Ausführungsbestimmungen 2015 - Bernischer Kantonal

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Ausführungsbestimmungen 2015 - Bernischer Kantonal
Bernischer Kantonal-Musikverband
BKMV
Ausführungs-Bestimmungen
Stand: 10. Oktober 2015
10.10.2015
Seite: 1
Inhalt
Art. 1
Seite
Partituren
3
Konzertmusik
Art. 2
Zusammensetzung der Jury
3
Art. 3
Beurteilung der Vorträge
3
Art. 4
Benotung
3
Art. 5
Berichterstattung
4
Parademusik
Art. 6
Allgemeines
5
Art. 7
Traditionelle Parademusik
5
Art. 8
Parademusik mit Evolutionen
6
Art. 9
Beurteilung der Vorträge
7
Art. 10
Benotung
11
Art. 11
Berichterstattung
11
Tambourenwettspiele
Art. 12
Allgemeines
12
Art. 13
Sektionswettspiel
12
Art. 14
Gruppenwettspiel
13
Art. 15
Besondere Hinweise
13
Art. 16
Berichterstattung
13
Art. 17
Rangierung / Rangliste
14
Art. 18
Genehmigung
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Ausführungs–Bestimmungen
(Genehmigung Vorstand und Muko am 10. Oktober 2015)
Art. 1
1.1
Partituren
Für die Konzertmusik werden 3 Partituren, für die Marschmusik 3 Partituren für die Jury benötigt (Art. 11.5 des Festreglementes).
Konzertmusik
Art. 2
2.1
Zusammensetzung der Jury
Eine Jury setzt sich aus drei Experten zusammen, welche sich untereinander besprechen können.
Art. 3
Beurteilung der Vorträge
3.1
Die Beurteilung der Vorträge erfolgt durch eine verdeckte Jury; d.h. die
Experten haben keinen Sichtkontakt zum vortragenden Verein. Die
ausgeloste Startreihenfolge ist den Experten nicht bekannt.
3.2
Die Konzertmusik umfasst je ein Selbstwahl- und ein Aufgabestück. Die
Beurteilung der Vorträge erfolgt nach folgenden Kriterien:
a) Stimmung und Intonation
b) Rhythmus und Metrum
c) Dynamik und Klangausgleich
d) Tonkultur
e) Technik und Artikulation
f) Musikalischer Ausdruck und Interpretation
Art. 4
4.1
Benotung
Jeder Experte gibt nach dem Vortrag eine Gesamtbewertung ab, welche von 50 bis 100 Punkte gehen kann. Es werden nur ganze Punkte erteilt.
Bedeutung der Punktzahlen:
90 – 100
sehr gute Leistungen
80 – 89
gute Leistungen
70 – 79
ziemlich gute Leistungen
60 – 69
genügende Leistungen
50 – 59
ungenügende Leistungen
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4.2
Der Durchschnitt der Punktzahlen der drei Experten wird anschliessen bis
auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Das Resultat beträgt somit
wiederum im Minimum 50 Punkte und im Maximum 100 Punkte.
4.3
Jeder Experte gibt seine eigene Note. Die Bewertungsformulare sind
unmittelbar nach einer kurzen Beratung in drei Exemplaren zu erstellen.
Je ein Exemplar erhält das Rechnungsbüro, der Verein und ein
Exemplar wird im Archiv BKMV abgelegt.
4.4
Jedes Jurymitglied schreibt unmittelbar nach dem Vortrag in Deutsch
oder Französisch einen handschriftlichen Jurykurzbericht (es werden
keine Übersetzungen angefertigt).
Ein Kurzbericht kann wie folgt aufgebaut sein:
•
Eignung der Komposition für den Verein
• Kurze Besprechung der einzelnen Kriterien, Begründung der erreichten Punktzahl, wobei darauf zu achten ist, dass die in diesem Reglement festgelegte Bedeutung der Punktzahlen wortgetreu angewandt wird.
• Kritik ist fördernd und aufbauend zu formulieren.
• Aussergewöhnliche Leistungen sollen als solche anerkannt
werden.
• Schlussbemerkungen, zusammenfassender Gesamteindruck, der sich
mit dem vorangehenden Bericht decken muss und auch die positiven Aspekte des Vortrages würdigen soll; dazu gehören auch Hinweise grundlegender Art, wie die Leistung verbessert werden kann.
Art. 5
Berichterstattung
5.1
Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury
mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen.
5.2
Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten,
die Jurykurzberichte, das Bewertungsformular, das Diplom und die
Rangliste.
5.3
Von der Konzertmusik werden Tonträger erstellt und den Vereinen angeboten. Die Rechte für die Verwendung der Aufnahmen verbleiben
beim Auftraggeber. Auf Verlangen werden die Aufnahmen dem BKMV
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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Parademusik
Art. 6
Allgemeines
6.1
Bei der Parademusik wird in den Schwierigkeitsgraden kein Unterschied
gemacht.
6.2
Die Vereine haben zwei Möglichkeiten, am Wettbewerb teilzunehmen:
a) Traditionelle Parademusik
b) Parademusik mit Strassenevolutionen
6.3
Das Mitmarschieren von Trachtenfrauen, Ehrendamen und Majoretten
ist erlaubt, hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung.
Art. 7
Traditionelle Parademusik
7.1
Jeder Verein hat zwei Märsche vorzubereiten, welche im Festführer mit
Nr. 1 und Nr. 2 bezeichnet werden. Eine der beiden Kompositionen muss
von einem Schweizer Bürger stammen. Das Expertenteam bestimmt,
welcher der beiden Märsche gespielt werden muss. Beim Bereitstellen
des Vereins zur Marschmusik wird der zu spielende Marsch bekannt gegeben.
7.2
Präsentation: Der Verein stellt sich auf, sobald der vorangehende Verein marschiert. Der Dirigent meldet den Verein dem Experten in einheitlicher Haltung und geordneter Formation wie folgt:
„Experte, ich melde die Musikgesellschaft XY zur Parademusik bereit“
7.3
Der Abmarsch erfolgt in einheitlicher Fuss–Stellung. Der Dirigent befiehlt:
„…Marsch Nr…. Tambourbeginn – Tambour(en) – vorwärts – Marsch!“
oder gibt das dem Kommando entsprechende Zeichen.
7.4
Der Spielwechsel erfolgt nach zweimal 8 Takten Trommelmarsch. Auf
den 9. Takt erfolgt das Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel, auf den
13. Takt gehen die Instrumente hoch, und auf den 17. Takt erfolgt der
Spielbeginn.
7.5
Nach dem Marschende hat ein Wechsel auf die Tambouren, welche
maximal 2 Teile spielen dürfen, sowie ein korrektes Anhalten zu erfolgen.
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Art. 8
Parademusik mit Evolutionen
8.1
Vereine mit Strassenevolutionen bereiten ein frei gewähltes Programm
vor.
8.2
Die Präsentation erfolgt wie unter Art. 7.2 beschrieben.
8.3
Der Ablauf des Programms ist freigestellt, die Evolution muss jedoch
mindestens vier verschiedene Figuren enthalten.
8.4
Der Vortrag darf höchstens 10 Minuten dauern. Die Zeit wird gemessen
vom Beginn des Vortrages ohne Unterbruch bis zum letzten gespielten
Ton.
8.5
Die Zeit wird vom Jurysekretär gemessen. Jede Zeitüberschreitung wird
mit einem Abzug von 4.5 Punkten pro angebrochene Minute geahndet. Der Abzug erfolgt von der Schlussnote.
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Art. 9
Beurteilung der Vorträge
9.1
Eine Jury setzt sich aus drei Experten zusammen. Die Standorte der drei
Experten sind gleichmässig auf der Marschmusikstrecke verteilt.
9.2
Die Vorträge der traditionellen Parademusik werden nach den folgenden Kriterien beuteilt:
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9.3
Die Vorträge der Parademusik mit Evolutionen werden nach den folgenden Kriterien beuteilt:
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10.10.2015
Seite: 10
Art. 10
10.1
Benotung
Jeder Experte gibt nach dem Vortrag eine Gesamtbewertung ab, welche von 50 bis 100 Punkte gehen kann. Es werden nur ganze Punkte erteilt.
Bedeutung der Punktzahlen:
90 – 100
sehr gute Leistungen
80 – 89
gute Leistungen
70 – 79
ziemlich gute Leistungen
60 – 69
genügende Leistungen
50 – 59
ungenügende Leistungen
10.2
Der Durchschnitt der drei Punktzahlen der drei Experten wird anschliessend bis auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Das Resultat, genannt Schlussnote, beträgt somit wiederum im Minimum 50 Punkte und
im Maximum 100 Punkte.
10.3
Jeder Experte gibt seine eigene Note. Die Punktzahl wird am Lautsprecher bekannt gegeben.
Art. 11
Berichterstattung
11.1
Jeder Verein erhält nach dem Fest einen allgemeinen Bericht der Jury
mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes und den erreichten Punktzahlen.
11.2
Jeder Verein erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten,
die ausgefüllten Bewertungsformulare, das Diplom und die Rangliste.
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Tambourenwettspiele
Art. 12
Allgemeines
12.1
Teilnahmeberechtigt sind alle Tambouren, die Mitglied einer Sektion des
Bernischen Kantonal-Musikverbandes sind.
12.2
Es gibt folgende Möglichkeiten, am Wettspiel teilzunehmen:
• Sektionswettspiel
• 3er-Gruppenwettspiel
12.3
Eine Jury setzt sich aus zwei Experten zusammen.
12.4
Als Bewertungsgrundlage dient die Taxationstabelle des
Schweizerischen Tambouren Verbandes.
Art. 13
Sektionswettspiel
13.1
Es gibt nur eine Sektionskategorie.
13.2
Eine Sektion besteht aus mindestens 5 Tambouren exklusive Dirigent.
Die Sektion kann, muss aber nicht unbedingt dirigiert werden.
13.3
Programm Sektionswettspiel
1 Grundlage nach freier Wahl
Technische Ausführung 10 Pt
2 Ordonnanz-Märsche (fortlaufend)
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
1 freigewählte Komposition oder Marschkomposition
aus Klasse 1-6, gemäss Klassierungsverzeichnis STPV.
Kompositionen müssen vollständig vorgetragen werden.
Marschkompositionen mindestens mit 6 Versen.
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Dynamik
10 Pt
Schwierigkeitsbonus
1 Pt
(1. Klasse: 1.0 Pt; 2. Kl.: 0.8 Pt; 3. Kl.: 0.6 Pt; 4. Kl.: 0.4 Pt; 5. Kl. 0.2 Pt)
Beteiligungszuschlag (pro Tambour: 0.1 Pt)
Maximale Punktzahl Sektionswettspiel:
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max. 2.5 Pt
83.5 Pt
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Art. 14
Gruppenwettspiel
14.1
Es gibt nur eine Kategorie.
14.2
Eine Gruppe besteht aus 3 Tambouren und wird nicht dirigiert.
14.3
Pro Musikverein dürfen mehrere 3er- Gruppen starten.
14.4
Programm 3er-Gruppenwettspiel
2 Ordonnanz-Märsche (fortlaufend)
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
1 freigewählte Komposition oder Marschkomposition
aus Klasse 1-6, gemäss Klassierungsverzeichnis STPV.
Kompositionen müssen vollständig vorgetragen werden.
Marschkompositionen mindestens mit 6 Versen.
Technische Ausführung 20 Pt
Rhythmus
10 Pt
Dynamik
10 Pt
Schwierigkeitsbonus
1 Pt
(2. Klasse: 1.0 Pt; 2. Kl.: 0.8 Pt; 3. Kl.: 0.6 Pt; 4. Kl.: 0.4 Pt; 5. Kl. 0.2 Pt)
Maximale Punktzahl 3er-Gruppenwettspiel:
Art. 15
71 Pt
Besondere Hinweise
Der Schweizerische Tambourenverband hat alle Kompositionen und
Märsche nach Schwierigkeitsgrad in den Klassen 1-6 aufgeteilt. Die Klasse 1 enthält die schwierigsten und die Klasse 6 die leichtesten Kompositionen. Bei der Auswahl des Sektionswettspiels des Gruppenwettspiels
sind die freigewählten Kompositionen diesem Klassierungsverzeichnis zu
entnehmen. Das Kompositionsverzeichnis kann auf www.stpv.ch unter
der Rubrik Wettspiele/Klassierungen gratis heruntergeladen werden. Alle
Grundlagen müssen gemäss dem offiziellen STPV-Lehrmittel „Wirbel“
vorgetragen werden.
Art. 16
16.1
Berichterstattung
Jede Sektion erhält nach dem Fest einen allgemeinen schriftlichen Bericht der Jury mit einem Vorwort des Kantonalvorstandes, mit den Noten
für jeden Bewertungsfaktor und die erreichte Punktzahl.
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Seite: 13
16.2
Jede Sektion erhält die Partituren mit den Eintragungen der Experten,
ein ausgefülltes Bewertungsformular, das Diplom und die Rangliste.
Art. 17
Rangierung / Rangliste
17.1
An jedem Wochenende wird für Sektions- und Gruppenwettspiele pro
Kategorie je eine Rangliste erstellt. Diese wird nach dem Fest zu einer
Gesamtrangliste pro Kategorie zusammengefasst.
17.2
Die Rangliste enthält für Sektions-und Gruppenwettspiele pro Kategorie
je die erreichte Punktzahl.
Art. 18
Genehmigung
Die Ausführungsbestimmungen wurden anlässlich der Vorstands- und Musikkommissionsitzung vom 10. Oktober 2015 genehmigt.
Bernischer Kantonal-Musikverband
Musikkommission BKMV
Der Präsident
Die Sekretärin
Der Präsident
Claude Muller
Beatrice Schryber
Philippe Monnerat
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