Aktuelle InformAtIon - SÜDVERS
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Aktuelle InformAtIon - SÜDVERS
Freiburg · leonberg · köln · Chemnitz · münchen · hamburg · Darmstadt · Wien Aktuelle Information Ausgabe 3/2007 Industrieversicherungsmakler eVB Inhalt elektronische Versicherungsbestätigung eVB Bonitätsinformationen 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 3 Überschwemmungsschäden 4 Betriebliche Gruppenunfallversicherung 5 Kunstversicherung 5 BVT Residential USA 6 Solarpark La Solana 7 König & Cie. MT „KING EDWIN“ 8 Unbemerkt „verschwunden“ ist die jahrzehntelang gewohnte Vorgehensweise, das eigene Fahrzeug mit einer „Doppelkarte“ – diese bestätigt den gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherungsschutz – zuzulassen. Die „Doppelkarte“ gibt es – weithin unbemerkt - seit 1993 nicht mehr, da ein Teil der „Doppelkarte“ durch den elektronischen Datenaustausch ersetzt wurde (somit blieb noch die Versicherungsbestätigung (VB) übrig). Damit wurde die manuelle Datenerfassung bei den Versicherungsgesellschaften durch die elektronische Übermittlung ersetzt und somit Arbeit und Arbeitsplätze eingespart… Ab 01.03.2008 wird das bislang papiergebundene Verfahren zur Versicherungsbestätigung bei der Kfz-Anmeldung auf ein gesetzlich vorgeschriebenes elektronisches Verfahren umgestellt. Die Versicherungsgesellschaften sind dann verpflichtet, auf elektronischem Wege den Zulassungsbehörden Mitteilung über den Versicherungsschutz zu ➤➤ Liebe Leserin, lieber Leser! Mit Wirkung vom 22. Mai 2007 ist eine neue EU-Vermittler-Richtlinie in Kraft getreten. Es hat über mehrere Jahre gedauert, bis die Vorlage der EU-Kommission in nationales Recht umgewandelt werden konnte. Sinn und Zweck ist der erweiterte Schutz des Kunden. Damit wurden noch klarere Vorgaben für die Beratung aufgestellt. Wir haben uns bereits auf alle Neuerungen eingestellt und unsere Organisa AI_03/07.indd 1 tion danach ausgerichtet. Die neuen Anforderungen wurden bereits in unsere Abläufe integriert – immer vor dem Hintergrund, Sie noch besser und effizienter beraten zu können. Manfred und Florian Karle SÜDVERS-GRUPPE 27.08.2007 19:58:37 Uhr machen. Statt wie bisher den Kunden die Bestätigung in Papierform zu übergeben, erhält der Kunden künftig nur noch eine „eVB-Nummer“. Dies ist eine 7-stellige Referenznummer. Darin enthalten sind mindestens der Name, Geburtsdatum und Anschrift des Fahrzeughalters und bei abweichender Halterschaft des Versicherungsnehmers und – freiwillig – die Fahrzeugdaten sowie der gewünschte Versicherungsumfang. Ohne Angaben dieser Daten in elektronischer Form kann diese Referenznummer nicht generiert und Ihr Fahrzeug künftig nicht mehr zugelassen werden. Bei künftigen Fahrzeugwechseln oder bei Neuanschaffungen erhalten Sie dann – statt wie gewohnt die altbewährten Versicherungsbestätigungskarten – von uns diese Referenznummern. Haben Sie Fragen hierzu? – Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne! ■ Thomas Kast Tel. +49 (0)761 4582-121 [email protected] Kreditversicherungsmakler INFORMATION comes before CONFIRMATION! Wie wichtig sind Bonitätsinformationen über Debitoren/Kreditoren? Auf nationalen und internationalen Fachmessen vertreten zu sein, ist heutzutage in vielen Branchen bereits ein wesentlicher Baustein der Neukundengewinnung. Hier werden viele neue nationale und internationale Kontakte geknüpft. In einigen Fällen erhält man im Anschluss an eine Messe einen ersten Auftrag von einem der vielen neuen potentiellen Geschäftspartnern. Bevor man den Auftrag bestätigt, sollte man sich allerdings über die Bonität des Neukunden und gegebenenfalls die wirtschaftliche sowie politische Stabilität des Importlandes informieren. Die Art und Weise der Überprüfung ist im deutschen Mittelstand höchst unterschiedlich. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei allerdings immer die Länder- AI_03/07.indd 2 und Bonitätsinformationen nationaler sowie internationaler Anbieter. Die Bonitätsinformationen bieten eine neutrale und objektive Einschätzung über die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens bzw. der Insolvenzwahrscheinlichkeit. Länderinformationen geben Aufschluss über die politische und wirtschaftliche Stabilität eines Landes, in dem der potentielle Neukunde seinen Sitz hat. Immer wichtiger wird auch der so genannte Lieferanten-Check. Bei einer starken Abhängigkeit von einem oder ein paar wenigen Lieferanten empfiehlt es sich, diese permanent bonitätsmäßig zu überwachen. So ist man insbesondere bei Just-in-Time Produktion vor plötzlichen Produktionsausfällen auf- grund Lieferschwierigkeiten gefeit. Entscheidend für die Qualität einer Wirtschaftsauskunft sind die Informationsquellen sowie der Zeitpunkt, an dem die Information das letzte Mal aktualisiert wurde. In diesem maßgeblichen Punkt trennt sich bei der Vielzahl an Auskunfteien am Markt die „Spreu vom Weizen“. Wo die Unterschiede der einzelnen Anbieter liegen und welche Auskunftei für Ihr Geschäftsgebaren die Richtige ist, erfahren Sie bei der SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH. ■ Fordern Sie uns! Christoph Buchmann Tel: +49 (0)7152 9262-254 [email protected] 27.08.2007 19:58:42 Uhr Industrieversicherungsmakler Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes Welche Auswirkungen hat das AGG auf die Versicherungswirtschaft? Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleich behandlungsgesetzes zum 18.08.2006 haben auch in Deutschland etwaige Ansprüche aus diesem Bereich an Bedeu tung gewonnen. Das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung sieht gemäß § 1 Folgendes vor: Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dieses neue Gesetz schützt in weit reichender Weise Beschäftigte und gleichermaßen auch Bewerber vor Benachteiligung und erhebt dadurch einen besonderen Entschädigungsanspruch ge- AI_03/07.indd 3 gen den Arbeitgeber. Diesem Gesetzt liegt der Schutzgedanke zugrunde, dass der Benachteiligte für einen Schaden eine „angemessene Entschädigung in Geld“ verlangen kann. Die Höhe einer Entschädigung wird nicht abhängig vom Umfang des erlittenen Schadens, sondern nach dem Ausmaß der Benachteiligung durch den Arbeitgeber bemessen. Die Feststellung des Grades der Benachteiligung kann in diesem Fall auch von Antidiskriminierungsverbänden festgestellt und vor Gericht gebracht werden. Für den Arbeitgeber ergeben sich daraus eine Reihe neuer Haftungsrisiken. Diese lauten beispielhaft: • Benachteiligungsverbot: wegen Rasse, Geschlecht, Religion, Alter • Haftung für Dritte: Der Arbeitgeber kann hier auch für Benachteiligungen durch Dritte haftbar gemacht werden; • Verschulden: Der Arbeitgeber kann bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit zum Schadenersatz herangezogen werden. Auf dieses Haftungsrisiko hat nunmehr der deutsche Versicherungsmarkt reagiert. Versicherungstechnisch besteht die Möglichkeit, einen Teil des Haftungsrisikos entweder über eine D&O Versicherung oder über eine entsprechende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu minimieren. ■ Sabine Baisch Tel. +49 (0)7152 9262-223 [email protected] 27.08.2007 19:58:47 Uhr Industrieversicherungsmakler Überschwemmungsschäden ein Trend der Zeit? Die letzten Jahre waren für viele Gebäudebesitzer alles andere als erholsam: Schwere Stürme, heftige Gewitter mit Dauerregen haben Flüsse und Bäche überlaufen lassen und haben so häufig zu Überschwemmungsschäden an Gebäuden geführt. Auch der Hausrat und die Betriebseinrichtung waren teilweise davon betroffen. Was genau ist eine Überschwemmung? Eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Hierunter fallen die Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern sowie die Überschwemmung des Versicherungsortes durch Witterungsniederschläge. Aufgrund der zunehmenden Überschwemmungsschäden in den letzten Jahren hat die Assekuranz seit dem Jahr 2003 ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz genannt ZÜRS, eingeführt. Voraussetzungen Deckung für Überschwemmungsschäden gewähren. Kann das System nicht erkennen, wo genau der Risikoort liegt, erfolgt die Einstufung in „Zone 0“. Es ist deshalb wichtig, dass ein Überschwemmungsfragebogen ausgefüllt wird, der Informationen über Höhenunterschied und Entfernung zum nächsten Gewässer sowie Vorschäden aufführt. Der Versicherungsschutz für diese Elementarschäden wird neben Sturmund Hagelschäden in der Zukunft im- mer mehr an Bedeutung gewinnen. Damit ein solcher Schaden bei Ihnen nicht zu finanziellen Einbußen führt, möchten wir Sie rechtzeitig darüber informieren und Ihnen den Versicherungsschutz anbieten, wenn er nicht schon vereinbart ist. ■ Sandra Hauser Tel. +49(0)761 4582-242 [email protected] Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie bisher keinen Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden vereinbart haben, wird vor Angebotsabgabe durch den Versicherer für die Gefahr Überschwemmung überprüft, in welcher ZÜRS- Zone der Versicherungsort liegt. Es gibt derzeit vier verschiedene Zonen zur Risikobewertung. Liegt der Versicherungsort in Zone 1 kann der Versicherungsschutz ohne Bedenken von Seiten des Versicherers gewährt und bestätigt werden. Befindet sich der Risikoort in Zone 2 und 3 wird es sehr viel schwieriger, den Versicherungsschutz zu erhalten. Weitere Informationen werden vom Versicherer benötig z. B. ob es Schutzvorrichtungen (bestimmte Ableitungseinrichtungen, Rückstauventile, Rückhaltebecken) gibt. Liegt der Versicherungsort in der ZÜRS- Zone 4 wird der Versicherer derzeit möglicherweise unter bestimmten AI_03/07.indd 4 27.08.2007 19:58:53 Uhr Unfallversicherung Betriebliche Gruppenunfallversicherung Informationspflicht über bestehenden Versicherungsschutz Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit, die gesetzliche Unfallversicherung durch eine private Unfallversicherung zu ergänzen und so etwas für Ihre Mitarbeiter zu tun. Dabei überwiegt die Vertragsform mit Direktanspruchsklausel. Die Prämie wird versteuert, dafür fließt die Leistung dem Versicherten nach heutigem Kenntnisstand unversteuert zu. Während Leistungen aus dem Versicherungsvertrag üblicherweise nur vom Versicherungsnehmer beansprucht werden können, stattet die Direktanspruchsklausel die versicherte Person mit dem Recht aus, die Leistung aus der Unfallversicherung ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers unmittelbar beim Versicherer geltend zu machen. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss jede versicherte Person über den bestehenden Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung informiert werden. Wie ernst diese Informationspflicht zu nehmen ist, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in einer Revisionsentscheidung vom 26.07.2007 (Az.: 8 AZR 707/06). Genauso wie die Vorinstanz kam das BAG zu der Überzeugung, dass ein Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht verletzt, wenn er seine Beschäftigten nicht darüber unterrichtet, dass er zu ihren Gunsten eine Unfallversicherung abgeschlossen hat. Dies insbe- sondere dann, wenn ein Direktanspruch auf Leistungen für die Arbeitnehmer vereinbart wurde. Versäumt ein Beschäftigter wegen der fehlenden Unterrichtung eine für die Geltendmachung von Ansprüchen bestehende Frist, haftet der Arbeitgeber für den dadurch entstandenen Schaden. Bei schweren Unfällen des Mitarbeiters mit gravierenden Folgen kann es da- bei um erhebliche Entschädigungsleistungen gehen. Bitte prüfen Sie deshalb, ob die begünstigten Mitarbeiter Ihres Unternehmens ausreichend informiert wurden und holen Sie eventuell Versäumtes schnellstmöglich nach. ■ Gerd Stary Tel. +49 (0)89 5464946-2 [email protected] Industrieversicherungsmakler Damit die Mona Lisa auch in Zukunft noch lächelt Spezielle Versicherung für Kunstgegenstände Die Kunstversicherung bietet Besitzern wertvoller Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungen jeder Art eine optimale Lösung, die entsprechenden Werte zu versichern. Die Kunstversicherung ist ein klassisches Produkt der Transportversicherung und daher als Allgefahren-Versi- AI_03/07.indd 5 cherung konzipiert. Anders als bei der Hausratversicherung werden also nicht nur die dort üblich versicherten Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt, sondern auch sonstige Beschädigungen, einfacher Diebstahl, Verlust und Transportmittelunfall. Hochwertige Haushalte gehen häufig einher mit einer Unterversicherung, da die Werte für Kunstgegenstände oftmals nicht annähernd im Rahmen einer klassischen Hausratversicherung berücksichtigt werden oder die Entschädigungsgrenzen nicht ausreichend bemessen sind. 27.08.2007 19:59:06 Uhr Um die Werte der einzelnen Kunstgegenstände ermitteln zu können, bietet die Kunstversicherung die Möglichkeit, die Objekte durch einen Kunsthistoriker einschätzen zu lassen. Im Anschluss erstellt der Kunsthistoriker eine Expertise. Der darin ermittelte Betrag kann als feste Versicherungssumme zugrunde gelegt werden und steht somit auch als Entschädigungsbetrag zur Verfügung. Der Vorteil für Sie: Im Schadenfall müssen Sie keinen Wertnachweis erbringen, sondern erhalten die fest vereinbarte Versicherungssumme. Welche Objekte sind versicherbar: Kunstgegenstände: Antiquarische Möbel, Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Fotografien, Skulpturen, Plastiken, Teppiche, Musikinstrumente, antiquarische Bücher, Manuskripte, Porzellan Sammlergegenstände: Hochwertige Weine, historische Wertpapiere, antikes Spielzeug ■ Nicole Kranert Tel.: +49 (0)40 374743-31 [email protected] Kapitalanlagen BVT Residential USA 4, L.P. Das Angebot zur Beteiligung an der BVT Residential USA 6, L.P. richtet sich an unternehmerisch denkende Investoren und bietet die Möglichkeit, die Chancen des profitablen US-Immobilienmarktes durch eine Investition in ein sorgfältig ausgewähltes Projektentwicklungsvorhaben im Bereich US-Wohnimmobilien zu nutzen. Kapitalanleger, die bereits in den USA investiert haben – zum Beispiel in Büro- oder Einzelhandelsimmobilien – können ihr Portfolio durch eine Beteiligung an der BVT Residential USA-Serie breiter diversifizieren. Mit dem BVT Residential USA 6 wird die Erfolgsserie der Projektentwicklungen im Bereich von Class-A-Apartmentanlagen - der im Langfristvergleich ertragsstärkste US-Immobiliensektor fortgesetzt. Ein prognostiziertes Ergebnis von rund 12 % für den Anleger und eine kurze Kapitalbindungsdauer von ca. 4 Jahren sind zwei der Highlights der Fondsbeteiligung. Die Anleger des ersten BVT Residential USA Fonds erzielen übrigens beim Verkauf des Projekts ein Ergebnis, das mit 21 % p.a. weit über der Prognose gemäß Prospekt liegt. Mindestbeteiligung 20.000 USD zzgl. 3 % Agio. 5 Gute Gründe für eine Beteiligung am BVT Residential USA 6 ❶ Renditestarkes Investment US-Apartmentanlagen sind im Langfristvergleich erfolgreichstes Segment im US-Immobilienmarkt mit durchschnittlichen Renditen von 10,8 % p.a. und Mietzuwächsen von 3,5 % p.a. ❷ Überdurchschnittliche Ertragschancen von 12 % p.a. für den Anleger ❸ Kurze Kapitalbindungsdauer von rund vier Jahren ab Vollinvestition ❹ Bewährtes Fachpartnerkonzept Langjährige Erfahrung von BVT und hervorragendes Know-how des Fachpartners Fairfield, marktführend in der Entwicklung von US-Apartmentanlagen ❺ Erfolgreiche Fondsserie BVT Residential Alle Vorgängerfonds liegen im bzw. über Plan. Die Anleger des BVT Residential USA 1 erzielen ein Ergebnis von 21 % p.a. (Prognose 13 % p.a.) ■ Stefan Soemmer Tel. +49 (0)6151 13096-10 [email protected] AI_03/07.indd 6 27.08.2007 19:59:20 Uhr Kapitalanlagen Solarpark La Solana in Spanien Spanien – Sommer, Sonne, … und ein hervorragender Solarstandort Mit einer Beteiligung an einer oder mehreren von 60 spanischen Projektgesellschaften La Solana Solar 1, S.L. bis La Solana Solar 60, S. L. erhalten deutsche Privatinvestoren die Möglichkeit, sich am Vermögen und Ergebnis einer einzelnen Photovoltaikanlage in der Nähe der Stadt La Solana, Spanien, mit einer Einspeiseleistung von je 100 Kilowatt bzw. einer Gesamteinspeiseleistung über alle 60 Projektgesellschaften von 6 Megawatt zu beteiligen. La Solana – der Solarpark im Überblick •La Solana liegt 200 km südlich von Madrid •Gesamtnennleistung der 60 Anlagen von rund 6 MW •Netzanschluss der Anlage bis spätes tens 31.03.2008 •Genehmigungen für die Errichtung und Betrieb der Anlage sind erteilt •Baubeginn bereits erfolgt •Königliches Dekret (vglb. mit EEG) regelt die Vergütung von derzeit 44,04 Cent/kWh für eine Laufzeit von 25 Jahren •Im Anschluss Anspruch auf 80 % der bisherigen Einspeisevergütung bis Laufzeitende •Anpassung der Vergütung an Lebenshaltungskostenindex •Einspeisezusage durch den Netzbetreiber Union Fenosa liegt vor •Mindestbeteiligung EUR 10.000, kein Agio •Ausschüttungen insgesamt ca. 263 %, beginnend mit 10 % p.a. •Kurze Fondslaufzeit von 15 Jahren geplant •Platzierungsgarantie der KGAL Stefan Soemmer Tel. +49 (0)6151 13096-10 [email protected] AI_03/07.indd 7 27.08.2007 19:59:25 Uhr Kapitalanlagen König & Cie. MT „KING EDWIN“ Die Weltwirtschaft boomt, vor allem in Süd- und Ostasien. Rohöl und Öl-Produkte sind als Energieträger und für die Erstellung, wie z.B. Kunststoffen nicht mehr wegzudenken. Somit ist Öl eines der wertvollsten Güter unserer Zeit. Der König & Cie. MT „KING EDWIN“ ist durch seine spezielle Beschaffenheit in der Lage, von der enormen Nachfrage nach verarbeiteten Ölprodukten überproportional zu profitieren. Als hochmoderner Doppelhüllen-Pro- duktentanker kann der MT „KING EDWIN“ verschiedene Öl- und Ölprodukte transportieren, wie z.B. Olivenöl, Rapsöl, Kerosin, aber auch Rohöl. Der weltweite Hunger nach Rohstoffen, verbunden mit einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Industrienationen, ist verantwortlich für die steigende Nachfrage nach modernen Produktentankern. Eine Unterorganisation der UNO regelt die Abwrackung von Einhüllentankern bis Ende 2010. Diese müssen durch moderne und sichere Doppelhüllentanker ersetzt werden. Der MT „KING EDWIN“ wird weltweit in den Industrienationen eingesetzt. Und teilt sich die Einnahmen mit 38 weiteren Produktentankern im „Norient Product Pool“. Die hervorragende Poolperformance liegt durchschnittliche seit Pooleintritt im April bis Juni 2007 bei ca. 26.000 USD/ Tag, das sind bereits 30% über den Planwerten! Ab einer Mindestzeichnungssumme von 15.000 EUR profitieren Sie bereits an attraktiven Auszahlungen in Höhe von 8% p.a. in 2007 Investitionsvorteile MT „KING EDWIN“: • Hochmoderne Doppelhüllen-Öl- und Chemikalientanker der HandymaxKlasse – mehr Sicherheit durch eine hochmoderne technische Ausstattung • Chance auf Mehrerlöse durch Beschäftigung im renommierten „Norient Product Pool“ • Langfristig positive Charterratenentwicklung durch hohes Abwrackpotential der Einhüllen-Tanker • Attraktive Ausschüttungen bereits in 2007 von 8 % p.a. bis auf 20 % p.a. ansteigend • Gesamtauszahlungen in Höhe von ca. 202 % • Mindestbeteiligung 15.000 zzgl. 5 % Agio. ■ Stefan Soemmer Tel. +49 (0)6151 13096-10 [email protected] IMPRESSUM Hamburg Niederlassungen der SÜDVERS-GRUPPE Köln Chemnitz Darmstadt Leonberg Freiburg München Wien SÜDVERS GMBH Assekuranzmakler Eiffe & Moos GmbH & Co. KG Sitz der Gesellschaft: Au bei Freiburg Registergericht des Sitzes: AG Freiburg, Registernummer: HRB 195 Hauptsitz: Am Altberg 1-3, 79280 Au bei Freiburg, Telefon +49 (0)761 4582-0, Telefax +49 (0)761 4582-330 E-Mail: [email protected] www.suedvers.de Geschäftsführer: Manfred Karle, Florian Karle, Wolfgang Koppitz, Bernhard Schwert, Ditmar Staudt Redaktionelle Verantwortung: Ylva Wallraven-Buortesch Gestaltung: Christian Lampe/www.emigre.de Fotos: dreamstime.com (9) Kiefhaber Ges.m.b.H. SÜBERA GMBH Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung SCM SÜDVERS Capital Management GmbH SÜDVERS Risk-Management GmbH SÜDVERS Kreditversicherungsmakler GmbH Profion GmbH H+S Liquiditätsmanagement AG Dieser Info-Dienst der SÜDVERS-GRUPPE dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus der Versicherungspraxis. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung leider keine Gewähr übernommen werden. AI_03/07.indd 8 27.08.2007 19:59:35 Uhr