel nicht mit dem aktuellen, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz beurteilt (z.B. mit 5 %). Sollten die Zinsen ansteigen, würde die Beurteilung stärker differenzieren. Einzig die Primarschulgemeinde Hütten weist einen gemäss Richtlinien mittleren Zinsbelastungsanteil auf. Sie hat sich auf Beginn der Amtsperiode 2014-2018 mit der politischen Gemeinde zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Seite 53/99 Primarschulgemeinden Legende: Zinsbelastungsanteil 2012 <2% tief 2 % bis 5 % mittel 5 % bis 8 % hoch >8% sehr hoch Seite 54/99 Primarschulgemeinden 3.3.2 Bruttoverschuldungsanteil Der Bruttoverschuldungsanteil ist ein Mass für den Bestand an Schulden einer Gemeinde. Er zeigt, wie viele kurz- und mittelfristige Schulden, gemessen an den Einnahmen, vorhanden sind. Solange die Einnahmen höher sind als der Schuldenbestand, befindet sich die Gemeinde im positiven Bereich, übersteigen die Schulden die Einnahmen aber um mehr als das anderthalbfache oder sind sie sogar doppelt so gross, ist die Situation gemäss Richtwerten als schlecht bis kritisch zu beurteilen. Die Gemeinde weist im Verhältnis zum erwirtschafteten Ertrag eine zu hohe Bruttoverschuldung auf. Der Bruttoverschuldungsanteil berücksichtigt allerdings nicht, ob den Schulden ein entsprechendes Vermögen gegenübersteht. Erst der Vergleich mit den Kennzahlen, die auf Nettoschulden basieren, lässt ein weitergehendes Urteil zu (vgl. nächste Seite). Beurteilung: Wie auch die politischen Gemeinden weisen auch die Primarschulgemeinden mehrheitlich einen Bruttoverschuldungsanteil auf, der gemäss Richtwerten als gut bis sehr gut gilt. Die Primarschulgemeinden Humlikon und Schlatt haben mit einem gemäss Richtlinien mittleren Bruttoverschuldungsanteil einen erhöhten Wert. Seite 55/99 Primarschulgemeinden Legende: Bruttoverschuldungsanteil 2012 < 50 % sehr gut 50 % bis 100 % gut 100 % bis 150 % mittel 150 % bis 200 % schlecht > 200 % kritisch Seite 56/99 Primarschulgemeinden 3.3.3 Nettoschulden Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden noch nicht zur Verfügung stehen, konnte die Nettoschuld je Einwohner für das Jahr nicht berechnet werden. Die absolute Nettoschuld zeigt das Ausmass der Verschuldung. Beurteilung: Die Mehrheit der Schulgemeinden weist ein Nettovermögen und somit keine Nettoschulden aus. Einige Primarschulgemeinden zeigen jedoch, dass auch bei Schulgemeinden Schuldbeträge in Millionenhöhe bestehen können. Meistens sind Gemeinden betroffen, die eine unterdurchschnittliche Steuerkraft pro Einwohner aufwiesen. Problematisch sind erhöhte Nettoschulden dann, wenn sie kleine Schulgemeinden wie die Primarschulen Schlatt, Bachs oder die vereinigte Schulgemeinde Sternenberg betreffen, weil die Schuldenlast pro Einwohnerinnen und Einwohner höher als bei grossen Schulgemeinden ist. Sobald die Einwohnerzahlen der Schulgemeinden zur Verfügung stehen, lassen sich hinsichtlich Schuldenlast vergleichbare Werte ermitteln. Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden nicht verfügbar sind, werden die Nettoschulden der Primarschulgemeinden tabellarisch aufgelistet: Schulgemeinde Stäfa 7'162'386 Primarschulgemeinde Flaach -1'229'083 Schulgemeinde Dietlikon 4'542'961 Primarschulgemeinde Marthalen -1'322'478 Primarschulgemeinde Obfelden 4'375'587 Primarschulgemeinde Laufen-Uhwiesen -1'329'635 Primarschulgemeinde Wetzikon 3'439'391 Schulgemeinde Wallisellen -1'331'841 Schulgemeinde Fischenthal 3'368'229 Schulgemeinde Hittnau -1'487'188 Primarschulgemeinde Turbenthal 3'358'143 Primarschulgemeinde Buch a.I. -1'533'414 Schulgemeinde Urdorf 3'198'355 Primarschulgemeinde Oberembrach -1'565'171 Schulgemeinde Wiesendangen 2'529'023 Primarschulgemeinde Trüllikon -1'727'047 Primarschulgemeinde Oberglatt 1'795'499 Schulgemeinde Wehntal -1'877'608 Schulgemeinde Glattfelden 1'410'157 Primarschulgemeinde Elgg -1'929'125 Primarschulgemeinde Ossingen 1'391'019 Schulgemeinde Stammertal -2'038'773 Schulgemeinde Uitikon 1'125'505 Primarschulgemeinde Weiach -2'126'001 Primarschulgemeinde Dachsen 1'103'268 Primarschulgemeinde Boppelsen -2'327'397 Primarschulgemeinde Schlatt 1'100'774 Schulgemeinde Egg -2'479'258 Schulgemeinde Sternenberg 876'200 Primarschulgemeinde Hochfelden -2'544'397 Primarschulgemeinde Bachs 852'157 Primarschulgemeinde Schwerzenbach -2'992'940 Seite 57/99 Primarschulgemeinden Primarschulgemeinde Hütten 713'936 Primarschulgemeinde Mettmenstetten -3'139'316 Primarschulgemeinde Elsau 420'382 Primarschulgemeinde Aeugst a.A. -3'153'415 Primarschulgemeinde Bachenbülach 364'500 Schulgemeinde Eglisau -3'161'088 Primarschulgemeinde Wettswil a.A. 232'997 Primarschulgemeinde Andelfingen -3'185'786 Primarschulgemeinde Regensberg 128'763 Primarschulgemeinde Stadel -3'281'856 Schulgemeinde Hinwil -3'432'530 Primarschulgemeinde Volken 72'237 Primarschulgemeinde Bonstetten -17'368 Schulgemeinde Fällanden -3'508'362 Schulgemeinde Bubikon -19'942 Primarschulgemeinde Ottenbach -3'867'785 Primarschulgemeinde Dorf -89'740 Primarschulgemeinde Rickenbach -3'885'977 Primarschulgemeinde Humlikon -114'306 Primarschulgemeinde Oetwil-Geroldswil -4'024'613 Primarschulgemeinde Knonau -146'887 Primarschulgemeinde Affoltern a.A. -4'470'129 Primarschulgemeinde Maschwanden -162'568 Schulgemeinde Feuerthalen -4'627'447 Primarschulgemeinde Truttikon -225'439 Primarschulgemeinde Buchs -4'845'193 Primarschulgemeinde Hofstetten -238'004 Primarschulgemeinde Niederglatt -5'232'729 Primarschulgemeinde Rümlang -311'954 Primarschulgemeinde Birmensdorf -5'277'713 Primarschulgemeinde Benken -388'292 Schulgemeinde Gossau -5'369'443 Primarschulgemeinde Ellikon a.d.Th. -394'442 Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen -5'815'945 Primarschulgemeinde Hettlingen -510'387 Schulgemeinde Grüningen -5'962'666 Primarschulgemeinde Höri -584'235 Schulgemeinde Zumikon -6'436'984 Primarschulgemeinde Adlikon -587'009 Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld -7'015'399 Primarschulgemeinde Flurlingen -602'671 Primarschulgemeinde Dielsdorf -7'100'165 Primarschulgemeinde Berg a.I. -652'346 Schulgemeinde Küsnacht -7'376'112 Primarschulgemeinde Dägerlen -700'689 Primarschulgemeinde Steinmaur -9'384'312 Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon -773'140 Primarschulgemeinde Neerach -9'464'733 Primarschulgemeinde Wildberg -882'467 Primarschulgemeinde Regensdorf -11'293'439 Primarschulgemeinde Wila -1'134'105 Primarschulgemeinde Winkel -12'288'744 Primarschulgemeinde Unterengstringen -1'141'817 Primarschulgemeinde Rüti -13'514'663 Primarschulgemeinde Aesch -1'175'419 Schulgemeinde Volketswil -18'411'988 TABELLE 1: NETTOSCHULDEN DER PRIMARSCHULGEMEINDEN 2012 Seite 58/99 Primarschulgemeinden 3.3.4 Eigenkapitalquotient Der Eigenkapitalquotient ist das Eigenkapital geteilt durch die gesamten Aufwendungen. Dabei ist das Eigenkapital jener Teil des Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Er ist folglich der aus eigenen Mitteln finanzierte Teil des bilanzierten Vermögens. Dies entspricht dem Anfangsbestand an Eigenkapital zuzüglich der kumulierten Jahresergebnisse. In Relation zu den Aufwendungen zeigt es an, wie viel Kapital zur Deckung künftiger Aufwandüberschüsse oder als Vorfinanzierung kommender Investitionen zur Verfügung steht. Er kann den Wert von 100 % übersteigen. Um Phasen schwacher Wirtschaftsleistung ohne Steuererhöhungen und Sparmassnahmen zu überstehen, wird ein Eigenkapitalquotient von mehr als 15 Prozent als ausreichend erachtet. Ein grosser Puffer besteht bei mehr als 30 Prozent. Unter 15 Prozent Eigenkapitalquotient fallen wirtschaftliche Störungen für die Gemeinden stark ins Gewicht, so dass Gegenmassnahmen im Normalfall unumgänglich, beziehungsweise im Falle eines Bilanzfehlbetrages (negativer Eigenkapitalquotient) sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Beurteilung: Bis auf wenige Primarschulgemeinden haben die meisten einen grossen Eigenkapitalpuffer von mehr als 30 % der Aufwendungen. Einen als ausreichend geltenden Eigenkapitalquotienten haben die Primarschulgemeinden Elsau und Volken. Die Primarschulgemeinden Bachs, Hütten, Oberglatt und Schlatt sowie die Schulgemeinden Fischental und Sternenberg haben einen Eigenkapitalbestand, der als gering bezeichnet werden kann. Seite 59/99 Primarschulgemeinden Legende: Eigenkapitalquotient 2012 > 30 % gross 15 bis 30 % ausreichend 0 bis 15 % gering < 0 Bilanzfehlbetrag Seite 60/99 Primarschulgemeinden 3.3.5 Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad drückt aus, in welchem Ausmass die Investitionen einer Gemeinde durch selbst erwirtschaftete Mittel bezahlt werden konnten. Die Selbstfinanzierung berechnet sich aus der Summe der Abschreibungen (ohne Finanzvermögen) plus der Einlagen in die Spezialfinanzierungen und dem Ertragsüberschuss abzüglich der Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen und des Aufwandüberschusses. Sie entspricht einer vereinfachten Cash-Flow-Berechnung. Kann eine Gemeinde ihre Investitionen nicht vollständig selber bezahlen, nimmt ihr Bestand an Schulden zu. Da Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Als ideal gilt ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 %. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre Investitionen aus den selbst erwirtschafteten Mitteln, ohne die Aufnahme von neuen Schulden, finanzieren konnte. Gemäss Richtwerten erscheint als gut oder mindestens vertretbar, wenn die Investitionen zu mindestens 70 % selbst finanziert werden können. Sinkt der Selbstfinanzierungsgrad unter 70 %, wird die Finanzierung der Investitionen als problematisch bezeichnet. Beurteilung: Der Selbstfinanzierungsgrad der Primarschulgemeinden zeigt ein uneinheitliches Bild. Mehr als die Hälfte der Gemeinden hat ihre Investitionen bei einem Selbstfinanzierungsgrad von über 100 % selber finanziert. Diejenigen Gemeinden, welche einen gemäss Richtwerten problematischen Selbstfinanzierungsgrad aufweisen, haben sich für die Finanzierung ihrer Investitionen verschuldet. Es stellt sich insbesondere bei kleinen Schulgemeinden die Frage, ob dies bei unregelmässigem Investitionsbedarf nicht unumgänglich ist. Selbst bei einer Betrachtungsweise über mehrere Jahre hinweg erscheint es fraglich, ob kleine Schulgemeinden überhaupt einen Investitionsbedarf haben, bei dem die Kennzahl „Selbstfinanzierungsgrad“ eine sinnvolle Aussage erlaubt. Die Kennzahl ist für einige Gemeinden nicht definiert, weil sie im Beobachtungszeitraum keine Investitionen getätigt haben. Dies zeigt wiederum die technische Problematik dieser Kennzahl, deren Nenner Null sein kann. Seite 61/99 Primarschulgemeinden Legende: Selbstfinanzierungsgrad Durchschnitt 2006 - 2012 > 100 % ideal 70 % bis 100 % gut bis vertretbar < 70 % problematisch kein Wert Kennzahl nicht definiert Seite 62/99 Primarschulgemeinden 3.3.6 Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil ist ein Mass für die Finanzkraft einer Gemeinde. Er entspricht im Wesentlichen den selbst erwirtschafteten Mitteln (analog einem vereinfachten CashFlow; vgl. Beschreibung 3.3.5) gemessen an den gesamten Nettoerträgen. Da sowohl die Selbstfinanzierung als auch der Finanzertrag kurzfristig schwanken, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Zu beachten gilt es, dass Gemeinden durch die Erhöhung des Steuerfusses die Kennzahl positiv beeinflussen können. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte gemäss Richtlinien mindestens zehn Prozent („mittel“) betragen, über 20 Prozent gilt er als „gut“. Mit einem schwachen Selbstfinanzierungsanteil von unter zehn Prozent erwirtschaften die Gemeinden nicht genügend eigene Mittel, um konjunkturelle Risiken abfangen zu können. Beurteilung: Trotz wirtschaftlich ausgeglichener Lage konnten Primarschulgemeinden nur vereinzelt einen gemäss Richtwerten guten Selbstfinanzierungsanteil erwirtschaften. Von den restlichen Primarschulgemeinden weist knapp die Hälfte einen mittleren Selbstfinanzierungsanteil auf. Die übrigen Primarschulgemeinden konnten einen Selbstfinanzierungsanteil am gesamten Finanzertrag von weniger als 10% erwirtschaften. Wenn sich Schulgemeinden im einem unregelmässigen Investitionsbedarf für ihre Vorhaben nicht verschulden möchten, müssen sie sich um eine ausreichende Selbstfinanzierung bemühen. Seite 63/99 Primarschulgemeinden Legende: Selbstfinanzierungsanteil Durchschnitt 2006 - 2012 > 20 % gut 10 % bis 20 % mittel < 10 % schwach Seite 64/99 Primarschulgemeinden 3.3.7 Investitionsanteil Der Investitionsanteil ist ein Mass für die Investitionstätigkeit. Er bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der gesamten Ausgaben für Investitionen eingesetzt wurde. Da die Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Sinkt der Investitionsanteil unter zehn Prozent, ist zu prüfen, ob die Substanzerhaltung der öffentlichen Anlagen noch gewährleistet ist. Beurteilung: Generell weisen die Schulgemeinden, insbesondere kleine Schulgemeinden, eine unregelmässige Investitionstätigkeit auf. Dies zeigt sich deutlich daran, dass keine Primarschulgemeinden einen als sehr stark zu bezeichnenden Investitionsanteil aufweist. Etwas weniger als ein Drittel der Primarschulgemeinden kann einen mittleren Investitionsanteil ausweisen. Die Mehrheit der Schulgemeinden weist eine gemäss Richtwerten schwache Investitionstätigkeit auf. Dies ist erstaunlich, zumal ein Durchschnitt über sieben Jahre betrachtet wird. Dennoch fallen wahrscheinlich in den kleineren Schulgemeinden die Investitionen unregelmässig und in grösseren Abständen an, sodass der Investitionszeitpunkt entscheidend ist für die Höhe des Investitionsanteils. Seite 65/99 Primarschulgemeinden Legende: Investitionsanteil Durchschnitt 2006 - 2012 > 30 % sehr stark 20 % bis 30 % stark 10 % bis 20 % mittel < 10 % schwach Seite 66/99 Primarschulgemeinden 3.3.8 Kumuliertes mittleres Jahresergebnis Das kumulierte mittlere Jahresergebnis zeigt den Mittelwert der Jahresergebnisse. Darin wird ersichtlich, ob ein Haushalt über die entsprechende Frist ausgeglichen geführt wurde oder wie gross die mittleren jährlichen Ertrags- und Aufwandüberschüsse waren. Beurteilung: Rund 60 Schulgemeinden der Primarstufe haben über den betrachteten Zeitraum 2006 bis 2012 im Mittel ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet. Einige Schulgemeinden präsentierten einen vollständig ausgeglichenen Haushalt. Grund dafür war der Steuerfussausgleich resp. Übergangsausgleich, der die Rechnung ausgleicht. 20 Gemeinden mussten über diese Periode im Mittel einen Aufwandüberschuss verzeichnen. Da die Steuerkraft von Schulgemeinden nicht verfügbar ist, werden die kumulierten mittleren Jahresergebnisse der Primarschulgemeinden tabellarisch aufgelistet. Schulgemeinde Hinwil -2'112'993 Primarschulgemeinde Wila 101'630 Schulgemeinde Stäfa -1'159'412 Primarschulgemeinde Wildberg 116'963 Primarschulgemeinde Wettswil a.A. -956'197 Schulgemeinde Wiesendangen 119'383 Schulgemeinde Wehntal -785'396 Schulgemeinde Rorbas-Freienstein-Teufen 120'055 Schulgemeinde Küsnacht -614'273 Primarschulgemeinde Bonstetten 129'150 Primarschulgemeinde Elsau -245'524 Primarschulgemeinde Turbenthal 132'682 Schulgemeinde Uitikon -212'776 Primarschulgemeinde Obfelden 145'283 Primarschulgemeinde Schwerzenbach -184'722 Primarschulgemeinde Boppelsen 148'960 Schulgemeinde Egg -172'431 Primarschulgemeinde Höri 154'482 Primarschulgemeinde Bachenbülach -128'709 Primarschulgemeinde Andelfingen 158'817 Schulgemeinde Wallisellen -97'828 Schulgemeinde Feuerthalen 159'175 Primarschulgemeinde Dägerlen -86'788 Primarschulgemeinde Elgg 165'185 Primarschulgemeinde Stadel -67'729 Primarschulgemeinde Knonau 166'746 Primarschulgemeinde Regensberg -29'283 Primarschulgemeinde Buch a.I. 178'270 Primarschulgemeinde Trüllikon -28'465 Primarschulgemeinde Unterengstringen 181'662 Primarschulgemeinde Bachs -14'608 Primarschulgemeinde Aeugst a.A. 186'609 Primarschulgemeinde Oetwil-Geroldswil -12'004 Primarschulgemeinde Mettmenstetten 202'816 Seite 67/99 Primarschulgemeinden Primarschulgemeinde Aesch -10'613 Primarschulgemeinde Dänikon-Hüttikon 233'692 Primarschulgemeinde Oberglatt -5'497 Schulgemeinde Glattfelden 235'385 Primarschulgemeinde Schlatt -5'311 Primarschulgemeinde Ottenbach 246'993 Schulgemeinde Fischenthal 0 Primarschulgemeinde Winkel 271'301 Primarschulgemeinde Ossingen 0 Primarschulgemeinde Rickenbach 300'010 Schulgemeinde Sternenberg 0 Primarschulgemeinde Neerach 322'603 Primarschulgemeinde Hütten 0 Primarschulgemeinde Birmensdorf 329'842 Primarschulgemeinde Volken 0 Primarschulgemeinde Dielsdorf 346'933 Primarschulgemeinde Maschwanden 0 Primarschulgemeinde Steinmaur 351'740 Primarschulgemeinde Truttikon 0 Schulgemeinde Stammertal 351'917 Primarschulgemeinde Adlikon 4'504 Primarschulgemeinde Wetzikon 358'070 Primarschulgemeinde Ellikon a.d.Th. 6'174 Primarschulgemeinde Hettlingen 361'566 Primarschulgemeinde Laufen-Uhwiesen 7'732 Primarschulgemeinde Rümlang 365'717 Primarschulgemeinde Dorf 12'435 Schulgemeinde Fällanden 431'856 Primarschulgemeinde Berg a.I. 15'980 Schulgemeinde Hittnau 446'978 Primarschulgemeinde Benken 36'347 Primarschulgemeinde Buchs 460'146 Primarschulgemeinde Hofstetten 40'162 Schulgemeinde Grüningen 640'788 Primarschulgemeinde Humlikon 43'521 Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld 641'502 Schulgemeinde Zumikon 59'958 Schulgemeinde Dietlikon 668'441 Primarschulgemeinde Dachsen 61'272 Primarschulgemeinde Affoltern a.A. 757'683 Primarschulgemeinde Weiach 63'886 Primarschulgemeinde Regensdorf 760'237 Schulgemeinde Bubikon 64'349 Schulgemeinde Eglisau 870'341 Primarschulgemeinde Flaach 65'085 Primarschulgemeinde Niederglatt 941'830 Primarschulgemeinde Flurlingen 71'006 Schulgemeinde Gossau 972'438 Primarschulgemeinde Oberembrach 75'655 Primarschulgemeinde Rüti 1'004'483 Primarschulgemeinde Marthalen 75'688 Schulgemeinde Urdorf 1'186'268 Primarschulgemeinde Hochfelden 88'015 Schulgemeinde Volketswil 2'372'486 TABELLE 2: KUMULIERTE MITTLERE JAHRESERGEBNISSE VON PRIMARSCHULGEMEINDEN 2006 - 2012 Seite 68/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4 Oberstufenschulgemeinden 3.4.1 Zinsbelastungsanteil Eine Gemeinde muss in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern zu erfüllen. Der Zinsbelastungsanteil drückt aus, in welchem Verhältnis die Nettozinsen (Passivzinsaufwand abzüglich Aktivzinsertrag) zum Finanzertrag stehen, d. h. er zeigt die Auswirkung der Verschuldung auf die laufende Rechnung. Eine hohe Verschuldung geht einher mit einem hohen Zinsaufwand. Die Kennzahl ist somit ein Indikator für die Verschuldung, der das aktuelle Zinsumfeld mit berücksichtigt. Eine hohe Belastung wird bei Werten von mehr als 5% angenommen, d. h. wenn mehr als 5% des gesamten Ertrages eines Jahres für die Begleichung der Schuldzinsen aufgewendet werden muss. Beurteilung: Alle Oberstufenschulgemeinden weisen eine tiefe Zinsbelastung gemessen am Zinsbelastungsanteil auf. Dies ist angesichts der tiefen Zinsen nicht erstaunlich. Seite 69/99 Oberstufenschulgemeinden Legende: Zinsbelastungsanteil 2012 <2% tief 2 % bis 5 % mittel 5 % bis 8 % hoch >8% sehr hoch Seite 70/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.2 Bruttoverschuldungsanteil Der Bruttoverschuldungsanteil ist ein Mass für den Bestand an Schulden einer Gemeinde. Er zeigt, wie viele kurz- und mittelfristige Schulden, gemessen an den Einnahmen, vorhanden sind. Solange die Einnahmen höher sind als der Schuldenbestand, befindet sich die Gemeinde im positiven Bereich, übersteigen die Schulden die Einnahmen aber um mehr als das anderthalbfache oder sind sie sogar doppelt so gross, ist die Situation gemäss Richtwerten als schlecht bis kritisch zu beurteilen. Die Gemeinde weist im Verhältnis zum erwirtschafteten Ertrag eine zu hohe Bruttoverschuldung auf. Der Bruttoverschuldungsanteil berücksichtigt allerdings nicht, ob den Schulden ein entsprechendes Vermögen gegenübersteht. Erst der Vergleich mit den Kennzahlen, die auf Nettoschulden basieren, lässt ein weitergehendes Urteil zu (vgl. nächste Seite). Beurteilung: Die meisten Oberstufenschulgemeinden weisen einen Bruttoverschuldungsanteil auf, der gemäss Richtlinien als sehr gut bzw. gut gilt. Seite 71/99 Oberstufenschulgemeinden Legende: Bruttoverschuldungsanteil 2012 < 50 % sehr gut 50 % bis 100 % gut 100 % bis 150 % mittel 150 % bis 200 % schlecht > 200 % kritisch Seite 72/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.3 Nettoschulden Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden noch nicht zur Verfügung stehen, konnte die Nettoschuld je Einwohner für das Jahr nicht berechnet werden. Die absolute Nettoschuld zeigt das Ausmass der Verschuldung. Beurteilung: Die überwiegende Mehrheit der Oberstufenschulgemeinden weisst keine Nettoschulden sondern ein Nettovermögen aus. Die Schulgemeinden Stäfa, Dietlikon, Fischenthal und Urdorf weisen namhafte Schuldbeträge von über Fr. 3 Mio. aus. Da die Einwohnerzahlen von Schulgemeinden nicht verfügbar sind, werden die Nettoschulden der Oberstufenschulgemeinden tabellarisch aufgelistet: Schulgemeinde Stäfa 7'162'386 Oberstufenschulgemeinde Obfelden -2'066'092 Schulgemeinde Dietlikon 4'542'961 Oberstufenschulgemeinde Wetzikon -2'127'062 Schulgemeinde Fischenthal 3'368'229 Schulgemeinde Egg -2'479'258 Schulgemeinde Urdorf 3'198'355 Oberstufenschulgemeinde Weiningen -2'496'788 Schulgemeinde Wiesendangen 2'529'023 Oberstufenschulgemeinde Dübendorf -2'583'950 Oberstufenschulgemeinde Bonstetten 1'985'241 Oberstufenschulgemeinde Wädenswil -2'858'991 Sekundarschulgemeinde Marthalen 1'952'054 Oberstufenschulgemeinde Otelfingen -3'069'088 Schulgemeinde Glattfelden 1'410'157 Oberstufenschulgemeinde Affoltern a.A. -3'133'067 Schulgemeinde Uitikon 1'125'505 Schulgemeinde Eglisau -3'161'088 Oberstufenschulgemeinde Niederhasli Niederglatt Hofstetten 945'137 Schulgemeinde Hinwil -3'432'530 Schulgemeinde Sternenberg 876'200 Sekundarschule Hausen -3'494'820 Oberstufenschulgemeinde StadelWeiach 783'929 Schulgemeinde Fällanden -3'508'362 Oberstufenschulgemeinde LaufenUhwiesen 456'442 Sekundarschulgemeinde RümlangOberglatt -3'774'208 Oberstufenschulgemeinde Mettmenstetten 383'800 Oberstufenschulgemeinde Rüti -3'882'510 Seite 73/99 Oberstufenschulgemeinden Sekundarschulgemeinde Flaachtal Schulgemeinde Bubikon 82'524 Oberstufenschulgemeinde Embrach -4'139'332 -19'942 Oberstufenschulgemeinde Dielsdorf -4'457'735 Oberstufenschulgemeinde Wila -164'380 Schulgemeinde Feuerthalen -4'627'447 Oberstufenschulgemeinde Elsau-Schlatt -167'308 Schulgemeinde Gossau -5'369'443 Sekundarschulgemeinde BirmensdorfAesch -176'461 Schulgemeinde Rorbas-FreiensteinTeufen -5'815'945 Oberstufenschulgemeinde OssingenTruttikon -199'859 Schulgemeinde Grüningen -5'962'666 Oberstufenschulgemeinde Turbenthal -420'526 Schulgemeinde Zumikon -6'436'984 Oberstufenschulgemeinde Rickenbach -721'983 Oberstufenschulgemeinde Uster -6'476'051 Sekundarschulgemeinde Elgg -844'225 Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld -7'015'399 Sekundarschulgemeinde Seuzach -1'120'253 Schulgemeinde Küsnacht -7'376'112 Schulgemeinde Wallisellen -1'331'841 Oberstufenschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon -8'480'836 Schulgemeinde Hittnau -1'487'188 Oberstufenschulgemeinde NänikonGreifensee -9'523'343 Oberstufenschulgemeinde Andelfingen -1'819'905 Oberstufenschulgemeinde Bülach -11'253'697 Schulgemeinde Wehntal -1'877'608 Schulgemeinde Volketswil -18'411'988 Schulgemeinde Stammertal -2'038'773 TABELLE 3: NETTOSCHULDEN DER OBERSTUFENSCHULGEMEINDEN 2012 Seite 74/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.4 Eigenkapitalquotient Der Eigenkapitalquotient ist das Eigenkapital geteilt durch die gesamten Aufwendungen. Dabei ist das Eigenkapital jener Teil des Vermögens, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Er ist folglich der aus eigenen Mitteln finanzierte Teil des bilanzierten Vermögens. Dies entspricht dem Anfangsbestand an Eigenkapital zuzüglich der kumulierten Jahresergebnisse. In Relation zu den Aufwendungen zeigt es an, wie viel Kapital zur Deckung künftiger Aufwandüberschüsse oder als Vorfinanzierung kommender Investitionen zur Verfügung steht. Er kann den Wert von 100 % übersteigen. Um Phasen schwacher Wirtschaftsleistung ohne Steuererhöhungen und Sparmassnahmen zu überstehen, wird ein Eigenkapitalquotient von mehr als 15 Prozent als ausreichend erachtet. Ein grosser Puffer besteht bei mehr als 30 Prozent. Unter 15 Prozent Eigenkapitalquotient fallen wirtschaftliche Störungen für die Gemeinden stark ins Gewicht, so dass Gegenmassnahmen im Normalfall unumgänglich, beziehungsweise im Falle eines Bilanzfehlbetrages (negativer Eigenkapitalquotient) sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Beurteilung: Bis auf wenige Gemeinden haben die Oberstufenschulgemeinden einen grossen Eigenkapitalquotienten von über 30 % der Aufwendungen. Die geringen Eigenkapitalbestände der vereinigten Schulgemeinden Sternenberg und Fischenthal wurden bereits erwähnt (vgl. Abschnitt 3.3.4). Seite 75/99 Oberstufenschulgemeinden Legende: Eigenkapitalquotient 2012 > 30 % gross 15 bis 30 % ausreichend 0 bis 15 % gering < 0 Bilanzfehlbetrag Seite 76/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.5 Selbstfinanzierungsgrad Der Selbstfinanzierungsgrad drückt aus, in welchem Ausmass die Investitionen einer Gemeinde durch selbst erwirtschaftete Mittel bezahlt werden konnten. Die Selbstfinanzierung berechnet sich aus der Summe der Abschreibungen (ohne Finanzvermögen) plus der Einlagen in die Spezialfinanzierungen und dem Ertragsüberschuss abzüglich der Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen und des Aufwandüberschusses. Sie entspricht einer vereinfachten Cash-Flow-Berechnung. Kann eine Gemeinde ihre Investitionen nicht vollständig selber bezahlen, nimmt ihr Bestand an Schulden zu. Da Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Als ideal gilt ein Selbstfinanzierungsgrad von mehr als 100 %. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihre Investitionen aus den selbst erwirtschafteten Mitteln, ohne die Aufnahme von neuen Schulden, finanzieren konnte. Gemäss Richtwerten erscheint als gut oder mindestens vertretbar, wenn die Investitionen zu mindestens 70 % selbst finanziert werden können. Sinkt der Selbstfinanzierungsgrad unter 70 %, wird die Finanzierung der Investitionen als problematisch bezeichnet. Beurteilung: Bei den Oberstufenschulgemeinden zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Primarschulgemeinden. Die Mehrheit der Gemeinden hat ihre Investitionen selber finanziert. Sie verzeichneten über den Beobachtungszeitraum 2006 bis 2012 einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100 %. Die Kennzahl ist für einige Gemeinden nicht definiert, weil sie im Beobachtungszeitraum keine Investitionen getätigt haben. Dies zeigt wiederum die technische Problematik dieser Kennzahl, deren Nenner Null sein kann. Seite 77/99 Oberstufenschulgemeinden Legende: Selbstfinanzierungsgrad Durchschnitt 2006 - 2012 > 100 % ideal 70 % bis 100 % gut bis vertretbar < 70 % problematisch kein Wert Kennzahl nicht definiert Seite 78/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.6 Selbstfinanzierungsanteil Der Selbstfinanzierungsanteil ist ein Mass für die Finanzkraft einer Gemeinde. Er entspricht im Wesentlichen den selbst erwirtschafteten Mitteln (analog einem vereinfachten CashFlow; vgl. Beschreibung 3.4.5) gemessen an den gesamten Nettoerträgen. Da sowohl die Selbstfinanzierung als auch der Finanzertrag kurzfristig schwanken, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Zu beachten gilt es, dass Gemeinden durch die Erhöhung des Steuerfusses die Kennzahl positiv beeinflussen können. Der Selbstfinanzierungsanteil sollte gemäss Richtlinien mindestens zehn Prozent („mittel“) betragen, über 20 Prozent gilt er als „gut“. Mit einem schwachen Selbstfinanzierungsanteil von unter zehn Prozent erwirtschaften die Gemeinden nicht genügend eigene Mittel, um konjunkturelle Risiken abfangen zu können. Beurteilung: In einem einzigen Fall konnte eine Oberstufenschulgemeinde einen Selbstfinanzierungsanteil erwirtschaften, der als gut gilt. Rund 30 Oberstufenschulgemeinden konnten einen mittleren Selbstfinanzierungsanteil ausweisen. Möchten Gemeinden mit einem als schlecht zu bezeichnenden Selbstfinanzierungsanteil sich für ihre künftigen Investitionen nicht verschulden, sollten sie sich um eine ausreichende Selbstfinanzierung bemühen. Seite 79/99 Oberstufenschulgemeinden Legende: Selbstfinanzierungsanteil Durchschnitt 2006 - 2012 > 20 % gut 10 % bis 20 % mittel < 10 % schwach Seite 80/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.7 Investitionsanteil Der Investitionsanteil ist ein Mass für die Investitionstätigkeit. Er bringt zum Ausdruck, welcher Anteil der gesamten Ausgaben für Investitionen eingesetzt wurde. Da die Investitionen unregelmässig anfallen, wird ein Durchschnitt über 7 Jahre betrachtet. Sinkt der Investitionsanteil unter zehn Prozent, ist zu prüfen, ob die Substanzerhaltung der öffentlichen Anlagen noch gewährleistet ist. Beurteilung: Einzig die Oberstufenschulgemeinden Niederhasli-Niederglatt und Rickenbach konnten einen als stark geltenden Investitionsanteil ausweisen. Fast zwanzig Gemeinden erreichten einen mittleren Investitionsanteil. Die Mehrheit der Oberstufenschulgemeinden weist einen gemäss Richtlinien schwachen Investitionsanteil aus. Ob die Anlagen mit diesem Investitionsvolumen in Stand gehalten werden können, ist im Einzelfall zu prüfen. Seite 81/99 Oberstufenschulgemeinden Legende: Investitionsanteil Durchschnitt 2006 - 2012 > 30 % sehr stark 20 % bis 30 % stark 10 % bis 20 % mittel < 10 % schwach Seite 82/99 Oberstufenschulgemeinden 3.4.8 Kumuliertes mittleres Jahresergebnis Das kumulierte mittlere Jahresergebnis zeigt den Mittelwert der Jahresergebnisse. Darin wird ersichtlich, ob ein Haushalt über die entsprechende Frist ausgeglichen geführt wurde oder wie gross die mittleren jährlichen Ertrags- und Aufwandüberschüsse waren. Beurteilung: Auf der Sekundarstufe haben rund 40 Gemeinden ein positives kumuliertes mittleres Jahresergebnis auszuweisen. Die Gemeinden Fischenthal und Sternenberg haben, wie erwähnt, aufgrund des Steuerfussausgleichs bzw. des Übergangsausgleichs eine vollständig ausgeglichene Rechnung. 13 Oberstufenschulgemeinden konnten ihre Rechnung nicht ausgleichen und wiesen über diesen Zeitraum ein negatives kumuliertes mittleres Jahresergebnis aus. Da die Steuerkraft von Schulgemeinden nicht verfügbar ist, werden die kumulierten Jahresergebnisse der Oberstufenschulgemeinden tabellarisch aufgelistet. Schulgemeinde Hinwil -2'112'993 Oberstufenschulgemeinde Laufen-Uhwiesen 207'175 Schulgemeinde Stäfa -1'159'412 Oberstufenschulgemeinde Otelfingen 214'019 Schulgemeinde Wehntal -785'396 Oberstufenschulgemeinde Turbenthal 217'339 Schulgemeinde Küsnacht -614'273 Schulgemeinde Glattfelden 235'385 Oberstufenschulgemeinde StadelWeiach -293'165 Oberstufenschulgemeinde Bonstetten 257'998 Oberstufenschulgemeinde Wädenswil -292'599 Sekundarschulgemeinde Seuzach 288'143 Schulgemeinde Uitikon -212'776 Sekundarschulgemeinde Marthalen 304'906 Schulgemeinde Egg -172'431 Oberstufenschulgemeinde Dielsdorf 347'016 Sekundarschulgemeinde Flaachtal -139'744 Schulgemeinde Stammertal 410'569 Schulgemeinde Wallisellen -97'828 Schulgemeinde Fällanden 431'856 Oberstufenschulgemeinde Mettmenstetten -67'902 Schulgemeinde Hittnau 446'978 Sekundarschulgemeinde BirmensdorfAesch -51'485 Oberstufenschulgemeinde Weiningen 455'167 Oberstufenschulgemeinde Ossingen- -26'469 Oberstufenschulgemeinde Niederhasli 468'801 Seite 83/99 Oberstufenschulgemeinden Truttikon Niederglatt Hofstetten Schulgemeinde Fischenthal 0 Oberstufenschulgemeinde Affoltern a.A. 621'094 Schulgemeinde Sternenberg 0 Schulgemeinde Grüningen 640'788 Oberstufenschulgemeinde Wila 31'798 Schulgemeinde Dietlikon 668'441 Oberstufenschulgemeinde Obfelden 43'051 Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld 748'419 Oberstufenschulgemeinde Embrach 51'719 Oberstufenschulgemeinde NänikonGreifensee 751'575 Oberstufenschulgemeinde ElsauSchlatt 52'920 Oberstufenschulgemeinde Rüti 772'326 Schulgemeinde Zumikon 59'958 Oberstufenschulgemeinde Uster 802'745 Oberstufenschulgemeinde Andelfingen 63'738 Schulgemeinde Eglisau 870'341 Schulgemeinde Bubikon 64'349 Oberstufenschulgemeinde Bülach 938'302 Sekundarschulgemeinde Elgg 77'681 Oberstufenschulgemeinde Dübendorf 957'795 Schulgemeinde Wiesendangen 119'383 Schulgemeinde Gossau 972'438 Schulgemeinde Rorbas-FreiensteinTeufen 120'055 Schulgemeinde Urdorf 1'186'268 Oberstufenschulgemeinde Rickenbach 129'551 Oberstufenschulgemeinde Wetzikon 1'443'942 Sekundarschule Hausen 155'742 Oberstufenschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon 1'510'525 Schulgemeinde Feuerthalen 159'175 Schulgemeinde Volketswil 2'372'486 Sekundarschulgemeinde RümlangOberglatt 163'040 TABELLE 4: KUMULIERTE MITTLERE JAHRESERGEBNISSE VON OBERSTUFENSCHULGEMEINDEN 2006 - 2012 Seite 84/99 Zweckverbände 3.5 Zweckverbände 3.5.1 Finanzieller Zustand Zweckverbände können einen eigenen Haushalt führen, wenn sie ihre Leistungen gegen kostendeckende Entgelte Dritten anbieten oder den Gemeinden ausschliesslich nach dem Verursacherprinzip belasten (§ 131 Abs. 3 GG) oder wenn sie ein Spital im Sinne des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes oder ein Pflegeheim im Sinne des Pflegegesetzes betreiben (§ 131 a GG). Bei vier Zweckverbänden, die nach der Gemeindefinanzstatistik einen eigenen Haushalt führen, ist nicht ersichtlich, welche Bedingung sie hierfür erfüllen. Einheitsbezeichnung Abfallverwertung Bezirk Horgen Zinsbelastungsanteil Bruttoverschuldungsanteil 2012 2012 Nettoschuld 2012 Eigenkapitalquotient 2012 -0.36 % 0.00 % -17'418'750 100.93 % Abwasserreinigungsanlage am Furtbach 6.28 % 237.88 % 2'289'000 0.00 % Autobetrieb Stadel-Neerach 2.83 % 81.31 % 2'901'232 36.11 % Bezirksspitalverband Affoltern 0.38 % 37.24 % 14'288'091 0.00 % Bezirksspitalverband Uster 0.15 % 37.17 % 32'846'447 25.64 % Gruppenwasserversorgung Furttal 3.03 % 118.91 % 3'061'629 0.00 % Gruppenwasserversorgung Lattenbuck 0.54 % 159.73 % 3'260'600 0.00 % Gruppenwasserversorgung oberes Glattal GOG -0.54 % 0.00 % -1'241'265 56.40 % Gruppenwasserversorgung Schafferetsbuck -0.05 % 0.00 % -41'369 55.40 % 3.12 % 188.28 % 15'032'005 0.00 % -0.04 % 0.00 % -620'600 41.44 % Kläranlageverband Birmensdorf 8.08 % 295.86 % 4'380'400 0.00 % Kläranlageverband Thalwil 1.83 % 21.73 % 3'572'000 0.00 % Kreisspitalverband Bülach 0.38 % 47.12 % 44'870'096 49.19 % Regionales Altersheim Embrachertal -1.82 % 10.30 % -808'230 47.55 % Seewasserwerk Hirsacker-Appital -0.18 % 14.00 % 0.00 % 0.00 % Sozialdienst des Bezirks Dielsdorf 5.39 % 830.84 % 16'324'600 0.00 % Gruppenwasserversorgung Vororte-Glattal KEWY Kehrichtorganisation Wyland Seite 85/99 Zweckverbände Spital Dielsdorf -2.69 % 14.31 % 213'200 0.00 % 0.60 % 21.21 % 15'111'225 17.65 % ZV Schulgesundheitspflege -0.06 % 0.00 % 0.00% 0.00 % ZV Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH) -0.03 % 14.35 % 571'500 0.00 % Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland -0.26 % 30.57 % 51'551'508 0.00 % Spitalverband Limmattal Der Zinsbelastungsanteil des Kläranlagenverbandes Birmensdorf ist sehr hoch, jener der Abwasserreinigungsanlage am Furtbach und des Sozialdienstes des Bezirks Dielsdorf ist hoch. Der Zinsbelastungsanteil der Gruppenwasserversorgungen Vororte Glatttal und Furttal sowie des Autobetriebs Stadel-Neerach gelten gemäss Richtwerten als mittel. Massnahme: Die zuständigen Bezirksräte wurden ersucht, zu klären, ob besagte Zweckverbände zu Recht einen eigenen Haushalt führen. 3.5.2 Finanzielle Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad 2006 - 2012 Selbstfinanzierungsanteil 2006 - 2012 Investitionsanteil 2006 - 2012 Kum. Jahresergebnisse 2006 - 2012 2407.79 % 30.89 % 6.59 % 1'481'933 214.14 % 39.42 % 18.63 %5 n.a. 2759.04 % 13.65 % 9.39 % 82'257 Bezirksspitalverband Affoltern n.a. 0.00 % 8.50 % n.a. Bezirksspitalverband Uster n.a. 0.23 % 1.77 % n.a. 1169.78 % 16.41 % 13.40 % n.a. 194.23 % 31.90 % 27.10% n.a. Gruppenwasserversorgung oberes Glattal GOG n.a. -5.13 % 0.49 % -125'711 Gruppenwasserversorgung Schafferetsbuck n.a. 7.06 %4 0.00 % -3'090 34.35 % 7.08 % 27.35 % n.a. n.a. 5.23 % 0 206'867 Kläranlageverband Birmensdorf 194.56 % 24.37 % 20.55 % n.a. Kläranlageverband Thalwil 287.18 % 41.47 % 32.18 % n.a. Kreisspitalverband Bülach 28.76 % 1.11 % 11.08 % 1'071'876 Einheitsbezeichnung Abfallverwertung Bezirk Horgen Abwasserreinigungsanlage am Furtbach Autobetrieb Stadel-Neerach Gruppenwasserversorgung Furttal Gruppenwasserversorgung Lattenbuck Gruppenwasserversorgung Vororte-Glattal KEWY Kehrichtorganisation Wyland Seite 86/99 Massnahmen Regionales Altersheim Embrachertal n.a. 0.87 % 19.38 % 485'613 Seewasserwerk Hirsacker-Appital n.a. 52.93 % 56.36 % n.a. Sozialdienst des Bezirks Dielsdorf n.a. 1.66 % 11.49 % n.a. -85.03 % -0.16 % 6.39 % -843'797 51.78 % 1.15 % 3.17 % 4'136'442 0 0 6.98 % n.a. 8.55 % 0.24 % 5.07 % n.a. 5022.90 % 26.39 % 13.10 % n.a. Spital Dielsdorf Spitalverband Limmattal ZV Schulgesundheitspflege ZV Soziales Netz Bezirk Horgen (SNH) Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland Die offiziellen Kennzahlen zur Finanzentwicklung lassen nur eine bedingte Aussage zu. Sie können nur Indizien liefern, sind aber durch die Aufsichtsorgane aufgrund der Jahresrechnung weiter einzuschätzen. Zweckverbände können nur bedingt mit den bisherigen Aufsichtsinstrumenten überprüft werden. Es braucht dazu neue Mittel, welche zusammen mit den Bezirksbehörden zu erarbeiten sind. Seite 87/99 Anstalten 3.6 Anstalten 3.6.1 Finanzieller Zustand Die in der Gemeindefinanzstatistik 2012 erfassten Anstalten sind relativ jung. 2012 sind die ARA Neugut Dübendorf, die Gemeindewerke Pfäffikon und das Pflegezentrum Rotacker neu hinzugekommen. Die IKA KZU, die IKA Limeco, die Netzanstalten Küsnacht und Zollikon sowie die Werke Wangen-Brüttisellen wurden 2011 das erste Mal erfasst, die Abwasserreinigung Kloten-Opfikon, das Alters- und Pflegezentrum Rosengasse und das DILECA (Dienstleistungscenter Amt) 2010. Die Hom’Care - Organisation für Alter und Gesundheit liefert die Daten seit 2008. Die Asyl-Organisation wird schon länger in der Gemeindefinanzstatistik erfasst. Sie konnte 2010 keine erfassbaren Daten liefern. Das GerAtrium Pfäffikon konnte für das Jahr 2012 keine plausiblen Daten liefern. Ein entsprechendes Aufsichtsverfahren ist pendent. Die vollständige Erfassung insbesondere der kommunalen Anstalten ist zurzeit noch nicht sichergestellt, zumal diese keiner Meldepflicht an die Aufsichtsbehörden unterliegen. Einheitsbezeichnung Zinsbelastungs- Bruttoverschulanteil 2012 dungsanteil 2012 Nettoschuld Eigenkapital2012 quotient 2012 Abwasserreinigung Kloten-Opfikon -0.10 % 0.00 % -1'462'056 78.08 % Alters- und Pflegezentrum Rosengasse -9.03 % 46.28 % -267'046 271.02 % ARA Neugut Dübendorf -0.01 % 246.49 % 19'207'673 25.49 % Asyl-Organisation Zürich 0.00 % 0.46 % -2'992'328 10.14 % DILECA Dienstleistungscenter Amt -0.02 % 0.00 % -447'235 -1.71 % Gemeindewerke Pfäffikon -0.72 % 39.42 % 2'261'302 0.00 % n.a. n.a. n.a. n.a. -4.25 % 16.17 % -1'498'257 34.92 % IKA KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit 0.01 % 56.05 % 18'257'265 13.56% IKA Limeco 3.05 % 126.92 % 48'763'719 0.00 % Netzanstalt Küsnacht -92.50 % 67.64 % 1'612'169 88.83 % Netzanstalt Zollikon -88.64 % 181.09 % 6'269'528 109.70 % 0.75 % 3.40 % -2'581'249 49.99 % -2.26 % 0.00 % -2'726'766 6.99 % GerAtrium Pfäffikon Hom’Care - Organisation für Alter und Gesundheit Pflegezentrum Rotacker Werke Wangen-Brüttisellen Der Zinsbelastungsanteil ist, mit einer Ausnahme tief, weshalb die Belastung der laufenden Rechnung durch Zinsaufwendungen klein ist. Der Zinsbelastungsanteil der IKA Limeco ist Seite 88/99 Massnahmen trotz tiefen Zinsen mit 3 % gemäss Richtlinien als mittel. Die IKA Limeco, die ARA Neugut Dübendorf und die IKA KZU hatten mit Fr. 49 Mio., Fr. 19 Mio. und Fr. 18 Mio. namhafte Schuldbeträge ausstehend. Die IKA KZU, die Asyl-Organisation Zürich und die Werke Wangen-Brüttisellen haben einen geringen Eigenkapitalquotienten. Über gar kein Eigenkapital verfügen die Gemeindewerke Pfäffikon und die IKA Limeco. Massnahme: Wie schon im letzten Bericht erwähnt, bedürfen einige Anstalten aufgrund ihrer Finanzlage einer genaueren Abklärung. 3.6.2 Finanzielle Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad 2006 - 2012 Selbstfinanzierungsanteil 2006 - 2012 Investitionsanteil 2006 - 2012 Kum. Jahresergebnisse 2006 - 2012 -1698.01 % 34.71 % 8.93 % 1'527'884 3.83 % 0.00 % -59'677 43.20 % 38.98 % 1'647'902 2.72 % 0.05 % 431'030 -0.16 % 0.00 % -17'026 49.37 % 15.71 % 33.32 % n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. 842.84 % 3.82 % 0.82 % 207'076 1.29 % -0.02 % 31.98 % -419'780 IKA Limeco 87.14 % 35.53 % 33.54 % n.a. Netzanstalt Küsnacht 86.52 % 78.00 % 83.75 % n.a. Netzanstalt Zollikon 148.98 % 80.15 % 79.41 % n.a. Pflegezentrum Rotacker -92.83 % -1.53 % 1.60 % -459'011 Werke Wangen-Brüttisellen 259.99 % 20.21 % 13.17 % 21'655 Einheitsbezeichnung Abwasserreinigung Kloten-Opfikon Alters- und Pflegezentrum Rosengasse ARA Neugut Dübendorf 129.21% Asyl-Organisation Zürich DILECA Dienstleistungscenter Amt Gemeindewerke Pfäffikon GerAtrium Pfäffikon Hom’Care - Organisation für Alter und Gesundheit IKA KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit Die offiziellen Kennzahlen zur Finanzentwicklung lassen nur eine bedingte Aussage zu. Sie können nur Indizien liefern, sind aber durch die Aufsichtsorgane aufgrund der Jahresrechnung weiter einzuschätzen. Seite 89/99 Anstalten Massnahme: Der Auftrag, öffentliche Aufgabenträger zu beaufsichtigen, ist nicht erfüllbar, wenn deren Existenz sich nicht in der Gemeindefinanzstatistik niederschlägt. Zur Sicherstellung der Aufsicht sind in diesem Bereich Massnahmen erforderlich (Meldepflicht für alle, auch kommunale Anstalten; Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften). Da die Anstalten nur bedingt mit den bisherigen Aufsichtsinstrumenten überprüft werden können, braucht es neue Mittel, welche zusammen mit den Bezirksbehörden zu erarbeiten sind. Seite 90/99 Formeln zum finanziellen Zustand 4 Formeln zu den Kennzahlen Zinsbelastungsanteil Nettozinsen 100 Finanzertrag Zinsbelastungsanteil in 2 Begriff Nettozinisen: Konto 32 - 42 + 592 + 792 + 943.3 - 942.392 - 942.393 - 942.4 + 942.42 Finanzertrag: 40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46 + 481 Bezeichnung Passivzinsen Vermögenserträge Übertrag Einnahmenüberschuss in Laufende Rechnung Übertragungen in Laufende Rechnung (Buchgewinne) Aufwand Grundeigentum Finanzvermögen Anteil Kapitalzinsen Grundeigentum Finanzvermögen Anteil Abschreibungen Grundeigentum Finanzvermögen Ertrag Grundeigentum Finanzvermögen Vermögenserträge Grundeigentum Finanzvermögen Steuern Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattungen von Gemeinwesen Beiträge mit Zweckbindung Entnahmen aus Sonderrechnungen Bruttoverschuldungsanteil Bruttoverschuldungsanteil in Begriff Bruttoschulden: Finanzertrag: 2 Konto 201 + 202 + 203 40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46 + 481 Bruttoschulden 100 Finanzertrag Bezeichnung Kurzfristige Schulden Langfristige Schulden Verpflichtungen für Sonderrechnungen Steuern Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattungen von Gemeinwesen Beiträge mit Zweckbindung Entnahmen aus Sonderrechnungen Die inhaltlichen Erläuterungen zu den Kennzahlen finden sich an den jeweiligen Stellen im Text. Die Zahlen bezeichnen die betreffenden Konten des Rechnungsmodells HRM1. Seite 91/99 Formeln zum finanziellen Zustand Nettoschulden Nettoschuld in Fr. Begriff Nettoschuldeschulden: Nettoschulden Konto 20 + 21 + 2281 - 10 Bezeichnung Fremdkapital Verrechnungen Spezialfonds Finanzvermögen Nettoschuld pro Einwohner Nettoschuld pro Einwohner in Fr. Begriff Nettoschuldeschulden: Konto 20 + 21 + 2281 - 10 Nettoschulden Einwohner Bezeichnung Fremdkapital Verrechnungen Spezialfonds Finanzvermögen Eigenkapitalquotient Eigenkapital uotient in Begriff Eigenkapital: Aufwendungen: Eigenkapital 100 Aufwendungen Konto Bezeichnung 23 Eigenkapital - 12 Bilanzfehlbetrag 3 - 37 - 38 - 39 Steuern Durchlaufende Beiträge Einlagen in Spitalfinanzierungen und Sonderrechnungen Interne Verrechnungen Seite 92/99 Formeln zur finanziellen Entwicklung Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierungsgrad in Begriff Selbstfinanzierung Konto 331 + 332 + 333 + 380 - 480 - 9120 - 9121 Nettoinvestitionen: 50 + 52 + 56 + 58 - 60 - 61 - 62 - 63 - 64 - 66 1 7 7 i 1 Selbstfinanzierung 100 Nettoinvestitionen Bezeichnung Ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Bilanzfehlbetrag Einlagen in Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Sachgüter Dahrlehen und Beteiligungen Investitionsbeiträge Übrige zu aktivierende Ausgaben Abgang von Sachgütern Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte Rückzahlungen von Darlehen und Beteiligungen Rückerstattungen für Sachgüter Rückzahlung von Investitionsbeiträgen Beiträge für eigene Rechnung Selbstfinanzierungsanteil Selbstfinanzierungsanteil in Begriff Selbstfinanzierung Finanzertrag: Konto 331 + 332 + 333 + 380 - 480 + 9120 - 9121 40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46 + 481 1 7 7 i 1 Selbstfinanzierung Finanzertrag 100 Bezeichnung Ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Bilanzfehlbetrag Einlagen in Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Steuern Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattungen von Gemeinwesen Beiträge mit Zweckbindung Entnahmen aus Sonderrechnungen Seite 93/99 Formeln zum finanziellen Zustand Investitionsanteil 1 7 Investitionsanteil in Begriff Bruttoinvestitionen Konsolidierte Ausgaben Konto 50 + 52 + 56 + 58 3 - 331 - 332 - 333 - 37 - 380 - 39 + 50 + 52 + 56 + 58 7 i 1 Bruttoinvestitionen 100 Konsolidierte Ausgaben Bezeichnung Sachgüter Dahrlehen und Beteiligungen Investitionsbeiträge Übrige zu aktivierende Ausgaben Aufwand Ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Zusätzliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Bilanzfehlbetrag Durchlaufende Beiträge Einlagen in Spezialfinanzierungen Beiträge mit Zweckbindung Sachgüter Dahrlehen und Beteiligungen Investitionsbeiträge Übrige zu aktivierende Ausgaben Kumuliertes mittleres Jahresergebnis 1 7 Kum. Jahresergebnis in CHF Begriff Jahresergebnis: Konto + 9120 7 Jahresergebnis i 1 Bezeichnung Ertragsüberschuss - 9121 Aufwandüberschuss Jahresergebnisquote Jahresergebnis uote in Begriff Jahresergebnis: 1 7 7 i 1 Jahresergebnis 1 7 7 i 1 Steuerkraft Konto Bezeichnung + 9120 Ertragsüberschuss - 9121 Aufwandüberschuss 100 Seite 94/99 Revision Gemeindeamt: Revision Jahresrechnungen 2012 Die Abteilung Revisionsdienste des Gemeindeamtes des Kantons Zürich versteht sich als Prüfungsorgan gemäss § 140 a des Gemeindegesetzes (GG). Sie unterstützt zürcherische Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich Haushaltführung und Haushaltkontrolle. Die Abteilung Revisionsdienste revidierte als finanztechnische Prüfstelle im Auftrag von 273 öffentlich-rechtlichen Organisationen die Jahresrechnung 2012. Davon waren 89 politische Gemeinden, 46 Schulgemeinden und 77 Zweckverbände. Die übrigen Mandate verteilten sich auf Anstalten, öffentlich-rechtliche Stiftungen und Genossenschaften sowie Kirchgemeinden. 1 Kurzbericht (Prüfungstestat) Gemäss § 34 f Absatz 2 der Verordnung über den Gemeindehaushalt (VGH) erstattet die Prüfungsleitung der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde oder des Zweckverbands beziehungsweise dem die Anstalt beaufsichtigenden Gemeindeorgan einen Kurzbericht mit einer Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses. In diesem Jahr wurde neu durch den Kanton Zürich eine verbindliche Vorlage für das Prüfungstestat vorgegeben. Festgelegt wurde als mögliche Beurteilung durch die finanztechnische Prüfstelle die Empfehlung zur Genehmigung resp. zur Nichtgenehmigung der Jahresrechnung. Ein Antrag auf Rückweisung der Jahresrechnung durch die finanztechnische Prüfstelle ist im öffentlichen Recht nicht vorgesehen. Ziel einer Abschlussprüfung ist die Abgabe eines Urteils, ob der Abschluss in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht. Vorrangiges Ziel jeder Jahresrechnungsprüfung ist, dass festgestellte gravierende Mängel behoben werden. In der Folge wurden auch dieses Jahr Jahresrechnungen aufgrund der während der Revision festgestellten Fehler angepasst. Ist die Prüfungsleitung der Auffassung, dass der Abschluss geändert werden muss, und ändert die Vorsteherschaft diesen nicht, so muss die Prüfungsleitung entweder ein eingeschränktes oder ein verneinendes Prüfungsurteil abgeben. Ein einschränkendes bzw. verneinendes Prüfungsurteil setzt voraus, dass es sich um einen wesentlichen Tatbestand handelt. 1.1 Prüfungsurteil – Genehmigung, Einschränkung, Zusatz Für rund 86 % der geprüften Rechnungen konnte ein positives Prüfungsurteil und die Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung abgegeben werden. In 37 (Vorjahr 16) der insgesamt 273 (Vorjahr 298) erstellten Prüfungstestate mussten Einschränkungen und Zusätze formuliert werden. Die 23 Einschränkungen betrafen elf politische Gemeinden, fünf Schulgemeinden, fünf Zweckverbände sowie eine Interkommunale Anstalt und eine Kirchgemeinde. Zusätze wurden bei elf politischen Gemeinden, je einer Schul- und Seite 95/99 Revision Kirchgemeinde und einem Zweckverband festgehalten. Die Gründe dafür umfassten u. a. nicht oder nicht korrekt geäufnete Rückstellungen für die Sanierungsverpflichtung gegenüber der Personalvorsorgekasse BVK, die Bilanzierung der Spitalbeteiligungen oder nicht bewertbare Anlagevermögen und deren Abschreibungsbetreffnisse. Am häufigsten (in 70 % der insgesamt 23 eingeschränkten Prüfungsurteile) erfolgte eine Einschränkung im Zusammenhang mit den Rückstellungen für die BVK-Sanierungsverpflichtung. Von einer solchen Einschränkung betroffen waren die Jahresergebnisse von sechs politischen Gemeinden und je fünf Schulgemeinden und Zweckverbände. Da insbesondere noch nicht alle Spitäler über adäquate Neubewertungen verfügten, führte die Umwandlung der Investitionsbeiträge an dieselben in Darlehen zu acht Zusätzen in den Kurztestaten von politischen Gemeinden. In der Folge musste die Neubilanzierung dieser Werte, die zu ausserordentlichen Buchgewinnen führen könnte, in die Jahresrechnung 2013 verschoben werden. 2 Umfassender Bericht Die Leitung der finanztechnischen Prüfung erstattet gemäss § 34 f Absatz 1 VGH der Vorsteherschaft der Gemeinde oder des Zweckverbands beziehungsweise der Anstaltsleitung umfassend Bericht über die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung. Werden Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen oder Regeln festgestellt, so werden diese im umfassenden Bericht mit einem entsprechenden Hinweis vermerkt. Empfehlungen werden aufgrund Nichtbeachtung allgemeiner Buchführungsgrundsätze und für Verbesserungen der internen Kontrollen angebracht. Diese entsprechen allgemeiner Best Practice in der Rechnungsführung. Solche Hinweise und Empfehlungen im umfassenden Bericht werden bei Mängeln von wesentlichen Positionen aufgeführt, jedoch nicht zusätzlich gewichtet. Deshalb ist hier anzumerken, dass sich die nachfolgend aufgeführten Statistiken auf die Quantität (Anzahl) je Art der Berichtsanmerkung beziehen. 2.1 Anzahl Hinweise und Empfehlungen nach Organisationsart Die Prüfungen bei politischen Gemeinden und Schulgemeinden führten im umfassenden Bericht zu 483 (Vorjahr 566) Hinweisen und 193 (500) Empfehlungen. Mit durchschnittlich 1.8 (3) Hinweisen und 0.7 (3) Empfehlungen wurden je Organisationsart und Mandat im Vergleich zum Vorjahr mehr als die Hälfte weniger Anmerkungen abgegeben. Im Gegensatz zu den Vorjahren wiesen dieses Jahr die politischen Gemeinden am meisten Hinweise und Empfehlungen im Verhältnis zur Anzahl Prüfschritte auf, in etwa ebenso viele wie die Kirchgemeinden. Bei Schulgemeinden wurde im Verhältnis zur Menge der Prüfpositionen rund die Hälfte weniger Hinweise und Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln aufgeführt. Jedoch kann über alle Organisationen festgehalten werden, dass gegenüber dem Vorjahr deutlich weniger Anmerkungen im umfassenden Bericht festgehalten wurden. Einerseits deutet dies darauf hin, dass aufgrund der Revisionsanmerkungen der Vorjahre Seite 96/99 Revision Massnahmen ergriffen und Verbesserungsvorschläge umgesetzt wurden. Andererseits wurden in diesem Jahr Empfehlungen, die bereits in den Vorjahren im Revisionsbericht enthalten waren und zu Anmerkungen in Gemeinderatsbeschlüssen über die Abnahme des Revisionsberichts führten, nicht mehr ausgewiesen. Im Weiteren wird das Prüfprogramm jedes Jahr überarbeitet und anhand der aktuellen Risiken und Themen neu ausgerichtet. In den Vorjahren wurden der allgemeine Stand und das Vorhandensein einer Dokumentation über das Interne Kontrollsystems IKS beurteilt. Dieser Bereich war neben den üblichen Prüfungsanforderungen an ein IKS für die Prüfung der Jahresrechnung 2012 kein Schwerpunkt mehr. Insgesamt trug dies ebenfalls zu einer tieferen Anzahl von Feststellungen bei. Anzahl Hinweise und Empfehlungen nach Art der öffentlich-rechtlichen Organisation 244 Empfehlungen Hinweise 102 98 81 46 40 8 10 Diverse 2.2 27 20 Kirchgemeinden Schulgemeinden Politische Gemeinden Zweckverbände Hinweise und Empfehlungen aufgrund der Gemeindegrösse Die Statistik hinsichtlich der Gemeindegrösse zeigte für politische Gemeinden, dass bei kleinen Gemeinden bis 3‘000 Einwohner im Durchschnitt mehr Hinweise (2.9) angebracht wurden als bei den grösseren Gemeinden mit bis zu 10‘000 Einwohnern (2.6), allerdings mit einer geringfügigen Differenz. Ein anderes Bild ergab sich für die Schulgemeinden. Hier wiesen die mittelgrossen Gemeinden mit 3‘000 bis 10‘000 Einwohnern mit durchschnittlich 1.4 am meisten Hinweise auf. Für die kleinen Gemeinden bis 3‘000 Einwohner sowie für die politischen Gemeinden und Schulgemeinden ab 10‘000 Einwohner gilt wiederum, dass durchschnittlich mehr Empfehlungen abgegeben wurden als für die mittelgrossen Gemeinden. Allgemein kann festgehalten werden, dass die Menge der vorgefundenen Mängel im Verhältnis zur Gemeindegrösse keine signifikanten Trends aufweist, die Abweichungen sehr gering sind und im Durchschnitt zwischen 2.6 bis 2.9 (Vorjahr 4.0 bis 4.6) Hinweise bei politischen Gemeinden resp. 0.1 bis 1.4 (Vorjahr 1.9 bis 3.2) Hinweise bei Schulgemeinden betrugen. Festzustellen ist, dass die Qualität der Rechnungslegung abgesehen von der Grösse einer Organisation insbesondere von der Kompetenz und Professionalität der Verantwortlichen auf der Gemeindeverwaltung und der Vorsteherschaft abhängig ist. Seite 97/99 Revision Aufgrund der Auslagerung von Aufgaben in Zweckverbände weisen die Jahresrechnungen von politischen Gemeinden unterschiedlichen Umfang und Inhalt aus. So können grössere Gemeinden mehr Funktionen in ihrer Rechnung enthalten, sofern sie weniger Aufgaben auslagern, was in der Folge zu mehr Prüfschritten und in der Konsequenz auch zu mehr Hinweisen im Revisionsbericht führen kann. Um einen gleichwertigen Vergleich hinsichtlich Qualität der Rechnungslegung und -führung von politischen Gemeinden aufgrund der Einwohnerzahl vorzunehmen, müssten die Prüfungsanmerkungen von Zweckverbänden ebenfalls mit einbezogen und die unterschiedliche Anzahl und Grösse (Anzahl Einwohner) der Verbandsgemeinden für die jeweiligen Bilanzpositionen berücksichtigt werden. Für solch aufwändige Auswertungen bestand keine Grundlage, deshalb sind die Zweckverbände in dieser Statistik nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die Beteiligungen und Auslagerungen von Gemeinden an privatrechtliche Unternehmensformen wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Infolge der sehr heterogenen Datengrundlagen und des unterschiedlichen Umfangs und Inhalts der geprüften Gemeinderechnungen sind Vergleiche nur bedingt aussagekräftig. 2.3 Hinweise und Empfehlungen nach Prüffeld und Prüfbereich Für die Beurteilung der Bilanz, d. h. der Werte von Aktiven und Passiven, gelten als Grundlage aussagekräftige Nachweise (Dokumente), und es soll aufgezeigt werden, ob alle Geschäftsfälle in der entsprechenden Periode berücksichtigt wurden. Zwanzig Prozent oder ein Fünftel aller Feststellungen wurden im Bereich Verwaltungsvermögen vermerkt. Hier wurden insbesondere wie in den Vorjahren v. a. Hinweise hinsichtlich nicht korrekter Abschreibungssätze und wegen fehlender oder unvollständiger Inventare – keine Übereinstimmung mit den kantonalen Vorgaben – aufgeführt. Ein Nachweis über das Eigentum der Gemeinden wie Grundstücke, Liegenschaften und Mobiliar ist gesetzlich vorgeschrieben. Inventare dienen dem Vermögensschutz – dies versicherungstechnisch und auch gegen Verlust durch Entwendung. Die Veränderungen der während des Rechnungsjahres investierten Werte sind in der Jahresrechnung auszuweisen, jedoch fand die chronologische Fortführung vielerorts nicht statt. Inventare gelten allgemein als Grundlage zur Buchführung. Häufigste Feststellungen nach Bereich und Art der öffentlich-rechtlichen Organisation 80 Verwaltungsvermögen Anzahl Feststellungen Bestandesrechnung 60 Forderungen Rückstellungen 40 Transitorische Aktiven Verpflichtungen 20 0 Diverse Kirchgemeinden Politische Gemeinde Schulgemeinden Zweckverbände Seite 98/99 Revision Im Weiteren führten die klassischen Abgrenzungspositionen wie Transitorische Aktiven und Passiven sowie Kreditoren und Debitoren, u. a. auch aufgrund fehlender gültiger Nachweise, zu sehr vielen Hinweisen und Empfehlungen. Für eine ordnungsgemässe Abgrenzung werden ein festgelegter Ablauf für die Jahresabschlussarbeiten, Übersicht über die Geschäftsvorfälle in den verschiedenen Ressorts sowie die Zuweisung der Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Aufwand- und Ertragspositionen benötigt. Mit einem unvollständigen Ausweis der Aufwände und Erträge besteht die Möglichkeit, sowohl das Ergebnis der Erfolgsrechnung als auch die Aussagekraft der Gesamtbilanz bewusst zu steuern, was wiederum Risiken und Schwierigkeiten hinsichtlich der effektiven Bewertung der Vermögens- und Schuldenlage eines Gemeindehaushalts birgt. Ebenfalls zu sehr vielen Hinweisen und in der Folge auch zu einschränkenden Prüfungsurteilen führten die fehlenden oder nicht korrekt geäufneten Rückstellungen im Zusammenhang mit der Personalvorsorgekasse BVK. Die neu während des Rechnungsjahres mit den Arbeitgebern ausgehandelten Verträge beinhalteten eine Sanierungsverpflichtung, welche durch eine langjährige erhebliche Unterdeckung der Versicherungskasse BVK notwendig wurde. Gemäss Verfügung der BVK und des Schreibens des Regierungsrates war die gesamte Höhe der Sanierungskosten als Rückstellung in der Jahresrechnung 2012 vorzunehmen, was je nach Anteil Personalkosten das Ergebnis wesentlich beeinflussen konnte. Häufige Hinweise betrafen zudem den Ausweis über die Einzelheiten der Vermögenswerte im Anhang zur Jahresrechnung, wobei dies insbesondere weiterführende Angaben zu den Debitoren und den Steuerrestanzen anbelangte. Wie im Vorjahr führte auch eine fehlende oder nicht korrekte, gesetzlich vorgeschriebene Umsatzabstimmung im Bereich Mehrwertsteuer zu mehreren Feststellungen im Revisionsbericht. Daneben wurde oft auf formelle Mängel wie Darstellung der Jahresrechnung, Vollständigkeit des Anhangs oder fehlerhafte Teile hingewiesen. 2011 2012 Hinweise in % JR 2010 Anzahl Hinweise und Empfehlungen im Verhältnis zur Anzahl Prüfschritte nach Organisationsart (Vergleich mit den Vorjahren) Hinweise in % JR 2011 Hinweise in % JR 2012 Empfehlungen in % JR 2010 Empfehlungen in % JR 2011 Empfehlungen in % JR 2012 2.6% 2.4% 1.7% 1.1% 1.3% 0.9% 0.9% 1.0% 0.6% 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Diverse Kirchgemeinden Schulgemeinden 0.6% 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Politische Gemeinden 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Zweckverbände Seite 99/99 Revision 3 Fazit Die unterschiedliche Ausgestaltung der Gemeinden (Einheitsgemeinden, separate Schulgemeinden, Kreisgemeinden) und die vielfältigen Möglichkeiten der Gemeinden zur Auslagerung von Aufgaben verunmöglichen eine Auswertung mit eindeutigen und absoluten Aussagen zum Verhältnis der Grösse einer Organisation zur Qualität ihrer Rechnungslegung. Die vorliegenden Statistiken beruhen auf einer Mengenauswertung von Revisionsanmerkungen, welche i. d. R. aufgrund vorgefundener Mängel im Prüfbericht aufgeführt werden. Sie beinhalten keinerlei Gewichtung hinsichtlich des Schweregrades. Allgemein kann wiederum wie in den Vorjahren aus der gesunkenen Anzahl von Revisionsanmerkungen geschlossen werden, dass bei den durch die Abteilung Revisionsdienste geprüften Organisationen Massnahmen vorgenommen und Verbesserungsvorschläge umgesetzt wurden. Dabei zu beachten ist, dass einerseits jedes Jahr das Prüfprogramm angepasst wird, andere Prüfschwerpunkte bestimmt werden und deshalb nicht mehr die gleichen oder weniger Prüfungshandlungen wie im Vorjahr vorgenommen werden. Andererseits wurde bei fehlender politischer Akzeptanz (z. B. wenn aus Gemeinderatsprotokollen die Absicht hervorging, bestimmte Empfehlungen nicht umzusetzen) auf die Wiederholung der entsprechenden Empfehlungen in der Berichterstattung verzichtet, sofern dies gesetzlich möglich war. Das gemeinsame Ziel – eine korrekte und transparente Rechnungslegung sowie einen gesunden Haushalt – zu erreichen ist eine Herausforderung für alle Beteiligten und beruht auf einer vertrauensvollen Grundlage zur Zusammenarbeit der involvierten Stellen.