Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27
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Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Mai 2014 Vor Eintritt in die Tagesordnung wird aus der Mitte des Gremiums der Antrag gestellt, den im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur Beratung anstehenden Punkt „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Ortsteil Neuhausen – Vorberatung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergabe von künftigen Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung“ im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln. Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag mit 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen zu. Zwei Ratsmitglieder waren zum Zeitpunkt dieser Abstimmung noch nicht anwesend und sind erst zu Punkt 1 der öffentlichen Sitzung erschienen. Punkt 1 Fragen der Zuhörer - Aus der Mitte der Zuhörer wird auf den schlechten Zustand des Schubkarrenweges in Steinegg verwiesen und die Bitte an den Gemeinderat ausgesprochen, diesen Weg im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung der angrenzenden Schwarzwaldstraße ordnungsgemäß instandzusetzen. - Im Hinblick auf die in heutiger Sitzung anstehende Entscheidung über die Errichtung eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe an der Landesstraße L 573 im Bereich Liebenzeller - / Finkenstraße wird aus der Zuhörerschaft Skepsis geäußert, dass die Verkehrssicherungsmaßnahme am geplanten Standort, ca. 10 m oberhalb des Kreuzungsbereiches Liebenzeller Straße / Finkenstraße / Leimenweg von den Fußgängern angenommen wird. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Anlegung der Übergangshilfe unmittelbar am vorgenannten Kreuzungsbereich zweckmäßiger wäre, weil hierdurch auch die Einfahrtsgeschwindigkeit in den Ort besser reduziert werden könnte. Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass der Standort der Querungshilfe aufgrund einer Empfehlung des Kreisstraßenbauamtes gewählt wurde und eine Verlegung in Richtung Ortsausgang insbesondere auch im Hinblick auf den dort bestehenden Kurvenbereich aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Fußgänger nicht möglich ist. Darüber hinaus gibt Herr Korz zu bedenken, dass die Befahrbarkeit des Kreuzungsbereichs mit LKW´s in Richtung Gewerbegebiet gewährleistet bleiben muss. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29.April 2014 Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 29.April 2014 beschlossen hat, - im Rahmen von ehemaligen Straßenbaumaßnahmen verschiedene Flurstücke zwischen den Straßenbaulastträgern unentgeltlich zu übertragen; - eine praxisintegrierte Ausbildung (PIA) für Erzieher/-innen bei der Gemeinde Neuhausen einzuführen. 2. Sitzungen der Zweckverbände Der Vorsitzende kann berichten, dass die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen in den Sitzungen des Gemeindeverwaltungsverbandes und des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Biet“ am 08.Mai 2014 sowie des Zweckverbandes „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“ am 14. Mai 2014 gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus den Vorberatungen abgestimmt haben. Punkt 3 Erneuerung der Wasserleitung mit Hausanschlüssen sowie Teilerneuerung Straße und Gehweg in der Schwarzwaldstraße in Steinegg – Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung und Kostenberechnung Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Jannarelli vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 29.Jan.2013 wurde die Ausführungsplanung und Kostenberechnung für die Erneuerung der Wasserleitung mit Hausanschlüssen sowie die Teilerneuerung der Straße und des Gehweges in der Schwarzwaldstraße in Steinegg vom Planungsbüro Lutz & Irmscher vorgestellt. Am 26.Nov.2013 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Planungsbüro Kirn Ingenieure aus Pforzheim mit der weiteren Betreuung der Maßnahme zu beauftragen. Einleitend stellt Herr Jannarelli dem Gremium anhand einer Power-PointPräsentation die von seinem Büro überarbeitete Ausführungsplanung für die Baumaßnahme vor. Hiernach belaufen sich die Kosten für einen Vollausbau der Straße mit Gehwegvollausbau in Teilbereichen und einer Erneuerung der Wasserleitung auf 595.000.--€ brutto. Hiervon entfallen 425.000.--€ auf den Straßenbau und 170.000.-€ auf die Wasserversorgung. Die Haltbarkeit der Straße wird hierbei mit ca. 40 – 50 Jahren angegeben. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, lediglich eine Sanierung des Straßenbelages mit Gehwegvollausbau in Teilbereichen und eine Erneuerung der Wasserleitung mit einem Vollausbau im Grabenbereich vorzunehmen. Die Kosten hierfür betragen 455.000.--€ brutto, wovon 225.000.--€ auf den Straßenbau und 230.000.--€ auf die Wasserversorgung entfallen. Die Haltbarkeit der Straße wird hierbei mit ca. 10 Jahren angegeben. Eine Kostenreduzierung bei dieser Variante um rd. 20.000.--€ wäre dadurch möglich, dass eine dünnere Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise aufgetragen wird. Die Haltbarkeit der Straße wird auch hier mit ca. 10.Jahren veranschlagt. Darüber hinaus hat das Planungsbüro auch eine Sanierung des Schubkarrenweges geprüft. Hierbei wurden die Kosten für eine reine Deckensanierung auf ca. 40.000.--€ brutto zzgl. Baunebenkosten, für einen Vollausbau auf ca. 120.000.--€ brutto zzgl. Baunebenkosten ermittelt. Die vorstehend genannten Kostenansätze verstehen sich zuzüglich 8% - 10% Nebenkosten. Abschließend weist Herr Jannarelli nochmals darauf hin, dass die Stadtwerke Pforzheim, die derzeit im Hinblick auf die Übernahme der Stromkonzession noch immer in Verhandlungen mit der EnBW stehen, momentan nicht bereit sind, vorab Elektrokabel in die Straße einzulegen. Aus Sicht des Planungsbüros ist auch eine Einlegung von Leerrohren in die Straße nicht zweckmäßig, da beim späteren Einziehen von Elektrokabeln der Belag an allen Knotenpunkten wieder aufgegraben werden müsste. In der sich anschließenden Beratung wird hierzu die Überlegung geäußert, zum Schutz des neu aufgebrachten Straßenbelages die Leitungen später im gepflasterten Gehweg zu verlegen, bereits jetzt aber schon an 4 oder 5 Stellen Querungsrohre über die Straße einzubauen. Dies erscheint aus Sicht des Bürgermeisters nicht zweckmäßig, da keine Sicherheit besteht, dass die Straßenquerungen später an den von den Versorgungsträgern benötigten Standorten liegen. Weiterhin wird nachgefragt, warum die Kosten der Wasserversorgung bei einem Vollausbau der Straße bei 170.000.--€ und bei einem Teilausbau bei 230.000.--€ liegen. Herr Jannarelli teilt hierzu mit, dass bei einem Vollausbau der Straße der gesamte Aufwand der Belagsarbeiten dem Straßenbau zugeordnet wird, wohingegen bei einem Teilausbau die anteiligen Kosten über dem Leitungsgraben auf die Wasserversorgung entfällt. Aus der Mitte der Ratsmitglieder wird ferner die angegebene Haltbarkeit von lediglich 10 Jahren für den im Rahmen des Teilausbaus hergestellten Straßenbelag skeptisch beurteilt. Dies auch in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der Schwarzwaldstraße um eine verhältnismäßig wenig befahrene Anliegerstraße handelt. Der Vertreter des Ingenieurbüros verweist auf Erfahrungswerte, wonach beim Aufbringen einer neuen, lediglich 3 cm starken Tragschicht ohne Herstellung eines ausreichenden Unterbaus Rissbildungen entstehen, die dann in Frostperioden zum Belagsaufbruch führen. Auf diese Problematik wird sicherlich auch von der ausführenden Baufirma hingewiesen werden, die aus diesem Grund wohl auch die Übernahme einer Gewährleistung ablehnen wird. Anknüpfend an den Hinweis, dass es sich bei der Schwarzwaldstraße um eine wenig befahrene Anliegerstraße handelt und eine Gehwegseite in der Regel mit Fahrzeugen zugeparkt ist, wird darüber hinaus aus dem Rat die Anregung ausgesprochen, auch aus Kostengründen zumindest einen Gehweg zu verschmälern. Nach Beurteilung des Ingenieurbüros würde eine Rücknahme der Gehwegbreite keine Kosteneinsparung sondern Mehrkosten verursachen, weil für die neu zu verlegenden Abschlussbordsteine aufwändige Gründungen hergestellt werden müssten. Auch durch den Verzicht des Gehweges auf einer Straßenseite wären nach Auskunft von Herrn Jannarelli keine maßgeblichen Einsparungen zu erzielen, wohingegen bedacht werden sollte, dass sich in diesem Fall die Straßenanordnung erheblich verändern würde. Im Bezug auf die Ausführungen aus dem Bodengutachten, wonach das Unterbaumaterial in der Belastungsstufe Z 2 einzustufen ist, versichert der Vertreter des Ingenieurbüros, dass der Wiedereinbau eines entsprechend belasteten Bodens rechtlich zulässig ist. Zur Frage des Ausbaustandarts wird aus der Mitte der Ratsmitglieder auf die Problematik verwiesen, dass bei einem Teilausbau qualitativ unterschiedliche Untergründe geschaffen werden, die sich bei Belastungen verschieben und zu Schäden am Belag führen können. Es wird deshalb – auch in Anbetracht der bereits vom Ingenieurbüro gegebenen Hinweise zur Gewährleistung und Haltbarkeit des Belages – vorgeschlagen, in der Schwarzwaldstraße einen Vollausbau vorzunehmen. Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren zu erwartenden Grabarbeiten des Versorgungsträgers wird die Bitte an die Verwaltung ausgesprochen, die Thematik der künftigen Leitungsführungen vorab nochmals mit den Stadtwerken Pforzheim zu besprechen. In diesem Zusammenhang wird an das im Rahmen der Konzessionsvergabe von der Geschäftsführung der Stadtwerke Pforzheim gegebene Versprechen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit erinnert. Auf Nachfrage teilt Gemeindekämmerer Schuler mit, dass im Haushaltsplan 2014 Mittel von rd. 420.000.--€ für die Maßnahme veranschlagt sind. Bei einem Vollausbau der Schwarzwaldstraße – ohne Schubkarrenweg – würden sich die Aufwendungen auf rd. 670.000.--€ einschließlich Baunebenkosten belaufen, so dass der Differenzbetrag von rd. 250.000.--€ im Nachtragshaushalt 2014 finanziert werden müsste. Die weitere Überlegung aus dem Rat, zur Stabilisierung und somit zu einer Verlängerung der Haltbarkeit des Straßenbelages bei einem Teilausbau die Tragdeckschicht zu verstärken ist nach den Ausführungen von Herrn Jannarelli nicht umsetzbar. Dies deshalb, weil der vorhandene Asphaltaufbau lediglich 6 – 8 cm beträgt und – nachdem das Straßenniveau im Hinblick auf die Hofeinfahrten weitgehend beibehalten werden muss – eine Verstärkung dann in Richtung Erdreich vorgenommen werden müsste. Hierzu wäre es aber erforderlich, den gesamten vorhandenen Asphaltaufbau zu entfernen, wodurch dann der ohnehin mangelhafte Unterbau noch reduziert würde. Zu der aus den Reihen der Zuhörer zu Beginn der Sitzung vorgetragenen Anregung, auch den Schubkarrenweg ordnungsgemäß instandzusetzen, wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, wie sich die Eigentumsverhältnisse im dortigen Bereich darstellen bzw. ob bei einem Ausbau Erschließungsbeiträge fällig werden. Bürgermeister Korz führt hierzu aus, dass diese Fragen von der Verwaltung geprüft werden müssen. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse: 1. Der Ausbau der Schwarzwaldstraße in Steinegg soll gemäß dem Vorschlag der Verwaltung als Vollausbau der Straße mit Gehwegvollausbau in Teilbereichen und Erneuerung der Wasserleitung nach Maßgabe der heute vorgestellten Ausführungsplanung und Kostenberechnung erfolgen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung. 2. Der Antrag aus der Mitte des Gremiums, eine alternative Planung zur Neugestaltung der Gehwegbereiche in der Schwarzwaldstraße erstellen zu lassen, wird abgelehnt. Die Beschlussfassung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentumsverhältnisse und die Beitragssituation für einen möglichen Ausbau des Schubkarrenweges zu prüfen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Im Hinblick auf den nun beschlossenen Vollausbau wird die Verwaltung ferner gebeten, mit den Stadtwerken Pforzheim abzustimmen, dass künftige Leitungsarbeiten im gepflasterten Gehwegbereich vorgenommen werden bzw. von Seiten des Versorgungsträgers eine Aussage im Hinblick auf die Verlegung von Leerrohren zur Querung der Straßen getroffen wird. Punkt 4 Verkehrssicherungsmaßnahme an der Landesstraße L 573 im Bereich Liebenzeller - / Finkenstraße im Ortsteil Steinegg – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Jannarelli vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim. In seiner Sitzung am 13.Dez.2013 hatte sich der Gemeinderat für die Errichtung eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe an der Landesstraße L 573 im Bereich Liebenzeller - / Finkenstraße im Ortsteil Steinegg ausgesprochen. Für die fachtechnische Betreuung der Maßnahme liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Kirn aus Pforzheim über 14.826,63 € brutto vor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, das Büro Kirn aus Pforzheim auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes mit der fachtechnischen Betreuung der Maßnahme zu beauftragen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) Aufgrund des zum 01.Jan.2014 in Kraft getretenen neuen Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) ist die Abwassersatzung der Gemeinde Neuhausen an die neue Rechtslage anzupassen. Im Vergleich zur aktuellen Abwassersatzung ergeben sich neben geänderten Verweisen auf das Wassergesetz auch einige redaktionelle Veränderungen wie z.B. bei den Vorschriften über das Indirekteinleiterkataster. Darüber hinaus wurde die Regelung über die Vorauszahlungen auf die Abwassergebührenschuld dahingehend geändert, dass die Entstehung der Vorauszahlungen von bisher am Anfang auf nun das Ende eines Quartals festgelegt wird. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung – bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) Aufgrund des zum 01.Jan.2014 in Kraft getretenen neuen Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) ist die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Neuhausen an die neue Rechtslage anzupassen. Im Vergleich zur aktuellen Wasserversorgungssatzung ergeben sich neben geänderten Verweisen auf das Wassergesetz einige redaktionelle Veränderungen wie z.B. bei den Vorschriften über die Verwendung des Wassers. Darüber hinaus wurde die Regelung über die Vorauszahlungen auf die Wassergebührenschuld dahingehend geändert, dass die Entstehung der Vorauszahlungen von bisher am Anfang auf nun das Ende eines Quartals festgelegt wird. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung – bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung Die letzte Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren erfolgte zum 01.Sept.2012. Von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen wird empfohlen, 20% der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge (Kindergartengebühren) zu decken. In der Gemeinde Neuhausen sind die Elternbeiträge in den zurück liegenden vier Jahren um 25% zurück gegangen und lagen im Jahr 2012 bei lediglich 8,5%. Aufgrund von Kostensteigerungen und zur teilweisen Anpassung der Elternbeiträge an die Empfehlungen des Gemeindetags schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Kindergartengebühren zum 01.Sept.2014 um 20% zu erhöhen. Hierdurch würde der Elternbeitrag auf 9,8% der Betriebsausgaben steigen. Ein Vergleich der Kinderbetreuungsgebühren der Nachbargemeinden und die Gebührenkalkulation liegen den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor. In der sich anschließenden Beratung wird eine Anhebung der Gebühren um 20% zwar als nicht unerheblich, im Hinblick auf den geringen Deckungsgrad der Betriebsausgaben jedoch als notwendig bewertet. Darüber hinaus wird festgestellt, dass sich die Gebühren auch nach der vorgeschlagenen Anpassung im Vergleich zu den Nachbargemeinden noch immer in einer moderaten Höhe befinden. Die weiterhin ausgesprochene Überlegung, die Gebührenhöhe an das Einkommen zu koppeln, wird im Hinblick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie die Problematik der Offenlegung der Einkommensverhältnisse als nicht zweckmäßig angesehen. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme die von der Verwaltung vorgelegte Kinderbetreuungsgebührensatzung – bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung Kinderbetreuung 2014 über die Bedarfsplanung für die Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) werden die Kommunen mit der Steuerung und Planung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung vor Ort beauftragt. Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den Ausbauzustand festzustellen. Im Rahmen der Sitzung des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses am 18.März 2014 fand hierzu erneut ein Informationsaustausch u.a. mit Elternvertretern, den Leitungen der Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern statt. Das Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Umfrage zum künftigen Betreuungsbedarf für Kinder in der Gemeinde Neuhausen sowie der Erhebungsbogen zur Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2014 liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor. Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung vor, den Waldkindergarten Wurzelkinder in die Bedarfsplanung 2014 aufzunehmen. Dadurch erhält dieser gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG von der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 63%. Der Waldkindergarten Wurzelkinder bietet verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) als Betriebsart an und kann laut Betriebserlaubnis 20 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren aufnehmen. Die Pflegepersonen (Kindertagesmütter: Frau Tanja Hebenstiel aus Schellbronn, Frau Jutta Trautz aus Hamberg und Frau Uta Riedel aus Steinegg) bieten in der Gemeinde ebenfalls Kindertagespflegeplätze an. Auch diese Plätze sollen in die Bedarfsplanung aufgenommen werden. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der „Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2013“ wird - wie von der Verwaltung vorgelegt - zugestimmt. 2. Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird in die Bedarfsplanung 2014 aufgenommen und erhält gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss von 63%. 3. Ebenso werden die Pflegepersonen (Kindertagesmütter) in Hamberg, Schellbronn und Steinegg in die Bedarfsplanung 2013 aufgenommen. Punkt 9 Umbau und Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten Schellbronn – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Architektenleistungen In seiner Sitzung am 26.Nov.2013 hatte der Gemeinderat im Hinblick auf den Umbau und die Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten Schellbronn der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Planungsbüros morlock.architekten + generalplaner aus Königsbach-Stein zugestimmt. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, das Planungsbüro morlock.architekten + generalplaner auf der Grundlage eines zur heutigen Sitzung vorliegenden Honorarangebotes mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Punkt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Sachspenden an die Gemeinde Neuhausen Annahme von Geld- und Gemeinderat Heinrich Leicht erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers. Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen. Die Gemeinde hat folgende Spenden erhalten: Spender OK Design Othmar Kukula Wacholderweg 6 75242 Neuhausen Betrag 2.500.--€ Heinrich Leicht Münklinger Straße 5 75242 Neuhausen 250.--€ Heinrich Leicht Münklinger Straße 5 75242 Neuhausen 100.--€ Sachspende Entwürfe/Ausarbeitung Guss-Modell für das Denkmal in der Ortsmitte Neuhausen Sandstein für das Denkmal in der Ortsmitte Neuhausen Benutzung der Scheune im Pfarrgarten im Rahmen der Einweihung des Denkmals in der Ortsmitte Neuhausen Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spenden einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht den Spendern den Dank der Gemeinde aus. Punkt 11 Verschiedenes 1. Reparatur der Heizung im Freizeitwellenbad in Schellbronn Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Brenner der Heizungsanlage des Freizeitwellenbades in Schellbronn defekt war und repariert werden musste. Zwar konnte die Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen werden, jedoch wird nach Auskunft der Fachfirma zeitnah eine Erneuerung der Heizungsanlage erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf rd. 60.000.--€ zzgl. Ausund Einbau. Der Sachverhalt wird in der nächsten Bauausschusssitzung im Zusammenhang mit der Vorberatung über den Bau einer Photovoltaikanlage im Freizeitwellenbad erörtert. 2. Aufstellung eines Mobilfunkmastes im Ortsteil Schellbronn Im Zusammenhang mit dem gestern stattgefundenen Vortrag zum Thema „Aufstellung eines Mobilfunkmastes im Ortsteil Schellbronn“ wird aus den Reihen der Ratsmitglieder auf die Möglichkeit verwiesen, eine Mobilfunkverträglichkeitsprüfung durchführen zu lassen. Im Rahmen einer entsprechenden Untersuchung – wie beispielsweise in der Stadt Herrenberg durchgeführt – werden verschiedene Standorte auf ihre Eignung zur Aufstellung von Mobilfunkmasten geprüft. Die Kommune kann dann auf der Grundlage der Studie bestimmte Bereiche für die Aufstellung von Mobilfunkmasten ausweisen bzw. sperren. Der Vorsitzende sagt zu, sich bei der Stadtverwaltung in Herrenberg diesbezüglich zu erkundigen. Vor Eintritt in die Tagesordnung hatte der Gemeinderat auf Antrag aus den Reihen des Gremiums beschlossen, den im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur Beratung anstehenden Punkt „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Ortsteil Neuhausen – Vorberatung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergabe von künftigen Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung“ im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln. Der Vorsitzende verweist nochmals auf den Umstand, dass die Gemeinde Neuhausen mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 07.April 2014 für den Bereich der Ortsmitte Neuhausen in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde. Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, die auch die Unterlagen für die Antragstellung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erarbeitet hatte, hat nun mit Schreiben vom 09.April 2014 ein Honorarangebot zur Erarbeitung des nun erforderlichen integrierten Entwicklungskonzeptes als vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch (§ 140 ff. BauGB) übersandt. Ergänzend hierzu liegt den Ratsmitgliedern als Tischbeilage zur heutigen Sitzung ein Vertragsentwurf der STEG über die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen vor. Zwischenzeitlich haben auch weitere Kommunalentwickler wie die Firma Kommunal Sanierungsgesellschaft mbh, Freiburg und die Firma Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart ihr Interesse als Sanierungsträger für die Maßnahme bekundet. Nach den Ausführungen des Bürgermeisters hat der Gemeinderat nun darüber zu befinden, ob die Firma STEG mit den nächsten Arbeiten beauftragt oder aber Angebote von weiteren Sanierungsträgern eingeholt werden sollen. Nachdem die STEG bereits die Unterlagen zur Antragstellung für das Landessanierungsprogramm in bewährter Weise erstellt und sich hierbei auch mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht hatte, beschließt der Gemeinderat nach kurzer Aussprache auf Antrag aus der Mitte der Ratsmitglieder, auf Angebote weiterer Sanierungsträger zu verzichten und die Firma STEG nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der Erarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes als vorbereitende Untersuchungen nach den §§ 140 ff BauGB zu beauftragen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.