FAQ - Fahrschule Rüdebusch Braunschweig

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FAQ - Fahrschule Rüdebusch Braunschweig
Oft gestellte Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung hängt u. a. davon ab, wie viel Zeit ein Fahrschüler mitbringt
um die Theorieunterrichte zu besuchen und Fahrstunden abzustimmen. Es wird täglich
Theorieunterricht angeboten in unterschiedlichen Filialen und die Fahrstunden können
von Montag bis Samstag vereinbart werden. Wenn man hier auch noch flexibel bezüglich
der Fahrstundenzeiten ist, ist eine Ausbildung in wenigen Wochen umsetzbar.
Voraussetzung ist immer eine zeitnahe Abgabe des Antrages auf Fahrerlaubnis beim
Straßenverkehrsamt. Bevor dieser nicht bearbeitet und zum TÜV geschickt worden ist,
können keine Prüfungen abgelegt werden. Das Straßenverkehrsamt behält sich eine
Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen vor.
Was kostet der Führerschein insgesamt?
Die Anzahl der Übungsfahrten und somit auch die Gesamtkosten hängen immer stark
vom Leistungsstand eines Fahrschülers ab. Deshalb lässt sich im Vorfeld nie sagen, was
am Ende für ein Gesamtbetrag zu zahlen ist. In unseren Filialen sprechen wir gerne die
Preise gemeinsam durch und kalkulieren einen Preis anhand einer fiktiven Anzahl an
Übungsfahrten, um zumindest eine ungefähre Vorstellung zu bekommen.
Wozu genau bezahlt man das Vorstellungsentgelt?
In den Vorstellungsentgelten zur theoretischen und praktischen Prüfung sind alle
Aufwendungen enthalten, die wir im Rahmen der Prüfungen haben. Wie z. B. die
Erstellung der erforderlichen Unterlagen, Buchen der Prüfungen oder die Prüfungsfahrt
sowie die Fahrt zurück nach Hause, zur Schule oder zur Fahrschule.
Wie lange sind die Bescheinigung zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen
und der Erste-Hilfe-Schein gültig?
Die Straßenverkehrsämter erkennen alle Bescheinigungen, die nach Juni 1991 ausgestellt
worden sind, an. Allerdings müssen dies Originale sein und auch die tatsächliche
Bescheinigung. Eine Erste-Hilfe-Pass oder ähnliche „Ausweise“ reichen nicht aus.
Wann kann man mit der theoretischen Ausbildung beginnen?
Sobald wir einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag vorliegen haben, ist man offiziell als
Fahrschüler bei uns angemeldet und kann umgehend mit der Ausbildung beginnen.
Kann man auch mehr als die vorgeschriebenen Theoriestunden besuchen, wenn
man sich bei einem Thema noch unsicher ist?
Jeder darf natürlich so viele Theoriestunden besuchen, wie er möchte und das kostenlos.
Muss man einen Termin vereinbaren, wenn man zum Vortest kommen möchte?
Nein. Der Vortest kann jederzeit zu den Büroöffnungszeiten bei uns gemacht und muss
vorher auch nicht angemeldet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Grundstoff und Zusatzstoff?
Grundstoff umfasst Themen, die für alle Fahrerlaubnisklassen gleichermaßen wichtig
sind, wie z. B. andere Verkehrszeichen und rechtliche Vorgaben. Der Zusatzstoff besteht
aus klassenspezifischen Themen, wie z. B. das Fahren mit Anhänger bei Klasse B oder die
Bremsanlage bei Klasse C. Ein Plan zu den Inhalten der einzelnen Theoriestunden liegt in
unseren Filialen aus.
Sind die Fragen in den Fragebögen, die gleichen wie in der Theorieprüfung?
Jein. Die Fragebögen, die man bei uns kaufen kann und die Versionen auf den Laptops in
den Filialen sind immer aktuell. Allerdings gibt der TÜV die offiziellen Fragen nicht mehr
heraus, damit Fahrschüler die Fragen nicht nur einfach auswendig lernen, sondern
tatsächlich verstanden haben.
Wie lange dauert es, einen Theorietermin zu bekommen?
Wir können über das Internet vom TÜV angebotene Prüfungstermine buchen. Die
Termine sind für die aktuelle Woche sowie drei Wochen im Voraus einzusehen. Wer den
Vortest bei uns in den Filialen besteht, erhält von uns die erforderliche
Ausbildungsbescheinigung und stimmt gemeinsam mit uns einen Termin ab.
Wann darf man anfangen mit Fahrstunden?
Theoretisch darf man sofort zu Beginn der Ausbildung mit den Fahrstunden beginnen.
Aber um die Ausbildung effektiv zu gestalten, sollten etwa die Hälfte der Theoriestunden
absolviert und der Antrag auf Fahrerlaubnis abgegeben worden sein. Wer gleich von
Beginn an fährt und die Theorie erst peu à peu ableistet, braucht letztendlich mehr
Fahrstunden als jemand, der sich erst auf die Theorie und anschließend auf die Praxis
konzentriert. Das schont auch den Geldbeutel!
Darf man sich einen Fahrlehrer aussuchen?
Wer mit den Fahrstunden anfangen möchte, wendet sich bitte an die Bürokräfte in
unseren Filialen oder meldet sich telefonisch unter (0531) 310 35 71. Wenn man mit
einem bestimmten Fahrlehrer fahren möchte, dann versuchen wir das natürlich immer zu
ermöglichen. Sollte dieser aber bereits voll ausgelastet sein und man möchte nicht so
lange warten bis er wieder Zeit hat, schauen wir zusammen nach einer Alternative.
Wie viele Übungsstunden braucht man im Durchschnitt?
Die Anzahl der Übungsfahrten hängt immer stark vom Leistungsstand eines Fahrschülers
ab und deshalb kann man keine Prognose abgeben, wie viele Fahrstunden man
letztendlich braucht. Aber im Laufe der Ausbildung kann der Fahrlehrer eine Einschätzung
geben mit welchem Umfang man rechnen muss.
Wo ist der Treffpunkt für Fahrstunden?
Wo die Fahrstunden starten, wird individuell mit dem Fahrlehrer abgesprochen. Meistens
treffen sich Fahrlehrer und Fahrschüler bei den Filialen, aber sie werden auch von zu
Hause oder z. B. der Schule abgeholt (im Raum Braunschweig). Die Fahrstunden für
Motorrad starten allerdings immer bei uns in der Liebigstraße 3 in 38122 BraunschweigRüningen (neben der Metro).
Wie oft kann man in der Woche fahren?
Fahrstunden können generell von morgens bis abends vom Montag bis Samstag
vereinbart werden. Wie oft pro Woche gefahren wird, hängt davon ab, wie flexibel man
hinsichtlich der Uhrzeiten ist (die meisten wollen nachmittags fahren) wie ausgelastet der
Fahrlehrer ist und wie weit man mit der restlichen Ausbildung ist (Antrag abgegeben?
Theorieprüfung bereits bestanden?).
Wie viele Fehler darf man bei der Theorie machen?
Bei einer Ersterteilung bekommt man 30 Fragen gestellt mit verschiedenen
Schwierigkeitsgraden (Fehlerpunkte 2 – 5). In der Prüfung darf man 10 Fehlerpunkte
erreichen um die Prüfung noch zu bestehen, allerdings nicht zwei 5er-Fragen.
Bei einer Erweiterung bekommt man nur 20 Fragen gestellt, darf aber auch nur 6
Fehlerpunkte machen.
Wenn man bei der Prüfung durchfällt, wann darf man wiederholen?
Falls man seine Theorie- oder Praxisprüfung nicht besteht, ist man vom TÜV aus für 14
Tage gesperrt und kann nach dieser Frist einen neuen Termin buchen.
In besonderen Fällen kann eine Fristverkürzung beantragt werden. Das ist nur nach der
ersten Prüfung möglich und auch nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, warum eine
vorzeitige Wiederholung notwendig ist, wie z. B. Antritt eines Arbeitsverhältnis bei dem
ein Führerschein nötig ist oder ein Auslandsaufenthalt. Für diese Fristverkürzung
berechnet der TÜV eine Gebühr von 29,16 Euro.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Tage und die praktische 7 Tage nach der
Erstprüfung wiederholt werden und auch nur, wenn keine schwerwiegenden Kenntnisoder Eignungsmängel vorlagen (Theorie: maximal 14 Fehlerpunkte bei Ersterteilung oder
den Klassen C und D sowie 9 Fehlerpunkte bei Erweiterung anderer Klassen).
Fällt man durch die praktische Prüfung, wenn man das Auto abwürgt?
Das Abwürgen des Motors ist an sich kein Grund die Prüfung nicht zu bestehen. Passiert
dies allerdings mehrfach und ist man auch bei anderen Punkten unsicher im Umgang mit
dem Fahrzeug, kann der Prüfer die Prüfung vorzeitig beenden, da man dann als
Fahrzeugführer (noch) zu unsicher ist.
Was ist, wenn man es nicht schafft vor der Fahrstunde Fahrschecks zu kaufen?
Wenn man ein Mal keinen Fahrscheck abgeben kann, schickt einen der Fahrlehrer nicht
gleich wieder weg. Man kann die Fahrstunde trotzdem, wie vereinbart, absolvieren und
reicht dann beim nächsten Termin einen roten Fahrscheck nach. Die roten Schecks
werden in den Filialen ausgeteilt für Fahrstunden, die bereits gemacht worden sind.
Kann man den Führerschein auch in Raten bezahlen?
Natürlich können wir gerne über Möglichkeiten hinsichtlich der Führerscheinfinanzierung
sprechen und eine Ratenzahlung ist nicht von vornherein unmöglich, aber die Ratenhöhe
muss den Gesamtkosten entsprechen. Nehmen wir beispielsweise an, der PKWFührerschein kostet insgesamt 1.800,00 Euro. Da ist es leider nicht möglich, eine
Ratenzahlung von 50,00 Euro beispielsweise über 36 Monate zu leisten.
Wir vereinbaren gerne ein Beratungsgespräch über spezielle Führerscheinkredite, z. B.
des Degener Verlages. Es ist aber auch immer ratsam mit seiner Hausbank zu sprechen.
Wie handhabt ihr das mit Fehlstunden?
Abgesprochene Fahrstunden müssen spätestens 24 Stunden vorher bei uns im Büro oder
besser noch beim Fahrlehrer abgesagt werden. So hat er noch die Möglichkeit den
Termin anderweitig zu vergeben. Sollte es passieren, dass man erst am Tag der
Fahrstunde erkrankt oder ein ungeplanter Termin dazwischen kommt, bitte umgehend
bei uns melden.
Die Ausfallentschädigung für die nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt drei
Viertel des Fahrstundenentgelts. Das gilt nicht bei nachgewiesener Krankheit oder bei
höherer Gewalt.