E-Government-Initiative für De

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E-Government-Initiative für De
E-Government-Initiative
für De-Mail und den Personalausweis
Ist-Aufnahme eID-Einsatz NRW
nPA-Modellregion NRW - 15 Großstädte aus Nordrhein-Westfalen:
Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen,
Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr,
Münster, Wuppertal
Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im
Rahmen der E-Government-Initiative für De-Mail und den Personalausweis erstellt wurden. Deshalb
werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie
stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.
Ist-Aufnahme eID-Einsatz NRW
nPA-Modellregion NRW
15 Großstädte aus Nordrhein-Westfalen:
Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg,
Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr, Münster, Wuppertal
in Zusammenarbeit mit der
E-Government-Initiative des BMI
Inhalt
1.
Ausgangssituation und Ziele............................................................................................................ 3
2.
Ist-Aufnahme ................................................................................................................................... 5
3.
2.1.
Vorgehen Ist-Aufnahme .......................................................................................................... 5
2.2.
Ergebnisse Ist-Aufnahme......................................................................................................... 6
Nächste Schritte ............................................................................................................................ 10
3.1.
Umsetzung der definierten Fachkonzepte und eID-Anwendungen ...................................... 10
3.2.
Erstellung Soll-Konzept.......................................................................................................... 11
1. Ausgangssituation und Ziele
Ausgangssituation
Vor dem Hintergrund der Wichtigkeit und Notwendigkeit von interkommunaler Zusammenarbeit
wurde auf Initiierung von Herrn Markus Lewe, Oberbürgermeister der Stadt Münster, und mehreren
Großstädten in NRW eine Initiative für interkommunale Zusammenarbeit gegründet. Ziel dieser Initiative war es, die Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Arbeit in den Stadtverwaltungen zum
Nutzen der Bürgerinnen und Bürger zu steigern.
Hierfür wurden von den Vertretern der beteiligten Städten zehn Kooperationsfelder definiert und in
die Obhut jeweils einer Kommune zur Federführung übergeben. Die Steigerung der Nutzung der
elektronischen Identifikationsfunktion des Personalausweises und die Förderung der kontinuierlichen
Ausrichtung der eigenen kommunalen Verwaltungsverfahren auf die eID-Funktion werden im Kooperationsfeld elektronische Antragsverfahren behandelt. Dieses wird von dem Unterarbeitskreis "elektronische Antragsverfahren“ in der Großstadtinitiative NRW bearbeitet. Hier werden u.a. Lösungen für
den Einsatz der eID-Funktion des Personalausweises definiert. Ziel des Unterarbeitskreises 10 (UAK
10) ist die Definition und Umsetzung übergreifend nutzbarer Antragsprozesse mit der eID-Funktion
des Personalausweises sowie Hilfestellungen zur eID-Funktion zu leisten und die Erfassung von Transfermodellen realisierter Lösungen.
Initiierung der nPA Modellregion
Aus der verstärkten Zusammenarbeit der Großstädte in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Großstadtinitiative ging im Sommer 2013 die durch Oberbürgermeister Markus Lewe initiierte nPAModellregion NRW hervor. Die Modellregion baut auf den Arbeiten des Unterarbeitskreises "elektronische Antragsverfahren“ der Großstadtinitiative auf.
Beteiligte der nPA Modellregion
Neben der Stadt Münster beteiligen sich die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Mönchengladbach1, Mülheim an der Ruhr
sowie die Stadt Wuppertal an der nPA-Modellregion. Federführung hat die Stadt Münster, hier der
städtische IT-Dienstleister citeq. Die Umsetzung der nPA-Modellregion NRW wird über die „EGovernment-Initiative“ des Bundesinnenministeriums unterstützt.
Zudem verpflichten sich die Oberbürgermeister der jeweiligen Städte im Rahmen der Oberbürgermeister-Initiative zu einem gemeinsamen Austausch und Engagement zu dem Themenschwerpunkt
E-Government.
1
Die Stadt Mönchengladbach ist der nPA-Modellregion NRW im Frühjahr 2014 beigetreten.
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Abbildung 1: Synergien der OB-Initiative und der EGI 2.0
Festes Ziel der Oberbürgermeister-Initiative war und ist es, die interkommunale Zusammenarbeit
zwischen den Städten dort auszubauen, wo sie zur Steigerung der Effizienz/Wirtschaftlichkeit der
Leistungserbringung, der Qualität der Leistungserbringung und/oder des Bürgernutzens führt. Die
Initiative wird von der Überzeugung getragen, mittel- und langfristig spürbare Entlastungseffekte zu
erzielen. Dabei beruht die Zusammenarbeit nach gemeinsamem Verständnis auf den drei Grundsätzen Freiwilligkeit, Offenheit für weitere NRW-Großstädte und Arbeitsteilung. Die Initiative wird vom
Städtetag NRW unterstützt.
Die Städte haben insgesamt zehn Aufgabenfelder identifiziert. Der Unterarbeitskreis „Elektronische
Antragsverfahren“ unter Federführung der Stadt Münster zielte auf übergreifend nutzbare Antragsprozesse mit eID Transfermodelle realisierter Lösungen (ggf. Shared-Services) Hilfestellungen zur eID.
Ziele der nPA Modellregion
Seit ihrer Initiierung in 2013 unterstützt die nPA-Modellregion NRW Kommunen bei der Konzeption
und Umsetzung von E-Government-Anwendungen. Unter dem Dach eines Kompetenzverbundes
sollen möglichst viele Dienstleistungen in den Kommunen durch die Online-Beantragung mit Einsatz
des Personalausweises vereinfacht werden. Ziel ist es somit den Service für die Bürger zu verbessern
und den Aufwand der Verwaltungsarbeit zu reduzieren. Als Konsequenz soll die eID-Funktion zukünftig als selbstverständliches Werkzeug für die Verwaltung eingesetzt werden, das einen Mehrwert für
sowohl Bürger als auch die Verwaltung stiftet.
Mit Hilfe des Kompetenzverbundes können Kommunen, in denen die eID-Funktion bereits erfolgreich
in ihre Verwaltungsprozesse integriert wurde, anderen Kommunen als Orientierungshilfe dienen.
Durch eine enge Zusammenarbeit der Kommunen können organisatorische und technische Synergien
realisiert und Hürden gemeinsam überwunden werden.
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2. Ist-Aufnahme
2.1. Vorgehen Ist-Aufnahme
In der Großstadtinitiative wurden die eID-relevanten Prozesse aus nahezu allen Aufgabenbereichen
der Verwaltung im Rahmen einer Ist-Aufnahme erhoben. Hier waren die Großstädte aufgefordert in
Fragebögen Auskunft über die Art der Antragstellung, den Umfang der Antragsbearbeitung und die
Leistungsausgaben ihrer Verwaltungsprozesse zu geben und diese hinsichtlich des Schriftformerfordernisses zu bewerten.
Die aus der Ist-Aufnahme erhobenen Daten wurden mit Unterstützung der E-Government-Initiative
konsolidiert. Hierbei wurden zunächst die bereits bestehenden eID-Anwendungen identifiziert und
zusammengefasst. Anschließend wurden eID-relevante Verwaltungsprozesse identifiziert und den
Prozessen die entsprechenden Fallzahlen zugeordnet.
Um zukünftige potentielle eID-Anwendungen identifizieren zu können, wurden die erhobenen eIDrelevanten Prozesse anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Hierfür wurden die folgenden vier
Kriterien definiert:
1. Mehrwert schaffen
E sollen zunächst nur Anwendungen umgesetzt werden, die auch in Zukunft einen hohen
Mehrwert für Nutzer und Verwaltung bieten.
2. Hohe Fallzahlen
Die umzusetzenden Anwendungen sollen eine hohe Fallzahl haben und somit eine Investition
in eID-Anwendungen rechtfertigen, da mit einer hohen Fallzahl Einsparungspotenziale
schnell realisiert und die Investitionen somit auch schnell amortisiert werden können.
3. Hoher Multiplikatorwert für NRW
Die umzusetzenden eID-Anwendungen sollen in allen NRW-Städten- und Gemeinden übernommen werden können und nicht jeweils vollständig neu zu konzipieren und zu realisieren
sein.
4. Berücksichtigung von bestehenden Fachverfahren
Die eID-Funktion soll in Fachverfahren integriert werden, die in NRW im Einsatz sind.
Nach Bewertung der erhobenen Prozesse anhand des Kriterienkatalogs wurden neue potentielle eIDAnwendungen definiert und diese in Anwendungscluster erfasst. In einem Workshop wurden die
Ergebnisse der Ist-Aufnahme vorgestellt und diskutiert und die Cluster potentieller zukünftiger eIDAnwendungen verifiziert.
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2.2. Ergebnisse Ist-Aufnahme
a) Identifikation bestehender eID-Anwendungen in NRW
In der Großstadtinitiative wurden neben der Erhebung der eID-relevanten Prozesse auch die in den
Großstädten bereits bestehenden eID-Anwendungen identifiziert und erfasst. In fünf Großstädten
der nPA-Modellregion wird die eID-Funktion bereits in Verwaltungsverfahren eingesetzt. Hierbei
handelt es sich um die folgenden Anwendungen:
Bestehende eID-Anwendungen NRW
Bestellung von Personenstandsurkunden
Beantragung eines Führungszeugnisses
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für private Baumaßnahmen an
öffentlichen Straßen
Reservierung des Wunschkennzeichens
Anmeldung von Elektroschrott
Bestellung von Katasterauszügen und Karten
Bestellung von Mietspiegel-Broschüren
Erklärung zum Elterneinkommen für die Festsetzung des Elternbeitrages gemäß § 23
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für die Kindertagesbetreuung
Anzeige gemäß § 13 (5) Trinkwasserverordnung – Großanlage mit zentraler
Trinkwassererwärmung
Antrag auf Ausgabe von Reitkennzeichen
Fahrradfundmeldung
Aachen-Pass online beantragen
Aufenthaltsbescheinigung
Meldebescheinigung / Familienbescheinigung
Untersuchungsberechtigungsschein
Führungszeugnis / Europäisches Führungszeugnis
Online-Beantragung Wahlschein
An- und Abmeldung der Hundesteuer
Liegenschaftskataster: Bestellung von Luftbildern
Stadtbücherei: Anschaffungsvorschläge und Fernleihe von Büchern und Zeitschriften
und Zustimmung Erziehungsberechtigter
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b)
Identifikation potenzieller zukünftiger eID-Anwendungen
Um zukünftige potenzielle eID-Anwendungen der nPA-Modellregion ableiten zu können, wurden die
im Rahmen der Ist-Aufnahme erhobenen Prozesse anhand des Kriterienkatalogs bewertet. Die identifizierten eID-Anwendungen wurden anschließend in Anwendungsclustern erfasst.
Im Ergebnis wurden insgesamt neun Anwendungscluster definiert. Diesen Anwendungsclustern wurden die zukünftigen potenziellen eID-Anwendungen zugeordnet.
Anwendungscluster 1
Anwendungscluster eID-Anwendung
1. Gewerbe
1.1 Gewerbeanzeige
1.2 Gewerbean-, um- und abmeldung
Anwendungscluster 2
Anwendungscluster eID-Anwendung
2. Personenstand
2.1 Beurkundung Sterbefälle
2.2 Beurkundung Geburten
2.3 Eheschließungen
Anwendungscluster 3
Anwendungscluster eID-Anwendung
3. Jugend
3.1 Gewährung von Zuschüssen zu Ferienfreizeiten
3.2 Aufnahmeverfahren KITA
3.3 Kindertagespflege
3.4 Beantragung erzieherische Hilfen
3.5 Beantragung Elterngeld und Betreuungsgeld
3.6 Bedarfsmeldung für Rechtsanspruch Kinderbetreuung
3.7 Antrag auf Erlass der Elternbeiträge KiTa / OGS
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Anwendungscluster 4
Anwendungscluster eID-Anwendung
4. Wohnung
4.1 Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
4.2 Beantragung Wohngeld
Anwendungscluster 5
Anwendungscluster eID-Anwendung
5. Schule
5.1 Antrag Übermittagbetreuung
5.2 Schülerfahrtkostenerstattung
5.3 BAföG-Antrag
Anwendungscluster 6
Anwendungscluster eID-Anwendung
6. Bibliotheken
6.1 Verlängerung der Gültigkeit eines Bibliotheksausweise
Anwendungscluster 7
Anwendungscluster eID-Anwendung
7. KFZ
7.1 Fahrzeugzulassung
7.2 Wunschkennzeichen
Anwendungscluster 8
Anwendungscluster eID-Anwendung
8. Ordnungswidrigkeiten
8.1 Anhörungsbögen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten
8.2 Einsprüche zu Verkehrsordnungswidrigkeiten
8.3 Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
8
Anwendungscluster 9
Anwendungscluster eID-Anwendung
9. Meldewesen
9.1 Einrichtung eines Bürgerportals
9.2 Abruf des Online-Wahlscheins
9
3. Nächste Schritte
3.1. Umsetzung der definierten Fachkonzepte und eID-Anwendungen
Ziel ist eine möglichst weitgehende eID-Pilotierung in allen neun Clustern. Hierfür übernimmt jede
Großstadt die Federführung bei der Umsetzung einer eID-Anwendung aus den zu behandelnden
Clustern. Um eine flächenübergreifende Umsetzung pilothafter eID-Prozesse zu gewährleisten, soll
möglichst jede Stadt ein Fachkonzept für die Umsetzung der Fachanwendung erstellen. Einzelne Cluster, die eine umfangreichere Erstellung von Ergebnissen beinhalten, können auch im Rahmen der
Zusammenarbeit zweier Großstädte umgesetzt werden.
Übersicht zu den aktuell vorgesehenen Fachkonzepten bzw. Realisierungsprojekten
der einzelnen Großstädte:
Großstadt in der
Modellregion
Aachen
Bielefeld
Geplanter Umsetzungsgegenstand
Bochum




Dortmund

Duisburg

Düsseldorf

Essen

Gelsenkirchen

Hagen

Hamm

Köln


Mönchengladbach
Mülheim an der Ruhr
Münster




Wuppertal


Konzeption einer eID-Anwendung im Bereich Personenstandswesen
eID-Integration im Bereich der Verwaltung von Kindertagesstätten
Handreichung zur Anwendung der eID-Client-Infrastruktur
Entwicklung einer Ablaufplanung/ Argumentationshilfe zur Einführung
eines eID-Prozesses unter Berücksichtigung lokaler Richtlinien, Satzungen etc. (ggf. gemeinsame Umsetzung mit der Stadt Hamm)
Weiterentwicklung Portalansatz DoMap unter Nutzung eID-gestützter
Lösungen
Konzeption einer eID-Anwendung im Bereich Bibliothekswesen gemeinsam mit der Stadt Hagen
Fachkonzept im Bereich KfZ-Wesen inkl. Prüfung Umsetzung im Kontext
iKfZ
Ableitung von Fachkonzepten auf die Bedarfe und Anforderungen der
Stadt Essen
Fachkonzept „eID-Nutzung bei der Registrierung an Berufsschulen“ und
Prüfung der Umsetzung
Konzeption einer eID-Anwendung im Bereich Bibliothekswesen gemeinsam mit der Stadt Duisburg und Prüfung der Umsetzung
Entwicklung einer Ablaufplanung/ Argumentationshilfe zur Einführung
eines eID-Prozesses unter Berücksichtigung lokaler Richtlinien, Satzungen etc. (ggf. gemeinsame Umsetzung mit der Stadt Bochum)
Ausbau E-Government-Baukasten aus dem EA-Portal (EG-DLR) als
Grundlage für ein Bürgerportal
Prüfung eID-Integration im Bereich Bewohnerparken und OnlineFührerschein mit FAMOS
Prüfung einer weiteren Umsetzung
Noch in Prüfung
Noch in Prüfung
Pilothafte Integration eID am Bürgerterminal zu melderechtlichen Vorgängen
Leitfaden im Bereich Recht und Technik
Fachkonzept Erstanmeldung und Verlängerung eines Bibliotheksausweises per eID und Prüfung der Umsetzung
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3.2. Erstellung Soll-Konzept
In einem Sollkonzept werden anschließend die Vorgehensweise und die städteübergreifenden Maßnahmen zur Sicherstellung der landesweiten Verfügbarkeit von eID-Infrastrukturen und Anwendungslösungen beschrieben. Hier sollen zudem Anwendungen evaluiert werden, die im Zuge der
Umsetzung der Konzepte landesweit verfügbar und onlinegestellt werden sollen.
Übergreifende Anforderungen an Recht und Technik werden zusammengestellt und mit den Ansprechpartnern auf Ebene des Landes NRW und des Bundes erörtert. Metastrukturen zur organisatorischen Abbildung werden erarbeitet bzw. auf die Verwendbarkeit im Land überprüft.
Ein weiteres Ziel ist, die Ergebnisse der nPA-Modellregion allen Kommunen, mindestens in NRW, zur
Verfügung zu stellen und diesen die Einführung / Erweiterung eigener eID-Angebote so zu erleichtern.
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Herausgeber
Bundesministerium des Innern
IT-Stab, Referat ITI4
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Bezugsquelle
Bundesministerium des Innern
E-Mail: [email protected]
Internet: www.personalausweisportal.de und www.de-mail.de
Tel.: +49(0)30 18681-0
Fax: +49(0)30 18681-2926
Veröffentlicht
Januar 2015
HINWEIS
Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente,
die im Rahmen der E-Government-Initiative für De-Mail und den Personalausweis erstellt wurden.
Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner.
Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes
Stadt Münster für die nPA-Modellregion NRW
Herr Stefan Schönfelder
Scheibenstraße 109, 48153 Münster
Tel.: +49.251.492.1800
E-Mail: [email protected]
Internet: www.citeq.de
Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung.
Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.