FNP der VG Ruwer - BUND Kreisgruppe Trier
Transcrição
FNP der VG Ruwer - BUND Kreisgruppe Trier
BUND-KG Trier-Saarburg Pfützenstr. 1 54290 Trier Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt z.Hd. Herr Michael Biewer Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Trier, den 03.01.2013 Betreff: Naturschutz; FNP der VG Ruwer “Windenergie“; BUND-Stellungnahme, (BUND-Az.: 3680-TS-68/ 31786) Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände; Ihr Schreiben vom 26.11.2013; Az.: 11.112.123 Sehr geehrter Herr Biewer, sehr geehrte Damen und Herren, der BUND nimmt zu dem o.g. Verfahren der Verbandsgemeinde Ruwer wie folgt Stellung: beigeschlossen ist das Positionspapier „Windkraft ausbauen – naturverträglich“ des BUND-LV Rheinland-Pfalz, aus dem die Überlegungen zur Errichtung von WKA vom Grundsatz her zu ersehen sind. Wie aus dem Papier zu ersehen ist, befürwortet unser Verband die Förderung regenerativer Energien – hier: Errichtung von WKA, jedoch muss diese naturverträglich erfolgen. Im Rahmen Ihrer Planung sehen wir die einzelnen Kriterien für die Errichtung von WKA sehr detailliert mit harten und weichen Tabu-Kriterien abgehandelt: Schutzgebiete mit Naturschutzkriterien (u.a. NSG, Biotope, u.a.) Waldgebiete mit größeren zusammenhängenden Altholzbeständen Wasserschutzgebiete –Zone I und II Kernzone des Naturparks Historische Kulturlandschaften Artenschutz Auch die weichen Tabukriterien werden berücksichtigt: Siedlungsabstände BUND; NABU und Pollichia Pfützenstr. 1, 54290 Trier, Windhöffigkeit FFH- und Vogelschutzgebiete Verbund Von unserer Seite sehen wir für die Planung und Errichtung von WKA die erste Abfrage nach der Windhöffigkeit. Gebiete, in denen die Windhöffigkeit keine wirtschaftliche Nutzung zulässt, sollten nicht weiter verfolgt werden. Die Abstände zu Wohnsiedlungen müssen eingehalten werden, was durch das entsprechende Kartenmaterial verdeutlicht wird. Insbesondere aufgrund des aktuellen Unfalls mit dem abgebrochenen Rotorblatt im Donnerbergkreis sind die Sicherheitsüberlegungen nochmals zu überdenken (sind Feldwege oder Aufenthaltsmöglichkeiten in der Nähe der geplanten Anlagen?, o.ä.). Auch halten wir es für wichtig, dass Naturschutzflächen, u.a. auch FFH- und Vogelschutz-Gebiete Berücksichtigung finden. Auch dem Trinkwasserschutz muss ausreichend Rechnung getragen werden. Hier spielt das WSG der Riveristalsperre, das sich in der VG befindet, eine bedeutende Rolle. Käme es hier zu einem Unfall, wodurch die Nutzung des Wassers als Trinkwasser nicht mehr möglich wäre, hätte dies für die Region enorme Auswirkungen. Werden alle oben genannten Kriterien in der Planung (auch von der vorgesehenen Größe) abgehandelt, verbleibt ein Gebiet, das abschließend weiterverfolgt werden kann: Fläche 3 Biedelt / Läusberg. Dort befinden sich bereits mehrere Anlagen, wobei hier die grundsätzliche Frage erlaubt sein darf, wieviele Anlagen ein solches Gebiet überhaupt verträgt. Abschließend ist der Artenschutz abzuklären mit Vogel- und Fledermausarten (u.a. Uhu, Rotmilan, Schwarzstorch, u.a.). Auch der Vogelzug von Kranichen ist mit die die Bewertung einzubeziehen (Hinweis auf erhöhte Kollisionsgefahr für ziehende Kraniche im Bereich der Fläche 3 – vgl. Seite 19 des Umweltberichtes). Die Vorrangfläche 3 bei Waldrach erscheint uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Planung für die Windenergienutzung nicht geeignet. Im angrenzenden FFH-Gebiet Fellerbachtal wurden in den zahlreichen Stollen verschiedene Fledermausarten nachgewiesen (Winterquartiere, wie auch das der Mopsfledermaus). Weiterhin sind in der VG auch Sommerquartiere von Fledermausarten wie der Mopsfledermaus bekannt, so dass Transferflüge zwischen den Habitaten nicht ausgeschlossen werden können und sich somit ein Problem durch die zusätzlichen WKAs auf der Flugstrecke ergaben könnte. Wie wir in Erfahrung bringen konnten, sind wohl für die verbleibenden Standorte detaillierte Untersuchungen im Rahmen des Artenschutzes im Bearbeitung. Leider liegen diese Untersuchungen bzw. die Ergebnisse der Untersuchungen nicht vor und daher ist eine BUND; NABU und Pollichia Pfützenstr. 1, 54290 Trier, abschließende Bewertung der Flächen nicht möglich. Da wir im Moment vom kritischsten Fall ausgehen müssen, kann einer weiteren Errichtung von WKAs nicht zugestimmt werden. Weiterhin ist anzumerken, dass der gültige regionale Raumordnungsplan eine solche Planung nur über ein Zielabweichungsverfahren zulassen würde. Fazit: Wie schon ausgeführt verbleibt nach der Berücksichtigung der vorgestellten Kriterien der Standort 3 als einzig möglicher Standort. Jedoch liegen die Artenschutzuntersuchungen noch nicht vollständig vor, so dass im aktuellen Stadium der Planung keine Zustimmung zur Errichtung von WKAs am Standort möglich wäre. Wir erwarten noch die Übermittlung weiterer Untersuchungsdaten, um die Planung abschließend bewerten zu können und damit auch eine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Es muss jedoch auch schon zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Verbandsgemeinde Ruwer aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung aus unserer Sicht mehr als ungeeignet für die weitere Planung von Windkraftanlagen ist (wie aus den bereits vorliegenden Unterlagen zu ersehen ist). Mit freundlichen Grüßen i.A. Frank Huckert BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg BUND; NABU und Pollichia Pfützenstr. 1, 54290 Trier,