Businessplan als Rechtsanwalt

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Businessplan als Rechtsanwalt
Max Mustermann
Volljurist
Musterstraße 1, 12345 Stadt
Tel. 01235 – 123456789
geb. 01.01.1985
MUSTER
Businessplan als Rechtsanwalt
zur Beschreibung der Geschäftsidee
Max Mustermann
- Rechtsanwalt -
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Max Mustermann
Volljurist
Musterstraße 1, 12345 Stadt
Tel. 01235 – 123456789
geb. 01.01.1985
1. Geschäftsidee:
Mein Ist-Zustand:
Nach meinem Abitur habe ich mich zu einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in der Musterstadt M entschlossen, welches ich zum 11.03.2007 mit meinem 1.
Staatsexamen zum Diplom-Juristen erfolgreich absolvierte.
Im Anschluss daran startete mein Rechtsreferendariat 1 im Landesgerichtsbezirk Celle und
endete erfolgreich mit meinem Abschluss des 2. Staatsexamens zum Volljuristen im November 2009.
Im Rahmen meiner Rechtsreferendariatszeit wurde ich vom 1. Juli 2008 bis 31. August 2009
von Rechtsanwalt Max Staranwalt in Hannover ausgebildet.
Welche Dienstleistung biete ich an?
Ich plane mich als selbständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit Standort Hannover
mit folgenden Interessenschwerpunkten zum 1. April 2010 selbständig zu machen:
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Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz, insb. Internetrecht, Markenrecht, Künstlerrecht, Urheberrecht
Strafrecht
Ich werde in die Bürogemeinschaft mit dem o.g. Rechtsanwalt zum Starttermin eintreten.
Wie grenze ich mich von den anderen Kanzleien ab?
Als selbständiger Rechtsanwalt biete ich Dienstleistungen an, die zumindest in Hannover von
nur sehr wenigen Rechtsanwälten angeboten werden. Gemeint sind damit insbesondere die
Rechtsgebiete Künstler- und Urheberrecht. Durch meine privaten Kontakte habe ich bereits
einige Mandanten. Ferner habe ich aufgrund meiner Funktion als 1. Vorsitzender des Künstlervereins Hannover e.V. Kontakt zu nahezu allen Mitgliedern. Auch hier habe ich bereits in
kurzer Zeit einige Mandanten gewinnen können.
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Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre (früher drei Jahre) dauernde Vorbereitungsdienst zwischen dem
ersten Staatsexamen (Referendarexamen, kleines Staatsexamen) und dem zweiten Staatsexamen (Assessorexamen, großes Staatsexamen)
bezeichnet, in der die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Abs.1 DRiG) und zum höheren Dienst erlangen. Die Befähigung zum
Richteramt qualifiziert auch für die Tätigkeit im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (§ 13 Abs.2 Nr.4 BRRG), als Staatsanwalt, als
Rechtsanwalt (§ 4 BRAO) und als Notar (§ 5 BNotO). Damit ist das Rechtsreferendariat Teil der Ausbildung zum Volljuristen. Der Anwärter
trägt üblicherweise die Dienstbezeichnung „Rechtsreferendar“. Der Rechtsreferendar ist entweder Beamter auf Widerruf oder steht wie in
den meisten Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eigener Art (§ 14 Abs.1 Satz HS 1 BRRG). Der Jurist mit
bestandenem 2. Staatsexamen führt den berufsneutralen Titel "Rechtsassessor" (Volljurist). (Quelle: Wikipedia)
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Wie mache ich mich bekannt?
Ich setze im Fokus auf das für mein Fachgebiet notwendige Empfehlungsmarketing, welches
auch im Volksmund „Mund-zu-Mund-Propaganda“ genannt wird. Da ich über einen großen
Freundes, Bekannten- und Verwandtenkreis verfüge, sehe ich hier bereits zum Start ein großes Potential. Gute Arbeit soll gute Empfehlungen und Folgemandate bringen.
Folgende Werbeaspekte werde ich zu berücksichtigen wissen:
• Netzwerke wie XING;
• Werbung in den Gelben Seiten;
• Werbung im Anwaltsverzeichnis von www.JuraForum.de und anderen Anwaltsverzeichnissen im Web;
• Verteilen von Visitenkarten und Flyer im Freundes, Bekannten- und Verwandtenkreis;
• Eigene Homepage soll eingerichtet werden;
• Publizieren im Internet u.a. auf www.JuraForum.de und Fachzeitschriften.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen (gem. BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung und BORA
anwaltliche Berufsordnung) werden hierbei natürlich eingehalten.
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2. Die persönlichen Voraussetzungen
Zulassung zur Anwaltschaft, Genehmigungen?
Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgt über die Rechtsanwaltskammer Celle. Die schriftliche
Zulassung habe ich bereits erhalten. Der eigentlich offizielle Akt (Aushändigung der Zulassungsurkunde und Vereidigung) erfolgt am 01.03.2010. Weitere Genehmigungen sind nicht
erforderlich.
Erfahrungen?
Während meiner 2-jährigen Referendarszeit war ich bei dem Landgerichtsbezirk Hannover
für 5 Monate einem Zivilrichter am Amtsgericht Hannover zugewiesen. Schwerpunkte in
diesem Dezernat lagen in den Gebieten Miet-, Verkehrs-, Vertrags- und Haftungsrecht. Sodann war ich für 3 Monate bei der Staatsanwaltschaft Hannover im Jugenddezernat. Die
nächsten 3 Monate habe ich bei der Stadt Laatzen (Dezernat Allgemeine Rechtsstelle) verbracht. In dieser Zeit habe ich gelegentlich Rechtsgutachten zu verschiedenen Rechtsproblemen erstellt und den Leiter der Stadtverwaltung zu verschiedenen Terminen und Sitzungen
begleitet und beraten. Auch habe ich diverse Verträge für die Stadt Laatzen entworfen. Mein
zukünftiger Kollege und ehemaliger Ausbilder Herr Staranwalt hat mich in einem Zeitraum
von 13 Monaten betreut und ausgebildet. Schwerpunktmäßig war ich mit Fällen aus dem
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Arbeitsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz, insb. Internetrecht, Markenrecht, Künstlerrecht & Urheberrecht
Strafrecht
befasst. Während dieser Zeit habe ich mich mit nahezu dem gesamten Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit vertraut gemacht. Ich habe die mir übertragenen Aufgaben selbständig bearbeitet. Ich habe die Mandanten teilweise alleine beraten und vor dem Amtsgericht in Untervollmacht vertreten. Ferner habe ich hinsichtlich verschiedener Rechtsangelegenheiten
Gutachten erstellt und präsentiert, Klagschriften und Schriftsätze an gegnerische Kollegen,
Gerichte, Mandanten und Versicherungen verfasst. Auch habe ich meinen Ausbilder gelegentlich in der Kanzlei im Falle seiner terminsbedingten Abwesenheit vertreten.
Besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten (z.B. Sprachen)?
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Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
10 Finger-Tippen (120 Anschläge / Min.)
Internet-Recherche
MS Office 2007 (Word, Excel, Outlook)
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Führungsqualitäten?
Ich war im Studentenwohnheim Wohnheimsprecher und danach in der Fachschaft der Juristischen Fakultät tätig.
Wie bin ich in Vereinen, Kommunen oder sonstigen Organisationen vertreten?
Ich bin seit 2005 aktiv im Netzwerk Xing und bin im Folgejahr in den Kunstverein Hannover
eingetreten, wo ich nun dem Vorstand angehöre. Der Verein hat bereits über 500 Mitglieder.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Verein rasant wachsen wird, da es viele Interessenten
gibt, die Bereitschaft für eine Mitgliedschaft signalisiert haben.
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3. Meine Kanzleisituation
Wie ist die anfallende Arbeit strukturiert?
Da mein Kollege und ich in Bürogemeinschaft arbeiten werden, sind wir grundsätzlich völlig
unabhängig voneinander. Er verfügt über einen eigenen Mandantenstamm. Ich werde genauso meinen eigenen Mandantenkreis haben. Sollte es Erstmandate geben, wird dieser je
nach Rechtsgebiet von der Anwaltsgehilfin mir oder meinem Kollegen zugewiesen. Auch
wird es vorkommen, dass mein Kollege mir vor allem in der Anfangszeit aufgrund von Überbelastung Mandate überträgt.
Arbeite ich allein oder habe ich geschultes Personal?
Ich bin selbständig und arbeite grds. allein in Bürogemeinschaft mit dem Kollegen. Die Kanzlei hat eine angestellte Rechtanwaltsgehilfin, die eine fachspezifische Ausbildung absolviert
hat und somit als geschult gilt. Die Rechtsanwaltsgehilfin erledigt auch meine Schreibarbeiten nach Diktat, erledigt die Post und macht die Terminsvergabe.
Wie ist meine Erreichbarkeit gewährleistet?
Ich werde von Mo-Fr. von 9.00 Uhr – 18:00 Uhr in der Kanzlei sein, so dass eine gute Erreichbarkeit gewährleistet ist. Ich verfüge über ein Telefon mit AB sowie über ein Faxgerät. Zudem bin ich mit DSL-Anschluss online und per E-Mail erreichbar. Das Sekretariat der Kanzlei
ist permanent mit einer Rechtsanwaltsgehilfin besetzt.
Wer macht im Krankheitsfall meine Vertretung?
Mit dem Kollegen, mit dem ich zusammen die Bürogemeinschaft betreiben werde, wurde
bereits vereinbart, dass wir uns gegenseitig im Krankheitsfalle vertreten.
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4. Die Standortwahl
Wie ist die Verkehrsanbindung der Kanzlei?
Die Kanzlei befindet sich direkt im Zentrum von Hannover in einer Straße, in der sich keine
weiteren Kanzleien befinden. In unserem Mietvertrag haben wir auch durch eine
Konkurrentenklausel weitere Anwälte ausgeschlossen. Die Straße der Kanzlei ist zudem eine
Hauptstraße, auf der sich viele Kunstgalerien, Bürohäuser, Cafés, Restaurants und Einkaufspassagen befinden. Mit Laufkundschaft ist daher zu rechnen. Auch befinden sich hier im
Hause Ärzte und Banken. Ein Haltepunkt der Straßenbahn befindet sich direkt vor der Kanzlei.
Wie ist die Konkurrenzsituation im Einzugsgebiet?
Im Einzugsgebiet gibt es zwar einige Kollegen, die sich auch in der unmittelbaren Nähe niedergelassen haben. Die Anwaltsdichte im Einzugsgebiet ist jedoch im Vergleich zu anderen
Regionen nicht derart stark, dass man von einer großen Konkurrenz reden könnte. Insbesondere was die Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte der anliegenden Kanzleien anbetrifft,
ist nicht von einer wirklichen Konkurrenz auszugehen.
Darüber hinaus steht die eingehend recherchierte Konkurrenzsituation fast immer in der
Verbindung mit dem Betreiben eines großen „Verwaltungskostenapparates“. Vor allem dieser kostenintensive Umstand ist bei mir ausgespart.
Gibt es genügend Kunden (Mandanten) im Einzugsgebiet?
Beim Einzugsgebiet handelt es sich überwiegend um eine Büro- und Gewerbegegend, so
dass hier viele potentielle Unternehmer (Mandanten) vorhanden sind. Auf der Hauptstraße
befinden sie viele Geschäfte, so dass sich im Einzugsgebiet viele Geschäftsleute aufhalten.
Besonders hervorzuheben ist die Nähe zu den Kunstgalerien, die Synergien zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt Künstlerrecht bringen soll.
Im Einzugsgebiet ist der Anteil an erfolgreichen Unternehmern relativ hoch. Die meisten davon halten sich im Kanzleiumfeld auf, so dass - im Hinblick darauf, dass meine Tätigkeitsschwerpunkte das Arbeitsrecht und der Gewerblicher Rechtsschutz sind - davon auszugehen
ist, dass hierunter sich auch viele potentielle Mandanten befinden.
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5. Versicherungen
Welche Versicherungen benötige ich für meine Selbständigkeit?
Um von der Rechtsanwaltskammer Celle als Rechtsanwalt zugelassen zu werden, muss vorab
der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Ich
habe eine solche Berufshaftpflichtversicherung bei der Musterversicherung abgeschlossen
und bereits die Zulassung von der Rechtsanwaltskammer erhalten.
Wie sichere ich als Selbständiger meine Altersversorgung ab?
Als selbständiger Rechtsanwalt zahle ich ab dem 1.2.2010 monatliche Rentenversicherungsbeiträge in das Versorgungswerk der RVN (Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen) ein, so
dass meine Altersversorgung gesichert ist.
Hannover, den 01.01.2010
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Max Mustermann
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