SZ vom 31.März 2016 Seite 36 Deutschland

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SZ vom 31.März 2016 Seite 36 Deutschland
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36 REISE
Donnerstag, 31. März 2016, Nr. 74 DEFGH
ENDE DER REISE
WELTWEIT
Ein Leben
als Ritter
Urlauber meiden Türkei
Nach Anschlägen in der Türkei ist im
Februar die Zahl der Touristen um zehn
Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen. Nach Angaben des
Tourismusministeriums besuchten im
vergangenen Monat 1,24 Millionen
Touristen das Land, im Februar 2015
waren es noch 1,38 Millionen gewesen.
Bei Anschlägen im Januar waren zwölf
deutsche Urlauber und in diesem Monat drei Israelis und ein Iraner getötet
worden. Israel hatte am Montag Israelis
aufgefordert, das Land so schnell wie
möglich zu verlassen. Der Tourismus ist
eine wichtige Einnahmequelle für die
Türkei. Die Anschläge sind eine Folge
der Nähe der Türkei zum syrischen
Bürgerkrieg und des abgebrochenen
Friedensprozesses mit der kurdischen
Rebellengruppe PKK. Zudem hat der
Abschuss eines russischen Kampfflugzeugs durch die Türkei zu einem Rückgang der Zahl russischer Touristen
geführt. ap
Beliebtes Österreich
Trotz grüner Pisten am Anfang der
Saison und Grenzkontrollen wegen der
Flüchtlingskrise feiert der österreichische Tourismus Rekorde. Noch nie sind
im Winter so viele Gäste nach Österreich gekommen und haben dort auch
übernachtet. Nach Angaben von Statistik Austria gab es von November 2015
bis Ende Februar 2016 mehr als 47 Millionen Übernachtungen. Das bedeutet
ein Plus von 1,7 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr. Hotels und Gasthöfe zählten knapp 12,5 Millionen Ankünfte. Das
ist ein Plus von 3,5 Prozent. Hauptverantwortlich für den Anstieg waren vor
allem Gäste aus Deutschland, der
Schweiz und Liechtenstein, aus Großbritannien, Belgien und Tschechien. Auch
die Österreicher machten oft im eigenen Land Urlaub: Die inländischen Übernachtungen nahmen um 2,3 Prozent
auf 10,5 Millionen zu. Die Zahl russischer Touristen brach hingegen um 28
Prozent ein. dpa
ILLUSTRATION: STEFAN DIMITROV
Biete Suite mit Meerblick
Wer verhindert ist, muss eine Reise nicht unbedingt stornieren – er kann
sie auch weiterverkaufen. Und das wird zunehmend einfacher
von stefan fischer
Katakomben wieder offen
Nach langer Zeit werden die jüdischen
Katakomben in Rom ab 1. Mai wieder
zugänglich sein. Die unterirdische Anlage aus dem zweiten bis vierten Jahrhundert nach Christus befindet sich in bis
zu zehn Metern Tiefe unter der Erde;
die Fresken zeigen Motive aus der hebräischen Kultur. Da die Katakomben
in Privatbesitz sind, waren sie bisher
nur selten für Besucher geöffnet. Das
italienische Kultur-Ministerium soll
lange verhandelt haben, um sich mit
dem Besitzer zu einigen. Von 1. Mai an
sollen die „Vigna Randanini“-Katakomben bis September oder Oktober jeden
ersten Sonntag eines Monats Besuchern
offen stehen; begleitend werden Führungen angeboten, auch von der jüdischen Gemeinde Roms. Nach Ansicht
von Archäologen lassen sich anhand der
Geschichte der Katakomben die damaligen Beziehungen zwischen Papst, Aristokratie und hebräischer Gemeinde
verstehen. Der Zustand der Fresken sei
gut, es gebe aber auch noch Arbeit für
Restauratoren. kna
Hinweis der Redaktion: Die Recherchereisen für
diese Ausgabe wurden zum Teil unterstützt von
Veranstaltern, Hotels, Fluglinien und/oder Tourismus-Agenturen.
E
ine Reise nicht antreten zu können, ist an sich ärgerlich genug.
Weil die Vorfreude auf die Besichtigung Havannas, den Segeltörn vor
Kroatiens Küste oder die Strandtage auf
Fuerteventura der Enttäuschung weicht.
Hinzu kommt der finanzielle Schaden. Bis
sechs Wochen vor der geplanten Reise ist
dieser in der Regel überschaubar, bei zehn
bis 15 Prozent des Reisepreises liegen die
Stornokosten da im Durchschnitt. Doch danach kann es rasch happig werden: Mitunter wird sogar die volle Kaufsumme fällig,
wenn man seine Reise relativ kurzfristig
absagen muss. Selbst eine Rücktrittsversicherung schützt nicht zwingend, sie greift
etwa nicht, wenn man sich von seinem Partner trennt und deshalb die gemeinsame
Reise nicht mehr antreten will oder von seinem Arbeitgeber keinen Urlaub bewilligt
bekommt.
Für Reiseveranstalter ist es
offenbar lukrativ, wenn ihre
Kunden stornieren
Es gibt eine Alternative zum Storno: den
Weiterverkauf. Viele Menschen wissen
jedoch nicht um diese Möglichkeit. Reiseveranstalter legen in der Regel keinen Wert
darauf, ihre Kunden auf die Existenz
dieses von ihnen nicht steuerbaren Last-
Minute-Markts hinzuweisen. Und zum
Teil verhindern sie die Umschreibung
einer Reise auf einen anderen Teilnehmer
faktisch durch absurd hohe Gebühren.
Ein Unternehmen, das Verkäufer einer
Reise und Interessenten zusammenbringt,
ist Stornopool. Michael Röntzsch, der Firmensprecher, berichtet von einem Fall,
der ihm unlängst untergekommen ist: Für
eine Reise, die jemand nicht antreten konnte, waren 1600 Euro Stornogebühr fällig.
Hätte er sie auf einen Dritten übertragen
lassen, hätte der Veranstalter ihm dafür
1700 Euro abverlangt. Es war in diesem
Fall billiger, die Reise zu stornieren, als sie
weiterzuverkaufen. Offenbar auch für den
Veranstalter, der lieber die Stornogebühr
kassiert und davon ausgeht, die Reise noch
einmal verkaufen zu können.
Bereits seit 1979 regelt eine EU-Verordnung den Weiterverkauf von zumindest
Pauschalreisen an Dritte. Veranstalter müssen die Überschreibung einer solchen Reise demnach gegen eine geringe Gebühr vornehmen, üblich sind hierfür in Deutschland zehn bis 30 Euro. In Zukunft könnte
sich dieser Handel mit Reisen ausweiten.
Denn die EU-Verordnung wird erweitert,
die Regelungen sollen alsbald auch für sogenannte dynamische Pauschalreisen gelten. Um eine solche handelt es sich, wenn
dem Kunden von einem Anbieter, egal ob
online oder im Reisebüro, in Echtzeit aus
verschiedenen Komponenten eine Reise
zusammengestellt wird. Die Verordnung
greift künftig auch, wenn der Kunde online eine Leistung bucht und auf dieser
Webseite über einen direkten Link etwas
hinzubuchen kann. Vorausgesetzt, diese
zweite Buchung erfolgt innerhalb von
24 Stunden. Die EU-Staaten müssen die
neue Reiserichtlinie bis 2018 umsetzen.
Internetportale schaffen
einen Last-Minute-Markt, der
stark nachgefragt wird
Online-Firmen erkennen ein Geschäftsmodell darin, einen digitalen Marktplatz
zu schaffen, auf dem Reisen, die nicht angetreten werden können, zum Verkauf angeboten werden. Bereits seit 2005 existiert
das Portal www.stornopool.de, derzeit werden dort knapp 60 Reisen feilgeboten –
Strandhotels überwiegend in Spanien und
der Türkei, aber auch auf den Malediven,
dazu einige Kreuzfahrten. Neu auf den
deutschen Markt drängt das niederländische Startup www.tradeyourtrip.com, die
Seite ist gerade in einer Beta-Version freigeschaltet worden. Aktuell stehen sieben
Reisen zum Verkauf. Die Zahl der Angebote schwankt. „In der Hauptreisezeit wird
mehr storniert“, sagt Michael Röntzsch,
und da liege die Wahrscheinlichkeit, dass
eine Reise einen Käufer findet, auch höher
– laut Röntzsch bei 80 bis 85 Prozent.
Stornopool hat mehrere hunderttausend Nutzer, die sich über Mails informie-
ren lassen, wenn Reisen in von ihnen ausgewählte Länder zum Weiterverkauf stehen.
Stornopool habe schon Reisen verkauft, so
Röntzsch, die am selben Tag angetreten
werden mussten. Bei Tradeyourtrip setzt
man darauf, dass Reisebüros und Versicherungen von dem Startup profitieren und es
deshalb bekannt machen: die einen, weil
sie ihre Provision verlieren, wenn storniert
wird, die anderen, weil sie erzürnte Kunden, die keinen Versicherungsanspruch haben, auf eine Möglichkeit verweisen können, ihren finanziellen Schaden wenigstens zu begrenzen. Ein Selbstläufer ist das
Geschäft nicht: Ein dritter Mitbewerber,
Retravel, hat soeben zurückgezogen.
Die Portale verdienen, indem sie 15 Prozent der Weiterverkaufssumme kassieren
(tradeyourtrip) oder 20 Prozent zuzüglich
Mehrwertsteuer der gesparten Stornogebühr (stornopool). Wer eine Reise weiterverkauft, hat natürlich in jedem Fall Einbußen: Die Provision, die Umschreibungsgebühr und den Preisnachlass, der die Reise
für Käufer erst attraktiv macht. Trotzdem
kommt das oft günstiger als ein Storno. Die
World Tourism Organisation der UN gibt
an, dass in Europa 25 Millionen Reisen pro
Jahr storniert werden.
Für Veranstalter ist das lukrativ: Experten schätzen, dass sie drei Viertel der stornierten Reisen wieder verkaufen können.
Was an Verlusten übrig bleibt, werde von
den eingenommenen Stornogebühren
mehr als aufgewogen.
Von einem Leben als Ritter, als Cowboy
oder Indianer träumt so mancher. Und
etliche von ihnen verwirklichen sich diesen Traum zumindest wochenendweise
bei Mittelalterfesten oder Pow-Wows in
der deutschen Provinz. Wer endgültig
einen Schlussstrich unter sein Finanzbeamten-,
Fahrzeugmechatronikeroder Chirurgen-Dasein ziehen will, dem
macht die Präfektur der japanischen
Region Aichi ein verlockendes Angebot:
eine historische Existenz in Vollzeitstellung und gegen ein monatliches Salär
von umgerechnet etwa 1500 Euro.
Gesucht werden Ninja-Kampfkünstler – das waren eine Art fernöstliche
Raubritter oder Rinderdiebe, die vor
Jahrhunderten als Spione und Meuchelmörder im Auftrag ihrer Herren zugange
waren. In Aichi sollen sie nun – gezähmt
– auf Touristen losgelassen werden. Die
Präfektur liegt auf halber Wegstrecke
zwischen Tokio und Osaka, die wichtigste Sehenswürdigkeit der Region ist die
Burg in Nagoya. Die modernen Ninjas
sollen dort wesentlich zum Lokalkolorit
beitragen, so wie die – allerdings selbsternannten – Gladiatoren vor dem Kolosseum in Rom.
In diesen Tagen finden die Ausscheidungskämpfe der Bewerber statt, und es
wird spannend sein zu beobachten, ob
das eine rein japanische Angelegenheit
wird. Etliche der Bewerber immerhin
stammen aus dem Ausland, allerdings
zeichnet sich wohl ab, dass nur ein Dutzend von ihnen zum Vorstellungsraufen
anreisen wird. Die Japaner ihrerseits
haben große Nehmerqualitäten, wenn
sie in Kostüme steigen: In Hunderten
Godzilla-Filmen haben sie sich dafür hergegeben, als Monsterechsen verkleidet
von Feuerwerkskörpern beschossen zu
werden und Kamikaze-Modellflugzeuge
an sich zerschellen zu lassen. Gingen die
Kunststoffkostüme in Flammen auf,
wurden noch ein paar Nahaufnahmen
gedreht, dann erst wurde gelöscht – Godzilla-Darsteller werden als Veteranen
verehrt. Wer sich als Touristen-Ninja verdingen will, muss sich also wohl auf einiges gefasst machen. Chancenlos sind
Ausländer aber nicht, das zeigt der Erfolg von Hawaiianern und Bulgaren im
urjapanischen Sumo-Ringen. Und die
meisten Pizzabäcker sind ja auch längst
Kroaten.
stefan fischer
REISERECHT
Herzinfarkt im Flugzeug
Stirbt ein Passagier im Flugzeug und
kommt es dadurch zu einer massiven
Verspätung, steht den Fluggästen keine
Ausgleichszahlung zu. Ein Todesfall sei
ein außergewöhnlicher Umstand, der
die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht entbindet, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 40 C 287/15). Über
das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift
ReiseRecht aktuell. In dem Fall hatte
eine Frau vor dem Start im Flugzeug
einen Herzinfarkt erlitten und war gestorben. Durch die Behandlung an Bord
wurde die zulässige Flugzeit des Piloten
überschritten, der Rückflug konnte erst
am Tag darauf erfolgen. dpa
verantwortlich: jochen temsch
Hoch hinaus mit den Schweizer Bahnen
Foto: Rhaetische Bahn
Sie gehören zu den berühmtesten Schmalspurbahnen der Schweiz: der BERNINA EXPRESS
und der GLACIER EXPRESS, die beide zur Rhätischen Bahn gehören. Die Panoramafenster
der Großraumwagen bieten während der Bahnfahrten dieser Reise einen herrlichen Rundblick auf die prächtige Bergwelt der Schweizer Alpen. Etwa auf dem Teilstück des BERNINA
EXPRESS von Alp Grüm nach Poschiavo, das zu den schönsten Streckenabschnitten der
eidgenössischen Bahnwelt gehört. Auch auf der Route des GLACIER EXPRESS eröffnen
sich zwischen dem vorderen Rheintal und dem Wallis buchstäblich außergewöhnliche
Impressionen. Daneben versprechen die Aufenthalte in den bekannten Urlaubsdomizilen
St. Moritz in Graubünden und Zermatt am Fuße des Matterhorns unvergessliche Momente.
Ein Angebot der TUI Leisure Travel Special Tours,
eine Unternehmung der Hanseat Reisen GmbH,
präsentiert von der Süddeutsche Zeitung GmbH,
Hultschiner Straße 8, 81677 München
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Rechte vorbehalten
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Jegliche
Reisehöhepunkte
St. Moritz: Traumhaft eingebettet zwischen dem St. Moritzersee, dem Stazerwald und
den Bergen Corviglia, Piz Nair und Piz Julier wird der mondäne, auf 1.856 Meter ü. d. M.
gelegene Urlaubsort vor allem für sein belebendes „Champagnerklima“ geschätzt.
BERNINA EXPRESS: Auf seinem Weg ins norditalienische Tirano überwindet der Zug an
der Bahnstation Ospizio Bernina den 2.253 Meter hohen Bernina-Pass. Bemerkenswert:
Die Höhendifferenz wird hier ohne Zahnstangen auf der Strecke überwunden.
GLACIER EXPRESS: Während der Fahrt von St. Moritz quer durch die Schweiz nach
Zermatt passiert der Zug zahlreiche beeindruckende Brücken und teilweise spiralförmig
in Felsen gesprengte Tunnel. Ein Höhepunkt ist sicherlich die Fahrt durch den FurkaBasistunnel, der die Kantone Uri und Wallis miteinander verbindet.
Zermatt: Zu den Drei- und Viertausendern, die den Ferienort umgeben, gehört auch die
Dufourspitze, mit 4.634 Metern der höchste Berg der Schweiz. Für Bahnfreunde ist auch die
erste elektrisch betriebene Zahnradbahn der Schweiz, die Gornergratbahn, eine Attraktion.
Eingeschlossene Leistungen
- Bahnfahrt 1. Klasse von München nach St. Moritz und zurück von Zermatt inklusive
Sitzplatzreservierungen
- 4 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Schweizerhof in St. Moritz inklusive Frühstück
- 3 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Alpenresort in Zermatt inklusive Frühstück
- Gepäcktransfer in St. Moritz und Zermatt vom/zum Hotel
- Fahrt mit dem BERNINA EXPRESS 1. Klasse von St. Moritz nach Tirano und zurück
inklusive Sitzplatzreservierungen
- Fahrt mit dem GLACIER EXPRESS 1. Klasse im Panoramawagen von St. Moritz nach
Zermatt inklusive Sitzplatzreservierungen
- Mittagessen im GLACIER EXPRESS
- Erfahrene Reiseleitung vor Ort
Reisetermine:
17. bis 24. August und
14. bis 21. September 2016
Reisepreis pro Person
im Doppelzimmer
1.995 €
im Einzelzimmer
2.175€
Veranstalter: Hanseat Reisen GmbH, Langenstraße 16, 28195 Bremen
Beratung und Prospekt:
Telefon: 0421/322 68 87, Mo.–Fr. 8–20 Uhr, Sa. 8–14 Uhr
Fax: 0421/322 68 89, E-Mail: [email protected], Internet: www.sz.de/leserreisen
Persönlicher Kontakt: Hapag-Lloyd Reisebüro, Theatinerstraße 32, 80333 München
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