Sicherheitsdatenblatt
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Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 9 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname BTR-Bierhefe Artikelnummer: 20700, 20701 und 20702 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Mischfuttermittel Hersteller / Lieferant Leiber GmbH Straße / Postfach Hafenstraße 24 Nat.-Kenn. / PLZ / Ort DE- 49565 Bramsche Kontaktstelle für technische Information Dr. Veronika Ragaller Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 750 Telefon / Telefax / E-Mail Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 0 Fax: +49 (0) 5461 / 9303 – 19 [email protected] Notrufnummer 24 Stunden Notrufnummer Tel.: +49 (0) 541 / 58 04 92 42 2. Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffes/der Zubereitung Das Produkt ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), gemäß Richtlinie 67/548/EWG (gilt für Stoffe) und Richtlinie 1999/45/EG (gilt für Zubereitungen) nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Seite 2 von 9 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Beim Umgang mit potentiell staubbildenden Stoffen sollte der allgemeine Staubgrenzwert gemäß TRGS 900 berücksichtigt werden. 3. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung Bei BTR-Bierhefe handelt es sich um ein Naturprodukt mit wechselnder Zusammensetzung, welches aus Hefezellen (40 %), Biertreber (30 %) und Rübentrockenschnitzel (30 %) hergestellt wird. Hauptbestandteile sind Proteine und Kohlenhydrate. Die genaue Produktzusammensetzung ist einem gesonderten Produktdatenblatt zu entnehmen. CAS-Nr.: nicht vergeben EINECS-Nr.: nicht vergeben Gefährliche Inhaltsstoffe Das Produkt enthält keine gefährlichen Inhaltsstoffe. Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerten Es müssen keine EG-Grenzwerte eingehalten werden. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Betroffene Hautareale mit warmem Wasser abspülen. Das Produkt ist im Allgemeinen nicht hautreizend. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augen bei geöffnetem Lidspalt 10 Minuten mit Wasser spülen. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Sicherheitsdatenblatt Seite 3 von 9 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Unwohlsein oder Beschwerden Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt Legen Sie dem Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vor. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Wasser, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver Ungeeignete Löschmittel Nicht bekannt. Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Im Brandfall kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid freigesetzt werden. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und geeignete Schutzausrüstung verwenden. Zusätzliche Hinweise Keine zusätzlichen Hinweise. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtmaßnahmen Das Einatmen von Stäuben ist zu vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in Oberflächenwasser oder die Kanalisation gelangen lassen. Seite 4 von 9 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® Verfahren zur Reinigung/Aufnahme Das Produkt mechanisch aufnehmen und der Entsorgung zuführen. Flächen gründlich mit Wasser nachreinigen. Eine Staubentwicklung ist zu vermeiden. Zusätzliche Hinweise Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. 7. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Die Bildung von Stäuben ist zu vermeiden. Ansonsten sind bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Staub kann mit Luft explosive Mischungen bilden. Weitere Hinweise Keine zusätzlichen Hinweise. Angaben zu den Lagerbedingungen Dicht verschlossen und trocken lagern. Vor Lichteinwirkung schützen. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Lagerklasse VCI: 10 - 13 (Sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe) Bestimmte Verwendungen Bierhefe und Bierhefeprodukte werden in Futtermitteln in verschiedenen Funktionen eingesetzt. Dazu zählt u.a. sein ernährungsphysiologischer Wert. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte Das Produkt enthält keine Stoffe mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten von Stäuben. Seite 5 von 9 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Version: 01 Handelsname: BTR-Bierhefe® Hautschutz: Geeignete Kleidung und Handschuhe tragen. Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166 verwenden. Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen. Nicht Rauchen, Essen und Trinken. Umweltschutzmaßnahmen: Siehe Abschnitt 6 und 7. Keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: fest (rieselfähiges Produkt) Farbe: hellbraun bis mittelbraun Geruch: bierhefetypisch Sicherheitsrelevante Daten Siedepunkt/-bereich: Nicht anwendbar Schmelzpunkt/-bereich: Nicht anwendbar Flammpunkt: Nicht anwendbar Entzündlichkeit: Nicht anwendbar Zündtemperatur: > 250 °C Mindestzündenergie: > 30 mJ Onset Temperatur: > 139 °C Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Dampfdruck: Nicht anwendbar Staubkonstante KST: < 150 bar m / s Dichte: Schüttgewicht: 710 kg/m Explosionsgrenze: > 30 g/m (Untere Explosionsgrenze) Max. Explosionsdruck: < 8,8 bar Löslichkeit in Wasser: mischbar, löslich pH-Wert (50 g/L bei 20 °C): 4,8 (in Wasser) 3 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Thermische Belastung (Erhitzung). 3 Seite 6 von 9 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® Zu vermeidende Stoffe Starke Oxidationsmittel. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Anwendung. Für brennbare, organische Stoffe und Zubereitungen gilt allgemein: Bei entsprechend feiner Verteilung ist, in aufgewirbeltem Zustand, generell von einer Staubexplosionsfähigkeit auszugehen. 11. Toxikologische Angaben Toxikologische Prüfungen Daten zur Toxizität liegen uns nicht vor. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Bei sachgemäßen Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädliche Wirkungen. Erfahrungen aus der Praxis Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Angaben zu den Inhaltsstoffen Es handelt sich um einen Naturstoff von dem keine uns bekannte Gefahr ausgeht. 12. Umweltbezogene Angaben Ökotoxizität Daten zur Toxizität liegen uns nicht vor. Bei bestimmungsgemäßen Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt und zu erwarten. Mobilität Daten zur Mobilität liegen uns nicht vor. Persistenz und Abbaubarkeit Es ist keine Persistenz zu erwarten. Alle organischen Bestandteile des Produktes sind biologisch abbaubar. Sicherheitsdatenblatt Seite 7 von 9 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® Bioakkumulationspotential Daten zum Bioakkumulationspotential liegen uns nicht vor. Es ist jedoch aufgrund seiner Zusammensetzung davon auszugehen, dass keine Akkumulation stattfindet. Ergebnisse der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT (persistent, bioaccumulative and toxic) und vPvB-Stoff (very persistent, very bioaccumulative). Andere schädliche Wirkungen Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. 13. Hinweise zur Entsorgung Stoff/Zubereitung Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden lokalen Behörden. Kleinere Mengen können zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Verpackung Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden lokalen Behörden. Nicht kontaminierte Verpackungen können wie Hausmüll behandelt werden. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVSEB Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Seeschiffstransport IMDG und GGVSee Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. Seite 8 von 9 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® 15. Rechtsvorschriften Stoffsicherheitsbeurteilung Für das Produkt wurde keine Sicherheitsbeurteilung ausgearbeitet. Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) Es gelten keine H- und P-Sätze. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Nicht wassergefährdend. TRGS 900: Allgemeiner Staubgrenzwert (gültig nur in Deutschland) Beschäftigungsbeschränkungen Nach jetzigem Stand sind keine Beschäftigungsbeschränkungen ersichtlich. 16. Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu charakterisieren. Sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen auch kein vertragliches Rechtsverhältnis. Dieses Datenblatt wurde durch den Bereich Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement der Leiber GmbH erstellt. Ihr Ansprechpartner ist Herr Dietmar Vahle (Tel.: +49 (0) 5461 / 9303 – 56). Abkürzungen und Akronyme CLP: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances VCI: Verband der Chemischen Industrie e.V. Seite 9 von 9 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Version: 01 überarbeitet am: 22.12.2010 Druckdatum: 03.02.2011 Handelsname: BTR-Bierhefe® PBT: Persistent, bioaccumulative and toxic vPvB: Very persistent, very bioaccumulative ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods GGVSee: Gefahrgutverordnung See ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) IATA: International Air Transport Association IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) * Daten gegenüber der Vorversion geändert.