Mediadaten 2016 LV

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Mediadaten 2016 LV
KLM Mediadaten 2016
Das Fachmagazin für Kämmerer
KLM ist ein Projekt der
LaudaVita
Limited Germany
Verteilung
auflage ist weder Qualitäts- noch erfolgsmerkmal.
Es kommt nicht auf die Menge an.
Kaufleute arbeiten gern mit Fakten:
Es gibt rund 5 000 Kämmerer. Das
ist die maximale Trefferzahl. Mit einer Auflage von 100 000 oder 20
000 Exemplaren erreichen Sie genauso 5 000 Kämmerer, wie mit einer Auflage von 8 500 Magazinen
(die bei uns meist persönlich angeschrieben werden). Nur kosten
größere Auflagen auch mehr Geld.
Und die Streuverluste sind wesentlich höher!
Wir denken aber nicht nur an die
Zeitschriften und Zeitungen, die in
Massen an die kommunalen Poststellen geliefert werden und dort
liegenbleiben. Ähnliche Überlegungen gelten auch für google & Co.:
Bei jeder google-Suche gibt es im
ergebnis zehn einträge.
Auflage und
Klicks sagen nix.
Wir haben uns eine Suche bei
google angesehen: „Straßenbeleuchtung“ brachte rund 588 000
einträge. nach einer bezahlten Anzeige folgten in neun Fundstellen
drei Marktführer (auf der ersten
Seite). - Variieren wir auf „Straßenleuchten“ ist eine andere Anzeige vorn und von den Marktführern ist nur noch einer dabei. - und
wer weiß schon, ob die kommunalen entscheider immer das „richtige“ Suchwort eingeben. Viel glück.
deshalb werben immer mehr Kun-
2
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
den im KLM. nutzen Sie unsere erfahrung, unser Know-how für ihren
wirtschaftlichen erfolg.
Persönliche
Bekanntheit
Durch die beharrliche Arbeit mit einem kleinen, sich kaum ändernden
team ist ein hoher Bekanntheitsgrad
entstanden. nicht selten bekommen
die redakteure in Kommunen zu hören: „ich weiß, wer Sie sind. Wir lesen natürlich regelmäßig das KLM.“ schön für uns, aber auch wichtig für
Sie. Bekanntheit, Akzeptanz, glaubwürdigkeit sind nur einige Begriffe,
die für langjährige Anzeigenpartner
eine wichtige rolle spielen.
Hauptsache Qualität
dazu kommt die Kompetenz des
redaktionsteams: nicht nur, dass
der Chefredakteur selbst erfolgreich Kameralistik studiert hat,
auch die gastautoren, welche in
nahezu jedem Heft gewonnen werden können, sind in der Branche
bekannte experten. auch hier gilt
wieder: nicht nur viel schreiben,
sondern dem leser mit Wissen helfen, nutzwertig arbeiten. Das lernt
man für diese Zielgruppe allerdings
nicht in der Journalistenschule.
interessant auch, dass die redakteure auf Messen oder Kongressen auf ihre Beiträge angesprochen
werden, und manchmal erstaunlich von wem, denn die Magazine
werden sehr häufig ganz oder artikelweise in Verwaltung, Politik und
Wirtschaft weitergegeben und teil-
weise archiviert. Wichtig für Sie zu
wissen.
Dank ihrer fundierten Ausbildung
sind nicht nur die Journalisten besser. Auch das layouterteam liefert
stets ein modern anmutendes Magazin ab, das man gerne zur Hand
nimmt. Dabei machen sich auch die
hochwertige Bindung und das Papier
bemerkbar. nicht umsonst ist unsere regionale Druckerei, deren Wurzeln bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht und heute in der vierten Familiengeneration geführt wird, zu den
Vorzeigefirmen des großen Heidelberger Druckmaschinenherstellers.
fert das Magazin - meist noch versehen mit dem Vor- und Zunamen
des Kämmerers oder der Kämmerin - bis zum Schreibtisch, denn die
Poststelle weiß genau, für wen das
Magazin bestimmt ist. und wenn
sich anschrift oder Kämmerer geändert haben, teilen uns das die
Kommunen von sich aus mit. Sie
wollen eben das KLM als ihren
ständigen Begleiter immer weiter
lesen.
und schließlich die Anlieferung
beim leser: Die Deutsche Post lie-
Streuverluste vermeiden.
Kommunale Zeitschriften und Zeitungen gibt es einige. Weitere versuchen
sich auf den Markt. große Zahlen, große Auflagen - obwohl die Anzahl der
selbstständigen Kommunen mit eigenem Kämmer oder Finanzbürgermeister
langsam sinkt. Mit dem KLM sind ihre Streuverluste sehr gering.
erlaubt, sondern sogar erwünscht. eine Befragung ergab, dass unser
KLM mehr als sieben verschiedene Leser pro ausgabe hat: Manchmal
landet die Ausgabe beim Bau- oder liegenschaftsamt, im kommunalen Krankenhaus, beim Fuhrparkleiter oder den örtlichen Händlern
und Banken. Da dies eine gezielte Weitergabe ist, wird damit auch eine sehr
hohe Aufmerksamkeit beim neuen leser erreicht. gut für uns alle, die in dieser
Ausgabe etwas interessantes mitzuteilen haben.
und: Wir versenden die Mehrzahl unserer Magazine namentlich an die jeweilige Kämmerin oder den Kämmerer. das bedeutet: geringe Streuverluste,
persönliche Zielgruppenerreichung, hohe Vertriebsqualität durch die Deutsche Post Ag, unsern Versandpartner.
Die Verteilung ist einfach: rund 60 Prozent gehen direkt und meist namentlich an
die Kämmerinnen und Kämmerer oder Finanzbürgermeister oder eine Finanzsenatorin. Der rest der persönlich versendeten
Zeitschriften - mehrheitlich Abonnenten,
Firmen und Agenturen im Belegversand,
Hochschulen, Bundestag, Wirtschafts- und
Kommunalverbände, Messen oder Politiker
- erreicht somit einen exklusiven Kreis von
entscheidern und Fachleuten.
Da ist die treffergenauigkeit ihrer informationen quasi vorprogrammiert.
Anders als bei DVD oder Musik ist die Weitergabe von Artikeln und Magazinen nicht nur
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
tHeMenPlAn 2016
Jahreshefte zum Spezialthema
Umfassend informiert mit KLM extra 2016
KLM extra
Kommunales
Bauen
erscheint
(eVt) am
29.6.
Anzeigen-/
redaktionsschluss
20.5.
Druckunterlagenschluss
27.5.
themenideen
Beilagenschluss
17.6.
(Zusätzliche ideen können aufgenommen werden.)
• Baugesetzbuch und Vergabe
• Straßen, Brücken, tunnel
• Brandschutz, Schallschutz, gebäude-
technik und energieeffizienz
• PPP
• instandhaltung und Bewirtschaftung
• kommunale infrastruktur (Ampeln, Beleuchtung, Verkehrs-
zentrale, -management, Parken, laden als geschäftsidee)
neue
kommunale Mobilität
Schulen und
Kindergärten
4
• ladeinfrastruktur für die kommunale Flot-
31.8.
15.7.
22.7.
12.8.
te und den öffentlichen Parkraum
• Fortbewegungsmittel in Kommunen (ÖPnV, indivi-
dualverkehr, Flotten, flottenübergreifende Fahrzeugnutzung, Kombinutzer, Menschen mit Handicap)
26.10.
16.9.
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
23.9.
7.10.
•
•
•
•
gebäude (neu-, An-, um- und ersatzbau)
technische Ausstattung (energie, licht, Akkustik, Sicherheit)
ernährung (Kantine), Gesundheit und Hygiene
pädagogische Ausstattung (Präsentation, lehr- und lernmittel, Spielgeräte)
auch 2016 setzt sich KLM journalistisch vom internet ab.
Treffende Themen in jeder Ausgabe
KLM
Nr.
erscheint
am
Anzeigen-/
Redaktionsschluss
Druck­
unterlagenschluss
Beilagenschluss
themenideen
(Zusätzliche ideen können aufgenommen werden.)
• Brückensanierung
• ÖPnV und Carsharing
2
30.3.
26.2.
4.3.
21.3.
• langzeitmiete in der Flotte
• modernes Bekleidungsleasing
• Saisongeräte mieten
Wir zeigen den Kommunen
nicht nur, worin sie investieren können und sollten,
sondern auch, wie sich
das finanzieren lässt.
• CAFM
3
25.5.
22.4.
29.4.
13.5.
• Kombi- oder Spezialfahrzeuge
• PPP heute
• leasing in der Flotte
• Datensicherheit
• Verwendungsmöglichkeiten von Containern
4
27.7.
24.6.
1.7.
15.7.
• Archivierungslösungen
• Straßensanierung
• bezahlbarer Objektschutz
• Straßenbeleuchtung
• Software-as-a-Service (SaaS)
5
28.9.
26.8.
2.9.
16.9.
• Kurzzeitmiete in der Flotte
• lifecyclecost
• FM-Dienstleister
6
30.11.
28.10.
4.11.
18.11.
• Sicherheit durch Bekleidungsleasing
• Sanierung von tunnel
• eDV-leasing
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
5
FOrMAtAnZeigen unD PreiSe
Für jeden etwas dabei.
Formatanzeigen in KLM und KLM extra
2/1 Seite Panorama
1/1 Seite
2/2 Seite quer über Bund
242 x 396 mm
297 x 420 mm
(+ 4 x 3 mm anschnitt)
242 x 186 mm
297 x 210 mm
(+ 3 x 3 mm anschnitt)
129 x 396 mm
148 x 420 mm
(+ 3 x 3 mm anschnitt)
1/2 Seite quer
1/2 Seite hoch
1/3 Seite quer
1/4 Seite quer
1/4 Seite hoch
1/4 Seite halbhoch
H x B 129 x 186 mm
H x B 148 x 210 mm
(+ 2 x 3 mm anschnitt)
242 x 89 mm
297 x 105 mm
(+ 3 x 3 mm anschnitt)
78 x 186 mm
99 x 210 mm
(+ 2 x 3 mm anschnitt)
53 x 186 mm
74 x 210 mm
(+ 2 x 3 mm anschnitt)
242 x 43 mm
297 x 53 mm
(+ 3 x 3 mm anschnitt)
129 x 91 mm
148 x 105 mm
(+ 2 x 3 mm anschnitt)
Preise
(Alle Preise sind grundsätzlich Ae-fähig. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.)
Preis im KLM (in Euro)
Preis im KLM
extra (in Euro)
-
9.990,-
2/1 Seite Panorama
7.490,-
7.990,-
1/1-Seite 4c u2 | u3 | u4
5.290,-
6.490,-
1/1-Seite 4c
4.990,-
5.990,-
2/2-Seite 4c quer über Bund
4.650,-
5.750,-
1/2-Seite 4c
2.790,-
3.250,-
1/3-Seite 4c quer
1.890,-
2.750,-
1/4-Seite 4c
1.590,-
2.590,-
Formatgröße
Cover-Front-gatefold
6
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
rabatte
Nettovolumen
pro Jahr in Euro
10.000,15.000,-
Rabatt
5%
10%
Anzeigengestaltung
Wenn Sie keine druckfertigen
Vorlagen besitzen, erstellen wir
ihnen diese gerne zum Selbstkostenpreis (auf Anfrage).
rABAtte, SOnDerWerBeFOrMen, AD SPeCiAlS
Sonderwerbeformen
• Promotionsanzeige/Advertorial
redaktionell vom Werbetreibenden gestaltete Anzeige: 4.100,- euro je 1/1-Seite (Varianten: 2 Seiten:
a. max. 9 000 Zeichen = 2 x 4 volle Spalten; b. 3 Spalten plus Anlauf
und 4 volle Spalten mit max. 7 300
Zeichen)
• Firmenporträt
3 1/1-Seiten von der KLM-redaktion
getextet und gestaltet plus Titelfoto
216 x 245 mm): 7.500,- euro
• Cover­Front­Gatefold im KLM extra
nach links ausklappbare Seite ist mit
der titelseite und mit u2 verbunden
(3-seitig). Produktion durch Verlag
(siehe Schema unten).
Ad Specials*
• Beilagen
Bis 25 g und max. a4 299,- euro pro
tausend Druckauflage; 10,- euro je
weitere 5 g
• Beikleber
trägeranzeige 4c, Postkarte im DinFormat pauschal 59,- euro pro tausend Druckauflage; umschläge, CDrOM, DVD auf Anfrage mit Muster
und in Verbindung mit ganz- oder
halbseitigen Anzeigen im Querformat möglich.
• Lieferadresse
Kern GmbH
z. Hd. andré Kern
in der Kolling 7
66450 Bexbach
Frachtbriefvermerk: „KLM,
Heft … /2016“ beziehungsweise „KLM extra … 2016“
* keine teilbelegung möglich; keine
Wiederholungsrabatte möglich. Der
Verlag benötigt zum Druckunterlagenschluss ein verbindliches Muster,
das auf Verarbeitungsfähigkeit, ethische und juristische unbedenklichkeit geprüft wird.
Cover­Front­Gatefold (nach
links ausklappbar)
297 x 415 mm +
297 x 205 mm
(+ 3 x 3 mm anschnitt je Seite)
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
7
teCHniSCHe DAten, VerlAgSAngABen unD AnSPreCHPArtner
Was Sie noch wissen müssen:
Technische Daten, Verlagsangaben
und Ansprechpartner
technische Daten
• Zeitschriftenformat: offen: 420 x 297 mm, geschlossen: 210 x 297 mm
• Satzspiegelformat:
190 x 277 mm
• Druckverfahren: Bogenoffset, 60er raster
• Bindeverfahren: Klebebindung
• Druckunterlagen: PdF/x
+ 3 mm Beschnitt umlaufend (keine rgB-Bilder verwenden, nur CMYK; randabstand für text von 5
mm empfohlen; tiFF- und
ePS-Bilder in 300 dpi Auflösung verwenden)
• Datenübertragung: DVD/
CD-rOM an Verlagsadresse oder PDF per e-Mail:
[email protected]
8
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
Verlagsangaben
• erscheinungsweise: zweimonatlich
• umfang: circa 36 Seiten
• Copypreis KLM Print:
14,50 euro
• Copypreis ePaper: 5,99 euro
• Abopreis Print (9 Ausgaben): 69,50 euro p.a.
• Abopreis ePaper (9 Ausgaben): 29,99 euro p.a.
• 14. Jahrgang
• auflage: KLM: etwa 8.500 exemplare, KLM extra 12.500
• Verbreitete auflage: KLM circa 50.000 exemplare, KLM
extra circa 70.000 exemplare
• Verbreitungsgebiet: bundesweit meist namentlich an alle rund 5000 Kämmerer plus Abonnenten plus Wechselversand
Ansprechpartner/
Media Hotline
Anzeigenleitung:
•
M.D.S.
Medien–Direkt-Service
Heinz Mannsdorff
tel.: 07156/49288,
[email protected] oder
[email protected]
Anzeigenberatung:
• Christine Dober
tel.: 07156/49288,
[email protected]
• thomas Schneider
tel.: 07156/49288,
[email protected]
SonderdruCKe
Für ihre eigenwerbung, als Beileger in Pressemappen und Mailings oder als Kundeninformation auf Messen
Sonderdrucke bringen Aufmerksamkeit.
Die Gestaltung erfolgt nach Ihren
Wünschen – mit oder ohne Einbau
von eigenen Titelseiten und Eigenanzeigen. Gerne erstellen wir auch
für Sie die Konzeption von Broschüren und Textübernahmen aus den
Ausgaben von KLM und KLM extra.
Die Beachtung der presserechtlichen und postalischen Anforderun-
Stückzahl
4 Seiten
8 Seiten
gen ist dabei für uns selbstverständlich. artikel, die in KLM oder KLM extra erschienen sind, können als Sonderdrucke bestellt werden. Wir bieten ihnen einen Sonderdruck über
vier (z. B. titelseite plus 3-seitiger
text) oder acht Seiten (z. B. titelseite, 5-seitige geschichte plus zwei
eigenanzeigen) an. gedruckt wird
stets vierfarbig aus euroskala auf ein
100
500,- Euro
970,- Euro
200
710,- Euro
1200,- Euro
Papier Bilderdruck matt 135 g/qm.
Wir senden ihnen die gedruckten
Sonderdrucke handlich verpackt zu.
500
910,- Euro
1420,- Euro
1000
1000,- Euro
1530,- Euro
2000
1130,- Euro
1770,- Euro
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
9
information und Printausgaben für Smartphone, tablet und internet.
Willkommen im 21. Jahrhundert.
Informationen rund um KLM und
KLM extra bietet unsere Internetseite. Dabei ist es nicht das Ziel, mit
den Tageszeitungen um Neuigkeiten zu wetteifern, sondern Informationen zu unserer Arbeit zu liefern.
Keine news online
Das einzig Aktuelle sind die Veranstaltungen und terminhinweise auf
der Homepage.
Wer jedoch etwas redaktionell liefern, das Konzept des Magazins genauer kennenlernen möchte oder
sich für unsere leitideen interessiert, der ist hier richtig.
10
Mediadaten 2016 - KLM und KLM extra
Von unserer internetseite aus gelangt man auch zu den kostenlosen Apps, über die sich einzelhefte
und verschiedene Abonnements des
KLM beziehen lassen. eine moderne, coole Sache für alle, die überall
in KLM und KLM extra blättern können oder einfach das Magazin einmal kennenlernen möchten.
ALLGEMEINE GESChäFTSBEDINGUNGEN
Für ANZEIGEN UND SoNSTIGE WErBEMITTEL IN KLM UND KLM ExTrA voM 1. MärZ 2016
Anzeigenauftrag
Änderungen durch den Verlag
ist der Vertrag zwischen LaudaVita Ltd. (im Folgenden: Verlag) und einen Werbetreibenden über die
Veröffentlichung von einer oder mehreren Anzeigen oder andere Werbeformen im KLM oder KLM
extra.
Kosten des Verlages für vom Werbetreibenden
gewünschte oder zu vertretende Änderungen der
Druckvorlage hat der Auftraggeber zu tragen.
Überprüfung der Druckunterlage
kann aus Bild, Text oder beidem bestehen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche
erkennbar sind, werden durch den Verlag durch das
Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung
gestellten Anzeigen oder sonstigen Werbemittel
auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu
überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent wie Gewähr oder die Haftung.
rabatte
Haftung für Druckunterlage u.ä.
sind Preisnachlässe, die in ihren Umfang in den Mediadaten festgelegt oder im besonderen Fall vom
Anzeigenleiter des Verlages oder vom Herausgeber
angeboten werden dürfen. Sie beziehen sich immer
auf einen Werbetreibenden oder einen nachgewiesenen Konzern. Eine Kumulation durch eine Agentur für mehrere Werbetreibende ist nicht gestattet.
Der Verlag übernimmt, abgesehen vom Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit, keine Haftung für die Zugangsqualität und -möglichkeit und die Qualität der
Darstellung, Verspätung, Löschung und Fehlerübertragung bei der Kommunikation.
Anzeige
Schriftlichkeit
Der Anzeigenauftrag kommt grundsätzlich zustande, wenn er schriftlich erteilt und vom Verlag
schriftlich bestätigt wurde. Wird der Auftrag mündlich erteilt und vom Verlag schriftlich bestätigt, benötigt seitens des Gewerbetreibenden eine kurze
Bestätigung oder Übersendung der Druckunterlage. Wird der Auftrag mündlich erteilt und durch
den Verlag bestätigt, kommt er auch zustande,
wenn durch den Werbetreibenden oder dessen beauftragte Agentur nicht innerhalb von 14 Tagen ein
Widerspruch erfolgt.
Ablehnung
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen abzulehnen,
wenn
•
deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
•
der Inhalt vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurden oder
•
deren Veröffentlichung für den Verlag wegen
des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder
der technischen Form unzumutbar ist oder
Anzeigen, wie Werbung Dritter oder für Dritte entfällt.
•
Platzierung
Anzeigenaufträge mit besonderen Platzierungswünschen müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Werbungtreibenden noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist (weil
dieser Platz schon belegt ist).
Belegexemplar
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg
in Form einer vollständigen Belegnummer oder als
PDF. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung
und Verbreitung der Anzeige.
erscheinungstermin und Vertriebsweg
Aus einer Veränderung des Erscheinungstermins
oder der Art der Verbreitung kann kein Anspruch
auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn der
tatsächliche Erscheinungstermin innerhalb vier
Wochen vor oder nach dem geplanten Erscheinungstermin liegt beziehungsweise wenn die Art
der Verbreitung in Auflage und Zielgruppe der geplanten Verbreitung vergleichbar ist. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Werbetreibenden die
Änderung der Verbreitung oder des Erscheinungstermins so rechtzeitig zur Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
lieferung der Druckunterlage
Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie
Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen und
sonstiger Werbemittel ist allein der Werbetreibende verantwortlich. Der Druckunterlagenschluss
wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt und ist
auch den Mediadaten zu entnehmen. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der
Werbetreibende verpflichtet, ordnungsgemäße,
insbesondere dem Format oder den technischen
Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen
für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
Format der Druckunterlage
Der Werbungtreibende erstellt die Druckunterlage
im Format PDF/X1-Standard oder höher, weil sonst
keine Haftung für die korrekte Druckwiedergabe
vom Verlag übernommen werden kann.
Zahlungsfrist und Skonto
Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach
Druckunterlagenschluss zu bezahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlungen vereinbart ist. Skonto
in Höhe von zwei Prozent gewähren wir bei Vorabüberweisung vor Druckunterlagenschluss oder bei
Lastschrifteinzug.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die
weiteren Ausführungen des laufenden Auftrages
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages das
Erscheinen weitere Anzeigen ohne Rücksicht auf
ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Vertrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Werbeagenturen und Werbungsmittler
Die Werbeagenturen und -mittler sind verpflichtet,
sich in ihren Angeboten, Verträgen, Abrechnungen
mit den Werbetreibenden an die Mediadaten des
Verlages zu halten.
rechtegewährleistung
Der Werbetreibende gewährleistet, dass er alle
zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen
Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt alleine die
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie
der zugelieferten sonstigen Werbemittel. Er stellt
den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von
allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen
können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur
notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der
Werbungtreibende ist verpflichtet, den Verlag nach
Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten
zu unterstützen.
inhalte und Pflichten
Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die
wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den
Inhalt sämtlicher bereitgestellten Anzeigen, trägt
ausschließlich der Werbetreibende. Er ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht
gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und
gewährleistet, dass durch den Inhalt der jeweiligen
Anzeigen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er gewährleistet, im Rahmen der Vertragsbeziehung keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte zu
verbreiten oder auf diese Bezug zu nehmen.
rechtsübertragung
Der Werbetreibende überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in KLM und KLM
extra erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung,
Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Anruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf
Dritte übertragbar sowie zeitlich und inhaltlich in
dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen
Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Vorgenannte
Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie alle bekannten Formen der Onlinemedien.
Mangelhafte Veröffentlichung
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht
der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und
der Leistung, so hat der Werbungtreibende An-
spruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde.
Verhältnismäßigkeit
Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn
•
•
diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses
und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu den Leistungsinteressen des Werbetreibenden steht, oder
diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
Storno wegen Mängel
Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung
des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der
Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrags
ausgeschlossen. Reklamationen müssen binnen
eines Monats nach Erscheinungstermin geltend gemacht werden.
Auflagenminderung
Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss
mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Initiationsjahres die Garantieauflage um mindestens
30 Prozent unterschritten wird. Als Garantieauflage
gilt die in den Mediadaten oder auf andere Weise
genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn
einer Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich
verkaufte Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Werbetreibenden von dem Absinken
der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag
zurücktreten konnte.
gewährleistung und Haftung
Der Verlag gewährleistet im Rahmen der
vorhersehbaren Anforderungen einer, den jeweils
üblichen technischen Standard entsprechende,
bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Die
Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Werbetreibenden ist jedoch bekannt, dass es nach
dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit
eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eine Anzeige
zu ermöglichen. Ein Fehler in der Darstellung der
Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er
hervorgerufen wird:
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Druckunterlage oder
•
wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Anzeige dessen Zweck
nicht wesentlich beeinträchtigt.
Schadensersatz
Der Verlag leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, in allen anderen Fällen aus
Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder
Auswahlmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt
bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen
war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen,
zufällig entstandenen oder indirekte Schäden oder
Folgeschäden. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem
Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für
Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom
Werbetreibenden nicht beherrschbaren Schaden
begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet der
Verlag höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die
er für die Schaltung des jeweiligen Werbemittels
erhält oder erhalten hätte.
Störungen
Bei Betriebsstörungen oder Einfällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner
Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in
fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der
Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichen Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80
Prozent der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder in anderer Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei
geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, indem
die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage
zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
Verschuldenshaftung
Auf Mängel können Schadensersatzansprüche des
Werbetreibenden nur gestützt werden, soweit sie
vom Vertrag gemäß den Paragrafen 276 und 278
BGB zu vertreten sind.
Sonstige Haftung
Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von
Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Verjährung
Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus
vertraglicher Pflichtverletzung verlieren in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
Datenschutz
Der Werbetreibende wird hiermit gemäß Telemediengesetz, Bundesdatenschutzgesetz sowie
sonstigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
davon unterrichtet, dass die im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen vom Verlag, insbesondere die der Auftragserteilung und Bearbeitung angegebenen personenbezogenen Daten
ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar
gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu
dem der Werbetreibende dieses angegeben hat,
sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzungsart erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung. Der Verlag ist berechtigt, die
personenbezogenen Daten des Werbetreibenden
beziehungsweise der Agentur im Rahmen der
Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu
speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich
ist, und dem Werbetreibenden die Schaltung und
die Inanspruchnahme der Leistungen des Verlages
zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Ferner ist der Verlag berechtigt,
auf diese zur Erhaltung seiner Betriebsfähigkeit
zuzugreifen. Der Verlag gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten. Der Werbetreibende
kann jederzeit - nach schriftlicher Anfrage - die zu
seiner Person gespeicherten persönlichen Daten,
unentgeltlich beim Verlag einsehen. Der Verlag
verpflichtet sich, im Rahmen des Telemediengesetzes, Bundesdatenschutzgesetzes sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen, die ihm aus dem
Nutzungsverhältnis bekannt werdende Daten des
Werbetreibenden, vorbehaltlich einer anderweitig
erteilten Einwilligung, für die Erfüllung der Zwecke
dieser AGB zu verwenden, das Datengeheimnis zu
wahren und seine Mitarbeiter entsprechend zu
verpflichten, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Verlag
Die Aufgaben des Verlages nimmt die LaudaVita Limited, 69 Great Hampton Street, UK-B18 6EW Birmingham (Co No. 09985517) durch ihre deutsche
Zweigniederlassung LaudaVita Ltd. (HRB 103222,
Amtsgericht Saarbrücken), Grabenstr. 34, D-66538
Neunkirchen, wahr. Alle Rechte und Pflichten liegen bei dem geschäftsführenden Gesellschafter,
Diplom-Kaufmann Peter Baranec.
erfüllungsort
Erfüllungsort ist D-66538 Neunkirchen.
gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand D-66538 Neunkirchen. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist
der Wohnsitz nicht bekannt oder wurde er nach
Vertragsschluss verändert, ist als Gerichtsstand
D-66538 Neunkirchen vereinbart.
Ansprechpartner
M.D.S. Medien-Direkt-Service
Heinz Mannsdorff
t +49 71 56 4 92 88
F +49 71 56 43 28 58
@ [email protected]
oder [email protected]
Mit guten Argumenten überzeugen:
Heinz Mannsdorff ist unser erfahrener Anzeigenleiter. Bei erfolgreichen Magazinen wie beispielsweise “globus” vom BunD (Bund für
umwelt und naturschutz), dem “arte Magazin” von tV Sender Arte,
dem dKSB deutscher Kinderschutzbund oder “natur&kosmos” damals
aus dem Haus der Deutschen Verlangsanstalt, die zur FAZ gehörte, und
weitere mehr. Dort bewies er jahrelang in diesem harten und diffizilen Business, dass er mit Fingerspitzengefühl auch unmögliches für die
Kunden möglich machen kann.
Ihre Berater:
• Heinz Mannsdorff
• Christine Dober
• thomas Schneider

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