Dienstvereinbarung über die Kooperation mit der Ruhrlandklinik

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Dienstvereinbarung über die Kooperation mit der Ruhrlandklinik
Dienstvereinbarung
über die Kooperation mit der Ruhrlandklinik
bzgl. der Überlassung von Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten
Das Universitätsklinikum Essen, vertreten durch die Kaufmännische Direktorin
und
der Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten, vertreten durch seine Vorsitzende
treffen die nachstehende Dienstvereinbarung.
Präambel
Im Rahmen der Kooperation zwischen dem UK Essen und der Ruhrlandklinik werden
Beschäftigte* vorübergehend unter Eingliederung in die dortige Betriebsorganisation an die
Ruhrlandklinik überlassen . Ziel der Kooperation ist die Gewährleistung der Stellenbesetzung
und Übernahme von Rufdiensten von MTRA in der Ruhrlandklinik durch das Institut für
Diagnostische und Interventionelle Radiologie und Neuroradiologie des UK Essen (nachfolgend:
Radiologie).
Die Leitung des Universitätsklinikum Essen und der Personalrat wollen mit der vorliegenden
Dienstvereinbarung die Abläufe der Kooperation mit der Ruhrlandklinik hinsichtlich der
Überlassung von Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten (MTRA) regeln.
§1
Geltungsbereich
(1)
Von der Dienstvereinbarung betroffen sind sämtliche MT RA, die sich freiwillig an der
Kooperation mit der Ruhrlandklinik beteiligen wollen.
(2)
Kein Beschäftigter wird gegen seinen Willen in der Ruhrlandklinik eingesetzt. Bei Planung
des Einsatzes in der Ruhrlandklinik und Akzeptanz dessen, muss dieser allerdings - wie
auch die Dienste im UK Essen - durchgeführt werden.
§2
Regelungsgegenstand
(1)
Entlohnung
a)
Die Beschäftigten , die in der Ruhrlandklinik im Tag- oder Rufdienst tätig werden ,
erhalten für den jeweiligen Einsatz eine pauschale Erstattung der Fahrtkosten in
Höhe von je 10,00 EUR Arbeitnehmer-Brutto. Diese Erstattung ist keine
Dienstreiseerstattung und unterliegt damit zusammen mit dem sonstigen Entgelt der
Abführung von Sozialbeiträgen sowie der Besteuerung .
Ausschließlich aus sprachlichen Gründen wird nachfolgend nur die männliche Fonn verwandt. Weibliche
Beschäftigte sind jeweils mit erfasst.
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(2)
b)
Für die Einsätze im Rufdienst erhalten die Beschäftigten einen Stundenlohn von
31 ,72 EUR Arbeitnehmer-Brutto. Die jeweiligen Zuschläge bzw. die Vergütung der
Rufbereitschaft ergeben sich entsprechend den Regelungen des TV-L aus diesem
Stundenlohn.
c)
Für die Erbringung von Tagdiensten in der Ruhrlandklinik erhalten die Beschäftigten
keine gesonderte Vergütung , sie werden anstatt der Dienste im UK Essen erbracht.
Meldung der teilnehmenden Beschäftigten
Der Personalrat erhält zu Beginn der Kooperation eine Liste der Beschäftigten, die sich
freiwillig für den Einsatz in der Ruhrlandklinik gemeldet haben. Sollten weitere
Beschäftigte hinzukommen, werden diese dem Personalrat durch die MTRA-Leitung
mitgeteilt.
(3)
Einsatzplanung
Die Einsatzplanung für die Ruhrlandklinik wird parallel zu dem Dienstplan der Radiologie
erstellt und durch die Abteilung in Papierform dem Personalrat direkt zugeleitet. Eine
gesonderte Zustimmung durch diesen erfolgt nicht.
Sobald die Dienstplanung in der Abteilung über SP Expert erfolgt, ist eine gesonderte
Zusendung nicht mehr erforderlich, da die geplanten Einsätze in der Ruhrlandklinik in dem
Programm und somit für den Personalrat nachvollziehbar vermerkt werden.
§3
Inkrafttreten und Kündigung
Die Dienstvereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft. Die Laufzeit ist an den
bestehenden Kooperationsvertrag geknüpft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt
werden.
Essen, den
Babara Schulte
Kaufmännische Direktorin
Alexandra Willer
Personalratsvorsitzende
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