Ölschäden in und am Gebäude durch Hochwasser – Was können

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Ölschäden in und am Gebäude durch Hochwasser – Was können
Ölschäden in und am Gebäude durch Hochwasser – Was können Sie tun?
LIEBE R+V-VERSICHERTE, wir sind für Sie da. Rund um die Uhr.
Melden Sie Ihre Hochwasserschäden über unsere kostenlose Hochwasserschaden-Hotline 0800 533-1111,
wenn Sie bei der R+V Versicherung gegen Elementarschäden versichert sind.
Wenn Sie neben den Hochwasserschäden an Gebäude und Inventar auch einen hochwasserbedingten
Ölschaden erlitten haben, geben Sie das bitte bei der Schadenmeldung mit an. Dann können wir schnell
reagieren und zusätzlich unsere Experten für eine schnelle und fachgerechte Beseitigung des Ölschadens im
und am Gebäude einbeziehen.
Bei dem aktuellen Hochwasserereignis werden infolge der Überflutungen von Gebäuden und Freiflächen auch
umweltgefährdende Stoffe freigesetzt, die in Gebäuden oder auf Grundstücken gelagert wurden. Damit
gemeint ist vor allem Heizöl, das zur Gebäudebeheizung verwendet und meist in Tanks im Keller gelagert wird
oder Dieselkraftstoff etwa aus Eigenverbrauchstankstellen in Gewerbe- und Agrarbetrieben. Da es sich bei
diesen Stoffen um Leichtflüssigkeiten handelt, die auf dem Wasser schwimmen, sich aber auch damit verbinden bzw. darin lösen können, ist schnelle Hilfe geboten.
Wenn Tanks schwimmen oder umkippen oder Leitungen und Wandungen der Tankanlagen beschädigt
werden, können schnell mehrere tausend Liter Öl und Dieselkraftstoffe auslaufen. Im Gebäude breiten sich die
Stoffe auf der Wasseroberfläche aus und gelangen von dort auch in die Umgebung. Außerhalb von Gebäuden
werden Heizöl oder Dieselkraftstoff oft von der Strömung mitgerissen und verdünnen sich dabei im Wasser.
Hierbei kann der einzelne Betroffene zunächst wenig unternehmen. Wenn sich Heizöl oder Dieselkraftstoff
erkennbar auf Boden und Pflanzen ablagert, informieren Sie die Umweltbehörde und
ziehen Sie einen Umwelt-Sachverständigen hinzu.
Anders sieht es bei einer Freisetzung in einem Gebäude aus. Bitte befolgen Sie nachstehende allgemeine
Hinweise, um sich und Ihr Eigentum zu schützen und Schäden für die Umwelt möglichst gering zu halten:
1. Wenn nach dem abgelaufenen Hochwasser das Kellergeschoß noch überflutet ist und möglicherweise Heizöl darin schwimmt: Senken Sie den Wasserspiegel nur soweit ab, dass das an der
Oberfläche schwimmende Heizöl nicht in die Estrichdämmung oder unter Bauteile gelangt. Ansonsten
besteht die Gefahr, dass die Dämmung zerstört wird, etwa wenn sie aus Styropor besteht. Außerdem
kann es passieren, dass das Heizöl nicht mehr entfernt werden kann, und der Estrich komplett erneuert
werden muss. Pumpen Sie Wasser zur Absenkung des Wasserspiegels mindestens 30 Zentimeter unterhalb der Oberfläche ab, damit Sie kein Heizöl mit ansaugen und in die Umgebung ableiten.
2. Ihr Tank ist beschädigt oder umgekippt: Achten Sie darauf, dass die beschädigten oder umgekippten
Tanks sobald wie möglich gesichert und entleert werden, damit der Tankinhalt nicht weiter ausläuft oder Tanks umstürzen. Der Wasserspiegel im Tanklagerraum sollte nicht unter den
Austrittspunkt des Tankinhalts abgesenkt werden, damit kein zusätzlicher Heizöl/Dieselkraftstoff
ausströmt.
3. Gefahr für die Umwelt: Wohin mit dem verunreinigten Wasser? Abgepumptes Wasser muss
mindestens in die Schmutzwasserkanalisation abgeleitet werden, um Folgeschäden an der Umwelt zu
vermeiden. Bei höherer Ölkonzentration ist es möglicherweise erforderlich, das verunreinigte Wasser –
etwa in einem mobilen Leichtflüssigkeitsabscheider – zu reinigen oder aufzufangen und von einem
Fachunternehmen entsorgen zu lassen. Sprechen Sie vor Beginn der Arbeiten unbedingt Ihre
zuständige Umweltbehörde an, die Ihnen die örtlichen Vorgaben erläutert.
Ölschäden in und am Gebäude durch Hochwasser – Was können Sie tun?
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4. Öl oder Dieselkraftstoff müssen fachgerecht entsorgt werden. Kleinere Mengen können Sie abschöpfen und auffangen. Achten Sie dabei auf Sicherheitsausrüstung wie ölresistente Stiefel und
Handschuhe, damit die Stoffe nicht an Ihre Haut gelangen. Besser ist es, den Ölfilm fachgerecht abzusaugen. Dies können beispielsweise das Technische Hilfswerk (THW) und die Feuerwehr oder ein Unternehmen etwa aus der Kanalreinigungs- oder Entsorgungsbranche mittels spezieller Saugwagen.
Möglich ist auch die Aufnahme mit Ölbindetüchern und -mitteln, die anschließend entsorgt werden
müssen.
5. Was passiert mit dem Inventar des Hauses? Die mit Heizöl/Dieselkraftstoff verunreinigten Einrichtungsgegenstände können nur dann weitergenutzt werden, wenn sie rückstandsfrei gereinigt wurden.
Ansonsten müssen sie ordnungsgemäß entsorgt werden. Dokumentieren Sie die Gegenstände, die
beseitigt werden müssen, mit Fotos und fertigen Sie eine Schadenaufstellung mit Wertangaben an.
6. Wenn Heizöl in die Bausubstanz eingedrungen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beseitigung:
6.1. Reinigung mit speziellen Reinigungsmitteln meist auf Tensidbasis, wobei das Reinigungswasser aufgefangen und entsorgt werden muss. Diese Reinigungsmittel sind unter anderem in Baumärkten oder Fachgeschäften erhältlich.
6.2 Austausch des verunreinigten Bauteils, z. B. Putz abschlagen und neu verputzen.
6.3. Bei größeren Verunreinigungen Einbindung von Spezialfirmen, die diese Arbeiten fachgerecht durchführen.
7. Was können Sie tun, wenn es nach Öl riecht? Trotz fachgerechter Reinigung kann das Gebäude
noch intensiv nach Heizöl riechen. Hier kann möglicherweise nach der Trocknung in den auffälligen
Bereichen ein Sperrschutz aufgetragen werden, der eine weitere Geruchsausbreitung verhindert.
8. Wenn Heizöl in das Wärmeverbundsystem Ihres Hauses eingedrungen ist: Kontrollieren Sie so
bald wie möglich den Zustand der Dämmplatten, da diese von Heizöl beschädigt werden können und
sich das Heizöl auch innerhalb des Systems ausbreiten kann. Stellen Sie fest, dass Beschädigungen
vorliegen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
9. Was ist bei Kellerabdichtungen zu beachten? Heizöl kann Kellerabdichtungen auf Bitumenbasis
oder Drainageplatten beschädigen und in ihrer Funktion beeinträchtigen, so dass nach erfolgreicher
Trocknung wieder unabhängig von Hochwasser Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen kann.
Auch wenn Sie derartige Beschädigungen feststellen, melden Sie sich bitte bei uns.
10. Entsorgung gefährlicher Abfälle: Bitte beachten Sie bei diesen Arbeiten, dass sowohl Heizöl und
Dieselkraftstoffe, Öl-Wasser-Gemische und ölverunreinigter Sperrmüll, Baustoffe und -schutt sowie
Boden teilweise gefährliche Abfälle darstellen, die über kommunale Entsorger oder Entsorgungsfachbetriebe beseitigt werden müssen.
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