Presseinfo der Steuerberaterkammer Rheinland

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Presseinfo der Steuerberaterkammer Rheinland
PRESSEINFORMATION
Mainz, 11. Januar 2016
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zum Jahresempfang der Wirtschaft 2016:
Wilk: „Von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollten
alle profitieren!“
Anlässlich des diesjährigen Jahresempfangs der Wirtschaft mit Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel nahm die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu dem von der Bundesregierung
beschlossenen Gesetzentwurf zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Stellung.
Hierzu erklärte Kammerpräsident Edgar Wilk: „Wir begrüßen grundsätzlich die
Gesetzesinitiative der Bundesregierung den Steuervollzug mittels moderner IT-Systeme und
entsprechender verfahrensrechtlicher Vorgaben zu vereinfachen und zu beschleunigen.“
Jedoch bestehe laut Wilk insbesondere beim Thema Datensicherheit teilweise noch
erheblicher Verbesserungsbedarf: So führte beispielsweise kürzlich ein Fehler beim ELStAMVerfahren zu tausenden falscher Lohnberechnungen. Bei vielen Arbeitnehmern wurde die
Lohnsteuerklasse automatisch von 3 auf 4 geändert und den Arbeitgebern elektronisch
mitgeteilt. Die Folge: Viel Ärger und zusätzlicher Aufwand für die Betroffenen, die eine
Korrektur beim Finanzamt beantragen mussten. „Da die Fehlerursache von den Behörden
weder festgestellt noch korrigiert werden konnte, liegt der Verdacht auf eine unzureichende
Datensicherheit nahe“, so Wilk.
Künftig müssten daher die Daten, die der Besteuerung zugrunde liegen, erkennbar und deren
Herkunft und Verwendung in der Veranlagung klar sein, forderte Wilk. Es sei wichtig, das
gesamte System transparent zu gestalten. Gerade bei der vorgesehenen vollautomatisierten
Bearbeitung einer Vielzahl von Steuerklärungen sollte eine Rückübermittlung der Daten mit
automatischer Abweichungsanalyse ermöglicht werden, damit die Bürger und ihre Berater
evtl. Änderungen im Steuerbescheid problemlos nachvollziehen können. Zudem sollten
Umfang und Methodik des bereits genutzten Risikomanagementsystems offen gelegt werden,
damit im Zweifel eine angemessene gerichtliche Überprüfung stattfinden könne. „Letztlich
sollten alle Beteiligten von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens profitieren und
nicht nur die Behörden“, meinte Wilk.
In diesem Zusammenhang ist für Edgar Wilk im Hinblick auf die strafbewehrte
Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater und das Steuergeheimnis der Finanzverwaltung
Hg.: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Geschäftsführerin: Anne Ueberfeldt Hölderlinstraße 1 55131 Mainz
Ansprechpartner für die Presse: BESTFALL GmbH – Agentur für Public Relations
Tel: 06131 / 9 45 18-11 Fax: 06131 / 9 45 18-22 E-Mail: [email protected]
auch die Einführung einer verschlüsselten E-Mail-Kommunikation notwendig. „Eine sichere
Kommunikation zwischen Bürger, Berater und Behörde ist uns schon seit langem ein
zentrales Anliegen.“ Leider könne der Regierungsentwurf bei diesem Thema keine
zufriedenstellenden Lösungen vorweisen, allenfalls ein strukturiertes Mailen, das heißt ohne
Anlagen und Freitext, soll zukünftig verschlüsselt möglich sein. Dabei gibt es für RheinlandPfalz bereits eine funktionierende Lösung. Das haben der Landesbetrieb Daten und
Information (LDI), die Datev eG, die Steuerberaterkammer und die Finanzverwaltung
erfolgreich getestet. "Die Investitionskosten für die Umsetzung des Projekts für ganz
Rheinland-Pfalz würden voraussichtlich deutlich unterhalb von einer Million Euro liegen", so
Wilk.
Darüber hinaus kritisierte Wilk das im Dezember in Kraft getretene „Gesetz zur Einführung
einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, die sogenannte
Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz sieht unter anderem die vollständige und anlasslose
Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern vor, zu denen
auch der Beruf des Steuerberaters zählt. Lediglich die Verwertung der gespeicherten Daten
ist eingeschränkt.
„Die gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater bildet die Grundlage für
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten“, sagte Wilk. Dieses
Vertrauensverhältnis
dürfe
keinesfalls
durch
unverhältnismäßige
staatliche
Kontrollmöglichkeiten unterwandert werden. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen
schwerwiegenden Eingriff in das Berufsgeheimnis und eine nicht akzeptable
Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zu den Mandanten dar. Für Wilk besteht aber
Hoffnung: „Es wurde ja bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz im Hinblick auf
das Berufsträgergeheimnis eingelegt.“ Zudem sieht auch der Europäische Gerichtshof in
einer anlasslosen und vorrätigen Speicherung von Kommunikationsdaten bei
Berufsgeheimnisträgern einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union.
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