Ausführungsbestimmungen 2015 - Bernischer Kantonal
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Ausführungsbestimmungen 2015 - Bernischer Kantonal
Bernischer Kantonal-Musikverband BKMV Ausführungs-Bestimmungen Stand: 10. Oktober 2015 10.10.2015 Seite: 1 Inhalt Art. 1 Seite Partituren 3 Konzertmusik Art. 2 Zusammensetzung der Jury 3 Art. 3 Beurteilung der Vorträge 3 Art. 4 Benotung 3 Art. 5 Berichterstattung 4 Parademusik Art. 6 Allgemeines 5 Art. 7 Traditionelle Parademusik 5 Art. 8 Parademusik mit Evolutionen 6 Art. 9 Beurteilung der Vorträge 7 Art. 10 Benotung 11 Art. 11 Berichterstattung 11 Tambourenwettspiele Art. 12 Allgemeines 12 Art. 13 Sektionswettspiel 12 Art. 14 Gruppenwettspiel 13 Art. 15 Besondere Hinweise 13 Art. 16 Berichterstattung 13 Art. 17 Rangierung / Rangliste 14 Art. 18 Genehmigung 10.10.2015 14 Seite: 2 Ausführungs–Bestimmungen (Genehmigung Vorstand und Muko am 10. Oktober 2015) Art. 1 1.1 Partituren Für die Konzertmusik werden 3 Partituren, für die Marschmusik 3 Partituren für die Jury benötigt (Art. 11.5 des Festreglementes). Konzertmusik Art. 2 2.1 Zusammensetzung der Jury Eine Jury setzt sich aus drei Experten zusammen, welche sich untereinander besprechen können. Art. 3 Beurteilung der Vorträge 3.1 Die Beurteilung der Vorträge erfolgt durch eine verdeckte Jury; d.h. die Experten haben keinen Sichtkontakt zum vortragenden Verein. Die ausgeloste Startreihenfolge ist den Experten nicht bekannt. 3.2 Die Konzertmusik umfasst je ein Selbstwahl- und ein Aufgabestück. Die Beurteilung der Vorträge erfolgt nach folgenden Kriterien: a) Stimmung und Intonation b) Rhythmus und Metrum c) Dynamik und Klangausgleich d) Tonkultur e) Technik und Artikulation f) Musikalischer Ausdruck und Interpretation Art. 4 4.1 Benotung Jeder Experte gibt nach dem Vortrag eine Gesamtbewertung ab, welche von 50 bis 100 Punkte gehen kann. Es werden nur ganze Punkte erteilt. Bedeutung der Punktzahlen: 90 – 100 sehr gute Leistungen 80 – 89 gute Leistungen 70 – 79 ziemlich gute Leistungen 60 – 69 genügende Leistungen 50 – 59 ungenügende Leistungen 10.10.2015 Seite: 3 4.2 Der Durchschnitt der Punktzahlen der drei Experten wird anschliessen bis auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Das Resultat beträgt somit wiederum im Minimum 50 Punkte und im Maximum 100 Punkte. 4.3 Jeder Experte gibt seine eigene Note. Die Bewertungsformulare sind unmittelbar nach einer kurzen Beratung in drei Exemplaren zu erstellen. Je ein Exemplar erhält das Rechnungsbüro, der Verein und ein Exemplar wird im Archiv BKMV abgelegt. 4.4 Jedes Jurymitglied schreibt unmittelbar nach dem Vortrag in Deutsch oder Französisch einen handschriftlichen Jurykurzbericht (es werden keine Übersetzungen angefertigt). Ein Kurzbericht kann wie folgt aufgebaut sein: • Eignung der Komposition für den Verein • Kurze Besprechung der einzelnen Kriterien, Begründung der erreichten Punktzahl, wobei darauf zu achten ist, dass die in diesem Reglement festgelegte Bedeutung der Punktzahlen wortgetreu angewandt wird. • Kritik ist fördernd und aufbauend zu formulieren. • Aussergewöhnliche Leistungen sollen als solche anerkannt werden. • Schlussbemerkungen, zusammenfassender Gesamteindruck, der sich mit dem vorangehenden Bericht decken muss und auch die positiven Aspekte des Vortrages würdigen soll; dazu gehören auch Hinweise grundlegender Art, wie die Leistung verbessert werden kann. Art. 5 Berichterstattung 5.1 Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen. 5.2 Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten, die Jurykurzberichte, das Bewertungsformular, das Diplom und die Rangliste. 5.3 Von der Konzertmusik werden Tonträger erstellt und den Vereinen angeboten. Die Rechte für die Verwendung der Aufnahmen verbleiben beim Auftraggeber. Auf Verlangen werden die Aufnahmen dem BKMV unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 10.10.2015 Seite: 4 Parademusik Art. 6 Allgemeines 6.1 Bei der Parademusik wird in den Schwierigkeitsgraden kein Unterschied gemacht. 6.2 Die Vereine haben zwei Möglichkeiten, am Wettbewerb teilzunehmen: a) Traditionelle Parademusik b) Parademusik mit Strassenevolutionen 6.3 Das Mitmarschieren von Trachtenfrauen, Ehrendamen und Majoretten ist erlaubt, hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung. Art. 7 Traditionelle Parademusik 7.1 Jeder Verein hat zwei Märsche vorzubereiten, welche im Festführer mit Nr. 1 und Nr. 2 bezeichnet werden. Eine der beiden Kompositionen muss von einem Schweizer Bürger stammen. Das Expertenteam bestimmt, welcher der beiden Märsche gespielt werden muss. Beim Bereitstellen des Vereins zur Marschmusik wird der zu spielende Marsch bekannt gegeben. 7.2 Präsentation: Der Verein stellt sich auf, sobald der vorangehende Verein marschiert. Der Dirigent meldet den Verein dem Experten in einheitlicher Haltung und geordneter Formation wie folgt: „Experte, ich melde die Musikgesellschaft XY zur Parademusik bereit“ 7.3 Der Abmarsch erfolgt in einheitlicher Fuss–Stellung. Der Dirigent befiehlt: „…Marsch Nr…. Tambourbeginn – Tambour(en) – vorwärts – Marsch!“ oder gibt das dem Kommando entsprechende Zeichen. 7.4 Der Spielwechsel erfolgt nach zweimal 8 Takten Trommelmarsch. Auf den 9. Takt erfolgt das Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel, auf den 13. Takt gehen die Instrumente hoch, und auf den 17. Takt erfolgt der Spielbeginn. 7.5 Nach dem Marschende hat ein Wechsel auf die Tambouren, welche maximal 2 Teile spielen dürfen, sowie ein korrektes Anhalten zu erfolgen. 10.10.2015 Seite: 5 Art. 8 Parademusik mit Evolutionen 8.1 Vereine mit Strassenevolutionen bereiten ein frei gewähltes Programm vor. 8.2 Die Präsentation erfolgt wie unter Art. 7.2 beschrieben. 8.3 Der Ablauf des Programms ist freigestellt, die Evolution muss jedoch mindestens vier verschiedene Figuren enthalten. 8.4 Der Vortrag darf höchstens 10 Minuten dauern. Die Zeit wird gemessen vom Beginn des Vortrages ohne Unterbruch bis zum letzten gespielten Ton. 8.5 Die Zeit wird vom Jurysekretär gemessen. Jede Zeitüberschreitung wird mit einem Abzug von 4.5 Punkten pro angebrochene Minute geahndet. Der Abzug erfolgt von der Schlussnote. 10.10.2015 Seite: 6 Art. 9 Beurteilung der Vorträge 9.1 Eine Jury setzt sich aus drei Experten zusammen. Die Standorte der drei Experten sind gleichmässig auf der Marschmusikstrecke verteilt. 9.2 Die Vorträge der traditionellen Parademusik werden nach den folgenden Kriterien beuteilt: 10.10.2015 Seite: 7 10.10.2015 Seite: 8 9.3 Die Vorträge der Parademusik mit Evolutionen werden nach den folgenden Kriterien beuteilt: 10.10.2015 Seite: 9 10.10.2015 Seite: 10 Art. 10 10.1 Benotung Jeder Experte gibt nach dem Vortrag eine Gesamtbewertung ab, welche von 50 bis 100 Punkte gehen kann. Es werden nur ganze Punkte erteilt. Bedeutung der Punktzahlen: 90 – 100 sehr gute Leistungen 80 – 89 gute Leistungen 70 – 79 ziemlich gute Leistungen 60 – 69 genügende Leistungen 50 – 59 ungenügende Leistungen 10.2 Der Durchschnitt der drei Punktzahlen der drei Experten wird anschliessend bis auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Das Resultat, genannt Schlussnote, beträgt somit wiederum im Minimum 50 Punkte und im Maximum 100 Punkte. 10.3 Jeder Experte gibt seine eigene Note. Die Punktzahl wird am Lautsprecher bekannt gegeben. Art. 11 Berichterstattung 11.1 Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen. 11.2 Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten, die ausgefüllten Bewertungsformulare, das Diplom und die Rangliste. 10.10.2015 Seite: 11 Tambourenwettspiele Art. 12 Allgemeines 12.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Tambouren, die Mitglied einer Sektion des Bernischen Kantonal-Musikverbandes sind. 12.2 Es gibt folgende Möglichkeiten, am Wettspiel teilzunehmen: • Sektionswettspiel • 3er-Gruppenwettspiel 12.3 Eine Jury setzt sich aus zwei Experten zusammen. 12.4 Als Bewertungsgrundlage dient die Taxationstabelle des Schweizerischen Tambouren Verbandes. Art. 13 Sektionswettspiel 13.1 Es gibt nur eine Sektionskategorie. 13.2 Eine Sektion besteht aus mindestens 5 Tambouren exklusive Dirigent. Die Sektion kann, muss aber nicht unbedingt dirigiert werden. 13.3 Programm Sektionswettspiel 1 Grundlage nach freier Wahl Technische Ausführung 10 Pt 2 Ordonnanz-Märsche (fortlaufend) Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt 1 freigewählte Komposition oder Marschkomposition aus Klasse 1-6, gemäss Klassierungsverzeichnis STPV. Kompositionen müssen vollständig vorgetragen werden. Marschkompositionen mindestens mit 6 Versen. Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Dynamik 10 Pt Schwierigkeitsbonus 1 Pt (1. Klasse: 1.0 Pt; 2. Kl.: 0.8 Pt; 3. Kl.: 0.6 Pt; 4. Kl.: 0.4 Pt; 5. Kl. 0.2 Pt) Beteiligungszuschlag (pro Tambour: 0.1 Pt) Maximale Punktzahl Sektionswettspiel: 10.10.2015 max. 2.5 Pt 83.5 Pt Seite: 12 Art. 14 Gruppenwettspiel 14.1 Es gibt nur eine Kategorie. 14.2 Eine Gruppe besteht aus 3 Tambouren und wird nicht dirigiert. 14.3 Pro Musikverein dürfen mehrere 3er- Gruppen starten. 14.4 Programm 3er-Gruppenwettspiel 2 Ordonnanz-Märsche (fortlaufend) Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt 1 freigewählte Komposition oder Marschkomposition aus Klasse 1-6, gemäss Klassierungsverzeichnis STPV. Kompositionen müssen vollständig vorgetragen werden. Marschkompositionen mindestens mit 6 Versen. Technische Ausführung 20 Pt Rhythmus 10 Pt Dynamik 10 Pt Schwierigkeitsbonus 1 Pt (2. Klasse: 1.0 Pt; 2. Kl.: 0.8 Pt; 3. Kl.: 0.6 Pt; 4. Kl.: 0.4 Pt; 5. Kl. 0.2 Pt) Maximale Punktzahl 3er-Gruppenwettspiel: Art. 15 71 Pt Besondere Hinweise Der Schweizerische Tambourenverband hat alle Kompositionen und Märsche nach Schwierigkeitsgrad in den Klassen 1-6 aufgeteilt. Die Klasse 1 enthält die schwierigsten und die Klasse 6 die leichtesten Kompositionen. Bei der Auswahl des Sektionswettspiels des Gruppenwettspiels sind die freigewählten Kompositionen diesem Klassierungsverzeichnis zu entnehmen. Das Kompositionsverzeichnis kann auf www.stpv.ch unter der Rubrik Wettspiele/Klassierungen gratis heruntergeladen werden. Alle Grundlagen müssen gemäss dem offiziellen STPV-Lehrmittel „Wirbel“ vorgetragen werden. Art. 16 16.1 Berichterstattung Jede Sektion erhält nach dem Fest einen allgemeinen schriftlichen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes, mit den Noten für jeden Bewertungsfaktor und die erreichte Punktzahl. 10.10.2015 Seite: 13 16.2 Jede Sektion erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten, ein ausgefülltes Bewertungsformular, das Diplom und die Rangliste. Art. 17 Rangierung / Rangliste 17.1 An jedem Wochenende wird für Sektions- und Gruppenwettspiele pro Kategorie je eine Rangliste erstellt. Diese wird nach dem Fest zu einer Gesamtrangliste pro Kategorie zusammengefasst. 17.2 Die Rangliste enthält für Sektions-und Gruppenwettspiele pro Kategorie je die erreichte Punktzahl. Art. 18 Genehmigung Die Ausführungsbestimmungen wurden anlässlich der Vorstands- und Musikkommissionsitzung vom 10. Oktober 2015 genehmigt. Bernischer Kantonal-Musikverband Musikkommission BKMV Der Präsident Die Sekretärin Der Präsident Claude Muller Beatrice Schryber Philippe Monnerat 10.10.2015 Seite: 14