Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)

Transcrição

Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Tarifvertrag
öffentlicher Dienst
(TVöD)
Leistungsorientierte Bezahlung
1
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•
•
Leistungsorientierte Bezahlung-LOB (1)
Rechtsgrundlage: 18 TVöD (VKA)
„on top“, keine Veränderung der Tabellenwerte
Zielperspektive: 8 % der Entgeltsumme der
Tarifbeschäftigten, zunächst 1 % ab 2007
Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung (§ 18 III
2)
Finanzierung durch Umwidmungen,
auslaufenden Besitzständen und künftigen
Einkommensrunden
landesbezirkliche Regelungen zu den
Leistungszuschlägen bleiben unberührt(Nr.5
2
Prot.)
Leistungsorientierte Bezahlung-LOB (2)
• zusatzversorgungspflichtiges Einkommen (§18VIII)
• System muss zugänglich für alle sein(§18 IV 6)
• angemessene Berücksichtigung von Leistungsgeminderten(Nr.2 Protollerklärungen)
• systematische Bewertung entspricht nicht der
Leistungsbeurteilung
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Elemente der Leistungsbezahlung (1)
• Leistungszulagen
-zeitlich befristet, widerruflich, monatliche
Zahlung
• Leistungsprämien
-einmalige Zahlung
-Zahlung auf der Grundlage einer Zielvereinbarung (freiwillige Abrede, §18 V)
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Elemente der Leistungsbezahlung (2)
Erfolgsprämien
-in Abhängigkeit von einem wirtschaftlichen
Erfolg, neben dem Startvolumen von 1%
• verschiedene Leistungselemente können
miteinander verbunden werden
• Vergabe an Gruppen von Beschäftigten möglich
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Verfahren (1)
• jeweiliges System der leistungsbezogenen
Bezahlung wird betrieblich festgelegt
• Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung
notwendig mit festgelegten Zielen
• individuelle Leistungsziele von Beschäftigten bzw.
Beschäftigtengruppen müssen beeinflussbar und in
der regelmäßigen Arbeitzeit erreichbar sein
6
•
•
•
•
Verfahren (2)
betriebliches System soll vor dem 1.1.2007
vereinbart werden
bei Nichteinigung vor dem 31.7.2007: für 2007 im
Dezember 2007 Auszahlung von 12 % des
monatlichen Tabellenentgelts
bei Nichteinigung vor dem 30.9.2007: für 2008 im
Dezember 2008 Auszahlung von 6 %
Restbeträge werden für die Folgejahre
„eingefroren“
7
•
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Verfahren (3)
Inhalte der Dienst-Betriebsvereinbarung (§18 VI)
Verfahren
Kriterien für Zielvereinbarungen
Definition von Zielen
Verteilungsgrundsätze
Überprüfung des Finanzvolumens
Umgang mit Auswertungen
8
Verfahren(4)
• paritätisch besetzte betriebliche Kommission
• zuständig für Entwicklung und Controlling der
leistungsorientierten Bezahlung
• zuständig bei Beschwerden
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weitere Instrumente des TVöD
• Verkürzung des Stufenaufstiegs bei erheblich über
dem Durchschnitt liegenden Leistungen
• Verlängerung des Stufenaufstiegs bei erheblich
unter dem Durchschnitt liegenden Leistungen
• Führungspositionen auf Zeit
• Führungspositionen auf Probe
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Aktivitäten komba nrw:
Einrichtung eines Arbeitskreises LOB
Ziele:
1.Erarbeitung von Positionen
2.Umsetzung der Positionen in einer Musterdienst/betriebsvereinbarung für Personal- und
Betriebsräte
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Positionen (1):
1.
2.
3.
4.
Keine Überbewertung von LOB
LOB ist ein Baustein eines Gesamtkonzepts
Notwendig ist vernünftige Personalentwicklung
Notwendig ist eine neue Kultur der Personalführung (Stichworte: Kompetenz, Transparenz,
Konfliktfähigkeit)
5. Normale Gehaltstabelle muss weiterentwickelt
werden
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Positionen(2):
6. Beamte müssen in das Vergabesystem
einbezogen werden
7. Vorwegnahme der Stufenaufstiege muss im
System berücksichtigt werden
8. Keine Vergabe im Gießkannensystem
9. Einbindung von Mitarbeitern/innen bei der
Systementwicklung
13
Positionen (3)
10. Ausgangspunkt: aktuelle
Aufgabenbeschreibung
11. Schutz von Leistungsgeminderten
12. Notwendig: Regelmäßige Gespräche über
den Leistungsstand
13. Einführung einer Beurteilung der
Vorgesetzten durch die Mitarbeiter/innen
14
Positionenen (4)
14. Orientierung an bestehenden Systemen
15. Vergabe anhand von
• Systematischen Bewertungssystemen
• Zielvereinbarungen
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LOB auf Grundlage von Bewertungen (1)
1. Einfaches Verfahren
2. 6 Leistungskriterien
3. 5 Bewertungsstufen
4. Maximal 30 Punkte können vergeben
werden
5. Vergabe ab erreichten 18 Punkten
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LOB auf Grundlage von Bewertungen (2)
6 Leistungskriterien :
•
•
•
•
•
•
Qualität
Quantität
Belastbarkeit und Ausdauer
Selbständiges Arbeiten/vielseitige Verwendbarkeit
Einsatzbereitschaft
Kooperation und Koordination (alt.:Führungsverhalten)
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LOB auf Grundlage von Bewertungen (3)
5 Bewertungsstufen:
•
•
•
•
•
…erfüllt die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen………...mit erheblichen Einschränkungen
…erfüllt........................ mit Einschränkungen
…erfüllt……………..… uneingeschränkt
…übertrifft……………………………………
…übertrifft………… ...erheblich und dauerhaft
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LOB auf der Grundlage von Bewertungen(4)
1
2
3
4
1
X
2
X
3
4
5
X
X
5
X
6
x
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LOB auf der Grundlage von Bewertungen(5)
Das Beispiel ergibt 27 Punkte
Bewertungsergebnis unter 18 Punkten :
Anspruch auf Qualifizierung
– Verpflichtung zur Teilnahme
– Kosten trägt der Arbeitgeber
Bewertungsergebnis über 24 Punkte:
Prüfung, ob vorweggenommene
Stufenaufstiege vollzogen werden sollen
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LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(1)
1. freiwillig vereinbarte Ziele
– individuelle Ziele
– übergreifende Ziele
2. maximal 3 gleichgewichtige Ziele können vereinbart
werden
3. zulässig: ZV mit einer Gruppe von Mitarbeitern
4. 5 Zielerreichungsstufen
5. vergleichbare Punktwerte
6,12,18,24,30 Punkte
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LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(2)
5 Zielerreichungsstufen: Ziele wurden….
mit deutlichen Einschränkungen erfüllt
mit Einschränkungen erfüllt
erfüllt
übertroffen
deutlich übertroffen
6 Punkte
12 Punkte
18 Punkte
24 Punkte
30 Punkte
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LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(3)
Ergebnis ist unter 18 Punkten / über 24 Punkte:
siehe oben
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Verteilungsgrundsätze(1)
–
–
Feststellung des ù - Gesamtvolumens („Topf“)
Aufteilung des Gesamtvolumens auf vier
Untergruppen („Teiltöpfe“)
Untergruppe 1 : EG 1-4
Untergruppe 2 : EG 5-8
Untergruppe 3 : EG 9-12
Untergruppe 4 : EG 13-15
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Verteilungsgrundsätze(2)
3. Ermittlung der ù - Summe in der Untergruppe
4. Ermittlung der Gesamtpunktzahlen aller Mitarbeiter
der Untergruppe (ab Mindestpunktzahl 18)
5. Teilung der ù - Summe der Untergruppe durch die
Gesamtpunktzahl
6. Ergebnis: 1 Punkt in Untergruppe … ist…ù wert
7. Ermittlung des Auszahlungsbetrages für die/den
einzelne/n Mitarbeiter/in
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Beamte
–
Identische Anwendung des Systems der
Leistungsfeststellung auf Beamtinnen/Beamte
–
Vergabe nach beamtenrechtlichen Vorschriften
–
Notwendige finanzielle Mittel stammen nicht aus
dem „Topf“ der Arbeitnehmer
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Sonderregelungen
–
–
–
–
–
für Leistungsgeminderte
für Schwerbehinderte
für Beurlaubte
für Teilzeitbeschäftigte
für Freigestellte (Personal-/Betriebsräte,
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten usw.)
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