Word Vorlage - Stadt Troisdorf
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Word Vorlage - Stadt Troisdorf
Niederschrift über die öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung am 25.03.2015 in der Aula des Heinrich-Böll-Gymnasiums zur beabsichtigten Wohnbaulandentwicklung bis 2025 mit Bezug auf die frühzeitige Beteiligungen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie die im parallelverfahrensstehenden Bebauungspläne E 65, Blatt 3; S 129, Blatt 1 und Blatt 2 und die eingeleitete Aufhebung des Bebauungsplanes S 61, Blatt 4a und 4b. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 21:15 Uhr Von der Verwaltung nahmen teil: Herr Wiesner (Techn. Beigeordneter) Herr Gödeke (Stadtplaner) Herr Feiling (Stadtplaner) Frau Schubert (Landschaftsplanerin) Frau Groß (Verwaltungsangestellte) Gutachter für Naturschutz: Herr Rainer Galunder (Sachverständiger für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz) Anwesende Bürger: ca. 150 Personen Herr Techn. Beigeordneter Wiesner eröffnet die Veranstaltung, begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung sowie den anwesenden Fachgutachter vor. Anhand einer PowerPoint-Präsentation werden auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.03.2015 folgende Informationen zu der in Troisdorf beabsichtigten Wohnbaulandentwicklung gegeben, deren Hauptortsranderweiterungen in den Stadtteilen Sieglar und Eschmar liegt. Zugleich wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Veranstaltung gliederte sich in folgenden Themenblöcke: A. A.1.1. A.1.2. A.1.3. Allgemeine Erläuterungen – Anlass der Veranstaltung Planungserfordernis für städtebauliche Entwicklungsvorhaben an Ortsrändern im Bereich Sieglar/Eschmar, Planungsmethodik der zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet und daraus zu entwickelnde Bebauungspläne) In Bearbeitung befindliche Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (Verfahrensstand Vorentwurf – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung), nächster Verfahrensschritt Entwurf öffentliche Auslegung) Systematik der Aufstellung von Bebauungsplänen im Parallelverfahren, Verfahrensstände der Bebauungspläne (derzeitiger Stand Vorentwurf - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, nächster Verfahrensschritt Entwurf - öffentliche Auslegung, Flächennutzungsplan vorlaufend) 2 B. B.1.1. B.1.2. B.1.3. B.1.4. B.1.5. B.1.6. B.1.7. B.2. B.2.1. Beabsichtigte Wohnbauflächenentwicklung Stand der Siedlungs- u. Reserveflächenentwicklung (anhaltender Siedlungsdruck, Reserveflächen ausgeschöpft) Gründe für die anhaltende Zuwanderung in die Region (Ost-West-Wanderung in Deutschland, Attraktivität der Verdichtungsräume) Gründe für die Nachfrage nach mehr Wohnfläche (Rückgang der Belegungsdichte je Wohnung auf heute 2,0 Personen je Wohnung, Tendenz weiter fallend) Bevölkerungsprognose und Wohnbauflächenbedarf 2025/2030 (Trendprognose mit steigendem Bedarf bis 2025, demografischer Wandel erst ab 2030 bemerkbar) Stabile Bevölkerungsverhältnisse als Ziel der Wohnbauflächenentwicklung (Kommunales Handlungskonzept Wohnen 2025) Innen- und Außenentwicklungspotenzial (angestrebtes Verhältnis von Innen- und Außenentwicklung 1:1) im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigter Wohnungsbedarf bis 2025 (1.000 Wohnungen in Einfamilienhäuser, 500 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) Bisher eingeleitete Planverfahren in Sieglar (S 129, Blatt 1 + 2, Aufhebung S 61, Blatt 4a + 4 b - Teilfläche Aufstellung S 195) und Eschmar (E 65, Blatt 3), Deckung rd. der Hälfte des Außenentwicklungsbedarfes durch diese Planungen Erörterung: Beabsichtigte Wohnbaulandentwicklung Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Die dargestellte zukünftige Entwicklung der Bevölkerungszahl rechtfertigt keine neue Wohnbaulandausweisung, die Zunahme der Wohnflächen je Einwohner ist nicht plausibel, keine Inanspruchnahme von wertvollen Freiflächen für immer größere Luxuswohnungen. Antwort der Verwaltung: Die Haushaltsgröße (Zunahme von Senioren- u. Singlehaushalten) beeinflusst neben der Zunahme der Wohnungsgröße stark die Wohnungsbelegungsziffer (von 2,3 1987 auf jetzt rd. 2,0). Grundlage ist ein beauftragtes Fachgutachten, das weit hinter der Prognose der regionalen Wohnungsmarktstudie zurückbleibt. Eine Wohnbaulandverknappung führt zu immer weniger bezahlbarem Wohnraum. B.2.2. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Die Stadt Troisdorf zeichnete sich bisher als grüne Stadt aus. Die Wohnbaulandentwicklung im Bereich Sieglar "Auf dem Grend" stellt das Gegenteil dar. Antwort der Verwaltung: Die Stadt Troisdorf hat sich auch aktiv der Nachfrage nach Wohnbauland anzunehmen, um das Angebot angemessen zu erweitern und zu entwickeln. Die Potenzialflächen für neue 3 Wohnbaulandausweisungen wurden nach Abwägung aller Belange in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes übernommen. C. C.1.1. C.1.2. C.1.3. C.1.4. C.1.5. C.1.6. C.1.7. C.2. C.2.1. Planungsaspekte zu den einzelnen Ortsranderweiterungen der Wohnbauflächen in Sieglar und Eschmar Neu dargestellte Wohnbauflächen entsprechen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung (Anpassungsbestätigung der BezReg. Köln als Regionalplanungsbehörde liegt vor) Bestehende und aufgelaufene Wasserschutzzonen in Sieglar/ Eschmar (Zone II Wasserwerk Oberlar mit „Bauverbot“ ist ausgelaufen, Zone III Wasserwerk Eschmar steht einer Bebauung nicht grundsätzlich entgegen) Kein Konflikt zum Landschaftsplan im Bereich der Bebauungspläne S 61, Blatt 4a + 4b und S 195 (Landschaftsplan Nr. 7 trifft keine landschaftsplanerischen Festsetzungen) Eckpunkte Freiraumentwicklungsplan Troisdorf (im Bereich der Bebauungspläne S 61, Blatt 4a + 4 b und S 195 keine Vorrangflächen für den Freiraum) Bebauungsplan S 195 sieht weiterhin einen Abstand zum Mühlengraben (Maßnahmenfläche zum Schutz von Natur und Landschaft) und zur Autobahn A 59 vor (Parkanlage, ca. 200 m Abstand zur 380-kV-Leitung), kleinräumiger Schallschutz im Außenwohnbereich auf autobahnabgewandten Gebäudeseiten, Anspruch auf weitergehenden aktiven Schallschutz bei Autobahnausbau (Schallschutzwand oder Wall) durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW Bebauungsplan S 129, Blatt 1 + 2 soll einen gestalteten Ortsrandabschluss an der Ortsumgehung L 332n bilden mit Abstand zur Landesstraße (Parkanlage), Schallschutz soweit wie möglich durch Lärmschutzwall an der Straße Bebauungsplan E 65, Blatt 3 soll einen gestalteten Ortsrandabschluss an der Ortsumgehung L 332n bilden, Schallschutz durch Lärmschutzwall an der Straße, schallgeschützte Freiflächen nördlich und südlich des Baugebietes Erörterung: Planungsaspekte zu den einzelnen Ortsranderweiterungen der Wohnbauflächen in Sieglar und Eschmar Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Die Stadt Troisdorf sollte keine neuen Baugebiete in so geringem Abstand zu Hochspannungsleitung planen. Heutzutage halten Netzleitungsträger zum Schutz des Menschen weit über die gesetzliche Vorgabe Abstand zur Wohnbebauung (z.B. Skandinavien). Der Immissionsschutz sollte grundsätzlich im Vordergrund stehen. Antwort der Verwaltung: Bei allen Planungen der Stadt Troisdorf werden die Richtlinien gemäß NRW-Abstanderlass eingehalten. Die Planung wird sich darüber hinaus an einem Abstand von rd. 200 m zur 380-kV-Leitung orientieren. 4 C.2.2. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Warum berücksichtigt die Planung E 65, Blatt 3 keine Verkehrsanbindung der Rembrandtstraße an die L332n und nimmt stattdessen auch eine Erhöhung des Verkehrs vor dem neuen Kindergarten am Vorgebirgsblick und in der Kapellenstraße in Kauf? Wie soll die Verkehrserschließung der anderen Baugebiete erfolgen? Antwort der Verwaltung: Es wird im Bebauungsplanverfahren geprüft, ob die äußere Verkehrserschließung über das vorhandene Straßennetz möglich ist und ob die Zusatzbelastung von den vorhandenen Straßen aufgenommen werden kann. Die Anschlüsse der L332n sind im Planfeststellungsverfahren abschließend festgelegt worden und können nicht mehr verändert werden. Die Planung ist in diesem Punkt seit langem abgeschlossen. Der 1 . Bauabschnitt ist baureif ausgeplant und wird in diesem Jahr begonnen. Weitere Anschlüsse an die Umgehungsstraße beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit und Sicherheit auf der Landesstraße. Die planfestgestellte Anzahl der Anschlüsse ist auch von der Stadt Troisdorf durch Ratsbeschluss mitgetragen worden. Im Übrigen ist für die Erweiterung der Gartenstadt Eschmar (Bebauungsplan E 65, Blatt 3) bereits ein Verkehrsgutachten erstellt u. am 29.01.2015 im Stadtentwicklungsausschuss beraten worden, mit dem Ergebnis, dass die Zusatzbelastung in der Rembrandtstraße und Kapellenstraße vertretbar bleibt. Auf weitere Nachfragen und Bedenken zur Verkehrserschließung in den übrigen neu im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorgesehenen Baugebieten stellt die Verwaltung in Aussicht, diese Fragen nicht allein erst im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren zu klären, sondern bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu vertiefen. C.2.3. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Neues Wohngebiet an der Autobahn wäre kinderunfreundlich und unzumutbar. Nur arme Familien würden die Auswirkungen von Immissionen hinnehmen. Antwort der Verwaltung: Mit passivem Lärmschutz kann auch anspruchsvollen Wohnbedürfnissen entsprochen werden. C.2.4. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Der Eingriff in die Natur bis zur Grenze des Mühlengrabens wird als nicht vertretbar angesehen. 5 Antwort der Verwaltung: Der Aufstellungsbeschluss erfasst im Geltungsbereich alle Flächen, auch Ausgleichs- und Grünflächen. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes sieht hier bereits eine Freifläche zur Entwicklung für Natur und Landschaft vor. C.2.5. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Die Planung S 195 "Auf dem Grend" dient einer profitablen Verwertung der Flächen durch die städtische Entwicklungsgesellschaft Topark GmbH. Antwort der Verwaltung: Die Verfügbarkeit der Flächen ist ein wichtiger Faktor für die Umsetzungsmöglichkeiten der Planung. Zukünftig sollen nach Beschlusslage des Stadtentwicklungsausschusses vorrangig nur städtische Flächen entwickelt werden, um eine hundertprozentige Baulandmobilisierung zu gewährleisten und keine neuen Baulücken zu schaffen. Die Gewinne der Tropark GmbH werden als Tochterunternehmen der Stadt zugeführt bzw. mit Verlusten verrechnet, die der Tropark GmbH bei der Entwicklung des Industrieparks sowie bei der Aufbereitung alter Industrieflächen für eine Nachnutzung (Altlastensanierung, Grundstücksfreilegung, Neuerschließung, etc.) entstehen. Stadtverordneter Herrmann als Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses unterstreicht, dass die Grundstückserlöse der Tropark GmbH allein der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen. Die zukunftsfähige ökonomische Entwicklung der Stadt muss auch berücksichtigt werden. Er regt an, einen Kompromiss zu suchen zwischen einer angemessenen Wohnbaulandausweisung und anderen hier vorgetragenen Belangen. Er hält es für nicht zielführend und nicht gerechtfertigt, die vorgestellte Planung zum Bebauungsplan S 195 ganz aufzugeben. D. D.1. Berücksichtigung der Umweltbelange Frau Schubert, Landschaftsplanerin in der Verwaltung, führt aus, dass die Umweltbelange im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan behandelt werden. Dort werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere, Kultur- und Sachgüter in den für eine Bebauung vorgesehenen Flächen erfasst und bewertet. Für die Bestandsaufnahmen werden zunächst vorhandene Unterlagen, z.B. von den übergeordneten Fachbehörden, deren Informationen oft digital zugänglich sind, herangezogen. Darüber hinaus werden Gutachter beauftragt oder eigene Erhebungen gemacht und Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren einbezogen. Die Bewertungen des Bestands und der Auswertungen erfolgen auf der Basis der geltenden Umweltgesetzte, -Verordnungen und der anerkannten Fachmethoden. Auf diese Weise sollen mögliche Konflikte erkannt 6 und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Auswirkungen benannt werden. Die Angaben dienen damit der Abwägung im politischen Entscheidungsprozess. So hat der Fachgutachter Herr Galunder im Rahmen der Neuaufstellung des FNP die artenschutzrechtliche Vorprüfung zu den neuen Flächen neben eigener Inaugenscheinnahme auf der Basis der vorhandenen Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ausgearbeitet. D.2. D.2.1. Erörterung Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Inwieweit ist der Mensch bei der Umweltprüfung durch Gutachten berücksichtigt. Antwort der Verwaltung: Der Mensch wird mit seinen Bedürfnissen nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen und nach Erholung betrachtet. Dabei sind die Freiheit von störenden Geräuschen und sonstige Immissionen von besonderer Bedeutung. Die Gesundheit des Menschen wird daher unter dem Thema Immissionsschutz behandelt und berücksichtigt. D.2.2. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Fehlende Rücksichtnahme auf die vorhandenen Tierarten wie z.B. Eisvogel, Feldhase… Antwort der Verwaltung: Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens, z.B. zum S 195, vertieft der Gutachter Herr Galunder die artenschutzrechtliche Vorprüfung anhand von Kartierungen. Die artenschutzrechtliche Prüfung mündet gegebenenfalls in Festsetzungen über artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. D.2.3. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Bei Eingriff in die Natur verlieren die Buntspechte ihre Baumhöhlen. Antwort der Verwaltung: Im Fall des Bebauungsplanes S 195 umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Altbaumbestand am Mühlengraben. Es wird jedoch bisher keine Aussage über die Inanspruchnahme der Flächen zur Bebauung gemacht. Vielmehr wurde auf der Ebene des FNPVorentwurfs entlang des Mühlengrabens eine größere Fläche bis zur A 59 mit der sogenannten T-Linie als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft“ dargestellt. In der Umsetzung könnten dort landschaftspflegerische oder artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen liegen. Im Falle der flächendeckenden Umsetzung können wiederum Konflikte mit dem Kultur- und Sachgut „Boden als Produktionsfläche für die Landwirtschaft“ auftreten. Welches Ziel verfolgt werden soll, ist letztlich auch Ergebnis der politischen Abwägung und Entscheidung. 7 D.2.4. Fragen / Einwände von Bürgerinnen und Bürgern: Baufahrzeuge verdrängen Mäuse auf der Ackerfläche und zerstören das Nahrungshabitat des Bussards. Antwort der Verwaltung: Der Gutachter Galunder berichtet, dass in diesem Fall Spitzmäuse ihren Hauptlebensraum in den Grasflächen, die als Ausgleichsmaßnahme unter den Hochspannungsleitungen angelegt wurden. Dort, angrenzend an die Ackerfläche, findet der Mäusebussard auf den Hochspannungsmasten ansitzend, leicht und reichlich seine Beute. Zum Abschluss wurde von einem Bürger angeregt, bei künftigen Veranstaltungen mehr Zeit für Diskussionen einzuräumen und die einführenden Informationsbeiträge kürzer zu fassen. Antwort der Verwaltung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Nachdem keine grundsätzlich neuen Anregungen und Bedenken die Diskussion mehr bereichern, dankt Herr Wiesner den Anwesenden für Ihre Mitwirkung und schließt die Veranstaltung um 21:15 Uhr. Troisdorf, 20.04.2015 Silvia Groß