Aktuelle InformAtIon - SÜDVERS

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Aktuelle InformAtIon - SÜDVERS
Freiburg · leonberg · köln · Chemnitz · münchen · hamburg · Darmstadt · Wien
Aktuelle Information
Ausgabe 3/2007
Industrieversicherungsmakler
eVB
Inhalt
elektronische Versicherungsbestätigung
eVB
Bonitätsinformationen
2
Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz
3
Überschwemmungsschäden
4
Betriebliche
Gruppenunfallversicherung
5
Kunstversicherung
5
BVT Residential USA
6
Solarpark La Solana 7
König & Cie. MT
„KING EDWIN“ 8
Unbemerkt „verschwunden“ ist die jahrzehntelang gewohnte Vorgehensweise, das
eigene Fahrzeug mit einer „Doppelkarte“ –
diese bestätigt den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherungsschutz – zuzulassen. Die „Doppelkarte“ gibt es – weithin
unbemerkt - seit 1993 nicht mehr, da ein
Teil der „Doppelkarte“ durch den elektronischen Datenaustausch ersetzt wurde (somit blieb
noch die Versicherungsbestätigung (VB) übrig). Damit wurde die
manuelle Datenerfassung bei den Versicherungsgesellschaften
durch die elektronische Übermittlung ersetzt und somit Arbeit
und Arbeitsplätze eingespart…
Ab 01.03.2008 wird das bislang papiergebundene Verfahren zur Versicherungsbestätigung bei der Kfz-Anmeldung auf ein gesetzlich vorgeschriebenes elektronisches Verfahren umgestellt.
Die Versicherungsgesellschaften sind dann verpflichtet, auf elektronischem
Wege den Zulassungsbehörden Mitteilung über den Versicherungsschutz zu
➤➤
Liebe Leserin, lieber Leser!
Mit Wirkung vom 22. Mai 2007 ist eine
neue EU-Vermittler-Richtlinie in Kraft
getreten. Es hat über mehrere Jahre gedauert, bis die Vorlage der EU-Kommission in nationales Recht umgewandelt werden konnte. Sinn und Zweck ist der
erweiterte Schutz des Kunden. Damit
wurden noch klarere Vorgaben für die Beratung aufgestellt.
Wir haben uns bereits auf alle Neuerungen eingestellt und unsere Organisa­
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tion danach ausgerichtet. Die neuen Anforderungen wurden bereits in unsere
Ab­läufe integriert – immer vor dem Hintergrund, Sie noch besser und effizienter
beraten zu können.
Manfred und Florian Karle
SÜDVERS-GRUPPE
27.08.2007 19:58:37 Uhr
machen. Statt wie bisher den Kunden die
Bestätigung in Papierform zu übergeben,
erhält der Kunden künftig nur noch eine
„eVB-Nummer“. Dies ist eine 7-stellige
Referenznummer. Darin enthalten sind
mindestens der Name, Geburtsdatum
und Anschrift des Fahrzeughalters und
bei abweichender Halterschaft des Versicherungsnehmers und – freiwillig – die
Fahrzeugdaten sowie der gewünschte
Versicherungsumfang.
Ohne Angaben dieser Daten in elektronischer Form kann diese Referenznummer nicht generiert und Ihr Fahrzeug künftig nicht mehr zugelassen
werden.
Bei künftigen Fahrzeugwechseln oder
bei Neuanschaffungen erhalten Sie dann
– statt wie gewohnt die altbewährten
Versicherungsbestätigungskarten – von
uns diese Referenznummern. Haben Sie
Fragen hierzu? – Rufen Sie uns an, wir
helfen Ihnen gerne! ■
Thomas Kast
Tel. +49 (0)761 4582-121
[email protected]
Kreditversicherungsmakler
INFORMATION comes before CONFIRMATION!
Wie wichtig sind Bonitätsinformationen über Debitoren/Kreditoren?
Auf nationalen und internationalen
Fachmessen vertreten zu sein, ist heutzutage in vielen Branchen bereits ein
wesentlicher Baustein der Neukundengewinnung. Hier werden viele neue nationale und internationale Kontakte geknüpft. In einigen Fällen erhält man im
Anschluss an eine Messe einen ersten
Auftrag von einem der vielen neuen potentiellen Geschäftspartnern.
Bevor man den Auftrag bestätigt,
sollte man sich allerdings über die Bonität des Neukunden und gegebenenfalls
die wirtschaftliche sowie politische Stabilität des Importlandes informieren.
Die Art und Weise der Überprüfung ist
im deutschen Mittelstand höchst unterschiedlich. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei allerdings immer die Länder-
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und Bonitätsinformationen nationaler
sowie internationaler Anbieter. Die Bonitätsinformationen bieten eine neutrale und objektive Einschätzung über
die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens bzw. der Insolvenzwahrscheinlichkeit. Länderinformationen geben
Aufschluss über die politische und wirtschaftliche Stabilität eines Landes, in
dem der potentielle Neukunde seinen
Sitz hat.
Immer wichtiger wird auch der so genannte Lieferanten-Check. Bei einer
starken Abhängigkeit von einem oder
ein paar wenigen Lieferanten empfiehlt
es sich, diese permanent bonitätsmäßig
zu überwachen. So ist man insbesondere bei Just-in-Time Produktion vor
plötzlichen Produktionsausfällen auf-
grund Lieferschwierigkeiten gefeit.
Entscheidend für die Qualität einer
Wirtschaftsauskunft sind die Informationsquellen sowie der Zeitpunkt, an
dem die Information das letzte Mal aktualisiert wurde. In diesem maßgeblichen Punkt trennt sich bei der Vielzahl an Auskunfteien am Markt die
„Spreu vom Weizen“.
Wo die Unterschiede der einzelnen
Anbieter liegen und welche Auskunftei
für Ihr Geschäftsgebaren die Richtige
ist, erfahren Sie bei der SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH. ■
Fordern Sie uns!
Christoph Buchmann
Tel: +49 (0)7152 9262-254
[email protected]
27.08.2007 19:58:42 Uhr
Industrieversicherungsmakler
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes
Welche Auswirkungen hat das AGG auf die Versicherungswirtschaft?
Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleich­
behandlungsgesetzes zum 18.08.2006
­haben auch in Deutschland etwaige Ansprüche aus diesem Bereich an Be­deu­
tung gewonnen.
Das Gesetz zum Schutz vor
­Diskriminierung sieht gemäß
§ 1 Folgendes vor:
Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu
beseitigen.
Dieses neue Gesetz schützt in weit reichender Weise Beschäftigte und gleichermaßen auch Bewerber vor Benachteiligung und erhebt dadurch einen
besonderen Entschädigungsanspruch ge-
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gen den Arbeitgeber.
Diesem Gesetzt liegt der Schutzgedanke zugrunde, dass der Benachteiligte für
einen Schaden eine „angemessene Entschädigung in Geld“ verlangen kann.
Die Höhe einer Entschädigung wird
nicht abhängig vom Umfang des erlittenen Schadens, sondern nach dem Ausmaß der Benachteiligung durch den Arbeitgeber bemessen. Die Feststellung
des Grades der Benachteiligung kann in
diesem Fall auch von Antidiskriminierungsverbänden festgestellt und vor Gericht gebracht werden.
Für den Arbeitgeber ergeben
sich daraus eine Reihe neuer
Haftungsrisiken. Diese lauten
beispielhaft:
• Benachteiligungsverbot: wegen Rasse,
Geschlecht, Religion, Alter
• Haftung für Dritte: Der Arbeitgeber
kann hier auch für Benachteiligungen
durch Dritte haftbar gemacht werden;
• Verschulden: Der Arbeitgeber kann
bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit zum Schadenersatz herangezogen werden.
Auf dieses Haftungsrisiko hat nunmehr
der deutsche Versicherungsmarkt reagiert.
Versicherungstechnisch besteht die
Möglichkeit, einen Teil des Haftungsrisikos entweder über eine D&O Versicherung oder über eine entsprechende
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu minimieren.
■
Sabine Baisch
Tel. +49 (0)7152 9262-223
[email protected]
27.08.2007 19:58:47 Uhr
Industrieversicherungsmakler
Überschwemmungsschäden
ein Trend der Zeit?
Die letzten Jahre waren für viele Gebäudebesitzer alles andere als erholsam:
Schwere Stürme, heftige Gewitter mit
Dauerregen haben Flüsse und Bäche
überlaufen lassen und haben so häufig
zu Überschwemmungsschäden an Gebäuden geführt. Auch der Hausrat und
die Betriebseinrichtung waren teilweise
davon betroffen.
Was genau ist eine Überschwemmung?
Eine Überschwemmung im Sinne der
Versicherungsbedingungen ist eine
Überflutung des Grund und Bodens, auf
dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Hierunter fallen die Ausuferung von oberirdischen (stehenden
oder fließenden) Gewässern sowie die
Überschwemmung des Versicherungsortes durch Witterungsniederschläge.
Aufgrund der zunehmenden Überschwemmungsschäden in den letzten
Jahren hat die Assekuranz seit dem Jahr
2003 ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz genannt ZÜRS, eingeführt.
Voraussetzungen Deckung für Überschwemmungsschäden gewähren.
Kann das System nicht erkennen, wo
genau der Risikoort liegt, erfolgt die
Einstufung in „Zone 0“. Es ist deshalb
wichtig, dass ein Überschwemmungsfragebogen ausgefüllt wird, der Informationen über Höhenunterschied und Entfernung zum nächsten Gewässer sowie
Vorschäden aufführt.
Der Versicherungsschutz für diese
Elementarschäden wird neben Sturmund Hagelschäden in der Zukunft im-
mer mehr an Bedeutung gewinnen. Damit ein solcher Schaden bei Ihnen nicht
zu finanziellen Einbußen führt, möchten wir Sie rechtzeitig darüber informieren und Ihnen den Versicherungsschutz anbieten, wenn er nicht schon
vereinbart ist.
■
Sandra Hauser
Tel. +49(0)761 4582-242
[email protected]
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie bisher keinen Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden
vereinbart haben, wird vor Angebotsabgabe durch den Versicherer für die Gefahr Überschwemmung überprüft, in
welcher ZÜRS- Zone der Versicherungsort liegt. Es gibt derzeit vier verschiedene Zonen zur Risikobewertung.
Liegt der Versicherungsort in Zone 1
kann der Versicherungsschutz ohne Bedenken von Seiten des Versicherers gewährt und bestätigt werden.
Befindet sich der Risikoort in Zone 2
und 3 wird es sehr viel schwieriger, den
Versicherungsschutz zu erhalten. Weitere
Informationen werden vom Versicherer
benötig z. B. ob es Schutzvorrichtungen
(bestimmte Ableitungseinrichtungen,
Rückstauventile, Rückhaltebecken) gibt.
Liegt der Versicherungsort in der
ZÜRS- Zone 4 wird der Versicherer derzeit möglicherweise unter bestimmten
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Unfallversicherung
Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Informationspflicht über bestehenden Versicherungsschutz
Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit, die gesetzliche Unfallversicherung durch eine private Unfallversicherung zu ergänzen und so etwas für Ihre
Mitarbeiter zu tun. Dabei überwiegt die
Vertragsform mit Direktanspruchsklausel. Die Prämie wird versteuert, dafür
fließt die Leistung dem Versicherten
nach heutigem Kenntnisstand unversteuert zu. Während Leistungen aus
dem Versicherungsvertrag üblicherweise nur vom Versicherungsnehmer beansprucht werden können, stattet die Direktanspruchsklausel die versicherte
Person mit dem Recht aus, die Leistung
aus der Unfallversicherung ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers
unmittelbar beim Versicherer geltend zu
machen. Um dieses Recht in Anspruch
nehmen zu können, muss jede versicherte Person über den bestehenden Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung informiert werden.
Wie ernst diese Informationspflicht
zu nehmen ist, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in einer Revisionsentscheidung vom 26.07.2007 (Az.:
8 AZR 707/06). Genauso wie die Vorinstanz kam das BAG zu der Überzeugung,
dass ein Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht verletzt, wenn er seine Beschäftigten nicht darüber unterrichtet, dass
er zu ihren Gunsten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Dies insbe-
sondere dann, wenn ein Direktanspruch
auf Leistungen für die Arbeitnehmer
vereinbart wurde. Versäumt ein Beschäftigter wegen der fehlenden Unterrichtung eine für die Geltendmachung von
Ansprüchen bestehende Frist, haftet der
Arbeitgeber für den dadurch entstandenen Schaden.
Bei schweren Unfällen des Mitarbeiters mit gravierenden Folgen kann es da-
bei um erhebliche Entschädigungsleistungen gehen. Bitte prüfen Sie deshalb,
ob die begünstigten Mitarbeiter Ihres
Unternehmens ausreichend informiert
wurden und holen Sie eventuell Versäumtes schnellstmöglich nach. ■
Gerd Stary
Tel. +49 (0)89 5464946-2
[email protected]
Industrieversicherungsmakler
Damit die Mona Lisa auch in Zukunft noch lächelt
Spezielle Versicherung für Kunstgegenstände
Die Kunstversicherung bietet Besitzern
wertvoller Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungen jeder Art eine
optimale Lösung, die entsprechenden
Werte zu versichern.
Die Kunstversicherung ist ein klassisches Produkt der Transportversicherung und daher als Allgefahren-Versi-
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cherung konzipiert. Anders als bei der
Hausratversicherung werden also nicht
nur die dort üblich versicherten Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt, sondern auch sonstige
Beschädigungen, einfacher Diebstahl,
Verlust und Transportmittelunfall.
Hochwertige Haushalte gehen häufig
einher mit einer Unterversicherung, da
die Werte für Kunstgegenstände oftmals nicht annähernd im Rahmen einer
klassischen Hausratversicherung berücksichtigt werden oder die Entschädigungsgrenzen nicht ausreichend bemessen sind.
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Um die Werte der einzelnen Kunstgegenstände ermitteln zu können,
­bietet die Kunstversicherung die Möglichkeit, die Objekte durch einen
Kunsthistoriker einschätzen zu lassen.
Im Anschluss erstellt der Kunsthistoriker eine Expertise.
Der darin ermittelte Betrag kann als
feste Versicherungssumme zugrunde
gelegt werden und steht somit auch als
Entschädigungsbetrag zur Verfügung.
Der Vorteil für Sie: Im Schadenfall müssen Sie keinen Wertnachweis erbringen, sondern erhalten die fest vereinbarte Versicherungssumme.
Welche Objekte sind versicherbar:
Kunstgegenstände:
Antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Skulpturen, Plastiken, Teppiche, Musikinstrumente, antiquarische Bücher,
Manuskripte, Porzellan
Sammlergegenstände:
Hochwertige Weine, historische Wertpapiere, antikes Spielzeug
■
Nicole Kranert
Tel.: +49 (0)40 374743-31
[email protected]
Kapitalanlagen
BVT Residential USA 4, L.P.
Das Angebot zur Beteiligung an der BVT
Residential USA 6, L.P. richtet sich an unternehmerisch denkende Investoren und
bietet die Möglichkeit, die Chancen des
profitablen US-Immobilienmarktes
durch eine Investition in ein sorgfältig
ausgewähltes Projektentwicklungsvorhaben im Bereich US-Wohnimmobilien zu
nutzen. Kapitalanleger, die bereits in den
USA investiert haben – zum Beispiel in
Büro- oder Einzelhandelsimmobilien –
können ihr Portfolio durch eine Beteiligung an der BVT Residential USA-Serie
breiter diversifizieren.
Mit dem BVT Residential USA 6 wird
die Erfolgsserie der Projektentwicklungen im Bereich von Class-A-Apartmentanlagen - der im Langfristvergleich
ertragsstärkste US-Immobiliensektor fortgesetzt. Ein prognostiziertes Ergebnis von rund 12 % für den Anleger und
eine kurze Kapitalbindungsdauer von ca.
4 Jahren sind zwei der Highlights der
Fondsbeteiligung. Die Anleger des ersten
BVT Residential USA Fonds erzielen übrigens beim Verkauf des Projekts ein Ergebnis, das mit 21 % p.a. weit über der
Prognose gemäß Prospekt liegt. Mindestbeteiligung 20.000 USD zzgl. 3 % Agio.
5 Gute Gründe für eine Beteiligung am BVT Residential USA 6
❶ Renditestarkes Investment
US-Apartmentanlagen sind im Langfristvergleich erfolgreichstes Segment
im US-Immobilienmarkt mit durchschnittlichen Renditen von 10,8 % p.a.
und Mietzuwächsen von 3,5 % p.a.
❷ Überdurchschnittliche Ertragschancen von 12 % p.a. für den Anleger
❸ Kurze Kapitalbindungsdauer von
rund vier Jahren ab Vollinvestition
❹ Bewährtes Fachpartnerkonzept
Langjährige Erfahrung von BVT und hervorragendes Know-how des Fachpartners
Fairfield, marktführend in der Entwicklung von US-Apartmentanlagen
❺ Erfolgreiche Fondsserie BVT
Residential
Alle Vorgängerfonds liegen im bzw. über
Plan. Die Anleger des BVT Residential
USA 1 erzielen ein Ergebnis von 21 %
p.a. (Prognose 13 % p.a.) ■
Stefan Soemmer
Tel. +49 (0)6151 13096-10
[email protected]
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27.08.2007 19:59:20 Uhr
Kapitalanlagen
Solarpark La Solana in Spanien
Spanien – Sommer, Sonne, … und ein hervorragender Solarstandort
Mit einer Beteiligung an einer oder mehreren von 60 spanischen Projektgesellschaften La Solana Solar 1, S.L. bis La Solana Solar 60, S. L. erhalten deutsche
Privatinvestoren die Möglichkeit, sich
am Vermögen und Ergebnis einer einzelnen Photovoltaikanlage in der Nähe der
Stadt La Solana, Spanien, mit einer Einspeiseleistung von je 100 Kilowatt bzw.
einer Gesamteinspeiseleistung über alle
60 Projektgesellschaften von 6 Megawatt zu beteiligen.
La Solana –
der Solarpark im Überblick
•La Solana liegt 200 km südlich von
Madrid
•Gesamtnennleistung der 60 Anlagen
von rund 6 MW
•Netzanschluss der Anlage bis spätes­
tens 31.03.2008
•Genehmigungen für die Errichtung
und Betrieb der Anlage sind erteilt
•Baubeginn bereits erfolgt
•Königliches Dekret (vglb. mit EEG)
regelt die Vergütung von derzeit
44,04 Cent/kWh für eine Laufzeit
von 25 Jahren
•Im Anschluss Anspruch auf 80 % der
bisherigen Einspeisevergütung bis
Laufzeitende
•Anpassung der Vergütung an Lebenshaltungskostenindex
•Einspeisezusage durch den Netzbetreiber Union Fenosa liegt vor
•Mindestbeteiligung EUR 10.000,
kein Agio
•Ausschüttungen insgesamt ca. 263 %,
beginnend mit 10 % p.a.
•Kurze Fondslaufzeit von 15 Jahren
geplant
•Platzierungsgarantie der KGAL
Stefan Soemmer
Tel. +49 (0)6151 13096-10
[email protected]
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27.08.2007 19:59:25 Uhr
Kapitalanlagen
König & Cie. MT „KING EDWIN“
Die Weltwirtschaft boomt, vor allem in
Süd- und Ostasien. Rohöl und Öl-Produkte sind als Energieträger und für die
Erstellung, wie z.B. Kunststoffen nicht
mehr wegzudenken. Somit ist Öl eines
der wertvollsten Güter unserer Zeit.
Der König & Cie. MT „KING EDWIN“ ist durch seine spezielle Beschaffenheit in der Lage, von der enormen
Nachfrage nach verarbeiteten Ölprodukten überproportional zu profitieren.
Als hochmoderner Doppelhüllen-Pro-
duktentanker kann der MT „KING EDWIN“ verschiedene Öl- und Ölprodukte
transportieren, wie z.B. Olivenöl, Rapsöl, Kerosin, aber auch Rohöl.
Der weltweite Hunger nach Rohstoffen, verbunden mit einem erhöhten
Sicherheitsbedürfnis der Industrienationen, ist verantwortlich für die steigende Nachfrage nach modernen Produktentankern. Eine Unterorganisation
der UNO regelt die Abwrackung von
Einhüllentankern bis Ende 2010. Diese
müssen durch moderne und sichere
Doppelhüllentanker ersetzt werden.
Der MT „KING EDWIN“ wird weltweit in den Industrienationen eingesetzt. Und teilt sich die Einnahmen mit
38 weiteren Produktentankern im „Norient Product Pool“. Die hervorragende
Poolperformance liegt durchschnittliche seit Pooleintritt im April bis Juni
2007 bei ca. 26.000 USD/ Tag, das sind
bereits 30% über den Planwerten!
Ab einer Mindestzeichnungssumme
von 15.000 EUR profitieren Sie bereits
an attraktiven Auszahlungen in Höhe
von 8% p.a. in 2007
Investitionsvorteile MT
„KING EDWIN“:
• Hochmoderne Doppelhüllen-Öl- und
Chemikalientanker der HandymaxKlasse – mehr Sicherheit durch eine
hochmoderne technische Ausstattung
• Chance auf Mehrerlöse durch Beschäftigung im renommierten „Norient Product Pool“
• Langfristig positive Charterratenentwicklung durch hohes Abwrackpotential der Einhüllen-Tanker
• Attraktive Ausschüttungen bereits in
2007 von 8 % p.a. bis auf 20 % p.a.
­ansteigend
• Gesamtauszahlungen in Höhe von
ca. 202 %
• Mindestbeteiligung 15.000
zzgl. 5 % Agio. ■
Stefan Soemmer
Tel. +49 (0)6151 13096-10
[email protected]
IMPRESSUM
Hamburg
Niederlassungen der
SÜDVERS-GRUPPE
Köln
Chemnitz
Darmstadt
Leonberg
Freiburg
München
Wien
SÜDVERS GMBH Assekuranzmakler
Eiffe & Moos GmbH & Co. KG
Sitz der Gesellschaft: Au bei Freiburg
Registergericht des Sitzes:
AG Freiburg, Registernummer: HRB 195
Hauptsitz: Am Altberg 1-3, 79280 Au bei Freiburg,
Telefon +49 (0)761 4582-0, Telefax +49 (0)761 4582-330
E-Mail: [email protected]
www.suedvers.de
Geschäftsführer: Manfred Karle, Florian Karle, Wolfgang
Koppitz, Bernhard Schwert, Ditmar Staudt
Redaktionelle Verantwortung: Ylva Wallraven-Buortesch
Gestaltung: Christian Lampe/www.emigre.de
Fotos: dreamstime.com (9)
Kiefhaber Ges.m.b.H.
SÜBERA GMBH Beratungsgesellschaft für
betriebliche Altersversorgung
SCM SÜDVERS Capital Management GmbH
SÜDVERS Risk-Management GmbH
SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH
Profion GmbH
H+S Liquiditätsmanagement AG
Dieser Info-Dienst der SÜDVERS-GRUPPE dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus der Versicherungspraxis.
Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung leider keine Gewähr übernommen werden.
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