Gartenstadt Gröbenzell
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Gartenstadt Gröbenzell
Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Konzeptstudie (Whitepaper) V1.5 , 30.9.13 Gartenstadt Gröbenzell (Green, Intelligent City Groebenzell) Fortschreibung Perspektive Gröbenzell 2013 Fakten, Analysen, Perspektiven Inhaltsübersicht: Vorwort 1. Vision(en) 2. SRP-1980 2.1. Umsetzungsproblematik 2.2. verpasste Chancen 2.3. Ist Gröbenzell den neuen Herausforderungen gewachsen? 3. Systemansatz zukünftige Stadtentwicklung 3.1. Leitziele und Teilziele einer Stadtentwicklung in übersichtlicher Darstellung 3.2. Kurzerklärung zu den Teil- und Teilunterzielen 4. Bewertungssystem für ein lebenswertes Gröbenzell 4.1. Bewertungsverfahren 4.2. Nutzwertanalyse 5. Stadt-planungs-, -entscheidungs-, Evaluierungsprozess 5.1. Gewichtung und Bewertung 5.2. Zertifizierung 6. Stadtmanagement, Qualitätsmanagement 7. kommunikative Herausforderung 8. SRP-2015 9. Zusammenfassung Anhang1: A1. Definitionen und Erklärungen A2. Literaturhinweise A3. Auszüge aus dem BauGB, AA1: Städtebauliche Rahmenplanung der Gemeinde Gröbenzell (1980) ( bei der Gemeinde Gröbenzell anfordern ) AA2: Bebauungsplan Nr. 42 (Auszug) AA3: Die Gartenstadt Gröbenzell (Auszug aus der Ausstellung 1982) Seite 1 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Vorwort Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg (Laoz) Aufgrund neuer Entwicklungen fragen sich viele Gröbenzeller Bürger: Können wir uns mit diesem Ort – Gröbenzell- noch identifizieren? Welche Werte sind uns wichtig? Nach welchen Grundsätzen wird heute in Gröbenzell geplant und entschieden? Vergisst der Gemeinderat seine eigenen Beschlüsse? Eine sehr fortschrittliche städtebauliche Rahmenplanung aus dem Jahre 1980 (SRP-1980) scheint immer mehr in Vergessenheit geraten zu sein (AA1). Einerseits soll in Gröbenzell unser kulturelles Erbe gewahrt bleiben, andererseits aber auch der Sprung in die „Moderne“ transparent und effizient vollzogen werden. Diese Studie soll einen Überblick und Anregungen geben für einen fortgeschrittene städtebauliche Rahmenplanung in Gröbenzell. Anmerkung: Gröbenzell wird in dieser Konzeptstudie als Gemeinde oder als Gartenstadt bezeichnet. Weitere Definitionen finden Sie im Anhang A1. SPR-2015 : die fortgeschriebene städtische Rahmenplanung ab 2015 1. Vision(en): Über dem Eingang zum Orakel von Delphi hieß es „Erkenne Dich selbst – und bleib wie Du bist“? Die tiefere Bedeutung des Sinnspruchs „Gnos auton“ liegt jedoch in dem, was über dem Tempeleingang nicht nur in Marmor gemeißelt wurde, sondern als Botschaft der Götter mitschwingt: „... und entwickle Dich zu dem, was Du sein könntest !“. Wie entwickelt sich die Gartenstadt Gröbenzell zu dem was es sein könnte - oder möchte? Was ist die Vision für das Jahr 2050 ? Fragen hierzu : Wie wollen wir Gröbenzell nachhaltig und einmalig gestalten? Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen, arbeiten, konsumieren? Wie wollen wir uns zukünftig mit der Gemeinde identifizieren? Welche Visionen und langfristigen Ziele haben wir (Gröbenzeller) ? Seite 2 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Eine Antwort darauf gab bereits die städtebauliche Rahmenplanung (SRP-1980) im Jahre 1980 : Ziel der Gemeinde ist es, die vorhandenen Qualitäten der Gartenstadt zu bewahren und zu fördern, Fehlentwicklungen bei Gebäude- und Freiflächenstrukturen durch geeignete Maßnahmen wieder in die Gartenstruktur zu integrieren, und Tendenzen, die dem Charakter der Gartenstadt zuwiderlaufen, zu verhindern. Gröbenzell, eine liebenswerte, nachhaltige Gartenstadt mit Wohlfühlcharakter ! Bereits im Wappen von Gröbenzell, verweisen zwei heraldische Rosen auf den Charakter Gröbenzells als Gartensiedlung mit dem Beinamen: „Aufblühende Gartenstadt“. 2. Städtebauliche Rahmenplanung (SRP) von Gröbenzell, 1980 2.1. Städtebauliche Rahmenplanung Die "Rahmenplanung" ist Oberbegriff und Synonym für alle informellen Planungen. Die Gemeinde /Stadt bindet sich freiwillig an diese Rahmenplanung, die flexibel an veränderte Situationen angepasst werden kann. Der „Rahmenplan“ soll den größeren Zusammenhang planerischer Zielsetzungen transparenter machen unter räumlich-strukturellen, funktionalen, städtegestalterischen, soziokulturellen, ökologischen und/oder wirtschaftlichen Aspekten. Damit soll eine Entscheidungshilfe gegeben werden, die über kleinmaßstäbliche Ansätze in Bebauungsplänen hinausgeht. Erst durch die Umsetzung der Inhalte des Rahmenplanes in die Bauleitplanung werden die Zielsetzungen verbindlich. (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und ggf. ergänzende Satzungen) Wenn die Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung auf Grundlage eines Rahmenplans erfolgt ist (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), kann von einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung für einen Bebauungsplan abgesehen werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass eine Bürgerbeteiligung stattfinden muss, wenn von einer genehmigten Rahmenplanung erheblich abgewichen wird (!). Der Rahmenplan dient auch als Entscheidungshilfe übergeordneter Behörden bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Planungen und Maßnahmen sowie als Informationshilfe für Bürger und Träger öffentlicher Belange zu den Absichten der Gemeinde. 2.2. SRP-1980 (Städtebauliche Rahmenplanung 1980) Die SRP von 1980 basiert auf einer Bestandsaufnahme und Analyse folgender Themen: Lage, Nahbereich, Verkehrserschließung, Nachbarschaftsbeziehungen, GemeindeSozialstruktur, Ortsbild, Bevölkerung- und Einwohnerverteilung, Wirtschaftsstruktur , Sozial- und Gesundheitswesen, Grünstruktur, innerörtliche Verkehrsstruktur und sonstigen Erhebungen. Oberstes Planungsziel ist die Erhaltung und die Wiedergewinnung des für Gröbenzell typischen Orts-, Gartenstadt und Wohngemeindecharakters. Entsprechende Grünordnungspläne sorgen für ein aufgelockertes und reizvolles Gesamtbild und tragen damit wesentlich zur Attraktivität der Stadt bei. Das Siedlungsbild einer Gartenstadt wird durch eine organische, in weiten Teilen homogene Grundstruktur, überwiegend kleinvolumiger Baumassen und geringe Verdichtung beschrieben, sowie durch starken Baumbestand, Wasserlauf- und Grünflächen aufgelockert Seite 3 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Weitere Verdichtungstendenzen sind zu verhindern. Im SRP-1980 wird der Wohnwert und damit die Wohnzufriedenheit für die ansässige Bevölkerung als überdurchschnittlich beschrieben. In eindrucksvoller Weise zeigte eine Ausstellung im Juli 1982 die Vor- und Nachteile der Gebäude-, Siedlungs- und Grünstruktur der Gemeinde Gröbenzell ( Anhang AA3). Bereits 1980 haben die Planer folgende Forderung aufgestellt: Vorausschauende Stadtplanung erfordert die Beteiligung und Integration „aller“ und keine Planung einzelner Bürger hinter verschlossenen Türen !!! Zweck der SRP-1980 ist es, Entscheidungshilfen für alle städtebaulichen Fragen zu geben ( eine Art planerische Überleitungs- und Zwischenstufe zur verbindlichen Bauleitplanung) , ein umfassendes und flexibles Instrument zu haben, an denen sich Einzelentscheidungen orientieren können ( roter Faden!) und Baupläne ableiten zu können, ohne dass der Aspekt Gartenstadt verloren geht. Der damals vom Gemeinderat genehmigte SRP ist in vielen Bebauungsplänen von Gröbenzell verbindlich umgesetzt worden, z.B. dem Bebauungsplan Nr. 42 – Eschenriederstr. aus dem Jahre 1985-1987( Auszug :AA2 kann angefordert werden). In diesem Bebauungsplan wurde als oberstes Planungsziel verbindlich festgeschrieben: „Die Hauptaufgabe des Bebauungsplanes wird im Schutz des, trotz allem noch in vielfältiger Form vorhandenen, sympathischen Gartenstadtcharakters vor weiterer systematischer Aushöhlung gesehen.“ Durch die vorsorgende Gartenstadtpolitik sollen neue Erholungs- und Erlebnisräume für Menschen geschaffen und gleichzeitig das Naturerbe für künftige Generationen gesichert werden ! Gleichzeitig wird auf ein gesundes und ausgeglichenes Stadtklima wert gelegt! In diesen Bebauungsplänen wurde versucht, durch Abwägung in jedem Einzelfall der prägenden Umgebungsbebauung nicht nur rechnerisch, sondern auch im Sinne des Schutzes und der Weiterentwicklung des typischen Gebietscharakters (Gartenstadt) gerecht zu werden. Trotz der damals sehr fortschrittlichen Ziele und Planungen wird die „grüne Lunge“ Gröbenzells ständig verkleinert, zugepflastert und zunehmend ausgehöhlt. Andere Städte, z.B. München, scheinen ähnliche Probleme zu haben. Christian Ude beklagt sich bemerkenswert offen über eine bestimmte Baupolitik der vergangenen Jahre : „Welcher Depp war das?!“ (Süddeutsche Zeitung vom 30.8.13) 2.3. Umsetzungsproblematik des SRP-1980 Wer die Vergangenheit vergisst, tut sich schwer die Zukunft ausgewogen zu gestalten! Viele Gröbenzeller, selbst viele Gemeinderatsmitglieder, kennen den nach wie vor gültigen SRP-1980 nicht. Wo kein übergeordnetes Ziel ist, gibt es auch keinen geradlinigen Weg! Nicht nur der selbstverpflichtende SRP 1980 ist in Vergessenheit geraten, sondern auch die sogenannten Grundsatzbeschlüsse werden gelegentlich missachtet. Die heute noch gültigen Beschlüsse sagen vereinfacht folgendes aus : 1. Keine Ausweisung von neuem privaten Baurecht 2. „Freihaltung“ zusammenhängender Grünflächen 3. „Freihaltung“ der Ortsränder (z.B. am Zillerhof, etc.) Seite 4 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Es ist schon beschämend, wenn in der Zeitung zu lesen ist: „Vergißt der Gröbenzeller Gemeinderat seine eigenen Beschlüsse?“ Eingegangene Bindungen sollten konsequent eingehalten werden und nicht mit Argumenten, wie - einmalige Ausnahmesituationen,... kann noch verantwortet werden, ...wurde immer schon so gemacht, etc. - unterlaufen werden. Solche oft schwer, manchmal gar nicht nachvollziehbare Scheinargumente zerstören unsere ureigenen Wurzeln, zerstören unsere Gartenstadt. Mit Sorge werden die seit vielen Jahren gemachten Versprechungen Gröbenzeller Spitzenpolitiker verfolgt: Einerseits wird immer wieder , besonders vor der Wahl, eine schöne Gartenstadt in den Vordergrund gestellt, andererseits verliert man schnell das Vertrauen an die baukulturelle Umsetzung, da Bauten, wie in der Olchingerstr. ,Osterseestr., Ammerseestr. stark an zweckorientierten, sozialen Wohnungsbau, an hohe Verdichtung und an eine fortschreitende „Entgleisung „ der Baumassen erinnern. Den Gartenstadtcharakter von Gröbenzell hat das sicherlich nicht gestärkt. Unter einer guten, ansprechenden Architektur und einem schönen Wohnen im Grünen verstehen viele Gröbenzeller etwas anderes. Gerade in letzter Zeit gibt es immer wieder neue Präzedenzfälle gegen den Gartenstadtcharakter, die insgesamt kein gutes Bild und keine sorgfältige Umsetzung des SRP-1980 und der Grundsatzbeschlüsse abgeben. In zunehmendem Maße werden Ausnahmegenehmigungen, bzw. Abweichungen vom SRP-1980 und den alten Bebauungsplänen erteilt. So entstehen immer mehr Präzedenzfälle, die einer weiteren Verdichtung und Verringerung der Baukultur Vorschub leisten. Der Arbeitskreis Siedlungsökologie der lokalen Agenda 21 Gröbenzell stellt zunehmend mögliche Verstöße gegen den Gartenstadtcharakter fest : Margaretenweg 7, Erlenstr, Heidestr. 1-1A und 2, Hollerweg, Olchingerstr.139, Kirchenstr.-HLönsstr., Hans-Sachs-Zweigstr., Waldstr.8, usw .... Bei jeder Ortsbesichtigung werden immer mehr Präzedenzfälle entdeckt: Forellen-Puchheimerstr., Walchenseestr., Eschenriederstr. 3a, Grünfinkenstr., Olchingerstr. (Brunnenhof), usw. 2.4. Verpasste Chancen: Der Charakter eines Ortes wird bestimmt vom „Maßstab seiner Bauten“, dem Stadtgrundriss und dem Identitäts-Erholungscharakter -- nach Prof. Otto Meitinger Einige Beispiele : Die Einkaufs- und Versorgungssituation konzentriert sich stark auf das Gewerbegebiet (Kaufland ,Tengelmann, Lidl, Aldi, etc.) und nur z.T. auf die Kirchenstr. Der MiniMalMarkt in der Ammerseestr. musste aufgeben. Das ist keine Politik der kurzen Wege und der sozialen Kontrakte für ältere Menschen! Die Verkehrssituation in Gröbenzell wird wenig neu durch- oder überdacht, sondern i.w. „ausgebremst“. Eine neue Verkehrsplanung braucht Konzepte, politischen Willen, Geld und Platz und wird nicht gelöst mit neuen Geschwindigkeits- Beschränkungen. Die einzige überörtliche Straße im Norden von Gröbenzell, soll auf 30 km/h begrenzt werden. Im Norden von Gröbenzell gibt es nach wie vor keine guten öffentlichen Verkehrsanbindungen (auch wenn Vorschläge von der Bevölkerung abgelehnt wurden). Gröbenzell befindet sich heute in einer Staufalle ( Olchingerstr.), weil schon seit 1970 eine Umgehungsstraße, im Süden und/oder Norden von Gröbenzell, und die fortführenden Straßen nicht konsequent „weiter geplant“ wurden. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Gröbenzell ist lange Zeit vernachlässigt worden. Der Gewerbe- und Wirtschaftsraum könnte auch unter Berücksichtigung des Gartenstadtcharakters ( Dies muss nicht zwingend ein Widerspruch sein!) durchaus Seite 5 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski stärker gefördert und ausgebaut werden. Gröbenzell wäre dann auch attraktiver für junge (Gröbenzeller) Familien. Pendlerströme könnten so z.T. reduziert werden. Die Gestaltung eines Ortszentrums in Gröbenzell, war bereits vor 30 Jahren aktuell und vor sechs Jahren ein altes Wahlthema..... Ähnlich verhält es sich mit einer verstärkten Integration zwischen der Nord- und Südseite von Gröbenzell. In der Vergangenheit wurden Chancen verpasst, die, wenn überhaupt noch realisierbar, zukünftig recht teuer kommen werden. Auch wenn die Kindergarten- und Schulsituation insgesamt als gut eingestuft werden kann, gab es doch in der letzten Zeit eine wenig verständliche Informationspolitik, die Ganztagsschule zu „konzentrieren“. Es mangelt am Betreuungspersonal für Kinder. Tagespflegeplätze für ältere Menschen sind gesucht. Junge aber auch ältere Familien mit mittlerem oder unterem Einkommen haben es in Gröbenzell schwer, bezahlbaren und angepassten Wohnraum zu finden. Die Situation ist für die Gemeinde zwar schwierig aber nicht völlig aussichtslos. Auch hier wäre eine langfristige Planung – Einheimischen Modelle (davon gibt es nur eins!), altersgerechte Wohn-Modelle, Genossenschafts-Modelle, Mehrgenerationenwohnen, flexible Wohnraumgestaltung, etc. - mit diesbezüglichen „Anreizen“ von großem Vorteil. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen konnte sinnvoll verstärkt werden. Eine hohe „Nachverdichtung“, Bodenversiegelung und hohe Baumassen nehmen ohne wirklich zwingenden Grund und größeren Anstieg der Bevölkerungszahl immer mehr zu. Bereits im SRP-1980 (Seite 20a) wurde in der parzellenweise Verdichtung und in der zu hohen und massiven Bebauung im Ortszentrum ein diametral entgegengesetztes Element zur Gartenstadt gesehen! Diese „Unkultur“ hat sich fortgesetzt. Die freiwillige Verpflichtung der Gemeinde den SRP-1980 umzusetzen, scheint heute niemand mehr zu kennen. Z.B. wurde 2012 im Bebauungspan Nr. 68 , Kirchenstr.- H.Löns-Str. (Hexe), der Baugrund für ein großes Wohn- und Geschäftshaus hoch verdichtet, Kinderspielplätze wurden einfach gegen Kostenübernahme weggedrückt. Für die Kinder will jetzt die Gemeinde Spielplätze im „Straßenraum“ schaffen! Es wurde auf „intensive“ Begrünungsmaßnahmen verzichtet , ebenso auf evtl. ausreichende Parkmöglichkeiten. Evtl. fehlende Stellplätze können abgelöst werden. Nachdem die Parkplatzsituation in der Kirchenstr. bekanntermaßen schon sehr angespannt ist, sind solche Entscheidungen absolut unverständlich. Wie soll denn hier eine Gartenstadt mit hoher Wohnkultur verwirklicht werden? Häufig werden Probleme bei der Bebauung isoliert und separat behandelt. Es werden einzelne Bebauungspläne geändert, neues Baurecht eingeräumt (Margaretenweg, etc) . In kleinen Schritten werden fundamentale Grundsätze Gröbenzeller Bebauungsplanung unterlaufen und unwiederbringlich zerstört. Unüberlegte oder einseitig maßgeschneiderte „Genehmigungen“ können hier eine ungeheure Auswirkung haben, da Nachbarn ggf. ein einklagbares Recht auf Gleichbehandlung besteht. Ein neues Stadtquartier zu planen (Bahnhofstr.) und die Verkehrsplanung - bei einem größeren Hotelbau- „hinten“ anzustellen und oder kilometerweit über verkehrsberuhigte, z.T. sehr enge oder eng gemachte Straßen umzuleiten ist nicht sehr klug. Wir müssen intelligenter mit unserer Gemeinde, mit unseren Bürgern und unserer Verkehrssituation umgehen und wirklich alle Punkte einfließen lassen und abgewogen berücksichtigen. Wenn wiederholt, ohne wirklich zwingenden Grund, gegen die bestehenden Bebauungspläne und gültigen Satzungen gestimmt wird, werden die Bürger in ihrer Lebensqualität, ihrer Gleichbehandlung und ihren Grundrechten verletzt. Das ist keine weitsichtige Gestaltung und keine Politik der Zukunft. Grundlegende Leitziele der Stadt werden aufgegeben und durch höchst problematische Präzedenzentscheidungen mit oder ohne Konzessionen ersetzt. Eine fortgeschriebene SRP ist daher zwingend erforderlich. Gerade im Baubereich fehlt es an Weitsicht und an dem Willen, zukünftige Aufgaben konsequent planerisch umzusetzen. Einzel- oder aufgeschobene Entscheidungen, ohne Konzept und Blick für das Ganze, „verbauen“ mittel- und langfristig die Chancen für ein Gröbenzell von morgen. Seite 6 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Gerade in Konfliktsituationen werden klare Vorstellungen, klare Rahmenbedingungen und durchdachte Entscheidungen von den Bürgern gewünscht und kein, überspitzt formuliert, „Teppich ausrollen“ von Fall zu Fall, von Parzelle zu Parzelle, usw. Die Gemeinde Gröbenzell hat auch viele Chancen genutzt und sehr gute Arbeit geleistet: im Freizeit- und Sportbereich im Kultur- und Vereinsbereich sowie teilweise im Baumschutzbereich Anmerkung: Oft wird der Siedlungsdruck als Hauptgrund für die Bautätigkeit in Gröbenzell vorgegeben. Das ist nur bedingt nachvollziehbar, da der Bevölkerungsanstieg in den letzten Jahren sehr langsam verläuft. In den Jahren 2001 bis 2011 nahm die Bevölkerung um 3,7% ( 709 Personen), die Wohnungsanzahl um ca. 10% (859 Wohnungen) zu. In Wirklichkeit dürften es Investoren und Gröbenzeller Bürger sein, die hier großes Geld sehen. Es ist schon sehr verwunderlich, dass wegen „einzelnen“ der Identitätsverlust der Gartenstadt Gröbenzell in Kauf genommen wird, ohne nachhaltige und monitäre Auflagen und ohne das Gemeinwesen der Gemeinde erheblich zu stärken. In anderen fortschrittlichen Städten gibt es umfangreiche Programme für junge Familien, für altersgerechtes Wohnen, nachhaltige Ökologie und Klimaschutz, Beiträge für eine bessere Mobilität und präventive Verkehrsvermeidung, etc., die mit erheblichen, z.T. unterschiedlichen Auflagen für Bauwillige verbunden sind. 2.5. Verschläft Gröbenzell den Trend ? Ökologische Architektur, lange ein Nischenthema, ist im „Mainstream“ angekommen. Weltweit geht der Trend im Städtebau -- zum Grünen -- Selbst in den Großstädten entstehen zunehmend dörfliche Strukturen mit Grünflächen und Gärten (Stichwort: urban gardening). Auch spielen die sogenannten weichen Standortfaktoren, wie Erholung und Freizeit, Spielplätze, Ausbildung für die Kinder, etc. eine immer größere Rolle (Prof. Albert Speer, Junior). Seit Mitte 2005 geht der Trend in Richtung Renaissance integrierter Stadtplanung: Angestoßen wurde dies mit der Agenda 21 , 1992 auf der UNO Konferenz für Umwelt und Entwicklung und der Nachfolgekonferenz Aalborg +10 ,1994. Der Nachhaltigkeitsgedanken wurde fortgeführt in der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt (2007), der nationalen Stadtentwicklungspolitik des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Städteplanung (2007) und der Toledo Declaration der EU- Städtebauminister ( 2010). In Gröbenzell scheint dieser Trend --- Stadtplanung mit Weitblick, mit Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung--- noch nicht richtig angekommen zu sein oder nur auf ganz wenige Entscheidungen begrenzt zu sein. Hier geht der Trend eher antizyklisch in Richtung Einzelentscheidung, in Richtung Stadtverdichtung, siehe Olchingerstr. etc. -- und einer Ausnutzung des Baurechts bis an und z.T. über die Baulinien- bis an und über die festgelegte GFZ, oder in Richtung Abbau von Bildungsstätten ( z.B. eine Art Abstufung zur Dependance der Bernhard Rössner Grundschule, auch wenn dies eine spezielle Situation wiedergibt) oder in Richtung „Verlängerung“ der kurzen Wege, usw. Man bekommt zunehmend den Eindruck von sogenannten Patchwork- Entscheidungen, die langfristig nur bedingt oder nicht mehr im „grünen Bereich“, d.h. einer vorbildlichen, grünen, zukunftsträchtigen „Wohlfühlstadt“ liegen. Weltweit arbeiten Stadtplaner, Architekten, Ingenieure, Soziologen und andere Experten interdisziplinär zusammen, um die Vision lebenswerter und liebenswerter, grünen aber auch urbane Städte zu gestalten. In diesem Zusammenhang spielen auch die Themen wie Nachhaltigkeit und Bürgerpartizipation für unsere Zukunft eine immer wichtigere Rolle. Eine Stadt, wie Freiburg, hat gewaltig aufgeholt und wurde mehrfach ausgezeichnet als – zukunftsfähige Kommune, als „European City of the Year“, etc. --. Davon können wir Gröbenzeller, die einst einmal Vorreiter der „Green City“ und einer gut durchdachten Verkehrskonzeption waren, heute leider nur noch träumen. Wir sind weit zurückgefallen. Unser Wohnen und Leben in der Gartenstadt Gröbenzell muss neu überdacht, diskutiert , verstanden und entschieden werden. Seite 7 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Es gilt eine Brücke zu bauen – zwischen dem alten Bewahrenden und den neuen Herausforderungen - die von der Mehrheit der Gröbenzeller Bürger gewollt und getragen wird. 2.6. Ist Gröbenzell den neuen Herausforderungen gewachsen? Die Entwicklung von Städten und Stadtquartieren ( Wohnvierteln) steht- gegenüber 1980- ganz allgemein vor neuen und sehr unterschiedlichen Herausforderungen: 1.Veränderungen der Gesellschaft (kulturelle und soziale Vielfalt (Zuwanderer), Wandel der Arbeitswelt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (home office), zunehmende Zahl älterer Menschen (demografischer Wandel), sich öffnende Schere: arm – reich (wachsende soziale Ungleichheit), einerseits Zuzug in Ballungsgebiete (Großstadt), andererseits Landflucht, Bildungsarmut, Wandel im Sicherheitsdenken, Schnelllebigkeit, etc. 2.Wandel der gesellschaftlichen Formen (Zusammenhalt, soziale Fürsorge, Abbau der Sozialsysteme, Generationenprobleme, Wunsch nach Teilhabe, Steigende Interaktion, Renaissance der Live-Erlebnisse aber auch von Heimatverbundenheit, etc.) 3. Technologische Veränderungen: Internet, digitale Medien, e-Mobilität, Industrie- 4.0, Schnelligkeit von Innovationen, Kurzlebigkeit von Produkten (z.B. Handy), etc. 4. politische und wirtschaftliche Veränderungen: Finanzkrise, EU-Krise und verstärkt EUVorgaben, Krise kommunaler und öffentlicher Haushalte, Legitimationskrise, Verteilungsgerechtigkeit, zu große Geldmengen, die nicht an reale Geschäfte gebunden sind, überforderte Führungs- und Rechtsprechungssysteme, „Ökonomisierung“ der Verwaltung, Energiewende, etc. 5. Globalisierungsveränderungen: globaler Wettbewerb, globale Risiken (Marktversagen, ...), Internationalisierung der Wirtschaft und des Handels, Nutzung unterschiedlicher Kosten, Löhne, Fertigungsstätten und Märkte weltweit, explosionsartige Angebotsvermehrung, etc. 6. Ressourcenknappheit, bzw. das Ende der Ressourcen (fossile Energie, Süßwasser, Bodenschätze, hochwertiges Ackerland, Nahrungsmittel (z.B. Fische), etc ) 7.Umweltverschmutzung (Klimaveränderung, Zunahme der Müllberge, Feinstaubbelastung, Luft- und Wasserverschmutzung, Pflanzen- und Artensterben, chemische Giftstoffe, etc.) 8. Änderung/Einbringung neuer Baugesetze ( Gestaltungsfreiheit der Bauherren, Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, etc.) Diese Veränderungen haben direkte Folgen auf stadtplanerische Prozesse: 1. die finanzielle Krise des Staates und der Kommunen führt zu Verschiebungen von Prioritäten im öffentlichen Aufgabenbereich. Ein entsprechender Um- und Rückbau von Leistungen ist die Folge- primär im Bereich sozialer Dienste und Wohnungsversorgung. 2. Die Erpressbarkeit der Kommunen nimmt zu (Präzedenzfälle (Bau), schlechte OutSourcing- Politik, fehlender „Unterstützung“ für junge Unternehmen, etc. 3. Investitionen und deren Planungen verlagern sich verstärkt aus dem öffentlichen in den privaten Bereich. 4. unter dem Investitionsdruck privaten Kapitals und privater Bauherren werden bisher geltende normative Regeln geschwächt. Im Freistellungsverfahren sind Bauherr und Planer für Ihren Bau allein verantwortlich. Bei größeren Bauvorhaben scheint die strenge Meßlatte bei Bauanträgen niedriger zu liegen (siehe Olchingerstr.139, Margaretenstr. etc.). Eine nahezu vollständige Abholzung und eine hohe Bodenverdichtung werden auch hier entgegen gültige Beschlüsse in Erwägung gezogen und sogar genehmigt. 5. ohne Zustimmung des Nachbarn wird per Gesetz der individuellen Gestaltungsfreiheit ein zu großer Feiraum gegeben. 6. das Tempo und das Ausmaß der Veränderungen finden in immer kürzeren Zeiträumen statt, obwohl die Umsetzgeschwindigkeit fast gleich geblieben ist. (The magnitude of change is large and the pace of change is limited). Damit verringern sich nicht nur planerische Handlungsspielräume, sondern es ändert sich auch der gesellschaftliche Hintergrund städtebaulicher Planung. Als Reaktion auf den sozialen Wandel der Gesellschaft in Richtung zunehmender Individualisierung wächst der Wunsch des Seite 8 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Einzelnen zur Mitsprache bei öffentlichen Belangen und zur Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes. Aufgrund des verstärkten Trends zur Regionalisierung werden globale Herausforderungen zunehmend direkt oder indirekt auch eine Herausforderung für eine lokale Gemeinde, wie Gröbenzell. Die Bürger stellen immer höhere Anforderungen an die Kommune. Längst reicht es nicht mehr Hauptaufgaben zu erfüllen. Kultur-, Freizeit-, Mobilitäts- ITK-Angebot, Image, Identität und andere sogenannte „weiche Faktoren“ kommen ständig hinzu. Selbst technologische- oder Globalisierungs- Veränderungen haben einen Einfluss auf Gemeindeentscheidungen, da die Wohn- und Arbeitswelt immer mehr zusammenwächst. Arbeiten im eigenen „Home Office“ ist heute schon bei vielen Firmen selbstverständlich. Es wird immer schwieriger, mehr „Wünsche“ mit immer weniger „Kapital“ zu befriedigen. Die Möglichkeiten der Verwaltung auf Gemeinde-/Stadtebene sind – falls man dies richtig einsetzen kann- aber durchaus weitreichend, wie z.B. die Personalhoheit: räumt den Gemeinden das Recht ein, das Personal auszuwählen, anzustellen, zu befördern und gesetzeskonform zu entlassen. Organisationshoheit: umfasst das Recht zur eigenen Gestaltung der Verwaltungsorganisation. Planungshoheit: räumt den Gemeinden das Recht ein, Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, um das Gemeindegebiet zu ordnen und zu gestalten. Rechtsetzungshoheit: enthält das Recht, kommunale Satzungen rechtsverbindlich zu erlassen. Finanzhoheit: gibt den Gemeinden das Recht zu eigenverantwortlicher Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft. Steuerhoheit: räumt den Gemeinden das Recht zur Erhebung von Steuern ein (soweit dieses Recht nicht durch übergeordnete Gesetze zum Finanzausgleich wieder rückgängig gemacht wird). Eine nicht angepasste, hierarchisch strukturierte Verwaltung gibt aber schon bei recht einfachen Fragen ausweichende Antworten. Stellen Sie doch einfach mal die Frage: --- Wer ist eigentlich für die Schönheit der Stadt zuständig ? --Das Argument : „Bauwillige dürfen ihr Baurecht ausnutzen“ ist nachvollziehbar, da Baurecht nicht entschädigungslos reduziert werden darf. Dennoch sollte die Gemeindeverwaltung mit Nachdruck das beschlossene oberste Ziel aller Bebauungspläne verteidigen : ein nachhaltiges schönes Wohnen und Leben , sowie eine Identifizierung mit der Gartenstadt Gröbenzell und nicht ein „Bauen auf Kosten des Nachbarn“ (siehe Seite 18 ). Diese Grundsätze werden unterlaufen , wenn für einige Bauwillige und Investoren Bebauungspläne teilweise zu ihrem Vorteil erweitert oder geändert, allgemeine Baugesetzte -streng genommen- missachtet oder geschickt legal umgangen werden (siehe §1, BauGB), oder Schwarzbauten geduldet oder nachträglich genehmigt werden. So etwas riecht schnell nach willkürlicher „Wirtschaft“ und nicht nach chancengleichem Handeln. Ein fortgeschriebener SRP, dessen Verpflichtung ernst genommen wird, kann hier eine große Argumentations- und Umsetzungs- Hilfe sein! Eine ganzheitliche Betrachtung wird immer notwendiger, da die Anzahl der Entscheidungskriterien steigt und viele Kriterien miteinander „verzahnt“ sind und die eigentlichen Problemthemen immer mehr im politischen und persönlichen Gezänk „untergehen“: Die Abwanderung junger Familien ist besorgniserregend: in der Altersgruppe der 25 bis 29 jährigen verlassen seit Jahren rund 350 bis 380 Personen p.a . Gröbenzell. Gegenüber der Altersgruppe der 18- 24jährigen ist dies ein Schwund von fast 30%. Seite 9 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Die Zunahme der Bürger über 65 ist besorgniserregend: In den Jahren 2001 bis 2011 ist die Bevölkerung von Gröbenzell im Alter von 65 und mehr Jahren von 15 auf 24% gestiegen. Tendenz weiterhin stark ansteigend. Heute leben bereits rund 6000 Senioren, ca. 26%, in Gröbenzell. Auch wenn die Senioren in Gröbenzell insgesamt gut aufgestellt und vernetzt sind, besteht seit vielen Jahren ein Nachholbedarf für Senioren : Einkaufsmöglichkeiten bes. im Ortszentrum, kurze Wege, altersgerechte Verkehrsanbindungen, altersgerechter Wohnraum (!), Betreuungsund Wohngemeinschaften für Demenz- und Dread-Disease- Kranke, etc. Die Versorgung und Pflege der zunehmenden Zahl älterer Menschen in den eigenen vier Wänden muss neu durchdacht und verbessert werden. Die Gemeinde „vergreist“ und die gut ausgebildeten „Jungen“ ziehen fort. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips lässt sehr zu Wünschen übrig: Der Gartenstadtcharakter wird immer mehr ausgehöhlt. Der Schutz der Natur, der biologischen Vielfalt und unserer natürlichen Ressourcen, sowie die Sicherung der Luft- Wasser und Bodenqualitäten wird immer problematischer gehandhabt : Spielplätze im Straßenraum, Bodenversiegelung bis an die Nachbargrenze, Volldiscounter am falschen Platz, etc. sind denkbar schlechte Umsetzungen des Nachhaltigkeitsgedankens, zu dem sich der Gemeinderat im März 2000 nach den Vorgaben der lokalen Agenda 21 und im SRP-1980 verpflichtet hat. Neben baukulturellen Aspekten sind Fragen der Ökonomie, der Ökologie , des Verkehrs und der Energieeffizienz in allen Phasen der Planung und Umsetzung gleichrangig zu berücksichtigen. Bürgerflucht - die lokale Gröbenzeller Politik überzeugt nicht (immer): Viele Gröbenzeller verlieren das Interesse am politischen Leben oder wenden sich von einer Politik ab, die ihre eigenen Beschlüsse nicht mehr zu kennen scheint, die keine überzeugende Vision, keine durchdachten Konzepte oder Alleinstellungsmerkmale vermitteln kann, deren Sitzungen stark von politischen und weniger von sachlichen Argumenten geprägt ist und bei dem das Gemeinwohl zwar in den Wahlprogrammen schön angepriesen aber oft ungenügend, zu langsam und zu unverständlich umgesetzt wird. „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“ Nicht geschulte Verantwortungs- und Entscheidungsträger sind daher, ganz allgemein gesehen, oft sehr überfordert (*1). Eine ganzheitliche Rahmen- und Detailplanung, eine bessere Mitbeteiligung der Bürger an wichtigen Entscheidungen, und ggf. eine effizientere Verwaltung sind Wege solche Herausforderungen zu meistern. Im Baubereich können zukunftsfähige Lebensräume und –qualitäten nur durch ein intensives Zusammenwirken aller Beteiligten, Akteure und Experten (Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und (Beratende) Ingenieure (*2) ), städteplanerisch sinnvoll gestaltet und umgesetzt werden. (*1) Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das menschliche Gehirn optimalen Entscheidungen bei mehr als 7 Parameter (linear), oder 2-3 Parameter nichtlinear nicht mehr oder nicht mehr optimal verarbeiten kann. Im Umkehrschluss muss daher gefordert werden, dass Entscheidungsträger, die wissenschaftliche Entscheidungsmethoden nicht beherrschen oder transparent darstellen, zu ihrem Amt nicht befähigt sind. Ein Auto darf man auch nicht ohne Führerschein fahren! Integrative Lösungsansätze sind oft hoch komplex und weit mehr als nur die Summe der jeweiligen Einzelteile, -parameter. (*2) auf die Nennung weiblicher Formen, z.B. Bürgerinnen, wurde aus sprachökonomischen Gründen verzichtet. Im technischen Bereich gibt es eine Vielzahl von Methoden multidimensionale, nicht lineare Probleme optimal zu lösen. In diesem Konzeptpapier werden u.a. sehr einfache und erprobte Methoden kurz vorgestellt. Seite 10 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski 3. Systemansatz zukünftiger Gemeinde – und Stadtentwicklung Ein übergeordneter Gestaltungswillen geht schnell verloren, wenn Bauantrag für Bauantrag im Kleinen bearbeitet wird (*4). Heute gilt es alle kommunalen Handlungsfelder wie Gemeindestruktur, Gemeindeplanung, Gesundheit, Soziales, Mobilität, Wohnen, Wirtschaft, Arbeiten, Umwelt, Lernen und Kultur integrativ mit- oder aufeinander abzustimmen. Dabei wird die Gemeinde bzw. Gemeindeentwicklung als ein Ganzes gesehen und verstanden (Systemansatz). Eine isolierte Betrachtungsweise hat keine Zukunft mehr! Das Gemeinde- oder Kommunalmanagement hat die Aufgabe gemeinsam erarbeitete Visionen umzusetzen, um allen Bürgern hohe Lebensqualität zu bieten. Es geht um die Sicherung der Zukunftsfähigkeit. Hierbei spielen die vier wechselseitig voneinander abhängigen Pfeiler wirtschaftlicher Wohlstand, soziale Sicherheit, die Stabilisierung der ökologischen Systeme und Standort-Ziele (Gartenstadtcharakter, etc.) eine unverzichtbare Rolle. Ziel ist es, die "am besten geeignete Strategie" für die Zukunftsfähigkeit der Kommune zu entwickeln, umzusetzen, fortzuschreiben und regelmäßig zu überprüfen (Reviewing / Monitoring). Um eine Strategie umzusetzen sind Leitbilder mit konkreten Leit- und Teilzielen erforderlich, die das gedankliche Wechselspiel zwischen Teil und Ganzheit, das Einordnen von Teilerkenntnissen in ein Gesamtkonzept, sowie das wechselweise Denken auf unterschiedlichen Ebenen der Abstraktion erlauben. Gerade weil die Gemeinde so wenig „Platz“ hat, ist die Abwägung der Möglichkeiten und Spielräume in diesem Wechselspiel von besonderer Bedeutung. Gut abgewogene und nachhaltige Entscheidungen sind daher gefragt! (*4). Oft kommt von kommunaler Seite der Einwand: Die Grundstücke sind im Privatbesitz. Nachdem die Gesetzgebung den „Gestaltungsparagraphen“ freigegeben hat, können wir da nichts machen, .... In der Schweiz schüttelt man über so viel Unverständnis, fehlenden Weitblick, bürgerunfreundliche Ausreden (überlastete Ämter, etc. ) und/oder möglicherweise dem Gemeinwohl zuwiderlaufendes Verhalten nur den Kopf. Der schleichende Prozess einer parzellenweisen Bearbeitung und Verdichtung ist bereits im SRP1980 als planerisch ungezügelt, als negativ und als Auflösungsprozess der Gartenstadt Gröbenzell bemängelt worden. Wollen wir unsere Gemeinde wegen unzureichender Gesetze, nicht nachvollziehbarer Ausnahmeregelungen, privater Geschäftstüchtigkeit, kurzsichtiger oder anders gearteter Entscheidungsträger zu einer „Rumpelkammer“ verkommen lassen ? Unsere Kinder werden uns fragen, was habt ihr damals aus unserer Stadt gemacht ? Warum habt ihr den SRP-1980 derart stümperhaft umgesetzt? 3. Leitziel und Teilziele Erhalt des Gartenstadtcharakters und eines schönen Wohnens: Dieses bereits im Jahre 1980 postulierte Leitziel ist heute noch richtig und gültig. In der Zwischenzeit sind eine Vielzahl neuer Aspekte, Trends und Herausforderungen hinzugekommen, siehe den Punkt 2.4., die in einer zukünftigen Gemeindeplanung mit berücksichtigt werden müssen. Die Entscheidungskomplexität ist gegenüber 1980 erheblich gestiegen. Heute sind zusätzlich Standortqualitäten, Umwelt – und Gesundheits-, soziale und kulturelle -, Verkehrs und wirtschaftliche Gesichtspunkte stärker integrativ zu berücksichtigen. Langfristig ist eine hohe Lebensqualität , eine ausgewogene „Identität“ der Bürger mit der Gemeinde, Grundvoraussetzung für eine gemeinsame Zukunftsplanung und -bewältigung Der Amerikaner Boyd Cohen bildete 2012 die moderne Stadt in drei Funktionsbereichen ab: 1. Sozialtechnischer Aspekt : Ökonomie, Verwaltung, Sicherheit, Nachhaltigkeit, Akzeptanz 2. Technologien + Anwendungen: IKT, Heimvernetzung, zukünftige Einkaufsmöglichkeiten, social media, etc. Seite 11 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski 3. Funktionsbereiche : intelligente Energienutzung, Mobilität, ITK, Infrastruktur, etc. In dem von ihm erstellten weltweiten Städtevergleich im Hinblick auf Innovation, Technologie und Nachhaltigkeit siegten die Städte Wien vor Toronto, Paris und New York. Linz, Salzburg und Innsbruck liegen auf dem Platz 9, 10,12. Offensichtlich können wir von den Österreichern viel lernen! Auch Freiburg, Ingoldstadt und Neumarkt haben aufgeholt, siehe lokale Agenda 21. Wo wird wohl bei einem solchen Städtevergleich Gröbenzell liegen ? Es gibt viele, unterschiedliche Modellbeschreibungen für eine Stadt. Ein interessanter Ansatz teilt die Stadt in 6 charakteristische, intelligente (smart) Bereiche ein, die wiederum unterteilt sind. Klare übersichtliche Modelle haben den Vorteil, dass sie leicht überschaubar sind und dass selten Kriterien vergessen werden. People Bürger • • • • • • Mobility Mobilität Living Leben Environment Umgebung Economy Wirtschaft Government Verwaltung Smart People – hohe Kreativität in einer inklusiven Gesellschaft (siehe Def.) mit zeitgemäßer Bildung für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts Smart Mobility – intermodale Verkehrssysteme mit Priorisierung nicht motorisierter Optionen und umfassender Nutzung von IKT Smart Living – Betonung von kultureller Dynamik und Lebensqualität, Sicherheit und Gesundheit Smart Environment – ‚grüne’ Gebäude, Energie und Stadtplanung Smart Economy – Unternehmertum und Innovation, Produktivität, lokale ebenso wie globale Vernetzung Smart Government – Ermöglichung von angebots- und nachfrageorientierter Politik, Transparenz und offener Zugang zu Daten, IKT und eGovernment Der TÜV Rheinland teilt den Zertifizierungsprozess in 8 Bewertungsfelder auf: Städtebau, Wohnumfeld, Identifikation, Mitwirkung, Architektur, Soziales, Ökologie und Infrastruktur. Es gibt auch Modelle, bei denen mehr als 120 Entscheidungskriterien mit einfließen und berücksichtigt werden. Gleich welches von den verschiedenen Modellen herangezogen wird, die Betrachtungsweise ist, im Gegensatz zu dem SRP 1980, mehr multidimensional und integrativ. Im Gegensatz zum SRP 1980 ist es heute möglich qualitative Parameter in der Bewertung, beim Scoring (ähnlich wie bei der Darlehensvergabe einer Bank) zu bewerten, zu gewichten und dadurch mit einfließen zu lassen. Eine „Subjektivität“ kann mittels statistischer Verfahren in Klassen unterteilt und somit auch quantitativ innerhalb bestimmter Grenzen ermittelt werden. Mögliche Leitgedanken für die Gemeinde Gröbenzell sind: 1. Miteinander gut leben, begegnen und verantwortungsvoll konsumieren 2. mit Qualität wohnen 3. im Einklang mit der Natur leben (Natur bewahren!) 4. Lernen, Kultur, soziale Gerechtigkeit erleben und stärken 5. mehr direkt-demokratisch mitbestimmen 6. verbesserte Mobilitäts- und Verkehrskonzepte umsetzen 7. innovativ und effizient arbeiten, wirtschaften und verwalten 8. global denken, lokal handeln Jede Gemeinde, jede Stadt hat ihr eigenes Zielsystem und ihren eigenen Weg für eine nachhaltige Stadtplanung zu finden. Zur besseren Verständlichkeit wird ein einfaches Zielsystem, ein Zielbaum, für Gröbenzell graphisch übersichtlich dargestellt. Dieses Zielsystem kann nach Bedarf situationsgerecht verfeinert und permanent verbessert werden. Seite 12 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Rahmenbedingungen (politisch, gesellschaftlich, rechtlich, ...) und Finanzierungsmöglichkeiten Akteure Leitziele Teilziele Unterteilziele Standort - gestalterische Qualität Stadt Qualität - städtebaul. Besonderheiten - Siedlungsqualität Bürger, Dialog Haushalte Le- - Frei-, Grünflächen bens- - Bodenversiegelungsgrad Bürger- quali- beteiligung tät Bürger- = LQ - Wohnumfeld qualität - Nachbar , -bebauung - Erholungsqualität - Sicherheit, ... plattform - Wohnobjekt qualität - Wertigkeit Grundstück - Entwurfs-Planungsqualität - Bauausführungsqualität Politik - Energieeffizienz Verwaltung - Gebäudeintelligenz Ökologie & - Schutz natürl. Ressourcen Gesundheit - Schutz der natürl. Vielfalt - Schutz des Ökosystems Wirtschaft- - Schutz der Gesundheit Gewerbetreib. Soziokulturelle - Gesundheitsversorgungsquali. Lebensqualität - Bildungsqualität - Qualität sozialer Infrastruktur - kulturelle Angebote - soziale Wohnraumquali. Interressens- - Quali. soziale Programme gruppen Vereine Mobilität - Verkehrskonzept - Verkehrsmix - Parkraum Medien Qualität des Wirtschafts- - Arbeitsstandortqualität und Gewerbestandortes - Föderungsqualität WQ = WQ - Innovationsqualität - Quali. wirtschaftl. Umfeld Stadtmanagement- - Qualität Stadtentwicklung, - planung qualität - (Bau) Prozessumsetzungs-qualität =SQ - Bürgerqualität Stadtverwaltung - Kommunikations- Beteiligungsquali. Qualitätsmanagement Bewertungssystem Sanktionssystem Übersichtsschema einer möglichen Zielstruktur der Gartenstadt Gröbenzell Seite 13 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Die Unterziele können nochmals untergliedert werden, z.B. gestalterische Qualität a) ästhetische Wirkung (Maßstäblichkeit, spezifische Gestaltung, Dominanz, Kontrast); b) Orientierbarkeit (Klarheit, Einprägsamkeit, Erlebbarkeit, Erreichbarkeit); c) Anregung (Abwechslungsreichtum, Vielfältigkeit, Attraktivität); d) Identifikation (Individualität, Bedeutungsgehalt, persönliche Bindung, Erlebniswert); e) historische Kontinuität (geschichtliche -, bauhistorische - , kunsthistorische Bedeutung und Erinnerbarkeit). 5. Stadt- Planungs-, Entscheidungs- und Zertifizierungprozess Auf Wunsch vieler Leser ist das vollständige Kapitel in den Anhang mit aufgenommen worden. Zum besseren Verständnis wird nachfolgend nur noch das Regelkreismodel allgemein dargestellt. . Visionen Ideen Ziele intern, extern Grobplanung Alternativen Entscheiden Situations-/ Abweichsanalyse Vergleichen Umsetzen Überwachung Ist Gartenstadt Gröbenzell Akteure: Bürger, Stadtverwaltung, Wirtschaftsvertreter, Interessensgruppen, Medien Umwelt, Gesellschaft: soziokulturell, politisch, rechtlich, ökonomisch, ökologisch, (bau)technisch,. Allgemeines Regelkreismodell Seite 14 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski 7. Gemeindeentwicklungsmanagement, Qualitätsmanagement Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nicht Fremdes an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl des Ganzen zu wahren Ambrosius Das Gemeindemanagement und die Gemeindeplanentwicklung ist in erster Linie dem Gemeinwohl verpflichtet! Kernelemente sind die Chancengleichheit von verschiedenen Teilräumen, Alters- und Sozialgruppen (Gender Mainstraming) und schwachen Akteuren, sowie gleiche Beteiligungschancen und ein gerechter Interessenausgleich – sozial und kulturell, ökologisch und ökonomisch. Ein solcher Interessensausgleich kann nur erfolgen, wenn Ziele, Planungen, Entscheidungs- und Überwachungskriterien klar vorgegeben oder gemäß dem Regelkreislaufmodell erarbeitet werden. Evt. auftretende größere Zielkonflikte sollten demokratisch legitimiert und nicht im kleinen Kreis der Verwaltung entschieden werden. Ein Stadtmanagement sollte darüber hinaus bürgerfreundlich, partizipativ, effizient und kostenbewusst sein. Der städtische Planungsprozess wird i.d.R ressort- , akteurübergreifend , ganzheitlich und integrativ verstanden und wird unterteilt in a) Planungs (prozess) management, Normalerweise wird von einem „top-down“ Design (von oben nach unten) ausgegangen, also einer Betrachtungsweise, die von den Leitzielen abgeleitet wird. In Gröbenzell haben die Bürger in den letzten Jahren oft den Eindruck, dass mit einem „bottom-up“ Design gearbeitet wird : zuerst wird eine kleine Parzelle, ein kleiner Bebauungsplan (Gröbenzell hat über 100 Bebauungspläne) geändert und hofft später angrenzende Bebauungspläne in eine „größere Planung“ integrieren zu können. Diese Vorgehensweise ist anfangs einfacher, führt aber nachträglich meist zu teueren und „verkrampften“ Lösungen. Eine Integration, ohne Blick fürs Ganze, ohne Rahmenplanung für ein Stadtviertel oder die ganze Stadt, ist dann oft nicht mehr möglich oder es müssen zu viel Kompromisse geschlossen werden. Chancengleichheit, heißt auch nicht, planen und bauen auf Kosten der Nachbarn ! D.h. Parzellen werden neu und für die Nachbarn nachteilig aufgeteilt, Baulinien oder Tiefgaragen z.T. so weit vorgezogen, dass ein Anpflanzen von Bäumen oft nicht mehr möglich ist (Margaretenweg, Hollerweg, Olchingerstr.....), es werden komplette Gehölze oder Baumgruppen gerodet (Olchingerstr 139,..., Margaretenweg, Erlenstr., Grünfinkenstr., ...) Terrassen werden vor oder bis an die Grundsstücksgrenze gelegt (Hollerweg, Escherriederstr.3a, Grünfinkenstr.), der Boden wird großflächig versiegelt, Stellplätze werden ggf. gegen Ablöse „wegrationalisiert“, der Dachraum wird geschickt zum Wohnraum umgestaltet, dass er nicht zur Bruttogeschossfläche gerechnet wird, etc. Der Umweltschutz, eine sozialgerechte Bodennutzung, das städtebauliche Orts- und Landschaftsbild und der Nachbarschutz bleiben „auf der Strecke“. In der Stadtplanung darf von den prinzipiell gleichrangigen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten nicht einer „weggewogen“, ausgeklammert oder dem Nachbarn zugeschoben werden (da gibt es ja Bäume und Grünflächen! Wo bleibt da der gerechte Interessensausgleich!). Bestechen lässt sich die Natur auf die Dauer nicht. Den Fehler den andere Städte, wie Kassel, längst bedauern, sollten wir nicht wiederholen: Eine strikte Trennung von Wohnen, Verkehr und Einkaufen geht nicht auf. Die Beziehungen und die Vernetzung untereinander muss ausgewogen sein. Daher sind auch Ausnahmeregelungen grundsätzlich zu vermeiden, §1 des BauGB ist strikt einzuhalten. (*6). Seite 15 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Unsere Vision, unsere Vorstellung und unsere Identität mit einer lebenswerten GartenWohfühlstadt darf nicht durch grenzwertige Ausnutzungen oft schwammig und/oder unzureichend formulierter Gesetze oder ungleiche Behandlungen zerstört werden. Bei der Abwägung zwischen Kapital (Gewinn, Eigennutz, ...) und Gartenstadtcharakter, Einzelgut und Gemeingut, ist stets zu bedenken, dass Kapital relativ leicht, die Grünflächen oder der Charakter einer Stadt dagegen sehr schwer ersetzbar sind, oft unwiederbringlich verloren sind. Beide Kriterien sind also nicht gleich zu gewichten! Wir benötigen eine sogenannte Win-Win-Situation : Gemeinde und Bürger müssen „gewinnen“ und nicht allein einzelne Bürger, bzw. Investoren (I win ). Ein zielführendes Gemeindemanagement braucht deshalb eine fortgeschriebene SRP und klare Vorgaben, die von Experten ausgearbeitet und von Bürgermehrheiten getragen werden. Die gegenwärtige „Unbeholfenheit“ und Eigenwilligkeit Gröbenzeller Entscheidungsgremien kann wiederholt in Presseartikeln nachgelesen werden: In der Hand von Investoren, Kommt Schlechtes dabei raus, müssen Gröbenzeller Jahrzehnte damit leben, Erstickt Gröbenzell an selbst geschaffenen Problemen ? Zusagen (damals gemeint war die DB) gelten in Gröbenzell nur solange, bis eine neue Situation eintritt. Und dies ist in Gröbenzell permanent der Fall! Auch wenn die eine oder andere Formulierung überzogen sein mag, Journalisten haben die Gabe bestimmte Sachverhalte gespitzt auf den Punkt zu bringen! Wenn wir Gröbenzeller die dreidimensionale Sprache (Architektur) zunehmend vergessen, dann vergessen wir auch zunehmend einen wichtigen Teil unserer Kultur! Offensichtlich ist dies nur wenigen Bürgern und Entscheidungsträgern bewusst! (*6) Die meisten Ausnahmeregelungen basieren auf gummiartigen Gesetzesformulierungen. Ausnahmen können z.B. beschlossen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde oder wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Ohne klare Leitziele können solche Formulierungen nahezu willkürlich ausgelegt und der eigentliche Sinn des Gesetzes und der Schutz künftiger Generationen, siehe §1 BauGB , problemlos unterlaufen werden. Ausnahmeregelungen sind wirklich nur in extremen Ausnahmefällen zu vertreten und sollten nicht zunehmend zur Regel gemacht werden! b) Projekt- und Umsetzungsmanagement, Oft „vernachlässigt“ aber ebenso wichtig ist das c) Informations- und Kommunikationsmanagement (siehe Kapitel 7) und das d) Qualitätsmanagement e) Beschwerde- und Sanktionsmanangement Das Qualitätsmanagement stellt eine vorgegebene Qualität sicher und umfasst alle Maßnahmen und (Dienst-) Leistungen, die notwendig sind, um die gewünschte Qualität zu erreichen und zu erhalten. Bei der Bauplanung „von gestern“ ging es primär um die Abwendung von Fehlern und Mängeln. Allein das Kriterium Mangelfreiheit ist aber keineswegs ausreichend, um eine Aussage über die Seite 16 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Qualität eines Gebäudes zu treffen. Gestaltungs-, Nutzungs-, Wohnumfeldqualitäten, usw. spielen hier ebenso eine wichtige Rolle (s.u.). Ein global gehaltener Bebauungsplan und eine allgemein gehaltene funktionale Baubeschreibung ( ist so bei vielen Bauträgern heute noch der Fall) reichen bei weitem nicht aus, um eine gewünschte hohe Gebäudequalität zu erreichen. Bei der Gebäudeplanung „von heute“ werden eine Reihe zusätzlicher Objektqualitäten verlangt, wie Städtebauliche Qualität Gestalterische Qualität Technische Qualität Funktionale Qualität Ökologische Qualität Wirtschaftliche Qualität Gesamtnutzen innerhalb des gesamten Lebenszyklus Mit dem fertiggestellten Bauwerk ist der Qualitätsprozess aber noch nicht abgeschlossen. Der Betrieb und Unterhalt eines Gebäudes, sowie der Rückbau (die Entsorgung) gehören zum Lebenszyklus der baulichen Infrastruktur und unterliegt qualitativen sowie ökologischen Anforderungen. Es kommt letztlich auf die tatsächlich gewollte, geplante und integrative Umsetzung an. Das Qualitätsmanagement muss das sicherstellen und sollte ein integraler Bestandteil der kommunalen Verwaltung sein. Dies setzt aber auch voraus, dass die Ziele und Kriterien möglichst genau definiert und in gewissen Grenzen mess-, bewert- und kontrollierbar sind. Ist das nicht möglich oder wird es unterlassen, wird der Regelkreis unterbrochen. Dann kann auch keine Evaluierung, keine Abweichanalyse gemacht werden, um daraus wieder neue Schlüsse und Verbesserungen zu ziehen, die wieder in die Planung zurück fließen. Mehrarbeit und Chaos sind dann vorprogrammiert. Ein Gemeindemanagement bei dem die Qualitätssicherung nicht funktioniert, kann auch nicht gut „performen“. Der SRP- 1980 wurde zunehmend ausgehöhlt, weil die Gemeinde keine vollständige Qualitätssicherung durchführen lässt oder offensichtlich zeitweise hohe Planungsziele oft ohne erkennbaren Grund aufgibt. Den Bürgern ist es schwer zu vermitteln, wenn viele Gemeinderatsmitglieder oder auch einer der neuen Bürgermeisterkandidaten ihre Reden und Texte gern mit einer „schönen Gartenstadt Gröbenzell“ ausschmücken, diese zunehmend immer weniger zu erkennen ist. Eine Überarbeitung der SRP –2015 macht nur dann Sinn, wenn eine hochwertige Qualitätssicherung in der Bauleitplanung vorgesehen ist, die von unabhängigen Fachleuten durchgeführt wird (*7). Es gibt Städte die hierfür einen eigenen unabhängigen Rat oder eine eigene Kommission einsetzen, z.B. in Freiburg gibt es einen Nachhaltigkeitsrat, der z.T. erhebliche Vollmachten, Einfluß- und Sanktionsmöglichkeiten hat. Wenn wir unseren Kindern und Enkeln ein intaktes ökologisches, soziales und ökologisches Gefüge hinterlassen wollen, muss die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität sorgfältig erarbeitet, umgesetzt, streng und unabhängig kontrolliert und ständig verbessert werden. (*7) unabhängig deshalb, weil Personen, die zuvor bereits Bewertungen durchgeführt haben, oder direkt betroffen sind, oftmals zugunsten ihrer alten Bewertung oder Situation entscheiden. Gutes Management hat nichts mit Wunschdenken zu tun: „Wir gehen davon aus, dass die eingereichten Pläne vollständig und richtig sind und plankonform umgesetzt werden!“ Jeder erfahrene Bauleiter kann über solche gutgläubigen Äußerungen von Entscheidungsträgern nur staunen. Eine Gartenstadt oder ein Bauamt ohne wirklich wirkungsvolles Sanktions- Baumanagement kann oder will seine Leitziele nicht umsetzen. Die Folge ist ein „Bau Wild-West“ . Seite 17 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Stadt –und Gemeindeverwaltungen stehen heute vor ähnlichen Problemen, wie die Industrieunternehmen vor etwa 20 Jahren: alles sollte effizienter, intelligenter, kostenbewusster und partizipativer ablaufen. Viele Industrieunternehmen haben es geschafft, ihre internen Strukturen (Organisation und Prozesse) umzugestalten und setzten damals auf modernste IT-Technik, z.B. ERP-Systeme (Enterprise Ressource Planning) oder 3D- Simulationen bei Fertigungsabläufen. Analog hierzu denken heute führende Wissenschaftler darüber nach, wie eine sicherere, durchgängige, kooperative und effiziente IT- gestützte Stadtbeobachtung, -planung, -entwicklung, -verwaltung, kommunikation und -steuerung z.B. in Form eines „Integrativen City Management Cockpit“ eingeführt werden kann. Die Prozesse werden möglichst umfassend und barrierefrei als Service „process as a service“ jedem Bürger in Echtzeit transparent sichtbar, mitbestimmbar und überprüfbar gemacht. Im Rahmen eines erweiterten Integrativen City Management Cockpit können alle Stufen der Qualitätskontrolle zeitnah oder online transparent für alle dargestellt werden. Diese Systeme befinden sich z.T. noch in Entwicklung, aber warum sollte Gröbenzell sich hier nicht an einem solchen Forschungsvorhaben beteiligen. Ein weiterer interessanter Ansatz ist das sogenannte Living Lab „ Urbane Technologien“ das derzeit in Hannover erprobt wird. Bei diesem Lab geht es darum, die städtischen Genehmigungs- und Versorgungsprozesse deutlich zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Das zukünftige Gemeindemanagement hat sich dem tiefgreifenden und schnellen Wandel von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft zu stellen und die Umsetzung der Vision einer integrativen, prosperierenden, kreativen und zukunftsfähigen Kommune, die allen Bürgern hohe Lebensqualität bieten, zu gewährleisten. Ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung kann durch eine sichere elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen bewerkstelligt werden ( E-Government). Die Prozesse werden beschleunigt, die Kommunikation vereinfacht und damit die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns erhöht. Kostenintensive Parallel- und Doppelent- und abwicklungen werden vermieden, wenn über Verwaltungsgrenzen hinweg zusammengearbeitet wird. Dieser Leitgedanke wurde im Jahr 2009 in dem neugeschaffenen Art. 91c im Grundgesetz verankert. Instrumente, z.B. ein integratives City Management Cockpit oder das Public Innovation Management (siehe Kapitel 7) sind Antworten darauf, wie langfristige Ziele jenseits von Parteipolitik und gesetzten Zeitfenstern als wesentliche Bestandteile von nachhaltiger und transparenter Governance verankert werden können?« Der Wirtschaftsstandort Gröbenzell könnte durch ein „Expert Innovation Management“ effizient verbessert werden. Kleinere und mittelständische Unternehmen könnten mit dem Expert know-how , günstigen Voraussetzungen und der Anbindung an die Münchner Universitäten in zukünftigen Milliarden-Märkten tätig sein oder werden, wie Medizintechnik, neue Materialien und neue Baustoffe, Nanotechnik oder elektrisch gedruckte Schaltungen. Im Gegensatz zu manchem Baulöwen, macht es Sinn, Vorbereitungen zu treffen und ggf. den Teppich auszurollen, denn mittel- und langfristig wäre das mehrfach ein gutes Investment für die Gartenstadt. 7. Kommunikative Herausforderung Wer nicht mitwirken kann, verliert nach dem Interesse auch das Gespür für Verantwortung in der Gesellschaft Vorwort: Bei verschiedenen Diskussionen, kam immer wieder zum Ausdruck, dass den Bürgern großzügige Grünzonen, schönes, ruhiges Wohnen, gute Verkehrsanbindungen sehr wichtig sind, sie aber auch die Problematik der hohen Bodenpreise, der zunehmenden Bodenversiegelung und der nicht immer überzeugenden Informations- und Entscheidungspolitik sehr bedauern. Seite 18 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Wiederholt waren folgende Kommentare zu hören: Warum wissen wir das nicht? Warum erfahren wir das nicht? wir verstehen nicht, warum so gebaut werden darf und woanders nicht, wir wollen mehr mitentscheiden, warum nicht gleiches Recht für alle ? Und Ausnahmeregelungen für bestimmte Leute? Offensichtlich gibt es viele Kommunikationsprobleme : a) die derzeit gültige städtebauliche Rahmenplanung ist weitestgehend unbekannt. b) Die Bürger fühlen sich schlecht informiert und verstehen oft weitreichende Entscheidungen im Baubereich nicht. c) Wichtige Grundsätze einer kommunalen Politik, wie Gerechtigkeit, Glaubwürdigkeit und Transparenz werden - speziell im Baubereich - zunehmend beschädigt. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass sich eine gewisse Politikverdrossenheit breit macht. Es herrscht jedoch Einigkeit darin, dass Demokratie erst dann lebendig wird und stabil bleibt, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht nur im Wahlkampf den Eindruck vermittelt bekommen, dass ihre Stimme etwas zählt. Deshalb ist es von großer politischer Bedeutung, dass über Vorhaben der Gemeindeplanung frühzeitig und umfassend informiert wird, um diese dann mit allen Interessierten intensiv erörtern zu können. Problemstellungen in der Gemeindeplanung bedürfen daher eines intensiven Dialoges. Die Bürger sind die „Nutzer der Stadt“. Sie kennen sich in deren „Gebrauch“ aus, wissen um Probleme und Möglichkeiten und können so vielfältige und wichtige Anregungen geben. Weil die Bewohner vor Ort die „Experten des Alltags“ sind, kommt ihnen eine besondere Bedeutung als Dialogpartner für andere Experten zu. Bei der Frage nach dem, was sein soll, bei der Auseinandersetzung über Ziele, Werte, Ethik sind Laien oft hoch kompetent aber auch gefordert zugleich. Für die Qualität von Planungsprozessen ist es von großer Bedeutung, die verschiedenen Wissensarten (instrumentelles Wissen , Faktenwissen , prozedurales und praktisches Wissen) zusammenzuführen. Deshalb ist auch der Kommunikationsprozess in einer Gemeinde von so hoher Bedeutung und ist nicht allein von einer kleinen Verwaltung zu bewältigen, die nur einen kleinen Teil des Expertenwissens bereitstellen kann. Das Leitbild der Kommunen hat sich geändert, auch wenn in einigen Gemeinden die Uhr stehen geblieben zu sein scheint. Kommunale Verwaltungen sollen sich nicht mehr als hoheitliche Organe verstehen, sondern als „Dienstleister“ für die Bürger einer Stadt /Gemeinde. (Kommentar von Heiner Geißler : Die Zeit der „Basta-Entscheidungen” ist vorbei! ,siehe Stuttgart 21: „Die Bürger wurden nie gefragt!” oder Castor-Transport: „Bürger werden nicht eingebunden!” . Prof. G. Banner erklärt anschaulich die Entwicklungsstufen einer Gemeinde OrdnungsDienstleistungsBürgerKommune Kommune Kommune bis 1980 90er (20)00er Rechtmäßigkeit Leistung Lebensqualität, Ziel Fokus Steuerung LeitungsVerständnis Staat Hierarchie Administration Abnehmer Markt Management sozialer Zusammenhalt Bürger Netzwerke Governance, strategische Führung Verwaltungen vergessen gerne, dass sie nicht eigenständige Unternehmen sind, sondern eingebunden in einen politischen Auftrag, in eine genehmigte städtebauliche Rahmenplanung, zu der sie sich freiwillig verpflichtet haben, und die nicht von Fall zu Fall vergessen oder unterschiedlich ausgelegt werden darf oder sollte. Für öffentliche Planungen ist die Auseinandersetzung mit der Vielfalt von Interessen und Seite 19 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Gesichtspunkten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Interessen und Belange der Bürger sind „gegeneinander und untereinander“ gerecht abzuwägen und nicht einseitig oder bevorzugend zu entscheiden. „Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“, § 3 des BauGesetzbuches. Baukultur ist mehr als nur Baukunst. Sie ist ein Spiegel unserer Gesellschaft und unseres Zusammenlebens und damit auch Prozesskultur, die Veränderungen und Wandel berücksichtigt. Dafür braucht es das Gespräch, die Kommunikation und die Auseinandersetzung zwischen allen am Planungs- und Bauprozess Beteiligten. Es geht darum, Verantwortung zu teilen, gemeinsam die Probleme zu erörtern und sich zu fragen, worin der gesellschaftliche Mehrwert liegt, -- nicht nur der Mehrwert eines Einzelnen oder eines Investors--. Sicherlich ist dies von Fall zu Fall abzuwägen, aber ohne übergeordnetes Ziel, ohne SRP, gibt es keinen dauerhaften, erfolgreicher Weg. Gerade bei sehr spartanisch formulierten Bebauungsplänen kann ein SRP eine große Entscheidungshilfe sein. „Partizipation auf der Ebene muss von Anfang an und nicht erst anhand fertiger Pläne erfolgen.“ Die Einsicht oder der Aushang mit einem Zeitfenster von 4 Wochen ist oft absolut unzureichend. Welche „Baukultur“ in der Gemeinde wichtig sind, ist nicht alleine eine Frage der Verwaltung oder von Architekten. Das ist primär eine Frage der Bürger, die in der Gemeinde wohnen und leben und ein Recht haben, ihre Gemeinde mit zu gestalten und zu verschönern! Die Verwaltung muss die Bürger ernst nehmen und darf sich nicht hinter Personalmangel oder oft veralteten oder unzureichend durchdachten und formulierten Gesetzen verschanzen. Ein aufgeklärter Bürger will wissen und sehen, was wie geplant und tatsächlich umgesetzt wird. Es muss auch in überschaubaren Zeiträumen passieren, ansonsten erlahmt das Interesse und die Bereitschaft zur Kooperation. Beteiligung braucht Zeit, personelle Kapazitäten und kostet Geld. Dennoch gilt: keine Beteiligung – aus Gründen der Politikmüdigkeit und des mangelnden Engagements -- ist wesentlich teurer als jede Partizipation. Die Verwaltung muss bereit sein, über die Ziele und die konkreten Planungen in der Gemeinde im Dialog – auf gleicher Augenhöhe- mit den Bürgern zu sprechen . Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Arbeitspapier Städtenetzwerk, Berlin, 2011 Zukunftsfähigkeit setzt Bürgerbeteiligung voraus. Jede Nachhaltigkeitsstrategie ist nur mit und nicht gegen den Bürger umsetzbar. Die Bürger müssen sich sowohl mit dem Prozess, als auch mit dem späteren Ergebnis (Leitbild) identifizieren (können). Es ist deshalb wichtig einen breiten Konsens in der Bürgerschaft für die langfristige Vision und für Umsetzungsprojekte zu erreichen und zu gewinnen. Bei großen Planungen werden Bürger miteinbezogen. Allerdings sind die Umsetzungszeiten recht lang, so dass das Interesse in Gröbenzell zunehmend abnimmt, z.B. Bahnhofstr.. Bei kleineren und mittleren Planungen, z.B. Olchingerstr 139, Erlenstr., Kirchenstr. ,etc. , , werden die Bürger meist nicht ausreichend informiert und in die Planung integriert. Eine kurze Information, eine Einsichtnahme oder ein Aushang von 4 Wochen vor den „Sitzungen“ ist i.d.R. nicht ausreichend. Nachdem im Feistellungsverfahren die Nachbarn nicht mehr informiert werden (müssen), besteht ein erheblicher kommunikativer Nachholbedarf an Informationen, an Partizipation, an Kooperation. Anmerkung: Eine sorgfältige Bestandsaufnahme, eine fachkundige Problemanalyse und Ausarbeitung sind Grundlagen für einen qualifizierten Dialog. Seite 20 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Interessante Mitwirkung -Möglichkeiten sind: 1.Das Dialogverfahren auf Basis moderner Governancestrukturen, (Die Veränderung von Regelungsstrukturen durch die Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure, nach den Prinzipien: Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen, klare Verantwortlichkeiten, Rechenschaftspflicht und Fairness), Qualitätssicherung durch Kundenfeedback und Wirkungsmessung. 2. Im Planungsbereich das Open-Source und Open Data Verfahren, in denen sich jeder zu Fragen der Gemeindeentwicklung oder zu Problemen im einzelnen äußern kann. Neuer soziale Medien und ein kollaboratives und aktives Beschwerdemanagement können hierzu genutzt werden (Sammlung von Bürgermeinungen, von Ideen und Konzepten, Fotos, Kommentaren, Bewertungen, etc.). Auch Moderationen und Workshops wären hilfreich. 3.Beratungsgremien, z.B., Zusammenarbeit in Zielgruppen, Gemeindeforum, Forum- ,Agenda 21Arbeitskreise, Gemeindegestaltungskommission(en) in denen Einzelfragen und -projekte erörtert werden und der Dialog mit den politischen Gremien und der Öffentlichkeit gegeben ist. 4.Public Innovation Management: qualifizierte Zielgruppen denken über die Qualität und EffizienzVerbesserung von Themen nach, wie : eGovernment, eHealth, Public Security, Smart Mobility, Smart Communication, Smart Energy, etc. (IT- gestütztes- Stadtmanagement, - Gesundheitswesen, öffentliche Sicherheit, intelligente Verkehrssteuerung, Kommunikation und intelligenter Energieeinsatz ). Als Medium für Kommunikationsprozesse gewinnt, neben der Presse, qualifizierter Moderationskreise und unverzichtbarer persönlicher Kontakte (z.B. in Diskussionsforen), das Internet immer mehr an Bedeutung. Das gilt vor allem für interaktive und dialoggesteuerte Beteiligungsformen und digitale Bürgerentscheide. Die Fa. SAP lässt ihre Aktionäre heute bereits online, per Internet, abstimmen. Einzelne in sozialen Netzwerken spontan gebildete Interessengruppen können sich durchaus schneller und partizitiver organisieren als Kommunen, Behörden oder sogar Unternehmen. Diese Entwicklung ist auch bei einem Gemeindemanagement zu berücksichtigen. Demokratie ist manchmal mühsam – aber sie ist der Feind der Mauschler, der Korrupten und der Autokraten! 8. SRP-2015; Vision without action is a dream . Action without a vision is a nightmare Eine Vision zu haben, ohne zu handeln ist (nur) ein Traum. Zu Handeln, ohne eine Vision zu haben, ist ein Alptraum ! Eine Gemeinde ist ein hoch vernetztes System! Die Komplexität der Entscheidungen – auch in Gröbenzell- nimmt ständig zu. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hier wird nicht aus der städtebaulichen Rahmenplanung Gröbenzell, sondern aus dem Baugesetzbuch (BauGB), §1 , zitiert. In einem anderen Werk mit verpflichtendem Charakter steht: • eine angemessene innerörtliche Durchgrünung ist sicherzustellen, • das Klima innerhalb der Gemeinde (Gröbenzell) ist zu verbessern • die Lebensräume für Tiere und Vögel ist zu sichern. Seite 21 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Hier wird nicht aus der städtebaulichen Rahmenplanung Gröbenzell, sondern aus der Baumschutzordnung vom 15.8.2010 auszugsweise zitiert. Was versteht denn die Gemeindeverwaltung heute unter gerechter Bodennutzung, Erhalt des Orts- und Landschaftsbildes, weitläufigen Grünstreifen, Klimaschutz, baukultureller Entwicklung und ihren freiwilligen Verpflichtung zum SRP 1980 und den Grundsatzbeschlüssen? Welchen Sinn macht es, wenn zunehmend hoch problematische Einzelentscheidungen getroffen werden, die einer übergeordneten Planung, den Bebauungspläne und Satzungen, zuwiderlaufen Ganze Gehölze und Baumgruppen lässt man abholzen, auch außerhalb der Baugrenzen. ( Wird so das Klima verbessert? Werden so Lebensräume für Tiere und Vögel gesichert ?). Grund und Boden werden derart hoch versiegelt, dass Bäume meist nur noch am Rande vereinzelt oder auf Kosten der Nachbarn stehen bleiben oder angepflanzt werden können. Baukörper oder Terrassen werden direkt bis an oder auf Grundstücksgrenzen genehmigt. Wo hat die Gartenstadt dann noch Platz? Wie wird das Gröbenzeller Ortsbild baukulturell erhalten und weiterentwickelt? Im amerikanischen Zitat heißt es: Handeln ohne ein Vision zu haben, ist ein Alptraum ! Weitere Alpträume soll der fortgeschriebene SRP verhindern ! Eine Gemeindeplanung muss allen Akteuren die Win-Win- Situation für Gröbenzell nach gemeinsam festgelegten Leitzielen erklären und klar vorgeben. Es sind nicht Gesetze und Normen, die eine „Gartenstadt“ erfolgreich machen – sondern es sind die Menschen, die ihre Visionen und Ziele konsequent unter Berücksichtigung aller Punkte in ausgleichender Form in einer Win-Win –Situation umsetzen “ Eine städtebauliche Rahmenplanung (SRP) gibt die großen zukünftigen Leitziele und vorstellungen der Gemeinde/ Stadt wieder, um Entscheidungen über kleinmaßstäbliche Ansätze, wie so oft recht spartanisch und unvollständig in den Bebauungsplänen formuliert, zu erleichtern. Eine SRP ist wesentlich mehr und visionärer als eine Bauleitplanung. Zu wünschen wäre auch, dass ein SRP mehr Rechtsicherheit gibt, auch wenn dieser für die Stadt/ Gemeinde nur freiwillig bindend ist. Wesentlich bessere Bebauungspläne und andere verbindliche „Umsetzungsvorgaben“ sind gerade beim Bauen im sogenannten Freistellungsverfahren wichtig, da sich hier der Bauherr nur an den heute noch sehr knapp gehaltenen Bebauungsplan und an gültige Baugesetze halten muss, ansonsten darf nahezu „vogelwild“ gebaut werden. (Das ist keine Win-Win- Situation!) Der Gang zum Gericht, wie so oft von den Bauämtern empfohlen, ist im nachhinein eine schlechte Lösung für alle und besonders für nachbarschaftliche Beziehungen. Sowohl die Bundesregierung als auch der Deutsche Städtetag empfiehlt einen stärkeren Gebrauch von einer integrierten, strategischen Stadtentwicklungsplanung als Grundlage für Prioritäten, Evaluierungen und Förderprogramme zu machen. Auch im Aktionsprogramm der Agenda-21 werden Handlungsaufträge für eine nachhaltige, kommunale Stadt- Entwicklung integrativ und umfassend gesehen: • Nachhaltigkeit aus ganzheitlicher Sicht „als Regenschirm oder Dach“ für Umwelt, Soziales, Kultur und Wirtschaft, • Verabschiedung und Umsetzung städtebaulicher Leitlinien in den Bereichen städtisches Umweltmanagement, Bodenpolitik, Infrastrukturplanung, kommunales Finanz- und Verwaltungswesen, etc., • breite und qualifizierte Bürgerbeteiligung, • Good Governance Strukturen für den Gesamtprozess, • hohe Ergebnisqualität Eine verbesserte städtebauliche Rahmenplanung (SRP) - 2015 erscheint sehr sinnvoll und dringend notwendig! Seite 22 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski 1. der bestehende SRP war und ist heute noch ein überzeugendes und schlüssiges Grundkonzept. 2. Zusätzliche Herausforderungen an die Gemeinde/Stadt Gröbenzell sind seit 1980 stark gestiegen. Soziale, kulturelle, ökologische, verkehrstechnische und wirtschaftliche Gesichtspunkte sind heute „gewichtet“ mit einzubeziehen. Vor allem die Identität der Gartenstadt muss gewahrt bleiben und dennoch neue (Lebens-) Qualitäten geschaffen werden. Eine Vielzahl von Zielen, Qualitäten und Maßnahmen müssen von allen Akteuren neu durchdacht, besprochen und beschlossen werden. 3. Wir formen heute die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder und sind verantwortlich, was in Zukunft geschieht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Appelle oder Absichtserklärungen allein nicht mehr ausreichend sind. Eine verbesserte städtebauliche Rahmenplanung (SRP) – 2015 sollte die Leitziele für die „konsequente“ Planumsetzung vorgeben, ansonsten „versandet“ auch ein neuer Plan recht schnell. Mit berücksichtigt werden muss ein Paradigmawechsel auf verschiedenen Ebenen: So wie sich das Leitbild der Kommunen im Laufe der Jahre gewandelt hat (siehe Kapitel 7) - von der Ordnungs- zur Bürgerkommune- , so wandelten sich auch die Ansprüche der Bürger - vom passiven Bürger zum Mitgestalter (Teilhaber) so wandelt sich auch die Anforderung an eine moderne SRP-2015 - von einem Steuerungs- zu einem Regelkreis -Modell - von der Betrachtung einzelner Bereiche zu einer integrativen, ganzheitlichen, multidimensionalen Betrachtung; Mit Nachdruck ist auf die Sicherstellung und effiziente Durchführung gemeinsam postulierter nachhaltiger Leitziele zu achten, durch Vorgaben oder Umsetzungsvorschriften: 1. wie eine SRP –gerechte Entscheidungsfindung vorgenommen werden kann und soll (Leitziele, Zielsystem, Gewichtungs- und Bewertungssystem, Entscheidungssystem) 2. wie ein Qualitätsmanagement und eine Qualitätssicherung erfolgen kann und soll, 3. wie verstärkt eine Kommunikation, ein Dialog und Beteiligung mit den Bürgern und allen anderen Akteuren auf gleicher Augenhöhe erfolgen kann und soll, 4. eine Evaluation, eine Abweichanalyse erfolgen kann und soll, 5. wie Verbesserungsvorschläge erneut unter Beteiligung aller Bürger in die Planung mit eingebracht werden können und sollen, 6. wie weit es notwendig ist, neue Bebauungspläne und Satzungen für eine nachhaltige Gartenstadtbebauung aufzustellen (Nachbarschutz, GFZ, Grünflächenanteil, etc.) 7. wie und in welchem Umfang Planverstöße geahndet werden sollen und können, 8. wie weit computergestützte Systeme die Verwaltung, die Bürger und andere Akteure beteiligen und/oder entlasten können oder sollen, 9. wie die Effizienz des Stadtmanagements bei hoher Qualität und Good Governance Strukturen noch gesteigert werden können, 10. wie weit eine Kooperation, Vernetzung und ein Vergleich mit andern Städten durchgeführt werden soll. Je früher wir anfangen, desto besser! Es sollte uns nicht abschrecken, obwohl hier ein gutes Stück Arbeit vor uns liegt. Es wird Zweifler und Nörgler geben - welche Ziele, welche Modelle, welche Bewertung, etc. ?Es wird „Isolierer“ geben, die erst Teilbereiche lösen wollen, dann aber schnell den Überblick und das Ganze aus den Augen verlieren (*8). Doch diese Probleme sind lösbar, wenn alle konstruktiv mit Experten zusammenarbeiten. Selbst die überstolzen Engländer waren recht überrascht, als Olympia 2012 in London , von Deutschen entscheidend mitgeplant, so erfolgreich ablief. Seite 23 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Kompetente Planung und Umsetzung zahlt sich aus! In keinem Schritt einer Projektumsetzung kann mehr eingespart werden, als in einer fundierten Planung und einer darauf abgestimmten, systematischen Umsetzung. Hohe Lebensqualität und Nachhaltigkeit fordert seinen Preis: Ein gutes Stück Arbeit liegt nicht nur im neu fortgeschriebenen SRP , sondern auch in einer damit verbundenen, dialogfreundlichen Verwaltungsmodernisierung, einem Gemeindemanagement, das sich diese kulturellen Umbrüche verinnerlicht die Grundsatzbeschlüsse und den SRP aktiv und konsequent verteidigt und einer neuen Verantwortungs- und Beteiligungskultur aller Akteure, besonders der Bürger. Wenn dieses Modell konsequent umgesetzt wird, hätte Gröbenzell die Chance aus einer „Verlierer (loser) –Position“ in eine „Gewinner (best of class)- Position“ aufzusteigen. (*8) Dem Autor ist es wichtig, erstmals einen Überblick zu geben, um die Komplexität und „Verzahnung“ der einzelnen Teilbereich aufzuzeigen. Aus diesem Grund werden noch nicht fertige Lösungen präsentiert, sondern Wege, Modelle und Verfahren, wie solche Lösungen gemeinsam erarbeitet und von der Bürgerschaft mehrheitlich mit getragen werden können. 9. Zusammenfassung Nicht weil die Dinge schwierig sind, wagen wir sie nicht, sondern weil wir sie nicht wagen, sind sie so schwer ! (Seneca) Die derzeit gültige SRP (städtebauliche Rahmenplanung) ist nach wie vor aktuell und zeigte bereits vor 30 Jahren eine damals hoch innovative Lösung für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Gartenstadt, der „Green City,“ Gröbenzell auf. Da die Welt um uns und in unserer Gartenstadt komplexer geworden ist, müssen heute mehr Köpfe in ökonomischer, sozialer, kultureller und finanzieller Sicht integrativ miteinander denken. Das geht weit über das Thema Ökologie und Energie hinaus. Das verlangt ein Commitment aller Beteiligten, eine Good (e)Governance, die „Bewahrung der Schöpfung“ und ein verantwortungsvolles, nachhaltiges Handeln. Gröbenzell braucht eine fortgeschriebene Rahmenplanung, einen Masterplan, braucht aktuelle Leitziele, Regeln, die zukunftsweisend, nachhaltig und effizient sind und die Wohn- und Lebensqualität möglichst aller Bürger in der Gartenstadt, wenn möglich im gleichen Maße, verbessert und verschönert. Dieses sich langsam einschleichende Klein-Klein, das neue „Bauen auf Kosten der Nachbarn“ ist sofort abzustellen! Unsere Baukultur ist auch ein Spiegel unserer Gesellschaft und sollte nicht zur Bau-Unkultur ausarten. Aktives Mitarbeiten und Umdenken wird von allen Akteuren gefordert. Es verlangt Mut, Vorstellungskraft und hohes Einfühlungsvermögen sich diesen Herausforderungen zu stellen und weitsichtige, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Es (er)fordert neue Wege, neue Strukturen und neue ITK-Werkzeuge für das Gemeindemanagement in Kooperation mit den Bürgern. Welche Aufgaben städtebaulich wichtig sind, können und sollten nicht allein Ämter und Architekten, sondern auch alle betroffenen Bürger (mit)verantworten, die ihre Lebens- und Wohnqualität selbst bestimmen, erarbeiten und sinnvoll umsetzen wollen. In 8 Kapiteln wird ein erster Überblick und auch neue Anregungen gegeben, um einen „Mehrwert“ für die Gartenstadt Gröbenzell ganzheitlicher, effizienter und kooperativer zu gestalten. Wichtig ist neben dem hohen Engagement aller Akteure auch mehr Dialog, mehr Kreativität und das Denken in neuen bereichsübergreifenden Dimensionen. Das muss gelernt, muss gemeinsam systematisch erarbeitet, durchgeführt, überprüft und verbessert werden, sonst Seite 24 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski gehen die Diskussionen schnell wieder im politischen „Geplänkel“ unter. Das wäre auf Dauer zu Schade für Gröbenzell. Der Lohn eines Bürger- Engagements ist unsere Gartenstadt von „morgen“. Ein lebendiges, ein lernendes, ein hoch vernetztes Gröbenzell, im Grünen, in der es sich auch für unsere Kinder und Enkelkinder lohnt zu wohnen und zu leben. Ein fortgeschriebener städtebaulicher Rahmenplan (SRP-2015), muss weiter gefasst werden und die hierfür ausgearbeiteten Umsetzungspläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Satzungen, Prozessumsetzungspläne) nach dem bekannten Regelkreismodell offen und transparent gestaltet werden. Ein fortgeschriebener SRP verlangt nicht nur eine hohe Partizipation der Bürger, sondern setzt auch den starken Willen voraus, dass dieser in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung- mit Experten- und vor allem mit den Bürgern offen und nachvollziehbar durchgeführt wird, dass nachhaltige und ganzheitliche Entscheidungen getroffen werden und dass dieser SRP auch konsequent eingehalten, überprüft und verbessert wird. Wer den Mut hat, neue nachhaltige Lösungen zu planen, wird auch Gröbenzell als Lebensraum von Morgen begreifen, gestalten und schätzen. Unser Bau- und Verwaltungssystem braucht ein „Up-Date“. Und wir Bürger brauchen Politiker, die den Wandel gekonnt , voraus- und weitsichtig gestalten! Packen wir es an! Das Schwerste ist immer der Anfang! Zitat: „Die wirkliche Politik ( und Entscheidungsfindung) ist klein, grau, hässlich und schweißtreibend“ - Wolfgang Thierse Das muss nicht so sein! Die Bürger von Gröbenzell haben die Freiheit selbst darüber zu entscheiden ! Mit entsprechendem Wissen und weitsichtigem Verstand könnte dieser Satz auch lauten: Unsere wirkliche Politik ( und Entscheidungsfindung) ist gelungen, sozial ausgeglichen, nachhaltig und lebenswert“. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx p.s.1 : Viele Informationen können im einzelnen nicht überprüft werden. Der Autor übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Verantwortung. p.s. 2.: Weitere Anregungen nehme ich gerne entgegen: Wolfgang Radzieowski, Ammerseestr.13. 82194 Gröbenzell, Tel: 08142-6989 Email- Adresse : [email protected] xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Vervielfältigungen gleich welcher Art und welchen Umfanges, auch auszugsweise, sind nur mit Erlaubnis des Autors gestattet. Seite 25 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Anhang Gartenstadt Gröbenzell (Green, Intelligent City Groebenzell) A1. Definitionen und Abkürzungen A2. Literaturhinweise A3. Stadt- Planungs-, Entscheidungs- und Zertifizierungprozess A4. Auszüge aus dem BauGB AA1. Stadtbaulicher Rahmenplan 1980 (bei der Gemeinde anfordern) AA2. Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 42 AA3. Die Gartenstadt Gröbenzell, Auszug aus der Ausstellung 1982 AA4. Lokale Agenda 21 (Richtschnur gemeindlichen Handelns, www.a21-groebenzell.de/Agenda 21/Leitbild/ Neufassung der Agenda 21), A1. Definitionen und Abkürzungen , die im Konzeptpapier öfters verwendet werden. A1.1. Kurzdefinitionen: Kurzerklärung Dorf Als Dorf bezeichnet man eine zumeist kleine Gruppensiedlung mit geringer Arbeitsteilung. In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 (Nr. I B1 – 68a 1) grundsätzlich jede Ansiedlung mit 10 oder mehr Wohngebäuden, die keine Stadt ist, als Dorf. Stadt Eine Stadt zeichnet sich durch ein gewisse Größe aus, durch hohe Bebauungsdichte und eine geschlossene Ortsform. Es besteht ein Kern-Rand-Gefälle bezogen auf beispielsweise die Wohnund Arbeitsstättendichte, Miet- und Lebenshaltungskosten u.ä. (vgl. nebenstehende Abb. V. F. LEHNER aus „Regionale Ordnung in Verkehr und Städtebau“. 38. Kongreß des internationalen Verbandes für öffentliches Verkehrswesen (UITP), London, 1969, S.20). Ein weiteres Merkmal ist die Erwerbsstruktur der Stadtbevölkerung. Die Mehrheit der Bevölkerung geht nicht einer agraren Tätigkeit, sondern Tätigkeiten im sekundären oder tertiären Sektor nach . Die Stadt ist in sich funktional und sozialräumlich gegliedert. Eine Stadt besitzt einen Bedeutungsüberschuß gegenüber ländlichen Siedlungen, d.h. städtische Einrichtungen werden von Bewohnern des Umlands ebenso genutzt. Dadurch ergibt sich eine Verkehrsbündelung und hohe Verkehrswertigkeit der Stadt. Städte sind durch eine besondere Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet. Überdurchschnittliche Anteile von Einpersonen-Haushalten und Kleinfamilien mit nur einem Kind sind als Merkmale von Städten bekannt. Eine Stadt hat eine eigene Regierung/ Verwaltung, eine eigene Geschichte, eigene Rechte, wie Markthoheit, eigene Lage, Bauwerke, Netzwerke, bürgernahe und andere Versorgungseinrichtungen. Nach der Rechtsverordnung der bayrischen Staatsregierung gibt es hierzu einen Kriterienkatalog, den Gröbenzell überwiegend nicht erfüllt. Seite 26 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Gröbenzell ist daher ein Dorf, eine Gemeinde, eine Gartenstadt. Bürger Als Bürger (lat. Civis) werden hier die weiblichen und männlichen Angehörigen der Kommune bezeichnet. Akteure: Ein Akteur (vom französischen acteur für „Handelnder“) ist der Urheber einer Handlung Akteure einer Stadt sind Gruppen von Handelnden, wie z.B. die Stadtverwaltung, die Bürger, die Vereine, die Vertreter von Gewerbe und Wirtschaft, und andere Gruppen Mit der Gartenstadt Gröbenzell sollte städtebaulich eine Siedlung vor Gartenstadt, Gartenstadtcharakter: den Toren des Landeshauptstadt geschaffen werden, deren organische Grundstruktur überwiegend kleinvolumige Baumassen und eine geringe Verdichtung aufwies, aufgelockert durch starken Baumbesatz, Wasserlauf und Grün- und Gartenflächen. Mit dieser Idee verbunden war ein aufgelockertes und reizvolles landschaftliches Gesamtbild und ein schönes und gesundes Wohnen. Elemente des Ortbildes und der Gartenstadt Gröbenzell werden in der städtebaulichen Rahmenplanung, auf den Seiten 16- 20, beschreiben. nachhaltig ökologisch, sozial und wirtschaftlich optimiertes und auf lange Zeit ressourcenschonend angelegtes Handeln Wir Gemeint ist : wir Gröbenzeller Bürger System eine geordnete Gesamtheit von Elementen mit Beziehung zwischen den Elementen, die eine bestimmte Ordnung haben oder bestimmten Regeln unterliegen. Ein System erlaubt das Einordnen von Teilerkenntnissen in ein Gesamtkonzept um konkrete Situation zu bewältigen, trotz unvollständigem Wissen. Intelligent (smart): i.d.R. technische Vor- oder Einrichtungen, die das Leben vereinfachen, bequemer oder komfortabler machen, indem Raum, Geld, Zeit , Energie oder andere Ressourcen optimal eingesetzt werden. Partizipation die Beteiligung an von Dritten gestalteten Planungsprozessen (zumeist: Erörterung öffentlicher Planungen mit Bürgerinnen und Bürgern, ggf. auch: Mitentscheidung). Kooperation Zusammenarbeit selbständiger Akteure (z.B. in Form einer Koordination – also dem Abstimmen von Aktivitäten ) Kriterien: Kriterien sind wichtige Merkmale der definierten Qualität. Indikatoren: Indikatoren sind bewertbare und messbare Größen oder Kenngrößen, die das jeweilige Kriterium quantitativ beschreiben sollen Monitoring Monitoring ist meist eine Langzeitüberwachung mit Protokollierung eines Vorganges oder Prozesses mit dem Zweck, Unregelmäßigkeiten, Störfälle oder Grenzüberschreitungen möglichst frühzeitig zu erkennen und ggf. steuernd einzugreifen. Z.B.: Aufzeichnung der Verkehrsdichte (Fahrzeuge pro Stunde oder Tag) einer Hauptstraße über lange Zeiten hinweg. Evaluation bedeutet einen ‚Wert aus etwas ziehen’, Eine Evaluierung ist die Analyse und Bewertung eines Projektes, eines Prozesses oder einer Organisationseinheit nach bestimmten Kriterien. Zweck der Evalutation ist es, Prozesse transparent zu machen, Seite 27 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Wirkungen zu dokumentieren und Zusammenhänge aufzuzeigen, letztlich um (weitere) Entscheidungen treffen zu können. Z.B. mit dem Ziel, Ablaufprozesse effektiver zu gestalten, den Input effizienter einzusetzen, den Output zu erhöhen, den Wirkungsgrad zu verbessern, die Nachhaltigkeit zu sichern etc. Mit einer Evaluationen soll i.a. erreicht werden: Prozess- u. Potenzialbeobachtung Überprüfung Zielerreichung Relevanz-/ Signifikanzprüfung Wirkungsüberprüfung Zertifizierung (lat. Certum facere = sicher machen) beschreibt ein Verfahren, bei dem eine unabhängige Institution schriftlich bestätigt, dass Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Berufsabschlüsse etc. festgelegten Anforderungen entsprechen. Damit verbunden ist stets die Unterscheidung zwischen „entspricht“ und „entspricht nicht“ sowie ggf. zusätzlich eine Bewertung im Sinne von „bestanden“, „gut“, „sehr gut Ranking beschreibt die Einstufung eines Untersuchungsgegenstandes (Universität, Stadt, Schulsystem…) in eine Reihenfolge aller untersuchten Fälle. Ranking-Verfahren basieren in der Regel auf relativen Bewertungsmaßstäben. Oft werden Rankings als Zeitreihe angelegt, so dass eine Beobachtung von Auf- bzw. Abstieg möglich wird. Sie erleben derzeit einen Boom, weil sie im Wettbewerb der Städte, Regionen und Länder eine Positionsbestimmung versprechen, die auf großes öffentliches Interesse stößt. Oft werden die Bewertungsverfahren nicht offengelegt Die Grundflächenzahl (BauNVO, § 19) gibt den (Brutto) Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf; • GRZ 0,3: 30 % der Grundstückfläche dürfen überbaut werden Beispielrechnung: Grundfläche des Hauses (140 m²) inkl. Außenmauern : Fläche des Grundstückes (500 m²) = 0,28 (somit GRZ von 0,3 unterschritten) GRZ GFZ Die Geschossflächenzahl gibt das Verhältnis der gesamten (Brutto) Geschossfläche (aller Vollgeschosse) zur Fläche des jeweiligen Grundstückes an. Soziale Inklusion Eine soziale Inklusion liegt vor, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Es handelt sich hier um schwere Krankheiten, wie z. B. Krebs, schwere Leber-, Nieren- und Lungererkrankungen, Multiple Sklerose, Querschnittslähmungen, etc., aber auch um andere schwere gesundheitliche Einschränkungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle. Die Anzahl und die Art der schweren Krankheiten oder Behinderungen ist nicht genau definiert und variiert unter den Versicherern stark. Dread Disease ITK Informations- und Telekommunikation 1.2. Abkürzungen Seite 28 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Abkürzung Kurzerklärung SRP städtebauliche Rahmenplanung (Gröbenzell FMEA (Failure Mode and Effects Analysis „Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse“ oder kurz „Auswirkungsanalyse“) Die acht exemplarischen Zukunfts- und Nachhaltigkeitsreports sind: Getting Into the Right Lane for 2050. A Primer for EU Debate/ Netherlands Environmental Assessment Agency, 2009 Peer Review der deutschen Nachhaltigkeitspolitik 2009 World Business Council for Sustainable Development (vorgestellt beim 2010 World CEO Forum in New Delhi, India) Journal f Generationengerechtigkeit (JfGG) 2010 Meta-Analyse Technologieprognosen. Internationaler Vergleich 2010, VDI Technologiezentrum European Green City Index 2009 Rat f Nachhaltige Entwicklung, Stabilisierung der Finanzmärkte. Empfehlung zu internationalen und nationalen Maßnahmen fiskalischer Nachhaltigkeitspolitik 2010. World Migration Report 2010, International Organization for Migration (IOM) A2. Literaturhinweise (Auszug) 1 2 Autor/Herausgeber BMVBS Titel Leitfaden für nachhaltiges Bauen 2011 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 3 4 5 6 7 8 Frauenhofer Seminar 1 Selle & Wachten Speer Albert & Partner Löffler, Dr. Elke Grabow, Dr. Bussow Schneider, Dr. Ing., Carmen „Morgenstadt“ City Insights 2011-13 Ahaus_-_Werkstattbericht_Sem1-Städteplanung Woran orientiert sich die Stadtplanung –Aachen 08/2008 Die intelligente Stadt im 21. Jahrhundert 03/2011 „Big Society” Eine neuer Verantwortungsteilung 2010 zwischen Staat und Bürger in England“ - von Government International Nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland 06/2012 Nachhaltigkeitskriterien beim Bauen 03/2013 Seite 29 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski 9 Stadt Salzburg 10 Stadt Linz 11 Lokale Agenda 21 Augsburg Speer Albert & Partner Stadt Ludwigsburg 12 13 14 15 16 17 18 Landeshauptstadt München Landeshauptstadt München (B.A.U.M.) e.V. Frankfurt für alle _ Handlungsperspektiven 02/2009 Stadtentwicklungskonzept der Stadt 05/2012 Ludwigsburg, Leitsätze und Ziele Perspektive München, Evaluierungsbericht 2007 2007 Fortschreibung Perspektive München 2010 2010 Intelligent Cities – Wege zu einer nachhaltigen, 2013 Bundesdeutscher Arbeitskreis für umweltbewußtes Management effizienten und lebenswerten Stadt, Zus.fassung Lokale Agenda 21 Augsburg DV Kriterien für nachhaltige Bauleitplanung - FragebögenKommission: Zertifizierung in der Stadtentwicklung 11/2007 Stadtvision, 10 Thesen zur nachhaltigen Stadtentwicklung, Modellstadtteil Vauban, Freiburg The Top 10 Smart Cities On The Planet 05/1999 Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwicklungsmanagement Green City Freiburg – Wege zur Nachhaltigkeit Leitbild der Agenda 21 für Gröbenzell 04/2013 Internettechnologien für ein zukunftsfähiges Stadtmanagement Smart Cities Applikations and Requirements Zukunftsprojekt-erde.de Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München 11/2012 , Gemeinde Gröbenzell 2012 Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau, ... 19 Konferenz „Stadtvision“ 20 Cohen, Boyd 21 24 DST Deutscher Städtetag Stadt Freiburg Lokale Agenda 21 Gröbenzell Feldafinger Kreis 25 26 27 Net!Works ZukunftsWerkstadt PV 22 23 Checkliste zur Nachhaltigkeitsbewertung 05/2012 Wohnbau Stadt Salzburg LES! – Linz entwickelt Stadt!, Kriterien für eine 10. 2004 nachhaltige Stadtentwicklung, Familienfreundlichkeitsprüfung – Augsburg 2008 Seite 30 von 49 2009 2012 2013 ? 2009/10 2011 2012 2012 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski 5. Stadt- Planungs-, Entscheidungs- und Zertifizierungprozess Anmerkung. Dieses Kapitel soll keine zweisemestrige Vorlesung ersetzen, sondern nur kurz allgemeine Abläufe und eine interessante Entscheidungshilfe vorstellen. Planen bedeutet die gedankliche Vorwegnahme zukünftigen Handelns und dient zur Umsetzung der Absichten und Ziele in konkreten Maßnahmen. Ohne klare Leitbilder, ohne einen „vollständigen Satz“ bewertbarer Ziele und Kriterien, ist eine Steuerung bzw. Regelung in der Stadtentwicklung nicht möglich. Eine erfolgreiche Stadtentwicklungsplanung ist sehr umfangreich und basiert auf drei Säulen: eine systematische, regelmäßig wiederholte und gemeinsame Handlungsweise • systematisch: die Umsetzung sollte systematisch nach dem Regelkreismodell erfolgen: a) Analyse und Formulierung von anschaulichen und messbaren Zielen (Indikatoren) b) Entwicklung und Umsetzung von darauf ausgerichteten Maßnahmen z.B. nach einer Prioritätenliste, c) Überprüfung der Erfolge dieser Maßnahmen mit einer Bestandsaufnahme. Zweck dieser Arbeitsschritte ist es, die eigenen Handlungen so gut wie möglich an den Zielen auszurichten, um diese (ständig) besser zu erreichen • regelmäßig wiederholt: oben genannte Arbeitsschritte werden in regelmäßigen Abständen, beispielsweise jedes Jahr, alle x Jahre usw. wiederholt, überprüft und fortgeschrieben (regelmäßiges oder kontinuierliches Monitoring). Damit soll erreicht werden, die eigene Lage besser einzuschätzen und die Effektivität der eigenen Handlungen stetig zu verbessern, indem Ziele, ihre Messbarkeit und die Maßnahmen bei Bedarf „nachjustiert“ werden. • gemeinsam: die Entscheidungen werden auf eine breite Basis gestellt, an den Arbeitsschritten werden alle Akteure beteiligt, die zum Erfolg (oder Misserfolg) der Aktivitäten beitragen können oder beigetragen haben (Verwaltung, Politik, Unternehmen, Einrichtungen, Verbände und Vereine, private Haushalte). Angestrebt wird a) größere Zufriedenheit und größere Effektivität, da sich mehr Akteure an den Zielen orientieren, die sie selbst mitgestaltet und mitformuliert haben, b) größere Effizienz, da die Akteure ihre Aktivitäten besser koordinieren, um Doppelarbeit etc. zu vermeiden. In der Systemtechnik werden Verfahren und Hilfsmittel zur Analyse, Planung, Auswahl und zur optimalen Gestaltung komplexer Systeme ausführlich beschrieben, wie nach Kepner/ Tregoe , Brauchlin oder vielen anderen. Die Vorgehensweise wird meist unterteilt in drei oder vier Schritten. 1. Situationsanalyse • Herausgliederung der spezifischen Situation • Festlegung vorrangiger Fragestellungen • Zergliederung in Teilprobleme (gut strukturierte -, schlecht strukturierte -, Pseudo- und noch nicht entdeckte potentielle Probleme) 2. Problemanalyse • Beschreibung des Problems (im Detail) • Suchen nach möglicher Ursachen für eine Abweichung 3. Entscheidungsanalyse • Definition der Zielsetzungen ( evt. Konfliktbehandlung, Zielhierarchie oder -baum mit möglichst unabhängigen Zielen und weiterer Kriterien, z.B. KO -Kriterien • Gewichtung der Leit- und Teilziele • Bewertung von Alternativen (eine von mehreren Möglichkeiten) • Wahl der besten Alternative . Einem erfahrenen Planer stehen eine Vielzahl von Analysetechniken zur Verfügung , wie z.B. Checklisten, Multimomentstudien, Interview- Methoden, Umfragen, Szenario-Techniken, statistische Methoden und Indikatoren, vergleichbare Studien, Stärke-Schwäche-Analysen, Prognose-Techniken, usw. Seite 31 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Visionen Ideen Ziele intern, extern Grobplanung Alternativen Entscheiden Situations-/ Abweichsanalyse Vergleichen Umsetzen Überwachung Ist Gartenstadt Gröbenzell Akteure: Bürger, Stadtverwaltung, Wirtschaftsvertreter, Interessensgruppen, Medien Umwelt, Gesellschaft: soziokulturell, politisch, rechtlich, ökonomisch, ökologisch, (bau)technisch,. Allgemeines Regelkreismodell Bei der Entscheidungsfindung komplexer Systeme geht es erstmals darum, Klarheit über die unterschiedlichsten Alternativen zu gewinnen, um grundsätzliche Fehler zu vermeiden. 5.1 Gewichtung und Bewertungsverfahren Eines der bekanntesten nicht monitären Bewertungsverfahren ist die Nutzwertanalyse auch bekannt als Punktebewertungsverfahren. Dieses Verfahren dient dazu, aus einem multidimensionalen Zielsystem die beste aller untersuchten Alternativen auszuwählen. Die Teilziele werden dann gewichtet und nach Punkten bewertet (Wie wichtig ist dieses Kriterium zur Erreichung des Leitziels) . Seite 32 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Beispiel: Identifikation mit der Stadt: ? Zuordnung auf einer numerischen Skala gar nicht 1 2 gering mittel 3 5 4 hoch 6 7 8 9 sehr hoch 10 Anmerkung: Qualitative Kriterien, z.B. Wohlfühlindikatoren sind oft schwer absolut zu quantifizieren. Oft ist es ausreichend die Indikatoren nur relativ (z.B. mit besser oder schlechter) zu bewerten. Subjektive Meinungen können durchaus in bestimmten Grenzen objektiv erfasst werden, a) durch Einordnung an vorgegebenen Bewertungsskalen (z.B. Kriterienkataloge) b) durch statistische Mittlungsverfahren c) durch tendenzielle- Einstufungen ( besser-schlechter bei Umfragen, Image-Rankings, Einstufung der Zufriedenheit städtischer Dienstleistungen, etc) oder d) durch Einstufungen in Toleranz- oder Bandbreiten –Bereiche Eine Evaluation unter Städten oder ein Städtevergleich ist derzeit nur sehr bedingt möglich, da die Zielsysteme und „Bewertungsmaßstäbe“ z.T. noch vereinheitlicht werden müssen. Daran wird aber mit Hochdruck gearbeitet, a) der Vergleich mit anderen Städten ( Evaluierung) kann auch als Lernprozess dienen, um zu sehen was andere Stadtverwaltungen besser machen und um effizientere Strukturen aufzubauen, und b) um die Effektivität des öffentlichen Mitteleinsatzes zu bewerten. Dies ist gemäß Artikel 104b, Grundgesetz gesetzlich vorgesehen. Die Nutzwertanalyse hat eine Reihe von Vor- und Nachteilen, auf die geachtet werden muss, aber hier im einzelnen nicht eingegangen wird. Erfahrene Planer können mittels verschiedener zusätzlicher Untersuchungen und statischer Mittelungen den besten Nutzwert recht sicher und transparent ermitteln. Mit weiteren Methoden kann sowohl die Sensitivität der Kriterien als auch die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler in der Umsetzung auftreten erstaunlich gut abgeschätzt werden, z.B. mit einer FMEA ( Failure Mode and Effects Analysis : Fehlermöglichkeits- und Einfluss-Analyse). Natürlich gibt es keine 100%ige Sicherheit, diese Methoden haben sich aber bewährt und werden weltweit mit Erfolg eingesetzt , z.B. bei vielen großen Bauwerken weltweit oder der Olympiade 2012 in London. Im einzelnen wird bei der Nutzwertanalyse (siehe Musterberechnung ) wie folgt vorgegangen: Die jeweilige Gewichtung wird mit der Punktebewertung der jeweiligen Alternative multipliziert und die Summe aller Multiplikationen ergibt dann ein Endergebnis. Die Alternative mit der höchsten Punktzahl ist nach subjektiver Bewertung die beste Alternative, bzw. die Alternative mit dem höchsten Nutzen. Seite 33 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Ziel/ Kriterium Standortqualität Gewich-. tung % Alternative A Bew. Alternative B Bew. Alternative C Bew. 10 10 1 8 0,8 6 0,6 Wohnumfeld Qualität 10 5 0,5 7 0,7 6 0,6 WohnobjektQualität 10 3 0,3 6 0,6 7 0,7 Ökologische Qualität 25 6 1,5 8 2,0 6 1,5 Soziokulturelle Qualität 20 5 1 9 1,8 6 1,2 Moblität 10 7 0,7 6 0,6 7 0,7 Qualität Wirtschaftsstandort 15 3 0,45 4 0,6 4 0,6 ∑/Gesamtnutzwert 100% 5,45 7,1 5,9 Bewertungsschema: „wenig“ (bzw. unbekannt) = 0 Punkte; „mittel“ = 7 Punkte; „viel“ = 10 Punkte "niedrig" "mittel" "hoch" Muster einer Nutzwertanalyse: Die Alternative B hat in diesem Beispiel den höchsten Nutzen Dieses Entscheidungsverfahren bringt viele Vorteile: a) Quantitative und qualitative Ziele können in die Entscheidung mit einfließen, b) Das Ablaufschema kann vorgegeben und „standardisiert“ werden, so dass viele „Anfängerfehler“ in der Anwendung ausgeschlossen werden können, c) Ein ausgearbeiteter Zielbaum zeigt die Entscheidungskomplexität übersichtlich auf und reduziert das Risiko, dass Ziele einfach vergessen oder ausgeblendet werden. d) Die Nutzwertanalyse kann gleichzeitig auch als Kommunikations- und Informationsinstrument eingesetzt werden. Verschiedene Alternativen können transparent verglichen werden. Das ist von großem Vorteil, wenn die jeweiligen Akteure (Stadt, Bürger (Eigentümer), Investor (Käufer),... ) zu ganz anderen Alternativen kommen (*5). e) Standardisierte Entscheidungsverfahren können auch in digitaler Form erarbeitet und versandt werden. f) Nachbarn und/oder viele Bürger können leicht in digitaler Form in so ein Entscheidungsverfahren eingebunden werden. Eine interessante neue Form der Bürgerbeteiligung! g) Dieses Verfahren lässt sich grundsätzlich auch für andere Entscheidungen z.B. im Verkehrs- oder Energiebereich einsetzen. Vordergründig mag dieses Verfahren zeitaufwändig erscheinen, bringt aber, richtig eingesetzt, viele Vorteile, dass es sinnvoll erscheint, darüber nachzudenken und es anzuwenden. (*5) Bislang wurde in städtebaulichen Planungen oft nur die Kriterien der Stadt analysiert und berücksichtigt. Prinzipiell ist für jede Planung von jedem Akteur eine Nutzwertanalyse durchzuführen. Die Auswahlalternativen sind dann miteinander zu vergleichen. Auf dieser Basis ist ein Konsens oder Kompromiss transparenter und „gerechter“ zu erreichen. Seite 34 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Die Gemeinde/Stadt hat mit einem solchen Verfahren - über die Gewichtung der Teilziele – zum ersten Mal die Möglichkeit die Leitziele einer städtebaulichen Rahmenplanung wirkungsvoll, transparent und angemessen mit einfließen zu lassen. 5.2. Zertifizierungsverfahren Zertifizierung (lat. certum facere = sicher machen) ist ein Verfahren, bei dem eine unabhängige Institution schriftlich bestätigt, dass Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Gebäude, etc. festgelegten Anforderungen entsprechen. Damit verbunden ist i.d.R. eine Bewertung im Sinne von „mangelhaft“ bis „sehr gut“. Seit 1995 gibt es auch für Gebäude eine Reihe von Zertifizierungsverfahren, die, je nach Zielsetzung und Land ihre Vor- und Nachteile haben. Im einzelnen sollen hier nur ein paar bekannte Namen von Zertifizierungsverfahren aufgezählt werden: im Markt seit zertifizierte Objekte 2011 BREEAM LEED (-ND) TÜV Rheinland - Großbritannien- - USA- -Deutschland- -Deutschland- Building Research Establishment Wenvironmental Assessment Method Leadership in Energy and Enevironmental Design for Neighborhood (Lebensqualität in Siedlungen) (Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) 1990 110 000 1998 10 000 Seite 35 von 49 2007 70 000 ? DGNB 2009/ 10 180 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Leistungsvergleiche (Artikel 91d Grundgesetz) veröffentlicht vom Bundesministerium für Justiz Die Kommission sieht Leistungsvergleiche (Benchmarking) in der öffentlichen Verwaltung als hilfreiche Instrumente zur Verwaltungsmodernisierung an. Sie schlägt vor, mit einem neuen Artikel 91d Grundgesetz eine verfassungsrechtliche Bestimmung für ein freiwilliges Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Leistungsvergleichen in der Verwaltung zu schaffen und dadurch die Bereitschaft zur Durchführung solcher Vergleiche in Deutschland zu fördern. Auszüge aus dem Baugesetzbuch veröffentlicht vom Bundesministerium für Justiz Bau GB, § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. (2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). (3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. (4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. (5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung, 3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, 4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, 5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, 6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge, 7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Seite 36 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d, 8. die Belange a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, b) der Land- und Forstwirtschaft, c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, d) des Post- und Telekommunikationswesens, e) der Versorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, f) der Sicherung von Rohstoffvorkommen, 9. die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung, 10. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes sowie der zivilen Anschlussnutzung von Militärliegenschaften, 11. die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung, 12. die Belange des Hochwasserschutzes. (7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. (8) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung. § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind nach § 1 Abs. 7 in der Abwägung zu berücksichtigen. (3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (4) Soweit ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden. (5) Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 BauGB, § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit (1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn 1. ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Seite 37 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder 2. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. (2) Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die nach § 4 Abs. 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. Die fristgemäß gegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis ist mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; die Stelle, bei der das Ergebnis der Prüfung während der Dienststunden eingesehen werden kann, ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Vorlage der Bauleitpläne nach § 6 oder § 10 Abs. 2 sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde Bau GB, § 8 Zweck des Bebauungsplans (1) Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. (2) Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. (3) Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. (4) Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan). Gilt bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein Flächennutzungsplan fort, kann ein vorzeitiger Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist. § 13 Vereinfachtes Verfahren (1) Werden durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert oder enthält er lediglich Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a, kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn 1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und 2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. (2) Im vereinfachten Verfahren kann 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen werden, 2. der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden, 3. den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 durchgeführt werden. Wird nach Satz 1 Nr. 2 die betroffene Öffentlichkeit beteiligt, gilt die Hinweispflicht des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 entsprechend. Seite 38 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski (3) Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung (1) Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt 1. weniger als 20.000 Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder 2. 20.000 Quadratmetern bis weniger als 70.000 Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen. Wird in einem Bebauungsplan weder eine zulässige Grundfläche noch eine Größe der Grundfläche festgesetzt, ist bei Anwendung des Satzes 2 die Fläche maßgeblich, die bei Durchführung des Bebauungsplans voraussichtlich versiegelt wird. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. (2) Im beschleunigten Verfahren 1. gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend; 2. kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen; 3. soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden; 4. gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. (3) Bei Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen, 1. dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe, und 2. wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 stattfindet. Die Bekanntmachung nach Satz 1 kann mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 verbunden werden. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 erfolgt die Bekanntmachung nach Satz 1 nach Abschluss der Vorprüfung des Einzelfalls. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Änderung und Ergänzung eines Bebauungsplans. § 31 Ausnahmen und Befreiungen (1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. (2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 39 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. (2) Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete, die in der auf Grund des § 9a erlassenen Verordnung bezeichnet sind, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es nach der Verordnung in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die nach der Verordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Abs. 1, im Übrigen ist § 31 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. (3) Von Vorhaben nach Absatz 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein. (3a) Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn die Abweichung 1.der Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines zulässigerweise errichteten Gewerbe- oder Handwerksbetriebs oder der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken dient, 2.städtebaulich vertretbar ist und 3.auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Satz 1 findet keine Anwendung auf Einzelhandelsbetriebe, die die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigen oder schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben können. (4) Die Gemeinde kann durch Satzung 1.die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, 2.bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind, 3.einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Die Satzungen können miteinander verbunden werden. (5) Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 ist, dass 1.sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, 2.die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und 3.keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. In den Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 können einzelne Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 getroffen werden. § 9 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Auf die Satzung nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 sind ergänzend § 1a Abs. 2 und 3 und § 9 Abs. 1a entsprechend anzuwenden; ihr ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nr. 1 beizufügen. (6) Bei der Aufstellung der Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Auf die Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist § 10 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Seite 40 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 41 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 42 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 43 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 44 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 45 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 46 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 47 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 48 von 49 Dipl.-Ing. Wolfgang Radzieowski Seite 49 von 49