S.V.Preußen von 1909 e.V.
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S.V.Preußen von 1909 e.V.
SV Preußen von 1909 e.V. Reinfeld S.V. Preußen von 1909 e.V. Reinfeld Bischofsteicher Weg 45a 23858 Reinfeld Fußball Handball Leichtathletik / DSA Tischtennis Frauengymnastik Volleyball Eltern + Kind Kegeln Kinderturnen Faustball Männergymnastik Skat+Canasta Badminton Chian-Do Fitnessgymnastik Schwimmen Herzsport Fechten An die Spartenleiter des Vereins D./ Vorstand D./ Geschäftsstelle Abwicklung von Spenden an den Verein 06.März 2013 Spenden Spenden liegen vor, wenn der Sponsor Zuwendungen an den Verein zur Förderung des steuerbegünstigten Zwecks (Verwendung im ideellen Bereich) ohne Rechtspflicht (es gibt keinen Sponsoringvertrag) und ohne Gegenleistung erbringt. Die einem gemeinnützigen Verein zufließende Spende unterliegt nicht der Versteuerung. Ob der Spender seine Spende absetzen kann, hängt von folgenden Voraussetzungen ab: > > > > Eine Spende muss immer auf Freiwilligkeit basieren. Der Spender darf vom Verein keine Gegenleistung verlangen. Die Spende darf nur im ideellen Bereich Verwendung finden. Dem Verein muss zum Zeitpunkt der Spende ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegen, damit er eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) nach dem jeweiligen amtlichen Muster erteilen darf. Sponsoring Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen ( . . . . . . ) Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogenen Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden (BMF-Schreiben v. 18.02.1998). Vorsitzender: Adelbert Fritz Geschäftsstelle: Bischofsteicher Weg 45a 23858 Reinfeld Tel.: 04533/ 4151 Fax: 04533/ 206278 e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstags: 17.30 – 20.00 Uhr Donnerstag: 17.30 – 20.00 Uhr Steuernummer: 30 299 70218 Sparkasse Holstein BLZ: 213 522 40 Konto: 110 228 526 Volksbank Stormarn BLZ: 201 901 09 Konto: 81 174 030 Abwicklung von Spenden an den Verein Seite 2/2 Geldspende Der Spender überweist einen Betrag auf das Konto des Vereins S.V. Preußen Reinfeld unter Angabe des Verwendungszweckes (z.B. Spende für die Jugendarbeit des Vereins). Die Sparte kauft für diesen Betrag Sportgeräte (z.B. Bälle) Trikots usw. ein und reicht die auf den Verein ausgestellte Rechnung dem Verein ein. Der Verein bezahlt die Rechnung aus dem Spendenfond. Bei ordnungsgemäßer Verwendung der Spende wird dem Spender eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt. (Die Geldspende ist die vom Verein favorisierte Spendenart !!!!!!!) Sachspende Der Spender kauft z.B. Trikots ohne Werbeaufschrift, Bälle oder andere Sportgeräte für eine Mannschaft ein und bezahlt die auf seinen Namen ausgestellte Rechnung an den Lieferanten. Dem Verein wird die Rechnung im Original übergeben. Bei ordnungsgemäßer Verwendung (Spendenbescheinigung) ausgestellt. wird dem Spender eine Zuwendungsbestätigung Sponsoring Der Spender kauft Trikots mit Werbeaufschrift für eine Mannschaft ein und bezahlt die auf seinen Namen ausgestellte Rechnung an den Lieferanten. Der Spender kann die Rechnung als Betriebsausgaben/Werbekosten in seiner Buchführung angeben und die Umsatzsteuer dieser Rechnung vom Finanzamt erstattet bekommen. Der Verein muss diese Rechnung in seiner Buchführung als Einnahme versteuern und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Verein darf keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen! Wichtig: Der Verein muss zwingend eine Kopie der Rechnung erhalten Die Spenden werden in der Vereinsbuchführung sowohl im Einnahmebereich (Zweckgebundene Spenden) als auch im Ausgabebereich (Spendenzuführung) einzeln aufgezeichnet und geprüft. Hinweis zur Haftung! Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 ESTG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG), die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht. Manfred Möller / Schatzmeister Vorsitzender: Adelbert Fritz Geschäftsstelle: Bischofsteicher Weg 45a 23858 Reinfeld Tel.: 04533/ 4151 Fax: 04533/ 206278 e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstags: 17.30 – 20.00 Uhr Donnerstag: 17.30 – 20.00 Uhr Steuernummer: 30 299 70218 Sparkasse Holstein BLZ: 213 522 40 Konto: 110 228 526 Volksbank Stormarn BLZ: 201 901 09 Konto: 81 174 030