Managementplan Schweriner Außensee und angrenzende Wälder
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Managementplan Schweriner Außensee und angrenzende Wälder
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern finanziert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Impressum Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bleicherufer 13, 19057 Schwerin Telefon 0385 59586-0 ● Fax 0385 59586-570 http://www.stalu-mv.de/ E-Mail: [email protected] Auftragnehmer: Bearbeitung: Christoph Gondesen Katrin Haas Peter Steinlein Jürgen Friedrich Karsten Kriedemann Matthias Palm Brit Schoppmeyer Andrea Schröder Stand: 15.11.2010 Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern vom 15.12.2010 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ............................................................................................... 7 0 Einleitung ................................................................................................... 9 I. Teil Grundlagen ...................................................................................... 10 I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung........................................................... 10 I.1.1 Grundlagen ................................................................................................ 10 I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen 13 I.1.2.2 I.1.3 I.2 Tourismus- und Erholungsnutzungen .............................................................. 18 Schutzgebiete ............................................................................................ 24 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 ........ 29 I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) ............................................. 29 I.2.1.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL .................................... 29 I.2.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL................................................................... 42 I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL44 I.2.3 Allgemeine Festlegung der „Maßgeblichen Bestandteile“ der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) ............................................................................ 47 I.2.4 Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL)........ 51 I.3 Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL / Maßgebliche Bestandteile.............................................................................................. 52 I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL................................. 52 I.3.1.1 Gewässer-LRT ................................................................................................. 52 I.3.1.2 Grasland-LRT................................................................................................... 68 I.3.1.3 Moor-LRT ........................................................................................................ 71 I.3.1.4 Wald-LRT ........................................................................................................ 76 I.3.2 I.4 Arten des Anhangs II der FFH-RL .............................................................. 78 Zusammenfassende Bewertung des FFH-Gebietes.............................. 83 I.4.1 Schutzzweck .............................................................................................. 83 I.4.2 Defizitanalyse ............................................................................................. 84 I.4.3 Erhaltungsziele........................................................................................... 85 II. II.1 Teil Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen: Erarbeitung unter Berücksichtigung sozioökonomischer Belange.... 95 Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen .................... 95 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 4 II.1.1 Verträgliche Landnutzungen ...................................................................... 96 II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen.... 99 II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen ........100 II.1.4 Unverträgliche Nutzungen.........................................................................102 II.1.5 Geplante Maßnahmen und Nutzungen .....................................................103 II.2 II.1.5.1 Verträgliche Planungen .................................................................................. 103 II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen.................................. 104 Maßnahmen ........................................................................................... 114 II.2.1 Festlegung der erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ...............................................................114 II.2.2 Festlegung von vorrangigen und wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen .........................................................................118 II.2.2.1 Maßnahmenverträglichkeit in Bezug auf die schutz- und managementrelevanten Arten des Vogelschutzgebietes (DE 2235-402) ....................... 136 II.3 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen................................... 137 II.3.1 Cross Compliance – Bestimmungen .........................................................138 II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge....139 II.4 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.......................................................... 153 Literaturverzeichnis........................................................................................ 156 III. Anhang ................................................................................................... 169 Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens ............... 169 Anlagen: ...................................................................................................... 180 Anlage 1: DBMonArt Anlage 2: Eigene Tab., Ersatz für MVBIO Anlage 3: Karten - Karte 1a: Aktueller Zustand, Planung (1 : 25.000) - Karte 1b: Schutzgebiete (1 : 25.000) - Karte 2a/2b: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) (1 : 10.000) - Karte 3: Maßnahmen (1 : 10.000) Anlage 4: Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 5 Anlage 5: Schlussbericht für die Arten des Anhangs II der FFH-RL Fischotter, Große Moosjungfer, Rotbauchunke, Kammmolch sowie Bauchige und Schmale Windelschnecke Anlage 6: Biotopkartierbögen Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Übersicht über fischereirechtlich genutzte Gewässer im FFH-Gebiet). (Quellen: www.angelregionen.de, Gewässerverzeichnis 2008, Recherche TGP/ KiBU 2008/2009)....................................................................................................... 14 Tab. 2: Übersicht über genehmigte Flächennutzungspläne (FNP)/ Bebauungspläne (B-Plan)/ Satzungen im Bearbeitungsgebiet (Stand 10/2009). .................................. 16 Tab. 3: Übersicht über die Entwicklung im Bereich Tourismus in den Landkreisen Nordwest-mecklenburg, Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin (Stand: 09/2010). (Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern). ............... 19 Tab. 4: Übersicht der größeren Sportbootanleger im bzw. unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet. .................................................................................................... 21 Tab. 5: Naturdenkmale (§ 28 BNatSch) im FFH-Gebiet. ...................................................... 27 Tab. 6: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz. ......................................................................................... 27 Tab. 7: Gemeldete Vorkommen von Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I der FFH-RL (Kennzeichnung der prioritären LRT mit *)................................................................................................ 30 Tab. 8: LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes, welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt)............................................... 34 Tab. 9: Lt. Standard-Datenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet gemeldete Vorkommen und aktuell im FFH-Gebiet ermittelte Arten des Anhangs II der FFH-RL (Kennzeichnung der prioritären Arten mit *) (k.A. – keine Angaben)...................... 43 Tab. 10: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL für das Netz Natura 2000. .......................................................................................... 45 Tab. 11: Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Arten mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten des Anhangs II der FFH-RL für das Netz Natura 2000. ..... 46 Tab. 12: Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Tierarten des Anhangs II der FFH-RL mit weiter Verbreitung für das Netz Natura 2000.............. 47 Tab. 13: Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtinie (FFH-RL)............................. 48 Tab. 14: Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ der LRT des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH-Gebiet. ................... 49 Tab. 15: Vorkommen von Arten des Anhangs IV.................................................................... 51 Tab. 16: Gesamtphosphatgehalte (Messwerte Gesamtphosphat mg/l/Jahr) im Schweriner Außensee an 2 verschiedenen Messstellen. ............................................................... 57 Tab. 17: Eutrophierungsgrad des Schweriner Außensees an 2 verschiedenen Messstellen..... 57 Tab. 18: Eutrophierungsgrad der Döpe. ................................................................................... 60 Tab. 19: Eutrophierungsgrad des Ziegelaußensees (Nordteil). ................................................ 63 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 6 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Tab. 20: Verbreitung und Bewertung des Erhaltungszustands der LRT des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet. ..................................................................................... 76 Tab. 21: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II der FFH RL im FFH-Gebiet....................................................................................... 82 Tab. 22: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT des Anhangs I der FFH-RL................................................................................................................ 84 Tab. 23: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitatelemente der Arten des Anhangs II der FFH-RL....................................................................................... 85 Tab. 24: Teilflächenbezogene Erhaltungsziele der LRT des Anhangs I der FFH-RL, der Arten des Anhangs II der FFH- RL. .......................................................................... 90 Tab. 25: Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen (LRT)............................................................................................ 96 Tab. 26: Bis 09/2010 vorhandene zulässige sowie bereits genehmigte Pläne und Projekte. . 100 Tab. 27: Übersicht über die ermittelten geplanten Vorhaben, die bereits auf Verträglichkeit (VP) geprüft sind oder in einer Vorprüfung (VVP) als verträglich beurteilt wurden. .................................................................................................................................. 104 Tab. 28: Übersicht aller Erhaltungsmaßnahmen für LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH- Gebiet (vgl. Teil I, Tab. 24)............................... 115 Tab. 29: Übersicht der Entwicklungsmaßnahmen (Vgl. Teil I, Tab. 24)............................... 121 Tab. 30: Zusammenstellung der Maßnahmen, deren konsensorientierte Umsetzung angestrebt wird. ........................................................................................................ 124 Tab. 31: Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen. ......................................................... 140 Tab. 32: Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen. ............................................................................................................. 153 Tab. 33: Dokumentation des Beteiligungstermine. ................................................................ 169 Tab. 34: Stand der Maßnahmenabstimmung.......................................................................... 173 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 7 Zusammenfassung Das FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore umfasst den gesamten Schweriner Außensee mit Ramper Moor und der nordöstlich gelegenen Döpe, die westlich angrenzenden Waldflächen bei Lübstorf sowie das Wickendorfer Moor mit den südwestlich angrenzenden Uferbereichen des Ziegelaußensees. Das gesamte FFHGebiet umfasst eine Fläche von 4.418 ha. Große Teile des FFH-Gebietes sind weiterhin als Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) Schweriner Seen ausgewiesen. Für das SPA Schweriner Seen wird ein gesonderter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Der größte Teil des FFH-Gebietes liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg. Kleinere Gebietsanteile gehören zum Landkreis Parchim und zur Landeshauptstadt Schwerin. Naturräumlich ist das Bearbeitungsgebiet der Mecklenburgischen Seenlandschaft (40) und der Landschaftseinheit Schweriner Seengebiet (402) zuzuordnen. Im Rahmen der Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission wurden im StandardDatenbogen (Stand Mai 2004) 11 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I (davon 2 prioritäre) und 6 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mitgeteilt. Abweichend davon wurden im Zuge der Managementplanung 3 weitere Lebensraumtypen ermittelt (6210, 7210* und 7220*). Außerdem fand 1 LRT (91E0*) keine Bestätigung. Somit wurden aktuell insgesamt 13 Lebensraumtypen, davon 3 prioritäre (7210*, 7220*und 9180*), im FFH-Gebiet ermittelt. Den größten Flächenanteil nehmen dabei oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen mit einem Flächenanteil von ca. 82 % im Schutzgebiet ein. Bei den im Standard-Datenbogen aufgeführten und im Rahmen der Managementplanung bestätigten 5 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie handelt es sich um die Arten Schmale und Bauchige Windelschnecke, Große Moosjungfer, Teichfledermaus und Fischotter. Zusätzlich wurde im Rahmen der Bearbeitung auch der Kammmolch mit einem signifikanten Vorkommen ermittelt. Die Rotbauchunke konnte im Rahmen der Kartierungen nicht signifikant nachgewiesen werden. Der aktuelle Erhaltungszustand der gegenwärtig im Gebiet nachgewiesenen Lebensraumtypen wird bei einem (7220*) als „hervorragend“, von weiteren 6 (3160, 6510, 7140, 7210*, 9130 und 9180*) als „günstig“ eingeschätzt. 6 Lebensraumtypen befinden sich aktuell in einem „ungünstigen“ Zustand. Bezüglich des aktuellen Erhaltungszustandes der Bauchigen Windelschnecke und der Großen Moosjungfer wird unter Berücksichtigung der momentanen Datenlage gutachtlich eingeschätzt, dass sie sich in einem „günstigen“ Erhaltungszustand befinden. Für die Schmale Windelschnecke und den Fischotter wird der Erhaltungszustand als „ungünstig“ eingeschätzt. Die aktuelle Einschätzung des Erhaltungszustandes deckt sich bei diesen beiden Arten nicht mit den Angaben des Erhaltungszustands im Standard-Datenbogen. Für den Kammmolch als neu für das FFH-Gebiet ermittelte Art des Anhangs II der FFHRichtlinie wird der Erhaltungszustand als „hervorragend“ eingeschätzt. Schutzzweck für das FFH-Gebiet ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der dystrophen Seen, Mähwiesen, Schwingrasenmoore, kalkreichen Sümpfe mit Schneide, Kalktuffquellen, Waldmeister-Buchenwälder und Hangmischwälder sowie die Entwicklung des Schweriner Sees als mesotrophes Gewässer, der eutrophen Seen, Fließgewässer, KalkARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 8 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Trockenrasen, Pfeifengraswiesen und kalkreichen Niedermoore. Die Gewässer-, Grünland-, Moor- und Wald-Habitate mit den dort vorkommenden Arten Bauchige Windelschnecke, Große Moosjungfer, Kammmolch, Teichfledermaus und Fischotter sollen erhalten werden, die Habitate für den Fischotter und die Schmale Windelschnecke verbessert werden. Insbesondere die „Kalkreichen Sümpfe mit Schneide“, „Kalktuffquellen“ und „Hangmischwälder“ sind als prioritäre Lebensraumtypen zu erhalten. Im FFH-Gebiet sind Erhaltungsmaßnahmen sowie vorrangige und wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Wiederherstellungsmaßnahmen sind im vorliegenden FFH-Gebiet nicht geplant. Es wurden insgesamt 45 Maßnahmen für Lebensraumtypen entwickelt, davon sind 31 wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen. Die Erhaltungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen umfassen die Erhaltung naturnaher Gewässer (z.B. EU-Code 3150), die Offenhaltung der dystrophen Seen und Teiche (EU-Code 3160) sowie den Erhalt der vorhandenen Grünlandnutzung auf den mageren FlachlandMähwiesen (EU-Code 6510). Für die 5 im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie wurden 1 vorrangige und 6 wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen und 10 Erhaltungsmaßnahmen entwickelt. Habitatflächen der Großen Moosjungfer und der Bauchigen Windelschnecke sind durch Gehölzbeseitigung offen zu halten und somit in ihrem günstigen Erhaltungszustand zu schützen. Eine endgültige Abstimmung der Erhaltungsmaßnahmen muss in den meisten Fällen noch mit dem Flächeneigentümer erfolgen. Für die Entwicklungsmaßnahmen wie auf den kalkreichen Niedermoorflächen im Ramper Moor haben bereits verschiedene Termine zur Information und Abstimmung stattgefunden. Bei Maßnahmenflächen innerhalb des Waldes oder mit geplanter Gehölzbeseitigung ist das zuständige Forstamt zu beteiligen. Im gesamten FFH-Gebiet verteilen sich die Maßnahmen auf die vier großen Maßnahmenbereiche “NSG Döpe und Umgebung“, “Wiligrader Wald“, “Wickendorfer Moor“ und “Ramper Moor“. Für die drei Gewässer Schweriner Außensee, Döpe und Ziegelaußensee (EU-Code 3140) sowie für den Wallensteingraben sind Maßnahmen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen. Nachrichtliche Übernahme aus Wald-MaP Der Managementplan der Landesforstverwaltung liegt seit November 2007 vor und die Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt. Für den LRT Waldmeister-Buchenwald (EU-Code 9130) wird vorgeschlagen, eine 2,4 ha große Fläche am Steilhang in Wiligrad als Altholzinsel auszuweisen. Der Waldlebensraumtyp wurde auf einer Gesamtfläche von 105,96 ha mit B bewertet. Der LRT Schlucht- und Hangmischwälder (EU-Code 9180*) konnte auf einer Fläche von 0,56 ha mit B bewertet werden. Dieser günstige Erhaltungszustand ist zu sichern. Auf eine Nutzung dieses Waldlebensraumtyps ist nach Möglichkeit zu verzichten. Der Lebensraumtyp „Erlen-Eschenwälder und Weichholzauen an Fließgewässer“ (EU-Code 91E0*) konnte nach Außenaufnahmen nicht mehr bestätigt werden. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 0 9 Einleitung Der Schweriner See und die angrenzenden Gebiete wurden durch das Land MecklenburgVorpommern als besonderes Schutzgebiet im Sinne von Art. 3 i. V. m. Art. 4 der FFHRichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) der EU-Kommission, FFHRL) vorgeschlagen. Die Bestätigung durch die EU-Kommission erfolgte am 13.11.20071 im Amtsblatt der EU. Große Teile des FFH-Gebietes sind weiterhin als Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area – SPA) Schweriner Seen ausgewiesen. Die Umsetzung der VS-RL in nationales Naturschutzrecht für das SPA Schweriner Seen wurde im Jahr 2005 mit den Verordnungen für drei Landschaftsschutzgebiete (LSG-VO), LSG Nr. 138a, LSG Nr. 138b, LSG Nr. 138c, vollzogen. Für die besonderen Schutzgebiete sind nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-RL (vgl. § 21 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – NatSchAG M-V) durch die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen sowie geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFHRL entsprechen, die in den Gebieten vorkommen. Die Erhaltungsmaßnahmen sind gegebenenfalls in eigens aufgestellten Bewirtschaftungs(Management-)plänen oder integriert in anderen Entwicklungsplänen darzustellen. Im November 2007 wurde für den Teilbereich Wald bereits ein FFH-Wald-Managementplan erstellt und durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern (LU M-V 2008) am 01.11.2008 in Kraft gesetzt. Für das SPA Schweriner Seen wird ein gesonderter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Aufgabe des PEPL ist die Abgrenzung und Bewertung der Habitate der managementrelevanten Vogelarten sowie die Darstellung der maßgeblichen Bestandteile für diese Vogelarten, auch für die Teilflächen des FFH-Gebietes, die gleichzeitig Bestandteil des SPA sind. Ziel der Managementplanung ist es, in ausgewählten Gebieten hoher Konfliktdichte die naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung umzusetzen, klare und plausible Regelungen zu schaffen, d. h. Rechtssicherheit zu schaffen, konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen (Ausgleich der Interessen), Gemeinden und Vorhabensträgern Planungssicherheit zu ermöglichen, die Voraussetzungen für das Monitoring zu verbessern und die Grundlagen für die Berichte an die EU-Kommission zu schaffen sowie Einzelfallprüfungen von Vorhaben auf Verträglichkeit zu erleichtern. Entscheidung 2008/25/EG der Kommission, vom 13. November 2007 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (ABl. vom 15. Januar 2008, Nr. L 12 S. 383) 1 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 10 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Die für die Naturschutzbehörden verbindlichen Managementpläne bestehen aus einem ersten, fachlichen Teil mit der Darstellung des aktuellen Zustands des FFH-Gebietes sowie der Schutz- und Erhaltungsziele, die sich aus der Meldung ergeben, und einem zweiten konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil. Der II. Teil enthält alle für die Umsetzung relevanten Informationen und zeigt diese für die betroffenen Adressaten auf. Eine intensive Information und Konsultation der örtlich Betroffenen sowie eine Moderation des Planungsprozesses sind erforderlich, um eine Akzeptanz der Gebietsmeldung und des Plans sicherzustellen. Im hier zu betrachtenden Gebiet existiert ein hohes Konfliktpotenzial, das aus der vorhandenen intensiven touristischen Nutzung vor allem in den Sommermonaten resultiert. I. Teil Grundlagen I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen Der Managementplan wird für das FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore erstellt. Zum FFH-Gebiet gehört der gesamte Schweriner Außensee mit Ramper Moor und der nordöstlich gelegenen Döpe, die westlich angrenzenden Waldflächen bei Lübstorf sowie das Wickendorfer Moor mit den südwestlich angrenzenden Uferbereichen des Ziegelaußensees. Das gesamte FFH-Gebiet umfasst eine Fläche von 4.418 ha. Mit einer Fläche von 4.065 ha, was einem Anteil von 92 % entspricht, liegt der größte Teil des FFH-Gebietes im Landkreis Nordwestmecklenburg. Zum Landkreis Parchim gehören 265 ha (6 %) und zur Landeshauptstadt Schwerin 88 ha (2 %). Die Grenze des FFHGebietes wurde im Rahmen der Managementplanung überprüft, es wurde jedoch keine Änderungen vorgenommen. Naturräumlich ist das Bearbeitungsgebiet der Mecklenburgischen Seenlandschaft (40) und der Landschaftseinheit Schweriner Seengebiet (402) zuzuordnen. Der Schweriner See ist glazialen Ursprungs (Weichsel-Glazial) und liegt innerhalb einer flachwelligen bis kuppigen Grundmoränenlandschaft, die nach Südosten Kontakt zu Endmoränenbildungen hat. Der Schweriner See liegt in der vorpleistozänen Westmecklenburgischen Senke, einer Vertiefung, die sich von der Wismarbucht über den Wallensteingraben und den Schweriner See bis in die Lewitz erstreckt. Geomorphologisch ist er als Gletscherzungensee der Weichsel-Eiszeit zu bezeichnen. Die größte Tiefe des Schweriner Außensees beträgt ca. 52 m und das Einzugsgebiet beträgt ca. 85 km2. Der Schweriner See ist von kleineren Seen umgeben und fließt südlich über den Störkanal und die Elde zur Elbe ab, nördlich besteht durch den 1573 angelegten nicht schiffbaren Wallensteingraben eine Verbindung nach Wismar zur Ostsee. Durch den künstlich angelegten Paulsdamm, der auf einer natürlichen Bodenschwelle 1842 angelegt wurde, wird der Schweriner See in 2 etwa gleich große Seeteile, den südlichen Innensee und den nördlichen Außensee, geteilt. Im Außensee befinden sich die Inseln Lieps und Horst. Der gesamte Schweriner See ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 11 Den vorherrschenden Substrattyp im Schweriner Seengebiet stellen Tieflehme und Lehme dar. Seekreideablagerungen kommen an einigen Buchten des Schweriner Sees und im Ramper Moor vor. Die dominierenden Böden im Schweriner Seengebiet sind Lehm- oder Tieflehm-Pseudogleye, Tieflehm-Fahlerden bzw. Parabraunerde-Pseudogleye, welche zur Staunässe neigende, bindige Böden darstellen. Vereinzelt treten auch Sand-Braunerden bzw. Sandersande und Niedermoorböden in Erscheinung. Als heutige potentiell natürliche Vegetation (hpnV) wären im Schweriner Seengebiet vorwiegend Buchenwälder in verschiedenen Ausprägungen typisch. Zu nennen sind insbesondere Waldgersten-Buchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder und FlattergrasBuchenwälder. Auf sumpfigen und nassen, mäßig nährstoffreichen Standorten würden sich Birken- und Erlen-Bruchwälder einstellen, während sich auf nassen und bodensauren Standorten Birken-Stieleichenwälder entwickeln würden. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 12 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Abb. 1: Übersichtskarte Managementplanung FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore I.1.2 Aktueller Zustand, Erholungsnutzungen Landnutzungen, Tourismus- 13 und Landwirtschaft Den größten Flächenanteil nehmen die Wasserflächen (insbesondere des Schweriner Außensees) ein, so dass sich innerhalb des FFH-Gebietes nur wenige landwirtschaftlich genutzte Flächen wie z. B. im Polder Flessenow und an der Döpe befinden. Das gesamte Wickendorfer Moor ist nach dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Schwerin (Stand: August 2009) als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Forstwirtschaft Größere zusammenhängende Waldflächen finden sich nördlich von Lübstorf um Schloss Wiligrad (überwiegend Buchenwald). Der überwiegende Teil der Waldflächen ist in Privatbesitz, lediglich die Waldflächen im Ramper Moor, im südlichen Teil des Wickendorfer Moores und auf einem Streifen nördlich des Schweriner Außensees sind Landeswald. Die Bereiche westlich und nordöstlich des Schweriner Außensees werden vom Forstamt Schönberg verwaltet und teilen sich in das Forstrevier Botelsdorf und Bad Kleinen auf. Die weiteren Flächen im Bearbeitungsgebiet gehören zum Forstamt Gädebehn und unterteilen sich in die Reviere Schelfwerder und Langen Brütz. Kleinflächige Erlenbruch- sowie Feuchtwälder befinden sich insbesondere im Ramper und Wickendorfer Moor sowie im Ufer- und Niederungsbereich zwischen Döpe und Flessenow im Nordosten des FFH-Gebietes. Im FFH-Gebiet kommen u. a. auch die beiden LRT des Anhangs II der FFH-RL WaldmeisterBuchenwald (Asperulo-Fagetum) und Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) mit insgesamt einer Fläche von ca. 107 ha vor (LU M-V 2007a). Näheres zur Umsetzung der FFH-RL im Wald und zu diesen beiden Wald-LRT ist dem Managementplan für diesen Teilbereich zu entnehmen. Seit 2007 ist ein Teil der Waldfläche bei Schloss Wiligrad in der Gemarkung Lübstorf als Friedwald ausgewiesen. Träger des ca. 60 ha großen Begräbniswaldes ist die Gemeinde Lübstorf. Fischerei Der nördliche Teil des Schweriner Außensees mit ca. 500 ha Fläche, die Döpe (67,6 ha) und ein Teil des Wallensteingrabens (ca. 2 ha) werden durch die Fischerei Prignitz in Hohen Viecheln bewirtschaftet. Hauptfischarten im Fang sind Aal, Zander, Barsch und Hecht. Weitere Arten wie Karpfen, Schleie, Plötz und Blei ergänzen diese. Bedingt durch den Absatzmarkt werden alle Fischarten ganzjährig gefangen. Die Hauptfangzeit ist jedoch das Frühjahr. Es werden verschiedene Fangtechniken angewandt, insbesondere aber Reusen-, Stellnetz- und Zugnetzfischerei. Die Döpe wird als Anzuchtgewässer insbesondere für Karpfen genutzt (mdl. Mitt. Fischer Prignitz, 09.01.2009; www.angelregionen.de). Dies ist entsprechend der Verordnung zum Naturschutzgebiet (NSG) Döpe (s. Pkt. I.1.3 Schutzgebiete) zulässig, wenn das natürliche Futterangebot ausreicht. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 14 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Die Schweriner Seenfischerei GmbH ist auf den restlichen Teilen des Schweriner Außensees mit ca. 3.014 ha und den Ziegelaußensee fischereiberechtigt. Hier sind Aal, Barsch, Blei, Hecht, Schleie, Karpfen und Zander die hauptsächlich gefangenen Fischarten (LANDESANGLERVERBAND M-V, 2008b). Insgesamt wird auf dem Außensee mit ca. 40 - 50 Reusen und zusätzlich einigen Kleinreusen (Aalkörbe) gearbeitet (mdl. Mitt. Schweriner Seenfischerei GmbH, 28.04.2009). Entgegen der Verordnung für das NSG Ramper Moor geschieht die Reusenfischerei unzulässiger Weise auch in diesem NSG. Innerhalb des LSG „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ ist die ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung und Bewirtschaftung der Gewässer zulässig (§ 7 Nr. 3 LSG-VO). Verboten ist jedoch nach § 5 Nr. 15 der LSG-VO die Aufzucht von Fischen in Netzgehegen bei gleichzeitiger Zufütterung. Eine Übersicht der bewirtschafteten Gewässer ist in Tab. 1 gegeben. Tab. 1: Übersicht über fischereirechtlich genutzte Gewässer im FFH-Gebiet). (Quellen: www.angelregionen.de, Gewässerverzeichnis 2008, Recherche TGP/ KiBU 2008/2009). Landkreis Name des Sees (Haupt-) Fischarten SN Ziegelsee Plötz , Blei/Brassen, Barsch, Aal, Hecht , Schleie , Karpfen, Zander NWM Schweriner Außensee (S) NWM Fischereiberechtigte/ Standort Schweriner Seenfischerei GmbH/ Schwerin und BIMES Binnenfischerei GmbH/ Schwerin Gewässergr öße (ha) Hinweise zum Angeln 303 Angelkarten Aal, Zander, Barsch, Schweriner Hecht, Karpfen, Seenfischerei GmbH/ Plötz, Schleie und Schwerin Blei 3.014 Angelkarten Schweriner Außensee (N) Aal, Barsch, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Plötz Fischerei Prignitz/ Hohen Viecheln 500 Angelkarten bei Fischerei Prignitz NWM Döpe Aal, Barsch, Hecht, Fischerei Prignitz/ Karpfen und Schleie Hohen Viecheln 67,6 nur mit Erlaubnis der Fischerei Prignitz, nur vom Boot aus NWM Wallensteingraben keine Angaben 2 Angelkarten bei Fischerei Prignitz Fischerei Prignitz/ Hohen Viecheln Hinweis: Detaillierte Darstellung der Angelnutzung, s. „Angeln“ in diesem Kapitel. Wasserwirtschaft Größere Wasserschutzgebiete liegen auf der Westseite (Nr. 2233-12 Schwerin - südwestlich von Lübstorf) und auf der Nordseite des Schweriner Außensees (Nr. 2134-06 Losten nordöstlich von Bad Kleinen und Hohen Viecheln). Für die Unterhaltung des Wallensteingrabens als Gewässer I. Ordnung, der nördlich des Schweriner Außensees beginnt, ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg zuständig. Neben dem Schweriner Außensee ist als großes Oberflächengewässer im Nordosten des FFH-Gebietes die Döpe zu nennen. Der Schweriner ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 15 See ist Bundeswasserstraße und wird durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg verwaltet. Für die Unterhaltung bzw. den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung sind die Wasser- und Bodenverbände Schweriner See/ Obere Sude (Westseite Schweriner Seen), Wallensteingraben-Küste (Nordseite Schweriner Außensee) und Obere Warnow (Ostseite Schweriner Seen) zuständig. Innerhalb des FFH-Gebietes liegen zwei Oberflächengewässer, für die gemäß der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) durch eine Bewirtschaftungsplanung und ein Maßnahmenprogramm Regelungen getroffen werden. Der Schweriner Außensee und der Graben zwischen Döpe und Außensee befinden sich innerhalb des Teilgebietes “Untere Elde/ Schweriner See“, das mit weiteren Teilgebieten zusammen das Gebiet „Elde/ Müritz“ bildet. Das Fließgewässer ist dem Wasserkörper EMES-1000 zugeordnet. Für den Graben mit Anbindung an die Döpe ist das Bewirtschaftungsziel ein guter ökologischer Zustand, d. h. dass die Gewässerstrukturgüte zu verbessern ist. Zudem sollten bestehende Verrohrungen bis auf notwendige Durchlässe an diesem Graben zurückgebaut werden. Da der südliche Grabenabschnitt innerhalb des FFH-Gebietes liegt, ist diese Maßnahme mit “unabdingbarer Priorität“ einzustufen (PÖYRY 2008). Im Teilgebiet “Untere Elde/ Schweriner See“ ist als Maßnahmen angrenzend an das FFHGebiet die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Ventschower See und Wittenbach zugunsten des Fischotters (EMES-1000_M05, Unterstützung der FFH-Erhaltungsziele in Bezug auf den Fischotter) geplant. Der zweite Bewirtschaftungsplan betrifft den Wallensteingraben. Für den gesamten Wallensteingraben ist ebenfalls ein guter ökologischer Zustand zu erreichen. Ein wesentlicher Grund für die derzeit nur mäßige Strukturgüte liegt in der fehlenden Durchgängigkeit des Wallensteingrabens. Dazu sind in verschiedenen Grabenabschnitten die Verbesserung bzw. der Neubau von Sohlgleiten sowie eine optimierte Regulierung des Wehrbetriebes geplant. Auch die Anlage von Gewässerrandstreifen trägt zur Verbesserung der Strukturgüte bei (IHU 2009). Für den Wallensteingraben werden nachfolgend nur die nächstliegenden Maßnahmen nordwestlich des Schweriner Außensee außerhalb des FFH-Gebietes genannt: Rückbau des Stauwehrs unterhalb des Lostener Sees und Ersatz durch Sohlengleite Ersatz des alten Brückenfundamentes am Wanderweg nordöstlich Fichtenhusen durch eine Sohlgleite Rückbau des Stauwehrs Moidentin und Ersatz durch Sohlgleite rechtsseitige Pflanzung einer Gehölzgruppe auf Grünland oberhalb Dorf Mecklenburg Für den Schweriner Außensee selbst liegt derzeit noch keine Bewirtschaftungsplanung gemäß Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) vor. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG abgeschlossene Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 16 Siedlung, Industrie und Gewerbe Das FFH-Gebiet gehört zu den Ämtern Lützow-Lübstorf mit Teilflächen der Gemeinde Lübstorf, zum Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen mit Teilflächen der Gemeinden Bad Kleinen, Hohen Viecheln und Ventschow, zum Amt Ostufer Schweriner See mit Teilflächen der Gemeinde Dobin am See (ehemals Retgendorf/ Rubow) sowie zur Landeshauptstadt Schwerin. Größere Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind innerhalb des FFH-Gebietes nicht vorhanden. Tab. 2: Übersicht über genehmigte Flächennutzungspläne (FNP)/ Bebauungspläne (B-Plan)/ Satzungen im Bearbeitungsgebiet (Stand 10/2009). Gemeinde genehmigter FNP vorhanden genehmigte B-Pläne/ Satzungen (mit Regelungen für genannte Ortsteile im (nur bei fehlendem FNP) Bearbeitungsgebiet) Amt Lützow-Lübstorf Seehof vorhanden (Seehof, Hundorf, Stand: 02.01.1999) Lübstorf vorhanden (Lübstorf, Rugensee, Neu Lübstorf, Wiligrad, Stand: 03.03.2006) Amt Bad Kleinen-Dorf Mecklenburg Bad Kleinen vorhanden (Bad Kleinen, Gallentin, Stand: 25.03.1999/ 1. Änderung 27.10.2001, für 2. Änderung läuft derzeit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ) Hohen Viecheln vorhanden (Hohen 30.09.2004) Viecheln, Neu Viecheln, Stand: Amt Ostufer Schweriner See Dobin am See vorhanden für Teil Retgendorf (Retgendorf, Neu Schlagsdorf, Stand: 05.05.2004, 1. Änderung 19.01.2009) nicht vorhanden für Teil Rubow (Rubow, Flessenow) nicht vorhanden für Alt Schlagsdorf, Buchholz und Liessow Leezen B-Plan Gallentin Nr. 14a (28.10.2009) Flessenow B-Plan Nr.2 (19.04.2006), VE-Plan Nr.1 einschl. 1.-3. Änderung OT Flessenow (07.10.1994, 08.06.1996, 18.03.2000 und 18.01.2006) Abrundungssatzung OT Liessow (22.09.1995), Außenbereichssatzung OT Alt Schlagsdorf (25.01.1996), vorhanden (Leezen, Görslow, Panstorf, Rampe, Rampe – Neues Ufer, Stand: 07.02.2001) Landeshauptstadt Schwerin OT Wickendorf vorhanden (Veröffentlichung: 05.11.2000, Stand: August 2009) Wickendorf - Östlicher Teilbereich; BPlan Nr. 08.91.01/1 (28.05.2000) Im Verfahren befindliche Bebauungspläne (B-Pläne): Ebenfalls in Bad Kleinen befindet sich der B-Plan Nr. 22 „Uferweg“ derzeit im Verfahren. Neben der Badestelle (Strandwiese) werden rechts und links auf bereits bebauten Flächen jeweils ein Sondergebiet zur Fremdenverkehrsentwicklung ausgewiesen. Aktuell erfolgt eine planerische Erweiterung der Wohnbebauung an der Nordseite der Gemeinde Hohen Viecheln über den B-Plan Nr. 6 „Moidentiner Weg“. Für diese Fläche erfolgte eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Außensee“ sowie aus dem SPA „Schweriner Seen“ (schriftl. Mitt. Landkreis NWM, 07.01.2009). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 17 Verkehr Westlich des Schweriner Sees verläuft die Bundesstraße B 106, die von Schwerin nach Wismar führt und das FFH-Gebiet nördlich von Lübstorf quert. Die B 104 von Schwerin nach Güstrow quert den Schweriner See über den Paulsdamm innerhalb des FFH-Gebietes. Zzt. laufen die Planungen zum Neubau der Ortsumfahrung Schwerin zwischen der B 106 und der A 14 östlich von Rampe, die dass FFH-Gebiet im Bereich des Wickendorfer Moores und Paulsdamm durchkreuzen würde. Auf der West- und Nordseite des Schweriner Sees befindet sich die Bahnlinie von Schwerin nach Bad Kleinen (Nr. 6441). Der Trassenabschnitt zwischen Carlshöhe und Bad Kleinen soll bis zum Jahr 2012 erneuert werden, damit sie von Zügen mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h befahren werden kann (vgl. II.1.5). Der gesamte Schweriner Außensee und somit der größte Teil des FFH-Gebietes ist Teil der Störwasserstraße und als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Sie ist heute besonders für die Sport- und Freizeitschifffahrt von Bedeutung. Die Störwasserstraße mündet am Eldedreieck unterhalb Parchim in die Elde-Müritz-Wasserstraße. Rohstoffgewinnung Innerhalb des FFH-Gebietes sind z. Zt. keine Abbaugebiete erschlossen. Im gültigen Flächennutzungsplan Ventschow sind zwei Teilgebiete nördlich der Bahnlinie Bad Kleinen Rostock als Abgrabungsflächen gekennzeichnet. Ebenfalls ist im gültigen Flächennutzungsplan Hohen Viecheln eine Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen ausgewiesen. Energiewirtschaft Eine 110-kV-Hochspannungsleitung verläuft südlich von Wickendorf und nördlich des Paulsdammes in Richtung Brüel. Das Wickendorfer Moor, der südliche Teil des Schweriner Außensees und das NSG Ramper Moor werden durch die Freileitung überspannt. Jagd Die ordnungsgemäße Jagd ist nach § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin), § 7 Nr. 3 der LSG-VO „Schweriner Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) sowie § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner Seenlandschaft“ (Landkreis Parchim, s. Kap. I.1.3) im FFH-Gebiet zulässig. Nach § 5 Abs. 2 der Verordnungen ist es allerdings verboten, Kirrungen oder Wildäcker sowie jagdliche Einrichtungen in Mooren, Sümpfen, Söllen, Röhrichtbeständen und Rieden, seggen- und binsenreichen Nasswiesen, Bruch- und Sumpfwäldern, naturnahen Bachabschnitten, Quellbereichen, stehenden Kleingewässern und Trocken- und Magerrasen anzulegen. Die Errichtung jagdlicher Einrichtungen sowie die Anlage von Fütterungseinrichtungen in Notzeiten sind innerhalb des FFH-Gebietes jeweils nach § 6 der LSG-VO „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin) sowie § 6 der LSG-VO „Schweriner Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) genehmigungspflichtig. Im Landkreis Parchim kann der Landrat gem. § 6 LSG-VO auf Antrag eine Ausnahme von den Verboten des § 5 der LSG-VO „Schweriner Seenlandschaft“ zulassen, wenn sich dies mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 18 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Jagdzeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Oktober 2004 (JagdZVO M-V) ist es verboten, jagdbare Wildgänse auf den Gewässern Schweriner See, Döpe, und Ramper Moor und im 400 m Abstand von deren Ufer zu bejagen. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ist es ebenfalls verboten, Wasserwild mittels Bleischrot auf Gewässern und im 400 m Abstand von deren Ufer zu bejagen. I.1.2.2 Tourismus- und Erholungsnutzungen Vorhandene Beherbergungskapazitäten In allen Orten am Ufer des Schweriner Sees bestehen Beherbergungskapazitäten wie Pensionen, Ferienhäuser oder -wohnungen. Die Kapazitäten im Hinterland sind dagegen geringer. Ein Feriendorf mit 24 Ferienhäusern, 2 Gruppenhäusern und einem Hotel (30 Zimmer) liegt in Retgendorf. Ausgewiesene Wochenendhausbereiche gibt es in Seehof, Lübstorf, Bad Kleinen und Flessenow. In Lübstorf besteht eine Reha-Klinik. Am Schloss Wiligrad und in einem Haus in Gallentin bestehen Beherbergungsmöglichkeiten für Gruppen mit erlebnispädagogischem Angebot (Gesellschaft zur Förderung der Erlebnispädagogik). „Ferien auf dem Fischerhof“ bietet die Fischerei Prignitz in Hohen Viecheln mit 4 Ferienwohnungen an. Hotels befinden sich in Frankenhorst, Seehof, Hundorf, Lübstorf, Gallentin, Bad Kleinen, Flessenow und Retgendorf, eine Jugendherberge (140 Betten) in Flessenow. Durch Hotel, Jugendherberge und Campingplatz (s. unten) ist Flessenow der touristisch am stärksten frequentierte Ort am Schweriner Außensee. Tourismusinformationen und Zimmervermittlung erfolgen z. T. über die Einrichtungen vor Ort in Bad Kleinen im „Haus der Begegnung" oder über den „Fremdenverkehrsverein um den Schweriner See“ mit Sitz in Hohen Viecheln. Weitere Urlaubsangebote sind über den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern oder direkt bei den örtlichen Anbietern buchbar (www.schweriner-see.de, www.auf-nach-mv.de). Entwicklung der Beherbergungskapazitäten Westlich an das FFH-Gebiet angrenzend wird im Rahmen des B-Plans 14a der Gemeinde Bad Kleinen (Satzungsbeschluss 27.05.2009) in Gallentin auf derzeit brachliegenden, ehemals bebauten Flächen neben ergänzender Wohnnutzung ein Ferienhausgebiet in Seenähe entwickelt werden. Eine Erweiterung der Steganlagen vor Gallentin ist dabei z. Zt. nicht Inhalt des B-Plans 14a (s. Kap. I.1.2.1). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Tab. 3: 19 Übersicht über die Entwicklung im Bereich Tourismus in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin (Stand: 09/2010). (Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern). Jahr Betriebe Betten gesamt gesamt Ankünfte Übernachtungen Aufenthaltsdauer (d) Auslastung % Landkreis Nordwestmecklenburg 1997 136 7.577 155.336 789.956 5,1 31,9 2002 159 10.608 251.881 1.297.653 5,2 36,2 2007 144 10.313 255.170 1.237.718 4,9 34,7 1997 109 4.869 138.535 443.340 3,2 28,1 2002 122 5.857 168.259 647.263 3,8 32,7 2007 114 5.790 181.403 708.217 3,9 36,4 1997 33 2.103 122.156 217.699 keine Angaben 29,3 2002 40 2.588 167.837 315.908 keine Angaben 34,2 2007 38 2.711 181.210 341.182 keine Angaben 35,1 Landkreis Parchim Stadt Schwerin Tab. 3 zeigt die allgemeine Entwicklung der Beherbergungskapazitäten in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Parchim und der Stadt Schwerin. Eine detaillierte Erfassung gesondert für den Bereich des Schweriner Seengebietes liegt nicht vor. Campingplätze Innerhalb des FFH-Gebietes bestehen keine Campingplätze. Die nachfolgend aufgeführten Campingplätze grenzen aufgrund ihrer direkten Lage am Schweriner Außensee unmittelbar an das FFH-Gebiet an. Am Westufer des Außensees befindet sich ein Campingplatz in Seehof („Ferienpark Seehof“, 420 Stellplätze), am Ostufer ein Campingplatz in Flessenow („Seecamping Flessenow“, 250 Stellplätze) sowie in Retgendorf („Campingplatz Retgendorf“, 300 Stellplätze). Die Campingplätze bieten jeweils auch Blockhütten bzw. Ferienwohnungen, eigene Badestrände, Bootsverleih, Angelmöglichkeiten sowie Spiel-/ Sportplätze. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 20 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Segel- und Bootssport, Kanusport, Surfen, Wasserski, Ausflugsschifffahrt Insgesamt sind auf den Schweriner Seen etwa 5.000 Boote im Freizeitbereich registriert, davon etwa 1.000 Segelboote (www.schweriner-see.de). Größere Boots- bzw. Yachthäfen, Marinas sowie Gemeinschaftsanleger mit Bootsliegeplätzen befinden sich im Norden des Ziegelaußensees (Marina Frankenhorst) sowie am Schweriner Außensee in Seehof (Campingplatz Seehof), Hundorf (Marina Hundorf und Segel- und Wassersportverein Schweriner Außensee), Lübstorf (Hafen am Anglerverein, private Marina an der Reha-Klinik), am Bootsanleger bzw. der Steganlage in Gallentin, in Bad Kleinen (Marina Ziegenwiese Bad Kleinen), in Hohen Viecheln (Seglerverein Hohen Viecheln) sowie in Flessenow (Wassersport- und Angelverein Schleibucht) und in Retgendorf (Campingplatz Retgendorf). Hier werden auch Plätze für Gastlieger angeboten. Kleinere, private Bootshäuser bzw. Anlegeplätze/ -stege sind zahlreich und konzentrieren sich am Ufer des Sees im Umfeld der Ortschaften. Im FFH-Gebiet befinden sich als Wassersportvereine der Segelsportverein Hohen Viecheln, der Segel- und Wassersportverein Schweriner Außensee, der Wassersport- und Angelverein Schleibucht und die Bootsgemeinschaft Gallentin e.V. Darüber hinaus befinden sich im Schweriner Innensee außerhalb des Bearbeitungsgebietes folgende Boots-, Segel- und Kanuvereine: Schweriner Seglerverein 1894, Schweriner Yachtclub, Segelclub Schloßbucht Schwerin, Segel- und Kanuverein Mecklenburgisches Staatstheater, Segelverein Schwanenhalbinsel, Schweriner Rudergesellschaft am Franzosenweg, Yachtclub Frankenhorst am Ziegelaußensee, Kanuund Kleinsegelverein Schwerin, Kanurenngemeinschaft Schwerin, SV Post Schwerin (Segel- und Kanuabteilung). Die Boote können über die Verbindung am Paulsdamm vom Schweriner Innensee und vom Ziegelaußensee über den “Langen Graben“ in den Außensee gelangen. Die Uferbereiche der Insel Lieps sind vor allem im Sommer beliebte Ankerplätze. Am Ostufer befinden sich hinter dem Schilfgürtel zwei Bootsstege. Ausgewiesene Wasserwanderrastplätze (nach Freizeitkarte Mecklenburg-Schwerin 1 : 100.000, Karte „Seenatour Schweriner Seen“ 1 : 40.000) befinden sich in Gallentin (Übernachtungsmöglichkeit aktuell nicht gegeben), Bad Kleinen, Hohen Viecheln, Flessenow und Retgendorf. Am Ferienpark-Campingplatz Seehof befinden sich eine Segel- und Bootsschule sowie ein Bootsverleih. Auch an der Marina in Hundorf können Boote geliehen werden. In Flessenow am Campingplatz und im Feriendorf Retgendorf befinden sich ebenfalls Angebote wie Surf-/ Kite- bzw. Segel-/ Bootsschulen. Zwischen Retgendorf und Ramper Kuhlen besteht ein für Wasserski befahrbarer, ausgewiesener Bereich auf dem Außensee (Bundeswasserstraße StW-km 32,50 bis km 35,00). Auf dem nördlichen Teil von StW-km 34,9 bis 35,5 sind zwischen 01.04. und 31.08. im Rahmen von Veranstaltungen Parasailingfahrten möglich, wenn zuvor eine zeitlich befristete schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis beantragt wurde. Die Wasserski-Strecke darf täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 20 Uhr genutzt werden. Samstags hingegen ist die Nutzung nur von 15 Uhr bis 20 Uhr gestattet und ab einer Windstärke von 4 ist keine Nutzung der ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 21 Strecke zulässig (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG, 2008). Für die Wasserski-Strecke existiert ein Antrag auf Nutzung durch Wassermotorräder (Jetski) (schriftl. Mitteilung des WSA LAUENBURG, 12.12.2008). Für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Schweriner Seen als Bundeswasserstraße gegenüber dem Ufer außerhalb des ufernahen Schutzstreifens (100 m parallel zur Uferlinie) 25 km/h. Für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb ist gegenüber dem Ufer eine Höchstgeschwindigkeit von 9 km/h zulässig, während für (Wasser-) Fahrzeuge und Verbände nur 6 km/h zugelassen sind (§ 24.04 Abs. 1, 2 und 4 Binnenschifffahrtsstraßenordnung). Das Befahren der Wasserflächen, einschließlich der Uferzonen, in den beiden Naturschutzgebieten „Döpe“ und „Ramper Moor“ ist nicht gestattet. Ein entsprechender Antrag auf Befahrensregelung liegt dem Bundesverkehrsministerium vor. Die Weiße Flotte Schwerin bietet von Mai bis September eine Rundroute mit dem Fahrgastschiff auch auf dem Schweriner Außensee an, die vom Paulsdamm um die Insel Lieps führt. Gelegentlich wird die Steganlage der Fischerei in Hohen Viecheln angefahren. Weiterhin verkehrt die 3-Seen-Linie über den Schweriner Innensee, Heidensee und Ziegelaußensee zum Hotel Frankenhorst und zurück. Tab. 4: Übersicht der größeren Sportbootanleger im bzw. unmittelbar angrenzend an das FFHGebiet. (Quelle: www.schweriner-see.de, www.yachtclubfrankenhorst.de, REPPEL + LORENZ et al. 2005, SALIX 2001/2002, Recherche TGP 2008/2009/2010, StAUN SN 2009). Bootsanleger feste Liegeplätze Gastlieger Marina Yacht Club Frankenhorst 40 fest vermietete Liegeplätze Marina/ Hafen Ferienpark Seehof ca. 50 Liegeplätze für Campinggäste und 2-4 50 Liegeplätze vermietet k. A. Gesamt 40 über 100 Bootsanleger Bootsgemeinschaft Gallentin (nur k. A. im Sommer) k. A. 30 (nur im Sommer) Steganlage Gallentin/ Wasserwanderrastplatz k. A. 24 k. A. Angelsportverein Bad Kleinen 200 Marina Ziegenwiese Bad Kleinen 35 15 50 200 Hafen Seglerverein Hohen Viecheln 25 4 29 Steganlage am Fischereibetrieb Prignitz, Hohen Viecheln 4 Marina Hundorf 60 10 70 Segel- und Wassersportverein Schweriner Außensee, Hundorf k. A. k. A. 48 Marina Lübstorf (Reha-Klinik) 44 keine 44 Hafen Angelverein Lübstorf 45 Außenlieger, 77 Boxen in Bootsschuppen max. 1 122 Schwimmsteganlage Campingplatz Flessenow nur für Campinggäste 4 nur für Campinggäste Hafen des Wassersport- und Angelvereins Schleibucht, Flessenow 90 k.A. 90 Bootshäuser und Steganlage Brandenfeld am Ostufer k. A. k. A. k. A. Bootssteg beim Ferienpark Retgendorf 25 (10 vermietet, 15 Bootsverleih) 5 (Hausgäste) 30 Ca. 840 Ca. 50 Ca. 890 Hinweis: in dieser Tab. sind nur Bootshäuser von Vereinen berücksichtigt k. A. = z. Zt. keine Angaben möglich ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 22 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Im Rahmen des Regionalen Wassertourismuskonzeptes wurden 2005 für das gesamte Schweriner Seengebiet die Bootsliegeplätze ermittelt, die von touristischen Anbietern angeboten werden. Die Liegeplätze der Angelvereine wurden nicht abgefragt. Das gesamte Schweriner Seengebiet verfügt über rund 130 ausgewiesene Gastliegeplätze sowie weitere 90 Liegeplätze, die nicht extra als Gastliegeplätze ausgewiesen sind (REPPEL + LORENZ et al. 2005). Geht man nun von 220 Gastliegeplätzen aus, machen die Gastliegeplätze am Schweriner Außensee damit einen relativ geringen Anteil (ca. 14 %) der im gesamten Schweriner Seengebiet vorhandenen Gastliegeplätze aus (vgl. Tab. 4). Als Dauerliegeplätze sind im Schweriner Seengebiet ca. 1.000 Dauerliegeplätze (ohne private Bootshäuser) an Vereine und gewerbliche Anlagen ausgewiesen (REGIONALES WASSERTOURISMUSKONZEPT (REPPEL + LORENZ et al. 2005). Bezogen auf die Dauerliegeplätze würde das heißen, dass ungefähr die Hälfte der Dauerliegeplätze am Schweriner Außensee zu vermuten (vgl. Tab. 4) sind. Laut „Regionalem Wassertourismuskonzept Schweriner Seengebiet (REPPEL + LORENZ et al. 2005) gilt dieses Seengebiet nicht als wassertouristisches Zielrevier, sondern wird lediglich als Ergänzungsoption in Verbindung mit den Zielgebieten der mecklenburgischen Groß- und Kleinseen genutzt. Der Bootsverkehr auf dem Schweriner Außensee besteht zum größten Teil aus Ruder- oder Tretbooten sowie kleinen, offenen Motorboote oder offenen Segeljollen, die im Rahmen eines Urlaubs stundenweise genutzt werden und Tages- oder Mehrstundenfahrten von Eignerschiffen am Schweriner See. Das „Regionales Wassertourismuskonzept Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005) besagt, dass nur wenige Bootsurlauber die Kanaldurchfahrt am Paulsdamm nutzen, um aus dem Schweriner Innensee in den Außensee zu gelangen. Der Sportbootverkehr auf dem Schweriner Außensee ist somit hauptsächlich durch den Binnenverkehr, ausgehend von den bestehenden Bootsanlegern, geprägt. Badestellen Badestellen befinden sich an allen am Ufer der Schweriner Seen gelegenen Orten. Die DLRG hat mit einem Vereinshaus an der Marina in Bad Kleinen einen Stützpunkt am Schweriner Außensee. Weitere Badestellen am Schweriner Außensee, die das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert, befinden sich in Flessenow, Hohen Viecheln, Retgendorf und die Badeanstalt Seehof sowie am Campingplatz in Seehof. Angeln Die zulässige Angelnutzung der Seen (über Angelkarten) im FFH-Gebiet zeigt Tab. 1 (Kap. I.1.2.1, Fischerei). Genutzt werden danach 3 Seen und ein Teil des Wallensteingrabens. Im Landkreis Nordwestmecklenburg stehen der Schweriner Außensee und die Döpe und in der Stadt Schwerin der Ziegelsee zum Angeln zur Verfügung. Angelkarten für die Gewässer gibt es bei den jeweiligen Fischereibetrieben, bei den Angelvereinen und dem Landesanglerverband M-V e. V. sowie an den Campingplätzen im Gebiet (www.schwerinersee.de, Recherche TGP 2008/2009). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 23 Angelvereine, die den Schweriner Außensee nutzen, befinden sich in Bad Kleinen, Hohen Viecheln, Seehof, Lübstorf, Rampe, Rubow, Ventschow, Görslow und Wickendorf. Geangelt werden vor allem Aal, Barsch, Blei, Hecht, Rotauge und Zander. Das Angeln auf der Döpe mit 67,6 ha ist nur von einem Boot aus mit Erlaubnis des Bewirtschafters (Fischerei Prignitz) möglich. Grundsätzlich sind die Vorschriften der Verordnung über das Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Döpe vom 11.11.1941. Erweiterung durch Beschluss des Rat des Bezirkes Rostock am 17.11.1972. aktualisiert durch Bestätigung des Rat des Bezirkes Rostock am 13.07.1984 einzuhalten. Der im NSG Ramper Moor gelegene Bereich des Schweriner Außensees ist von der Fischerei inkl. Angelsport ausgenommen (Beschluss des Bezirkstages Schwerin Nr. 21 vom 22.03.1982 zur Festsetzung des Naturschutzgebietes Ramper Moor). Touristen-Fischereischein Seit 2005 können Touristen in Mecklenburg-Vorpommern einen zeitlich befristeten Fischereischein für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erwerben. Mit dem Fischereischein und einer entsprechenden Angelkarte, die vom Pächter oder dem Gewässereigentümer ausgestellt wird, können Urlauber an der Küste und in den Binnengewässern angeln. Das Landesamt für Fischerei sowie die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden sind als örtliche Ordnungsbehörden für die Erteilung dieses Fischereischeins zuständig und kann bei den jeweiligen Ämtern erworben werden (Homepage des Tourismusverbandes Mecklenburg-Schwerin e.V., 2009). Rad- und Wanderwege Wesentliche Rad- und Wanderwegverbindung ist die durchgängige Verbindung um den Schweriner Außensee, wobei Teile der Wegverbindung ufernah als eigenständiger Rad- und Wanderweg, andere Teile auf Straßen mit geringerem Kfz-Verkehr verlaufen. Im Bereich B 104 / Paulsdamm besteht ein Straßen begleitender Radweg. Der teilweise Rückbau der Kreisstraße K1 zwischen Rampe und Retgendorf bereits außerhalb des FFH-Gebietes zur Nutzung als Rad- und Wanderweg ist planfestgestellt. Als beschilderte Radrouten führen z. B. der Radfernweg Hamburg-Rügen, der Westliche Backstein-Rundweg und der Residenzstädte-Rundweg auf der westlichen Seite des Schweriner Außensees entlang. Auf der Ostseite befindet sich ein Teil des Mecklenburgischen Seenrundweges. Darüber hinaus verlaufen um den Schweriner See auch ausgeschilderte Radwanderwege und Touren (ALLGEMEINER DEUTSCHER FAHRRAD-CLUB E. V. 2008 / REGIONALES RADWEGEKONZEPT WESTMECKLENBURG 2002). Besondere Sehenswürdigkeiten Das Schloss Wiligrad am Westufer des Schweriner Außensees stellt im Bearbeitungsgebiet auf Grund seiner Lage in einem großen Buchenwaldgebiet und dem 1896 erbauten Schloss mit Museum und Kunstausstellungen, gelegen an einem Steilhang über dem See mit einem Skulpturenpark sowie diversen weiteren freizeit- und erholungsbezogenen Nutzungen (Cafe, erlebnispädagogische Gruppenunterkunft), eine besondere Sehenswürdigkeit und einen touristischen Anlaufpunkt dar. Für den Schlosspark Wiligrad liegen 2 denkmalpflegerische ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 24 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Zielstellungen vor (BENDFELD, SCHRÖDER, FRANKE 1996 und HARTZ, GARVE 2006/2007). Neben der Historie und dem Bestand sind in diesen beiden Ausarbeitungen Maßnahmen zur Rekonstruktion des Anlagenzustands um 1945 dargestellt. Als Maßnahmen werden u. a. die Wiederherstellung von Sichtbeziehungen, die Sicherung der Uferkante sowie die Umwandlung von vorhandenen Fichtenmonokulturen in Buchenmischwald beschrieben. Die beiden Zielstellungen entsprechen den Bestrebungen des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Schwerin (BBL), der für die landeseigene Parkanlage zuständig ist. I.1.3 Schutzgebiete Nachfolgend sind die im Bereich des FFH-Gebietes ausgewiesenen Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (§§ 23 bis 30 BNatSchG) aufgeführt. Die Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sind in Karte 1b dargestellt. Naturschutzgebiete (NSG) (§ 23 BNatSchG) NSG Döpe (NSG Nr. 19): Das NSG umfasst eine Fläche von 215 ha, die südlich der Bahnlinie Bad Kleinen - Rostock und südöstlich von Hohen Viecheln liegt. Die Unterschutzstellung erfolgte mit Verordnung vom 11.11.1941 sowie eine Erweiterung mit Verordnung vom 17.11.1972 (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003b). Das NSG befindet sich mit der gesamten Fläche im FFH-Gebiet. Das NSG umfasst die 77 ha große Döpe, die Nordostspitze des Schweriner Sees sowie eine schmale Landzunge zwischen beiden Seen. Die Döpe ist ein aus Toteisresten entstandener flacher, durch Nährstoffeinträge eutrophierter, ehemaliger Klarwassersee. Schutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung eines Durchströmungssees mit angrenzenden Schwingröhrichten, Feuchtwiesen und Erlenbruchwäldern. Auf der schmalen Landzunge führt ein öffentlicher Weg, der das Schutzgebiet zwischen Hohen Viecheln und Flessenow quert. Die ehemals ausgedehnten Grünlandflächen zwischen den beiden Seen werden seit 2001 durch den Landschafts- und Kulturpflegeverein „Schweriner Außensee und Umgebung e. V.“ und den NABU, Kreisverband Nordwestmecklenburg/Wismar, durch Entbuschung wieder entwickelt und staatlich geförderte Schafbeweidung gepflegt. In den Herbst- und Wintermonaten finden sich auf der Wasserfläche der Döpe bis zu 6.000 Reiherenten zur Mauser und Rast ein. Das NSG liegt ganzflächig im FFH-Gebiet. Das Befahren der Wasserflächen ist nicht gestattet. NSG Ramper Moor (NSG Nr. 121): Das NSG umfasst eine Fläche von 100 ha nördlich des Paulsdamms (B 104). Das Gebiet ist mit Verordnung vom 10.10.1979 sowie einer Erweiterung mit Verordnung vom 22.03.1982 unter Schutz gestellt (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003b). Das Schutzgebiet befindet sich vollständig im FFHGebiet. Zweck der Unterschutzstellung ist der Schutz und Erhalt eines kalkreichen Verlandungsmoores und gehölzfreier Reste ehemaliger Wiesenflächen über bis zu 10 m mächtigen Seekreideablagerungen des Schweriner Sees. Die Seekreide wurde insbesondere im 19. Jahrhundert abgebaut, was noch heute durch die entstandenen offenen Wasserflächen innerhalb des Moores zu erkennen ist. Nach Aufgabe der bis 1958 durchgeführten extensiven Streuwiesennutzung haben sich auf diesen Flächen durch Sukzession Weidengebüsche ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 25 entwickelt. Kleinere Flächen werden durch Pflegemaßnahmen offen gehalten. Der überwiegende Teil der Halbinsel ist mit Erlenbruchwald bestanden. Das gesamte NSG einschließlich der Uferzone sowie die eingeschlossenen Wasserflächen sind für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Für das Wickendorfer Moor ist zum Erhalt der weitgehend ungestörten, naturnahen Moorlandschaft im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan (GLRP) für die Planungsregion Westmecklenburg (LUNG 2008) die Ausweisung als NSG vorgeschlagen. Landschaftsschutzgebiete (LSG) (§ 26 BNatSchG) Durch die LSG-VO wurde die Meldung des SPA DE 2235-402 Schweriner Seen in nationales Naturschutzrecht umgesetzt. LSG Schweriner Innensee und Ziegelaußensee- Landeshauptstadt Schwerin (LSG Nr. 138a): Das LSG auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin umfasst eine Fläche von ca. 4.430 ha und wurde durch Verordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom 5. April 2005 unter Schutz gestellt, davon befinden sich ca. 88 ha innerhalb des FFH-Gebietes. Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Mollusken- und Fischfauna sowie gut ausgebildeter Unterwasservegetation. Weiterhin ist die Erhaltung und Wiederherstellung von Feuchtgrünland mit spezifischem Pflegemanagement sowie die Erhaltung und Entwicklung von störungsarmen Röhrichten stehender und fließender Gewässer als Schutzzwecke genannt. Weiterhin sind als Schutzzweck der Erhalt und die Verbesserung von Lebensraumbedingungen typischer Vogelarten sowie von Brutvogelarten, die in besonders bedeutsamen Größenordnungen vorkommen oder als global gefährdetet anzusehen sind bzw. im Sinne einer repräsentativen Kulisse der EU-Vogelschutzgebiete Bedeutung besitzen genannt. Es sind dies Vogelarten wie Graugans, Schellente, Teich-, Schilf- und Drosselrohrsänger, Haubentaucher, Kranich, Rohrdommel, Schnatterente, Löffelente, Eisvogel, Seeadler, Wachtelkönig, Kolbenente, Schwarzmilan, Neuntöter, Weißstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Rohrweihe Schwarzspecht, Mittelspecht, Sperbergrasmücke und Zwergschnäpper. Die Erhaltung und Verbesserung von Bedingungen für wandernde bzw. umherstreifende Vogelarten wie Saat- und Blässgans, Sing- und Zwergschwan, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente und Blässhuhn werden ebenfalls als Schutzzweck genannt. Nach § 5 der Schutzgebietsverordnung sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern, den Naturhaushalt schädigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. LSG Schweriner Außensee (Landkreis Nordwestmecklenburg) (LSG Nr. 138b): Das LSG auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg umfasst eine Fläche von ca. 8.030 ha und wurde mit Verordnung vom 26.05.2005 unter Schutz gestellt (erste Änderung ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 26 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore der VO über das LSG „Schweriner Außensee“ vom 18.12.2008), davon befinden sich ca. 3.754 ha im FFH-Gebiet. Das LSG stellt einen typischen Ausschnitt des Naturraumes Höhenrücken mit Seenplatte dar. Zentrale Landschaftselemente sind der Schweriner Außensee mit seinen Uferbiotopen sowie die umgebene Landschaft mit dem durch die Eiszeit geprägtem flachwelligem bis hügeligem Relief. Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung und die Verbesserung von Lebensraumbedingungen für Brutvögel wie Seeadler, Rohrdommel, Schwarzmilan, Rotmilan, Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Kranich, Schwarzspecht, Mittelspecht, Sperbergrasmücke, Zwergschnäpper, Wachtelkönig, Eisvogel, Haubentaucher, Kolbenente und Neuntöter sowie die Erhaltung und Verbesserung von Bedingungen für wandernde bzw. umherstreifende Vogelarten wie Saat- und Blässgans, Sing- und Zwergschwan, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente und Blässhuhn. Nach § 5 der Schutzgebietsverordnung sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn sie den Naturhaushalt schädigen oder das Landschaftsbild verunstalten. LSG Schweriner Seenlandschaft - Landkreis Parchim (LSG Nr. 138c): Das LSG auf dem Gebiet des Landkreises Parchim umfasst eine Fläche von ca. 8.260 ha und wurde mit Verordnung vom 6.4.2005 unter Schutz gestellt (zweite Änderung der VO über das LSG „Schweriner Seenlandschaft - Landkreis Parchim“ vom 20.10.2008), davon befinden sich ca. 143 ha im FFH-Gebiet. Dieses LSG grenzt östlich des Schweriner Sees an das LSG 138b Schweriner Außensee an. Die eiszeitlich geprägte Landschaft ist durch eine großflächige Agrarlandschaft geprägt, die durch Seen und Waldgebiete, Feldgehölze, Trocken- und Magerrasen sowie Alleen und Hecken strukturiert wird. Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung und die Verbesserung von Lebensraumbedingungen für Brutvögel wie Seeadler, Rohrdommel, Schwarzmilan, Rotmilan, Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Kranich, Schwarzspecht, Mittelspecht, Sperbergrasmücke, Zwergschnäpper, Wachtelkönig, Eisvogel, Haubentaucher, Kolbenente und Neuntöter sowie die Erhaltung und Verbesserung von Bedingungen für wandernde bzw. umherstreifende Vogelarten wie Saat- und Blässgans, Singund Zwergschwan, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente und Blässhuhn. Verboten sind u. a. nach § 5 der Schutzgebietsverordnung alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn sie den Naturhaushalt schädigen oder das Landschaftsbild verunstalten können. Zwischen Bad Kleinen und Hohen Viecheln grenzt das LSG Wallensteingraben (LSG Nr. 056a) an das LSG Schweriner Außensee (Landkreis Nordwestmecklenburg) (LSG Nr. 138b) an und liegt außerhalb des Bearbeitungsgebietes. Naturdenkmal (§ 28 BNatSchG) Naturdenkmale stehen als Einzelschöpfungen der Natur u. a. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen unter besonderem Schutz (§ 28 Abs. 1 BNatSchG). Verboten sind u. a. nach § 28 Abs. 2 BNatSchG die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals führen können. Die nachstehende Tab. 5 zeigt die geschützten Naturdenkmale im FFH-Gebiet. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Tab. 5: 27 Naturdenkmale (§ 28 BNatSch) im FFH-Gebiet. Landkreis Gemeinde Baumart Lagebeschreibung NWM Hohen Viecheln 4 Eichen 400 m nordöstlich Bad Kleinen, südlich der Bahnlinie nach Bützow Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 29 BNatSchG) Geschützte Landschaftsbestandteile sind im FFH-Gebiet nicht ausgewiesen. Übersicht über die gesetzlich geschützten Biotope nach § 20 NatSchAG M-V als FFH-Lebensraumtypen Die im FFH-Gebiet liegenden gemeldeten LRT sind den Kategorien des gesetzlichen Biotopschutzes nach § 20 NatSchAG M-V und § 30 BNatSchG zugeordnet (s. Tab. 6). In der kartografischen Darstellung werden diese nicht gesondert hervorgehoben, weil sie gleichzeitig durch die LRT abgedeckt sind. Tab. 6: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz. EU-Code LRT Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 20 NatSchAG M-V Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen stehende Kleingewässer bis zu 1 ha Wasserfläche jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer Sölle, Torfstiche einschließlich Ufervegetation Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions stehende Kleingewässer bis zu 1 ha Wasserfläche, Altwässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Sölle Verlandungsbereiche stehender Gewässer Torfstiche einschließlich Ufervegetation Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche 3160 Dystrophe Seen und Teiche Torfstiche und stehende Kleingewässer bis zu 1 ha Wasserfläche jeweils einschließlich der Ufervegetation Verlandungsbereiche stehender Gewässer Naturnahe Moore, Sölle Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 28 EU-Code Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore LRT Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 20 NatSchAG M-V Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion naturnahe und unverbaute Bachund Flussabschnitte, Quellbereiche jeweils einschließlich der Ufervegetation natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Trocken- und Magerrasen Trockenrasen 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) seggen- und binsenreiche Nasswiesen seggen- und binsenreiche Nasswiesen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) - - 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore naturnahe Moore, Röhrichtbestände und Riede Moore, Sümpfe, Röhrichte 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Röhrichtbestände und Riede Moore, Sümpfe, Röhrichte 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Quellbereiche einschließlich der Ufervegetation Quellbereiche 7230 Kalkreiche Niedermoore naturnahe Moore, Röhrichtbestände und Riede Moore, Sümpfe, Röhrichte 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) - - 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) - Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und naturnahe Bruch-, Sumpf- und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Auwälder (ab einer Flächengröße Alnion incanae, Salicion albae) von 5 000 m²) Bruch-, Sumpf- und Auwälder ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore I.2 29 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) I.2.1.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL In Tab. 7 sind die im SDB (Stand 05/2004) für das FFH-Gesamtgebiet der Europäischen Kommission mitgeteilten Vorkommen von LRT mit Flächenangaben einschließlich der Bewertungen des Erhaltungszustands sowie die aktuell ermittelten Größen und Bewertungen für das FFH-Gebiet dargestellt. Die aktuelle Flächengröße und der aktuelle Erhaltungszustand spiegeln die Ergebnisse der Bestandsaufnahme im FFH-Gebiet wieder. Auf Grundlage der Binnendifferenzierung wurden alle FFH-LRT im FFH-Gebiet auf ihr Vorkommen und richtige Ansprache im Gelände überprüft (s. Fachleitfaden „Managementplanung in Natura 2000 Gebieten“, Version 1.5, Stand Januar 2008, Teil II, Pkt 3.1). Nach der Kartierung konnten auf der Grundlage der vorgegebenen Kartier- und Bewertungsvorschriften nicht alle LRT-Flächen bestätigt werden (s. Tab. 8), insbesondere auch, weil zu vermuten ist, dass zum Referenzzeitpunkt angegebene LRT-Flächen nicht vorhanden waren („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). Die LRT 6210, 7210* und 7220* wurden bei den aktuellen Kartierungen im FFH-Gebiet neu nachgewiesen. Bestimmend bei der Aggregation der Teilbewertungen zum Erhaltungszustand auf Gebietsebene ist jeweils die Kategorie mit den überwiegenden Flächenanteilen, es sei denn die Kategorie C hat Flächenanteile von > 25 %. In diesem Fall ist C bestimmend. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten LRT maßgeblich. Die LRT mit Angabe der Bewertung der Teilflächen sind in Karte 2a / 2b dargestellt. Die Bearbeitung der LRT wurde auf Grundlage der Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände unter Berücksichtigung der FFH-LRT (StAUN SN 22.08.2008) durchgeführt. Im Zeitraum Mai – September 2008 erfolgte die Kartierung der LRT 3140, 3150, 3160, 3260, 7140 und 7230 im Teilgebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Parchim. Im Herbst 2009 wurden ergänzende Kartierungen der LRT 6210, 6230, 6410, 6510, 7210* sowie 7230 durchgeführt. Eine Bearbeitung der auf das Stadtgebiet von Schwerin entfallenden Gebietsanteile erfolgte zwischen Juni und August 2010 mit der Kartierung der LRT 3140, 3150, 6410, 6510 und 7230. Orientiert an der Eingabemaske von MVBIO 4.0 wurde eine eigene Tabellenmaske als Ersatzvariante erstellt und dort die Daten der Kartierung eingegeben. Diese Tabelle ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die handschriftlich ausgefüllten Biotopkartierbögen der LRT des Anhang I der FFH-RL sind der Anlage 6 zu entnehmen. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 30 Tab. 7: Gemeldete Vorkommen von Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I der FFH-RL (Kennzeichnung der prioritären LRT mit *). 1 2 3 4 5 6 EUCode LRT Flächengröße (ha) lt. Binnendiffernzierung Erhaltungszustand lt. SDB Flächengröße (ha) 2 aktuell Erhaltungszustand 3 aktuell 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3.636 C 3.637,6 C 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 3,3 C 3,3 C 3160 Dystrophe Seen und Teiche 2,3 B 0,8 B 0,4 C 4 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 0,4 B 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) 05 - 0,58 C 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 3,6 B 4,41 C 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 2,0 B 2,94 B 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 2,7 B 2,7 B 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae 05 - 1,25 B 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) 05 - 0,006 A C 6 C 7230 Kalkreiche Niedermoore 19,1 Summe Gewässer- und Offenland-LRT 3.669,4 9,99 3.663,976 Wald-LRT: nachrichtliche Übernahme (nur Wald-LRT im FFH-Gebiet) aus dem Managementplan Teilbereich Wald, Stand November 2007. 3 Für den Schweriner Außensee, den Ziegelaußensee und die Döpe (LRT 3140) ist der aktuelle Erhaltungszustand anhand von Makrophytenuntersuchungen (LU M-V 2007e, 2007f; Seenkartierung 2007, s. Kap. I.3.1.1) bewertet worden. 4 Nach der jetzt gültigen Bewertungsvorschrift wäre der Erhaltungszustand „C“, da zum Referenzeitpunkt die Querbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes bereits vorhanden waren. 5 Die LRT 6210, 7210* und 7220* sind im SDB nicht ausgewiesen, waren aber zur Referenzzeitpunkt bereits vorhanden und wurden bei den Kartierungen zum Managementplan erfasst. 6 Zum Referenzzeitpunkt waren von den in der Binnendifferenzierung dargestellten 8 Teilflächen des LRT 7230 4 Teilflächen in einer Größe von 1,68 ha bereits nicht mehr vorhanden (Schilfröhricht und Weidengebüsch). Die weiteren Teilflächen im Ramper Moor sind aufgrund der unmittelbar nach der Nutzungsaufgabe in den 1950er Jahren einsetzenden Verbuschung nur in einer deutlich geringeren Größe vorhanden (s. Kap. I.3.1.3 und Tab. 8). 2 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 31 1 2 3 4 5 6 EUCode LRT Flächengröße (ha) lt. Binnendiffernzierung Erhaltungszustand lt. SDB Flächengröße (ha) 2 aktuell Erhaltungszustand 3 aktuell 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 223,0 B 88,52 7 B 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (TilioAcerion) 0,6 B 0,56 B 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 0,7 C 0 - Summe Wald-LRT Summe Flächengröße gesamt (Gewässer-, Offenland-, Wald-LRT) 224,3 89,08 3.893,7 3.753,06 Mit ca. 3.753 ha werden 85 % des FFH-Gebietes von FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL eingenommen. Die LRT der Gewässer und des Offenlandes sowie deren Bewertung sind in Karte 2a / 2b dargestellt. Die Wald-LRT sind als nachrichtliche Übernahme aus dem Managementplan, Teilbereich Wald ebenfalls in Karte 2a / 2b differenziert dargestellt. Im Rahmen der Meldung 2004 8 an die Europäische Kommission wurden im SDB für das gesamte FFH-Gebiet 12 LRT (davon 3 prioritäre LRT) des Anhangs I der FFH-RL mitgeteilt. Im Ergebnis der Informationsveranstaltungen zum Managementplan sowie aus den Planfeststellungsunterlagen zur A 14 lagen erst nach Abschluss der Kartierarbeiten im Jahr 2008 Informationen zum Vorkommen weiterer LRT des Anhangs I der FFH-RL im FFHGebiet vor. Für diese LRT sowie für die LRT innerhalb des Teilgebietes der Landeshauptstadt Schwerin wurden im Jahr 2009 und 2010 weitere Kartierarbeiten im Gelände durchgeführt und auf folgenden Flächen zusätzliche LRT bestätigt (s. Karte 2a / 2b). - LRT 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) im NSG „Döpe“ südlich der Bahnlinie Bad Kleinen – Bützow, angrenzend auf der Böschung, nordöstlich des Döpeweges. - LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) - zwischen Nordufer Hohen Viechelner Bucht und Döpe, südlich der Bahnlinie und östlich des Döpeweges sowie im Wickendorfer Moor westlich des Langen Grabens. Die aktuelle Flächengröße beträgt insgesamt 105,96 ha. Die Differenz (16,88 ha) befindet sich außerhalb des FFH-Gebietes. 8 2006 erfolgten in Einzelfällen Aktualisierungen des SDB. 7 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 32 - LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Arrhenatherion, Brachyopodio-Centaureion nemoralis) unmittelbar südlich an Bahnlinie Bad Kleinen – Bützow angrenzend auf der Böschung, nordöstlich des Döpeweges. - LRT 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae – in der Teilfläche 3140-2 „Döpe“ gelegene Vegetationsbestände, die zum LRT 7210* gehören. - LRT 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) - die 2010 kartierte Fläche liegt im Steiluferbereich zum Schweriner See unterhalb des Jagdschlosses Wiligrad. Es handelt sich bei dem ausgegrenzten und bewerteten LRT um eine Fläche unterhalb der gefassten Elisabethquelle (GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 2010). Im Zuge der Kartierarbeiten in den Jahren 2009 und 2010 konnten einige Verdachtsflächen nicht bestätigt werden. Anhand der Vegetationsaufnahmen konnten diese Verdachtsflächen keinem LRT zugeordnet werden. Verdachtsfläche des LRT 7210* bzw. 7230 Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code 7210*)– nördlich der Buerwischen im Grauweidengebiet ca. 1.400 m nördlich von Flessenow. Die ca. 2.500 m² große Fläche ist zu über 60% mit Grauweiden bewachsen und wird auch von diesen umgeben. Einzelne Schneide-Bulte oder Arten, wie das Blutauge zeugen auf kleinen Freiflächen von höheren Wasserständen in den letzten Jahrzehnten. Der aktuelle Zustand der Fläche zeigt eine zunehmende Sukzession und Verbuschung mit Grauweiden aufgrund gefallener Wasserstände und der dadurch beginnenden Mineralisierung und Phosphorfreisetzung des Torfkörpers. Nach den Angaben der Kartier- und Bewertungsvorschrift für Offenland-LRT ist das Schneide-Vorkommen auf über 25 % der Fläche und das Vorkommen lebensraumtypischer Vegetation auf über 50 % der Fläche notwendig, um ein signifikantes Vorkommen dieses LRT 7210*zu begründen. Der LRT soll dominierend von Schneide-Beständen geprägt sein. Eine Zuordnung zum LRT kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) wird aufgrund des hohen Anteils von Grauweiden und der nur geringen Anteile besonders charakteristischer Pflanzenarten nicht vorgenommen. Neben der Schneide sind nur Sumpf-Reitgras und Geflügeltes Johanniskraut in geringer Deckung bzw. Individuenzahl vertreten. Die Kartierung ergab aufgrund der fehlenden Artendiversität und der unzureichenden Deckung der charakteristischen Arten, dass keine entsprechenden LRT vorliegen. Verdachtsfläche des LRT 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden - nördlich Buerwischen im Waldgebiet ca. 1.600 m nördlich von Flessenow. Die ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 33 Fläche ist lediglich 200 m² groß und leistet aktuell keinen Beitrag für das Netz Natura 2000. Das Vorkommen ist nicht signifikant. Verdachtsflächen der LRT 7140 und 7230 Die Verdachtsflächen von Übergangs- und Schwingrasenmooren (EU-Code 7140) und kalkreichen Niedermooren (EU-Code 7230) im Bereich der Döpe konnten nach wasserseitigen Kartierarbeiten und intensiven landseitigen Geländebegehungen nicht bestätigt werden. Aus pflanzensoziologischer Sicht wäre die Abfolge von kalkreichen Sümpfen mit Cladium mariscus, Röhrichtbeständen, Übergangs- und Schwingrasenmoore und kalkreichen Niedermooren denkbar gewesen. An der Döpe prägen überwiegend Röhrichte und Teile von kalkreichen Sümpfen die Uferbereiche des Gewässers. Am Westufer schließen Erlenbruchwälder im Westen und im Norden und Süden dominieren Grauweiden-Gebüsche mit Schilf und Großseggen die Ufer und semiaquatischen Übergangszonen der Döpe. Verdachtsfläche des LRT 7210* bzw. 7230 Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code 7210*) – Ufer des Ziegelaußensees sowie ehemalige Torfstiche des Wickendorfer Moores: Die Röhrichte des Ziegelaußensees werden von Schilf dominiert. Auch in den ehemaligen Torfstichen werden die Röhrichte ausschließlich durch Schilf gebildet. Schneideried ist nicht vorhanden, so dass keine Zuordnung zum LRT 7230* vorgenommen werden konnte. Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) - nördlich des Paulsdammer Weges: Eine Zuordnung zum LRT Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) wird aufgrund des hohen Anteils von Land-Schilf und des nur sehr geringen Anteils besonders charakteristischer Pflanzenarten nicht vorgenommen. Aus diesem LRT ist lediglich Sumpf-Reitgras in geringer Deckung bzw. Individuenzahl vertreten. Die Kartierung ergab aufgrund der fehlenden Artendiversität und der unzureichenden Deckung der besonders charakteristischen Arten, dass kein entsprechender LRT vorliegt. Auf Grundlage der Binnendifferenzierung wurden alle FFH-LRT im FFH-Gebiet auf ihr Vorkommen und richtige Ansprache im Gelände überprüft. Nach der Kartierung konnten auf der Grundlage der vorgegebenen Kartier- und Bewertungsvorschriften nicht alle LRT-Flächen bestätigt werden, insbesondere auch, weil zu vermuten ist, dass zum Referenzzeitpunkt angegebene LRT-Flächen nicht vorhanden waren („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). Die nachfolgende Tab. 9 stellt diese nicht bestätigten LRT-Teilflächen in Übersichtsform dar und erläutert die Gründe für die Nichtbestätigung. Die Flächen sind in den Abb. 2 bis Abb. 5 dargestellt. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 34 Tab. 8: Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes, welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). 1 2 3 4 5 Als LRT des Anhangs II der FFH-RL nach Binnendifferenzierung kartierte Fläche Eigene Nummerierung Fläche (ha) aktuell Erläuterung (Parameter, die zur Bewertung geführt haben, dass Fläche kein LRT) Aufprägung zum Referenzzeitpunkt 3140 1 0,03 nördlich Flessenow; liegt außerhalb FFH-Gebiet vorhanden 3140 2 0,22 Ramper Moor; durch Graben hydrologisch Anschluss an Schweriner Außensee, deshalb 3140-1-C zugerechnet vorhanden 3150 3 0,32 Insel Lieps; stark ausgetrocknet, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 4 0,25 Wiligrader Wald, südöstlich Neu Lübstorf; wenig Wasser, tlw. verlandet, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 5 0,08 Wiligrader Wald, westlich des Grandberg; beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 6 0,26 Wiligrader Wald, nordwestlich Wiligrad; kaum Wasser, tlw. verlandet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 7 0,02 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; wenig Wasser, beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 8 0,02 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; beschattet, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 9 0,02 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; wenig Wasser, beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 10 0,09 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; kaum Wasser, tlw. verlandet; nach Binnendifferenzierung 0,25 ha, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 11 0,06 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; beschattet, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 12 0,03 Wiligrader Wald, westlich Wiligrad; wenig Wasser, Müll, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 13 0,03 Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf; wenig Wasser, beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 14 0,02 Wiligrader Wald, nördlich Lübstorf; wenig Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 15 0,02 an der B 106, nördlich Lübstorf; wenig Wasser, tlw. verlandet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 16 0,03 Wiligrader Wald, nordwestlich Wiligrad; Gewässer degradiert, komplett zugewachsen, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 17 0,04 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; Restwasserloch < 25 m² Wasserfläche, keine LRT-typische Vegetation Kein LRT ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 35 1 2 3 4 5 Als LRT des Anhangs II der FFH-RL nach Binnendifferenzierung kartierte Fläche Eigene Nummerierung Fläche (ha) aktuell Erläuterung (Parameter, die zur Bewertung geführt haben, dass Fläche kein LRT) Aufprägung zum Referenzzeitpunkt ausgebildet 3150 18 0,03 Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad; kein Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 19 0,04 Wiligrader Wald, südöstlich Neu Lübstorf; Gewässer degradiert, komplett zugewachsen, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 20 0,05 Wiligrader Wald, südöstlich Neu Lübstorf; kein Wasser, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 21 0,13 Wiligrader Wald, südöstlich Grandberg; kein Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 22 0,02 Wiligrader Wald, südlich Grandberg; kleiner Erlenbruch; keine offene Wasserfläche, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 23 0,05 Wiligrader Wald, südlich Grandberg; wenig Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 24 0,01 Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf; kein Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 25 0,02 Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf; kein Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 26 0,04 Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf; Restwasserloch < 25 m² Wasserfläche, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 27 0,02 Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf; wenig Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 28 0,03 Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf; Restwasserloch < 25 m² Wasserfläche, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 29 0,05 Wiligrader Wald, nördlich Lübstorf; wenig Wasser, keine LRT-typische Vegetation aufgebildet Kein LRT 3150 30 0,02 Wiligrader Wald, nördlich Lübstorf; existiert nicht, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 31 0,12 Wiligrader Wald, südwestlich Grandberg; kein Wasser, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 32 0,05 Wiligrader Wald, südwestlich Grandberg; existiert nicht, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 33 0,02 Wiligrader Wald, südwestlich Grandberg; existiert nicht, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 34 0,02 südwestlich Neu Lübstorf; Gewässer degradiert, total beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet Kein LRT ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 36 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 2 3 4 5 Als LRT des Anhangs II der FFH-RL nach Binnendifferenzierung kartierte Fläche Eigene Nummerierung Fläche (ha) aktuell Erläuterung (Parameter, die zur Bewertung geführt haben, dass Fläche kein LRT) Aufprägung zum Referenzzeitpunkt 3150 35 0,03 südwestlich Neu Lübstorf; Gewässer degradiert, komplett zugewachsen, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 36 0,03 an der B 106, nördlich Lübstorf; Gewässer degradiert, komplett zugewachsen, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 37 0,02 westlich Wedebruch; Gewässer degradiert, komplett zugewachsen Kein LRT 3150 38 0,02 liegt im Wedebruch; kein Wasser, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet Kein LRT 3150 39 0,002 nördlich Flessenow, Buerwischen; bereits außerhalb FFH-Gebiet vorhanden 3150 40 0,06 stark nährstoffbelasteter Oxidationsteich vom Hotel Frankenhorst; keine LRTtypische Vegetation ausgebildet kein LRT 3150 41 0,04 stark nährstoffbelasteter Oxidationsteich vom Hotel Frankenhorst; keine LRTtypische Vegetation ausgebildet kein LRT 3160 42 1,5 östlich Neu Lübstorf und der Bahnlinie; beschattet, kaum Wasser, stark verlandet, keine LRT-typische Vegetation ausgebildet, Erlenbruch kein LRT 6410 43 0,75 südliches Wickendorfer Moor; Weidengebüsch und Schilf-Landröhricht ohne besonders charakteristische Pflanzenarten des LRT 6410 keine LRT 7230 44 4,85 nordöstliches Ramper Moor; Weidengebüsch im Übergangsbereich zwischen LRT und Erlenbruch, Verbuschung hat nach Aufgabe der Nutzung Ende der 1950er Jahre eingesetzt; zum Referenzzeitpunkt bereits kein LRT. kein LRT9 7230 45 0,12 Ramper Moor; Weidengebüsch im Übergangsbereich zwischen LRT und Erlenbruch, Verbuschung hat nach Aufgabe der Nutzung Ende der 1950er Jahre eingesetzt, zum Referenzzeitpunkt bereits kein LRT. kein LRT20 7230 46 1,0 südliches Ramper Moor; Weidengebüsch im Übergangsbereich zwischen LRT und Erlenbruch Verbuschung hat nach Aufgabe der Nutzung Ende der 1950er Jahre eingesetzt, zum Referenzzeitpunkt bereits kein LRT. kein LRT20 7230 47 1,5 südöstliches Ramper Moor; Weidengebüsch im Übergangsbereich zwischen LRT und Erlenbruch, Verbuschung hat nach Aufgabe der Nutzung Ende der 1950er Jahre eingesetzt, zum Referenzzeitpunkt bereits kein LRT. kein LRT20 7230 48 0,68 westliches Ramper Moor; keine LRT- kein LRT20 9 In Abb. 3 ist der gesamte in der Binnendifferenzierung ausgewiesene LRT dargestellt. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 37 1 2 3 4 5 Als LRT des Anhangs II der FFH-RL nach Binnendifferenzierung kartierte Fläche Eigene Nummerierung Fläche (ha) aktuell Erläuterung (Parameter, die zur Bewertung geführt haben, dass Fläche kein LRT) Aufprägung zum Referenzzeitpunkt typische Vegetation ausgebildet; reines Schilfröhricht im Südwesten des Ramper Moores (unmittelbarer Uferbereich des Schweriner Sees) 7230 49 0,71 Ramper Moor; Weidengebüsch ohne besonders charakteristische Pflanzenarten des LRT 7230. kein LRT 7230 50 0,17 Weidengebüsch im östlichen Teil des Wickendorfer Moores ohne besonders charakteristische Pflanzenarten des LRT 7230 kein LRT 7230 51 0,11 Weidengebüsch und Schilf-Landröhricht im südlichen Teil des Wickendorfer Moores ohne besonders charakteristische Pflanzenarten des LRT 7230 kein LRT ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 38 Abb. 2: Teilgebiet Insel Lieps und Flessenow mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Abb. 3: 39 Teilgebiet Ramper Moor mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). Bei den Flächen Nr. 44 bis 47 sind Teilflächen weiterhin als LRT kartiert. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 40 Abb. 4: Teilgebiet Wiligrader Wald mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Abb. 5: 41 Teilgebiet Wickendorfer Moor mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 42 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore I.2.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL In Tab. 9 sind die lt. SDB für das FFH-Gebiet gemeldeten und aktuell ermittelten Arten des Anhangs II der FFH-RL dargestellt. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten Arten maßgeblich. Abweichungen zwischen Meldung und aktueller Erfassung werden im Zuge der Berichte nach Art. 17 FFH-RL der Europäischen Kommission mitgeteilt. Wie Tab. 9 zeigt, weicht nur der Erhaltungszustand der Habitate für die Schmale Windelschnecke (laut SDB „A“) vom aktuellen Zustand („C“) ab. Die Kartierung und Bewertung der Habitatelemente und der Arten des Anhangs II der FFH(Anlage zum Fachleitfaden RL erfolgte gemäß Leistungsbeschreibung 10 „Managementplanung in Natura 2000 Gebieten“, Version 1.5, Stand Januar 2008). Die Schmale und Bauchige Windelschnecke wurde im Zeitraum August - September 2008 auf 6 Kartierflächen pro Art (0,85 ha - 4,5 ha) beprobt. Die Große Moosjungfer wurde im Zeitraum Mai - Juli 2008 auf 9 Probeflächen (0,05 ha 0,7 ha) sowie im Juli – August 2010 auf 2 weiteren Probeflächen (0,22 ha – 1,98 ha) im Wickendorfer Moor kartiert. Für drei dieser Probeflächen (nördlich der Döpe und im Heidmoor) wurde die Art nachgewiesen. Die zur Kartierung durch den Auftraggeber vorausgewählten 10 Probeflächen wurden überprüft und teilweise gestrichen, weil sie als nicht geeignet erschienen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden sie durch andere Kartierflächen ergänzt. (s. Anlage 5). Die Kartierungsergebnisse der Schmalen Windelschnecke, Bauchigen Windelschnecke und der Großen Moosjungfer befinden sich in DBMonArt11 (s. Anlage 1). Nach Vorkommen der Rotbauchunke wurde im Zeitraum Mai - September 2008 in allen potenziellen Habitaten der FFH-Teilgebiete in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Parchim gem. Leistungsbeschreibung für die Art gesucht. Weitere Kartierungen wurden im Juni und Juli 2010 für das FFH-Teilgebiet im Stadtgebiet Schwerin an 4 Gewässern durchgeführt. Aufgrund ungeeigneter Habitatstrukturen (überwiegend starke Beschattung, Gewässer auf der Insel Lieps nicht wasserführend und keine Wasservegetation) konnte die Art im Rahmen der aktuellen Kartierungen im Gebiet nicht nachgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der Sukzessionsgeschwindigkeit wird eingeschätzt, dass auch zum Referenzzeitpunkt im FFH-Gebiet keine geeigneten Habitate für die Rotbauchunke vorhanden waren. In den Buerwischen nördlich von Flessenow wurden am 21.5.2010 mindestens 3 rufende Rotbauchunken verhört (mündl. Mitt. Herr Strache, StALU Westmecklenburg, 03.09.2010). Die Polderwiesen waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund des ungewöhnlich hohen Wasserspiegels im Schweriner See flach überflutet, stellen aber kein typisches Habitat der Art dar. Leistungsbeschreibung Schmale Windelschnecke, Stand 30.11.2007; Leistungsbeschreibung Bauchige Windelschnecke, Stand 02.12.2007; Leistungsbeschreibung Große Moosjungfer, Stand 20.02.2008; Leistungsbeschreibung Rotbauchunke und Kammmolch, Stand 24.01.2008; Leistungsbeschreibung Biber und Fischotter, Stand 02.09.2010. 11 Artenmonitoring-Datenbank des LUNG M-V. 10 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 43 Die Zuarbeit des LUNG M-V zur Teichfledermaus steht noch bis zu einem unbestimmten Termin aus. Die Teichfledermaus wurde ebenfalls bei den Kartierungen zur UVS Nordumgehung Schwerin im Wickendorfer Moor nachgewiesen (mdl. Mitt. Hr. Fieseler, Pöyry ibs GmbH 26.08.2010). Diese Art nutzt Räume mit niedriger Vegetation im Wickendorfer Moor sowie die Wasserflächen an der Seewarte als Jagdlebensraum (BINNER 2010). Für den Fischotter wurden Daten der letzten 10 Jahre ausgewertet (BINNER 2001, 2004; LUNG M-V 2008). Tab. 9: Lt. Standard-Datenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet gemeldete Vorkommen und aktuell im FFH-Gebiet ermittelte Arten des Anhangs II der FFH-RL (Kennzeichnung der prioritären Arten mit *) (k.A. – keine Angaben). 1 2 3 4 5 6 EUCode Art Status lt. SDB Populationsgröße lt. SDB Erhaltungszustand der Habitatelemente lt. SDB Erhaltungszustand der Habitatelemente aktuell 1014 Schmale Windelschnecke Nichtziehend Einzeltiere häufig (i C) 1016 Bauchige Windelschnecke Nichtziehend Einzeltiere vorhanden (i P) B B 1042 Große Moosjungfer Nichtziehend Einzeltiere vorhanden (i P) B B 1166 Kammmolch k. A. k. A. k. A. A 1188 Rotbauchunke Nichtziehend Einzeltiere i 51 – 100 B Aktuell im Gebiet nicht nachgewiesen13 1318 Teichfledermaus Nichtziehend Einzeltiere vorhanden (i P) B Zuarbeit LUNG M-V fehlt 1355 Fischotter Nichtziehend Einzeltiere selten (i R) B14 C A 12 C Im Rahmen der Meldungen 2004 (2006 15) an die Europäische Kommission wurden im SDB für das gesamte FFH-Gebiet 6 Arten des Anhangs II der FFH-RL (davon keine prioritären Arten) mitgeteilt. Der Bewertung im SDB lag die jetzt gültige Bewertungsvorschrift noch nicht zugrunde. Der Nachweis aus dem Jahr 2010 im Polder Flessenow wurde nicht zur Bewertung des Erhaltungszustandes herangezogen, da er außerhalb der regulären Kartierungen entstand und kein typisches Habitat betrifft. 14 Nach der gültigen Bewertungsvorschrift (Version 2.2 vom 02.09.2010) wäre der Erhaltungszustand „C“, da bereits zum Referenzzeitpunkt die nicht ottersichere Reusenfischerei ausgeübt wurde. Dies trägt maßgeblich zur Bewertung des ungünstigen Erhaltungszustandes bei. 12 13 15 2006 erfolgten in Einzelfällen Aktualisierungen des SDB. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 44 Für den Eisenbahnstreckenabschnitt Carlshöhe - Bad Kleinen wurden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Ausbau des Streckenabschnittes im Frühjahr 2009 Kartierungen von Amphibien durchgeführt (DIPL.-ING. WALTER NORMANN – LANDSCHAFTSARCHITEKT 2009). Dabei wurden zwischen Neu Lübstorf und Lübstorf unmittelbar neben der Bahnstrecke in temporär wasserführenden Gräben insgesamt über 20 adulte Individuen des Kammmolches beobachtet bzw. in Molchreusen gefangen. Reproduktionsnachweise konnten jedoch nicht erbracht werden, weil die Gewässer im Sommer vollständig austrocknen. Die Fundorte sind in Karte 2a / 2b dargestellt. Aufgrund der Kammmolchfunde im FFH-Gebiet wurde im August 2009 zusätzliche Kartierungen an 3 Kleingewässern im Wiligrader Wald bzw. südwestlich von Neu Lübstorf Fundorten sowie im Zeitraum Juni bis August 2010 an 2 Gewässern im Wickendorfer Moor durchgeführt. 2 weitere Gewässer östlich von Frankenhorst (Oxidationsteiche), stellten sich als ungeeignet für den Kammmolch heraus, da sie sehr stark nährstoffbelastet sind und wurden daher nicht bekeschert. Im Kleingewässer bei Wiligrad (LRT-Nr. 3150-4) wurde eine Larve gekeschert (Kammmolchvorkommen Nr. 1166-1) und damit der Reproduktionsnachweis in diesem Gewässer erbracht. Die Habitatqualität wird mit A (hervorragend) und die Beeinträchtigungen mit A (keine bis geringe Beeinträchtigungen) beurteilt. Insgesamt ist der Erhaltungszustand als hervorragend („A“) zu bewerten. In den anderen, potenziell geeigneten Kleingewässern bei Neu-Lübstorf (LRT-Nr. 3150-6 und 3150-7) und im Wickendorfer Moor (LRT-Nr. 3150-12, 3150-13) konnten keine Kammmolche nachgewiesen werden. Die einzelnen Kartierungsergebnisse befinden sich ebenfalls in DBMonArt (s. Anlage 1). Im Rahmen der Kartierung zur UVS Nordumgehung Schwerin konnte im Ramper Moor der Biber anhand von Fraßspuren (Biberschnitt) nachgewiesen werden (mdl. Mitt. Hr. Fieseler, Pöyry ibs GmbH 06.09.2010). Bereits am 13.07.2009 wurde an der B 104 unmittelbar südöstlich des Ramper Moores ein toter Biber gefunden (mdl. Mitt. Hr. Strache, StALU Westmecklenburg, 06.09.2010). Die Habitate der Schmalen Windelschnecke, der Bauchigen Windelschnecke, der Großen Moosjungfer, des Fischotters und des Kammmolches sind in Karte 2a / 2b abgebildet und nach dem Ampelprinzip farbig markiert. I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFHRL Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000 sind: ein „günstiger“ insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene (vgl. Tab. 7 im Kap. I.2.1), die Priorität im Sinne des Art. 1 d) der FFH-RL, ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 45 das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil) im jeweiligen Gebiet, eine landesweit „ungünstige“ Gesamtbewertung der LRT des Anhangs II der FFH-RL innerhalb des FFH-Gebietes oder ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb des FFHGebietes gemäß dem Bericht nach Art. 17 der FFH-RL. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen. Innerhalb des FFH-Gebietes besteht aus übergebietlicher Sicht für die LRT 3160, 6510, 7140, 7210* und 9180* ein erhöhtes Entwicklungserfordernis, da mehrere Kriterien zutreffen, insbesondere da landesweit hohe Flächenanteile (>25 %) dieser LRT als ungünstig bewertet werden bzw. es sich um einen prioritären LRT des Anhang I der FFH-RL handelt (Tab. 10). Da diese LRT im FFH-Gebiet alle im „günstigen“ Zustand sind (Tab. 20), ergeben sich jedoch keine „vorrangigen Entwicklungsziele“ auf Gebietsebene. Tab. 10: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL für das Netz Natura 2000. 1 2 3 4 5 6 EUCode LRT Prioritärer LRT Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet (relative Größe = A) bezogen auf das Land (im Gesamtgebiet) Landesweit hohe Flächenanteile (≥ 25%) als ungünstig bewertet (C) Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen - - - X 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - - - X 3160 Dystrophe Seen und Teiche - - X X 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion - - - X 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) - - - X 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) - - - X 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) - - X X 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore - - X X ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 46 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae X - - X 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) X - - X 7230 Kalkreiche Niedermoore - - - X 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) - - - X 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) X - - X Arten des Anhangs der II FFH-RL mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten Für Arten des Anhangs II der FFH-RL, soweit kleinräumige auf ein FFH-Gebiet begrenzbare Habitate von Populationen überhaupt abgrenzbar sind (z. B. für die 2 WindelschneckenArten), sind Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten: ein „günstiger“ insbesondere hervorragender Erhaltungszustand der Habitate auf Gebietsebene (vgl. Tab. 9 im Kap. I.2.1), die Priorität im Sinne der FFH-RL, das Vorhandensein landesweiter Populationsanteil) im jeweiligen Gebiet, ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 der FFH-RL. Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Auf die Einbeziehung einer landesweit ungünstigen Bewertung innerhalb der FFH-Gebiete wird aufgrund ungenügender Datenlage vorerst verzichtet (Tab. 21). Wie Tab. 11 zeigt, weist keine der 4 Arten einen sehr hohen Populationsanteil bezogen auf das Land auf (Spalte 4). Die im FFH-Gebiet vorkommenden Populationen der Arten mit kleinräumigen Habitatansprüchen haben keine besondere landesweite Bedeutung. Tab. 11: Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Arten mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten des Anhangs II der FFH-RL für das Netz Natura 2000. 1 2 3 4 5 EU-Code Art Prioritäre Art Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A) bezogen auf das Land (im Gesamtgebiet) Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 der FFH-RL) 1014 Schmale Windelschnecke - - X 1016 Bauchige Windelschnecke - - X 1042 Große Moosjungfer - - X 1166 Kammmolch - - X ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 47 Tierarten des Anhangs II der FFH-RL mit weiter Verbreitung Bei Tierarten, die eine weite Verbreitung beanspruchen, sind die bedeutsamen Habitateigenschaften und -funktionen in den FFH-Gebieten relevant (vgl. Art. 1 k FFH-RL). Für diese Arten (z. B. Fischotter) mit großräumigen, gebietsübergreifenden Habitaten und Populationen wird daher der Erhaltungszustand auf Gebiets- und Landesebene beurteilt. Die landesweite Bewertung ergibt sich vorläufig aufgrund fehlender landesweiter Habitatbeurteilungen aus der Gefährdungseinstufung nach den „Roten Listen“ (Kategorien 1 bis 3) des Landes. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen (Tab. 21). Tab. 12: Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Tierarten des Anhangs II der FFH-RL mit weiter Verbreitung für das Netz Natura 2000. 1 2 3 4 5 6 EUCode Art Ungünstiger Zustand auf Landesebene (Rote Liste M-V) Priori täre Art Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A) bezogen auf das Land (im Gesamtgebiet) Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 der FFH-RL) - X - X 1318 Teichfleder maus X - 1355 Fischotter X - I.2.3 Allgemeine Festlegung der „Maßgeblichen Bestandteile“ der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Bei der Beurteilung von Plänen oder Projekten mit möglichen Auswirkungen auf Natura-2000 Gebiete ist es notwendig, die für die Erhaltungsziele oder den Schutzweck „maßgeblichen Bestandteile“ zu bestimmen. Ebenso ist es für die Vorbereitung von Maßnahmen für den Erhalt oder die Verbesserung des Erhaltungszustandes von LRT und Arten unerlässlich, die maßgeblichen Bestandteile für die LRT und Artenvorkommen zu identifizieren und zu bewerten. Im Managementplan müssen insbesondere Aussagen zu den Erhaltungszielen für die LRT und Arten sowie für den Schutzzweck des Gebiets insgesamt getroffen werden. Dies wird konkret im folgenden Kapitel I.3 vorgenommen. Allgemein sind für die Erhaltungsziele maßgeblich: a) Die im Gebiet signifikant vorkommenden LRT des Anhangs I sowie die signifikant vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-RL gemäß Tab. 7 und 8 sowie der Karte 2a / 2b, b) die typischen Arten der Lebensräume, die als Indikatorarten einen günstigen Erhaltungszustand der signifikant vorkommenden LRT anzeigen, c) die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-RL gemäß der Karten 2a und 2b und ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 48 d) die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Lebensraum- bzw. Habitatbedingungen mit den erforderlichen standörtlichen Voraussetzungen und funktionalen Beziehungen. In Tab. 13 sind die vorhandenen Habitatelemente der Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH-Gebiet kurz dargestellt. Zusätzlich zu der Auflistung der Biotoptypen (LUNG 1998) ist zu jeder der 5 behandelten Arten (außer Teichfledermaus) eine Bemerkung für das jeweilige Bearbeitungsgebiet dargestellt. Tab. 13: Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtinie (FFH-RL). 1 2 3 4 Ident.-Nr. in Karte 2 a/b Art Habitatelemente im Gebiet (Lage im FFH-Gebiet) Bemerkungen 1014-1-B Schmale Windelschnecke Pfeifengras-Hochstauden-Stadium der KalkZwischenmoore (MPK) - Ramper Moor Rasiges Großseggenried (VGR) und SchilfLandröhricht (VRL) - Schwedenschanze bei Bad Kleinen und NSG Döpe Keine optimalen Biotope im Bearbeitungsgebiet (teilweise überstaut) → geringes Vorkommen im FFH-Gebiet Bauchige Windelschnecke Pfeifengras-Hochstauden-Stadium der KalkZwischenmoore (MPK) - Ramper Moor Fast auf jeder Probefläche im Bearbeitungsgebiet → viel häufiger als Schmale Windelschnecke 1014-2-C 1014-3-C 1016-1-A 1016-2-A 1016-3-C Rasiges Großseggenried (VGR) - Wiligrader Wald 1016-4-B 1016-5-C 1016-6-B Rasiges Großseggenried (VGR) und SchilfLandröhricht (VRL) – Buerwischen, Schwedenschanze bei Bad Kleinen und NSG Döpe 1042-1-B 1042-2-B 1042-3-B Große Moosjungfer Moorgewässer natürlicher Entstehung (STN), Standorte zu dunkel Torfmoos-Rasen (MAT) – Heidmoor; → geringes Vorkommen im FFH-Gebiet Nährstoffreiche Stillgewässer (SE) Kleingewässer nördlich der Döpe 1166-1-A Kammmolch Nährstoffreiche Stillgewässer (SE) – Kleingewässer bei Wiligrad Teichfledermaus 1355-1-A 1355-2-B 1355-3-C 1355-4-B Fischotter Nur ein Nachweis Zuarbeit des LUNG M-V steht noch aus Waldfreie Biotope der eutrophen Moore, Sümpfe und Ufer (V), offene Wasserflächen im Norden und Süden des Schweriner Außensees und der Döpe mit Uferbereichen (SCV, SEV); Moor-, Bruch- und Sumpfwald überstauter bis nasser bzw. sehr feuchter bis feuchter Standorte (WN, WF) - Ramper und Wickendorfer Moor und Paulsdamm Auswertung vorhandener Daten → Konzentrierung der Punktdaten auf südlichen Bereich des Schweriner Außensees (inkl. Ramper Moor) und im Bereich der Döpe Die „maßgeblichen Bestandteile“ der LRT des Anhangs I der FFH-RL und der Arten des Anhangs II der FFH-RL sind bezogen auf das Gebiet in der folgenden Tab. 14 beschrieben. In Spalte 4 (Bemerkungen) wird für die LRT des Anhangs I der FFH-RL die wichtigste standörtliche Voraussetzung für einen günstigen Erhaltungszustand angegeben (s. auch Karte 2a / 2b). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Tab. 14: 49 Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ der LRT des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH-Gebiet. 1 2 3 4 Ident.-Nr. in Karte 2 a/b Betroffener LRT, betroffene Art standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im FFHGebiet Bemerkungen LRT des Anhangs I der FFH-RL 3140-1-C 3140-2-C 3140-3-B 3140-4-C Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Oligo- bis mesotrophe Standgewässer mit basen- oder kalkreichem Wasser; ein hoher Wasserstand und gut ausgeprägte Vegetationsstrukturen (Unterwasser-, Verlandungs- und Ufervegetation); Das Vorhandensein von Armleuchteralgenbeständen ist zwingende Voraussetzung! eine besondere Bedeutung für den LRT spielt die Gewässergüte 3150-1-B 3150-2-C 3150-3-C 3150-4-B 3150-5-B 3150-6-C 3150-7-C 3150-8-C 3150-9-C 3150-10-C 3150-11-C 3150-12-C 3150-13-B 3150-14-B Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Standgewässer; im Wickendorfer Moor ehem. Torfstiche, ein hoher Wasserstand und gut ausgeprägte Vegetationsstrukturen (Unterwasser-, Verlandungs- und Ufervegetation); Im Wald spielt die Besonnung eine wesentliche Rolle. eine besondere Bedeutung für den LRT spielt die Gewässergüte 3160-1-B 3160-2-B Dystrophe Seen und Teiche Standgewässer mit unmittelbar angrenzenden sauren Mooren; Wasservegetation mit Wassermoos- und Wasserschlauch-Schwebematten; Verlandungs- und Ufervegetation mit z. B. Torfmoos-Schwingrasen eine besondere Bedeutung für den LRT spielt die Gewässergüte 3260-1-C Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion Natürliche und naturnahe Fließgewässer(abschnitte; naturnahe Morphologie und Fließgewässerdynamik, eine geringe Gewässerbelastung sowie lebensraum-typische Vegetationsstrukturen (Wasservegetation, Verlandungs- und Ufervegetation) Natürlicher und naturnaher Fließgewässerabschnitt 6210-1-C Naturnahe KalkTrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Trockener Südhang, Kalkhaltiges Substrat, Vegetation ist durch Arrhenaterum elatius und Avenula pubescens geprägt durch Nutzungsaufgabe verbuschend LRT reicht über das FFH-Gebiet hinaus 6410-1-C 6410-2-C 6410-3-C 6410-4-C 6410-5-C Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) frische bis feuchte Niedermoorstandorte an der Döpe und im Wickendorfer Moor, tlw. verbuschend (Grauweide), Kleinseggenriede mit Molinia caerulea, arttypische Ausprägung. teilweise extensiv durch Schafe beweidet 6510-1-B 6510-2-B 6510-3-B 6510-4-C Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) sandiger südexponierter Standort nördlich der Döpe bzw. nördlich von Frankenhorst, durch Arrhenaterum elatius und Agrostis capillaris geprägt, einfache Ausprägung des LRT durch Schafe beweidet, tlw. ungenutzt ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 50 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 2 3 4 Ident.-Nr. in Karte 2 a/b Betroffener LRT, betroffene Art standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im FFHGebiet Bemerkungen 7140-1-B Übergangs- und Schwingrasenmoore Übergangs- und Schwingrasenmoore auf Torfsubstraten; ganzjährig hohe Wasserstände; fehlende Beschattung; Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff) eine besondere Bedeutung für den LRT besitzt ein hoher vorhandener Wasserüberschuss 7210*-1-B 7210*-2-B 7210*-3-B 7210*-4-C 7210*-5-C 7210*-6-C Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Übergangsvegetation an basen- oder kalkreichen Gewässern (Döpe), schwingende Schneide-Bulte mit SkorpionsMoos prägen die Ufervegetation. Vorgelagerte Armleuchter-Algenbestände zählen zum LRT eine besondere Bedeutung für den LRT spielt die Gewässergüte 7220*-1-A Kalktuffquellen (Cratoneurion) Steiluferbereich unterhalb von Schloss Wiligrad, umgeben von WaldmeisterBuchenwald (LRT 9130) gesamter Quellkörper mit Quellmoosen überzogen 7230-1-C 7230-2-C 7230-3-C 7230-4-C 7230-5-C Kalkreiche Niedermoore Kalkreiche Niedermoore auf immer basenreichen Standorten; ganzjährig hohe Wasserstände; fehlende Beschattung; Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff) eine besondere Bedeutung für den LRT besitzt ein hoher vorhandener Wasserüberschuss 9130-1-B Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) Buchenwald auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden im Wiligrader Wald LRT reicht über das FFH-Gebiet hinaus 9180*-1-B Schlucht- und Hangmischwälder (TilioAcerion) an Hängen mit kräftiger bis reicher Nährkraft im nördlichen Wiligrader Wald; gekennzeichnet durch hohe Luftfeuchtigkeit und ausgeglichenes Kleinklima Hauptbaumart BergAhorn Arten des Anhangs II der FFH-RL 1014-1-B 1014-2-C 1014-3-C Schmale Windelschnecke Gleichmäßig feuchte basen- oder kalkhaltige Standorte (Feucht- und Nasswiesen/ Kleinseggenriede); keine Überstauung; gut ausgeprägte Mulmschicht mit Moosen; überwiegend fehlende Beschattung; lichte, nicht zu hohe Vegetation Optimum: schwach entwässerte Feuchtwiesen/ Kleinseggenriede 1016-1-A 1016-2-A 1016-3-C 1016-4-B 1016-5-C 1016-6-B Bauchige Windelschnecke dauerhaft feuchte Seggenriede oder Hochstaudenfluren mit dichtem Pflanzenbewuchs ohne Austrocknung auf basen- oder kalkreichen Standorten; gut ausgeprägte Humusschicht Voraussetzung für das Vorkommen dieser Vegetationsstrukturen ist die zumindest kleinräumige Waldfreiheit Wenn in Umgebung häufig, dann auch in suboptimalen Habitaten anzutreffen. 1042-1-B 1042-2-B 1042-3-B Große Moosjungfer Klein- und Moorgewässer im Gewässerverbund; offene Wasserfläche mit mäßig dichter submerser und emerser Vegetation; besonnte weitgehend fischfreie Gewässer; gehölzfreie besonnte Uferpartien und windgeschützte Staudenfluren in den angrenzenden Bereichen Nährstoffeinträge führen zu einer schnellen Verlandung und damit zu Lebensraumverlust. 1166-1-A Kammmolch Kleingewässer mit überwiegend hohem Wasserstand und reicher Submersvegetation sowie deren Uferbereiche Vernetzung mit Wald (Winterquartier) Teichfledermaus Stehende Gewässer mit reichem Angebot an Wasserinsekten, Sommerquartiere in Gebäuden, Baumhöhlen und unter Brücken Zuarbeit des LUNG M-V steht noch aus ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 51 1 2 3 4 Ident.-Nr. in Karte 2 a/b Betroffener LRT, betroffene Art standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im FFHGebiet Bemerkungen Naturnahe Stand- und Fließgewässer mit störungsarmen Uferbereichen, die eine hohe Vielfalt unterschiedlicher Strukturen aufweisen; Verbund zwischen den Gewässern (Wandermöglichkeit entlang Bäche, Gräben); geringe Gefährdung durch Straßenverkehr, Reusenfischerei; keine dauerhaften Störungen Großräumige, vernetzte und vielfältige Gewässersysteme bzw. Feuchtgebiete mit ausreichendem Nahrungsangebot. 1355-1-A 1355-2-B 1355-3-C 1355-4-B Fischotter I.2.4 Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Für die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 der FFH-RL ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren, der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der Arten des Anhangs IV der FFH-RL erfolgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern gebietsunabhängig und flächendeckend. Es werden nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die 3 Erhaltungszustandskategorien: „günstig; Favourable“, „ungünstig bis unzureichend; Unfavourable - Inadequate“, „ungünstig bis schlecht; Unfavourable - Bad“ unterschieden (vgl. Assessment, monitoring and reporting of conservation status under the nature directives [Doc-Hab-04-03/03 rev.3], http://www.bfn.de/0316_bewertungsverfahren.html). Die Arten des Anhangs IV der FFH-RL werden nicht im Zuge der Managementplanung erfasst und bewertet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet werden, um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT des Anhangs I oder Arten des Anhangs II der FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV der FFH-RL verursacht werden. Die während der Kartierarbeiten zu den LRT und den Arten des Anhangs II der FFH-RL erfassten Arten des Anhangs IV der FFH-RL sind in Tab. 15 aufgeführt. Tab. 15: Vorkommen von Arten des Anhangs IV. 1 2 3 Art Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil, Lage im Gebiet) Bemerkungen Moorfrosch Insel Lieps (Gehölzsaum), zwischen Schweriner See und Döpe (Erlenbestand), Ramper Moor (Erlenbestand), Wickendorfer Moor (Feuchtgrünland) Jeweils Einzelindividuen Kleiner Wasserfrosch Nordwestlich von Wiligrad am Rande der Schlossgärtnerei (Kleingewässer) Einzelindividuum ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 52 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Weitere Amphibien- und Molluskenarten wurden im FFH-Gebiet festgestellt, aber keine dieser Arten wird in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Ausbau des Eisenbahnstreckenabschnittes Carlshöhe – Bad Kleinen (DIPL.-ING. WALTER NORMANN LANDSCHAFTSARCHITEKT 2009) wurde 2009 eine größere Population der Zauneidechse (Lacerta agilis) zwischen Gallentin und Bad Kleinen, südöstlich des Bahndamms, im FFHGebiet kartiert. I.3 Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFHRL / Maßgebliche Bestandteile I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung 12 LRT des Anhangs I der FFHRL (10 Offenland-LRT und 2 Wald-LRT) mit signifikanten Vorkommen 16 kartiert, die insgesamt 3.754,05 ha einnehmen 17. Dabei nimmt der LRT 3140 mit dem Schweriner Außensee den größten Anteil ein. Die Verbreitung der LRT mit Angabe des Erhaltungszustandes ist in Karte 2a / 2b abgebildet. Für jeden LRT wurde der Erhaltungszustand nach der Kartier- und Bewertungsvorschrift (LU M-V 2008f) ermittelt. Bei den Gewässer-LRT befinden sich die LRT 3140, 3150 und 3260 in einem ungünstigen 18 Erhaltungszustand. Hier ist lediglich der LRT 3160 in einem günstigen 19 Erhaltungszustand. Bei den Offenland-LRT befinden sich die LRT 6510, 7140 und 7210* in einem günstigen Erhaltungszustand, die Offenland-LRT 6210, 6410 und 7230 in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Die Beschreibung der LRT in den folgenden Unterkapiteln erfolgte auf der Grundlage der Steckbriefbeschreibung (IBS 2005). I.3.1.1 Gewässer-LRT a) Stillgewässer Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (EU-Code 3140) Voraussetzung für das Auftreten oligo- bis mesotroph kalkreicher Gewässer (LRT 3140) ist eine kontinuierliche Versorgung durch das mehr oder weniger kalkreiche Grundwasser. Der LRT 3140 umfasst kalkreiche Stillgewässer mit dauerhafter oder temporärer Wasserführung und submersen Armleuchteralgen-Grundrasen einschließlich ihrer unmittelbar vom Kriterien für Signifikanz sind das Vorkommen im Gebiet, eine funktionale Mindestgröße, eine typische Ausprägung und die Charakteristik für das Gebiet. 17 Inklusive der Wald-LRT aus dem Managementplan Teilbereich Wald 18 Als „ungünstig“ gilt der „durchschnittliche oder beschränkte“ Erhaltungszustand auf mehr als 25 % der Fläche des LRT im Gebiet. 19 Günstig“ ist der Erhaltungszustand, wenn er „hervorragend“ (A) oder „gut“ (B) ist und mindestens 75 % des Flächenanteils des jeweiligen LRT einnimmt. 16 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 53 Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation. Die Mindestkartierfläche muss eine Größe von 25 m² Wasserfläche aufweisen. Der LRT 3140 kommt vor allem in kalkreichen Grund- und Endmoränen, aber auch (kalkarmen) Sandern vor, ist aber immer an kalkreiches oder zumindest basenreiches Grundwasser gebunden (s. Abb. 8, Geologische Karte). Verbreitungsschwerpunkte liegen vor allem im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte. Die Hauptgefährdung ist die Eutrophierung der Gewässer. Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind z. B. die gute Gewässerqualität, die gute Ausprägung der lebensraumtypischen Vegetation und die ausgeprägten Habitatstrukturen. Von den laut SDB (Binnendifferenzierung für das Gesamtgebiet) angegebenen 9 oligo- bis mesotrophen LRT-Stillgewässern im FFH-Gebiet können im Ergebnis der Bearbeitung nur 4 Gewässer bestätigt werden. Ein Gewässer im Ramper Moor hat hydrologischen Anschluss an den Schweriner Außensee und ist deshalb Bestandteil der LRT-Fläche des Schweriner Außensees. Ein zweites Gewässer des LRT 3140 befindet sich nach Überprüfung außerhalb des FFH-Gebietes und wird deshalb im Rahmen der Managementplanung nicht weiter betrachtet. Die beiden Teilflächen des Ziegelaußensees wurden zu einer Fläche zusammengefasst. Die beiden Torfstiche im Wickendorfer Moor sind aufgrund der Gewässerbeschaffenheit und der Vegetation als LRT 3150 einstufen. Abb. 6: Blick auf die Insel Lieps im Schweriner Außensee (3140-1-C) als oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges Gewässer (EU-Code 3140). Der LRT 3140 nimmt folglich aktuell im Gebiet 4 Einzelflächen (Schweriner Außensee, Döpe, Kleingewässer im Ramper Moor und Ziegelaußensee) ein. Diese Gewässer haben aktuell eine Flächengröße von insgesamt 3.638,6 ha. Mit Ausnahme eines Kleingewässers im Ramper Moor (3140-3, 0,3 ha, Erhaltungszustand „B“) ist der Erhaltungszustand aktuell als „ungünstig C“ zu bezeichnen (s. Tab. 20). Das Kleingewässer im Ramper Moor ist aus einem ehemaligen Kalkstich entstanden. Dieses kalkreiche und ca. 40 Jahre alte Stillgewässer weist ausgeprägte Schilfgürtel, Weidengebüsche und einen Erlenbruchwald auf, die zum LRT 3140 zählen. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 54 Abb. 7: Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Kalkstich (3140-3-B) als oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges Gewässer (EU-Code 3140) im Ramper Moor. Methodik Seenkartierung 2007 Die Methodik zur Seenkartierung richtet sich nach SCHAUMBURG et al. (2007). Die nachfolgenden Ausführungen sind diesem Werk entnommen worden. Die Untersuchung des Schweriner Außensees und der Döpe erfolgten im Rahmen der Seenkartierung im Jahr 2007. Dabei wurde das deutsche Bewertungsverfahren PHYLIB angewendet, ein Verfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in dem Makrophyten (z. B. höhere Wasserpflanzen und Armleuchteralgen) und Phytobenthos (z. B. Kieselalgen) in Seen untersucht werden. Für den Schweriner Außensee existiert eine Bewirtschaftungsvorplanung aus dem Jahre 2008. Die Kartierung der Makrophytenvegetation erfolgte einmalig in der Hauptvegetationsperiode (Ende Juni bis Mitte August). Erfasst wurden alle submersen sowie unter der Mittelwasserlinie wurzelnden makrophytischen Wasserpflanzen (Characeen, Wassermoose und Gefäßpflanzen). An jeder ausgewählten Stelle wurde ein Bandtransekt von 20–30 m Breite senkrecht zur Uferlinie untersucht, das innerhalb eines ökologisch homogenen Litoralabschnitts liegt. Besondere Beachtung wurde der Ufermorphologie und -nutzung sowie der Sedimentzusammensetzung beigemessen. Auch sollten die Untersuchungsflächen eine einheitliche Zusammensetzung der Makrophytenvegetation aufweisen. Entsprechend der Abschnittskartierung (vgl. MELZER & SCHNEIDER 2001) erfolgte die Einteilung in 4 Tiefenstufen (0– 1 m, 1–2 m, 2–4 m und 4 m bis zur unteren Vegetationsgrenze). In jeder Tiefenstufe wurde die beobachtete Häufigkeit jeder Art anhand der fünfstufigen Skala nach KOHLER (1978) bewertet. Zur Umrechnung der Häufigkeitsstufen 1 - 5 nach KOHLER in einen prozentualen Wert (Deckungsgrad) können keine konkreten Angaben gemacht werden, da die Werte auf Schätzungen beruhen. Deshalb wurden diese Schätzwerte in einer prozentualen Spanne ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 55 zugeordnet, um den Deckungsgrad annährend ermitteln zu können. Dieser Deckungsgrad ist besonders zur Ermittlung der Artmächtigkeit der Armleuchteralgen wichtig. Die Häufigkeitsstufen 1 und 2 bedeuten weniger als 10 % Deckung mit Armleuchteralgen. Die Häufigkeitsstufen 3 und 4 werden mit einem Deckungsgrad zwischen 10 % und 50 % übersetzt und ein Deckungsgrad mit Armleuchteralgenvegetation von mehr als 50 % entspricht der Häufigkeitsstufe 5. Schweriner Außensee (See-Nr. 170013) und Bucht Hohen Viecheln (See-Nr. 170014) Wasserchemie Der Schweriner See ist mit einer Seefläche von 61,6 km² der drittgrößte „reindeutsche“ See der Bundesrepublik; auf den Außensee entfallen 35,2 km². Der geschichtete Außensee verfügt bei einer effektiven Breite von 4.906 m und einer effektiven Länge von 11.266 m über eine Uferlänge von 44.950 m. Das Seespiegelniveau liegt bei 36,8 m ü. NN bei einer Durchschnittstiefe von 9,4 m bzw. einer Maximaltiefe von 52,4 m. Die Mächtigkeit des Seesediments erreicht stellenweise mehrere Meter. Gespeist wird der Schweriner See über das Grundwasser und den Aubach (ca. 0,4 m3/s). Das Seevolumen des Außensees beträgt 331,5 Mio. m3. Der Wasserspiegel des Schweriner Sees kann über das Jahr Schwankungen bis zu einen halben Meter aufweisen. Durch seine Lage und Morphologie wird angenommen, dass der Außensee ohne den Einfluss des Menschen ein oligotropher bis mesotropher See ist (vgl. ARUM 2003). Eine geologische Betrachtung des Einzugsgebietes verdeutlicht, dass hauptsächlich Geschiebelehm und -mergel vorhanden ist. Im Bereich des Ramper Moores und der Bucht von Hohen Viecheln befindet sich Niedermoortorf, z. T. über Mudde, kleine Bereiche im nordöstlichen und östlichen Bereich des Schweriner Außensees bestehen aus Sand und Kiessand der Sander (s. Abb. 8). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 56 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Quelle: UM M-V Seenreferat Abb. 8: Oberirdisches Einzugsgebiet Schweriner Außensee (170013) – Geologie. Der Schweriner Außensee ist ein kalkreiches Stillgewässer, d. h. dass die CalciumKonzentration deutlich mehr als 15 mg/l beträgt. Laut NIXDORF et al. (2002) schwankten 1999 die Calcium-Konzentrationen im gesamten See zwischen 66,5 mg/l und 77,7 mg/l. Im Jahr 2007 betrug der Calciumgehalt im Schweriner Außensee durchschnittlich 53,2 mg/l (vgl. LU M-V 2007b). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Tab. 16: 57 Gesamtphosphatgehalte (Messwerte Gesamtphosphat mg/l/Jahr) im Schweriner Außensee an 2 verschiedenen Messstellen. (Quellen: ARUM 2003, Gewässergütebericht 2003-2006, LU M-V 2007b). Messstelle 1991 Außensee Frühjahr 0,62 1994 0,48 0,55 0,50 0,55 1995 0,60 0,53 0,55 0,54 1996 0,53 0,47 0,58 0,55 1998 0,44 0,37 0,43 0,45 1999 0,36 0,37 0,38 0,40 2000 0,40 0,42 0,39 0,36 2001 0,32 0,28 0,27 0,30 2003 - 0,22 - 0,25 2004 - 0,23 - 0,21 2005 - 0,15 - 0,19 2006 - 0,14 - 0,14 2007 - 0,23 - 0,11 Tab. 17: Sommer 0,80 Hohen Viecheln Frühjahr 0,60 Sommer Eutrophierungsgrad des Schweriner Außensees an 2 verschiedenen Messstellen. (Quellen: ARUM 2003, Gewässergütebericht 2000-2002, 2003-2006, LU M-V 2007b). Messstelle/ Jahr Außensee Hohen Viecheln 1984 Stark mesotroph bis schwach eutroph Ohne Angabe 1985 Stark mesotroph bis schwach eutroph Ohne Angabe 1986 Stark mesotroph bis schwach eutroph Ohne Angabe 1987 Schwach eutroph Ohne Angabe 1988 Schwach eutroph Ohne Angabe 1989 Schwach eutroph Ohne Angabe 1990 Stark mesotroph bis schwach eutroph Ohne Angabe 1994 Eutroph Ohne Angabe 1995 Stark eutroph Schwach polytroph 1996 Stark eutroph Stark eutroph 1998 Schwach eutroph Stark eutroph 1999 Schwach eutroph Schwach polytroph 2000 Schwach polytroph Schwach polytroph 2001 Schwach eutroph Stark eutroph 2002 Stark eutroph Stark eutroph 2003 Stark eutroph Stark eutroph 2004 Stark eutroph Schwach polytroph 2005 Schwach eutroph Stark eutroph 2006 Stark eutroph Schwach polytroph 2007 Schwach polytroph Stark eutroph ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 0,75 58 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Aufgrund externer Belastung zeigte der Schweriner Außensee seit 1949 verstärkte Eutrophierungserscheinungen mit zunehmenden Sauerstoffdefiziten im Tiefenwasser, H2SBildung, Sichttiefen von < 60 cm und Blaualgenblüten. Ursachen hierfür waren Abwässer kleiner Kommunen, phosphathaltige Vorflut der Kläranlage Schwerin, Gülleverregnung und Forellenmast, durch diese Nährstoffbelastung steigerte sich die Trophie. Den Höhepunkt dieser Entwicklung wurde in den 1970er Jahren mit Gesamtphosphatkonzentrationen von 2 – 3 mg/l erreicht. Ab Anfang der 1990er Jahre sind die Phosphatgehalte z. B. aufgrund des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Kläranlagen kontinuierlich zurückgegangen. Diese Entwicklung verdeutlicht Tab. 16 und Tab. 17. Dennoch ist davon auszugehen, dass eine deutlich spürbare Verbesserung der Wasserqualität erst nach Jahrzehnten zu beobachten sein wird, da die in das Gewässer eingetragenen Stoffe in den Seesedimenten gespeichert werden und somit über den Stoffkreislauf verfügbar bleiben. Teilweise beträgt die Sedimentationsdecke im Schweriner Außensee mehr als 10 m (vgl. ARUM 2003, NIXDORF et al. 2002). Die aktuellen Ergebnisse der Wasserchemie deuten insgesamt auf ein schwach polytrophes Gewässer - p1 (2007 durchschnittlich 0,22 mg/l Gesamtphosphat) hin. Dabei gibt es große Unterschiede in der Gesamtphosphatbelastung. In Tiefen von 0 - 15 m ist der Schweriner Außensee ein schwach (e1) bis stark eutrophes (e2) Gewässer. In Bereichen ab 15 m Tiefe liegen die Phosphatkonzentrationen noch über 0,15 mg/l, das entspricht polytrophen Verhältnissen (vgl. LU M-V 2007b). Durchführung und Ergebnisse der Seenkartierung 2007 Am Schweriner Außensee und der Bucht bei Hohen Viecheln wurden 20 Transekte und 19 Zwischenstationen untersucht. Die Untersuchungen fanden vom 13. bis 16.08.2007 statt. Die untere Makrophytengrenze schwankte bei den Transekten zwischen 1,7 m und 4,3 m. Als Unterwasserpflanzen traten u. a. Alisma gramineum, Chara virgata (Syn. Chara delicatula), Chara globularis (Syn. Chara fragilis), Elodea canadensis, Myriophyllum spicatum, Nymphea alba, Nuphar lutea, Potamogeton pectinatus, Potamogeton perfoliatus und Ranunculus circinatus auf. Im Schweriner Außensee sprachen das Artenspektrum und die Makrophytengrenze für einen schwach eutrophen Zustand (e1). Da jedoch die Artendiversität innerhalb vieler Transekte gering war (Dominanz von Potamogeton pectinatus) und Arten mit weiter ökologischer Amplitude vorherrschten, musste der Gewässerzustand eine Abwertung erfahren und es zeigten sich Tendenzen zum stark eutrophen Zustand (e2). Das Artenspektrum und die Makrophytengrenze der Bucht von Hohen Viecheln deuten auf einen schwach bis stark eutrophen Zustand (e1/e2). In der Bewertung über die Makrophyten stellte sich der Schweriner Außensee im Ergebnis also etwas nährstoffärmer dar, als über die Wasserchemie. Insgesamt ist festzuhalten, dass der See stark belastet ist (vgl. LU M-V 2007e). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 59 Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen Bei 12 der 20 Transekte wurden Armleuchteralgen mit einem Deckungsgrad < 10 % erfasst. Die Untersuchung der 19 Zwischenstationen ergab bei drei Stationen ein Vorkommen von Armleuchteralgen mit einem Deckungsgrad von < 10 %. Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des aktuell besiedelbaren Gewässergrundes mit Armleuchteralgenvegetation mit „c“ (< 10 %) zu bewerten. Die Grundlagen für die Bewertung der Ufer- und Verlandungsvegetation des Schweriner Außensees bilden die Ergebnisse der Röhrichtkartierung (MORDHORST 2002, 2003) und die mündliche Aussage von Herrn Mathes (LU M-V 20.11.2009). Der Seeuferstrukturindex, der prozentuale Grad der Naturnähe einer Uferregion, beträgt für den Schweriner Außensee 58 %, d. h., dass das Gewässer eine überwiegend naturraumtypische Ufer- und Verlandungsstruktur besitzt, dazu gehören z. B. Großröhrichte, Großseggenriede, Weidengebüsche und Bruchwälder. Besonders im Bereich des Wallensteingrabens, der Südseite der Bucht von Hohen Viecheln bis zu den Buerwischen, im Ramper Moor und entlang der Ostseite der Insel Lieps ist diese lebensraumtypische Vegetation vorhanden. Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des Ufer- und Verlandungsbereiches mit lebensraumtypischer Vegetation mit „c“ zu bewerten. Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist durchschnittlich ausgeprägt was dem Wert „C“ entspricht. Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars Grundlage der Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars sind die Ergebnisse der Seenkartierung aus dem Jahr 2007. Bis auf Chara globularis, Chara virgata, Nymphea alba und Nuphar lutea sind keine weiteren lebensraumtypischen Pflanzenarten erfasst worden. Besonders charakteristische Pflanzenarten des LRT 3140 sind im gesamten Außensee nicht kartiert worden. Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist insgesamt mit „C“ (lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden) zu bewerten, da keine besonders charakteristischen Pflanzenarten nachgewiesen werden konnten. Beeinträchtigungen In Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen ist festzuhalten, das dieser Bewertungsparameter insgesamt mit „C“ zu bewerten ist, da die Trophie 2 Stufen über dem natürlichen Referenzwert liegt („c“) und die untere Makrophytengrenze gering ist (1,7 m bis 4,3 m). Der Seeuferstrukturindex gibt den prozentualen Grad der Naturnähe der Uferregion eines Sees an und beträgt beim Schweriner Außensee 58 % (überwiegend naturraumtypisch) und wird somit mit „b“ bewertet. Gesamtwert Der Erhaltungszustand des Schweriner Außensees wird mit „C“ eingestuft, d. h. er ist ungünstig. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 60 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Döpe (See-Nr. 170120) Wasserchemie Die Döpe als zweitgrößter See (77 ha) im FFH-Gebiet befindet sich östlich von Hohen Viecheln auf Höhe des Nordteils des Schweriner Sees. Der ungeschichtete See verfügt über eine Uferlänge von 5.668 m. Das Seespiegelniveau liegt bei 38 m ü. NN bei einer Durchschnittstiefe von 2,97 m bzw. einer Maximaltiefe von 10,2 m. Die Döpe hat 2 Zuflüsse, das ist zum einen der Wittenbach, der aus dem Wittensee und dem Ventschower See gespeist wird und zum anderen ein Graben, der aus Richtung Pfarrhof kommt. Das Seevolumen der Döpe beträgt 2,3 Mio.m3. Das Einzugsgebiet weist eine relativ geringe Größe von 12,9 km² auf (vgl. LU M-V 2007c, GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 1999). Aus der Morphometrie ist für die Döpe als potenziell natürlicher Trophiezustand Mesotrophie (m) bis schwache Eutrophie (e1) abzuleiten (vgl. LU M-V 2007c). Eine geologische Betrachtung des Einzugsgebietes verdeutlicht, dass im westlichen Bereich der Döpe Niedermoortorf, z. T. über Mudde vorhanden ist. Der östliche Bereich hingegen besteht aus Sand und Kiessand der Sander (siehe Abb. 8). Die Döpe ist ein kalkreiches Stillgewässer (Calciumkonzentration > 15 mg/l). Im Jahr 2007 betrug der Calciumgehalt in der Döpe durchschnittlich 62,9 mg/l (vgl. LU M-V 2007c). Aufgrund externer Belastung zeigt die Döpe deutliche Eutrophierung an. Ursachen hierfür sind laut UM M-V (2003b) „die stark angestiegenen Bestände an rastenden Gänsen und Enten sowie die Nährstoffeinträge aus den landwirtschaftlich genutzten, umgebenden Flächen.“ Gemäß GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER (1999) wird mit dem Graben aus Richtung Pfarrhof nährstoffreiches Wasser in die Döpe geleitet. Durch diese kontinuierliche Nährstoffbelastung haben sich die Trophieverhältnisse im Gewässer verändert. Diese Veränderung verdeutlicht Tab. 18. Die aktuellen Ergebnisse der Wasserchemie deuten insgesamt auf ein stark eutrophes Gewässer - e2 (2007 durchschnittlich 0,14 mg/l) hin (vgl. LU M-V 2007c). Tab. 18: Eutrophierungsgrad der Döpe. (Quellen: Gewässergütebericht 2000-2002, 2003-2006, LU M-V 2007c). Jahr 2002 2005 2007 Döpe Stark eutroph Schwach polytroph Stark eutroph Durchführung und Ergebnisse der Seenkartierung 2007 An der Döpe wurden 5 Transekte und 4 Zwischenstationen aufgenommen. Die Untersuchungen fanden am 15.08.2007 statt. Die Makrophytengrenze schwankte bei den Transekten zwischen 3,0 m und 3,6 m. Als Unterwasserpflanzen traten u. a. Ceratophyllum demersum, Chara globularis (Syn. Chara fragilis), Fontinalis antipyretica, Lemna trisulca, Najas marina ssp. intermedia, Potamogeton friesii und Potamogeton pectinatus auf. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 61 In der Döpe sprachen das Artenspektrum und die Vegetationsgrenzen für einen schwach eutrophen Zustand (e1), indem allerdings auch Arten mit weitem Verbreitungsschwerpunkt vorkamen (z. B. Chara globularis keine mesotraphente Art). Bemerkenswert ist der bestätigte Fund von Potamogeton friesii, eine Art, die erstmals 2005 nachgewiesen wurde. Darüber hinaus wurde Najas marina ssp. intermedia am Westufer der Döpe kartiert. Wie schon 2005 weicht die Trophiebewertung über die Makrophyten von den Ergebnissen der wasserchemischen Beprobung ab (vgl. LU M-V 2007f). Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen Bei allen Transekten wurden Armleuchteralgen mit unterschiedlichen Deckungsgraden in der Döpe erfasst. Dabei beträgt der Deckungsgrad bei 3 Transekten < 10 % („c“), bei 2 Transekten 10 - 50 % („b“) und bei 1 Transekt > 50 % („a“). Auch bei den Zwischenstationen sind immer Armleuchteralgen identifiziert worden. Die Aufteilung beträgt dreimal „a“ (> 50 %) und einmal „b“ (10 - 50 %). Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des aktuell besiedelbaren Gewässergrundes mit Armleuchteralgenvegetation mit „b“ (10 - 50 %) zu bewerten, da diese Artengruppe flächendeckend in der Döpe vorkommt. Die Döpe weist einen Seeuferstrukturindex von 85 % auf, d. h. das Gewässer besitzt eine weitgehend naturraumtypische Ufer- und Verlandungsstruktur. Dazu gehören Schwingröhrichte, Groß- und Kleinseggenriede, Weidengebüsche und Erlenbruchwälder. Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des Ufer- und Verlandungsbereiches mit lebensraumtypischer Vegetation mit „b“ (> 75 %) zu bewerten. Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist gut ausgeprägt, was dem Wert „B“ entspricht. Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars Grundlage der Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars sind die Ergebnisse der Seenkartierung aus dem Jahr 2007. Als besonders charakteristische Pflanzenart wurde Najas marina ssp. intermedia in der Döpe erfasst. Zu den lebensraumtypischen Pflanzenarten zählen Chara globularis, Fontinalis antipyretica und Potamogaton friesii. Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist insgesamt mit „C“ (lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden) zu bewerten, da weniger als 5 besonders charakteristische Pflanzenarten kartiert wurden. Beeinträchtigungen In Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen ist festzuhalten, dass dieser Bewertungsparameter insgesamt mit „C“ zu bewerten ist, da die Döpe eine deutliche Eutrophierung anzeigt („C“). Die untere Makrophytengrenze wird nicht angegeben, da es sich bei der Döpe um ein flaches Gewässer handelt (Durchschnittstiefe 2,97 m). Der ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 62 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Seeuferstrukturindex beträgt bei der Döpe 85 % (weitgehend naturraumtypisch) und wird somit mit „A“ bewertet. Gesamtwert Der Erhaltungszustand Döpe wird mit „C“ eingestuft, d. h. er ist ungünstig. Der Erhaltungszustand des LRT 3410 wird insgesamt mit „C“ (ungünstig) bewertet. Ziegelaußensee (See-Nr. 220012) Wasserchemie Der Ziegelaußensee liegt mit einer Größe von 300 ha im Norden von Schwerin. Der Außensee verfügt bei einer effektiven Breite von 1.096 m und einer effektiven Länge von 2.284 m über eine Maximaltiefe von 34.40 m und eine durchschnittliche Tiefe von 10 m. Der wichtigste Zufluss ist der Aubach. Der Ziegelsee ist im Südosten über den Werderkanal mit dem Heidesee und durch den Langen Graben im Nordosten mit dem Schweriner See verbunden, im Südwesten befindet sich eine Verbindung zum Medeweger See. Alle Seeteile weisen im Sommer eine stabile, thermische Schichtung auf. Die Trophie nimmt von Nord nach Süd (Nord-, Zentral, Innensee) stark zu. Zum Teil ist der eutrophe Zustand noch auf die vielfältige Belastung durch die Stadt Schwerin zurückzuführen. Der Innensee und der Zentralteil werden als schwach eutroph eingestuft. Der Nordteil ist mesotroph. Der natürliche Referenzzustand wäre oligotroph (http://iku.vdst.de/index.php?men =liste&google=1&status=1&lake_id=2331, besucht am 06.09.2010). Der Ziegelaußensee ist ein kalkreiches Stillgewässer, d. h., dass die Calcium-Konzentration deutlich mehr als 15 mg/l beträgt. In den Jahren von 1986 bis 2008 schwankten die Calciumgehalte zwischen 42,3 mg/l und 127,7 mg/l. Im Jahr 2008 betrug der Calciumgehalt im Ziegelaußensee durchschnittlich 82,2 mg/l (vgl. LU M-V, Daten zur Gewässergüte Ziegelaußensee – Nord- und Südteil 2010). Nach LAWA 2006 lag die Trophiestufe für den gesamten Ziegelaußensee bei schwach eutroph. Für den Nordteil des Ziegelaußensees zeichnete sich in den Jahren 2003 bis 2008 eine mesotrophe Trophie ab (siehe Tab. 19). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Tab. 19: 63 Eutrophierungsgrad des Ziegelaußensees (Nordteil). (Quellen: vgl. LU M-V, DATEN ZUR GEWÄSSERGÜTE ZIEGELAUßENSEE – NORD- UND SÜDTEIL 2010). Messstelle/ Jahr Nordteil Ziegelaußensee 1994 Stark eutroph 1995 Schwach eutroph 1998 Mesotroph 1999 Schwach eutroph 2000 Mesotroph 2001 Mesotroph 2002 Schwach eutroph 2003 Mesotroph 2004 Mesotroph 2005 Mesotroph 2006 Mesotroph 2007 Mesotroph 2008 Mesotroph Durchführung und Ergebnisse der Seenkartierung 2007 Am Ziegelsee wurden am 30.08.2007 insgesamt 10 Transekte und 5 Zwischenstationen untersucht. Die Transekte 2 und 3 beschreiben den Ziegelinnensee. Transekte 4, 5 und 6 konzentrieren sich auf das Ostufer des Ziegelaußensees, Transekt 1 auf das Westufer. Im FFH-Gebiet am Nordteil des Ziegelaußensees liegen die Transekte 7, 8 und 9. Transekt 10 wurde am Nordufer des Schelfwerder angelegt. Abb. 9: Mit Schilfröhricht bestandenes Ufer des Ziegelaußensees(3140-4-C) als oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges Gewässer (EU-Code 3140) südlich des Wickendorfer Moores. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 64 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Am Nordteil liegt die untere Makrophytengrenze zwischen 1,5 m und 2,8 m. Neben artenreichen Unterwasservorkommen treten auch submers kahle Flächen auf, hier sind reine Sand-Kiesflächen oder gar Muschelbänke vorzufinden. Als Unterwasserpflanzen traten u. a. Ceratophyllum demersum, Chara globularis (außerhalb der Transekte 7, 8 und 9), Lemna trisulca, Elodea canadensis, Ranunculus circinatus und Myriophyllum spicatum auf. Im Ziegelaußensee sprachen das Artenspektrum und die Vegetationsgrenzen für einen schwach eutrophen Zustand (e1), indem allerdings auch Arten mit weitem Verbreitungsschwerpunkt vorkamen (z. B. Chara globularis keine mesatrophente Art). Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des aktuell besiedelbaren Gewässergrundes mit Armleuchteralgenvegetation mit „C“ (< 10 %) zu bewerten, da diese Artengruppe in den im FFH-Gebiet liegenden Transekten 7, 8 und 9 nicht vorkommt. Der im FFH-Gebiet liegende Teil des Ziegelaußensees weist einen Seeuferstrukturindex von > 80 % auf, d. h. das Gewässer besitzt eine weitgehend naturraumtypische Ufer- und Verlandungsstruktur. Dazu gehören Schwingröhrichte, Weidengebüsche und Erlenbruchwälder. Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des Ufer- und Verlandungsbereiches mit lebensraumtypischer Vegetation mit „A“ zu bewerten. Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist gut ausgeprägt, was dem Wert „B“ entspricht. Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars Grundlage der Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars sind die Ergebnisse der Seenkartierung aus dem Jahr 2007. Es konnte keine besonders charakteristische Pflanzenart für den Nordteil des Ziegelaußensees erfasst werden. Zu den lebensraumtypischen Pflanzenarten zählt Chara globularis. Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist insgesamt mit „C“ (lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden) zu bewerten, da die Anzahl der besonders charakteristische Pflanzenarten bei < 4 Arten liegt. Beeinträchtigungen Die Trophiestufe des Wasserkörpers im Nordteil des Ziegelaußensees liegt um eine Stufe höher als der gewünschte Referenzwert. Ursachen hierfür liegen in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet, Schiffs- und Bootsverkehr sowie Nährstoffseinträge durch umliegende Ortslagen und/oder Direkteinleitungen aus Kläranlagen. In Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen des Gewässers ist festzuhalten, dass dieser Bewertungsparameter insgesamt mit „C“ zu bewerten ist, da der Ziegelaußensee eine deutliche Eutrophierung anzeigt („C“). Gesamtwert Der Erhaltungszustand des Ziegelaußensees wird mit „C“ eingestuft, d. h. er ist ungünstig. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Natürliche eutrophe Seen mit Hydrocharitions (EU-Code 3150) einer Vegetation des Magnopotamions 65 oder Das Vorhandensein von Pflanzengesellschaften der Ordnungen Potamogetonetalia und Callitricho-Batrachietalia oder Lemnetalia ist zwingende Voraussetzung für eine Zuordnung zum LRT 3150. Die Mindestkartierfläche muss eine Größe von 25 m² Wasserfläche aufweisen. Eutrophe Stillgewässer treten in Grundmoränen, Endmoränen und Sandern auf. Der überwiegende Teil des LRT 3150 umfasst Kleingewässer. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte innerhalb von Grund- und Endmoränen. Die Hauptgefährdung ist die Eutrophierung der Gewässer, die Massenentwicklungen von Grün- und/oder Blaualgen auslösen kann. Dadurch kommt es zur Wassereintrübung mit dauerhaft stark eingeschränkten Sichttiefen (< 1 m) und zur Verdrängung der typischen Pflanzenarten (v. a. der Tauchfluren). Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind z. B. die Gewässerqualität, die Vegetationsstruktur und die Uferstruktur. Im FFH-Gebiet sind laut SDB 49 eutrophe Stillgewässer vorhanden. Nach der Kartierung dieses LRT konnten 14 Gewässer dem LRT 3150 zugesprochen werden. Die Ergebnisse sind im Einzelnen: 10 Kleingewässer sind als LRT 3150 bestätigt worden 2 Kleingewässer im Wiligrader Wald, davon 1 Gewässer südwestlich von Neu Lübstorf (3150-7) und 1 Gewässer am Rande des Parkes von Schloss Wiligrad (3150-14) sind neu als LRT 3150 angesprochen worden. 2 ehemalige Torfstiche im Südteil des Wickendorfer Moores wurden neu als LRT 3150 angesprochen. Nach der Binnendifferenzierung waren sie als LRT 3140 ausgewiesen. Sie weisen jedoch keine der für den LRT 3140 besonders charakteristischen Pflanzenarten wie Armleuchteralgen auf. Lebensraumtypische Pflanzenarten des LRT 3150 sind hingegen vorhanden. 1 Kleingewässer nördlich von Flessenow befindet sich außerhalb des FFH-Gebietes und wird deshalb im Rahmen der Managementplanung nicht weiter betrachtet. 38 Kleingewässer sind aktuell nicht dem LRT 3150 zuzuordnen, da sie kein Wasser bzw. keine mindestens 25 m² große Wasserfläche aufweisen, verlandet sind, nicht die lebensraumtypische Vegetation aufweisen oder zum Referenzzeitpunkt nach aktueller gutachterlicher Einschätzung schon nicht vorhanden waren (s. Tab. 8). Die Gewässer des LRT 3150 befinden sich nördlich der Döpe, im Wiligrader Wald und im Wickendorfer Moor und umfassen eine Gesamtfläche von 3,3 ha. 26 % dieser Gewässerfläche des LRT 3150 weist einen ungünstigen Erhaltungszustand („C“) auf, 74 % ist mit „B“ bewertet worden (s. Tab. 20). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 66 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Abb. 10: Eutrophes Stillgewässer (EU-Code 3150) am Rand des Wiligrader Waldes (3150-4-B). Abb. 11: Ehemaliger Torfstich im südlichen Teil des Wickendorfer Moores (3150-12-C). Dystrophe Seen und Teiche (EU-Code 3160) Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt u. a. in der Mecklenburgischen Seenplatte. Häufig kommt der LRT 3160 kleinflächig vor. Die nährstoffarmen Gewässer des LRT 3160 haben nur ein geringes standörtliches Pufferpotenzial, so dass durch Eutrophierung hervorgerufene Störungen nur eingeschränkt kompensiert werden können. Die Hauptgefährdung ist daher die Eutrophierung der Gewässer. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 67 Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind z. B. die Gewässerqualität, die lebensraumtypischen Tier- und Pflanzenarten und Strukturen zur Stoffeintragsminderung. Im FFH-Gebiet sind nach der Binnendifferenzierung drei Gewässer des LRT 3160 ausgewiesen. Nach der aktuellen Kartierung konnten davon zwei Kleingewässer dem LRT 3160 zugeordnet werden. Das andere Stillgewässer im Wiligrader Wald ist nach der Kartierung nicht dem LRT 3160 zuzuordnen. Es handelt sich um einen zeitweise überstauten Erlenbruch. Bei den beiden bestätigten Kleingewässern handelt es sich um die kleinen Moorseen im Heidmoor, deren Gesamtfläche 0,8 ha beträgt. Wie Tab. 20 zeigt, ist der Erhaltungszustand des LRT 3160 mit „B“ (gut) bewertet worden. Abb. 12: Dystropher See (EU-Code 3160) im Heidmoor (3160-1-B) östlich der Döpe. b) Fließgewässer Fließgewässer stellen offene Systeme dar. Sie zeichnen sich infolgedessen durch eine schnelle Regenerationsfähigkeit nach Störungen aus. Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (EU-Code 3260) Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260) umfassen zum überwiegenden Teil gefällearme Bäche und Flüsse, die z. B. in der Grundmoräne und in Moorniederungen liegen. Der LRT 3260 umfasst natürliche und naturnahe Fließgewässer oder Fließgewässerabschnitte mit untergetauchter oder flutender Wasservegetation vom Typ des Callitricho-Batrachion oder Ranunculion fluitantis bzw. mit flutenden Wassermoosen oder Rotalgen einschließlich Ufervegetation. Neben der Unterwasservegetation muss eine zumindest im überwiegenden ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 68 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Teil naturnahe Ufer- und Gewässersohlenstruktur vorhanden sein. Zum LRT 3260 gehören z. B. Fließgewässer der Moorniederungen und gefällearme Fließgewässer der Moränenbildungen. Ein Verbreitungsschwerpunkt des LRT 3260 liegt im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte in Grund- und Endmoränen. Die Hauptgefährdung für den LRT 3260 stellen wasserbauliche Maßnahmen wie z. B. Laufbegradigung, Uferverbauung und Verrohrung dar. Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind u. a. natürliche und naturnahe Fließgewässer bzw. Fließgewässerabschnitte, das Längs- und Querprofil sowie die Sohlenstruktur. Die bereits in der Binnendifferenzierung innerhalb des FFH-Gebietes dargestellte Fläche des LRT 3260 konnte bei der Kartierung bestätigt werden. Dabei handelt es sich um einen 350 m langen Teilabschnitt des Wallensteingrabens mit einer Fläche von 0,4 ha. Der Erhaltungszustand des gesamten Fließgewässers wird aufgrund der diversen, flussabwärts noch vorhandenen Querbauwerke aktuell mit „C“ (ungünstig) bewertet (s. Tab. 20). Diese Querbauwerke waren zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung bereits vorhanden. Abb. 13: Teilabschnitt des Wallensteingrabens (3260-1-C) als Fluss der planaren bis montanen Stufe (EU-Code 3260). I.3.1.2 Grasland-LRT Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (EU-Code 6210) Der LRT 6210 umfasst Trockenrasen auf natürlich waldfreien Standorten sowie die sekundär, durch extensive Beweidung und Mahd, entstandenen Halbtrockenrasen. Die meist südexponierten wärmebegünstigten Standorte sind niederschlagsarm. Eine Fläche des nutzungsabhängigen Typs des LRT 6210 befindet sich südlich der Bahnlinie in der Gemeinde Hohen Viecheln. Der insgesamt ca. 1,42 ha große Standort (davon lediglich 0,58 ha innerhalb des FFH-Gebietes!) liegt auf kalkhaltigem Sand in südexponierter Hanglage. Glatt- und Flaumhafer prägen neben wenigen Kräutern die Krautschicht. Die ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 69 gesamte Fläche befindet sich derzeit in Sukzession mit Weißdorn, Schlehe und Hundsrose. Arten mit einer weiten Standortamplitude, wie Zitterpappel und Schlehe dominieren zunehmend die Strauchschicht. Der Erhaltungszustand des LRT 6210 wird mit „C“ (ungünstig) bewertet. Abb. 14: Naturnahe Kalk-Trockenrasen (EU-Code 6210) südlich der Bahnlinie im NSG „Döpe“ (6210-1-C). Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (EU-Code 6410) Der LRT 6410 umfasst ungedüngte und nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Pfeifengraswiesen auf basen- bis kalkreichen und sauren (wechsel-)feuchten Standorten. Diese Wiesen sind i. d. R. durch Streumahd (extensive späte Mahd) entstanden und meist sehr artenreich. Die erfasste LRT-Teilfläche 6410-1-C mit 2,83 ha liegt in der Gemeinde Hohen Viecheln und wird teilweise als extensives Weideland mit Schafen genutzt und gepflegt. Kleinseggenriede mit Pfeifengras und Grasschmiele sind prägend. Die südöstlichen Teilflächen sind stark mit Grauweiden bewachsen, ungenutzte Flächen weisen Hochstauden mit Schilf und Mädesüß auf. Die weiteren LRT-Teilflächen liegen im Wickendorfer Moor und sind mit Schafen beweidet (6410-2-C und 6410-3-C) bzw. ungenutzt (6410-4-C und 6410-5-C). Die Pfeifengrasbestände sind durch die Ausbreitung von Grasschmiele, Schilf und Sumpfreitgras gefährdet. Insbesondere für die ungenutzten Teilflächen ist ein Eindringen von Gehölzen (Faulbaum und Grauweide) zu verzeichnen. Der Erhaltungszustand des LRT 6410 mit einer Gesamtfläche von 4,41 ha wird insgesamt als ungünstig („C“) bewertet. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 70 Abb. 15: Pfeifengraswiese (EU-Code 6410) südlich der Bahnlinie im NSG „Döpe“ (6420-1-C), teilweise als Schafweide genutzt. Die südöstliche Teilfläche ist stark mit Grauweiden bewachsen. Abb. 16/17: Links: Beweidete Pfeifengraswiese (EU-Code 6410) im nördlichen Teil des Wickendorfer Moor (6410-2-C). Rechts: Fruchtendes Fleischrotes Knabenkraut auf der Teilfläche 6410-4-C. Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (EU-Code 6510) Zum LRT 6510 gehören artenreiche, extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes. Die Wiesen sind blütenreich und werden nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser gemäht. Magere Flachland-Mähwiesen weisen eine starke Standortamplitude auf, die auf sauren bis kalkreichen und überwiegend frischen, aber auch mäßig trockenen und feuchten Standorten ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 71 auf Sand, Lehm und Antorf vorkommen können. Standörtlich vermitteln sie zwischen Pionier-Sandfluren, Sandmagerrasen bzw. Trockenrasen einerseits und Feucht- bzw. Nasswiesen andererseits. Nordwestlich der Döpe befindet sich die 1,66 ha große Fläche (6510-1-B) nördlich der Pfeifengraswiese an einem Südhang auf sandigem Standort. Glatthafer und Rotes Straußgras dominieren, Kräuter wie Wilde Möhre, Schafgarbe, Gundermann und Kleiner Sauerampfer treten mit geringerem Deckungsgrad auf. Die weiteren 3 Teilflächen liegen im südlichen Teil des FFH-Gebietes nördlich von Frankenhorst. Die LRT-Teilfläche 6510-2-B mit einer Größe von 0,4 ha ist ungenutzt und zeigt durch das Vorkommen von Großer Brennnessel, Gewöhnlichem Beifuß, Rainfarn und Weißem Steinklee eine Tendenz zur Ruderalisierung. Seitlich wandern Land-Reitgras, Brombeere und Weidengebüsch in die Fläche ein. Die beiden LRT-Teilflächen 6510-3-B und 6510-4-C sind mit Schafen beweidet. Die östliche Teilfläche 651-4-C zeigt mit dem Vorkommen von Großer Brennnessel einen ruderalisierten und stärker durch Nährstoffe beeinflussten Zustand. Nach Osten geht die Wiese in eine durch Mädesüß und Kohldistel bestandene Hochstaudenflur über. Der LRT 6510 mit einer Gesamtfläche von 2,93 ha wurde insgesamt mit einem guten Erhaltungszustand („B“) bewertet. Abb. 18/19: Magere Flachland-Mähwiesen (EU-Code 6510) nördlich Frankenhorst. Links zzt. ungenutzte (6510-2-B) und rechts beweidete Teilfläche (6510-4-C). I.3.1.3 Moor-LRT Alle Moor-LRT sind durch eine mehr oder weniger ausgeprägte Nährstoffarmut gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei sowohl um regenwasserernährte Moore als auch um mineralbodenwasserernährte Moore, deren Substrate in erster Linie Torfe sind. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 72 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140) Der LRT 7140 umfasst durch Torfmoose und/oder Braunmoose geprägte Übergangs- und Schwingrasenmoore. Es handelt sich um oligo- bis mesotroph-saure und mesotrophsubneutrale (basenreiche) Moore mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmem Mineralbodenwasser. Der LRT 7140 kommt vor allem in Kesselmooren mit z. B. Schwingrasen vor. Typisch für den LRT 7140 ist das Auftreten von Schlenken (Nassstellen). Übergangs- und Schwingrasenmoore sind im natürlichen Zustand relativ stabile Lebensräume ohne stärkere Sukzession. Verbreitungsschwerpunkte des LRT 7140 liegen u. a. im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte innerhalb der Endmoränen und Sander. Die Hauptgefährdung resultiert aus der Veränderung des hydrologischen Systems u. a. durch die Anlage von Gräben, die zu einer massiven Beschleunigung der Sukzession (Vergrasung, deutliche Zunahme bzw. Ausbreitung von Gehölzen) führt. Für einen günstigen Erhaltungszustand sind bspw. Schlenken, ein lebensraumtypisches Wasserregime und Strukturen zur Stoffeintragsminderung maßgeblich. Der LRT 7140 wurde im FFH-Gebiet mit einer Fläche im Heidmoor, einem Kesselmoor, auf einer Flächengröße von 2,7 ha kartiert und damit bestätigt. Der Erhaltungszustand wird mit „B“ (gut) bewertet (s. Tab. 20). Abb. 20/21: Intakte Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140) im Heidmoor (7140-1-B); rechts Rundblättriger Sonnentau in Torfmoospolstern. Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code 7210*) Unter dem LRT 7210* werden Röhrichte an Seen oder an kalkreichen Sumpfquellen gefasst, dominierende Pflanzenart ist die Schneide (Cladium mariscus). Auch Übergänge von ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 73 Schneiden-Röhrichten zu Kleinseggenrieden auf kalkreichen Böden werden darunter gefasst. Besiedelt werden Uferbereiche von kalkreichen Seen mit mittlerem Nährstoffgehalt. Der LRT tritt in basen- und kalkreichen Gewässern der mecklenburgischen Seenplatte auf. Abb. 22/23: Links Detail: Schneide Cladium mariscus; rechts kalkreicher Sumpf mit Schneide Cladium mariscus (EU-Code 7210*) im NSG „Döpe“ (7210-2-B). Der erfasste LRT 7210* am Standgewässer Döpe weist auf ca. 0,97 ha einen guten Erhaltungszustand („B“) auf, die restlichen Teilflächen (0,28 ha) im Norden und Süden sind aufgrund des ärmeren Arteninventars mit „C“ bewertet worden. Der Gesamterhaltungszustand wird daher als günstig („B“) bewertet. Kalktuffquellen (Cratoneurion) (EU-Code 7220*) Der LRT umfasst Quellfluren an Sicker-, Tümpel- oder Sturzquellen und Quellbächen im unmittelbaren Einflussbereich von Quellaustritten mit kalkhaltigem, mäßig nährstoffarmem Wasser und Kalktuffbildung durch Ausfällung von Kalziumbikarbonat. Hierbei handelt es sich um humusarme Kalkquellstandorte vorrangig in Wäldern. Der LRT kommt in Mecklenburg-Vorpommern nur in der Ausbildung als StarknervmoosQuellflur vor. Hierbei handelt es sich um sehr moosreiche Quellfluren mit lichter und niedrigwüchsiger Krautschicht im Bereich von Kalktuff ablagernden Hartwasserquellen. Die Moose sind nicht nur aufgrund des Nährstoffmangels, sondern auch aufgrund der Störung, die das schnell fließende Wasser auf Keimung und Sprossentwicklung höherer Pflanzen ausübt, sehr konkurrenzstark. Als lebensraumtypische Arten treten in der Quelle unterhalb von Schloss Wiligrad das Starknervmoos (Palustriella commutatum) und Cratoneuron filicinum auf (GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 2010). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 74 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Abb. 24: Kalktuffquelle (EU-Code 7220*) unterhalb des Wiligrader Schlosses (7220-1-A). Foto: Martin Bauer. Der LRT 7220* wurde im FFH-Gebiet auf einer Flächengröße von 0,006 ha kartiert. Der Erhaltungszustand wird mit „A“ (hervorragend) bewertet. Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) Zum LRT 7230 gehören oligo- bis mesotrophe Moore auf kalkreichen bis kalkarmen, aber immer basenreichen Standorten, die unter natürlichen Verhältnissen dauerhaft hohe Grundwasserstände aufweisen. Die Vegetation ist u. a. bestimmt durch braunmoosreiche Kleinseggenriede und das Vorkommen verschiedener Orchideen. Das Auftreten von Nassstellen ist typisch für den LRT 7230. Der LRT 7230 kommt in MecklenburgVorpommern u. a. auf Seeterrassen vor. Die Veränderung des hydrologischen Systems u. a. durch die Anlage von Gräben, die zu einer massiven Beschleunigung der Sukzession führt, stellt die Hauptgefährdung für den LRT 7230 dar. Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind z. B. Schlenken, ein lebensraumtypisches Wasserregime und Strukturen zur Stoffeintragsminderung. Im FFH-Gebiet sind nach der Binnendifferenzierung 8 Teilflächen des LRT 7230 ausgewiesen, davon 6 Teilflächen im Ramper Moor (18,82 ha) und 2 Teilflächen im Wickendorfer Moor (0,28 ha). 4 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 1,68 ha konnten nicht mehr dem LRT 7230 zugeordnet werden, da es sich um Schilfröhricht bzw. Weidengebüsch handelt, das zum Referenzzeitraum vermutlich schon vorhanden war. Eine der Teilflächen wurde aufgrund des dichten Gehölzbewuchses aktuell in zwei kleinere Teilflächen (7230-4-C und 7230-5-C) geteilt (s. Tab. 8). Bis Ende der 1950er Jahre wurden ca. 30 ha im Ramper Moor als Streuwiese genutzt. Seit rund 50 Jahren schreitet die Verbuschung, vorwiegend mit Grauweide, fort. Lediglich auf einer Fläche von ca. 4 ha wurden durch Entbuschung, Mahd und zeitweilige Beweidung mit ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 75 Schafen offene Flächen erhalten (KUDLA 1994). Es kann somit davon aufgegangen werden, dass die nach der Binnendifferenzierung im Ramper Moor ausgewiesene LRT-Fläche von 18,82 ha bereits zum Referenzzeitpunkt zu groß angeben wurde (wissenschaftlicher Fehler). Aktuell wurden fünf Teilflächen mit insgesamt 9,99 ha als LRT 7230 kartiert. Abb. 25/26: Kalkreiches Niedermoor (EU-Code 7230) im Ramper Moor im mäßigen bis durchschnittlichen Erhaltungszustand (links: 7230-5-C, rechts: 7230-1-C). Im natürlichen Zustand handelt es sich um relativ stabile Lebensräume ohne stärkere Sukzession. Bei stärkerer Entwässerung und über längeren Zeitraum abgesenkten Grundwasserpegel kommt es zur Vergrasung mit Pfeifengras oder Sumpf-Reitgras, zur verstärkten Ansiedlung von Schilf oder Hochstauden sowie zur Einwanderung von Gehölzen. Die zuerst lichten Gehölzstadien gehen bei anhaltender Entwässerung in Weidengebüsche, Moorbirken-Gehölze bzw. Moorwälder des LRT 91D0 über (IBS 2005). Insbesondere auf der Teilfläche 7230-1 ist zu beobachten, dass sich Bulte aus Pfeifengras und Sumpf-Reitgras stark ausgebreitet haben, Weidengebüsch von den Rändern her einwandert und Moorbirkenanflug zu verzeichnen ist. Daneben kommen jedoch eine Reihe der lebensraumtypischen und besonders charakteristischen Pflanzenarten (fett gedruckt) wie u. a. Lorbeer-Weide, Geflügeltes Johanniskraut, Kreuzdorn, Moor- und Sumpf-Labkaut, Sumpf-Läusekraut und Blutwurz vor. Die Vegetation ist entsprechend der Biotopkartieranleitung M-V (Stand 2007) als Pfeifengras-Hochstauden-Stadium der Kalk-Zwischenmoore (MPK) anzusprechen und damit dem LRT 7230 zuzuordnen. Für eine Zuordnung zum LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden findet sich nur Pfeifengras als besonders charakteristische Pflanzenart, während Arten wie Natternzungenfarn und Teufelsabbiss fehlen. Von den lebensraumtypischen Arten der Kalkreichen Niedermoore kommt die Blutwurz auch in Pfeifengraswiesen vor, als weitere typische Arten des LRT 6410 sind nur Sumpf-Schachtelhalm und Wassernabel auf der Teilfläche 7230-1 zu finden. Aufgrund der Artenzusammensetzung mit vier besonders ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 76 charakteristischen und 10 lebensraumtypischen Arten wurde eine Zuordnung zum LRT 7230 vorgenommen. Im FFH-Gebiet nimmt der LRT 7230 aktuell mit fünf Teilflächen insgesamt 9,99 ha ein, die sich alle im NSG Ramper Moor befinden. Alle Teilflächen weisen einen mäßigen bis durchschnittlichen Erhaltungszustand („C“) auf. Der Gesamterhaltungszustand wird daher als ungünstig („C“) bewertet (s. Tab. 20). I.3.1.4 Wald-LRT In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Erfassung, Bewertung und Planung der Waldlebensraumtypen durch die Forstverwaltung in Wald-Managementplänen (siehe MfELFF). Tab. 20: Verbreitung und Bewertung des Erhaltungszustands der LRT des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet. 1 2 3 4 5 6 EU- LRT Verbreitung im FFH- Anzahl der Flächengröße (ha) Erhaltungszustand Gebiet (wesentliche Teilflächen aktuell im FFH- im FFH-Gebiet Vorkommen) im FFH- Gebiet aktuell Code Gebiet 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Schweriner Außensee, Döpe, Kleingewässer im Ramper Moor, Ziegelaußensee 4 3.637,6 0,3 (< 1 %) 3.637,3 (> 99 %) Gesamt: C A: B: 1 C: 3 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Kleingewässer im Waldgebiet Wiligrader Wald, Kleingewässer nordwestlich der Döpe, auf der Insel Lieps, ehem. Torfstiche im Wickendorfer Moor 14 3,3 2,46 (74 %) 0,85 (26 %) Gesamt: C A: B: 5 C: 9 3160 Dystrophe Seen und Teiche Heidmoor östlich der Döpe 2 0,8 0,8 (100 %) - Gesamt: B A: B: 2 C: - 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion Wallensteingraben 1 0,4 0,4 (100 %) Gesamt: C A: B: C: 1 6210 Naturnahe KalkTrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Nordwestlich der Döpe 1 0,58 0,58 (100 %) Gesamt: C A: B: C: 1 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) Nordwestlich der Döpe und Wickendorfer Moor 5 4,41 4,41 (100 %) Gesamt: C A: B: C: 5 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 77 1 2 3 4 5 6 EU- LRT Verbreitung im FFH- Anzahl der Flächengröße (ha) Erhaltungszustand Gebiet (wesentliche Teilflächen aktuell im FFH- im FFH-Gebiet Vorkommen) im FFH- Gebiet aktuell Code Gebiet 6510 Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Nordwestlich der Döpe und nördlich Frankenhorst 4 2,93 2,72 (93 %) 0,21 ( 7 %) Gesamt: B A: B: 3 C: 1 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Heidmoor östlich der Döpe 1 2,7 2,7 (100 %) - Gesamt: B A: B: 1 C: - 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Uferbereich der Döpe 6 1,25 0,97 (78 %) 0,28 (22 %) Gesamt: B A: B: 3 C: 3 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) Steilufer unterhalb Schloss Wiligrad 1 0,006 0,006 (100 %) - Gesamt: A A: 1 B: C: - 7230 Kalkreiche Niedermoore Ramper Moor 5 9,99 9,99 (100 %) Gesamt: C A: B: C: 5 9130 WaldmeisterWiligrader Wald Buchenwald (AsperuloFagetum)20 1 88,5 88,5 (100 %) - Gesamt: B A: B: 1 C: - 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 1 0,56 0,56 (100 %) - Gesamt: B A: B: 1 C: - Wiligrader Wald Der Erhaltungszustand des LRT 7220* wird im FFH-Gebiet mit „A“ bewertet. Insgesamt mit „B“ bewertet wird der Erhaltungszustand der LRT 3160, 6510, 7140, 7210*, 9130 und 9180. Für die LRT 3140, 3150, 3260, 6210, 6410 und 7230 wurde der Erhaltungszustand mit „C“ bewertet. Insgesamt sind 46 LRT-Teilflächen kartiert worden und das FFH-Gebiet wird im Ganzen (alle LRT zusammen genommen) mit „C“ bewertet, da die Einzelbewertung des Schweriner Außensees (3140-1-C) mit der deutlich größten Teilfläche durchschlägt. 20 Nach Angaben Forstverwaltung ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 78 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore I.3.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL Im FHH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung 5 Arten (für die Teichfledermaus erfolgt die Zuarbeit durch das LUNG M-V) des Anhanges II der FFH-RL mit signifikanten Vorkommen ermittelt, d. h. es existiert ein aktueller Nachweis (innerhalb der letzten 10 Jahre) oder ein Vorkommen ist aufgrund sehr gut geeigneter Habitate und benachbarter aktueller Vorkommen sehr wahrscheinlich und die Art kommt im natürlichen Verbreitungsgebiet vor. Nachfolgend werden die Arten mit signifikantem Vorkommen und die Rotbauchunke als aktuell nicht nachgewiesene Art im FFH-Gebiet beschrieben. Die Ergebnisse der Bewertung der Schmalen Windelschnecke, der Bauchigen Windelschnecke, der Großen Moosjungfer, des Kammmolches und des Fischotters sind der Anlage 4 zu entnehmen. Schmale Windelschnecke (EU-Code 1014) Verbreitung: Die Schmale Windelschnecke ist über ganz Mecklenburg-Vorpommern verbreitet, tritt jedoch zerstreut auf. Ein Verbreitungsschwerpunkt ist die Mecklenburgische Seenplatte. Ökologie: Die Schnecke besiedelt im FFH-Gebiet feuchte und teilweise leicht entwässerte Feuchtwiesen bzw. Nasswiesen mit einer gut ausgeprägten Moosschicht. Auf überstauten Flächen fehlt die Art völlig. Bestand: Ein stabiles Vorkommen der Schmalen Windelschnecke wurde ausschließlich an zwei Probepunkten im Ramper Moor festgestellt. Die beiden anderen Nachweise sind nur punktuelle Funde mit wenigen Individuen. Bewertung: Insgesamt wurden die Habitatelemente im FFH-Gebiet mit „C“ bewertet, weil ca. 63 % der Habitatflächen (5,3 ha) diese Bewertung erhielten (s. Tab. 21). Nach SDB lag der Erhaltungszustand für die Schmale Windelschnecke bei „A“. Es ist jedoch keine Verschlechterung im Bezug auf den Referenzzeitpunkt eingetreten. Grund für die schlechtere Einstufung ist die jetzt gültige Bewertungsvorschrift, die bei der Bewertung im StandardDatenbogen noch nicht zugrunde lag. Maßgebliche Bestandteile: gleichmäßig feuchte basen- oder kalkhaltige Standorte (Feuchtund Nasswiesen, Seggenriede, Trockenrasen mit hoher Luftfeuchtigkeit), überwiegend fehlende Beschattung, lichte, nicht zu hohe Vegetation Bauchige Windelschnecke (EU-Code 1016) Verbreitung: Die Bauchige Windelschnecke ist in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet und vielerorts häufig. Ein Verbreitungsschwerpunkt ist die Mecklenburgische Seenplatte. Ökologie: Die Schnecke besiedelt im Bearbeitungsgebiet u. a. feuchte und teilweise überstaute Großseggenriede (Sumpfseggenriede), Pfeifengraswiesen und Schilfröhrichte mit Seggenunterwuchs. Auf leicht bis mäßig entwässerten Flächen fehlt die Art völlig. Bestand: Auf fast allen Flächen konnte ein stabiles Vorkommen der Bauchigen Windelschnecke festgestellt werden, nur auf leicht bis mäßig entwässerten Standorten fehlte ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 79 die Art. Insgesamt ist die Bauchige Windelschnecke viel häufiger im FFH-Gebiet anzutreffen als die Schmale Windelschnecke. Bewertung: Wie Tab. 21 zeigt, wurden die Habitatelemente im FFH-Gebiet insgesamt mit „B“ bewertet. Lediglich 2 Habitatteilflächen wurden aufgrund schlechterer Habitatqualität mit „C“ bewertet (1,54 ha entspricht ca. 13 % der Habitatfläche). Maßgebliche Bestandteile: Großseggenried, welches gleichmäßig feucht und teilweise überstaut ist. Wichtig ist ein dichter Seggenbestand. Große Moosjungfer (EU-Code 1042) Verbreitung: Mecklenburg-Vorpommern gilt als günstiges Verbreitungsgebiet dieser Libellenart. Ökologie: Die Libelle besiedelt im Bearbeitungsgebiet drei Teilflächen. Zum einen handelt es sich um ein eutrophes Stillgewässer nördlich der Döpe, welches durch Wasservegetation reich strukturiert ist. Bei den beiden anderen Gewässern handelt es sich um die kleinen Moorseen im Heidmoor. Bestand: Es wurden sowohl Imagines (Männchen, Weibchen) als auch Exuvien (Larvenhüllen) aufgenommen. Darüber hinaus ist am östlichen Gewässer im Heidmoor ein Paarungsrad beobachtet worden. Bewertung: Die Habitatelemente im Bearbeitungsgebiet wurden im Ganzen mit „B“ bewertet. Sowohl das eutrophe Kleingewässer als auch die dystrophen Kleingewässer im Heidmoor weisen günstige Habitatelemente („B“) für die Art auf (s. Tab. 21). Maßgebliche Bestandteile: Natürliche, durch Wasservegetation reich strukturierte meso- bis eutrophe Stillgewässer in Waldlagen, die nicht beschattet sind, aber auch Moor-Randbereiche. Voraussetzung ist ein fehlender künstlicher Fischbesatz und eine ganzjährige Wasserführung Rotbauchunke (EU-Code 1188) Verbreitung: Die Art ist in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt noch relativ häufig. Ökologie: Rotbauchunken leben in besonnten Flachgewässern in Niederungen mit dichtem Wasserpflanzenbewuchs, bevorzugt in Kleingewässer auf Äckern und Wiesen. Sie kommt aber auch in Flachwasserbereichen von Seen, verlandenden Kiesgruben, Wiesengräben und temporären Kleinstgewässerflächen vor. An Land hält sie sich in Verstecken auf, z. B. unter Totholz und Steinen, im Wurzelbereich von Bäumen oder in Kleinsäugerbauen. Bestand: Die Rotbauchunke wurde aufgrund ungeeigneter Habitate (keine besonnten Flachgewässer mit Pflanzenbewuchs) im Rahmen der Kartierungen im FFH-Gebiet nicht nachgewiesen. Das einzige, im Offenland liegende Kleingewässer auf der Insel Lieps trocknet jahreszeitlich regelmäßig sehr früh temporär aus und verfügt über keinen geeigneten Wasserpflanzenbewuchs für die Reproduktion dieser Tierart. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 80 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore In den Buerwischen nördlich von Flessenow wurden am 21.5.2010 mind. 3 rufende Rotbauchunken verhört (mündl. Mitt. Herr Strache, StALU Westmecklenburg, 03.09.2010). Die Polderwiesen waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund des ungewöhnlich hohen Wasserspiegels im Schweriner See flach überflutet, stellen aber kein typisches Habitat dar. Kammmolch (EU-Code 1166) Verbreitung: In Deutschland befindet sich das Vorkommen des Kammmolches im Verbreitungszentrum Ökologie: Der Kammmolch konnte aktuell im Bearbeitungsgebiet nur in einem Stillgewässer nachgewiesen werden. Es handelt es sich um ein eutrophes Kleingewässer am Rande des – Gärtnereigeländes in Wiligrad. Das Gewässer weist einen ausgeprägten Röhrichtsaum und ist durch die Wasservegetation reich strukturiert. Bestand: Im Gewässer bei Wiligrad wurde eine Larve gekeschert. An der Bahnlinie nördlich von Lübstorf wurden insgesamt 13 Männchen und 10 Weibchen des Kammmolches beobachtet bzw. in Molchreusen gefangen (DIPL.-ING. WALTER NORMANN LANDSCHAFTSARCHITEKT 2009). Jedoch sind die nur temporär Wasser führenden Gräben nicht für eine Reproduktion geeignet. Bewertung: Das Kleingewässer weist hervorragende Habitatelemente („A“) für die Art auf (s. Tab. 21). Maßgebliche Bestandteile: Kleingewässer mit überwiegend hohem Wasserstand und reicher Submersvegetation sowie deren Uferbereiche. Teichfledermaus (EU-Code 1318) Zuarbeit des LUNG steht noch aus Fischotter (EU-Code 1355) Für diese Art wurden Quellen der letzten 10 Jahre ausgewertet. Verbreitung: In Mecklenburg-Vorpommern kommt der Fischotter gegenwärtig noch annährend in den meisten Landesteilen vor. Ökologie: Der Fischotter besiedelt den gesamten Uferbereich des Schweriner Außensees mit seinen reich strukturierten Uferstrukturen (z. B. flache oder steile Uferbereiche, Röhrichtzonen, Gehölzsäume). Außerdem kommt er im Bereich der Döpe sowie auf der Insel Lieps vor. Das heißt, dass der Fischotter im FFH-Gebiet die maßgeblichen Gewässern bzw. Uferzonen als Habitat nutzt. Bestand: Eine konzentriertes Vorkommen liegt im Ramper und Wickendorfer Moor und an den Uferzonen im Südteil des Schweriner Außensees vor. Die Auswertung der Totfunde ergab außerdem Vorkommen im nördlichen Bereich des Schweriner Außensees (Hohen Viechelner Bucht und Wallensteingraben). BEHL (1996) hat durch Kotfunde den Fischotter ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 81 außerdem am West- und Ostufer der Döpe nachgewiesen. Das NSG Döpe gehört laut JESCHKE et al. (2003) zu den ständigen Aufenthaltsgebieten des Fischotters. Nach BINNER (2004) ist der zentrale Bereich des Ramper Moores Reproduktionsraum des Fischotters. Da keine weiteren Bestandsdaten über den Fischotter verfügbar sind, können genauere Aussagen über die Verbreitung im FFH-Gebiet nicht getroffen werden. Bewertung: Eine differenzierte und schematische Darstellung der Habitate und der Aktionsräume bis zur Grenze des FFH-Gebietes und über das Gebiet hinaus sind in Karte 2a / 2b dargestellt. Der Fischotter ist eine sehr mobile Art, die weite Wanderstrecken zurücklegt. Aus diesem Grunde sind die Wanderbewegungen des Fischotters aus dem FFHGebiet heraus in Karte 2a / 2b mit Pfeilen als schematische Darstellung kenntlich gemacht worden. Die Habitate mit günstigen Reproduktionsbedingungen wurden mit „A“ bewertet. Im FFHGebiet betrifft das den weiträumigen Bereich rund um das NSG Döpe bis zu den Buerwischen (1355-1-A; 313 ha) (s. Tab. 21). Aufgrund der Gefährdung des Fischotters durch Reusenfischerei ohne Otterschutz im NSG Ramper Moor mit angrenzender Seebucht (1355-2-B; 156 ha) und im Wickendorfer Moor mit dem angrenzenden Ziegelaußensee (1355-4-B; 67 ha) wurden diese Teilgebiete trotz der günstigen Habitatbedingungen insgesamt nur mit „B“ bewertet. Diese Gebiete sind große kompakte Lebensräume, die unzerschnittene, stark strukturierte und störungsarme Landschaftsstrukturen aufweisen. Dazu zählen z. B. Röhrichtstreifen und Erlenbruchwälder. Die Uferbereiche sind abwechslungsreich, d. h. dass ein Wechsel aus dichtem Gehölz sowie flachen und offenen Gewässerabschnitten besteht. Die Vielfältigkeit der Gebiete mit ausgedehnten Deckungsmöglichkeiten und der fehlenden intensiven Erholungsnutzung (Ramper und Wickendorfer Moor nicht erschlossen, Döpe wenig erschlossen) ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Fortpflanzungsraum. Darüber hinaus dienen die ausgedehnten Uferbereiche als Streifgebiet bei der Nahrungsbeschaffung und als Wanderkorridor. Weiterhin bestehen z. B. Wanderstrecken entlang von Gräben vom Ramper Moor in Richtung Wickendorfer Moor, von der Döpe in Richtung Ventschower See und den Buerwischen in Richtung Langer See. Aktionsräume und mögliche Reproduktionsräume wurden aufgrund von Beeinträchtigungen durch Reusenfischerei ohne Otterschutz und der gehäuften Totfunde durch den Straßenverkehr entlang der B 104 (Paulsdamm) und des Paulsdammer Weges (zwischen Wickendorf und der Seewarte) mit „C“ bewertet (1.326 ha). Der gesamte Bereich der B104 im bzw. entlang des FFH-Gebietes ist landesweit gesehen einer der längsten und stärksten Gefährdungsbereiche für Fischotter. Die perlschnurartige Häufung von Totfunden belegt das eindrücklich. Die Entschärfung der Gefährdung durch Passagemöglichkeiten in Verbindung mit Leiteinrichtungen hat landesweit gesehen oberste Priorität, weit über das konkrete FFHGebiet hinaus. Auch das gesamte West- und Nordufer des Außensees ist (außerhalb des FFH-Gebietes) von größeren Verkehrstrassen gesäumt (B 106, Bahntrasse Schwerin - Rostock bzw. Wismar), die Wanderkorridore des Fischotters zerschneiden und damit maßgebliche Bestandteile der ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 82 Artansprüche beeinträchtigen. Zum Teilgebiet 1355-3-C gehört der schmale Uferbereich an der Westseite des Schweriner Außensees zwischen Wiligrader Wald und Hundorf und an der Ostseite des Schweriner Außensees südlich Flessenow. Weiträumiger abgegrenzt wurden der nördliche Bereich des Schweriner Außensees mit der Insel Lieps und der Hohen Viechelner Bucht sowie der südwestliche und südöstliche Bereich des Schweriner Außensees. Grund für die großzügige Abgrenzung ist das Wanderverhalten des Fischotters. Zwar läuft er meist am Ufer entlang, aber da er ein sehr guter Schwimmer ist und in der Lage ist auch Schwimmstrecken von über 1 km zu überwinden, sind die Bereiche zu einem Komplex zusammengefasst worden. Diese Gebiete sind nicht so stark strukturiert wie der Bereich um die Döpe bis zu den Buerwischen mit den Uferwäldern und Röhrichten, das Ramper und Wickendorfer Moor. Die Hauptprobleme stellen die Erholungsnutzung, z. B. durch Wassersport und die Ufernutzung dar, d. h. Rückzugs- und Ruheräume sind erheblich reduziert. Insgesamt ist die Habitatqualität aber als gut einzuschätzen, dabei sind besonders die Insel Lieps und der Wallensteingraben hervorzuheben. Gebietsübergreifende Aktionsräume des Fischotters liegen z. B. im Bereich von Bad Kleinen, Hohen Viecheln und Lübstorf. Wanderbewegungen aus dem FFH-Gebiet heraus führen z. B. in Richtung Westen zum Kirchstücker See, über den Wallensteingraben in Richtung Norden und zum Schweriner Innensee über die B 104 nach Süden. Insgesamt wurden die Habitatelemente im FFH-Gebiet mit „C“ bewertet, weil 71 % der Habitatflächen (1326 ha) diese Bewertung erhielten (s. Tab. 21). Nach der gültigen Bewertungsvorschrift (Version 2.2 vom 02.09.2010) wäre der Erhaltungszustand für das FFHGebiet bereits zum Referenzzeitpunkt als „ungünstig“ („C“) einzustufen gewesen, da zu diesem Zeitpunkt bereits die nicht ottersichere Reusenfischerei ausgeübt wurde. Dies trägt maßgeblich zur Bewertung des ungünstigen Erhaltungszustandes bei. Maßgebliche Bestandteile: Störungsarme Gewässer mit naturnahen Strukturen, unzerschnittene Wanderkorridore entlang der Bäche, Gräben und angrenzender terrestrischer Habitate sowie ottergerechte Passagemöglichkeiten an Gewässer-Straßen-Kreuzungen. Tab. 21: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II der FFH RL im FFH-Gebiet. 1 2 EU-Code Art 3 4 5 Gesamthabitatfläche u. Anzahl Habitatflächen im Erhaltungsgrad Teilflächen im FFH-Gebiet in FFH-Gebiet der ha Habitatelemente im FFH-Gebiet 1014 Schmale Windelschnecke 8,37 A: B: 3,08 (37 %) C: 5,29 (63 %) 3 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Gesamt: C A: B: 1 C: 2 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 2 EU-Code Art 83 3 4 5 Gesamthabitatfläche u. Anzahl Habitatflächen im Erhaltungsgrad Teilflächen im FFH-Gebiet in FFH-Gebiet der ha Habitatelemente im FFH-Gebiet 1016 Bauchige Windelschnecke 12,05 A: 3,52 (29 %) B: 6,99 (58 %) C: 1,54 (13 %) 6 Gesamt: B A: 2 B: 2 C: 2 1042 Große Moosjungfer 1,06 A: B: 1,06 (100 %) C: - 3 Gesamt: B A: B: 3 C: - 1166 Kammmolch 0,09 A: 0,09 (100 %) B: C: - 1 Gesamt: A A: 1 B: C: - 1318 Teichfledermaus 1355 Fischotter I.4 LUNG-Zuarbeit steht noch aus 1.862 A: 313 (17 %) B: 223 (12 %) C: 1.326 (71 %) 4 Gesamt: C A: 1 B: 2 C: 1 Zusammenfassende Bewertung des FFH-Gebietes I.4.1 Schutzzweck Grundlagen der Schutzzweckbestimmung sind: die aktuelle Erfassung der vorkommenden Lebensräume und Arten mit einer differenzierten Bewertung der Erhaltungszustände, die Bestimmung und Bewertung der weiteren für den günstigen Erhaltungszustand „maßgeblichen Bestandteile“ und die Bedeutung der LRT des Anhangs I der FFH-RL und Arten des Anhangs II der FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000. Das FFH-Gebiet wird vom Schweriner Außensee dominiert. Im Süden haben sich auf alten Seeterrassen kalkreiche Niedermoore erhalten. Im Westen grenzt ein größerer Buchenwaldkomplex an den See an. Im Nordosten besteht ein Komplex aus Seen mit Verlandungszonen, Erlenbruchwäldern und Grünland. Schutzzweck für das FFH-Gebiet ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der dystrophen Seen, Mähwiesen, Schwingrasenmoore, kalkreichen Sümpfe mit Schneide, Kalktuffquellen, Waldmeister-Buchenwälder und Hangmischwälder sowie die Entwicklung ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 84 des Schweriner Sees als mesotropher See, der eutrophen Seen, Fließgewässer, KalkTrockenrasen, Pfeifengraswiesen und kalkreichen Niedermoore. Die Gewässer-, Grünland-, Moor- und Wald-Habitate mit den dort vorkommenden Arten Bauchige Windelschnecke, Große Moosjungfer, Kammmolch, Teichfledermaus und Fischotter sollen erhalten werden, die Habitate für den Fischotter und die Schmale Windelschnecke verbessert werden. Insbesondere die „Kalkreichen Sümpfe mit Schneide“, „Kalktuffquellen“ und „Hangmischwälder“ sind als prioritäre Lebensraumtypen zu erhalten. Voraussetzung für günstige Erhaltungszustände sind vor allem der Erhalt des hydrologischen Systems der Gewässer und der grundwasserabhängigen Lebensräume, die Vermeidung erheblicher Nährstoffeinträge zur Verbesserung der Trophie des Schweriner Sees zum mesotrophen Stillgewässer sowie eine angepasste Nutzung oder Pflege der Wald- und Offenland-LRT. I.4.2 Defizitanalyse Zur Ermittlung der Erhaltungs-, Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziele wird eine Defizitanalyse vorgenommen. Diese Analyse erfolgt gebietsbezogen und wird in Tab. 24 dokumentiert. Sie erfolgt nach folgenden Regeln: Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt im Falle der FFH-RL: der tatsächliche Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit Ausfüllen des SDB (2000 bzw. 2004). Ein Handlungsbedarf für LRT des Anhangs I der FFH-RL und Arten des Anhangs II der FFHRL ergibt sich nach einem Vergleich des aktuellen Zustands mit dem anzustrebenden „günstigen“ Zustand im FFH-Gebiet (s. Tab. 22 und 23). Für alle signifikant vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL gilt das Erhaltungsziel. Nach den Netzanforderungen haben nur die LRT 3160, 6510 und 7140 eine besondere landesweite Bedeutung. Diese LRT befinden sich alle im FFH-Gebiet im günstigen Zustand, sodass keine LRT mit vorrangigen Entwicklungszielen zu berücksichtigen sind. Die LRT 3260 und 6410 gehören nicht zu den LRT mit besonderer landesweiter Bedeutung (s. Tab. 10). Die Zeiträume 2012 und 2018 orientieren sich an den Berichtspflichten gemäß Art. 17 Abs. 1 der FFH-RL. Tab. 22: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT des Anhangs I der FFH-RL. 1 2 3 4 5 6 LRT EUCode Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt aktueller Erhaltungszustand angestrebter Erhaltungszustand, kurzfristig bis 2012 angestrebter Erhaltungszustand, mittelfristig bis 2018 langfristig erreichbarer Erhaltungszustand 3140 C C C C 3150 C C B B B 3160 B B B B B 3260 B C B B B 6210 - C C B B 6410 B C B B B 6510 B B B B B 7140 B B B B A 7210* - B B B B ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG B Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 85 1 2 3 4 5 6 LRT EUCode Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt aktueller Erhaltungszustand angestrebter Erhaltungszustand, kurzfristig bis 2012 angestrebter Erhaltungszustand, mittelfristig bis 2018 langfristig erreichbarer Erhaltungszustand 7220* - A A A A 7230 C C C B B 9130 B B B B k. A. 9180* B B B B k. A. Entwicklungsziele sind für die LRT 3140, 3150, 3260, 6210, 6410 und 7230 wünschenswert. Tab. 23: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitatelemente der Arten des Anhangs II der FFH-RL. 1 2 3 4 5 6 Art Status aktueller Erhaltungszustand der Habitatelemente Angestrebter Erhaltungszustand kurzfristig bis 2012 angestrebter Erhaltungszustand, mittelfristig bis 2018 langfristig erreichbarer Erhaltungszustand Arten des Anhangs II der FFH-RL Schmale Windelschnecke Einzeltiere häufig (i C) C B B B Bauchige Windelschnecke Populationsdaten von Einzeltieren liegen nicht vor (i P) B B B B Große Moosjungfer Populationsdaten von Einzeltieren liegen nicht vor (i P) B B B B k. A. A A A A Kammmolch Teichfledermaus Populationsdaten von Einzeltieren liegen nicht vor (i P) Fischotter Einzeltiere selten (i R) Zuarbeit durch das LUNG M-V steht noch aus! C B B B Für alle signifikant vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-RL gilt das Erhaltungsziel. Verpflichtende Wiederherstellungsziele ergeben sich nicht. Vorrangige Entwicklungsziele sich für den Fischotter vorzusehen, da die Art landesweit als gefährdet eingestuft ist und der europaweite Erhaltungszustand ungünstig ist (s. Tab. 12). Wünschenswerte Entwicklungsziele sind für die Schmale Windelschnecke vorzusehen. Für diese beiden Arten haben sich die Erhaltungszustände aufgrund der geänderten Bewertungsvorschriften verschlechtert. Es ist jedoch keine Verschlechterung im Bezug auf den Referenzzeitpunkt eingetreten. I.4.3 Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele werden für die im FFH-Gebiet signifikant vorkommenden LRT nach Anhang I der FFH-RL und die Arten nach Anhang II FFH-RL nach der Defizitanalyse formuliert (s. Tab. 24). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 86 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (EU-Code 3140) Zusammenfassend wird der Erhaltungszustand der oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässer im FFH-Gebiet als „ungünstig“ (C) bewertet. Für die großen Seen, den Schweriner Außensee (3140-1-C), die Döpe (3140-2-C) und den Ziegelaußenssee (3140-4-C) ist langfristig eine Verbesserung des Erhaltungszustandes anzustreben (wünschenswerte Entwicklung). Dabei sind die Maßgaben zur Umsetzung der WRRL zu berücksichtigen. Textbaustein WRRL ist noch zu ergänzen Für das Kleingewässer im Ramper Moor (3140-3-B) ist der Erhalt der Gewässergüte zu gewährleisten; durch die Lage inmitten eines festgesetzten NSG ohne anthropogene Nutzungen sind dafür beste Voraussetzungen gegeben. Natürliche eutrophe Seen mit Hydrocharitions (EU-Code 3150) einer Vegetation des Magnopotamions oder Der Erhaltungszustand der 13 eutrophen Kleingewässer ist insgesamt als „ungünstig“ zu bewerten. Ein wesentliches Defizit ist zum einen das geringe Vorkommen besonders charakteristischer und lebensraumtypischer Arten, zum anderen, dass die Kleingewässer durch die Lage innerhalb des Wiligrader Waldes beschattet sind und zunehmend verlanden. Weiterhin führen eine Vielzahl von Kleingewässern aufgrund des äußerst kleinen Binneneinzugsgebietes und durch eine Entwässerung über Gräben naturgemäß eher wenig Wasser. Die wünschenswerte Entwicklung einiger Kleingewässer hin zu einem günstigen Erhaltungszustand („B“) wird als machbar angesehen. Die Offenhaltung der Gewässer kann z. B. durch Reduzierung des Jungwuchses und Freistellung der Randbewaldung gewährleistet werden, damit die Kleingewässer wieder stärker besonnt werden. Darüber hinaus können tlw. Gräben eingestaut werden und Entschlammungen vorgenommen werden. Dystrophe Seen und Teiche (EU-Code 3160) Der Erhaltungszustand der beiden dystrophen Kleingewässer (3160-1-B und 3160-2-B) ist insgesamt als „günstig“ (B) zu bewerten. Die gute Ausprägung der Moorseen ist durch Offenhaltung der Randbereiche durch Beseitigung von Gehölzen zu erhalten. Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (EU-Code 3260) Der Erhaltungszustand des Wallensteingrabens (3260-1-C) ist aufgrund der diversen flussabwärts noch vorhandenen Querbauwerke mit „ungünstig“ (C) zu bewerten. Da die ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 87 Querbauwerke zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung vorhanden waren, ist bei Anwendung der gleichen Bewertungskriterien der Erhaltungszustand bereits „ungünstig“ gewesen. Er wurde jedoch mit günstig („B“) bewertet. Durch den im Rahmen der Umsetzung der WRRL geplanten Rückbau von Querbauwerken und die Renaturierung von begradigten Fließgewässerabschnitten außerhalb des FFH-Gebietes kann der LRT in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden (wünschenswerte Entwicklung). Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (EU-Code 6210) Der Erhaltungszustand des Kalk-Trockenrasens nordwestlich der Döpe (6210-1-B) als einzige LRT 6210-Fläche ist mit „ungünstig“ (C) zu bewerten. Das aktuell noch vorhandene Arteninventar droht durch weiter zunehmende Sukzession verdrängt zu werden. Durch eine Entbuschung und eine extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen kann mittelfristig ein „günstiger“ Erhaltungszustand erreicht werden (wünschenswerte Entwicklung). Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) (EU-Code 6410) Der Erhaltungszustand der Pfeifengraswiesen mit insgesamt 5 Teilflächen des LRT 6410 nordwestlich der Döpe und im Wickendorfer Moor ist insgesamt mit „ungünstig“ (C) zu bewerten. Die in relativ geringer Artenzahl vorhandenen charakteristischen Pflanzenarten drohen durch eine stark zunehmende Sukzession verdrängt zu werden. Um eine Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen, sind weitere Pflegemaßnahmen (Gehölzbeseitigung, Beräumung, Mahd bzw. extensive Schaf- und Ziegenbeweidung) notwendig. Die Erreichung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes kann zusätzlich durch die Maßnahme „Wasserstandsanhebung um ca. 20 cm in der Döpe“ befördert werden (wünschenswerte Entwicklung). Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (EU-Code 6510) Der Erhaltungszustand der Mähwiesen mit 4 Teilflächen des LRT 6510 nordwestlich der Döpe und nördlich von Frankenhorst ist insgesamt mit „günstig“ (B) zu bewerten. Durch den Erhalt der vorhandenen Grünlandnutzung bzw. eine künftige Mähnutzung sowie die Beseitigung von einwandernden Gehölzen kann dieser Erhaltungszustand erhalten werden. Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140) Der Erhaltungszustand des Heidmoores (7140-1-B) als einzige LRT 7140-Fläche ist mit „günstig“ (B) zu bewerten. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 88 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Vorrangig ist der vorhandene Wasserstand im Gewässer (u. a. durch Verfüllen des Ablaufgrabens zur Döpe) und in dessen Umgebung zu erhalten. Durch Entbuschungsmaßnahmen, insbesondere die Entnahme des Kiefern- und Birkenjungwuchses im Ostteil, lässt sich der Offenlandcharakter dieses Moores und somit der günstige Erhaltungszustand erhalten und sogar noch weiter verbessern (von „B“ nach „A“). Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code 7210*) Der Erhaltungszustand der sechs Teilflächen, die alle in der Döpe liegen, ist insgesamt als „günstig“ (B) zu bewerten. Durch eine geplante Maßnahme „Wasserstandsanhebung um ca. 20 cm in der Döpe“ kann der „günstige“ Erhaltungszustand stabilisiert und langfristig gehalten werden. Eine Verbesserung wäre die Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Döpe, z. B. durch die Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünlandflächen im Einzugsbereich der Döpe. Kalktuffquellen (Cratoneurion) (EU-Code 7220*) Der Erhaltungszustand der Quelle am Steilufer unterhalb von Schloss Wiligrad als einzige LRT 7220*-Fläche im FFH-Gebiet ist als „hervorragend“ (A) zu bewerten. Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung des Erhaltungszustandes der LRT-Fläche sind aufgrund des festgestellten günstigen Erhaltungszustandes nicht erforderlich. Um eine Einwanderung von Nitrophyten bzw. Neophyten (aus dem Bereich des parkartig gestalteten Umfeldes von Wiligrad) zu verhindern, sollte der Schneisenbereich beiderseits des LRT mindestens zweimal jährlich gemäht werden. Eine Schädigung der Moosdecke ist unbedingt zu vermeiden (GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 2010). Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) Der Erhaltungszustand der 5 Teilflächen, die alle im „Ramper Moor“ liegen, ist insgesamt als „ungünstig“ (C) zu bewerten. Um eine Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen, sind Pflegemaßnahmen (Gehölzbeseitigung, Mahd und Beräumung sowie anschließende Schaf- und Ziegenbeweidung) notwendig. Dadurch kann mittelfristig ein „günstiger“ Erhaltungszustand erreicht werden (wünschenswerte Entwicklung). Arten des Anhangs II der FFH-RL Schmale Windelschnecke (EU-Code 1014) Der Erhaltungszustand der Habitatflächen für die Schmale Windelschnecke im FFH-Gebiet ist insgesamt als „ungünstig“ (C) zu bewerten. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 89 Eine Vergrößerung der Habitatfläche kann durch Entbuschungsmaßnahmen im Ramper Moor (1014-1-B, s. Karte 2a / 2b) erreicht werden. Langfristig ist die Herstellung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes der Habitatflächen (1014-2-C und 1014-3-C) möglich. Die ebenfalls vorgesehene Wasserstandsanhebung in der Döpe trägt zur Verbesserung auf bisher nicht erfassten Habitaten bei (wünschenswerte Entwicklung). Bauchige Windelschnecke (EU-Code 1016) Die Habitatflächen für die Bauchige Windelschnecke im FFH-Gebiet sind insgesamt als „günstig“ (B) zu bewerten. Der günstige Erhaltungszustand ist durch die Sicherung des vorhandenen Wasserstandes zu erhalten, auch im Einzugsgebiet. Durchforstungsgut ist nicht auf den Flächen abzulagern. Auf den beiden mit „C“ bewerteten Flächen im Wiligrader Wald (1016-3) und an der Schwedenschanze (1016-5) sind Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie die Offenhaltung durch Entbuschung notwendig. Eine weitere Verbesserung und Vergrößerung der Habitatqualität lässt sich durch (partielle) Entbuschung und Pflege im Ramper Moor (1016-1-A) und den Buerwischen (1016-4-B), s. Karte 2a / 2b, erreichen, wodurch langfristig ein „günstiger“ Erhaltungszustand „B“ aufrechterhalten werden kann. Große Moosjungfer (EU-Code 1042) Die Habitatflächen für die Große Moosjungfer sind insgesamt als „günstig“ (B) zu bewerten. Ein Erhalt dieser günstigen Habitatqualität ist durch Entbuschungsmaßnahmen an den Gewässern sicher zu stellen (nordöstlich der Hohen Viechelner Bucht, kleines Gewässer südlich der Bahn 1042-3-B, Heidmoor-Westteil 1042-2-B und Heidmoor-Ostteil 1042-1-B, s. Karte 2a / 2b). Kammmolch (EU-Code 1166) Für den Kammmolch wurde für das einzige Habitat im FFH-Gebiet ein „hervorragender“ Erhaltungszustand (A) ermittelt. Zzt. sind keine Maßnahmen notwendig. Bei Bedarf ist eine Entschlammung des Gewässers zum Erhalt der Habitatqualität vorzunehmen. Fischotter (EU-Code 1355) Nach Auswertung der verfügbaren Daten wurde für den Fischotter ein „ungünstiger“ Erhaltungszustand (C) abgeleitet. Gefahrenquellen für den Fischotter stellen die Reusenfischerei ohne Otterschutz sowie der Straßenverkehr auf der B 104 und dem Paulsdammer Weg dar. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 90 Der ungünstige Erhaltungszustand ist durch eine Umstellung der Reusenfischerei auf ottersichere Geräte sowie den Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an den Straßen zu verbessern. Besonders hervorzuheben sind die Reproduktionsräume des Fischotters an der Döpe und deren Umgebung bis zu den Buerwischen (s. Karte 2a / 2b). Tab. 24: Teilflächenbezogene Erhaltungsziele der LRT des Anhangs I der FFH-RL, der Arten des Anhangs II der FFH- RL. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lfd. Nr. Schutzobjekt Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Fläche (ha) Erhalt Wiederherstellung Vorrangige Entwicklung Wünschenswerte Entwicklung Erläuterung LRT des Anhangs I der FFH-RL L02 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3140-1-C 3.547,6 Schutz - - X Maßnahmen der WRRL 3140-2-C 82,95 Schutz - - X Maßnahmen der WRRL 3140-3-B 0,3 Schutz - - - Erhalt naturnaher Gewässer (S 22) 3140-4-C 6,8 Schutz - - X Maßnahmen der WRRL 3150-1-B 0,26 Schutz - - - keine Maßnahme 3150-2-C 0,06 Pflege - - X Rückbau von Entwässerungsanlagen (E 14), ggf. Entschlammung 3150-3-C 0,14 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) L09 3150-4-B 0,09 Pflege - - - Beseitigung von Gehölzen (E 17); nach Binnendiff. 0,04 ha L10 3150-5-B 0,09 Pflege - - - Beseitigung von Gehölzen (E 17) L11 3150-6-C 0,05 Pflege - - X Rückbau von Entwässerungsanlagen (E 14), ggf. Entschlammung L12 3150-7-C 0,11 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) L13 3150-8-C 0,16 Pflege - - X Rückbau von Entwässerungsanlagen (E 14), Entschlammung L14 3150-9-C 0,01 Pflege - - X Rückbau von Entwässerungsanlagen (E 14), Entschlammung 21 L03 L04 L05 L06 L07 L08 21 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Die Maßnahmen L01 ist nicht aufgeführt, da es sich um eine Entwicklungsmaßnahme für den noch nicht vorhandenen LRT 2330 handelt (s. Teil II des Managementplans) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 91 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lfd. Nr. Schutzobjekt Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Fläche (ha) Erhalt Wiederherstellung Vorrangige Entwicklung Wünschenswerte Entwicklung Erläuterung L15 3150-10-C 0,05 Pflege - - X Rückbau von Entwässerungsanlagen (E 14), Entschlammung L16 3150-11-C 0,05 Pflege - - X Rückbau von Entwässerungsanlagen (E 14), Entschlammung Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 3150-12-C 0,22 Schutz - - - Erhalt naturnaher Gewässer (S 22) 3150-13-B 1,98 Schutz - - - Erhalt naturnaher Gewässer (S 22) 3150-14-B 0,04 Schutz - - - Erhalt naturnaher Gewässer (S 22) Dystrophe Seen und Teiche 3160-1-B 0,73 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) 3160-2-B 0,07 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) L17 L18 L19 L20 L21 L22 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion 3260-1-C 0,4 Schutz - - X Rückbau von Querbauwerken (E 27) L23 Naturnahe KalkTrockenrasen und deren Verbuschungsstadien (FestucoBrometalia) 6210-1-C 0,58 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) und Wiederaufnahme extensiver Beweidung (E 20) L24 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6410-1-C 2,83 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Wiederaufnahme extensiver Beweidung (E 20) und Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E 23), L25 6410-2-C 0,23 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) und Pflegemahd (E 31) L25 6410-3-C 1,05 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) und Pflegemahd (E 31) L25 6410-4-C 0,05 Pflege - - X Pflegemahd (E 31) L26 6410-5-C 0,25 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) und Pflegemahd (E 31) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 92 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lfd. Nr. Schutzobjekt Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Fläche (ha) Erhalt Wiederherstellung Vorrangige Entwicklung Wünschenswerte Entwicklung Erläuterung L27 Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 6510-1-B 1,66 Nutzung - - - Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P 01) 6510-2-B 0,40 Nutzung - - - Wiederaufnahme extensiver Grünlandnutzung oder –pflege (E 15) L29 6510-3-B 0,67 Nutzung - - - Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P 01) L30 6510-4-C 0,21 Nutzung - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) und Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P 01) L28 L31 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7140-1-B 2,7 Schutz - - - Erhalt des vorhandenen Wasserstandes (keine weiteren Entwässerungsmaß nahmen) (S 15), Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) L32 Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae 7210*-1-B 0,71 Schutz - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E 23) 7210*-2-B 0,19 Schutz - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E 23) L34 7210*-3-B 0,08 Schutz - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E 23) L35 7210*-4-C 0,17 Schutz - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E 23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung ( E 11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags L36 7210*-5-C 0,08 Schutz - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E 23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung ( E 11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags L33 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 93 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lfd. Nr. Schutzobjekt Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Fläche (ha) Erhalt Wiederherstellung Vorrangige Entwicklung Wünschenswerte Entwicklung Erläuterung L37 Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae 7210*-6-C 0,03 Schutz - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E 23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung ( E 11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags L38 Kalktuffquelle (Cratoneurion) 7220*-1-A 0,006 Schutz - - X Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E 01) L39 Kalkreiche Niedermoore 7230-1-C 3,83 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Pflegemahd (E 31); nach Binnendiff. 8,68 ha L40 7230-2-C 0,37 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Pflegemahd (E 31); nach Binnendiff. 0,49 ha L41 7230-3-C 0,89 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) Pflegemahd (E 31); nach Binnendiff. 1,89 ha L42 7230-4-C 4,55 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17) Pflegemahd (E 31); nach Binnendiff. 6,39 ha (dort 72304-C und 7230-5-C zusammengefasst) L43 7230-5-C 0,35 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Pflegemahd (E 31) 1014-1-B 3,1 Pflege - - - Beseitigung von Gehölzen (E 17) 1014-2-C 4,6 Pflege - - X Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E 23); Hinweis: auf 1 Probefläche wurde nur 1 Exemplar gefunden > keine optimalen Habitateigenschaften Arten des Anhangs II der FFH-RL A1 A2 Schmale Windelschnecke ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 94 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lfd. Nr. Schutzobjekt Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Fläche (ha) Erhalt Wiederherstellung Vorrangige Entwicklung Wünschenswerte Entwicklung Erläuterung A3 Schmale Windelschnecke 1014-3-C 0,7 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E 23) A4 Bauchige Windelschnecke 1016-1-A 3,1 Pflege - - - Beseitigung von Gehölzen (E 17) A5 1016-2-A 0,4 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) A6 1016-3-C 0,9 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E 23) A7 1016-4-B 2,4 Schutz - - - Erhalt des vorhandenen Wasserstandes (keine weitere Entwässerungsmaßnahmen) (S 15) A8 1016-5-C 0,7 Pflege - - X Beseitigung von Gehölzen (E 17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E 23) A9 1016-6-B 4,6 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02)) 1042-1-B 0,1 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) A11 1042-2-B 0,7 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) A12 1042-3-B 0,26 Schutz - - - Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P 02) 1166-1-A 0,09 Schutz - - - Erhalt naturnaher Kleingewässer (S 22) 1355-1-A 313 Schutz - - - Erhalt extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet (v. a. Wald) (S 08) und Erhalt unbewirtschafteter Randstreifen an Gewässern (S 32) 1355-2-B 156 Schutz - - X Einhaltung der NSG-VO – Aufgabe der Reusenfischerei A10 A13 Große Moosjungfer Kammmolch Teichfledermaus A14 A15 Fischotter Zuarbeit durch das LUNG M-V steht noch aus! ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 95 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Lfd. Nr. Schutzobjekt Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Fläche (ha) Erhalt Wiederherstellung Vorrangige Entwicklung Wünschenswerte Entwicklung Erläuterung A16 A17 II. Fischotter 1355-3-C 1.326 Schutz - X - Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an Straßen (E 41), Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte (E 42) 1355-4-B 67 Schutz - - X Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte (E 42) Teil Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen: Erarbeitung unter Berücksichtigung sozioökonomischer Belange Der vorliegende Maßnahmenteil des Managementplans für das FFH-Gebiet „Schweriner Außensee mit angrenzenden Wäldern und Mooren“ wurde auf der Grundlage des Fachleitfadens „Managementplanung in Natura 2000-Gebieten“, Version 2, Stand 06. Juni 2008, Teil II erstellt. II.1 Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen Für FFH-Gebiete ist gemäß Art. 6 Abs. 2 FFH-RL zu beachten, dass generell das “Verschlechterungs- und Störungsverbot“, jedoch kein absolutes “Veränderungsverbot“ gilt (vgl. § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V). Das heißt, dass das Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch Vorhaben oder Nutzungen innerhalb oder außerhalb des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden darf. Daher sind Vorhaben vor der Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu überprüfen (s. Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL). Das Verfahren der Verträglichkeitsprüfung richtet sich nach dem Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des BNatSchG. In der nachfolgenden Tab. 25 werden die Kriterien zur gebietsspezifischen Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen dargestellt. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 96 Tab. 25: Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen (LRT). LRT (EUCode) „Bagatellgrenze“ Stufe 1 nach (LAMBRECHT & TRAUTNER, 2007) in m² „Bagatellgrenze“ Stufe 2 nach (LAMBRECHT & TRAUTNER, 2007) in m² 3140 50 3150 100 3160 0 3260 100 6210 50 6410 25 6510 100 7140 25 7210* 0 7220* 0 7230 25 9130 250 9180* 50 * prioritäre Lebensraumtypen 250 500 0 500 250 125 500 125 0 0 125 1.250 250 „Bagatellgrenze“ Stufe 3 nach (LAMBRECHT & TRAUTNER, 2007) in m² 500 1.000 0 1.000 500 250 1.000 250 0 0 250 2.500 500 „1% Grenze“ des LRT im gesamten FFH-Gebiet in m² 3.638,60 33 80 40 58 441 293 270 125 0,6 999 8.850 56 Erhaltungsziel im Gebiet „Wiederherstellung“ Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Angaben zu den Spalteninhalten: Spalte 1: LRT gemäß EU-Code. Grau hinterlegt sind die LRT, für die besondere Wertigkeiten nach Kapitel I.2.2 bestehen. Spalte 2-4: Die Spalten 2 bis 4 stellen die „Bagatellgrenzen“ nach LAMBRECHT et al. (2007) für die drei Stufen (Verluste < 1%, < 0,5%, < 0,1%) dar. Beeinträchtigungen unterhalb der Bagatellgrenzen lösen im Regelfall keine Prüfungen auf FFH-Verträglichkeit aus. Ausnahmen können durch funktionale Beziehungen zu benachbarten LRT verursacht werden (Komplexbildungen). Spalte 5: zeigt die 1%-Grenze (vgl. Kapitel I.2.1) des LRT oder der zusammengefassten Lebensraumtypen ähnlicher Struktur, Funktion und Lage. Verluste von mehr als 1% der Fläche, auch verursacht durch verschiedene Eingriffe, sind regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen. Sie können die Kohärenz im landesweiten Netz gefährden und bedürfen daher in der Regel des Kohärenzausgleichs. Spalte 6: Es ist eingetragen, ob für den LRT im Gebiet das Erhaltungsziel „Wiederherstellung“ besteht („Ja“) oder („Nein“). Besteht das Erhaltungsziel „Wiederherstellung“, dürfen keine weiteren Beeinträchtigungen ohne Kohärenzausgleich zugelassen werden. Die Prüfung auf Erheblichkeit ist für alle weiteren Pläne und Projekte erforderlich. II.1.1 Verträgliche Landnutzungen Zum Referenzzeitpunkt im Jahr 2004 (FFH-Gebiete) wurden bereits land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen im Gebiet ausgeübt. Der schutzwürdige Zustand des Gebietes hat sich teilweise trotz oder aufgrund dieser Nutzungen eingestellt. Im Allgemeinen sind diese Nutzungen auch weiterhin zulässig. Im Einzelfall können aktuelle Nutzungen jedoch eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands eines LRT des Anhang I oder einer Art des Anhangs II FFH-RL darstellen und sind somit als unverträglich zu beurteilen. Die ordnungsgemäße Jagd ist nach § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin), § 7 Nr. 3 der LSG-VO „Schweriner Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) sowie § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner Seenlandschaft – Landkreis Parchim“ (Landkreis Parchim, s. Kap. I.1.3) im FFH-Gebiet zulässig. Nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnungen ist es allerdings verboten, Kirrungen oder Wildäcker sowie jagdliche Einrichtungen in Mooren, Sümpfen, Söllen, Röhrichtbeständen ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 97 und Rieden, seggen- und binsenreichen Nasswiesen, Bruch- und Sumpfwäldern, naturnahen Bachabschnitten, Quellbereichen, stehenden Kleingewässern und Trocken- und Magerrasen anzulegen. Die Errichtung jagdlicher Einrichtungen sowie die Anlage von Fütterungseinrichtungen in Notzeiten sind innerhalb des FFH-Gebietes jeweils nach § 6 der LSG-VO „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin) sowie § 6 der LSG-VO „Schweriner Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) genehmigungspflichtig. Diese Nutzung ist als verträglich zu bewerten, da wertvolle Biotopstrukturen von speziellen jagdlichen Einrichtungen ausgenommen sind. Gem. NSGVerordnung „Döpe“ ist die Ansitz- und Pirschjagd entsprechend den festgelegten Jagdzeiten nach Absprache mit dem Betreuer gestattet. Drückjagden zur Regulierung des Schwarzwildbestandes bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Innerhalb des NSG sowie in einer Schutzzone von 500 m um das NSG ist die Bejagung von Greifvögeln und Federwild ganzjährig verboten, ebenfalls das Stellen von Fallen. Die Jagd darf in Abstimmung zwischen den Bezirksjagdbehörden Rostock und Schwerin nur durch die dazu benannten Jäger erfolgen (NSG-VO 1972). Zur Sicherung des Schutzes der vom Aussterben bedrohten Biber sind für das Nachsuchen von krankgeschossenem Wild die Jagdgebrauchshunde am Schweißriemen zu führen. der Bau von Ansitzleitern und Hochsitzen ist beim Rat des Kreises –Naturschutzbehörde- zu beantragen. In der NSG-Verordnung für das „Ramper Moor“ ist zusätzlich zur Sicherung des Schutzes der vom Aussterben bedrohten Biber für das Nachsuchen von krankgeschossenem Wild die Jagdgebrauchshunde am Schweißriemen zu führen. Der Bau von Ansitzleitern und Hochsitzen ist beim Rat des Kreises –Naturschutzbehörde- zu beantragen (NSG-VO 1984). Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer und der Bundeswasserstraße (kompletter Schweriner See) ist als verträgliche Nutzung zu bewerten, wenn sie den ökologischen Standards entspricht. Die Nutzung einer Wasserskistrecke im Bereich zwischen Rampe und Retgendorf km 32,50 - 35,00 stellt für das FFH-Gebiet selbst keine Beeinträchtigung dar, da weder der LRT (EU-Code 3140) noch Arten des Anhang II gestört bzw. erheblich beeinträchtigt werden. In Bezug auf Vogelhabitate innerhalb des FFH-Gebietes sind Beeinträchtigungen insbesondere von rastenden Blässhühnern und Schellenten zu erwarten, da sich wichtige Rastbereiche im Einflussbereich der Wasserskistrecke befinden. Diese mögliche Beeinträchtigung ist im PEPL für das SPA zu berücksichtigen. Eine geplante Ausweitung auf die Nutzung mit Jetski wird in Kapitel II.1.5.2 auf Verträglichkeit überprüft. Im Rahmen der WRRL wird vom LU eine Bewirtschaftungsplanung erstellt, die auch Naturschutzbelange berücksichtigten und zum Jahresende 2010 vorliegen soll. Im FFH-Gebiet nimmt die Landwirtschaft einen geringen Flächenanteil ein, da der überwiegende Teil von Stillgewässern eingenommen wird. Nur im Bereich des Polders Flessenow (Buerwischen) und an der Döpe werden Flächen landwirtschaftlich genutzt. Eine weitere Nutzungsart im FFH- Gebiet ist die Fischerei, denn der komplette Schweriner Außensee, der Ziegelaußensee und die Döpe werden gewerblich befischt (s. I 1.2.1 Fischerei). Alle drei Gewässer sind zugleich der LRT des Anhangs I der FFH-RL Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (EU-Code 3140) und Habitate für die beschriebenen Arten des Anhangs II der FFH-RL. Als wesentliche ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 98 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Fangtechnik kommen neben Reusen auch Stellnetze zum Einsatz, die am Gewässergrund ausgelegt werden. Die räumliche Verteilung und die Länge der Stellnetze ist nicht geregelt und kann nicht mit einer Gesamtlänge angegeben werden. Nach Auskunft der Fischereibetriebe werden die Netze im Jahresverlauf an unterschiedlichen Stellen ausgebracht (SCHWERINER SEENFISCHEREI, mdl. Mitt. vom 04.03.2009). Verluste von Fischottern sind weder bei Fangnetzen noch durch Reusen der Fischereien bekannt. Dennoch stellen die Reusen ohne einen Biber- oder Otterschutz eine Beeinträchtigung dar. Ebenso die ufernahen Straßen rund um den Schweriner Außensee, insbesondere die B 104 auf dem Paulsdamm, an denen mehrfach Kollisionen mit Fischottern nachgewiesen wurden (vgl. II.1.4). Die Waldflächen im FFH-Gebiet werden forstwirtschaftlich genutzt und grenzen mit der größten Fläche, dem Wiligrader Wald, bis an das Westufer des Schweriner Außensees (LRT 3140) an. Im Wiligrader Wald liegt auch die überwiegende Anzahl der Gewässer des Anhangs I FFH-RL „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“ (EU-Code 3150). Auch im Bereich des NSG Ramper Moor sind kleine Waldflächen vorhanden. Alle anderen Waldflächen wie z. B. östlich des NSG Döpe liegen außerhalb des FFH-Gebietes. Nicht zulassungspflichtige Landnutzungen bezogen auf LRT des Anhangs I der FFH-RL: Die oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen - LRT 3140 (nahezu 100 %), die natürlichen eutrophen Seen - LRT 3150 (26 %), die Flüsse der planaren bis montanen Stufe - LRT 3260 (100 %), die naturnahen Kalk- und Trockenrasen - LRT 6210 (100 %), die Pfeifengraswiesen - LRT 6410 (100%), und die kalkreichen Niedermoore - LRT 7230 (100 %) befinden sich aktuell in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand des LRT 3140 im FFH-Gebiet ist insbesondere auf vergangene Nutzungen (z. B. Einleitung der Abwässer der angrenzenden Gemeinden) zurückzuführen, die es aktuell nicht mehr gibt. Es sind daher alle Vorhaben, die zu weiteren Beeinträchtigungen durch Einleitungen führen könnten, zu unterlassen, um die Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes nicht zu behindern. Der LRT 3150 befindet sich im FFH-Gebiet fast ausschließlich innerhalb des Wiligrader Waldes. Der ungünstige Erhaltungszustand der Teilflächen des LRT 3150 in diesem Bereich ist z. T. auf eine Zunahme der Beschattung und somit auf die natürliche Waldentwicklung bzw. die fehlende Bewirtschaftung zurückzuführen. Der innerhalb des FFH-Gebietes gelegene Fließgewässerabschnitt des LRT 3260 befindet sich aufgrund zahlreicher Querungsbauwerke, die im wesentlichen außerhalb des FFH-Gebietes liegen, in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Durch Sukzession droht die einzige LRT 6210-Fläche nordwestlich der Döpe verdrängt zu werden. Eine Wiederaufnahme der Nutzung (Beweidung) ist dagegen notwendig für den Erhaltungszustand. Ebenso die Teilflächen des LRT 6410. Bei den Teilflächen des LRT 7230 ist der ungünstige Erhaltungszustand auf die Aufgabe der Bewirtschaftung angrenzender Offenlandflächen und fehlende Pflege zurückzuführen. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 99 Nicht zulassungspflichtige Landnutzungen bezogen auf Arten des Anhangs II der FFH-RL: Nur der Erhaltungszustand der Schmalen Windelschnecke (EU-Code 1014) und des Fischotters (EU-Code 1355) wird aktuell mit ungünstig bewertet. Bei der Schmalen Windelschnecke ist das Vorkommen im Gebiet bezogen auf den landesweiten Populationsanteil jedoch gering. Der Zustand der Schmalen Windelschnecke ist überwiegend auf Entwässerungsmaßnahmen und Verbuschung der Flächen zurückzuführen. Der Fischotter ist im Gebiet teilweise starken Beeinträchtigungen ausgesetzt, da die Reusenfischerei ohne Biber- bzw. Otterschutz durchgeführt wird und es zudem an Straßen im ufernahen Bereich zu Kollisionen kommt (vgl. Anlage 5). II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen Gemäß §§ 25 bis 27 NatSchAG M-V ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung und der sportlichen Betätigung für jeden zulässig (vgl. §§ 21 und 28 LWaldG M-V, § 5 WaStrG). Die zum Referenzzeitpunkt (2004) vorhandenen Erholungsnutzungen und Erschließungen sind in Kapitel I.1.2 sowie in Karte 1a dargestellt. Gemäß der LSGVerordnung (VO LR Nordwestmecklenburg v. 26.5.2005) ist die Sportart Wasserski in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Eine ausgewiesene Wasserskistrecke befindet sich zwischen Retgendorf und Rampe (km 32,50 - 35,00). Nicht zulassungspflichtige Erholungsund Tourismusnutzungen werden im Rahmen des Managementplans nur dann auf Verträglichkeit geprüft, wenn durch die bereits vorhandenen Nutzungen nachweisbare und zuzuordnende Wirkungen erfolgen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand von LRT des Anhangs I oder Arten des Anhangs II der FFH-RL auf Gebietsebene verursachen. Durch die Nutzung der Wasserskistrecke entstehen im FFH-Gebiet weder negative Wirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I noch auf Arten des Anhangs II FFH-RL. Nicht zulassungspflichtige Erholungs- und Tourismusnutzungen bezogen auf LRT des Anhangs I der FFH-RL: Es gibt keine vorhandenen, nicht zulassungspflichtigen Erholungs- und Freizeitnutzungen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand von LRT innerhalb des Gebietes verursachen. Eine Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des Managementplanes ist daher nicht erforderlich. Für keinen LRT besteht das Ziel der Wiederherstellung. Nicht zulassungspflichtige Erholungs- und Tourismusnutzungen bezogen auf Arten des Anhangs II der FFH-RL: Bei der Schmalen Windelschnecke (EU-Code 1014) wurde ein ungünstiger Erhaltungszustand auf Gebietsebene festgestellt, der jedoch nicht auf bestehende Tourismus- und Erholungsnutzungen sondern auf die Entwässerung der Flächen zurückzuführen ist. Eine Verträglichkeitsprüfung der bestehenden nicht zulassungspflichtigen Tourismus- und Erholungsnutzungen ist im Rahmen dieses Managementplanes daher nicht erforderlich. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 100 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Auch der Fischotter (EU-Code 1355) wurde mit einem ungünstigen Erhaltungszustand bewertet, der jedoch auf die Reusenfischerei und die Kollisionsgefährdung auf angrenzenden Straßen zurückzuführen ist. II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen Die zum Referenzzeitpunkt (für das FFH-Gebiet das Jahr 2004) zulässigen, sowie die bereits zugelassenen Pläne und Projekte sind in Kapitel I.1.2 Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen beschrieben und genannt. Diese Pläne und Projekte besitzen Bestandsschutz und sind, soweit sie das FFH-Gebiet betreffen, ebenfalls in Karte 1a des Managementplans dargestellt. Tab. 26: Bis 09/2010 vorhandene zulässige sowie bereits genehmigte Pläne und Projekte. Genehmigung vor 1998 Genehmigung zwischen Genehmigung nach 2004 1998 und 2004 Bergbauberechtigungen erteilt durch das Bergamt Stralsund für Bereiche nahe den Orten Kleekamp, Tarzow, Neu Viecheln, Consrade (Kiessand/Sand) und Thurow (Ton) im Zeitraum 1990 -1996 Radwege und –routen gemäß dem Regionalen Radwegekonzept Westmecklenburg 2002 (erstellt vom FNP Lübstorf (03.03.2006) Amt für Raumordnung und Landesplanung) Sportboothafen Retgendorf, 1. Ausbaustufe einschließl. Rückbau alter Steganlage (Genehmigung 2002) FNP Hohen Viecheln (30.09.2004) FNP Raben-Steinfeld (Stand: 08.06.2005) Neuanlage Friedwald im Wiligrader Wald (November 2007) FNP Dobin am See (Teil Retgendorf, Neubau Bootssteganlage Klinik Neu Schlagsdorf, Stand: 05.05.2004) Lübstorf FNP Seehof (02.01.1999) FNP Lübstorf (03.03.2006) FNP Bad Kleinen (25.03.1999, 1. Änd. B-Plan Nr.2 “Ortslage Flessenow” der 27.10.2001, für 2. Änderung läuft Gemeinde Rubow (Stand: 19.04.2006) derzeit die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) FNP Hohen Viecheln (30.09.2004) VE-Plan Nr.1 OT Flessenow (18.01.2006) FNP Dobin am See (OT Retgendorf Boots- und Angelgemeinschaft Seehof und Neu Schlagsdorf, 05.05.2004) e.V. (SCHRIFTLICHE MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009) FNP Leezen (07.02.2001) Sanierung Steganlage Bad Kleinen (5 Liegeplätze) (SCHRIFTLICHE MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009) FNP Schwerin (Veröffentlichung: Erweiterung vorhandener Steganlage 05.11.2000) um 1 Liegeplatz in Bad Kleinen (SCHRIFTLICHE MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Genehmigung vor 1998 Genehmigung zwischen 101 Genehmigung nach 2004 1998 und 2004 B-Plan Wickendorf - Östlicher 25 Liegeplätze Hohen Viechelner Teilbereich; B-Plan Nr. 08.91.01/1 Angelverein e.V. (SCHRIFTLICHE (28.05.2000) MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009) Neubau Mobiler Bootssteg IG in Flessenow mit 5 Liegeplätzen (SCHRIFTLICHE MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009) B-Plan Nr. 14a „Gallentin Süd“ der Gemeinde Bad Kleinen, Sondergebiet Erholung (28.10.2009) Vorhaben, die nach oder im Jahre des Referenzzeitpunktes (für das FFH-Gebiet das Jahr 2004) genehmigt worden sind, ohne dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist: FNP Lübstorf (Teil Lübstorf, Rugensee, Neu Lübstorf und Wiligrad, Stand: 03.03.2006) Die Beteiligung der TÖB erfolgte mit dem Schreiben vom 06.02.2004. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits das FFH-Gebiet, das sich im Bereich des Wiligrader Waldes und des Schweriner Außensees innerhalb des Geltungsbereiches des FNP befindet. Die im FNP ausgewiesenen Bauflächen liegen außerhalb des FFH-Gebietes. Der FNP weist ca. 85 ha Wohnbauflächen und 8 ha als Gewerbegebiet aus. Dazwischen sind Flächen für Landwirtschaft und Wald dargestellt. Vier Sondergebiete (Klinik Lübstorf, Schlossanlage Wiligrad und zwei Wochenendhausgebiete) sowie eine Badestelle und geschützte Biotope sind im Uferbereich des Schweriner Außensees ausgewiesen. Aufgrund der Ferienhausgebiete und der Badestelle sind Störungen (akustische und optische Reize) für die Natura 2000Gebiete im Ufer- und Seebereich vorhanden, die jedoch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen. FNP Hohen Viecheln (Hohen Viecheln und Neu Viecheln, Stand: 30.09.2004) Die TÖB wurden bereits im Jahre 1995 (19.05.1995) an dem Verfahren beteiligt und damals bestand noch kein Anlass einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der Geltungsbereich schließt die nördliche Spitze des FFH-Gebietes mit ein und setzt ca. 30 ha Wohnbaufläche fest. Am Ufer von Hohen Viecheln ist eine Badestelle und im Anschluss daran eine Sondergebietsfläche (ca. 5 ha) ausgewiesen. In Neu Viecheln ist eine Gewerbefläche von ca. 1,3 ha dargestellt. Bei der Ausweisung wurden die ausgewiesenen Bauflächen berücksichtigt und dem FFH-Gebiet ausgegrenzt. FNP Dobin am See (Teil Retgendorf, Neu Schlagsdorf, Stand: 05.05.2004) Die Beteiligung der TÖB hat vor 2004 stattgefunden, als der Schweriner Außensee noch nicht als FFH–Gebiet ausgewiesen war. Aus diesem Grund war damals keine ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 102 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Verträglichkeitsprüfung notwendig. Der FNP weist im Bereich Retgendorf Wohngebiete in einem Umfang von ca. 42 ha aus und im Bereich Neu Schlagsdorf 14 ha. Entlang des Ufers sind zwei Sondergebiete (Campingplatz und Ferienhausgebiet) im Umfang von ca. 18 ha dargestellt. Das FFH-Gebiet grenzt im Westen des Geltungsbereiches in Form des Schweriner Außensees an. Durch die Nutzung des Campingplatzes sind vor allem in den Sommermonaten betriebsbedingte Störungen (Bade- und Bootsbetrieb) im Uferbereich unvermeidbar. B-Plan Nr.2 “Ortslage Flessenow” der Gemeinde Rubow (Stand: 19.04.2006) Im Rahmen der Planaufstellung wurde keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, da die Beteiligung der TÖB bereits 2001 stattgefunden hat. Im Westen grenzt das FFH-Gebiet in Form des Schweriner Außensees an. Im B-Plan Nr. 2 sind Flächen für Wohnbebauung (ca. 14 ha), private Grünflächen (ca. 1,5 ha) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB ausgewiesen. Die Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB befinden sich am südlichen Rand des Geltungsbereiches des B-Plans. Bau- und betriebsbedingte Störungen (akustische und visuelle Reize) sind unvermeidbar. In Bezug auf die betriebsbedingten Störungen ist davon auszugehen, dass sich die Tierarten der umliegenden Natura 2000-Gebiete an die Gegenwart des Menschen gewöhnt haben. Die Ortslage Flessenow wurde bei der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete bereits berücksichtigt, so dass eine anlagebedingte Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Durch den B-Plan werden keine erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgelöst und eine Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des Managementplanes ist daher nicht erforderlich. VE-Plan Nr.1 OT Flessenow (Stand d. 3.Änderung: 18.01.2006) einschl. 1.-3. Änderung Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der Planaufstellung erfolgte bereits 1996 bzw. für die 1. und 2. Änderung ebenfalls vor 2000, so dass damals keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 umfasst einen Geltungsbereich von ca. 1,6 ha und beinhaltet einen Gaststätten- und Hotelkomplex am Ostufer des Schweriner Außensees. Zum Seeufer hin sind Grünflächen festgesetzt, die von der Bebauung freizuhalten sind. Dieses Vorhaben grenzt unmittelbar nördlich des B-Plans Nr. 2 “Ortslage Flessenow“ an und liegt außerhalb der Natura 2000-Gebiete. Betriebsbedingte Störungen wie akustische und visuelle Reize sind temporär möglich, da sich das Gebiet jedoch nicht in der freien Landschaft, sondern in unmittelbarer Ortslage befindet, liegen keine erheblichen Beeinträchtigungen der umliegenden Natura 2000-Gebiete vor. Die für den Fischotter bedeutenden Uferbereiche werden durch die Bebauung nicht erheblich beeinträchtigt. II.1.4 Unverträgliche Nutzungen Kirrung im Ramper Moor Im NSG Ramper Moor wurden bei einer Ortsbegehung Kirrungen vorgefunden, die nicht mit den Erhaltungszielen konform gehen und darüber hinaus gemäß der NSG-Verordnung nur mit ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 103 Genehmigung zulässig sind. Es werden u.a. der LRT 7230 durch Nährstoffeinträge erheblich beeinträchtigt. In diesem Bereich ist eine Überprüfung durch die Fachbehörde gem. § 5 NatSchAG M-V notwendig. Reusenfischerei ohne Otterschutz Der Erhaltungszustand der Habitatelemente für den Fischotter (EU-Code 1355) war sowohl zum Referenzzeitpunkt wie heute ungünstig (vgl. Kapitel I.2.1.2, Tab. 9). Als Beeinträchtigung für den Fischotter gilt nach dem landesweiten Bewertungsbogen z. B. das Betreiben von Reusenfischerei, wie sie auch in den Gewässern des FFH-Gebietes (Ramper Moor, Schweriner Außensee und Ziegelaußensee) praktiziert wird. Für die drei Habitatbereiche NSG Ramper Moor mit angrenzenden Seebuchten (1355-2-B), Wickendorfer Moor mit angrenzendem Ziegelaußensee (1355-4-B) und für den gesamten weiteren Ufersaum des Schweriner Außensees (1355-3-C) ist die Reusenfischerei ohne Otterschutz als Beeinträchtigung des Fischotters im Schweriner Seengebiet einzustufen. Eine Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte ist daher vorrangig bzw. wünschenswert und wird als Maßnahme E42 für die beiden Teilhabitate 1355-3-C und 1355-4-B vorgeschlagen. Für den Ufersaum des Schweriner Außensees wird zusätzlich der Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an Straßen (E41) als vorrangige Entwicklungsmaßnahme vorgesehen. Für den Bereich des Ramper Moores ist die Reusenfischerei gemäß NSG-Verordnung (22.03.1982) verboten. Es gilt daher dieses vorhandene rechtliche Instrument (RI) der Unterschutzstellung als NSG auf die Einhaltung des Verbotes durchzusetzen und ggf. durch die zuständige Naturschutzverwaltung zu kontrollieren. II.1.5 Geplante Maßnahmen und Nutzungen II.1.5.1 Verträgliche Planungen Die Gebietskulisse, die Erhaltungsziele, die maßgeblichen Bestandteile sowie die vorkommenden LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL sind ausführlich im Kapitel I dargestellt. Aus diesem Grund wird auf eine weitere Beschreibung des Gebietes und der Erhaltungsziele/ maßgeblichen Bestandteile bei der Vorprüfung absehbarer Pläne und Projekte verzichtet (Stand: 09/2010). Im Verfahren befindliche Pläne und Projekte: Da die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise NWM und PCH bei diesen Plänen und Projekten beteiligt sind, kann davon ausgegangen werden, dass die FFH-Verträglichkeit entsprechend berücksichtigt wird. B-Plan Nr. 22 „Uferweg“ in Bad Kleinen, Sondergebiet Fremdenverkehr und Öffentliche Grünfläche “Strandwiese“ B-Plan Nr. 6 „Moidentiner Weg“ in Hohen Viecheln, Allgemeines Wohngebiet ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 104 Tab. 27: Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Übersicht über die ermittelten geplanten Vorhaben, die bereits auf Verträglichkeit (VP) geprüft sind oder in einer Vorprüfung (VVP) als verträglich beurteilt wurden. Auf Verträglichkeit geprüfte geplante Vorhaben, die als verträglich beurteilt Hinweise Managementplan Vorhaben worden sind Fahrgastschiffsanleger Wiligrad (Stand In der vorliegenden FFH-VP wurden der FFH-VP 12.08.2008) die betriebsbedingten Wirkungen der Sportboote nicht berücksichtigt. Die Gemeinde ist vorläufig von der Planung zurückgetreten. Planänderungen sind nicht auszuschließen und müssen in einer erneuten FFH-VP berücksichtigt werden. Vorhabensbezogener B-Plan Nr. 8 Rampe, “Biogasanlage Diakonie“ (Stand der FFH-VP 13.09.2007) Ausbau der Bundesautobahn A 14, II. Bauabschnitt, einschließlich der Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen (Planfeststellung: 24.02.2006) Teilweise Rückbau und Umstufung der Kreisstraße K 1 im Bereich zwischen Rampe und Retgendorf (Planfeststellung: Januar 2006) II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen Bei der Prüfung einzelner Planungsvorhaben kann das Ergebnis der Vorprüfung eine unerhebliche Wirkung des Vorhabens auf das FFH- Gebiet sein. Aufgrund der gegenwärtig nicht auszuschließenden bzw. voraussehbaren kumulativen Wirkungen sind alle Planungsvorhaben, die den See als LRT betreffen, im Einzelfall auf ihre Verträglichkeit zu prüfen. Es besteht die Möglichkeit, dass in der Summe der Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Verursacher mehr als 1 % der Gesamtfläche des LRT (EU-Code 3140) innerhalb von 6 Jahren im Gebiet erheblich betroffen sein können oder in der Summe die Bagatellgrenzen überschritten werden. Geplante Entwicklung der Bootsliegekapazitäten/ Anlegestellen Anleger für die Fahrgastschifffahrt am Schweriner Außensee sind in Seehof und im Bereich von Schloss Wiligrad geplant (s.u.). Eine Erweiterung der Steganlagen am Ufer des Schweriner Außensees vor Gallentin ist z. Zt. nicht Inhalt des sich im Verfahren befindlichen B-Plans 14a. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 105 Für 3 weitere (kleine) Steganlagen in Bad Kleinen, Hundorf und Seehof laufen derzeit Anträge beim Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg (mdl. Mitt. WSA Lauenburg, 09.01.2009). In Wickendorf ist ebenfalls ein weiterer Anleger geplant (mdl. Mitt. STAUN SN, 15.01.2009). Die Gemeinde Bad Kleinen plant im Bereich der Marina „Bierbug“ den Bau eines Sanitärgebäudes und einen Gastanlegesteg von ca. 60 m Länge. Die Baugenehmigungsunterlagen für das Gebäude werden derzeit erstellt, während die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Steg im November 2010 beantragt wird. Ebenfalls in der Gemeinde Bad Kleinen plant die DLRG an der Marina „Ziegenwiese“ einen 50 m langen Steg. Der Antrag für eine naturschutzrechtliche Genehmigung ist gestellt (vgl. Stellungnahme vom 14.10.2010 im Anhang III). Für das gesamte Schweriner Seengebiet wurde im Rahmen des „Regionalen Wassertourismuskonzeptes Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005) festgestellt, dass die Gastliegeplätze für Boote durchschnittlich nur mit ca. 60 % ausgelastet sind, während die Kapazitäten bei den Dauerliegeplätzen weitestgehend ausgeschöpft zu sein scheinen (REPPEL + LORENZ et al. 2005). Schiffbare Verbindung zwischen Schweriner See und Ostsee (Wallensteinwasserweg) Schon seit Jahrhunderten besteht die Idee, den Wallensteingraben als Verbindung zwischen Schweriner See und Ostsee (Wismar) auszubauen und schiffbar zu machen. Laut dem „Regionalen Wassertourismuskonzept Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005) würde eine schiffbare Verbindung vor allem in den Angebotsbereichen Wasserwandern (Motor und Segeln), Fahrgastschifffahrt und Urlaub am Wasser zu einer deutlichen Potentialerweiterung führen. Das „Regionale Wassertourismuskonzept Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005) kommt zu dem Ergebnis, dass wenn überhaupt nur ein Ausbau für Sportboote und Fahrgastschiffe in Frage kommt und geht somit von einer maximalen touristischen Nutzung aus. Neben dem Wassertourismuskonzept (REPPEL + LORENZ et al. 2005) liegt eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2007 vor, die die technische und die naturschutzfachliche Machbarkeit des Wallensteinwasserweges untersucht und dokumentiert. Bisher ist kein Raumordnungsverfahren für die Planung und Realisierung dieses Projektes eingeleitet, so dass sich das Vorhaben auf einem unverbindlichen Planungsstand befindet. Trassenverlegung der B 104: Im Bereich des Paulsdammes südlich des Schweriner Außensees bestehen Überlegungen, die Trasse der Bundesstraße B 104 zu verlegen. Genaue Planungen oder Trassenvarianten liegen zum Zeitpunkt der Erstellung des Managementplanes noch nicht vor. Folgende Wirkungen können von diesem Vorhaben ausgehen: Bau- und anlagebedingte Flächenversiegelung Bau- und anlagebedingter Lebensraumverlust (Vögel und Fischotter) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 106 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Anlagebedingte Barriere-/ Trennungswirkung durch Straßenkörper (insbesondere Fischotter) Betriebsbedingte Schadstoff- und Geräusch-Emissionen Betriebsbedingte Lichtimmissionen (ggf. Störung von Fledermäusen) Betriebsbedingte Störung des Fischotters und seines Lebensraumes Derzeit ist nicht bekannt, ob durch das Vorhaben ein direkter Verlust von LRT-Flächen entsteht. Im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Trasse befinden sich jedoch Flächen der beiden LRT Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (EU-Code 3140) und Kalkreiches Niedermoor (EU-Code 7230. Eine Beeinträchtigung der Fischotterhabitate (Wanderstrecke zwischen Ramper Moor und Wickendorfer Bucht) ist zu erwarten. Aufgrund fehlender Angaben zum Eingriffsumfang, Trassenverlauf etc. ist im Rahmen des Managementplanes keine Beurteilung der Verträglichkeit möglich. Da die B 104 bereits heute eine Beeinträchtigung des Fischotters darstellt, sind bei einem Neubau entsprechende Durchlassbauwerke und Leiteinrichtungen vorzusehen. Bei Vorliegen konkreter Planungen ist auf jeden Fall eine FFHVerträglichkeitsprüfung notwendig, da derzeit davon auszugehen ist, dass die Trasse unmittelbar durch das FFH- Gebiet hindurchgeführt werden soll. Ausbau der Bahntrasse Trasse zwischen Carlshöhe und Bad Kleinen: Die bestehende zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke soll in diesem Bereich ausgebaut werden, so dass eine Befahrung mit 160 km/h möglich ist. Aktuell ist eine Befahrung mit 120 km/h möglich. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde bisher eine Amphibienkartierung im Zeitraum April bis Mai 2009 sowie Bestandserhebungen für die Artengruppen Fledermäuse, Vögel und Reptilien durchgeführt (DIPL.-ING. WALTER NORMANN - LANDSCHAFTSARCHITEKT, 2009). Die Gleisanlage grenzt unmittelbar an das FFHGebiet an. Mit folgenden Wirkungen ist voraussichtlich zu rechnen: Bau- und anlagebedingte Flächenversiegelung Baubedingte Beseitigung von Kammmolch-Habitaten möglich (vgl. Kap.I.2.1.2) Baubedingte Staubentwicklung Betriebsbedingte Geräusch- und Schadstoffimmissionen Vogel- und Fledermausschlag (betriebsbedingt) Da die Planungen von 2003 derzeit überarbeitet werden und noch keine aktuelle Planung vorliegt, ist eine Beurteilung der Verträglichkeit nicht im Rahmen des Managementplanes möglich. Das Vorhaben ist daher generell als prüfpflichtig im Sinne einer „Hauptprüfung“. Eine abgeschlossene Prüfung liegt derzeit noch nicht vor. Voraussichtlich werden zwei Genehmigungspakete eingereicht werden, wovon das erste die Ertüchtigung der beiden Bahnüberführungen Friedensweg und Bahnhofsstraße sowie den Neubau des Bahnsteigs am Bahnhof Lübstorf umfasst und für Ende Oktober 2010 angestrebt wird. Das zweite wird die ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 107 die Trasse selbst, einschließlich der Erhöhung der Geschwindigkeit (DIPL.-ING. WALTER NORMANN - LANDSCHAFTSARCHITEKT, 2010) umfassen. Derzeit ist nicht bekannt bis wann die Antragsunterlagen für das 2.Paket hergestellt werden können. Fahrgastschiffsanleger bei Schloss Wiligrad: Das Amt Lützow-Lübstorf hat einen Antrag für einen Anleger für die Fahrgastschifffahrt (Weiße Flotte) am Westufer der Schweriner Außensees gestellt. Das geplante Vorhaben liegt im FFH-Gebiet. Die Gründung des 42 m langen und knapp 5 m breiten Schiffsanlegers erfolgt mittels ca. 8 m langer Stahlbohlen. An den Längsseiten sind zusätzlich Liegebereiche für Sportboote geplant. Die landseitige Anbindung an den Uferweg erfolgt über eine mit Spundwänden eingefasste Kaifläche (ca. 120 m²). Die bestehende unbefestigte Zuwegung, die vom Ufer serpentinenartig zum ca. 25 m höher gelegenen Schloss führt, soll durch eine neue Treppenanlage aus Naturstein sowie durch die Befestigung des ca. 250 m langer Fuß- und Radweg mit wassergebundener Wegedecke saniert werden. Ein Stahlgeländer mit Handlauf und Knieleiste dient als Absturzsicherung hangseitig des Uferweges. Die am Ruheplatz vorhandene Stützmauer aus Natursteinblöcken soll ebenfalls saniert werden (PÖYRY, 2008). Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen: Baubedingte Flächeninanspruchnahme Beeinträchtigung potentieller Brut- und Rasthabitate durch baubedingte Störungen (Schadstoffemissionen, Verlärmung, visuelle Störungen, Erschütterungen, Sedimentaufwirbelung und Einschwemmen von Boden) Beeinträchtigung von Wander- und Nahrungshabitaten des Fischotters (bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen) Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Ertüchtigung der Zuwegung, Schiffsanleger mit Landgang) Beschattung des LRT 3140 und somit Einschränkung des Armleuchteralgen-Wachstums Betriebsbedingte Störungen (visuelle und akustische Störreize, Schadstoffemissionen, Wellenschlag) Verwirbelungen durch An- und Ablegen der Fahrgastschiffe Erhöhte Frequentierung des Uferbereiches und des Sees (Schiffsverkehr) Bisher befindet sich in diesem Bereich keine Anlegemöglichkeit und aufgrund des Steilufers und des Steilhangs, der mit Uraltbuchen bestanden ist, handelt es sich um einen sehr naturnahen Uferabschnitt. Der LRT 3140 ist unmittelbar durch den Anleger selbst und besonders durch das An- und Ablegemanöver der Fahrgastschiffe und der Sportboote betroffen. Besonders durch die Schiffsschraube der Fahrgastschiffe entstehenden Verwirbelungen können sich negativ auf die benthische Vegetation aus Armleuchteralgen auswirken. Die Armleuchteralgen (Characeen) sind lebensraumtypische Arten des LRT 3140. Es ist daher zu prüfen, ob im Bereich des geplanten Anlegers und angrenzend ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 108 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Armleuchteralgen vorkommen. Nach der Planung mit Stand 12/2008 soll der Anleger während der Fahrsaison von April bis Oktober dreimal pro Tag angefahren werden. Es ist von einem direkten Flächenverlust des LRT 3140 unterhalb der 1%-Schwelle (bezogen auf das FFH-Gebiet) auszugehen (vgl. Tab.25). Die Planunterlagen liegen mit dem Stand August 2008 vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Planung von der Gemeinde zurückgestellt worden. Bei einer möglichen Änderung der Planung muss das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Verträglichkeit geprüft werden. Steganlage und Fahrgastschiffsanleger bei Badeanstalt Seehof: Das Vorhaben grenzt an das FFH-Gebiet an, denn die Badeanstalt selbst sowie der vorgelagerte Seebereich sind von dem FFH-Gebiet ausgenommen. Im Bereich der Badeanstalt Seehof plant das Amt Lützow-Lübstorf die Erneuerung der vorhandenen Steganlage und die Ergänzung eines Fahrgastanlegers (Weiße Flotte). Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen: Baubedingte Flächeninanspruchnahme (LRT 3140 und Uferbereiche) Beeinträchtigung potentieller Brut- und Rastvogelhabitate durch baubedingte Störungen (Schadstoffemissionen, Verlärmung, visuelle Störungen, Erschütterungen, Sedimentaufwirbelung und Einschwemmen von Boden) Beeinträchtigung von Wander- und Nahrungshabitaten des Fischotters (bau-, anlage- und anlagebedingte Störungen) Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (LRT 3140) Beschattung der Seefläche (LRT 3140) Betriebsbedingte Störungen (visuelle und akustische Störreize, Schadstoffemissionen, Wellenschlag in Bezug auf die Brut- und Rastvögel) Verwirbelungen durch An- und Ablegen der Fahrgastschiffe (LRT 3140) Durch den Badebetrieb und den Ferienpark befinden sind in diesem Bereich bereits eine große Anzahl verschiedener Störquellen für Wasservögel. Das Vorkommen von benthischer Vegetation ist dadurch ebenfalls unwahrscheinlich. Aufgrund des erheblichen Tiefganges des Fahrgastschiffes kann jedoch eine Beeinträchtigung des angrenzenden FFH-Gebietes, durch welches die Anfahrt erfolgen würde, vor allem des LRT 3140, nicht ausgeschlossen werden. Derzeit ist nicht bekannt, wie häufig der Anleger angefahren werden soll und mit welchem Einwirkbereich rund um den Anleger z. B. mit Verwirbelungen zu rechnen ist. Es ist von einem direkten Flächenverlust des LRT 3140 unterhalb der 1% -Schwelle (bezogen auf das gesamte FFH-Gebiet) auszugehen (vgl. Tab.26). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen noch keine ausreichenden Informationen für eine Prüfung dieses Vorhabens vor. Schmale Windel-schnecke ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 109 Gemeinschaftsbootssteganlage Wickendorf: Die Bungalowgemeinschaft „Am Paulsdammer Weg“ e.V. Schwerin hat für den Bereich der Wickendorfer Bucht einen Antrag für 16 Liegeplätze gestellt. Die Genehmigung ist mit der Auflage verbunden, dass alte Anleger im Zuge der Neuerrichtung zurückzubauen sind. Das geplante Vorhaben liegt sowohl im FFH-Gebiet. Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen: Baubedingte Flächeninanspruchnahme (LRT 3140 und Uferbereiche) Beeinträchtigung von Wander- und Nahrungshabitaten des Fischotters (bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen) Anlagebedingte Beschattung der Seefläche Zunahme des Bootsverkehrs Betriebsbedingte Geräuschimmissionen Der LRT 3140 ist voraussichtlich betroffen. Da sich im diesem Bereich bereits mehrere Anlegestellen und Bootshäuser befinden, wurde dieser Teil der Wickendorfer Bucht bei der Maßnahmenplanung im Rahmen des Managementplanes berücksichtigt. In den Sommermonaten ist mit einer Zunahme des Bootsverkehrs in diesem Bereich und somit auch mit einer Störwirkung auf die Bruthabitate von Haubentaucher und Reiherente zu rechnen. Aufgrund der bestehenden Anleger (Marina Wickendorf und private) sind bereits Störungen in diesem Bereich vorhanden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des LRT 3140 ist auszuschließen, da in diesem Bereich nur mit kleinen Booten ohne erheblichen Tiefgang zu rechnen ist. Denkmalpflegerische Rahmenzielstellung Schlosspark Wiligrad/ Denkmalpflegerische Zielstellung – Schlosspark Wiligrad: Die beiden Zielstellungen sehen Maßnahmen zur Rekonstruktion des Anlagenzustands wie im Jahre 1945 vor. Der Schlosspark befindet sich unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet. Als Maßnahmen sind u. a. die Wiederherstellung von Sichtbeziehungen, die Sicherung der Uferkante sowie die Umwandlung von vorhandenen Fichtenmonokulturen in Buchenmischwald vorgesehen. Bei der Wiederherstellung der Sichtachsen ist der Wald-LRT 9130 (vgl. MANAGEMENTPLAN TEILBEREICH WALD, 2007) innerhalb des FFH-Gebietes kleinflächig betroffen. In der denkmalpflegerischen Zielstellung ist die Schaffung dreier ca. 10 m breiter Sichtachsen vorgesehen. Die südwestlich des Schlosses gelegene Bunkeranlage soll abgerissen und mit Buchenmischwald aufgeforstet und oder Sukzession zugelassen werden, ebenso auf der Fläche westlich des Schlosses. Dadurch soll die Lichtung zum Schlossteich bzw. der Waldcharakter des Parks wiederhergestellt werden. Durch die Aufforstung bzw. Sukzession sind keine erheblichen Auswirkungen auf LRT des Anhangs I oder Arten des Anhangs II der FFH-RL zu erwarten. Der Vorhabensträger (Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Schwerin) ist aus denkmalpflegerischen Gründen an einer Umsetzung des geplanten Vorhabens interessiert. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt ist derzeit unbekannt. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 110 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Folgende Maßnahmen sind u.a. Gegenstand der denkmalpflegerischen Zielstellung: Umwandlung in naturnahen Waldbestand Neuanlage von Waldflächen Anlage von Sichtachsen Beseitigung von Versiegelung (Bunkeranlage) Bei Bedarf Erweiterung der Hangsicherung Folgende Wirkungen sind zu erwarten: Kleinflächige Beeinträchtigung des LRT 9130 Mögliche kumulative Wirkungen mit geplantem Fahrgastschiffsanleger Wiligrad möglicher Interessenskonflikt Denkmalpflege und forstwirtschaftliche Nutzung Verlust von potentiellen Ruheräumen für die Teichfledermaus (EU-Code 1318) durch Abriss der Bunker nicht auszuschließen Es sind kleinflächige Verluste des LRT „Waldmeister-Buchenwald“ (EU-Code 9130) zu erwarten. Bei Vorlage der Planunterlagen ist zu prüfen, ob der Verlust unterhalb der Bagatellgrenze liegt (vgl. Tab.25). Im Rahmen der Überprüfung der Binnendifferenzierung für den vorliegenden Managementplan konnten keine weiteren LRT des Anhangs I oder Arten des Anhangs II der FFH-RL in diesem Bereich festgestellt werden. Um eine abschließende Beurteilung der Verträglichkeit vornehmen zu können, ist eine genaue Bestandsaufnahme in diesem Bereich notwendig. Da eine solche Bestandsaufnahme derzeit nicht vorliegt, kann zu diesem Zeitpunkt keine abschließende Beurteilung der Verträglichkeit vorgenommen werden kann. Das Vorhaben ist daher generell als „prüfpflichtig im Einzelfall“ einzuordnen. Tourismuskonzept Schweriner Außensee (Planungsbüro Profil GmbH): Alle Ufergemeinden am Schweriner Außensee streben eine touristische Entwicklung an, die seit dem Jahr 2009 gemeinsam (Bürgermeisterebene/ Landkreis übergreifend) diskutiert wird (Profil GmbH, schriftl. Mitt. 17.05.2009). Das Konzept beabsichtigt weitere Anlegestellen für den Schiffsausflugsverkehr zu schaffen (vgl. Fahrgastschiffsanleger Schloss Wiligrad und Badeanstalt Seehof), auch in Flessenow und Retgendorf. In Flessenow und Retgendorf sind die Anlegestellen in Form von schwimmenden Pontons geplant. Es ist geplant, die Anlegestellen mit einem solarbetriebenen Boot anzufahren. Durch den Bau der Anlegestellen ist mit folgenden Wirkungen zu rechen: Baubedingte Störungen Anlagebedingte Beschattung des LRT 3140 Betriebsbedingte Geräuschimmissionen Zunahme des Bootsverkehrs ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 111 Von den Schwimmstegen selbst sind keine erheblichen Wirkungen zu erwarten, da kein direkter Flächenverlust eines LRT des Anhangs I der FFH-RL vorliegt. Die betriebsbedingten Wirkungen sind jedoch in ihrer Summationswirkung mit den vorhandenen Nutzungen im Uferbereich nur im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung beurteilbar. Umsetzung des Regionalen Wassertourismuskonzeptes (Maßnahmennummern vgl. Regionales Wassertourismuskonzept, Reppel + Lorenz et al., 2005): Die Mehrheit der nachfolgend genannten Maßnahmen ist auch von der Schiffbarmachung des Wallensteingrabens abhängig. Neben konkreten baulichen Anlagen ist auch eine Vielzahl an Marketingmaßnahmen vorgesehen, um den Tourismus im Gebiet des Schweriner Außensees zu stärken. Marketingmaßnahmen können im herkömmlichen Sinne keiner FFH-Vorprüfung unterzogen werden, da die Auswirkungen vielseitig und schwierig zu erfassen sind. Erfolgreiches Marketing führt jedoch zu einer stärkeren Frequentierung des Gebietes. Eine gezielte Besucherlenkung, besonders für sensible Bereiche sollte daher bei diesen Maßnahmen stets berücksichtigt werden. Wenn konkrete Planungen für diese Maßnahmen existieren, dann ist in der Regel eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig und es sind besonders die kumulativen Wirkungen zu prüfen. Die nachfolgenden Maßnahmen des Regionalen Wassertourismuskonzeptes betreffen das Bearbeitungsgebiet des Managementplanes: Maßnahme Nr.12: Wasserwanderrastplatz Paulsdamm (bereits in Planung, vgl. nachfolgender Absatz) Maßnahme Nr.13: Sportboothafen Leezen; der Sportboothafen ist außerhalb des Bearbeitungsgebietes des Managementplanes geplant. Nach vorläufigen Planungen sind 140 Anlegeplätze vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des SPA “Schweriner Seen“ und grenzt im Süden an das FFH-Gebiet “Görslower Ufer“ an. Aufgrund der vorhandenen Natura 2000-Gebiete sind Wirkungen auf diese nicht auszuschließen. Es liegt ein Standortkonzept sowie ein LBP zu diesem Vorhaben vor. Die UNB Schwerin fordert in einem Schreiben vom 05.02.2007 aufgrund eines neuen Antrages des Amtes Ostufer Schweriner See ein erneutes Verfahren zur Verträglichkeitsprüfung. Maßnahme Nr. 20: Profilierung des Campingplatzes Seehof für Urlaub am Wasser Maßnahme Nr. 22: Wiedereröffnung Wasserwanderrastplatz Gallentin Maßnahme Nr. 23: Bereitstellung Gastbootsliegeplätze Bad Kleinen Maßnahme Nr. 24: Insel Lieps - Ankerplatz/ Erneuerung der Steganlage nur bei geordneter Besucherlenkung Maßnahme Nr. 25: Ausbau des Wassertourismus, Wasserwanderrastplatz und Infopunkt bei Hohen Viecheln Maßnahme Nr. 26: Verbesserung der Anlegesituation und stärkere Vermarktung des Themas Segeln und Surfen im Bereich Flessenow ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 112 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Maßnahme Nr. 27: Verbesserung der Erreichbarkeit Weiterentwicklung „Urlaub am Wasser“ im Ort Retgendorf . für Sportboote und Wasserwanderrastplatz Paulsdamm: Am Paulsdamm auf Schweriner Stadtgebiet ist ein Wanderrastplatz mit Anlegemöglichkeiten für 25 Boote geplant. Das FFH-Gebiet “Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore“ befindet sich ca. 150m westlich und ca. 200 m nördlich des Vorhabens. Südlich des vorhandenen Bootsverleihs nahe dem Lokal “Seewarte“ soll ein vorhandener Steg abgebrochen werden und ein neuer, ca. 60 m langer und 1,50 m breiter Stegneubau entstehen. Der Steg grenzt unmittelbar an einen größeren Schilfbestand an. Die Uferbefestigung mittels Pfahlreihe wird in diesem Zuge ebenfalls erneuert. Im Bereich des Hafenbeckens ist eine Schlammausbaggerung geplant (Stand: 17.09.2010). Demnächst wird ein neuer Bauantrag eingereicht, da die Planung derzeit aktualisiert wird (schriftl. Mitteilung UNB Schwerin, 23.09.2010). Es kommt weder zu einem direkten Flächenverlust von Lebensraumtypen des Anhangs I oder Habitatflächen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten des Anhang II FFH-RL. Erweiterung der Wasserskistrecke für das Betreiben von Jetski Auf der vorhandenen Wasserskistrecke zwischen Retgendorf und Rampe läuft derzeit eine Anfrage bei dem zuständigen WSA Lauenburg diesen Bereich auch für Jetski freizugeben. Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen: Betriebsbedingte Geräusch-Emissionen Betriebsbedingte Störung, besonders Außensees der Uferbereiche am Ostufer des Schweriner Durch Zulassung weiterer Wassersportarten in diesem Bereich ist auch mit einer Zunahme der Beeinträchtigungen und Störungen in angrenzenden Bereichen zu rechnen. Es ist eine erhöhte Frequentierung des Seeufers in diesem Bereich zu erwarten. Eine zusätzliche Beunruhigung z. B. durch eine weitere Verkehrserschließung ist auf jeden Fall zu vermeiden. Besonders Wassermotorräder, auch als Jetski bezeichnet, verursachen aufgrund der hohen Drehzahl hohe Geräuschemissionen. In einem Forschungsvorhaben des Bundesumweltamtes (UBA) wurden die Geräusch- und Schadstoffemissionen für eine Auswahl von Sportbootmotoren ermittelt (HORN et al., 2005). Bei Vorbeifahrgeräuschmessungen im 25 m Abstand wurden maximale Werte von (LpASmax*) zwischen 58 und 72 dB(A) ermittelt. Da erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete nicht auszuschließen sind, ist eine FFHVerträglichkeitsprüfung notwendig. Die Gemeinde Bad Kleinen plant noch zwei Steganlagen im Bereich der Marina “Ziegenwiese“ bzw. “Bierbug“. Beide Stege werden in der Karte 1a als Planung dargestellt. Bei Redaktionsschluss (20.10.2010) lagen noch keine Planunterlagen vor, da beide Planungen erst noch zu beantragen sind bzw. sich in der Antragsphase befinden. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 113 Übersicht der prüfpflichtigen Planungen im Einzelfall Trassenverlegung der Bundesstraße B 104 Ausbau der Bahntrasse zwischen Carlshöhe und Bad Kleinen Neubau eines Durchlasses an der Bahnstrecke Lübeck-Strasburg bei Streckenkilometer 64,686 Fahrgastschiffsanleger Schloss Wiligrad Fahrgastschiffsanleger Badeanstalt Seehof Gemeinschaftsbootsanleger Wickendorf Denkmalpflegerische Rahmenzielstellung Schlosspark Wiligrad/ Denkmalpflegerische Zielstellung – Schlosspark Wiligrad Maßnahmen aus dem Tourismuskonzept Schweriner Außensee Maßnahmen aus dem Regionalem Wassertourismuskonzept Wasserwanderrastplatz Paulsdamm Jetski auf der ausgewiesenen Wasserskistrecke Gastanlegesteg an der Marina “Bierbug“ (vgl. Stellungnahme von Bauamt Bad Kleinen im Anhang III) DLRG-Steg an der Marina “Ziegenwiese“ (vgl. Stellungnahme von Bauamt Bad Kleinen im Anhang III) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 114 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore II.2 Maßnahmen Die dargestellten Maßnahmen dienen der Umsetzung der Erhaltungsziele. Sie sind fachlich geeignet und im Rahmen der Managementplanung mit den Betroffenen vorabgestimmt. Durch die Darstellung der Maßnahmen im Plan werden öffentlich-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen und privatrechtliche Zustimmungen nicht ersetzt. Die Maßnahmen wurden durch die Planersteller fachlich vorbereitet und durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Gespräch mit den betroffenen Eigentümern und Nutzern der entsprechenden Fläche erörtert. Bei den Maßnahmen innerhalb des Waldes bzw. flächenhaften Gehölzentnahmen ist das zuständige Forstamt zu beteiligen, da es sich ggf. um Waldumwandlung handelt und entsprechende Anträge zu stellen sind. In der Karte 3 sind alle Maßnahmenvorschläge im Maßstab 1:10.000 dargestellt. II.2.1 Festlegung der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen Erhaltungs- und Die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen und wünschenswerten Ziele wurden bereits in Kapitel I.4.3 dargestellt und beschrieben. Diese Ziele bilden die Grundlage für die festgelegten gebietsbezogenen und räumlich verorteten Maßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Erhalt der LRT des Anhangs I und Habitate von Arten des Anhangs II FFH-RL im Gebiet, auch wenn sie sich derzeit teilweise in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Darüber hinaus bestehen für nachfolgende LRT und Arten zwingend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen, um den günstigen Erhaltungszustand zu wahren. - LRT des Anhangs I der FFH-RL Das Kleingewässer im Ramper Moor des Lebensraumtyps 3140 (Oligo- mesotrophe kalkhaltige Gewässer, Fläche 3140-3-B) ist in seinem günstigen Erhaltungszustand durch Sicherung der Pufferstrukturen, der lebensraumtypischen Pflanzenarten zu schützen. Für vier Kleingewässer des LRT 3150 (3150-1-B, 3150-12-C, 3150-13-B, 3150-14-B) (Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions) gilt es, durch Schutzmaßnahmen (vgl. Tab. 24 und Tab. 28) den derzeitigen Erhaltungszustand zu erhalten. Für zwei weitere Teilflächen (3150-4-B und 3150-5-B) sind Pflegemaßnahmen in Form von randlicher Gehölzbeseitigung zu ergreifen. Alle Teilflächen (3160-1-B und 3160-2-B) des LRT 3160 (Dystrophe Seen und Teiche) wurden mit einem günstigen Erhaltungszustand im Gebiet bewertet und sind durch Schutzmaßnahmen (Gehölzbeseitigung) offen zu halten. Die drei Teilflächen des LRT 6510 (1-B, 2-B und 3-B) sind durch Nutzung bzw. Wiederaufnahme der Nutzung (Grünland) in ihrem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 115 Der LRT 7140 (7140-1-B) (Übergangs- und Schwingrasenmoore) lässt sich durch Entbuschungsmaßnahmen, insbesondere durch die Entnahme des Kiefern- und Birkenjungwuchses im Ostteil mit seinem typischen Offenlandcharakter erhalten, der Erhaltungszustand kann sogar sehr leicht von B auf A verbessert werden. - Arten des Anhangs II der FFH-RL Die Habitatfläche 1014-1-B (Ramper Moor vgl. Karte 2a / 2b) der Schmalen Windelschnecke (EU-Code 1014) ist durch Entbuschung in ihrem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten. Diese Maßnahme führt zu einer Vergrößerung der Habitatfläche und lässt sich leicht durchführen. Für die Habitatflächen der Bauchigen Windelschnecke (EU-Code 1016) sind ebenfalls schützende und pflegende Maßnahmen zur Erhaltung des günstigen Zustandes notwendig (1016-1-A, 1016-2-A und 1016-6-B). Die Flächen sind freizustellen (Entbuschung) und die Entwässerung ist zu drosseln. Die im Gebiet vorgefundenen Habitatflächen der Großen Moosjungfer (EU-Code 1042) (1042-1-B, 1042-2-B und 1041-3-B) befinden sich alle drei in einem günstigen Erhaltungszustand. Für diese Flächen sind daher Erhaltungsmaßnahmen (Entbuschung) zum Schutz notwendig. Das Kammmolchhabitat (1166-1-A) nordwestlich von Wiligrad am Rande der Schlossgärtnerei benötigt schützende Erhaltungsmaßnahmen, da es sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet (vgl. Tab. 28). Tab. 28: Übersicht aller Erhaltungsmaßnahmen für LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH- Gebiet (vgl. Teil I, Tab. 24). LRT- und Artbezeichnung Lebensraumtyp- bzw. Maßnahmenbeschreibung Habitatnummer LRT des Anhangs I der FFH-RL Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140-1-C Gewässer mit benthischer Vegetation Erhalt (Schutz) durch Umsetzung der Maßnahmen der WRRL aus Armleuchteralgen Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140-2-C Gewässer mit benthischer Vegetation Erhalt (Schutz) durch Umsetzung der Maßnahmen der WRRL aus Armleuchteralgen Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140-3-B Erhalt (Schutz) durch Sicherung des günstigen Gewässer mit benthischer Vegetation Erhaltungszustandes (lebensraumtypische aus Armleuchteralgen Unterwasservegetation und Pufferstrukturen) Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140-4-C Gewässer mit benthischer Vegetation Erhalt (Schutz) durch Umsetzung der Maßnahmen der WRRL aus Armleuchteralgen Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-1-B Erhalt (Schutz) durch Sicherung des günstigen Vegetation des Magnopotamions oder Erhaltungszustandes (lebensraumtypische Hydrocharitions Pflanzenarten und Pufferstrukturen) Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder 3150-4-B Offenhaltung durch Beseitigung einzelner Gehölze im Randbereich Hydrocharitions ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 116 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore LRT- und Artbezeichnung Lebensraumtyp- bzw. Maßnahmenbeschreibung Habitatnummer Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-5-B Vegetation des Magnopotamions oder Offenhaltung durch Beseitigung einzelner Gehölze im Randbereich Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-12-C Erhalt (Schutz) durch Sicherung des aktuellen Vegetation des Magnopotamions oder Erhaltungszustandes (Wasserstand, Hydrocharitions lebensraumtypische Pflanzenarten) Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-13-B Erhalt (Schutz) durch Sicherung des aktuellen Vegetation des Magnopotamions oder Erhaltungszustandes (Wasserstand, Hydrocharitions lebensraumtypische Pflanzenarten) Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-14-B Erhalt (Schutz) durch Sicherung des aktuellen Vegetation des Magnopotamions oder Erhaltungszustandes (Wasserstand, Hydrocharitions lebensraumtypische Pflanzenarten) Dystrophe Seen und Teiche 3160-1-B Erhalt (Schutz) durch Entnahme einzelner Gehölze im Randbereich Dystrophe Seen und Teiche 3160-2-B Erhalt (Schutz) durch Entnahme einzelner Gehölze im Randbereich Naturnahe Kalk- Trockenrasen und 6210-1-C Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen deren Verbuschungsstadien (Festuco- sowie Wiederaufnahme der extensiven Brometalia) Beweidung Magere Flachland-Mähwiese 6510-1-B Erhalt (Nutzung) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beibehaltung der vorhandenen Grünlandnutzung Magere Flachland-Mähwiese 6510-2-B Erhalt (Nutzung) des günstigen Erhaltungszustandes durch Wiederaufnahme extensiver Grünlandnutzung oder –pflege Magere Flachland-Mähwiese 6510-3-B Erhalt (Nutzung) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beibehaltung der vorhandenen Grünlandnutzung Magere Flachland-Mähwiese 6510-4-C Erhalt (Nutzung) durch Beseitigung von Gehölzen und Beibehaltung der vorhandenen Grünlandnutzung Übergangs- und Schwingrasenmoore 7140-1-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Sicherung des vorhandenen Wasserstandes sowie durch Gehölzbeseitigung auf und am Rande der Fläche Kalkreiche Niedermoore 7230-1-C Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-2-C Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-3-C Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-4-C Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore LRT- und Artbezeichnung Lebensraumtyp- bzw. 117 Maßnahmenbeschreibung Habitatnummer Kalkreiche Niedermoore 7230-5-C Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Arten des Anhangs II der FFH-RL Schmale Windelschnecke 1014-1-B Erhalt (Pflege) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beseitigung von Gehölzen Bauchige Windelschnecke 1016-1-A Erhalt (Pflege) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beseitigung von Gehölzen Bauchige Windelschnecke 1016-2-A Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Gehölzbeseitigung im Randbereich zur Offenhaltung der Fläche Bauchige Windelschnecke 1016-4-B Erhalt (Schutz) des vorhandenen Wasserstandes (keine weiteren Entwässerungsmaßnahmen) Bauchige Windelschnecke 1016-6-B Erhalt (Schutz) der Habitatfläche durch Beseitigung von Gehölzen im Randbereich Große Moosjungfer 1042-1-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beseitigung von Gehölzen Große Moosjungfer 1042-2-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beseitigung von Gehölzen Große Moosjungfer 1042-3-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Beseitigung von Gehölzen Kammmolch 1166-1-A Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Erhaltung naturnaher Kleingewässer Fischotter 1355-1-A Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch die Sicherung extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet und durch Erhalt unbewirtschafteter Randstreifen an Gewässern Wiederherstellungsmaßnahmen Im Bearbeitungsgebiet des Managementplanes sind keine Wiederherstellungsmaßnahmen vorgesehen. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 118 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore II.2.2 Festlegung von vorrangigen Entwicklungsmaßnahmen und wünschenswerten Nachfolgend werden die wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen sowie eine vorrangige Entwicklungsmaßnahme näher erläutert, die zur Verbesserung der Erhaltungszustände im Gebiet vorgesehen sind. Für den Fischotter ist eine vorrangige Entwicklungsmaßnahme im Gebiet erforderlich, da die Art landesweit als gefährdet eingestuft ist und der europaweite Erhaltungszustand ungünstig ist (s. Tab. 12). Für andere Arten und Lebensräume besteht keine Notwendigkeit für vorrangige Entwicklungsmaßnahmen, da die Grundvoraussetzungen in diesem Gebiet nicht gegeben sind. Zum einen hat sich der aktuelle Erhaltungszustand der LRT bzw. Arten des Anhang II gegenüber dem Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt (2004) nicht verändert bzw. verschlechtert hat (vgl. Tab. 22 und Tab. 23). Eine Ausnahme ist der Abschnitt des Wallensteingrabens (LRT 3260), dessen Einstufung zum Referenzzeitpunkt bereits in „C“ hätte liegen müssen, da sich bereits damals Querungsbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes befunden haben (vgl. Kapitel I.2.1.1 Tab. 7). Zum anderen sind die Flächenanteile im Gebiet bezogen auf das Land nicht sehr hoch oder der landesweite Flächenanteil ist nicht mit ≥ 25 % als ungünstig bewertet (vgl. Kapitel I.2.2 Tab. 10). Dies trifft auf die Pfeifengraswiesen (LRT 6410) zu, die sich gutachterlich nachweisbar von „B“ zu „C“ verschlechtert haben, die aber weder einen sehr hohen Flächenanteil im Gebiet haben noch landesweit mit einem Flächenanteil ≥ 25 % als ungünstig eingestuft sind (vgl. Kapitel I.2.2 Tab. 10). - LRT des Anhangs I der FFH-RL Auf einer Fläche bei Hohen Viecheln, nördlich des Schweriner Außensees, befindet sich eine Fläche, die das Potential für den LRT 2330 (Sandtrockenrasen auf Binnendüne) aufweist. Durch eine extensive Beweidung können lebensraumtypische Pflanzen entwickelt werden. Der Schweriner Außensee hat einen großen Flächenanteil am LRT 3140. Der ungünstige Erhaltungszustand ist im hohen Nährstoffgehalt begründet (vgl. Kap.I.3.1.1). Im Rahmen der WRRL werden weitere Maßnahmen für den Schweriner Außensee vorgesehen (Text LU). Die Maßnahmen betreffen die Teilflächen 3140-1-C und 1340-4-C des LRT (vgl. Karte 3). Für das Gewässer (3140-3-B) im Ramper Moor sind aufgrund eines günstigen Erhaltungszustandes lediglich Schutzmaßnahmen zur Erhaltung vorgesehen. Aufgrund der externen Belastungen zeigt die Döpe (3140-2-C) deutliche Eutrophierung an und besitzt einen ungünstigen Erhaltungszustand. Für die Ackerflächen im Süden und Südwesten (Burgwall Dobin) im unmittelbaren Gewässerumfeld wird empfohlen eine Grünlandextensivierung anzustreben (vgl. Kap. I.1.2 S. 11 zur WRRL). Diese Flächen stellen zugleich auch Habitatflächen für die Heidelerche dar (Hinweis für PEPL SPA). Für neun Teilflächen des LRT 3150, die sich zum Großteil im Wiligrader Wald befinden, werden wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Durch Maßnahmen wie der Gehölzentfernung im Gewässerumfeld, Erhaltung des Wasserstandes durch Rückbau der Entwässerungsanlagen und Entschlammung ist der Erhaltungszustand dieser neun Gewässer zu verbessern. In der Arbeitsgruppensitzung für den Bereich Wald wurden am 23.04.2009 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 119 diese Maßnahmen vorgestellt. Bei einem Ortstermin am 09.07.2009 mit den beiden Waldeigentümern wurden die betreffenden Gewässer besichtigt und über Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahmen beraten. Für die drei anderen Kleingewässer des LRT 3150 werden hingegen Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Für den Abschnitt des Wallensteingrabens innerhalb des FFH-Gebietes (vgl. Karte 2 a/b Fläche 3260-1-C) wäre der Rückbau der Querungsbauwerke eine wünschenswerte Entwicklung. Nördlich des FFH-Gebietes werden diese zum Großteil im Rahmen der Umsetzung der WRRL (vgl. S. 11) zurückgebaut. Das Wehr bei Hohen Viecheln wird zur Regulierung des Wasserstandes des Schweriner Außensees benötigt und kann daher nicht zurückgebaut werden. Ein Bypass, der dennoch eine Durchgängigkeit des Fließgewässers ermöglich würde, wäre empfehlenswert. Die Beseitigung von Gehölzen sowie die Wiederaufnahme der extensiven Beweidung ist für den naturnahen Kalk- und Trockenrasen (LRT 6210) wünschenswert. Im Gebiet konnte nur eine Teilfläche festgestellt werden, die sich südlich der Bahnlinie in der Gemeinde Hohen Viecheln befindet. Der LRT 6410 (Pfeifengraswiese auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden) besteht aus fünf Teilflächen für die alle wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Aufgrund der geringen Anzahl charakteristischer Pflanzenarten und stark zunehmenden Sukzession befindet sich dieser LRT in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Durch eine Gehölzbeseitigung und die Wiederaufnahme extensiver Beweidung mit Schafen und Ziegen kann kurzfristig ein günstiger Erhaltungszustand für diese Teilflächen 6410-1-C (nördlich der Döpe) erreicht werden. Diese Maßnahme kann zugleich auch einen günstigen Erhaltungszustand für die Schmale Windelschnecke (EU-Code 1014) durch Neuschaffung einer Habitatfläche in diesem Bereich bewirken. Sowohl der Flächeneigentümer als auch der Bewirtschafter (NABU-Kreisverband Nordwestmecklenburg/ Wismar) haben der Maßnahme zugestimmt (Ortstermin am 29.05.2009). Für die Teilflächen 6410-2-C bis 6410-5-C innerhalb des Wickendorfer Moores ist ebenfalls die Gehölzbeseitigung vorgesehen sowie Pflegemahd. Für diese Flächen besteht bereits ein Extensivierungsvertrag mit dem Bewirtschafter Herrn Jäger. Die LRT-Teilfläche 6510-4-C (Magere Flachland-Mähwiesen) im Wickendorfer Moor ist von Gehölzen zu beseitigen und die vorhandene Grünlandnutzung zu erhalten. Für die sechs Teilflächen des LRT 7210* (Kalkreiche Sümpfe) 7210*-1-B, 7210*-2-B, 7210*-3-B, 7210*-4-C, 7210*-5-C und 7210*-6-C nahe der Döpe ist die Anhebung der Wasserstände sowie die Schaffung von Pufferzonen zur Verminderung des Nährstoffeintrages als wünschenswerte Entwicklungsmaßnahme geplant. Östlich von Schloss Wiligrad befindet eine Kalktuffquelle (7220*-1-A) am Steilufer, die durch Schaffung von Pufferzonen mit extensiver Nutzung in ihrem günstigen Zustand zu erhalten ist. Alle fünf Teilbereiche des LRT 7230 (Kalkreiche Niedermoore) sollen durch entsprechende Pflegemaßnahmen wie die Beseitigung von Gehölzen und anschließender Pflegemahd wieder freigestellt werden. Der LRT beschränkt sich im FFH-Gebiet auf das Ramper Moor, wobei ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 120 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore die Maßnahme auf der Fläche 7230-1-C gleichzeitig auch den Habitaten der Schmalen und der Bauchigen Windelschnecke zuträglich ist. - Arten des Anhangs II der FFH-RL Zwei Habitatflächen der Schmalen Windelschnecke an der Döpe (1014-2-C) und an der Schwedenschanze (1014-3-C) weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf und sind durch die Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet sowie Gehölzbeseitigung zu verbessern. Bei der Bauchigen Windelschnecke ist ebenfalls die Habitatfläche an der Schwedenschanze (1016-5-C) von Gehölzen freizustellen und der Wasserstand anzuheben. Die gleichen wünschenswerten Maßnahmen sind auch für die Habitatfläche am Grandberg (1016-3-C) im Wiligrader Wald vorgesehen. Für drei der Fischotter-Habitate besteht Handlungsbedarf. Im Teilhabitat (1355-2-B) im Ramper Moor besteht bereits durch die NSG-Verordnung ein Verbot für das Betreiben der Reusenfischerei. Dieses Verbot muss durchgesetzt und kontrolliert werden, somit besteht hier kein Maßnahmenbedarf. Da sowohl im Ziegelaußensee als auch im Schweriner Außensee Reusenfischerei ohne otter- bzw. bibersichere Geräte betrieben wird und es bereits mehrfach zu Individuenverlusten des Fischotters durch Kollision mit dem Verkehr auf der B 104 gekommen ist, sind für die Teilhabitate folgende vorrangige (1355-3-C) und wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen (1355-4-B) durchzuführen. Insbesondere im Zuge der Planung der Ortsumgehung Schwerin B 104 sind weitere Beeinträchtigungen durch den Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen sowie Trassenführung zu verhindern und bestehende Beeinträchtigungen zu reduzieren sowie ausschließlich ottersichere Fischreusen einzusetzen. Um das Gebiet des Wickendorfer Moores, als gesamten Moor- und Lebensraumkomplex erhalten zu können, sollte es als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt werden. Ebenso wie im Ramper Moor fehlt im Wickendorfer Moor in weiten Teilen eine Erschließung, so dass keine intensive Erholungsnutzung stattfindet. Diese ungestörten Bereiche werden insbesondere vom Fischotter (EU-Code 1355) bewohnt und es gilt diesen stabilen Bestand zu sichern. Auch die Teichfledermaus (EU-Code 1318) nutzt das Wickendorfer Moor als Jagdgebiet (vgl. Kapitel I.2.1.2). In Bezug auf die FFH-Lebensraumtypen drohen durch die zunehmende Sukzession die charakteristischen Pflanzenarten z. B. in den Pfeifengraswiesen (EU-Code 6410) auf den frischen bis feuchte Niedermoorstandorten verdrängt zu werden. Im Süden des Wickendorfer Moores befinden sich zwei ehemalige Torfstiche, die aufgrund der Gewässerbeschaffenheit und der Vegetation als Lebensraumtyp „Natürliche eutrophe Seen“ (EU-Code 3150) im Managementplan dargestellt werden. Um eine bessere Information und Akzeptanz in der Bevölkerung für das FFH-Gebiet zu erreichen, wäre es wünschenswert eine spezielle Öffentlichkeitsarbeit für das FFH-Gebiet bzw. die vier großen Maßnahmenbereiche (Bereich rund um das NSG Döpe, Wiligrader Wald sowie Ramper und Wiligrader Moor), zu etablieren. Durch anschauliche Informationstafeln vor Ort könnten dem Interessierten die unterschiedlichen Lebensraumkomplexe näher gebracht werden. Mithilfe eines Flyers zum Themenkomplex Moorlandschaft könnte sowohl das Wickendorfer als auch das Ramper Moor näher beschrieben werden. Die Einrichtung einer Betreuungsstelle für die Natura 2000 – Gebiete in der Naturschutzstation Zippendorf mit ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 121 einer Außenstelle am Schweriner Außensee wurde durch die UNB Schwerin angeregt. Eine entsprechende Stellungnahme hierzu befindet sich im Anhang III. Tab. 29: Übersicht der Entwicklungsmaßnahmen (Vgl. Teil I, Tab. 24). LRT- und Artbezeichnung Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Maßnahmenbeschreibung LRT des Anhangs I der FFH-RL Sandtrockenrasen auf Binnendüne 2330-1-C Neuentwicklung des LRT 2330 durch extensive Beweidung Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140-1-C Maßnahmen der WRRL 3140-2-C Maßnahmen der WRRL 3140-4-C Maßnahmen der WRRL 3150-2-C Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions Entschlammung oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-3-C Gehölze im Randbereich entfernen 3150-6-C Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions Entschlammung oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-7-C angrenzende Fichtenbestände entfernen 3150-8-C Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions Entschlammung oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-9-C Vegetation des Magnopotamions Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer 3150-10-C Vegetation des Magnopotamions Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung oder Hydrocharitions Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions 3150-11-C Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung oder Hydrocharitions ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 122 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore LRT- und Artbezeichnung Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Maßnahmenbeschreibung Flüsse der planaren bis montanen 3260-1-C Verbesserung der Durchgängigkeit durch Stufe mit Vegetation des Beseitigung der Querbauwerke (Hinweis: Ranunculion fluitantis und des im Zuge der WRRL werden außerhalb des Callitricho-Batrachion FFH-Gebietes die Querungsbauwerke zurückgebaut) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und 6210-1-C deren Verbuschungsstadien Beseitigung von Gehölzen und Wiederaufnahme extensiver Beweidung (Festuco-Brometalia) Pfeifengraswiese 6410-1-C Beseitigung von Gehölzen, Wiederaufnahme extensiver Beweidung und Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Pfeifengraswiese 6410-2-C Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Pfeifengraswiese 6410-3-C Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Pfeifengraswiese 6410-4-C Pfeifengraswiese 6410-5-C Pflegemahd Beseitigung von Gehölzen und Pflegemahd Magere Flachlandmähwiese 6510-4-C Beseitigung von Gehölzen und Erhalt vorhandener Grünlandnutzung Kalkreiche Sümpfe 7210*-1-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Kalkreiche Sümpfe 7210*-2-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Kalkreiche Sümpfe 7210*-3-B Erhalt (Schutz) des günstigen Erhaltungszustandes durch Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Kalkreiche Sümpfe mit Cladium 7210*-4-C Anhebung der Wasserstände im mariscus und Arten des Caricion Einzugsgebiet (Döpe), Schaffung von davallianae Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung zur Verminderung des Nährstoffeintrags Kalkreiche Sümpfe mit Cladium 7210*-5-C Anhebung der Wasserstände im mariscus und Arten des Caricion Einzugsgebiet (Döpe), Schaffung von davallianae Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung zur Verminderung des Nährstoffeintrags Kalkreiche Sümpfe mit Cladium 7210*-6-C Anhebung der Wasserstände im mariscus und Arten des Caricion Einzugsgebiet (Döpe), Schaffung von davallianae Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung zur Verminderung des Nährstoffeintrags ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 123 LRT- und Artbezeichnung Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer Maßnahmenbeschreibung Kalktuffquelle 7220*-1-A Schaffung von Pufferzonen mit extensiver Nutzung Kalkreiche Niedermoore 7230-1-C Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-2-C Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-3-C Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-4-C Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd Kalkreiche Niedermoore 7230-5-C Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140, 3150, 6410, 6510 sowie 1355 Ausweisung des Wickendorfer Moores als Gewässer mit benthischer Vege- Naturschutzgebiet aufgrund der tation aus Armleuchteralgen, Schutzbedürftigkeit der vorhandenen Natürliche eutrophe Seen mit einer FFH-Lebensräume und Arten Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Pfeifengraswiese, Magere Flachlandmähwiese und Fischotter Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige 3140, 3150, 6410, 6510 sowie 1355 Öffentlichkeitsarbeit (Informationstafeln Gewässer mit benthischer Vege- für die vier Maßnahmenbereiche, Flyer für tation aus Armleuchteralgen, das Ramper und Wickendorfer Moor, Natürliche eutrophe Seen mit einer Betreuungsstelle für das FFH-Gebiet) Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, Pfeifengraswiese, Magere Flachlandmähwiese und Fischotter Arten des Anhangs II der FFH-RL Schmale Windelschnecke 1014-2-C Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet; Hinweis: auf 1 Probefläche wurde nur 1 Exemplar gefunden > keine optimalen Habitateigenschaften Schmale Windelschnecke 1014-3-C identisch mit 1016-5-C Beseitigung von Gehölzen, Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Bauchige Windelschnecke 1016-3-C Beseitigung von Gehölzen, Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Bauchige Windelschnecke 1016-5-C identisch mit 1014-3-C Beseitigung von Gehölzen, Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet Fischotter 1355-2-B Fischotter 1355-3-C Einhaltung der NSG-VO – Aufgabe der Reusenfischerei Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an Straßen, Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte Fischotter 1355-4-B Umstellung der Reusenfischerei auf otterund bibersichere Geräte ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 124 Tab. 30: Zusammenstellung der Maßnahmen, deren konsensorientierte Umsetzung angestrebt wird. k.A.: keine Angabe möglich lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L01-wE Extensive Beweidung wE nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 2330 (Eigentümer)/ Herr Bauer Viecheln/ 2330-1-C/ 0,46 ha/ (Bewirtschafter)/ Untere DEMVLI084CA30069 Naturschutzbehörde Entwicklung zum LRT 2330 mit Ziel guter Erhaltungszustand (B) L02-wE Maßnahmen der WWRL wE Schweriner Außensee/ 3140-1-C/ 3.547,6 ha StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Kontrolle des Nährstoffgehalts des Schweriner Außensees, Erhaltungszustand (B) L03-wE Maßnahmen der WWRL wE Döpe/ 3140-2-C/ 83,9 ha StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Kontrolle des Nährstoffgehalts der Döpe, Erhaltungszustand (B) L04-S Erhaltung naturnaher Gewässer StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Gleichbleibender Erhaltungszustand (B) L05-wE Maßnahmen der WWRL StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Kontrolle des Nährstoffgehalts des Ziegelaußensees, Erhaltungszustand (B) Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/ Schutz (S) 3140-3-B/ 0,3 ha wE Ziegelaußensee/ 3140-4-C/ 6,8 ha ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung L06-S Schutz des Kleingewässers L07-wE Ortsbezeichnung/ Lage/ 125 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer nördlich der Schutz (S) Döpe am Bahndamm/ 3150-1-B/ 0,26 Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Gleichbleibender Erhaltungszustand (B) Rückbau von Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Pflege (P) Wald (südwestlich des Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung Grandberg)/ (E14) 3150-2-C/ 0,06 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten L08-wE Beseitigung von einzelnen Gehölzen im Randbereich (E17) Kleingewässer im Wiligrader Wald (westlich des Grandberg)/ 3150-3-C/ 0,14 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L09-P Beseitigung von Gehölzen (E17) Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Pflege (P) Wald (westlicher Ortsrand Wiligrad)/ 3150-4-B/ 0,09 ha Ute und Günter Lenz, Schlossgärtnerei Wiligrad (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L10-P Beseitigung von Gehölzen (E17) Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150 Pflege (P) Wald (nordwestlich (Eigentümer)/ WBV Schweriner Wiligrad)/ 3150-5-B/ 0,09 ha See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L11-wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE wE Kleingewässer im Wiligrader Herr Pahlow (Eigentümer)/ LRT 3150 Wald (nordwestlich WBV Schweriner See/ Obere Wiligrad)/ 3150-6-C/ 0,05 ha Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 126 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) Herr Pahlow (Eigentümer) WBV LRT 3150 Schweriner See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L12-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) wE Kleingewässer östlich der B 106, südwestlich Neu Lübstorf/ 3150-7-C/ 0,11 ha L13-wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Wald, südwestlich des Grandberg/ 3150-8-C/ 0,16 ha LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L14-wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150 Wald, nördlich Wiligrad/ (Eigentümer)/ WBV Schweriner 3150-9-C/ 0,01 ha See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L15- wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Wald, östlich Lübstorf/ 3150-10-C/ 0,05 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L16- wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Wald, nördlich Straße nach Wiligrad/ 3150-11-C/ 0,05 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L17-S Erhaltung naturnaher Gewässer BVVG (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten und des Wasserstandes, Erhaltungszustand (C) Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im Schutz (S) Süden des Wickendorfer Moores/ 3150-12-C/ 0,22 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer) genauer Grenzverlauf unklar, Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 127 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L18-S Erhaltung naturnaher Gewässer Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im Schutz (S) Süden des Wickendorfer Moores/ 3150-13-B/ 1,98 ha BVVG (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten und des Wasserstandes, Erhaltungszustand (B) L19-S Erhaltung naturnaher Gewässer Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer südwestl. Schutz (S) Schloss Wiligrad/ 3150-14-B/ 0,04 ha BBL M-V, Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten und des Wasserstandes, Erhaltungszustand (B) L20-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Westlicher Moorsee im Schutz (S) Heidmoor/ 3160-1-B/ 0,73 ha Herr von Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3160 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L21-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Östlicher Moorsee im Schutz (S) Heidmoor/ 3160-2-B/ 0,07 ha Herr von Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3160 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L22-wE Rückbau von Querungsbauwerken (E27) StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3260 Verbesserung der Durchgängigkeit im Rahmen der WRRL, Erhaltungszustand (B) wE Wallensteingraben/ 3260-1-C/ 0,4 ha ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 128 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L23-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Wiederaufnahme extensiver Beweidung (E20) wE bei Hohen Viecheln am Bahndamm/ 6210-1-C/ 0,58 ha Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6210 vertreten durch Herrn Gebhardt (Eigentümer), Herrn Bauer (Bewirtschafter) Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L24-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Wiederaufnahme extensiver Beweidung (E20)und Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) wE Nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6410 Viecheln/ vertreten durch Herrn Gebhardt (Eigentümer), Herrn Bauer 6410-1-C/ 2,83 ha/ DEMVLI084CA30069 (Bewirtschafter) Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L25-wE Vergrößerung der LRT-Fläche durch Beseitigung von Gehölzen (E17) und Pflegemahd (E31) wE Im nördlichen Wickendorfer Moor / umfasst die Teilflächen 6410-2-C(0,23 ha), 6410-3-C (1,05 ha) und 6410-4-C (0,05 ha)/ DEMVLI083DD40030 und DEMVLI083DD40031 LRT 6410 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L26-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Pflegemahd (E31) wE An Langen Graben (Wickendorfer Moor)/ 6410-5-C/0,25 ha BVVG (Eigentümer) LRT 6410 zzt. kein Bewirtschafter, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L27-N Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P01) Erhaltungsmaßnahme Bei Hohen Viecheln / Nutzung (N) 6510-1-B/ 1,66 ha/ DEMVLI084CA30069 Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6510 (Eigentümer)/ Herr Bauer (Bewirtschafter) Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) Landeshauptstadt Schwerin (Eigentümer von Flst. 18/2) Harald Jäger (aktueller Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 129 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L28-N Wiederaufnahme extensiver Grünlandnutzung oder –pflege (E15) Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/ Nutzung (N) 6510-2-B/ 0,40 ha/ DEMVLI083DD40001 Stadt Schwerin (Eigentümer LRT 6510 Flst.8) und privat (Flst.9)/ Herr Jäger (Bewirtschaftung) Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L29-N Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P01) Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/ Nutzung (N) 6510-3-B/ 0,67 ha/ DEMVLI083DD40001 Stadt Schwerin (EigentümerFlst.8) und privat (Flst.7)/ Harald Jäger (Bewirtschafter) LRT 6510 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L30-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P01) Stadt Schwerin (EigentümerFlst.18/1)/ Harald Jäger (Bewirtschafter) LRT 6510 Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L31-S Erhalt des vorhandenen Erhaltungsmaßnahme Heidmoor/ Wasserstandes (S15), Schutz (S) 7140-1-B/ 2,7 ha Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Herr von Türckheim (Waldeigentümer)/ , Untere Naturschutzbehörde LRT 7140 Erhalt der hydrologischen Verhältnisse, Erhaltungszustand (B) L32-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23) wE Döpe/ 7210*-1-B/ 0,71 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L33-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23) wE Döpe/ 7210*-2-B/ 0,19 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) wE Nördlich Frankenhorst/ 6510-4-C/ 0,21 ha/ DEMVLI083DD40030 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 130 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L34-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23) wE Döpe/ 7210*-3-B/ 0,08 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L35-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags wE Döpe/ 7210*-4-C/ 0,17 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L36-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags wE Döpe/ 7210*-5-C/ 0,08 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 131 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L37-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags wE Döpe/ 7210*-6-C/ 0,03 ha Eigentümer/ Fischer Prignitz (Bewirtschafter) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L38-wE Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E01) wE Uferbereich Wiligrad/ 7220*-1-A/ 0,0006 ha BBL M-V, Untere Naturschutzbehörde LRT 7220* Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (A) L39-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-1-C/ 3,83 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L40-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-2-C/ 0,37 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L41-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-3-C/ 0,89 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 132 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L42-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-4-C/ 4,55 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L43-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-5-C/ 0,35 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L44-wE Ausweisung Wickendorfer Moor als Naturschutzgebiet wE Wickendorfer Moor StALU WM LRT 3140, 3150, 6410, 6510 1355 Erhalt, Schutz sowie Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten L45-wE Öffentlichkeitsarbeit (Informationstafeln für die vier Maßnahmenbereiche, Flyer für das Wickendorfer Moor, Einrichtung einer zentralen Betreuungsstelle in der Naturschutzstation Zippendorf) wE Wickendorfer Moor Stadt Schwerin, StALU WM LRT 3140, 3150, 6410, 6510 1355 Information und Akzeptanzförderung in der Bevölkerung A1-P Beseitigung von Gehölzen (E17) Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/ Pflege (P) 1014-1-B/ 3.1 ha Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016 (Verwaltung)/, private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 133 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock A2-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) wE Nordufer Hohen Viechelner Bucht/ 1014-2-C/ 4,6 ha A3-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) wE Schwedenschanze/ 1014-3-C/ 0,7 ha A4-P Beseitigung von Gehölzen (E17) A5-S Offenhaltung durch Beseitigung von randlichen Gehölzen (P02) A6-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) A7-S Entwässerung zurückfahren Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) k.A. (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt Schönberg (Verwaltung), Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/ Pflege (P) 1016-1-A/ 3,1 ha Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016 (Verwaltung)/, private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (A) Erhaltungsmaßnahme Wedebruch/ Schutz (S) 1016—2-A/ 0,4 ha Herr Pahlow (Waldeigentümer)/ 1016 Bewirtschafter/ Forstamt Schönberg, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (A) wE Grandberg/ 1016-3-C/ 0,9 ha Erhaltungsmaßnahme Buerwischen/ Schutz (S) 1016-4-B/ 2,4 ha/ DEMVLI083DB40037 Herr von Bethmann-Hollweg (Waldeigentümer)/ Bewirtschafter/ Forstamt Schönberg, Untere Naturschutzbehörde 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Herr Huning (Eigentümer und Bewirtschafter) , Untere Naturschutzbehörde 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 134 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock wE Schwedenschanze/ 1016-5-C/ 0,7 ha A8-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) A9-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Nordufer Hohen Viechelner Schutz (S) Bucht/ 1016-6-B/ 4,03 ha A10-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Ostteil/ Schutz (S) 1042-1-B/ 0,1 ha A11-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Westteil/ Schutz (S) 1042-2-B/ 0,1 ha A12-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Östlich Hohen Viechelner Schutz (S) Bucht, kleines Gewässer südlich Bahn/ 1042-3-B/ 0,26 ha A13-S Erhaltung naturnaher Kleingewässer (S22) Erhaltungsmaßnahme Wiligrad – Schlossgärtnerei/ Schutz (S) 1166-1-A/ 0,09 ha Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt Schönberg (Verwaltung) , Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Herr von Türckheim 1042 (Waldeigentümer) , Untere Naturschutzbehörde Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) Herr von Türckheim (Waldeigentümer) , Untere Naturschutzbehörde 1042 Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) k.A. (Eigentümer/ Bewirtschafter) , Untere Naturschutzbehörde 1042 Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) Ute und Günter Lenz, Schlossgärtnerei Wiligrad (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde 1166 Erhalt der Population, Erhaltungszustand (A) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 135 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) A14-S Erhaltungsmaßnahme NSG Döpe und Umgebung/ Erhalt extensiv Schutz (S) 1355-1-A/ 313 ha genutzter Flächen im Einzugsgebiet (v.a. Wald) (S08) und Erhalt unbewirt-schafteter Randstreifen an Gewässern (S32) 1355 Herr von Türckheim (Waldeigentümer östl. angrenzender Flächen), Herr Huning (Eigentümer westl. und südl. angrenzender Ackerflächen), private Eigentümer Erhalt der Population, Erhaltungszustand (A) A15-wE Einhaltung des NSGVO – Aufgabe der Reusenfischerei wE Ramper Moor mit angrenzender Seebucht/ 1355-2-B/ 156 ha StALU WM/ Schweriner Seenfischerei (Bewirtschafter) Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) A16-vE Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an Straßen (E41), Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte (E42) vE Aktionsräume und mögliche Straßenbauverwaltung Schwerin/ 1355 Reproduktionsräume am Landkreise/ Schweriner Schweriner Außensee/ Seenfischerei und Fischerei Prignitz 1355-3-C/ 1.326 ha Reduzierung von Kollisionen, Verbesserung der Durchgängigkeit an Straßen und der Habitatqualität, Erhaltungszustand (B) A17-wE Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte (E42) wE Wickendorfer Moor mit angrenzendem Ziegelaußensee/ 1355-4-B/ 67 ha Erhalt der Population und Verbesserung der Habitatqualität, Erhaltungszustand (B) 1355 BIMES Binnenfischerei GmbH 1355 (Bewirtschafter) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 136 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore II.2.2.1 Maßnahmenverträglichkeit in Bezug auf die schutz- und managementrelevanten Arten des Vogelschutzgebietes (DE 2235-402) Das FFH-Gebiet „Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore ist zugleich auch Bestandteil des SPA „Schweriner Seen“ (DE 2235-402). Der Vogelschutz wurde jedoch nur innerhalb des FFH-Gebietes berücksichtigt, da für das komplette SPA ein separater Pflege- und Entwicklungsplan erstellt wird. Die folgenden schutz- und managementplanrelevanten Brutvogelarten Eisvogel, Haubentaucher, Kolbenente, Kranich, Reiherente, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarz- und Mittelspecht, Seeadler, Sperbergrasmücke, Wespen- und Zwergbussard sowie die Rastvogelarten Blässgans, Blässhuhn, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente, Saatgans, Singund Zwergschwan (Schlafgewässer) wurden bei der Bearbeitung dieses Managementplanes berücksichtigt. Bei der Findung der verschiedenen Maßnahmen wurde darauf geachtet, dass sie auch mit den Zielen des SPA verträglich sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen von relevanten Vogelarten bewirken. Alle bereits beschriebenen Maßnahmen dienen zum Großteil der Offenhaltung (z. B. Gehölzbeseitigung, Beweidung, Mahd etc.) bestehender LRT des Anhangs I und der Verbesserung der Habitatbedingungen für die Arten gem. Anhang II der FFH-RL. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Standortbedingungen von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zu verbessern bzw. zu entwickeln. Die Gehölzbeseitigung (L08-wE, L09-P, L10-P, L07-P, L12-P) an den Kleingewässern (LRT 3150) im Wiligrader Wald beschränkt sich nur auf die Entnahme einzelner Gehölze im Randbereich der Gewässer. Es werden hierbei keine Lebensräume der genannten Arten in Anspruch genommen bzw. es kommt zu keinem erheblichen Lebensraumverlust für die Waldvogelarten (Mittel- und Schwarzspecht etc.) kommt. Auch die Maßnahmen (Beseitigung von Gehölzen) im Ramper Moor (L37-wE bis L41-wE, A1-P und A4-P) führen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung von Arten wie Kranich, Schwarzmilan und Seeadler. Da die Gehölzbeseitigung gem. BNatSchG nur im Zeitraum von Oktober bis Mitte März erfolgen kann und es sich überwiegend um kleinwüchsige Sukzessionsgehölze handelt, entsteht keine erhebliche Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten. Durch die Anhebung der Wasserstände bei den kalkreichen Sümpfen (EU-Code 7210*) und auch in Bezug auf die beiden Windelschneckenarten (EU-Code 1014 und 1016) ist keine Verschlechterung von Vogelhabitaten zu erwarten. Es ist vielmehr möglich, dass sich Nahrungshabitate verbessern. Die extensive Nutzung und Pflege von Lebensraumtypen wie den naturnahen Kalk- und Trockenrasen (EU-Code 6210), den Pfeifengraswiesen (EU-Code 6410) und den mageren Flachlandmähwiesen (EU-Code 6510) steht nicht der Erhaltung und Entwicklung von Vogelhabitaten entgegen. Durch diese Maßnahmen wie z. B. L22-wE und L23-wE (vgl. Tab. 30) ist ebenfalls eine Verbesserung der Nahrungsgrundlage möglich. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 137 Die Erhaltung von (Klein-) Gewässern als Habitat für die Große Moosjungfer (EU-Code 1042), den Kammmolch (EU-Code 1166) und den Fischotter (EU-Code 1355) steht ebenfalls nicht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen der managementplanrelevanten Vogelarten. Vielmehr wird der Lebensraum Gewässer dadurch auch zugunsten von (Wasser-) Vogelarten erhalten bzw. entwickelt. Die im Rahmen des Managementplans entwickelten Maßnahmen werden als verträglich in Bezug auf relevante Vogelarten im Gebiet beurteilt. II.3 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen Folgende Instrumente sind hinsichtlich der Umsetzung zu unterscheiden: Rechtliche Instrumente (RI) RI 1: Unterschutzstellung als Schutzgebiet (§14 NatSchAG M-V) RI 2: Vollzug des gesetzlichen Biotopschutzes (§ 30 BNatSchG i.V.m § 20 NatSchAG M-V) RI 3: Vollzug des Artenschutzes (§23 NatSchAG M-V, §44 BNatSchG) RI 4: Einzelanordnung in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischen Vogelschutzgebieten (§21 NatSchAG M-V) RI 5: Vollzug von sonstigen Regelungen nach dem Naturschutzrecht oder nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Fischereirecht) Administrative Instrumente (AI) AI 1: Verwaltungsvereinbarungen mit Behörden AI 2: Verwaltungsvorschriften AI 3: Behördliches Naturschutzbehörden AI 4: Projektförderung AI 5: Kontrolle von Cross Compliance-Anforderungen bei landwirtschaftlichen Betrieben, die Direktzahlungen oder Flächenbeihilfen aus dem ELER erhalten AI 6: Verfügungsbefugnis der Fläche eines öffentlichen oder gemeinnützigen Besitzers AI 7: Maßnahmen zur Information durch die Naturschutzbehörden Monitoring und Gebietsbetreuung im Auftrag Vertragliche Instrumente (VI) VI 1: Verträge mit Landnutzern (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) VI 2: Freiwillige Vereinbarungen mit Nutzern (z. B. touristische Nutzer) VI 3: Verträge mit Vereinen/ Verbänden/ Ehrenamtlichen zur Gebietsbetreuung ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG der 138 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Grundsätzlich soll neben dem Vollzug bereits bestehender Rechtsvorschriften den administrativen und vertraglichen Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden, sofern ein gleichwertiger Schutz wie mit rechtlichen Maßnahmen erreicht wird. Das häufigste vertragliche Instrument, das für die Maßnahmenumsetzung im vorliegenden FFH-Gebiet in Betracht gezogen wird, sind Verträge mit den Landnutzern und freiwillige Vereinbarungen. Als rechtliches Instrument ist insbesondere die Ausweisung eines NSG im Wickendorfer Moor zu nennen sowie der Vollzug der WRRL in Bezug auf den LRT 3150. Die Kontrolle von Cross Compliance-Anforderungen ist im vorliegenden FFH-Gebiet nicht von Bedeutung, da der landwirtschaftlich genutzte Flächenanteil sehr gering ist. II.3.1 Cross Compliance – Bestimmungen Mit diesen Bestimmungen werden die Zahlungen aus der Agrarförderung an die Einhaltung u.a. von bestimmten Grundanforderungen (´z. B. Umwelt- und Naturschutzverpflichtungen) und die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand geknüpft. Betriebe der Forst- und Landwirtschaft, die diese Zahlungen erhalten, müssen die Cross-Compliance-Verpflichtung einhalten. Zu diesen zählen auch die im vorliegenden Managementplan dargestellten gebietsspezifischen Regelungen. Die landwirtschaftlichen Nutzungen gelten nur bei Berücksichtigung dieser Anforderungen als verträglich. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, erfolgt nach den Vorschriften der CC-VO eine Kürzung der Beihilfen. Ein Verstoß wäre z. B. die Beseitigung eines geschützten Kleingewässers LRT 3150 durch Entwässerungsmaßnahmen. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 139 II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge Folgende Finanzierungsinstrumente (FI) stehen derzeit neben der FöRiMan für die Maßnahmenumsetzung in erster Linie zur Verfügung: FI 1: FöriGef: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen FI 2: FöRiSAG: Richtlinie zur Förderung von Investitionen zugunsten schützenswerter Arten und Gebiete FI 3: Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des ELER FI 4: Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung FI 5: Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung FI 6: Richtlinie zur Sachkostenförderung für Projekte der Landschaftspflege ·I 7: Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes FI 8: Mittel für Pflege-, Entwicklungs- und Renaturierungsmaßnahmen in NSG FI 9: Mittel für die Pflege-Nutzung naturnaher Moore Weitere Förderungen sind nach folgenden Richtlinien möglich: Extensivierungsrichtlinie Förderprogramm zur Anlage von Blühflächen als Bienenweide Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Anbauverfahren im Ackerfutterbau Förderrichtlinie zur extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen, Richtlinie zur Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau Wie in Kapitel II.2 werden die abgestimmten Instrumente schutzgutbezogen, adressatenbezogen und raumbezogen in der nachfolgenden Tabelle dokumentiert. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 140 Tab. 31: lfd. Nr. Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L01-wE Extensive Beweidung wE nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 2330 (Eigentümer)/ Herr Bauer Viecheln/ 2330-1-C/ 0,46 ha/ (Bewirtschafter)/ Untere DEMVLI084CA30069 Naturschutzbehörde Entwicklung zum LRT 2330 mit Ziel guter Erhaltungszustand (B) L02-wE Maßnahmen der WWRL wE Schweriner Außensee/ 3140-1-C/ 3.547,6 ha StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Kontrolle des Nährstoffgehalts des Schweriner Außensees, Erhaltungszustand (B) L03-wE Maßnahmen der WWRL wE Döpe/ 3140-2-C/ 83,9 ha StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Kontrolle des Nährstoffgehalts der Döpe, Erhaltungszustand (B) L04-S Erhaltung naturnaher Gewässer StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Gleichbleibender Erhaltungszustand (B) L05-wE Maßnahmen der WWRL StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3140 Kontrolle des Nährstoffgehalts des Ziegelaußensees, Erhaltungszustand (B) L06-S Schutz des Kleingewässers Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Gleichbleibender Erhaltungszustand (B) Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/ Schutz (S) 3140-3-B/ 0,3 ha wE Ziegelaußensee/ 3140-4-C/ 6,8 ha Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer nördlich der Schutz (S) Döpe am Bahndamm/ 3150-1-B/ 0,26 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 141 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L07-wE Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Rückbau von Pflege (P) Wald (südwestlich des Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung Grandberg)/ 3150-2-C/ 0,06 ha (E14) Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten L08-wE Beseitigung von einzelnen Gehölzen im Randbereich (E17) Kleingewässer im Wiligrader Wald (westlich des Grandberg)/ 3150-3-C/ 0,14 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L09-P Beseitigung von Gehölzen (E17) Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Pflege (P) Wald (westlicher Ortsrand Wiligrad)/ 3150-4-B/ 0,09 ha Ute und Günter Lenz, Schlossgärtnerei Wiligrad (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L10-P Beseitigung von Gehölzen (E17) Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150 Pflege (P) Wald (nordwestlich (Eigentümer)/ WBV Schweriner Wiligrad)/ 3150-5-B/ 0,09 ha See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L11-wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Herr Pahlow (Eigentümer)/ LRT 3150 Wald (nordwestlich WBV Schweriner See/ Obere Wiligrad)/ 3150-6-C/ 0,05 ha Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L12-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) wE Kleingewässer östlich der B 106, südwestlich Neu Lübstorf/ 3150-7-C/ 0,11 ha Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) wE Herr Pahlow (Eigentümer) WBV LRT 3150 Schweriner See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 142 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L13-wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Wald, südwestlich des Grandberg/ 3150-8-C/ 0,16 ha LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L14-wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150 Wald, nördlich Wiligrad/ (Eigentümer)/ WBV Schweriner 3150-9-C/ 0,01 ha See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L15- wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Wald, östlich Lübstorf/ 3150-10-C/ 0,05 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L16- wE Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf. Entschlammung (E14) wE Kleingewässer im Wiligrader Wald, nördlich Straße nach Wiligrad/ 3150-11-C/ 0,05 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L17-S Erhaltung naturnaher Gewässer BVVG (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten und des Wasserstandes, Erhaltungszustand (C) Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im Schutz (S) Süden des Wickendorfer Moores/ 3150-12-C/ 0,22 ha Herr von Bethmann-Hollweg (Eigentümer) genauer Grenzverlauf unklar, Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 143 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L18-S Erhaltung naturnaher Gewässer Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im Schutz (S) Süden des Wickendorfer Moores/ 3150-13-B/ 1,98 ha BVVG (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten und des Wasserstandes, Erhaltungszustand (B) L19-S Erhaltung naturnaher Gewässer Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer südwestl. Schutz (S) Schloss Wiligrad/ 3150-14-B/ 0,04 ha BBL M-V, Untere Naturschutzbehörde LRT 3150 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten und des Wasserstandes, Erhaltungszustand (B) L20-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Westlicher Moorsee im Schutz (S) Heidmoor/ 3160-1-B/ 0,73 ha Herr von Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3160 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L21-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Östlicher Moorsee im Schutz (S) Heidmoor/ 3160-2-B/ 0,07 ha Herr von Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde LRT 3160 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L22-wE Rückbau von Querungsbauwerken (E27) StALU WM Wasserwirtschaft LRT 3260 Verbesserung der Durchgängigkeit im Rahmen der WRRL, Erhaltungszustand (B) wE Wallensteingraben/ 3260-1-C/ 0,4 ha ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 144 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L23-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Wiederaufnahme extensiver Beweidung (E20) wE bei Hohen Viecheln am Bahndamm/ 6210-1-C/ 0,58 ha Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6210 vertreten durch Herrn Gebhardt (Eigentümer), Herrn Bauer (Bewirtschafter) Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L24-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Wiederaufnahme extensiver Beweidung (E20)und Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) wE Nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6410 Viecheln/ vertreten durch Herrn Gebhardt (Eigentümer), Herrn Bauer 6410-1-C/ 2,83 ha/ DEMVLI084CA30069 (Bewirtschafter) Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L25-wE Vergrößerung der LRT-Fläche durch Beseitigung von Gehölzen (E17) und Pflegemahd (E31) wE Im nördlichen Wickendorfer Moor / umfasst die Teilflächen 6410-2-C(0,23 ha), 6410-3-C (1,05 ha) und 6410-4-C (0,05 ha)/ DEMVLI083DD40030 und DEMVLI083DD40031 LRT 6410 Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L26-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Pflegemahd (E31) wE An Langen Graben (Wickendorfer Moor)/ 6410-5-C/0,25 ha BVVG (Eigentümer) LRT 6410 zzt. kein Bewirtschafter, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L27-N Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P01) Erhaltungsmaßnahme Bei Hohen Viecheln / Nutzung (N) 6510-1-B/ 1,66 ha/ DEMVLI084CA30069 Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6510 (Eigentümer)/ Herr Bauer (Bewirtschafter) Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) Landeshauptstadt Schwerin (Eigentümer von Flst. 18/2) Harald Jäger (aktueller Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 145 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L28-N Wiederaufnahme extensiver Grünlandnutzung oder –pflege (E15) Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/ Nutzung (N) 6510-2-B/ 0,40 ha/ DEMVLI083DD40001 Stadt Schwerin (Eigentümer LRT 6510 Flst.8) und privat (Flst.9)/ Herr Jäger (Bewirtschaftung) Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L29-N Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P01) Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/ Nutzung (N) 6510-3-B/ 0,67 ha/ DEMVLI083DD40001 Stadt Schwerin (EigentümerFlst.8) und privat (Flst.7)/ Harald Jäger (Bewirtschafter) LRT 6510 Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L30-wE Beseitigung von Gehölzen (E17) und Erhalt vorhandener Grünlandnutzung (P01) Stadt Schwerin (EigentümerFlst.18/1)/ Harald Jäger (Bewirtschafter) LRT 6510 Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L31-S Erhalt des vorhandenen Erhaltungsmaßnahme Heidmoor/ Wasserstandes (S15), Schutz (S) 7140-1-B/ 2,7 ha Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Herr von Türckheim (Waldeigentümer)/ , Untere Naturschutzbehörde LRT 7140 Erhalt der hydrologischen Verhältnisse, Erhaltungszustand (B) L32-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23) wE Döpe/ 7210*-1-B/ 0,71 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L33-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23) wE Döpe/ 7210*-2-B/ 0,19 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) wE Nördlich Frankenhorst/ 6510-4-C/ 0,21 ha/ DEMVLI083DD40030 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 146 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L34-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23) wE Döpe/ 7210*-3-B/ 0,08 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L35-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags wE Döpe/ 7210*-4-C/ 0,17 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L36-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags wE Döpe/ 7210*-5-C/ 0,08 ha WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 147 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L37-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe) (E23), Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags wE Döpe/ 7210*-6-C/ 0,03 ha Eigentümer/ Fischer Prignitz (Bewirtschafter) LRT 7210* Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L38-wE Schaffung von Pufferzonen ohne oder mit extensiver Nutzung (E01) wE Uferbereich Wiligrad/ 7220*-1-A/ 0,0006 ha BBL M-V, Untere Naturschutzbehörde LRT 7220* Erhalt der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (A) L39-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-1-C/ 3,83 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L40-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-2-C/ 0,37 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L41-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-3-C/ 0,89 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 148 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) L42-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-4-C/ 4,55 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L43-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Pflegemahd (E31) wE Ramper Moor/ 7230-5-C/ 0,35 ha Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230 (Verwaltung)/ private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten, Erhaltungszustand (B) L44-wE Ausweisung Wickendorfer Moor als Naturschutzgebiet wE Wickendorfer Moor StALU WM LRT 3140, 3150, 6410, 6510 1355 Erhalt, Schutz sowie Entwicklung der LRT-typischen, charakteristischen Vegetation und Pflanzenarten L45-wE Öffentlichkeitsarbeit (Informationstafeln für die vier Maßnahmenbereiche, Flyer für das Wickendorfer Moor, Einrichtung einer zentralen Betreuungsstelle in der Naturschutzstation Zippendorf) wE Wickendorfer Moor Stadt Schwerin, StALU WM LRT 3140, 3150, 6410, 6510 1355 Information und Akzeptanzförderung in der Bevölkerung A1-P Beseitigung von Gehölzen (E17) Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/ Pflege (P) 1014-1-B/ 3.1 ha Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016 (Verwaltung)/, private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 149 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock A2-wE Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) wE Nordufer Hohen Viechelner Bucht/ 1014-2-C/ 4,6 ha A3-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) wE Schwedenschanze/ 1014-3-C/ 0,7 ha A4-P Beseitigung von Gehölzen (E17) A5-S Offenhaltung durch Beseitigung von randlichen Gehölzen (P02) A6-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) A7-S Entwässerung zurückfahren Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) k.A. (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt Schönberg (Verwaltung), Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/ Pflege (P) 1016-1-A/ 3,1 ha Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016 (Verwaltung)/, private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (A) Erhaltungsmaßnahme Wedebruch/ Schutz (S) 1016—2-A/ 0,4 ha Herr Pahlow (Waldeigentümer)/ 1016 Bewirtschafter/ Forstamt Schönberg, Untere Naturschutzbehörde Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (A) wE Grandberg/ 1016-3-C/ 0,9 ha Erhaltungsmaßnahme Buerwischen/ Schutz (S) 1016-4-B/ 2,4 ha/ DEMVLI083DB40037 Herr von Bethmann-Hollweg (Waldeigentümer)/ Bewirtschafter/ Forstamt Schönberg, Untere Naturschutzbehörde 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Herr Huning (Eigentümer und Bewirtschafter) , Untere Naturschutzbehörde 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 150 lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock A8-wE Beseitigung von Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet (E23) A9-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Nordufer Hohen Viechelner Schutz (S) Bucht/ 1016-6-B/ 4,03 ha A10-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Ostteil/ Schutz (S) 1042-1-B/ 0,1 ha A11-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Westteil/ Schutz (S) 1042-2-B/ 0,1 ha A12-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen (P02) Erhaltungsmaßnahme Östlich Hohen Viechelner Schutz (S) Bucht, kleines Gewässer südlich Bahn/ 1042-3-B/ 0,26 ha A13-S Erhaltung naturnaher Kleingewässer (S22) Erhaltungsmaßnahme Wiligrad – Schlossgärtnerei/ Schutz (S) 1166-1-A/ 0,09 ha wE Schwedenschanze/ 1016-5-C/ 0,7 ha Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt Schönberg (Verwaltung) , Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Untere Naturschutzbehörde 1014, 1016 Entwicklung einer Population auf ausgedehnter Fläche, Anpassung der Pflege an die Artansprüche, Erhaltungszustand (B) Herr von Türckheim 1042 (Waldeigentümer) , Untere Naturschutzbehörde Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) Herr von Türckheim (Waldeigentümer) , Untere Naturschutzbehörde 1042 Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) k.A. (Eigentümer/ Bewirtschafter) , Untere Naturschutzbehörde 1042 Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) Ute und Günter Lenz, Schlossgärtnerei Wiligrad (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde 1166 Erhalt der Population, Erhaltungszustand (A) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee lfd. Nr. Maßnahmen- Art der Maßnahme beschreibung Ortsbezeichnung/ Lage/ 151 Umsetzung (Adressat) Schutzobjekte Teilfläche/ Feldblock Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand) A14-S Erhaltungsmaßnahme NSG Döpe und Umgebung/ Erhalt extensiv Schutz (S) 1355-1-A/ 313 ha genutzter Flächen im Einzugsgebiet (v.a. Wald) (S08) und Erhalt unbewirt-schafteter Randstreifen an Gewässern (S32) 1355 Herr von Türckheim (Waldeigentümer östl. angrenzender Flächen), Herr Huning (Eigentümer westl. und südl. angrenzender Ackerflächen), private Eigentümer Erhalt der Population, Erhaltungszustand (A) A15-wE Einhaltung des NSGVO – Aufgabe der Reusenfischerei wE Ramper Moor mit angrenzender Seebucht/ 1355-2-B/ 156 ha StALU WM/ Schweriner Seenfischerei (Bewirtschafter) Erhalt der Population, Erhaltungszustand (B) A16-vE Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an Straßen (E41), Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte (E42) vE Aktionsräume und mögliche Straßenbauverwaltung Schwerin/ 1355 Reproduktionsräume am Landkreise/ Schweriner Schweriner Außensee/ Seenfischerei und Fischerei Prignitz 1355-3-C/ 1.326 ha Reduzierung von Kollisionen, Verbesserung der Durchgängigkeit an Straßen und der Habitatqualität, Erhaltungszustand (B) A17-wE Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte (E42) wE Wickendorfer Moor mit angrenzendem Ziegelaußensee/ 1355-4-B/ 67 ha Erhalt der Population und Verbesserung der Habitatqualität, Erhaltungszustand (B) 1355 BIMES Binnenfischerei GmbH 1355 (Bewirtschafter) Erläuterung zur Tabelle 31: Spalte 5: Instrument der Maßnahmenumsetzung gem. Kapitel II.2.3 Spalte 7: Finanzierungsinstrument gem. Kapitel II.3.2 Spalte 9: Darstellung des Maßnahmentyps in der aktuellen Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung (GLRP) ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG 152 Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Vertragliche Instrumente Die Beseitigung von Gehölzen im Randbereich der „Natürlichen eutrophen Seen“ (EU-Code 3150) sowie die der Rückbau von Entwässerungsanlagen kann z.T. durch freiwillige Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern bzw. den Eigentümern vereinbart werden. Eine Regelung durch Verträge ist ebenfalls möglich. Die Beseitigung von Gehölzen auf ehemaligen Offenlandstandorten bzw. zur Entwicklung dieser wie z. B. bei den „Naturnahen Kalk- und Trockenrasen“ (EU-Code 6210) und den „Pfeifengraswiesen“ (EU-Code 6440) wird ebenfalls über vertragliche Vereinbarungen geregelt. Mit Hilfe von vertraglichen Vereinbarungen zur Erhaltung der Grünlandnutzung soll z. B. der Lebensraumtyp „Magere Flachlandmähwiesen“ (EU-Code 6510) erhalten werden. Durch Freiwillige Vereinbarungen mit den Fischereibetrieben wäre eine Umstellung der Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte wünschenswert. Rechtliche Instrumente Das Wickendorfer Moor sollte als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt werden (RI1) um die dort vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-RL und Lebensraumtypen langfristig zu erhalten. Die Lebensraumtypen im Ramper und im Wickendorfer Moor sowie im Wiligrader Wald sind zum Großteil als geschützte Biotope gem. §20 NatSchAG M-V ausgewiesen. Die Maßnahmen auf diesen LRT-Flächen wie z. B. Gehölzbeseitigung sollen im Rahmen des Vollzuges des gesetzlichen Biotopschutzes (RI2) erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der WRRL für die nährstoffarmen kalkhaltigen Gewässer (LRT 3140), erfolgt durch das rechtliche Instrument 5 (RI5). Ebenso der Rückbau der Querungsbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes am Wallensteingraben (LRT 3260). Administrative Instrumente Die Anwendung administrativer Instrumente (AI) ist im Rahmen des Managementplanes nur für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen (vgl. Tab. 31). ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore II.4 Kosten und Finanzierung Wiederherstellungsmaßnahmen der 153 Erhaltungs- und Im Zuge der Erstellung des Managementplanes wurden (zwingende) Erhaltungsmaßnahmen bestimmt, für deren Durchführung die Finanzierung zu sichern ist. Wiederherstellungsmaßnahmen wurden nicht für das FFH-Gebiet ermittelt. Die nachfolgenden Kostenangaben können nur überschlägig angegeben werden und sind bei Realisierung von den konkreten Rahmenbedingung bzw. der örtliche Situation abhängig. Für die jährliche Pflege der Grünlandbereiche ist ein Finanzbedarf von 11.660 € notwendig. Alle 5-7 Jahre ist eine Summe von 27.800 € für die Erhaltung günstiger Erhaltungszustände der LRT 3150, 3160, 7140 sowie der Arten Bauchige und Schmale Windelschnecke und Großer Moosjungfer. Tab. 32: Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen. 1 2 3 lfd. Nr. Beschreibung der Art der Maßnahme 4 5 Ortsbezeichnung/ Lage/ Schutz- Maßnahme Teilfläche 6 7 Finanzbedarf objekt Projektumsetzung L08-wE Beseitigung von einzelnen Gehölzen im Randbereich* Jährlich wE Kleingewässer im Wiligrader Wald (nahe Grandberg)/ 3150-3-C/ 0,14 ha LRT 3150 Pflege alle 5-7 Jahre: 800 € (400 m² x 2 €/m²) - - L19-S Erhaltung naturnaher Gewässer S Wiligrader Wald/ 3150-14-B/ 0,04 ha LRT 3150 - L20-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen S Westlicher Moorsee im Heidmoor/ 3160-1-B/ 0,73 ha LRT 3160 Erstinstandsetzung: 7.300 € (3.650 m² x 2 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 3.650 € (1.825 m² x 2 €/m²) L21-S Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen S Östlicher Moorsee im LRT 3160 Erstinstandsetzung: Heidmoor/ 700€ (350 m² x 2 €/m²) 3160-2-B/ 0,07 ha Pflege alle 5-7 Jahre: 350 € (175 m² x 2 €/m²) L27-N Erhalt vorhandener Grünlandnutzung N bei Hohen Viecheln / LRT 6510 6510-1-B/ 1,66 ha ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG - - 3.320 € (16.600 m² x 0,20 €/m²) Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 154 1 2 3 lfd. Nr. Beschreibung der Art der Maßnahme 4 5 Ortsbezeichnung/ Lage/ Schutz- Maßnahme Teilfläche 6 7 Finanzbedarf objekt Projektumsetzung Jährlich L28-N Wiederaufnahme extensiver Grünlandnutzung oder -pflege N Nördlich Frankenhorst / 6510-2-B/ 0,40 ha LRT 6510 800 € (4.000 m² x 0,20 €/m²) L29-N Erhalt vorhandener Grünlandnutzung N Nördlich Frankenhorst / 6510-3-B/ 0,67 ha LRT 6510 1.340 € (6.700 m² x 0,20 €/m²) L31-S Erhalt des Wasserstandes, Offenhaltung durch Beseitigung von Gehölzen S Heidmoor/ 7140-1-B/ 2,7 ha 7140 Erstinstandsetzung: 14.000 € (7.000 m² x 2 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 7.000 € (3.500 m² x 2 €/m²) - A1-P/ A4-P Beseitigung von Gehölzen P Ramper Moor/ 1014-1-B/ 3.1 ha 1014, Erstinstandsetzung: 1016, 7230 10.000 € (5.000 m² x 2 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 5.000 € (2.500 m² x 2 €/m²) - A5-P Beseitigung von Gehölzen P Wedebruch/ 1016—2-A/ 0,4 ha 1016 Erstinstandsetzung: 1.000 € (500 m² x 2 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 500 € (250 m² x 2€/m²) - A7-S Entwässerung zurückfahren S Buerwischen/ 1016-4-B/ 2,4 ha 1016 - - A9-S Beseitigung von Gehölzen S Nordufer Hohen Viechelner Bucht/ 1016-6-B/ 4,03 ha 1016 Erstinstandsetzung: 20.000 € (20.000 m² x 1 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 10.000€ (10.000 m² x 1€/m²) - A10-S Beseitigung von Gehölzen S Heidmoor Ostteil/ 1042-1-B/ 0,1 ha 1042 Erstinstandsetzung: 500 € (500 m² x 1€/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 250 € (250 m² x 1 €/m²) - ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 2 3 lfd. Nr. Beschreibung der Art der Maßnahme 4 5 Ortsbezeichnung/ Lage/ Schutz- Maßnahme Teilfläche 6 155 7 Finanzbedarf objekt Projektumsetzung Jährlich A11-S Beseitigung von Gehölzen S Heidmoor Westteil/ 1042-2-B/ 0,7 ha 1042 Erstinstandsetzung: 7.000 € (3.500 m² x 2 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 3.500 € (1.750 m² x 2) - A12-S Beseitigung von einzelnen Gehölzen im Randbereich S Östlich Hohen Viechelner Bucht, kleines Gewässer südlich Bahn/ 1042-3-B/ 0,26 ha 1042 Erstinstandsetzung: 1.000 € (500 m² x 2 €/m²) Pflege alle 5-7 Jahre: 500 € (250 m² x 2) - A13-S Erhalt naturnaher Kleingewässer S Wiligrad – Schlossgärtnerei/ 1166-1-A/ 0,09 ha 1166 - - A14-S Erhalt extensiv S NSG Döpe und 1355 6.200 € genutzter Umgebung/ (31.000 m² x 1355-1-A/ 313 ha 0,2 €/m²) Flächen im Einzugsgebiet, Erhalt von unbewirtschafteten Pufferstreifen * Hinweis zu LRT 3150: Die Maßnahmen L09-P, L10-P, L17-S und L18-S (vg. Tabelle 30) sind in Tabelle 32 nicht genannt, weil sie nicht zwingend zur Verbesserung des Erhaltungszustandes des LRT 3150 (> 25% der Fläche im Gebiet) benötigt werden. ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 156 Literaturverzeichnis Literatur ALLGEMEINER DEUTSCHER FAHRRAD-CLUB Ostseeküste. E.V. (2008): ADFC-Regionalkarte, Schwerin ARBEITSGEMEINSCHAFT COPRIS (1998): Beobachtungen im Rahmen der UVS „Streckenausbau der DB AG, Projektabschnitt 3, Bad Kleinen-Warnow“ im Jahre 1998 im NSG „Döpe“. unveröffentlicht, 1 Blatt. ARUMARBEITSGEMEINSCHAFT UMWELTUND Naturerfahrungsraum Insel Lieps. Gutachten i. A. der Teilprojekt des F + E Vorhabens "Naturschutz Bundeswasserstraßengewässern der Schweriner Seen" Abschlussbericht/Textteil (pdf-Datei). STADTPLANUNG (2003): Landeshauptstadt Schwerin. und Erholung auf den (BfN; FKZ 801 87 100), BEHL, S. 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Landrat des Landkreises Parchim: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Seenlandschaft - Landkreis Parchim“ (LSG-Nr. 138c) vom 06.04.2005. Zweite Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Seenlandschaft - Landkreis Parchim“ vom 20.10.2008. Verordnung über das Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Döpe vom 11.11.1941. Erweiterung durch Beschluss des Rat des Bezirkes am 17.11.1972. Aktualisiert durch Bestätigung des Rat des Bezirkes Rostock am 13.07.1984. - Rat des Bezirkes Rostock. Beschluss des Bezirkstages Schwerin Nr. 21 vom 22.03.1982 zur Festsetzung des Naturschutzgebietes Ramper Moor. - Rat des Bezirkes Schwerin. Beschluss des Bezirkstages Schwerin Nr. 21 vom 22.03.1982 zur Festsetzung des Naturschutzgebietes Görslower Ufer. - Rat des Bezirkes Schwerin. Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008. 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Anhang Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens Tab. 33: Dokumentation des Beteiligungstermine. 1 2 3 4 5 Datum/ Ort Beteiligte Anlass Inhalte/ Ergebnisse des Termins Hinweise auf Maßnahmen 25.06.2008 StALU WM, Öffentlichkeit Vorstellung der Inhalte, Ziele und 1. öffentliche Infoveranstaltung des geplanten Ablaufs des Managementplanes 21.08.2008 StALU WM, Hr. Friedrich (ARGE), Hr. Kudla (NSGBetreuer) StALU WM, ARGE, Herr Möller (LU MV) Ortsbegehung des Erste informelle NSG Ramper Moor Flächenbegehung des Ramper mit Gebietsbetreuer Moores (ohne Protokoll) Hr. Kudla StALU WM, UNB NWM, PCH & SN, ARGE, Forstverwaltung StALU WM, ARGE 1. Treffen der begleitenden AG 05.09.2008 25.11.2008 - L37, L38, L39, L40, L41 sowie A1 und A4 Beratung zum MaP Besprechung/ Abstimmung verschiedener Punkte - MaP-Mustergliederung – Teil I: naturschutz-fachliche Grundlagen - Wald-LRT liegen noch nicht vor, Anpassung der BNTK bei erheblichen Abweichungen vom Luftbild Besprechung/ Abstimmung verschiedener Punkte - Vorbereitung der 2. Öffentlichen Infoveranstaltung - 11.02.2009 StALU WM, Abstimmung der 2. Abstimmung der 2. Öffentlichen ARGE und UNB Öffentlichen Infoveranstaltung PCH & NWM Infoveranstaltung - 18.02.2009 StALU WM, Öffentlichkeit Vorstellung des Grundlagenteils, 2. öffentliche Infoveranstaltung Bildung von Arbeits-gruppen - 04.03.2009 StALU WM, ARGE, Nutzer 1. AG-Sitzung (Landnutzung/ Gewässer) Vorstellung Bestand - 01.04.2009 StALU WM, ARGE, Nutzer 2. AG-Sitzung (Landnutzung/ Gewässer) Vorstellung der Maßnahmenvorschläge - 05.12.2008 12.12.2008 27.01.2009 Besprechung/ Abstimmung verschiedener Punkte StALU WM, 2. Treffen der UNB NWM, PCH begleitenden AG & SN, ARGE, Forstverwaltung StALU WM, Vorbereitung der 2. ARGE Öffentlichen Infoveranstaltung ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG - Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 2 3 4 5 Datum/ Ort Beteiligte Anlass Inhalte/ Ergebnisse des Termins Hinweise auf Maßnahmen 23.04.2009 28.04.2009 09.07.2009 StALU WM, ARGE, Waldeigentümer, Forstverwaltung StALU WM, ARGE, Hr. Prignitz, Hr. Tessmann 1. Wald AGSitzung Maßnahmenvorbesp rechung mit Fischerei Prignitz und Schweriner Seenfischerei StALU WM, Maßnahmen ARGE, Kleingewässer (EUWaldeigentümer, Code 3150) im WBV Schweriner Wiligrader Wald See, Forstverwaltung 22.07.2009 StALU WM, 3. Treffen der UNB NWM, PCH begleitenden AG & SN, Forst, ARGE 01.10.2009 StALU WM, Herr Friedrich (ARGE), Herr Nadler (Forstamt Gädebehn) Ortsbegehung Ramper Moor, Kalkreiche Niedermoore (EUCode 7230), Schmale und Bauchige Windelschnecke (EU-Code 1014 und 1016) 19.10.2009 StALU WM, Nutzung der WSA Lauenburg, Bundeswasserstraße UNB NWM, ARGE 07.12.2009 ARGE, Herr Kudla (NSGBetreuer) Öffentlichkeitsarbei t / Artikel über das Ramper Moor StALU WM, ARGE Beratung zum MaP 18.02.2010 Vorstellung der entwickelten Wald-Maßnahmen - - StALU WM wird auf Beteiligte wegen freiwilliger Vereinbarung zur Gehölzentnahme und ggf. Ent-schlammung der Flächen 3150-6-C und 3150-7-C zukommen. Die beiden Flächen wären gut zugänglich (vgl. Protokoll im Anhang III). Vorstellung & Diskussion der Veränderungen im Grundlagenteil. Vorstellung und Diskussion des Maßnahmenentwurfes. Herr Nadler weist darauf hin, dass ein Antrag auf Waldumwandlung vor der Gehölzbeseitigung zu stellen und dass ein Ersatz für Waldflächen in Form einer Aufforstung zu erbringen ist. Im Ramper Moor sind verschiedene private Eigentümer betroffen, die zu informieren sind. Da die betroffenen Flächen auch als geschützte Biotope (§ 20 NatSchAG) ausgewiesen sind, ist ein Antrag auf Ausnahme zu stellen.(ohne Protokoll) Vorgeschlagene „Ruhezonen“ können nicht als „Sperrflächen“ vom WSA mitgetragen werden, ggf. Formulierung als „schützenswerte Uferbereiche“ Begehung mit NSG-Betreuer Herr Kudla und Bild für Zeitungsartikel (vgl. SVZ 09.12.2009) Neuer Zeitplan wegen Gebietserweiterung um das Stadtgebiet SN, separater Textteil für das SPA - - L37, L38, L39, L40, L41, A1 und A4 - L37, L38, L39, L40, L41, A1 und A4 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 2 3 4 5 Datum/ Ort Beteiligte Anlass Inhalte/ Ergebnisse des Termins Hinweise auf Maßnahmen 26.08.2010 15.09.2010 22.09.2010 12.10.2010 StALU WM, Abstimmung mit ARGE, Pöyry IBS floristischen und faunistischen Kartierungen im Rahmen der Verlegung der B 106 StALU WM, 4. Treffen der UNB der 3 LK, begleitenden AG ARGE Austausch und Abgleich der Kartierungen im Wickendorfer Moor - Endabstimmung Grundlagenteil: Änderungshinweise bezgl. WRRL und redaktioneller Art - StALU WM, UNB der 3 LK, Herr Nadler (Forstamt Gädebehn), ARGE Endabstimmung Maßnahmen: Änderungshinweise bezgl. Grundlagen und Maßnahmen im Wickendorfer Moor (UNB SN), Hinweise zu Gehölzflächen bzw. -beseitigung (Herr Nadler), redaktionelle Änderungen Vergrößerung der Maßnahmenfläche im Wickendorfer Moor (vgl. L24), Neuentwicklung Sandtrockenrasen auf Binnendüne (EUCode 2330) nördlich der Döpe StALU WM, Abschlusspräsentation des A16-A17: Die 3. Öffentliche ARGE, Fischereien äußern Infoveranstaltung Managementplanes Eigentümer und Angrenzenden Gemeinden fragen große Bedenken Nutzer, nach der Verbindlichkeit des bezüglich der otterBehördenvertreter Managementplans. Es besteht sicheren Reusen. Die eine Bindung für die großen Reusen Naturschutzbehörden. Bei werden zum Fang weiteren Bauanfragen und großer Fischarten wie Planungen im FFH-Gebiet dient Hecht gebraucht und der MaP den Gemeinden als das wäre durch ein Grundlage und gibt Hinweise auf Gitter nicht mehr LRT und Arten. EineFFH möglich. Welche Kosten kommen auf die Fischer zu (vgl. Stellungnahme Fischerei Prignitz 14.10.2010)? L43: UNB Schwerin fordert weitere Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit auch für andere Bereiche (vgl. Stellungnahme UNB SN 14.10.2010). L37-L41/ A1 & A4: Hinweis von Landesforst, dass diese Flächen zwar als Wald gelten, aber als Nichtholzböden in den Forstkarten verzeichnet sind. 5. Treffen der begleitenden AG ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Abb. 27: 2. Öffentliche Infoveranstaltung in Cambs am 18.02.2009 Abb. 28: Abschlussveranstaltung in Cambs am 12.10.2010 Abb. 29: Begehung der Maßnahmenflächen bei Hohen Viecheln mit Bewirtschafter Herr Bauer Abb. 30: 2.Treffen der begleitenden AG am 12.12.2008 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Nachfolgend wird eine Übersicht (vgl. Tabelle 34) über den Stand der einzelnen Maßnahmenabstimmung gegeben. Tab. 34: Stand der Maßnahmenabstimmung. 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene 4 Abstimmung 5 Stellungnahmen/ Hinweise L01-wE 2330-1-C Agrarproduktion e.G. Kleekamp (Eigentümer)/ Herr Bauer (Bewirtschafter/ NSG-Betreuer), Untere Naturschutzbehörde Hinweis auf Pflanzenpotential für LRT 2330 von Herr Bauer erhalten L02-wE 3140-1-C StALU WM L03-wE 3140-2-C StALU WM L04-S 3140-3-B StALU WM L05-wE 3140-4-C StALU WM L06-S 3150-1-B Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde L07-wE 3150-2-C Herr von BethmannHollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde Noch keine abschließende Abstimmung erfolgt. Maßnahme ist jedoch auf Hinweis von Bewirtschafter aufgegriffen worden, so dass eine Umsetzung realisierbar ist. Muss bei Vorlage der endgültigen Bewirtschaftungsplanung erfolgen. Muss bei Vorlage der endgültigen Bewirtschaftungsplanung erfolgen. Derzeit kein Handlungsbedarf, da günstiger Erhaltungszustand. Muss bei Vorlage der endgültigen Bewirtschaftungsplanung erfolgen. Derzeit kein Handlungsbedarf, daher keine Abstimmung erfolgt. Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt L08-wE 3150-3-C Herr von BethmannHollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt Maßnahmenumsetzung ist im Zuge der WRRL geplant Maßnahmenumsetzung ist im Zuge der WRRL geplant - Maßnahmenumsetzung ist im Zuge der WRRL geplant - Stellungnahme des Eigentümers vom 23.04.2009: Hinweise auf Entwässerungssystem, Windbruchgefahr und unterschiedliche Entstehung der Kleingewässer im Wiligrader Wald. s. Stellungnahme vom 23.04.2009 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene 4 Abstimmung 5 Stellungnahmen/ Hinweise L09-P 3150-4-B Derzeit kein Handlungsbedarf, daher keine Abstimmung erfolgt. - L10-P 3150-5-B Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt s. Stellungnahme vom 23.04.2009 L11-wE 3150-6-C Ute und Günter Lenz, Schlossgärtnerei Wiligrad (Eigentümer/ Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde Herr von BethmannHollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde Herr Pahlow (Eigentümer)/ WBV (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde L12-wE 3150-7-C Herr Pahlow (Eigentümer) / WBV (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde L13-wE 3150-8-C Herr von BethmannHollweg (Eigentümer) genauer Grenzverlauf unklar, Untere Naturschutzbehörde Der Eigentümer wäre im Zuge des nächsten Waldpflegegangs bereit, einzelne Gehölze im Randbereich des Kleingewässers zu entnehmen. Der Eigentümer wäre im Zuge des nächsten Waldpflegegangs bereit, einzelne Gehölze im Randbereich des Kleingewässers zu entnehmen. s. Stellungnahme vom 23.04.2009 L14-wE 3150-9-C L15-wE 3150-10-C 3150-11-C Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt, s.o. Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt, s.o. s. Stellungnahme vom 23.04.2009 L16-wE Herr von BethmannHollweg (Eigentümer)/ WBV Schweriner See/ Obere Sude (Bewirtschaftung), Untere Naturschutzbehörde Herr von BethmannHollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde Herr von BethmannHollweg (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde Abstimmung am 09.07.2009 erfolgt. Das Forstamt Schönberg und der WBV Obere Sude/ Schweriner See waren an der Abstimmung beteiligt Abstimmung am 09.07.2009 erfolgt. Das Forstamt Schönberg und der WBV Obere Sude/ Schweriner See waren an der Abstimmung beteiligt Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt. Keine konkrete Abstimmung für Maßnahmenfläche erfolgt, da Maßnahme nicht zwingend zur Verbesserung des Erhaltungszustandes (vgl. Tab.29) erforderlich Information des Eigentümers am 23.04.2009 erfolgt, s.o. s. Stellungnahme vom 23.04.2009 s. Stellungnahme vom 23.04.2009 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene 4 Abstimmung L17-S 3150-12-C Abstimmung noch nicht erfolgt - L18-S 3150-13-B BVVG (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde BVVG (Eigentümer), Untere Naturschutzbehörde - L19-S 3150-14-B Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten im BBL MV (Herr Braune), Untere Naturschutzbehörde (Ausweisung als geschütztes Biotop) L20-S 3160-1-B Die BBL M-V plant derzeit die denkmalgerechte Wiederherstellung des Schlossparks Wiligrad (Ortstermin am 05.10.2010 unter Beteiligung des StALU WM) Forstamt Schönberg ist zu beteiligen L21-S 3160-2-B Abstimmung noch nicht erfolgt Forstamt Schönberg ist zu beteiligen L22-wE 3260-1-C Herr v. Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde Herr v. Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde StALU WM Derzeit kein Handlungsbedarf, da günstiger Erhaltungszustand. Bei Vorlage des Plans für die Wiederherstellung des Schlossparks wird das StALU WM eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Abstimmung noch nicht erfolgt Abstimmung am 15.09.2010 erfolgt L23-wE 6210-1-C Herr Rannow? (Eigentümer)/ Herr Bauer (Bewirtschafter) Rückbau der Querungsbauwerke erfolgt außerhalb des FFH-Gebietes im Zuge der Umsetzung der WRRL. Das Querungsbauwerk innerhalb des FFHGebietes wird zur Regulierung des Außensees benötigt, daher wird ein Bypass empfohlen. - L24-wE 6410-1-C L25-wE 6410-2-C, 6410-3-C, 6410-4-C Agrarproduktion e.G. Kleekamp (Eigentümer)/ Herr Bauer (Bewirtschafter/ NSG-Betreuer) Stadt Schwerin (Eigentümer)/ Herr Jäger (Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde Abstimmung am 22.09.2009 mit Herr Bauer, Eigentümer ist noch zu informieren Abstimmung am 29.05.2009 mit dem Eigentümer und dem Bewirtschafter erfolgt. Abstimmung mit Eigentümer am 22.09.2010. Abstimmung mit Bewirtschafter ist noch nicht erfolgt. 5 Stellungnahmen/ Hinweise - Die Maßnahmenfläche besteht aus 3 Teilflächen, die zu einer großen Fläche vereinigt wurden. Stellungnahme der UNB SN vom 23.09.2010: Vorschlag die Maßnahmenfläche ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene L26-wE 6410-5-C BVVG (Eigentümer) Untere Naturschutzbehörde Agrarproduktion e.G. Kleekamp (Eigentümer)/ Herr Bauer (Bewirtschafter/ NSG-Betreuer) Stadt Schwerin (Eigentümer Flst.8) und privat (Flst.9)/ Herr Jäger (Bewirtschaftung) L27-N 6510-1-B L28-N 6510-2-B L29-N 6510-3-B Stadt Schwerin (EigentümerFlst.8) und privat (Flst.7)/ Harald Jäger (Bewirtschafter) L30-wE 6510-4-C Stadt Schwerin (Eigentümer Flst.18/1), Herr Jäger (Bewirtschaftung) L31-S 7140-1-B L32-wE 7210*-1-B L33-wE 7210*-2-B L34-wE 7210*-3-B L35-wE 7210*-4-C L36-wE 7210*-5-C Herr v. Türckheim (Waldeigentümer) Untere Naturschutzbehörde WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) 4 Abstimmung Abstimmung noch nicht erfolgt 5 Stellungnahmen/ Hinweise zu erweitern, um Erreichbarkeit kleiner Einzelflächen zu verbessern und LRT zu vergrößern. - Abstimmung am 22.09.2009 mit Bewirtschafter erfolgt. - Stadt Schwerin am 22.09.2010 informiert. Es ist zu klären, ob Herr Jäger auch weiterhin die Bewirtschaftung übernimmt. Stadt Schwerin am 22.09.2010 informiert. Es ist zu klären, ob Herr Jäger auch weiterhin die Bewirtschaftung übernimmt. Stadt Schwerin am 22.09.2010 informiert. Es ist zu klären, ob Herr Jäger auch weiterhin die Bewirtschaftung übernimmt. Abstimmung noch nicht erfolgt - - Vgl. Stellungnahme der UNB SN vom 23.09.2010 Forstamt Schönberg ist zu beteiligen Herr Prignitz infomiert am 28.04.2009 Herr Prignitz infomiert am 28.04.2009 Herr Prignitz infomiert am 28.04.2009 Herr Prignitz infomiert am 28.04.2009 Herr Prignitz infomiert am 28.04.2009 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG - Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene 4 Abstimmung L37-wE 7210*-6-C L38-wE 7220*-1-A WBV/ Fischer Prignitz (Bewirtschaftung) Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten im BBL MV (Herr Braune), Untere Naturschutzbehörde (Ausweisung als geschütztes Biotop) L39-wE 7230-1-C L40-wE 7230-2-C L41-wE 7230-3-C L42-wE 7230-4-C L43-wE 7230-5-C L44-wE Komplettes Wickendorfer Moor Herr Prignitz infomiert am 28.04.2009 Abstimmung noch nicht erfolgt. Bei Vorlage des Plans für die Wiederherstellung des Schlossparks wird das StALU WM eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Hinweis von UNB SN am 22.09.2010 L45-wE Maßnahmenbereiche Döpe, Wiligrader Wald, Ramper und Wickendorfer Moor Land M-V (Eigentümer Wald/ Verwaltung durch Forstamt Gädebehn), private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Land M-V (Eigentümer Wald/ Verwaltung durch Forstamt Gädebehn), private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Land M-V (Eigentümer Wald/ Verwaltung durch Forstamt Gädebehn), private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Land M-V (Eigentümer Wald/ Verwaltung durch Forstamt Gädebehn), private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Land M-V (Eigentümer Wald/ Verwaltung durch Forstamt Gädebehn), private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde StALU WM Stadt Schwerin Hinweis von UNB SN am 22.09.2010 und 12.10.2010 5 Stellungnahmen/ Hinweise Gutachten von M. Bauer (Stand: 26.09.2010) Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen Vgl. Stellungnahme UNB SN vom 23.09.2010 Vgl. Stellungnahme UNB SN vom 23.09.2010 und 15.10.2010 ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene 4 Abstimmung 5 Stellungnahmen/ Hinweise A1-P 1014-1-B 1014-2-C A3-wE 1014-3-C Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Noch keine Abstimmung erfolgt. Noch keine Abstimmung erfolgt. Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen A2-wE Land M-V (Eigentümer Waldflächen/ Verwaltung Forstamt Gädebehn)/, private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde A4-P 1016-1-A Antrag auf Waldumwandlung, auf Ausnahme wegen gesch. Biotop, Ausgleich für Forstflächen A5-S 1016-2-A Abstimmung mit Forst und NSGBetreuer am 01.10.2009 erfolgt. Private Eigentümer sind noch zu informieren. Da günstiger Erhaltungszustand war eine Abstimmung noch nicht erforderlich. A6-wE 1016-3-C Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. - A7-S 1016-4-B Information erfolgt am 15.06.2009 - A8-wE 1016-5-C A9-S 1016-6-B A10-S 1042-1-B A11-S 1042-2-B Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt Schönberg (Verwaltung), Untere Naturschutzbehörde Land M-V (Eigentümer Waldflächen/ Verwaltung Forstamt Gädebehn)/, private Eigentümer, Untere Naturschutzbehörde Herr Pahlow (Waldeigentümer)/ Forstamt Schönberg (Zuständigkeit), Untere Naturschutzbehörde Herr von BethmannHollweg (Waldeigentümer)/ Forstamt Schönberg (Zuständigkeit), Untere Naturschutzbehörde Herr Huning (Eigentümer und Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt Schönberg (Verwaltung), Untere Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Herr v. Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde Herr v. Türckheim (Waldeigentümer), Untere Naturschutzbehörde - - Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Forstamt Schönberg zu beteiligen Forstamt Schönberg zu beteiligen ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore 1 Lfd. Nr. der Maßnahme 2 Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer 3 Umsetzung/ Betroffene 4 Abstimmung A12-S 1042-3-B Untere Naturschutzbehörde A13-S 1166-1-A A14-S 1355-1-A Ute und Günter Lenz, Schlossgärtnerei Wiligrad (Eigentümer und Bewirtschafter), Untere Naturschutzbehörde Fischerei Prignitz (Bewirtschaftung) Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Da günstiger Erhaltungszustand war eine Abstimmung noch nicht erforderlich. A15-wE 1355-2-B A16-vE 1355-3-C A17-wE 1355-4-B StALU WM/ Schweriner Seenfischerei (Bewirtschaftung) Straßenbauverwaltung Schwerin/ Schweriner Seenfischerei (Bewirtschaftung) BIMES Binnenfischerei GmbH (Bewirtschaftung) 5 Stellungnahmen/ Hinweise - Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Information der Fischerei ist noch nicht erfolgt. Bedenken seitens der Fischerei am 12.10.2010 geäußert. - Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Bedenken seitens der Fischerei am 12.10.2010 geäußert Eine Abstimmung ist noch nicht erfolgt. Bedenken seitens der Fischerei am 12.10.2010 geäußert ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore Anlagen: Anlage 1: DBMonArt Anlage 2: Eigene Tab., Ersatz für MVBIO Anlage 3: Karten - Karte 1a: Aktueller Zustand, Planung (1 : 25.000) - Karte 1b: Schutzgebiete (1 : 25.000) - Karte 2a/2b: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) (1 : 10.000) - Karte 3: Maßnahmen (1 : 10.000) Anlage 4: Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL Anlage 5: Schlussbericht für die Arten des Anhangs II der FFH-RL Fischotter, Große Moosjungfer, Rotbauchunke, Kammmolch sowie Bauchige und Schmale Windelschnecke Anlage 6: Biotopkartierbögen ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG