Teilnahmebedingungen - Stadt Sulzbach
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Teilnahmebedingungen - Stadt Sulzbach
Teilnahmebedingungen Der Fotowettbewerb „Mein schönster Altstadtfestmoment“ wird von der Stadt Sulzbach-Rosenberg, Luitpoldplatz 25, 92237 Sulzbach-Rosenberg durchgeführt. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen. (1) Teilnahme Der Fotowettbewerb richtet sich an alle, die ein Foto vom Altstadtfest der vergangenen 40 Jahren haben. Bis einschließlich 17 Jahre wird die Zustimmung der Eltern bzw. der oder des Sorgeberechtigten schriftlich benötigt. Mitarbeiter der Stadt Sulzbach-Rosenberg und andere an der Konzeption und Umsetzung des Fotowettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Nur Fotos, die sich auf das Altstadtfest in Sulzbach-Rosenberg beziehen, dürfen teilnehmen und sind gewinnberechtigt. Pro Teilnehmer können drei Fotos eingereicht werden. Die Aufnahmen können farbig als auch schwarz-weiß sein. Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt worden sind (Composing). Die Fotos sollen bevorzugt per E-Mail im jpg-Format an [email protected] gesendet werden (Betreff: 40 Jahre Altstadtfest). Analoge Fotos bitte wenn möglich in guter Qualität einscannen. Ansonsten an folgende Adresse senden: Tourist-Information Sulzbach-Rosenberg Luitpoldplatz 25 92237 Sulzbach-Rosenberg Folgende Angaben sind für jedes eingereichte Foto erforderlich: Vor- und Zuname, Anschrift, Alter und EMailadresse des Teilnehmers sowie Titel und Aufnahmezeitpunkt (Jahr) des/der Fotos. Über die Auswahl der Siegermotive der eingereichten Fotos entscheidet eine vom Veranstalter einberufene Jury aus den Organisatoren des Altstadtfestes und Redakteure der Sulzbach-Rosenberger Zeitung. Ihre Entscheidungen sind nicht angreifbar. (2) Dauer des Fotowettbewerbs Der Fotowettbewerb endet am Sonntag, 05. Juni 2016 (3) Bild- und Nutzungsrechte Mit Einsendung der Fotos versichert der Teilnehmer, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird dies auf Wunsch auch schriftlich bestätigen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Bearbeitung an den eingereichten Fotos ein. Dies umfasst auch die Verwendung der Bilder für Print- und Onlinepublikationen. Die vorstehenden Nutzungsrechtsübertragungen erfolgen vergütungsfrei. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. (4) Gewinne und Benachrichtigung der Gewinne Folgende Preise werden vergeben: 1. Preis: 150 EUR in Form eines Kulturschecks 2. Preis: 100 EUR Kulturscheck 3. Preis: 50 EUR Kulturscheck Die Gewinner werden zeitnah nach Ende des Einsendeschlusses von der Stadt Sulzbach-Rosenberg schriftlich postalisch und per E-Mail benachrichtigt. Eine Benachrichtigung aller Teilnehmer erfolgt nicht. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Der Gewinn ist nicht auszahlbar. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. (5) Datenschutz Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnortes in den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die namentliche Bekanntgabe des Gewinners (+ Wohnort) mit seinem eingereichten Foto sowohl auf der Webseite der Stadt als auch auf der Webseite der Sulzbach-Rosenberger Zeitung und ihrer Printausgabe mit ein. (6) Haftung Die Stadt Sulzbach-Rosenberg übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Übermittlung, den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Daten bzw. Bildern. (7) Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs Die Stadt Sulzbach-Rosenberg behält sich ausdrücklich vor, den Fotowettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Fotowettbewerbs stören oder verhindern würden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verändern. (8) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Einreichung von Fotos stimmt der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zu. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von der Tourist-Information!