9. Erdkunde

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9. Erdkunde
Niedersächsisches Kultusministerium
Juli 2012
9. Erdkunde
A. Fachbezogene Hinweise
Grundlage der schriftlichen Abiturprüfung sind die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der
Abiturprüfung Geographie (EPA) sowie das Kerncurriculum Erdkunde.
Die in der Qualifikationsphase zu erwerbenden Kompetenzen sind verbindlich.
Sie gelten gleichermaßen für Kurse auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau.
„Unterschiede ergeben sich u.a. aus der Komplexität und Vielfalt der [...] Untersuchungsaspekte,
Umfang, Art und Vielfalt der zu bearbeitenden Materialien, dem Grad der Selbstständigkeit und
Reflexion [und] dem Grad der Methodenkompetenz“ (EPA, S. 5).
B. Prüfungsrelevante Raummodule
Raummodul 1 „Deutschland in Europa“
Raummodul 2 „Nordafrika und Vorderasien (Orient)“
Raummodul 11 „Weltmeere als Zukunftsraum“
Die Inhalte der Fachmodule sind für alle Kursarten verbindlich.
Der Übergriff kann Bezüge zu anderen prüfungsrelevanten Raummodulen fordern.
C. Sonstige Hinweise
Für die Durchführung des schriftlichen Abiturs wird das Vorhandensein des eingeführten Schulatlas in
Prüfungsgruppenstärke vorausgesetzt.
Abitur 2015 – Hinweise für das Fach Erdkunde
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