Mediadaten 2016 LV
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Mediadaten 2016 LV
KLM Mediadaten 2016 Das Fachmagazin für Kämmerer KLM ist ein Projekt der LaudaVita Limited Germany Verteilung auflage ist weder Qualitäts- noch erfolgsmerkmal. Es kommt nicht auf die Menge an. Kaufleute arbeiten gern mit Fakten: Es gibt rund 5 000 Kämmerer. Das ist die maximale Trefferzahl. Mit einer Auflage von 100 000 oder 20 000 Exemplaren erreichen Sie genauso 5 000 Kämmerer, wie mit einer Auflage von 8 500 Magazinen (die bei uns meist persönlich angeschrieben werden). Nur kosten größere Auflagen auch mehr Geld. Und die Streuverluste sind wesentlich höher! Wir denken aber nicht nur an die Zeitschriften und Zeitungen, die in Massen an die kommunalen Poststellen geliefert werden und dort liegenbleiben. Ähnliche Überlegungen gelten auch für google & Co.: Bei jeder google-Suche gibt es im ergebnis zehn einträge. Auflage und Klicks sagen nix. Wir haben uns eine Suche bei google angesehen: „Straßenbeleuchtung“ brachte rund 588 000 einträge. nach einer bezahlten Anzeige folgten in neun Fundstellen drei Marktführer (auf der ersten Seite). - Variieren wir auf „Straßenleuchten“ ist eine andere Anzeige vorn und von den Marktführern ist nur noch einer dabei. - und wer weiß schon, ob die kommunalen entscheider immer das „richtige“ Suchwort eingeben. Viel glück. deshalb werben immer mehr Kun- 2 Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra den im KLM. nutzen Sie unsere erfahrung, unser Know-how für ihren wirtschaftlichen erfolg. Persönliche Bekanntheit Durch die beharrliche Arbeit mit einem kleinen, sich kaum ändernden team ist ein hoher Bekanntheitsgrad entstanden. nicht selten bekommen die redakteure in Kommunen zu hören: „ich weiß, wer Sie sind. Wir lesen natürlich regelmäßig das KLM.“ schön für uns, aber auch wichtig für Sie. Bekanntheit, Akzeptanz, glaubwürdigkeit sind nur einige Begriffe, die für langjährige Anzeigenpartner eine wichtige rolle spielen. Hauptsache Qualität dazu kommt die Kompetenz des redaktionsteams: nicht nur, dass der Chefredakteur selbst erfolgreich Kameralistik studiert hat, auch die gastautoren, welche in nahezu jedem Heft gewonnen werden können, sind in der Branche bekannte experten. auch hier gilt wieder: nicht nur viel schreiben, sondern dem leser mit Wissen helfen, nutzwertig arbeiten. Das lernt man für diese Zielgruppe allerdings nicht in der Journalistenschule. interessant auch, dass die redakteure auf Messen oder Kongressen auf ihre Beiträge angesprochen werden, und manchmal erstaunlich von wem, denn die Magazine werden sehr häufig ganz oder artikelweise in Verwaltung, Politik und Wirtschaft weitergegeben und teil- weise archiviert. Wichtig für Sie zu wissen. Dank ihrer fundierten Ausbildung sind nicht nur die Journalisten besser. Auch das layouterteam liefert stets ein modern anmutendes Magazin ab, das man gerne zur Hand nimmt. Dabei machen sich auch die hochwertige Bindung und das Papier bemerkbar. nicht umsonst ist unsere regionale Druckerei, deren Wurzeln bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht und heute in der vierten Familiengeneration geführt wird, zu den Vorzeigefirmen des großen Heidelberger Druckmaschinenherstellers. fert das Magazin - meist noch versehen mit dem Vor- und Zunamen des Kämmerers oder der Kämmerin - bis zum Schreibtisch, denn die Poststelle weiß genau, für wen das Magazin bestimmt ist. und wenn sich anschrift oder Kämmerer geändert haben, teilen uns das die Kommunen von sich aus mit. Sie wollen eben das KLM als ihren ständigen Begleiter immer weiter lesen. und schließlich die Anlieferung beim leser: Die Deutsche Post lie- Streuverluste vermeiden. Kommunale Zeitschriften und Zeitungen gibt es einige. Weitere versuchen sich auf den Markt. große Zahlen, große Auflagen - obwohl die Anzahl der selbstständigen Kommunen mit eigenem Kämmer oder Finanzbürgermeister langsam sinkt. Mit dem KLM sind ihre Streuverluste sehr gering. erlaubt, sondern sogar erwünscht. eine Befragung ergab, dass unser KLM mehr als sieben verschiedene Leser pro ausgabe hat: Manchmal landet die Ausgabe beim Bau- oder liegenschaftsamt, im kommunalen Krankenhaus, beim Fuhrparkleiter oder den örtlichen Händlern und Banken. Da dies eine gezielte Weitergabe ist, wird damit auch eine sehr hohe Aufmerksamkeit beim neuen leser erreicht. gut für uns alle, die in dieser Ausgabe etwas interessantes mitzuteilen haben. und: Wir versenden die Mehrzahl unserer Magazine namentlich an die jeweilige Kämmerin oder den Kämmerer. das bedeutet: geringe Streuverluste, persönliche Zielgruppenerreichung, hohe Vertriebsqualität durch die Deutsche Post Ag, unsern Versandpartner. Die Verteilung ist einfach: rund 60 Prozent gehen direkt und meist namentlich an die Kämmerinnen und Kämmerer oder Finanzbürgermeister oder eine Finanzsenatorin. Der rest der persönlich versendeten Zeitschriften - mehrheitlich Abonnenten, Firmen und Agenturen im Belegversand, Hochschulen, Bundestag, Wirtschafts- und Kommunalverbände, Messen oder Politiker - erreicht somit einen exklusiven Kreis von entscheidern und Fachleuten. Da ist die treffergenauigkeit ihrer informationen quasi vorprogrammiert. Anders als bei DVD oder Musik ist die Weitergabe von Artikeln und Magazinen nicht nur Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra tHeMenPlAn 2016 Jahreshefte zum Spezialthema Umfassend informiert mit KLM extra 2016 KLM extra Kommunales Bauen erscheint (eVt) am 29.6. Anzeigen-/ redaktionsschluss 20.5. Druckunterlagenschluss 27.5. themenideen Beilagenschluss 17.6. (Zusätzliche ideen können aufgenommen werden.) • Baugesetzbuch und Vergabe • Straßen, Brücken, tunnel • Brandschutz, Schallschutz, gebäude- technik und energieeffizienz • PPP • instandhaltung und Bewirtschaftung • kommunale infrastruktur (Ampeln, Beleuchtung, Verkehrs- zentrale, -management, Parken, laden als geschäftsidee) neue kommunale Mobilität Schulen und Kindergärten 4 • ladeinfrastruktur für die kommunale Flot- 31.8. 15.7. 22.7. 12.8. te und den öffentlichen Parkraum • Fortbewegungsmittel in Kommunen (ÖPnV, indivi- dualverkehr, Flotten, flottenübergreifende Fahrzeugnutzung, Kombinutzer, Menschen mit Handicap) 26.10. 16.9. Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra 23.9. 7.10. • • • • gebäude (neu-, An-, um- und ersatzbau) technische Ausstattung (energie, licht, Akkustik, Sicherheit) ernährung (Kantine), Gesundheit und Hygiene pädagogische Ausstattung (Präsentation, lehr- und lernmittel, Spielgeräte) auch 2016 setzt sich KLM journalistisch vom internet ab. Treffende Themen in jeder Ausgabe KLM Nr. erscheint am Anzeigen-/ Redaktionsschluss Druck unterlagenschluss Beilagenschluss themenideen (Zusätzliche ideen können aufgenommen werden.) • Brückensanierung • ÖPnV und Carsharing 2 30.3. 26.2. 4.3. 21.3. • langzeitmiete in der Flotte • modernes Bekleidungsleasing • Saisongeräte mieten Wir zeigen den Kommunen nicht nur, worin sie investieren können und sollten, sondern auch, wie sich das finanzieren lässt. • CAFM 3 25.5. 22.4. 29.4. 13.5. • Kombi- oder Spezialfahrzeuge • PPP heute • leasing in der Flotte • Datensicherheit • Verwendungsmöglichkeiten von Containern 4 27.7. 24.6. 1.7. 15.7. • Archivierungslösungen • Straßensanierung • bezahlbarer Objektschutz • Straßenbeleuchtung • Software-as-a-Service (SaaS) 5 28.9. 26.8. 2.9. 16.9. • Kurzzeitmiete in der Flotte • lifecyclecost • FM-Dienstleister 6 30.11. 28.10. 4.11. 18.11. • Sicherheit durch Bekleidungsleasing • Sanierung von tunnel • eDV-leasing Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra 5 FOrMAtAnZeigen unD PreiSe Für jeden etwas dabei. Formatanzeigen in KLM und KLM extra 2/1 Seite Panorama 1/1 Seite 2/2 Seite quer über Bund 242 x 396 mm 297 x 420 mm (+ 4 x 3 mm anschnitt) 242 x 186 mm 297 x 210 mm (+ 3 x 3 mm anschnitt) 129 x 396 mm 148 x 420 mm (+ 3 x 3 mm anschnitt) 1/2 Seite quer 1/2 Seite hoch 1/3 Seite quer 1/4 Seite quer 1/4 Seite hoch 1/4 Seite halbhoch H x B 129 x 186 mm H x B 148 x 210 mm (+ 2 x 3 mm anschnitt) 242 x 89 mm 297 x 105 mm (+ 3 x 3 mm anschnitt) 78 x 186 mm 99 x 210 mm (+ 2 x 3 mm anschnitt) 53 x 186 mm 74 x 210 mm (+ 2 x 3 mm anschnitt) 242 x 43 mm 297 x 53 mm (+ 3 x 3 mm anschnitt) 129 x 91 mm 148 x 105 mm (+ 2 x 3 mm anschnitt) Preise (Alle Preise sind grundsätzlich Ae-fähig. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.) Preis im KLM (in Euro) Preis im KLM extra (in Euro) - 9.990,- 2/1 Seite Panorama 7.490,- 7.990,- 1/1-Seite 4c u2 | u3 | u4 5.290,- 6.490,- 1/1-Seite 4c 4.990,- 5.990,- 2/2-Seite 4c quer über Bund 4.650,- 5.750,- 1/2-Seite 4c 2.790,- 3.250,- 1/3-Seite 4c quer 1.890,- 2.750,- 1/4-Seite 4c 1.590,- 2.590,- Formatgröße Cover-Front-gatefold 6 Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra rabatte Nettovolumen pro Jahr in Euro 10.000,15.000,- Rabatt 5% 10% Anzeigengestaltung Wenn Sie keine druckfertigen Vorlagen besitzen, erstellen wir ihnen diese gerne zum Selbstkostenpreis (auf Anfrage). rABAtte, SOnDerWerBeFOrMen, AD SPeCiAlS Sonderwerbeformen • Promotionsanzeige/Advertorial redaktionell vom Werbetreibenden gestaltete Anzeige: 4.100,- euro je 1/1-Seite (Varianten: 2 Seiten: a. max. 9 000 Zeichen = 2 x 4 volle Spalten; b. 3 Spalten plus Anlauf und 4 volle Spalten mit max. 7 300 Zeichen) • Firmenporträt 3 1/1-Seiten von der KLM-redaktion getextet und gestaltet plus Titelfoto 216 x 245 mm): 7.500,- euro • CoverFrontGatefold im KLM extra nach links ausklappbare Seite ist mit der titelseite und mit u2 verbunden (3-seitig). Produktion durch Verlag (siehe Schema unten). Ad Specials* • Beilagen Bis 25 g und max. a4 299,- euro pro tausend Druckauflage; 10,- euro je weitere 5 g • Beikleber trägeranzeige 4c, Postkarte im DinFormat pauschal 59,- euro pro tausend Druckauflage; umschläge, CDrOM, DVD auf Anfrage mit Muster und in Verbindung mit ganz- oder halbseitigen Anzeigen im Querformat möglich. • Lieferadresse Kern GmbH z. Hd. andré Kern in der Kolling 7 66450 Bexbach Frachtbriefvermerk: „KLM, Heft … /2016“ beziehungsweise „KLM extra … 2016“ * keine teilbelegung möglich; keine Wiederholungsrabatte möglich. Der Verlag benötigt zum Druckunterlagenschluss ein verbindliches Muster, das auf Verarbeitungsfähigkeit, ethische und juristische unbedenklichkeit geprüft wird. CoverFrontGatefold (nach links ausklappbar) 297 x 415 mm + 297 x 205 mm (+ 3 x 3 mm anschnitt je Seite) Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra 7 teCHniSCHe DAten, VerlAgSAngABen unD AnSPreCHPArtner Was Sie noch wissen müssen: Technische Daten, Verlagsangaben und Ansprechpartner technische Daten • Zeitschriftenformat: offen: 420 x 297 mm, geschlossen: 210 x 297 mm • Satzspiegelformat: 190 x 277 mm • Druckverfahren: Bogenoffset, 60er raster • Bindeverfahren: Klebebindung • Druckunterlagen: PdF/x + 3 mm Beschnitt umlaufend (keine rgB-Bilder verwenden, nur CMYK; randabstand für text von 5 mm empfohlen; tiFF- und ePS-Bilder in 300 dpi Auflösung verwenden) • Datenübertragung: DVD/ CD-rOM an Verlagsadresse oder PDF per e-Mail: [email protected] 8 Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra Verlagsangaben • erscheinungsweise: zweimonatlich • umfang: circa 36 Seiten • Copypreis KLM Print: 14,50 euro • Copypreis ePaper: 5,99 euro • Abopreis Print (9 Ausgaben): 69,50 euro p.a. • Abopreis ePaper (9 Ausgaben): 29,99 euro p.a. • 14. Jahrgang • auflage: KLM: etwa 8.500 exemplare, KLM extra 12.500 • Verbreitete auflage: KLM circa 50.000 exemplare, KLM extra circa 70.000 exemplare • Verbreitungsgebiet: bundesweit meist namentlich an alle rund 5000 Kämmerer plus Abonnenten plus Wechselversand Ansprechpartner/ Media Hotline Anzeigenleitung: • M.D.S. Medien–Direkt-Service Heinz Mannsdorff tel.: 07156/49288, [email protected] oder [email protected] Anzeigenberatung: • Christine Dober tel.: 07156/49288, [email protected] • thomas Schneider tel.: 07156/49288, [email protected] SonderdruCKe Für ihre eigenwerbung, als Beileger in Pressemappen und Mailings oder als Kundeninformation auf Messen Sonderdrucke bringen Aufmerksamkeit. Die Gestaltung erfolgt nach Ihren Wünschen – mit oder ohne Einbau von eigenen Titelseiten und Eigenanzeigen. Gerne erstellen wir auch für Sie die Konzeption von Broschüren und Textübernahmen aus den Ausgaben von KLM und KLM extra. Die Beachtung der presserechtlichen und postalischen Anforderun- Stückzahl 4 Seiten 8 Seiten gen ist dabei für uns selbstverständlich. artikel, die in KLM oder KLM extra erschienen sind, können als Sonderdrucke bestellt werden. Wir bieten ihnen einen Sonderdruck über vier (z. B. titelseite plus 3-seitiger text) oder acht Seiten (z. B. titelseite, 5-seitige geschichte plus zwei eigenanzeigen) an. gedruckt wird stets vierfarbig aus euroskala auf ein 100 500,- Euro 970,- Euro 200 710,- Euro 1200,- Euro Papier Bilderdruck matt 135 g/qm. Wir senden ihnen die gedruckten Sonderdrucke handlich verpackt zu. 500 910,- Euro 1420,- Euro 1000 1000,- Euro 1530,- Euro 2000 1130,- Euro 1770,- Euro Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra 9 information und Printausgaben für Smartphone, tablet und internet. Willkommen im 21. Jahrhundert. Informationen rund um KLM und KLM extra bietet unsere Internetseite. Dabei ist es nicht das Ziel, mit den Tageszeitungen um Neuigkeiten zu wetteifern, sondern Informationen zu unserer Arbeit zu liefern. Keine news online Das einzig Aktuelle sind die Veranstaltungen und terminhinweise auf der Homepage. Wer jedoch etwas redaktionell liefern, das Konzept des Magazins genauer kennenlernen möchte oder sich für unsere leitideen interessiert, der ist hier richtig. 10 Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra Von unserer internetseite aus gelangt man auch zu den kostenlosen Apps, über die sich einzelhefte und verschiedene Abonnements des KLM beziehen lassen. eine moderne, coole Sache für alle, die überall in KLM und KLM extra blättern können oder einfach das Magazin einmal kennenlernen möchten. ALLGEMEINE GESChäFTSBEDINGUNGEN Für ANZEIGEN UND SoNSTIGE WErBEMITTEL IN KLM UND KLM ExTrA voM 1. MärZ 2016 Anzeigenauftrag Änderungen durch den Verlag ist der Vertrag zwischen LaudaVita Ltd. (im Folgenden: Verlag) und einen Werbetreibenden über die Veröffentlichung von einer oder mehreren Anzeigen oder andere Werbeformen im KLM oder KLM extra. Kosten des Verlages für vom Werbetreibenden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlage hat der Auftraggeber zu tragen. Überprüfung der Druckunterlage kann aus Bild, Text oder beidem bestehen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden durch den Verlag durch das Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Anzeigen oder sonstigen Werbemittel auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent wie Gewähr oder die Haftung. rabatte Haftung für Druckunterlage u.ä. sind Preisnachlässe, die in ihren Umfang in den Mediadaten festgelegt oder im besonderen Fall vom Anzeigenleiter des Verlages oder vom Herausgeber angeboten werden dürfen. Sie beziehen sich immer auf einen Werbetreibenden oder einen nachgewiesenen Konzern. Eine Kumulation durch eine Agentur für mehrere Werbetreibende ist nicht gestattet. Der Verlag übernimmt, abgesehen vom Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der Darstellung, Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation. Anzeige Schriftlichkeit Der Anzeigenauftrag kommt grundsätzlich zustande, wenn er schriftlich erteilt und vom Verlag schriftlich bestätigt wurde. Wird der Auftrag mündlich erteilt und vom Verlag schriftlich bestätigt, benötigt seitens des Gewerbetreibenden eine kurze Bestätigung oder Übersendung der Druckunterlage. Wird der Auftrag mündlich erteilt und durch den Verlag bestätigt, kommt er auch zustande, wenn durch den Werbetreibenden oder dessen beauftragte Agentur nicht innerhalb von 14 Tagen ein Widerspruch erfolgt. Ablehnung Der Verlag behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, wenn • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder • der Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden oder • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen, wie Werbung Dritter oder für Dritte entfällt. • Platzierung Anzeigenaufträge mit besonderen Platzierungswünschen müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Werbungtreibenden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist (weil dieser Platz schon belegt ist). Belegexemplar Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Form einer vollständigen Belegnummer oder als PDF. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. erscheinungstermin und Vertriebsweg Aus einer Veränderung des Erscheinungstermins oder der Art der Verbreitung kann kein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn der tatsächliche Erscheinungstermin innerhalb vier Wochen vor oder nach dem geplanten Erscheinungstermin liegt beziehungsweise wenn die Art der Verbreitung in Auflage und Zielgruppe der geplanten Verbreitung vergleichbar ist. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Werbetreibenden die Änderung der Verbreitung oder des Erscheinungstermins so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. lieferung der Druckunterlage Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen und sonstiger Werbemittel ist allein der Werbetreibende verantwortlich. Der Druckunterlagenschluss wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt und ist auch den Mediadaten zu entnehmen. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Werbetreibende verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Format der Druckunterlage Der Werbungtreibende erstellt die Druckunterlage im Format PDF/X1-Standard oder höher, weil sonst keine Haftung für die korrekte Druckwiedergabe vom Verlag übernommen werden kann. Zahlungsfrist und Skonto Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Druckunterlagenschluss zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlungen vereinbart ist. Skonto in Höhe von zwei Prozent gewähren wir bei Vorabüberweisung vor Druckunterlagenschluss oder bei Lastschrifteinzug. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weiteren Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages das Erscheinen weitere Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Vertrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Werbeagenturen und Werbungsmittler Die Werbeagenturen und -mittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen, Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Mediadaten des Verlages zu halten. rechtegewährleistung Der Werbetreibende gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten sonstigen Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Werbungtreibende ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. inhalte und Pflichten Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellten Anzeigen, trägt ausschließlich der Werbetreibende. Er ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und gewährleistet, dass durch den Inhalt der jeweiligen Anzeigen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu verbreiten oder auf diese Bezug zu nehmen. rechtsübertragung Der Werbetreibende überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in KLM und KLM extra erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Anruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar sowie zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie alle bekannten Formen der Onlinemedien. Mangelhafte Veröffentlichung Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und der Leistung, so hat der Werbungtreibende An- spruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Verhältnismäßigkeit Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn • • diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu den Leistungsinteressen des Werbetreibenden steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Storno wegen Mängel Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen müssen binnen eines Monats nach Erscheinungstermin geltend gemacht werden. Auflagenminderung Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Initiationsjahres die Garantieauflage um mindestens 30 Prozent unterschritten wird. Als Garantieauflage gilt die in den Mediadaten oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn einer Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Werbetreibenden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. gewährleistung und Haftung Der Verlag gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einer, den jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Werbetreibenden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eine Anzeige zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Druckunterlage oder • wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Anzeige dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Schadensersatz Der Verlag leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder Auswahlmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekte Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Werbetreibenden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der Verlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels erhält oder erhalten hätte. Störungen Bei Betriebsstörungen oder Einfällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichen Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 Prozent der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder in anderer Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, indem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Verschuldenshaftung Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden nur gestützt werden, soweit sie vom Vertrag gemäß den Paragrafen 276 und 278 BGB zu vertreten sind. Sonstige Haftung Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Verjährung Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verlieren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Datenschutz Der Werbetreibende wird hiermit gemäß Telemediengesetz, Bundesdatenschutzgesetz sowie sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen vom Verlag, insbesondere die der Auftragserteilung und Bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Werbetreibende dieses angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Werbetreibenden beziehungsweise der Agentur im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, und dem Werbetreibenden die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlages zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der Verlag berechtigt, auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit zuzugreifen. Der Verlag gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. Der Werbetreibende kann jederzeit - nach schriftlicher Anfrage - die zu seiner Person gespeicherten persönlichen Daten, unentgeltlich beim Verlag einsehen. Der Verlag verpflichtet sich, im Rahmen des Telemediengesetzes, Bundesdatenschutzgesetzes sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem Nutzungsverhältnis bekannt werdende Daten des Werbetreibenden, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, für die Erfüllung der Zwecke dieser AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Verlag Die Aufgaben des Verlages nimmt die LaudaVita Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 6EW Birmingham (Co No. 09985517) durch ihre deutsche Zweigniederlassung LaudaVita Ltd. (HRB 103222, Amtsgericht Saarbrücken), Grabenstr. 34, D-66538 Neunkirchen, wahr. Alle Rechte und Pflichten liegen bei dem geschäftsführenden Gesellschafter, Diplom-Kaufmann Peter Baranec. erfüllungsort Erfüllungsort ist D-66538 Neunkirchen. gerichtsstand Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand D-66538 Neunkirchen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz nicht bekannt oder wurde er nach Vertragsschluss verändert, ist als Gerichtsstand D-66538 Neunkirchen vereinbart. Ansprechpartner M.D.S. Medien-Direkt-Service Heinz Mannsdorff t +49 71 56 4 92 88 F +49 71 56 43 28 58 @ [email protected] oder [email protected] Mit guten Argumenten überzeugen: Heinz Mannsdorff ist unser erfahrener Anzeigenleiter. Bei erfolgreichen Magazinen wie beispielsweise “globus” vom BunD (Bund für umwelt und naturschutz), dem “arte Magazin” von tV Sender Arte, dem dKSB deutscher Kinderschutzbund oder “natur&kosmos” damals aus dem Haus der Deutschen Verlangsanstalt, die zur FAZ gehörte, und weitere mehr. Dort bewies er jahrelang in diesem harten und diffizilen Business, dass er mit Fingerspitzengefühl auch unmögliches für die Kunden möglich machen kann. Ihre Berater: • Heinz Mannsdorff • Christine Dober • thomas Schneider