Straßenverkehrstechnik 8/2014: ...bei Voll

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Straßenverkehrstechnik 8/2014: ...bei Voll
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Sicherung von Arbeitsstellen | FACHINFORMATIONEN
SICHERUNG VON ARBEITSSTELLEN
Mehr Sicherheit und Qualität …
Wolfgang Schulte
… bei Voll- und Teilsperrungen
Fall 1: Vollsperrung von Straße
oder Straßenteil
Kaum eine Arbeitsstelle im öffentlichen
Verkehrsraum
kommt ohne Sperrung aus,
überwiegend Längssperrungen.
Nachfolgend soll die Voll- und
Teilsperrung eines ganzen Straßenzugs näher betrachtet werden.
In der Regel werden diese für
mehr als einen Tag eingerichtet,
sodass Warnleuchten über den
Absperrschranken anzubringen
sind. Grundregeln für die Gestaltung solcher Sperrungen
finden sich daher im Abschnitt
der RSA1 über Warnleuchten.
Art und Umfang der Sperrung
werden zusätzlich durch Verkehrszeichen signalisiert:
§ 43 Verkehrseinrichtungen
StVO
(3) … Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer
1 bis 7) gekennzeichneten
Straßenflächen
darf
der
Verkehrsteilnehmer nicht befahren.
Bild 1: Ordnungsgemäße Vollsperrung für Fahrzeuge aller Art
§ 25 Fußgänger StVO
(4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder
Kettengeländer, nicht überschreiten.
Absperrschranken
(Zeichen 600) verbieten das Be- Bild 2: Ordnungsgemäße Vollsperrung für Fußgänger
treten der abgesperrten Straßenfläche.
Die Vollsperrung verbietet die
Weiterbenutzung einer Verkehrsfläche. An der Sperrstelle
wird Zeichen 250 „Verbot für
Fahrzeuge aller Art“ für den
motorisierten Verkehr (Bild 1)
und in der Regel das Zusatzzeichen 1028-30 „Baustellenfahrzeuge frei“ angeordnet. Fußgänger und Radfahrer werden
durch Zeichen 259 „Verbot für
Fußgänger“ und/oder 254 „Verbot für Radverkehr“ informiert. Bild 3: Baustellenbedingt eingerichtete Sackgasse wird angezeigt
Geeignete Zusatzzeichen sind
1000-12 „Fußgänger Gehweg
gegenüber benutzen“ (Bild 2)
oder 1000-10 „Richtungsangabe
links weisend“, wenn der Radweg z. B. auf die Straße geführt
wird (s. RSA-Regelplan B II/4).
RSA, Teil A, 3.2.2 Warnleuchten
(1) Wird eine Verkehrsfläche …
in einer Fahrtrichtung völlig gesperrt (Vollsperrung) – also
auch Anliegerverkehr beispielsweise nicht zugelassen –, so
sind mindestens fünf Warnleuchten (rotes Dauerlicht) auf
… der Absperrschranke … anzubringen. …
(2) Bei der Teilsperrung einer
Fahrbahn – also auch, wenn ein
entsprechendes Zusatzzeichen
zu Zeichen 250 bestimmte Verkehrsarten zulässt – sind mindestens drei Warnleuchten (gelbes Dauerlicht) pro gesperrtem
Fahrstreifen auf der AbsperrRSA, Teil B, 2.4.3 Querabsperschranke … anzuordnen.
rung, Längsabsperrung [auf
Geh- und Radwegen]
(2) Die Absperrungen müssen
Verfasseranschrift:
Ltd. RDir. a. D. Dr.-Ing. W. Schulte
Falltorstraße 5
D-51429 Bergisch Gladbach
[email protected]
1
Bundeministerium für Verkehr,
Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen (RSA), Ausgabe
1995.
Bild 4: Zusätzliche Querabsperrung gemäß RSA, Teil B, Abs. 2.3.5
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bei Dunkelheit oder schlechten
Sichtverhältnissen durch Richtoder Rundstrahler [aktuell:
Warnleuchten] (gelbes Dauerlicht; …) ergänzt werden, sofern
die öffentliche Beleuchtung
nicht ausreicht oder nicht die
ganze Nacht über eingeschaltet
ist.
Bild 5: Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit“ entspricht nicht dem VzKat
Bild 6: Baustellenbedingte Teilsperrung in Abweichung von den RSA mit verkehrlichen Einschränkungen
Bild 7: Korrekte Kennzeichnung am Ende einer baustellenbedingt eingerichteten
Einbahnstraße nach RSA
Bild 8: Voll- oder Teilsperrung?
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Fall 3: Sperrung eines
Richtungsfahrstreifens; der
verbleibende Fahrstreifen wird
zur Einbahnstraße erklärt
Neben der Beschilderung als
Einbahnstraße wird der gesperrte Fahrstreifen in der bisherigen
Fahrtrichtung mit Zeichen „Gesperrte Fahrtrichtung“, Absperrschranke und mindestens
Fall 2: Sperrung für die Durch- fünf roten Warnleuchten gefahrt; die Zufahrt bis zur
kennzeichnet (Bild 7). Am entBaustelle kann weiter genutzt gegengesetzten Ende wird dawerden
gegen eine Querabsperrung aus
Absperrschranke mit drei gelAm Beginn der gesperrten Stra- ben Warnleuchten angeordnet.
ße wird Zeichen 357 „Sackgasse“ angeordnet (Bild 3). Gemäß RSA, Teil B, 2.2.2 Vollsperrung
RSA kann gegebenenfalls zu- In Ausnahmefällen, in denen
sätzlich eine Querabsperrung die Einfahrt verboten werden
erfolgen (Bild 4):
soll, aber aus der Gegenrichtung
Verkehr zugelassen wird, ist
RSA, Teil B, 2.3.5 Sackgasse
Zeichen 267 anzuordnen … Im
Eine infolge einer Arbeitsstelle Übrigen wird auf A.3.2.2 verentstandene Sackgasse ist durch wiesen.
Zeichen 357 … zu kennzeichnen, bei Bedarf auch beidseitig Fall 4: Unsinnige Sperrungsder Straße. Wenn die Kenn- anzeigen
zeichnung durch Verkehrszeichen nicht ausreicht, kann es In kaum einer Situation gibt es
zweckmäßig sein, eine Teilsper- so viele kuriose Kombinationen
rung (Einengung) der Straße von Verkehrszeichen und -einvorzunehmen. In diesem Fall richtungen wie bei Straßenspersollten 3 zweiseitige Leitbaken rungen.
eingesetzt werden.
– Die gesperrte Straße wird
gleichzeitig mit ZusatzzeiVielfach wird auch ein Zusatzchen 1028-33 „Zufahrt bis
zeichen „Keine WendemöglichBaustelle frei“ und drei gelkeit“ angebracht (Bild 5). Dieses
2
ben Warnleuchten gekennZeichen gibt es im VzKat jezeichnet (Bild 8). Die Widerdoch nicht und ist auch überspüchlichkeit führt im Erflüssig. Ein Wendemanöver ist
gebnis zur Situation nach
möglicherweise nur für Lkw
Bild 3.
schwieriger, weil kein Wende–
Obwohl niemand in eine gehammer vorhanden ist. Damit
sperrte
Straße einfahren darf,
muss allerdings bei jeder Sackwird überflüssigerweise die
gasse gerechnet werden.
nicht vorhandene WendeIn der Praxis findet sich am
möglichkeit (Bild 9) oder eine
Beginn einer so gesperrten StraSackgasse (Bild 10) angeße oft auch Zeichen 250 mit
zeigt.
Zusatzzeichen 1020-30 „An –
Die Straße wird für alle Verlieger frei“ (Bild 6). Diese Lökehrsteilnehmer,
ausgenomsung ist nur dann sinnvoll,
men
Radfahrer,
gesperrt,
aber
wenn wegen der Baumaßnahme
ausgerechnet dem Fußgänger
die Verkehrsbewegungen auf
der Zufahrt zur Baustelle oder
Dauerparker reduziert werden
sollen, denn das Verbot betrifft
auch den ruhenden Verkehr:
Wer kein „Anliegen“ hat, kann
somit auch nicht zum Parken in
den gesperrten Bereich ein fahren.3
2
3
Bundesanzeiger Nr. 66a: Katalog
der Verkehrszeichen – VzKat 1992 –
zuletzt geändert durch VwV-StVO
am 7. August 1997 (BAnz. Nr. 151,
S. 10398).
Schurig, R.: Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwVStVO, Kirschbaum Verlag, 14. Auflage, zu Zeichen 250, S. 538.
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Bild 9: Überflüssiges Zusatzzeichen, aber fehlende Absperrschranken und Warnleuchten Bild 10: Widersprüchliche Kennzeichnung und fehlende Warnleuchten
Bild 11: Unbegreifliche Sperrung ohne Warnleuchten (Bild Korsch)
Bild 12: Warnleuchten in falscher Farbe und Anzahl, kein Zusatzzeichen gemäß
RSA-Textausgabe
Der amtliche Text
Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“, Ausgabe 1995,
bleiben bis zur Veröffentlichung einer derzeit nicht absehbaren neuen Fassung
unverändert wirksam und damit in der VwV-StVO als weitergehendes, auf die
besondere Situation der Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gerichtetes Regelwerk erhalten.
RSA-Textausgabe 1995
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
4. Auflage 2011
164 Seiten, DIN A4, kartoniert
23,50 € inkl. MwSt., zzgl. Versand
ISBN 978-3-7812-1775-1
Weitere Infos unter www.kirschbaum.de
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Bild 13: Warnleuchten in falscher Farbe und Anzahl; strittiges Zusatzzeichen
wird die „Zufahrt“ erlaubt
(Bild 11).
– Rote Warnleuchten werden
beliebig angebracht: Zwei
oder gar fünf Stück, obwohl
keine Zufahrtsbeschränkungen existieren (Bilder 12 und
13) oder nur drei Stück, obwohl eine Vollsperrung vorhanden sein soll (Bild 14).
– Ein Zusatzzeichen „Anlieger
frei“ ist unwirksam, das
„Nicht-Anliegern“ die Zufahrt verwehren soll. Eine
solche Reglung ist nur zusammen mit einem Verbotszeichen möglich, wie in den
Bildern 6 und 8.
– Verkehrszeichen und -einrichtungen (Bild 15) und/oder
Warnleuchten werden komplett „vergessen“ (Bild 15).
– Der wünschenswerte Hinweis für eine Umleitung verweist auf eine Sackgasse
(Bild 16).
Dass sich dieser Bilderreigen
fast beliebig erweitern lässt, zeigen die mangelhaften Kenntnisse oder die „lässige“ Haltung
dem Verkehrsteilnehmer gegenüber eindrucksvoll. Bauunternehmer und ihre Mitarbeiter erwarten ganz offensichtlich, dass
„mitgedacht“ wird. Wenn dann
aus dieser Haltung heraus auch
auf eine zeitnahe Beseitigung
zwischenzeitlich unnötig gewordener Sperrungen verzichtet
wird, darf man sich nicht wundern, wenn Sperrungen auch in
der tatsächlichen Bauphase
ignoriert werden („Man kann es
ja mal versuchen.“).
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Schon veröffentlichte Beiträge aus der Rubrik
„Sicherung von Arbeitsstellen“:
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Bild 14: Fehlende Warnleuchten
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Bild 15: In allen Punkten ordnungswidrige Sperrung
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Straßenverkehrstechnik Ausgabe 6-2012, Seite 381–383:
Einführung in die Thematik.
Ausgabe 8-2012, Seite 504–505: Mehr Sicherheit und Qualität
an Arbeitsstellen… bei mobilen Halteverboten.
Ausgabe 10-2012, Seite 662–663:
… bei der sicheren Aufstellung mobiler Verkehrsschilder.
Ausgabe 12-2012, Seite 779–780:
… bei der Sicherung mobiler Verkehrsschilder gegen Windbelastung.
Ausgabe 2-2013, Seite 93–94:
… bei der Einrichtung von Umleitungsstrecken.
Ausgabe 4-2013, Seite 239–240:
… bei der Gestaltung von Absperreinrichtungen.
Ausgabe 6-2013, Seite 371–372:
… bei der Ausfertigung von Verkehrsrechtlichen
Anordnungen.
Ausgabe 8-2013, Seite 527–528:
… bei der Ausführung der Verkehrsrechtlichen
Anordnungen.
Ausgabe 10-2013, Seite 648–650:
… bei der Kontrolle vor Ort.
Ausgabe 12-2013, Seite 786–787:
… bei der Überwachung vor Ort.
Ausgabe 2-2014, Seite 110–111:
… am Ende der Arbeiten.
Ausgabe 4-2014, Seite 258–259:
… bei Leitkegeln.
Ausgabe 6-2014, Seite 403–404:
… durch die Überwachung der Polizei.
Die Reihe wird fortgesetzt.
Bild 16: Rätselhafte Umleitung in eine Sackgasse
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