Dienstvereinbarung über die Kooperation mit der Ruhrlandklinik
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Dienstvereinbarung über die Kooperation mit der Ruhrlandklinik
Dienstvereinbarung über die Kooperation mit der Ruhrlandklinik bzgl. der Überlassung von Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten Das Universitätsklinikum Essen, vertreten durch die Kaufmännische Direktorin und der Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, vertreten durch seine Vorsitzende treffen die nachstehende Dienstvereinbarung. Präambel Im Rahmen der Kooperation zwischen dem UK Essen und der Ruhrlandklinik werden Beschäftigte* vorübergehend unter Eingliederung in die dortige Betriebsorganisation an die Ruhrlandklinik überlassen . Ziel der Kooperation ist die Gewährleistung der Stellenbesetzung und Übernahme von Rufdiensten von MTRA in der Ruhrlandklinik durch das Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie des UK Essen (nachfolgend: Radiologie). Die Leitung des Universitätsklinikum Essen und der Personalrat wollen mit der vorliegenden Dienstvereinbarung die Abläufe der Kooperation mit der Ruhrlandklinik hinsichtlich der Überlassung von Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten (MTRA) regeln. §1 Geltungsbereich (1) Von der Dienstvereinbarung betroffen sind sämtliche MT RA, die sich freiwillig an der Kooperation mit der Ruhrlandklinik beteiligen wollen. (2) Kein Beschäftigter wird gegen seinen Willen in der Ruhrlandklinik eingesetzt. Bei Planung des Einsatzes in der Ruhrlandklinik und Akzeptanz dessen, muss dieser allerdings - wie auch die Dienste im UK Essen - durchgeführt werden. §2 Regelungsgegenstand (1) Entlohnung a) Die Beschäftigten , die in der Ruhrlandklinik im Tag- oder Rufdienst tätig werden , erhalten für den jeweiligen Einsatz eine pauschale Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von je 10,00 EUR Arbeitnehmer-Brutto. Diese Erstattung ist keine Dienstreiseerstattung und unterliegt damit zusammen mit dem sonstigen Entgelt der Abführung von Sozialbeiträgen sowie der Besteuerung . Ausschließlich aus sprachlichen Gründen wird nachfolgend nur die männliche Fonn verwandt. Weibliche Beschäftigte sind jeweils mit erfasst. Seite 1 von 2 (2) b) Für die Einsätze im Rufdienst erhalten die Beschäftigten einen Stundenlohn von 31 ,72 EUR Arbeitnehmer-Brutto. Die jeweiligen Zuschläge bzw. die Vergütung der Rufbereitschaft ergeben sich entsprechend den Regelungen des TV-L aus diesem Stundenlohn. c) Für die Erbringung von Tagdiensten in der Ruhrlandklinik erhalten die Beschäftigten keine gesonderte Vergütung , sie werden anstatt der Dienste im UK Essen erbracht. Meldung der teilnehmenden Beschäftigten Der Personalrat erhält zu Beginn der Kooperation eine Liste der Beschäftigten, die sich freiwillig für den Einsatz in der Ruhrlandklinik gemeldet haben. Sollten weitere Beschäftigte hinzukommen, werden diese dem Personalrat durch die MTRA-Leitung mitgeteilt. (3) Einsatzplanung Die Einsatzplanung für die Ruhrlandklinik wird parallel zu dem Dienstplan der Radiologie erstellt und durch die Abteilung in Papierform dem Personalrat direkt zugeleitet. Eine gesonderte Zustimmung durch diesen erfolgt nicht. Sobald die Dienstplanung in der Abteilung über SP Expert erfolgt, ist eine gesonderte Zusendung nicht mehr erforderlich, da die geplanten Einsätze in der Ruhrlandklinik in dem Programm und somit für den Personalrat nachvollziehbar vermerkt werden. §3 Inkrafttreten und Kündigung Die Dienstvereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft. Die Laufzeit ist an den bestehenden Kooperationsvertrag geknüpft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Essen, den Babara Schulte Kaufmännische Direktorin Alexandra Willer Personalratsvorsitzende Seite 2 von 2