Ausgabe 06 - Verbandsgemeinde Arzfeld

Transcrição

Ausgabe 06 - Verbandsgemeinde Arzfeld
Eifel aktuell
Jahrgang 42 (113)
Samstag, den 7. Februar 2015
Ausgabe 6/2015
VERBANDSGEMEINDE
Ein Auszug aus dem
Veranstaltungskalender „aktiv 2015“
Veranstaltungen Museum in der Warte-Halle in
Lützkampen, OT Welchenhausen
Fotoausstellung: „Schepp un Scheiern
om Islek“- Feldscheunen im Islek,
Fotograf: HARALD DEILMANN
(Düsseldorf/Roscheid)
Das Museum ist an allen Tagen rund
um die Uhr geöffnet.
Der Eintritt ist frei. Informationen unter
www.artehallewelchenhausen.de
oder [email protected]
Haus der Landschaft und Geschichte
in Lützkampen, Ortsteil Stupbach
Dokumentation über das „Brauchtum
in der Westeifel“, Eintritt ist frei.
Weitere Infos unter: www.kult-our-talmuseum.de durchgehend geöffnet
Fr., 06.02.2015 „Heiß und Feurig“- das gemeinschaftliche Genuss-Erlebnis
ab 18:00 Uhr Veranstalter: Restaurant-Pension
Im Pfenn
Sa., 07.02.2015
14:11 Uhr Karnevalsumzug in Arzfeld
Veranstalter: Arzfelder Culturverein,
Informationen unter: www.acv1982.de
20:11 Uhr Kappensitzung in Krautscheid
Veranstaltungsort: Saal „Islekhöhe“
So., 08.02.2015 Tanztag in Waxweiler
Veranstaltungsort: STC-Auf Staudigt
Di., 10.02.2015 Seniorenkarneval in Waxweiler
14:30 Uhr Veranstaltungsort:
Dechant-Faber-Haus
Do., 12.02.2015
09:00 Uhr Karnevalistisches Frühstück
in Arzfeld
Veranstaltungsort: Gemeindehaus,
Information und Anmeldung bis 09.02.
bei Thea Thielen, Tel.: 06550/1029
oder Hildegard Johann,
Tel.: 06550/929832
Ab 20:11 Uhr Weiberdonnerstag in Daleiden
Möhnenball in der Gaststätte
„Dreiländereck“
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Bürgerzeitung für den
Bereich der
ARZFELD
Weitere Informationen auch im Internet
unter www.islek.info
und www.eifel.info oder www.islekerart.org
20:11 Uhr Karnevalsparty in Philippsweiler
Veranstaltungsort:
Dorfgemeinschaftshaus
Fr., 13.02.2015
14:11 Uhr Karneval im Altenheim in Waxweiler
ab 18:00 Uhr „Heiß und Feurig“- das gemeinschaftliche Genuss-Erlebnis
Veranstalter: Restaurant-Pension
Im Pfenn
Sa., 14.02.2015
20:11 Uhr Prunk- und Galasitzung in Arzfeld
Veranstaltungsort: Turnhalle
20:11 Uhr Kappensitzung in Philippsweiler
Veranstaltungsort:
Dorfgemeinschaftshaus
20:11 Uhr Prunksitzung in Waxweiler
Veranstaltungsort: Bürgerhaus
So., 15.02.2015
14:11 Uhr Karnevalsumzug in Lützkampen
anschließend Afterzugparty in der
Turnhalle und Kidsparty im DGH,
Zuganmeldung und Info unter
Tel.: 0170/8054936
14:11 Uhr Karnevalsumzug in Plütscheid
15:11 Uhr Kinderkarneval in Arzfeld
Veranstaltungsort:
Turnhalle
Mo., 16.02.2015
14:11 Uhr Rosenmontagsumzug in Daleiden
Aufstellung ab 12:00 Uhr, Zuganmeldung
unter Tel. 0171/2788219 oder
[email protected]
14:11 Uhr Rosenmontagsumzug in Waxweiler
Mi., 18.02.2015 Traditionelles Heringsessen
ab 18:00 Uhr Veranstalter: Restaurant-Pension
Im Pfenn
Fr., 20.02.2015 „Heiß und Feurig“- das gemeinschaftliche Genuss-Erlebnis
ab 18:00 Uhr Veranstalter: Restaurant-Pension
Im Pfenn
So., 22.02.2015 Traditionelles „Burgbrennen“
in Waxweiler
Treffpunkt: Auf Dinert
Internet
www.vg-arzfeld.de
Arzfeld
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Ausgabe 6/2015
Augenärztlicher
Bereitschaftsdienst
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
Nordalle 1, 54292 Trier............................................ Tel.: 0651/2082244
Bereitschaftsdienst Verbandsgemeindewerke
Verbandsgemeindewerke Arzfeld
während der Dienstzeiten
Telefon 06550/974-0
Fax 06550/974- 200
außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen
Telefon 0170/5635238
KNE-Kommunale Netze Eifel AöR
Betriebsführer für die
Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Telefon 06551/9512-0
Ärztliche
Bereitschaftsdienstzentrale Prüm
St. Joseph Krankenhaus Prüm, Kalvarienberg 4
54595 Prüm...................................................... Tel. : 06551-1472683
Zahnärztlicher Dienst
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm:
01805/065100 (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen.
Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach
telefonischer Vereinbarung möglich.
Apothekenbereitschaftsdienst
Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern:
deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ(0,14 €/Min.)
Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ(max. 0,42 €/Min.)
Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen.
Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter
www.lak-rlp.de abrufbar.
Fortsetzung auf Seite 4
Arzfeld
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Ausgabe 6/2015
Karnevalsfreunde Dahnen-Dasburg
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SA 14. Februar 2015 im
Hotel Daytona
special Guest:
DE HOFNARREN
Beginn:
Einlass:
20.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
Veranstalter:
Hotel Daytona mit freundlicher Unterstützung der KG Dahnen-Dasburg
KC Muffel Philippsweiler
1. Kappensitzung
am Samstag, 07.02.2015 um 20:11 Uhr
in Krautscheid Saal „Islker Höhe“
Kostenloser Shuttle Bus von Arzfeld nach Krautscheid
Karnevalsparty
am Fetten Donnerstag, 12.02.2015 um 20:11 Uhr
in Philippsweiler im DGH
2. Kappensitzung
am Samstag, 14.02.2015 um 20:11 Uhr
in Philippsweiler im DGH
Das Motto der diesjährigen Session „Der mit dem Muffel tanzt“
Arzfeld
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Ausgabe 6/2015
Apotheken-Notdienst haben von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr folgende
Apotheken:
Samstag, 7. Februar 2015
Schloß-Apotheke
Hohlstr. 3, 54673 Neuerburg, Tel.: 06564/2198
Sonntag, 8. Februar 2015
Adler-Apotheke
Hahnstr. 3, 54595 Prüm, Tel.: 06551/2300
Petrus-Apotheke
Karenweg 2+ 4, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/96180
E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde Arzfeld: [email protected]
Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/974-333
Redaktionsschluss für die kommende Woche
ist freitags um 9:00 Uhr!
Kranken- und Rettungswagen
Redaktionsschlussvorverlegung wegen Karneval
Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112
(vorwahlfrei) zu erreichen.
Wochenenddienst der Tierärzte
Samstag/Sonntag, 7./8. Februar 2015
Tierärztin Hessing, Lützkampen ........................... Tel. 06559/931040
Tierarzt Przontka, Waxweiler .................................... Tel. 06554/1585
Notruf/Feuerwehr
Feuerwehr ................................................................................... 112
Polizei .......................................................................................... 110
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung
Telefonnummer: 06550/974-0
Telefaxnummer: 06550/974-163
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vg-arzfeld.de
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
montags, dienstags und mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die
Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.
Öffnungszeiten an Fastnacht
Die Büroräume der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
sind an Fetten Donnerstag, 12. Februar 2015, ab 12:00 Uhr, an
Rosenmontag, 16. Februar 2015 und Fastnachtsdienstag, 17.
Februar 2015, ganztägig, für die Bevölkerung geschlossen.
Öffnungszeiten des Sozialamtes
Am Donnerstag, dem 05.02.2015, bleibt das Sozialamt am Nachmittag aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung geschlossen.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Terminabsprache
Ordnungs- , Gewerbeamt und Rentenanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass im Februar 2015 Angelegenheiten des Gewerberechts sowie des Ordnungsamtes nur nach
vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06550 /
974-111 entgegengenommen werden. Außerdem weisen wir nochmals darauf hin, dass für Rentenanträge ebenfalls eine vorherige
Terminabsprache unter der Telefonnummer 06550 / 974-108
erforderlich ist. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt
Die redaktionellen Textbeiträge für das Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde Arzfeld für die Woche 08/2015 vom 21.
Februar 2015 sind wegen Karneval bereits am Donnerstag, 12.
Februar 2015, 12:00 Uhr, der Verbandsgemeinde Arzfeld, über
das CMS-System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@
vg-arzfeld.de zu senden. Er wird um Beachtung gebeten.
Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld
Am Dienstag, 10. Februar 2015, findet um 16:30 Uhr, eine Sitzung
des Verbandsgemeinderates statt. Sitzungsort: Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Tagesordnung:
A. Öffentlicher Teil
1. Einwohnerfragestunde
2
Vorstellung von Herrn Spiekermann als zuständigen Jugendsozialarbeiter für den Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld
3. 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Ortsgemeinden Strickscheid und Euscheid
Bebauungsplan „Aaronia AG-Gewerbegebiet Strickscheid/
Euscheid“
3.1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung der Verfahren
- zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
- zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
4. 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld
- Teilbereich Ortsgemeinde Waxweiler Neubaugebiet
„Unter der Mühle“
4.1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der
- gemäß § 13 Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten
Beteiligung der Öffentlichkeit
- gemäß § 13 Absatz 2 i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
4.2 Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmungen gemäß § 67 Absatz 2 GemO
5. Vorstellung des Gutachtens der DWIF-Consulting GmbH,
München, zur Wertschöpfung aus dem Tourismus
6. Sponsoringleistungen/Spenden an die Verbandsgemeinde
- Annahmeerklärung der Verbandsgemeinde
7. Mitteilungen/Verschiedenes
B. Nicht öffentlicher Teil
8. Vertragsangelegenheiten
9
Auftragsvergaben
10. Verschiedenes
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Arzfeld, 29. Januar 2015
gez. Andreas Kruppert, Bürgermeister
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
In der Zeit vom 7. Februar - 13. Februar 2015 feiern folgende Mitbürgerinnen und folgender Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag.
Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde gratulieren den
Jubilarinnen und dem Jubilar herzlich und wünschen ihnen alles
Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen!
Arzfeld
- 5 -
Katharina Hober, Kapellenstraße 6,
54689 Dasburg, geb. am 9. Februar 1930
Katharina Mayer, Hauptstraße 2,
54617 Lützkampen, geb. am 9. Februar 1923
Anton Peters, Philippsweiler - Auf dem Puhl 7,
54649 Oberpierscheid, geb. am 13. Februar 1930
Ausgabe 6/2015
85 Jahre
Zwangsversteigerung
92 Jahre
Am Dienstag, den 10. Februar 2015 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Bitburg, Saal 128
wird das Einfamilienhaus, Flur 3, Nr. 100
Gebäude-und Freifläche, An der Burg
Größe 133 qm
Verkehrswert: 74.000 EURO versteigert.
Verbandsgemeindekasse Arzfeld
54687 Arzfeld
eines Einfamilienhauses in der Ortsgemeinde Dasburg
85 Jahre
Bekanntmachung
Schneeräumung im Winter 2014/2015
Zur Information der Bevölkerung geben wir nochmals die einzelnen Räumbezirke bekannt:
Bezirk 1:
Kommunalfahrzeug 1 der Verbandsgemeinde
Arzfeld (Bauhof), Fahrer: Dieter Lux
Ortsgemeinden Dahnen, Daleiden, Dasburg,
Preischeid und Reipeldingen
Bezirk 2:
Kommunalfahrzeug 2 der Verbandsgemeinde
Arzfeld (Bauhof), Fahrer: Roland Kotz
Ortsgemeinden Großkampenberg, Harspelt,
Herzfeld, Kesfeld, Leidenborn, Lützkampen,
Roscheid, Sengerich, Sevenig/Our und Heckhuscheid (VG Prüm)
Bezirk 3:
Kommunalfahrzeug 3 der Verbandsgemeinde
Arzfeld (Bauhof)
Fahrer: Hermann-Josef Roderich
Ortsgemeinden Irrhausen (Ortsteil Steinrausch), Kickeshausen, Krautscheid, Lauperath,
Lichtenborn, Manderscheid und Üttfeld
Bezirk 4:
Kommunalfahrzeug der Ortsgemeinde Arzfeld
Fahrer: Erwin Büsch
Ortsgemeinde Arzfeld
Bezirk 5:
Fa. Reiff J. et fils, Troisvierges / Luxemburg
Fahrer: Moritz Roßbach und Gerhard Gnesner
Ortsgemeinden Lambertsberg und Oberpierscheid
Bezirk 6:
Kommunalfahrzeug der Ortsgemeinde Waxweiler
Fahrer: Werner Bormes
Ortsgemeinden Waxweiler, Niederpierscheid
und Dackscheid
Bezirk 7:
Räumunternehmer Johann Weires, Olmscheid
Ortsgemeinden Olmscheid, Jucken und Irrhausen (Ortslage)
Kommunalfahrzeug der Ortsgemeinde Lünebach
Bezirk 8:
Fahrer: Arnold Jacquin
Ortsgemeinde Lünebach
Bezirk 9:
Räumunternehmer Fritz Hurkes, Plütscheid
Ortsgemeinde Plütscheid
Die Einsatzregelung soll aus Kostengründen zentral erfolgen
und zwar für den
Räumbezirk 1:
Ortsbürgermeister Herbert Maus, 54689
Daleiden, Tel. 06550/4334
Räumbezirk 2:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld,
Tel. 06550/974-152 oder 974-182
Räumbezirk 3:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld,
Tel. 06550/974-152 oder 974-182
Räumbezirk 4:
Ortsbürgermeister Peter Antweiler,
54687 Arzfeld, Tel. 06550/1383
Räumbezirk 5:
Ortsbürgermeister Peter Bormann, 54649
Oberpierscheid, Tel. 06554/7275
Räumbezirk 6:
Ortsbürgermeister Manfred Groben,
54649 Waxweiler, Tel. 06554/1092
Räumbezirk 7:
Ortsbürgermeister Johann Weires, 54689
Olmscheid, Tel. 06550/603
Räumbezirk 8:
Ortsbürgermeister Peter Lauer, 54597
Lünebach, Tel. 06556/900267
Räumbezirk 9:
1. Beig. Edmund Kockelmann, 54597
Plütscheid, Tel. 06554/958524
Wir weisen darauf hin, dass in den o. g. Räumbezirken nur
Gemeindestraßen geräumt werden. Bei den Ortsdurchfahrten
handelt es sich ausschließlich um klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Diese werden vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) geräumt. Ansprechpartner hierfür sind
die jeweiligen Straßenmeistereien (sh. www.lbm.rlp.de ).
54687 Arzfeld, 30.01.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Andreas Kruppert, Bürgermeister
Bürgerbus
Sie gehören zum Kreis älterer
oder in der Mobilität eingeschränkter Menschen?
Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag
innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld
Anmeldung:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Tel.: 06550/974-122 oder 974-123
Urlaub und Erholung
im Dreiländereck
Tourist-Information Arzfeld
Luxemburger Str. 5, D - 54687 Arzfeld
Büro im Gemeindehaus in Arzfeld
Tel. 06550/961080 o. 961081, Fax 06550/961082
eMail: [email protected]
Internet: www.islek.info
Öffnungszeiten:
Büro in Arzfeld
Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr
Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter
eingeschaltet.
Büro in Waxweiler im Haus des Gastes
Telefon 06554/811 - Fax 06554/823
Email: [email protected]
Internet: www.waxweiler.com
Römermuseum - WALESWILERE
Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes)
Email: [email protected], Internet: www.devonium.de,
Eintritt: Erwachsene: 2,50 EUR (inkl. einer Lupe)
Kinder: 2,00 EUR (inkl. einer Lupe),
Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage, Führungen sind nach
Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:30 Uhr,
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
„Haus Golland“ in Daleiden
Gruppen-Ferien Haus mit Zeltlager
Information, Besichtigung und Buchungsanfragen
bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644,
E-Mail: [email protected] sowie www.daleiden.de
Arzfeld
- 6 -
Postagentur und Tourist Info Daleiden
Die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie
die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben.
Tel. 06550/929508, Fax 06550/929509, E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info montags bis samstags von 09:30 bis 11:00 Uhr und am Nachtmittag, dienstags und
donnerstags von 14:30 bis 16:00 Uhr
Arzfeld
Ortsbürgermeister: Peter Antweiler, Tel. 06550/1383
www.arzfeld.de
Bekanntmachung Straßenreinigungspflicht
In letzter Zeit ist festgestellt worden, dass einige Grundstücksanlieger in der Ortsgemeinde Arzfeld ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung gemäß den Bestimmungen der gemeindlichen Satzung nicht
nachkommen. Nach dieser Satzung obliegt die Straßenreinigungspflicht für alle innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegenen
Straßen den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch sie erschlossen werden oder die an sie angrenzen.
Sie umfasst
a) das Besprengen und Säubern der Straßen,
b) die Schneeräumung,
c) das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte,
d) das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,
die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von
Unrat, Eis, Schnee und den Wasserabfluss störenden Gegenständen (z.B. Unkraut).
Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachkommt,
handelt ordnungswidrig.
54687 Arzfeld, 2. Februar 2015
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Ausgabe 6/2015
- Nicht öffentlicher Teil
3. Verschiedenes
Öffentliche Sitzung (gegen 19:20 Uhr)
4. Mitteilungen
5. Überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes für die
Haushaltsjahre 2009 bis 2013 gemäß § 110 Absatz 5 GemO
5.1 Unterrichtung des Ortsgemeinderates über das Ergebnis der
Prüfung gemäß § 33 Absatz 1 GemO
5.2 Stellungnahme der Ortsgemeinde
6. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung
gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2013 ggf.
mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß
§ 100 Absatz 1 GemO
7. Beschlussfassung über die Annahme von Sponsoringleistungen/
Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO
8. Verschiedenes
9. Ehrungen aktiver Mandatsträger und Verabschiedung eines
ausgeschiedenen Mandatsträgers
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dahnen, 29. Januar 2015
gez. Peter Philippe,
Ortsbürgermeister
Dasburg
Ortsbürgermeisterin: Beate Bormann, Tel. 06550/1097
www.dasburg.de
100. Geburtstag
Am 24. Januar 2015 konnte Margareta Pint aus Dasburg ihren 100.
Geburtstag feiern.
Sitzung des Ortsgemeinderates Dahnen
Am Montag, 9. Februar 2015, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung des
Ortsgemeinderates Dahnen statt.
Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus
Tagesordnung:
Nicht öffentliche Sitzung
1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24. Juli 2014
Zu den Gratulanten gehörten Kreisbeigeordneter Rudolf Rinnen
(li), Bürgermeister Andreas Kruppert, Verbandsgemeinde Arzfeld,
und Ortsbürgermeisterin Beate Bormann.
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 91 47-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich
gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Verantwortlich:
Amtliche Bekanntmachungen:
Bürgermeister Andreas Kruppert
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336 und -713
E-Mail: [email protected]
Arzfeld
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Eschfeld
Ortsbürgermeister: Peter Marx, Tel. 06559/1345
www.eschfeld.de
Gründungsversammlung für
den „Förderverein Eschfeld 2015 e. V.“
Die Mitglieder des Eschfelder Gemeinderates wollen nach ausführlicher Beratung die Initiative zur Gründung eines neuen Vereins
in der Gemeinde ergreifen. Der neu zu gründende Verein soll u.a.
traditionelle, kulturelle und gemeinnützige Ziele bzw. Zwecke in
der Gemeinde unterstützen. Um gemeinsam mit Ihnen die Ziele,
die Rechtsform sowie alle anderen satzungsrelevanten Themen zu
besprechen, laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
zu der Gründungsversammlung für Dienstag, 24. Februar 2015,
20:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Gründungsversammlung
2. Begrüßung
3. Wahl eines Versammlungsleiters
4. Wahl einen Schriftführers / Protokollführers
5. Vorstellung des Satzungsentwurfes
6. Diskussion zu Punkt 5
7. Gründungsakt
8. Feststellung der Satzung
9. Wahl einer Stimmzähl- und Prüfungskommission
10. Vorstandswahlen
11. Verschiedenes
Wir würden uns sehr freuen, wenn möglichst viele von Ihnen das
Interesse an dem neuen Verein und somit auch an unserer Gemeinde
mit uns teilen würden.
Lauperath
Ortsbürgermeister: Roland Erschfeld, Tel. 06554/1387
www.lauperath.de
Informationsveranstaltung
Am Sonntag, 08.02.2015 findet um 14:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine Informationsveranstaltung statt. Hierzu sind alle Mitglieder der katholischen Frauengemeinschaft Lauperath recht herzlich
eingeladen. Im Küchenbereich des Dorfgemeinschaftshauses wird
der Ortsbürgermeister beim Probekochen am neuen autarken
Kochfeld dessen einzelne Funktionen, die Programmierung, sowie
die Sicherheits-Abschaltautomatik unterweisen.
Im Anschluss können bei Kaffe und Kuchen aktuell aufgetretene
Bedienungsprobleme diskutiert und erläutert werden.
Pintesfeld
Ortsbürgermeister: Thomas Wirtz
www.pintesfeld.de
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Ortsgemeinde Pintesfeld für
das Haushaltsjahr 2013
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Jahresabschluss 2013, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Pintesfeld wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten
Rechnungsprüfungsausschuss am 29.10.2014 gemäß § 112 und 113
GemO geprüft.
Danach wurde der Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Pintesfeld in Ordnung befunden.
Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Pintesfeld in der Sitzung am 06.11.2014 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und
dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.
Ausgabe 6/2015
Der Jahresabschluss 2013 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2)
GemO in der Zeit vom
09.02.2015 bis 20.02.2015
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.
Pintesfeld, 28.01.2015
Thomas Wirtz, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Ortsgemeinde Preischeid für
das Haushaltsjahr 2013
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Jahresabschluss 2013, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Preischeid wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten
Rechnungsprüfungsausschuss am 30.09.2014 gemäß § 112 und 113
GemO geprüft. Danach wurde der Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Preischeid in Ordnung befunden. Gemäß § 114 GemO hat
der Ortsgemeinderat Preischeid in der Sitzung am 02.10.2014 dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister
sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2013 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
09.02.2015 bis 20.02.2015
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.
Preischeid, 28.01.2015
Martin Klaesges, Ortsbürgermeister
Reiff
Ortsbürgermeister: Thomas Müller, Tel. 06550/1264
www.reiff-net.de
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Ortsgemeinde Reiff für das
Haushaltsjahr 2013
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Jahresabschluss 2013, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der
Ortsgemeinde Reiff wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten
Rechnungsprüfungsausschuss am 27.11.2014 gemäß § 112 und 113
GemO geprüft. Danach wurde der Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Reiff in Ordnung befunden. Gemäß § 114 GemO hat der
Ortsgemeinderat Reiff in der Sitzung am 01.12.2014 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie
den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde
Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2013 mit den Anlagen liegt
gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom
09.02.2015 bis 20.02.2015
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.
Reiff, 28.01.2014
Thomas Müller, Ortsbürgermeister
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Ihre Redaktion
Arzfeld
- 8 -
Ausgabe 6/2015
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Reiff
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom 27.01.2015
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 538) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbedarf auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf §2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für
2015 nicht veranschlagt.
2016 nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2015 und 2016 nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
für das Jahr 2015 auf 2.314 Euro
für das Jahr 2016 auf 2.314 Euro
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2015 2016
(v. H.) (v. H.)
Grundsteuer A auf 450 450
Grundsteuer B auf 450 450
Gewerbesteuer auf 380 380
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2015 2016
(Euro) (Euro)
für den ersten Hund 31 31
für den zweiten Hund 62 62
für jeden weiteren Hund 77 77
für den ersten gefährlichen Hund 250 250
für den zweiten gefährlichen Hund 300 300
für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 350
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006
(GVBl. S. 57) werden für 2015 und 2016 neu festgesetzt:
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten
Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und
Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die
Jahre 2015 und 2016 festgesetzt.
2015 (Euro) 47.720 49.841 -2.121 2016
(Euro)
47.720
49.841
-2.121
42.886 45.200 -2.314 0
0
0
0
0
0
2.314 0
2.314 42.886
45.200
-2.314
0
0
0
0
0
0
2.314
0
2.314
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 01.01.2009 betrug Jahresfehlbetrag 2009 Eigenkapital zum 31.12.2009 Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2010 Jahresfehlbetrag 2011 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2011 Jahresüberschuss 2012 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2012 Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2013 Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushalt- voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2014 Jahresfehlbedarf 2015 -Ergebnishaushalt- voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2015 Jahresfehlbedarf 2016 -Ergebnishaushalt- voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2016 17.744,74 Euro
-5.909,49 Euro
11.835,25 Euro
-2.045,04 Euro
9.790,21 Euro
-4.339,09 Euro
5.451,12 Euro
4.337,92 Euro
9.789,04 Euro
-720,96 Euro
9.068,08 Euro
-3.897,00 Euro
5.171,08 Euro
-2.121,00 Euro
3.050,08 Euro
-2.121,00 Euro
929,08 Euro
54619 Reiff, 27.01.2015
Thomas Müller, Ortsbürgermeister
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in
Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 09.02.2015 bis 20.02.2015 bei
der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
54687 Arzfeld, 28.01.2015
Andreas Kruppert, Bürgermeister
Reipeldingen
Ortsbürgermeister: Gommarus Oest, Tel. 06550/928810
www.reipeldingen.de
Sitzung des Ortsgemeinderates Reipeldingen
Am Montag, 9. Februar 2015 findet um 19:30 Uhr eine Sitzung des
Ortsgemeinderates Reipeldingen statt.
Sitzungsort: Wohnung des Ortsbürgermeisters
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1.Mitteilungen
2. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2013 ggf. mit
nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 GemO
Arzfeld
- 9 -
3. Haushaltswirtschaft der Ortsgemeinde
Erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes
und der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016 als
Doppelhaushalt gemäß § 7 GemHVO aufgrund der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme vom 13. Januar 2015
4. Vermietung Grillhütte
5. Schneeräumung „Haustricht“
6.Spielplatzplanung
7. Natura-2000-Bewirtschaftungsplanung für FFH-Gebiete
- Herstellung des Benehmens der Ortsgemeinde
8.Verschiedenes
Nicht öffentliche Sitzung
9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
10.Verschiedenes
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Arzfeld, 28. Januar 2015
gez. Gommarus Oest, Ortsbürgermeister
Ausgabe 6/2015
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Roscheid
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
vom 27.01.2015
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dez. 2013 (GVBl. S. 538),
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf §2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für
2015
2016 nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2015 und 2016 nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
für das Jahr 2015 auf 6.860 Euro
für das Jahr 2016 auf 6.760 Euro
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2015 2016
(v. H.) (v. H.)
Grundsteuer A auf 450 450
Grundsteuer B auf 450 450
Gewerbesteuer auf 380 380
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2015 2016
(Euro) (Euro)
für den ersten Hund 31 31
für den zweiten Hund 62 62
für jeden weiteren Hund 77 77
für den ersten gefährlichen Hund 250 250
für den zweiten gefährlichen Hund
300 300
für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 350
2015 (Euro) 72.449 79.793 -7.344 2016
(Euro)
70.949
78.193
-7.244
57.285 61.740 -4.455 0
0
0
0
0
0
6.860 2.405 4.455 55.785
60.140
-4.355
0
0
0
0
0
0
6.760
2.405
4.355
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006
(GVBl. S. 57) werden für 2015 und 2016 neu festgesetzt:
1. Der Anteil der Ortsgemeinde an nicht anderweitig gedeckten
Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und
Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die
Jahre 2015 und 2016 festgesetzt.
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 01.01.2009 betrug Korrekturbuchung Eigenkapital Jahresfehlbetrag 2009 Eigenkapital zum 31.12.2009 Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt- Korrekturbuchung Eigenkapital Eigenkapital zum 31.12.2010 Jahresfehlbetrag 2011 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2011 Jahresüberschuss 2012 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2012 Jahresüberschuss 2013 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2013 Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushalt- voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2014 Jahresfehlbedarf 2015 -Ergebnishaushalt- voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2015 Jahresfehlbedarf 2016 -Ergebnishaushalt- 180.539,09 Euro
-19.417,69 Euro
-10.166,72 Euro
150.954,68 Euro
-7.062,56 Euro
-108.726,06 Euro
35.166,06 Euro
-14.013,90 Euro
21.152,16 Euro
16.217,21 Euro
37.369,37 Euro
904,84 Euro
38.274,21 Euro
-13.319,00 Euro
24.955,21 Euro
-7.344,00 Euro
17.611,21 Euro
-7.244,00 Euro
Arzfeld
- 10 -
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2016 Ausgabe 6/2015
6HQJHULFK
10.367,21 Euro
54619 Roscheid, 27.01.2015
Günter Nickels,
Ortsbürgermeister
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 09.02.2015 bis
20.02.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer
27, öffentlich aus.
54687 Arzfeld, 28.01.2015
Andreas Kruppert,
Bürgermeister
/RTSBßRGERMEISTERå2UDOLFå(ECKå4ELå
WWWSENGERICHDE
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Sengerich
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
vom 27.01.2015
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dez. 2013 (GVBl. S. 538),
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2015 (Euro) 18.805 23.966 -5.161 2016
(Euro)
19.405
23.966
-4.561
17.125 20.820 -3.695 0
0
0
0
0
0
3.695 0
3.695 17.725
20.820
-3.095
0
0
0
0
0
0
3.095
0
3.095
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
§6
Gebühren und Beiträge
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für
2015
2016 nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2015 und 2016 nicht veranschlagt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006
(GVBl. S. 57) werden für 2015 und 2016 neu festgesetzt:
1. Der Anteil der Ortsgemeinde an nicht anderweitig gedeckten
Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und
Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die
Jahre 2015 und 2016 festgesetzt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
§7
Eigenkapital
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
für das Jahr 2015 auf 3.695 Euro
für das Jahr 2016 auf 3.095 Euro
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2015 2016
(v. H.) (v. H.)
Grundsteuer A auf 450 450
Grundsteuer B auf 450 450
Gewerbesteuer auf 380 380
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2015 2016
(Euro) (Euro)
für den ersten Hund 31 31
für den zweiten Hund 62 62
für jeden weiteren Hund 77 77
für den ersten gefährlichen Hund 250 250
für den zweiten gefährlichen Hund
300 300
für jeden weiteren gefährlichen Hund 350 350
Der Stand des Eigenkapitals
zum 01.01.2009 betrug Jahresfehlbetrag 2009 nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2009
Jahresfehlbetrag 2010 -Ergebnishaushalt- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2010
Jahresfehlbetrag 2011 -Ergebnishaushalt- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2011
Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2012
Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt- nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag zum 31.12.2013
Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushalt- voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2014
Jahresfehlbedarf 2015 -Ergebnishaushalt- voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2015
Jahresfehlbedarf 2016 -Ergebnishaushalt- -27.319,25 Euro
-2.431,03 Euro
-29.750,28 Euro
-4.740,50 Euro
-34.490,78 Euro
-5.845,05 Euro
-40.335,83 Euro
-8.460,73 Euro
-48.796,56 Euro
-3.725,83 Euro
-52.522,39 Euro
-2.696,00 Euro
-55.218,39 Euro
-5.161,00 Euro
-60.379,39 Euro
-4.561,00 Euro
Arzfeld
- 11 -
voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2016
-64.940,39 Euro
54619 Sengerich, 27.01.2015
Rudolf Heck, Ortsbürgermeister
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 09.02.2015 bis 20.02.2015
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
54687 Arzfeld, 28.01.2015
Andreas Kruppert, Bürgermeister
Sevenig
Ausgabe 6/2015
Danach wurde der Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Sevenig
(Our) in Ordnung befunden.
Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Sevenig (Our) in
der Sitzung am 01.12.2014 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Der
Jahresabschluss 2013 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO
in der Zeit vom
09.02.2015 bis 20.02.2015
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.
Sevenig (Our), 28.01.2015
Helmut Nelles,
Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister: Helmut Nelles, Tel. 06559/707
www.sevenig-our.de
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Ortsgemeinde Sevenig (Our)
für das Haushaltsjahr 2013
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Jahresabschluss 2013, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Sevenig (Our) wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 01.12.2014 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Sevenig (Our)
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
vom 27.01.2015
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dez. 2013 (GVBl. S. 538),
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbedarf auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf §2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für
2015
2016 nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2015 und 2016 nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
für das Jahr 2015 auf
7.534 Euro
für das Jahr 2016 auf 7.534 Euro
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2015 2016
(v. H.) (v. H.)
Grundsteuer A auf 400 400
2015 (Euro) 52.184 60.365 -8.181 2016
(Euro)
52.184
60.365
-8.181
48.031 55.565 -7.534 0
0
0
0
0
0
7.534 0
7.534 48.031
55.565
-7.534
0
0
0
0
0
0
7.534
0
7.534
Grundsteuer B auf 400 400
Gewerbesteuer auf 380 380
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2015 2016
(Euro) (Euro)
für den ersten Hund 31 31
für den zweiten Hund 62 62
für jeden weiteren Hund 77 77
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006
(GVBl. S. 57) werden für 2015 und 2016 neu festgesetzt:
1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten
Investitionsaufwand Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen
Aufwendungen für die Jahre 2015 und 2016 festgesetzt.
2. Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach
§ 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird
auf 5,00 EUR je lfdm Grabfläche festgesetzt.
Arzfeld
- 12 -
Ausgabe 6/2015
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 01.01.2009 betrug -26.948,31 Euro
Jahresfehlbetrag 2009 -248,99 Euro
nicht durch Eigenkapital gedeckter -27.197,30 Euro
Fehlbetrag zum 31.12.2009
Jahresüberschuss 2010 -Ergebnishaushalt- 1.245,55 Euro
nicht durch Eigenkapital gedeckter -25.951,75 Euro
Fehlbetrag zum 31.12.2010
Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 215,10 Euro
nicht durch Eigenkapital gedeckter -25.736,65 Euro
Fehlbetrag zum 31.12.2011
Jahresüberschuss 2012 -Ergebnishaushalt- 7.386,12 Euro
nicht durch Eigenkapital gedeckter -18.350,53 Euro
Fehlbetrag zum 31.12.2012
Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt- -3.360,85 Euro
nicht durch Eigenkapital gedeckter -21.711,38 Euro
Fehlbetrag zum 31.12.2013
Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushalt- -2.672,00 Euro
voraussichtlich nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
-24.383,38 Euro
zum 31.12.2014
Jahresfehlbedarf 2015 -Ergebnishaushalt- -8.181,00 Euro
voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2015
-32.564,38 Euro
Jahresfehlbedarf 2016 -Ergebnishaushalt- -8.181,00 Euro
voraussichtlich nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2016
-40.745,38 Euro
54617 Sevenig (Our), 27.01.2015
Helmut Nelles, Ortsbürgermeister
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 09.02.2015 bis
20.02.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer
27, öffentlich aus.
54687 Arzfeld, 28.01.2015
Andreas Kruppert, Bürgermeister
Bekanntmachung des Jahresabschlusses
der Ortsgemeinde Strickscheid
für das Haushaltsjahr 2013
Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO
Der Jahresabschluss 2013, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Strickscheid wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten
Rechnungsprüfungsausschuss am 14.12.2014 gemäß § 112 und 113
GemO geprüft.
Danach wurde der Jahresabschluss 2013 der Ortsgemeinde Strickscheid in Ordnung befunden.
Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Strickscheid in der
Sitzung am 15.12.2014 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde
und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2013 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2)
GemO in der Zeit vom
09.02.2015 bis 20.02.2015
während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.
Strickscheid, 28.01.2015
Albert Thiex, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Strickscheid
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
vom 27.01.2015
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf §2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden für
2015
2016 nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2015 und 2016 nicht veranschlagt.
2015 (Euro) 180.235 183.689 -3.454 2016
(Euro)
174.708
183.634
-8.926
179.075 181.530 -2.455 0
0
0
0
0
0
2.885 430 2.455 173.575
181.500
-7.925
0
0
0
0
0
0
8.355
430
7.925
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
für das Jahr 2015 auf 0 Euro
für das Jahr 2016 auf 0 Euro
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2015 2016
(v. H.) (v. H.)
Grundsteuer A auf 250 250
Arzfeld
- 13 -
Grundsteuer B auf 300 300
Gewerbesteuer auf 380 380
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2015 2016
(Euro) (Euro)
für den ersten Hund 31 31
für den zweiten Hund 62 62
für jeden weiteren Hund 77 77
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006
(GVBl. S. 57) werden für 2015 und 2016 neu festgesetzt:
1. Der Anteil der Ortsgemeinde an nicht anderweitig gedeckten
Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und
Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die
Jahre 2015 und 2016 festgesetzt.
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals
zum 01.01.2009 betrug 58.755,26 Euro
Jahresüberschuss 2009 13.659,60 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2009 72.414,86 Euro
Korrekturbuchung Eigenkapital -242,78 Euro
Jahresüberschuss 2010 -Ergebnishaushalt- 87.702,66 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2010 159.874,74 Euro
Jahresüberschuss 2011 -Ergebnishaushalt- 112.968,44 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2011 272.843,18 Euro
Jahresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt- -63.820,69 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2012 209.022,49 Euro
Jahresfehlbetrag 2013 -Ergebnishaushalt- -82.099,01 Euro
Eigenkapital zum 31.12.2013 126.923,48 Euro
Jahresfehlbedarf 2014 -Ergebnishaushalt- -513,00 Euro
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2014 126.410,48 Euro
Jahresfehlbedarf 2015 -Ergebnishaushalt- -3.454,00 Euro
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2015 122.956,48 Euro
Jahresfehlbedarf 2016 -Ergebnishaushalt- -8.926,00 Euro
voraussichtliches Eigenkapital
zum 31.12.2016 114.030,48 Euro
54597 Strickscheid, 27.01.2015
Albert Thiex, Ortsbürgermeister
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 09.02.2015 bis
20.02.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer
27, öffentlich aus.
54687 Arzfeld, 28.01.2015
Andreas Kruppert,
Bürgermeister
Waxweiler
Ortsbürgermeister: Manfred Groben, Tel. 06554/1092
www.waxweiler.com
Gespräch der
Vereinsvorsitzenden in Waxweiler
Zu einem gemeinsamen Gespräch für die eventuelle Vorbereitung
eines gemeinsamen Festes aller bzw. vieler Vereine von Waxweiler
lade ich ein für Montag, den 09.02.2015 um 19.00 Uhr in das Haus
des Gastes.
Im Rahmen dieses Festes soll ein attraktives Programm geboten
werden. Mit dem Reinerlös könnte ein Projekt in der Ortsgemeinde
umgesetzt werden.
Mit der Bitte um Teilnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
gez. Manfred Groben
Ausgabe 6/2015
Finanzamt Bitburg-Prüm
Das Finanzamt Bitburg-Prüm ist am Rosenmontag, dem 16.02.2015
geschlossen. Am Fastnachtsdienstag ist das Finanzamt zu den üblichen Sprechzeiten geöffnet. Am Donnerstag, dem 12.02.2015 (Weiberfastnacht), ist das Service-Center bis 12:00 Uhr geöffnet.
Diese Dienstzeitregelung gilt für die Standorte Bitburg und Prüm.
Verkehrsverbund Region Trier GmbH
Der VRT (Verkehrsverbund Region Trier GmbH) und die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen führen gemeinsam im
gesamten Verbundgebiet ab dem 7. Februar 2015 bis Mitte November 2015 in vier Erhebungswellen eine Fahrgastbefragung zur Analyse der Fahrgastzahlen im VRT-Gebiet durch.
Im Erhebungszeitraum werden auf allen Bus- und Bahnlinien die
Fahrgäste gezählt und nach ihrem Fahrverhalten befragt. Dabei
wird geschultes Personal eingesetzt, das sich gegenüber den Fahrgästen ausweist. Es werden Fragen zum Fahrausweis, Fahrweg und
-ziel gestellt. Gezählt werden alle Fahrgäste inklusive Kinder. Kindergartenkinder nehmen nicht an der Befragung teil.
Die Auswertung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf
den Fahrgast zu. Eine Befragung dauert ungefähr eine Minute und
ist somit während der Fahrt bequem möglich. Die ermittelten Daten
bilden die Grundlage zur Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen zwischen den Verkehrsunternehmen.
Vermessungs- und
Katasteramtes Westeifel - Mosel
Das Vermessungs- und Katasteramtes Westeifel - Mosel (VermKA
WEM) mit Dienstorten in
• Bernkastel - Kues, Im Viertheil 24, 54470 Bernkastel - Kues,
• Daun, Berliner Straße 2, 54550 Daun,
• Prüm, Teichstraße 16, 54595 Prüm, und
• Trier, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
bleibt am Rosenmontag, dem 16.02.2015 für den Publikumsverkehr
geschlossen.
Pfarreiengemeinschaft Arzfeld
für die Pfarreien Arzfeld-Dahnen-DaleidenDasburg-Eschfeld-Großkampenberg-HarspeltIrrhausen-Lichtenborn-Lützkampen-OlmscheidPreischeid-Üttfeld/Binscheid
Samstag, 07.02.2015
Eschfeld 16.15 Uhr Beichtgelegenheit
Eschfeld 17.00 Uhr Vorabendmesse
Dasburg 18.00 Uhr hl. Messe mit Kerzenweihe u. Blasiussegen
Olmscheid 19.00 Uhr Vorabendmesse
Preischeid 19.30 Uhr hl. Messe mit Kerzenweihe u. Blasiussegen
Sonntag, 08.02.2015
Lichtenborn 9.00 Uhr Sonntagsmesse
Daleiden 10.30 Uhr hl. Messe mit Blasiussegen
Lützkampen 10.30 Uhr Hochamt
Irrhausen 10.30 Uhr Wortgottesdienst
Montag, 09.02.2015
Binscheid 15.00 Uhr Rosenkranzgebet für den Frieden
Dienstag, 10.02.2015
Daleiden 19.00 Uhr hl. Messe
Lützkampen 19.00 Uhr hl. Messe
Mittwoch, 11.02.2015
Sengerich 9.00 Uhr Hl. Messe
Dahnen 19.00 Uhr hl. Messe
Donnerstag, 12.02.2015
Arzfeld 17.00 Uhr hl. Messe
Harspelt 19.30 Uhr hl. Messe
Freitag, 13.02.2015
Jucken 17.00 Uhr hl. Messe
Leidenborn 19.30 Uhr hl. Messe
Arzfeld
- 14 -
Katholisch-öffentliche
Bücherei St. Matthäus Daleiden
Öffnungszeiten
sonntags
von 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Pfarreiengemeinschaft Bleialf
Samstag, 31.01.2015
Bleialf 10.30 Uhr Dankamt zur Goldenen Hochzeit
Samstag, 31.01.2015
Roth 18.30 Uhr Rosenkranz
Roth 19.00 Uhr Vorabendmesse, anschl. Blasiussegen
Winterspelt 19.00 Uhr Vorabendmesse, anschl. Blasiussegen
Sonntag, 01.02.2015
Habscheid 09.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Auw 09.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Bleialf 10.30 Uhr Hochamt, anschl. Blasiussegen
Pronsfeld 10.45 Uhr Hochamt
Winterscheid 15.00 Uhr Festmesse z. E. d. hl. Brigida
Brandscheid 18.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Sonntag, 01.02.2015
Habscheid 09.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Auw 09.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Bleialf 10.30 Uhr Hochamt, anschl. Blasiussegen
Pronsfeld 10.45 Uhr Uhr Hochamt, anschl. Blasiussegen
Winterscheid 15.00 Uhr Festmesse z. E. d. hl. Brigida
Brandscheid 18.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Montag, 02.02.2015
Auw 07.00Uhr Kerzensegnung, Lichterprozession,
Hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Sellerich 19.00 Uhr hl. Messe m. Kerzensegnung, anschl. Blasiussegen
Bleialf 19.00 Uhr Kerzensegnung, Lichterprozession,
hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Pronsfeld 18.30 Uhr Beginn im Bürgerhaus: Kerzensegnung, Lichterprozession, hl. Messe u. Mitw. d. Erstkommunionkinder der Pfarreiengemeinschaft und der Kinderchöre anschl. Blasiussegen
Dienstag, 03.02.2015
Laudesfeld 19.00 Uhr hl. Messe, anschl. Blasiussegen
Mittwoch, 04.02.2015
Heckhalenf. 19.00 Uhr hl. Messe
Donnerstag, 05.02.2015
Watzerath 19.00 Uhr hl. Messe,
anschl. Gebet um geistl. Berufungen u. Sakr. Segen
Roth 19.00 Uhr Rosenkranz
Freitag, 06.02.2015
Roth 15.00 Uhr hl. Stunde zur göttl. Barmherzigkeit
Lünebach 18.00 Uhr hl. Messe, anschl. Sakramentaler Segen
Samstag, 07.02.2015
Lünebach 19.00 Uhr Vorabendmesse
(mit Katechese für alle Kommunionkinder)
Winterspelt 19.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 08.02.2015
Habscheid 09.00 Uhr hl. Messe
Auw 09.00 Uhr hl. Messez. E. d. Hl. Apollonia
Bleialf 10.30 Uhr Hochamt
Pronsfeld 10.45 Uhr Hochamt
Brandscheid 14.30 Uhr Tauffeier
Brandscheid 18.00 Uhr hl. Messe
Pfarreiengemeinschaft Schönecken-Waxweiler
Samstag, 7. Februar 4. Woche im Jahreskreis
11.00 Uhr Schönecken - Beerdigung
14.00 Uhr Schönecken - Taufe
16.00 Uhr Waxweiler Altenheim - Vorabendmesse
17.30 Uhr Schönecken - Evangelischer Gottesdienst
in der „Alten Kirche“
19.00 Uhr Schönecken - Eucharistiefeier
19.00 Uhr Waxweiler - Eucharistiefeier
Sonntag, 8. Februar 5. Sonntag im Jahreskreis
09.30 Uhr Niederlauch - Eucharistiefeier
09.30 Uhr Ringhuscheid - Eucharistiefeier
11.00 Uhr Lambertsberg - Eucharistiefeier
11.00 Uhr Lasel - Eucharistiefeier
Montag, 9. Februar 5.Woche im Jahreskreis
10.00 Uhr Hersdorf - Krankenkommunion
15.00 Uhr Mauel - Krankenkommunion
15.30 Uhr Gesotz-Lambertsberg - Krankenkommunion
16.00 Uhr Plütscheid - Krankenkommunion
Ausgabe 6/2015
Dienstag, 10. Februar Hl. Scholastika † um 547
10.00 Uhr Waxweiler - Altenheim Eucharistiefeier
14.11 Uhr Waxweiler - Dechant-Faber-Haus Seniorenkarneval der Frauengemeinschaft
15.00 Uhr Uppershausen - Gebetsstunde für alle Kranken
19.00 Uhr Berkoth - Eucharistiefeier
19.00 Uhr Niederhersdorf Andacht und Gebetsstunde für alle Kranken
Mittwoch, 11. Februar Gedenktag Unserer Lieben Frau in Lourdes,
Hl. Apollonia, Jungfrau und Märtyrin (†249) Welttag der Kranken
10.15 Uhr Prüm Pfarrerkonferenz
19.00 Uhr Wawern - Festmesse zu Ehren der hl. Apollonia
19.00 Uhr Dingdorf - Eucharistiefeier
Donnerstag, 12. Februar 5. Woche im Jahreskreis
15.00 Uhr Schönecken - im Pfarrheim Karneval für Jedermann
14.30 Uhr Wawern - Seniorennachmittag 60-PLUS
Freitag, 13. Februar 5. Woche im Jahreskreis
14.11 Uhr Waxweiler - Karneval im Altenheim
Kath. Öffentliche Bücherei im Dechant-Faber-Haus:
Öffnungszeiten
Sonntags von 11.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstags von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr
Ev. Kirchengemeinde Prüm
Samstag, 07.02.2015
17.30 Uhr: Gottesdienst in Schönecken
Sonntag, 08.02.2015
10.00 Uhr: Gottesdienst in Prüm und parallel Kindergottesdienst
Montag, 09.02.2015
19.00 Uhr: die UHU‘s - Frauentreff am Abend
Dienstag, 10.02.2015
14.30 Uhr: Ausflug des Seniorentreffs nach Waxweiler
(Karnevalssitzung). Abfahrt: 13.30 Uhr am Gemeindehaus
Mittwoch, 11.02.2015
19.30 Uhr: Chorprobe
Ev.-freikirchliche Gemeinde Prüm
Sonntag, 08.02.2015
10.00 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Mittwoch, 11.02.2015
19.30 Uhr: BETA-Kurs in Prüm
Donnerstag, 12.02.2015
09.30 Uhr: Bibeltreff für Frauen in Schloßheck
(Infos: Ulrike Proll, Tel: 06556/900944)
Neuapostolische Kirche K.d.ö.R., Bitburg
Gottesdienste
Sonntag, 8. Februar: 09:30 Uhr
Mittwoch, 11. Februar: 20:00 Uhr in Prüm, Waldstr. 13 mit Bischof Kreutz
Jehovas Zeugen, Arzfeld
Sonntag 08.02.15
10.00 Uhr Vortrag: Warum sollten wir bei Jehova Zuflucht suchen?
10.40 Uhr Bibelversbetrachtung Markus 7:14
Thema: Hört zu und erfasst den Sinn
Freitag 13.02.15: 19.00 Uhr Bibelstudium
Thema: „Weisen Herzens“-und dabei demütig
19.30 Uhr Bibellesen Richter Kapitel 11-14 und Besprechung
20.00 Uhr Ist die Bibel wissenschaftlich korrekt?
Sportclub Irrhausen
Der Tischtennisverein trägt an diesem Wochenende folgendes Meisterschaftsspiel aus:
Samstag, den 07.02.2015 um 18.00 Uhr in Turnhalle Wolsfeld
2. Kreisklasse Eifel Süd: SV Wolsfeld 2 - SC Irrhausen 2
Weitere Informationen über den gesamten Spielbetrieb stehen im
Internet unter: ttvr.click-tt.de
Arzfeld
- 15 -
Ausgabe 6/2015
Imkerverein Arzfeld
eifel“
STC „Süd
e.V.
Zu einem bunten, karnevalistis
chen Abend mit
Gesang, Musik und Tanz lädt der
STC „Südeifel“
recht herzlich für
Sonntag, 8. Februar 2015
ab 18.00 Uhr
nach Waxweiler, Auf Staudigt ein.
In karnevalistischer Stimmung woll
en wir ein paar
fröhliche Stunden verbringen.
Der Imkerverein lädt zum Stammtisch am Mittwoch, den 11.02.2015
um 20:00 Uhr in die Gaststätte „Im Pfenn“ in Irrhausen alle Mitglieder und an der Imkerei Interessierte ein.
Landfrauenverband Arzfeld
Mit Hildegard von Bingen entsäuern, entgiften und entspannen
Viele Menschen leiden an Verdauungsproblemen, chronischen
Schmerzzuständen, haben Herz- oder Kreislaufstörungen, Depressionen mit Schlafstörungen und vieles andere mehr. Medikamente,
die die Symptome eindämmen sollen, können aber die Entgiftungsorgane zusätzlich belasten, was die Heilung erschwert. Die sogenannte “Hildegard Medizin” bietet vielfältige Möglichkeiten, diesen
Kreislauf zu durchbrechen und dadurch Linderung und Heilung zu
ermöglichen. Über dieses Thema spricht die Heilpraktikerin Agnes
Klasen am Montag, 23.02.105 um 19:30 Uhr in Arzfeld im Sitzungssaal der Raiffeisenbank (Seiteneingang). Anmeldungen erbeten bei
Karin Bendt-Schaffers, Tel.: 06556/90 03 72 oder Teddy Schreiber,
Tel.: 06550/7 30. Eintritt: 5,00 €.
Fisch - lecker und so gesund
Bei Interesse
bitten melden bei:
Marlies Pütz, 06554-7145
ab 19.00 Uhr
SpVgg Ammeldingen
„Fetter Donnerstag“
am 12.02.2015 im Dorfgemeinschaftshaus in Ammeldingen mit der
Partyband Formula Kölsch
Einlass: 19:11 Uhr; Beginn: 20:00 Uhr
Tischreservierungen unter Tel: 06564/4622
Rosenmontag auf dem „Knupp“
Die Arzfelder Landfrauen und das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) laden zu diesem interessanten Vortrag am Donnerstag, 26.02.2015 um 19:00 Uhr in die Grundschule nach Arzfeld
ein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten viele Informationen zum Thema Fisch. Es werden verschiedene schmackhafte
Rezepte zubereitet, die auch verkostet werden, daher bitte Gedeck
mitbringen. Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen. Anmeldungen
erbeten bis zum 24.02.2015 bei Karin Bendt-Schaffers, Tel.: 06556/90
03 72 oder Teddy Schreiber, Tel.: 06550/7 30.
Es wird eine Kostenpauschale erhoben.
Zu beiden Vorträgen sind Gäste herzlich willkommen.
Karnevalsfreunde Daleiden
Es sind noch Plätze für Wagen (mit TÜV) und Fußgruppen zum großen Rosenmontagsumzug in Daleiden frei. Anmeldung und Infos
unter 0171-2788219 oder [email protected]
Der Sportler - Treff am Sportplatz in Ammeldingen ist am Rosenmontag ab 16.00 Uhr zur Rosenmontags-Fete geöffnet. Es lädt herzlichst ein, der Sportverein.
Kath. Frauengemeinschaft Arzfeld
Karnevalistisches
Frühstück
Die Katholische Frauengemeinschaft
Arzfeld lädt alle Frauen am
„Fetten Donnerstag“
12.02.2015 um 09:00 Uhr
zum karnevalistischen Frauenfrühstück ein.
Information und Anmeldung
bis zum 09.02.2015 bei
Thea Thielen, Tel.: 06550/1029 oder
Hildegard Johann, Tel.: 06550/929832
Karneval in
Üttfeld
Fetten Donnerstag,
12.02.2015
09:00 Uhr:
Straßenkarneval
der Üttfelder Möhnen
19:00 Uhr:
karnevalistische Unterhaltung, mit gutem Essen
und Trinken im Gasthaus
Schweyen, Niederüttfeld.
Es laden herzlich ein
die Üttfelder Möhnen
Musikverein Daleiden e. V.
Einladung zur Generalversammlung
Die Generalversammlung des Musikvereines Daleiden e. V. findet
am Freitag, 6. März, 20:00 Uhr, im Proberaum statt mit folgender
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2.Totengedenken
Arzfeld
- 16 -
3.Geschäftsberichte
a) Kassenführer
b) Dirigent
c) Jugendleiterin
d) Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Terminplanungen 2015
6.Verschiedenes
Alle aktiven Mitglieder sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 3 Tage vor
der Versammlung schriftlich an den Vorsitzenden zu richten. Persönliche Einladungen ergehen nicht. Es wird um vollzähliges und
pünktliches Erscheinen gebeten.
Frauengemeinschaft
Waxweiler
Zu einem geselligen Nachmittag
im Dechant-Faber-Haus lädt die
Frauengemeinschaft herzlich ein.
Beginn ist am
Dienstag, 10.02.2015
um 14.11 Uhr
mit Kaffee und Kuchen
anschließend
karnevalistisches
Programm.
Ausgabe 6/2015
Betreuungsverein Westeifel e.V.
Betreuer-Stammtisch am Mittwoch, 11.02.2015 um 18:30 Uhr im
Mehrgenerationenhaus, Raderstraße 9, Gerolstein.
Hierzu sind alle ehrenamtlichen Betreuer oder die, die es werden
wollen, Betreuer von Familienangehörigen, Vereinsmitglieder oder
interessierte Personen eingeladen. Es soll in einer zwanglosen Atmosphäre die Gelegenheit gegeben werden, Erfahrungen auszutauschen,
neue Anregungen zu bekommen und Tipps oder Hilfsmöglichkeiten
zu erfahren. Außerdem möchten wir auf das Jahr 2014 zurück blicken
und einen Ausblick auf die geplanten Veranstaltungen im Jahr 2015
geben. Der Besuch der Veranstaltung ist selbstverständlich kostenfrei!
Bei Fragen wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins Westeifel e.V. unter der Telefonnummer 06591 - 203879-0.
Sprechstunde ist Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 Uhr
bis 12:00 Uhr. Die Abendsprechzeit ist jeden 1. Dienstag im Monat
von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
DLRG Ortsgruppe Prüm e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, den 05.03.2015 um 20:00 Uhr, im Bistro Kurcenter
- Freizeitbad Teichstraße 20, 54595 Prüm.
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder der DLRG OG Prüm e.V.
werden hiermit gemäß Satzung zur Jahreshauptversammlung herzlich eingeladen.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht der Technischen-Leitung
4. Jahresbericht Kassenwart
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Kassenwartes
7. Eintragung in das Vereinsregister (e.V.)
9. Verschiedenes
Alle Mitgliedr werden um Teilnahme und pünktliches Erscheinen
gebeten. Schriftliche Einladungen ergehen nicht.
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum (DLR) Eifel
Landwirtschaft und LEADER - das lohnt sich!
Auf dieses Thema geht eine Tagung der „Akademie Ländlicher
Raum“ am 26.02.2015 um 09:30 Uhr im Landgasthof Janshen in Ellscheid ein. Organisiert wird die Tagung vom DLR Eifel. Die Tagung
richtet sich insbesondere an Landwirte, Landjugend, Landfrauen, Vertreter der Landwirtschaftsverwaltung und -verbände, LAG-Mitglieder
und LAG-Manager. Weitere Informationen zum Programm/Flyer,
Teilnahmegebühr und Anmeldeformalitäten sind im Internet unter
www.landschafft.rlp.de zu erfahren. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Eifelverein Waxweiler
Jahreshauptversammlung
Der Eifelverein Waxweiler lädt alle Mitglieder und Freunde zur
diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Sie findet statt am Samstag, 07.02.2015 um 19.00 Uhr im Cafe Restaurant „am Schwimmbad“ (Irsch) in Waxweiler.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Vorsitzende
2. Jahresberichte (Wanderwart, Wegewart,
Schatzmeister,Kassenprüfer)
3.Aussprache
4. Entlastung des Vorstandes
5. Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft
6. Vorschau auf das Jahr 2015
7.Verschiedenes
8. Vorführung von Bildern des vergangenen Wanderjahres
und vor 10 Jahren
Förderverin der KiTa St. Maximin Bettingen
Börse „Rund ums Kind“ in Bettingen
Wie jedes Jahr veranstaltet der Föderverein der KiTa St. Maximin Bettingen eine Kleiderbörse „Rund ums Kind“. Dieses Jahr findet sie im
Jugendheim Bettingen am 28. Februar 2015 von 10.00 Uhr-13.00 Uhr
statt. Schwangere werden eine halbe Stunde früher eingelassen. Es werden Frühjahrs- und Sommerbekleidung in den GR 50-182, Umstandmode, Spielwaren, Autositze, Kinderwagen, Schuhe und viel weiteres
Zubehör angeboten. Anmeldung ab dem 3. Februar 2015 bei Isabell Reis
Tel. 06527/933324. 10% des Verkaufserlöses gehen zu Gunsten des Fördervereins. Ein Kaffee-, Kuchen- und Waffelstand ist ebenfalls aufgebaut.
Geschichtsverein „Prümer Land“
VBW Waxweiler
Der Geschichtsverein „Prümer Land“ fährt am Sonntag, 3. Mai, zum
Musical „Mamma Mia“ nach Oberhausen. Die Fahrt zur Abendvorstellung um 19:00 Uhr kostet komplett (Busfahrt und Eintritt der Preiskategorie 4) 74,- €. Anmeldungen bis Ende Februar
beim Geschichtsverein unter Telefon 06551/3799 oder per Mail an
[email protected].
Berlin ist immer eine Reise wert!
Kulturgemeinschaft Bitburg
Im Zeitraum vom 3.-8. Mai 2015 führt uns über den Veranstalter Theis
- Busreisen GbR mit dem VIP - Liner eine Reise in die Bundeshauptstadt Berlin. Ein Umfangreiches Programm, was aber auch individuelle Gestaltung zulässt, erwachtet die Teilnehmer (Stadtrundfahrt,
Kloster Chorin, Schiffshebewerk Niederfinow, Gedenkstätte
Hohenschönhausen, Besuch im Bundestag, Technikmuseum
Für Kommunikation). Weitere Informationen und Anmeldungen
unter Telefon-Nr.: 06554/620.
Benefizkonzert mit dem
Projektorchester „Musik machen unter Freunden“
Das Konzert findet am Samstag, 28. Februar 2015 um 20:00 Uhr in
der Bitburger Stadthalle statt. Der Erlös des Benefiz-Konzertes geht
an die „Nestwärme-Organiosation“. Eintrittskarten sind zu Preis
von 10 € für Erwachsene, 8 € für Mitglieder der Kulturgemeinschaft
Bitburg, Schüler und Studenten bei der Geschäftstelle der Kultur-
Arzfeld
- 17 -
gemeinschaft, Rathaus, Tel. 06561/6001-220/225 oder unter www.
ticket-regional.de erhältlich.
Offene Vorstandssitzung
des Naturparks Südeifel e.V.
Der Förderverein Naturpark Südeifel lädt alle Mitglieder zur offenen Vorstandssitzung am Montag, 09.02.2015, 17:00 Uhr, Hotel
Koch-Schilt in Irrel, ein. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Vorbereitung der Verbandsversammlung sowie aktuelle Förderprojekte.
Volkshochschule Prüm
Ausgabe 6/2015
„Bilanz 2014 und Ausblick 2015 der deutschen Städte und Gemeinden“. Die Kassenkredite steigen immer weiter an und belaufen
sich auf 48,6 Mrd. Euro. Die deutschen Kommunen können immer
weiter steigende Sozialausgaben bei einer zurückgehenden Bevölkerung nicht tragen. Die vom Bund zugesagte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro jährlich müsse schnell umgesetzt
werden. Das sieht der GStB genauso. Es bedarf grundlegender
Reformen der sozialen Sicherungssysteme mit dem Ziel, Bürokratie
abzubauen, den wirklich Bedürftigen zu helfen und den ungebremsten Kostenaufwuchs zu stoppen. Weitere Infos unter www.dstgb.de/
Pressemeldungen.
Herzlichen Dank
Niederländisch II: 10 Doppelstunden, montags, 18.00-19.30 Uhr ab
März, Microsoft Access Grundkurs, 5 x 4 Unterrichtsstunden, mittwochs, 18.00-21.00 Uhr ab 18. Februar
Fachkraft für Frühpädagogik: 20 Tage x 8 Unterrichtsstunden nach Plan
jeweils 09.00-16.00 Uhr ab 15. Juni
Weitere Informationen und Anmeldung:
Volkshochschule Prüm, Telefon: 06551/943-119
E-mail: [email protected], Internet: www.pruem.de/vhs
sage ich meinen Kindern mit Familien, den Verwandten, Nachbarn
und Bekannten, für die vielen
Glückwünsche, Geschenke, Anrufe
und persönlichen Besuche zu
meinem
Linux-User-Gruppe - Schneifeltux
80. Geburtstag.
Die Schneifeltuxe sind eine Linux-User-Gruppe (aus) der Eifel,
dem Raum Prüm und Umgebung, die sich mit dem alternativen
Betriebssystem Linux beschäftigen und den Open Source Gedanken fördern wollen. Wir sind Frauen (sic!), Männer und Jugendliche
in jeder Altersgruppe und wollen Linux-Benutzern und -Interessierten die Möglichkeit zum Informations- und Ideenaustausch bieten.
Unsere Treffen finden (normalerweise) immer jeden ersten Donnerstag im Monat statt, jeweils um 19.00 Uhr - falls kein Feiertag ist.
Unser nächstes Treffen findet am Do. dem 5. Febr. 2015 statt.
Auch diesmal wird es wieder stattfinden im:
Hotel Auberge-Altringer, 54675 Sinspelt
Weitere Infos auch auf http://www.eifeltux.de/
Linux-Interessierte und -Neugierige sind zum Schnuppern, Klönen
und Fachsimpeln herzlich eingeladen!
Zentralbücherei Prüm
Ich habe mich sehr gefreut.
80
Hildegard Steins
Bauler, im Dezember 2014
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gut beraten
Freundschaftsdienste ohne Risiko
Ein Nachbar hilft beim Reno- mit auch keinen Schadenersatz
vieren der Wohnung. Dabei leisten. Die Privat-Haftpflichtstößt er an eine Jugendstil-Vi- versicherung ist außen vor, der
trine und beschädigt sie. Ein Geschädigte bleibt auf seinen
Fall für die Privat-Haftpflicht- Kosten sitzen.
versicherung?
Solche Schäden, auch wenn sie
Generell gilt zwar die gesetz- häufig nicht besonders kostliche Regelung, wonach man spielig sind, können Auslöser
für Schäden, die man Drit- ernsthafter Streitigkeiten und
ten zufügt, verantwortlich ist. Zerwürfnisse unter Nachbarn
Um nachbarschaftliche Hilfe und Freunden sein. Um dem
nicht mit der Androhung et- zu entgehen, zahlt der Verurwaigen Schadenersatzes zu be- sacher den Schaden häufig aus
lasten, hat der Gesetzgeber die der eigenen Tasche.
Kreisverband des Eifelkreises
„Gefälligkeitsschäden“ davon Für Abhilfe sorgt eine Priausgenommen. Das sind Sach- vat-Haftpflichtversicherung,
Bitburg-Prüm Bündnis 90/Die Grünen
schäden, die jemand einem die Sachschäden durch GefälDritten bei Gefälligkeiten wie ligkeiten einschließt. Sie tritt
Einladung zum Neujahrsempfang
Nachbarschaftshilfe oder Hilfe auch ein, wenn in einem solDer Kreisverband des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Bündnis 90/Die
unter Freunden zufügt. Dafür chen Fall kein rechtlicher AnGrünen, lädt sehr herzlich alle Freundinnen und Freunde, Unterstüter - nicht immer haftbar spruch auf Schadenersatz
unsere kompetente
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Aktenzeichen: 6 UR II 8/14
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Anton Jakob Müller, geb. am 26.04.1947, wohnhaft in 54649 Manderscheid, Manderscheiderhof 2
- Antragsteller vertreten durch:
Notarin Daniela Schmied-Kovariak,
Luxemburger Straße 26, 54649 Waxweiler,
Frei Waldstraße
Bestellung:
Tel. 06553/1535, Handy: 0171/7347364
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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage
"Volle hütte"
der Fa. Autohaus Mosel GmbH.
Wir bitten unsere Leser um beachtung!
hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des 1/3 - Miteigentums
des im Grundbuch von Manderscheid (b. Waxweiler) Blatt 165 eingetragenen Grundbesitzes
lfd. Nr. 2, Flur 3 Nr. 441/73, Mischwald, im alten Wasen, 2231 m2 beantragt (§ 927 BGB).
Die eingetragene Eigentümerin
Barbara Esch, geb. Müller, geb. am 27.11.1916
bzw. deren Rechtsnachfolger werden aufgefordert, ihre Eigentümerrechte
bis spätestens
Montag, 20. April 2015
vor dem Amtsgericht Prüm anzumelden, da ansonsten die Ausschließung
der Rechte als Eigentümer erfolgen wird.
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