Brandschutzgesetz: Altersgrenze anheben, ehrenamtliche
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Brandschutzgesetz: Altersgrenze anheben, ehrenamtliche
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Mittelfelde 169 30519 Hannover Kontakt: Sonja Markgraf Tel.: 0511 87953-11 mobil: 0172 3596871 E-Mail: [email protected] Pressemitteilung Hannover, 19. April 2012 Nr. 15 Brandschutzgesetz: Altersgrenze anheben, ehrenamtliche Strukturen nicht gefährden „Der Gesetzentwurf zum neuen Niedersächsischen Brandschutzgesetz trägt dem demografischen Wandel in Niedersachsen durch einige begrüßenswerte Maßnahmen Rechnung. Bei der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute sollte er aber noch etwas mutiger werden: Die Altersgrenze von 62 Jahren für ehrenamtliche Feuerwehrleute ist nicht mehr zeitgemäß. Wir sprechen uns vor dem Hintergrund des breiten Erfahrungsschatzes der älteren Kameraden und der immer fitter werdenden Generation ‚60 plus‘ für eine Anhebung aus“, erklärte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags. Als gelungene Elemente des Gesetzesentwurfs nannte er die ausdrückliche Verankerung der Kinder- und Jugendfeuerwehren, die stärkere Betonung der Bedeutung der Brandschutzerziehung und die Ermöglichung der Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen. Danach dürfen künftig Feuerwehrleute sowohl an ihrem Arbeits- als auch an ihrem Wohnort an Lösch- und Rettungseinsätzen teilnehmen. Kritik übt der NLT an zwei geplanten Neuerungen, die aus Sicht des NLT den ehrenamtlichen Strukturen des Feuerwehrwesens nicht gerecht werden. „Die geplanten Regelungen zur Anstellung von hauptamtlichen Führungskräften in den freiwilligen Feuerwehren brauchen wir nicht. Sie bedeuten eine gefährliche Tendenz zur falsch verstandenen Hauptamtlichkeit und könnten den Anfang vom Ende der Mitbestimmung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute bei der Auswahl ihrer Führungskräfte sein. Das stärkt freiwilliges Engagement nicht.“ Niedersächsischer Landkreistag Haus der kommunalen Selbstverwaltung Am Mittelfelde 169 30519 Hannover Tel.: 0511 87953-0 Fax: 0511 87953-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.nlt.de 2 Ebenso kritisch sieht der NLT eine geplante zusätzliche Verrechtlichung der Möglichkeiten der Kreisbrandmeister der Landkreise, im Einzelfäll Feuerwehreinsätze zu übernehmen. „Eine über 30jährige bewährte Praxis und Rechtslage wird ohne Not aufgehoben und durch eine im Einsatz nur schwer zu handhabende Vorschrift ersetzt, ohne dass wir bisher in Niedersachsen Probleme in diesem Bereich hatten“, erklärte Dr. Meyer. Da selbst die Gesetzesbegründung feststellt, dass die Kreisbrandmeister sehr sorgfältig und zurückhaltend mit ihrer Befugnis umgehen, spricht sich der NLT für die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage aus.