buchführung für networker - Buchführung im Networkmarketing MLM

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buchführung für networker - Buchführung im Networkmarketing MLM
BUCHFÜHRUNG UND STEUERN
IM NETWORKMARKETING
Leitfaden für den Einsteiger bis zum Profi
für Networker und Internet Marketer
für den Kleinunternehmer
von Andrea Kutsch
Bilanzbuchhalterin IHK
1
Autorin Andrea Kutsch:
Bilanzbuchhalterin IHK und Networkerin
Dozentin/Trainerin für Finanzbuchführung mit Lexware und DATEV
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN 978-1516972005
1. Auflage 2015
Rechtsstand:
Copyright:
Covergestaltung:
Bilddateien:
Steuerformulare:
Linkangaben:
2015
Andrea Kutsch
Andrea Kutsch
©fotalia.de
Bundesfinanzministerium (bmf.bund.de)
IHK-Frankfurt, IHK-Nürnberg, Bayerisches Staatsministerium für WIVT, DATEV e.V.
Herstellung und Verlag: createspace.com (Amazon)
Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Übersetzung, sind der Autorin vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung der Autorin in irgendeiner Form reproduziert oder
unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Autorin und der Verlag haften nicht für mögliche negative Folgen, die aus der Anwendung des Materials entstehen.
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Erste Worte
Gängige Abkürzungen
Grundsätzliches
Die Gewerbeanmeldung
Der Fragebogen vom Finanzamt
Die Krankenkasse
Die Industrie- und Handelskammer IHK
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Die Buchführung
Die Aufbewahrungspflichten
Die Mehrwertsteuer
Die Umsatzsteuer (USt)
Die Vorsteuer (VSt)
Die Umsatzsteuer-Zahllast
Der Abgabezeitraum
Die Dauerfristverlängerung
Die Kleinunternehmerregel §19 UStG
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Zusammenfassende Meldung ZM
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16
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Der Warenverkauf
Der Wareneinkauf
Die Dienstleistung
MOSS – Mini One Stop Shop
Die Rechnung gem. Umsatzsteuergesetz
Kleinbetragsrechnung – Betrag bis max. 150,00 €
Fahrausweise, Fahrkarte als Rechnung
Der Eigenbeleg
Die Besteuerungsarten
Die Gewerbesteuer
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Das Anlagevermögen
Das abnutzbare Anlagevermögen
Das nicht abnutzbare Anlagevermögen
Die Abschreibung des Anlagevermögens (Afa)
Der Anlagenverkauf bzw. Anlagenabgang
Das Anlagenverzeichnis / Der Anlagenspiegel
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32
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Ihre Einnahmen und Ausgaben
Der Einkauf
Die Bezugsnebenkosten
Der Verkaufsbonus
Provisionen
Vermittlungsprovision
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41
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43
44
44
3
Incentive Programme
Fahrzeug
Bus – Sammelfahrten
Arbeitszimmer – Büro
Bewirtungskosten, Aufmerksamkeiten
Fortbildung, Seminare, Schulungen, Workshops, Treffen
Geschenke, Zugaben, Streuwerbeartikel, Preisausschreiben
Kontoführungsgebühren
Kredite, Darlehen
Literatur, Fachbücher, Zeitschriften, CD, DVD
Porto und Versandkosten
Reisekosten
Software – Tools, Updates
Versicherungsentschädigungen
Vorführartikel
Werbekosten
Seite
45
45
49
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51
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53
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58
59
59
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Umsatzsteuer
Einfuhrumsatzsteuer
61
61
Der Eigenverbrauch
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Der Moderne Networker - Internetmarketer
66
Der Jahresabschluss
Die Jahres-Umsatzsteuer = USt-Erklärung
69
69
Der Wechsel der Gewinnermittlungsart
Die Liebhaberei
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73
Auflistung der EU-Länder
Afa – Tabelle
Kontierungsverzeichnis A-Z
Kontenplan SKR03 mit Zuordnungen
Kontenplan SKR04 mit Zuordnungen
Formulare Steuererklärungen und ELSTER
Kopiervorlagen
Partnerprogramm - Affliate
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75
76
84
89
94
95
102
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ERSTE WORTE
Liebe Leser!
Es freut mich, dass Sie sich entschieden haben mehr über Ihre Buchführung zu erfahren.
Selbstverständlich stehen im Vordergrund Ihres Geschäftes das Sponsern und der Produktverkauf. Denn nur so erreichen Sie ein geschäftliches Wachstum und verdienen das Einkommen,
welches Sie sich vorgestellt haben.
Umso wichtiger ist es, dass Sie mit möglichst wenig Zeitaufwand Ihre Buchführung erledigen
und schon im Vorfeld über Ihre möglichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bestens
informiert sind.
Egal ob Sie Ihre Belege für Ihren Steuerberater nur vorsortieren oder Ihre Buchhaltung selbst
erledigen – mit dem richtigen Wissen erreichen Sie bei beiden Varianten ein besseres Ergebnis.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Geschäftsaufbau und viel Freude beim Erstellen Ihrer Buchhaltung für das Jahr 2015.
Anmerkung:
Um das Lesen einfacher zu gestalten, werde ich auf Wortgestaltungen wie „NetworkerIn“ u.ä. verzichten. Ich hoffe
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hier auf das Verständnis meiner weiblichen Leserinnen.
GÄNGIGE ABKÜRZUNGEN
a LuL
aus Lieferung und Leistung
Afa
Abschreibung für Abnutzung
AfaA
Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung
AG
Aktiengesellschaft
AHK
Anschaffungs- und Herstellungskosten
AO
Abgabenordnung
Drittland
Alle Länder außerhalb der EG/EU
DV
Durchführungsverordnung
EG
Europäische Gemeinschaft - identisch mit EU
ESt
Einkommenssteuer
EU
Europäische Union – identisch mit EG
EÜR
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
G
Gesetz
GbR
Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
GewSt
Gewerbesteuer
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter
HGB
Handelsgesetzbuch
i.g.e.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
IHK
Industrie- und Handelskammer
KG
Kommanditgesellschaft
KU
Kleinunternehmer
MOSS
Mini One Stop Shop
MwSt.
Mehrwertsteuer
ND
Nutzungsdauer
OHG
Offene Handelsgesellschaft
R
Richtlinie
RBW
Restbuchwert
RST
Rückstellung
UN
Unternehmer
USt
Umsatzsteuer
VSt
Vorsteuer
ZM
Zusammenfassende Meldung
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GRUNDSÄTZLICHES
Ich habe mein Bestes gegeben, dieses leidige und dennoch wichtige Thema so einfach und unkompliziert als möglich für Sie auf zu bereiten.
Sie werden Kontierungshinweise und auch Buchungssätze zu jedem einzelnen Thema finden. Hierfür habe ich als
Basis die Standardkontenrahmen von DATEV SKR03 und SKR04 verwendet.
Sollten Sie sich bei der Wahl des Kontenrahmens nicht ganz schlüssig sein, fragen Sie am besten Ihren Steuerberater, welcher Kontenrahmen zum Einsatz kommt. Sie haben keinen Steuerberater, da Sie ihren Abschluss selbst
machen wollen, dann rate ich Ihnen zum SKR03.
In den Kapiteln Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden nur die erklärungsbedürftigen Sachverhalte
ausführlich behandelt.
Weitere unkomplizierte Sachverhalte und deren Kontierung finden Sie im Kontierungsverzeichnis nach A-Z aufgelistet. Es sollten alle Geschäftsvorfälle erfasst sein. Wenn es wider Erwarten anders ist, dann schreiben Sie mir
eine Mail und in der nächsten Auflage werde ich diese dann auf jeden Fall ergänzen.
Grundsätzlich gilt:



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Keine Buchung ohne Beleg
Lebendige Sprache, die jeder versteht
Schneller Überblick für einen Dritten
Betriebsausgaben müssen zu mind. 90% betrieblich veranlasst sein und zur Förderung
Ihrer Einnahmen dienen
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DIE GEWERBEANMELDUNG
Am Anfang eines jeden Unternehmens steht die Gewerbeanmeldung. Hier zu gehen Sie auf Ihre Gemeinde – dem
Ordnungsamt – und füllen die Gewerbeanmeldung aus. Je nach Gemeinde liegen die Gebühren hierfür bei 25 €
bis 70 €.
BEGINN DES GEWERBES
Der Zeitpunkt der Anmeldung sollte mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit übereinstimmen, da Sie ja auch von Anfang Ihre
Betriebsausgaben geltend machen wollen.
Ihre Tätigkeit beginnt bereits mit dem ersten verkauften Produkt oder Sie haben Ihren ersten Geschäftspartner
gesponsert und haben vor dies regelmäßig zu tun. Dann ist das eine regelmäßige Teilnahme am Wirtschaftsverkehr und führt Sie direkt zu einer Gewerbeanmeldung.
Sollten Sie Ihr Gewerbe verspätet oder sogar rückwirkend anmelden, so kann dies in einigen Gemeinden zu Geldbußen führen. Die Höhe ist hier sehr unterschiedlich.
Eine Benachrichtigung über Ihre Gewerbeanmeldung erhalten auch das Finanzamt, die IHK bzw. HWK, das Gewerberegister, die Stadtkämmerei (wegen Gewerbesteuererhebung), das statistische Landesamt und das Gewerbeaufsichtsamt.
REISEGEWERBE ODER STEHENDES GEWERBE?
Da Sie im Network Marketing tätig sind, werden Sie entweder in den eigenen vier Wänden oder angemieteten
Räumen tätig sein. Auch Ihre Kunden und Geschäftspartner werden Sie normalerweise nur angemeldet besuchen.
Somit haben Sie ein stehendes Gewerbe und können auf den teuren Reisegewerbeschein verzichten.
Welche Tätigkeit melde ich an?
Am besten sehen Sie hierzu in die Unterlagen Ihres Networkmarketing Unternehmens. In unserer Gewerbeanmeldung steht z.Bsp. „Handel mit genehmigungsfreien Waren und Vertriebsförderung (alle Produktbereiche mussten
bei unserer Gemeinde einzeln aufgeführt werden)“
Einzelunternehmen oder Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) bei einer Partnerschaft?
Sie haben als Team den Geschäftspartnerantrag unterschrieben? – Dann ist es auch sinnvoll, dass Sie und auch
Ihr Partner(in) eine Gewerbeanmeldung vornehmen mit dem Hinweis auf die „GbR“.
Die GbR ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Zwei Einzelunternehmer schließen sich zum Betreiben eines gemeinsamen Gewerbes zusammen.
Die GbR hat dann für Sie beide den Vorteil, dass beide Geschäftspartner dadurch in der Lage sind, Ihre
entstandenen Kosten geltend zu machen. Insbesondere Fahrzeugkosten, Reisekosten, Seminarteilnahmen usw..
Sollten einer von Ihnen beiden bereits ein bestehendes Gewerbe haben, so sollten Sie sich hier einen steuerlichen
Rat einholen, inwiefern es von Vorteil ist das bestehende Gewerbe zu erweitern oder lieber ein zweites Gewerbe in
Bezug auf die GbR anzumelden  wäre meine Empfehlung.
Wenn Sie eine GbR-Anmeldung vornehmen wird das Finanzamt nach einem Gesellschafter-Vertrag fragen.
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DAS ANLAGEVERMÖGEN
Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind dem Betrieb längerfristig oder dauernd zu dienen, werden im Anlagevermögen erfasst. Die Anschaffung eines Anlagegutes wird nicht als Aufwand gebucht. Sie werden auf den Anlagekonten erfasst und verwaltet. Als Betriebsausgabe gebucht werden die Abschreibungen und bei Anlagenabgang die
Restbuchwerte.
Zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) zählen





Nettopreis (beim Kleinunternehmer: Bruttopreis)
Lieferkosten
Steuern und Abgaben
Montagekosten
Bearbeitungsgebühren
Zu Beginn Ihres Gewerbes werden Sie mit Sicherheit ein paar Gegenstände haben, die Sie nun aus dem
Privatvermögen in das Betriebsvermögen einlegen möchten.
Machen Sie am besten eine Auflistung dieser Gegenstände – notieren Sie den ursprünglichen Anschaffungsbetrag,
rechnen Sie anhand der bisherigen privaten Nutzungsdauer die Abschreibung aus und bringen diese in Abzug. Nun
haben Sie einen realistischen Einlagewert. Mit diesem Wert erfassen Sie nun den Anlagengegenstand für Ihr Unternehmen. Die Beträge sind hier Brutto zu buchen. Sie dürfen hier keine Vorsteuer abziehen (§6 Abs. 5 EStG und
R7.4 EStR). Bsp. Abbildung eines Eigenbeleges im Kapitel „Eigenbeleg“
Dies könnte sein der Computer, der Scanner, der Drucker, der Schreibtisch, der Schreibtischstuhl, die Rechenmaschine, der Büroschrank, ………….
Buchungssatz
Anlagevermögen
an
Verrechnungskonto
an
Privateinlage
Buchungssatz Methode B der Belegorganisation
Anlagevermögen
D A S A BN U T ZBA RE AN LA G E V E R MÖG EN
Hierzu gehören alle Anlagegüter, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist.




Immaterielle Wirtschaftsgüter
z.Bsp. Software, Firmenwert, Lizenzen, Rechte, Patente, Geschäfts-/Praxiswert, erstellte Website
Gebäude
Unbewegliche Wirtschaftsgüter
z.Bsp. Straßenzufahrten, Hof- und Platzbefestigungen
Bewegliche Wirtschaftsgüter
z.Bsp. KFZ, Geschäftsausstattung, Maschinen
Der Wertansatz wird bei den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach §253 HGB und §6 EStG
mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen (auch Afa) bemessen.
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INCENTIVE – PROGRAMME
Incentive – Reisen sind üblicherweise an die Erfüllung eines Zieles innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes
gekoppelt. Sie werden von einem Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner für erbrachte Leistungen zu belohnen und sie dadurch zu motivieren.
Der Teilnehmerkreis sowie das Reiseziel, das Hotel und die Anfahrt werden vom Unternehmen festgelegt, das die
Reise organisiert.
Incentive – Prämien haben denselben Charakter wie Reisen. Die Prämie kann ein Gegenstand sein oder in Form
von Geld ausbezahlt werden.
Egal wie solch ein Incentive-Programm zur Auszahlung kommt, es stellt auf jeden Fall eine Betriebseinnahme dar.
Der Wert des Incentive wird Ihnen in Form einer Gutschrift vom Networkunternehmen mitgeteilt. Sollten Sie einen
Gegenstand erhalten haben, so ist meist sein Wert bekannt und kann aufgrund dessen als Einnahme korrekt verbucht werden.
A. Unternehmen ist in Deutschland
SKR 03
SKR 04
Kontenbezeichnung
8519
4569
Provisionsumsätze 19% USt.
8510
4560
Provisionsumsätze - Kleinunternehmer
B. Unternehmen ist in der Europäischen Union
SKR 03
SKR 04
Kontenbezeichnung
8336
4336
Sonstige Leistung stpfl. in anderem EU-Land nach §13b UStG
C. Unternehmen ist im Drittland
SKR 03
SKR 04
Kontenbezeichnung
8338
4338
Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen
Sollten die Incentivegutschriften nach Regel B und C jedoch über die deutsche Abrechnung Ihres Networkunternehmens erfolgen, dann werden diese nach Regel A behandelt.
D A S F A HRZE U G
F A H R Z E U G KO S T E N
Einen nicht unbedeutenden Teil machen die Fahrzeugkosten aus. Networkmarketing ist zwar ein Geschäft, welches man von zuhause organisiert und betreibt, doch auch bei Networkern bleibt es nicht aus sich auf den Weg zu
machen. Sei es um zu einem Treffen oder Seminar zu fahren, einen Kunden aufzusuchen oder Geschäftspartner
einzuarbeiten und zu unterstützen.
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FORMULARE STEUERERKLÄRUNG UND ELSTER
Da sich Formulare auch mal ändern und in diesem Leitfaden die Steuerjahre 2011 bis 2013 behandelt werden, ist
es die beste Lösung sich diese Formulare immer aktuell und für das jeweilige Jahr über ELSTER zu holen.
Hierzu wählt man die Seite von www.elster.de oder www.elsteronline.de.
Die Vorliebe entscheidet. Will man seine Formulare am eigenen PC ausfüllen, dann lädt man sich auf
www.elster.de die Software „ElsterFormular“ herunter.
Wer das nicht möchte, nutzt einfach www.elsteronline.de.
Für beide Möglichkeiten wird ein Authentifizierungscode benötigt. Klicken Sie dazu auf „Registrierung“ und wählen
das „ELSTERBasis Zertifikat“ aus. Es ist kostenlos und kann auch in anderen Softwareprogrammen zur Übermittlung an Elster genutzt werden.
KOPIERVORLAGEN
Alle praktischen Listen dieses Buches finden Sie hier als Kopiervorlage.
11
BELEGLISTE
VON: ___________________________________________
ZEITRAUM:
VON ____________________ BIS ____________________
BELEG-NR. DATUM
VORGANG
SPALTENSUMMEN:
12
SEITE _
AUSGABE
EINNAHME
KONTO
INKL. MWST. INKL. MWST.
IN €
IN €
EIGENBELEG
VON:
DATUM:
VORGANG:
GEKAUFT AM:
ZAHLBETRAG:
EINLAGEBETRAG:
KONTIERUNG:
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GESCHENKE, ZUGABEN, STREUARTIKEL
VON:_____________________________
VON: _____________ BIS
ZEITRAUM: ____________
ART.-NR.
BEZEICHNUNG
SPALTENSUMMEN NETTO:
KONTIERUNG:
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SEITE ___
MENGE
EINZELPREIS €
GESAMTPREIS IN €
7%
GESAMTPREIS IN €
19%
EIGENVERBRAUCH
ZEITRAUM:
ART.-NR.
VON: _________________________________________
VON: ___________________ BIS ___________________
BEZEICHNUNG
MENGE
EINZELPREIS €
SEITE ___
GESAMTPREIS IN
€ 7%
GESAMTPREIS IN
€ 19%
SPALTENSUMMEN NETTO:
ZZGL. MWST.:
SPALTENSUMMEN BRUTTO:
KONTIERUNG:
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AUFMERKSAMKEITEN
VON: ___________________________________________
VON: ____________________ BIS
ZEITRAUM:
____________________
ART.-NR.
BEZEICHNUNG
SPALTENSUMMEN NETTO:
KONTIERUNG:
16
SEITE __
MENGE
EINZELPREIS €
GESAMTPREIS IN
€ 7%
GESAMTPREIS IN
€ 19%
VORFÜHRARTIKEL
VON: ___________________________________________
ZEITRAUM:
VON: ____________________ BIS ____________________
ART.-NR.
BEZEICHNUNG
MENGE
EINZELPREIS €
GESAMTPREIS IN
€ 7%
SEITE __
GESAMTPREIS IN
€ 19%
SPALTENSUMMEN NETTO:
KONTIERUNG:
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PARTNERPROGRAMM - AFFILIATE
NEU SEIT 2015!
Aufgrund der regen Nachfragen inwieweit man dieses Buch auf seiner Website, Blog, Netzwerk weiterempfehlen kann, entstand die Idee die Möglichkeit ein Partnerprogramm anzubieten.
Somit erhalten Sie für jede Weiterempfehlung des EBooks eine Provision von 30%.
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www.buchfuehrung-networkmarketing-mlm.de
Viel Erfolg.
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