Mediadaten 2015 - Stadtanzeiger
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Mediadaten 2015 - Stadtanzeiger
Die Wochenzeitung der Ortenau Mediadaten 2015 Preisliste Nr. 39 Gültig ab 1.10.2014 GUTE ARGUMENTE FÜR EIN STARKES DUO Mittwoch und Sonntag für 412.765 Einwohner in fünf Teilausgaben (Stand: 1.10.2014) GUTE ARGUMENTE Konkurrenzlos hohe Zustellqualität Über 1.200 Austräger sorgen für die zuverlässige Zustellung der wöchentlich mehr als 368.150 Exemplare unser beider Wochenzeitungen. Rund 16 Kontrolleure überprüfen jede Woche die Logistikkette von der Druckerei bis zum Briefkasten. Das Ergebnis ist eine hervorragende und konkurrenzlose Vertriebsqualität für sämtliche Zustell-Leistungen mit einer Zustellquote von über 98%. Daher tragen wir auch mit Stolz das Qualitätssiegel „Geprüfte Direktzustellung“ des BVDA. Redaktioneller Anspruch Durch hohe Aktualität und beispiellose Nähe zum Leser versteht es die Lokalredaktion, Nachrichten, Hintergründe und Unterhaltung aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf den Punkt zu bringen – aus der Region, für die Region. 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Mehrwertsteuer Anzeigenschluss Stadtanzeiger Gesamtausgabe, Montag, 18.00 Uhr Stadtanzeiger Lokalausgaben, Dienstag, 12.00 Uhr STADTANZEIGER Satzspiegel: Berliner Format 420 x 284 mm | 6 Spalten (44, 92, 140, 188, 236, 284 mm) Ortspreis Grundpreis Ermäßigter Preis für direkt erteilte Aufträge gewerblicher Kunden Agenturpreise Anzeigen/Ausgabe Anzeigen /Ausgabe EUR/mm Auflage EUR/mm Offenburg O 53.768 1,98 Offenburg O 53.768 2,33 Achern/Oberkirch A 35.911 1,30 Achern/Oberkirch A 35.911 1,52 Kehl/Hanauerland K 24.713 1,18 Kehl/Hanauerland K 24.713 1,38 Lahr/Ettenheim L 48.373 1,32 Lahr/Ettenheim L 48.373 1,53 Schwarzwald S 21.917 1,00 Schwarzwald S 21.917 1,15 OAKLS 184.682 4,07 Gesamt inkl. Kombi-Rabatt OAKLS 184.682 4,75 184.682 2,35 Stellenmarkt/Immobilien nur Gesamt 184.682 2,74 Gesamt inkl. Kombi-Rabatt Stellenmarkt/Immobilien nur Gesamt Halfcover: auf Anfrage Halfcover: auf Anfrage Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer Anzeigenschluss DER GULLER, Gesamtausgabe und Lokalausgaben, Freitag, 12.00 Uhr DER GULLER Satzspiegel: Berliner Format 420 x 284 mm | 6 Spalten (44, 92, 140, 188, 236, 284 mm) PREISLISTE Auflage Die Wochenzeitung der Ortenau Beilage Mitnahme BEILAGEN/PROSPEKTE wöchentlich Mittwoch Beilage Mitnahme wöchentlich Sonntag Gesamt 184.763 Ex. Gesamt 172.110 Ex. Gesamt 184.682 Ex. Gesamt 172.110 Ex. Ortspreis Ortspreis Ortspreis Ortspreis € 57,20 ‰ bis 10 g + € 0,50 je 1 g € 53,50 ‰ bis 10 g + € 0,50 je 1 g € 60,00 ‰ bis 10 g + € 0,50 je 1 g € 53,50 ‰ bis 10 g + € 0,50 je 1 g Grundpreis Grundpreis Grundpreis Grundpreis € 66,40 ‰ bis 10 g + € 0,60 je 1 g € 61,70 ‰ bis 10 g + € 0,60 je 1 g € 70,30 ‰ bis 10 g + € 0,60 je 1 g € 61,70 ‰ bis 10 g + € 0,60 je 1 g Teilbelegung nach festen Touren Individuelle und ortschaftsbezogene Verteilung nach Kundenwunsch Teilbelegung nach festen Touren Individuelle und ortschaftsbezogene Verteilung nach Kundenwunsch Mindestmenge Beilagen: 2000 Stück Anlieferung: frühestens 10 Tage, spätestens 5 Tage vor Erscheinen, palettiert frei Haus Eine Verteilung im grenznahen Elsass und außerhalb der Ortenau ist durch eine langjährige Zusammenarbeit mit Partnerverlagen und Partner-Prospektverteilern und deren Zustellern ebenfalls möglich. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Eine ausführliche Qualitätskontrolle ist nicht möglich. Lieferadressen: Mitnahme Stadtanzeiger Am Ziegelplatz 17 77746 Schutterwald Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Zielgruppenorientierte Verteilung: Mitnahme mittwochs und sonntags 20% Aufschlag Beilage Stadtanzeiger und Der GULLER c/o Reiff-Zeitungsdruck GmbH Marlener Straße 9 77656 Offenburg Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 16.00 Uhr Nicole Armbruster Telefon: 07 81 / 93 40 - 187 [email protected] Ihre Ansprechpartnerinnen: Corinna Kühn Telefon: 07 81 / 93 40 - 186 [email protected] Wir führen das Siegel „Geprüfte Direktzustellung“ des BVDA. Mehr Informationen unter: www.maxdirect.de BEILAGEN/PROSPEKTE Rücktrittstermin: 10 Tage vor Erscheinen WORLD WIDE WEB WORLD WIDE WEB www.stadtanzeiger-ortenau.de Name Format (Breite x Höhe) Platzierung EUR Wide Skyscraper 160 x 600 px Startseite ausschließlich 110 Super Banner 728 x 90 px Startseite ausschließlich 100 Medium Rectangle 300 x 250 px Startseite ausschließlich 120 Wide Skyscraper 160 x 600 px alle anderen Seiten 160 Super Banner 728 x 90 px alle anderen Seiten 150 Medium Rectangle 300 x 250 px alle anderen Seiten 170 Kombination Startseite und „alle anderen Seiten“, abzüglich 15 % Laufzeit: 1 Woche Dateiformate: JPG, GIF Max. Dateigröße: 100 kb Anlieferung fertiger Motive: 3 Werktage vor Veröffentlichung Anlieferung Motive zur Gestaltung: 5 Werktage + 30% für Gestaltung Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer Textanzeigen spezielle Platzierungen Kontaktanzeigen Griffecken Titelseiten (Format 1/95) Rabatte + 100 % Malstaffel: + 10 % + 120 % auf Anfrage Mengenstaffel: Nachlässe gemeinnützige Organisationen, amtliche Bekanntmachungen (außerhalb Immobilien- und Stellenmarkt) - 25 % Kreuzworträtsel auf Anfrage PR-Anzeige auf Anfrage 90,– € 2 Schmuckfarben (3c) 180,– € 3 Schmuckfarben (4c) 250,– € Größenunabhängige und nicht rabattfähige Pauschalbeträge. 10 % 24 Anzeigen p.a. 15 % 48 Anzeigen p.a. 20 % 3.000 mm 5% 5.000 mm 10 % 10.000 mm 15 % 20.000 mm 20 % Stadtanzeiger, Guller 2 Ausgaben 15 % 3 Ausgaben 25 % 4 Ausgaben 33 % 5 Ausgaben (Gesamt) 40 % Titel-Kombination: 2 Titel 15 % Strecken: 4 Seiten 25 % 6 Seiten 35 % 8 Seiten 50 % Farben 1 Schmuckfarbe (2c) 5% (schriftliche Abschlussvereinbarungen erforderlich) TeilausgabenKombinationen: Spezialanzeigen 6 Anzeigen p.a. 12 Anzeigen p.a. Mindestgröße: 20 mm ZUSCHLÄGE & RABATTE Zuschläge MEDIEN, DIE ALLE ERREICHEN, KÖNNEN ALLES ERREICHEN. der Guller Wer liest unsere Wochenzeitungen? Leser männlich Leser weiblich 49,7 % 50,3% Stadtanzeiger Über welches Haushalts-Nettoeinkommen verfügen unsere Leser? 47,9 % bis 2.000 € 29,3% 27.6% 52,1% 2.000 € und mehr 46,9% 51.1% MARKTFORSCHUNG Keine Angaben Welche Altersstruktur haben unsere Leser? Bis 29 Jahre 17 ,9% 30 – 39 Jahre 15,0% 40 – 49 Jahre 15,9% 50 – 59 Jahre 22,0% 60 Jahre und älter 29 ,2% 20,4% 11,9% 18,7% 22,0% 27,0% Welche Berufstätigkeit üben unsere Leser aus? Vollzeit berufstätig 37,9 % Teilzeit berufstätig 18,0% In Ausbildung/Studium 5,9% Rentner, Ruhestand 27,3% Arbeitslos 3,9% 38.6% 20,8% 7,4% 24,8% 3,7% Andere Angaben 6,1 % 4,7 % 23,8 % Wie beurteilen die Befragten Werbung in unseren Wochenzeitungen? Werbung ist informativ 77,6% Werbung ist interessant 66,1% Werbung ist glaubwürdig 69,3% Werbung ist kaufanregend 68,4% Werbung ist nützlich 78,9% 21,3 % 79,2% 68,1% 70,0% 69,1% 78,4% 80 % Generell wird festgestellt, dass Anzeigen und Prospekte/Beilagen in Anzeigenblättern mit einem Nützlichkeits-Wert von ca. 80% als herausragend beurteilt werden. Der Wert von „nicht adressierte Werbung bzw. Prospekte, die lose im Briefkasten stecken“ ist dagegen mit 44,2 % gering! Vergleichszahlen „Werbung im Radio/Hörfunk“ auch nur 49,1 % oder „Werbung im Internet“ nur 34,4 %. Quelle: Leser Analyse aus dem Jahr 2013, Durchgeführt von CZAIA Marktforschung GmbH - Kleiner Ort 1 - 28357 Bremen, im Auftrag des A’B’C Südwest. Anlässlich der Jahresversammlung des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter e.V. im Oktober 2013 bewertete Werbeleiter B. Mensing von der Drogeriemarktkette Rossmann GmbH die Bedeutung der kostenlosen Wochenblätter aus Sicht des Werbekunden: Und der Präsident des BVDA gab bekannt: „Auch im Wandel sind die Anzeigenblätter drittgrößter Werbeträger und können weiterhin ihre hohen Reichweiten und flächendeckende Zustellung als wichtige Argumente ins Feld führen.“ Zudem sei unbestritten, dass Printwerbung eine viel größere Aufmerksamkeit erzeugen als es digitalen Darstellungen möglich ist. Dies seien gewichtige Argumente, vor denen sich auch Mediaagenturen und Werbekunden nicht verschließen könnten. Und noch eine sehr interessante aussage der Leserbefragung: 86,1% der GULLER- und Stadtanzeiger-Leser gaben an: „Beilagen/Prospekte in anzeigenblättern sind mir lieber als Handzettel/Prospekte, die einzeln im Briefkasten liegen!“ MARKTFORSCHUNG die Frage, ob anzeigenblätter als Werbeträger für Prospekte empfehlenswert sind, kann aus den erfahrungen der letzten Jahre mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden. TECHNISCHE HINWEISE TECHNISCHE HINWEISE Druck/Technik Rollenoffset, Coldset. Vorlagen: Digitale Daten (Übernahme nach Absprache), Reinzeichnungen, Filme (28 – 34er Raster, Rasterwerte mind. 20%). Wir arbeiten mit InDesign, Photoshop, Illustrator. Schmuckfarben aufgebaut aus 4c-Skala Linienstärken Sollten 0,2 mm bzw. 0,5 Punkt nicht unterschreiten. Verwendbare Dateiformate PDF | TIF | EPS | AI | TXT | RTF | BMP | CDR | PSD | PS | PRN Keine Office-Dokumente (bei Word-, Excel-, Power-PointDateien etc. wird für die korrekte Darstellung der Schriften keine Haftung übernommen). PDF-Dokumente bitte nicht mit dem pdf-writer erzeugen (Einstellungen für Acrobat können von uns angefordert oder aus dem Internet downgeloaded www.dtp-media.de, werden). Kontrollausdruck Der Ausdruck dient nur zur Überprüfung auf Stand. Die digital übertragenen Anzeigen werden nicht Korrektur gelesen! Grundsätzlich werden Dateien nicht verändert. Wird gestalterische Änderung oder Korrektur gewünscht, bedarf es unbedingt rechtzeitiger, vorheriger Absprache. Schriften Müssen grundsätzlich eingebunden, mitgeliefert oder in Kurven umgewandelt werden. Vierfarbdruck CMYK. Alle Farben in der Datei müssen als CMYK-Vierfarbseparation definiert sein. Anlieferung Für die rechtzeitige Anlieferung (Anzeigenschluss) der Daten ist der Absender verantwortlich. Sollte aufgrund nicht beachteter Vorgaben oder aus sonstigen Gründen ein Erscheinen der Anzeige nicht möglich sein, übernimmt der Verlag keine Haftung. Bilder EPS-Dateien, TIF-Bilder oder sonstige in Ihrem Dokument platzierte, importierte oder geladene Bilder/Dateien mitliefern. Auflösung Strichbilder (1 Bit) mind. 600 dpi, Graubilder (8 Bit) und Farbbilder (RGB oder CMYK) 300 dpi Dateinamen Dateinamen müssen den Kundennamen, den Titel und die Kalenderwoche beinhalten (z. B. Muster_Staz_0103; Muster_Guller_0103). Rasterflächen Raster unter 10 % sind im Zeitungsdruck nicht zu erkennen. Beratung Unterstützung bei allen technischen Fragen zu digitalen Druckunterlagen: Mo. bis Fr.: 8 – 22 Uhr unter Tel. 07 81 /9 69 12 14 • Allen Aufträgen liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. • Die in der Anzeigenpreisliste verzeichneten Nachlässe der Mengen- und Malstaffel werden nur für die innerhalb eines Jahres ab dem Erscheinen der ersten Anzeige geschalteten Anzeigen gewährt. • Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er vor dem ersten Auftrag eine Rabattvereinbarung abgeschlossen hat. • Wird ein Jahresabschluss aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zurückzuzahlen. • Im Fall höherer Gewalt und bei Störungen des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz. • Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern und Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere wird kein Schadenersatz für nicht, für zu früh, für zu spät oder nicht richtig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Wenn Anzeigen oder Beilagen in Ausgaben übernommen werden, für die sie nicht bestellt sind, so ergeben sich daraus keinerlei Forderungen, weder für den Auftraggeber noch für den Verlag. Platzierungsvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt sind. • Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden nach den Anforderungen des Presserechts als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht. • Der Verlag kann Aufträge, auch einzeln im Rahmen eines Abschlusses, ablehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die zunächst an den Schaltern der Geschäftsstellen oder durch Vertreter entgegengenommen wurden. Der Verlag wendet bei der Prüfung der Anzeigentexte und Beilagen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wurde. Der Auftraggeber übernimmt dem Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder aus einem aus der Anzeige oder Beilage sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. so veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Beilagen anzunehmen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken könnten oder Fremdanzeigen enthalten. • Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch übliche Wiedergabequalität der Anzeige. Die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen für die Anzeige ist Sache des Auftraggebers. Bei Lieferung mangelhafter Druckunterlagen übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Technische Vorkosten für nicht veröffentlichte Anzeigen werden dem Auftraggeber berechnet. Nicht erkennbare Mängel in der Eignung der Druckvorlagen für die Reproduktion stehen außer Verantwortung des Verlages. Geringfügige Abweichungen in Passer und Ton bei Anzeigen mit Zusatzfarben berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen. • Vorlagen werden nur auf Verlangen an die Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige. • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin zurück, gilt die Druckgenehmigung als erteilt. • Liegen keine verbindlichen Größenvorschriften vor, ist die tatsächliche Anzeigengröße Grundlage der Preisberechnung. • Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. • Der Bankeinzug erfolgt nach SEPA-Grundlagen mit gültigem Basis-Mandat. • Von unbekannten Auftraggebern oder Auftraggebern ohne festen Wohnsitz kann Vorauskasse verlangt werden. Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene Vertreter. • Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v.H. über den banküblichen Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wegen Bankkredits bleibt vorbehalten. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt nachträglich jeder vereinbarte Nachlass. • Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen – es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftung für den Verlag ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von acht Tagen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. • Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn die ursprüngliche Auflagenhöhe um mehr als 20% sinkt. Darüber hinaus sind Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber vom Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis hatte, dass er vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können. • Bei Änderung der Preise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen und Kalenderjahresabschlüssen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. • Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote auf Anzeigen anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen und weitergeleitet. • Werbemittler und -agenturen sind verpflichtet, sich in ihren angebotenen Verträgen und Abrechnungen mit ihren Auftraggebern an die Listenpreise des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf von den Agenturen weder ganz noch teilweise an deren Auftraggeber weitergegeben werden. • Der Verlag behält sich vor, aus umbruch- oder herstellungstechnischen Gründen für Einzelausgaben bzw. Kombinationsausgaben disponierte Anzeigen in weitere Ausgaben zu stellen. • Für Sonderbeilagen bzw. -seiten können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden. • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. • „www.stadtanzeiger-ortenau.de“ übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Kommentare, für darin enthaltene Links und verlinkte Seiten. 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