Sichere Kita - Außengelände

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Sichere Kita - Außengelände
Sichere Kita
Außengelände
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Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
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Telefax
0211 /2808-1209
E-Mail
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Internet www.unfallkasse-nrw.de
Verantwortlich für den Inhalt
Gabriele Pappai
Redaktion
Boris Fardel
Uwe Hellhammer
Gestaltung, Umsetzung
rend Medien Service GmbH
www.rend.de
Ausgabe: Oktober 2014
www.sichere-kita.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.sichere-kita.de/impressum
Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise
Inhaltsverzeichnis
Organisationshinweise
Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Planung
Eigenbau und Kauf
Aufstellung
Nutzung
Quellen
Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
Hilfsmittel
Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen
Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan
Fließdiagramm zum Projektverlauf
Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahren
Anhang
Anforderungen für Kinder unter 3 Jahren
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3
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Sichere Kita | Außengelände | Organisationshinweise
Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Planung
Von der Idee, Außen- und Spielflächen kindgerecht und
sicher zu gestalten, bis zur erfolgreichen Umsetzung der
Idee sind viele einzelne Schritte umzusetzen. So sind
u. a. Arbeitsgruppen zu bilden, Kinder in die Planungen
einzubinden, Informationen zu beschaffen, Flächen zu
planen, Genehmigungen einzuholen, Vorschriften und
Gesetze zu beachten und geeignete Arbeitskräfte
einzubinden.
Ein Orientierungsrahmen zu einzelnen Planungsschritten ist im Fließdiagramm zum Projektverlauf und in der
Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen
aufgelistet.
Bei der Neu- oder Umgestaltung des Außengeländes
sollte deshalb stets ein erfahrener, sachkundiger Planer
einbezogen werden. Damit ist gewährleistet, dass ein
Gesamtkonzept entwickelt wird, das den Bedürfnissen
der Kinder und allen Sicherheitsanforderungen gerecht
wird. Dies gilt insbesondere auch für Maßnahmen, die
in Eigenarbeit erfolgen.
Für Kinder unter 3 Jahren gelten zusätzliche
Anforderungen (siehe Anhang).
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Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Eigenbau und Kauf
Eigenbau bietet die Möglichkeit einer optimalen
individuellen Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten. Grundsätzlich sollten beim Bau von selbst
konstruierten Spielelementen die kindgerechte Dimension (Spielwert) und die sicherheitsrelevanten
Anforderungen erfüllt werden.
Voraussetzung für Eigenbaumaßnahmen sind Fachwissen und handwerkliches Geschick. Empfehlenswert ist es, die Planung mit dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger abzustimmen.
Die Beteiligung der Kinder spielt eine wichtige Rolle.
Eigenarbeit hilft nicht nur, Kosten zu sparen, sie ermöglicht Kindern auch, sich konkret in die Gestaltung
ihres unmittelbaren Umfelds einzubringen. Über die
Arbeit erleben sie Gemeinschaft positiv und gewinnen
Erkenntnisse über die Bauweise. Die Beteiligung führt
zur Identifikation mit dem Geschaffenen und kann
Vandalismus vorbeugen.
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Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Eigenbau und Kauf
Spielplatzgeräte müssen den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden” entsprechen. Sollten Spielplatzgeräte wesentlich verändert oder neu angeschafft
werden, z. B. um erforderliche Schutzmaßnahmen für
Kinder unter 3 Jahren zu erfüllen, sollten diese mit den
Herstellern abgestimmt werden. Beim Kauf von Spielplatzgeräten bescheinigt der Hersteller oder Verkäufer
des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen.
In öffentlichen Einrichtungen sind ausschließlich Geräte einzubauen, die diesen Anforderungen entsprechen.
Spielgeräte, die für den Freizeitgebrauch konstruiert
wurden, dürfen nicht verwendet werden.
In der Bedienungsanleitung und den Hinweisen zur
Geräteaufstellung finden sich detaillierte Vorgaben,
wie das Gerät aufzustellen ist und welche Anforderungen an den Fallschutz zu erfüllen sind. Spielplatzgeräte sind erst dann sicher zu nutzen, wenn alle
sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sind.
Bereits beim Bau bzw. Kauf eines Gerätes sollten die
erforderliche Prüfung und Wartung und die da- raus
entstehenden Kosten bedacht werden.
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Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Aufstellung
Selbst gebaute und/oder gekaufte Spielplatzgeräte
dürfen nur an geeigneten Standorten aufgestellt werden. Die Wahl des Standortes ist abhängig von der Art
der Nutzung des Gerätes.
Eine Orientierung zum geeigneten Standort können
folgende Aussagen geben:
Spielgeräte lassen sich unterscheiden in Geräte mit
hoher Bewegungsaktivität der Kinder und solche mit
geringer. Entsprechend dem Konzept der Einrichtung
zur Nutzung der Außenflächen sind die Geräte in den
entsprechenden Räumen aufzustellen.
Spielplatzgeräte und Spielgelegenheiten sollten
so aufgestellt und eingerichtet werden, dass sich
Sicherheitsbereiche (notwendige Fallräume) nicht
mit Laufflächen o. Ä. überschneiden.
Einige Spielplatzgeräte sollten eher in Randbereichen des Außengeländes aufgestellt werden,
da hierdurch ein Hineinlaufen in bewegliche
Geräteelemente (z. B. Schaukelsitz) vermieden wird.
Die Sicherheitsbereiche müssen frei von Gegenständen oder anderen Spielgeräten sein. Fallräume
zum Abspringen, aber auch bei Stürzen sind
notwendig.
Geräte müssen stets so aufgestellt werden, dass die
Standsicherheit und die konstruktive Festigkeit des
Gerätes den Anforderungen genügen. Bewegliche
Elemente sollten gegen Wegrollen, Verschieben oder
Umstürzen gesichert sein.
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Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Nutzung
Spielplatzgeräte werden von Kindern bestimmungsgemäß (z. B. Rutschen), aber auch nicht bestimmungsgemäß bespielt (z. B. Beklettern von Rutschflächen,
Erhöhung der Nutzerzahl auf Wippen).
Zur Reduzierung von Unfällen darf vom Spielplatzgerät
keine Gefährdung ausgehen, deshalb müssen die Geräte den sicherheitstechnischen Standards entsprechen.
In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die
Anzahl der Nutzer an einem Spielgerät einzuschränken
oder aber ein Nutzungsverbot auszusprechen.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn
alle Kinder einer Einrichtung gleichzeitig auf eine
kleine erhöhte Plattform wollen,
Kinder Bewegungsräume anderer Kinder
einschränken,
die Aufmerksamkeit der Kinder durch zu viele Kinder
in hohem Maße reduziert wird,
Kinder unter 3 Jahren von anderen Kindern auf
Flächen gehoben werden, auf die sie sonst nicht
gelangen würden, und
Fallräume nicht mehr frei gehalten werden können.
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Planung, Kauf – Eigenbau, Aufstellung, Nutzung
Quellen
Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82
(bisher: GUV-V S2), §§ 28 – 29
Kindertageseinrichtungen, DGUV Regel 102-002
(bisher: GUV-SR S2), Abschn. 3.5.3
Außenspielflächen und Spielplatzgeräte, DGUV
Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017)
Produktsicherheitsgesetz – ProdSG
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 1176
Stoßdämpfende Spielplatzböden, DIN EN 1177
Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82
(bisher: GUV-V S2), § 23
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Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
Prüfung und Wartung
Das Außengelände sollte immer einen hohen Spielwert
für die jeweiligen Nutzer haben. Vom Gelände und den
aufgestellten Spielgeräten dürfen keine erhöhten Gefährdungen ausgehen. Dies wird erreicht, indem bei
der Aufstellung der Geräte alle grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen und gegebenenfalls
zusätzlich gerätebezogene Anforderungen erfüllt sind.
Die Einhaltung dieser Standards ist in regelmäßigen
Rhythmen zu prüfen.
Geprüft und gewartet werden sollten:
Das gesamte Außengelände, insbesondere die
Zugänge zu den Spielflächen
Die einzelnen Spielplatzgeräte und Kombinationen
Die Fallräume mit dem notwendigen Fallschutz
Alle Inspektions- und Wartungsarbeiten sind immer
zu dokumentieren und die Dokumentationen sind
aufzubewahren.
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Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
Prüfung und Wartung
Die Prüfung der Geräte und die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten nach den Anleitungen der Hersteller
durchgeführt werden. Folgende Inspektionen sind
stets vorzusehen:
Sichtkontrollen
Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge
von Vandalismus oder als Folge von Witterungseinflüssen) : täglich, wöchentlich (z. B. durch das pädagogische
Personal oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadt/Gemeinde).
Funktionskontrollen
Die Funktion und Stabilität der Geräte sollte alle ein bis
drei Monate durch eine geeignete Person geprüft werden.
Inhalte dieser operativen Prüfung sind z. B. die Sauberkeit der Anlage, der erforderliche Fallschutz, die Bodenfreiheit der Spielgeräte, der übermäßige Verschleiß der
Geräten und die Prüfung, ob Fundamente freiliegen.
Jährliche Kontrollen
Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet
vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen
Sachkundigen für Spielplatzgeräte statt. Empfehlenswert ist, einen Sachkundigen mit den Arbeiten zu
beauftragen, der nicht durchgehend die Geräte betreut,
beispielsweise bei den erforderlichen Funktionskontrollen. Hierdurch wird eine mögliche Betriebsblindheit
vermieden. Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung
des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen,
Fundamente und Oberflächen. Die Geräte sind auf Verschleiß und Verrottung von allen Seiten zu kontrollieren.
Die Überprüfung von Fangstellen sollte ebenfalls Aufgabe
eines Sachkundigen für Spielplatzgeräte sein. Hierzu
sollte der Sachkundige Prüfkörper vorhalten, die bei der
Prüfung der Spielplatzgeräte zum Einsatz kommen
können.
Hinweis:
Einmastgeräte erfordern einen höheren Wartungsaufwand, insbesondere an den Standpfosten und
Fundamenten.
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Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
Prüfung und Wartung
Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei
der Inspektion und Wartung eingehalten werden:
Anhand der lokalen Bedingungen und der
Herstellerangaben sollte jedes Spielplatzgerät in
einem Inspektionsplan aufgenommen sein.
Werden bei der Prüfung der Kinderspielgeräte und
angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, müssen
diese beseitigt werden.
Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, kann
das Gerät nur noch eingeschränkt genutzt werden
oder es ist zu sperren bzw. zu entfernen.
Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten
durchgeführt werden z. B. Schweißen von
Konstruktionsteilen.
Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen
fachkundig ausgeführt werden.
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Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
Prüfung und Wartung
Folgende Tätigkeiten können bei der Wartung und der
Reparatur erforderlich sein:
Nachziehen von Befestigungen
Entrosten und Streichen von Oberflächen
Schmieren von Gelenken
Entfernen von Schmutz und Verunreinigungen
Auffüllen von Fallschutzmaterial
Erneuern von Befestigungselementen
Schweißarbeiten
Nacharbeiten oder Ersetzen von abgenutzten oder
defekten Teilen
Austausch von Bauteilen
Beseitigung von Schäden an Zäunen und Mauern
Erneuern der Sitzflächen der Bänke
Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern
Einen Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan
finden sich unter den Hilfsmitteln ab S. 17.
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Prüfung und Wartung der Spielplatzgeräte
Prüfung und Wartung
Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82
(bisher: GUV-V S2), § 28
Kindertageseinrichtungen, DGUV Regel 102-002
(bisher: GUV-SR S2), Abschn. 3.5.3
Außenspielflächen und Spielplatzgeräte, DGUV
Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017)
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 1176
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 1176
Beiblatt 1
Stoßdämpfende Spielplatzböden, DIN EN 1177
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Hilfsmittel
Hilfsmittel
Checkliste zur Gestaltung von
Außen- und Spielflächen
Vorschlag für einen Inspektions- und
Wartungsplan
Fließdiagramm zum Projektverlauf
Sicherheits- und Schutzmaße für
Kinder über 3 Jahre
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Checkliste zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen
Idee
 Entwicklung von Ideen zur Neu- bzw. Umgestaltung von Außen- und/oder Spielflächen.
Dies kann z. B. durch einen Ideenwettbewerb erfolgen. Kleinere Maßnahmen zur Verschönerung
lassen sich oft mit Eigeninitiative umsetzen. "Größere" Ideen erfordern viele Aktive und sind
schrittweise zu planen.
Projekt bzw. Arbeitsgruppe
 Initiativgruppe mit pädagogischem Personal, Eltern, Hausmeister, u. a. macht das Vorhaben
innerhalb der Einrichtung bekannt. Sie dient als ständiger Ansprechpartner.
Information
 Sammeln von Informationen zur Gestaltung, Finanzierung, Genehmigung.
 Kontakte zu Arbeitskreisen, Natur- und Umweltzentren, Vereinen u. a.
 Besuche von interessanten Kindertageseinrichtungen und Projekten.
Planung
 Ideensammlung unter den Kindern, dem pädagogischen Personal, Eltern u. a..
 Feststellen der Möglichkeiten im Gelände, Beachten von Vorgaben.
 Konkretisieren der Ideen in einer Planskizze.
 Einbindung eines Sachkundigen für Spielplatzgeräte.
Möglichkeiten mit Signalwirkung
 Durchführen einer Aktion mit Signalwirkung (z. B. kostengünstige und ohne aufwendige
Genehmigung durchführbare Baumpflanzung) erzeugt Aufmerksamkeit und gewinnt Interesse.
Verhandlungen
 Kontakte zum Träger, Grünflächenamt u. a. zwecks Unterstützung.
 Anfragen bei Eltern und örtlichen Firmen wegen Material, Geld, u. a.
 Einreichen von Genehmigungs- und Förderanträgen.
Übergangszeit
 Vorbereitung des Geländes mit Kindern, Eltern, pädagogischem Personal.
Pflanzungen – es gibt viele Themen fürs Gelände, die auch ohne Genehmigung und
Geldmittel mehr Natur in den Alltag bringen.
Genehmigungen
• Einrichtungsintern muss über die Vorhaben abgestimmt werden.
• Der Träger muss das Geländeprojekt genehmigen.
• Ämter, Behörden, Feuerwehr und Unfallversicherung reden mit.
Umsetzung
 Aktionstage bringen schnell sichtbare Ergebnisse.
 Einbeziehen der Baumaßnahmen in das Alltagsgeschehen.
 Dokumentation und Zeitungsartikel klären Nachbarn auf.
Überarbeiteter Auszug aus: Natur- und Umweltschutzakademie NRW, Beratungsmappe: „Naturnahes Schulgelände“
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Gerät
Einrichtung:
(Anschrift)
Standort des Gerätes
und / oder
Bildnachweis
Befund Mangel
Hinweise und
erforderliche
Maßnahmen
Festgestellt
durch, am
Art der Inspektion:
Maßnahmen
behoben durch, am
Jährliche Inspektion
Funktionskontrolle
Sichtkontrolle
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Vorschlag für einen Inspektions- und Wartungsplan
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Fließdiagramm zum Projektverlauf
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Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre
Für Kinder über 3 Jahre nach DIN EN 1176
Schutzfunktion
Geräte und Geräteteile
Öffnungsmaße
Sicherheitsmaße
(in mm)
min.
max.
Sturzfolgen mildern und vermeiden
Sturzfolgen mildern
Gleichgewichtshilfe
Absturzsicherung
Freie Fallhöhe, an allen Geräten und Bauteilen, die zugänglich
sind
3000
Mindestfallraum
1500
Handläufe z. B. an Treppen, Leitern, Rampen
600
850
Geländerhöhe
Geländer für Podeste,
Plattformen über 1 m bis 2 m freie Fallhöhe
600
850
Brüstungshöhe
Brüstung für Podeste und Plattformen über
2 m bis max. 3 m freie Fallhöhe
700
Fangstellen für Finger vermeiden
Finger passt nicht
in Öffnung
Fangstelle für Finger
Insbesondere bei Geräten, wo der Körper in einer vorgegebenen
Bewegung ist und bleibt, z. B. rutschen, schwingen, fallen
8
Fangstellen für Finger an Kettengliedern
8,6
Finger kann aus Öffnung
herausgezogen werden
Fangstelle für Finger
Bei allen Geräten
25
Fingerquetschstellen
vermeiden
Verbindungsteile von Ketten, bei Spalten und Geräteteilen,
deren Maß sich während der Gerätenutzung verändert
12
Fangstellen für Fuß und Bein vermeiden
Vermeidung gefährlicher
Situationen
Spalten in Laufrichtung bei Oberflächen mit
einer Schräge bis 45°
30
Fangstellen für den Körper vermeiden
Bodenfreiheit unterhalb von Nestschaukeln, Einpunktschaukeln
Schutz vor Einklemmen
Zum Boden
400
Spitze Winkel (Winkel in abwärts gerichtete Richtung)
60°
Fangstellen für den Kopf und Hals vermeiden
Kopf passt nicht hindurch
Alle Geräte und Bauteile, die zugänglich sind und über 60 cm
der Aufenthaltsfläche des Nutzers liegen
Kopf und Körper passen
durch die Öffnung
Alle Geräte und Bauteile, die zugänglich sind und über 60 cm
der Aufenthaltsfläche des Nutzers liegen
89
230
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Sicherheits- und Schutzmaße für Kinder über 3 Jahre
Für Kinder über 3 Jahre nach DIN EN 1176
Schutzfunktion
Geräte und Geräteteile
Öffnungsmaße
Sicherheitsmaße
(in mm)
min.
max.
Umfassen
Alle Geräteteile und Bauteile, die zugänglich sind,
Sprossendurchmesser
16
45
Umfassen
Abgehängte Seile (an beiden Enden befestigt)
Klettertaudurchmesser
16
45
Umfassen
Abgehängtes Seil (an einem Ende befestigt/
Schwingseildurchmesser)
25
45
Sicheres Umfassen und Greifen gewährleisten
Sicheres Umfassen/
Greifen
Greifen
Alle Geräte- und Bauteile, die zugänglich sind
(Handlauf-Greifmaß)
60
Schutz vor Aufprall und Zusammenprall
Schutz vor Aufprall
Schutz vor Zusammenprall
Seilabstand zu festen Geräteteilen zwischen 1 m und 2 m Länge,
Schwingseil (an einem Ende befestigt)
600
Seilabstand zu festen Geräteteilen zwischen 2 m und 4 m Länge,
Schwingseil (an einem Ende befestigt)
1000
Seilabstand zu schwingenden Geräteteilen zwischen 1 m und
2 m Länge, Schwingseil (an einem Ende befestigt)
900
Rettung ermöglichen
Hilfestellung ermöglichen,
Fluchtwege offen halten
Zugänglichkeit für Erwachsene, Maß der Zugangsöffnung
⌀500
Tunnel bis 1 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und zwei
Öffnungen
⌀400
Tunnel bis 2 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und
zwei Öffnungen
⌀500
Tunnel über 2 m Länge mit einer max. Schräge von 15° und
zwei Öffnungen
⌀750
Tunnel bis 2 m Länge mit einer max. Schräge von 5° nur am
Eingang und eine Öffnung
⌀750
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Sichere Kita | Außengelände | Anhang
Außenspielflächen und Spielplatzgeräte in
Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren
Der Rechtsanspruch, allen Kindern unter drei Jahren einen
Betreuungsplatz anzubieten, hat zu einem erheblichen
Um-, Aus- oder Neubau von Kindertageseinrichtungen
geführt. Dies stellt die Kindertageseinrichtungen vor die
Herausforderung, Kindern aller Altersstufen anregende
und zugleich sichere Außenspielflächen und
Spielplatzgeräte anzubieten.
Eine sichere Gestaltung des Außengeländes und der
Spielplatzgeräte erfordert bei der Aufnahme von Kindern
unter drei Jahren eine kritische Analyse der vorhandenen
Situation. Um Gefährdungen für Kleinkinder auszuschließen, sollten Kriterien wie z. B. Aufsicht, Spielwert,
Einsehbarkeit, Rückzugsmöglichkeiten, Zugänglichkeit
von Spielgeräten sowie altersgerechte Spielflächen
berücksichtigt werden.
Die Kindertageseinrichtungen haben den Bildungsauftrag, die Kinder zur größtmöglichen Selbstständigkeit
zu erziehen. Kleinkinder lernen in starkem Maße über
Bewegung. Mit wachsender Selbstständigkeit suchen
Kinder neue Herausforderungen und gehen auch riskantere Situationen ein. Ein überschaubares Risiko im Spiel
der Kinder muss daher ermöglicht werden. Damit erwerben sie zunehmend Autonomie und Kompetenz.
Wie können Kindertageseinrichtungen dem gerecht
werden?
• Da Spielplatzgeräte in der Regel für Kinder über drei
Jahren hergestellt sind, brauchen Kinder unter drei
Jahren beim Bespielen eine erhöhte Aufsicht. Für
diese Altersgruppe entscheidet das pädagogische
Personal unter Berücksichtigung der motorischen
Fähigkeiten über die Benutzung der Spielplatzgeräte.
Gegebenenfalls wird den Kindern die erforderliche
Unterstützung angeboten. Spielplatzgeräte sollten
sofern vertretbar selbständig erreicht werden können.
• Die unterschiedlichen Altersstufen von Kindern in
einer Einrichtung können sowohl eine Trennung als
auch eine gemeinsame Nutzung von Spielbereichen
für ältere und jüngere Kinder erfordern. Kleinkinder
haben ein anderes Spielverhalten, benötigen mehr
Rückzugsorte, wo sie ungestört spielen können.
Durch Bepflanzungen oder andere visuelle Abgrenzungen können z. B. Spielbereiche voneinander
getrennt werden. Mit wachsender Selbständigkeit
werden Kleinkinder aber immer mehr andere Spielbereiche erobern. Die eigenständige Nutzung des
gesamten Außengeländes sollte bei Bedarf
ermöglicht werden.
• Spielplatzgeräte und Spielzeug müssen nach der
Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtungen“ dem Entwicklungsstand von Kleinkindern
entsprechen. Die zum Spielen ausgewiesenen
Außenflächen sind hinsichtlich der Gestaltungskriterien und altersgerechten Spielangebote so
auszurichten, dass Gefährdungen für Kinder verhindert oder soweit es nicht möglich ist, vermindert
werden.Dies kann z. B. dadurch erreicht werden,
indem Spielplatzgeräte erschwert zugänglich sind
oder Spielplatzgeräte für Kinder unter drei Jahren
besondere sicherheitstechnische Anforderungen
erfüllen.
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Sichere Kita | Außengelände | Anhang
Schwer zugängliche Spielplatzgeräte
für Kinder unter drei Jahren
Einzelgeräte oder Gerätekombinationen für Kleinkinder
gelten als schwer zugänglich, wenn der Zugang eine
motorisch so anspruchsvolle Herausforderung darstellt,
dass diese von Kleinkindern in der Regel nicht bewältigt
werden kann. Sollten Kinder unter drei Jahren dennoch
dazu in der Lage sein, dann benötigen sie dafür mehr
Zeit.
Dadurch ergibt sich für das pädagogische Personal
eine größere Zeitspanne, um bei Bedarf einzugreifen.
Nachfolgend werden mögliche Zugänge an Spielplatzgeräten bildhaft aufgezeigt, die als schwer zugänglich
gelten.
Leiter, deren 1. Sprosse über
40 cm zum Boden liegt
Plattform, die mindestens
60 cm über dem Boden liegt
Plattform mit Rampe, die mindestens
60 cm über dem Boden liegt
Kettensteg
Eingekerbter Steigstamm mit einem
seilgeführten Handlauf
Seil bzw. Tau mit beidseitig
seilgeführten Handläufen
Schiefe Ebene über
38° mit Seilführung
Kletterstange
Kletternetz
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Sichere Kita | Außengelände | Anhang
Schutzmaßnahmen bei leicht zugänglichen
Spielplatzgeräten für Kinder unter drei Jahren
Folgende Zugänge zu Spielplatzgeräten gelten als leicht
zugänglich:
• Treppen,
• Rampen, mit einer Neigung von bis zu 38° zur
Horizontalen,
• Leitern, wenn die erste Sprosse eine maximale
Höhendifferenz von 40 cm zum Boden aufweist,
• Terrassenförmige Plattformen, wenn die Höhendifferenz weniger als 60 cm zum Boden beträgt.
• Rampen
Rampen müssen ab einer Fallhöhe von 60 cm
Brüstungen zur Absturzsicherung haben. Werden
Handläufe, Geländer und Brüstungen an Rampen
eingebaut, müssen sie an der niedrigsten Stelle der
Rampe beginnen.
• Fangstellen für den Kopf und Hals
Spielplatzgeräte dürfen keine Fangstellen für den
Kopf und den Hals aufweisen. Beispielhaft müssen an
Brüstungen die Sprossenabstände maximal 8,9 cm
betragen. Dieses gilt auch für Treppen ohne
Setzstufen.
• Rutschen
Rutschen mit einer freien Fallhöhe über 2 m müssen
Seitenbrüstungen mit einer Höhe von ≥ 50 cm haben.
• Schaukel
Schaukeln, die speziell für die Benutzung durch
kleinere Kinder vorgesehen sind, sollten von
Schaukeln für größere Kinder räumlich getrennt
aufgestellt werden. Schaukelsitze für Kleinkinder
sollen nicht mit Schaukelsitzen für größere Kinder
kombiniert werden.
Leicht zugängliche Spielplatzgeräte, die für Krippenkinder
sicher konstruiert sind, weisen insbesondere folgende
Merkmale auf:
• Absturzsicherung
Gerätekombinationen und Geräteteile müssen bereits
ab einer Standflächenhöhe von 60 cm mit Brüstungen
ausgestattet sein.
• Treppen
Bei Treppen an Spielplatzgeräten müssen Handläufe
schon an der ersten Stufe beginnen.
Hinweise
Falls bestehende Spielplatzgeräte geändert werden,
sollte dies nach Möglichkeit in Absprache mit dem
Hersteller oder zumindest einem Sachkundigen für
die Prüfung von Spielplatzgeräten erfolgen. Spielplatzgeräte, die nur für Kinder unter drei Jahren hergestellt werden, haben relativ schnell ihren Spielwert verloren, weil sie mittelfristig keine motorische
Herausforderung mehr darstellen. Es ist daher sinnvoll zu überlegen, ob mit kleinen Bewegungsbaustellen eine größere Gestaltungsmöglichkeit und
bessere Bewegungsförderung erzielt werden kann.
Zudem werden notwendige Spielflächen nicht
dauerhaft zugestellt.
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