N I E D E R S C H R I F T über die S I T Z U N G N r

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N I E D E R S C H R I F T über die S I T Z U N G N r
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Informationen aus der S I T Z U N G
des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 09.02.2012
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Vorstellung des Jahresbetriebsplanes 2012 zur gemeindlichen
Forstwirtschaft
Sachvortrag:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Forstamtsrat Spiegel begrüßt,
der den Jahresbetriebsplan 2012 vorstellte.
Herr Spiegel berichtete, dass in 2011 2.000 fm Holz eingeschlagen worden
sind. Das waren 400 fm unter dem Hiebsatz von 2.400 fm wie festgelegt.
Grund hierfür war u. a., dass schwaches Holz aufgearbeitet werden
musste, was aufwändig ist.
Zum in 2011 durchgeführten Waldbegang des Marktgemeinderates regte
Herr Spiegel eine Wiederholung in 2012 an. Dabei könnte auch der
Wildverbiss überprüft werden.
Weiter führte Herr Spiegel aus, dass der Schwammspinner in 2011 im
Wald des Marktes Stadtlauringen keinen Schaden angerichtet hat. Sorge
bereitet allgemein das Eichensterben, das jedoch im gemeindlichen Wald
noch nicht besorgniserregend sei. Da gelte es die Entwicklung weiter zu
beobachten, so Herr Spiegel.
Festzustellen war aber ein Eschentriebsterben, das bereits in Sulzdorf
aufgetreten ist.
Der am 3. und 4. Mai aufgekommene Frost hat lt. Herrn Spiegel keine
Schäden im Wald angerichtet.
In 2012 ist ein Holzeinschlag von 2.555 fm geplant. Davon entfallen auf
Endnutzung 795 fm und auf die Vornutzung insgesamt 67,7 ha
Waldfläche. Der Holzeinschlag ist u. a. geplant in Oberlauringen,
Stadtlauringen, Ballingshausen, Fuchsstadt und Wettringen.
Anpflanzungen sind vorgesehen in Oberlauringen, Fuchsstadt und
Ballingshausen. Weiter sind geplant Pflegemaßnahmen und Maßnahmen
zum Waldschutz sowie zum Unterhalt der Wege.
Dies verursacht Ausgaben von 120.410,75 €. Dem gegenüber stehen
Einnahmen von 136.500,00 €, die sich zusammensetzen aus 126.500,00 €
Holzernte und 10.000,00 € Zuschuss.
Aussprache:
Auf Anfrage führte Herr Spiegel aus, dass aktuell ca. 1.000 Ster Brennholz
bestellt sind. Da voraussichtlich nicht mehr Brennholz anfällt wurde die
Entgegennahme von Bestellungen gestoppt. Sollte wider Erwarten mehr
Brennholz anfallen könnten weitere Bestellungen entgegengenommen
werden. Ein entsprechender Hinweis wird im Amtsblatt des Marktes
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Stadtlauringen veröffentlicht.
Ein Abraumverstrich fand schon statt, dem ein weiterer folgen wird, so
wurde auf Anfrage erklärt.
Zur Frage nach dem Wertzuwachs des Waldes merkte Herr Spiegel an,
dass der Zuwachs höher sei als die Ernte. Ein intensiverer Holzeinschlag
wäre bei geschädigten Bäumen grundsätzlich möglich, so Herr Spiegel.
Allerdings seien in 2011 keine nennenswerten Zufallsergebnisse
angefallen. Weiter wurde zum Zuwachs angemerkt, dass ein tatsächlicher
Wert erst dann festgestellt werden kann, wenn der Einschlag erfolgt ist.
Herrn Forstamtsrat Spiegel wurde für seine Arbeit und seinen Vortrag
gedankt.
Beschluss:
Dem Jahresbetriebsplan und der Jahresbetriebsnachweisung 2012 wurde
zugestimmt. Sie sind Bestandteil dieser Niederschrift.
Anwesend: 13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag: 13
Gegen den Antrag: 0
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Rad- und Wirtschaftswegebau Wettringen/Fuchsstadt/Ellertshäuser
See - Vorstellung der Planung
Sachvortrag:
Vorgestellt wurden die Planung zum Ausbau des Rad- und
Wirtschaftsweges Wettringen/Fuchsstadt/Ellertshäuser See und die zu
erwartenden Kosten.
Danach verläuft der Weg von der Seemeisterstelle am Ellertshäuser See
südlich der Kreisstraße in Richtung Fuchsstadt bis zum Weg Fl.Nr. 2813
der Gemarkung Altenmünster mit einer Breite von 2,50 m (Abschnitt 1).
Von da ab ist der Weg mit einem Ausbau von 3,00 m geplant. Dieser
verläuft über den Sauerquellenbach und das Grundstück Fl. Nr. 339 der
Gemarkung Fuchsstadt und den bestehenden Weg Fl.Nr. 336 der
Gemarkung Fuchsstadt bis zur westlichen Einfahrt von Fuchsstadt. Von
dort geht der Weg weiter durch Fuchsstadt über die Straßen „Zum See“,
„Rosengarten“, „Münsterer Weg“ und den Weg Fl.Nr. 424/1 der
Gemarkung Fuchsstadt über die Umgehungstraße. Über das Grundstück
Fl.Nr. 364 der Gemarkung Fuchsstadt (nördlich neben der
Umgehungsstraße) führt der Weg weiter über Fl.Nr. 97/1 der Gemarkung
Fuchsstadt. Ab da geht es über die Wege Fl.Nr. 230 und 230/1 der
Gemarkung Wettringen weiter bis zum Weg Fl.Nr. 294 der Gemarkung
Wettringen und über diesen bis zum Ausbauende am Weg Fl.Nr. 238 der
Gemarkung Wettringen (Abschnitte 2 und 3).
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Die Strecke beträgt insgesamt 2.827 m. Über den Sauerquellenbach wird
ein Brückenbauwerk errichtet. Der Gesamtaufbau im Abschnitt 1 beträgt
30,5 cm und in den Abschnitten 2 und 3 43,0 cm. Die Gesamtkosten
hierfür sind mit 472.000,00 € berechnet.
Mit Förderung wird gerechnet in Höhe bis 55 %. Das entspricht einer
Summe von ca. 226.000,00 €. Der Anteil Dritter wird entsprechend der
bisherigen Regelungen ca. 50.000,00 € betragen. Der Eigenanteil des
Marktes Stadtlauringen beläuft sich auf rd. 196.000,00 €.
Aussprache:
Angemerkt wurde, dass in Fuchsstadt (am Friedhof vorbei über den
Hochbehälter) bereits ein Radweg zum Ellertshäuser See ausgewiesen ist.
Den Nutzern bleibt es künftig überlassen welchen Weg sie nutzen werden.
Die Führung von Radwegen durch Ortschaften sei sinnvoll, so wurde einer
entsprechenden Frage entgegnet. Empfohlen wurde, am Übergang der
Umgehungsstraße
nördlich
von
Fuchsstadt
entsprechende
Beschilderungen anzubringen.
Zu den künftigen Eigentumsverhältnissen bzgl. des Weges wurde
geantwortet, dass dies noch zu klären sei.
Beschluss:
Festgelegt wurde:
a)
Mit
den
Flurbereinigungsgenossenschaften
und
den
Jagdgenossenschaften ist der Finanzierungsanteil von ca. 50.000,00 € zu
besprechen und mit dem Amt für Ländliche Entwicklung sind die
Gespräche über die Förderung zu führen.
b)
Der Planung in der Fassung des Entwurfs vom 20.01.2012 und der
Kostenberechnung vom 20.01.2012 von 472.000,00 € wurde zugestimmt.
c)
Die Verwaltung wurde beauftragt die Finanzierungsgespräche zu führen.
Über das Ergebnis dieser Gespräche, der Finanzierung und der
Durchführung der Maßnahme ist im Marktgemeinderat zu gegebener Zeit
abschließend zu beraten und zu beschließen.
Anwesend: 13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag: 13
Gegen den Antrag: 0
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Bauanträge
Sachvortrag:
Von Frau Katharina Götz wurde ein Antrag zum Umbau und Erweiterung
eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück
Fl.Nr. 690/1 der Gemarkung Birnfeld vorgelegt.
Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet im Innenbereich von
Birnfeld. Die Erschließung ist ausreichend gesichert.
Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Anwesend: 13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag: 13
Gegen den Antrag: 0
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Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen im
Gemeindeteil Oberlauringen
Sachvortrag:
Das Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 17.01.2012 sowie
eine verkehrsrechtliche Anordnung vom 17.01.2012 wurden zur Kenntnis
gegeben.
Mit Beschlüssen vom 01.06.2010, TOP 3, 17.06.2010, TOP 2, sowie
30.06.2011, TOP 3, hatte der Marktgemeinderat sich bereits mit dieser
Angelegenheit befasst.
Mit Schreiben vom 19.07.2011 wurde das Landratsamt Schweinfurt in
Kenntnis gesetzt, dass der Marktgemeinderat in der Sitzung vom
30.06.2011
unter
TOP
3
festgelegt
hat,
eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf mindestens 80 km/h anzustreben.
Hierzu verweist das Landratsamt Schweinfurt in seinem Schreiben vom
17.01.2012 auf erneute Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt und der
Polizeiinspektion
Schweinfurt
sowie
auf
durchgeführte
Geschwindigkeitsmessungen und einschlägige Verwaltungsvorschriften.
Es kommt zum Ergebnis, dass eine Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h weder zielführend noch zulässig ist.
Vom Landratsamt Schweinfurt wurde für den Fußgängerübergang auf
Höhe der Gärten zum Tieftalsee auf der ST 2280 für beide Fahrtrichtungen
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das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen „Fußgänger kreuzen“
angeordnet.
Das Landratsamt Schweinfurt schlägt darüber hinaus vor, an diesem
Übergang auf beiden Seiten Abweisbügel anzubringen, um ein
ungebremstes Einfahren von Radfahrern in die ST 2280 zu verhindern.
Diese müssten vom Markt Stadtlauringen angebracht werden.
Weiter schlägt es vor, die Zufahrt zum Wirtschaftsweg Fl.Nr. 1568/11, die
in der Baulast der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen liegt, in
Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt zu schließen.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Festgelegt wurde - entsprechend des Vorschlags des Landratsamtes
Schweinfurt - Abweisbügel am Fußgängerübergang in Höhe der Gärten
zum Tieftalsee anzubringen.
Den Vorschlag, die Zufahrt zum Wirtschaftsweg Fl.Nr. 1568/11 zu
schließen,
wird
an
den
zuständigen
Träger
der
Baulast,
Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen, weitergeleitet.
Anwesend: 13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag: 13
Gegen den Antrag: 0
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Verfahren zur Förderung privater Maßnahmen im Rahmen des
Programmes "Dorferneuerung" in Fuchsstadt, Oberlauringen,
Sulzdorf und Wettringen
Sachvortrag:
In den Gemeindeteilen Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf und
Wettringen laufen seit einiger Zeit Maßnahmen der Dorferneuerung. Im
Rahmen dieser Verfahren werden unter bestimmten Voraussetzungen
auch private Maßnahmen gefördert. Insgesamt liegen Anträge für private
Maßnahmen über Kosten von rd. 930.000,00 € durch 21 Antragsteller vor.
Der hierfür in Aussicht gestellte Zuschuss beträgt rd. 157.000,00 €.
Aussprache:
Angemerkt wurde, dass zurzeit bereits in vier Gemeindeteilen
Dorferneuerungsmaßnahmen laufen. In diesen Gemeindeteilen werden
auch private Maßnahmen gefördert. Die Antragsteller werden auch von
den Fachleuten des Amtes für Ländliche Entwicklung vor Ort beraten. Es
wurde empfohlen, diese Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen,
zumal das Verfahren sehr einfach sei. Informationen hierzu können im
Rathaus Stadtlauringen eingeholt werden.
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Die Anzahl der bereits gestellten Anträge sowie der Kostenumfang und die
in Aussicht gestellten Fördersummen seien Beleg dafür, dass Verfahren
zur Dorferneuerung der richtige Weg zur Weiterentwicklung der Orte sind.
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Verschiedenes
a)
Zur Kenntnis wurde gegeben der Flyer zur Einweihung des Dorfplatzes in
Wetzhausen, die am 17.05.2012 stattfinden wird. Die gute Unterstützung
durch das Amt für Ländliche Entwicklung wurde hervorgehoben.
b)
Zur Kenntnis gegeben wurde, dass die Bürgerversammlung
Altenmünster auf den 15.03.2012 um 20.00 Uhr verlegt worden ist.
in
c)
Vorgetragen wurde, dass in Fuchsstadt wieder eine Anschlagtafel
angebracht werden sollte, an der auch auswärtige Veranstalter ihre
Werbeplakate anbringen können. Ergänzt wurde, dass auch in anderen
Gemeindeteilen Anschlagtafeln angebracht werden sollten.
Dem wurde entgegnet, dass man drüber unterschiedlicher Auffassung sein
könne und diese Angelegenheit zu besprechen ist.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister