S.V.Preußen von 1909 e.V.

Transcrição

S.V.Preußen von 1909 e.V.
SV Preußen von 1909 e.V.
Reinfeld
S.V. Preußen von 1909 e.V. Reinfeld Bischofsteicher Weg 45a 23858 Reinfeld
Fußball
Handball
Leichtathletik / DSA
Tischtennis
Frauengymnastik
Volleyball
Eltern + Kind
Kegeln
Kinderturnen
Faustball
Männergymnastik
Skat+Canasta
Badminton
Chian-Do
Fitnessgymnastik
Schwimmen
Herzsport
Fechten
An die Spartenleiter des Vereins
D./ Vorstand
D./ Geschäftsstelle
Abwicklung von Spenden an den Verein
06.März 2013
Spenden
Spenden liegen vor, wenn der Sponsor Zuwendungen an den Verein zur Förderung des
steuerbegünstigten Zwecks (Verwendung im ideellen Bereich) ohne Rechtspflicht (es gibt keinen
Sponsoringvertrag) und ohne Gegenleistung erbringt.
Die einem gemeinnützigen Verein zufließende Spende unterliegt nicht der Versteuerung. Ob der
Spender seine Spende absetzen kann, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
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Eine Spende muss immer auf Freiwilligkeit basieren.
Der Spender darf vom Verein keine Gegenleistung verlangen.
Die Spende darf nur im ideellen Bereich Verwendung finden.
Dem Verein muss zum Zeitpunkt der Spende ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegen,
damit er eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) nach dem jeweiligen
amtlichen Muster erteilen darf.
Sponsoring
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch
Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in
sportlichen ( . . . . . . ) Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene
unternehmensbezogenen Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden
(BMF-Schreiben v. 18.02.1998).
Vorsitzender: Adelbert Fritz
Geschäftsstelle:
Bischofsteicher Weg 45a
23858 Reinfeld
Tel.: 04533/ 4151
Fax: 04533/ 206278
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstags: 17.30 – 20.00 Uhr
Donnerstag: 17.30 – 20.00 Uhr
Steuernummer: 30 299 70218
Sparkasse Holstein
BLZ: 213 522 40
Konto: 110 228 526
Volksbank Stormarn
BLZ: 201 901 09
Konto: 81 174 030
Abwicklung von Spenden an den Verein
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Geldspende
Der Spender überweist einen Betrag auf das Konto des Vereins S.V. Preußen Reinfeld unter
Angabe des Verwendungszweckes (z.B. Spende für die Jugendarbeit des Vereins).
Die Sparte kauft für diesen Betrag Sportgeräte (z.B. Bälle) Trikots usw. ein und reicht die auf den
Verein ausgestellte Rechnung dem Verein ein.
Der Verein bezahlt die Rechnung aus dem Spendenfond.
Bei ordnungsgemäßer Verwendung der Spende wird dem Spender eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt.
(Die Geldspende ist die vom Verein favorisierte Spendenart !!!!!!!)
Sachspende
Der Spender kauft z.B. Trikots ohne Werbeaufschrift, Bälle oder andere Sportgeräte für eine
Mannschaft ein und bezahlt die auf seinen Namen ausgestellte Rechnung an den Lieferanten.
Dem Verein wird die Rechnung im Original übergeben.
Bei ordnungsgemäßer Verwendung
(Spendenbescheinigung) ausgestellt.
wird
dem
Spender
eine
Zuwendungsbestätigung
Sponsoring
Der Spender kauft Trikots mit Werbeaufschrift für eine Mannschaft ein und bezahlt die auf
seinen Namen ausgestellte Rechnung an den Lieferanten.
Der Spender kann die Rechnung als Betriebsausgaben/Werbekosten in seiner Buchführung
angeben und die Umsatzsteuer dieser Rechnung vom Finanzamt erstattet bekommen.
Der Verein muss diese Rechnung in seiner Buchführung als Einnahme versteuern und die
Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Der Verein darf keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen!
Wichtig: Der Verein muss zwingend eine Kopie der Rechnung erhalten
Die Spenden werden in der Vereinsbuchführung sowohl im Einnahmebereich
(Zweckgebundene Spenden) als auch im Ausgabebereich (Spendenzuführung) einzeln
aufgezeichnet und geprüft.
Hinweis zur Haftung!
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer
veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen
steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer
(§ 10b Abs. 4 ESTG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG), die dem Fiskus durch einen etwaigen
Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht.
Manfred Möller / Schatzmeister
Vorsitzender: Adelbert Fritz
Geschäftsstelle:
Bischofsteicher Weg 45a
23858 Reinfeld
Tel.: 04533/ 4151
Fax: 04533/ 206278
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstags: 17.30 – 20.00 Uhr
Donnerstag: 17.30 – 20.00 Uhr
Steuernummer: 30 299 70218
Sparkasse Holstein
BLZ: 213 522 40
Konto: 110 228 526
Volksbank Stormarn
BLZ: 201 901 09
Konto: 81 174 030