Brandschutzgesetz: Altersgrenze anheben, ehrenamtliche

Transcrição

Brandschutzgesetz: Altersgrenze anheben, ehrenamtliche
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Kontakt:
Sonja Markgraf
Tel.: 0511 87953-11
mobil: 0172 3596871
E-Mail: [email protected]
Pressemitteilung
Hannover, 19. April 2012
Nr. 15
Brandschutzgesetz: Altersgrenze anheben,
ehrenamtliche Strukturen nicht gefährden
„Der Gesetzentwurf zum neuen Niedersächsischen Brandschutzgesetz trägt dem demografischen Wandel in Niedersachsen durch
einige begrüßenswerte Maßnahmen Rechnung. Bei der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute sollte er aber noch etwas mutiger werden: Die Altersgrenze von 62 Jahren für ehrenamtliche Feuerwehrleute ist nicht mehr zeitgemäß. Wir sprechen
uns vor dem Hintergrund des breiten Erfahrungsschatzes der älteren Kameraden und der immer fitter werdenden Generation
‚60 plus‘ für eine Anhebung aus“, erklärte NLT-Geschäftsführer
Dr. Hubert Meyer nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss
des Niedersächsischen Landtags.
Als gelungene Elemente des Gesetzesentwurfs nannte er die
ausdrückliche Verankerung der Kinder- und Jugendfeuerwehren,
die stärkere Betonung der Bedeutung der Brandschutzerziehung
und die Ermöglichung der Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen. Danach dürfen künftig Feuerwehrleute sowohl an
ihrem Arbeits- als auch an ihrem Wohnort an Lösch- und Rettungseinsätzen teilnehmen.
Kritik übt der NLT an zwei geplanten Neuerungen, die aus Sicht
des NLT den ehrenamtlichen Strukturen des Feuerwehrwesens
nicht gerecht werden. „Die geplanten Regelungen zur Anstellung
von hauptamtlichen Führungskräften in den freiwilligen Feuerwehren brauchen wir nicht. Sie bedeuten eine gefährliche Tendenz zur
falsch verstandenen Hauptamtlichkeit und könnten den Anfang
vom Ende der Mitbestimmung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute
bei der Auswahl ihrer Führungskräfte sein. Das stärkt freiwilliges
Engagement nicht.“
Niedersächsischer Landkreistag
Haus der kommunalen Selbstverwaltung
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Tel.: 0511 87953-0
Fax: 0511 87953-50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nlt.de
2
Ebenso kritisch sieht der NLT eine geplante zusätzliche Verrechtlichung der Möglichkeiten der Kreisbrandmeister der Landkreise, im Einzelfäll Feuerwehreinsätze zu übernehmen. „Eine
über 30jährige bewährte Praxis und Rechtslage wird ohne Not
aufgehoben und durch eine im Einsatz nur schwer zu handhabende Vorschrift ersetzt, ohne dass wir bisher in Niedersachsen Probleme in diesem Bereich hatten“, erklärte Dr. Meyer. Da selbst die
Gesetzesbegründung feststellt, dass die Kreisbrandmeister sehr
sorgfältig und zurückhaltend mit ihrer Befugnis umgehen, spricht
sich der NLT für die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage aus.