AGBs - Landgasthaus – Die Insel auf Rügen

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AGBs - Landgasthaus – Die Insel auf Rügen
5.Haftung des Landgasthauses
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGBs)
»Die Insel auf Rügen«
5.1. Das Landgasthaus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
5.2. Das Landgasthaus haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf
die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind und dadurch die
Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
1. Reservierungsbedingungen
5.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Landgasthaus nach den Vorschriften der
§§ 701, 702 und 702a BGB.
Diese Reservierungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Gast und dem Landgasthaus „Die Insel auf Rügen“ (nachfolgend als „Landgasthaus“ bezeichnet).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich mit dem Landgasthaus vereinbart wurde.
5.4. Im Übrigen haftet das Landgasthaus nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit entstanden sind.
2. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
6.Umbuchungen
Auf Anfrage sendet das Landgasthaus ein Angebot zu, sofern für den gewünschten Zeitraum
Zimmer in der gewünschten Zahl und Ausstattung verfügbar sind. Bestätigt der Anfragende das
Angebot des Landgasthauses, so kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Die Bestätigung
kann nur schriftlich oder per Email erfolgen. Unterlässt der Gast die Bestätigung in der
vorgesehenen Form, so ist das Landgasthaus an die Reservierung nicht gebunden.
6.1. Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen Leistungen, so gelten die
Rücktrittsregelungen (Zf. 4.1) entsprechend.
6.2. Dem Landgasthaus steht es frei, gebührenpflichtige Umbuchungen kostenfrei vorzunehmen.
3. Preise, Anzahlung, Gutscheine, Leistungen
7. Anreise
3.1. Das Landgasthaus übernimmt keine Haftung für Preisangaben auf nicht von ihm betriebenen
Internetportalen. Es gelten ausschließlich die auf der Homepage „www.die-insel-auf-ruegen.de“
veröffentlichten Preise, soweit sich nicht im Einzelfall aus einem gestellten Angebot etwas
anderes ergibt.
7.1. Die gebuchte Unterkunft wird am Anreisetag bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist
verpflichtet, über eine voraussichtliche spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Hat der Gast
bereits
• den vollständigen Aufenthaltspreis oder
3.2. Die angegebenen Preise beinhalten das Frühstück und die gesetzliche Umsatzsteuer.
• eine Anzahlung darauf geleistet oder
3.3. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Gast und dem Landgasthaus. Dies gilt auch bei
Buchungen über „www.rügen-abc.de“ oder anderen Reiseportalen im Internet.
• wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben,
so wird die Unterkunft auch über 18.00 Uhr hinaus freigehalten.
3.4. Das Landgasthaus ist berechtigt, in dem Angebot oder nach erfolgter Buchungsbestätigung
eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtaufenthaltspreises zu verlangen.
7.2. Der Gast hat keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer, es sei denn, das Landgasthaus hat die
Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich oder per Email zugesichert.
3.5. Wenn der Gast Gutscheine (Vouchers) einlösen möchte, hat er dies bei der Reservierung dem
Landgasthaus anzuzeigen. Nachdem die Buchung vom Gast bestätigt wurde, hat er eine
Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtaufenthaltspreises an das Landgasthaus zu leisten. Der
Gast hat den Gutschein dem Landgasthaus spätestens bei Abreise vorzulegen. Unterlässt der Gast
diese Vorlage, so kann der Gutschein nicht eingelöst werden. Umfasst der Gutschein mehr als
70% des Gesamtaufenthaltspreises, erhält der Gast bei Abreise eine entsprechende Rückzahlung
seiner geleisteten Anzahlung.
8. Bezahlung
Der Aufenthaltspreis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist am Tage der Abreise zur Zahlung fällig,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
9. Untermieter
3.6. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen,
schriftlichen oder per Email versandten Bestätigung verbindlich.
Die Zimmer dürfen nicht unter- oder weitervermietet werden. Die Zimmer dürfen nicht für
andere Zwecke als zur Beherbergung genutzt werden.
4. Rücktritt
10. Haustiere
4.1. Rücktritt des Gastes
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorigen Zustimmung des Landgasthauses.
Sofern eine Reservierung geändert oder storniert werden soll, hat der Gast dies dem
Landgasthaus schriftlich per Post, per Fax oder per Email unter „[email protected]“
anzuzeigen. Die Stornogebühren berechnen sich wie folgt:
11. Mindestaufenthalt
Das Landgasthaus behält sich vor, Kurzzeitmietwünsche (weniger als drei Übernachtungen) in
der Hauptsaison abzulehnen.
• bis 14 Tage vor der Anreise 30% des Gesamtaufenthaltspreises,
12. Reklamationen/ Mängelanzeige
• bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtaufenthaltspreises und
Soweit Mängel bei der Erbringung der gebuchten Leistungen auftreten, wird der Gast gebeten,
sich sofort an die Hausleitung zu wenden, damit abgeholfen werden kann. Unterlässt der Gast
schuldhaft die Anzeige gegenüber der Hausleitung, so ist eine Minderung des Mietpreises
ausgeschlossen.
• bis 2 Tage vor der Anreise 80 % des Gesamtaufenthaltspreises.
Die Stornogebühren werden nach Zugang der Anzeige fällig.
Geleistete Anzahlungen werden mit anfallenden Stornogebühren verrechnet. Der stornierende
Gast erhält eine Rückzahlung der gezahlten Stornogebühren, wenn ein Ersatzmieter gefunden
wurde.
13. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen das Landgasthaus beträgt ein Jahr.
Schadensersatzansprüche gegen das Landgasthaus verjähren kenntnisunabhängig nach fünf
Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten seitens des Landgasthauses
beruhen.
In allen Fällen steht dem Gast das Recht zu, einen etwa geringeren Schaden des Landgasthauses
nachzuweisen.
Das Landgasthaus empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
14. Gerichtsstand
4.2. Rechte des Landgasthauses
Gerichtsstand bei allen sich aus diesen Bedingungen ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige
Amtsgericht für die Insel Rügen. Zunächst sollte jedoch in jedem Fall versucht werden,
Unstimmigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Das Landgasthaus ist berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vergeben,
• wenn der Gast ohne entsprechende Ankündigung (late check-in) und ohne die
Voraussetzungen gemäß 7.1 dieser Bedingungen bis 18 Uhr des Anreisetages nicht erschienen
ist,
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig oder
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon nicht
berührt. Eine ungültige Bestimmung ist in der Weise umzudeuten, Geltung erhaltend zu
reduzieren bzw. gilt in der Weise als ersetzt, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
bestmöglich erreicht wird. Bei fehlender Leistungs- oder Zeitbestimmung wird die Lücke durch
das gesetzlich geregelte Maß gefüllt.
• wenn der Gast das Zimmer unbefugt weiter- oder untervermietet (s. a. Zf. 9.),
• wenn der Gast vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt oder
• wenn der Gast eine geforderte Anzahlung (s. Zf. 3.4) nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
geleistet hat.
Rügen, im Juli 2010
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