Signifikante Mengen gemäß Richtlinie 90/496/EWG

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Signifikante Mengen gemäß Richtlinie 90/496/EWG
Signifikante Mengen gemäß Richtlinie 90/496/EWG
(inkl. Änderung Richtlinie 2008/100/EG vom 28.10.2008)
Um auf einem Lebensmittel Angaben über den Gehalt von diversen Vitaminen oder Mineralstoffen
machen zu können, muss dieses eine ausreichende Menge davon enthalten. Für die Bezeichnung
„Quelle von…“ müssen mindestens 15% der empfohlenen Tagesdosis (Recommended Daily Allowance
- RDA) pro 100g bzw. ml enthalten sein, für die Angabe „hoher Gehalt von…“ muss der Gehalt
mindestens doppelt so hoch sein.
Tabelle: „Vitamine und Mineralstoffe, die in der Angabe enthalten sein können, ihre empfohlene
Tagesdosis (Recommended Daily Allowance - RDA)“ nach der Richtlinie 2008/100/EG vom 28.Oktober
2008 über die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln und errechnete 15 bzw. 30 Prozent davon.
Vitamine
Nährstoff
Einheit
RDA
15% der
RDA*
30% der
RDA**
Vitamin A
µg
800
120
240
Vitamin D
µg
5
0,75
1,5
Vitamin E
mg
12
1,8
3,6
Vitamin K
µg
75
11,25
22,5
Vitamin C
mg
80
12
24
Thiamin
mg
1,1
0,17
,33
Riboflavin
mg
1,4
0,21
0,42
Niacin
mg
16
2,4
4,8
Vitamin B6
mg
1,4
0,21
,42
Folsäure
µg
200
30
60
Vitamin B12
µg
2,5
0,38
0,75
Biotin
µg
50
7,5
15
Pantothensäure
mg
6
0,9
1,8
* diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es als „Quelle” für ein
Vitamin/ einen Mineralstoff bezeichnen zu dürfen.
** diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es mit dem Hinweis
auszeichnen zu dürfen, es habe „einen hohen Gehalt“ an einem Vitamin/ einem Mineralstoff.
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Mineralstoffe und Spurenelemente
Nährstoff
Einheit
RDA
15% der
RDA*
30% der
RDA**
Kalium
mg
2000
300
600
Chlorid
mg
800
120
240
Calcium
mg
800
120
240
Phosphor
mg
700
105
210
Eisen
mg
14
2,1
4,2
Magnesium
mg
375
56,25
112,5
Zink
mg
10
1,5
3
Kupfer
mg
1
0,15
0,3
Mangan
mg
2
,3
,6
Flourid
mg
3,5
,53
1,05
Selen
µg
55
8,25
16,5
Chrom
µg
40
6
12
Molybdän
µg
50
7,5
15
Jod
µg
150
22,5
45
* diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es als „Quelle” für ein
Vitamin/ einen Mineralstoff bezeichnen zu dürfen.
** diese Menge muss mindestens in einem Lebensmittel enthalten sein, um es mit dem Hinweis
auszeichnen zu dürfen, es habe „einen hohen Gehalt“ an einem Vitamin/ einem Mineralstoff.
Die hier angegebenen Werte entsprechen der Richtlinie 2008/100/EG der Kommission vom
28.Oktober 2008 zur Änderung der Richtlinie 90/496/EWG des Rates über die
Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich der empfohlenen Tagesdosen, der
Umrechnungsfaktoren für den Energiewert und der Definitionen.
Diese wird so angewandt, dass mit Wirkung ab dem 31.Oktober 2012 der Handel mit Erzeugnissen
untersagt ist, die der Richtlinie 90/496/EWG in der durch die vorliegende Richtlinie geänderten
Fassung nicht entsprechen.
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