Zusammenfassung Sept_andrea2

Transcrição

Zusammenfassung Sept_andrea2
Oberbayerischer Schulanzeiger
Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Oberbayern
Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Amtlicher Teil
Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Bildung eines regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Holzmechaniker/-in“ für die Jahrgangsstufe 12 ab dem Schuljahr 2009/2010
an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen.......................................................................2
Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen ..........................................................................3
Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern,
Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen
und Schulen für Kranke.........................................................................................................5
Ausschreibung einer Schulratsstelle ...................................................................................17
Erneute Stellenausschreibungen eines/einer Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/Beraterin für den Bereich
der Grund- und Hauptschulen an einem Staatlichen Schulamt...........................................18
Nichtamtlicher Teil
Der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
und die Bayerische Landesunfallkasse informieren ............................................................20
Lehrerwallfahrt des Erzbischöflichen Ordinariats ...............................................................21
Weiter- und Fortbildung
5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag ..................................................................................22
Integration in der Schule – Chancen und Möglichkeiten .....................................................26
Singen, Erleben, Bewegen und Gestalten ..........................................................................27
Tag der Werteerziehung .....................................................................................................28
Fortbildungsprogramm des deutschen Sportlehrerverbandes
- Landesverband Bayern e. V..............................................................................................31
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband - Bezirksverband Niederbayern informiert .............................................................................................................................33
4. Würzburger Sprachheiltag ..............................................................................................38
KinderMusiktheater .............................................................................................................40
Medienhinweise ..................................................................................................................41
Rezension ...........................................................................................................................44
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
2
Amtlicher Teil
Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Bildung eines
regierungsbezirksübergreifenden Fachsprengels für den Ausbildungsberuf
„Holzmechaniker/in“ für die Jahrgangsstufe 12 ab dem Schuljahr 2009/2010
an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen
vom 31.Juli 2009 Az.: 44-5204-904
Die Regierung von Niederbayern erlässt auf Grund von Art. 34 Abs. 2 BayEUG in der
Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S.632, BayRS 22301-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467) folgende
Verordnung:
§1
An der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen, Freyunger Straße 8, 94065 Waldkirchen, wird
ab dem Schuljahr 2009/2010 für den Ausbildungsberuf „Holzmechaniker/-in“ für die Jahrgangsstufe 12 ein Fachsprengel gebildet, der die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberbayern und Oberpfalz umfasst.
§2
Berufsschulpflichtige und Berufsschulberechtigte des genannten Ausbildungsberufs mit Ausbildungsverhältnissen in den in § 1 genannten Sprengelgebieten haben ab dem Schuljahr
2009/2010 die genannte Berufsschule zu besuchen, sofern nicht genehmigte Gastschulverhältnisse vorliegen, die den Besuch einer anderen Berufsschule gestatten.
§3
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2009 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Bildung eines Fachsprengels für
den Regierungsbezirk Niederbayern für den Ausbildungsberuf „Holzmechaniker“ für die
Jahrgangsstufe 12 an der Staatlichen Berufsschule Waldkirchen vom 25.03.2008
Nr. 44-5204/621-211 wird aufgehoben.
Landshut, 31.Juli 2009
Regierung von Niederbayern
Heinz Grunwald
Regierungspräsident
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
3
Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen
Bitte informieren Sie sich über die neuesten Bekanntmachungen/Verordnungen zu den
angeführten Themen im jeweils angegebenen Amtsblatt bzw. Beiblatt zum Amtsblatt der
Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und
Kunst
Thema und Aktenzeichen der Bekanntmachung
Zu finden im
Amtsblatt bzw.
Beiblatt zum
Amtsblatt
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes
KWMBl Nr.
10/2009
Seiten 206 - 207
vom 8. Mai 2009 (GVBl S. 208)
Basisqualifikationen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. Mai 2009 Az.: III.1-5 S 4020-PRA.605
Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen
Modellversuch „MODUS21Schule in Verantwortung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Mai 2009 Az.: III.3-5 S 4640-6.42 523
Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen, Volksschulen zur
sonderpädagogischen Förderung und Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern
Werken/Technisches Zeichnen/ Kommunikationstechnik/
Kunsterziehung bzw. Sport
KWMBl Nr.
10/2009
Seite 208
KWMBl Nr.
10/2009
Seite 209
KWMBeibl Nr.
10/2009
Seite 132
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
5. Juni 2009 Az.: IV.3-5 S 7031.1-4.52 176
Abschlussprüfung 2010 an Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. Juni 2009 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.55 519
Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern,
Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen
und Schulen für Kranke
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
8. Juni 2009 Az.: IV.5-5 P 7010.1-4.11 323
Änderung der Bekanntmachung über Schul-/Studienfahrten und
Fachexkursionen und Änderung der Bekanntmachung über
Schülerwanderungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Juni 2009 Az.: III.6-5 S 4306.3.2-6.32 144
Abschlussprüfung 2010 an Fachakademien für Sozialpädagogik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. Juni 2009 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7.35 689
KWMBeibl Nr.
10/2009
Seiten 133 – 134
KWMBL. Nr.
11/2009
Seite 216 - 222
KWMBL. Nr.
11/2009
Seite 222
KWMBeibl. Nr.
11/2009
Seite 145
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Aufhebung der Bekanntmachung über den Schulversuch zur
Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung von
Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement und Fachhochschulreife in Wiesau
4
KWMBl Nr. 12/2009
Seite 226
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Mai 2009 Az.: VII.8-5 O 9210W52-3-7.52 984
Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen
Schulversuch „Profil 21 Berufliche Schule in Eigenverantwortung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Juni 2009 Az.: III.3-5 S 9641-7.59 847
KWMBl Nr. 12/2009
Seite 226
Abschlussprüfung 2010 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im
KWMBeibl Nr.
Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für
12/09
Sozialpflege
Seiten 149 – 150
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Juni 2009 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.45 072
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Ausbildungsrichtungen und Fachrichtungen der Fachakademien
Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Juni 2009 (GVBl S. 264)
Verordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für Gebärdenprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO)
Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 312)
Zweite Verordnung zur Änderung der Studienordnung für das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 329)
Verordnung zur Änderung der Förderlehrerstudienordnung
Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. Juli 2009 (GVBl S. 331)
Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung
Verordnung des Bayerisches Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Juli 2009 (GVBl S. 335)
Bewertungsmaßstäbe und Wertungstabellen für die
sportpraktischen Prüfungen nach Lehramtsprüfungsordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. Juni 2009 Az.: V.7-K 7203-3.43 507
Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Schulordnung
für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe in Bayern;
hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 3. Juli 2009 Az.: VII.8-5 S 9610-9-7.63 398
Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Juli 2009 Az.: IV.1-5 S 4302-6.64 320
KWMBl Nr. 13/2009
Seite 230
KWMBl Nr. 13/2009
Seiten 231 - 233
KWMBl Nr. 13/2009
Seiten 234 - 235
KWMBl Nr. 13/2009
Seite 236
KWMBl Nr. 13/2009
Seiten 237 - 241
KWMBl Nr. 13/2009
Seiten 242 - 246
KWMBl Nr. 13/2009
Seite 249
KWMBl Nr. 13/2009
Seiten 263 - 264
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule für
das Schuljahr 2010/2011
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. Juni 2009 Az.: S 1-5 S 7641-4.58 740
Abschlussprüfung 2010 an Fachschulen für
Heilerziehungspflegehilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Juli 2009 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7.66 946
Prüfung 2010 zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ an Fachakademien für Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 21. Juli 2009 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.72 348
Projekttag in Schulen am 9. November
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus
vom 22. Juli 2009 Az.: VI.4-5 S 4400.18-6.26 143
Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Juli 2009 Az.: III.7-5 L 0504.1-1.68 417 1
5
KWMBeibl Nr.
13/2009
Seiten 155 - 157
KWMBeibl Nr.
13/2009
Seite 157 – 158
KWMBeibl Nr.
13/2009
Seite 159
KWMBeibl Nr.
13/2009
Seiten 159 - 160
KWMBeibl Nr.
13/2009
Seite 160
gez.
Christoph Winkler
Ltd. Regierungsschuldirektor
Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juni 2009 Az.: IV.5-5 P 7010.1-4.11 323
Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für
Kranke
1. Allgemeines
1.1
Anwendungsbereich
Die Richtlinien gelten für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern
und Förderlehrern an staatlichen Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke. Sie
gelten sinngemäß für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Funktion als Vorstufe für eine spätere Beförderung. Für Berufsschullehrer, Realschullehrer und
Gymnasiallehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke gelten die Beförderungsrichtlinien
der jeweiligen Schulart. Den Kommunen wird hinsichtlich ihrer Förderschulen empfohlen, die
Richtlinien entsprechend anzuwenden.
Diese Richtlinien berücksichtigen die sich aus dem Haushaltsgesetz für die Jahre
2009 und 2010 im Vorgriff auf das Neue Dienstrecht in Bayern ergebenden Beförderungsmöglichkeiten.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
6
1.2 Begriffsbestimmungen
Eine Beförderung ist eine Ernennung, durch die ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen wird; Amtszulagen gelten als Bestandteil des Grundgehalts (§ 3 Abs. 2
Satz 1 LbV).
1.3 Zuständigkeit
Zuständig für die Beförderung sind die Regierungen als Ernennungsbehörden nach Maßgabe der ZustV-KM in der jeweils geltenden Fassung.
1.4 Grundsätze für Beförderungen
1.4.1 Beamten- und laufbahnrechtliche Grundsätze
Beförderungen sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung unter Beachtung der
beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 9 BeamtStG und
Art. 28 BayBG sowie § 10 LbV) vorzunehmen. Die Berechnung von Dienstzeiten, die Voraussetzung für eine Beförderung sind, richtet sich nach den Bestimmungen der Laufbahnverordnung. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.
1.4.2 Haushaltsrechtliche Grundsätze
Beförderungen dürfen nur im Rahmen der zur Bewirtschaftung zugewiesenen und freien
Planstellen vorgenommen werden. Sie sind mit der Einweisung in die entsprechende Planstelle zu verbinden. Die jeweilige haushaltsrechtliche Wiederbesetzungssperre von Beförderungsstellen ist zu beachten.
1.5 Amtsbezeichnung
Die Beförderungsämter ergeben sich aus der Bundesbesoldungsordnung A und der
Bayerischen Besoldungsordnung A sowie der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 27. August 1998 (KWMBl I S. 482), geändert durch Bekanntmachung vom
6. November 2001 (Beilage zum StAnz 2001 Nr. 50) oder sonstigen Regelungen der Staatsregierung nach Art. 76 Abs. 2 BayBG.
1.6 Beförderungszeitpunkt
Beförderungen oder Funktionsübertragungen, die einen Lehrerwechsel in der Klassenleitung zur Folge haben, sollen zu Schuljahresbeginn vorgenommen werden.
Bei Auswahlentscheidungen ist die Beförderung bzw. die Funktionsübertragung frühestens
zwei Wochen nach Verständigung der nicht berücksichtigten Bewerber zulässig. Ein Antrag
auf vorläufigen Rechtsschutz darf nicht vorliegen.
Während einer Beurlaubung nach Art. 89 oder Art. 90 BayBG sowie einer Elternzeit ist
eine Beförderung nicht vorzunehmen; dies gilt nicht in den Fällen einer Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis während einer Elternzeit sowie in Fällen einer Teilzeitbeschäftigung nach Art. 89 BayBG.
2. Stellenausschreibung
2.1 Ausschreibungspflicht
Die zu besetzenden Funktionsstellen an Volksschulen und Förderschulen und Schulen für
Kranke sind im amtlichen Schulanzeiger der Regierung auszuschreiben, die für die Beset-
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
7
zung der Funktionsstelle zuständig ist. Die Stellenausschreibung ist zu wiederholen, wenn auf
die erste Ausschreibung keine berücksichtigungsfähigen Bewerbungen eingegangen sind.
2.2 Inhalt der Stellenausschreibung
In der Stellenausschreibung sind die Funktionsstelle (Amt und Besoldungsgruppe), die
Schule oder der Zuständigkeitsbereich sowie gegebenenfalls Besonderheiten der Schule
anzugeben. Die Stellenausschreibung soll einen Hinweis auf den in erster Linie angesprochenen Personenkreis enthalten. Ein besonderes Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle ist aufzunehmen, wenn es ein wesentliches Qualifikationsmerkmal darstellt,
das sich nicht bereits aus dem Amt selbst oder aus anderweitigen Regelungen ergibt. In
die Stellenausschreibung ist ein Hinweis aufzunehmen, dass Schulleiterinnen und Schulleiter zur Qualifikation als Führungskraft das Modul A des Ausbildungscurriculums abzulegen haben (Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006, KWMBl I 2007 S. 7).
Die Ausschreibung ist geschlechtsneutral zu formulieren. Sie muss einen Hinweis darauf
enthalten, ob die jeweilige Stelle teilzeitfähig oder nicht teilzeitfähig ist (Art. 7 Abs. 2
BayGlG). In Bereichen, in denen Frauen in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als
Männer, sind Frauen besonders aufzufordern, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Zudem ist zu vermerken, dass schwerbehinderte Bewerber bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Die Frist für die Einreichung der
Bewerbung muss mindestens zwei Wochen betragen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 LbV).
2.3 Ausnahmen
Eine Stellenausschreibung entfällt, wenn die Stelle mit einer Lehrkraft besetzt werden
kann, der damit eine ihrem Amt entsprechende Verwendung (wieder) ermöglicht wird. Dies
gilt auch in Fällen sonstiger Versetzungen, die nicht mit einer Beförderung verbunden sind
bzw. eine solche unmittelbar vorbereiten. Die Stellenausschreibung entfällt auch dann,
wenn die gestiegene Schülerzahl einer Schule die Übertragung eines höherwertigen Amtes
ermöglicht und der bisherige Amtsinhaber nach Feststellung der Regierung für das neue
Amt geeignet ist.
2.4 Privatschulen
Den Trägern privater Volksschulen oder privater Förderschulen und Schulen für Kranke wird
die Ausschreibung von Funktionsstellen entsprechend Nr. 2.2 der Richtlinien empfohlen,
wenn die Funktionen von staatlichen Lehrkräften wahrgenommen werden sollen. Die Ausschreibung erfolgt im amtlichen Schulanzeiger als Hinweis auf eine zu besetzende Funktionsstelle und wird im nichtamtlichen Teil abgedruckt.
3. Auswahlverfahren
3.1 Grundsatz
Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist nach pflichtgemäßem Ermessen nach den
Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion oder
Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität
zu treffen (Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 94 Abs. 2 BV, § 9 BeamtStG).
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
8
3.2 Angehörigeneigenschaft
Die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung
(Schulleiter, ständiger Vertreter und weiterer Vertreter der Schulleitung) ist ausgeschlossen,
wenn ein Angehöriger im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
an der betreffenden Schule tätig ist. Dies gilt nicht, wenn der Angehörige sich für den Fall der
Auswahl des Bewerbers, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung
von der Schule einverstanden erklärt hat und die Wegversetzung möglich ist.
3.3 Auswahlentscheidung
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber sind an den Anforderungen des
zu übertragenden Amtes zu messen. Der dienstlichen Beurteilung kommt dabei besondere
Bedeutung zu.
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist damit grundsätzlich das Vorliegen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung. Ist eine dienstliche Beurteilung nicht mehr
aktuell, insbesondere, weil sie älter als vier Jahre ist oder sich die Besoldungsgruppe des
Bewerbers infolge einer Beförderung (vgl. § 3 Abs. 2 LbV) zwischenzeitlich geändert hat, so
ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung nach den für dienstliche Beurteilungen geltenden Maßstäben zu erstellen.
In den Fällen, in denen die in Betracht kommenden Bewerber nach den dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich geeignet sind, können weitere Kriterien ergänzend herangezogen werden. Dies können z. B. frühere Beurteilungen, insbesondere die vorletzte, die
Ergebnisse der Lehramtsprüfungen, berufliche Erfahrungen oder Fortbildungen einschließlich einschlägiger Qualifizierungskurse sein.
Die Ernennungsbehörde soll mit geeigneten Bewerbern Vorstellungsgespräche führen. Ein
Vorstellungsgespräch ersetzt nicht den auf der Grundlage von dienstlichen Beurteilungen
vorzunehmenden Vergleich der Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Es muss so ausgestaltet sein, dass die Bewerber die gleiche Chance haben, ihre fachliche
und persönliche Eignung unter Beweis zu stellen (gleicher und ausreichend bemessener
Zeitraum, vergleichbare Themenbereiche).
3.4 Schriftform
Die wesentlichen Auswahlerwägungen (einschließlich der Erkenntnisse aus einem Vorstellungsgespräch) sind schriftlich festzuhalten. Sie müssen sachgerecht und nachvollziehbar sein.
3.5 Verfahren
Bewerbungen um eine ausgeschriebene Funktionsstelle sind bei der zuständigen Regierung – im Volksschulbereich gesammelt über das jeweilige Staatliche Schulamt – einzureichen. Für jeden Bewerber ist – im Volksschulbereich durch das Staatliche Schulamt und im
Bereich der Förderschulen und Schulen für Kranke durch den Schulleiter – grundsätzlich eine
schriftliche Stellungnahme zur Eignung abzugeben. Die Regierung trifft die Auswahlentscheidung, führt die erforderlichen Beteiligungsverfahren durch und informiert die Bewerber.
3.6 Beteiligung der Personalvertretung
Die Beteiligung des Personalrats richtet sich nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 BayPVG. Unabhängig
davon ist bei schwerbehinderten Bewerbern die Schwerbehindertenvertretung zu hören
(§ 95 Abs. 2 SGB IX). Eine eventuelle Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten richtet
sich nach Art. 18 Abs. 3 BayGlG.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
9
3.7 Benachrichtigung der Bewerber von der Auswahlentscheidung
Die Bewerber sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens einschließlich aller Beteiligungsund Anhörungsverfahren von der Entscheidung schriftlich zu verständigen.
Die erfolgreichen Bewerber sind davon zu unterrichten, dass die Entscheidung zu ihren
Gunsten erfolgt ist, die Ernennung oder die Bestellung aber gesondert erfolgt.
Die nicht berücksichtigten Bewerber sind davon zu verständigen, dass unter Anwendung
der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ein anderer Bewerber bevorzugt
wurde. Der Name, die Funktion und der Dienstort des erfolgreichen Bewerbers ist den nicht
berücksichtigten Bewerbern bekannt zu geben. Eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt nicht.
4. Nicht regelmäßig zu durchlaufende Ämter (§ 10 Abs. 1 Satz 2 LbV)
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmt mit Zustimmung des Landespersonalausschusses (Abschnitt E ARLPA), dass zu den nicht regelmäßig zu durchlaufenden Ämtern gehören:
4.1 In der Laufbahn der Lehrer:
4.1.1 Bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 zum Konrektor der BesGr. A 13
die Ämter der BesGr. A 12 + AZ;
4.1.2 bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 zum Rektor der BesGr. A 13 + AZ
die Ämter der BesGr. A 12 + AZ und der BesGr. A 13;
4.1.3 bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 oder einem Amt der BesGr. A 12
+ AZ zum Seminarrektor als Leiter eines Seminars für die Ausbildung von Lehrern an
Volksschulen der BesGr. A 13 + AZ
die Ämter der BesGr. A 12 + AZ und A 13 bzw. die Ämter der BesGr. A 13;
4.1.4 bei der Beförderung eines Lehrers, der das Amt des Leiters einer Volksschule (BesGr.
A 12 + AZ) mindestens drei Jahre ausgeübt und dieses infolge schulorganisatorischer
Maßnahmen verloren hat und nun eine Ausgleichszulage nach § 13 Abs. 1 BBesG
erhält, in ein Amt der BesGr. A 13 + AZ oder der BesGr. A 14
das Amt der BesGr. A 13 bzw. die Ämter der BesGr. A 13 und A 13 + AZ;
4.1.5 bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 12 + AZ zum Rektor der BesGr.
A 13 + AZ
die Ämter der BesGr. A 13;
4.1.6 bei der Beförderung eines Konrektors der BesGr. A 12 + AZ oder eines Zweiten
Konrektors der BesGr. A 12 + AZ oder von einem Amt der BesGr. A 13 zum
Rektor der BesGr. A 14
die Ämter der BesGr. A 13 und A 13 + AZ bzw. die Ämter der BesGr. A 13 + AZ.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
10
Es können damit beispielsweise unmittelbar
– Lehrer der BesGr. A 12 zu Konrektoren der BesGr. A 13,
– Lehrer der BesGr. A 12 sowie Lehrer, Konrektoren oder Zweite Konrektoren der
BesGr. A 12 + AZ zu Seminarrektoren der BesGr. A 13 + AZ,
– Lehrer der BesGr. A 12 oder Lehrer der BesGr. A 12 + AZ zum Rektor der BesGr.
A 13 + AZ,
– Konrektoren oder Zweite Konrektoren der BesGr. A 12 + AZ sowie Konrektoren
der BesGr. A 13 zu Rektoren der BesGr. A 13 + AZ oder der BesGr. A 14 befördert werden.
4.2 In der Laufbahn der Sonderschullehrer:
4.2.1 Bei der Beförderung eines Sonderschullehrers oder Sonderschuloberlehrers der
BesGr. A 13 in Ämter der BesGr. A 14 das Amt eines Sonderschuloberlehrers der BesGr.
A 13 + AZ.
4.2.2 Bei der Beförderung eines Sonderschullehrers oder Sonderschuloberlehrers der
BesGr. A 13 in ein Amt der BesGr. A 14 + AZ die Ämter der BesGr. A 13 + AZ
und A 14.
4.2.3 Bei der Beförderung eines Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 + AZ zum
Seminarrektor der BesGr. A 14 + AZ die Ämter der BesGr. A 14.
4.2.4 Bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 14 in ein Amt der BesGr. A 15 die
Ämter der BesGr. A 14 + AZ.
4.2.5 Bei der Beförderung von einem Amt der BesGr. A 14 + AZ in ein Amt der BesGr.
A 15 + AZ ein Amt der BesGr. A 15.
Es können damit beispielsweise unmittelbar
– Sonderschullehrer und Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 zu Sonderschulrektoren,
Sonderschulkonrektoren oder Zweiten Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14,
– Sonderschullehrer und Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 bzw. Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 + AZ zu Sonderschulrektoren, Sonderschulkonrektoren
und Seminarrektoren der BesGr. A 14 + AZ,
– Sonderschulrektoren, Sonderschulkonrektoren oder Zweite Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 zu Sonderschulrektoren der BesGr. A 15,
– Sonderschulrektoren und Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 + AZ zu
Direktoren der Landesschulen der BesGr. A 15 + AZ befördert werden.
5. Beförderungen in Ämter für Schulleiter und Schulleiterstellvertreter
5.1 Grundsatz
Die Einstufung der Ämter von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern an Volksschulen
sowie an Förderschulen und Schulen für Kranke ist besoldungsrechtlich an eine bestimmte
Schülerzahl geknüpft. Die Planstellen für diese Ämter werden im Haushalt nach den Schülerzahlen ausgebracht, die zum 1. Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres voraussichtlich erreicht werden (Art. 14 Abs. 1 BayBesG). Beförderungen sind aber nur entsprechend den am
1. Oktober tatsächlich erreichten Schülerzahlen möglich. Die Übertragung der Funktion soll
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
11
dessen ungeachtet bereits zu Schuljahresbeginn erfolgen.
5.2 Ermittlung der Schülerzahl
Bei der Ermittlung der erforderlichen Schülerzahl bleiben Schulvorbereitende Einrichtungen
unberücksichtigt. An einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer (vgl. Nr. 6 der
Vorbemerkungen zu den Bayerischen Besoldungsordnungen).
Sonderpädagogische Förderzentren gelten als sonstige Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Bei der Berechnung der für die Einstufung der Ämter in der Schulleitung
maßgebenden Schülerzahl werden Schüler, die auf der Grundlage des Lehrplans der Schule
zur Lernförderung unterrichtet werden, und Schüler in Schulen bzw. Klassen für Kranke mit
dem Faktor 0,67 berücksichtigt (vgl. Nr. 8 Sätze 2 und 3 der Vorbemerkungen zu den
Bayerischen Besoldungsordnungen).
Die durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste einer Förderschule betreuten Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen werden bei der Einstufung
von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern der allgemeinen Schulen mit dem Faktor 1,0
berücksichtigt; bei der Einstufung von Schulleitern und Schulleiterstellvertretern der Förderschule wird für jeweils vier angefangene Lehrerwochenstunden ein Schüler berechnet (vgl.
Nr. 8 Satz 4 der Vorbemerkungen zu den Bayerischen Besoldungsordnungen).
5.3 Nachhaltige Sicherung der Schülerzahl
Die für die Beförderung erforderliche Schülerzahl muss nachhaltig gesichert sein. Bei der
Neubesetzung einer Funktionsstelle (Ausschreibung) ist eine nachhaltige Sicherung gegeben,
wenn die Schülerzahl in den nächsten drei Schuljahren (Stichtag 1. Oktober) vorliegt. Bei einer
Beförderung infolge gestiegener Schülerzahlen muss die Schülerzahl in den nächsten drei
Schuljahren einschließlich des aktuellen Schuljahres gesichert sein. Als Grundlage für diese
Prognose sind insbesondere die Geburtenzahlen, die sonstige Bevölkerungsentwicklung, die
Erfahrungsquote aus den Schullaufbahnentscheidungen sowie schulorganisatorische
Maßnahmen zu berücksichtigen.
5.4 Erforderliche Qualifikation von Führungskräften
Für die Beförderung in Ämter für Schulleiterinnen und Schulleiter ist Voraussetzung, dass
zur Qualifikation dieser Führungskräfte das Modul A des Ausbildungscurriculums belegt
wurde (Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)) oder der Bewerber/
die Bewerberin sich in einer bereits übertragenen Funktion bewährt hat.
5.5 Erforderliche dienstliche Beurteilungen
Für die Beförderung in Ämter für Schulleiter und Schulleiterstellvertreter ist Voraussetzung,
dass in der aktuellen dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu Nr. 3.3 der Richtlinien) neben einer
entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern)
jeweils im genannten Amt mindestens folgende Bewertungsstufe erreicht wurde. Sofern
einzelne Ämter nicht genannt sind, wird bei Bewerbern aus diesen Ämtern kein Mindestprädikat verlangt.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
12
5.5.1 Volksschule
5.5.1.1 Beförderung zum
– Konrektor der BesGr. A 12 + AZ
– Zweiten Konrektor der BesGr. A 12 + AZ
für Lehrer der BesGr. A 12 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die den
Anforderungen insgesamt entspricht“ (EN)
5.5.1.2 Beförderung zum
– Konrektor der BesGr. A 13
für Lehrer der BesGr. A 12 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die
Anforderungen übersteigt“ (UB)
5.5.1.3 Beförderung zum
– Rektor der BesGr. A 13 + AZ
für Lehrer der BesGr. A 12 in den letzten beiden periodischen Beurteilungen mindestens
die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB)
für Lehrer der BesGr. A 12 + AZ in der letzten periodischen Beurteilung mindestens
die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB)
5.5.1.4 Beförderung zum
– Rektor der BesGr. A 14
mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) in
einem Amt mindestens der BesGr. A 12 + AZ sowie eine mindestens zweijährige
Tätigkeit in einem Amt mindestens der BesGr. A 12 + AZ oder einer entsprechenden
Funktion
5.5.2 Förderschule und Schule für Kranke
5.5.2.1 Beförderung zum
– Sonderschulkonrektor der BesGr. A 14
– Zweiten Sonderschulkonrektor der BesGr. A 14
für Sonderschullehrer der BesGr. A 13 mindestens die Bewertungsstufe „Leistung,
die die Anforderungen übersteigt“ (UB)
5.5.2.2 Beförderung zum
– Sonderschulkonrektor der BesGr. A 14 + AZ
– Sonderschulrektor der BesGr. A 14
– Sonderschulrektor der BesGr. A 14 + AZ
für Sonderschullehrer der BesGr. A 13 in den letzten beiden periodischen Beurteilungen
mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB)
für Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 + AZ, in der letzten periodischen Beurteilung
mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB)
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
13
5.5.2.3 Beförderung zum
Sonderschulrektor der BesGr. A 15
für Sonderschulrektoren der BesGr. A 14, Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14
oder Zweite Sonderschulkonrektoren der BesGr. A 14 mindestens die Bewertungsstufe
„Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB)
sowie eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer entsprechenden Funktion.
6. Beförderung in Ämter für Seminarleiter
6.1 Lehramt Grundschule und Lehramt Hauptschule
Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt des Seminarrektors der BesGr. A 13 + AZ
als Leiter eines Seminars für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu Nr. 3.3 der Richtlinien) neben
einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in
Bayern) mindestens die Bewertungsstufe
– „Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG) als Lehrer der BesGr. A 12
oder
– „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) in einem Amt der BesGr. A 12 + AZ.
– Bei Bewerbern aus einem Amt der BesGr. A 13 wird kein Mindestprädikat vorausgesetzt.
Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Seminarrektor der BesGr. A 14 als Leiter
eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung als Seminarrektor der BesGr. A 13 + AZ
mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).
6.2 Lehramt Sonderschule
Voraussetzung für eine Bestellung zum Leiter eines Seminars für die Ausbildung von
Sonderschullehrern ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung (vgl. hierzu Nr. 3.3 der
Richtlinien) neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe
–
„Leistung, die die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG) als Sonderschullehrer der
BesGr. A 13 oder Sonderschuloberlehrer der BesGr. A 13 + AZ oder
– „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) in einem Amt mindestens der BesGr.
A 14.
Die Reihenfolge von Beförderungen in das Amt des Seminarrektors der BesGr. A 14 +
AZ wird unbeschadet der Zuständigkeit der Regierungen als Ernennungsbehörde vom
Staatsministerium festgelegt.
6.3 Fachlehrer
Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Fachlehrer der BesGr. A 12 als Leiter
eines Seminars für die Ausbildung von Fachlehrern ist eine mindestens vierjährige
Dienstzeit im Amt der BesGr. A 11 sowie in der aktuellen dienstlichen Beurteilung neben
einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
14
die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen
in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen besonders
gut erfüllt“ (BG).
6.4 Förderlehrer
Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Förderlehrer der BesGr. A 12 als Leiter
eines Seminars für die Ausbildung von Förderlehrern ist eine mindestens vierjährige Dienstzeit im Amt der BesGr. A 10 sowie in der aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer
entsprechenden Verwendungseignung (vgl. Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in
Bayern) mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen besonders gut
erfüllt“ (BG).
7. Beförderung in Ämter für Schulpsychologen
7.1 Schulpsychologen mit einem Erweiterungsstudium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt im Rahmen des Lehramtsstudiums
In das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 12 + AZ können Lehrkräfte befördert
werden, die das Studium für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, das an
die Stelle eines Unterrichtsfaches getreten ist, erweitert haben.
Voraussetzung für die Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 12 +
AZ an Grundschulen und an Hauptschulen ist in der aktuellen dienstlichen Beurteilung
mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die den Anforderungen insgesamt entspricht“
(EN).
Zur Übertragung des Amtes Beratungsrektor der BesGr. A 13 als Koordinator für die
Schulberatung an Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen
Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 12 + AZ mit mindestens der Bewertungsstufe
„Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).
7.2 Schulpsychologen mit einem abgeschlossenen Zweitstudium der Psychologie
Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13
an Grundschulen und Hauptschulen sowie in das Amt eines Beratungsrektors der
BesGr. A 14 an Förderschulen und Schulen für Kranke ist neben der entsprechenden
Lehrbefähigung ein abgeschlossenes Zweitstudium der Psychologie von mindestens vier
Semestern sowie eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit mindestens der Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB) im Amt als Lehrer der BesGr. A 12
bzw. im Amt als Sonderschullehrer der BesGr. A 13.
Zur Übertragung des Amtes des Beratungsrektors der BesGr. A 14 als Koordinator für
die Schulberatung an Grund- und Hauptschulen bedarf es einer aktuellen dienstlichen
Beurteilung als Beratungsrektor der BesGr. A 13 mit mindestens der Bewertungsstufe
„Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
15
8. Beförderung in ein Amt für qualifizierte Beratungslehrer
Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr. A 13
als qualifizierter Beratungslehrer an Grundschulen und Hauptschulen ist neben der
entsprechenden Lehrbefähigung grundsätzlich eine Erweiterung der Ersten Staatsprüfung
gemäß § 109 LPO I im Fach Beratungslehrkraft sowie für Lehrer der BesGr. A 12 in der
aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).
9. Beförderung in ein Amt für Systembetreuer
Voraussetzung für eine Beförderung in das Amt eines Beratungsrektors der BesGr.
A 13 als Systembetreuer an Volksschulen ist neben der Betreuung von mindestens
60 Computerarbeitsplätzen für Lehrer der BesGr. A 12 in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (UB).
10. Beförderung zum Lehrer der BesGr. A 12 + AZ
Das Amt des Lehrers der BesGr. A 12 + AZ kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung
stehenden Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem
Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen.
11. Beförderung zum Sonderschuloberlehrer
Das Amt des Sonderschuloberlehrers der BesGr. A 13 + AZ darf nach Fußnote 6 zur BesGr.
A 13 BayBesO frühestens nach einer Dienstzeit von zehn Jahren als planmäßiger Sonderschullehrer verliehen werden. Es kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die
Reihenfolge der möglichen Beförderungen.
12. Übertragung des Amtes Fachlehrer der BesGr. A 11
Das Amt des Fachlehrers der BesGr. A 11 darf nach Fußnote 2 zur BesGr. A 11 BayBesO
frühestens nach einer achtjährigen Lehrtätigkeit nach Erwerb der Laufbahnbefähigung oder
einer Dienstzeit von vier Jahren seit der Anstellung als Fachlehrer übertragen werden. Es
kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Planstellen übertragen werden. Das
Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der möglichen Beförderungen.
13. Übertragung des Amtes Fachlehrer der BesGr. A 12 an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Für die Beförderung von gewerblichen Fachlehrern an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung in die BesGr. A 12 gelten grundsätzlich die Beförderungsrichtlinien der
beruflichen Schulen. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen die Reihenfolge der
möglichen Beförderungen.
14. Übertragung des Amtes Förderlehrer der BesGr.A 10
Das Amt des Förderlehrers der BesGr. A 10 kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Planstellen übertragen werden. Das Staatsministerium bestimmt in diesem Rahmen
die Reihenfolge der möglichen Beförderungen.
15. Übertragung des Amtes Förderlehrer der BesGr. A 11
Voraussetzung für die Übertragung des Amtes Förderlehrer als Koordinator fachlicher Aufgaben und als Fachberater der Schulaufsicht auf Schulamtsebene der BesGr. A 11 ist in der
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
16
aktuellen dienstlichen Beurteilung neben einer entsprechenden Verwendungseignung (vgl.
Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und den Leistungsbericht für
Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern) mindestens die Bewertungsstufe „Leistung, die
die Anforderungen besonders gut erfüllt“ (BG).
16. Staatliche Lehrkräfte und Förderlehrer an privaten Volksschulen sowie privaten
Förderschulen und Schulen für Kranke
16.1 Grundsatz
Staatliche Lehrkräfte und Förderlehrer, die privaten Volksschulen oder privaten Förderschulen
und Schulen für Kranke zugeordnet sind, werden unter den gleichen Voraussetzungen
befördert wie die Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Volksschulen sowie Förderschulen und Schulen für Kranke.
16.2 Schulleiter und Schulleiterstellvertreter
Bestellt ein Träger einer privaten Volksschule, einer privaten Förderschule oder Schule für
Kranke eine staatliche Lehrkraft im Beamtenverhältnis zum Schulleiter oder Schulleiterstellvertreter, kann diese unter folgenden Voraussetzungen in ein entsprechendes Amt befördert
werden:
– Die Funktionsstelle war im nichtamtlichen Teil des amtlichen Schulanzeigers ausgeschrieben
(Nr. 2.4 der Richtlinien).
– Der Schulträger hat ein Auswahlverfahren durchgeführt, das dem in Nrn. 3.1 bis 3.4 der
Richtlinien festgelegten Verfahren entspricht; dabei kann der private Schulträger Bewerber
ablehnen, die nach seinen allgemein festgelegten Grundsätzen bei ihm nicht als Lehrkraft
beschäftigt werden können.
Der Schulträger legt der Ernennungsbehörde die Stellenausschreibung, die eingegangenen
Bewerbungen sowie die Aufzeichnungen über die maßgeblichen Auswahlerwägungen vor.
Stellt die Ernennungsbehörde fest, dass die Auswahlentscheidung entsprechend den vorstehenden Grundsätzen erfolgt ist und die Beförderungsvoraussetzungen im Übrigen gegeben
sind, ist die Beförderung vorzunehmen.
17. Lehrkräfte und Förderlehrer im Arbeitsverhältnis
Lehrkräfte und Förderlehrer im Arbeitsverhältnis, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, können unter den
gleichen Voraussetzungen wie Lehrkräfte und Förderlehrer im Beamtenverhältnis mit der
Wahrnehmung von Funktionen beauftragt werden.
Bei funktionslosen Beförderungen ist eine Höhergruppierung der Lehrkräfte und Förderlehrer
im Arbeitsverhältnis zu den maßgebenden Beförderungszeitpunkten für vergleichbare Beamte
möglich. Für die Berechnung der erforderlichen „Dienstzeit“ gelten die laufbahnrechtlichen
Bestimmungen entsprechend.
18. Ausnahmen
Die Regierungen können Ausnahmen von den erforderlichen Bewertungsstufen der dienstlichen Beurteilung zulassen, wenn auch nach wiederholter Ausschreibung keine entsprechenden Bewerbungen vorliegen, an der unverzüglichen Besetzung der Stelle ein dienstliches
Interesse besteht und der Bewerber im Übrigen für die Wahrnehmung der Funktion fachlich
geeignet erscheint. Sonstige Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Staatsministeriums.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
17
19. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft.
Gleichlautende und entgegenstehende Regelungen werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben. Insbesondere tritt außer Kraft die KMBek vom 15. März 2006 (KWMBl I S. 74).
gez.
Christoph Winkler
Ltd. Regierungsschuldirektor
Zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus vom 4. August 2009 Nr. IV.3 - 5 P 7001.1.1 - 4.78 468
Ausschreibung einer Schulratsstelle
Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der
Stadt Rosenheim wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/
Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11.05.1983 (GVBI S. 385),
geändert durch Verordnung vom 30.04.2003 (GVBI S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.
Es ist vorgesehen, dem/der zu ernennenden Beamten/Beamtin die EDV-spezifischen Aufgaben zu übertragen. Die Bewerber sollen daher über besondere Kenntnisse in diesem
Bereich verfügen.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am
Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind bis spätestens 25. September 2009 mit folgenden Unterlagen bei der
zuständigen Behörde (Schulamt) einzureichen.
1. Gesuch
2. Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang
3. Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen,
Beförderungen und Versetzungen
Termin zur Vorlage bei der Regierung von Oberbayern 5. Oktober 2009 (Eintrefftag)
Den Gesuchen sind folgende Erklärungen beizufügen:
- über Wohnungsnahme in der Nähe des Dienstorts
- über Tätigkeit von Angehörigen im Sinne von Art. 20 VwVfG
gez.
Christoph Winkler
Ltd. Regierungsschuldirektor
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
18
Erneute Ausschreibung einer Stelle eines/einer Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/Beraterin für den Bereich der Grundund Hauptschulen an einem Staatlichen Schulamt
Beim Staatlichen Schulamt Garmisch-Partenkirchen ist die Stelle eines Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin zu besetzen.
Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte
werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.
Bei der Stellenbesetzung werden Bewerber/Bewerberinnen in nachfolgender Reihenfolge berücksichtigt:
1.
Lehrkräfte mit abgeschlossenem Erweiterungsstudium der Medienpädagogik oder
gleichwertiger universitärer Ausbildung (Anerkennung durch das Staatsministerium),
2.
Lehrkräfte, die sich nachweislich auf die Prüfung im Erweiterungsstudium Medienpädagogik vorbereiten. Sie sollten fähig sein, Unterrichtskonzepte unter Einbindung der
neuen Medien zu entwickeln, besonderes Interesse an medienerzieherischen Themen
zeigen und diese Themen überzeugend in Fortbildung und Beratung vermitteln können.
3.
Lehrkräfte, die Erfahrung in der Umsetzung medienpädagogischer und informationstechnischer Beratung besitzen und dazu bereits erfolgreich Fortbildungen durchgeführt haben.
Gewünschte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
-
fundierte informationstechnologische Kenntnisse,
Medienerziehung / –pädagogik,
Erstellung eigener Medien,
Fortbildungstätigkeit im Bereich Medienpädagogik oder angrenzender Fachbereiche
Termine für die Vorlage der Gesuche:
1. beim Staatlichen Schulamt
des Bewerbers/der Bewerberin:
29.09.2009
2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle
zuständigen Staatlichen Schulamt:
06.10.2009
3. bei der Regierung von Oberbayern
(Frau Konrektorin Andrea Pelters):
13.10.2009
Auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Stelle wird auf die KMBek vom
26. Juni 2007 (Az.: III.4-5 S 1356-5.41 867), KWMBI 1 2007 S. 282 StAnz 2007 Nr. 32
verwiesen.
gez.
Christoph Winkler
Ltd. Regierungsschuldirektor
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
19
Erneute Ausschreibung einer Stelle eines/einer Medienpädagogischinformationstechnischen Beraters/Beraterin Beraterin für den Bereich der
Grund- und Hauptschulen an einem Staatlichen Schulamt
Beim Staatlichen Schulamt München-Land ist die Stelle eines Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraters/einer Medienpädagogisch-informationstechnischen Beraterin
zu besetzen.
Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Schwerbehinderte werden
bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.
Bei der Stellenbesetzung werden Bewerber/Bewerberinnen in nachfolgender Reihenfolge
berücksichtigt:
1. Lehrkräfte mit abgeschlossenem Erweiterungsstudium der Medienpädagogik oder
gleichwertiger universitärer Ausbildung (Anerkennung durch das Staatsministerium),
2. Lehrkräfte, die sich nachweislich auf die Prüfung im Erweiterungsstudium Medienpädagogik vorbereiten. Sie sollten fähig sein, Unterrichtskonzepte unter Einbindung
der neuen Medien zu entwickeln, besonderes Interesse an medienerzieherischen
Themen zeigen und diese Themen überzeugend in Fortbildung und Beratung vermitteln können.
3. Lehrkräfte, die Erfahrung in der Umsetzung medienpädagogischer und informationstechnischer Beratung besitzen und dazu bereits erfolgreich Fortbildungen durchgeführt
haben.
Gewünschte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
-
fundierte informationstechnologische Kenntnisse,
Medienerziehung / –pädagogik,
Erstellung eigener Medien,
Fortbildungstätigkeit im Bereich Medienpädagogik oder angrenzender Fachbereiche
Termine für die Vorlage der Gesuche:
1. beim Staatlichen Schulamt
des Bewerbers/der Bewerberin:
29.09.2009
2. bei dem für die ausgeschriebene Stelle
zuständigen Staatlichen Schulamt:
06.10.2009
3. bei der Regierung von Oberbayern
(Frau Konrektorin Andrea Pelters):
13.10.2009
Auf die grundsätzlichen Voraussetzungen für diese Stelle wird auf die KMBek vom
26. Juni 2007 (Az.: III.4-5 S 1356-5.41 867), KWMBI 1 2007 S. 282 StAnz 2007 Nr. 32
verwiesen.
gez.
Christoph Winkler
Ltd. Regierungsschuldirektor
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
20
Nichtamtlicher Teil
Der Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband und die
Bayerische Landesunfallkasse informieren
Schulanfänger:
Den neuen Schulweg zur Hauptverkehrszeit üben
„Für viele Schüler, insbesondere die Grundschüler, ist der Schulweg ein gefährlicher
Parcours“, sagt Elmar Lederer, Geschäftsführer des Bayer. GUVV und der Bayer. LUK.
Allein im Jahr 2008 sind nach seinen Angaben in Bayern rund 18.800 Schülerinnen und
Schüler auf dem Schulweg Opfer von zum Teil schweren Verkehrsunfällen geworden.
Neun Schüler starben dabei.
Schulanfänger müssen sich an gefährlichen Stellen sicher fühlen, z. B. an viel befahrenen
oder unübersichtlichen Kreuzungen. Sie müssen allmählich auch lernen, mit viel Verkehr
zurechtzukommen: „Üben Sie deshalb mit Ihrem Kind den Weg mehrmals unter realen
Bedingungen, also auch morgens im vollen Berufsverkehr“, rät Lederer. Am späteren
Vormittag oder am Wochenende sind die Straßen für ein wirklichkeitsnahes Schulwegtraining oft zu ruhig.
Schulwegtraining – Tipps für Eltern:
•
•
•
•
•
•
Benutzen Sie Ampeln und Fußgängerüberwege, soweit möglich.
Überprüfen Sie, ob Ihr Kind am Bordstein anhält, Blickkontakt mit den Auto- oder
Fahrradfahrern sucht und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen abschätzen kann.
Vorsicht bei abbiegenden Lkw; lieber stehen bleiben und den Lkw vorbeilassen.
Schicken Sie Ihr Kind morgens rechtzeitig los – Kinder werden unter Zeitdruck
unaufmerksam und unvorsichtig.
Sorgen Sie für helle Kleidung und Reflektoren, damit Ihr Kind besser gesehen wird.
Bringen Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule? Dann schnallen Sie Ihr Kind vorschriftsmäßig an und setzen Sie es an einer sicheren Stelle ab, am besten auf der richtigen
Straßenseite.
Lieber den längeren Schulweg, wenn er sicherer ist
Die kürzeste Strecke vom Elternhaus zum Schultor ist nicht immer die sicherste.
Lassen sich mit einem etwas längeren Weg Gefahrenquellen umgehen, sollten Eltern
diesen „Umweg“ für ihr Kind aussuchen.
Weitere Informationen unter
Ulrike Renner-Helfmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel: (089) 36093-119,
Fax: (089) 36093-379, [email protected]
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
21
„Was uns bewegt ..."
Lehrerwallfahrt des Erzbischöflichen Ordinariats am 3. Oktober 2009
nach Maria Eck (bei Siegsdorf)
Die diesjährige Lehrerwallfahrt führt über Rott am Inn, Freising, Schaftlach nach Maria
Eck (bei Siegsdorf).
Programm:
Zu Fuß ab Bergen (ca. 45 Min. bei leichter Steigung + Stationen). Das Pilgerziel kann
auch direkt angefahren werden.
10:30 Uhr Führung in der Wallfahrtskirche (Bruder Christian OFM)
11:00 Uhr Gottesdienst (Schulreferent, Herr Prälat Erich Pfanzelt)
12:30 Uhr Mittagessen im Klostergasthof Maria Eck (Selbstzahler).
Anfahrt:
Wallfahrergruppe zu Fuß
Treffpunkt ist an der Talstation der Bergbahn Hochfelln in Bergen um 08:45 Uhr.
Da Maria Eck bzw. die Talstation der Bergbahn Hochfelln in Bergen mit öffentlichen
Verkehrsmitteln kaum zu erreichen ist, muss man mit dem PKW anfahren. Es empfiehlt
sich deshalb, Fahrgemeinschaften zu bilden. Wer bereit ist, eine/n Kollegen/in mitzunehmen, gebe das bitten beim Anmeldungsabschnitt an. Wer eine Mitfahrgelegenheit
sucht, melde sich bitte telefonisch ab dem 28.09.2009 im Fachbereich Schulpastoral
Hinweis: Für die Religionslehrer/innen im Kirchendienst werden die Fahrkosten vom
Schulreferat übernommen (Teilnehmerliste).
Anmeldung:
Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt aus und senden Sie ihn an folgende Adresse:
als Lehrer/in an einer GS, HS oder FöS per Fax an (089) 2137–1538 oder senden Sie
eine Mail an [email protected] unter Angabe der angefragten
Daten.
als Lehrer/in an RS, GYM oder einer BS per Fax an (089) 2137–1823 oder senden Sie
eine Mail an [email protected] unter Angabe der angefragten
Daten.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, den Anmeldeschluss 28.09.2009 zu berücksichtigen.
Ansprechpartner:
Frau Dr. Gabriele Rüttiger (089) 2137–2412 oder –2413).
Vor- und Zuname: _____________________________ Personenzahl:___________
Mailadresse: _______________________________ Telefon: __________________
Schulart: ______________________________
Ich/wir starte/n den Pilgerweg von: Bergen komme/n direkt nach Maria Eck
Ich/wir kommen: zum Mittagessen (Personenzahl: ___) nicht zum Mittagessen
(Personenzahl: ___)
Ich nehme jemanden im Auto mit (bitte ankreuzen): Freie Plätze: ____
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
22
Weiterbildung
5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag
06.10.2009
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hörsaal 1.041
Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg
Zu den Leitbegriffen der aktuellen bildungspolitischen Diskussion zählen die Begriffe
Kompetenzen“ und „Methoden“. Der diesjährige AWT-Uni-Tag, der zum fünften Mal stattfindet, greift diese Thematik auf und stellt zunächst auf wissenschaftlicher Ebene den
Zusammenhang her zwischen Kompetenzerwerb und handlungsorientierten Methoden. In
den anschließenden Workshops sollen die Teilnehmer erfahren, wie Schüler im Unterricht
durch Handeln und während des Handelns Kompetenzen erwerben können und welchen
besonderen Stellenwert diese im Berufsorientierungsprozess und nicht zuletzt bei der
Entwicklung eines eigenen Selbstkonzepts haben.
Der 5. AWT-Uni-Tag wird veranstaltet von der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg in Kooperation mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
München und der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit-Wirtschaft-Technik. An dieser Veranstaltung sollen neben AWT-Lehrern und Fachlehrern der arbeitspraktischen Fächer
auch Schulleiter, Seminarleiter und Lehramtsanwärter und Schulaufsichts-beamte teilnehmen. Den Teilnehmern werden die Fahrtkosten erstattet (KMS IV.3-5 S7202-4.38383
vom 03.06.3009). Diese sind mit den jeweiligen Regierungen abzurechnen. Den
Regierungen liegt ein Abdruck des KMS vor. Die Anmeldung zum 5. AWT-Uni-Tag
erfolgt über FIBS (Suchwort: AWT-Uni-Tag) oder über das beiliegende Faxformular.
Anmeldeschluss ist der 30.09.2009
5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag
Kompetenzentwicklung durch handlungsorientierte Methoden
Programm
10:0010:10
Begrüßung
10:1010:30
Eröffnung des 5. AWT-Uni-Tages
10:3011:15
Die Berufsorientierung als
Alleinstellungsmerkmal der
Hauptschule im differenzierten
Schulsystem
Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske
Rektor der Friedrich-Alexander-Univers.,
Erlangen-Nürnberg
Helmut Krück
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus, München
Prof. Dr. Holger Arndt
Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und
Recht (Universität Erlangen-Nürnberg)
Josef Erhard Ministerialdirektor
Bayer. Staatsministerium für Unterricht
und Kultus, München
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
23
11:1512:00
Methoden zur Entwicklung
ökonomischer Urteils- und
Handlungskompetenz
Prof. Dr. Thomas Retzmann
Didaktik der Wirtschaftslehre (Universität
Duisburg-Essen) und Vorsitzender der
Deutschen Gesellschaft für ökonomische
Bildung (DeGöB)
12:0012:30
OPUS - Eine Methode zur
Optimierung von Unterricht durch
Schülerfeedback
Prof. Dr. Holger Arndt
Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und
Recht
12:3013:30
13:3014:30
Mittagspause in der Mensa der Universität
Parallele Workshops zu den
Themen:
1. Durchlauf
Das Rollenspiel im AWT-Unterricht
Helge Kuch
Raumregie und Körpersprache
Werner Müller
Schülerfirma
Gunther Reiche mit Team
Berufsorientierung durch das Projekt
Udo Kratzer, Herbert Ramsenthaler
Fähigkeitenparcours und
BerufsOrientierungsBüro
Brigitte Wagner
Das Planspiel im AWT-Unterricht
Helmut Nicklas
„Berufe Universum“ als Baustein im
Berufswahlprozess
Christine Fröhlen,
Verlag Bildung und Wissen
Elternarbeit mit „planet beruf“
Michaela Lissowsky,
Verlag Bildung und Wissen
Portfolioarbeit in der Hauptschule
Kurt Rautinger
Die Fallstudie im AWT-Unterricht
Katharina Kühn
Realbegegnungen
Gabriele Hufnagel, Martin Drexler
Zukunftswerkstatt
Alexandra Wierer
14:4515:45
Parallele Workshops zu o. a.
Themen
2. Durchlauf
15:5016:15
Schlussworte
Prof. Dr. Holger Arndt
Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und
Recht
Anreise mit dem Auto:
Über die A9 Ausfahrt Fischbach, weiter in Richtung Stadtmitte (=Regensburger Straße) bis Hausnummer 160 (Uni)
oder über die A6 Ausfahrt Fürth-Nürnberg/Fürth-München, weiter in Richtung Fürth-Nürnberg auf A73, Ausfahrt
Nürnberg-Zentrum/Nürnberg-Kornburg, weiter in Richtung Zentrum, bis rechts in Bayernstraße, bis links in
Regensburger Straße oder über die A3 Ausfahrt Nürnberg-Mögeldorf, weiter in Richtung Zentrum, bis links
Cheruskerstraße, bis rechts Regensburger Straße
Anreise mit der Bahn:
Ziel Nürnberg Hauptbahnhof (www.bahn.de), anschließend U-Bahn U1Richtung Messe/U11 Richtung Langwasser bis
Aufseßplatz, dann Straßenbahn Linie 6 Richtung Dokumentationszentrum bis Fliegerstraße/EWF (Uni)
(http://www.vag.de/consoleo_files/modulefiles/filebrowser//downloads/PDFs/LinienRouten/Netzplaene/Schienennetz_N
uernberg_Fuerth_Dez_2008.pdf)
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag
06.10.2009
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hörsaal 1.041
Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg
Kompetenzentwicklung durch handlungsorientierte Methoden
F A X – A N M E L D U N G bis spätestens 30.09.2009
AN:
Alexandra Wierer
Didaktik der Arbeitslehre, Wirtschaft und Recht
FAX:
(09129) 909131
E-Mail:
[email protected]
Absender:
Name, Vorname:
______________________________________________
Telefon (dienstlich): ______________________________________________
Schule:
______________________________________________
Dienstl. Funktion
______________________________________________
Straße / Hausnr.:
______________________________________________
PLZ / Ort:
______________________________________________
E-Mail Adresse:
______________________________________________
Telefon (privat):
______________________________________________
Teilnahme:
Am 5. AWT-Uni-Tag am 06.10.2009
in der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Ο nehme ich teil
Datum:___________________
Unterschrift:____________________
Bitte tragen Sie sich auf der nachfolgenden Seite in jeweils einen Workshop ein!
24
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
25
5. Arbeit-Wirtschaft-Technik-Uni-Tag
06.10.2009
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hörsaal 1.041
Regensburger Straße 160, 90478 Nürnberg
Kompetenzentwicklung durch handlungsorientierte Methoden
Workshop-Angebot
Bitte tragen Sie sich pro Durchlauf für einen Workshop ein und geben Sie jeweils eine Alternative
an: 1. Durchlauf 13:30 – 14:30 Uhr
Präferenz
Alternative
Parallele Workshops zu den Themen:
Referenten:
Das Rollenspiel im AWT-Unterricht
Helge Kuch
Raumregie und Körpersprache
Werner Müller
Schülerfirma
Gunther Reiche mit Team
Berufsorientierung durch das Projekt
Udo Kratzer, Herbert Ramsenthaler
Fähigkeitenparcours und BerufsOrientierungsBüro
Brigitte Wagner
Das Planspiel im AWT-Unterricht
Helmut Nicklas
„Berufe Universum“ als Baustein im Berufswahlprozess
Christine Fröhlen, BW Verlag
Elternarbeit mit „planet beruf“
Michaela Lissowsky, BW Verlag
Portfolioarbeit in der Hauptschule
Kurt Rautinger
Die Fallstudie im AWT-Unterricht
Katharina Kühn
Realbegegnungen
Gabriele Hufnagel, Martin Drexler
Zukunftswerkstatt
Alexandra Wierer
2 Durchlauf 14:45 – 15:45 Uhr
Präferenz
Alternative
Parallele Workshops zu den Themen:
Referenten:
Das Rollenspiel im AWT-Unterricht
Helge Kuch
Raumregie und Körpersprache
Werner Müller
Schülerfirma
Gunther Reiche mit Team
Berufsorientierung durch das Projekt
Udo Kratzer, Herbert Ramsenthaler
Fähigkeitenparcours und BerufsOrientierungsBüro
Brigitte Wagner
Das Planspiel im AWT-Unterricht
Helmut Nicklas
„Berufe Universum“ als Baustein im Berufswahlprozess
Christine Fröhlen, BW Verlag
Elternarbeit mit „planet beruf“
Michaela Lissowsky, BW Verlag
Portfolioarbeit in der Hauptschule
Kurt Rautinger
Die Fallstudie im AWT-Unterricht
Katharina Kühn
Realbegegnungen
Gabriele Hufnagel, Martin Drexler
Zukunftswerkstatt
Alexandra Wierer
___________________________________________
___________________________________________
Name
Unterschrift
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
26
Lehrerfortbildung
Integration in der Schule
- Chancen und Möglichkeiten am
6. Oktober von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
an der Grund- und Hauptschule
Wiesentfelser Str. 53 in 81249 München
Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Mentalitäten und Kulturen zur Voraussetzung hat. Das gemeinsame Lernen verbindet. Insofern ist die Schule ein entscheidender Ort für die Integration von Migranten.
Bei dieser Veranstaltung werden gute gelungene Beispiele aus Grund- und Hauptschulen
in Informationsgruppen präsentiert.
Programm
13:30 14:00 Uhr
Eröffnung durch Schüler
Frau Rektorin
Christiane Steudemann
Begrüßung
Begrüßung und Einführung
Frau RSchRin Petra
Henninger
Grußwort
Regierungsvizepräsident
Herr Ulrich Böger
14:00 –
14:20 Uhr
Konzept „Eltern - aktiv“ an der GS an der
Wiesentfelser Straße
Verbesserung der Kooperation und
Kommunikation Schule/Elternhaus
Münchner Bildungswerk
Frau
Anette Frankenberger
Frau Elena Wiedmann
MUS.E-Projekt der Yehudi-Menuhin-Stiftung
Koordinatorin für Bayern
Frau Regine Leonhardt
Schülerbeitrag
14:30 –
15:15 Uhr
15:15–
15:45 Uhr
15:45 Uhr –
16:30 Uhr
16:45 Uhr –
17:00 Uhr
1. Durchgang: Informationsgruppen
PAUSE mit Verpflegung
2. Durchgang: Informationsgruppen
siehe oben
Zusammenfassung
Verabschiedung
siehe nachstehend
Elternbeirat der
Grundschule
Wiesentfelser Straße
siehe nachstehend
Frau RSchRin Petra
Henninger
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
27
Informationsgruppen
Raum
EG/06
A
„Regelklasse – Deutschförderklasse“
Praktische Beispiele für die Kombination
beider Konzepte im Schulalltag
Herr Gregor Hockerts
Frau Angela Folda
GS Wiesentfelser Straße
Raum
EG/02
B
Raum
EG/04
C
Erweitertes Einschulungsverfahren für Kinder Frau Doris Brunnernicht deutscher Muttersprache
Berger
GS Manzostraße
DaZ Vorkurs – Welche Kompetenzen
Frau Gabriele Kraußer
brauchen die Schülerinnen und Schüler mit
Frau Claudia Schön
Migrationshintergrund vor dem Eintritt in die
Theresen-Grundschule
Grundschule?
Germering
Raum
EG/007
D
Freies Sprechen und Schreiben in der
Hauptschule
Herr Bernd Klinger
HS Wörthstraße
Raum
EG/011
E
Förderschwerpunkt Lesen in der
Hauptschule
Frau Elisabeth Zeitler
HS Wiesentfelser Straße
Anmeldung
Lehrkräfte bitte in FIBS anmelden!
Die Anmeldung in FIBS mit anschließender Genehmigung des Anbieters gilt als Dienstreiseanordnung. Zur Abrechnung der Reisekosten verwenden Sie das im Internet
(http://www.lff.bayern.de/formularcenter/index.aspx) zur Verfügung stehende Formular
„Erstattungsantrag Reisekosten“.
Ansprechpartnerin:
Petra Henninger
Regierung von Oberbayern
T.: (089) 2176–2145
[email protected]
Singen, Erleben, Bewegen und Gestalten
Herbstakademie der Katholischen Erziehergemeinschaft, Bezirksverband Oberbayern, in
Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum der Erzdiözese München und Freising
23./24. Oktober 2009
Kardinal-Döpfner-Haus in Freising
Information und Programm:
KEG Geschäftsstelle, Bezirksverband Oberbayern, Herzogspitalstraße 13/V,
80331 München, Tel: (089) 26 81 93, Fax: (089) 260 53 64
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
28
Lebenswert – Werte leben
Tag der Werteerziehung am 24. Oktober 2009 von 09:00 bis15:30 Uhr
an der Grundschule Ottobrunn an der Albert-Schweitzer-Straße,
Eingang Einsteinstraße 7
Impulsreferat von Herrn Prof. Dr. Kahlert
„Wie gelingt Werteerziehung in der Schule?“
Vor der Klassenzimmertür wirft er seinen Ranzen in die Mitte des Flures. (…) Mit Schuhen
will er ins Klassenzimmer. Die Lehrerin verweist auf das gute Beispiel der anderen Kinder
und die Klassenregeln. (…) Niklas meldet sich nicht zum Lesen. Wenn aber ein anderes
Kind langsam liest oder ein Wort nicht sofort ausspricht, schreit Niklas irgendein zuvor
gehörtes Wort dazwischen.
Aus Winterhoff: „Warum unsere Kinder Tyrannen werden“ 2008
Aus unterschiedlichen Perspektiven wollen wir in Workshops Anker setzen, um eigen-aktiv
und weniger re-aktiv dem „Niklas“ in unserem Klassenzimmer zu begegnen.
Als Pädagogen können wir außerschulische Erfahrungen erweitern und damit Werte begreifbar und lebenswert machen.
Programm
09:00 Uhr
Ausstellung in der Aula
09:30 Uhr
Kinderchor
Grundschule Neuried
Begrüßung
Frau Petra Henninger,
Regierung von Oberbayern
Gedichte, Lied zum Thema „Toleranz“
Hauptschule
Unterschleißheim
Herr Prof. Dr. Kahlert
Universität München
s. nachstehend
10:00 bis
11:00 Uhr
11:15 bis
12:15 Uhr
12:30 bis
13:30 Uhr
13:45 bis
14:45 Uhr
15:00 bis
15:15 Uhr
„Wie gelingt Werteerziehung in der
Schule?“
1. Durchgang Information/Workshops
Mittagspause - Ausstellung in der Aula
2. Durchgang Information/Workshops
Blitzlicht – Lebenswert ist für mich
Abschluss der Veranstaltung
s. nachstehend
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Angebot der Informationsgruppen/Workshops
Hand in Hand
Im Rahmen einer Projektwoche arbeiteten alle Kinder der
Schule klassenintern sowie jahrgangsstufenübergreifend
an unterschiedlichen Wertethematiken, die im Laufe des
Schuljahres monatsweise wieder aufgegriffen und vertieft
sowie verinnerlicht wurden. Im Workshop soll neben der
Organisation und Durchführung der Projektwoche sowie
der Weiterarbeit während des Schuljahres aufgezeigt
werden, mit welch unterschiedlichen Themen sich die
Kinder befasst haben.
Wahrnehmungs- und Wertorientierte
Schulentwicklung
Wahrnehmungs- und wertorientierte Schulentwicklung
(WWSE) – eine Konzeption zur inneren Schulentwicklung
auf der Basis interner Evaluation. WWSE ist eine in ihren
positiven Auswirkungen quantitativ und qualitativ evaluierte Entwicklungskonzeption. Sie ermöglicht Schulen
eine eigenständige interne Evaluation der Entwicklungsarbeit vor Ort.
Im Workshop wird zunächst die Konzeption vorgestellt.
Anschließend können die Teilnehmer das Instrument zur
internen Evaluation selbst erproben und über die Werteorientierung der Konzeption diskutieren.
Der Workshop soll dazu ermutigen, den inneren Schulentwicklungsprozess auf der Basis der im Kollegium
vorhandenen Werte voranzubringen.
Multikulturelles Lernen
Wie können wir einander verständlich machen?
Wo berührt uns die Vielfalt positiv?
Und wie schaffen wir den Transfer ins Klassenzimmer?
Frau Kraußer lädt Sie herzlich ein zu einer kleinen Entdeckungsreise mit unterschiedlichen Medien wie Film
Belletristik, aber auch Fachliteratur, und sie freut sich auf
einen anregenden Austausch.
Ethisch handeln lernen – konkrete Handlungsanlässe
in der Schule
Wo können Werte im Schulleben verortet werden?
Ausgehend von einem Beispiel zeigen wir verschiedene
Umsetzungsmöglichkeiten auf, wie konkret und effektiv
ein Wert wie z. B. „Ehrlichkeit“ für Schüler greifbar und
erlebbar gemacht werden kann. Schulversammlungen,
Andachten und der Morgenkreis sind dafür eine vielfältige
Plattform.
Grundschule Ottobrunn
Frau Witti
Frau Hübner
Volksschule Surberg,
Herr Fietz
Theresen-Grundschule,
Germering
Frau Kraußer
Theresen-Grundschule
Germering
Frau Polster
Frau Wiontzek
29
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Werte leben – Schüler erwerben und pflegen „wertvolle“ Kompetenzen für ihre Zukunft
Vorstellen zweier Praxisbeispiele:
Klassenrat – ein Mittel zu demokratischer Erziehung
(GS/HS)
„Compassion“ – ein Projekt zur Persönlichkeitsbildung
Volksschule Geretsried
Volksschule Schliersee
Volksschule Rott
Herr Lissel
Frau Landthaler
Frau Schaub
+4 Schüler
Kooperatives Lernen mit Hilfe der
Lernpartnermethode und des Stärkeheftes
Im Rahmen der Fortbildung werden Voraussetzungen,
organisatorische Umsetzungsmöglichkeiten und Chancen
der Lernpartnermethode mit Hilfe des Stärkehefts anhand
von praktischen Beispielen aufgezeigt. Diese kooperative
Lernform ermöglicht eine optimale Differenzierung und
kann fächerübergreifend eingesetzt werden. Die Schüler
lernen durch das Erkennen und Nutzen ihrer eignen Stärken und Schwächen sich selbst und ihr Gegenüber und
den sinnvollen Umgang mit dem Fehler. Die intensive
Kommunikation und die Erziehung zur Kritikfähigkeit
fördern die Sozialkompetenz und die Selbstständigkeit,
was eine Stärkung des Klassenklimas ermöglicht.
Grundschule Neuried
Frau Ziegler
Was tun bei Mobbing? Der „No-Blame-Approach“
Ein Interventionsansatz zum Stopp bei Mobbing ohne
Schuldzuweisung und Bestrafung
Grundschule Helfendorf
Frau Rolvering
Einführung des Klassenrats
Grundschule Pullach
Frau Strehlow
Kooperative Spiele zur Förderung der Teamfähigkeit
Spiele und Aktionen für draußen und drinnen, die die
Klassengemeinschaft u. a. durch das Achten aufeinander
fördern.
Mitzubringen: Bequeme Kleidung und die Bereitschaft
aktiv mit zu machen.
Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit und Lehrern
bei ADHS-Kindern
Die Schulzeit ist die schwierigste Engstelle für das
ADHS-Kind auf dem Weg ins Erwachsenenalter. Mit
klarer Struktur, einer guten Beziehung und dem Ansatz
der Ressourcenorientiertheit lässt sich der Teufelkreis,
der sich häufig schon schnell am Beginn der Schulzeit für
Eltern und Lehrer abzeichnet, abfedern. In diesem Workshop wird aufgezeigt, dass Kindern mit ADHS geholfen
werden kann, wenn alle Beteiligten
• Verständnis füreinander entwickeln
• Über das nötige Wissen von ADHS verfügen
• Geeignete Maßnahmen ergreifen, die sich für Kinder
Grundschule Lochham
Frau Ritter
mit ADHS als wichtige Stützen erwiesen haben.
Grundschule Taufkirchen
Frau Ostermeyer
30
31
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Anmeldung
Lehrkräfte bitte in FIBS anmelden!
Die Anmeldung in FIBS mit anschließender Genehmigung des Anbieters gilt als Dienstreiseanordnung. Zur Abrechnung der Reisekosten verwenden Sie das im Internet
(http://www.lff.bayern.de/formularcenter/index.aspx) zur Verfügung stehende Formular
„Erstattungsantrag Reisekosten“.
Ansprechpartnerin:
Petra Henninger
Regierung von Oberbayern
T.: (089) 2176–2145
[email protected]
Fortbildungsprogramm 2009/II und 2010/I des deutschen Sportlehrerverbandes – Landesverband Bayern e. V.
Der Deutsche Sportlehrerverband - Landesverband Bayern bietet Sportlehrkräften, Lehrkräften mit Qualifikation Sport, auch Studienreferendaren/-innen, Lehramtsanwärtern/-innen
und Lehrkräften, die mit und ohne Qualifikation Sportunterricht erteilen, aber auch Erziehern/-innen im Vorschulbereich, Sozialpädagogen/-innen, Förderlehrern/-innen usw.
Fortbildungsveranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit an. Eine Übersicht über das aktuelle
Angebot der LFB-Maßnahmen des Schuljahres 2009/2010, dient Ihrer Information.
Diese aktuellen schulformspezifischen Angebote der Lehrerfortbildung dienen der Festigung, Erweiterung und Verbesserung der pädagogischen, sportfachlichen und unterrichtsbezogenen Kompetenzen, insbesondere auch dem Erwerb und der Förderung von
bewegungs-, spiel- und sporterzieherischen Fähigkeiten. Diese gilt es zu bewahren, in
Lehrerfortbildungsveranstaltungen (LFB-Maßnahmen) zu erweitern und zu verbessern.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Bestätigungen zur Vorlage bei ihren Schulen
bzw. Einrichtungen. Sie dienen auch als Belege für Werbungskosten (Lehrerfortbildung LFB).
Fortbildungsprogramm 2009/II
LFBNr.
LFB
05
LFB
06
LFB
07
Kurztitel
Termin
Tanz in der Schule – Caroline Schneider,
ISS ER-N
Tanztraining und Erarbeitung einer TanzChoreographie nach aktueller Musik
Sporthalle der Maria-Ward-Schule, Maria-WardStr. 5-11, 80638 München
Herbst-Ferienlehrgang Schneegleitsportarten
Ski Alpin und Snowboard in der Schule
(mehrtägig!)
Hintertux / Österreich, Übernachtung im Hotel
Tirol, Lanersbach
Turnen mit Kindern und Jugendlichen im
Elementarbereich und in der Schule – Toni
Schneider, Sportzentrum der TUM, BTV u. DTB
Sportzentrum der TUM (ZHS), Connollystr. 32,
80809 München
10.10.2009
Anmeldeschluss
28.09.2009
31.10.2009
03.11.2009
15.10.2009
28.11.2009
16.11.2009
32
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Fortbildungsprogramm 2010/I
LFBNr.
LFB
01
LFB
02
LFB
03
LFB
04
Kurztitel
Turnen an Geräten in der Schule
M.Probst-Biendl, L-Ausschuss Sport in Schule
und Verein und BTV
Sporthalle der Maria-Ward-Schule,
Maria-Ward-Str. 5-11, 80638 München
Schwimmtechniken - erlernen, analysieren,
verbessern
M.Hahn, Fachleiter für Schwimmen am
Sportzentrum der TU München
Schulanlage Gilmschule, Fürstenrieder Str. 159,
81377 München
Beachvolleyball
Trendsport an der Schule
J. Wolf - Institut für Sportwissenschaften der Uni
Augsburg, Lehrteam DVV und BVV
ASV Dachau, Gröbenrieder Str. 21,
85221 Dachau
Badminton - Trendsportart aktuell
Tipps zur Verbesserung der Basiskoordination,
der technischen und taktischen Fähigkeiten, der
Spielfähigkeit und der Unterrichtskompetenz
G. Bleichner, Fachleiter für Basketball und
Badminton am Sportzentrum der TU München
Spielhalle - Sportzentrum der TUM (ZHS),
Connollystr. 32, 80809 München
Termin
23.01.2010
Anmeldeschluss
18.01.2010
20.03.2010
08.03.2010
24.04.2010
29.03.2010
26.06.2010
14.06.2010
Beachten Sie bitte folgenden Hinweis für alle Fortbildungsveranstaltungen:
Zuschüsse des Bayerischen Staatsministeriums zu den Forbildungsveranstaltungen und
Eigenmittel des DSLV - LV Bayern ermöglichen bei den Fortbildungsveranstaltungen
stark reduzierte Lehrgangsgebühren! Die Zuschüsse für Mitglieder sind bereits in den
reduzierten Lehrgangsgebühren enthalten!
Details und weitere Informationen über das LFB-Programm des DSLV - LV Bayern können
Sie per Post, E-Mail, Fax und auch per Telefon über die Geschäftsstelle erhalten. Sollten Sie
zu den einzelnen Lehrgängen Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle während der Geschäftszeiten (Montag und Donnerstag, 9 - 12 Uhr, während der Ferien
ist die Geschäftsstelle nicht geöffnet – Eingänge per Post, Fax, E-Mail und Telefon
(Anrufbeantworter ist geschaltet) werden bearbeitet.
Geschäftsstelle des DSLV – LV Bayern: Tölzer Str. 1, 82031 Grünwald
Tel.: (089) 6492200 – Fax: (089) 64966666 – E-Mail: [email protected]
Aktuelle Informationen: www.dslv-bayern.de
(Änderungen vorbehalten!)
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
33
Der Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband - Bezirksverband
Niederbayern - informiert
23. Niederbayerischer Lehrertag
10. Oktober 2009 ESKARA VS Essenbach
Schüler mit Verhaltensstörungen?
Chancen präventiven Handelns.
Programm
08:00 –
15:30 Uhr
09:00 Uhr
Verlagsausstellung
Begrüßung
Judith Wenzl
Bezirksvorsitzende
09:15 Uhr
Hauptreferat
Prof. Dr. Hillenbrand
Erziehungshilfe und
sozial-emotionale Entwicklungsförderung
Universität Köln
Schüler mit Verhaltensstörungen?
Chancen präventiven Handelns.
11:30 –
13:00 Uhr
Durchgang A
Informations-/Workshops
13:00 –
14:00 Uhr
14:00 –
15:30 Uhr
Mittagspause
15:30 Uhr
Ende
Durchgang B
Informations-/Workshops
s. nachstehende
Veranstaltungsübersicht
s. nachstehende Veranstaltungsübersicht
Veranstaltungsübersicht
A01
alle
Mark Bauer-Oprée
Förderung von Schülern mit Schulleistungsproblemen unter
Mithilfe von Studierenden
Der Workshop zeigt, wie durch Mithilfe von Studierenden als Lernhelfer
im Unterricht versucht wird, Schulversagen bzw. Schulleistungsprobleme zu mindern. Dazu dienen die kooperative Durchführung diagnostischer Methoden, die Erarbeitung und Durchführung von Fördermaßnahmen sowie deren Evaluation.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
A02/B02
GS
HS
34
Mahmut Gergerli
Spezifische Verhaltensmuster bei Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund
Einige jugendliche Migranten/-innen – insbesondere aus der Türkei –
legen spezifische Verhaltenmuster an den Tag, mit denen Lehrkräfte
nicht immer einfach umgehen können. Verhaltensauffälligkeiten wie
mangelnde Konfliktlösungskompetenz, Rückzugstrategien bei Konflikten sowie die Bildung von Cliquen, an die man schwer herankommt,
sowie gar Gewalttätigkeit sind hier zu nennen. Es werden Hintergründe
dieses Verhaltens wie Erziehungsschemata gerade aus dem türkischen
Bereich erläutert, das Verhalten dieser Kinder und Jugendlichen „übersetzt“, die auf sie wirkenden Einflüsse erklärt und schließlich werden
praktische Tipps für den Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Konflikten
gegeben.
A03/B03
GS
Claudia Haertlmayr
Richtig Schreiben – Neue Methoden, Wege, Materialien
Es wird gezeigt, wie man den individuell und effektiv fördern kann,
welche alternativen Formen der Leistungsmessung es gibt, wie man
quantitativ und qualitativ differenzieren kann, wie man Rechtschreibstrategien nachhaltig einüben kann, wie Richtig schreiben lustvoll und
spielerisch geübt werden kann, wie systematisch und doch forschend –
entdeckend gearbeitet werden kann – und das, ohne die Arbeitskraft
über die Maßen zu strapazieren.
A04/B04
GS
Susanne Höglinger-Winter, Nicole Meisinger
Bewegte Pausen im Klassenzimmer – bei Grundschulkindern neue
Energien wecken
Der Workshop zeigt Spiele, Lieder und Bewegungsideen, die den
Unterricht auflockern, rhythmisieren und (nicht nur die Kinder) in
Schwung bringen.
A05/B05
GS
Jutta Holler, AK Mathematik Landkreis Rottal-Inn
Leistungsfeststellung und –bewertung im Mathematikunterricht
der Grundschule
Der Workshop thematisiert rechtliche und begriffliche Grundlagen
(Bildungsstandards, Kompetenzen), erläutert allgemeine mathematische Kompetenzen und gibt dazu Beispiele. Gegenstand ist ferner
die Leistungsbewertung bei Probearbeiten. Dazu werden Proben aus
Bausteinen zusammengesetzt und bepunktet. Am Ende erfolgt ein
Ausblick auf SINUS hinsichtlich praktischer Proben und mündlicher
Benotungsmöglichkeiten.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
A06/B06
alle
35
Susanne Miesera, Alexandra Schuster-Grill
Konflikte klären im schulischen Alltag
Konflikte sind im menschlichen Zusammenleben Ausdruck unterschiedlicher Bedürfnisse und Wünsche. Im schulischen Berufsalltag begegnen
uns Konflikte mit Schülern, Eltern und Kollegen. Statt auszuweichen
und zu verschieben, sollten Konflikte im Gespräch geklärt werden. Mit
erprobten Methoden ist es möglich, das Potenzial von Konflikten positiv
zu nutzen.
Im Workshop erhalten Sie einen ersten Einblick in unterschiedliche
Konfliktmodelle und Methoden, um im Alltag Konflikte zu meistern.
max.
20
Teilnehmer
A07
GS
Silvia Reitz
Muster und Strukturen in mathematischen Aufgaben der
Grundschule
Mathematik ist die Wissenschaft von Mustern und Strukturen. Solche zu
entdecken und zu erforschen ist ein Hauptanliegen des neuen Mathematikunterrichts. Offene Aufgabenstellungen, das Schaffen von Lernumgebungen und Knobelaufgaben bilden dabei den Grundstock für die
individuelle Förderung im Klassenverband und in Kleingruppen. Dabei
stehen sowohl die Schulung der inhaltlichen als auch der prozessorientierten Kompetenzen im Vordergrund. Das Unterrichtswerk
„Denken und Rechnen“ bietet hierzu eine Fülle von Aufgaben.
A08
GS
Dr. Peter Schmidt
Raumerfahrung, Flächen- und Körperformen:
Handelnder Umgang mit Gegenständen und didaktischen
Modellen im Geometrieunterricht
Es werden Materialien zum handelnden Lernen vorgestellt. Im Verlauf
der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer vielfältige Gelegenheiten
zum ausprobieren vorgestellter geometrischer Arbeitsmittel.
A09
alle
Iris Maria Stephan
Schuldenpräventionsprojekt „Finanzgenie“ für Schüler
In einer Kooperation der Schuldnerberatungsstelle der Diakonie und der
Universität Passau werden seit 2008 Unterrichtsstunden geplant, die
die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 auf Überund Verschuldung und Schuldenfallen aus dem aktuellen schülernahen
Alltag und Umfeld aufmerksam machen und davor bewahren sollen.
Beispiele hierfür sind Handy- und Rollerkaufverträge, Pokern im Internet, Internetshopping, Autokauf, Mietverträge, etc. Die Unterrichtseinheiten werden fachlich von der Diakonie, methodisch-didaktisch vom
Zentrum für Lehrerbildung, Fach- und Hochschuldidaktik (ZLF) begleitet. Seit dem Schuljahr 2008/09 findet die praktische Umsetzung durch
Lehramtsstudierende an den Schulen statt. Ausgewählte Beispiele
werden vorgestellt.
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
A10
GS
36
Wolfgang Trende
Motivierend, systematisch, fachintegrativ und nachhaltig in
Deutsch lernen
Teilnehmerorientierte Vorstellung der Jo-Jo-Sprachbücher für die
Jahrgangsstufen 3 und 4
A11/B11
alle
Margit Weidner
„Soziale Kinder lernen besser“
Soziale und emotionale Kompetenz als Voraussetzung für
erfolgreiches Lernen - Die Arbeit mit dem "Sozialziele-Katalog“
In dieser Veranstaltung wird die Arbeit mit dem „Sozialziele-Katalog“
vorgestellt, einem Instrument zur systematischen Steigerung von
sozialer und emotionaler Kompetenz. Das Konzept setzt bei der Überlegung an, dass Kinder und Jugendliche angesichts der heutigen
Aufwachsens- und Sozialisationsbedingungen eine ermutigende
positive Verhaltensregulation, ein so genanntes „Lernen vor dem
Lernen“ brauchen, eine stetige, systematische Unterweisung sozialer
und emotionaler Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der SoZiKa formuliert
klar, verständlich und übersichtlich die sozialen Verhaltenserwartungen
von Schülern und Lehrkräften. Regeln des förderlichen Miteinanders
werden im SoZiKa operationalisiert und als einzelne Sozialfertigkeiten
formuliert, die in speziellen Unterrichtseinheiten thematisiert, mit (beobachtbaren!) Indikatoren versehen, reflektiert und konkret eingeübt
werden.
A12/B12
alle
Mareike Wolter
Soziales Lernen mit Kopf, Herz und Hand
Erfahren Sie bei diesem Workshop Methoden, um das soziale Lernen
mit ihren Klassen einmal anders zu gestalten. Durch die hier angewandten Erfahrungsortientierten Lernmethoden kommen Ihre SchülerInnen aktiv miteinander in Kontakt, die Klassengemeinschaft wird gestärkt und ihre SchülerInnen machen selbständig intensive und wertvolle Erfahrungen im Bereich soziales Lernen.
Themen: Soziales Lernen, Gewaltprävention, Teamentwicklung,
Kommunikation und Kooperation, Selbstorganisation
A13/B13
alle
Josef Zimmermann
Wenn der Tod die Schule berührt
•
•
•
•
•
Vorstellen des Angebots der Krisenseelsorge im Schulbereich (KiS)
Informationen zum Umgang mit belastenden Ereignissen
Konkrete Interventionsmöglichkeiten an Schulen bei Tod eines
Schülers, eines Elternteils, einer Lehrkraft
Stabilisierung einer Schulkasse bei Tod eines Schülers
Tipps zum Aufbau eines Krisenteams
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
A14/B14
GS
HS
Max. 20
Teilnehmer
A15/B15
Siegfried Waldinger
Herstellen eines Körbchens aus Naturmaterialien
Lernbereiche:
2. Jgst.: Weben (Flechtweben), Natur und Umwelt
5./6. Jgst.: Form- und Farbgestaltung
Material und Werkzeuge werden gestellt.
Ausführliche Unterrichtsvorbereitung auf CD.
Materialkosten: 5 Euro
GS
HS
Max. 15
Teilnehmer
A16/B16
37
Manuela Baur
Herstellen eines Schlüsselanhängers durch Nassfilzen und Filzen
mit der Nadel
Individuelle Gestaltung eines Schlüsselanhängers durch Filzen. Die
Technik des Nassfilzens sowie das Filzen mit der Nadel werden gezeigt und erprobt.
alle
Rotraud Bruckmoser
Qigong – Kraft aus der Mitte
Übungen zur Vitalisierung, Haltungsschulung, Konzentration und
Entspannung stehen im Mittelpunkt dieses Workshops.
Es gibt Anregungen wie man kleine Entspannungspausen in den Alltag
integriert bzw. kurze Pausen sinnvoll nutzen kann, um den eigenen
Energiepool wieder aufzuladen und erfrischt und konzentriert fortzufahren.
Verschiedene Übungen können auch in den Unterricht integriert
werden.
B17
GS
HS
Max. 15
Teilnehmer
A18
max. 15
Teilnehmer
Marlene Lex
„Der neugierige Langhals“
Der Workshop beschäftigt sich mit dem Herstellen des Halses in
Plattentechnik, dem Formen und Ansetzen einer Halbschale für den
Kopf, dem Modellieren und Ansetzen des Schnabels, der Ausgestaltung
der Augen, individueller Oberflächengestaltung und Abwandlungsmöglichkeiten.
Einsatzmöglichkeit W/TG 4/5/6
Mitzubringen: Arbeitsunterlage (auch für Transport), Modellierwerkzeug
und Nudelholz
Materialkosten: 3 Euro
GS
HS
Silvia März, Kathrin Zellhuber
Survival-Book – und mehr!
Ideen, Hilfen und Tipps für kreative Vertretungsstunden und die Zeit als
Mobile Reserve
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
A19/B19
alle
38
Eva Rosenberger
Die neuesten Dekorationstechniken mit MAX-Flüssigglasuren
max. 30
Teilnehmer
Sie erhalten Tipps und Tricks zum richtigen Glasieren, sehen interessante Dekorationstechniken und erleben vielfältige Möglichkeiten mit
MAX-Schulengoben.
A20
VA
Hans Fischer
Ordnung auf dem Sekretariats-PC
In diesem Workshop erhalten Sie Tipps und Tricks, um Ihren Computer
im Sekretariat ordentlich und übersichtlich zu halten. Unter anderem
erproben Sie den Umgang mit der DATENTRÄGERBEREINIGUNG,
der DEFRAGMENTIERUNG und dem EASY CLEANER. Darüber hinaus erhalten Sie Hinweise zum systematischen Anlegen von Ordnerstrukturen, zur Datensicherung oder dem Entrümpeln von OUTLOOK.
15:30
Ende
Anmeldung
bis 5. Oktober unter www.niederbayern.bllv.de/lehrertag2009
Kosten
Für Nichtmitglieder des BLLV 10 €
Die Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik Landesgruppe
Bayern informiert
4. Würzburger Sprachheiltag am Samstag, 17.10.2009 ab 10:00 Uhr
Maria-Stern-Schule Würzburg, Felix-Dahn-Straße 11
Programm:
10:00 Uhr
Eröffnung / Begrüßung
10:15 Uhr
Einführungsreferat Dr. Stephan Baumgartner:
„Stottern zwischen Forschung und Intervention: Ein subjektives Resumee.“
ab 11:30 Uhr
Kurzreferate (10 – 20 Minuten) zur Einstimmung auf die Workshops
• Dr. Bernd Hansen / Prof. Dr. Claudia Iven:
Bausteine der Stottertherapie mit Kindern
• Claudia Heinzl / Dr. Wilma Schönauer-Schneider:
Stottern bei Kindern und Jugendlichen: Kein Grund für Unsicherheiten im
Beratungsalltag
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
39
• Holger Prüß: (M)eine Stotterbiographie Erfahrungsbericht eines Betroffenen und Therapeuten
• Dr. Alois Scherer:
Elterntraining als Weg der Prävention und Therapie von Redestörungen bei
Kindern
12:45 Uhr
Mittagspause
13:30 Uhr
parallele Workshops (90 Minuten)
15:00 Uhr
15:30 Uhr
•
Dr. Bernd Hansen / Prof. Dr. Claudia Iven:
Bausteine der Stottertherapie mit Kindern
•
Claudia Heinzl / Dr. Wilma Schönauer-Schneider:
Stottern bei Kindern und Jugendlichen: Kein Grund für Unsicherheiten im Beratungsalltag
•
Holger Prüß / Kirsten Richardt:
Therapie des Stotterns im Jugend- und Erwachsenenalter am
Beispiel der Bonner Stottertherapie (Holger Prüß)
•
Dr. Alois Scherer:
Elterntraining als Weg der Prävention und Therapie von Redestörungen bei Kindern
Kaffepause
Wiederholung der Workshops (90 Minuten)
Organisatorisches:
Kosten:
dgs-Mitglieder € 40 (dgs - Studenten € 20)
Nichtmitglieder € 60, (Studenten € 30)
Studentenermäßigung nur mit Immatrikulationsbestätigung
Tageskasse jeweils plus 10 €
Versorgung:
Speisen und Getränke werden bereitgestellt und sind nicht im Tagungsbeitrag inklusiv.
Anmeldung:
Anmeldung nur direkt bei der dgs-Landesgruppe Bayern,
nur per E-Mail: [email protected]
Achtung: Bitte nur anmelden, nicht gleich zahlen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung
Teilnehmerzahl:
100
Anmeldeschluss: 29. September 2009
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
Ablauf:
Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr und endet ca. um 17.00 Uhr.
Alle Zeitangaben s.t.
Nach der Mittagspause werden die meisten Workshops in zwei
Blocks angeboten, so dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, zwei
Workshops zu besuchen.
Der auf der Ankündigung abgedruckte Ablauf entspricht der Vorplanung. Aktuell notwendige Änderungen behält sich der Veranstalter
vor.
KinderMusiktheater
von und mit dem Flötisten und Musikpädagogen Andreas Haas
„Wie Timmy Lust auf Musik bekam“ - Eine musikalische Zeitreise für Kinder
Timmy – ein pfiffiger Junge – möchte gerne Querflöte spielen können. Er hat aber keine
Lust, dafür zu üben! Doch dann erlebt Timmy nachts in seinen Träumen abenteuerliche
musikalische Zeitreisen: Er ist am Königshof, in der Wiener Oper und auf einer Ritterburg
im Mittelalter. Seine Lust auf Musik wird geweckt.
Melodien von Mozart und Bach, mittelalterliche Spielmannstänze und Eigenarrangements
erklingen live auf sieben verschiedenen Flöten. Eine spannende Reise durch die Zeit, bei
der sich die Musik vergangener Epochen mit Leben füllt.
Andreas Haas ist Diplommusikpädagoge und Flötist. Er arbeitet mit verschiedenen
Orchestern und Ensembles sowie als Solist. 2002 gründete er sein eigenes Kindermusiktheater, welches er seither mit großem Erfolg führt.
45-minütige Bühnenshow für die Klassen 1 - 4 (evtl. 1 - 5) als unterrichtsergänzende
Veranstaltung am Vormittag (finanzierbar durch ein Eintrittsgeld zwischen 2 und 3 Euro
pro Schüler)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Möglichkeit der schulinternen Fortbildung am Nachmittag durch Herrn Haas
Ausgehend von seinem Schulbuch zu „Wie Timmy Lust auf Musik bekam“ (Auer Verlag)
zeigt Andreas Haas, wie mit Lückentexten, Freiarbeitsmaterial und Lernspielen das
Thema im Unterricht umgesetzt werden kann.
-
handlungsorientierte Arbeitsweisen (z. B. Einstudierung eines Menuett-Tanzes)
fächerübergreifendes Lernen („Musik in ihrer Zeit“: wie sahen die Menschen aus,
wie kleideten sie sich, was kannten sie und was noch nicht; )
Freiarbeitsmaterial (z. B. Epochen-Quartettspiel; Instrumenten - Memory;
Bastelvorlagen)
Das Honorar für die Fortbildung kann aus Mitteln der schulinternen Lehrerfortbildung
(SchiLf) gedeckt werden und wird auf Anfrage vereinbart.
Kontakt:
Andreas Haas, Dipl.-Musikpädagoge
Rieschbogen 66a
85635 Höhenkirchen b.ei München
Tel./Fax (08102) 729 686
e-mail: [email protected]
www.klassik-fuer-kinder.de
40
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
41
Medienhinweise
Im Carl-Link-Verlag sind erschienen:
Graf/Dr. Kaiser
Die Schulordnung der Volksschule
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und
Volksschulordnung (VSO)
Die 95. Lieferung enthält eine aktualisierte Kommentierung von Vorschriften zu Schulpflicht, Schulanmeldung und Schulaufnahme (Kennzahl 20.04), eine Fortführung der
Überarbeitung des Abschnitts Grundsätze des Schulbetriebs (Kennzahl 20.06), die Bekanntmachung „Kooperationsmodelle zwischen Haupt- und Realschule“ (Kennzahl
30.50) sowie aktuelle Hinweise und Vordrucke (Kennzahlen 32.01, 32.02, 32.05 und
32.10).
95. Lieferung, 94 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 40,00 €
Dr. Meyer/Kellner
Schulfinanzierung in Bayern
Die Konjunkturfördermaßnahmen des Bundes und ihre Ergänzungen auf Landesebene
sehen auch Förderungen für den Schulbereich vor (Konjunkturpaket II und Investitionspaket 2009). Diese Neuregelungen bilden den Hauptteil der Ergänzungslieferung. Außerdem wird die Förderrichtlinie „Mittagessen in Ganztagsschulen“ neu in die Sammlung
aufgenommen. Die Aktualisierungen bringen die Sammlung auf den Rechtsstand vom
1. Mai 2009; bei der KMBek über die beruflichen Schulen mit überregionalem Einzugsbereich wird die jüngste Änderung in der nächsten Ergänzungslieferung berücksichtigt
(KMBek. vom 12.03.2009, KWMBl. S. 124).
30. Lieferung, 78 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 47,80 €
Kiesl/Dr. Stahl
Das Schulrecht in Bayern
Die Lieferung enthält die aktualisierte Fassung des Schulfinanzierungs-, Finanzausgleichsgesetzes, Jugendarbeitsschutz- und Jugendschutzgesetzes, der Schulbau-,
Urlaubs-, Laufbahnverordnung und der Verordnung zum Arbeitszeitkonto der Lehrkräfte,
der Bek zur Mittagsbetreuung an Volks- und Förderschulen sowie der Inhaltsübersicht und
der Übersichten zu Teil 6 und 7.
142. Lieferung, 94 Seiten, Rechtsstand 1. Juli 2009, 43,50 €
Hiebel
Dienstrecht in Bayern I
Ergänzbare Sammlung zum Beamten- und Besoldungsrecht mit erläuternden
Hinweisen – Laufbahnen, Beurteilung, Personalvertretung, Disziplinarrecht, Reiseund Umzugskosten, Trennungsgeld, Fürsorgeleistungen, Versorgung
Schwerpunkte der 150. Ergänzungslieferung sind die neue Laufbahnverordnung und die
Anpassung einer Reihe von Verordnungen in den Verweisungen auf das neue Bayerische
Beamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz.
150. Lieferung, 102 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 38,00 €
Schwerpunkte der 151. Ergänzungslieferung sind die neue Einführung zum Laufbahnrecht, verbesserte Beförderungsmöglichkeiten für Lehrer im BBesG und im BayBesG und
zahlreiche Änderungen in den Beihilfevorschriften. Aus Gründen der Aktualität wurde
beschlosssen, das im Entwurf vorliegende Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2009/2010
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
42
in diese Lieferung aufzunehmen, obwohl die abschließende Verkündung im Bayerischen
Gesetz und Verordnungsblatt bei Redaktionsschluss noch nicht erfolgt war. Die Erfahrung
zeigt aber, dass mit nennenswerten Änderungen nicht zu rechnen ist.
151. Lieferung, 140 Seiten, Rechtsstand 1. Juni 2009, 64,00 €
Hartinger/Rothbrust
Dienstrecht in Bayern II – mit CD-ROM
Arbeitsrecht – Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dient
Neben der Aktualisierung des Stichwortverzeichnisses wurden mit dieser Lieferung die
inzwischen erfolgten Änderungen des TV über eine einmalige Sonderzahlung 2009, des
TV zur Überleitung der Ärztinnen/Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, des TV
Ärztinnen/Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, des TV zur Entgeltumwandlung für
Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst in das Werk eingearbeitet.
Ferner wurden die Änderungen der folgenden Gesetze berücksichtigt: Arbeitsplatzschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 5. Vermögensbildungs-,
Einkommensteuer-, Solidaritätszuschlags-, Altersteilzeit- und Arbeitsgerichtsgesetz,
Sozialgesetzbücher III, IV, V, VI sowie die Sozialversicherungsentgeltverordnung.
116. Lieferung, 212 Seiten, Rechtsstand Juni 2009, 82,68 €
Hiebel/Rothbrust
Dienstrecht in Bayern II – mit CD-ROM
Arbeitsrecht – Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dient
Diese Lieferung enthält neben Änderungen landesbezirklicher Tarifbestimmungen die
Anpassungen des Mutterschutzgesetzes, des Bundeselterngeld- und –teilzeitgesetzes,
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des. 5. Vermögensbildungsgesetzes, des
Einkommensteuergesetzes, des 5. Sozialgesetzbuches und des Altersteilzeitgesetzes an
die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen. Neu in die Sammlung aufgenommen wurden die Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Sozialversicherung-Rechengrößenverordnung 2009.
117. Lieferung, 102 Seiten, Rechtsstand August 2009, 45,78 €
Wiedemann/Fritsch
Allgemeine Geschäftsordnung (AGO)
Organisationshandbuch mit Kommentar für die öffentliche Verwaltung in Bayern
Die 21. Ergänzungslieferung enthält notwendige Aktualisierungen durch zahlreiche Änderungen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Hervorzuheben sind die Änderung der
Redaktionsrichtlinien mit einer Aktualisierung der Abkürzungen von Behördenbezeichnungen (Kennziffer 20.50), die Neufassung der Innovationsrichtlinie (Kennziffer 53.10), die
Bekanntgabe über die Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (Kennziffer
53.80) oder Änderungen beim Vergaberecht (Kennziffer 50.00). Der Musterverteilungsplan für die Landratsämter wird mit dem Abdruck des Produktplans (Kennziffer 21.34) abgeschlossen. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die grundlegende Überarbeitung von § 25
(Dienstsiegel), eine Übersicht über die bis 28.12-2009 umzusetzende EG-Dienstleistungsrichtlinie mit der Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (Kennziffer 11.04) sowie die
Aktualisierung der Kommentierung zu § 5 (bzgl. elektronische Kommunikation Projekt
einheitlicher Behördenrufnummer „D 115“).
21. Lieferung, 128 Seiten, Rechtsstand 1. Juni 2009, 63,00 €
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
43
Wutz/Dr. Vorleuter
Schulsport
Vorschriften, Empfehlungen und Unterrichtshilfen für den Sportunterricht und
außer-unterrichtlichen Schulsport
Schwerpunkt der 25. Lieferung liegt in der Ergänzung der Lehrpläne für bayerische
Förderschulen – hier: Förderschwerpunkt Sehen für die Grundschulstufe (81.30). Neu
aufgenommen wurden weiterhin die schulärztliche Bescheinigung über Schulsportfreistellung (19.10), Sportunterricht mit chronisch kranken Kindern (19.20) und der
Beschluss zur Durchführung der Bundesjugendspiele (51.53). Aktualisiert wurde u. a.
das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz(11.80) und die Schülerbeförderungsverordnung (11.80).
25. Lieferung, 78 Seiten, Rechtsstand 1. Juni 2009, 45,00 €
Dr. Göldner/Hahn/Dr. Schrom
Lehrplan für die bayerische Hauptschule – Jahrgangsstufen 5 und 6
Texte/Kommentare/Handreichungen
Mit dieser Lieferung erhalten Sie den Kommentar zum Fachprofil Sport sowie den
Kommentar für das Fach Geschjchjte/Sozialkunge/Erdkunde für die Jahrgangsstufe 5.
32. Lieferung, 70 Seiten, Rechtsstand 14. Mai 2009, 34,00 €
Dr. Dirnaichner/Weigl
Förderschulen in Bayern – Sonderpädagogische Förderung
Kommentar der Schulordnungen und Sammlung schulischer Vorschriften mit
Erläuterungen
Die 79. Lieferung enthält die grundlegende Neukommentierung der Kennzahl 11.30 zu
den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten mit dem Schwerpunkt „Integration“. Daneben wird die Kommentierung wichtiger Bestimmungen der VSO-F fortgesetzt
(§§ 48, 51, 53, 55, 56). Kennzahl 64.14 rundet die Lieferung mit Hinweisen zur Weiterentwicklung im Förderschwerpunkt Sprache ab.
79. Lieferung, 94 Seiten, Rechtsstand 1. Mai 2009, 58,00 €
Kubosch
Berufliches Schulwesen in Bayern
Ergänzbare Rechtssammlung zu BayEUG, Berufsbildung, Schulordnung,
Verwaltung, Unterricht, Lehrplänen, Ausbildung, Prüfung und Dienstrecht für
Berufs-, Berufsfach-, Wirtschafts-, Fach-, Fachober- und Berufsoberschulen sowie
Fachakademien
Diese Lieferung aktualisiert insbesondere das BaySchFG, das BBiG, die Ausbildungsverordnung und die Zeugnisformulare für die Berufsschulen. Sie berücksichtigt außerdem die
Anpassung mehrerer Verordnungen an das neue Beamtenrecht und die Neuregelung der
Vergütung für die Zertifikatsprüfung. Bekanntmachungen, die außer Kraft getreten sind
(„sunset“), und die Zeugnismuster für die Wirtschaftsschulen werden aus der Sammlung
genommen.
133. Lieferung, 78 Seiten, Rechtsstand 1. Juli 2009, 42,00 €
Oberbayerischer Schulanzeiger Nr. 08/09 / 1. Sept. 2009
44
Rezension
Salman Ansari
Schule des Staunens
Lernen und Forschen mit Kindern
Spektrum Verlag Heidelberg 2009.
248 S. 19,95 €
ISBN 978-3-8274-2061-9
Kinder haben einen natürlichen Drang zum Lernen, insbesondere, wenn es um ihre
Umwelt geht. In der “Schule des Staunens” erklärt Salman Ansari, wie das naturwissenschaftliche Lernen in Schule und Kindergarten so gestaltet werden kann, dass es dem
Denken der Kinder gerecht wird. Sie sollen forschend tätig werden, eigene Fragestellungen entwicklen, Hypothesen bilden und diese selbstständig überprüfen und
dokumentieren. So sollen sie eigene und nicht vom Lehrer vorbereitete Antworten auf
ihre Fragen finden.
Ansaris Forderungen werden durch sehr detaillierte Dokumentation von Projekten aus
Kindergarten, Grund- und Hauptschule veranschaulicht, die den Hauptteil des Buches
bilden. Es wird zum Beispiel beschrieben, wie die Kinder einer Grundschule über ein
Schuljahr hinweg ihre Schatten messen und dabei etwas über die Bewegung der Erde um
die Sonne sowie die Auswirkungen dieser Bewegung auf das Klima in verschiedenen
Erdteilen lernen. Die Beschreibungen der Projekte sind größtenteils sehr interessant zu
lesen und geben Lehrern und Erziehern einige sehr konkrete Anregungen. Sie wecken
das Bedürfnis und die Neugier des Lehrenden, den eigenen naturwissenschaftlichen
Unterricht zu verändern.
Lisa Schellenberg
Oberbayerischer Schulanzeiger. Herausgeber und Verlag: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München,
Internet: http://regierung.oberbayern.de, E-Mail: [email protected], Redaktion: Telefon 089 2176-2723.
Presserechtlich verantwortlich: Heinrich Schuster; Erscheinungsweise: monatlich
Die unter www..regierung.oberbayern.de erscheinende Version des Schulanzeigers ist die offizielle Ausgabe der Regierung von
Oberbayern.

Documentos relacionados