Crowd-Investing-Informations-Blatt

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Crowd-Investing-Informations-Blatt
CIIB
Crowdinvesting-Informations-Blatt
Wichtiger Hinweis: Das Crowdinvesting Informationsblatt (CIIB) wurde in Zusammenarbeit mit
der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) für alle österreichischen CrowdinvestingPlattformen erarbeitet. Ziel des CIIB ist, dem Anleger standardisierte Informationen über die
wesentlichsten Punkte eines Crowdinvestingprojekts zu geben.
1.
Projekt
Der Biohof Landhaus am Harrachberg betreibt eine Mini-Kiwi Plantage im fünften Jahr. Das
über Crowdinvesting eingesammelte Kapital wird verwendet, um die bestehende Anlage zu
perfektionieren, den Ernteertrag zu optimieren und den Standort in der Südoststeiermark zu
festigen.
Eine Konkurrenzsituation in Österreich mit anderen Plantagen ist nicht vorhanden, da das der
Biohof Landhaus am Harrachberg eine Vorreiterrolle in der österreichischen Mini-Kiwi
Produktion einnimmt.
2.
Schwellenwerte und Dauer des Angebots
Fundingschwelle:
€ 50.000,-
Maximalbetrag:
€ 100.000,-
Dauer des Angebots: 60 Monate
3.
Was passiert, wenn die Mindestsumme nicht erreicht wird?
Für jede Beteiligung gibt es einen Minimum- und einen Maximalbetrag. Der Minimumbetrag
(Fundingschwelle) muss eingesammelt werden, damit das Beteiligungsprojekt zustande
kommt. Zeichnungen von Investoren werden bis zum Erreichen des Maximalbetrags
entgegengenommen. Wird die Mindestsumme nicht erreicht, werden die bis dahin
eingesammelten Gelder 1:1 an die Investoren rückgebucht.
4.
Art der Beteiligung
Investitionen in Unternehmen über die Plattform dasErtragReich erfolgen mittels
qualifiziertem Nachrangdarlehen. Dabei wird vereinbart, dass der Darlehensgeber die
Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht verlangen
kann, wie sie beim Unternehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
herbeiführen würde. Wird tatsächlich ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Unternehmers eröffnet, erhält der Darlehensgeber gemäß üblicher Nachrangvereinbarungen
nur dann Zahlungen, wenn alle anderen (nicht nachrangigen) Forderungen des Unternehmens
zuvor vollständig befriedigt wurden. Eine solche Nachrangvereinbarung hat für den
Darlehensgeber zur Folge, dass er im Fall einer ernsten finanziellen Krise des Unternehmers
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(=Darlehensnehmer) nicht mit einer Rückzahlung des Darlehens oder der Zahlung von Zinsen
rechnen kann. Im schlechtesten Fall bedeutet dies den Totalverlust des Darlehensbetrags.
5.
Berechnung des Investitions-Anteils
Da über die Plattform dasErtragRreich qualifizierte Nachrangdarlehen gezeichnet werden,
erfolgt keine Umrechnung des Investitionskapitals in Unternehmensanteile und es ist keine
Unternehmensbewertung notwendig. Der Investitionsanteil entspricht 1:1 der investierten
Summe in das jeweilige Unternehmen.
6.
Berechnung des eventuellen Gewinns
3 Zinssätze kommen bei der Berechnung des eventuellen Gewinns zur Anwendung.
7.
•
Der Basiszins beträgt 3% und ist ein Fixzinssatz. Er gilt für die Laufzeit des
Nachrangdarlehens.
•
Der Naturalzins beträgt 1% und ist für die Laufzeitzeit fixiert. Er wird ab einer
Investitionssumme von € 1000,- in Waren (1kg Selbsternte von Mini-Kiwis pro € 1000,Investment oder 5 Liter Apfelsaft) des Unternehmens ausbezahlt. Eine Barabgeltung
ist nicht möglich.
•
Der Bonuszins beträgt 2,5% und steht dem Darlehensgeber nur dann zu, wenn (i) der
Mini-Kiwi Nettoumsatz für das jeweilige Geschäftsjahr mehr als +15% im Jahr 2016 von
€ 40.300,-, im Jahr 2017 von € 61.800,-, im Jahr 2018 von € 92.400,-, und in den
Jahren 2019 und 2010 von 107.800,-, abweicht, ein Teil der Laufzeit des
Nachrangdarlehensvertrags in dieses Geschäftsjahr gefallen ist und der
Darlehensgeber der Darlehensnehmerin den Nachrangdarlehensbetrag während
dieses Teils der Laufzeit des Nachrangdarlehensvertrags ordnungsgemäß zur
Verfügung gestellt hat.
Zukunftsaussichten
Die Mini-Kiwi Plantage des Biohof Landhaus am Harrachberg ist einzigartig in Österreich.
Durch die optimale Pflege der Pflanzen konnten bisher zwei sehr erfolgreiche Ernten
eingefahren werden. In den kommenden Jahren wird der Ertrag stetig steigen und der Markt
für Mini-Kiwis ist noch jung. Bisher muss der Großteil der Früchte importiert werden. Der
Verbrauch an Mini-Kiwis in Österreich liegt bei ca. 9.000 Tonnen pro Jahr. Das sind rund 1,1 kg
an Mini-Kiwis pro Kopf pro Jahr. In der Endausbaustufe der Plantage am Harrachberg werden
50 Tonnen Mini-Kiwis im Jahr produziert werden können, was einem Marktanteil bei einem
Durchschnittsverbrauch von rund 10.500 Tonnen Kiwi pro Jahr von 0,40% des pro Kopf
Verbrauchs in Österreich entspricht.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen
Änderungen unterworfen sein. Anleger sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater
konsultieren. Die in diesem Informationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb
oder Verkauf des Nachrangdarlehens und können eine individuelle Beratung inkl. Eignungstest und Risikoaufklärung
durch den persönlichen Berater des Anlegers nicht ersetzen. Es besteht das Risiko eines Totalausfalls des investierten
Kapitals. Diese Art der Beteiligung ist ein rückzahlbares Darlehen. Der Investor hat keine Ansprüche auf
Gesellschaftsanteile. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.