Crowd-Investing-Informations-Blatt
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Crowd-Investing-Informations-Blatt
CIIB Crowdinvesting-Informations-Blatt Wichtiger Hinweis: Das Crowdinvesting Informationsblatt (CIIB) wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) für alle österreichischen CrowdinvestingPlattformen erarbeitet. Ziel des CIIB ist, dem Anleger standardisierte Informationen über die wesentlichsten Punkte eines Crowdinvestingprojekts zu geben. 1. Projekt Der Biohof Landhaus am Harrachberg betreibt eine Mini-Kiwi Plantage im fünften Jahr. Das über Crowdinvesting eingesammelte Kapital wird verwendet, um die bestehende Anlage zu perfektionieren, den Ernteertrag zu optimieren und den Standort in der Südoststeiermark zu festigen. Eine Konkurrenzsituation in Österreich mit anderen Plantagen ist nicht vorhanden, da das der Biohof Landhaus am Harrachberg eine Vorreiterrolle in der österreichischen Mini-Kiwi Produktion einnimmt. 2. Schwellenwerte und Dauer des Angebots Fundingschwelle: € 50.000,- Maximalbetrag: € 100.000,- Dauer des Angebots: 60 Monate 3. Was passiert, wenn die Mindestsumme nicht erreicht wird? Für jede Beteiligung gibt es einen Minimum- und einen Maximalbetrag. Der Minimumbetrag (Fundingschwelle) muss eingesammelt werden, damit das Beteiligungsprojekt zustande kommt. Zeichnungen von Investoren werden bis zum Erreichen des Maximalbetrags entgegengenommen. Wird die Mindestsumme nicht erreicht, werden die bis dahin eingesammelten Gelder 1:1 an die Investoren rückgebucht. 4. Art der Beteiligung Investitionen in Unternehmen über die Plattform dasErtragReich erfolgen mittels qualifiziertem Nachrangdarlehen. Dabei wird vereinbart, dass der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit nicht verlangen kann, wie sie beim Unternehmer einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Wird tatsächlich ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, erhält der Darlehensgeber gemäß üblicher Nachrangvereinbarungen nur dann Zahlungen, wenn alle anderen (nicht nachrangigen) Forderungen des Unternehmens zuvor vollständig befriedigt wurden. Eine solche Nachrangvereinbarung hat für den Darlehensgeber zur Folge, dass er im Fall einer ernsten finanziellen Krise des Unternehmers CIIB Crowdinvesting-Informations-Blatt (=Darlehensnehmer) nicht mit einer Rückzahlung des Darlehens oder der Zahlung von Zinsen rechnen kann. Im schlechtesten Fall bedeutet dies den Totalverlust des Darlehensbetrags. 5. Berechnung des Investitions-Anteils Da über die Plattform dasErtragRreich qualifizierte Nachrangdarlehen gezeichnet werden, erfolgt keine Umrechnung des Investitionskapitals in Unternehmensanteile und es ist keine Unternehmensbewertung notwendig. Der Investitionsanteil entspricht 1:1 der investierten Summe in das jeweilige Unternehmen. 6. Berechnung des eventuellen Gewinns 3 Zinssätze kommen bei der Berechnung des eventuellen Gewinns zur Anwendung. 7. • Der Basiszins beträgt 3% und ist ein Fixzinssatz. Er gilt für die Laufzeit des Nachrangdarlehens. • Der Naturalzins beträgt 1% und ist für die Laufzeitzeit fixiert. Er wird ab einer Investitionssumme von € 1000,- in Waren (1kg Selbsternte von Mini-Kiwis pro € 1000,Investment oder 5 Liter Apfelsaft) des Unternehmens ausbezahlt. Eine Barabgeltung ist nicht möglich. • Der Bonuszins beträgt 2,5% und steht dem Darlehensgeber nur dann zu, wenn (i) der Mini-Kiwi Nettoumsatz für das jeweilige Geschäftsjahr mehr als +15% im Jahr 2016 von € 40.300,-, im Jahr 2017 von € 61.800,-, im Jahr 2018 von € 92.400,-, und in den Jahren 2019 und 2010 von 107.800,-, abweicht, ein Teil der Laufzeit des Nachrangdarlehensvertrags in dieses Geschäftsjahr gefallen ist und der Darlehensgeber der Darlehensnehmerin den Nachrangdarlehensbetrag während dieses Teils der Laufzeit des Nachrangdarlehensvertrags ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat. Zukunftsaussichten Die Mini-Kiwi Plantage des Biohof Landhaus am Harrachberg ist einzigartig in Österreich. Durch die optimale Pflege der Pflanzen konnten bisher zwei sehr erfolgreiche Ernten eingefahren werden. In den kommenden Jahren wird der Ertrag stetig steigen und der Markt für Mini-Kiwis ist noch jung. Bisher muss der Großteil der Früchte importiert werden. Der Verbrauch an Mini-Kiwis in Österreich liegt bei ca. 9.000 Tonnen pro Jahr. Das sind rund 1,1 kg an Mini-Kiwis pro Kopf pro Jahr. In der Endausbaustufe der Plantage am Harrachberg werden 50 Tonnen Mini-Kiwis im Jahr produziert werden können, was einem Marktanteil bei einem Durchschnittsverbrauch von rund 10.500 Tonnen Kiwi pro Jahr von 0,40% des pro Kopf Verbrauchs in Österreich entspricht. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anleger sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater konsultieren. Die in diesem Informationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf des Nachrangdarlehens und können eine individuelle Beratung inkl. Eignungstest und Risikoaufklärung durch den persönlichen Berater des Anlegers nicht ersetzen. Es besteht das Risiko eines Totalausfalls des investierten Kapitals. Diese Art der Beteiligung ist ein rückzahlbares Darlehen. Der Investor hat keine Ansprüche auf Gesellschaftsanteile. Irrtum und Druckfehler vorbehalten.