Forschung und Lehre

Transcrição

Forschung und Lehre
1
Hochschulpolitik
aktuell
Forschung
& Lehre
12,- DM
Wettbewerb
Über Marktmechanismen nachdenken
Der fatale Wettlauf im Jetzt
Menschen mit Ehrgeiz
Hochschulpolitik aktuell
„Kopfnoten" in der Schule?
Rentenüberleitung teilweise
verfassungswidrig
www.forschung-und-lehre.de
6/1999
Forschung & Lehre
1/94
281
Inhalt
Wettbewerb
Forschung
& Lehre
303
6/99
282
Nachrichten
307
HENNING TÜFFERS
Rentenüberleitung teilweise
verfassungswidrig
Die Rentenurteile des
Bundesverfassungsgerichts
DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND
Zur Zukunft der deutschen Universität
Resolution
Wettbewerb
284
286
ALFRED KIESER
Über Marktmechanismen nachdenken
Aspekte zum Wettbewerb an Universitäten
Service
ERNST PETER FISCHER
Menschen mit Ehrgeiz
Vom Wettbewerb und
wissenschaftlichen Wandel
290
IRENÄUS EIBL-EIBESFELDT
Der fatale Wettlauf im Jetzt
Der Mensch als Wettbewerbswesen
294
DIETER FREY/ALBRECHT SCHNABEL
Chance zur Veränderung
Der Wettbewerb aus psychologischer Sicht
309
Computer aktuell
310
312
Aus der Forschung
Leserforum
313
314
Neue Veröffentlichungen
Aus der Rechtsprechung
315
317
Steuerrecht aktuell
Aus den Ländern
320
324
Habilitationen und Berufungen
Akademischer Stellenmarkt
335
Wissenschaft im Programm
Impressum
Hochschulpolitik aktuell
Der Fragebogen
298
300
„Kopfnoten“ in der Schule?
Pro: Matthias Rößler
Contra: Rainer Rupp
CHRISTOPH SCHNITTLER
Aufbruch zu neuen Ufern?
Ziele, Probleme und Gestaltung
der BA- und Masterstudiengänge
336
Ina Kersten
Redaktionsschluß für Heft 7/98: 2. Juni 1999
Informationsservice: 3. Umschlagseite
Annahmeschluß für den Akademischen Stellenmarkt:
18. Mai 1999
Titelbild: Tony Stone
Forschung & Lehre
6/99
282
Wettbewerb
Nachrichten
Humboldt-Ranking: Uni München vorn
Universität München
217
FU Berlin
197
Universität Heidelberg
194
Universität Bonn
167
TU München
160
Universität Tübingen
150
Universität Göttingen
146
Universität Bochum
145
Universität Köln
130
Universität Freiburg
122
0
50
100
150
200
250
Die zehn Universitäten mit den meisten Humboldt-Stipendiaten (absolute Zahlen, Zeitraum 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1998)
Die großen Universitäten Westdeutschlands liegen in der Gunst ausländischer Spitzenwissenschaftler
weiter vorne. Zur Präsentation des
Jahresberichts 1998 hat die Alexan-
der von Humboldt-Stiftung eine Übersicht über die Zielorte und Gastinstitutionen ihrer Forschungsstipendiaten in den vergangenen zehn Jahren
vorgelegt. Die meisten Stipendiaten gin-
630,-DM-Jobs
gen in diesem Zeitraum an die Universität München. Ganz oben in der
Gunst der ausländischen Forscher
stehen auch die Freie Universität
Berlin sowie die Universitäten Heidelberg und Bonn. In den Geisteswissenschaften ziehen die Universitäten München (Rechtswissenschaft)
und Heidelberg (Philosophie) sowie
die FU Berlin (Germanistik und Geschichte) die meisten HumboldtGastwissenschaftler an. In den Naturwissenschaften liegen das Forschungszentrum Jülich und das MaxPlanck-Institut für Festkörperphysik
im Fachgebiet Physik vorne. Die ostdeutschen Universitäten haben in
den vergangenen zehn Jahren bei
ausländischen Forschern noch nicht
den guten Ruf aufbauen können, den
sie unter Studierenden nach jüngsten
Umfrageergebnissen bereits genießen.
Quelle: AvH, 3. Mai 1999
Grafik: F&L
Ankündigung
Mehrausgaben programmiert
Mehr Geld für Bildung und Forschung 2000
E.B. Die seit 1. April 1999 geltende Neuregelung zu
den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen führt an
vielen Hochschulen zu erheblichen Mehrausgaben.
Damit sind zahlreiche Einschränkungen im Wissenschaftsbetrieb (Bibliotheken, Korrekturarbeiten usw.)
und die Reduzierung der studentischen Kräfte vorprogrammiert. Der Rektor der Universität Heidelberg hat
errechnet, daß die Belastung der Universität Heidelberg 1,2 Millionen DM betragen würde, wenn man
die zusätzlichen Belastungen durch die Neuregelung
auf die wissenschaftlichen Hilfsjobs des Jahres 1998
umrechnen würde. Es bliebe der Universität nichts anderes übrig, als Stunden zu streichen oder die Verträge auf wenige Hilfskräfte zu konzentrieren. Der Deutsche Hochschulverband hat sich ebenfalls wegen der
Mehrbelastungen der Universitäten sowie des immensen Verwaltungsaufwands gegen die Neuregelung der
630,-DM-Jobs ausgesprochen und die Sozialversicherungsfreiheit der 630,-DM-Jobs oder zumindest
eine Ausnahmeregelung für den Wissenschaftsbetrieb
gefordert.
Trotz des angekündigten Sparkurses im Haushalt soll
es für das Jahr 2000 einen höheren Bildungs- und
Forschungsetat geben. Dies kündigte Bundesfinanzminister Hans Eichel am 4. Mai im Bundestag an.
Der Haushaltsentwurf soll zusammen mit den
Steuerreformplänen am 30. Juni vom Kabinett verabschiedet werden. Der Bildungs- und Forschungsetat des Bundes für das laufende Jahr, der am 6. Mai
vom Parlament in dritter Lesung verabschiedet wurde, umfaßt 14,9 Milliarden Mark - 833 Millionen
Mark oder knapp sechs Prozent mehr als 1998. Der
Bundeshaushalt sieht insgesamt Ausgaben von 485,7
Milliarden Mark vor, 6,3 Prozent mehr als 1998.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner
Regierungserklärung zu Beginn der Amtszeit versprochen, die Zukunftsinvestitionen für Bildung und
Forschung binnen fünf Jahren zu verdoppeln.
Quelle: dpa-Dienst für Kulturpolitik 10. Mai 1999
Forschung & Lehre
6/99
283
Wettbewerb
Nachrichten
Abitur
10 Jahre Fernsehen
Wirtschaft verlangt mehr Prüfungsfächer
E.B. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT)
hat härtere Prüfungsanforderungen für das Abitur verlangt. Neben den Kernfächern Deutsch, Mathematik und
Fremdsprachen sollten die Abiturienten künftig in mindestens zwei weiteren Fächern geprüft werden, heißt es
in einem am 6. Mai veröffentlichten Positionspapier des
DIHT. Dabei sollten die Schüler selbst zwischen den
Fächern Geschichte/Sozialkunde, einer weiteren Fremdsprache, Naturwissenschaften, Kunst oder Religion/
Ethik auswählen können. Der DIHT begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen in Bayern und Baden-Württemberg für ein solches Fünf-Fächer-Abitur. Bundesweit
anzustreben sei ein verbindlicher Fächerkanon, der
durchgängig unterrichtet und geprüft sowie um Wahlpflichtfächer ergänzt werden sollte. Beim deutschen
Abitur klafften derzeit Schein und Wirklichkeit weit
auseinander, erklärte der DIHT.
E.B. Die Deutschen sehen heute doppelt soviel fern wie noch Mitte der 80er Jahre. Ein
Erwachsener verbringt nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft inzwischen
im Durchschnitt mehr als drei Stunden täglich oder zehn Jahre seines Lebens im Fernsehsessel. Im Zeitalter des öffentlich-rechtlichen Monopols nahm der TV-Konsum kaum
zu. Von 1970 bis 1984 bewegte sich die Sehdauer bei knapp zwei Stunden täglich. Für
neue Impulse sorgten erst die Privatsender, die
1984 ihre Sendungen aufnahmen. Für die Ausweitung des Konsums sorgten u. a. die Erschließung neuer Zielgruppen für Morgen- und
Mittagsmagazine sowie die Spezialangebote
für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Musik-,
Sport- und Nachrichtensender.
Erster Platz
Dr. statt PhD
Neue Beschlüsse der KMK zur Titelführung
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat die
Führung ausländischer Hochschulgrade grundlegend revidiert und damit erleichtert. Der neue Beschluß sieht
für eine ganze Reihe europäischer Staaten die Führung
des Doktorgrades in der deutschen Abkürzung „Dr.“ (ohne
fachlichen Zusatz) vor. Bisher wurde die Führung des
Doktortitels nur in der Originalform (z. B. „PhD“) gestattet. Der Beschluß der KMK umfaßt zwei umfangreiche Listen, in denen diejenigen Hochschulgrade aufgeführt werden, die allgemein (Staaten der EU bzw. des
EWR) oder im Einzelfallverfahren (osteuropäische Staaten, USA und Kanada) zur Führung genehmigt werden.
Die Listen enthalten die genauen Bezeichnungen der
Abschlüsse und die Hochschulen, an denen sie verliehen
werden. Dies soll nach Auskunft der KMK dazu beitragen, die internationale Kompatibilität ausländischer und
deutscher Studiensysteme zu unterstreichen.
Quelle: KMK, 7. Mai 1999
E.B. Die Humboldt-Universität zu Berlin entsandte im Studienjahr 1997/98 mit 371 die meisten Studenten ins Ausland. Damit steht sie auf
Platz 1 in Deutschland im Rahmen des SOKRATES-Programms der Europäischen Union. SOKRATES ist das größte europäische
Mobilitäts-Programm, durch das Studenten
einen Teil ihres Studiums an einer europäischen Partnerhochschule absolvieren können.
Auf den weiteren Plätzen folgten die Universitäten in Mainz (366), Köln (326) und Heidelberg (312).
Billigmedizin
E. B. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) sieht in den möglichen Auswirkungen der geplanten „Gesundheitsreform 2000“ ein
erhebliches Risiko für die künftige Konkurrenzund Innovationsfähigkeit der deutschen medizinischen Forschung. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Schröder wurde davor gewarnt, die
künftige Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Universitätsklinika von
der Zustimmung eines neu einzurichtenden Bundesausschusses von Krankenkassen und Krankenhäusern abhängig zu machen. Die ursprünglichen
Eckpunkte der Regierungskoalition zur Gesundheitsreform 2000 hatten Universitätsklinika davon
zunächst ausdrücklich ausgenommen.
Forschung & Lehre
6/99
284
Wettbewerb
ALFRED KIESER
Über Marktmechanismen
nachdenken
Aspekte zum Wettbewerb an Universitäten
I
m Gespräch mit Forschung & Lehre nimmt der
Vorsitzende des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages Stellung zu aktuellen Überlegungen, den „Wettbewerb“ an den Universitäten zu fördern.
Forschung & Lehre: Herr Professor Kieser, in den Debatten um die Hochschulreform ist viel von „Wettbewerb“ die
Rede. Was ist eigentlich „Wettbewerb“?
Alfred Kieser: Ein funktionierender Wettbewerb führt
in einem dynamischen Prozeß zu einer verbesserten Marktversorgung, weil Unternehmen versuchen, durch das Erbringen einer besseren Leistung zu Lasten ihrer Konkurrenten
Nachfrage auf sich zu ziehen und ihre Ziele zu verwirklichen.
Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müssen die Konkurrenz-Unternehmen auf diese Gefährdung reagieren, indem sie
ihre Marktleistung ebenfalls verbessern.
Fördert Wettbewerb notwendigerweise Qualität?
Ja, denn die Unternehmen können ihre Marktposition
nicht nur durch Preisreduktionen auf der Basis einer kostengünstigeren Produktion, sondern auch durch Verbesserungen
in der Qualität, im Service und in der Sortimentsvielfalt, nicht
zuletzt auch durch die Ausbringung von Innovationen ausbauen. Wenn die Nachfrager auf eine Verbesserung der Qualität mit einer Intensivierung ihrer Nachfrage reagieren, fördert
das Qualität auf breiter Basis, denn dann müssen auch die
Wettbewerber, wollen sie ihre Marktposition nicht verschlechtern, ihre Qualität steigern.
Nicht funktionierender Markt
Inwieweit kann der „Wettbewerbsgedanke“ auf Universitäten übertragen werden: Was sollte dabei beachtet werden?
Universitäre Bildung wird nicht auf funktionierenden
Märkten getauscht, denn die Nachfrager müssen keine Preise
entrichten und die Anbieter treffen auf erhebliche Einschränkungen, wenn sie Prozesse und Angebote verändern wollen.
Das heißt aber nicht, daß man nicht über die Einführung von
Alfred Kieser, Dr. Dr. h. c., Univ.Professor, Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre und
Organisation, Universität Mannheim,
Vorsitzender des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen
Fakultätentages
Marktmechanismen nachdenken kann. Dabei kommen einem
vor allem in den Sinn:
(1) Einführung von Preisen (Studiengebühren): Preise
signalisieren Qualität: Fakultäten, deren Ausbildung von den
direkten Nachfragern (den Studienbewerbern) und den indirekten Nachfragern (den einstellenden Institutionen) geschätzt
wird, können höhere Gebühren fordern als Fakultäten, deren
Qualität weniger Anerkennung findet.
(2) Freie Wahl der Studienplätze durch die Studienbewerber und freie Auswahl der zuzulassenden Studierenden
durch die Fakultäten. Nur so kann sich ein Wettbewerb um
Studierende mittels Ausbildungsqualität entwickeln. Höheres
Niveau zieht begabte Studierende an und begabte Studierende lassen eine weitere Steigerung des Niveaus zu.
(3) Freie Wahl der Produzenten (Lehr- und Forschungspersonal) und Freiheit der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen durch die Fakultäten.
(4) Freiheit der Fakultäten bei der Ausgestaltung der
Lehr- und Forschungsverfahren.
Ob ein derart hergestellter Wettbewerb den Output verbessert, hängt von der Fähigkeit der Akteure ab, Qualitäten
richtig einschätzen zu können. Wenn die Abnehmer von Absolventen unsicher sind, wie sie die Ausbildung einer bestimmten Fakultät im Vergleich zu einer anderen Fakultät beurteilen sollen, sind auch die Studienbewerber unsicher, ob es sich
lohnt, höhere Studiengebühren zu investieren.
Die Funktionsfähigkeit des Marktes für universitäre
Ausbildung wird beeinträchtigt, wenn der Staat durch Subventionen (Wegfall von Studiengebühren) die Nachfrage erweitert, um dadurch das Bildungsniveau insgesamt und die
Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu erhöhen
(Bildungsoffensive).
Forschung & Lehre
6/99
285
Wettbewerb
Anzeige
Die Einführung von Marktmechanismen steht auch im
Widerspruch mit der Forderung, Ausbildung nicht nur im Hinblick auf den ökonomischen Nutzen, den sie den Nachfragern
bietet, zu bewerten, sondern als ein allgemeines, jedem zustehendes Gut zu betrachten.
Es ist sicher nicht unproblematisch, gering nachgefragte Fächer umstandslos einer Konkurrenz mit der Medizin, den
Ingenieurwissenschaften oder den Wirtschaftswissenschaften
auszusetzen. Ob eine Gesellschaft beispielsweise Papyrologie
braucht und wieviel davon, kann der Markt nicht entscheiden. Grundlagenforschung muß staatlich finanziert werden.
Forschung und Lehre sind als Kuppelprodukte miteinander
verbunden.
Einschränkungen unterscheiden
Inwiefern funktioniert der Wettbewerb der Universitäten untereinander nicht?
Man muß unterscheiden zwischen Einschränkungen
des Wettbewerbs, die aufgrund der Besonderheit der Güter
universitärer Bildung und Forschung notwendig sind, und solchen, die ihre Ursache in den vorgegebenen, grundsätzlich aber
änderbaren Bedingungen haben. Die staatliche Ausgabe von
Zertifikaten oder die Kontrolle der Ausgabe von Zertifikaten
sind erforderlich, um die Abnehmer vor nicht akzeptablen Angeboten zu schützen. Die Beschränkung der Auswahl von Fakultäten durch Studienbewerber und der Auswahl von Studienbewerbern durch die Fakultäten oder ein generelles Verbot
von Studiengebühren lassen sich unter wettbewerbstheoretischen Aspekten weniger gut begründen.
Mannesmann
In den USA funktioniert der Markt der universitären
Ausbildung nach Meinung vieler Beobachter besser, weil es
eine größere Zahl von Indikatoren der Qualität von Forschung
und Lehre gibt – neben Evaluationen durch Peers, auch
Rankings, Studiengebühren, die auf Angebot und Nachfrage
reagieren, Statistiken über die Fähigkeit von Studienbewerbern
(Zulassungstests) und über die Nachfrage nach Absolventen
(Anfangsgehälter, Karriereverläufe). Alle diese Indikatoren sind
über viele Jahre hinweg „gereift“, d.h. sie waren vielfältigen
Kritiken und Verbesserungen unterworfen. Darüber hinaus haben sich über Jahrzehnte hinweg institutionelle Mechanismen
herausgebildet, die die Reaktionsfähigkeit der Akteure auf
Marktsignale erhöhen (bspw. effektive Verwaltungsstrukturen).
Die Institutionalisierung von hochkomplexen sozialen Systemen, deren Output schwer zu bewerten ist, benötigt Zeit und
muß deshalb mit einer gewissen Behutsamkeit vorangetrie❑
ben werden.
Anschrift des Autors
Universität Mannheim
68131 Mannheim
Forschung & Lehre
6/99
286
Wettbewerb
ERNST PETER FISCHER
Menschen mit Ehrgeiz
Vom Wettbewerb und wissenschaftlichen Wandel
I
Ernst Peter Fischer,
Dr. rer. nat., Univ.-Professor
und Wissenschaftspublizist,
Geschichte der
Naturwissenschaften,
Universität Konstanz,
Hochschule Holzen
nwiefern ist die Geschichte der Wissenschaft
ein Wettbewerb der Ideen? Wie hat er sich durch die
über die letzten Jahrhunderte wachsende Bedeutung
der Naturwissenschaften verändert?
„Wissenschaft wird von Menschen gemacht“, wie Werner Heisenberg im ersten Satz seiner Autobiographie „Der
Teil und das Ganze“ mitteilt. Und obwohl der Satz zum einen
selbstverständlich ist und zum anderen von Heisenberg als
Bitte um Verständnis für einige nicht unbedingt begrüßte Ergebnisse der Physik (Stichwort: Atombombe) gemeint war, gibt
der Hinweis auf die Menschen, die an dem längst organisierten Abenteuer des Erkennens mit Namen Wissenschaft beteiligt sind, auch den Blick auf psychologische Momente frei, die
eine Rolle spielen, wenn die Natur erkundet und ihr Gesetz
gesucht wird. Die psychologischen Momente betreffen zum
Beispiel Heisenberg selbst, der als äußerst ehrgeizig bekannt
war und seine Wissenschaft nicht nur betrieb, um der Wahrheit gegenüberzutreten, sondern auch, um berühmt und geehrt zu werden. Sie betreffen erst recht seinen eitlen Konkurrenten Erwin Schrödinger, der sich im Jahre 1925 von der
unanschaulichen Mechanik der Atome, die Heisenberg vorgeschlagen hatte, so abgestoßen und angewidert fühlte, daß
von nun an sein ganzer Ehrgeiz darauf gerichtet war, den
Rückweg zum klassischen Verstehen zu finden und zum Beispiel die Bewegung eines Elektrons in einem Atom als Welle
zu beschreiben, und die diskreten Zustände, die dabei eingenommen werden konnten, als stehende Wellen zu deuten und
bildhaft zu veranschaulichen.
Heisenberg und Schrödinger trugen im folgenden einen scharfen Wettbewerb der Ideen aus, der im übrigen unentschieden geblieben ist. Dies hängt damit zusammen, daß
Schrödinger zwar eine elegante Wellengleichung hervorbringen konnte, die atomare Zustände korrekt erfaßt, aber nur,
um danach feststellen zu müssen, daß sie zum einen äquivalent zu der schon bekannten Darstellung von Heisenberg ist
und daß sie zum zweiten nicht die ersehnte konkrete Welle
darstellt. Schrödingers Gleichung beschreibt statt dessen eine
komplexe Funktion, die nur in mathematischen Räumen mit
imaginären Dimensionen definierbar ist. Mit ihrer Hilfe lassen sich aber nachprüfbare Kenntnisse über die relevante und
interessante Wirklichkeit berechnen, wenn auch nur in Form
von Aussagen über Wahrscheinlichkeiten, daß in einem Atom
eine bestimmte Konfiguration anzutreffen ist.
Preiswettbewerb
Dieser letzte Satz war dabei lange Zeit hindurch keineswegs selbstverständlich. Die in ihm ausgedrückte Erkenntnis ist vielmehr durch einen weiteren Wettbewerb der Ideen
zustande gekommen, bei dem es weniger um mathematische
Formeln und mehr um philosophische Deutungen ging. Den
Physikern, die zu Beginn des Jahrhunderts mitgeholfen hatten, die neue Physik der Atome zu entwerfen, die heute als
Quantenmechanik die über jeden Zweifel erhabene grundlegende Theorie der Materie darstellt, war klar geworden, daß
sie zwar mit Hilfe ihrer algebraischen Strukturen vorhersagen konnten, was die Experimente zeigten, daß sie aber nicht
verstanden, was diese mathematische Sprache in der Wirklichkeit bedeutete. Die neue Physik mußte interpretiert werden, und diese Herausforderung löste spannende Debatten
aus, aus denen Max Born als Sieger hervorging. Nachdem er
die Wahrscheinlichkeitsinterpretation der Wellenfunktion
vorgeschlagen hatte, wurde er 1954 dafür sogar mit dem Nobelpreis für Physik geehrt.
Damit widerfuhr Born späte Genugtuung, da er zunächst sehr unter seiner Nichtberücksichtigung aus Stockholm
gelitten hatte, als Heisenberg den Nobelpreis bereits im Jahre
1933 und damit lange vor ihm für eine Arbeit bekommen hat,
an der Born – in seinen Augen – maßgeblich mit beteiligt war.
Diese Situation macht deutlich, daß Wissenschaftler sich um
Ideen auch deshalb bemühen, weil sie eitel sind und öffentliche Anerkennung finden möchten (von Jobs und anderen Notwendigkeiten des Lebens einmal abgesehen). Wissenschaft ist
ein Preiswettbewerb, und der Nobelpreis ist nun einmal die
beim breiten Publikum bekannteste Form der Auszeichnung.
Es ist keine Frage, daß es viele Forscher gibt, die ihre publizierten Arbeiten wie einen Antrag zum Erhalt des Nobelpreises ansehen und deshalb schon im Vorfeld ihrer wissenschaftlichen Bemühungen nach dem Thema suchen, bei dem sie die
größten Chancen vermuten, daß es die Aufmerksamkeit der
Kollegen im allgemeinen und der Königlichen Akademie in
Stockholm im besonderen zu finden in der Lage ist.
Forschung & Lehre
6/99
287
Wettbewerb
Übrigens, wer nach dem Wettbewerb der Ideen sucht,
wenn er den Weg zur Struktur des Erbmaterials nachgeht, wird
bald bemerken, daß der entscheidende Gedanke der Gewinner nicht ein neues Gesetz der Natur oder ein neues Konzept
ihrer Beschreibung, sondern ein damals ungewohnter Ansatz
war. Im Wettbewerb gegeneinander standen damals das interdisziplinäre Vorgehen, das Watson und Crick praktizierten und
unter dessen Vorgaben sie sich nicht mit Einzelergebnissen
aufhalten konnten, und das methodische Hervorbringen von
Daten innerhalb von Einzeldisziplinen. Dabei sind zwar chemische Regeln und kristallographische Aufnahmen entstanden, aber eben nicht die Struktur, deren Kenntnis die Welt
verändert hat.
Sozialgeschichte
So häßlich manche Episode auf dem Weg zur Doppelhelix auch gewesen sein mag – die beiden bislang erwähnten
wissenschaftlichen Entwicklungen, der Durchbruch zur Atomphysik und zur Molekularbiologie, lassen sich durch die Gemeinsamkeit charakterisieren, daß ihre Geschichte nicht erfaßt werden kann, wenn man auf einzelne Forscher und ihre
Beiträge schaut. Hier hat eine Sozialgeschichte stattgefunden,
selbst wenn sich dies bei den Historikern noch nicht herumgesprochen hat. Beide Fortschritte der Wissenschaft waren nur
als Gemeinschaftsleistung möglich, und in solch einer Konstellation ist der Wettbewerb der Ideen so selbstverständlich
wie das Atmen. Die kompetitive Kooperation funktioniert aber
nur dann in der Qualität, die beide zitierten Beispiele auszeichnet, weil und wenn es einzelne Personen als intellektuellen Mittelpunkt gibt, deren moralische Autorität über jeden
Zweifel erhaben ist. Sowohl in der Geschichte der Quantenmechanik als auch in der Entwicklung der Molekularbiologie
hat es solche Personen gegeben, und zwar Niels Bohr auf der
physikalischen und Max Delbrück auf der biologischen Seite.
Sie stellten die Instanz dar, die bei allem persönlichen Ehrgeiz der Einzelforscher mit all den daraus resultierenden Eifersüchteleien dafür sorgten, daß aller Wettbewerb auf die Ideen
gerichtet war und blieb.
Anzeige
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
䢇
GmbH
Das sicher bekannteste Beispiel dafür, daß wissenschaftliches Arbeiten als das Bemühen um eine Einladung zum König von Schweden stattgefunden hat, liefert die Suche nach
der Struktur des Erbmaterials, die im Frühjahr 1953 zu Ende
gegangen ist und als Sieger James Watson und Francis Crick
hervorgebracht hat. Watsons Bericht über „Die Doppelhelix“
macht die Motive der Forscher deutlich, die sich unter anderem in einem Wettstreit der Ideen um die richtige Lösung befanden, die sich zunächst aber mehr darum kümmern mußten, wie sie an die vielfach geheim gehaltenen bzw. verschlossenen Informationen und Daten der lieben Kollegen kommen
konnten.
Optimieren Sie
Studienbedingungen
und Qualität
Ihrer Hochschule!
Mit S-PLUS Stundenplaner erstellen Sie automatisch
Stundenpläne aller Art an Hochschulen. Sorgen für
optimierte Raumauslastung, überschneidungsfreie Seminare
und Vorlesungen sowie Transparenz in allen gewünschten
Aspekten des Semesterbetriebes.
Nutzen Sie S-PLUS nach Ihrem Bedarf für
䢇
Schnelle, effiziente und fachbereichübergreifende
Zeitplanung aller Lehrveranstaltungen
䢇
Überschneidungsfreies Studieren ausgewählter
Fächerkombinationen
䢇
Automatische Erstellung der Stunden- und
Belegungspläne unter Berücksichtigung zeitlicher
Beschränkungen der Professoren und Dozenten
䢇
Transparenz des Lehrangebotes und optimierte
Raumauslastung
䢇
Änderungen in Zeit-, Raum- und Lehrplanung auch
während des laufenden Semesters
Scientia GmbH ist die deutsche Niederlassung der 1989
in England gegründeten Scientia Ltd. Das Unternehmen
entwickelte S-PLUS zur Planung und Optimierung der
Lehrangebote an Hochschulen und ist damit Marktführer
in England und Australien. Seit 1997 auch erfolgreich in
Deutschland.
Fordern Sie gleich Informationen oder eine
Produktpräsentation an.
Die bislang geschilderten Abläufe stammen aus dem
20. Jahrhundert, also aus einer Zeit, als die Naturwissenschaften zu einer massiven gesellschaftlichen Macht aufgestiegen
waren und gefördert wurden, weil sie zum Wohlstand einer
Nation beitrugen. Im achtzehnten Jahrhundert sah die Lage
noch ganz anders aus. Damals konnte weder von sozialer Relevanz der Forschung noch von sozialer Gruppierung der For-
Forschung & Lehre
6/99
GmbH
Preisaufgaben
Scientia GmbH
Werderstraße 15-19
50672 Köln
䢇
Tel. 0221 - 95 14 42 - 70
Fax 0221 - 95 14 42 - 71
E-Mail: [email protected]
Web: www.scientia.com
288
Wettbewerb
scher die Rede sein, und es gab auch keine Nobelpreise mit
hoher Steigerung des persönlichen Ansehens. Dafür gab es
aber etwas anderes, was den Wettbewerb in der Wissenschaft
beleben sollte, und dies nannten die Akademien bzw. Universitäten „Preisaufgaben“, und bei ihrer Lösung sollte es nur auf
die Qualität der Ergebnisse ankommen, wie die Königliche
tete, ob Wissenschaft und Künste „zur Läuterung der Sitten
beigetragen“ haben. Rousseaus Antwort, die ihm in Form einer plötzlichen Erleuchtung gekommen ist, überraschte, weil
er die Verderblichkeit der Bildung anprangerte und den Weg
„zurück zur Natur“ empfahl (Discours sur les sciences et les
art).
Ein Blick auf die zahlreichen Preisfragen des 19.
Jahrhunderts zeigt, daß viele von ihnen auf der einen
Seite als Ideenwettbewerb geplant waren und auf der
anderen Seite das angesprochene Thema einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen sollten. 1834 etwa
stellte die Philosophische Fakultät der Universität
München die Aufgabe, eine Definition der Art zu geben und ihre Veränderlichkeit zu begründen, wobei der
Preisträger Friedrich Anton Spring in seiner Antwort
für damalige Verhältnisse eher resigniert und für unsere Ohren eher prophetisch feststellte, daß „die Realität
der Arten als künftige Aufgabe einer genetischen Auffassung gelöst werden müsse; der gebräuchliche Begriff stellt lediglich eine erste Abstraction gegenüber
realen Individuen dar.“
Ideenfreiheit
So notwendig die erwähnten Aufrufe an die
Forscher auch waren, ihre Ideen im Vergleich mit anderen Wissenschaftlern im Streit um einen Sach- oder
Geldpreis auszutragen - man bekommt insgesamt nicht
den Eindruck, daß der maßgebliche Fortschritt in Biologie, Physik oder Chemie auf diese Weise weder so
organisiert worden noch so geplant werden kann. Diese Lehre läßt sich auch aus der Lektüre des Romans
„Längengrad“ („Longitude“) ziehen, in dem Dava Sobel
erzählt, wie das schwerwiegende und über die Rettung
von Menschenleben entscheidende Problem der Bestimmung des Längengrads auf den Meeren durch den
britischen Uhrmacher John Harrison und seine berühmte H4 gelungen ist.
Beim Blick auf die Wissenschaftsgeschichte stellt
sich eher der Eindruck ein, daß entscheidende Neuerungen einen anderen Ursprung haben und unabhänKönig Gustav V. Adolf von Schweden überreicht Werner Heisenberg am
gig von einem Wettbewerb im Kopf eines Forschers
10. Dezember 1932 den Nobelpreis für Physik
Foto: AKG
beginnen, der – wie Rousseau - möglichst ungestört
seinen Gedanken nachhängt. Die dabei aufsteigende
Akademie der Wissenschaften in Berlin ausdrücklich betonte. und sich festsetzende Idee wird anschließend natürlich in der
Entsprechend gab sie 1748 bei der ersten Veröffentlichung der öffentlichen Debatte einem Feuer der Kritik ausgesetzt, in dem
Preisschriften bekannt, „daß sie sich durch solche Auszeich- sie sich bewähren muß, wenn sie nicht vergessen werden will.
nungen durchaus nicht auf den wissenschaftlichen Standpunkt Wichtiger aber als der Wettbewerb der Argumente ist der Freides Verfassers stellen wolle, sondern daß sie ebensogut die raum für das kreative Individuum, das die Idee in die Welt
Gegner der vorgetragenen Ansichten zu Worte kommen las- bringt.
sen würden.“
Als Beispiel neben Rousseau kann Charles Darwin dieWettbewerbe um den Preis für ein vorgeschriebenes nen, der 1859 seine Vorstellungen vom „Ursprung der Arten“
Thema sind übrigens keine Erfindung des 18. Jahrhunderts - publizierte und damit den Gedanken in die Wissenschaft vom
es gab sie schon bei den Gelehrten des Alexandrinischen Mu- Leben brachte, den es damals zwar schon am Rande gab, der
seums, wie in den Schriften von Vitruv berichtet wird -, sie dann aber durch ihn zentral geworden ist, obwohl Darwin
begannen aber vor rund 250 Jahren, die Trends für die For- den dazugehörenden Begriff selbst nicht benutzt. Gemeint ist
schung zu setzen. Eine der berühmtesten Preisschriften wurde die Idee der Evolution und damit die Vorstellung von der Anim Jahre 1750 ausgezeichnet, als Jean Jacques Rousseau die passungsfähigkeit der Arten, die in der Lage ist, sich auf vervon der Akademie zu Dijon gestellte Preisaufgabe beantwor- änderte Umweltbedingungen einzustellen. Die ersten Vorstel-
Forschung & Lehre
6/99
289
Wettbewerb
lungen, daß die alte Konzeption von konstanten Tierund Pflanzenformen aufzugeben ist, sind viel früher
als 1859 ohne äußeren Druck und allein beim freien
Betrachten der Natur und ihrer Vielfalt gekommen.
Einen Wettbewerb um seine die nachfolgenden Generationen stark beeinflussende Idee mußte er erst austragen, als er erfuhr, daß es einen weiteren Naturforscher gab – nämlich Alfred Wallace -, der nicht nur zu
ähnlichen Einsichten gekommen war, sondern auch
den grundlegenden Mechanismus der natürlichen Selektion erkannt hatte und damit kurz vor der Veröffentlichung stand.
Nun bekam Darwin Angst, weil er fürchtete, die
Priorität auf seine Entdeckung zu verlieren, und diese
zwar menschlich verständliche, in Hinblick auf die
Evolutionstheorie aber nebensächliche Regung stachelte ihn an, sein Wissen endlich zu Papier zu bringen
und der öffentlichen Kritik zu stellen. Was den Wettbewerb von Ideen an dieser Stelle angeht, so hatte
Darwin in der Zeit zwischen dem ersten Auftauchen
des Gedankens der Evolution und seiner ersten schriftlichen Fassung ausreichend Gelegenheit gehabt, die
Argumente seiner zu erwartenden Gegner zu studieren. Er konnte also seine revolutionäre Grundidee reifen lassen, um sie so unangreifbar wie möglich zu machen.
Revolution oder Evolution?
Den Wettbewerb dieser Art gibt es auf jeden Fall,
doch das Auftauchen des zentralen Gedankens, um
den dann gestritten und gerungen wird, vollzieht sich
unabhängig davon. Nach diesem inneren Vorgang
scheint es äußerlich wichtig zu sein, die neue Idee Francis Harry Compton Crick, 1962 Nobelpreis für Physiologie und Medizin
möglichst deutlich gegen die alte abzusetzen. Die eu- mit Watson und Wilkins
Foto: AKG
ropäische Geistesgeschichte steckt voller Umbrüche,
deren Schärfe – im historischen Urteil - dadurch zunimmt, daß die Generation nach einem Umbruch dazu
Revolutionen“ gibt. Man hält sich längst nicht mehr bei der
neigt, ihre Vorgänger als ahnungslos darzustellen. Das Neue
Wissenschaftlichen Revolution im 17., der Industriellen Revowird dem Alten triumphal gegenübergestellt, und im Wettbelution im 18., der Darwinschen Revolution im 19. und der
werb der Ideen ist man vor allem damit beschäftigt, die alten
Quantenrevolution im 20. Jahrhundert auf. Die Historiker
Vorstellungen als unzureichend darzustellen. Von Kontinuiwollen mehr. Sie finden große und kleine Revolutionen, wotät kann keine Rede sein, was sich leicht daran bemerken läßt,
hin sie schauen, ohne zu merken, daß sie dabei den Wettbedaß in zeitgenössischen Abhandlungen zur Geschichte der
werb der Ideen abschaffen. Schade. Er würde der Wissenschaft
Wissenschaft unentwegt von Revolutionen die Rede ist. Mit
❑
und uns allen gut tun.
diesem Begriff ist die Vorstellung verbunden, daß die Geschichte plötzlich völlig neu beginnt und eine ganz andere Situation
Anschrift des Autors
entstanden ist.
Anders ausgedrückt: Obwohl wir in der Nachfolge von
Darwin von der umfassenden Bedeutung der Evolution überzeugt sind und bei einer Übertragung dieser Konzeption auf
die Kultur namens Wissenschaft die Chance hätten, in Analogie zu der „natürlichen Auswahl der Arten“ eine kulturelle
Selektion der Ideen zu sehen, obwohl wir damit also den
Wettbewerb der Ideen als zentralen Prozeß der Wissenschaftsentwicklung darstellen könnten, weichen ehrgeizige Historiker dem kontinuierlichen Ausleseprozeß aus und lassen statt
dessen massive Umbrüche zu, die alle Verbindungen in die
Vergangenheit abbrechen. Anders kann man nicht verstehen,
daß es einen inflationären Gebrauch der „wissenschaftlichen
Hochschule Holzen i. Gr.
Kirchstr. 8
79400 Kandern-Holzen
privat: Mozartstr. 10
78464 Konstanz
Forschung & Lehre
6/99
290
Wettbewerb
IRENÄUS EIBL-EIBESFELDT
Der fatale Wettlauf im Jetzt
Der Mensch als Wettbewerbswesen
W
Irenäus Eibl-Eibesfeldt,
Dr. phil., Dr. h.c.,
Univ.-Professor, Direktor des LudwigBoltzmann-Instituts für Stadtethologie,
Wien, Leiter des Humanethologischen
Filmarchivs der Max-PlanckGesellschaft, Andechs
ie kein anderes Lebewesen hat der Mensch
die Voraussetzungen für eine einmalige kulturelle Entfaltung in Wissenschaft, Kunst und Kultur geschaffen.
Die Programmierung auf Machtstreben und Wettbewerb kann jedoch fatale Folgen haben.
Wir sind eine überaus erfolgreiche Art. Als Volltreffer
der Evolution charakterisierte uns Hubert Markl. Wir haben
den Erdball bis in die entlegensten Winkel bevölkert und werden dennoch immer mehr. Zugleich schufen wir uns mit der
technischen Zivilisation ein Instrumentarium, das uns Macht
über Natur und Mitmenschen in die Hand gibt, mit der wir
nicht so recht umzugehen wissen. Wohlgemerkt, ich spreche
von einer Geschichte des Erfolges, denn ohne die anonymen
Großgesellschaften, ohne die technische Zivilisation und ohne
die Ballung von Menschen in großen Städten gäbe es nicht
die Hochkulturleistungen, an denen wir uns erfreuen. Es gäbe
keine Universitäten, keine Forschung, kein Theater, keine Bibliotheken, Konzertveranstaltungen, keine technische Zivilisation, die uns vielleicht einmal den Aufbruch ins All ermöglicht und keine weltweite Kommunikation über Satelliten. Wir
haben es in knapp hundert Jahren geschafft, uns von den ersten unbeholfenen Automobilen zur Raumfahrt vorzuarbeiten, vom mechanischen Zeitalter ins elektronische. Kaum auszudenken, was unsere Spezies alles in weiteren tausend, ja
zehntausend Jahren erreichen könnte, wenn, ja wenn da nicht
einige Probleme wären.
Überlebensstrategien
Sie ergeben sich aus der Tatsache, daß unsere Vorfahren über die längste Zeit ihrer Geschichte mit der einfachen
Technologie des altsteinzeitlichen Jägers und Sammlers in
Kleingesellschaften lebten, in denen jeder jeden kannte. In ihr
erwiesen sich bestimmte Überlebensstrategien als vorteilhaft,
die auch heute noch zu der uns angeborenen Aktions- und
Reaktionsausstattung gehören und die sich in dieser neuen
Situation allerdings als Problemanlagen erweisen, indem sie
sich in bestimmten Situationen schädlich, das heißt überlebensgefährdend auswirken. Das gilt unter anderem für unsere Programmierung auf den Wettlauf im Jetzt und für unser ausgeprägtes Machtstreben. Beiden Programmierungen verdanken
wir einerseits unseren Erfolg, aber beide erweisen sich in ihrer
unbewußten Dynamik heute als höchst gefährlich. Wir Europäer haben an dieser Entwicklung entscheidenden Anteil. Wir
haben der Menschheit die Naturwissenschaft und damit die
technische Zivilisation beschert, den Gedanken des Weltbürgertums entwickelt und damit Entwicklungen angestoßen, die
einer vernünftigen ebenso wie humanitär engagierten Steuerung bedürfen, damit sie sich weiterhin segensreich auswirken können. Dazu müssen wir uns der uns unbewußten Motive unseres Handelns bewußt werden.
Eine der stammesgeschichtlich ältesten Problemanlagen
ist unsere Programmierung auf den Wettlauf im Jetzt. Seit die
ersten Organismen vor vielleicht zwei Milliarden Jahren um
begrenzte Ressourcen konkurrierten, zählte, wer in diesem
Wettlauf im Jetzt schneller war. Die Pflanzen, die andere schneller überwucherten und ihnen so das Licht raubten, die Organismen, die anderen schneller die Nahrung nahmen, kurz, die
im Jetzt erfolgreicher waren, machten das Rennen und überlebten in Nachkommen. Dieser Wettlauf im Jetzt formte auch
uns. Er bewirkte eine opportunistische Grundhaltung, die dazu
drängt, sich bietende Chancen ohne Rücksicht auf Spätfolgen
maximal zu nützen. Wir befolgen daher ausbeuterische,
gewinnmaximierende Kurzzeitstrategien, die uns heute zur
Falle werden können und vor der wir uns daher hüten müssen. Für unsere altsteinzeitlichen Vorfahren bewährte sich diese
opportunistische Grundhaltung. Sie bevölkerten diesen Planeten in dünner Besiedlung und konnten mit ihrer einfachen
Technologie auf die Lebensgemeinschaften, die ihre Existenzgrundlage bildeten, keinen auf Dauer zerstörerischen Einfluß
ausüben. Daher hat uns die natürliche Auslese für den Umgang mit der Natur keine Bremsen angezüchtet. Man liest oft,
der Mensch der Vorzeit hätte in Harmonie mit der Natur gelebt und sich umweltfreundlich verhalten. Das ist eine romantische Vorstellung. Der Mensch hat bereits als steinzeitlicher
Wildbeuter manche Tierarten ausgerottet, und er hat Feuer
gelegt, damit sich auf den neu begrünenden Flächen das Jagdwild konzentrierte. Im großen und ganzen hielten sich jedoch
seine Einwirkungen in ökologisch verkraftbaren Grenzen.
Die exploitative Grundhaltung konnte man bis vor kurzem noch an den verbliebenen Jäger- und Sammlervölkern
beobachten. Solange sie ihre eigene traditionelle Gerätekultur
Forschung & Lehre
6/99
291
Wettbewerb
verwendeten, hielt sich der Schaden in Grenzen. Aber als die
Prärieindianer Nordamerikas gelernt hatten, die Bisons auf
Pferden mit Feuerwaffen zu erjagen, unterschieden sie sich in
ihrem Jagdrausch wenig von ihren weißen Vorbildern. Als die
Eskimos Feuergewehre bekamen, gefährdeten sie mit ihrem
Jagdeifer ihre eigene Subsistenzbasis, so daß die dänische Regierung Schutzgesetze für Walrosse erlassen mußte, die wegen
ihrer Zähne besonders begehrt waren.
Dominanzstreben
Für dieses Konkurrenzverhalten hat uns die Natur mit
einem Dominanzstreben begabt. Es wurde ursprünglich sicher
für die innerartliche Auseinandersetzung entwickelt, für den
Wettstreit um begrenzte Güter wie Territorien oder Geschlechtspartner. Beim Menschen erwies es sich auch bei der
Auseinandersetzung mit der Natur dienlich. Wir kämpfen mit den Naturgewalten, wir machen uns die Natur untertan, verbeißen uns in Aufgaben und attackieren Probleme. Und das ist ja nicht
grundsätzlich schlecht. Aber die aggressive Terminologie weist auf den Ursprung dieser Motivation zum „Sieg“
über die Natur hin und damit auf ein
Problem. Das Streben nach Dominanz
und Macht ist nämlich gegen Eskalation nicht abgesichert. Während Hunger,
Durst und andere Triebe über das Erreichen
einer
abschaltenden
Endsituation oder interne abschaltende,
physiologische Mechanismen gegen ein
Zuviel und damit auch gegen den Mißbrauch der mit ihnen verbundenen Lustmechanismen abgesichert sind, wird das
Streben nach Macht beim Mann bei Erfolg durch einen Hormonreflex in positiver Rückkoppelung bekräftigt. Gewinnen Tennisspieler ein Match, dann steigt
ihr Bluttestosteronspiegel innerhalb von
24 Stunden signifikant an, verlieren sie, dann sinkt er deutlich
ab. Das gleiche Phänomen beobachtet man auch bei Erfolg in
anderen Bereichen. Bestehen Medizinstudenten eine Prüfung
mit Erfolg, dann steigt ihr Bluttestosteronspiegel ebenfalls an,
und er sinkt ab, wenn einer durchfällt. Dieser Hormonreflex
belohnt also jeden Erfolg, über ihn wird das Selbstwertgefühl
bekräftigt. Diese positive Rückkoppelung führt dann allerdings
auch dazu, daß unser Streben nach Macht und Ansehen von
Erfolg zu Erfolg angeheizt wird, daher neigt es zur Eskalation.
So angetrieben haben wir unsere Erde erobert wie keine Wirbeltierart zuvor. Zu dieser Dynamik kommt noch der
Umstand, daß wir sprach- und damit kulturbegabte Generalisten mit einer Werkzeugkultur sind, die uns mit ablegbaren
Organen ausstattete und uns damit zu vielseitiger Spezialisierung befähigte. Ein Maulwurf ist mit seiner Grabschaufel zeitlebens verhaftet. Wir können sie ergreifen, wenn wir sie gerade benötigen, aber auch wieder ablegen, um uns mit einer Axt
vorübergehend eine neue Spezialisierung anzueignen. Hans
Hass prägte für uns die treffende Bezeichnung des „Spezialisten für vielseitige Spezialisierung“.
Wir können überdies die Folgen unseres Handelns über
längere Zeit im voraus abschätzen und wissen daher, daß der
gegenwärtig mit archaischen Kurzzeitstrategien aufgetragene
Konkurrenzkampf die Ressourcen und damit die Lebensgrundlagen künftiger Generationen gefährdet. Dieses Wissen sollte
uns in verantwortlicher Weise zu einem generationenübergreifenden Überlebensethos verpflichten, das die Zukunft auch
uns nachfolgender Generationen absichert. Wir sind immerhin die ersten Wesen auf diesem Planeten, die sich Ziele dieser Art setzen können, und wenn sich in dieser Zielsetzung
Vernunft und fürsorgliches Engagement in ausgewogener Weise
verbinden und wenn wir überdies zur rechtzeitigen Fehlerkorrektur bereit bleiben, sollte sich der beschrittene Weg als
Irrweg erweisen, dann eröffnen sich ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten. Dogmatische Zielsetzung kann sich als höchst
gefährlich erweisen. Wir neigen allerdings dazu, denn „Überzeugungen“ gewähren uns das Gefühl der Sicherheit. Außer-
dem bestimmen die Gesetze der Gestaltwahrnehmung wie das
der Prägnanztendenz auch unser Denken und sprachliches
Handeln. Wir ordnen nach Gegensatzpaaren in polarem Kontrastieren und übertreiben Charakteristika auch von Sachverhalten, kurz, bedienen uns auch im Sprachlichen der SchwarzWeiß-Malerei. Dazu kommt, daß wir auch Kraft besonderer
Lerndispositionen auf bestimmte Werthaltungen geradezu
prägungsartig fixiert scheinen.
Überlebensethos
Für die Entwicklung eines generationenübergreifenden
Überlebensethos ist unsere in ihren Wurzeln auf einer bäuerlichen Ethik basierende Kultur in gewisser Hinsicht vorbereitet. Wir leben nicht in den Tag. In verschiedenen Regionen
unserer Erde, vor allem in jenen, die klimatisch weniger begünstigt sind, haben Menschen, die vom Ackerbau und von
der Viehzucht leben, das Haushalten gelernt ebenso wie das
pflegliche Behandeln ihrer Ressourcen und das Planen für die
weitere Zukunft. Sie haben gelernt, Bäume zu pflanzen, die
erst nachfolgenden Generationen von Nutzen sind, und sie
Forschung & Lehre
6/99
292
Wettbewerb
pflegen das Land, das sie bestellen und mit dem sie geradezu
affektiv verbunden sind.
Dies änderte sich in den letzten zwei Jahrzehnten durch
die industrielle Feldbestellung und durch die Massentierhaltung
in dramatischer Weise. Beides gefährdet nunmehr das bisher
Erreichte. Man pflegt das Land nicht mehr, man beutet es aus
und läßt es verkommen. Einige werden dabei reich, aber viele
zugleich arbeitslos. Ähnliches gilt für die Massentierhaltung.
Auch hier werden einige wenige wohlhabend, während viele
der kleineren und mittelgroßen bäuerlichen Betriebe zugrundegehen. Daß die Produkte vom seuchenhygienischen
Standpunkt nicht unbedenklich sind und überdies von minderer Qualität, und daß die Methoden der Tierhaltung gegen
unsere Ethik verstoßen, wird ebenso verdrängt wie die sozia-
lichkeit der Märkteerschließung unter anderem durch kundenorientiertes und daher nicht notwendigerweise gewinnmaximierendes Verhalten waren dabei die Konkurrenzfaktoren, während dem ökologischen und sozialen Unterbieten durch Auflagen Grenzen gesetzt wurden. An diesem System gibt es sicherlich mancherlei zu korrigieren. Arbeitgeber
und Arbeitnehmer müßten in Vereinbarungen symbiotische
Beziehungen erwirtschaften zu beiderseitigem Vorteil, in denen sich beide bereitfinden sollten, sich an die jeweilige Wirtschaftslage anzupassen und sowohl der Ausbeutung wie dem
Mißbrauch von Sozialleistungen entgegenzusteuern. Hier befinden wir uns in der Experimentierphase, aber mit der sozialen Marktwirtschaft sicherlich auf einem guten Weg. Gelingt
es, die richtige Balance zu finden, dann sichern wir unsere
Zukunft durch Erhaltung des inneren Friedens.
Vorbild Natur?
Bio-Bauernhof in Mecklenburg-Vorpommern
len Probleme. Es zählt der Wettlauf im Jetzt. Wirtschaftlich
funktioniert dies nur, weil die durch die Arbeitslosigkeit verursachten Soziallasten dem Staat und damit der Gemeinschaft
aufgebürdet werden, während der Nutzen allein den rücksichtslos Wirtschaftenden zufällt. Das alte Problem der Allmende
in neuer Form. Würde man diese Soziallasten in die KostenNutzen-Rechnung miteinbeziehen, die so erwirtschafteten
Produkte dürften ziemlich teuer kommen.
Im industriellen Bereich bahnen sich ähnliche Entwicklungen an. Wir hatten in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft in Industrie und Landwirtschaft bereits einen hohen Standard umweltfreundlichen und zugleich sozial verantwortlichen Wirtschaftens erreicht. „Soziale Marktwirtschaft“
hieß die von Ludwig Erhard in die Welt gesetzte Parole. Sie
zivilisierte den Kapitalismus, indem sie umweltfreundliches und
sozial verantwortliches Wirtschaften mit freiem Wettbewerb
verband. Schnelligkeit der Leistungserfüllung, Qualität des
Angebots und der Dienstleistungen, Innovation und Geschick-
Unter dem Stichwort „Globalismus“ fordert man den weltweiten
Abbau der Zollschranken. Wir sollen
uns der Welt öffnen. Aber man kann
nicht umweltfreundlich wirtschaften
und seine Arbeitnehmer angemessen
bezahlen, wenn man zuläßt, daß
Billigprodukte aus Ländern, denen es
an sozialer und ökologischer Verantwortung mangelt, importiert werden.
Die Wirtschaft neigt dazu, sich die
Natur beziehungsweise deren über die
natürliche Auslese gesteuerten Konkurrenzkampf zum Vorbild zu nehmen. Aber die Natur ist rücksichtslos. Sie kennt keine Moral und keine
langfristige Zukunftsperspektive. Wir
können aus ihr zwar viel lernen, aber
auch, wie wir es nicht machen sollten. Kurzfristig mag eine am natürlichen Vorbild orientierte Marktwirtschaft Vorteile bringen, langfristig zerstört sie eine Gemeinschaft. Und
Foto: Ausserhofer
wenn betriebswirtschaftliche Interessen nicht mehr auf die volkswirtschaftlichen Interessen Rücksicht
nehmen, zerstören sie auch den Staat, der im Grunde ihre
Interessen vertritt, indem er auch milliardenschwere, international operierende Konzerne letzten Endes vor Enteignungen
und anderen Willkürakten im Ausland schützt, und auch über
die diplomatischen Missionen bei der Markterschließung Hilfe leistet. Der freie Verkehr von Menschen und Waren würde
zu einem sozialen und ökologischen Dumping führen. Nicht
die Nivellierung der Menschheit auf ein Niveau der allgemeinen Armut kann das Ziel sein, sondern die allmähliche Angleichung nach oben. Die kann man aber aus einer Reihe von
Gründen nicht mehr global erreichen. Ganz abgesehen davon, daß wir so reich nicht sind – Westeuropa hat mit der
Sanierung der wirtschaftlich schwächeren Regionen und mit
dem Arbeitslosenproblem größte Schwierigkeiten – würde die
Wirtschaftsleistung der gesamten Industriestaaten der nördlichen Erdhalbkugel nicht ausreichen, die Dritte Welt zu sanieren, die jährlich 2 bis 3 Prozent wächst, so daß sich die Weltbevölkerung vor allem durch den Zuwachs in diesen Regionen alle drei bis vier Jahre um die Bevölkerung der Europäi-
Forschung & Lehre
6/99
293
Wettbewerb
schen Union vermehrt. Da ist guter Rat
teuer, zumal die Industriestaaten ihre
Entwicklungshilfe bereits über eine
Verschuldung künftiger Generationen
finanzieren.
Schrittweise Sanierung
Ich sehe in der gegenwärtigen
Situation nur den Weg der schrittweisen Sanierung, wobei wir zunächst den
eigenen Haushalt in Ordnung bringen
sollten. Das gilt für die einzelnen Staaten Europas ebenso wie für die Europäische Union, die so zu einer Zone
ökologischen und sozialen Friedens
heranwachsen könnte. Von solchen gesundeten Regionen könnte über Nachbarschaftshilfe eine Anhebung ärmerer
Regionen erfolgen, wobei die erzieherische Modellwirkung über die wirtschaftliche und ausbildungsmäßige Hilfe hinaus zusätzlicher Ansporn sein
könnte. Zwischen Wirtschaftsregionen,
die einen vergleichbaren ökologischen
und sozialen Standard pflegen, könnte ein freier Handel stattfinden, so daß der frische Wind des Wettbewerbs als belebender Ansporn wirkt. Die Marktwirtschaft darf dabei nicht das
Soziale und dieses nicht die Marktwirtschaft fressen. Dazu
gehört für uns die Pflege unserer eigenen abendländischen und
nationalen Identität als Beitrag Europas zur multikulturellen
Weltgemeinschaft. Und in diesem Zusammenhang auch die
Entwicklung eines verantwortlichen, generationenübergreifenden Überlebensethos, das dem Wohlergehen unserer
Enkel Rechnung trägt. Den egalisierten Weltstaat mit einer
homogenisierten Weltbevölkerung wird es wohl nie geben. Er
müßte extrem repressiv sein, denn Leben drängt nach Vielfalt, und zwar nicht nur auf der Ebene der Tier- und Pflanzenarten, sondern auch auf der der menschlichen Populationen
und Kulturen, denn nur so kann Leben sich im Strom der Zeit
behaupten.
Hilft Einsicht allein, mit unseren Problemanlagen zurechtzukommen und etwa die Falle der Kurzzeitstrategie oder
des Machtstrebens zu vermeiden? Daran habe ich meine begründeten Zweifel, kann man doch an vielen Beispielen, wie
etwa an unserem Umgang mit den nichtersetzbaren Ressourcen, erkennen, daß das rational sicher als notwendig Erkannte uns kalt läßt, wenn die negativen Folgen unseres Tuns erst
zwei Generationen später spürbar werden. Dazu kommt, daß
wir Gefahren, die nach statistischer Wahrscheinlichkeit nicht
in einem Lebensalter eintreten, nicht als bedrohlich erleben,
auch wenn wir sie rational erkennen. ‚Nach uns die Sintflut‘
ist eine Haltung, die der Entwicklung eines generationenübergreifenden Überlebensethos entgegenwirkt. Den stark affektiv besetzten Hindernissen, die einer einsichtigen Verhaltenssteuerung entgegenstehen, müssen wir außer unserer Einsicht
auch ein starkes affektives Engagement entgegensetzen. Welche der uns ebenfalls angeborenen Verhaltensdispositionen
können wir nutzen? Es sind im wesentlichen drei: unser starkes fürsorgliches Engagement für Kinder, unser auf der universalen Regel der Reziprozität basierendes Gefühl für Ver-
Foto: Ausserhofer
pflichtung und unsere Naturliebe. Alle drei basieren auf uns
angeborenen Dispositionen, die wir bewußt kultivieren können.
❑
Die ausführliche Fassung des Beitrags kann bei der Redaktion von
Forschung & Lehre angefordert werden.
Anschrift des Autors
Humanethologisches Filmarchiv
der Max-Planck-Gesellschaft
Von-der-Tann-Str. 3-5
82346 Andechs
Anzeige
WinCongress 3.0
Software für die Organisation
wissenschaftlicher Tagungen
● Adreßverwaltung (mit Serienbrief, Etikettendruck etc.)
● Tagungsanmeldung auch über Internet
● Kongreßkorrespondenz per “Mausklick”
● Registrierung der gemeldeten Vorträge und Poster
● Erstellung des Tagungsprogramms inkl. Autorenregister
● Neu: Finanzierungsplan und lfd. Soll-Ist-Kontrolle
● Eurofähige Kongreßbuchführung u.v.a.m.
Dr. Weidelt + Partner
Datenbanksysteme
In den Schleene 27
37136 Göttingen-Waake
Tel. 05507/915197, Fax 915198
Forschung & Lehre
6/99
Bitte die kostenlose
Test-CD-ROM
anfordern
294
Wettbewerb
DIETER FREY / ALBRECHT SCHNABEL
Chance zur Veränderung
Der Wettbewerb aus psychologischer Sicht
E
s gibt kaum eine Dimension, die nicht Gegenstand von Wettbewerb sein kann. Dieser beschränkt
sich nicht auf den Beruf; auch in Familien herrscht oft
Wettbewerb um Privilegien, um Gunst, um Anerkennung.
Vergleich und Wettbewerb
Eine der wichtigsten sozialpsychologischen Theorien,
die von Festinger 1954 formulierte Theorie der sozialen
Vergleichsprozesse betont, daß Menschen eine Tendenz aufweisen, sich miteinander zu vergleichen - und zwar sowohl
hinsichtlich Einstellungen, Urteilen und Werten als auch hinsichtlich Verhaltenskomponenten, also Leistungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Funktion derartiger Vergleiche ist
unterschiedlich, je nachdem, um welche Komponente es sich
handelt: Es geht einerseits darum zu überprüfen, wo man sich
im Vergleich zu anderen befindet; im Anschluß daran geht es
sehr häufig auch darum, „vergleichsweise“ besser zu sein als
andere. Konkret: Bei Einstellungen und Werten will man vor
allem feststellen, ob diese „sozial korrekt“ sind; es wird also
gewissermaßen eine Validierung an der sozialen Realität vorgenommen. Im Bereich der eigenen Leistungen, Fertigkeiten
und Fähigkeiten will man nicht nur einschätzen, wie man im
Vergleich zu anderen liegt; man ist auch bestrebt, besser abzuschneiden als die anderen. Diese Vergleiche erfolgen nach dem
Prinzip der Ähnlichkeit: Ein durchschnittlicher Tennisspieler
würde sich kaum mit Boris Becker vergleichen.
Menschen wollen nicht nur „anders als die anderen“,
sondern möglichst auch besser sein, da dies den eigenen Selbstwert stützt. Wettbewerb kommt der natürlichen Veranlagung
von Menschen nahe: Beobachtet man Kinder, so wollen diese
immer ihre Grenzen testen, sie treten miteinander in Konkurrenz, messen sich, vergleichen, wollen besser sein als andere.
Man kann unterscheiden zwischen Wettbewerb zwischen Personen, Wettbewerb zwischen Gruppen, Wettbewerb
innerhalb von Gruppen, Wettbewerb zwischen Organisationen und Wettbewerb innerhalb von Organisationen. Einzelpersonen konkurrieren nicht nur individuell miteinander, sondern auch im Rahmen der Gruppen, denen sie angehören. In
seiner Theorie der sozialen Identität legt Tajfel dar, nach welchen Prinzipien dies geschieht: Zunächst kategorisieren
Gruppenmitglieder, wer zur eigenen Gruppe gehört und wer
Dieter Frey, Dr. phil., Univ.Professor, Sozial- und
Wirtschaftspsychologie,
Universität München
Albrecht Schnabel,
Dipl.-Psych., Mitarbeiter des
Instituts für Psychologie,
Universität München
nicht. Der Binnengruppe werden eher positive Attribute zugeschrieben, der Außengruppe eher negative. Dabei werden
solche Dimensionen als wichtig erachtet, bei denen die eigene
Gruppe der Außengruppe überlegen ist („Black is beautiful...“).
Über dieses Streben nach positiver Distinktheit entwickeln die
Gruppenangehörigen eine positive soziale Identität. Tajfel weist
nach, daß dadurch Konflikte entstehen können, beispielsweise in Form rigorosen Abteilungs- bzw. Bereichsdenkens.
Für den Wettbewerb zwischen Organisationen ist zu
beachten, daß Menschen, Gruppen und Staaten dazu neigen,
ihren Einflußbereich auszudehnen. Deshalb ist es wesentlich,
Spielregeln des Umgangs zu finden, die Verletzung von
Fairneßnormen und moralischen Prinzipien öffentlich zu machen. Derartige Spielregeln existieren oft gar nicht oder aber
nur begrenzt; bestehende Fairneßnormen werden häufig verletzt - so etwa, wenn Mitwettbewerber abgewertet, verunglimpft, mit unfairen Mitteln bekämpft oder gemobbt werden.
Eigene Standards
Bei Wettbewerb muß es nicht immer darum gehen, besser zu sein als die anderen. Genauso wichtig kann es sein,
gewisse eigene Standards von Exzellenz und Qualität zu erreichen, Meßlatten zu überspringen.
Spitzenleistungen können also auch erzielt werden,
indem man sich selbst klare Standards und Ziele setzt. So hängen Leistungswille und Leistungsmotivation davon ab, ob Leistungsstandards vorhanden sind; diese haben motivationsfördernden Charakter, wenn sie spezifisch formuliert sind,
wenn sie erreichbar sind, wenn sie vereinbart und wenn sie
meßbar gemacht wurden. Hier gilt gemäß der Zielsetzungstheorie von Locke das sogenannte SVEM-Prinzip: spezifische,
vereinbarte, erreichbare und meßbare Ziele.
Wettbewerbsstreben kann somit dabei helfen, zur eigenen Identität zu finden. Gesunder Wettbewerb ist positiv zu
sehen. Durch den Vergleich mit anderen und durch das Be-
Forschung & Lehre
6/99
295
Wettbewerb
streben, genauso gut zu sein wie der andere oder besser, wird
sich in vielen Fällen das eigene Potential erst entwickeln. Ebenso hat Wettbewerb viel mit Rückmeldung zu tun: Wer kein
Feedback bekommt darüber, wie er im Vergleich zu anderen
steht, sieht sich in einer sehr diffusen Situation. Menschen sind
deshalb in der Regel neugierig, wo sie sich selbst im Vergleich
zu anderen befinden. Bei Wettbewerb sollte es nicht in erster
Linie um Gewinner und Verlierer und schon gar nicht um die
Vernichtung des Kontrahenten gehen. Wettbewerb kann als
Chance gesehen werden, das Geschäft zu beleben - im Sinne
von Stimulation, von Anreizen, von Training. Man versucht
laufend, besser zu werden und aus Fehlern zu lernen.
Wettbewerb in der Wirtschaft
Firmen, die unter hohem Wettbewerbsdruck stehen, und
insbesondere Branchen, in denen internationaler Konkurrenzdruck herrscht, geraten gerade durch
den Wettbewerb der sozialen Marktwirtschaft unter Leidensdruck - sofern nämlich Mitarbeiterführung
und/oder Unternehmensführung defizitär sind, was über kurz oder lang
zu Nachteilen am Markt, zu Einkommenseinbußen und damit zu
„Leidensdruck“ führt, genauso aber
eine Chance zur Verbesserung beinhaltet. Dieser Leidensdruck kann
bewirken, daß man beginnt, Strukturen der Organisation und Kulturen
des Umgangs zu verändern. Erst dann
können sich auch Verhaltensweisen
und Mentalitäten der Mitarbeiter auf
Wachstum und Weiterentwicklung
zubewegen.
● Weißer versus schwarzer Neid: Konstruktiver und
destruktiver Wettbewerb sind durchaus zu vergleichen mit
konstruktivem und destruktivem Neid. Konstruktiver Neid
bedeutet zu sehen, was man selbst gerne hätte - und dadurch
eigentlich erst in die Lage versetzt zu werden, es zu erreichen. Kennen ist Voraussetzung für Können, und Modellvorbilder machen ja gerade vor, was alles möglich ist - und wie
es erreicht werden kann. Man spricht in diesem Fall auch
von sogenanntem „weißen Neid“. Destruktiver bzw. „schwarzer“ Neid besteht dagegen in Mißgunst und erwächst aus der
Einstellung, man könne das Ziel ohnehin selbst nicht erreichen. In diesem Fall strengt man sich gar nicht erst an, sondern versucht den Beneideten zu entwerten - ja man fängt
sogar an, ihn zu hassen. Es kommt also auf das eigene Selbstbild an: Traue ich mir etwas zu? Sehe ich Probleme praktisch
oder eher selbstbewertend? Habe ich eine Positivbrille auf
und sehe die Chancen des Wachstums? Oder bin ich der
Meinung, daß ich wenig kann und wenig wert bin - und bin
Wichtige Instrumente moderner Marktwirtschaft betonen Konkurrenz im guten Sinne, d.h. als
Stimulanz und gegenseitige Anregung: Benchmarking (sich mit den
Besten messen) und best practice
(sich an positiven Vorbildern orientieren) verdeutlichen dies. Beide In- Zuschauer beim deutschen Medizinstudenten-Wettstreit im Universitätsklinikum Benjamin Franklin
Foto: Ausserhofer
strumente können sich sowohl auf in Berlin.
Gruppen wie auf Einzelne beziehen:
Was kann man von den Besten lernen? Was kann man von deshalb entmutigt und frustriert? Eine ausgesprochen defensive Art der Stabilisierung der eigenen Identität dadurch, daß
positiven Vorbildern übernehmen?
man andere Personen, Abteilungen oder Bereiche abwertet
In seinem Buch „Die heimlichen Weltmarktführer“ hat (und sich auf diese spezifische Weise selbst aufzuwerten sucht)
Simon nachgewiesen, daß Weltmarktführer oft als Konkur- stellt insgesamt eine Gefahr dar.
renten am selben Ort sitzen. Man versucht zum einen vonein● Benchmarking und best practice: Moderne Spitzenander zu lernen; zum anderen bewirkt der gesunde Wettbeunternehmen zeichnen sich dadurch aus, daß sie gerade den
werb vor Ort, daß alle Seiten immer besser werden.
schärfsten Konkurrenten Einblick in die Stärken und Schwächen der eigenen Werksstrukturen und Produktionsabläufe
gewähren - wenn sie im Gegenzug auch im fremden Werk
Chance zur Veränderung
„lernen“ dürfen. Dies ist ein gutes Beispiel für die Nutzung
Bei stimulierendem Wettbewerb geht es um eine Positiv- von Wettbewerb im positiven Sinne, denn letztlich profitiesicht, um eine Chancenorientierung. Im folgenden sind einige ren beide Partner von dieser (auf den ersten Blick ungewöhnBeispiele genannt, die verdeutlichen, daß Wettbewerb positi- lichen) Allianz. Damit ist gesunder Wettbewerb im Sinne von
ve wie negative Seiten hat. Es kommt also auch beim Wettbe- „best practice“ geradezu ein Musterbeispiel für „win-win“; wer
zu defensiv und ängstlich agiert und Austausch mit den Konwerb auf die richtige Gewichtung an.
Forschung & Lehre
6/99
296
Wettbewerb
kurrenten meidet, wird auch nichts dazulernen und langfristig den Schaden haben.
● Evolutionsprinzipien: Eine konstruktive
Wettbewerbsorientierung steht im Einklang mit den von Darwin beschriebenen Prinzipien der Evolution. Wer sich ständig
verbessert, mit den Besten mißt und dabei wächst und lernt,
hat entscheidende Vorteile in der natürlichen Umwelt. Die
Natur zeigt uns auch, daß die Dosis über Erfolg und Mißerfolg entscheidet: Schrankenloser Egoismus nützt in der Regel
mus und Wettbewerbsscheue (beispielsweise Meiden des Vergleichs, Angst vor Blamage, Immunisierung eigener Vor-Urteile) gefährden dagegen den Erkenntnisfortschritt und damit
auch den eigenen Entwicklungsfortschritt, im Extremfall sogar das Überleben. Ausgehend von der Fehler- und Lernkultur
ergibt sich eine konstruktive Streit- und Konfliktkultur, die
beiden Wettbewerbern gerade durch die Auseinandersetzung
zu ständigem Wachstum verhelfen kann. Im Sinne von Popper ist also der Mitwettbewerber praktisch ein Geschenk. Es
kommt nicht darauf an, ihn zu zerstören, sondern mit ihm zu
wachsen! Ein gesundes Maß an
Wettbewerb wird so auch von der
Erkenntnistheorie nahegelegt.
● Das Prinzip kontinuierlicher Verbesserung: Die Fehler- und
Lernkultur ist eng verbunden mit
der Idee lebenslangen Lernens, dem
Gedanken kontinuierlicher Verbesserung, dem Streben nach 70-Prozent-Lösungen mit ständiger Optimierung. Fehler werden demzufolge als Chance zur weiteren Entwicklung, ja als Geschenk betrachtet.
Uneinsichtigkeit, Dogmatismus und
Leugnung von Fehlern stehen dagegen dem Wachstum im Wege; in
letzter Konsequenz sind derartige
Einstellungen lebensfeindlich. Die
Idee der kontinuierlichen Verbesserung ist übrigens beileibe nicht neu:
Schon Konfuzius hat Fortschritt in
Form kleiner Schritte empfohlen.
Grundschule in Berlin
nur ganz kurzfristig. Dies läßt sich an symbiotischen Wirtsbeziehungen im Tierreich aufzeigen. Auch zwischen Mikroorganismen herrscht keineswegs extremer Alles-oder-NichtsWettbewerb, wie der Amerikaner David Lee herausgefunden
hat: In bestimmten Fällen helfen sich Proteine, die sich in
Nährlösung befinden, gegenseitig, anstatt sich die Bausteine
rigoros streitig zu machen. Es kommt zu einer Molekül-Symbiose. Offenbar ist der Kampf ums Überleben (mit dem Überleben des Stärkeren als einzig wirksamem Prinzip) nicht „natürlicher“ als eine sinnvolle Zusammenarbeit im Sinne des
Überlebens beider Partner.
● Fehler- und Lernkultur: Das von Karl Popper auf der
Basis der Evolutionsgesetze formulierte Falsifikationsmodell
ist ebenfalls eine gute Veranschaulichung gesunden, stimulierenden Wettbewerbs. Popper ging davon aus, daß Erkenntnisse (im weiteren Sinne auch alle Handlungen) sich quasi
automatisch ständig verbessern, sofern man nur offen dafür
ist, also bei Mißlingen oder nicht-optimalem Funktionieren
das eigene Verhalten (bzw. das wissenschaftliche Modell, das
eigene Urteil, die bisherige Meinung) ändert - und dann mit
dem neuen Verhalten einen neuen Versuch wagt. Dogmatis-
● Einfluß des Selbstbilds
und des Attributionsstils: Von den
Besten lernen kann nur, wer sich
selbst etwas zutraut. Hierbei spielt
das Selbstbild eine wichtige Rolle.
Foto: Ausserhofer
Man spricht in diesem Zusammenhang von individuellen, oft
habituellen Attributionsstilen. Im
wesentlichen lassen sich stabile Attributionsmuster/Ursachenerklärungen von variablen Ursachenerklärungen/Attributionen
und internal-personale Erklärungen von external-situationalen
Erklärungen abgrenzen. Würde man das Scheitern in einer
Prüfung damit erklären, daß man selbst „eben nichts tauge“,
so würde es sich um eine internal-stabile Attribution handeln,
die kaum Raum für Verbesserungen ließe. Würde man den
Mißerfolg dagegen dem Vorliegen von besonders schweren
Prüfungsfragen in eben diesem Semester zuschreiben, so würde es sich um eine external-variable Attribution handeln.
Menschen, die zu ungünstigen (selbstwertschädigenden,
stark selbstbewertenden) Attributionsstilen neigen, weisen nun
einerseits ein schwächeres Selbstbild und mehr Angst auf,
andererseits scheuen sie auch den gesunden Wettbewerb eher!
Sie suchen sich nämlich bevorzugt extrem schwierige oder aber
extrem leichte Aufgaben aus; beides bedroht ihren Selbstwert
nicht so stark, denn im Unterforderungsfall ist die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns ganz gering, während man im Überforderungsfall bereits im vorhinein eine gute „Entschuldigung“
parat hat, sollte man es nicht schaffen. Personen mit einer
stärker sachlich orientierten Problemsicht und günstigeren
Forschung & Lehre
6/99
297
Wettbewerb
Kausalattributionen weisen dagegen ein höheres Selbstbewußtsein auf und haben weniger Angst vor dem Scheitern. Sie
präferieren gerade Herausforderungen mit mittlerer Erfolgswahrscheinlichkeit, wo sie also viel lernen können, andererseits aber auch eine realistische Chance haben, es zu schaffen
- eine spannende und erreichbare Meßlatte also. Zu diesem
Personenkreis zählen viele erfolgsmotivierte Menschen, die
diese Erfolge oft auch erzielen. Der zuvor beschriebene Personenkreis zeichnet sich demgegenüber durch Mißerfolgsangst,
Versagenskognitionen - und auch tatsächlich weniger Erfolg
aus. Insgesamt gilt, daß sich erfahrungsgemäß leistungsstarke Personen eher
nach oben vergleichen, leistungsschwache
Personen dagegen eher nach unten.
me Sieger und vernichtend geschlagene Verlierer schafft. Andererseits sollte innerhalb einer Organisation Wettbewerb auch
nicht unterdrückt werden, da dann Leistungsverbesserung behindert wird.
Die Quadratur des Kreises besteht darin, eine gesunde
Mischung aus Wettbewerb und Kooperation zu schaffen: Das
eine darf nicht zu Lasten des anderen gehen. Wettbewerb und
Kooperation zu verbinden ist möglich - und kann zu Freude,
Spaß und ständiger Verbesserung von Produkten, Prozessen
● Der Mitwettbewerber als
Stimulanz, als Herausforderung: Ganz
wie im Sportstudio (wenn man beobachtet, daß der Nachbar dasselbe Gewicht
doppelt so oft stemmt) kann auch in der
Wirtschaft ein scharfer Konkurrent motivieren und anregen. So äußerte sich kürzlich ein Vorstandsmitglied der Mercedes
AG, man sei besorgt über die jüngsten
Turbulenzen bei BMW in München, da
man den etablierten „Gegner“ vermissen
würde. Das Fazit des erfolgreichen Autobauers: Wir brauchen den Konkurrenten
aus Bayern!
● Spaß: Wichtiges Kennzeichen
gesunden Wettbewerbs sind - ganz wie
beim Sport, sofern die Konkurrenzidee
nicht auch hier übertrieben wird - Spaß
und Freude an der Leistung, am Wachstum. Dies gilt für den
weißen Neid, für best practice in allen Bereichen, für konstruktiven Umgang mit Fehlern, für konstruktive Auseinandersetzung, für einen offensiven und zugleich auch partnerschaftlichen Umgang mit Wettbewerbern. Spaß, Freude und
Begeisterung fehlen dagegen in der Regel bei Wettbewerb, der
kein Maß mehr kennt, der praktisch zum Krieg ausgeartet ist.
Schließlich machen Leistungsfreude sowie Spaß auch einen
wesentlichen Unterschied zwischen Erfolgsmotivierten und
Mißerfolgsängstlichen. Überspitzt gesagt haben erstere Freude an der Leistung; letztere haben Angst vor Mißerfolg, der
für sie quasi einer Zerstörung gleichkommt.
Nischen finden
Eine wichtige und interessante Frage wird immer sein,
wie der einzelne im Wettbewerb Nischen finden kann, in denen er seine Kernkompetenzen entwickeln, individuell wachsen und eben dadurch auch den Nutzen für alle (Gesamtgruppe, Organisation, Gesellschaft) erhöhen kann.
und Dienstleistungen führen. Je eher einer Organisation diese
Quadratur des Kreises gelingt, um so mehr erreicht sie einerseits Wohlbefinden des einzelnen und optimale Förderung der
individuellen Talente und Fähigkeiten, andererseits aber auch
Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsorientierung des Ganzen.
Gesunder Wettbewerb zwischen Organisationen ähnelt durchaus dem Wettkampf zwischen Sportmannschaften: Man ringt
um Kunden, Marktanteile, Innovationen. Indem man sich an
den Besten mißt, wahrt man die Chance, sich selbst zu verbessern.
❑
Anschrift der Autoren
Institut für Psychologie der
Universität München
Sozialpsychologie
Leopoldstr. 13
80802 München
Eine Vielzahl von Forschungsergebnissen zeigt, daß
Wettbewerb positive Auswirkungen haben kann. Wettbewerb
kann aber auch nachteilig sein - und zwar dann, wenn
Wettbewerbsorientierung jegliche Kooperation zerstört. Wenn
Wettbewerb „tötet“, wenn Rivalität dazu führt, andere aktiv
zu behindern und Informationen zurückzuhalten, herrscht negative Energie. Wettbewerb sollte also inzentiv wirken, nicht
aber in einen reinen Verdrängungskampf ausarten, der einsa-
Forschung & Lehre
6/99
298
Pro
& Contra
Wettbewerb
„Kopfnoten“ in
Bei sächsischen Eltern und ge ich mich noch mehr an. Und, genau da sind wir wieder
Lehrern finden die schulischen bei dem bereits erwähnten Erziehungsziel LeistungsbereitErziehungsziele Leistungsbe- schaft.
reitschaft, Gemeinsinn, Solidarität und Eigeninitiative mehrheitliche Unterstützung. Ich Die meisten Schüler und ihre Eltern wollen wissen, wo sie
habe persönlich - wie die meisten Sachsen - mit der Erzie- bzw. ihr Kind in der Schule stehen. Ausbildungsbetriebe wolhung zu den klassischen Sekundärtugenden überhaupt kei- len auch erfahren, wie es der mögliche Bewerber beispielsne Probleme. Deshalb sollen sich in Sachweise mit der Ordnung oder dem Fleiß hält.
sens Schulen Betragen, Ordnung, Mitarbeit
Noten geben den geringsten Spielraum für Inund Fleiß lohnen. Dieser Ansicht sind in
terpretationen, sind vergleichbar und deshalb
unserem Freistaat - je nach Umfrage - zwiam gerechtesten. Wenn dann, wie in Sachsen
schen 80 und 90 Prozent der Erwachsenen.
geplant, in zwei oder drei Sätzen der Lehrer
Was mich überrascht hat - das gebe ich ehrnoch Zwischentöne und Tendenzen vermerken
lich zu -, ist die hohe Zustimmung von 60
kann, dann wird dem Schüler zusätzlich klar,
bis 70 Prozent auch bei den Schülern. Inob er auf dem richtigen oder falschen Weg ist.
teressant ist auch die Umfrage von STERN
Stillhalten darf jedoch nicht belohnt und KriTV vom 24. Februar 1999 unter mehr als
tik nicht bestraft werden. Ein gemeinsamer Vor44.600 Zuschauern deutschlandweit. Das
schlag mit dem Landesschülerrat ist deshalb
Ergebnis: 79 Prozent plädierten für die Wieauch, die Kopfnoten für den einzelnen Schüler
dereinführung der Kopfnoten, 21Prozent
in einer Lehrerkonferenz festzulegen.
Staatsminister für
dagegen. An dieses Deutschland-Ergebnis
Kultus in Sachsen,
möchte ich noch anfügen, daß es die klassiDie klassischen und differenzierteren KopfDr. Matthias Rößler
schen Kopfnoten bereits zu Beginn unseres
noten werden auch mit neuen Inhalten unterJahrhunderts gab und auch in Westdeutschsetzt sein. Beispielsweise soll bei der Einschätland bis in die 70er Jahre in den Schulen auf dem Zeugnis zung des Schüler-Betragens die Aufmerksamkeit, Hilfsbestanden. Um mit einem Mißverständnis aufzuräumen: Die reitschaft, Toleranz, Rücksichtnahme und Gemeinsinn, die
Kopfnoten sind keine Erfindung der DDR-Schule.
Selbsteinschätzung sowie Zivilcourage und der angemessene Umgang mit Konflikten bewertet werden. Beim Fleiß soll
Derzeit werden in Sachsens Schulen das Verhalten und die die Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und die ReMitarbeit des Schülers bewertet. Doch viele Eltern und Leh- gelmäßigkeit bei der Erfüllung von Aufgaben gewürdigt
rer wünschen sich eine differenzierte Einschätzung. So ist werden. Die Note für Mitarbeit wird sich aus den Kriterien
beispielsweise bei einem „Befriedigend“ beim Verhalten des Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, BeSohns nicht klar, ob es nun ein braver Liederjan oder ord- teiligung am Unterricht, Selbständigkeit, Kreativität und
nungsliebender Lausejunge ist.
Verantwortungsbereitschaft zusammensetzen. Bei der Bewertung der Ordnung eines Schülers sollen Sorgfalt, PünktKopfnotenkritiker führen gerne an, dass man mit den Kopf- lichkeit, Zuverlässigkeit, die Einhaltung von Regeln und
noten nicht alle Probleme an den Schulen lösen könne. Die- Absprachen sowie das Bereithalten der notwendigen Arbeitsser Anspruch wäre auch Unsinn. Kopfnoten für Betragen, materialien eingeschätzt werden. Dies soll in Klasse 1 in
Ordnung, Mitarbeit und Fleiß können und sollen nicht Pro- Form einer verbalen Beurteilung durch den Lehrer erfolbleme an Schulen lösen. Es geht um die Stärkung der Er- gen. Ab Klasse 2 bi Klasse 10 soll es bei der Bewertung von
ziehungsfunktion von Schule und damit auch um ein gut Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung Noten in Zifferform
Stück Unterstützung der Elternhäuser. Der Freistaat Sach- zwischen 1 und 5 geben. Auf dem Abgangszeugnis und in
sen bekennt sich in seinen Schulen auch zum Erziehungs- der Sekundarstufe 2 wollen wir auf die Kopfnoten auf dem
auftrag.
Zeugnis verzichten.
Pro
Beim sächsischen Bildungskongreß am 23. Januar 1999 in
Dresden ist u.a. die Bedeutung der Anerkennungskultur
herausgearbeitet worden. Dazu gehört der Dank für das
Engagement der Lehrer genauso wie die Würdigung und
Einschätzung der Schülerpersönlichkeit. Mir sagen Schüler, die Fachnote soll lediglich meine fachliche Leistung widerspiegeln. Das Einbeziehen von Mitarbeit, Fleiß und Ordnung verfälsche meine Fachnote. Oder anders von Schülern gesagt: Wenn sich Fleiß lohnt, und ich dafür noch eine
gute Note auf dem Zeugnis stehen haben kann, dann stren-
Die klassischen und differenzierteren Kopfnoten für Betragen, Ordnung, Mitarbeit, Fleiß werden auch mit neuen Inhalten untersetzt sein. Beispielsweise soll bei der Einschätzung des Schüler-Betragens die Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Fairneß, Rücksichtnahme und Toleranz, der partnerschaftliche Umgang, das Arbeitsverhalten in der Gruppe, das soziale Verhalten in der Klassen- und Schulgemeinschaft und die angemessene Lösung von Konflikten
bewertet werden.
Forschung & Lehre
6/99
299
Pro
& Contra
Wettbewerb
der Schule ?
Der staatliche Bildungsauftrag umfaßt mehr als die bloße Vermittlung von Wissen
und Kenntnissen. Bildung
zielt auf den ganzen Menschen - deshalb sind Erziehung
und Persönlichkeitsförderung wichtige Aufgaben unserer
Bildungseinrichtungen. Die Schule solle auch „Herz und
Charakter“ bilden, heißt es in der Bayerischen Verfassung, und trotz der etwas verstaubt klingenden Formulierung
ist es nach wie vor wichtig, diesen ganzheitlichen Bildungsauftrag immer im
Auge zu haben.
Contra
Ich bezweifle aber, daß die bloße Ausweitung von „Kopfnoten“, wie sie der
sächsische Kultusminister angekündigt
hat, diesem Anliegen in irgendeiner
Weise dient.
ven Beobachtungen enthalten. Es wäre absurd, einerseits eine Ausweitung von sog. Kopfnoten zu fordern
und andererseits ganze Jahrgangsstufen - dazu zählt im
Übrigen auch die gesamte Oberstufe - von diesen Regelungen auszunehmen.
Wenig überzeugend ist auch die Behauptung, durch
„Kopfnoten“ erhielten die Eltern ein
„frühzeitiges Warnsignal bei möglichen Fehlentwicklungen ihres Kindes“ (Dr. Rößler in der „Welt“ vom 1.
März 99). Kopfnoten im Zeugnis am
Ende eines Schuljahres sind weder ein
frühzeitiges noch ein differenziertes
Signal für die Erziehungsarbeit der
Eltern. Eine Ausweitung der Kopfnoten als Chance zu einer „vielschichtigen Beurteilung“ zu verkaufen, zeugt
daher nicht gerade von großer Praxisnähe desjenigen, der diese Forderung
Rainer Rupp,
erhebt.
Schon der Wortbestandteil „Noten“
Vorsitzender des Bayeristört mich hier. Während der Philoloschen Philologenverbandes
genverband bei der Bewertung der fachNein - nicht mehr „Kopfnoten“ sollichen Leistungen wegen deren Verlen es sein - dafür aber sollten pergleichbarkeit ein eindeutiger Befürworsönlichkeitsbezogene Verbalbemerter von Ziffernnoten ist, halten wir im Sinne einer diffe- kungen umfassend in allen Jahrgangsstufen vergeben
renzierten und individuellen Beurteilung bei persön- werden können - sie sollten ehrlicher sein! Vielfach täulichkeitsbezogenen Wertungen wie „Verhalten“ und „Mit- schen die heute verwendeten Formulierungen wie „anarbeit“ ausformulierte Verbalbeurteilungen für besser. Mit gemessenes Verhalten“ oder „zufriedenstellende Mitardürren Noten - womöglich von 1 bis 6 - ist das nicht zu beit“ positive Urteile vor, obgleich sie auf der Wertungsschaffen.
skala an unterer Stelle stehen und besagen, daß das Verhalten des öfteren zu beanstanden war und die MitarMeines Erachtens ist darüber hinaus eine Ausweitung die- beit besser sein könnte. Mehr Ehrlichkeit könnte da nicht
ser sog. Kopfnoten nicht notwendig. Die bereits bislang schaden!
vergebenen Bemerkungen für „Verhalten“ und „Mitarbeit“
reichen dazu völlig aus. Wenn man es genau betrachtet, Die bisherigen Möglichkeiten, Verhaltensmerkmale von
ist „Ordnung“ im umfassenderen Begriff „Verhalten“ und Schülern zu bewerten, reichen völlig aus, wenn sie kon„Fleiß“ im weiter gefaßten und daher treffenderen Begriff sequent angewandt werden. Bereits heute kann die
„Mitarbeit“ bereits enthalten.
schriftliche Arbeit oder Klausur eines Schülers in der
Notenstufung abgewertet werden, wenn sie „unordentNicht daß wir zu wenig „Kopfnoten“ vergeben können ist lich“ ist, d.h. in ihr in grober Weise gegen die üblichen
unser Problem, sondern daß - und soviel ich weiß, ist Anforderungen hinsichtlich der äußeren Form verstodies in fast allen Bundesländern so - für bestimmte ßen wird.
Jahrgangsstufen negative Bewertungen für „Verhalten“ und
„Mitarbeit“ nicht zulässig sind. So ist es derzeit ausdrück- Die Forderung nach der Ausweitung von Kopfnoten ist
lich untersagt, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 am Gym- populistisch. Sie erweckt den Eindruck, als würde alnasium Bemerkungen zu vergeben, die den Übertritt ins lein dadurch schon mehr „Zucht und Ordnung“ an unBerufsleben erschweren könnten. Diese Regelungen wur- seren Schulen einkehren. Auch wenn sich in Umfragen
den analog zu den Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in dies 75 Prozent der Bevölkerung vielleicht erhoffen
der Wirtschaft vorgenommen, die ebenfalls keine negati- mögen - es stimmt nicht!
Forschung & Lehre
6/99
300
Hochschulpolitik
Wettbewerb
aktuell
CHRISTOPH SCHNITTLER
Aufbruch zu neuen Ufern?
Ziele, Probleme und Gestaltung der BA- und Master- Studiengänge
D
Christoph Schnittler, Dr. rer.
nat., Univ.-Professor, Physik,
Technische Universität
Ilmenau, Mitglied im
Präsidium des Deutschen
Hochschulverbandes
ie Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland schreitet voran. Die Ziele
sind aber noch immer unklar und die damit zusammenhängenden Probleme nicht gelöst.
neuen Studiengänge: Studiendauer, Zugangsvoraussetzungen,
Bezeichnung der Abschlüsse und anderes.
Neue Grade braucht das Land?
Niemand kann behaupten, es gäbe im deutschen Bildungswesen nicht ausreichend Probleme. Daß wir seit geraumer Zeit ausgerechnet die Einführung von Bachelor- und
Mastergraden an unseren Hochschulen besonders intensiv diskutieren, liegt wohl daran, daß Politiker aus unterschiedlichsten Parteien dies vehement fordern. Primat der Politik, so
nennt man das wohl; und wir Deutschen versuchen immer,
das beste daraus zu machen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen mittlerweile fest: Das neue Hochschulrahmengesetz bestimmt in § 19
die Möglichkeit der Einführung von Bachelor (BA)- und Master (MA)-Studiengängen, wobei der BA-Abschluß vom Gesetzgeber als „berufsqualifizierend“ vorgegeben worden ist. Alle
Bundesländer haben dies in neuen Landeshochschulgesetzen
aufgegriffen oder sind noch dabei, das zu tun. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat auf ihrem 183. Plenum am
10. November 1997 ausführlich und positiv dazu Stellung genommen. Das Echo in den verschiedensten Verbänden und
Gremien der Bildung und der Wirtschaft ist geteilt, teils sogar
widersprüchlich, und soll hier nicht analysiert werden. Die
Universitäten zeigen sich offen, aber zurückhaltend.
Inzwischen hat die Kultusministerkonferenz (KMK)
Rahmenbedingungen für BA- und MA-Studiengänge festgelegt. Auf ihrer 283. Plenarsitzung am 23. Oktober 1998 weist
sie auf offene Fragen hin, insbesondere auf fehlende Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge. Schon im Gefolge ihrer
284. Plenartagung am 3. Dezember 1998 wird ein länderübergreifender Akkreditierungsrat probeweise auf drei Jahre eingerichtet, der bei der HRK angesiedelt ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die mit der Akkreditierung der BA- und MAStudiengänge beauftragten Agenturen ihrerseits zu akkreditieren. Bezahlen allerdings müssen die beantragenden Hochschulen. Und schließlich beschließt die KMK auf ihrer 285.
Plenarsitzung am 4./5. März 1999 Strukturvorgaben für die
Nun also auf zu neuen Ufern und rasch auf den längst
fahrenden Zug aufgesprungen – neue Grade braucht das Land!
Braucht es sie wirklich, und warum eigentlich?
Der Weg ist klar, das Ziel umstritten
Welche Ziele mit den BA- und MA-Studiengängen erreicht werden sollen und welche damit überhaupt erreicht
werden können, das freilich ist bisher noch wenig klar. Drei
Schlagworte sind es wohl, die die Zielfunktionen grob umreißen: Internationalisierung des Studiums, Verkürzung der Studienzeit und Flexibilisierung des Studiums.
Die Internationalisierung des Studiums ist sicher ein
wichtiger Aspekt. In welchem Umfange allerdings studienorganisatorische Maßnahmen hierzu überhaupt beitragen
können, ist eine andere Frage. Gewiß, die meisten Länder dieser Erde lehnen sich in ihrem Hochschulsystem mehr oder
weniger an das angelsächsische an. Damit sind natürlich BAund MA-Grade weltweit am häufigsten und am bekanntesten.
Ihre Qualität allerdings variiert mit großer Bandbreite je nach
Land, Universität und Fach. Das deutsche Diplom charakterisiert viel eindeutiger, was ein Absolvent kann und was er wert
ist; und es ist im Ausland längst nicht so unbekannt, wie oft
behauptet wird. Außerdem, warum können deutsche Universitäten nicht mit dem Diplom oder dem Magister zugleich den
Masterabschluß vergeben? Vom Niveau der Ausbildung her
dürfte das im allgemeinen durchaus berechtigt sein.
Internationalisierung des Studiums bedeutet vor allem,
daß ausländische Studierende an unsere Hochschulen kommen und umgekehrt deutsche Studierende zumindest einen
Teil ihres Studiums an ausländischen Universitäten absolvieren. Hierzu muß man während des Studiums günstige Einstiegsmöglichkeiten haben, und hierzu müssen Studieninhalte
vergleichbar sein. BA- und MA-Studiengänge können durch-
Forschung & Lehre
6/99
301
Wettbewerb
Hochschulpolitik
aktuell
aus dazu beitragen. Aber viel wichtiger ist hierfür eine durchgehende Modularisierung der Studiengänge in Verbindung mit
einem Leistungspunktsystem (Credit Points). Genau das fordert zu Recht die KMK für die Genehmigung neuer BA- und
MA-Studiengänge. Mit den Abschlüssen aber hat das zunächst
noch wenig zu tun.
Schließlich wird immer wieder die zu geringe Zahl ausländischer Studierender an deutschen Universitäten beklagt
und die Einführung von BA-/MA-Studiengängen als Abhilfe
empfohlen. Diese Klage ist zunächst einmal nicht zutreffend.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (F & L 10/98,
S. 508) steigt die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland seit vielen Jahren ständig an. Richtig ist wohl, daß aus
Gebieten mit hoher wirtschaftlicher Dynamik zu wenig Studierende nach Deutschland kommen. Das freilich ist, neben
der zunehmenden Dominanz des Englischen als Wissenschaftssprache, den zahlreichen negativen Begleiterscheinungen der
deutschen Massenuniversität geschuldet. Mit der Einführung
neuer Grade kann dem nicht abgeholfen werden.
in fünf oder sechs Jahren, überhaupt aussehen wird. Ihren Bedürfnissen kommt natürlich ein BA-Abschluß nach sechs oder
sieben Semestern entgegen. Freilich, inwieweit dieser wirklich berufsqualifizierend ist, muß sich erst noch auf dem Arbeitsmarkt herausstellen. Die Aussagen der Wirtschaft wie der
öffentlichen Hand hierzu sind sehr zurückhaltend. Am ehesten ist zu erwarten, daß in Wirtschaftszweigen mit einem wenig
differenzierten Berufsfeld Arbeitsmöglichkeiten für Bachelors
zu finden sind. In jedem Falle sollten aber die Hochschulen
der vom Gesetzgeber erhobenen Forderung, daß der Bachelor
berufsqualifizierend sein soll, nach Möglichkeit gerecht werden – vor allem im Interesse der Absolventen. Und ganz sicher ist der BA-Abschluß besser als ein Vordiplom, das im
Grunde nicht mehr als eine Berechtigung zur Fortsetzung des
Studiums darstellt. Allerdings, eine eher praxisorientierte Ausbildung des Bachelor kann für eine Universität nicht die richtige Orientierung sein. Denn wenn man lediglich mehr praxisorientierte Absolventen haben will, so ist es doch wohl einfacher, die Studienplätze an Fachhochschulen zu vermehren.
Durch die Einführung von BA-Abschlüssen versprechen
sich Politik und Wirtschaft auch eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer. Hier wird ein ernstes Problem mit
untauglichen Mitteln angegangen. Die Hoffnung, daß mehr
Studierende als bisher vorzeitig die Hochschulen, nunmehr
immerhin als Bachelor, verlassen, ist trügerisch. Das Problem
der langen Studienzeiten ist weitaus komplexer. Es beginnt
mit dem relativ späten Einschulungsalter und dem 13. Schuljahr, dessen Abschaffung längst überfällig ist. Und es setzt sich
fort mit ungünstigen Betreuungsrelationen, fehlenden Praktikums- und Seminarplätzen, mit einer unzureichenden Leistungsorientierung vieler Gymnasiasten und Studierenden und
anderen Defiziten. Freilich, dieses Problem muß endlich in
Deutschland entschlossen angepackt werden, wenn wir im
internationalen Wettbewerb bestehen wollen. BA-/MA-Studiengänge sind dabei höchstens ein Aspekt unter vielen anderen.
Flexibilität im Studium
Die meisten Fachleute halten in der Tat den Beitrag
der BA- und MA-Studiengänge zur Internationalisierung des
Studiums und zur Verkürzung der Studienzeiten eher für gering. Als wesentliches Anliegen bleibt also die Flexibilisierung
des Studiums, wobei auch dieser Punkt umstritten ist. Eben
dies sollte jedoch das wesentliche Ziel bei der Einführung der
neuen Studiengänge, insbesondere des Bachelors, sein.
Ausgangspunkt für diese Überlegung ist das rasante
Tempo, in dem sich gegenwärtig der Arbeitsmarkt verändert.
Wenn es ein originäres Anliegen der Hochschulen ist, ihren
Absolventen gute Chancen auf diesem variablen Arbeitsmarkt
zu sichern, so müssen starre zeitliche und fachliche Begrenzungen im Studium abgebaut werden. Mit anderen Worten,
die notwendig zu erreichende Flexibilität des Studiums ist
durch die bereits entstandenen Anforderungen an die Flexibilität der Erwerbstätigen schon weitgehend vorgegeben.
Viele junge Menschen können sich heute nur schwer
für ein Studium mit einer neun- oder zehnsemestrigen Regelstudienzeit entscheiden, weil einfach nicht vorherzusehen ist,
wie der Arbeitsmarkt zur Zeit ihres Studienabschlusses, also
Die Zahl der Studierenden, die mit einem BA-Abschluß
zunächst in die Praxis gehen, wird in Zukunft anwachsen. Die
Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Vielen wird
dieser Weg schon deshalb erstrebenswert erscheinen, weil sie
sich erst einmal in ihrem Berufsfeld umsehen möchten. Und
nicht wenige von ihnen werden später zur Hochschule zurückkehren, um auch noch den Master- bzw. Diplomgrad zu
erwerben oder um ein speziell für ihre berufliche Entwicklung
erforderliches Zusatzstudium zu absolvieren. Andere wollen
die Hochschule aus finanziellen oder familiären Gründen eher
verlassen – dann aber natürlich viel lieber mit einem ausgewiesenen Abschluß. Und wieder andere werden in den ersten
Semestern feststellen, daß sie durch ein Diplom- oder Magisterstudium überfordert sind. Ihnen ist zu empfehlen, den BAGrad zu erwerben. Studienabbrecher sind sie deshalb keineswegs; die wird es außerdem noch geben, aber vielleicht in geringerer Zahl.
Die Hochschulen sollten also BA-Studiengänge vor allem als eine Möglichkeit ansehen, ihr Studienangebot zu
flexibilisieren. Weitere Veränderungen wie Teilzeitstudien und
spezifische Weiterbildungsangebote in unterschiedlichen Organisationsformen werden hierzu nötig sein.
Forschung & Lehre
6/99
302
Wettbewerb
Hochschulpolitik
aktuell
Problemlösungen unklar
Völlig unklar ist bisher, wie sich die BA-Abschlüsse der
Fachhochschulen und der Universitäten unterscheiden und
sinnvoll einordnen lassen. Grundlegend hierfür ist die Frage,
ob die Aufgabenteilung zwischen Fachhochschulen und Universitäten beibehalten werden soll. Das kann man natürlich
in Frage stellen, aber man würde damit einen sichtbaren Vorzug des deutschen Hochschulsystems ohne Not aufgeben. Leider sind die Äußerungen aus dem politischen Raum hierzu oft
unklar und halbherzig. Geht man aber von dieser vernünftigen Aufgabenteilung aus, so muß auch der BA-Abschluß an
Universitäten notwendig „eine Ausbildung durch Wissenschaft
gewährleisten und universitären Ansprüchen genügen“, wie
es in einer gemeinsamen Erklärung der Fakultätentage und
des Deutschen Hochschulverbandes vom 2. Dezember 1998
heißt (F & L 1/99, S. 29). Dies kann man durch eine geeignete
Bezeichnung der BA- und MA-Grade und gegebenenfalls durch
ein „diploma supplement“ ausdrücken, so wie es die KMK in
ihrer 285. Plenarsitzung vorgesehen hat. Im Widerspruch dazu
steht freilich die dort ebenfalls getroffene Festlegung: „Der
Master-Abschluß einer Universität oder einer Fachhochschule berechtigt grundsätzlich zur Promotion.“ Die Universitäten
wollen durchaus wissenschaftlich befähigten FH-Absolventen
die Möglichkeit einer Promotion geben. Dazu ist jedoch der
Nachweis einer Eignung notwendig, wie das bisher für Inhaber des FH-Diploms geregelt ist. Das muß natürlich ebenso
auch für einen FH-Master gelten, übrigens in Übereinstimmung mit der HRK (183. Plenum am 10. November 1997).
Der Master-Abschluß einer Fachhochschule kann deshalb
nicht ein grundsätzliches Recht auf Promotion begründen.
Geklärt werden muß auch das Verhältnis der BA-/MAund der traditionellen Studiengänge zueinander. Die politischen Vorgaben schienen bisher eher darauf hinauszulaufen,
daß – nach einer Erprobungsphase – in einem Fach entweder
nur ein Diplom- bzw. Magisterstudiengang oder aber ein
BA-/MA-Studiengang angeboten werden darf. Hierzu macht
das 285. Plenum der KMK die weichere Aussage, daß Übergänge zwischen den herkömmlichen Studiengängen und den
neuen möglich sind. In der Tat sollte ein BA-Abschluß grundsätzlich auch zur sofortigen oder späteren Fortsetzung des Studiums bis zum Diplom berechtigen. Denn wenn die Flexibilisierung des Studiums als wesentliches Ziel angesehen wird, so
ist die Einführung von BA-Studiengängen die entscheidende
Innovation. Die Abschlüsse Magister und Master sind schon
vom Wort her ähnlich, und der Unterschied zwischen Diplom
und Master kann leicht fachrichtungsspezifisch ausgestaltet
werden. Unvernünftig und wider langjährige Tradition wäre
es indes, das bewährte universitäre Diplom zugunsten des
Masters schleichend abzuschaffen; denn für die Absolventen
ist es gerade der Ausweis dafür, an einer Stelle ihres Faches in
die Tiefe gedrungen und damit Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit erworben zu haben.
Modell hierfür ist an der Technischen Universität Ilmenau in
Diskussionen mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs sowie
innerhalb der Arbeitsgruppe „Universitätsentwicklung“ (Leitung: Univ.-Prof. Dr. D. Schipanski und Univ.-Prof. Dr. H.
Kern) entstanden.
Hiernach ist die erste Phase das Grundstudium, das
nunmehr auf drei Semester verkürzt wird. Damit kann es völlig unabhängig von der geplanten Weiterführung des Studiums einheitlich ausgestaltet werden. Das Vordiplom in der
bisherigen Form entfällt. Es wird ersetzt durch ein System von
studienbegleitenden Leistungskontrollen und von Prüfungen
in Schwerpunktfächern, das z. B. als Kandidatenexamen bezeichnet werden kann. Auf Grundlage der erzielten Ergebnisse sollten die Studierenden beraten werden, ob bzw. auf welchem Wege sie ihr Studium mit guten Erfolgsaussichten fortsetzen können. Als Ziel kommt in der Regel der Erwerb des
BA-Grades allein bzw. in Verbindung mit dem Master oder
dem Diplom in Frage. Der direkte Weg zum Diplom ohne BAAbschluß sollte besonders leistungsstarken Studierenden vorbehalten bleiben und womöglich zur Verkürzung ihres Studiums führen. Die zweite Phase ist in der Regel das
Bachelorstudium. Es umfaßt gewöhnlich drei Studiensemester,
die durchaus abweichend vom direkten Weg zum Diplom gestaltet werden sollen. Dabei kommt es darauf an, eine wenn
auch im Vergleich zum Vordiplom eingeschränkte Berufsfähigkeit zu erreichen. Dies ist fachrichtungsspezifisch zu betrachten, wobei aber generell gute Fertigkeiten in der Computernutzung und in der Programmierung als wesentlich anzusehen sind. Das Bachelorstudium endet mit einer Abschlußarbeit, die zum Ende des sechsten oder auch im siebten
Semester angefertigt werden soll. Zusammen mit erfolgreich
bestandenen Prüfungen in ausgewählten Fächern, berechtigt
sie zum Erwerb des BA-Grades. Die dritte und letzte Phase
des Studiums, die nochmals drei bis vier Semester dauern soll,
führt schließlich zum Master oder zum Diplom. Sie dient dazu,
spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Fachdisziplin zu erwerben und an einer Stelle tiefer in das Studienfach einzudringen, um wissenschaftliches Arbeiten zu erlernen. Hierzu soll in jedem Falle eine Abschlußarbeit gefordert werden, die Master- bzw. Diplomarbeit. Master- und
Diplomabschluß sollten sich vor allem durch Dauer und fachliche Tiefe dieser Arbeit voneinander unterscheiden.
Die universitäre Ausbildung soll in allen drei Phasen
theoretisch fundiert erfolgen, sich am neuesten Stand des Fachgebietes ausrichten und in ausreichendem Maße interdisziplinäre Elemente enthalten. Mit anderen Worten, Humboldts
Prinzip der Einheit von Lehre und Forschung sollte immer
ein Leitbild universitärer Ausbildung bleiben, unabhängig vom
angestrebten akademischen Abschluß. Daß sich dieses Leitbild unter den Umständen und Erfordernissen unserer Zeit
nicht lupenrein realisieren läßt, kann als Gegenargument nicht
gelten; denn auch zu Humboldts Zeiten war das so viel anders nicht.
❑
Anschrift des Autors
Dreigliedriges Studium
Die Regelstudienzeit für naturwissenschaftliche, technische und viele mit ihnen verwandte universitäre Studiengänge beträgt gewöhnlich neun oder zehn Semester. Sie kann,
insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Flexibilisierung des
Studiums, mit Vorteil in drei Phasen gegliedert werden. Ein
Schleusinger Str. 168
98714 Stützerbach
Forschung & Lehre
6/99
303
Hochschulpolitik
Wettbewerb
aktuell
HENNING TÜFFERS
Rentenüberleitung teilweise
verfassungswidrig
Die Rentenurteile des Bundesverfassungsgerichts
D
as Bundesverfassungsgericht hat am 28.
April 1999 seine von vielen Rentenempfängern in den
neuen Ländern seit Jahren mit Spannung erwartete
Entscheidung verkündet. Die Überleitung der in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenansprüche verstößt
nach Auffassung des Gerichts zum Teil gegen das
Grundgesetz.
Ausgangslage
In der DDR bestand neben der Sozialpflichtversicherung für bestimmte Gruppen ein breitgefächertes Zusatzund Sonderversorgungssystem. Diese Versorgungssysteme sollten den Berechtigten eine über die Leistungen der Sozialpflichtversicherung hinausgehende Versorgung im Alter sichern. Eines der Versorgungssysteme war die „Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen“ (AVI), die 1951
eingeführt wurde. Zugang zu dieser Altersversorgung hatten
die Hochschullehrer und hauptamtlich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter an Universitäten und
Hochschulen. Weitere Zusatzversorgungssysteme bestanden
beispielsweise für die Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften, für die sogenannte technische Intelligenz und für Mediziner.
Anläßlich der Wiederherstellung der Deutschen Einheit wurde im Einigungsvertrag vereinbart, nicht nur die
Pflichtversicherungsansprüche, sondern auch die Ansprüche
und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zu
überführen. Für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Beitritts
der DDR, am 3. Oktober 1990, bereits als Rentner Ansprüche
auf Versorgungsleistungen hatten, sah der Einigungsvertrag die
Garantie eines bestimmten Zahlbetrages vor. Diese Rentner
sollten weiterhin den Rentenbetrag erhalten, der ihnen im Juli
1990 gezahlt worden war. Eine entsprechende Garantie wurde auch für die Personen festgelegt, die in der Zeit vom 4.
Oktober 1990 bis 30. Juli 1995 Rentenempfänger wurden. Im
Zuge der Rentenüberleitung wurde der garantierte Zahlbetrag
durch § 10 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) ab dem 1. August 1991 begrenzt: Der Höchstbetrag lag für Angehörige der AVI zunächst
bei 2.010 DM monatlich und wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts 1993, mit Rückwirkung zum
1. August 1991, auf 2.700 DM monatlich erhöht. Der Zahl-
Henning Tüffers,
Rechtsanwalt,
Rechtsreferent im
Deutschen
Hochschulverband
betrag nahm nicht an den regelmäßigen Rentenerhöhungen
teil, die Zahlbetragsbegrenzung wurde als vorläufig bezeichnet. Sie war insofern vorläufig, als der Höchstbetrag nur so
lange gezahlt wurde, bis der aufgrund der Überführung in die
gesetzliche Rentenversicherung errechnete Rentenanspruch,
der im Gegensatz zu dem garantierten Zahlbetrag an den Rentenerhöhungen teilnimmt, dieselbe Höhe erreichte. Danach
war der Höchstbetrag nicht mehr maßgeblich und wurde durch
die gesetzliche Rente ersetzt.
Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 hat das Bundesverfassungsgericht die Rentenüberleitung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Zwei der Urteile befassen sich mit der
Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus sogenannten staats- und systemnahen Versorgungssystemen, auf
die hier nicht näher eingegangen werden soll. Zu diesen
Versorgungssystemen zählte, um dies ausdrücklich zu betonen, die AVI nicht.
Langfristig der wichtigste Punkt der Urteile dürfte aber
darin zu sehen sein, daß die sog. Systementscheidung nicht
verfassungswidrig ist. Darunter ist die Überführung der in der
DDR erworbenen Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung der
Bundesrepublik zu verstehen. Der Gesetzgeber des Einigungsvertrages hatte sich für diese Überführung in die Sozialversicherung anstelle der Beibehaltung der Versorgungssysteme oder
auch deren Überführung in die Beamtenversorgung entschieden.
Systementscheidung
In seinem Leiturteil (- 1 BvL 32/95 - und - 1 BvR 2105/
95 -) kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis,
daß die „Systementscheidung“ verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden sei. Obwohl die im Zuge der Rentenüberleitung
eingeführte Beitragsbemessungsgrenze hohe Arbeitsverdienste
bei der Rentenfestsetzung teilweise unberücksichtigt lasse und
Forschung & Lehre
6/99
304
Wettbewerb
Hochschulpolitik
aktuell
das Sicherungsniveau durch die Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung abgesenkt werde, sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen, das Altersversorgungssystem
der DDR in der vorgefundenen Form beizubehalten. Er sei
nicht gehindert gewesen, dieses System in einer ihm geeignet
erscheinenden Form in das Rentenversicherungssystem der
Bundesrepublik Deutschland einzugliedern. Die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung insgesamt habe erhalten bleiben müssen. Daher habe die Beitragsbemessungsgrenze auf
die überführten Leistungen ausgedehnt werden müssen. Auf
sie habe nicht verzichtet werden können, ohne das Rentensystem zu sprengen. Der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich
nicht verpflichtet gewesen, die Berechtigten aus Versorgungssystemen der DDR so zu behandeln, als hätten sie ihre
Erwerbsbiographie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt. Von dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts
ausgehend, war der Gesetzgeber nicht verpflichtet, Hochschullehrern aus der ehemaligen DDR eine Alterssicherung zu gewährleisten, die der ihrer, in aller Regel verbeamteten Kollegen in den alten Bundesländern entspricht.
Eigentumsgarantie
Die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sind
jedoch nicht schutzlos. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts genießen sie, soweit sie im Einigungsvertrag nach
dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen
Rechtsordnung anerkannt worden sind, den Eigentumsschutz
des Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Artikel
14 GG entfaltet seine Schutzwirkung zwar nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes, der sich vor der Vereinigung der
beiden deutschen Staaten nicht auf das Gebiet der DDR erstreckt habe. Das Grundgesetz sei mit dem Beitritt auch nicht
rückwirkend in Kraft getreten. Mit dem Beitritt und der Aner-
kennung durch den Einigungsvertrag seien die Rentenansprüche und -anwartschaften aber in den Schutzbereich des Grundrechts des Artikels 14 Abs. 1 GG gelangt. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz komme ihnen in der Form zu, die
sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrages erhalten
hätten.
Dynamisierung
Das Bundesverfassungsgericht sieht die den in der DDR
erworbenen Rentenansprüchen und -anwartschaften zuerkannte geschützte Eigentumsposition dadurch verletzt, daß die
durch den Einigungsvertrag garantierten Zahlbeträge nicht an
der Erhöhung der Sozialversicherungsrenten, also an deren
Dynamisierung, teilhaben. Dies entspräche nicht den Intentionen des Einigungsvertrages, da
die garantierte Weiterzahlung des
für Juli 1990 geltenden Betrages
lediglich als Übergangsmaßnahme
bis zur endgültigen Eingliederung
in die gesetzliche Rentenversicherung habe dienen sollen. Nach einer Übergangszeit, die mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1. Januar 1992 geendet habe, hätten
auch die durch den Einigungsvertrag garantierten Rentenbeträge
erhöht werden müssen. Seit diesem Zeitpunkt, dem Zeitpunkt der
Überführung aller Renten in die
gesetzliche Rentenversicherung,
sei es für die Empfänger von Zahlbetragsrenten nicht mehr hinnehmbar gewesen, von Rentenerhöhungen ausgeschlossen zu bleiben. Andernfalls kämen die Betroffenen nicht in den Genuß
zweier, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, grundlegender Charakteristika der Rentenversicherung: Zum einen wäre
nicht gewährleistet, daß die durch
Lebensleistung erreichte relative
Position innerhalb der jeweiligen Rentnergeneration nach Eintritt des Versicherungsfalles erhalten bleibe; zum anderen
wären diese Personen auf Dauer von der Dynamisierung ausgeschlossen, die seit 1957 zu den Wesensmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung gehöre. Ein über den 31. Dezember 1991 hinausgehender Ausschluß von der Rentendynamisierung beseitige die relative versorgungsrechtliche
Position der Empfänger von Zahlbetragsrenten aus Zusatzund Sonderversorgungssystemen. Der Wert ihrer Ansprüche
verringere sich nämlich stetig. Dies sei verfassungswidrig, lasse sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts aber
durch verfassungskonforme Auslegung vermeiden. Die Verschlechterung durch die Absenkung des Sicherungsniveaus auf
das der gesetzlichen Rentenversicherung und die Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze lasse sich durch die regelmäßige Erhöhung der Zahlbetragsrente ausgleichen. Der garantierte Zahlbetrag sei daher ab dem 1. Januar 1992 an die
Lohn- und Einkommensentwicklung anzupassen.
Forschung & Lehre
6/99
305
Wettbewerb
Hochschulpolitik
aktuell
Kappungsgrenze
Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG über die
vorläufige Zahlbetragsbegrenzung, die Begrenzung des Rentenzahlbetrages auf 2.700 DM, verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1
GG und ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Die Begrenzung des garantierten Gesamtzahlbetrages aus Renten der Rentenversicherung und Leistungen
bestimmter Zusatzversorgungssysteme für Rentenbezugszeiten
ab 1. August 1991 auf diesen Höchstbetrag stelle einen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte
Eigentumsposition dar. Zwar erfasse dieser Schutz in Einzelfällen Leistungen bis zum Mehrfachen der (gesetzlichen)
Höchstrente, dies habe der Gesetzgeber des Einigungsvertrages aber in Kauf genommen. Der Einigungsvertragsgesetzgeber
habe die Zahlbetragsrenten, auch die Leistungen der AVI,
ausdrücklich von dem Vorbehalt ausgenommen, daß überhöhte
Leistungen abzubauen seien. Ein solcher Vorbehalt gelte nur
für die staats- und systemnahen
Versorgungsleistungen. Der
hierdurch geschaffene Vertrauensschutz habe ohne Hinzutreten neuer Umstände oder Erkenntnisse, die eine andere
Sicht des Gesetzgebers sachlich
rechtfertigen könnten, nicht beseitigt werden können. Allein
der Hinweis, daß er (der Vertrauensschutz) politisch nicht
hinnehmbar sei, reiche jedenfalls nicht aus. Auch seien andere Gründe, die die Begrenzung des Zahlbetrages rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich.
§ 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG
verstoße in einem Maße gegen
Artikel 14 GG, daß allein die
Nichtigerklärung der Vorschrift
in Betracht komme. Die finanziellen Auswirkungen, so das
Bundesverfassungsgericht,
könnten ein Absehen von der
Nichtigerklärung nicht rechtfertigen.
Beschränkung der
Entscheidung
die Wirkung seiner Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken, hat aber gleichzeitig auch
betont, daß der Gesetzgeber hierzu von Verfassungs wegen
nicht verpflichtet sei.
Keine Auswirkungen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im übrigen für diejenigen Rentner haben, die nicht bereits am 3. Oktober 1990 Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen bezogen haben oder zumindest in der Zeit vom 4. Oktober 1990 bis 30. Juni 1995
leistungsberechtigt geworden sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Ungleichbehandlung und damit keinen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG darin, daß die begünstigende
Wirkung der Zahlbetragsgarantie nach dem Einigungsvertrag
auf Bestandsrentner und Rentenzugänge bis zum 30. Juni 1995
begrenzt wurde. Der Gesetzgeber sei innerhalb seiner
Gestaltungsbefugnis geblieben, daß er nur Rentnern und Angehörigen rentennaher Jahrgänge durch den Einigungsvertrag
den Zahlbetrag garantiert habe. Die Ungleichbehandlung der-
In der Universitätsbibliothek
Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmt, daß
bestandskräftige Rentenbescheide von seiner Entscheidung für
die Zeit vor deren Bekanntgabe, das heißt vor dem 28. April
1999, unberührt bleiben. Für die Vergangenheit profitieren
daher nur die Empfänger von Zahlbetragsrenten von der Entscheidung, über deren Widersprüche und Klagen gegen Rentenbescheide noch nicht abschließend entschieden worden ist.
Seit dem 28. April 1999 ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich aller Renten, die die Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrages für sich in Anspruch nehmen,
sowohl in bezug auf die Dynamisierung als auch im Hinblick
auf den Wegfall der Kappungsgrenze zu berücksichtigen. Das
Bundesverfassungsgericht hat es dem Gesetzgeber überlassen,
Foto: Ausserhofer
jenigen, die weiterhin erwerbsfähig seien und daher ihre
Versicherungsbiographie noch günstig beeinflussen könnten,
sei kein verfassungsrechtlich relevanter Verstoß.
Rentenberechnung
In einem weiteren Urteil (- 1 BvR 1926/96 - und - 1
BvR 485/97 -) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt,
daß § 307 b Abs. 1 SGB VI mit dem Grundgesetz unvereinbar
sei. Nach dieser Vorschrift werden bei der Überleitung von
Renten aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die be-
Forschung & Lehre
6/99
306
Hochschulpolitik
Wettbewerb
aktuell
reits am 31. Dezember 1991 gezahlt worden sind, in die gesetzliche Rentenversicherung die während der gesamten
Versicherungszeit bezogenen tatsächlichen Arbeitsentgelte
oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Bei den übrigen
Bestandsrentnern, die keinem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem angehört haben, wird hingegen der monatli-
Forderung, die rentenrechtliche Situation der Rentenempfänger zum Zeitpunkt des Beitritts und der rentennahen Jahrgänge zu korrigieren, in hohem Maße Rechnung getragen. Es wäre
wünschenswert gewesen, daß das Bundesverfassungsgericht
die Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrages über den 30.
Juni 1995 hinaus ausdehnt. So bleiben diejenigen, die erst nach
dem 30. Juni 1995 leistungsberechtigt geworden sind
oder noch werden, von dem Anwendungsbereich der
begrüßenswerten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgenommen. Hierdurch tritt eine, vom
Bundesverfassungsgericht jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig erachtete „Stichtagsungerechtigkeit“ ein: Ein einziger Tag früheren oder
späteren Rentenzugangs kann die Höhe der Rente in
erheblichem Maße beeinflussen. Es darf nicht verkannt werden, daß dies von den Betroffenen, den Angehörigen der nicht rentennahen Jahrgänge, mit guten Gründen als ungerecht empfunden wird. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch der Auffassung, daß
diese Rentenempfänger selbst, wenn vielleicht auch
im Einzelfall nicht in allzu großem Umfang, ihre
Versicherungsbiographie durch ihre weitere Beschäftigung noch positiv beeinflussen und ggf. auch aufgrund ihrer Einkünfte Rücklagen für das Alter bilden
können.
Folgerungen
che Rentenbetrag in einem pauschalen Verfahren ermittelt.
Die Ermittlung ihrer Renten wird auf der Grundlage eines 20Jahres-Zeitraumes vorgenommen. Bei diesen Rentnern werden nur die letzten 20 Jahre des Arbeitslebens der Rentenberechnung zugrunde gelegt. Da auch in der DDR regelmäßig
gegen Ende des Erwerbslebens die höchsten Einkommen bezogen worden sind, auf die dann auf ein bestimmtes durchschnittliches Einkommen während des gesamten
Versicherungslebens geschlossen wird, werden die Angehörigen von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen insoweit
benachteiligt.
§ 307 b SGB VI betrifft nur die Neuberechnung der
Zusatz- und Sonderversorgungsrenten, die bereits am 31. Dezember 1991 gezahlt worden sind. Nur die Empfänger dieser
Renten werden Vorteile aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ableiten können. Dies ist jedoch nicht
unmittelbar möglich, da das Bundesverfassungsgericht die
Vorschrift nicht für nichtig, sondern lediglich für unvereinbar
mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hat. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2001 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Ausgenommen bleiben - für die Vergangenheit - bestandskräftige Entscheidungen, der Gesetzgeber könnte die neue Regelung jedoch auch auf bestandskräftige Bescheide ausdehnen. Ab dem Inkrafttreten der Neuregelung wird
diese für alle nach § 307 b SGB VI berechneten Renten gelten.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Rentenversicherungsträger, in aller Regel die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Zahlbetragsrenten ab 1. Januar 1992 zu
dynamisieren und die Zahlbeträge nicht auf 2.700 DM zu beschränken, von sich aus berücksichtigen werden. Die Betroffenen sollten dennoch erwägen, sich an ihren Versicherungsträger zu wenden mit der Bitte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Festsetzung der Rentenzahlung zu
berücksichtigen. Soweit noch Klagen bei den Sozialgerichten
anhängig sind, sollten diese darüber hinaus gebeten werden,
die BfA im Hinblick auf die Auswirkung der Verfassungsgerichtsentscheidungen in den anhängigen Verfahren zur Stellungnahme aufzufordern.
Was die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig
erklärte Berechnung der Bestandsrenten betrifft, sind diesbezügliche Anträge noch verfrüht. Hier bleibt abzuwarten, wie
der Gesetzgeber unter Beachtung der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Rentenberechnung neu regelt.
Im übrigen wird der Gesetzgeber aufzufordern sein,
außerhalb des Rentenrechts effektivere Möglichkeiten der
Wiedergutmachung von in der DDR erlittenem Unrecht zu
schaffen.
❑
Anschrift des Autors
Wertung
Rheinallee 18
53173 Bonn
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen die rentenrechtliche Situation der Hochschullehrer aus
den neuen Bundesländern erheblich verbessert. Es hat der auch
vom Deutschen Hochschulverband immer wieder erhobenen
Forschung & Lehre
6/99
307
Wettbewerb
Hochschulpolitik
aktuell
DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND
Zur Zukunft
der deutschen Universität
Die Universität gehört zu den erfolgreichsten Einrichtungen der in Europa gewachsenen Kultur. Als Stätte von Bildung und Wissenschaft, von Kunst und Kultur war sie in ihrer
über achthundert Jahre währenden Tradition der Ort für die
Gewinnung von Erkenntnissen und für die Pflege von Weisheit. Die im Zuge der internationalen Vernetzung fortschreitende Globalisierung stellt auch die Universität zum Ende dieses Jahrhunderts vor besondere Herausforderungen. Sie eröffnet den Universitäten im Austausch der wissenschaftlichen
Erkenntnisse neue Möglichkeiten und Chancen.
Die unter dem Vorwand der Globalisierung derzeit betriebene Ökonomisierung aller Lebensbereiche droht diese
Chancen allerdings zunichte zu machen. Wer die Universität
nur noch als einen Faktor im Wirtschaftsstandort Deutschland gelten läßt, verkennt ihren gesellschaftlichen und kulturellen Auftrag und ihre Eigenart. Er fügt damit nicht nur Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, sondern auch dem
geistigen Umfeld schweren Schaden zu, auf das gerade der
Wirtschaftsstandort Deutschland angewiesen ist. Nur der in
der Persönlichkeit gebildete unternehmerische Geist gewährleistet den Erfolg und die Anziehungskraft eines jeden
Wirtschaftsstandorts im internationalen Wettbewerb.
Um die Zukunft der Universität zu sichern, hält es der
Deutsche Hochschulverband für notwendig, in den folgenden
Grundsätzen an die unverzichtbaren Bestandteile der Universität zu erinnern. An der Beachtung und Förderung dieser
Grundsätze messen die deutschen Universitätslehrer den Erfolg oder Mißerfolg einer jeden Hochschulpolitik.
Geistige und
wissenschaftliche Begegnung
1. Die Universität ist ein wesentlicher Bestandteil der
Kultur eines Landes. Sie ist ein Forum geistiger und wissenschaftlicher Begegnung. Sie dient der Persönlichkeitsbildung
der Lernenden und Lehrenden durch Suche nach Wahrheit.
2. Die Universität ist ohne die Freiheit von Forschung
und Lehre nicht vorstellbar. Freiheit der Wissenschaft bedeutet Freiheit von politischer und gesellschaftlicher Fremdbestimmung. Sie muß deshalb vor Eingriffen von außen ebenso geschützt werden wie vor Mißbräuchen durch Mitglieder
der Universität. Die Freiheit des Geistes, die die Universität
zum Wohle der Gesellschaft zu fördern und zu sichern hat,
ist ein Kernstück unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung.
3. Die Universität zeichnet sich aus durch die Einheit
und die Unteilbarkeit von Forschung und Lehre. Nur eine
Lehre, die sich ständig aus der Forschung erneuert, ist eine
universitäre Lehre. Nur sie erfüllt den Anspruch einer Ausbildung durch Wissenschaft.
4. Die Universität bietet ein akademisches Studium an,
das Berufsfähigkeit, nicht Berufsfertigkeit, die erst in der Ausübung des Berufes erworben werden kann, vermittelt. Das Universitätsstudium ist berufs- und praxisbezogen. Es ist nicht erstrangig auf die Ausbildung zum Wissenschaftler, sondern auf
die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet. So dient das Universitätsstudium dazu, in der Vermittlung von Wissen und Wissenschaft die Befähigung zur eigenständigen Erkenntnis und
Lösung neuartiger Probleme unter Berücksichtigung ihrer ethischen und gesellschaftlichen Aspekte zu fördern.
Heimat von
Forschung und Lehre
5. Die Universität ist die Heimat von Forschung und
Lehre. Sie ist der Ort der wissenschaftlichen Begegnung in
der Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden. Alle anderen Aufgaben, die ihr durch die Politik in immer größerem
Umfang zugewiesen werden, sind dem primären, nämlich wissenschaftlichen Auftrag der Universität unterzuordnen. Die
Universität ist weder Wirtschaftsbetrieb noch Ausbildungsfabrik, sie ist keine Behörde und auch kein öffentliches Beschaffungsamt für nützliche Informationen.
6. Die Universität orientiert sich am Gedanken der
universitas litterarum. Nur die Vielfalt der Fächer gewährleistet die interdisziplinäre Forschung und Lehre. Die Begegnung
der Fächer in Forschung, Lehre und Studium trägt wesentlich
zur intellektuellen Faszination der Universität bei. Sie darf nicht
durch Sparmaßnahmen gefährdet werden. Das schließt nicht
aus, daß aus finanziellen und strukturellen Überlegungen
Fächergruppen und Schwerpunkte in der Form der Spezialisierung an einzelnen Universitäten gebildet werden.
7. Die Universität braucht zu ihrer Entfaltung Autonomie. Ohne das Übermaß staatlicher Regulierungen würde die
Universität besser funktionieren. In allen akademischen Angelegenheiten hat sich der Staat auf die Rechtskontrolle zu
beschränken. Die innere Organisation der Universität und die
interne Mittelvergabe hat der Landesgesetzgeber wieder in die
Hände der Selbstverwaltung der Universität zu legen. Den Universitätsprofessoren als den „Inhabern der Schlüsselfunktionen
des wissenschaftlichen Lebens“ (Bundesverfassungsgericht)
kommt dabei eine besondere Verantwortung zu, mit der entsprechende Entscheidungsbefugnisse korrespondieren müssen.
8. Die Universität benötigt eine verläßliche finanzielle
Ausstattung. Sie erwartet von Staat und Politik die Einlösung
Forschung & Lehre
6/99
308
Hochschulpolitik
Wettbewerb
aktuell
gegebener Versprechen. Studiengebühren müssen, wenn und
soweit sie erhoben werden, uneingeschränkt und ohne Anrechnung den Universitäten zusätzlich zugute kommen.
Wissenschaftlicher
Nachwuchs
9. Die Universität dient der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Allein die Universität hat das Promotions- und das Habilitationsrecht.
10. Die Universität hat das Recht und die Pflicht, ihre
Studierenden auszuwählen. Dabei ist es ihr freigestellt, ob sie
je nach Fach das Abitur als Ausweis der Studierfähigkeit ausreichen lassen will, ob sie die Benotung der Abiturfächer ge-
Wettbewerb
11. Die Universität sucht und braucht neben dem Wettbewerb um die besten Studierenden auch den Wettbewerb um
die besten Wissenschaftler. Bei der Berufung der Professoren
kommt deshalb dem Votum der Fachwissenschaft der maßgebende Einfluß zu. Nur soweit der Wettbewerb als Qualitätssicherungsinstrument nicht oder nicht allein ausreicht, können Evaluationsverfahren als Ergänzung hilfreich sein. Dies
setzt aber voraus, daß Evaluationsverfahren ausschließlich in
der Hand der Universitäten selbst liegen und wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Dabei muß sich die Universität
hüten, einer „Tonnenideologie“ durch bloße Zählung von Abschlüssen, Promotionen, Drittmitteln und ähnlichem anheimzufallen. Wettbewerb und Profilbildung bedeuten vielmehr,
einer Universität das
Recht zu geben, angemessene Kriterien bei der Evaluation selbst anzulegen.
Solche Kriterien können
auch die Zahl der Studierenden außerhalb von
Pflichtvorlesungen, die Begegnung der Fächer im
Dialog der wissenschaftlichen Disziplinen, die Zahl
der sog. Kleinen Fächer
und ähnliche sein.
Medizinstudenten beim Praktikum an der Universität Düsseldorf
Foto: Lichtenscheidt
wichten will oder ob sie durch zusätzliche Prüfungen auswählt.
Entscheidend ist, daß die Universitäten im freien Wettbewerb
der Fächer die Möglichkeit haben, die besten Studierenden
für sich zu gewinnen.
12. Die Universität
ist der Pflege und Fortentwicklung akademischer
Traditionen verpflichtet.
Dazu gehören die Pflege eigener Lebensformen, die
Beratung der Fachbereichssprecher im consilium decanale, die Promotion als Nachweis der Befähigung zu selbständiger
wissenschaftlicher Tätigkeit, die Habilitation als
Ausweis der Lehrstuhlreife
und die Disputation als
wissenschaftlicher Streit
nach Regeln.
Resolution, verabschiedet zum 49. Hochschulverbandstag
am 17. März 1999 in Bonn
Forschung & Lehre
6/99
309
Wettbewerb
Computer
aktuell
Neuer Online-Tarif
Computer aktuell
500 000 InternetDomains
Nach Angaben der DENIC, der deutschen Vergabestelle für InternetDomain-namen, ist Ende April dieses
Jahres die 500.000ste Domain in
Deutschland vergeben worden. Neben
dieser beeindruckenden Zahl gab der
DENIC auch eine momentane monatliche Zuwachsrate von 50.000 Domainnamen bekannt. Seit Ende des Jahres 1998
seien 270.000 Domainnamen vergeben
worden.
Mit einem Minutenpreis von sechs Pfennig inklusive Telefongebühren bietet Planet Interkom seit dem ersten Mai einen
Tarif für den Online-Zugang in das
Internet an. Die Nutzung des Tarifs sieht
zwar keine Grundgebühr vor, verlangt
jedoch eine Nutzung des Dienstes zum
Gegenwert von 6,- DM, die einer Nutzung für 100 Minuten entspricht. Diese
Tatsache ist eher als Grundgebühr mit
Freistunden zu interpretieren.
Quelle: Viag Interkom, 02. Mai 1999
Quelle: Denic, 2. Mai 1999
IBM Server zu
„Aldi-Preisen“
Mit einem Netzwerkserver zu einem
Preis von unter 3000,- DM bietet IBM
einen speziell auf kleine Arbeitsumgebungen zugeschnittenen Computer an.
Der Netzwerkserver mit dem Namen
„Netfinity 1000“ beinhaltet zu einem
Preis von 2958,- DM einen 400MHz
Pentium II Prozessor, 64 MB Arbeitsspeicher, einen 10/100-Ethernet-Adapter sowie ein CD-ROM und Diskettenlaufwerk. Nicht im Lieferumfang enthalten ist allerdings die zum Betrieb notwendige Festplatte.
Quelle: Heise Newsticker, 12. Mai 1999
Mac OS 8.6 Update
verfügbar
Seit dem 10. Mai ist das Update des
Macintosh Betriebssystems in der Version 8.5 auf 8.6 im Internet frei verfügbar.
Das 36 MB große MacBinary erhalten
Sie im Internet unter der Adresse
http://www.Apple.de.
Quelle: Apple, 13. Mai 1999
eine Datei namens „showcode.asp“ mitgeliefert. Diese erlaubt die Begutachtung
der Source-Codes der Muster-Dateien.
Diese Datei kann aber dazu mißbraucht
werden, um andere Dateien auf dem
Rechner darzustellen.
Quelle: Internet Intern, 17. Mai 1999
Mehr Information,
weniger Erotik
Einer Studie des amerikanischen
Softwareherstellers SurfWatch zufolge
hat eine Interessenverschiebung der
Internetnutzer stattgefunden. Während
bislang Internetseiten mit erotischen Inhalten Spitzenreiter der Abrufstatistiken
waren, führten im ersten Quartal 1999
Seiten mit Informationen und Nachrichten die Abrufe an. Finanzthemen standen an zweiter Stelle der Statistik, gefolgt von den Seiten mit erotischem Inhalt auf Platz 3. Die Studie führt die Verlagerung der abgerufenen Inhalte auf die
Lewinsky-Affäre zurück: Während der
Zeit der Anhörung des amerikanischen
Präsidenten vor dem Senat sei die Anzahl der Abrufe von Nachrichtenseiten
um das Vierfache gestiegen.
Quelle: Heise Newsticker, 12. Mai 1999
Sicherheitsloch
Deutsche Telekom
und Microsoft
Sicherheitsexperten haben eine enorme
Sicherheitslücke in der Server-Software
des Microsoft Internet Information Server (IIS) gefunden. Unter bestimmten
Umständen könne praktisch jeder Internet-Anwender aufgrund eines unzureichenden Sicherheits-Checks alle Dateien auf einem Internet-Server einsehen.
Dies sei vor allem bei eCommerce-Angeboten gefährlich, denn dort werden
Anwenderdaten wie Name, Adresse und
Kreditkartennummer meist lokal auf
dem Server gespeichert. Der Fehler beruhe auf einer ungenügenden Sicherheitsprüfung bei der Benutzung der
Active Server Pages (ASP). Diese Technik dient beispielsweise zur Generierung
datenbankgestützter Web-Sites.
Einem Bericht des „manager magazin“
zufolge verhandelt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Ron
Sommer, seit April mit dem Microsoft
Gründer, Bill Gates. Inhalt der Verhandlungen sei eine strategische Partnerschaft
in den Bereichen Internet, Online und
Mobilfunk. Während Microsoft für die
Deutsche Telekom Web-Dienste, interaktive Services für das digitale Fernsehen und Breitbandanwendungen für den
Mobilfunk entwickelt, bietet die Deutsche Telekom eine Beteiligung am TVKabelnetz an, welches voraussichtlich
Ende Juni zum Verkauf ausgeschrieben
wird.
Quelle: manager magazin, 12. Mai 1999
Im Lieferumfang des Servers befinden
sich einige Muster-Dateien für diesen
Dateityp und speziell für die Programmierer der Server-Software wird auch
Forschung & Lehre
6/99
Rochus Wellenbrock
[email protected]
310
AusWettbewerb
der Forschung
Aus der Forschung
Verkapselungen reißen im Notfall auf.
Der Schirm soll die einmotorige Maschine auch auffangen, wenn sie ins Trudeln
gerät.
Quelle: Deutschlandfunk-Newsletter, 7. April
1999
Nanokapseln
Die Chemotherapie ohne Nebenwirkungen kann nach Ansicht von Professor
Christian Mayer von der Universität
Duisburg bald schon zum therapeutischen Alltag gehören. Dies sei durch
Nanokapseln, synthetische Transportbehälter für medizinische Wirkstoffe, möglich, die dreimal kleiner seien als die roten Blutkörperchen. „Die Nanokapseln
reisen so lange in der Blutbahn durch
den Körper, bis sie das erkrankte Gewebe erreicht haben,“ so Mayer. Der Krankheitsherd kann insofern nicht verfehlt
werden, als die Kapselhülle über spezielle Rezeptoren verfügt, die nur vom erkrankten Gewebe akzeptiert werden. Die
gravierenden Nebenwirkungen einer
Chemotherapie können damit vermieden werden. „Interessant ist, daß sich die
Nanokapseln durch physikalisch-chemische Prozesse nahezu selbst herstellen,“
sagt Mayer. Durch die „GrenzflächenPolymerisation“ würden Öltröpfchen,
die den medizinischen Wirkstoff enthielten, in wässriger Lösung verteilt. An der
Oberfläche der Öltröpfchen bilde sich
dann durch eine einfache chemische Reaktion die dünnwandige, aber stabile
Kapselhülle.
Geschwindigkeit
und Dunkelheit
Geschwindigkeiten sind bei Nacht mit
dem Auge schwer einzuschätzen. Wie
Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts und der Universitäts-Augenklinik in
Tübingen erforscht haben, fallen die für
das Farben- und Scharfsehen zuständigen Zapfen in der Netzhaut des Auges
bei schwachem Licht aus. Die Geschwindigkeit wird um dreißig Prozent geringer eingeschätzt, als sie tatsächlich ist,
berichten die Forscher im britischen
Wissenschaftsmagazin „Nature“. Sie vermuten, daß bei Autofahrern die Wahrnehmung der Geschwindigkeit in der
Nacht beeinträchtigt sein könnte. „Im
Lichtkegel der Scheinwerfer kann das
Auge die Geschwindigkeit richtig erkennen. An den dunklen Rändern des Blickfelds werden die Veränderungen nur
noch durch Stäbchen registriert, die aber
Geschwindigkeiten unterschätzen,“ erklärte der Tübinger Forscher Karl
Gegenfurtner. Dies könnte zum Unterschätzen der eigenen Geschwindigkeit
führen.
Quelle: dpa-Wissenschaftsdienst, 12. April
1999
Nie wieder gefärbte Unterwäsche
Ein von dänischen Forschern weiterentwickeltes Eiweiß aus einem Tintenpilz
kann Waschfehler neutralisieren und so
verhindern, daß die Wäsche verfärbt aus
der Waschmaschine kommt. Das Enzym,
eine eisenhaltige Peroxidase, macht
Farbstoffe im Waschwasser und an
Quelle: Universität Duisburg, 22. April 1999
Fallschirmflieger
Was sich bei zahlreichen Bruchlandungen bewährt hat, soll nun ganze Flugzeuge vor dem unsanften Aufschlag bewahren. Ein Flugzeughersteller in Duluth
im US- Bundesstaat Minnesota liefert
jetzt leichte Flugzeuge mit eingebautem
Fallschirm aus. Die Geschwindigkeit
beim Aufprall beträgt damit durchschnittlich nur noch 25 Kilometer pro
Stunde. Der am hinteren Rumpf des
Flugzeugs untergebrachte Schirm wird
im Notfall mit einer Treibladung gezündet und damit in sichere Entfernung von
der Maschine gebracht. Eine Textilhülle
sorgt dafür, daß er sich bei hohen Geschwindigkeiten kontrolliert öffnet und
nicht reißt. Die Tragseile für den Schirm
sind in die Flugzeughaut integriert. Ihre
1895 beobachtete der Physiker Wilhelm Conrad Röntgen eine zuvor unbekannte Strahlung,
die das Knochengerüst im Innern des menschlichen Körpers sichtbar machen konnte. Die
Berichte des Forschers sorgten weltweit für Aufsehen und brachten ihm 1901 den ersten überhaupt vergebenen Nobelpreis für Physik ein. Das Deutsche Museum Bonn zeigt vom 5. Mai
bis 4. Juli eine Versuchsanordnung, mit deren Hilfe Röntgen unterschiedliche Eigenschaften
der Strahlung erforschte. Im Bild: Die Handknochen von Röntgens Frau.
Quelle/Foto: Deutsches Museum Bonn
Forschung & Lehre
6/99
311
AusWettbewerb
der Forschung
Wäschestücken unschädlich und bleibt
bis zu einer Temperatur von 50 Grad
Celsius stabil und funktionstüchtig. Das
natürliche aus dem Pilz isolierte Enzym
hält solchen Temperaturen nicht stand,
und mußte deshalb in aufwendigen Labor- und Züchtungsversuchen verändert
werden, heißt es in der Fachzeitschrift
„Nature Biotechnology“.
Quelle: Deutschlandfunk-Newsletter, 7. April
1999
Stacheln zu
Flossen
Die heute lebenden Fische haben zwei
Flossenpaare: das eine hinter den Kiemen und das andere am Bauch. Bisher
ist man davon ausgegangen, daß sich die
beiden Flossenpaare aus zusammenhängenden Hautlappen rund um den Bauch
entwickelt haben und im Laufe der Evolution dann nach vorne oder hinten gerutscht sind. Dieser These widersprechen
nun Wissenschaftler der Universität von
Alberta in Kanada. Sie präsentierten auf
einer Tagung in London einen Urfisch,
der bereits zwei Flossen hatte, und zwar
direkt hinter dem Kopf. Der Ur-Fisch
hatte auch zwei Stachelketten: eine um
den Hals, die andere am Bauch entlang.
Aus diesen Stacheln haben sich offensichtlich die Hinterflossen entwickelt,
wie man sie bei den heute lebenden Fischen kennt.
Quelle: Deutschlandfunk-Newsletter, 21.
April 1999
Höheres
Strahlenrisiko
Radioaktive Strahlen aus der Umwelt
und in der Medizin sind nach Erkenntnissen von US-Wissenschaftlern doch
riskanter als bisher angenommen. Sie
können selbst in niedrigen Dosen und
vor allem ohne den Zellkern zu treffen
genetische Veränderungen beim Menschen auslösen, heißt es in einem Bericht
in den „Proceedings of the National
Academy of Sciences“. Tom Hei und Kollegen von der Columbia University in
New York bestrahlten für die Studie Tausende von Zellen in Zellkulturen mit Alpha-Teilchen. Das sind die Strahlen des
im Boden vorkommenden, radioaktiven
Radon-Gases. Gezielt richteten die Forscher dieStrahlen nur auf die Zellflüssigkeit, die den Kern umschließt. Zu ihrer
Überraschung stellten sie fest, daß die
Mutationsrate in den Genen auf ein
Dreifaches anstieg. Mediziner waren bis-
her davon ausgegangen, daß radioaktive Strahlen nur dann das Erbgut verändern, wenn sie bis zum Zellkern vordringen und dabei die Erbsubstanz DNA
schädigen. Die Mutationen können außerdem viel gefährlicher sein als jene, die
durch die Bestrahlung des Zellkerns entstehen, sagen die Forscher. Bei den Attacken auf den Kern werden oft so große Brocken der DNS zerstört, daß die
Zelle stirbt und die Schäden nicht mehr
an Tochterzellen weitergeben kann. Dagegen führt die Bestrahlung der Zellflüssigkeit zu kleineren Veränderungen
im Erbgut, die mit Spontan-Mutationen
durch Umweltgifte und Streß zu vergleichen sind. „Genau sie sind es, die die
Entstehung von Tumoren sowie den
Altersprozeß fördern,“ so Gerhard Randers-Pehrson in New York. Heis Team
vermutet, daß bei der Bestrahlung im
Zytoplasma hoch-reaktive „freie Radikale“ entstehen, die in den Zellkern wandern und dort die DNA-Erbbausteine
angreifen. Die US-Forscher glauben, daß
das Krebsrisiko durch niedrigdosierte
Strahlen neu bewertet werden müsse.
„Dies gilt für Röntgenstrahlen ebenso wie
für kosmische Strahlen in den Höhenlagen der Gebirge und die Alpha-Teilchen
von Radon“, betonte Randers-Pehrson.
Quelle: dpa-Wissenschaftsdienst, 3. Mai 1999
Friederike Invernizzi
Die Geschwindigkeitsmessungen von Druckwellen des österreichischen Physikers Ernst Mach (1838-1916) führten zu der Entdeckung des
nach ihm benannten „Machschen Kegels“. Er beobachtete auf fotografischen Aufnahmen (s. linkes Bild) die Verdichtungszonen schnell fliegender Geschosse. Die Schallwellen überlagern sich ähnlich wie eine Bugwelle bei Schiffen zu einer Stoßfront - ein schmaler Raum höchster
Dichte und Drucks. Wird ein Beobachter von dieser Stoßfront gestreift, nimmt er den plötzlichen Druckanstieg als Knall wahr, heute z. B. bei
Überschallflugzeugen zu hören. Der Nachlaß Ernst Machs wurde jetzt vom Fraunhofer Institut für Kurzzeitdynamik in Freiburg an das Archiv
des Deutschen Museums in München übergeben. Dort sollen die wissenschaftlichen Arbeiten fachgerecht archiviert und Forschungsvorhaben
zugänglich gemacht werden.
Quelle/Abbildungen: Fraunhofer EMI
Forschung & Lehre
6/99
312
Leserforum
Zukunft
Leserforum
Grenze der
Belastbarkeit
Zuschrift zum Pro-Trimester-Beitrag von Th.
Oppermann in F&L 11/98, S. 578
Der niedersächsische Wissenschaftsminister Oppermann vertritt in seinem
Plädoyer die Ansicht, daß Professoren
außerhalb des Semesters nicht ausgelastet seien. Es ist absolut schockierend für
mich, daß jemand, der von Berufs wegen mit Universitäten zu tun hat, eine
solche Aussage machen kann. Wie dem
Minister sicher bekannt ist, hatte die
Hajek-Studie damals für Professoren
eine Durchschnitts-Wochenarbeitszeit
von 67 Stunden ausgewiesen. In den Geisteswissenschaften kenne ich keinen
Kollegen, der unter 80 Wochenstunden
arbeitet, und die meisten, die wenigstens
ein bißchen zum Forschen kommen
wollen, schaffen noch darüber. Wie ich
bei mir selbst nachgerechnet habe, komme ich in Semesterwochen, in denen
keine Prüfungen stattfinden, ab der 96.
Wochen-Arbeitsstunde zum Forschen. In
den sogenannten Semester-„Ferien“ gehen mehr als 60 Prozent der Zeit für Korrekturarbeiten auf, und vom Rest muß
noch der Jahresurlaub und alle Tagungsbesuche bestritten werden.
Es wird immer über die deutschen Universitäten geschimpft. Aber daß diese
überhaupt noch funktionieren und sogar gute Absolventen produzieren, ist nur
der Opferbereitschaft der Professorenschaft zu verdanken. Deutsche Ministerien sollten sich der Qualitäten besinnen,
die sie zur Verfügung haben und ihren
Professoren endlich vernünftige Arbeitsbedingungen zubilligen, damit sie weniger unter Dauer-Streß leiden und mehr
wirkliche Qualitätsarbeit leisten können.
Wir brauchen nicht mehr Unterricht,
sondern besseren Unterrricht; nicht
mehr Publikationen, sondern wirklich
hervorragende Forschungsleistungen.
Wenn wir keine Nobelpreisträger produzieren, dann deshalb, weil Forschungserkenntnisse auf so einem Niveau nur
in Muße entstehen können. Kreativität
braucht Freiräume. Wer in die Sklaverei
unseres Universitätssystems eingespannt
ist, kann nicht mit Yale oder Princeton
konkurrieren.
Deutsche Ministerien wollen mit möglichst geringem finanziellem Aufwand
möglichst viele Studierende in möglichst
kurzen Zeiträumen ausbilden. Die einzige Möglichkeit Europas, mit Amerika
konkurrieren zu können, ist unsere im
Vergleich wesentlich bessere Schulausbildung. Wenn wir weiter dem Idol des
Schnellstudiums ohne leistungsbezogene Aufnahmekriterien nachrennen, werden wir am Ende nicht mehr konkurrenzfähig sein. Nur Leistung und Qualität zählen, und die haben ihren Preis.
Aber dieser Preis ist nicht primär ein finanzieller, sondern ein ideeller. Der Preis
qualitätsvoller Ausbildung kann mit zwei
Begriffen umrissen werden: totaler Arbeitseinsatz und geistige Freiräume. Und
das gilt für Lehrende und Studierende.
Univ.-Professor Dr. Monika Fludernik,
Universität Freiburg
chige Lehrveranstaltungen und englische
bzw. amerikanische Abschlußgrade einzuführen. Mir drängt sich dabei die Frage auf, ob nicht zwischen diesen drei Entwicklungen ein Zusammenhang besteht.
Ist es denn nicht unvermeidbar, daß
Angleichung, auf die die in den beiden
Institutionsgruppen ablaufende Entwicklung hinwirkt, letztlich ein Mittelmaß erzeugt?
Ist es nicht naheliegend, daß dies in den
Herkunftsländern potentieller ausländischer Studenten erkannt und bei der
Wahl der Studienorte berücksichtigt
wird?
Würde nicht eher eine Korrektur der beschriebenen gegenläufigen Entwicklung
von Herabsetzung der Hürdenhöhe für
universitäre Grade einerseits bei gleichzeitiger „Anhebung“ nichtuniversitärer
Anstalten andererseits, die Transparenz
Fragen
Zuschrift zu den
„Grundpositionen zur
Hochschulreform“ in
F&L 1/99, S. 29
Die neuen Entwicklungen im universitären Bereich weisen verwirrende Züge auf. Da ist zunächst die ständige
Diskussion um die
Foto: AKG
Habilitation, um die Zeitungslektüre, Holzstich um 1890
rechtliche Stellung
der Professoren, deren leistungsorientier- und die Attraktivität gerade für Fremde
te Bezahlung und die dafür notwendige erhöhen?
Evaluierung. Sicherlich nicht ohne Zusammenhang damit sind als Vereinfa- Wäre es nicht sinnvoll, vorrangig zum
chung wirkende Maßnahmen zu sehen Nutzen unserer eigenen Studenten - und
wie Aufteilen von Prüfungsvorgängen, damit auch der Attraktivität für Fremde
Liberalisierungen von Prüfungswieder- - diejenige Besonderheit irgendwo wieholungen, Zulassung von Gemein- der zu etablieren, die den hohen Ruf der
schaftsarbeiten. Parallel zu dieser Ent- universitären Ausbildung geschaffen hat,
wicklung läuft das Bestreben von Lehr- um den durch Nivellierung entstehenden
anstalten, die bisher keinen Universitäts- langfristigen Schaden zu vermeiden?
status hatten, diesen - von der äußeren
Form her - zu erreichen. An beiden ge- Besteht diese Besonderheit nicht in einannten Gruppen von Lehrinstitutionen ner Distanzierung gegenüber einer Halwird die mangelnde Wertschätzung deut- tung, die auf kurzfristige, wirtschaftlich
scher universitärer Grade im Ausland schnell meß- und verwertbare Ergebnisund die damit zusammenhängend zu- se ohne Gedanken an mögliche Folgen
rückgehende Anzahl von ausländischen abgestellt ist?
Studenten in unserem Land beklagt. Eine Univ.-Professor Dr. K. H. Hartge (i.R.),
Abhilfe wird darin gesehen, englischspra- Garbsen
Forschung & Lehre
6/99
313
Neue VeröZukunft
ffentlichungen
Neue
Veröffentlichungen
Streit der
Fakultäten
fühlte sich der Rezensent bei der Lektüre des anzuzeigenden Buches erinnert,
denn ihre Pointe enthält den Kern von
Mittelstraß’ Anthologie: Reflexionen methodischer und institutioneller Art über
den „andauernden Streit der Fakultäten,
in dem sich vor allem der naturwissenschaftliche und der geisteswissenschaftliche Verstand in den Haaren liegen“ und
Jürgen Mittelstraß, Die Häuser des Wissens, Wissenschaftstheoretische Studien, Verlag stw, Frankfurt/M., 254 Seiten, 19, 80 DM.
In seinem Tagebuch vom 15. Juni 1928
hält Victor Klemperer, Ordinarius für
romanische Sprachen an der Technischen Hochschule Dresden, einen Eklat
fest, der sich auf der Feier ihres einhundertjährigen Jubiläums ereignet hatte: „Bethe, Leipziger Rector, griff uns, die
Kulturwissenschaftliche Abteilung, mit
plumpen Entgleisungen an. Fachschule,
Fachbildung! Nicht Allgemeinbildung.
Die haben Sie alle nicht, meine Herren
... Einmal fuhr ich auf, man muß es drei
Reihen weit gehört haben: ‘Ein frecher
Hund, ein frecher!’“
An diese Anekdote aus einer Zeit, als der
Altphilologe Bethe den aufstrebenden
Technischen Hochschulen noch Macht
und Reputation streitig machen wollte,
der Eindruck vorherrscht, als seien die
„Organisationsformen des wissenschaftlichen Verstandes“ wichtiger als die „wissenschaftlichen Leistungen“ (7 f.).
wicklung in einer stets pointierten, nie
aber unsachlichen Polemik - bloß unschöne Anglizismen wie „Sinn machen“
(194, 230) hätte der Lektor tilgen müssen - vor allem die „Heimsuchung“ der
Universität durch „Didaktisierung“ und
die am „unbefriedigenden Dualismus“
von Natur und Geist ausgerichtete
Wissenschaftssystematik (122, 231).
Mittelstraß setzt ihm auf dem Weg „zwischen dem uneinlösbaren Werden der
alten Universität und der Schulwerdung
der neuen Universität“ (243) das Konzept eines „Orientierungswissens“ entgegen, in dem in der Vorstellung eines
einheitlichen Kulturbegriffs die Dichotomie zum „Verfügungswissen“ (131 f.)
aufgehoben ist - und er trifft sich hier
mit Klemperer, der Bildung schlechthin
mit „Orientierungsvermögen“ gleichsetzte. Wenn beide sich hier auf Humboldts
Satz berufen dürfen, daß die „äußere
Organisation der Wissenschaften“ notwendig den „Selbst-Actus“ aus „Freiheit“
(zit. n. Mittelstraß, 218) voraussetzt, befindet sich Mittelstraß wahrlich in keiner schlechten Tradition. Der naive
Glaube von Evaluationskommissionen,
man könne wissenschaftliche Qualität
messen, wird in ihr jedenfalls keine Unterstützung finden.
Privatdozent Dr. Jürgen Court,
Deutsche Sporthochschule Köln
Orientierungswissen
Mittelstraß analysiert auf seiner Suche
nach Gründen und Folgen dieser Ent-
Bücher über Wissenschaft
Mario Biagioli, Galilei, der Höfling.
Entdeckungen und Etikette: Vom
Aufstieg der neuen Wissenschaft,
Verlag S. Fischer, Frankfurt 1999,
512 Seiten, 68,- DM.
David E. und Arnold R. Brody, Die
sieben größten Rätsel der Wissenschaft ... und wie man sie versteht,
Claassen Verlag, München 1999,
432 Seiten, 39,90 DM.
Torsten Bultmann / Rolf Weitkamp,
Hochschule in der Ökonomie. Zwischen Humboldt und Standort
Deutschland, BdWi-Verlag, Marburg 1999, 148 Seiten, 19,80 DM.
Holger Ehlert/Ulrich Welbers (Hg.),
Handbuch Praxisinitiativen an
Hochschulen - Berufsorientierende Angebote für Studierende an Universitäten,
Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied
1999, 368 Seiten, 59,- DM.
Michael Kloepfer, Berufungsvereinbarungen in der Finanzkrise,
in: Juristen Zeitung, 4/1999, Seiten
161-167.
Klaus Hentschel / Renate Tobies (Hg.),
Brieftagebuch zwischen Max Planck,
Carl Runge, Bernhard Karsten und Adolf
Leopold, mit Promotions- und Habilitationsunterlagen Max Plancks und Carl
Runges im Anhang, ERS-Verlag, Liebenwalde 1999, 273 Seiten, 55,50 DM.
Otto Kruse / Eva-Maria Jacobs /
Gabriela Ruhmann (Hg.), Schlüsselkompetenz Schreiben - Konzepte,
Methoden und Projekte für Schreibberatung und Schreibdidaktik an der
Hochschule, Hermann Luchterhand
Verlag, Neuwied 1999, 336 Seiten,
49,- DM.
Jahresbericht der Kultusministerkonferenz 1998, hg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Lennéstr. 6, 53113 Bonn, Tel. 0228/
501-0, Fax 0228/501-177, März 1999,
126 Seiten.
Forschung & Lehre
6/99
Jost Lemmerich (Hg.), Lise Meitner
– Max von Laue. Briefwechsel 19381948, ERS-Verlag, Liebenwalde
1998, 560 Seiten, 64,50 DM.
314
Aus der Zukunft
Rechtsprechung
Aus der
Rechtsprechung
Rückmeldegebühren
Die Rückmeldegebühren an Hochschulen in Baden-Württemberg hält der Verwaltungsgerichtshof für verfassungswidrig. Der Verwaltungsgerichtshof, der
nicht selbst über die Verfassungskonformität von Gesetzen entscheiden kann,
legte daher den Beschluß dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden
Prüfung vor.
ser Gebühr sei jedoch nicht die Kostendeckung, sondern die aufwandsunabhängige Einnahmeerzielung. Diese Gebühr verletze daher die Grenzen, welche die grundgesetzliche Finanzverwaltung dem Gebührengesetzgeber ziehe,
und es sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsfreiheit aller Abgabepflichtigen und deren Handlungsfreiheit
zu bejahen.
Die Rückmeldegebühr dürfe ihrer Höhe
nach nicht in einem Mißverhältnis zu
dem Wert stehen, den die Bearbeitung
der Rückmeldung tatsächlich erfordere.
Bei einer Rückmeldegebühr von 100,DM werde der durch die Bearbeitung der
Rückmeldung verursachte Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches (um wenigstens das Zwölffache) überstiegen und
Ein Student der Universität Karlsruhe
meldete sich ordnungsgemäß zurück,
entrichtete jedoch die vorgeschriebene
Rückmeldegebühr von 100,- DM nur
unter dem Vorbehalt der Rückforderung
und klagte gegen die Universität auf
Rückzahlung samt Zinsen. Der Student
hielt die Erhebung der Rückmeldegebühr
nach § 120 a Universitätsgesetz BadenWürttemberg für verfassungswidrig, da
sie eine Verwaltungsgebühr sei, die gegen das Kostendeckungsprinzip und den
Gleichheitssatz verstoße. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage
abgewiesen und war dem Antrag der
beklagten Universität gefolgt.
Der Student legte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ein. Nach dessen Auffassung hänge die Entscheidung über die
Berufung von der Gültigkeit des § 120 a
Universitätsgesetzes ab, die er wegen
mehrfachen Verstoßes für verfassungswidrig halte. Der Verwaltungsgerichtshof
führt aus, daß die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die sie von der
Steuer unterscheide, bedürfe. Eine Verwaltungsgebühr rechtfertige sich durch
den Zweck, Einnahmen zu erzielen, um
die Kosten einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder
teilweise zu decken.
Die von den Studierenden an den Universitäten in Baden-Württemberg nach
§ 120 a Universitätsgesetz für die Bearbeitung einer jeden Rückmeldung erhobene Gebühr sei damit eine Verwaltungsgebühr und keine Steuer, die als Gegenleistung für eine besondere Verwaltungsleistung konzipiert sei. Zweck die-
„Doctor of Civil Law“, Radierung um 1806
Foto: AKG
auf diese Weise versucht, Einnahmen für
das Wissenschaftsressort des Landes zu
erzielen. Die 100,- DM stünden in erheblichem Mißverhältnis zu dem Wert
der Rückmeldung für den einzelnen Studierenden, der sich auf die Fortschreibung seiner Studienbiographie mit Blick
auf die Meldung zu einer Abschlußprüfung beschränke.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Vorlagebeschluß vom 29. Juli
1998 - 9 S 1763/97)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte im Jahre 1998 entschieden, daß die in
Berlin geforderten Rückmeldegebühren
von 100,- DM rechtmäßig seien (OVG 8
B 161/96); die Rückmeldegebühr war
zum Wintersemester 1996/1997 über das
Forschung & Lehre
6/99
Haushaltsstrukturgesetz eingeführt worden. Das neueste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hält die Rückmeldegebühren ab 1. Januar 1999 an
Hochschulen in Niedersachsen ebenfalls
für rechtmäßig (Aktenzeichen lag zum
Zeitpunkt der Drucklegung nicht vor).
Beamter oder
Rechtsanwalt
Der Antragsteller ist als wissenschaftlicher Assistent an einer Universität als
Beamter auf Zeit tätig und stellte einen
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, der jedoch zurückgewiesen wurde. Ebenso hat der Bundesgerichtshof
sein Rechtsmittel der Beschwerde wegen
Nichtzulassung als Rechtsanwalt zurückgewiesen.
Ein Versagungsgrund gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung sei gegeben, da
der Antragsteller Beamter sei, unabhängig, ob auf Lebenszeit oder auf Zeit. Die
generalisierende und formalisierende
Regelung zur Nichtzulassung als Rechtsanwalt habe ihren Grund in der Unvereinbarkeit des Beamtenberufes (d. h.
Dienstpflichten) mit der Unabhängigkeit
des Rechtsanwalts (d. h. innere und äußere Abhängigkeit). Es komme bei der
Prüfung somit nicht darauf an, daß Fälle
denkbar seien, in denen sich der Beruf
des Beamten mit der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängigem Organ der
Rechtspflege tatsächlich vereinbaren ließe. Da es dem Antragsteller frei stehe,
wissenschaftlicher Assistent zu bleiben
oder Rechtsanwalt zu werden und somit
diese Wahl nicht eingeschränkt sei, sei
die Regelung auch verfassungsgemäß.
Anders liege der Fall, wenn ein bereits
zugelassener Rechtsanwalt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werde;
dann könne ihm gestattet werden, den
Anwaltsberuf weiter auszuüben. Damit
solle ein gewisser Bestandsschutz gewährleistet werden, um unverhältnismäßige Härten zu vermeiden, die aber bei
der Berufung ins Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit nicht in Betracht kämen.
(Bundesgerichtshof, Beschluß vom 26.
Januar 1998 - AnwZ (B) 62/97)
Birgit Ufermann
Die Entscheidungen der Rubrik "Aus der
Rechtsprechung" können in vollem Wortlaut über den Materialservice von Forschung & Lehre (s. dritte Umschlagseite)
bezogen werden.
315
Steuerrecht
Zukunftaktuell
Steuerrecht aktuell
Scheinselbständige
Mit dem Gesetz zu Korrekturen in der
Sozialversicherung und zur Sicherung
der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 verfolgt die Bundesregierung
das Ziel, Lohnnebenkosten zu senken
und die Bekämpfung der sogenannten
„Scheinselbständigkeit“ zu erleichtern.
Seit 1. Januar 1999 regelt der neu eingefügte § 7 Absatz 4 SGB IV, welche Personen als „Scheinselbständige“ anzusehen sind und damit in die Versicherungspflicht - und zwar aller Sozialversicherungen von Kranken-/Pflege-, über Renten- bis Arbeitslosenversicherung - einzubeziehen sind. Die Einbeziehung erfolgt durch eine gesetzliche Vermutung.
Wenn mindestens zwei der vier im Kriterienkatalog genannten Merkmale erfüllt
sind, wird von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen. Die Entscheidung
im Einzelfall obliegt der Beitragseinzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbetrag, d. h. der zuständigen Krankenkasse, die auch im Vorfeld auf Anfrage erforderliche Auskünfte erteilt. In
Zweifelsfällen sollte auch noch bei dem
Träger der Rentenversicherung nachgefragt werden. Erst im Rahmen eines Sozialgerichtsprozesses kann dann die Eigenschaft als abhängiger Beschäftigter
widerlegt werden.
Von einer „Scheinselbständigkeit“ wird
also ausgegangen, wenn mindestens zwei
der folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit
mit Ausnahme von Familienangehörigen
keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
2. regelmäßig und im wesentlichen nur
für einen Auftraggeber tätig sein,
3. für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und
in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sein oder
4. nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten.
Anders als ein Selbständiger kann ein
abhängig Beschäftigter die von ihm zu
erbringende Arbeitsleistung in der Regel
nicht auf andere Personen übertragen,
sondern muß sie persönlich erbringen
(Nr. 1).
Die ausschließliche Bindung an einen
Auftraggeber kann im Vertrag festgelegt
sein; es genügt jedoch auch eine faktische Bindung. Die Versicherungspflicht
soll nicht durch gelegentliche Tätigkeiten für einen anderen oder weitere Auftraggeber manipuliert werden (Nr. 2).
Das Kriterium des „Erbringens von für
Beschäftigte typischen Arbeitsleistungen“ ist dann entscheidend, wenn ein Arbeitgeber Festangestellte und „freie Mitarbeiter“ beschäftigt. Wenn bei der Gesamtwürdigung der Tätigkeiten im Vergleich zueinander kein entscheidender
Unterschied zwischen diesen besteht, ist
ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis
zu bejahen (Nr. 3).
Als selbständig angesehen soll nur derjenige werden, der auch unternehmerische Entscheidungen trifft oder eigenständig entscheiden kann (Nr. 4). Außer
der in der Gesetzesbegründung genannten Entscheidungsfreiheit auf Einkaufs-,
Verkaufspreise, Warenbezug, Einsatz
von Kapital und Maschinen gibt es keine Definitionshinweise, so daß die
Rechtsprechung wohl erst diese Lücke
füllen muß.
Sowohl der Betreffende als auch sein
Auftraggeber haben die Möglichkeit, die
Vermutung zu widerlegen. Sie können
verlangen, daß auf die Gesamtwürdigung
der Tätigkeit abzustellen ist. Die Gesamtwürdigung kann dazu führen, daß trotz
Vorliegens der beiden ersten Kriterien
aufgrund sonstiger Umstände (z. B. Möglichkeit der Übernahme größerer Aufträge für Dritte, eigenständige Entscheidung
über Arbeitsgestaltung usw.) echte Selbständigkeit zu bejahen ist.
Auch in den Hochschulen werden zahlreiche bisher als „freie Mitarbeiter“ oder
als „Lehrbeauftragte“ beschäftigte Personen (u. a. in Drittmittelprojekten usw.)
nun allen Zweigen der Sozialversicherung unterfallen. In den meisten Fällen
wird das Kriterium der Nichtbeschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern (Nr. 1) und regelmäßig für
eine Hochschule tätig zu sein (Nr. 2) erfüllt sein. Fraglich ist, wie das Nichtauftreten am Markt als Unternehmer bei einem Wissenschaftler erfüllt sein soll (Nr.
4) ebenso wie beim Kriterium des Erbringens der für Beschäftigte typischen
Forschung & Lehre
6/99
Arbeitsleistungen (Nr. 3) zu entscheiden
sein wird. Der Deutsche Hochschulverband hat aufgrund der Bedeutung für
Wissenschaft und Hochschulen daher
eine Ausnahmeregelung für die Hochschulen gefordert, ebenso wie es eine gesetzliche Ausnahme bereits für Handelsvertreter, die im wesentlichen ihre Arbeitszeit frei bestimmen können, gibt.
Ist die „Scheinselbständigkeit“ nach den
Kriterien bejaht, sind die mit dieser Beschäftigung erzielten Einnahmen Arbeitsentgelt. Auftraggeber gelten als Arbeitgeber, so daß es zu einer hälftigen
Beitragslastverteilung zwischen Auftraggeber und „Scheinselbständigem“
kommt.
Arbeitnehmerähnliche Selbständige
Personen, die die oben genannte gesetzliche Vermutung widerlegt haben, werden als Selbständige angesehen. Die
Vorschrift des § 2 Nr. 9 SGB VI führt
seit 1. Januar 1999 als neue Personengruppe den „arbeitnehmerähnlichen
Selbständigen“ ein. Dies ist ein Selbständiger, der im Zusammenhang mit seiner
selbständigen Tätigkeit mit Ausnahme
von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sowie regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber
tätig ist. Dieser Selbständige ist in der
Rentenversicherung (nicht in den anderen Sozialversicherungen) pflichtversichert. Die Beiträge muß er selbst tragen.
Er hat - anders als ein Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und keinen Anspruch auf bezahlten
Urlaub.
Die Entscheidung über die Rentenversicherungspflicht trifft der Rentenversicherungsträger (meist die BfA in
Berlin); die Regelung ist mit einer Übergangsregelung verbunden. Ein Befreiungsantrag bei der Rentenanstalt (z. B.
bei Vollendung des 50. Lebensjahres am
1. Januar 1999 oder bei bestimmter, anderweitiger Altersvorsorge vor dem 10.
Dezember 1998) muß bis zum 30. Juni
1999 gestellt werden und wirkt auf den
1. Januar 1999 zurück.
Birgit Ufermann
316
Zukunft
Anzeige
Wahlvorschläge erbeten
Der 50. Hochschulverbandstag, der vom 3. bis 5. April 2000 in Berlin zusammentreten wird, hat
unter anderem die Aufgabe,
•
den Präsidenten,
•
sechs weitere Mitglieder des Präsidiums,
•
den Ständigen Sachbearbeiter für Musterprozesse,
•
den Ständigen Sachbearbeiter für Steuerrecht,
•
die Ständigen Sachbearbeiter für Verlags- und Urheberrecht und
•
den Ständigen Sachbearbeiter für Finanzplanung
neu zu wählen, da nach der Satzung des Hochschulverbandes die zweijährige Amtsperiode mit dem
50. Hochschulverbandstag abläuft.
Der 49. Hochschulverbandstag in Bonn hat in die nach der Wahlordnung des Hochschulverbandes
zur Vorbereitung der Wahlen zu bildende Wahlvorbereitungskommission folgende Personen gewählt:
Herrn Univ.-Professor Dr. Gerhard Becker, Mathematik - Universität Bremen
Herrn Univ.-Professor Dr. Karl-August Hempel, Elektrotechnik - RWTH Aachen
Herrn Univ.-Professor Dr. Claus Herberhold, Medizin - Universität Bonn
Herrn Univ.-Professor Dr. Alfred Göpfert, Optimierung, Stochastik - Universität Halle-Wittenberg
Herrn Univ.-Professor Dr. Dr. h. c. Paul Heinz Müller, Mathematik - TU Dresden
Frau Univ.-Professor Dr. Dr. Jutta Rall-Niu, Sinologie - Universität Hamburg
Herrn Univ.-Professor Dr. Jörg Wolff, Rechtswissenschaft - Universität Lüneburg.
Die Wahlvorbereitungskommission hat auf ihrer konstituierenden Sitzung am 16. April 1999 Herrn
Univ.-Professor Dr. med. Claus Herberhold zu ihrem Vorsitzenden gewählt.
Die Wahlvorbereitungskommission bittet alle Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes um
Wahlvorschläge. Nach der Wahlordnung des Deutschen Hochschulverbandes dürfen nur in Forschung und Lehre tätige Hochschullehrer vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sollen Namen,
Geburtsdatum, Anschrift und weitere Angaben zur Person enthalten. Gesucht werden vor allem
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus dem Bereich der Klinischen Medizin, der Naturwissenschaften, der Geisteswissenschaften und der Jurisprudenz.
Vorschläge können an jedes Mitglied der Wahlvorbereitungskommission, den Vorstand jeder Verbandsgruppe oder den Vorsitzenden jedes Landesverbandes sowie an den Geschäftsführer des Deutschen
Hochschulverbandes, nach Möglichkeit aber an den Vorsitzenden der Wahlvorbereitungskommission
Herrn Univ.-Professor Dr. med. Claus Herberhold
c/o Deutscher Hochschulverband, Rheinallee 18, 53173 Bonn,
gerichtet werden.
Da die Beratung der eingehenden Vorschläge durch die Wahlvorbereitungskommission längere Zeit
in Anspruch nehmen wird, werden Vorschläge nach Möglichkeit bis zum 20. Juni 1999 erwartet.
Forschung & Lehre
6/99
317
Aus den
Ländern
Zukunft
Aus den Ländern
BERLIN
Erwartungsvoll sieht man in Berlin dem
Gutachten entgegen, mit dem der Wissenschaftsrat die Hochschulen und die
Hochschulpolitik demnächst unter die
Lupe nehmen wird. Gingen das Gutachten der „Mittelstraß-Kommission“ von
1992 und auch der „Hochschulstrukturplan“ des Senats von 1993 noch von
100.000 Studienplätzen als Zielzahl aus,
so ist es nur dem Wissenschaftsrat zu
verdanken, daß heute wenigstens 85.000
Studienplätze in Berlin angestrebt werden. Da mehr als die Hälfte der Studierenden aus anderen Bundesländern oder
dem Ausland kommen, muß die Wissenschaftsmetropole Berlin mehr Studienplätze zur Verfügung stellen, als es dem
Bevölkerungs- oder Abiturientenanteil
der Stadt entspricht. Zur Zeit gibt es
135.000 Studierende an den drei Universitäten, drei Kunst- und acht Fachhochschulen in Berlin.
Angestrebt wird, den Anteil nichtuniversitärer Studienplätze von 25 auf 40
Prozent anzuheben, um die Stadt in dieser Hinsicht an den Bundesdurchschnitt
heranzuführen. Ein erster Mitteltransfer
von den Universitäten zu den Fachhochschulen führt allerdings dazu, daß mit
diesem Geld nur im Osten der Stadt neue
FH-Studienplätze errichtet werden; im
Westen wird die Haushaltsaufstockung
der Fachhochschulen dafür gebraucht,
um die steigenden Lasten für die Altersversorgung ausscheidender Beschäftigter
zu finanzieren.
Von den Universitäten wird verlangt, daß
sie sich vom Leitbild der universitas litterarum verabschieden, d. h. nicht mehr
alle Fächer anbieten, sondern eigene Profile entwickeln und im übrigen hochschulübergreifende Forschung- und
Lehrverbände bilden. Da man von bestehenden Institutionen aber nur bedingt
eine Selbstamputation erwarten kann,
erhofft man sich vom Wissenschaftsrat,
d. h. von nichtbetroffener dritter Seite,
strukturelle und hochschulpolitische
Problemlösungen in dieser Hinsicht.
Der enorme Bettenabbau, der aus Kostengründen bis zum Jahr 2005 den
Krankenhäusern in Berlin verordnet
worden ist, wirkt sich auch auf die Universitätskliniken aus. Am stärksten wird
davon die Charité der HU, das mit 2.400
Betten größte Universitätsklinikum
Deutschlands, betroffen sein, während
das Klinikum Benjamin Franklin der FU
(1.300 Betten) trotz weiterer Einschnitte offensichtlich als Universitätsklinikum
erhalten werden soll. Die Gesundheitsverwaltung des Senats, die unter starkem
Druck der Krankenkassen steht, bringt
aber immer mal wieder die Schließung
dieses zweiten Standortes der Hochschulmedizin in Berlin ins Gespräch.
Hatte man versprochen und gehofft, daß
mit dem UniMedGesetz und der mit seiner Umsetzung dokumentierten Reformbereitschaft Ruhe und Planungssicherheit auch für die Hochschulmedizin gewährleistet sei, so rollt also nun auf die
Universitätskliniken, die - was oft übersehen wird - das Land Brandenburg mitversorgen müssen, eine zweite flächendeckende strukturelle Abbauwelle zu.
Erzwungen wird sie durch eine weitere
Absenkung des Kassenbudgets und des
Staatszuschusses. Aber wie diese neuerlichen Kürzungen konkret umgesetzt
werden sollen und welche Auswirkungen dies für die in den letzten Jahren erbrachten Leistungssteigerungen in Forschung und Lehre der Hochschulmedizin in Berlin haben wird, ist völlig offen.
Herbst 1999 und in Cottbus im Frühjahr
2000 die Amtszeiten der jetzt amtierenden Rektoren aus. In Potsdam ist bereits
in diesen Tagen Herr Loschelder erneut
mit großer Mehrheit vom noch bestehenden Konzil für die nächste Legislaturperiode gewählt worden. In Frankfurt/
Oder wird seit einiger Zeit, also bereits
vor der Beschlußfassung des neuen
Hochschulgesetzes, mit Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth als künftige
Präsidentin der Europa-Universität „Viadrina“ verhandelt. Das sollte doch aber
gerade die Aufgabe des zu schaffenden
Landeshochschulrates sein. Möglicherweise benötigt man ihn doch nicht. Im
übrigen lassen die Namen, die gegenwärtig für den Landeshochschulrat durch
das Ministerium genannt werden, nicht
erwarten, daß dieses Gremium die Hochschulpolitik und die Hochschulentwicklung des Landes Brandenburg besonders
befördern wird.
Es ist aber doch noch etwas Gutes zu
vermelden: Zum ersten Mal seit vielen
Jahren gibt es zu Beginn des Jahres an
den brandenburgischen Hochschulen
keine Haushalts- und Stellensperre. Es
sind Fragen aufgetaucht, ob das möglicherweise mit der im September stattfindenden Landtagswahl in Verbindung
gebracht werden kann.
Univ.-Professor Dr. Klaus Hänel,
Universität Cottbus
Univ.-Professor Dr. Horst Gies,
Freie Universität Berlin
HAMBURG
BRANDENBURG
Die Klugheit eines Ministers und die
Weisheit des brandenburgischen Landtages haben dem Land ein neues Hochschulgesetz beschert. Die Ablehnung der
Betroffenen zu diesem Gesetz, vor allem
der Professoren und Studenten, hatte
keine Berücksichtigung gefunden. Die
parlamentarische Demokratie, die vom
Vertrauen in die Abgeordneten lebt, hat
einen deutlichen Rückschlag erlitten.
Parteipolitik ist über Argumentation und
Sachkenntnis gestellt worden. Nun wird
aber plötzlich Druck gemacht, das Gesetz soll bereits Ende Mai dieses Jahres
in Kraft treten.
In diesem Zusammenhang ist die im
Moment interessanteste Frage an den
brandenburgischen Universitäten die
Neubesetzung der Ämter in der Führungsposition der Universität. In Potsdam und in Frankfurt/Oder laufen im
Forschung & Lehre
6/99
Mit der Experimentierklausel im Hamburgischen Hochschulgesetz zum 1.
April 1997 sollte die Möglichkeit geschaffen werden, mehr Management und strategische Entwicklung in die Hochschulen einziehen zu lassen. In diesem Zusammenhang will das auf fünf Jahre angelegte „Projekt Universitätsentwicklung“ („Pro Uni“) einen universitätsweiten Prozeß anregen, um in gemeinsamer Arbeit neue Formen der inneruniversitären Organisation zu verwirklichen. Ein Teilprojekt von „Pro Uni“
widmet sich der Stärkung der Fachbereiche, wobei vor allem eine größere Eigenverantwortung intendiert ist. Das bedeutet Dezentralisierung und Delegation von Aufgaben bei eigenständig-flexibler Mittelnutzung nach leistungsbezogenen Zielkriterien. Um diesen Prozeß
zu fördern, sieht das Projekt vor, daß ein
Fachbereich nicht mehr allein von einem
Dekan, sondern von einem „Fachbereichsvorstand“ geleitet werden soll, der
318
Aus den
Ländern
Zukunft
sich aus einem Dekan und zwei bis drei
Prodekanen zusammensetzt. Die Aufgaben sind nach Ressorts, wie „Forschung
und Nachwuchsförderung“, „Lehre und
Studium“ und „Haushalt und Struktur“,
verteilt, wobei jedes Mitglied des Fachbereichsvorstands für ein Ressort verantwortlich ist. Inzwischen haben schon
mehrere Fachbereiche der Universität, u.
a. Biologie und Informatik, von der Möglichkeit eines kollegialen Leitungsgremiums Gebrauch gemacht.
Der Geldmangel an der Universität
Hamburg führte zu verschiedenen Spendenaufrufen. Nachdem Geld für Stühle
im Audimax gesammelt worden war,
wird jetzt zu Geldspenden für die Bibliotheken aufgerufen.
Univ.-Professorin Dr. Dr. Jutta Rall-Niu,
Universität Hamburg
MECKLENBURGVORPOMMERN
Wie in den anderen Bundesländern steht
auch in Mecklenburg-Vorpommern die
Novellierung des LHG an. Im Gegensatz
zum zumeist praktizierten Verfahren hat
der Minister zunächst die Hochschulen
des Landes gebeten, ihre Vorstellungen
zu unterbreiten, bevor ein Referentenentwurf vorgelegt wird. An den beiden
Universitäten des Landes werden Stellungnahmen erarbeitet. Im Mittelpunkt
stehen dabei die Bemühungen um mehr
Hochschulautonomie, vor allem durch
Kompetenzverlagerung auf die Hochschulen. Dies betrifft insbesondere die
Verlagerung von Entscheidungen über
Errichtung und Aufhebung von Studiengängen, Studien- und Prüfungsordnungen und Entscheidung über die Widmung von Professuren und die Berufung.
Auch die Verlagerung von Kompetenzen
in Haushalts- und Finanzierungsentscheidungen durch eine volle Bewirtschaftungskompetenz, weitgehende Dekkungsfähigkeit für alle Titel im Gesamthaushalt sowie Verbleib aller Einnahmen bei der Hochschule werden angestrebt. Während an der Greifswalder
Universität seit geraumer Zeit über die
Vorteile eines Hochschulrates nachgedacht wird, sehen die Überlegungen der
Rostocker Hochschulleitung vor allem
eine Stärkung des Rektorats (Entscheidung über Widmung und Wiederbesetzung von Professuren, Beschlußfassung
über Hochschulentwicklungspläne) und
eine Ausweitung der Befugnisse des Rek-
tors vor (Verlängerung der Amtszeit bis
zu 6 Jahre, Übergang der Dienstvorgesetztenfunktion auch über die Professoren an den Rektor einschließlich der
Entscheidung über Begründung, Beendigung und inhaltliche Gestaltung der
Dienstverhältnisse, sowie Wahrnehmung
der Disziplinargewalt). Beide bisher vorliegenden Diskussionsentwürfe sehen die
Abschaffung des Konzils vor. Während
jedoch Überlegungen des Greifswalder
Rektors den Hochschulrat als Gegengewicht vorsehen, sieht der Entwurf der
Rostocker Universitätsleitung die Übernahme von dessen Aufgaben durch einen in seinen Kompetenzen gegenüber
der Universitätsleitung deutlich eingeschränkten Senat vor (der Senat nimmt
nur noch Stellung zum Hochschulentwicklungsplan, zur Errichtung und Aufhebung von Fachbereichen, sowie zur
Widmung von Professuren). Fast alle
Punkte der vorliegenden Entwürfe sind
jedoch auch innerhalb der Hochschulen
noch umstritten und Gegenstand ausgiebiger, zum Teil kontroverser Diskussionen.
Univ.-Professor Dr. Hans Jürgen Wendel,
Universität Rostock
Stiftungsinitiative
Dozenten für Mittel- und Osteuropa
Sechs deutsche Stiftungen haben die
Initiative „Johann Gottfried Herder“
zur Reform von Studium und Lehre
in Mittel- und Osteuropa ins Leben
gerufen. Die Initiative, die sich an
emeritierte und pensionierte deutsche Hochschullehrer aller Fachrichtungen wendet und deren Durchführung beim DAAD und der HRK liegt,
ist ein Förderprogramm für die Vermittlung deutscher Gastdozenten an
mittel- und osteuropäische Hochschulen, die bei der Anpassung ihrer
Lehrinhalte an internationale Entwicklungen unterstützt werden sollen.
Die Gastdozenten werden vorwiegend im Rahmen bestehender Kooperationsprojekte mit Partnern in
der Region eingesetzt. Vorschläge der
Kandidaten für eine bestimmte Zielhochschule werden berücksichtigt. Die
ausländische Hochschule schließt für
den Aufenthalt, der mindestens ein Semester umfassen soll, einen Arbeitsvertrag mit dem vermittelten Dozenten und
zahlt in der Regel ein ortsübliches Gehalt. Nach Möglichkeit stellt sie auch
eine Unterkunft. Die deutsche Seite gewährt eine monatliche Aufwandsentschädigung, eine Pauschale jeweils für
Reise- und Startkosten sowie - bei einem
mindestens einjährigen Aufenthalt - für
den Umzug. Außerdem schließt der
DAAD für alle Vermittelten und deren
mitreisende Lebenspartner eine subsidiäre Kranken- und Haftpflichtversicherung ab.
ruflichen Werdegangs, ein Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre, eine
Darstellung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen mit Angabe der
Unterrichtssprache(n) sowie Angaben
zum gewünschten Gastland bzw. zu
bereits bestehenden Kontakten. Eine
unabhängige, aus Hochschullehrern
bestehende Kommission wählt unter
den Bewerbern aus. Bewerbungen
sind zu richten an den DAAD, Referat 321, Kennedyallee 50, 53175
Bonn. Nähere Informationen erteilen
beim DAAD Herr Dr. Ulrich Lins, Tel.
0228/882-551, bei der HRK Herr
Rudolf Smolarczyk, Ahrstr. 39, 53175
Bonn, Tel. 887-171. Das Programm ist
zunächst für drei Jahre angelegt.
Der Bewerbung beizufügen ist eine Darstellung des wissenschaftlichen und be-
Kristijan Domiter
Forschung & Lehre
6/99
319
Aus den
Ländern
Zukunft
Anzeige
Universitäts- und Hochschullehrerrecht
Forum
269 Gerichtsentscheidungen in Kurzform
Universitäts- und
Hochschullehrerrecht
269 Gerichtsentscheidungen in Kürze
Die wichtigsten Urteile zu den Rechtsgebieten
● Wissenschaftsfreiheit
Deutscher
Hochschul·
Verband
Heft 68 · Mai 1999
● Beamten- und Dienstrecht
● Versorgungsrecht und Recht der Emeriti
● Nebentätigkeitsrecht
● Arbeit- und Sozialrecht
● Mitgliedschafts- und Korporationsrecht
● Habilitationsrecht
● Prüfungsrecht
● Steuerrecht u. a.
Der Forumband „Universitäts- und Hochschullehrerrecht“ ist Nachschlagewerk und sinnvolle Auswahl von
Hochschulrechtsprechung. Die Auswahl der Urteile wurde vom Prinzip des Anwendungsbezugs der Entscheidungen bestimmt. Die praktische Bedeutung der einzelnen Entscheidungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
und die Universitätsprofessoren steht im Zentrum der dargestellten Beschlüsse und Urteile. Die Darstellung zeichnet sich durch Kürze und Verständlichkeit aus. Sie wendet sich auch und gerade an Nichtjuristen. Das Werk ist ein
wichtiger Beitrag zur Orientierung im Universitätsalltag.
Universitäts- und Hochschullehrerrecht: 269 Gerichtsentscheidungen in Kurzform Heft 68, März 1999,320 Seiten, 35,00 DM plus Porto
(Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes 30, 00 DM plus Porto). Bestellungen über den Buchhandel oder beim Deutschen
Hochschulverband, Rheinallee 18, 53173 Bonn oder per Telefax 0228 - 35 34 03 oder E-Mail: [email protected]
NIEDERSACHSEN
Die Landesregierung plant eine Reform
des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, die unter anderem von dem Willen
getragen ist, dieses Gesetz um die Hälfte
zu verkürzen. Hierzu hat die Landeshochschulkonferenz einen eigenen Entwurf vorgelegt, der in die Beratungen des
Ministeriums für Wissenschaft und Kultur eingebracht wird.
Das Ministerium läßt 24 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in einem
mehrstufigen Verfahren evaluieren. Das
bisherige Ergebnis ist zwiespältig, weil
nicht alle Einrichtungen positiv beurteilt
wurden. Die Institute haben rund 29
Mio. DM Drittmittel eingeworben, während die Landesförderung rund 33 Mio.
DM betrug.
Die Hochschule Vechta bleibt weiter im
Gespräch. Anscheinend denkt die Landesregierung daran, drei Institute aus
Vechta an andere Hochschulstandorte
zu verlagern. Das „Forum Universität“
hat sich in einem Weißbuch für eine
Strukturreform ausgesprochen. Es will
Folgerungen aus dem harten Urteil des
Wissenschaftsrats über die Hochschule
ziehen. Das Papier bezeichnet als zentrales Anliegen, Vechta als „wissenschaftliche Hochschule mit bildungswissenschaftlichem Schwerpunkt“ zu erhalten.
Forschung & Lehre
6/99
Die von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Software-Firma Baan
und einer amerikanischen Universität
geplante internationale Managementschule soll „Hochschulcharakter“ erhalten, wünscht Wissenschaftsminister
Oppermann.
Der Minister denkt über eine Verlagerung der Lehrerausbildung an die Fachhochschulen nach.
Univ.-Professor Dr. Jörg Wolff,
Universität Lüneburg
320
Habilitationen
und Berufungen
Zukunft
Habilitationen und
Berufungen
THEOLOGIE
Dr. Norbert Ammermann, Universität Osnabrück, habilitierte sich in dem Fach Praktische
Theologie/Religionspädagogik für Evangelische
Theologie.
Dr. Frank Brinkmann, Universität Bochum, habilitierte sich in dem Fach Erforschung gegenwärtiger Deutungskultur (Evangelische Theologie).
Prof. Dr. Hans-Joachim Eckstein, Universität
Heidelberg, hat einen Ruf an die Universität
Leipzig auf eine C4-Professur für Neues Testament erhalten.
PHILOSOPHIE
GESCHICHTE
UND
Dr. Dr. Theodor Leiber, Universität Augsburg,
habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Philosophie erteilt.
Prof. Dr. phil. Günther Lottes, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität Potsdam
auf eine Professur für Europäische Kulturgeschichte des 18. Jahrhunderts erhalten.
Dr. phil. Uwe Puschner, Freie Universität Berlin, habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Neure Geschichte
erteilt.
PD Dr. Frank Siegmund, Universität Göttingen,
hat einen Ruf an die Universität Basel/Schweiz
auf eine Professur für Jüngere Ur- und Frühgeschichte und Provinzialrömische Archäologie erhalten.
GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
Dr. phil. Andreas Böttger, Universität Hannover, habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Soziologie erteilt.
Dr. Wolfram Fischer-Rosenthal, Berlin, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule
Kassel auf eine C4-Professur für Sozialwissenschaftliche Grundlegung von Fallanalysen angenommen.
Dr. Mohammad Reza Hamzeh‘ee , Universität
Osnabrück, habilitierte sich in dem Fach Soziologie mit dem Schwerpunkt Kultursoziologie.
Prof. Dr. Andreas Helmke, Universität KoblenzLandau, hat einen Ruf an die Universität HalleWittenberg und einen weiteren Ruf an die Universität Konstanz auf eine Professur für Erziehungswissenschaft abgelehnt.
PD Dr. rer. nat. Dieter Heyer, Universität zu Kiel,
hat einen Ruf an die Universität Halle-Wittenberg auf eine C4-Professur für Allgemeine Psychologie angenommen.
Prof. Dr. Detlef Günter Jahn, Universität
Nottingham/England, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für
Vergleichende Regierungslehre angenommen.
Prof. Dr. phil. Wolfgang Schnotz, Universität
Landau, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Pädagogische Psychologie abgelehnt.
Prof. Dr. rer. pol. Detlef Sembill, Universität
Gießen, hat einen Ruf an die Universität Bamberg auf eine C4-Professur für Wirtschaftspädagogik angenommen.
Prof. Karen A. Shire (Ph.D.), Universität Osaka/Tokio, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Duisburg auf eine Professur für
Soziologie mit dem Schwerpunkt Japan angenommen.
Prof. Dr. phil. Joachim Stiensmeyer-Pelster,
Universität Hildesheim, hat einen Ruf an die
Universität Gießen auf eine C4-Professur für
Pädagogische Psychologie erhalten.
Dr. Ralf Zwiebel, Schauenburg, hat einen Ruf
an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf
eine C3-Professur für Psychoanalytische Psychologie angenommen.
Der Rubrik „Habilitationen und
Berufungen“ liegen die Angaben
aus den Presseverlautbarungen der
Universitäten, aus Tageszeitungen
und Fachzeitschriften zugrunde.
Falls trotz aller Sorgfalt, die auf
die Erstellung dieser Rubrik verwandt wurde, eine Angabe fehlerhaft sein sollte, teilen Sie uns dies
bitte für eine Korrektur in der folgenden Ausgabe mit. Falls die Rubrik unvollständig ist, sind wir für
jeden Hinweis dankbar. Bitte benutzen Sie der Einfachheit halber
hierfür unseren Änderungsdienst
(s. Seite 322)
PHILOLOGIE
UND KULTURWISSENSCHAFTEN
Prof. Dr. Thomas Bein, Universität Bonn, hat
einen Ruf an die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen auf eine Professur für
Germanistik/Mediävistik angenommen.
Prof. Dr. Florian Coulmas, Chuo-Universität
Tokio, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Duisburg auf eine C4-Professur für
Sprache und Geschichte/Kultur des modernen
Japan angenommen.
Prof. Dr. Hermann Danuser, Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität
Zürich auf eine Professur abgelehnt und einen
weiteren Ruf auf eine Professur für Musikwissenschaft daselbst angenommen.
Forschung & Lehre
6/99
Prof. Dr. Marion Eggert, Universität München,
hat einen Ruf an die Universität Bochum auf eine
Professur für Koreanistik angenommen.
Pd Dr. Mamadou Diawara, Universität Bayreuth,
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Ethnologie
erteilt.
Dr. phil. Una Dierks, Universität Halle-Wittenberg, hat einen Ruf an die Universität Hildesheim auf eine C4-Professur für Angewandte
Sprachwissenschaft und die Didaktik des Englischen angenommen.
Prof. Heiner Goebbels hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine Professur für Angewandte Theaterwissenschaft angenommen.
PD Dr. Andrea Grewe, Universität Münster, hat
einen Ruf an die Universität Osnabrück auf eine
Professur für Romanistik/Literaturwissenschaft
unter besonderer Berücksichtigung des Italienischen erhalten.
Prof. Dr. John A. Hawkins, University of
Southern California, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C4-Professur für Englische Sprache der Gegenwart erhalten.
Prof. Dr. Andreas Hohmann, Technische Universität Magdeburg, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C4-Professur für Trainings- und Bewegungswissenschaft erhalten.
Prof. Dr. Reinhard Ibler, Universität Magdeburg,
hat einen Ruf an die Universität Marburg auf eine
C4-Professur für Slawische Philologie angenommen.
Prof. Dr. phil. Franz-Josef Klein hat einen Ruf
an die Universität-Gesamthochschule Siegen auf
eine Professur für Romanische Sprachwissenschaft angenommen.
Dr. Iris Kolhoff-Kahl, Universität Münster, hat
einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule
Paderborn auf eine Professur für Textilgestaltung
und ihre Didaktik angenommen.
PD Dr. phil. Helmut Krasser, Universität Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf
eine C4-Professur für Klassische Philologie Lateinische Philologie angenommen.
Prof. Dr. Klaus Krüger, Technische Universität
Berlin, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Kunstgeschichte
mit einem Schwerpunkt im Mittelalter angenommen.
HD Dr. phil. Henning Lobin, Universität Bielefeld, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf
eine C4-Professur für Angewandte Sprachwissenschaft und Computerlinguistik erhalten.
Dr. phil. Frank Möbens, Universität Göttingen,
habilitierte sich in dem Fach Deutsche Philologie.
Prof. Dr. phil. Jörn Munzert, Universität Gießen,
hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine C4-Professur für Sportwissenschaft abgelehnt.
Prof. Dr. Jörg Rüpke, Universität Potsdam, hat
einen Ruf an die Universität Erfurt auf eine C4Professur für Vergleichende Kultursoziologie,
insbesondere Religionssoziologie angenommen.
Prof. Dr. Reinhard Schneider, Universität-Gesamthochschule Siegen, hat einen Ruf an die
Universität zu Köln auf eine Professur für Musikpädagogik angenommen.
321
Habilitationen
und Berufungen
Zukunft
Dr. Roland Spiller, Universität Erlangen-Nürnberg, habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Romanische Philologie erteilt.
Prof. Dr. Bernhard Teuber, Universität zu Kiel,
hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine
C4-Professur für Romanische Philologie (Literaturwissenschaft) und einen weiteren Ruf an die
Universität München auf eine C4-Professur für
Romanische Philologie unter besonderer Berücksichtigung der Französischen und Spanischen Literatur und der Romanischen Mediävistik erhalten.
WIRTSCHAFTS-
Prof. Dr. Hans Blümer hat einen Ruf an die
Universität Karlsruhe auf eine C4-Professur für
Experimentelle Kernphysik angenommen.
WISSENSCHAFTEN
PD Dr. Max Albert, Universität Konstanz, hat
einen Ruf an die Universität Koblenz-Landau auf
eine C3-Professur für Wirtschaftswissenschaft
und deren Wissensmanagement erhalten.
Prof. Dr. Klaus Brockhoff hat einen Ruf an die
Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung auf eine Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmenspolitik,
angenommen.
Prof. Dr. Walter Werbeck, Universität Paderborn,
hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf
eine C3-Professur für Musikwissenschaft mit einem Schwerpunkt in der Kirchenmusik angenommen.
Prof. Dr. rer. oec. Franz Rudolf Esch, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität Innsbruck/Österreich auf eine Professur für Betriebswirtschaftslehre und Handel abgelehnt.
Dr. Sabine Wienker-Piepho, Universität Göttingen, habilitierte sich, und es wurde ihr die
Lehrbefugnis für das Fach Volkskunde erteilt.
Prof. Dr. Egon Franck, Technische Universität
Freiberg, hat einen Ruf an die Universität Graz/
Schweiz auf eine Professur für Industrie und
Fertigungswirtschaft erhalten.
Prof. Dr. Hartmut Winkler, Universität Bochum,
hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine Professur für Philologie angenommen.
Dr. Hubert Zapf, Augsburg, hat einen Ruf an die
Universität -Gesamthochschule Kassel auf eine
C4-Professur für Amerikanistik: Literaturwissenschaft abgelehnt.
RECHTSWISSENSCHAFTEN
PD Dr. Johannes Dietlein, Universität Düsseldorf, hat einen Ruf auf eine C4-Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre daselbst
erhalten.
PD Dr. Horst Eidenmüller LL.M. (Cambr.),
Universität München, hat einen Ruf an die Universität Münster auf eine C4-Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht
unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Wirtschaftsrechts angenommen und einen weiteren Ruf an die Universität Hamburg
auf eine C4-Professur für Zivilrecht abgelehnt
PD Dr. Volker Epping, Universität Bochum, hat
einen Ruf an die Universität Münster auf eine
C3-Professur für Öffentliches Recht angenommen.
PD Dr. iur. habil. Hubertus Gersdorf, Universität Hamburg, hat einen Ruf an die Universität
Rostock auf eine C4-Professur für Kommunikationsrecht in Verbindung mit Zivilrecht oder öffentlichem Recht angenommen.
Dr. iur. Torsten Schöne hat einen Ruf an die
Universität-Gesamthochschule Siegen auf eine
Professur für Recht für Wirtschaftswissenschaftler, insbesondere Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht angenommen.
PD Dr. iur. Christiane Wendehorst, Universität
München, hat einen Ruf an die Universität
Greifswald auf eine C4-Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Rechtsharmonisierung im Ostseeraum abgelehnt.
Prof. Dr. rer. pol. Martin Glaum, Universität
Frankfurt/Oder, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Internationales Management und Kommunikation erhalten.
PD Dr. Uwe Hoppe, Universität Göttingen, hat
einen Ruf an die Universität Osnabrück auf eine
Professur für Betriebswirtschaftslehre/Organisation und Wirtschaftsinformatik erhalten.
Prof. Dr. Peter Loos, Universität des Saarlandes, hat einen Ruf an die Technische Universität
Chemnitz auf eine C3-Professur für Wirtschaftsinformatik angenommen.
Dr. Jochen Michaelis, Universität Freiburg, hat
einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule
Kassel auf eine C3-Professur für Volkswirtschaftslehre, Schwerpunkt Geld, Kredit und
Währung angenommen.
Prof. Dr. Wolfgang Pfau, Technische Universität
Freiberg, hat einen Ruf an die Technische Universität Clausthal auf eine C3-Professur für
Wirtschaftwissenschaft angenommen.
PD Dr. Gerhard Schwabe, Universität StuttgartHohenheim, hat einen Ruf an die Universität
Koblenz-Landau auf eine C3-Professur für
Wirtschaftsinformatik erhalten.
MATHEMATIK, PHYSIK
INFORMATIK
UND
PD Dr. Susanne Albers, Max-Planck-Institut für
Informatik Saarbrücken, hat einen Ruf an die
Universität Trier auf eine C3-Professur für Informatik erhalten.
Dr. Valeri M. Baev, Universität Hamburg, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Experimentalphysik erteilt.
Prof. Dr. W. S. Basca, Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne/Schweiz, hat einen
Ruf an die Universität Portland State Utah
Orgegon/USA auf eine Professur für Experimentalphysik abgelehnt und einen weiteren Ruf an
die Universität Toulouse/Frankreich auf eine Ordentliche-Professur für Experimentalphysik angenommen
Forschung & Lehre
6/99
Prof. Dr. Holger Dette, Universität Bochum, hat
einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine
Professur für Mathematik erhalten.
Dr. Alexander Felshtyn, Universität Greifswald,
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mathematik erteilt.
Dr. Thomas Fischer, Universität Leipzig, habilitierte sich in dem Fach Experimentalphysik.
Dr. Reinhard Klein, Universität Tübingen, hat
einen Ruf an die Technische Universität Darmstadt auf eine C3-Professur für Graphische Datenverarbeitung erhalten.
Prof. Dr. Richard Pink, Universität Mannheim,
hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Wuppertal auf eine C4-Professur für Reine Mathematik und einen weiteren Ruf an die
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
auf eine ordentliche Professur für Mathematik
erhalten.
PD Dr. Andreas Rieder, Universität des Saarlandes, hat einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine C3-Professur für Wissenschaftliche Rechnung und Mathematische Modellbildung in den Ingenieurwissenschaften angenommen.
Prof. Dr. Alexander Schill, Technische Universität Dresden, hat einen Ruf an die Universität
Bonn auf eine C4-Professur für Informatik und
einen weiteren Ruf an die Arizona State
University Phoenix/USA auf eine Professur für
Informatik erhalten.
Dr. Stephan Schiller, Universität Konstanz, hat
einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine
C4-Professur für Angewandte Physik abgelehnt.
Dr. Joachim Wambsganß, Universität Potsdam,
hat einen Ruf auf eine C3-Professur für Astroteilchenphysik daselbst erhalten.
Dr. rer. nat. Thomas Wilhein hat einen Ruf auf
eine Professur für Technische Physik und Mathematik an der Fachhochschule Koblenz erhalten.
Dr. Joachim Wollschläger, Universität Hannover, habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Physik erteilt.
BIOLOGIE, CHEMIE,
GEOWISSENSCHAFTEN
PHARMAZIE
UND
Prof. Dr. rer. nat. Johannes Beck, Universität
Gießen, hat einen Ruf an die Universität Bonn
auf eine C4-Professur für Anorganische Chemie
angenommen.
PD Albrecht Bindereif, Ph.D., Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität
Gießen auf eine C3-Professur für Biochemie angenommen.
Prof. Dr. rer. nat. Reinhardt Demuth, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an das Institut für die
Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN) auf
eine C4-Professur für Chemie und ihre Didaktik
angenommen.
322
Habilitationen
und Berufungen
Zukunft
Dr. Wolfgang Durner, Universität Bayreuth,
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Hydrologie erteilt.
PD Dr. Hans-Jürgen Holdt, Universität Rostock,
hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf
eine C4-Professur für Anorganische Chemie erhalten.
PD Dr. Gerhard von der Emde, Universität
Bonn, hat einen Ruf an die University of Washington/USA auf eine Professur für
Neurobiologie (Verhaltensphysiologie) erhalten.
Dr. rer. nat. Renate Horn, Universität Gießen,
habilitierte sich in dem Fach Pflanzenzüchtung
und Pflanzengenetik.
PD Dr. Christian Gliesche, Universität zu Kiel,
hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf
eine C3-Professur für Mikrobielle Ökologie angenommen.
PD Dr. rer. nat. Jürgen Janek, Universität Hannover, hat einen Ruf an die Universität Gießen
auf eine C4-Professur für Physikalische Chemie
erhalten.
PD Dr. Andreas Greiner, Universität Marburg,
hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf
eine C3-Professur für Polymerchemie erhalten.
PD Dr. Rainer Georg Jörgensen, Universität
Göttingen, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für
Bodenbiologie/Pflanzenernährung erhalten.
Prof. Dr. Ulrich Guth, Universität Greifswald,
hat einen Ruf an die Technische Universität
Dresden auf eine C4-Professur für Physikalische
Chemie, insbesondere Meß- und Sensortechnik,
angenommen.
Dr. Ellen Kandeler, Stuttgart, hat einen Ruf an
die Universität-Gesamthochschule Kassel auf
eine C4-Professur für Bodenbiologie/Pflanzenernährung abgelehnt.
Prof. Dr. phil. nat. Mark Handy, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Freie Universität Berlin auf eine C4-Professur für Endogene Geologie erhalten.
Dr. habil. Hermann Kaufmann, GeoForschungsZentrum Potsdam, hat einen Ruf an die
Universität Potsdam auf eine C4-Professur für
Angewandte Fernerkundung erhalten.
Dr. Andreas Hauptmann, Universität Bochum,
habilitierte sich in dem Fach Geowissenschaften.
Dr. rer. nat. Jürgen Knötzel, Universität Bremen,
habilitierte sich und hat einen Ruf an die Königlichen Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen
Universität Kopenhagen/Dänemark auf eine
Professur für Zell- und Molekularbiologie angenommen.
Dr. rer. nat. Stefan Melchier, Universität Hamburg, habilitierte sich in dem Fach Bodenkunde.
Dr. Dagmar Nötzold, Universität Greifswald,
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Physikalische Chemie erteilt.
PD Dr. rer. nat. Ralf Reski, Universität Freiburg,
hat einen Ruf an die Technische Universität Dresden auf eine C4-Professur für Zell- und Molekularbiologie der Pflanzen abgelehnt und einen
weiteren Ruf auf eine C4-Professur für Pflanzbiotechnologie daselbst erhalten.
PD Dr. Maria-Theresia Schafmeister, Freie Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität
Greifswald auf eine C4-Professur für Angewandte Geologie/Hydrogeologie angenommen und
einen weiteren Ruf an die Universität Freiburg
auf eine C3-Professur für Angewandte Geologie
abgelehnt.
Prof. Dr. Thomas Schmitt, Deutsche Forschungsgemeinschaft, hat einen Ruf an die Universität
Bochum auf eine Professur für Geographie, insbesondere Physische Geographie mit Geoökologie, angenommen.
PD Dr. Joachim Scholz, Universität Halle-Wittenberg, hat einen Ruf an die Universität Koblenz-Landau auf eine C3-Professur für Anorganische Chemie erhalten.
✂
Prof. Dr. Harald Hillebrecht, Universität Bonn,
hat einen Ruf an die Universität Bayreuth auf
eine C4-Professur für Anorganische Chemie
angenommen.
Dr. rer. nat. Jürgen Kusch, Universität Kaiserslautern, habilitierte sich in dem Fach Zoologie
und Ökologie.
n
Ä derungsmitteilung
(bitte Druckbuchstaben)
Name/Titel:.........................................................................................................................................................................................................
Universität (derzeitig):......................................................................................................................................................................................
Neue Privatadresse: ..........................................................................................................................................................................................
Neue Dienstadresse: .........................................................................................................................................................................................
Ich habe mich habilitiert an der Universität:...............................................................................................................................................
im Fach.................................................................................................................................................................................................................
Ich habe einen Ruf auf eine .........Stelle für eine Professur im Fachgebiet......................an der Universität...................................
.
❍
❍
❍
erhalten
zum ...........................angenommen
abgelehnt
und bin damit einverstanden, daß diese Nachricht in „Forschung und Lehre“ veröffentlicht wird................................................
Unterschrift
Ernennung zum außerplanmäßigen Professor zum/seit: .........................................................................................................................
Ich wurde zum ..............emeritiert/pensioniert..........................................................................................................................................
Neue Bankverbindung: ....................................................................................................................................................................................
(Bank/Sparkasse, Konto-Nr. und Bankleitzahl)
Sonstiges: .............................................................................................................................................................................................................
Forschung & Lehre
6/99
323
Habilitationen
und Berufungen
Zukunft
Prof. Dr. Rüdiger Schulz, Universität Marburg,
hat einen Ruf an die Universität zu Kiel auf eine
C3-Professur für Botanik angenommen.
Dr. Oliver Ullrich, Universität Mainz, habilitierte sich in dem Fach Biochemie.
Dr. Joachim Vossen, Universität Regensburg,
habilitierte sich in dem Fach Geographie
(Schwerpunkt Anthropogeographie).
Prof. Dr. Thomas Wirth, Universität Würzburg,
hat einen Ruf an die Universität Ulm auf eine
C4-Professur für Physiologische Chemie erhalten.
AGRARWISSENSCHAFTEN,
ERNÄHRUNGSWISSENSCHAF TEN, VETERINÄRMEDIZIN
Dr. agr. Thomas Appel, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Pflanzenernährung.
Prof. Dr. Henri Bava hat einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine Professur für
Landschaftsarchitektur und Entwerfen angenommen.
Dr. med. Michael Heesen, Universität Gießen,
habilitierte sich in dem Fach Anästhesiologie und
Operative Intensivmedizin.
Prof. Dr. med. Georg F. Hoffmann, Universität
Marburg, hat einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine C4-Professur für Allgemeine
Kinderheilkunde erhalten.
Prof. Dr. Stefan Felix, Humboldt-Universität
Berlin, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Kardiologie angenommen.
Dr. Beate Jessel, Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, hat einen Ruf
an die Universität Potsdam auf eine C3-Professur für Landschaftsplanung angenommen.
Prof. Dr. med. Raimund Forst, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, hat einen Ruf an die Universität Erlangen-Nürnberg
auf eine C4-Professur für Orthopädische Chirurgie angenommen.
INGENIEURWISSENSCHAFTEN
Prof. Dr. sc. agr. Roland Herrmann, Universität
Gießen, hat einen Ruf an die Universität zu Kiel
auf eine C4-Professur für Ernährungswirtschaft
abgelehnt.
Dr. med. Wolfgang-Michael Franz, Universität
zu Lübeck, habilitierte sich in dem Fach Innere
Medizin.
Prof. Dr.-Ing. Albrecht Bertram, Universität
Magdeburg, hat einen Ruf an die Universität
Dortmund auf eine C4-Professur für Mechanik
abgelehnt.
Dr. agr. Andreas Nebelung, Universität Gießen,
habilitierte sich in dem Fach Land- und Umweltsoziologie.
Dr.-Ing. Ulrich Busweiler, Darmstadt, hat einen
Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C3-Professur für Heizungs-, Lüftungsund Klimatechnik erhalten.
PD Dr. sc. agr. Ernst-August Nuppenau, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität
Gießen auf eine C3-Professur für Agrar- und
Umweltpolitik angenommen.
Dr.-Ing. Albert Claudl, Lörrach, hat einen Ruf
an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf
eine C4-Professur für Anlagen- und
Hochspannungstechnik erhalten.
Dr. agr. Frank Ordon, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Pflanzenzüchtung und
spezieller Pflanzenbau.
Dr. rer. nat. Ursula Wittwer-Backofen, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Anthropologie/Humanbiologie.
Prof. Dr. Ulrich Guth, Universität Greifswald,
hat einen Ruf an die Technische Universität Dresden auf eine C4-Professur für Meß- und Sensortechnik angenommen.
Dr. Reinhard Hentschke, Max-Planck-Institut
für Polymerforschung Mainz, hat einen Ruf an
die Universität-Gesamthochschule Wuppertal
auf eine C4-Professur für Theoretische Materialwissenschaft erhalten.
PD Dr. Hartmut Hillmer, Technische Hochschule
Darmstadt, hat einen Ruf an die UniversitätGesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Technische Elektronik angenommen.
Dr.-Ing. Hans-Jürgen Maier, Universität-Gesamthochschule Siegen, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine Professur für Werkstofftechnik angenommen.
Dr.-Ing. Holger Meseck, Ingenieurgesellschaft
Baugrund Berlin, hat einen Ruf an die Universität Rostock auf eine C4-Professur für Landschaftsbau und Geotechnik erhalten.
Dr. rer. nat. Thilo Rehren, Technische Universität Freiberg, habilitierte sich in dem Fach
Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie.
Dr.-Ing. Tom Schanz, Universität Stuttgart, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis
für das Fach Geotechnik erteilt, und er hat einen Ruf an die Bauhaus-Universität Weimar auf
eine C3-Professur für Bodenmechanik angenommen.
Dr. Michael Thoms, Universität Erlangen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis
für das Fach Werkstoffwissenschaften erteilt.
Prof. Dr. Jürgen Rehage, Tierärztliche Hochschule Hannover, hat einen Ruf auf eine C3-Professur für Rinderkrankheiten, besonders Chirurgie,
daselbst angenommen.
PD Dr. med. vet. Tillmann Rümenapf, Universität Gießen, hat einen Ruf auf eine C3-Professur
für Veterinär-Virologie daselbst erhalten.
HUMANMEDIZIN
Dr. med. Georg Friedrich Bachmann, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Radiologie.
Prof. Dr. Maria Blettner, Universität Heidelberg,
hat einen Ruf an die Universität Bielefeld auf
eine C4-Professur für Epidemiologie und Medizinische Statistik angenommen.
Dr. med. Arndt Borkhardt, Universität Gießen,
habilitierte sich in dem Fach Kinderheilkunde.
PD Dr. Hartmut Döhner, Universität Heidelberg,
hat einen Ruf an die Universität Ulm auf eine
C4-Professur für Innere Medizin erhalten.
PD Dr. med. Hans-Gerd Fieguth, Medizinische
Hochschule Hannover, hat einen Ruf an die
Universität Frankfurt/Main auf eine C3-Professur für Thoraxchirurgie und Thorakale Transplantation angenommen.
Prof. Dr. med. Christoph Gleiter, Universität
Göttingen, hat einen Ruf an die Universität Tübingen auf eine C3-Professur für Klinische Pharmakologie erhalten.
Prof. Dr. Hermann Haller, Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Medizinische
Hochschule Hannover auf eine C4-Professur für
Nephrologie erhalten.
Forschung & Lehre
6/99
PD Dr. Hohagen, Universität Freiburg, hat einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine
Professur für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin abgelehnt und einen weiteren Ruf an die Universität zu Lübeck auf eine
Professur für Psychiatrie angenommen.
Prof. Dr. med. Norbert Kaps, Universität zu Kiel,
hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine
C4-Professur für Neurologie angenommen.
Dr. med. Dr. phil. Hans-Otto Karnath, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde
ihm die Lehrbefugnis für das Fach Neurologie
und Klinische Neuropsychologie erteilt.
PD Dr. Ingo Kennerknecht, Universität Ulm, hat
einen Ruf an die Universität Münster auf eine
C3-Professur für Humangenetik mit dem Schwerpunkt molekulare Zytogenetik angenommen.
Prof. Dr. med. Jürgen Klempnauer, Universität
Bochum, hat einen Ruf an die Medizinische
Hochschule Hannover auf eine C4-Professur für
Viszeral- und Transplantationschirurgie angenommen.
Dr. med. Thomas Klyscz, Universität Tübingen,
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Dermatologie und
Venerologie erteilt.
Dr. med. Thomas Krzizok, Universität Gießen,
habilitierte sich in dem Fach Augenheilkunde.
Dr. med. Marcus Maassen, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Hals-, Nasen- und
Ohrenheilkunde erteilt.
Ihre Meldung über Habilitationen und Berufungen können Sie schnell und effizient
auch per E-mail senden an
[email protected]
324
Akademischer
Stellenmarkt
Zukunft
Prof. Dr. med. Karl Mann, Universität Tübingen,
hat einen Ruf an die Universität Heidelberg auf
eine C4-Professur für Suchtforschung angenommen.
Dr. med. Georg Northoff, Universität Marburg,
habilitierte sich in dem Fach Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin.
Dr. med. Thoams Manger, Universität Marburg,
habilitierte sich in dem Fach Allgemeine Chirurgie.
Dr. med. Hans-Heinrich Osterhues, Universität
Ulm, habilitierte sich, und es wurde ihm die
Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin erteilt.
Dr. med. Frank Mayer, Universität Tübingen,
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Sportmedizin und Orthopädie erteilt.
PD Dr. med. Alfred Reiter, Medizinische Hochschule Hannover, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C3-Professur für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie erhalten.
Dr. med. Helmut Meßmann, Universität Regensburg, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Innerer Medizin erteilt.
Dr. med. Christoph Röcken, Universität Marburg,
habilitierte sich in dem Fach Pathologie.
Dr. med. Alfred Mück, Universität Tübingen,
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Klinische Pharmakologie
erteilt.
Dr. med. Gerhard Müller, Universität zu Lübeck,
habilitierte sich in dem Fach Chirurgie.
Dr. rer. nat. Thomas Wilhelm Noll, Universität
Gießen, habilitierte sich in dem Fach Physiologie.
PD Dr. Thomas Römer, Universität Greifswald,
hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine
C3-Professur für Frauenheilkunde/Geburtshilfe
angenommen.
PD Dr. med. Hartmut H.-J. Schmidt, Medizinische Hochschule Hannover, hat einen Ruf an die
Humboldt-Universität Berlin auf eine C2-Professur für Gastroenterologie und Hepatologie
angenommen.
auf eine Professur für Führung und Organisation der Medizinischen Fakultät angenommen.
Prof. Dr. med. Christian P. Speer, Universität
Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Würzburg auf eine C4-Professur für Kinderheilkunde
angenommen.
Dr. med. Stefan Uhlig, Universität zu Lübeck,
habilitierte sich in dem Fach Pharmakologie und
Toxikologie.
Dr. med. Ulrich Wüllner, Universität Tübingen,
habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Neurologie erteilt.
ZAHNHEILKUNDE
Dr. Christoph Bourauel, Universität Bonn, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis
für das Fach Biomechanik/Experimentelle Zahnheilkunde erteilt.
Dr. med. Ralf Dammer, Universität Regensburg,
wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erteilt.
Prof. Dr. Fritz B. Simon, Universität Heidelberg,
hat einen Ruf an die Universität Witten-Herdecke
❑
Am Institut für Mathematische Maschinen und Datenverarbeitung
der Technischen Fakultät ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
C 4-Professur für Informatik
(Graphische Datenverarbeitung)
(Nachfolge Prof. Dr. Seidel)
wiederzubesetzen.
Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre
angemessen zu vertreten und sich am Grundstudium sowie auch
am international orientierten englischsprachigen Studiengang
„Computational Engineering“ zu beteiligen. In Frage kommen
Bewerbungen aus allen Bereichen der graphischen Datenverarbeitung.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation
oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen.
Zum Zeitpunkt der Ernennung dürfen Bewerberinnen/Bewerber
das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Universität Erlangen-Nürnberg strebt eine Erhöhung des
Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb
Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Verzeichnis der Schriften und Lehrveranstaltungen,
beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden) werden
bis zum 9. 7. 1999 an den Dekan der Technischen Fakultät der
Universität Erlangen-Nürnberg, Erwin-Rommel-Str. 60,
91058 Erlangen, erbeten.
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
Die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL)
schreibt die folgende Stelle aus:
Professor/in für Prozessor-Architektur
(Assistenz-, Ausserordentliche-, Ordentliche-)
an der Abteilung für Informatik
Die Stelle ist offen für Kandidaten/innen mit akademischer
Ausbildung in Informatik oder verwandten Ingenieurdisziplinen. Sie sollten hervorragende Forschungsresultate im Bereich der Computer-Hardwarearchitektur (Prozessoren oder
Systeme) vorweisen. Industrielle Berufserfahrung ist von Vorteil. Die Stelle erfordert eine starke Persönlichkeit, Talent zur
Lehre und zur Leitung und Betreuung von Studenten und jungen Forschern sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären
Forschungszusammenarbeit.
Bewerbung bis:
Stellenantritt:
15. August 1999.
nach Vereinbarung.
Interessierte Personen werden gebeten, die Einschreibungsunterlagen bei folgender Adresse zu verlangen: Présidence de l’Ecole
polytechnique fédérale de Lausanne, CE-Ecublens, CH-1015
Lausanne, Suisse, oder per Fax Nr. +41 21 693 70 84.
Weitere Informationen können via Internet http://www.epfl.ch,
http://diwww.epfl.ch/, http://admwww.epfl.ch/pres/profs.html oder
http://research.epfl.ch/ abgefragt werden.
Forschung & Lehre
6/99
335
Impressum
Zukunft
Wissenschaft im Programm
Fernsehen
30. Mai, 20.45, arte: Die amerikanische Reise Alexander von Humboldts. 21.15, Hessen Fernsehen: Forschungsinstitut
Senckenberg.
31. Mai, 21.00, 3sat: Wissenschaftsmagazin.
1. Juni, 19.00, arte: Raupen, Wind, Gleichgewicht. 22.15, N3: Milzbrand.
2. Juni, 11.00, 3sat: Sternstunde Philosophie. 19.30, BR: Wissenschaftsmagazin. 21.00, ZDF: Abenteuer Forschung: Der
Tod der Pflanzen. 21.45, Hessen Fernsehen: Porträt Universität Jena.
3. Juni, 21.50, ORB: Lehrer in Deutschland.
4. Juni, 13.00, 3sat: Best of HITEC: Polymere, Solarzellen.
6. Juni, 7.00, 3sat: Eugen Kogon. 11.00, Hessen Fernsehen: Moderne Menschen: Manfred Kern.
7.-10. Juni, 20.15, arte: Intelligenz.
8. Juni, 22.15, N3: Brücken.
9. Juni, 11.00, 3sat: Sternstunde Philosophie. 21.45, Hessen Fernsehen: Porträt Universität Leipzig.
10. Juni, 17.15, 3sat: Best of HITEC: Reifen, Vesuv.
14. Juni, 20.15, 3sat: Wissenschaftsmagazin.
22. Juni, N3: Insekten und Pflanzen.
Hörfunk
täglich, 14.35, Deutschlandfunk: Campus und Karriere. 16.35, Deutschlandfunk: Forschung aktuell.
Mo.-Fr., 5.40, Deutschlandfunk: Forschung am Morgen. 16.05, WDR 5: Wissenschaft und mehr.
Mo.-Sa., 11.00, DeutschlandRadio Berlin: Natur und Wissenschaft.
Mo.-So. 16.35, Forschung aktuell
Sa., 17.05, S2: S2 Forum. Diskussionen mit Wissenschaftlern über Fragen aus Wissenschaft und Politik. 15.05, Radio
Bremen 2: Campus Radio. 16.35, Deutschlandfunk: Computer und Kommunikation.
So., 8.30, SDR1, Aula. Vorträge von Wissenschaftlern. 16.35, Deutschlandfunk: Wissenschaft im Brennpunkt.
Do., 18.35 Deutschlandradio: Bildung und Wissen. 20.10, Deutschlandfunk: Studiozeit. Aus Kultur und Sozialwissenschaften.
Fr., 10.37, Deutsche Welle Radio: Kultur und mehr. Wissenschaft und Technik.
31. Mai, 22.05, Radio Bremen 2: Gentechnologie.
9. Juni, 22.05, Radio Bremen 2: Intellektuelle und Naturwissenschaften.
Impressum
6. Jahrgang in Fortführung der Mitteilungen des
Deutschen Hochschulverbandes (41 Jahrgänge)
Herausgegeben im Auftrage des Präsidiums des
Deutschen Hochschulverbandes
ISSN: 0945 - 5604; erscheint monatlich
Präsident:
Hartmut Schiedermair, Univ.-Professor, Dr.
Vizepräsidenten:
Claus Herberhold, Univ.-Professor, Dr.
Gerhard Becker, Univ.-Professor, Dr.
Präsidiumsmitglieder:
Christoph Schnittler, Univ.-Professor, Dr.
Edda Siegl, Univ.-Professor, Dr.
Rainer Thome, Univ.-Professor, Dr.
Paul Weiß, Univ.-Professor, Dr.
Geschäftsführer:
Michael Hartmer, Dr.
Kuratorium von Forschung & Lehre:
Manfred Erhardt, Professor, Dr.
Wolfgang Frühwald, Univ.-Professor, Dr.
Horst-Albert Glaser, Univ.-Professor, Dr.
Peter Glotz, Professor, Dr.
Peter Heesen
Max G. Huber, Univ.-Professor, Dr.
Hans Mathias Kepplinger, Univ.-Professor, Dr.
Klaus Landfried, Univ.-Professor, Dr.
Josef Lange, Dr.
Hanna-Renate Laurien, Dr.
Franz Letzelter, Dr.
Johannes Neyses, Dr.
Karl-Heinz Reith
Paul F. Reitze, Dr.
Kurt Reumann, Dr.
Joachim Hermann Scharf, Prof. Dr., Dr., Dr.h.c.
Steffie Schnoor
Franz Schoser, Dr.
Joachim Schulz-Hardt, Dr.
Hermann Josef Schuster, Dr.
Klaus Schweickart
Werner Siebeck
Erich Thies, Professor, Dr.
Redaktion:
Felix Grigat, M. A. (verantwortl. Redakteur)
Michael Hartmer, Dr.
Friederike Invernizzi, M. A.
Ina Lohaus
Weitere Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Kristijan Domiter, Dr., Pressesprecher des Deutschen Hochschulverbandes
Birgit Ufermann, Rechtsanwältin im Deutschen
Hochschulverband
Rochus Wellenbrock, Mitarbeiter des Deutschen
Hochschulverbandes (EDV)
Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers
gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Falle die
Meinung der Redaktion oder des Herausgebers dar.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine
Haftung übernommen werden.
»Verbum hoc 'si quis' tam masculos quam feminas
complectitur« (Corpus Iuris Civilis Dig. L, 16, 1)
Zitierweise: Forschung & Lehre
Geschäftsstelle des
Deutschen Hochschulverbandes:
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Tel.: (0228) 36 40 02; Fax: (0228) 35 34 03
E-mail: [email protected]
Forschung & Lehre:
Verlag und Redaktion:
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Tel.: (02 28) 36 40 05; Fax: (02 28) 35 99 47
E-mail: [email protected]
Druck:
Paulinus-Druckerei, 54220 Trier
Bezugsgebühr:
Abonnement 120,- DM, zzgl. Porto. Für Mitglieder
des DHV durch Zahlung des Verbandsbeitrages.
Einzelpreis 12,- DM, zzgl. Porto.
Forschung & Lehre
6/99
Bankverbindung:
Dresdner Bank Bonn
Kto.-Nr. 0 268 367 200, BLZ 370 800 40
Anzeigenleitung:
Helga Erdmann / Anita Borhau-Karsten
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Tel.: (0228) 36 40 05; Fax: (0228) 35 99 47
E-mail: [email protected]
ISDN - Leonardo
Nr. X 0228 3681489
Preisliste Nr. 28 vom 1.1.1999
Forschung & Lehre wird auf chlorfreiem Papier
gedruckt und ist recyclebar.
Druckauflage: 19900 Exemplare
Der Deutsche Hochschulverband, 1950 in Fortführung des 1936 aufgelösten Verbandes der
Deutschen Hochschulen neu gegründet, tritt für
eine unparteiische Wissenschaft in einem freiheitlichen Rechtsstaat ein. Auf der Grundlage der
Freiheit von Forschung und Lehre ist es seine
Aufgabe, sich aller Fragen anzunehmen, die den
Wirkungskreis der Hochschullehrer und ihre Stellung in Staat und Gesellschaft berühren. Der
Deutsche Hochschulverband ist die überparteiliche und fachübergreifende Berufsvertretung der
Universitätslehrer an den wissenschaftlichen
Hochschulen der Bundesrepublik mit 17.058 Mitgliedern. Mitgliedsfähig sind alle Professoren und
Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen. Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge zwischen 70,- DM und 247,- DM im Jahr
(alte Bundesländer) oder ermäßigte Beiträge
(neue Bundesländer).
336
Der Fragebogen
Zukunft
Über Wissenschaft. . .
DER FRAGEBOGEN
Wer oder was hat Sie wissenschaftlich
am nachhaltigsten geprägt?
Die Mathematik.
Was verdanken Sie Ihrem wissenschaftlichen Lehrer?
Kürze, Prägnanz, Dinge auf den Punkt
zu bringen.
Über Gott und die Welt
Welche Illusion ist fruchtbar?
Die Liebe.
Was bedeutet Ihnen Gott?
Gibt es den?
Was ist der Sinn des Lebens?
Das Leben selbst.
Ina Kersten, Dr., Univ.Professorin für Mathematik,
Universität Göttingen,
Vizepräsidentin der Deutschen
Mathematiker-Vereinigung
Über Emotionen. . .
Was bedeutet Ihnen die deutsche
Wiedervereinigung?
Veränderungen.
Was macht Sie wütend?
Egozentrik, Egomanie, beschränkte
Sichtweisen.
Was fasziniert Sie?
Wissenschaftliche Zusammenhänge zu
erkennen.
Was erfüllt Sie mit Hoffnung?
Beispiele von Uneigennützigkeit und
Vorurteilsfreiheit
Ihre Lieblingslebensweisheit?
Toleranz zu üben.
Wofür sind Sie dankbar?
Daß es mir gut geht.
Überzeugt Sie Ihre Selbstkritik?
Ja.
Wann empfinden Sie Ohnmacht?
Im Umgang mit Menschen, die es
verlernt haben zu lesen oder zuzuhören.
Wogegen sind Sie nicht versichert?
Krank zu werden.
Wie alt möchten Sie werden?
So alt wie möglich.
Wieviel Geld möchten Sie besitzen?
Genug, um angenehm existieren zu
können.
Die deutsche Universität ist...
erneuerungsbedürftig.
Was fehlt den Universitäten am meisten?
Geld.
Die Liebe ist . . .
eine fruchtbare Illusion.
Meine größte politische Sorge ist . . .
Korruption, Machtmißbrauch.
Warum sind Sie Wissenschaftler
geworden?
Aus Neigung und Gelegenheit.
Worüber können Sie (Tränen) lachen?
b
Ü er gute Witze.
Was ertragen Sie nur mit Humor?
Fragebögen auszufüllen.
Ein Jahr Robinson (ohne Freitag);
welche drei Bücher nehmen Sie mit?
Zwei Bände von Dostojewski, ein
Band von Conan Doyle.
Musik ist...
Kunst.
Sport ist ...
für viele Lebensinhalt.
Forschung & Lehre
6/99
Welche Eigenschaften sollte ein Hochschullehrer haben?
Kommunikationsfähigkeiten.
Einem überdurchschnittlich begabten
Studenten empfehle ich...
sich an schwierigen Problemen zu
versuchen.
Welche Eigenschaft vermissen Sie an
der heutigen Studentengeneration?
Keine.
Welche Eigenschaft schätzen Sie an der
heutigen Studentengeneration?
Daß sie motiviert ist und gern mitarbeitet.
Was ist Bildung?
Informiertheit und Wissen.
337
Informationsservice
Zukunft
Forschung & Lehre will den Lesern weitere Informationsquellen erschließen und übersendet gegen eine Kostenpauschale
(angegebener Betrag zuzüglich Portokosten; bitte Bezahlung per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf folgendes Konto:
Dresdner Bank Bonn, Kto.-Nr. 0 268 367 200 BLZ 370 800 40) folgende Unterlagen:
A 72
Hochschulrahmengesetz in der Fassung
vom 19. Januar 1999, 16 Seiten, 8,- DM.
A 100
Thüringer Hochschulgesetz in der Fassung vom 29. April 1999, 48 Seiten, 12,DM.
A 101
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.
Juni 1998, IV B 2 - S 2145 - 59/98, 4
Seiten, kostenlos.
A 107
Empfehlungen zum Dienst- und Tarif-,
Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie
zur Personalstruktur in den Hochschulen (Entschließung des 186. Plenums der
HRK vom 2. November 1998) mit Erläuterungen und Presseerklärung des
Deutschen Hochschulverbandes, 36 Seiten, 12,- DM.
A 112
Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache Z/10805, und
Stellungnahme des DHV zum Referentenentwurf , Stand 18. Januar 1999,
138 Seiten, 24,- DM.
A 114
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
saarländischen Hochschulgesetze und
zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, 201 Seiten, 35,- DM.
A 115
Anhörungsentwurf eines Gesetzes zur
Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst BadenWürttemberg, Stand 12. April 1999, 378
Seiten, 35,- DM.
A 119
Referentenentwurf eines Gesetzes über
die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen, Stand 27. Januar 1999, 100
Seiten, 17,- DM.
A 120
Steuerliche Behandlung von Reisekosten
und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab
1. März 1999, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Januar
1999, 4 Seiten, kostenlos.
A 121
Gesetzentwurf zur Neuordnung der
Hochschulmedizin Nordrhein-Westfalen
mit Begründung, 34 Seiten, 12,- DM.
Hochschulgesetze der Länder
Bayern 1
Hochschulgesetz in der Fassung vom 1.
Dezember 1993 und Änderungsgesetze
vom 28. April 1994, 10. August 1994 und
24. Juli 1998, 85 Seiten, 17,- DM.
Bayern 2
Hochschullehrergesetz in der Fassung
vom 9. Januar 1995 und Änderungsgesetze vom 28. Juni 1996, 20. Februar
1998 und 24. Juli 1998, 24 S., 12,- DM.
Bremen 1
Hochschulgesetz in der Fassung vom 18.
Juni 1996 und Änderungsgesetz vom 3.
Februar 1998, 75 Seiten, 17,- DM.
Hessen 1
Hochschulgesetz vom 3. November
1998, 35 Seiten, 12,- DM.
Niedersachsen 1
Hochschulgesetz in der Fassung vom 24.
März 1998, 45 Seiten, 12,- DM.
Rheinland-Pfalz 1
Universitätsgesetz in der Fassung vom
6. Februar 1996 und Änderungsgesetz
vom 1. Juli 1997, 130 Seiten, 24,- DM.
Sachsen 1
Hochschulgesetz vom 4. August 1993
und Änderungsgesetz vom 7. April 1997,
33 Seiten, 12,- DM.
Sachsen-Anhalt 1
Hochschulgesetz vom 7. Oktober 1993
und Änderungsgesetze vom 13. Februar
1996, 6. März 1997, 12. September 1997
und 19. März 1998, 61 Seiten, 12,- DM.
Als Leser von Forschung & Lehre bitte ich um Übersendung folgender Unterlagen:
Ort, Datum
Bitte deutlich schreiben, Absender wird als Versandadresse benutzt
Name
A 116
Referentenentwurf eines Gesetzes über
die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen mit Stellungnahme des DHV, 46
Seiten, 12,- DM.
Aus der Rechtsprechung
siehe Seite 314
Straße
PLZ/Ort
Bitte senden an Forschung & Lehre, Rheinallee 18, 53 173 Bonn
Forschung & Lehre
6/99
✂
Aktuelles
A 117
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Hochschulgesetzes des Landes
Schleswig-Holstein mit Begründung und
Stellungnahme des DHV, 85 Seiten, 17,DM.

Documentos relacionados