0064 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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0064 - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
0064
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin
GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
I A 33
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
Dienstgebäude: Berlin-Mitte
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Zimmer
2421
Telefon
(030) 9027-2630
Telefax
(030) 9028-4572
über Senatskanzlei – G Sen –
Vermittlung (030) 9027-111
Klosterstraße 47, 10179 Berlin
Verkehrsverbindung U 2 Klosterstraße
Intern
927-2630
Datum
30.11.2006
Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2003
Drucksachen Nrn. 15/3223 und 15/4844
83. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 23. März 2006
- TO-Punkt 28 -
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung aufgrund der Vorlage des
Senats Folgendes beschlossen:
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter
Annahme der im Bericht des Hausausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das
Haushaltsjahr 2003 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im
Haushaltsjahr 2003 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2003 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung.
Missbilligungen und Auflagen
3.
Anteil der Frühestpensionierungen
T 87 – T 97
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat sich in geeigneter Weise für eine
Änderung der Beamtenversorgung zur
–
–
Erhöhung der Wartezeit auf mindestens zehn Jahre und
Absenkung der Mindestversorgung
einsetzt.
Der Senat hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass vor Beendigung der Probezeit die gesundheitliche Eignung der Beamten im jeweiligen Einzelfall durch den
Amtsarzt festgestellt wird.
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Des Weiteren erwartet das Abgeordnetenhaus, dass der Senat das Landesverwaltungsamt anweist, die Einkommensverhältnisse der Versorgungsempfänger, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, in unregelmäßigen Abständen (mindestens alle drei Jahre) mittels speziellem
Fragebogen zu überprüfen. Dem Landesverwaltungsamt ist auch aufzugeben, welche
Sanktionsmöglichkeiten gegen auskunftsunwillige Versorgungsempfänger zu ergreifen sind.“
Der Hauptausschuss hat gebeten, über die eingeleiteten Maßnahmen bis zum 30. November
2006 zu berichten. Die erforderliche Beteiligung des Senats ist wegen der Senatsneubildung
zurückgestellt worden. Ich bitte um Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2007.
In Vertretung
Ulrich Freise
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