Mieter belügt Vermieter: Fristlose Kündigung ist

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Mieter belügt Vermieter: Fristlose Kündigung ist
Mieter belügt Vermieter: Fristlose Kündigung ist deshalb gerechtfertigt
Täuscht ein Mieter seinen Vermieter über das Vorhandensein eines Mangels der
Mieträume, obwohl der Mieter selbst den Mangel verursacht hat, berechtigt dies den
Vermieter zur fristlosen Kündigung, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht im
März 2011.
Eine Angestellte des Mieters beschädigte einen Heizkörper in den Mieträumen, als sie ihn
unfachmännisch von der Wand löste um ihn zu reinigen. Gegenüber dem Vermieter gab
der Mieter wahrheitswidrig an, dass der Heizkörper sich aufgrund unsachgemäßer
Montage von der Wand gelöst habe. Er wusste jedoch, dass seine Angestellte dies
verschuldet hatte. Auf Grund dieser Angabe ließ der Vermieter die Reparatur des
Heizkörpers auf seine Kosten ausführen. Als der Vermieter die Wahrheit erfuhr, kündigte
er das Mietverhältnis fristlos.
Der Vermieter hat das Mietverhältnis durch die fristlose Kündigung wirksam und zu Recht
beendet. Zu den Pflichten eines Mieters gehört es, den Vermieter wahrheitsgemäß über
alle Umstände zu informieren, die für das Mietverhältnis bedeutsam sind. Gegen diese
Verpflichtung hatte der Mieter verstoßen, indem er beim Vermieter bewusst den Eindruck
erweckte, dass der Heizkörper sich selbständig von der Wand löste. Aufgrund dieser Lüge
war der Vermieter davon ausgegangen, dass ein von ihm zu beseitigender Mangel der
Mieträume vorliegt. Durch das Verhalten des Mieters wurde das Vertrauensverhältnis
zwischen Vermieter und Mieter zerstört. Dies ist ein zur Kündigung berechtigender
wichtiger Grund. Eine vorherige Abmahnung durch den Vermieter war entbehrlich, da das
Vertrauensverhältnis endgültig zerstört war und nicht wieder hergestellt werden konnte
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.11, Az. 24 U 102/10).

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