„Der Diakonische Corporate Governance Kodex (DCGK
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„Der Diakonische Corporate Governance Kodex (DCGK
„Der Diakonische Corporate Governance Kodex (DCGK)“ – Leitplanke für eine zu entwickelnde diakonische Unternehmensethik Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch WP/StB Warth & Klein Grant Thornton AG Dresden [email protected] Vortrag Bundeskongress für Führungskräfte im BeB 16.5.2011 14.45 – 15.30 Uhr 1 Ankündigung • Workshop 3 • „Der DCGK (Diakonischer Corporate Governance Kodex) im Alltag – Umsetzung von Transparenzstandards in unseren Unternehmen“ • „Vertrauen ist der Wechselkurs des Dritten Sektors“ so der britische National Council of Voluntary Organisations (NCVO). • Vertrauen entsteht durch glaubwürdiges Handeln und Kommunizieren über das eigene Tun. Der Corporate Governance Kodex erweitert diese allgemeinen Empfehlungen zur umfassenden Transparenz im Sinne von „Tue Gutes und rede darüber“ • um einen Aspekt der effizienten und austarierten Geschäftsführung und Aufsicht. „Leitplanken für Transparenz und Good Governance“ entfalten allerdings nur dann ihre Wirkung, wenn sie in den Einrichtungen und Diensten auch gelebt werden. Der DCGK bietet, in Verbindung mit den Ende 2010 veröffentlichten „Transparenzstandards für Caritas und Diakonie“ (siehe Link), eine gute Möglichkeit, individuell zugeschnittene Transparenzstandards praxisnah umzusetzen. • Durch Veröffentlichen der eingegangenen Verpflichtung auf diese Standards kann den unterschiedlichen Interessenträgern („Stakeholdern“) mitgeteilt werden, dass die Unternehmenspolitik auf das Halten einer hohen Vertrauensstellung gerichtet ist. • Der Workshop soll mit dazu beitragen, im gemeinsamen Diskurs diese unterschiedlichen Standards zu operationalisieren und auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zu prüfen. • http://www.diakonie.de/02_10-DiakonieCaritas-Tranzparenzstandards_29Nov_print.pdf 2 Agenda • Vorbemerkung • Diakonie Corporate Governance Kodex • Eignung als Leitplanke für eine zu entwickelnde diakonische Unternehmensethik 3 Überblick Umfeld „Corporate Governance Kodex der Diakonie“ – die Regelungen zur erweiterten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (2001 in Bayern und 2002 in Sachsen) – die Empfehlung des Deutschen Caritasverbands zur Übernahme der Corporate Governance Regeln 4 Vorbemerkungen • • • • Vor dem Hintergrund einer Reihe von spektakulären Unternehmenspleiten bzw. Skandalen im Zusammenhang mit der Leitung und Überwachung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wurde eine Regierungskommission zur Aufarbeitung dieses Themas einberufen, die am 26. Februar 2002 einen Verhaltenskodex an das Justizministerium übergab. Auf dieser Basis wurden verschiedene Gesetze erlassen, um klarere Aufsichtsstrukturen zu schaffen und eine verbesserte Prüfung der Unternehmen zu erreichen. Hierzu gehört u.a. das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG, in Kraft getreten am 26. Juli 2002) und das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG, in Kraft getreten am 10. Dezember 2004) mit dem darin verankerten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Gesetzlich vorgeschrieben ist der DCGK derzeit nur für Aktiengesellschaften. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde jedoch schon über entsprechende Vorgaben für Vereine mit „steuerlichen Privilegien“, spendensammelnde Vereine und Idealvereine im Rahmen des sogenannten Nebenzweckprivilegs diskutiert. 5 Historie internationale Diskussion Bremer Vulkan Balsam/Procedo Metallgesellschaft KonTraG 1998 OECD Grundsätze zur Corp Gov private Initiativen (2000) Frankfurter Initiativkreis Berliner Initiativkreis IdW: KonTraG II SG/DGfB Regierungskommission „Corp Gov ...“ 2000/2001 Regierungskommission „Deu Corp Gov Kodex“ 2001/2002 TransPuG 2002 VorstOG 2005 mann z l o H 6 Begriff • unter dem Schlagwort der Corporate Governance werden im Bereich der börsennotierten Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung der „RundumQualität der Unternehmensführung“ diskutiert. • Definition: Der Begriff der Corporate Governance ist kein Rechtsbegriff, es liegen unterschiedliche Definitionen vor: o verantwortliche, auf langfristige Wertsteigerung bedachte, Unternehmensleitung und -kontrolle (Def. des Frankfurter Initiativkreises) o Corporate Governance betrifft vor allem die Funktionsweise der Leitungsorgane (Vorstand und GF), ihre Zusammenarbeit und die Kontrolle ihres Verhaltens (Def. der Regierungskommission) Î diese Aussagen beziehen sich auf den DCGC, wie er für börsennotierte Unternehmen gelten Î die spezielle Adaption dieser Regelungen erfolgt im Corporate Governance Kodex der Diakonie (aus Platzgründen siehe „Exkurs“) 7 Diskutierte Bereiche • – erweiterte Informations- und Offenlegungspflichten der Geschäftsführung gegenüber Aufsichtsgremien, Eigentümern und Öffentlichkeit (in Arbeit: „Transparenz- und Publizitätsgesetz“) – Professionalisierung der Aufsichtsarbeit z.B. Einrichtung von Audit Committees (Bilanzausschüsse) – ausgeweitete Rechnungslegung (Gesamtbezüge des Managements, Zahl der Aufsichtsratsmandate usw.) und zusätzliche Informationen (warum gab es Abweichungen von Planungen?) – verstärkte Rolle des Abschlussprüfers, Sicherung der Unabhängigkeit des Prüfers von Empfehlungen des Kodex („Soll-Vorgaben“) kann ausnahmsweise bei entsprechender Offenlegung abgewichen werden 8 Vorlage im Bereich der gewerblichen Wirtschaft • Am 26.2.2002 hat die Regierungskommission einen „Deutschen Corporate Governance Kodex“ an das Justizministerium übergeben • Kodex richtet sich an börsennotierten AG‘en, auch anderen Unternehmen wird die Beachtung des Kodex empfohlen • Inhalt: 1. Präambel 2. Aktionäre und Hauptversammlung 3. Zusammenwirken Vorstand / Management und Aufsichtsrat 4. Vorstand 5. Aufsichtsrat 6. Transparenz 7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Quelle: www.Corporate-Governance-Code.de 9 Vorbemerkungen Corporate Governance Kodex der Diakonie • • • Auch Wohlfahrtseinrichtungen stehen angesichts der sich nachhaltig verändernden ökonomischen Rahmenbedingungen wirtschaftlich und strukturell vor großen Herausforderungen. Dies gilt vor allem für die Optimierung ihrer Leistungsfähigkeit und die Verbesserung ihrer Organisationsstrukturen. In diesem Zusammenhang kann ein Corporate Governance Kodex hilfreich sein, der das Deutsche Corporate Governance System auf den Bereich der freigemeinnützigen Träger transparent und nachvollziehbar überträgt. Î Vorläuferregelungen zu diese bundesweit empfohlenen CGK der Diakonie sind Regelungen zur erweiterten Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (2001 in Bayern und 2002 in Sachsen) Î erst später (2005) wurden der Corporate Governance Kodex der Diakonie entwickelt 10 Vorgeschichte • 2001: Verdacht auf dolose Handlungen (Unrichtigkeiten, Verstöße gegen das Gesetz und die Satzung) im Freistaat Sachsen • und Einleitung des Insolvenzverfahrens beim Kolping-Bildungswerk in Sachsen ⇒ positives Image der Verbände der freien Wohlfahrtspflege bedroht • • • Rundschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (30. August 2001): gefordert wird die Einrichtung einer staatlichen Prüfinstitution Problemhintergrund: Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sind NonprofitUnternehmen, bei denen die Kontrolle des Eigentümers ersetzt werden muss i.w. durch die Kontrolle durch Aufsichtsorgane (ehrenamtliche Vorstände, Beiratsmitglieder, Landesverband) stattdessen: Einführung der Pflicht für alle Träger mit mehr als 100 Beschäftigten, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen zu lassen, in der Satzung der Diakonie Sachsen 11 Vorgeschichte Hinweis auf die erweiterte Geschäftsführungsprüfung im Bereich der Diakonie Sachsen § 7 Nr. 5 f der Satzung geprüft wird anhand eines Fragenkatalog Fragenkreis 1: Zusammensetzung und Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung Fragenkreis 2: Regelungen für Überwachungsorgan und Geschäftsleitung Fragenkreis 3: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen Fragenkreis 4: Planungswesen Fragenkreis 5: Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling Fragenkreis 6: Risikofrüherkennungssystem Fragenkreis 7: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen u. Derivate Fragenkreis 8: Interne Revision Fragenkreis 9: Versicherungsschutz Fragenkreis 10: Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen 12 Vorgeschichte Hinweis auf die erweiterte Geschäftsführungsprüfung im Bereich der Diakonie Sachsen § 7 Nr. 5 f der Satzung Forts. Fragenkatalog Fragenkreis 11: Übereinstimmung der Geschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans Fragenkreis 13: Durchführung von Investitionen Fragenkreis 14: Auftragsvergabe, Lieferverpflichtungen und Entgeltregelungen Fragenkreis 15: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven Fragenkreis 16: Finanzierung Fragenkreis 17: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung Fragenkreis 18: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit Fragenkreis 19: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen Fragenkreis 20: Jahresfehlbetrag und seine Ursachen Fragenkreis 21: Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage 13 Vorgeschichte Fortsetzung (Politik fordert zusätzliche Prüfungen) Aktuell: Gesetzentwurf vom 13. Januar 2011 BT-DS 17/4405 zur Änderung des XII SGB – Antrag des Landes Berlin 14 Vorgeschichte Fortsetzung (Politik fordert zusätzliche Prüfungen) Aktuell: Gesetzentwurf vom 13. Januar 2011 BT-DS 17/4405 zur Änderung des XII SGB 15 Vorgeschichte Fortsetzung (Politik fordert zusätzliche Prüfungen) Aktuell: Gesetzentwurf vom 13. Januar 2011 BT-DS 17/4405 zur Änderung des XII SGB Wertung: – bisher gab es nur ein eingeschränktes Prüfungsrecht (Wirtschaftlichkeit und Qualiätt der Leistung) – bisher war eine Vereinbarung zur Prüfung zu schließen – Nun ist beabsichtigt, ein umfassendes Prüfungsrecht festzuschreiben, eine Prüfungsvereinbarung ist nicht mehr vorgesehen 16 Corporate Governance Kodex der Diakonie Beschluss der Diakonischen Konferenz in Rummelsberg (2005) – Die Richtlinie zur verbesserten Geschäftsführung und Aufsichtstätigkeit sollte auf jeden Fall Anwendung finden in Vereinen mit mehr als 50 Vollzeitkräften und einem Umsatz von mehr als 2.000.000 €. – Kleinere Vereine sind aufgefordert, die Vorgaben der Richtlinie soweit wie möglich anzuwenden. – Grundsätzlich ist eine Anpassung an andere Rechtsformen (Stiftungen, gGmbH ...) und die Größe der jeweiligen Einrichtungen und Dienste erforderlich. 17 Corporate Governance Kodex der Diakonie • • • • • • Die Richtlinie versteht sich als Regelungswerk, das durch eine Kompetenzabgrenzung der Organe und Vorgaben zur Kommunikation dieser Organe untereinander eine qualifizierte Arbeit der Einrichtungen ermöglicht. Er zielt auf ein hohes Maß an Verbindlichkeit ab. Dieses ist im Zuge eines Erörterungsprozesses mit den anderen Verbandsebenen (auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene) festzustellen. Die sinnvolle Beachtung der Richtlinie setzt zumindest den Grad einer Selbstverpflichtung der jeweiligen Einrichtung voraus. Die Aussagen der Vereine zur Richtlinie sollten von den Wirtschaftsprüfern testiert werden. Für einen gelebte Richtlinie ist es notwendig, sie von Zeit zu Zeit auf Neuerungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. 18 Corporate Governance Kodex der Diakonie Unterschiede zwischen der Good Governance im gewerblichen und im Nonprofit Bereich Corporate Governance Nonprofit Governance bezeichnet in erster Linie Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen in Kapitalgesellschaften schließt multiple nichtgewinnorientierte Organisationsformen und -charakter mit ein i.d.R. institutionalisiert in aktienrechtlichem Aufsichtsrat verschiedenen interne und externe Formen der Institutionalisierung möglich und beobachtbar (Stiftungsaufsicht, Kuratorien, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Gesamtvorstand) hohe Bedeutung von Laien und Ehrenamtlichen in Leitungs- und Überwachungsgremien besondere Bedeutung der Verbände (Intermediäre zwischen Markt-Staat und Träger-Einrichtung) hauptamtliche Unternehmensleitung überwiegend finanzwirtschaftliche Zielstellung im Sinne des Eigentümer- bzw. Anlegerschutzes ökonomische Leistungsfähigkeit als Ziel komplexe Zielfindung, schwierige Beurteilung der Ergebnisqualität / der Wirkung und der managerial performance ökonomische Leistungsfähigkeit als Basis Quelle: Schuhen(2004) Nonprofit Governance in der Freien Wohlfahrtspflege 19 Corporate Governance Kodex der Diakonie Übersicht 1. Zusammenspiel der Vereinsorgane 2.1 Mitgliederversammlung/Gesellschafterversammlung 2.2 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsgremium 2.3 Vorstand - Aufgaben und Verantwortung Details im - Vergütung des Vorstandes Anhang/Workshop - Interessenkonflikte 2.4 Aufsichtsgremium - Zusammensetzung - Aufgaben - Aufgaben und Befugnisse des/der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums - Bildung von Ausschüssen - Vergütung - Interessenkonflikte 3. Abschlussprüfung 20 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Kommen wir zurück auf die eingangs gestellte Frage der Eignung des Corporate Governance Kodex als Leitplanke für eine zu entwickelnde diakonische Unternehmensethik… Skandale gibt es im Bereich der Freien Wohlfahrt im Moment zur Genüge – Unicef Skandal um Provisionen für Spenden – Skandal um die Berliner Treberhilfe – Filzvorwürfe beim DW der EKD – Für den GF übernommene Fortbildungskosten beim DW Oldenburg –… 21 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik •Verweis auf den Fragenkatalog zur Ermittlung der Insolvenzgefährdung einer Diakonischen Einrichtung (gemeint sind lokale Träger mit maximal 100 – 150 Mio. Euro Jahresumsatz) vn Herrn Dr. Moritz Linzbach, Vorstand Diakonie RWL • Hinweis: Wenn sie mehr als 8 Fragen mit ja (Ausnahme: Nr. 10) beantworten, dürfte es angezeigt sein, einen im Insolvenzrecht erfahrenen Berater aufzusuchen: 1. Haben Sie in der vergangenen Zeit oder möchten Sie in naher Zukunft mehrere stationäre Altenhilfeeinrichtungen ohne eigenes Kapital, ohne sorgfältige Marktbeobachtung und ohne exakte Kalkulation der Anlaufkosten eröffnen? 2. Möchten Sie sehr stark im Sektor der hochpreisigen Seniorenresidenzen expandieren oder haben Sie das bereits getan? 3. Haben Sie ein aufwändiges Auto mit 6 Zylindern (oder mehr?) und einer hohen Motorisierung angeschafft ggf. plus Chauffeur? 4. Haben Sie eine elegante wissenschaftliche Assistentin für Geschäftsführung und Vorstand angestellt (ein Punkt, auf den Herr Minister Laumann auch wiederholt bei großen karitativen und diakonischen Einrichtungen hingewiesen hat)? 5. Haben Sie innerhalb Ihres Konzerns ausgiebig und grundlegend von dem Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB befreit, so dass Sie als Vorstand mit allen Töchtern ohne Bremse kontrahieren können? 6. Haben Sie viele gewerbliche Töchter gegründet, im schlimmsten Fall, um eigene Gehaltsbezüge für sich selbst zu generieren oder eigene Bezüge zu erhöhen? 22 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik • Forts. Fragenkatalog zur Ermittlung der Insolvenzgefährdung einer Diakonischen Einrichtung 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Haben Sie ein gestörtes Verhältnis zur Mitarbeitervertretung oder sonst zu den Mitarbeitenden? Kommt bei Betriebsfesten in Ihrer Einrichtung das Essen vom Edelcaterer? Haben Sie ein aufwändiges Vorstands- oder Geschäftsführungsbüro einrichten lassen mit Glastüren und aufwändigen Leder- und sonstigen Möbeln? Gilt in Ihrem Betrieb grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip? Betreiben Sie Seniorenimmobilien auf der Iberischen Halbinsel, schlimmstenfalls mit Mietgarantien? Sind Sie der Meinung, dass die Diakonie eine eigene Gestalt der Kirche ist, die sich möglichst schnell von dem „lästigen Tanker“ verfasste Kirche lossagen soll? Besuchen Sie Führungsseminare in St. Gallen, möglicherweise in Begleitung von Personen, die nicht unabhängig von Ihnen teilnehmen? 23 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik • Forts. Fragenkatalog zur Ermittlung der Insolvenzgefährdung einer Diakonischen Einrichtung • – – – – – – – Wird in Ihrer Einrichtung vor dem Essen nicht mehr gebetet? Gibt es eine Häufung von Beraterverträgen, schlimmstenfalls mit Verwandten und Verschwägerten der Organe? Gibt es sonst Nepotismus in Ihrer Einrichtung? Erhalten die Mitglieder der Aufsichtsgremien Deputate (regelmäßig wiederkehrende Leistungen für den täglichen Bedarf)? Werden viele Leistungen innerhalb der Gruppe Ihres Konzerns ausgetauscht? Haben Sie das schwierige Geschäft des Cross-Border-Leasings für Eigentum Ihrer Einrichtung aufgenommen? Haben Sie bei vielen Altgebäuden Ihrer Einrichtung eine Vielzahl von Rückmietverhältnissen oder gar Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen? Sind Sie der Meinung, dass eine kirchlich-diakonische Einrichtung dem gewerblichen Bestattungsgewerbe Konkurrenz bieten muss? 24 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Diakonische Wirtschaftsethik – BeB-Positionspapier aus dem 08 2010 Es folgen Thesen für die Diakonische Wirtschaftsethik Siehe Anhang 25 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik „Diakonische Wirtschaftsethik – Was bringt das BeB-Positionspapier für die Praxis?“ • Von der Idee zur praktischen Anwendung – von der Kurzvorstellung des Papiers und der Zielsetzung zur Anwendung in den Unternehmungen. • Sind die Grundsätze der diakonischen Wirtschaftsethik unternehmenstauglich und nach innen und außen transparent – wollen und müssen wir dies überhaupt? • Dient das Positionspapier als ausreichende Begründung dafür, die ethischen und wirtschaftlichen Ziele gleichberechtigt zu verfolgen oder wird der Begriff „diakonische Wirtschaftsethik“ nur missbraucht? • Treffen wir trotz der diakonisch ethischen Grundsätze die unternehmerischen notwendigen Entscheidungen? • Ein Workshop für Anwender, die sich mit dem Papier auseinandersetzen wollen und für jene, die diakonische Wirtschaftsethik in ihrer Unternehmung einführen und weiterentwickeln wollen. • http://www.beb-ev.de/files/pdf/stellungnahmen/201008_PositionspapierDiakonischeWirtschaftsethik.pdf 26 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Workshop 3 „Der DCGK (Diakonischer Corporate Governance Kodex) im Alltag – Umsetzung von Transparenzstandards in unseren Unternehmen“ • „Vertrauen ist der Wechselkurs des Dritten Sektors“ so der britische National Council of Voluntary Organisations (NCVO). • Vertrauen entsteht durch glaubwürdiges Handeln und Kommunizieren über das eigene Tun. Der Corporate Governance Kodex erweitert diese allgemeinen Empfehlungen zur umfassenden Transparenz im Sinne von „Tue Gutes und rede darüber“ • um einen Aspekt der effizienten und austarierten Geschäftsführung und Aufsicht. „Leitplanken für Transparenz und Good Governance“ entfalten allerdings nur dann ihre Wirkung, wenn sie in den Einrichtungen und Diensten auch gelebt werden. Der DCGK bietet, in Verbindung mit den Ende 2010 veröffentlichten „Transparenzstandards für Caritas und Diakonie“ (siehe Link), eine gute Möglichkeit, individuell zugeschnittene Transparenzstandards praxisnah umzusetzen. • Durch Veröffentlichen der eingegangenen Verpflichtung auf diese Standards kann den unterschiedlichen Interessenträgern („Stakeholdern“) mitgeteilt werden, dass die Unternehmenspolitik auf das Halten einer hohen Vertrauensstellung gerichtet ist. • Der Workshop soll mit dazu beitragen, im gemeinsamen Diskurs diese unterschiedlichen Standards zu operationalisieren und auf ihre Umsetzbarkeit im Rahmen der vorhandenen Ressourcen zu prüfen. • http://www.diakonie.de/02_10-DiakonieCaritas-Tranzparenzstandards_29Nov_print.pdf 27 Anhang 1 Diakonischer Corporate Governance Kodex 28 Corporate Governance Kodex der Diakonie 1. Zusammenspiel der Vereinsorgane Die Richtlinie zur verbesserten Geschäftsführung und Aufsichtstätigkeit für Vereine regelt ... das Zusammenspiel der Vereinsorgane. Er leistet dadurch einen Beitrag ♦ zu einer verbesserten Transparenz der Vereinstätigkeit und damit zu einer Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit, aber auch speziell der (potentiellen) Nutzer, der Spender, der Finanzierungsträger, öffentlicher Zuwendungsgeber oder der Banken, aber auch der Mitarbeitenden in die Qualität der Vereinsarbeit sowie ♦ zur Optimierung der Kommunikations- und Verwaltungsstruktur und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit . 29 Corporate Governance Kodex der Diakonie 1. Zusammenspiel der Vereinsorgane Die Richtlinie zur verbesserten Geschäftsführung und Aufsichtstätigkeit für Vereine regelt ... das Zusammenspiel der Vereinsorgane. Er leistet dadurch einen Beitrag ♦ zu einer verbesserten Transparenz der Vereinstätigkeit und damit zu einer Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit, aber auch speziell der (potentiellen) Nutzer, der Spender, der Finanzierungsträger, öffentlicher Zuwendungsgeber oder der Banken, aber auch der Mitarbeitenden in die Qualität der Vereinsarbeit sowie ♦ zur Optimierung der Kommunikations- und Verwaltungsstruktur und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit . 30 Corporate Governance Kodex der Diakonie 1. Zusammenspiel der Organe • Den Körperschaften ist im Allgemeinen zwar gesetzlich kein spezielles Führungssystem vorgegeben. In Abhängigkeit von der jeweiligen Größe der Einrichtung sollte jedoch in der Satzung möglichst ein duales Führungssystem verankert sein: ♦ Ein geschäftsführender Vorstand leitet die Körperschaft in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtungsleitung. ♦ Ein Aufsichtsgremium (Verwaltungsrat oder Kuratorium) bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden. Der/die Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Aufsichtsgremiums. 31 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.1 Mitgliederversammlung/Gesellschafterversammlung Der Versammlung werden der Jahresabschluss und weitere gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen vorgelegt. Die Versammlung ♦ besetzt das Aufsichtsgremium und beruft es ggf. ab; ♦ entscheidet über Satzungsänderungen; ♦ beschließt über alle grundsätzlichen und richtungsweisenden Maßnahmen, die nicht dem Vorstand oder dem Aufsichtsgremium zugewiesen sind. 32 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.2 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsgremium – Vorstand und Aufsichtsgremium arbeiten zum Wohle der Einrichtung eng zusammen. – Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung der Einrichtung. Er erörtert den Stand der Strategieumsetzung in regelmäßigen Abständen mit dem Aufsichtsgremium. – Die Zuständigkeit für Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt die Satzung fest. – Die ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsgremiums ist gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsgremium 33 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.2 Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsgremium Der Vorstand informiert das Aufsichtsgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Einrichtung relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein. ♦ Der Vorstand stellt dem Aufsichtsgremium entscheidungsnotwendige Unterlagen, d.h. insbesondere den Jahresabschluss, den Prüfbericht und einen der Größe des Trägers angemessenen Lagebericht so rechtzeitig zur Verfügung, dass die persönliche Vorbereitung auf die jeweilige Sitzung des Aufsichtsgremiums möglich ist. Die notwendigen Informationen sind dem Aufsichtsgremium transparent darzulegen. ♦ Das Aufsichtsgremium soll die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. 34 Corporate Governance Kodex der Diakonie • • • Gute Geschäftsführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsgremium sowie in Vorstand und Aufsichtsgremium voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung. Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen eingeschalteten Mitarbeitern die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten. Vorstand und Aufsichtsgremium beachten die Regeln ordnungsgemäßer Vereinsführung. Verletzen sie die Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleitung bzw. Mitglieds des Aufsichtsgremiums schuldhaft, so haften sie dem Verein gegenüber auf Schadensersatz. Für eine ausreichende Versicherung ohne Eigenbeteiligung für den Vorstand und das Aufsichtsgremium ist Sorge zu tragen. 35 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.3 Vorstand 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Aufgaben und Verantwortung Vergütung des Vorstandes Interessenkonflikte 36 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.3.1 Aufgaben und Verantwortung Der Vorstand ♦ leitet den Verein in eigener Verantwortung; er hat dafür zu sorgen, dass die satzungsmäßigen Zielvorgaben zur Erfüllung des Einrichtungsauftrags eingehalten werden; ♦ bestimmt die strategische Ausrichtung des Vereins, stimmt sie mit dem Aufsichtsgremium ab und sorgt für ihre Umsetzung; ♦ hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung hin; ♦ sorgt für ein adäquates Risiko- und Qualitätsmanagement in dem Verein; ♦ ist verantwortlich für die zeitnahe Aufstellung des Jahresabschlusses; ♦ ergänzt den Jahresabschluss und Zwischenberichte durch ein Berichtswesen ♦ informiert das Aufsichtsgremium zeitnah über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung der Einrichtung von wesentlicher Bedeutung sind. ♦ Sofern der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, soll eine Geschäftsordnung die Geschäftsverteilung/ Zusammenarbeit im Vorstand regeln. 37 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.3.2 Vergütung des Vorstandes • Die Vergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsgremium festgelegt. Sollten flexible Entgeltbestandteile gewählt werden, bestimmt das Aufsichtsgremium die Bemessungsgrundlagen. • Ehrenamtliche Vorstände sollen eine vom Aufsichtsgremium festgelegte Aufwandsentschädigung erhalten. 38 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.3.3 Interessenkonflikte • • • • Die Vorstandsmitglieder sind dem Vereinsinteresse verpflichtet. Für die Mitglieder des Vorstands ist bezogen auf ein Wettbewerbsverbot eine Verständigung mit dem Aufsichtsgremium anzustreben. Entgeltlichen Nebentätigkeiten des Vorstandes muss das Aufsichtsgremium zustimmen. Unentgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Aufsichtsgremium mitzuteilen. Vorstandsmitglieder und Mitarbeitende dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Jedes Vorstandsmitglied soll Interessenkonflikte dem Aufsichtsgremium gegenüber offen legen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Alle Geschäfte zwischen dem Verein und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsgremiums. 39 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4 Aufsichtsgremium 2.4.1 Zusammensetzung 2.4.2 Aufgaben 2.4.3 Aufgaben und Befugnisse des/der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums 2.4.4 Bildung von Ausschüssen 2.4.5 Vergütung 2.4.6 Interessenkonflikte 40 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.1 Zusammensetzung • Die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsgremiums – orientiert sich an der Größe und Bedeutung der Einrichtung, – sollte so bemessen sein, dass das Aufsichtsgremium arbeitsfähig ist. – Der Anteil an geborenen Mitgliedern sollte ein Drittel nicht übersteigen und bei jeder Neuwahl überprüft werden. • Es ist darauf zu achten, dass die Mitglieder des Aufsichtsgremiums möglichst über unterschiedliche Qualifikationen verfügen. Jede Wahl beziehungsweise Berufung in das Aufsichtsgremium soll zeitlich befristet sein. Mitglieder des Aufsichtsgremiums sollten bei ihrer Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • 41 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.2 Aufgaben • Das Aufsichtsgremium ♦ berät, begleitet und überwacht den Vorstand; ♦ beteiligt sich nicht am operativen Geschäft; es ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zeitnah einzubeziehen; ♦ ist für die Bestellung und die Ausgestaltung der Verträge der Vorstandsmitglieder verantwortlich; es soll gemeinsam mit diesen für eine frühzeitige Nachfolgeregelung sorgen 42 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.2 Aufgaben (Forts.) soll sich eine Geschäftsordnung geben; • soll regelmäßig die Wirksamkeit seiner Tätigkeit reflektieren; • informiert unverzüglich die Mitgliederversammlung über Tatsachen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins grundlegend beeinflussen. 43 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.3 Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums haben ♦eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums, ♦ausreichende zeitliche Ressourcen für die Aufsichtstätigkeiten, ♦eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzungen und ♦eine verantwortungsvolle Mitwirkung bezogen auf eine ausreichenden Fort- und Weiterbildung sicherzustellen. – Pro Jahr sollen mindestens vier Sitzungen des Aufsichtsgremiums stattfinden. In Abhängigkeit von der Größe des Vereins können von dem/der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums auch mehr Sitzungen anberaumt werden. – Mitglieder des Aufsichtsgremiums, die an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilnehmen, sind im Bericht des Aufsichtsgremiums zu vermerken. 44 Corporate Governance Kodex der Diakonie Der/die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums koordiniert die Arbeit des Aufsichtsgremiums und leitet dessen Sitzungen. • Der/die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums ist für eine verantwortungsbewusste Gremienführung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere ♦ die rechtzeitige Einladung (einschließlich der Zuleitung von entscheidungsrelevanten Unterlagen) zu den Sitzungen des Aufsichtsgremiums, ♦ die zeitnahe Dokumentation der Ergebnisse der Sitzungen des Aufsichtsgremiums, ♦ die Festsetzung von Schwerpunktthemen für die Sitzungen des Aufsichtsgremiums. – Der/die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums soll mit dem Vereinsvorstand regelmäßig Kontakt halten und mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement der Einrichtung beraten. Er/sie steht für Konfliktfälle innerhalb des Vorstands als Ansprechpartner/-in zur Verfügung. 45 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.4 Bildung von Ausschüssen • Zur Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung komplexer Sachverhalte kann das Aufsichtsgremium in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten und der Anzahl der Mitglieder fachlich qualifizierte, beratende Ausschüsse bilden. • Die Gesamtverantwortung des Aufsichtsgremiums ist zu beachten. 46 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.5 Vergütung • Die Mitarbeit im Aufsichtsgremium ist in der Regel ehrenamtlich. • Werden dem Aufsichtsgremium über die Auslagen hinaus Vergütungen geleistet, muss dies in der Satzung verankert sein. 47 Corporate Governance Kodex der Diakonie 2.4.6 Interessenkonflikte • • • • • • Im Anhang zum Jahresabschluss ist aufzuführen, welches Mitglied des Aufsichtsgremiums ggf. bei welchen anderen Vereinen/Unternehmen ein entsprechendes Mandat hat. Zahl der Mandate eines Mitglieds des Aufsichtsgremiums ist zu begrenzen. Mitglieder der Aufsichtsgremien sollen nicht Vorstände branchenähnlicher Vereinen/Unternehmen sein, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Jedes Mitglied des Aufsichtsgremiums soll Interessenkonflikte offen legen und die Mitgliederversammlung hierüber informieren. Alle Geschäfte zwischen dem Verein und den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Dauerhafte Interessenkonflikte führen zur Beendigung des Mandats. An Mitglieder des Aufsichtsgremiums dürfen keine Kredite vergeben werden. Berater- sowie sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Mitglieds des Aufsichtsgremiums mit dem Verein bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsgremiums. 48 Corporate Governance Kodex der Diakonie 3. Abschlussprüfung • • • Das Aufsichtsgremium beschließt die Beauftragung eines/einer unabhängigen Abschlussprüfers/-prüferin und trifft mit ihm/ihr die Honorarvereinbarung. Den schriftlichen Auftrag erteilt der/die Vorsitzende. Hierbei sollte der/die Vorsitzende des Aufsichtsgremiums von der Möglichkeit, eigene Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung zu setzen, Gebrauch machen. Das Aufsichtsgremium soll vereinbaren, dass der/die Abschlussprüfer/prüferin über alle für die Aufgaben des Aufsichtsgremiums wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet. Der/die Abschlussprüfer/-prüferin nimmt an den Beratungen des Aufsichtsgremiums über den Jahresabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. 49 Anhang 2 Thesen zur Diakonische Wirtschaftsethik aus dem BeB-Positionspapier (08 2010) 50 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Diakonische Wirtschaftsethik – BeB-Positionspapier aus dem 08 2010 Es folgen Thesen für die Diakonische Wirtschaftsethik These 1: Diakonische Wirtschaftsethik verstehen wir als „Unternehmensethik für diakonische Unternehmen“. Diakonische Wirtschaftsethik befasst sich folglich mit dem sinn- und wertebestimmten „Entscheiden“ und dem daraus resultierenden „Handeln“ und „Unterlassen“ in diakonischen Unternehmen. Sie bietet Orientierung für ethisch-moralische Fragestellungen in eben diesen Unternehmen. These 2: So verstanden bezieht diakonische Wirtschaftsethik sowohl die personale Ebene (im Sinne einer „Tugendethik des Individuums“) als auch die organisatorisch-prozessuale Ebene (im Sinne einer „Governanceethik des Unternehmens“) in ihre Reflektionen mit ein. Diakonische Arbeit - haupt- oder ehrenamtlich geleistet - ist in der Regel eine „werte- und sinnorientierte Dienstleistung mit, am und für den Menschen“. Sie vollzieht sich, Unterstützung anbietend, in einer Interaktion zwischen Menschen im Sinne „gelebter Nächstenliebe“. „Liebe“ und „Beziehung“ sind integrale Bestandteile dieses Dienstleistungsprozesses. Insofern kann die personale nicht von der organisatorisch-prozessuale Ebene getrennt werden. Ausgangspunkt der Reflexionen diakonischer Wirtschaftsethik ist ein Verständnis vom Menschen, das seine Grundlage in den biblischen Beschreibungen vom Menschen und den darauf fußenden Traditionen hat. Diakonische Wirtschaftsethik ist - da sie das Individuum im Blick hat - immer auch eine Sozialethik. 51 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Diakonische Wirtschaftsethik – BeB-Positionspapier aus dem 08 2010 Es folgen Thesen für die Diakonische Wirtschaftsethik These 3: Diakonische Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass a) … Menschen nie funktionalisiert oder auf ein bloßes „Mittel zum Zweck“ reduziert werden Dies bezieht alle Menschen, die mit dem Unternehmen in Beziehung stehen, mit ein, insbesondere Kunden und Kundinnen, Nutzerinnen und Nutzer, Mitarbeitende und Dritte. Das Unternehmen dient den Menschen (in erster Linie den Kundinnen und Kunden) und nicht umgekehrt: “Arbeit ist für den Menschen da - nicht der Mensch für die Arbeit.“ b) … die Unternehmenspolitik sinn- und werthaft bestimmt ist und infolge dessen ökonomische Vorgaben (z. B. „Gewinn“) zwar gleichberechtigte, nicht aber oberste Ziele diakonischer Unternehmenspolitik sein können. Das Zielsystem eines diakonischen Unternehmens ist entsprechend auszurichten und die Ziele sind danach zu gewichten. c) … sie über eine erkennbare christliche Identität verfügen. Dies bedeutet, dass der Auftrag des Unternehmens im Evangelium begründet ist und dies auch erkennbar ist. Weder Auftrag noch Begründung sind jedoch statisch, sondern gelten - gut evangelisch - immer nur „vorbehaltlich weiterführender, schriftgemäßer Glaubenserkenntnis“. Grundlagen bzw. „Quellen“ für die Ethik des Unternehmens sind das christliche Menschenbild und die christliche Soziallehre. Diese Grundlagen umzusetzen bedeutet, sie in Reden und Handeln zu kommunizieren. Darüber hinaus ist eine Klärung der Beziehung zur Kirche zu beschreiben. 52 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Diakonische Wirtschaftsethik – BeB-Positionspapier aus dem 08 2010 Es folgen Thesen für die Diakonische Wirtschaftsethik These 4: Eine Diakonische Wirtschaftsethik erfordert ein „Managementsystem“, das mindestens folgende Bausteine enthält: a) Die Werte des Unternehmens sind zu beschreiben und zu konkretisieren. Jedes diakonische Unternehmen hat seine Werte zu beschreiben und zu operationalisieren. Dies geschieht z.B. in Satzungen, Leitbildern, Corporate-Governance-Regeln und Konzepten und gewinnt Gestalt in Handlungsmaßstäben, Vorschriften, Ge- und Verboten sowie Regeln, Empfehlungen und vorgegebenen Verhaltensweisen. Essentiell sind Aussagen zum Menschenbild, zur Kultur des Miteinanders (Umgang mit der Unterschiedlichkeit des Menschen wie z.B. Alter, Geschlecht, Weltanschauung, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Beeinträchtigungen, Fehlerkultur usw.), zum Lebensschutz, zum Umgang mit Ressourcen usw. Die Erarbeitung der Werte soll im Rahmen eines Prozesses, der eine gemeinsame unternehmensinterne Auseinandersetzung ermöglicht, erfolgen. b) Es ist ein Werte-/ Ethikmanagement zu etablieren. Das diakonische Unternehmen hat in seiner Organisation ein Managementsystem (im Sinne eines kybernetischen Regelkreises) zur Planung und Steuerung der Werteorientierung zu verankern. Mögliche Lösungen sind z. B. die Steuerung des Unternehmens nach dem St. Galler-Management-Modell, die Einbindung des Wertemanagements in die Balanced-Score-Card des Unternehmens, die Durchführung von Kunden- und Mitarbeiterbefragungen mit Fragestellungen zum ethischen Handeln, die Thematisierung der Werte und deren Umsetzung in Zielvereinbarungsgesprächen mit Mitarbeitenden usw. 53 Leitplanke für eine diakonische Unternehmensethik Diakonische Wirtschaftsethik – BeB-Positionspapier aus dem 08 2010 Es folgen Thesen für die Diakonische Wirtschaftsethik These 4 Forts.: c) Die Werte sind verbindlich auszugestalten und zu kommunizieren. Jedes diakonische Unternehmen hat darauf hinzuwirken, dass die Mitarbeitenden die Werte kennen lernen und verinnerlichen. Die Unterstützung muss sich auf die Systeme des Unternehmens, die die Umsetzung ermöglichen und unterstützen, beziehen. Die Werte müssen in einem Entwicklungsprozess der Unternehmung verbindlich ausgestaltet werden. d) Es ist ein System zur Lösung von Wertekonflikten zu etablieren. Das diakonische Unternehmen hat in seiner Organisation Mechanismen zur Lösung ethischer Konflikte zu verankern. Mögliche Lösungen sind z.B. die Benennung von Zuständigen bzw. Beauftragten zur Bearbeitung bestimmter Konflikte wie z.B. die Einsetzung eines Ethikrats 54