Antrag Grabmal -Neu-
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Antrag Grabmal -Neu-
Amt Scharmützelsee Der Amtsdirektor Verwaltung der Gemeinden: Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amt Scharmützelsee Bauamt/Friedhofsverwaltung Gläubiger-ID: Telefon: DE95AMT00000233678 (033631) 45 –158 Telefax: Amt: (033631) 45 –1815 [email protected] Bau- und Liegenschaftsamt Bearbeiter: Frau Dürotin E – Mail: Forsthausstraße 4 Aktenzeichen:____________________________ (unbedingt angeben) 15526 Bad Saarow Datum:_____________________________ Grabmalsantrag (gemäß der jeweiligen Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz) Antrag auf Errichtung eines Grabmals Antrag zur Veränderung eines Grabmals (gebührenpflichtig) (gebührenfrei) Verstorbene(r) - Name Vorname Geburtsdatum Sterbedatum Friedhof Grabart Abteilung Reihe Nr. Dem Antrag ist eine Zeichnung der Grabmalanlage und Angaben zur Gründungsart beizufügen. Die Zeichnung muss detailliert bemaßt und in den Poportionen stimmig sein. Antrag und Zeichnung sind einmal einzureichen. Grabmal stehend liegend Material Maße: Bearbeitung Höhe cm Breite cm Stärke cm cm Stärke cm cm Stärke cm cm Stärke cm Sockel Material Maße: Bearbeitung Höhe cm Breite Grabeinfassung Material Maße: Bearbeitung Länge cm Breite Grababdeckung Material Maße: Bearbeitung Länge Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts bekanntgegeben im Amtsblatt Bbg. Nr. 54 vom 31.07.1992, Seite 971 Amt im Internet: < amt-scharmuetzelsee.de > Touristische Infos: < scharmuetzelsee.de > cm Breite Bankverbindung: Sparkasse Oder-Spree IBAN: DE07170550502008120166 BIC: WELADED1LOS Volksbank Fürstenwalde e.G. IBAN: DE94170924040002014696 BIC: GENODEF1FW1 Öffnungszeiten: Di 09.00 - 12.00 - 13.00 - 16.00 Do. 09.00 - 12.00 - 13.00 – 18.00 oder nach Vereinbarung Verankerung Anzahl Material Einbautiefe Denkmal Durchmesser mm mm Fundament Gesamtl. mm mm Gründung Gründungsart: Flachgründung Tiefengründung Material Maße: Systemgründung Betongüte Breite cm Tiefe cm Stärke cm Eine Abnahmebescheinigung wird entsprechend den Anforderungen der TA Grabmal spätestens 6 Wochen nach Fertigstellung vorgelegt. Diese setzt eine Dokumentation des Prüfablaufes voraus. Ohne Genehmigung darf ein Grabmal weder aufgestellt, entfernt noch verändert werden. Auch jede sonstige Veränderung der Grabstätte bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung ist gemäß der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Amtes Scharmützelsee in der zur Zeit gültigen Fassung gebührenpflichtig und beträgt 30,00 €. Die Gebühr ist unter Angabe des vorgenannten Aktenzeichens bis zum ________________ auf eines der unten genannten Konten zu überweisen. Mir ist bekannt, das ich für die Standsicherheit des Grabmals verantwortlich bin. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen sofort treffen. Der Unterzeichnende erklärt hierdurch, dass die Ausführung, das Fundamentieren und Versetzen des Grabmals nach den anerkannten Regeln der Technik in Verbindung mit der technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalen (TA Grabmal) sowie den Unfallverhütungsvorschriften Der Gartenbaugenossenschaft in den jeweils gültigen Fassungen erfolgt ist. Angaben des Nutzungsberechtigten: Name Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort (Eigenhändige Unterschrift des Auftraggebers) (Unterschrift und Anschrift des Ausführenden) (Stempel) (Falls Auftraggeber nicht nutzugsberechtigt, hier eigenhändige Unterschrift des Nutzungsberechtigten) Der Antrag wird genehmigt Datum, Unterschrift nicht genehmigt zurückgegeben am wegen unvollständiger Angaben.