Zusammenfassung Sept_andrea2
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Oberbayerischer Schulanzeiger Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Oberbayern Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Amtlicher Teil Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Bildung eines regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Holzmechaniker/-in“ für die Jahrgangsstufe 12 ab dem Schuljahr 2009/2010 an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen.......................................................................2 Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen ..........................................................................3 Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke.........................................................................................................5 Ausschreibung einer Schulratsstelle ...................................................................................17 Erneute Stellenausschreibungen eines/einer Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/Beraterin für den Bereich der Grund- und Hauptschulen an einem Staatlichen Schulamt...........................................18 Nichtamtlicher Teil Der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse informieren ............................................................20 Lehrerwallfahrt des Erzbischöflichen Ordinariats ...............................................................21 Weiter- und Fortbildung 5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag ..................................................................................22 Integration in der Schule – Chancen und Möglichkeiten .....................................................26 Singen, Erleben, Bewegen und Gestalten ..........................................................................27 Tag der Werteerziehung .....................................................................................................28 Fortbildungsprogramm des deutschen Sportlehrerverbandes - Landesverband Bayern e. V..............................................................................................31 Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband - Bezirksverband Niederbayern informiert .............................................................................................................................33 4. Würzburger Sprachheiltag ..............................................................................................38 KinderMusiktheater .............................................................................................................40 Medienhinweise ..................................................................................................................41 Rezension ...........................................................................................................................44 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 2 Amtlicher Teil Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Bildung eines regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels für den Ausbildungsberuf „Holzmechaniker/in“ für die Jahrgangsstufe 12 ab dem Schuljahr 2009/2010 an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen vom 31.Juli 2009 Az.: 44-5204-904 Die Regierung von Niederbayern erlässt auf Grund von Art. 34 Abs. 2 BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S.632, BayRS 22301-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467) folgende Verordnung: §1 An der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen, Freyunger Straße 8, 94065 Waldkirchen, wird ab dem Schuljahr 2009/2010 für den Ausbildungsberuf „Holzmechaniker/-in“ für die Jahrgangsstufe 12 ein Fachsprengel gebildet, der die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Oberpfalz umfasst. §2 Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte des genannten Ausbildungsberufs mit Ausbildungsverhältnissen in den in § 1 genannten Sprengelgebieten haben ab dem Schuljahr 2009/2010 die genannte Berufsschule zu besuchen, sofern nicht genehmigte Gastschulverhältnisse vorliegen, die den Besuch einer anderen Berufsschule gestatten. §3 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2009 in Kraft. (2) Die Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Bildung eines Fachsprengels für den Regierungsbezirk Niederbayern für den Ausbildungsberuf „Holzmechaniker“ für die Jahrgangsstufe 12 an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen vom 25.03.2008 Nr. 44-5204/621-211 wird aufgehoben. Landshut, 31.Juli 2009 Regierung von Niederbayern Heinz Grunwald Regierungspräsident Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 3 Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den angeführten Themen im jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung Zu finden im Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes KWMBl Nr. 10/2009 Seiten 206 - 207 vom 8. Mai 2009 (GVBl S. 208) Basisqualifikationen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Mai 2009 Az.: III.1-5 S 4020-PRA.605 Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen Modellversuch „MODUS21Schule in Verantwortung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Mai 2009 Az.: III.3-5 S 4640-6.42 523 Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/ Kommunikationstechnik/ Kunsterziehung bzw. Sport KWMBl Nr. 10/2009 Seite 208 KWMBl Nr. 10/2009 Seite 209 KWMBeibl Nr. 10/2009 Seite 132 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Juni 2009 Az.: IV.3-5 S 7031.1-4.52 176 Abschlussprüfung 2010 an Wirtschaftsschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2009 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.55 519 Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juni 2009 Az.: IV.5-5 P 7010.1-4.11 323 Änderung der Bekanntmachung über Schul-/Studienfahrten und Fachexkursionen und Änderung der Bekanntmachung über Schülerwanderungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Juni 2009 Az.: III.6-5 S 4306.3.2-6.32 144 Abschlussprüfung 2010 an Fachakademien für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Juni 2009 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7.35 689 KWMBeibl Nr. 10/2009 Seiten 133 – 134 KWMBL. Nr. 11/2009 Seite 216 - 222 KWMBL. Nr. 11/2009 Seite 222 KWMBeibl. Nr. 11/2009 Seite 145 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Aufhebung der Bekanntmachung über den Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung von Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement und Fachhochschulreife in Wiesau 4 KWMBl Nr. 12/2009 Seite 226 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Mai 2009 Az.: VII.8-5 O 9210W52-3-7.52 984 Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juni 2009 Az.: III.3-5 S 9641-7.59 847 KWMBl Nr. 12/2009 Seite 226 Abschlussprüfung 2010 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im KWMBeibl Nr. Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für 12/09 Sozialpflege Seiten 149 – 150 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 30. Juni 2009 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.45 072 Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildungsrichtungen und Fachrichtungen der Fachakademien Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Juni 2009 (GVBl S. 264) Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Gebärdenprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 312) Zweite Verordnung zur Änderung der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 329) Verordnung zur Änderung der Förderlehrerstudienordnung Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 331) Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2009 (GVBl S. 335) Bewertungsmaßstäbe und Wertungstabellen für die sportpraktischen Prüfungen nach Lehramtsprüfungsordnung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. Juni 2009 Az.: V.7-K 7203-3.43 507 Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe in Bayern; hier: Zeugnismuster Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. Juli 2009 Az.: VII.8-5 S 9610-9-7.63 398 Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009 Az.: IV.1-5 S 4302-6.64 320 KWMBl Nr. 13/2009 Seite 230 KWMBl Nr. 13/2009 Seiten 231 - 233 KWMBl Nr. 13/2009 Seiten 234 - 235 KWMBl Nr. 13/2009 Seite 236 KWMBl Nr. 13/2009 Seiten 237 - 241 KWMBl Nr. 13/2009 Seiten 242 - 246 KWMBl Nr. 13/2009 Seite 249 KWMBl Nr. 13/2009 Seiten 263 - 264 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule für das Schuljahr 2010/2011 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Juni 2009 Az.: S 1-5 S 7641-4.58 740 Abschlussprüfung 2010 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. Juli 2009 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.66 946 Prüfung 2010 zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ an Fachakademien für Wirtschaft Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. Juli 2009 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.72 348 Projekttag in Schulen am 9. November Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2009 Az.: VI.4-5 S 4400.18-6.26 143 Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Juli 2009 Az.: III.7-5 L 0504.1-1.68 417 1 5 KWMBeibl Nr. 13/2009 Seiten 155 - 157 KWMBeibl Nr. 13/2009 Seite 157 – 158 KWMBeibl Nr. 13/2009 Seite 159 KWMBeibl Nr. 13/2009 Seiten 159 - 160 KWMBeibl Nr. 13/2009 Seite 160 gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juni 2009 Az.: IV.5-5 P 7010.1-4.11 323 Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke 1. Allgemeines 1.1 Anwendungsbereich Die Richtlinien gelten für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an staatlichen Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke. Sie gelten sinngemäß für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Funktion als Vorstufe für eine spätere Beförderung. Für Berufsschullehrer, Realschullehrer und Gymnasiallehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke gelten die Beförderungsrichtlinien der jeweiligen Schulart. Den Kommunen wird hinsichtlich ihrer Förderschulen empfohlen, die Richtlinien entsprechend anzuwenden. Diese Richtlinien berücksichtigen die sich aus dem Haushaltsgesetz für die Jahre 2009 und 2010 im Vorgriff auf das Neue Dienstrecht in Bayern ergebenden Beförderungsmöglichkeiten. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 6 1.2 Begriffsbestimmungen Eine Beförderung ist eine Ernennung, durch die ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen wird; Amtszulagen gelten als Bestandteil des Grundgehalts (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LbV). 1.3 Zuständigkeit Zuständig für die Beförderung sind die Regierungen als Ernennungsbehörden nach Maßgabe der ZustV-KM in der jeweils geltenden Fassung. 1.4 Grundsätze für Beförderungen 1.4.1 Beamten- und laufbahnrechtliche Grundsätze Beförderungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Beachtung der beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 9 BeamtStG und Art. 28 BayBG sowie § 10 LbV) vorzunehmen. Die Berechnung von Dienstzeiten, die Voraussetzung für eine Beförderung sind, richtet sich nach den Bestimmungen der Laufbahnverordnung. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. 1.4.2 Haushaltsrechtliche Grundsätze Beförderungen dürfen nur im Rahmen der zur Bewirtschaftung zugewiesenen und freien Planstellen vorgenommen werden. Sie sind mit der Einweisung in die entsprechende Planstelle zu verbinden. Die jeweilige haushaltsrechtliche Wiederbesetzungssperre von Beförderungsstellen ist zu beachten. 1.5 Amtsbezeichnung Die Beförderungsämter ergeben sich aus der Bundesbesoldungsordnung A und der Bayerischen Besoldungsordnung A sowie der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 27. August 1998 (KWMBl I S. 482), geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (Beilage zum StAnz 2001 Nr. 50) oder sonstigen Regelungen der Staatsregierung nach Art. 76 Abs. 2 BayBG. 1.6 Beförderungszeitpunkt Beförderungen oder Funktionsübertragungen, die einen Lehrerwechsel in der Klassenleitung zur Folge haben, sollen zu Schuljahresbeginn vorgenommen werden. Bei Auswahlentscheidungen ist die Beförderung bzw. die Funktionsübertragung frühestens zwei Wochen nach Verständigung der nicht berücksichtigten Bewerber zulässig. Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz darf nicht vorliegen. Während einer Beurlaubung nach Art. 89 oder Art. 90 BayBG sowie einer Elternzeit ist eine Beförderung nicht vorzunehmen; dies gilt nicht in den Fällen einer Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis während einer Elternzeit sowie in Fällen einer Teilzeitbeschäftigung nach Art. 89 BayBG. 2. Stellenausschreibung 2.1 Ausschreibungspflicht Die zu besetzenden Funktionsstellen an Volksschulen und Förderschulen und Schulen für Kranke sind im amtlichen Schulanzeiger der Regierung auszuschreiben, die für die Beset- Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 7 zung der Funktionsstelle zuständig ist. Die Stellenausschreibung ist zu wiederholen, wenn auf die erste Ausschreibung keine berücksichtigungsfähigen Bewerbungen eingegangen sind. 2.2 Inhalt der Stellenausschreibung In der Stellenausschreibung sind die Funktionsstelle (Amt und Besoldungsgruppe), die Schule oder der Zuständigkeitsbereich sowie gegebenenfalls Besonderheiten der Schule anzugeben. Die Stellenausschreibung soll einen Hinweis auf den in erster Linie angesprochenen Personenkreis enthalten. Ein besonderes Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle ist aufzunehmen, wenn es ein wesentliches Qualifikationsmerkmal darstellt, das sich nicht bereits aus dem Amt selbst oder aus anderweitigen Regelungen ergibt. In die Stellenausschreibung ist ein Hinweis aufzunehmen, dass Schulleiterinnen und Schulleiter zur Qualifikation als Führungskraft das Modul A des Ausbildungscurriculums abzulegen haben (Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006, KWMBl I 2007 S. 7). Die Ausschreibung ist geschlechtsneutral zu formulieren. Sie muss einen Hinweis darauf enthalten, ob die jeweilige Stelle teilzeitfähig oder nicht teilzeitfähig ist (Art. 7 Abs. 2 BayGlG). In Bereichen, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, sind Frauen besonders aufzufordern, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Zudem ist zu vermerken, dass schwerbehinderte Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Die Frist für die Einreichung der Bewerbung muss mindestens zwei Wochen betragen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 LbV). 2.3 Ausnahmen Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden kann, der damit eine ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies gilt auch in Fällen sonstiger Versetzungen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenausschreibung entfällt auch dann, wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höherwertigen Amtes ermöglicht und der bisherige Amtsinhaber nach Feststellung der Regierung für das neue Amt geeignet ist. 2.4 Privatschulen Den Trägern privater Volksschulen oder privater Förderschulen und Schulen für Kranke wird die Ausschreibung von Funktionsstellen entsprechend Nr. 2.2 der Richtlinien empfohlen, wenn die Funktionen von staatlichen Lehrkräften wahrgenommen werden sollen. Die Ausschreibung erfolgt im amtlichen Schulanzeiger als Hinweis auf eine zu besetzende Funktionsstelle und wird im nichtamtlichen Teil abgedruckt. 3. Auswahlverfahren 3.1 Grundsatz Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist nach pflichtgemäßem Ermessen nach den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität zu treffen (Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 94 Abs. 2 BV, § 9 BeamtStG). Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 8 3.2 Angehörigeneigenschaft Die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiter, ständiger Vertreter und weiterer Vertreter der Schulleitung) ist ausgeschlossen, wenn ein Angehöriger im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an der betreffenden Schule tätig ist. Dies gilt nicht, wenn der Angehörige sich für den Fall der Auswahl des Bewerbers, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt hat und die Wegversetzung möglich ist. 3.3 Auswahlentscheidung Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber sind an den Anforderungen des zu übertragenden Amtes zu messen. Der dienstlichen Beurteilung kommt dabei besondere Bedeutung zu. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist damit grundsätzlich das Vorliegen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung. Ist eine dienstliche Beurteilung nicht mehr aktuell, insbesondere, weil sie älter als vier Jahre ist oder sich die Besoldungsgruppe des Bewerbers infolge einer Beförderung (vgl. § 3 Abs. 2 LbV) zwischenzeitlich geändert hat, so ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung nach den für dienstliche Beurteilungen geltenden Maßstäben zu erstellen. In den Fällen, in denen die in Betracht kommenden Bewerber nach den dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich geeignet sind, können weitere Kriterien ergänzend herangezogen werden. Dies können z. B. frühere Beurteilungen, insbesondere die vorletzte, die Ergebnisse der Lehramtsprüfungen, berufliche Erfahrungen oder Fortbildungen einschließlich einschlägiger Qualifizierungskurse sein. Die Ernennungsbehörde soll mit geeigneten Bewerbern Vorstellungsgespräche führen. Ein Vorstellungsgespräch ersetzt nicht den auf der Grundlage von dienstlichen Beurteilungen vorzunehmenden Vergleich der Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Es muss so ausgestaltet sein, dass die Bewerber die gleiche Chance haben, ihre fachliche und persönliche Eignung unter Beweis zu stellen (gleicher und ausreichend bemessener Zeitraum, vergleichbare Themenbereiche). 3.4 Schriftform Die wesentlichen Auswahlerwägungen (einschließlich der Erkenntnisse aus einem Vorstellungsgespräch) sind schriftlich festzuhalten. Sie müssen sachgerecht und nachvollziehbar sein. 3.5 Verfahren Bewerbungen um eine ausgeschriebene Funktionsstelle sind bei der zuständigen Regierung – im Volksschulbereich gesammelt über das jeweilige Staatliche Schulamt – einzureichen. Für jeden Bewerber ist – im Volksschulbereich durch das Staatliche Schulamt und im Bereich der Förderschulen und Schulen für Kranke durch den Schulleiter – grundsätzlich eine schriftliche Stellungnahme zur Eignung abzugeben. Die Regierung trifft die Auswahlentscheidung, führt die erforderlichen Beteiligungsverfahren durch und informiert die Bewerber. 3.6 Beteiligung der Personalvertretung Die Beteiligung des Personalrats richtet sich nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Unabhängig davon ist bei schwerbehinderten Bewerbern die Schwerbehindertenvertretung zu hören (§ 95 Abs. 2 SGB IX). Eine eventuelle Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten richtet sich nach Art. 18 Abs. 3 BayGlG. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 9 3.7 Benachrichtigung der Bewerber von der Auswahlentscheidung Die Bewerber sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens einschließlich aller Beteiligungsund Anhörungsverfahren von der Entscheidung schriftlich zu verständigen. Die erfolgreichen Bewerber sind davon zu unterrichten, dass die Entscheidung zu ihren Gunsten erfolgt ist, die Ernennung oder die Bestellung aber gesondert erfolgt. Die nicht berücksichtigten Bewerber sind davon zu verständigen, dass unter Anwendung der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ein anderer Bewerber bevorzugt wurde. Der Name, die Funktion und der Dienstort des erfolgreichen Bewerbers ist den nicht berücksichtigten Bewerbern bekannt zu geben. Eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt nicht. 4. Nicht regelmäßig zu durchlaufende Ämter (§ 10 Abs. 1 Satz 2 LbV) Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmt mit Zustimmung des Landespersonalausschusses (Abschnitt E ARLPA), dass zu den nicht regelmäßig zu durchlaufenden Ämtern gehören: 4.1 In der Laufbahn der Lehrer: 4.1.1 Bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 zum Konrektor der BesGr. A 13 die Ämter der BesGr. A 12 + AZ; 4.1.2 bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 zum Rektor der BesGr. A 13 + AZ die Ämter der BesGr. A 12 + AZ und der BesGr. A 13; 4.1.3 bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 oder einem Amt der BesGr. A 12 + AZ zum Seminarrektor als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Lehrern an Volksschulen der BesGr. A 13 + AZ die Ämter der BesGr. A 12 + AZ und A 13 bzw. die Ämter der BesGr. A 13; 4.1.4 bei der Beförderung eines Lehrers, der das Amt des Leiters einer Volksschule (BesGr. A 12 + AZ) mindestens drei Jahre ausgeübt und dieses infolge schulorganisatorischer Maßnahmen verloren hat und nun eine Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 1 BBesG erhält, in ein Amt der BesGr. A 13 + AZ oder der BesGr. A 14 das Amt der BesGr. A 13 bzw. die Ämter der BesGr. A 13 und A 13 + AZ; 4.1.5 bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 + AZ zum Rektor der BesGr. A 13 + AZ die Ämter der BesGr. A 13; 4.1.6 bei der Beförderung eines Konrektors der BesGr. A 12 + AZ oder eines Zweiten Konrektors der BesGr. A 12 + AZ oder von einem Amt der BesGr. A 13 zum Rektor der BesGr. A 14 die Ämter der BesGr. A 13 und A 13 + AZ bzw. die Ämter der BesGr. A 13 + AZ. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 10 Es können damit beispielsweise unmittelbar – Lehrer der BesGr. A 12 zu Konrektoren der BesGr. A 13, – Lehrer der BesGr. A 12 sowie Lehrer, Konrektoren oder Zweite Konrektoren der BesGr. A 12 + AZ zu Seminarrektoren der BesGr. A 13 + AZ, – Lehrer der BesGr. A 12 oder Lehrer der BesGr. A 12 + AZ zum Rektor der BesGr. A 13 + AZ, – Konrektoren oder Zweite Konrektoren der BesGr. A 12 + AZ sowie Konrektoren der BesGr. A 13 zu Rektoren der BesGr. A 13 + AZ oder der BesGr. A 14 befördert werden. 4.2 In der Laufbahn der Sonderschullehrer: 4.2.1 Bei der Beförderung eines Sonderschullehrers oder Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 in Ämter der BesGr. A 14 das Amt eines Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 + AZ. 4.2.2 Bei der Beförderung eines Sonderschullehrers oder Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 in ein Amt der BesGr. A 14 + AZ die Ämter der BesGr. A 13 + AZ und A 14. 4.2.3 Bei der Beförderung eines Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 + AZ zum Seminarrektor der BesGr. A 14 + AZ die Ämter der BesGr. A 14. 4.2.4 Bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 14 in ein Amt der BesGr. A 15 die Ämter der BesGr. A 14 + AZ. 4.2.5 Bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 14 + AZ in ein Amt der BesGr. A 15 + AZ ein Amt der BesGr. A 15. Es können damit beispielsweise unmittelbar – Sonderschullehrer und Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 zu Sonderschulrektoren, Sonderschulkonrektoren oder Zweiten Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14, – Sonderschullehrer und Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 bzw. Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 + AZ zu Sonderschulrektoren, Sonderschulkonrektoren und Seminarrektoren der BesGr. A 14 + AZ, – Sonderschulrektoren, Sonderschulkonrektoren oder Zweite Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 zu Sonderschulrektoren der BesGr. A 15, – Sonderschulrektoren und Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 + AZ zu Direktoren der Landesschulen der BesGr. A 15 + AZ befördert werden. 5. Beförderungen in Ämter für Schulleiter und Schulleiterstellvertreter 5.1 Grundsatz Die Einstufung der Ämter von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern an Volksschulen sowie an Förderschulen und Schulen für Kranke ist besoldungsrechtlich an eine bestimmte Schülerzahl geknüpft. Die Planstellen für diese Ämter werden im Haushalt nach den Schülerzahlen ausgebracht, die zum 1. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres voraussichtlich erreicht werden (Art. 14 Abs. 1 BayBesG). Beförderungen sind aber nur entsprechend den am 1. Oktober tatsächlich erreichten Schülerzahlen möglich. Die Übertragung der Funktion soll Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 11 dessen ungeachtet bereits zu Schuljahresbeginn erfolgen. 5.2 Ermittlung der Schülerzahl Bei der Ermittlung der erforderlichen Schülerzahl bleiben Schulvorbereitende Einrichtungen unberücksichtigt. An einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer (vgl. Nr. 6 der Vorbemerkungen zu den Bayerischen Besoldungsordnungen). Sonderpädagogische Förderzentren gelten als sonstige Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Bei der Berechnung der für die Einstufung der Ämter in der Schulleitung maßgebenden Schülerzahl werden Schüler, die auf der Grundlage des Lehrplans der Schule zur Lernförderung unterrichtet werden, und Schüler in Schulen bzw. Klassen für Kranke mit dem Faktor 0,67 berücksichtigt (vgl. Nr. 8 Sätze 2 und 3 der Vorbemerkungen zu den Bayerischen Besoldungsordnungen). Die durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste einer Förderschule betreuten Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen werden bei der Einstufung von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern der allgemeinen Schulen mit dem Faktor 1,0 berücksichtigt; bei der Einstufung von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern der Förderschule wird für jeweils vier angefangene Lehrerwochenstunden ein Schüler berechnet (vgl. Nr. 8 Satz 4 der Vorbemerkungen zu den Bayerischen Besoldungsordnungen). 5.3 Nachhaltige Sicherung der Schülerzahl Die für die Beförderung erforderliche Schülerzahl muss nachhaltig gesichert sein. Bei der Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben, wenn die Schülerzahl in den nächsten drei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Bei einer Beförderung infolge gestiegener Schülerzahlen muss die Schülerzahl in den nächsten drei Schuljahren einschließlich des aktuellen Schuljahres gesichert sein. Als Grundlage für diese Prognose sind insbesondere die Geburtenzahlen, die sonstige Bevölkerungsentwicklung, die Erfahrungsquote aus den Schullaufbahnentscheidungen sowie schulorganisatorische Maßnahmen zu berücksichtigen. 5.4 Erforderliche Qualifikation von Führungskräften Für die Beförderung in Ämter für Schulleiterinnen und Schulleiter ist Voraussetzung, dass zur Qualifikation dieser Führungskräfte das Modul A des Ausbildungscurriculums belegt wurde (Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)) oder der Bewerber/ die Bewerberin sich in einer bereits übertragenen Funktion bewährt hat. 5.5 Erforderliche dienstliche Beurteilungen Für die Beförderung in Ämter für Schulleiter und Schulleiterstellvertreter ist Voraussetzung, dass in der aktuellen dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu Nr. 3.3 der Richtlinien) neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) jeweils im genannten Amt mindestens folgende Bewertungsstufe erreicht wurde. Sofern einzelne Ämter nicht genannt sind, wird bei Bewerbern aus diesen Ämtern kein Mindestprädikat verlangt. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 12 5.5.1 Volksschule 5.5.1.1 Beförderung zum – Konrektor der BesGr. A 12 + AZ – Zweiten Konrektor der BesGr. A 12 + AZ für Lehrer der BesGr. A 12 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die den Anforderungen insgesamt entspricht“ (EN) 5.5.1.2 Beförderung zum – Konrektor der BesGr. A 13 für Lehrer der BesGr. A 12 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) 5.5.1.3 Beförderung zum – Rektor der BesGr. A 13 + AZ für Lehrer der BesGr. A 12 in den letzten beiden periodischen Beurteilungen mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) für Lehrer der BesGr. A 12 + AZ in der letzten periodischen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) 5.5.1.4 Beförderung zum – Rektor der BesGr. A 14 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) in einem Amt mindestens der BesGr. A 12 + AZ sowie eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Amt mindestens der BesGr. A 12 + AZ oder einer entsprechenden Funktion 5.5.2 Förderschule und Schule für Kranke 5.5.2.1 Beförderung zum – Sonderschulkonrektor der BesGr. A 14 – Zweiten Sonderschulkonrektor der BesGr. A 14 für Sonderschullehrer der BesGr. A 13 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) 5.5.2.2 Beförderung zum – Sonderschulkonrektor der BesGr. A 14 + AZ – Sonderschulrektor der BesGr. A 14 – Sonderschulrektor der BesGr. A 14 + AZ für Sonderschullehrer der BesGr. A 13 in den letzten beiden periodischen Beurteilungen mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) für Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 + AZ, in der letzten periodischen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 13 5.5.2.3 Beförderung zum Sonderschulrektor der BesGr. A 15 für Sonderschulrektoren der BesGr. A 14, Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 oder Zweite Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) sowie eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer entsprechenden Funktion. 6. Beförderung in Ämter für Seminarleiter 6.1 Lehramt Grundschule und Lehramt Hauptschule Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt des Seminarrektors der BesGr. A 13 + AZ als Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu Nr. 3.3 der Richtlinien) neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe – „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG) als Lehrer der BesGr. A 12 oder – „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) in einem Amt der BesGr. A 12 + AZ. – Bei Bewerbern aus einem Amt der BesGr. A 13 wird kein Mindestprädikat vorausgesetzt. Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Seminarrektor der BesGr. A 14 als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung als Seminarrektor der BesGr. A 13 + AZ mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB). 6.2 Lehramt Sonderschule Voraussetzung für eine Bestellung zum Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Sonderschullehrern ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu Nr. 3.3 der Richtlinien) neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe – „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG) als Sonderschullehrer der BesGr. A 13 oder Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 + AZ oder – „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) in einem Amt mindestens der BesGr. A 14. Die Reihenfolge von Beförderungen in das Amt des Seminarrektors der BesGr. A 14 + AZ wird unbeschadet der Zuständigkeit der Regierungen als Ernennungsbehörde vom Staatsministerium festgelegt. 6.3 Fachlehrer Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Fachlehrer der BesGr. A 12 als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrern ist eine mindestens vierjährige Dienstzeit im Amt der BesGr. A 11 sowie in der aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 14 die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG). 6.4 Förderlehrer Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Förderlehrer der BesGr. A 12 als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Förderlehrern ist eine mindestens vierjährige Dienstzeit im Amt der BesGr. A 10 sowie in der aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG). 7. Beförderung in Ämter für Schulpsychologen 7.1 Schulpsychologen mit einem Erweiterungsstudium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Rahmen des Lehramtsstudiums In das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 12 + AZ können Lehrkräfte befördert werden, die das Studium für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an die Stelle eines Unterrichtsfaches getreten ist, erweitert haben. Voraussetzung für die Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 12 + AZ an Grundschulen und an Hauptschulen ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die den Anforderungen insgesamt entspricht“ (EN). Zur Übertragung des Amtes Beratungsrektor der BesGr. A 13 als Koordinator für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 12 + AZ mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB). 7.2 Schulpsychologen mit einem abgeschlossenen Zweitstudium der Psychologie Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 an Grundschulen und Hauptschulen sowie in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 14 an Förderschulen und Schulen für Kranke ist neben der entsprechenden Lehrbefähigung ein abgeschlossenes Zweitstudium der Psychologie von mindestens vier Semestern sowie eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) im Amt als Lehrer der BesGr. A 12 bzw. im Amt als Sonderschullehrer der BesGr. A 13. Zur Übertragung des Amtes des Beratungsrektors der BesGr. A 14 als Koordinator für die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 13 mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB). Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 15 8. Beförderung in ein Amt für qualifizierte Beratungslehrer Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 als qualifizierter Beratungslehrer an Grundschulen und Hauptschulen ist neben der entsprechenden Lehrbefähigung grundsätzlich eine Erweiterung der Ersten Staatsprüfung gemäß § 109 LPO I im Fach Beratungslehrkraft sowie für Lehrer der BesGr. A 12 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB). 9. Beförderung in ein Amt für Systembetreuer Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13 als Systembetreuer an Volksschulen ist neben der Betreuung von mindestens 60 Computerarbeitsplätzen für Lehrer der BesGr. A 12 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB). 10. Beförderung zum Lehrer der BesGr. A 12 + AZ Das Amt des Lehrers der BesGr. A 12 + AZ kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen. 11. Beförderung zum Sonderschuloberlehrer Das Amt des Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 + AZ darf nach Fußnote 6 zur BesGr. A 13 BayBesO frühestens nach einer Dienstzeit von zehn Jahren als planmäßiger Sonderschullehrer verliehen werden. Es kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen. 12. Übertragung des Amtes Fachlehrer der BesGr. A 11 Das Amt des Fachlehrers der BesGr. A 11 darf nach Fußnote 2 zur BesGr. A 11 BayBesO frühestens nach einer achtjährigen Lehrtätigkeit nach Erwerb der Laufbahnbefähigung oder einer Dienstzeit von vier Jahren seit der Anstellung als Fachlehrer übertragen werden. Es kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen. 13. Übertragung des Amtes Fachlehrer der BesGr. A 12 an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung Für die Beförderung von gewerblichen Fachlehrern an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in die BesGr. A 12 gelten grundsätzlich die Beförderungsrichtlinien der beruflichen Schulen. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen. 14. Übertragung des Amtes Förderlehrer der BesGr.A 10 Das Amt des Förderlehrers der BesGr. A 10 kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen. 15. Übertragung des Amtes Förderlehrer der BesGr. A 11 Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Förderlehrer als Koordinator fachlicher Aufgaben und als Fachberater der Schulaufsicht auf Schulamtsebene der BesGr. A 11 ist in der Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 16 aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG). 16. Staatliche Lehrkräfte und Förderlehrer an privaten Volksschulen sowie privaten Förderschulen und Schulen für Kranke 16.1 Grundsatz Staatliche Lehrkräfte und Förderlehrer, die privaten Volksschulen oder privaten Förderschulen und Schulen für Kranke zugeordnet sind, werden unter den gleichen Voraussetzungen befördert wie die Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Volksschulen sowie Förderschulen und Schulen für Kranke. 16.2 Schulleiter und Schulleiterstellvertreter Bestellt ein Träger einer privaten Volksschule, einer privaten Förderschule oder Schule für Kranke eine staatliche Lehrkraft im Beamtenverhältnis zum Schulleiter oder Schulleiterstellvertreter, kann diese unter folgenden Voraussetzungen in ein entsprechendes Amt befördert werden: – Die Funktionsstelle war im nichtamtlichen Teil des amtlichen Schulanzeigers ausgeschrieben (Nr. 2.4 der Richtlinien). – Der Schulträger hat ein Auswahlverfahren durchgeführt, das dem in Nrn. 3.1 bis 3.4 der Richtlinien festgelegten Verfahren entspricht; dabei kann der private Schulträger Bewerber ablehnen, die nach seinen allgemein festgelegten Grundsätzen bei ihm nicht als Lehrkraft beschäftigt werden können. Der Schulträger legt der Ernennungsbehörde die Stellenausschreibung, die eingegangenen Bewerbungen sowie die Aufzeichnungen über die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor. Stellt die Ernennungsbehörde fest, dass die Auswahlentscheidung entsprechend den vorstehenden Grundsätzen erfolgt ist und die Beförderungsvoraussetzungen im Übrigen gegeben sind, ist die Beförderung vorzunehmen. 17. Lehrkräfte und Förderlehrer im Arbeitsverhältnis Lehrkräfte und Förderlehrer im Arbeitsverhältnis, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, können unter den gleichen Voraussetzungen wie Lehrkräfte und Förderlehrer im Beamtenverhältnis mit der Wahrnehmung von Funktionen beauftragt werden. Bei funktionslosen Beförderungen ist eine Höhergruppierung der Lehrkräfte und Förderlehrer im Arbeitsverhältnis zu den maßgebenden Beförderungszeitpunkten für vergleichbare Beamte möglich. Für die Berechnung der erforderlichen „Dienstzeit“ gelten die laufbahnrechtlichen Bestimmungen entsprechend. 18. Ausnahmen Die Regierungen können Ausnahmen von den erforderlichen Bewertungsstufen der dienstlichen Beurteilung zulassen, wenn auch nach wiederholter Ausschreibung keine entsprechenden Bewerbungen vorliegen, an der unverzüglichen Besetzung der Stelle ein dienstliches Interesse besteht und der Bewerber im Übrigen für die Wahrnehmung der Funktion fachlich geeignet erscheint. Sonstige Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 17 19. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft. Gleichlautende und entgegenstehende Regelungen werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben. Insbesondere tritt außer Kraft die KMBek vom 15. März 2006 (KWMBl I S. 74). gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 2009 Nr. IV.3 - 5 P 7001.1.1 - 4.78 468 Ausschreibung einer Schulratsstelle Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Rosenheim wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/ Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11.05.1983 (GVBI S. 385), geändert durch Verordnung vom 30.04.2003 (GVBI S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen. Es ist vorgesehen, dem/der zu ernennenden Beamten/Beamtin die EDV-spezifischen Aufgaben zu übertragen. Die Bewerber sollen daher über besondere Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind bis spätestens 25. September 2009 mit folgenden Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Schulamt) einzureichen. 1. Gesuch 2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang 3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Termin zur Vorlage bei der Regierung von Oberbayern 5. Oktober 2009 (Eintrefftag) Den Gesuchen sind folgende Erklärungen beizufügen: - über Wohnungsnahme in der Nähe des Dienstorts - über Tätigkeit von Angehörigen im Sinne von Art. 20 VwVfG gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 18 Erneute Ausschreibung einer Stelle eines/einer Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/Beraterin für den Bereich der Grundund Hauptschulen an einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt Garmisch-Partenkirchen ist die Stelle eines Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Bei der Stellenbesetzung werden Bewerber/Bewerberinnen in nachfolgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Lehrkräfte mit abgeschlossenem Erweiterungsstudium der Medienpädagogik oder gleichwertiger universitärer Ausbildung (Anerkennung durch das Staatsministerium), 2. Lehrkräfte, die sich nachweislich auf die Prüfung im Erweiterungsstudium Medienpädagogik vorbereiten. Sie sollten fähig sein, Unterrichtskonzepte unter Einbindung der neuen Medien zu entwickeln, besonderes Interesse an medienerzieherischen Themen zeigen und diese Themen überzeugend in Fortbildung und Beratung vermitteln können. 3. Lehrkräfte, die Erfahrung in der Umsetzung medienpädagogischer und informationstechnischer Beratung besitzen und dazu bereits erfolgreich Fortbildungen durchgeführt haben. Gewünschte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen: - fundierte informationstechnologische Kenntnisse, Medienerziehung / –pädagogik, Erstellung eigener Medien, Fortbildungstätigkeit im Bereich Medienpädagogik oder angrenzender Fachbereiche Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 29.09.2009 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 06.10.2009 3. bei der Regierung von Oberbayern (Frau Konrektorin Andrea Pelters): 13.10.2009 Auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Stelle wird auf die KMBek vom 26. Juni 2007 (Az.: III.4-5 S 1356-5.41 867), KWMBI 1 2007 S. 282 StAnz 2007 Nr. 32 verwiesen. gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 19 Erneute Ausschreibung einer Stelle eines/einer Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/Beraterin Beraterin für den Bereich der Grund- und Hauptschulen an einem Staatlichen Schulamt Beim Staatlichen Schulamt München-Land ist die Stelle eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters/einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt. Bei der Stellenbesetzung werden Bewerber/Bewerberinnen in nachfolgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. Lehrkräfte mit abgeschlossenem Erweiterungsstudium der Medienpädagogik oder gleichwertiger universitärer Ausbildung (Anerkennung durch das Staatsministerium), 2. Lehrkräfte, die sich nachweislich auf die Prüfung im Erweiterungsstudium Medienpädagogik vorbereiten. Sie sollten fähig sein, Unterrichtskonzepte unter Einbindung der neuen Medien zu entwickeln, besonderes Interesse an medienerzieherischen Themen zeigen und diese Themen überzeugend in Fortbildung und Beratung vermitteln können. 3. Lehrkräfte, die Erfahrung in der Umsetzung medienpädagogischer und informationstechnischer Beratung besitzen und dazu bereits erfolgreich Fortbildungen durchgeführt haben. Gewünschte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen: - fundierte informationstechnologische Kenntnisse, Medienerziehung / –pädagogik, Erstellung eigener Medien, Fortbildungstätigkeit im Bereich Medienpädagogik oder angrenzender Fachbereiche Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: 29.09.2009 2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Staatlichen Schulamt: 06.10.2009 3. bei der Regierung von Oberbayern (Frau Konrektorin Andrea Pelters): 13.10.2009 Auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Stelle wird auf die KMBek vom 26. Juni 2007 (Az.: III.4-5 S 1356-5.41 867), KWMBI 1 2007 S. 282 StAnz 2007 Nr. 32 verwiesen. gez. Christoph Winkler Ltd. Regierungsschuldirektor Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 20 Nichtamtlicher Teil Der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband und die Bayerische Landesunfallkasse informieren Schulanfänger: Den neuen Schulweg zur Hauptverkehrszeit üben „Für viele Schüler, insbesondere die Grundschüler, ist der Schulweg ein gefährlicher Parcours“, sagt Elmar Lederer, Geschäftsführer des Bayer. GUVV und der Bayer. LUK. Allein im Jahr 2008 sind nach seinen Angaben in Bayern rund 18.800 Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg Opfer von zum Teil schweren Verkehrsunfällen geworden. Neun Schüler starben dabei. Schulanfänger müssen sich an gefährlichen Stellen sicher fühlen, z. B. an viel befahrenen oder unübersichtlichen Kreuzungen. Sie müssen allmählich auch lernen, mit viel Verkehr zurechtzukommen: „Üben Sie deshalb mit Ihrem Kind den Weg mehrmals unter realen Bedingungen, also auch morgens im vollen Berufsverkehr“, rät Lederer. Am späteren Vormittag oder am Wochenende sind die Straßen für ein wirklichkeitsnahes Schulwegtraining oft zu ruhig. Schulwegtraining – Tipps für Eltern: • • • • • • Benutzen Sie Ampeln und Fußgängerüberwege, soweit möglich. Überprüfen Sie, ob Ihr Kind am Bordstein anhält, Blickkontakt mit den Auto- oder Fahrradfahrern sucht und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen abschätzen kann. Vorsicht bei abbiegenden Lkw; lieber stehen bleiben und den Lkw vorbeilassen. Schicken Sie Ihr Kind morgens rechtzeitig los – Kinder werden unter Zeitdruck unaufmerksam und unvorsichtig. Sorgen Sie für helle Kleidung und Reflektoren, damit Ihr Kind besser gesehen wird. Bringen Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule? Dann schnallen Sie Ihr Kind vorschriftsmäßig an und setzen Sie es an einer sicheren Stelle ab, am besten auf der richtigen Straßenseite. Lieber den längeren Schulweg, wenn er sicherer ist Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zum Schultor ist nicht immer die sicherste. Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern diesen „Umweg“ für ihr Kind aussuchen. Weitere Informationen unter Ulrike Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel: (089) 36093-119, Fax: (089) 36093-379, [email protected] Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 21 „Was uns bewegt ..." Lehrerwallfahrt des Erzbischöflichen Ordinariats am 3. Oktober 2009 nach Maria Eck (bei Siegsdorf) Die diesjährige Lehrerwallfahrt führt über Rott am Inn, Freising, Schaftlach nach Maria Eck (bei Siegsdorf). Programm: Zu Fuß ab Bergen (ca. 45 Min. bei leichter Steigung + Stationen). Das Pilgerziel kann auch direkt angefahren werden. 10:30 Uhr Führung in der Wallfahrtskirche (Bruder Christian OFM) 11:00 Uhr Gottesdienst (Schulreferent, Herr Prälat Erich Pfanzelt) 12:30 Uhr Mittagessen im Klostergasthof Maria Eck (Selbstzahler). Anfahrt: Wallfahrergruppe zu Fuß Treffpunkt ist an der Talstation der Bergbahn Hochfelln in Bergen um 08:45 Uhr. Da Maria Eck bzw. die Talstation der Bergbahn Hochfelln in Bergen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kaum zu erreichen ist, muss man mit dem PKW anfahren. Es empfiehlt sich deshalb, Fahrgemeinschaften zu bilden. Wer bereit ist, eine/n Kollegen/in mitzunehmen, gebe das bitten beim Anmeldungsabschnitt an. Wer eine Mitfahrgelegenheit sucht, melde sich bitte telefonisch ab dem 28.09.2009 im Fachbereich Schulpastoral Hinweis: Für die Religionslehrer/innen im Kirchendienst werden die Fahrkosten vom Schulreferat übernommen (Teilnehmerliste). Anmeldung: Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt aus und senden Sie ihn an folgende Adresse: als Lehrer/in an einer GS, HS oder FöS per Fax an (089) 2137–1538 oder senden Sie eine Mail an [email protected] unter Angabe der angefragten Daten. als Lehrer/in an RS, GYM oder einer BS per Fax an (089) 2137–1823 oder senden Sie eine Mail an [email protected] unter Angabe der angefragten Daten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, den Anmeldeschluss 28.09.2009 zu berücksichtigen. Ansprechpartner: Frau Dr. Gabriele Rüttiger (089) 2137–2412 oder –2413). Vor- und Zuname: _____________________________ Personenzahl:___________ Mailadresse: _______________________________ Telefon: __________________ Schulart: ______________________________ Ich/wir starte/n den Pilgerweg von: Bergen komme/n direkt nach Maria Eck Ich/wir kommen: zum Mittagessen (Personenzahl: ___) nicht zum Mittagessen (Personenzahl: ___) Ich nehme jemanden im Auto mit (bitte ankreuzen): Freie Plätze: ____ Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 22 Weiterbildung 5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag 06.10.2009 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hörsaal 1.041 Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg Zu den Leitbegriffen der aktuellen bildungspolitischen Diskussion zählen die Begriffe Kompetenzen“ und „Methoden“. Der diesjährige AWT-Uni-Tag, der zum fünften Mal stattfindet, greift diese Thematik auf und stellt zunächst auf wissenschaftlicher Ebene den Zusammenhang her zwischen Kompetenzerwerb und handlungsorientierten Methoden. In den anschließenden Workshops sollen die Teilnehmer erfahren, wie Schüler im Unterricht durch Handeln und während des Handelns Kompetenzen erwerben können und welchen besonderen Stellenwert diese im Berufsorientierungsprozess und nicht zuletzt bei der Entwicklung eines eigenen Selbstkonzepts haben. Der 5. AWT-Uni-Tag wird veranstaltet von der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München und der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit-Wirtschaft-Technik. An dieser Veranstaltung sollen neben AWT-Lehrern und Fachlehrern der arbeitspraktischen Fächer auch Schulleiter, Seminarleiter und Lehramtsanwärter und Schulaufsichts-beamte teilnehmen. Den Teilnehmern werden die Fahrtkosten erstattet (KMS IV.3-5 S7202-4.38383 vom 03.06.3009). Diese sind mit den jeweiligen Regierungen abzurechnen. Den Regierungen liegt ein Abdruck des KMS vor. Die Anmeldung zum 5. AWT-Uni-Tag erfolgt über FIBS (Suchwort: AWT-Uni-Tag) oder über das beiliegende Faxformular. Anmeldeschluss ist der 30.09.2009 5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag Kompetenzentwicklung durch handlungsorientierte Methoden Programm 10:0010:10 Begrüßung 10:1010:30 Eröffnung des 5. AWT-Uni-Tages 10:3011:15 Die Berufsorientierung als Alleinstellungsmerkmal der Hauptschule im differenzierten Schulsystem Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Rektor der Friedrich-Alexander-Univers., Erlangen-Nürnberg Helmut Krück Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Prof. Dr. Holger Arndt Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und Recht (Universität Erlangen-Nürnberg) Josef Erhard Ministerialdirektor Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 23 11:1512:00 Methoden zur Entwicklung ökonomischer Urteils- und Handlungskompetenz Prof. Dr. Thomas Retzmann Didaktik der Wirtschaftslehre (Universität Duisburg-Essen) und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für ökonomische Bildung (DeGöB) 12:0012:30 OPUS - Eine Methode zur Optimierung von Unterricht durch Schülerfeedback Prof. Dr. Holger Arndt Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und Recht 12:3013:30 13:3014:30 Mittagspause in der Mensa der Universität Parallele Workshops zu den Themen: 1. Durchlauf Das Rollenspiel im AWT-Unterricht Helge Kuch Raumregie und Körpersprache Werner Müller Schülerfirma Gunther Reiche mit Team Berufsorientierung durch das Projekt Udo Kratzer, Herbert Ramsenthaler Fähigkeitenparcours und BerufsOrientierungsBüro Brigitte Wagner Das Planspiel im AWT-Unterricht Helmut Nicklas „Berufe Universum“ als Baustein im Berufswahlprozess Christine Fröhlen, Verlag Bildung und Wissen Elternarbeit mit „planet beruf“ Michaela Lissowsky, Verlag Bildung und Wissen Portfolioarbeit in der Hauptschule Kurt Rautinger Die Fallstudie im AWT-Unterricht Katharina Kühn Realbegegnungen Gabriele Hufnagel, Martin Drexler Zukunftswerkstatt Alexandra Wierer 14:4515:45 Parallele Workshops zu o. a. Themen 2. Durchlauf 15:5016:15 Schlussworte Prof. Dr. Holger Arndt Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und Recht Anreise mit dem Auto: Über die A9 Ausfahrt Fischbach, weiter in Richtung Stadtmitte (=Regensburger Straße) bis Hausnummer 160 (Uni) oder über die A6 Ausfahrt Fürth-Nürnberg/Fürth-München, weiter in Richtung Fürth-Nürnberg auf A73, Ausfahrt Nürnberg-Zentrum/Nürnberg-Kornburg, weiter in Richtung Zentrum, bis rechts in Bayernstraße, bis links in Regensburger Straße oder über die A3 Ausfahrt Nürnberg-Mögeldorf, weiter in Richtung Zentrum, bis links Cheruskerstraße, bis rechts Regensburger Straße Anreise mit der Bahn: Ziel Nürnberg Hauptbahnhof (www.bahn.de), anschließend U-Bahn U1Richtung Messe/U11 Richtung Langwasser bis Aufseßplatz, dann Straßenbahn Linie 6 Richtung Dokumentationszentrum bis Fliegerstraße/EWF (Uni) (http://www.vag.de/consoleo_files/modulefiles/filebrowser//downloads/PDFs/LinienRouten/Netzplaene/Schienennetz_N uernberg_Fuerth_Dez_2008.pdf) Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag 06.10.2009 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hörsaal 1.041 Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg Kompetenzentwicklung durch handlungsorientierte Methoden F A X – A N M E L D U N G bis spätestens 30.09.2009 AN: Alexandra Wierer Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und Recht FAX: (09129) 909131 E-Mail: [email protected] Absender: Name, Vorname: ______________________________________________ Telefon (dienstlich): ______________________________________________ Schule: ______________________________________________ Dienstl. Funktion ______________________________________________ Straße / Hausnr.: ______________________________________________ PLZ / Ort: ______________________________________________ E-Mail Adresse: ______________________________________________ Telefon (privat): ______________________________________________ Teilnahme: Am 5. AWT-Uni-Tag am 06.10.2009 in der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Ο nehme ich teil Datum:___________________ Unterschrift:____________________ Bitte tragen Sie sich auf der nachfolgenden Seite in jeweils einen Workshop ein! 24 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 25 5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag 06.10.2009 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hörsaal 1.041 Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg Kompetenzentwicklung durch handlungsorientierte Methoden Workshop-Angebot Bitte tragen Sie sich pro Durchlauf für einen Workshop ein und geben Sie jeweils eine Alternative an: 1. Durchlauf 13:30 – 14:30 Uhr Präferenz Alternative Parallele Workshops zu den Themen: Referenten: Das Rollenspiel im AWT-Unterricht Helge Kuch Raumregie und Körpersprache Werner Müller Schülerfirma Gunther Reiche mit Team Berufsorientierung durch das Projekt Udo Kratzer, Herbert Ramsenthaler Fähigkeitenparcours und BerufsOrientierungsBüro Brigitte Wagner Das Planspiel im AWT-Unterricht Helmut Nicklas „Berufe Universum“ als Baustein im Berufswahlprozess Christine Fröhlen, BW Verlag Elternarbeit mit „planet beruf“ Michaela Lissowsky, BW Verlag Portfolioarbeit in der Hauptschule Kurt Rautinger Die Fallstudie im AWT-Unterricht Katharina Kühn Realbegegnungen Gabriele Hufnagel, Martin Drexler Zukunftswerkstatt Alexandra Wierer 2 Durchlauf 14:45 – 15:45 Uhr Präferenz Alternative Parallele Workshops zu den Themen: Referenten: Das Rollenspiel im AWT-Unterricht Helge Kuch Raumregie und Körpersprache Werner Müller Schülerfirma Gunther Reiche mit Team Berufsorientierung durch das Projekt Udo Kratzer, Herbert Ramsenthaler Fähigkeitenparcours und BerufsOrientierungsBüro Brigitte Wagner Das Planspiel im AWT-Unterricht Helmut Nicklas „Berufe Universum“ als Baustein im Berufswahlprozess Christine Fröhlen, BW Verlag Elternarbeit mit „planet beruf“ Michaela Lissowsky, BW Verlag Portfolioarbeit in der Hauptschule Kurt Rautinger Die Fallstudie im AWT-Unterricht Katharina Kühn Realbegegnungen Gabriele Hufnagel, Martin Drexler Zukunftswerkstatt Alexandra Wierer ___________________________________________ ___________________________________________ Name Unterschrift Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 26 Lehrerfortbildung Integration in der Schule - Chancen und Möglichkeiten am 6. Oktober von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr an der Grund- und Hauptschule Wiesentfelser Str. 53 in 81249 München Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen zur Voraussetzung hat. Das gemeinsame Lernen verbindet. Insofern ist die Schule ein entscheidender Ort für die Integration von Migranten. Bei dieser Veranstaltung werden gute gelungene Beispiele aus Grund- und Hauptschulen in Informationsgruppen präsentiert. Programm 13:30 14:00 Uhr Eröffnung durch Schüler Frau Rektorin Christiane Steudemann Begrüßung Begrüßung und Einführung Frau RSchRin Petra Henninger Grußwort Regierungsvizepräsident Herr Ulrich Böger 14:00 – 14:20 Uhr Konzept „Eltern - aktiv“ an der GS an der Wiesentfelser Straße Verbesserung der Kooperation und Kommunikation Schule/Elternhaus Münchner Bildungswerk Frau Anette Frankenberger Frau Elena Wiedmann MUS.E-Projekt der Yehudi-Menuhin-Stiftung Koordinatorin für Bayern Frau Regine Leonhardt Schülerbeitrag 14:30 – 15:15 Uhr 15:15– 15:45 Uhr 15:45 Uhr – 16:30 Uhr 16:45 Uhr – 17:00 Uhr 1. Durchgang: Informationsgruppen PAUSE mit Verpflegung 2. Durchgang: Informationsgruppen siehe oben Zusammenfassung Verabschiedung siehe nachstehend Elternbeirat der Grundschule Wiesentfelser Straße siehe nachstehend Frau RSchRin Petra Henninger Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 27 Informationsgruppen Raum EG/06 A „Regelklasse – Deutschförderklasse“ Praktische Beispiele für die Kombination beider Konzepte im Schulalltag Herr Gregor Hockerts Frau Angela Folda GS Wiesentfelser Straße Raum EG/02 B Raum EG/04 C Erweitertes Einschulungsverfahren für Kinder Frau Doris Brunnernicht deutscher Muttersprache Berger GS Manzostraße DaZ Vorkurs – Welche Kompetenzen Frau Gabriele Kraußer brauchen die Schülerinnen und Schüler mit Frau Claudia Schön Migrationshintergrund vor dem Eintritt in die Theresen-Grundschule Grundschule? Germering Raum EG/007 D Freies Sprechen und Schreiben in der Hauptschule Herr Bernd Klinger HS Wörthstraße Raum EG/011 E Förderschwerpunkt Lesen in der Hauptschule Frau Elisabeth Zeitler HS Wiesentfelser Straße Anmeldung Lehrkräfte bitte in FIBS anmelden! Die Anmeldung in FIBS mit anschließender Genehmigung des Anbieters gilt als Dienstreiseanordnung. Zur Abrechnung der Reisekosten verwenden Sie das im Internet (http://www.lff.bayern.de/formularcenter/index.aspx) zur Verfügung stehende Formular „Erstattungsantrag Reisekosten“. Ansprechpartnerin: Petra Henninger Regierung von Oberbayern T.: (089) 2176–2145 [email protected] Singen, Erleben, Bewegen und Gestalten Herbstakademie der Katholischen Erziehergemeinschaft, Bezirksverband Oberbayern, in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising 23./24. Oktober 2009 Kardinal-Döpfner-Haus in Freising Information und Programm: KEG Geschäftsstelle, Bezirksverband Oberbayern, Herzogspitalstraße 13/V, 80331 München, Tel: (089) 26 81 93, Fax: (089) 260 53 64 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 28 Lebenswert – Werte leben Tag der Werteerziehung am 24. Oktober 2009 von 09:00 bis15:30 Uhr an der Grundschule Ottobrunn an der Albert-Schweitzer-Straße, Eingang Einsteinstraße 7 Impulsreferat von Herrn Prof. Dr. Kahlert „Wie gelingt Werteerziehung in der Schule?“ Vor der Klassenzimmertür wirft er seinen Ranzen in die Mitte des Flures. (…) Mit Schuhen will er ins Klassenzimmer. Die Lehrerin verweist auf das gute Beispiel der anderen Kinder und die Klassenregeln. (…) Niklas meldet sich nicht zum Lesen. Wenn aber ein anderes Kind langsam liest oder ein Wort nicht sofort ausspricht, schreit Niklas irgendein zuvor gehörtes Wort dazwischen. Aus Winterhoff: „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ 2008 Aus unterschiedlichen Perspektiven wollen wir in Workshops Anker setzen, um eigen-aktiv und weniger re-aktiv dem „Niklas“ in unserem Klassenzimmer zu begegnen. Als Pädagogen können wir außerschulische Erfahrungen erweitern und damit Werte begreifbar und lebenswert machen. Programm 09:00 Uhr Ausstellung in der Aula 09:30 Uhr Kinderchor Grundschule Neuried Begrüßung Frau Petra Henninger, Regierung von Oberbayern Gedichte, Lied zum Thema „Toleranz“ Hauptschule Unterschleißheim Herr Prof. Dr. Kahlert Universität München s. nachstehend 10:00 bis 11:00 Uhr 11:15 bis 12:15 Uhr 12:30 bis 13:30 Uhr 13:45 bis 14:45 Uhr 15:00 bis 15:15 Uhr „Wie gelingt Werteerziehung in der Schule?“ 1. Durchgang Information/Workshops Mittagspause - Ausstellung in der Aula 2. Durchgang Information/Workshops Blitzlicht – Lebenswert ist für mich Abschluss der Veranstaltung s. nachstehend Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Angebot der Informationsgruppen/Workshops Hand in Hand Im Rahmen einer Projektwoche arbeiteten alle Kinder der Schule klassenintern sowie jahrgangsstufenübergreifend an unterschiedlichen Wertethematiken, die im Laufe des Schuljahres monatsweise wieder aufgegriffen und vertieft sowie verinnerlicht wurden. Im Workshop soll neben der Organisation und Durchführung der Projektwoche sowie der Weiterarbeit während des Schuljahres aufgezeigt werden, mit welch unterschiedlichen Themen sich die Kinder befasst haben. Wahrnehmungs- und Wertorientierte Schulentwicklung Wahrnehmungs- und wertorientierte Schulentwicklung (WWSE) – eine Konzeption zur inneren Schulentwicklung auf der Basis interner Evaluation. WWSE ist eine in ihren positiven Auswirkungen quantitativ und qualitativ evaluierte Entwicklungskonzeption. Sie ermöglicht Schulen eine eigenständige interne Evaluation der Entwicklungsarbeit vor Ort. Im Workshop wird zunächst die Konzeption vorgestellt. Anschließend können die Teilnehmer das Instrument zur internen Evaluation selbst erproben und über die Werteorientierung der Konzeption diskutieren. Der Workshop soll dazu ermutigen, den inneren Schulentwicklungsprozess auf der Basis der im Kollegium vorhandenen Werte voranzubringen. Multikulturelles Lernen Wie können wir einander verständlich machen? Wo berührt uns die Vielfalt positiv? Und wie schaffen wir den Transfer ins Klassenzimmer? Frau Kraußer lädt Sie herzlich ein zu einer kleinen Entdeckungsreise mit unterschiedlichen Medien wie Film Belletristik, aber auch Fachliteratur, und sie freut sich auf einen anregenden Austausch. Ethisch handeln lernen – konkrete Handlungsanlässe in der Schule Wo können Werte im Schulleben verortet werden? Ausgehend von einem Beispiel zeigen wir verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten auf, wie konkret und effektiv ein Wert wie z. B. „Ehrlichkeit“ für Schüler greifbar und erlebbar gemacht werden kann. Schulversammlungen, Andachten und der Morgenkreis sind dafür eine vielfältige Plattform. Grundschule Ottobrunn Frau Witti Frau Hübner Volksschule Surberg, Herr Fietz Theresen-Grundschule, Germering Frau Kraußer Theresen-Grundschule Germering Frau Polster Frau Wiontzek 29 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Werte leben – Schüler erwerben und pflegen „wertvolle“ Kompetenzen für ihre Zukunft Vorstellen zweier Praxisbeispiele: Klassenrat – ein Mittel zu demokratischer Erziehung (GS/HS) „Compassion“ – ein Projekt zur Persönlichkeitsbildung Volksschule Geretsried Volksschule Schliersee Volksschule Rott Herr Lissel Frau Landthaler Frau Schaub +4 Schüler Kooperatives Lernen mit Hilfe der Lernpartnermethode und des Stärkeheftes Im Rahmen der Fortbildung werden Voraussetzungen, organisatorische Umsetzungsmöglichkeiten und Chancen der Lernpartnermethode mit Hilfe des Stärkehefts anhand von praktischen Beispielen aufgezeigt. Diese kooperative Lernform ermöglicht eine optimale Differenzierung und kann fächerübergreifend eingesetzt werden. Die Schüler lernen durch das Erkennen und Nutzen ihrer eignen Stärken und Schwächen sich selbst und ihr Gegenüber und den sinnvollen Umgang mit dem Fehler. Die intensive Kommunikation und die Erziehung zur Kritikfähigkeit fördern die Sozialkompetenz und die Selbstständigkeit, was eine Stärkung des Klassenklimas ermöglicht. Grundschule Neuried Frau Ziegler Was tun bei Mobbing? Der „No-Blame-Approach“ Ein Interventionsansatz zum Stopp bei Mobbing ohne Schuldzuweisung und Bestrafung Grundschule Helfendorf Frau Rolvering Einführung des Klassenrats Grundschule Pullach Frau Strehlow Kooperative Spiele zur Förderung der Teamfähigkeit Spiele und Aktionen für draußen und drinnen, die die Klassengemeinschaft u. a. durch das Achten aufeinander fördern. Mitzubringen: Bequeme Kleidung und die Bereitschaft aktiv mit zu machen. Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit und Lehrern bei ADHS-Kindern Die Schulzeit ist die schwierigste Engstelle für das ADHS-Kind auf dem Weg ins Erwachsenenalter. Mit klarer Struktur, einer guten Beziehung und dem Ansatz der Ressourcenorientiertheit lässt sich der Teufelkreis, der sich häufig schon schnell am Beginn der Schulzeit für Eltern und Lehrer abzeichnet, abfedern. In diesem Workshop wird aufgezeigt, dass Kindern mit ADHS geholfen werden kann, wenn alle Beteiligten • Verständnis füreinander entwickeln • Über das nötige Wissen von ADHS verfügen • Geeignete Maßnahmen ergreifen, die sich für Kinder Grundschule Lochham Frau Ritter mit ADHS als wichtige Stützen erwiesen haben. Grundschule Taufkirchen Frau Ostermeyer 30 31 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Anmeldung Lehrkräfte bitte in FIBS anmelden! Die Anmeldung in FIBS mit anschließender Genehmigung des Anbieters gilt als Dienstreiseanordnung. Zur Abrechnung der Reisekosten verwenden Sie das im Internet (http://www.lff.bayern.de/formularcenter/index.aspx) zur Verfügung stehende Formular „Erstattungsantrag Reisekosten“. Ansprechpartnerin: Petra Henninger Regierung von Oberbayern T.: (089) 2176–2145 [email protected] Fortbildungsprogramm 2009/II und 2010/I des deutschen Sportlehrerverbandes – Landesverband Bayern e. V. Der Deutsche Sportlehrerverband - Landesverband Bayern bietet Sportlehrkräften, Lehrkräften mit Qualifikation Sport, auch Studienreferendaren/-innen, Lehramtsanwärtern/-innen und Lehrkräften, die mit und ohne Qualifikation Sportunterricht erteilen, aber auch Erziehern/-innen im Vorschulbereich, Sozialpädagogen/-innen, Förderlehrern/-innen usw. Fortbildungsveranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit an. Eine Übersicht über das aktuelle Angebot der LFB-Maßnahmen des Schuljahres 2009/2010, dient Ihrer Information. Diese aktuellen schulformspezifischen Angebote der Lehrerfortbildung dienen der Festigung, Erweiterung und Verbesserung der pädagogischen, sportfachlichen und unterrichtsbezogenen Kompetenzen, insbesondere auch dem Erwerb und der Förderung von bewegungs-, spiel- und sporterzieherischen Fähigkeiten. Diese gilt es zu bewahren, in Lehrerfortbildungsveranstaltungen (LFB-Maßnahmen) zu erweitern und zu verbessern. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Bestätigungen zur Vorlage bei ihren Schulen bzw. Einrichtungen. Sie dienen auch als Belege für Werbungskosten (Lehrerfortbildung LFB). Fortbildungsprogramm 2009/II LFBNr. LFB 05 LFB 06 LFB 07 Kurztitel Termin Tanz in der Schule – Caroline Schneider, ISS ER-N Tanztraining und Erarbeitung einer TanzChoreographie nach aktueller Musik Sporthalle der Maria-Ward-Schule, Maria-WardStr. 5-11, 80638 München Herbst-Ferienlehrgang Schneegleitsportarten Ski Alpin und Snowboard in der Schule (mehrtägig!) Hintertux / Österreich, Übernachtung im Hotel Tirol, Lanersbach Turnen mit Kindern und Jugendlichen im Elementarbereich und in der Schule – Toni Schneider, Sportzentrum der TUM, BTV u. DTB Sportzentrum der TUM (ZHS), Connollystr. 32, 80809 München 10.10.2009 Anmeldeschluss 28.09.2009 31.10.2009 03.11.2009 15.10.2009 28.11.2009 16.11.2009 32 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Fortbildungsprogramm 2010/I LFBNr. LFB 01 LFB 02 LFB 03 LFB 04 Kurztitel Turnen an Geräten in der Schule M.Probst-Biendl, L-Ausschuss Sport in Schule und Verein und BTV Sporthalle der Maria-Ward-Schule, Maria-Ward-Str. 5-11, 80638 München Schwimmtechniken - erlernen, analysieren, verbessern M.Hahn, Fachleiter für Schwimmen am Sportzentrum der TU München Schulanlage Gilmschule, Fürstenrieder Str. 159, 81377 München Beachvolleyball Trendsport an der Schule J. Wolf - Institut für Sportwissenschaften der Uni Augsburg, Lehrteam DVV und BVV ASV Dachau, Gröbenrieder Str. 21, 85221 Dachau Badminton - Trendsportart aktuell Tipps zur Verbesserung der Basiskoordination, der technischen und taktischen Fähigkeiten, der Spielfähigkeit und der Unterrichtskompetenz G. Bleichner, Fachleiter für Basketball und Badminton am Sportzentrum der TU München Spielhalle - Sportzentrum der TUM (ZHS), Connollystr. 32, 80809 München Termin 23.01.2010 Anmeldeschluss 18.01.2010 20.03.2010 08.03.2010 24.04.2010 29.03.2010 26.06.2010 14.06.2010 Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für alle Fortbildungsveranstaltungen: Zuschüsse des Bayerischen Staatsministeriums zu den Forbildungsveranstaltungen und Eigenmittel des DSLV - LV Bayern ermöglichen bei den Fortbildungsveranstaltungen stark reduzierte Lehrgangsgebühren! Die Zuschüsse für Mitglieder sind bereits in den reduzierten Lehrgangsgebühren enthalten! Details und weitere Informationen über das LFB-Programm des DSLV - LV Bayern können Sie per Post, E-Mail, Fax und auch per Telefon über die Geschäftsstelle erhalten. Sollten Sie zu den einzelnen Lehrgängen Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle während der Geschäftszeiten (Montag und Donnerstag, 9 - 12 Uhr, während der Ferien ist die Geschäftsstelle nicht geöffnet – Eingänge per Post, Fax, E-Mail und Telefon (Anrufbeantworter ist geschaltet) werden bearbeitet. Geschäftsstelle des DSLV – LV Bayern: Tölzer Str. 1, 82031 Grünwald Tel.: (089) 6492200 – Fax: (089) 64966666 – E-Mail: [email protected] Aktuelle Informationen: www.dslv-bayern.de (Änderungen vorbehalten!) Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 33 Der Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband - Bezirksverband Niederbayern - informiert 23. Niederbayerischer Lehrertag 10. Oktober 2009 ESKARA VS Essenbach Schüler mit Verhaltensstörungen? Chancen präventiven Handelns. Programm 08:00 – 15:30 Uhr 09:00 Uhr Verlagsausstellung Begrüßung Judith Wenzl Bezirksvorsitzende 09:15 Uhr Hauptreferat Prof. Dr. Hillenbrand Erziehungshilfe und sozial-emotionale Entwicklungsförderung Universität Köln Schüler mit Verhaltensstörungen? Chancen präventiven Handelns. 11:30 – 13:00 Uhr Durchgang A Informations-/Workshops 13:00 – 14:00 Uhr 14:00 – 15:30 Uhr Mittagspause 15:30 Uhr Ende Durchgang B Informations-/Workshops s. nachstehende Veranstaltungsübersicht s. nachstehende Veranstaltungsübersicht Veranstaltungsübersicht A01 alle Mark Bauer-Oprée Förderung von Schülern mit Schulleistungsproblemen unter Mithilfe von Studierenden Der Workshop zeigt, wie durch Mithilfe von Studierenden als Lernhelfer im Unterricht versucht wird, Schulversagen bzw. Schulleistungsprobleme zu mindern. Dazu dienen die kooperative Durchführung diagnostischer Methoden, die Erarbeitung und Durchführung von Fördermaßnahmen sowie deren Evaluation. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 A02/B02 GS HS 34 Mahmut Gergerli Spezifische Verhaltensmuster bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Einige jugendliche Migranten/-innen – insbesondere aus der Türkei – legen spezifische Verhaltenmuster an den Tag, mit denen Lehrkräfte nicht immer einfach umgehen können. Verhaltensauffälligkeiten wie mangelnde Konfliktlösungskompetenz, Rückzugstrategien bei Konflikten sowie die Bildung von Cliquen, an die man schwer herankommt, sowie gar Gewalttätigkeit sind hier zu nennen. Es werden Hintergründe dieses Verhaltens wie Erziehungsschemata gerade aus dem türkischen Bereich erläutert, das Verhalten dieser Kinder und Jugendlichen „übersetzt“, die auf sie wirkenden Einflüsse erklärt und schließlich werden praktische Tipps für den Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Konflikten gegeben. A03/B03 GS Claudia Haertlmayr Richtig Schreiben – Neue Methoden, Wege, Materialien Es wird gezeigt, wie man den individuell und effektiv fördern kann, welche alternativen Formen der Leistungsmessung es gibt, wie man quantitativ und qualitativ differenzieren kann, wie man Rechtschreibstrategien nachhaltig einüben kann, wie Richtig schreiben lustvoll und spielerisch geübt werden kann, wie systematisch und doch forschend – entdeckend gearbeitet werden kann – und das, ohne die Arbeitskraft über die Maßen zu strapazieren. A04/B04 GS Susanne Höglinger-Winter, Nicole Meisinger Bewegte Pausen im Klassenzimmer – bei Grundschulkindern neue Energien wecken Der Workshop zeigt Spiele, Lieder und Bewegungsideen, die den Unterricht auflockern, rhythmisieren und (nicht nur die Kinder) in Schwung bringen. A05/B05 GS Jutta Holler, AK Mathematik Landkreis Rottal-Inn Leistungsfeststellung und –bewertung im Mathematikunterricht der Grundschule Der Workshop thematisiert rechtliche und begriffliche Grundlagen (Bildungsstandards, Kompetenzen), erläutert allgemeine mathematische Kompetenzen und gibt dazu Beispiele. Gegenstand ist ferner die Leistungsbewertung bei Probearbeiten. Dazu werden Proben aus Bausteinen zusammengesetzt und bepunktet. Am Ende erfolgt ein Ausblick auf SINUS hinsichtlich praktischer Proben und mündlicher Benotungsmöglichkeiten. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 A06/B06 alle 35 Susanne Miesera, Alexandra Schuster-Grill Konflikte klären im schulischen Alltag Konflikte sind im menschlichen Zusammenleben Ausdruck unterschiedlicher Bedürfnisse und Wünsche. Im schulischen Berufsalltag begegnen uns Konflikte mit Schülern, Eltern und Kollegen. Statt auszuweichen und zu verschieben, sollten Konflikte im Gespräch geklärt werden. Mit erprobten Methoden ist es möglich, das Potenzial von Konflikten positiv zu nutzen. Im Workshop erhalten Sie einen ersten Einblick in unterschiedliche Konfliktmodelle und Methoden, um im Alltag Konflikte zu meistern. max. 20 Teilnehmer A07 GS Silvia Reitz Muster und Strukturen in mathematischen Aufgaben der Grundschule Mathematik ist die Wissenschaft von Mustern und Strukturen. Solche zu entdecken und zu erforschen ist ein Hauptanliegen des neuen Mathematikunterrichts. Offene Aufgabenstellungen, das Schaffen von Lernumgebungen und Knobelaufgaben bilden dabei den Grundstock für die individuelle Förderung im Klassenverband und in Kleingruppen. Dabei stehen sowohl die Schulung der inhaltlichen als auch der prozessorientierten Kompetenzen im Vordergrund. Das Unterrichtswerk „Denken und Rechnen“ bietet hierzu eine Fülle von Aufgaben. A08 GS Dr. Peter Schmidt Raumerfahrung, Flächen- und Körperformen: Handelnder Umgang mit Gegenständen und didaktischen Modellen im Geometrieunterricht Es werden Materialien zum handelnden Lernen vorgestellt. Im Verlauf der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer vielfältige Gelegenheiten zum ausprobieren vorgestellter geometrischer Arbeitsmittel. A09 alle Iris Maria Stephan Schuldenpräventionsprojekt „Finanzgenie“ für Schüler In einer Kooperation der Schuldnerberatungsstelle der Diakonie und der Universität Passau werden seit 2008 Unterrichtsstunden geplant, die die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 auf Überund Verschuldung und Schuldenfallen aus dem aktuellen schülernahen Alltag und Umfeld aufmerksam machen und davor bewahren sollen. Beispiele hierfür sind Handy- und Rollerkaufverträge, Pokern im Internet, Internetshopping, Autokauf, Mietverträge, etc. Die Unterrichtseinheiten werden fachlich von der Diakonie, methodisch-didaktisch vom Zentrum für Lehrerbildung, Fach- und Hochschuldidaktik (ZLF) begleitet. Seit dem Schuljahr 2008/09 findet die praktische Umsetzung durch Lehramtsstudierende an den Schulen statt. Ausgewählte Beispiele werden vorgestellt. Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 A10 GS 36 Wolfgang Trende Motivierend, systematisch, fachintegrativ und nachhaltig in Deutsch lernen Teilnehmerorientierte Vorstellung der Jo-Jo-Sprachbücher für die Jahrgangsstufen 3 und 4 A11/B11 alle Margit Weidner „Soziale Kinder lernen besser“ Soziale und emotionale Kompetenz als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen - Die Arbeit mit dem "Sozialziele-Katalog“ In dieser Veranstaltung wird die Arbeit mit dem „Sozialziele-Katalog“ vorgestellt, einem Instrument zur systematischen Steigerung von sozialer und emotionaler Kompetenz. Das Konzept setzt bei der Überlegung an, dass Kinder und Jugendliche angesichts der heutigen Aufwachsens- und Sozialisationsbedingungen eine ermutigende positive Verhaltensregulation, ein so genanntes „Lernen vor dem Lernen“ brauchen, eine stetige, systematische Unterweisung sozialer und emotionaler Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der SoZiKa formuliert klar, verständlich und übersichtlich die sozialen Verhaltenserwartungen von Schülern und Lehrkräften. Regeln des förderlichen Miteinanders werden im SoZiKa operationalisiert und als einzelne Sozialfertigkeiten formuliert, die in speziellen Unterrichtseinheiten thematisiert, mit (beobachtbaren!) Indikatoren versehen, reflektiert und konkret eingeübt werden. A12/B12 alle Mareike Wolter Soziales Lernen mit Kopf, Herz und Hand Erfahren Sie bei diesem Workshop Methoden, um das soziale Lernen mit ihren Klassen einmal anders zu gestalten. Durch die hier angewandten Erfahrungsortientierten Lernmethoden kommen Ihre SchülerInnen aktiv miteinander in Kontakt, die Klassengemeinschaft wird gestärkt und ihre SchülerInnen machen selbständig intensive und wertvolle Erfahrungen im Bereich soziales Lernen. Themen: Soziales Lernen, Gewaltprävention, Teamentwicklung, Kommunikation und Kooperation, Selbstorganisation A13/B13 alle Josef Zimmermann Wenn der Tod die Schule berührt • • • • • Vorstellen des Angebots der Krisenseelsorge im Schulbereich (KiS) Informationen zum Umgang mit belastenden Ereignissen Konkrete Interventionsmöglichkeiten an Schulen bei Tod eines Schülers, eines Elternteils, einer Lehrkraft Stabilisierung einer Schulkasse bei Tod eines Schülers Tipps zum Aufbau eines Krisenteams Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 A14/B14 GS HS Max. 20 Teilnehmer A15/B15 Siegfried Waldinger Herstellen eines Körbchens aus Naturmaterialien Lernbereiche: 2. Jgst.: Weben (Flechtweben), Natur und Umwelt 5./6. Jgst.: Form- und Farbgestaltung Material und Werkzeuge werden gestellt. Ausführliche Unterrichtsvorbereitung auf CD. Materialkosten: 5 Euro GS HS Max. 15 Teilnehmer A16/B16 37 Manuela Baur Herstellen eines Schlüsselanhängers durch Nassfilzen und Filzen mit der Nadel Individuelle Gestaltung eines Schlüsselanhängers durch Filzen. Die Technik des Nassfilzens sowie das Filzen mit der Nadel werden gezeigt und erprobt. alle Rotraud Bruckmoser Qigong – Kraft aus der Mitte Übungen zur Vitalisierung, Haltungsschulung, Konzentration und Entspannung stehen im Mittelpunkt dieses Workshops. Es gibt Anregungen wie man kleine Entspannungspausen in den Alltag integriert bzw. kurze Pausen sinnvoll nutzen kann, um den eigenen Energiepool wieder aufzuladen und erfrischt und konzentriert fortzufahren. Verschiedene Übungen können auch in den Unterricht integriert werden. B17 GS HS Max. 15 Teilnehmer A18 max. 15 Teilnehmer Marlene Lex „Der neugierige Langhals“ Der Workshop beschäftigt sich mit dem Herstellen des Halses in Plattentechnik, dem Formen und Ansetzen einer Halbschale für den Kopf, dem Modellieren und Ansetzen des Schnabels, der Ausgestaltung der Augen, individueller Oberflächengestaltung und Abwandlungsmöglichkeiten. Einsatzmöglichkeit W/TG 4/5/6 Mitzubringen: Arbeitsunterlage (auch für Transport), Modellierwerkzeug und Nudelholz Materialkosten: 3 Euro GS HS Silvia März, Kathrin Zellhuber Survival-Book – und mehr! Ideen, Hilfen und Tipps für kreative Vertretungsstunden und die Zeit als Mobile Reserve Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 A19/B19 alle 38 Eva Rosenberger Die neuesten Dekorationstechniken mit MAX-Flüssigglasuren max. 30 Teilnehmer Sie erhalten Tipps und Tricks zum richtigen Glasieren, sehen interessante Dekorationstechniken und erleben vielfältige Möglichkeiten mit MAX-Schulengoben. A20 VA Hans Fischer Ordnung auf dem Sekretariats-PC In diesem Workshop erhalten Sie Tipps und Tricks, um Ihren Computer im Sekretariat ordentlich und übersichtlich zu halten. Unter anderem erproben Sie den Umgang mit der DATENTRÄGERBEREINIGUNG, der DEFRAGMENTIERUNG und dem EASY CLEANER. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zum systematischen Anlegen von Ordnerstrukturen, zur Datensicherung oder dem Entrümpeln von OUTLOOK. 15:30 Ende Anmeldung bis 5. Oktober unter www.niederbayern.bllv.de/lehrertag2009 Kosten Für Nichtmitglieder des BLLV 10 € Die Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik Landesgruppe Bayern informiert 4. Würzburger Sprachheiltag am Samstag, 17.10.2009 ab 10:00 Uhr Maria-Stern-Schule Würzburg, Felix-Dahn-Straße 11 Programm: 10:00 Uhr Eröffnung / Begrüßung 10:15 Uhr Einführungsreferat Dr. Stephan Baumgartner: „Stottern zwischen Forschung und Intervention: Ein subjektives Resumee.“ ab 11:30 Uhr Kurzreferate (10 – 20 Minuten) zur Einstimmung auf die Workshops • Dr. Bernd Hansen / Prof. Dr. Claudia Iven: Bausteine der Stottertherapie mit Kindern • Claudia Heinzl / Dr. Wilma Schönauer-Schneider: Stottern bei Kindern und Jugendlichen: Kein Grund für Unsicherheiten im Beratungsalltag Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 39 • Holger Prüß: (M)eine Stotterbiographie Erfahrungsbericht eines Betroffenen und Therapeuten • Dr. Alois Scherer: Elterntraining als Weg der Prävention und Therapie von Redestörungen bei Kindern 12:45 Uhr Mittagspause 13:30 Uhr parallele Workshops (90 Minuten) 15:00 Uhr 15:30 Uhr • Dr. Bernd Hansen / Prof. Dr. Claudia Iven: Bausteine der Stottertherapie mit Kindern • Claudia Heinzl / Dr. Wilma Schönauer-Schneider: Stottern bei Kindern und Jugendlichen: Kein Grund für Unsicherheiten im Beratungsalltag • Holger Prüß / Kirsten Richardt: Therapie des Stotterns im Jugend- und Erwachsenenalter am Beispiel der Bonner Stottertherapie (Holger Prüß) • Dr. Alois Scherer: Elterntraining als Weg der Prävention und Therapie von Redestörungen bei Kindern Kaffepause Wiederholung der Workshops (90 Minuten) Organisatorisches: Kosten: dgs-Mitglieder € 40 (dgs - Studenten € 20) Nichtmitglieder € 60, (Studenten € 30) Studentenermäßigung nur mit Immatrikulationsbestätigung Tageskasse jeweils plus 10 € Versorgung: Speisen und Getränke werden bereitgestellt und sind nicht im Tagungsbeitrag inklusiv. Anmeldung: Anmeldung nur direkt bei der dgs-Landesgruppe Bayern, nur per E-Mail: [email protected] Achtung: Bitte nur anmelden, nicht gleich zahlen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung Teilnehmerzahl: 100 Anmeldeschluss: 29. September 2009 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 Ablauf: Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr und endet ca. um 17.00 Uhr. Alle Zeitangaben s.t. Nach der Mittagspause werden die meisten Workshops in zwei Blocks angeboten, so dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, zwei Workshops zu besuchen. Der auf der Ankündigung abgedruckte Ablauf entspricht der Vorplanung. Aktuell notwendige Änderungen behält sich der Veranstalter vor. KinderMusiktheater von und mit dem Flötisten und Musikpädagogen Andreas Haas „Wie Timmy Lust auf Musik bekam“ - Eine musikalische Zeitreise für Kinder Timmy – ein pfiffiger Junge – möchte gerne Querflöte spielen können. Er hat aber keine Lust, dafür zu üben! Doch dann erlebt Timmy nachts in seinen Träumen abenteuerliche musikalische Zeitreisen: Er ist am Königshof, in der Wiener Oper und auf einer Ritterburg im Mittelalter. Seine Lust auf Musik wird geweckt. Melodien von Mozart und Bach, mittelalterliche Spielmannstänze und Eigenarrangements erklingen live auf sieben verschiedenen Flöten. Eine spannende Reise durch die Zeit, bei der sich die Musik vergangener Epochen mit Leben füllt. Andreas Haas ist Diplommusikpädagoge und Flötist. Er arbeitet mit verschiedenen Orchestern und Ensembles sowie als Solist. 2002 gründete er sein eigenes Kindermusiktheater, welches er seither mit großem Erfolg führt. 45-minütige Bühnenshow für die Klassen 1 - 4 (evtl. 1 - 5) als unterrichtsergänzende Veranstaltung am Vormittag (finanzierbar durch ein Eintrittsgeld zwischen 2 und 3 Euro pro Schüler) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Möglichkeit der schulinternen Fortbildung am Nachmittag durch Herrn Haas Ausgehend von seinem Schulbuch zu „Wie Timmy Lust auf Musik bekam“ (Auer Verlag) zeigt Andreas Haas, wie mit Lückentexten, Freiarbeitsmaterial und Lernspielen das Thema im Unterricht umgesetzt werden kann. - handlungsorientierte Arbeitsweisen (z. B. Einstudierung eines Menuett-Tanzes) fächerübergreifendes Lernen („Musik in ihrer Zeit“: wie sahen die Menschen aus, wie kleideten sie sich, was kannten sie und was noch nicht; ) Freiarbeitsmaterial (z. B. Epochen-Quartettspiel; Instrumenten - Memory; Bastelvorlagen) Das Honorar für die Fortbildung kann aus Mitteln der schulinternen Lehrerfortbildung (SchiLf) gedeckt werden und wird auf Anfrage vereinbart. Kontakt: Andreas Haas, Dipl.-Musikpädagoge Rieschbogen 66a 85635 Höhenkirchen b.ei München Tel./Fax (08102) 729 686 e-mail: [email protected] www.klassik-fuer-kinder.de 40 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 41 Medienhinweise Im Carl-Link-Verlag sind erschienen: Graf/Dr. Kaiser Die Schulordnung der Volksschule Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Volksschulordnung (VSO) Die 95. Lieferung enthält eine aktualisierte Kommentierung von Vorschriften zu Schulpflicht, Schulanmeldung und Schulaufnahme (Kennzahl 20.04), eine Fortführung der Überarbeitung des Abschnitts Grundsätze des Schulbetriebs (Kennzahl 20.06), die Bekanntmachung „Kooperationsmodelle zwischen Haupt- und Realschule“ (Kennzahl 30.50) sowie aktuelle Hinweise und Vordrucke (Kennzahlen 32.01, 32.02, 32.05 und 32.10). 95. Lieferung, 94 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 40,00 € Dr. Meyer/Kellner Schulfinanzierung in Bayern Die Konjunkturfördermaßnahmen des Bundes und ihre Ergänzungen auf Landesebene sehen auch Förderungen für den Schulbereich vor (Konjunkturpaket II und Investitionspaket 2009). Diese Neuregelungen bilden den Hauptteil der Ergänzungslieferung. Außerdem wird die Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“ neu in die Sammlung aufgenommen. Die Aktualisierungen bringen die Sammlung auf den Rechtsstand vom 1. Mai 2009; bei der KMBek über die beruflichen Schulen mit überregionalem Einzugsbereich wird die jüngste Änderung in der nächsten Ergänzungslieferung berücksichtigt (KMBek. vom 12.03.2009, KWMBl. S. 124). 30. Lieferung, 78 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 47,80 € Kiesl/Dr. Stahl Das Schulrecht in Bayern Die Lieferung enthält die aktualisierte Fassung des Schulfinanzierungs-, Finanzausgleichsgesetzes, Jugendarbeitsschutz- und Jugendschutzgesetzes, der Schulbau-, Urlaubs-, Laufbahnverordnung und der Verordnung zum Arbeitszeitkonto der Lehrkräfte, der Bek zur Mittagsbetreuung an Volks- und Förderschulen sowie der Inhaltsübersicht und der Übersichten zu Teil 6 und 7. 142. Lieferung, 94 Seiten, Rechtsstand 1. Juli 2009, 43,50 € Hiebel Dienstrecht in Bayern I Ergänzbare Sammlung zum Beamten- und Besoldungsrecht mit erläuternden Hinweisen – Laufbahnen, Beurteilung, Personalvertretung, Disziplinarrecht, Reiseund Umzugskosten, Trennungsgeld, Fürsorgeleistungen, Versorgung Schwerpunkte der 150. Ergänzungslieferung sind die neue Laufbahnverordnung und die Anpassung einer Reihe von Verordnungen in den Verweisungen auf das neue Bayerische Beamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz. 150. Lieferung, 102 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 38,00 € Schwerpunkte der 151. Ergänzungslieferung sind die neue Einführung zum Laufbahnrecht, verbesserte Beförderungsmöglichkeiten für Lehrer im BBesG und im BayBesG und zahlreiche Änderungen in den Beihilfevorschriften. Aus Gründen der Aktualität wurde beschlosssen, das im Entwurf vorliegende Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2009/2010 Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 42 in diese Lieferung aufzunehmen, obwohl die abschließende Verkündung im Bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt war. Die Erfahrung zeigt aber, dass mit nennenswerten Änderungen nicht zu rechnen ist. 151. Lieferung, 140 Seiten, Rechtsstand 1. Juni 2009, 64,00 € Hartinger/Rothbrust Dienstrecht in Bayern II – mit CD-ROM Arbeitsrecht – Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dient Neben der Aktualisierung des Stichwortverzeichnisses wurden mit dieser Lieferung die inzwischen erfolgten Änderungen des TV über eine einmalige Sonderzahlung 2009, des TV zur Überleitung der Ärztinnen/Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, des TV Ärztinnen/Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, des TV zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst in das Werk eingearbeitet. Ferner wurden die Änderungen der folgenden Gesetze berücksichtigt: Arbeitsplatzschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 5. Vermögensbildungs-, Einkommensteuer-, Solidaritätszuschlags-, Altersteilzeit- und Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgesetzbücher III, IV, V, VI sowie die Sozialversicherungsentgeltverordnung. 116. Lieferung, 212 Seiten, Rechtsstand Juni 2009, 82,68 € Hiebel/Rothbrust Dienstrecht in Bayern II – mit CD-ROM Arbeitsrecht – Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dient Diese Lieferung enthält neben Änderungen landesbezirklicher Tarifbestimmungen die Anpassungen des Mutterschutzgesetzes, des Bundeselterngeld- und –teilzeitgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des. 5. Vermögensbildungsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes, des 5. Sozialgesetzbuches und des Altersteilzeitgesetzes an die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen. Neu in die Sammlung aufgenommen wurden die Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Sozialversicherung-Rechengrößenverordnung 2009. 117. Lieferung, 102 Seiten, Rechtsstand August 2009, 45,78 € Wiedemann/Fritsch Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) Organisationshandbuch mit Kommentar für die öffentliche Verwaltung in Bayern Die 21. Ergänzungslieferung enthält notwendige Aktualisierungen durch zahlreiche Änderungen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Hervorzuheben sind die Änderung der Redaktionsrichtlinien mit einer Aktualisierung der Abkürzungen von Behördenbezeichnungen (Kennziffer 20.50), die Neufassung der Innovationsrichtlinie (Kennziffer 53.10), die Bekanntgabe über die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (Kennziffer 53.80) oder Änderungen beim Vergaberecht (Kennziffer 50.00). Der Musterverteilungsplan für die Landratsämter wird mit dem Abdruck des Produktplans (Kennziffer 21.34) abgeschlossen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die grundlegende Überarbeitung von § 25 (Dienstsiegel), eine Übersicht über die bis 28.12-2009 umzusetzende EG-Dienstleistungsrichtlinie mit der Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (Kennziffer 11.04) sowie die Aktualisierung der Kommentierung zu § 5 (bzgl. elektronische Kommunikation Projekt einheitlicher Behördenrufnummer „D 115“). 21. Lieferung, 128 Seiten, Rechtsstand 1. Juni 2009, 63,00 € Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 43 Wutz/Dr. Vorleuter Schulsport Vorschriften, Empfehlungen und Unterrichtshilfen für den Sportunterricht und außer-unterrichtlichen Schulsport Schwerpunkt der 25. Lieferung liegt in der Ergänzung der Lehrpläne für bayerische Förderschulen – hier: Förderschwerpunkt Sehen für die Grundschulstufe (81.30). Neu aufgenommen wurden weiterhin die schulärztliche Bescheinigung über Schulsportfreistellung (19.10), Sportunterricht mit chronisch kranken Kindern (19.20) und der Beschluss zur Durchführung der Bundesjugendspiele (51.53). Aktualisiert wurde u. a. das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz(11.80) und die Schülerbeförderungsverordnung (11.80). 25. Lieferung, 78 Seiten, Rechtsstand 1. Juni 2009, 45,00 € Dr. Göldner/Hahn/Dr. Schrom Lehrplan für die bayerische Hauptschule – Jahrgangsstufen 5 und 6 Texte/Kommentare/Handreichungen Mit dieser Lieferung erhalten Sie den Kommentar zum Fachprofil Sport sowie den Kommentar für das Fach Geschjchjte/Sozialkunge/Erdkunde für die Jahrgangsstufe 5. 32. Lieferung, 70 Seiten, Rechtsstand 14. Mai 2009, 34,00 € Dr. Dirnaichner/Weigl Förderschulen in Bayern – Sonderpädagogische Förderung Kommentar der Schulordnungen und Sammlung schulischer Vorschriften mit Erläuterungen Die 79. Lieferung enthält die grundlegende Neukommentierung der Kennzahl 11.30 zu den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten mit dem Schwerpunkt „Integration“. Daneben wird die Kommentierung wichtiger Bestimmungen der VSO-F fortgesetzt (§§ 48, 51, 53, 55, 56). Kennzahl 64.14 rundet die Lieferung mit Hinweisen zur Weiterentwicklung im Förderschwerpunkt Sprache ab. 79. Lieferung, 94 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 58,00 € Kubosch Berufliches Schulwesen in Bayern Ergänzbare Rechtssammlung zu BayEUG, Berufsbildung, Schulordnung, Verwaltung, Unterricht, Lehrplänen, Ausbildung, Prüfung und Dienstrecht für Berufs-, Berufsfach-, Wirtschafts-, Fach-, Fachober- und Berufsoberschulen sowie Fachakademien Diese Lieferung aktualisiert insbesondere das BaySchFG, das BBiG, die Ausbildungsverordnung und die Zeugnisformulare für die Berufsschulen. Sie berücksichtigt außerdem die Anpassung mehrerer Verordnungen an das neue Beamtenrecht und die Neuregelung der Vergütung für die Zertifikatsprüfung. Bekanntmachungen, die außer Kraft getreten sind („sunset“), und die Zeugnismuster für die Wirtschaftsschulen werden aus der Sammlung genommen. 133. Lieferung, 78 Seiten, Rechtsstand 1. Juli 2009, 42,00 € Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009 44 Rezension Salman Ansari Schule des Staunens Lernen und Forschen mit Kindern Spektrum Verlag Heidelberg 2009. 248 S. 19,95 € ISBN 978-3-8274-2061-9 Kinder haben einen natürlichen Drang zum Lernen, insbesondere, wenn es um ihre Umwelt geht. In der “Schule des Staunens” erklärt Salman Ansari, wie das naturwissenschaftliche Lernen in Schule und Kindergarten so gestaltet werden kann, dass es dem Denken der Kinder gerecht wird. Sie sollen forschend tätig werden, eigene Fragestellungen entwicklen, Hypothesen bilden und diese selbstständig überprüfen und dokumentieren. So sollen sie eigene und nicht vom Lehrer vorbereitete Antworten auf ihre Fragen finden. Ansaris Forderungen werden durch sehr detaillierte Dokumentation von Projekten aus Kindergarten, Grund- und Hauptschule veranschaulicht, die den Hauptteil des Buches bilden. Es wird zum Beispiel beschrieben, wie die Kinder einer Grundschule über ein Schuljahr hinweg ihre Schatten messen und dabei etwas über die Bewegung der Erde um die Sonne sowie die Auswirkungen dieser Bewegung auf das Klima in verschiedenen Erdteilen lernen. Die Beschreibungen der Projekte sind größtenteils sehr interessant zu lesen und geben Lehrern und Erziehern einige sehr konkrete Anregungen. Sie wecken das Bedürfnis und die Neugier des Lehrenden, den eigenen naturwissenschaftlichen Unterricht zu verändern. Lisa Schellenberg Oberbayerischer Schulanzeiger. Herausgeber und Verlag: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Internet: http://regierung.oberbayern.de, E-Mail: [email protected], Redaktion: Telefon 089 2176-2723. Presserechtlich verantwortlich: Heinrich Schuster; Erscheinungsweise: monatlich Die unter www..regierung.oberbayern.de erscheinende Version des Schulanzeigers ist die offizielle Ausgabe der Regierung von Oberbayern.