Signifikante Mengen gemäß Richtlinie 90/496/EWG
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Signifikante Mengen gemäß Richtlinie 90/496/EWG
Signifikante Mengen gemäß Richtlinie 90/496/EWG (inkl. Änderung Richtlinie 2008/100/EG vom 28.10.2008) Um auf einem Lebensmittel Angaben über den Gehalt von diversen Vitaminen oder Mineralstoffen machen zu können, muss dieses eine ausreichende Menge davon enthalten. Für die Bezeichnung „Quelle von…“ müssen mindestens 15% der empfohlenen Tagesdosis (Recommended Daily Allowance - RDA) pro 100g bzw. ml enthalten sein, für die Angabe „hoher Gehalt von…“ muss der Gehalt mindestens doppelt so hoch sein. Tabelle: „Vitamine und Mineralstoffe, die in der Angabe enthalten sein können, ihre empfohlene Tagesdosis (Recommended Daily Allowance - RDA)“ nach der Richtlinie 2008/100/EG vom 28.Oktober 2008 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln und errechnete 15 bzw. 30 Prozent davon. Vitamine Nährstoff Einheit RDA 15% der RDA* 30% der RDA** Vitamin A µg 800 120 240 Vitamin D µg 5 0,75 1,5 Vitamin E mg 12 1,8 3,6 Vitamin K µg 75 11,25 22,5 Vitamin C mg 80 12 24 Thiamin mg 1,1 0,17 ,33 Riboflavin mg 1,4 0,21 0,42 Niacin mg 16 2,4 4,8 Vitamin B6 mg 1,4 0,21 ,42 Folsäure µg 200 30 60 Vitamin B12 µg 2,5 0,38 0,75 Biotin µg 50 7,5 15 Pantothensäure mg 6 0,9 1,8 * diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es als „Quelle” für ein Vitamin/ einen Mineralstoff bezeichnen zu dürfen. ** diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es mit dem Hinweis auszeichnen zu dürfen, es habe „einen hohen Gehalt“ an einem Vitamin/ einem Mineralstoff. www.nutritional-software.at Mineralstoffe und Spurenelemente Nährstoff Einheit RDA 15% der RDA* 30% der RDA** Kalium mg 2000 300 600 Chlorid mg 800 120 240 Calcium mg 800 120 240 Phosphor mg 700 105 210 Eisen mg 14 2,1 4,2 Magnesium mg 375 56,25 112,5 Zink mg 10 1,5 3 Kupfer mg 1 0,15 0,3 Mangan mg 2 ,3 ,6 Flourid mg 3,5 ,53 1,05 Selen µg 55 8,25 16,5 Chrom µg 40 6 12 Molybdän µg 50 7,5 15 Jod µg 150 22,5 45 * diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es als „Quelle” für ein Vitamin/ einen Mineralstoff bezeichnen zu dürfen. ** diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es mit dem Hinweis auszeichnen zu dürfen, es habe „einen hohen Gehalt“ an einem Vitamin/ einem Mineralstoff. Die hier angegebenen Werte entsprechen der Richtlinie 2008/100/EG der Kommission vom 28.Oktober 2008 zur Änderung der Richtlinie 90/496/EWG des Rates über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich der empfohlenen Tagesdosen, der Umrechnungsfaktoren für den Energiewert und der Definitionen. Diese wird so angewandt, dass mit Wirkung ab dem 31.Oktober 2012 der Handel mit Erzeugnissen untersagt ist, die der Richtlinie 90/496/EWG in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten Fassung nicht entsprechen. www.nutritional-software.at