05. Muster Abwassergebührenbescheid
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05. Muster Abwassergebührenbescheid
ALBSTADTWERKE GMBH · POSTFACH 10 04 28 · 72422 ALBSTADT Gebührenbescheid Bitte bei Schriftverkehr angeben *11004711* Kundennummer: 12345678 / 6000815 Rechnungsnummer: VG 1081504711 Herr Max Mustermann Beispielstraße 1 72458 Albstadt Ansprechpartner: Kundenzentrum Telefon: 0800 212 2105 Telefax: 07432 160 4201 eMail: [email protected] Datum: Seite: 01.01.2014 1 von 2 Abwassergebührenbescheid zum 31.12.2013 Sehr geehrter Herr Mustermann, gemäß Abwassersatzung erlässt die Stadt Albstadt folgenden Abwassergebührenbescheid für Ihre Verbrauchsstelle / Ihr Grundstück: 72458 Albstadt, Beispielstraße 1 (FEB-ID: 71012345) Gebührenart Schmutzwassergebühr Niederschlagswassergebühr Zwischensumme bezahlte Abschläge zu zahlender Betrag Menge 89,00 m³ 36,00 m² EUR 198,47 15,84 214,31 192,00 22,31 Zahlungseingänge sind bis zum 01.01.2014 berücksichtigt. Der Zahlbetrag wird zum 01.03.2014 mit SEPA-Lastschrift zum Mandat XY10000000000000001 durch die Albstadtwerke GmbH von Ihrem Konto 0011111111 bei der Spk Zollernalb (BIC SOLADES1BAL) eingezogen. Für den kommenden Abrechnungszeitraum ergibt sich ein Vorauszahlungsbetrag in Höhe von 19,00 EUR. Die Vorauszahlungsbeträge werden fällig am: 03.03.2014 01.08.2014 17.03.2014 01.09.2014 01.04.2014 01.10.2014 02.05.2014 03.11.2014 02.06.2014 01.12.2014 01.07.2014 30.12.2014 Die Vorauszahlungsbeträge werden zur angegebenen Fälligkeit mit SEPA-Lastschrift zum Mandat XY10000000000000001 von Ihrem Konto 0011111111 bei der Spk Zollernalb (BIC SOLADES1BAL) eingezogen. Mit freundlichen Grüßen Albstadtwerke GmbH Internet: http://www.abstadt.de Gläubiger ID: DE85ASW00000098834 Seite 2 von 2 Rechnungsnummer: VG 1081504711 Kundennummer: 12345678 Rechnungsdatum: 01.01.2014 Abwassergebührenbescheid im Detail Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Abwassersatzung der Stadt Albstadt in der jeweils gültigen Fassung. Ihre Schmutzwassermenge (gemäß Frischwasserbezug) Zählernummer: 20081111/Schmutzwasser Zeitraum 01.01.13 - 30.06.13 01.07.13 - 31.12.13 Tage 181 140 Stand alt 160,00 204,00 Stand neu 204,00 249,00 Ableseart E V Differenz 44,00 m³ 45,00 m³ Faktor 1 1 Verbrauch 44,00 m² 45,00 m³ Ablesearten: E = Verbrauch maschinell ermittelt, V = Versorgerablesung Ihre Abwassergebühren Schmutzwassergebühr im Tarif Allg. Tarif Abwasser Tarifbestandteil Verbr.Abwasser Verbr.Abwasser Zeitraum 01.01.13 - 30.06.13 01.07.13 - 31.12.13 Menge Einheit 44,00 m³ 45,00 m³ Preis/Einheit 2,23 EUR/m³ 2,23 EUR/m³ EUR 98,12 100,35 198,47 Niederschlagswassergebühr nach angeschlossener und versiegelter Fläche lt. Feststellungsbescheid Tarifbestandteil Zeitraum Tage Gebührenmaßstab 01.01.13 – 31.12.13 365/365 Berechnungsfläche 36 m² Preis/Einheit 0,44 EUR/m²/Jahr Gebührensumme EUR 15,84 15,84 214,31 Ihr Mengenvergleich für Schmutzwasser TK Abwasser 2013 (365 Tage) 92 m ³ 2012 (365 Tage) 85 m ³ Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Bescheid über die Erhebung von Abwassergebühren kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Albstadt, Postfach 100 125, 72422 Albstadt oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtkämmerei in Albstadt-Ebingen, Marktstraße 35 oder beim Amt für Bauen und Service in Albstadt-Tailfingen, Am Markt 2 einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ein etwa eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Dies bedeutet, dass durch die Einlegung eines Widerspruchs der Vollzug dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere aber die Erhebung der festgesetzten Gebühr nicht ausgesetzt wird. Berechnung der Vorauszahlungen In der Abwassersatzung vom 24.11.2011, in der Fassung vom 13.12.2012 wurde die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2013 auf 2,23 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,44 €/m² festgesetzt. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2013 werden die Abwassergebühren auf der Grundlage einer Neukalkulation zum 01.01.2014 wie folgt angepasst: Schmutzwassergebühr = 2,32 €/m³, Niederschlagswassergebühr = 0,40 €/m². Bei der Berechnung der Vorauszahlungen wurden bereits die neuen Gebührensätze für 2014 zu Grunde gelegt. Die Abschläge werden monatlich mit 1/12 der Gebührenschuld fällig. Bei Jahresbeträgen bis 100,- € wird eine Vorauszahlung zum 01.07. fällig. Fragen zum Bescheid Für Fragen zum Gebührenbescheid stehen wir Ihnen im Service-Center der Albstadtwerke, Goethestraße 91 in 72461 Albstadt-Tailfingen, zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag, Mittwoch: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Freitag: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie unsere Hotline wochentags von 7:00 – 20:00 Uhr und samstags von 8:00 – 14:00 Uhr unter der Rufnummer 07432/160-4220. Für spezielle Fragen zur Niederschlagswassergebühr steht Ihnen ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung vom 03.02.2013 bis 07.02.2013 im Service-Center der Albstadtwerke zur Verfügung. Hinweis zur Anzeigepflicht bei Flächenänderungen und Neubaumaßnahmen Haben Sie neue Flächen befestigt oder die Befestigungsart geändert, Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt oder neue Bauwerke errichtet, sind die Veränderungen innerhalb eines Monats der Stadtverwaltung Albstadt, Amt für Bauen und Service, Am Markt 2, 72461 Albstadt-Tailfingen mitzuteilen. Formulare zur Flächenänderung sind beim Amt für Bauen und Service oder im Internet unter http://www.albstadt.de/buergerservice/downloadcenter_35 erhältlich. Internet: http://www.abstadt.de Gläubiger ID: DE85ASW00000098834