05. Muster Abwassergebührenbescheid

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05. Muster Abwassergebührenbescheid
ALBSTADTWERKE GMBH · POSTFACH 10 04 28 · 72422 ALBSTADT
Gebührenbescheid
Bitte bei Schriftverkehr angeben
*11004711*
Kundennummer:
12345678 / 6000815
Rechnungsnummer: VG 1081504711
Herr
Max Mustermann
Beispielstraße 1
72458 Albstadt
Ansprechpartner: Kundenzentrum
Telefon:
0800 212 2105
Telefax:
07432 160 4201
eMail:
[email protected]
Datum:
Seite:
01.01.2014
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Abwassergebührenbescheid zum 31.12.2013
Sehr geehrter Herr Mustermann,
gemäß Abwassersatzung erlässt die Stadt Albstadt folgenden Abwassergebührenbescheid für Ihre
Verbrauchsstelle / Ihr Grundstück:
72458 Albstadt, Beispielstraße 1
(FEB-ID: 71012345)
Gebührenart
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Zwischensumme
bezahlte Abschläge
zu zahlender Betrag
Menge
89,00 m³
36,00 m²
EUR
198,47
15,84
214,31
192,00
22,31
Zahlungseingänge sind bis zum 01.01.2014 berücksichtigt.
Der Zahlbetrag wird zum 01.03.2014 mit SEPA-Lastschrift zum Mandat XY10000000000000001 durch die
Albstadtwerke GmbH von Ihrem Konto 0011111111 bei der Spk Zollernalb (BIC SOLADES1BAL) eingezogen.
Für den kommenden Abrechnungszeitraum ergibt sich ein Vorauszahlungsbetrag in Höhe von
19,00 EUR. Die Vorauszahlungsbeträge werden fällig am:
03.03.2014
01.08.2014
17.03.2014
01.09.2014
01.04.2014
01.10.2014
02.05.2014
03.11.2014
02.06.2014
01.12.2014
01.07.2014
30.12.2014
Die Vorauszahlungsbeträge werden zur angegebenen Fälligkeit mit SEPA-Lastschrift zum Mandat
XY10000000000000001 von Ihrem Konto 0011111111 bei der Spk Zollernalb (BIC SOLADES1BAL)
eingezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Albstadtwerke GmbH
Internet: http://www.abstadt.de
Gläubiger ID: DE85ASW00000098834
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Rechnungsnummer: VG 1081504711
Kundennummer: 12345678
Rechnungsdatum: 01.01.2014
Abwassergebührenbescheid im Detail
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Abwassersatzung der Stadt Albstadt in der jeweils gültigen Fassung.
Ihre Schmutzwassermenge (gemäß Frischwasserbezug)
Zählernummer: 20081111/Schmutzwasser
Zeitraum
01.01.13 - 30.06.13
01.07.13 - 31.12.13
Tage
181
140
Stand alt
160,00
204,00
Stand neu
204,00
249,00
Ableseart
E
V
Differenz
44,00 m³
45,00 m³
Faktor
1
1
Verbrauch
44,00 m²
45,00 m³
Ablesearten: E = Verbrauch maschinell ermittelt, V = Versorgerablesung
Ihre Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr im Tarif Allg. Tarif Abwasser
Tarifbestandteil
Verbr.Abwasser
Verbr.Abwasser
Zeitraum
01.01.13 - 30.06.13
01.07.13 - 31.12.13
Menge Einheit
44,00 m³
45,00 m³
Preis/Einheit
2,23 EUR/m³
2,23 EUR/m³
EUR
98,12
100,35
198,47
Niederschlagswassergebühr
nach angeschlossener und versiegelter Fläche lt. Feststellungsbescheid
Tarifbestandteil Zeitraum
Tage
Gebührenmaßstab 01.01.13 – 31.12.13 365/365
Berechnungsfläche
36 m²
Preis/Einheit
0,44 EUR/m²/Jahr
Gebührensumme
EUR
15,84
15,84
214,31
Ihr Mengenvergleich für Schmutzwasser
TK Abwasser 2013 (365 Tage) 92 m ³
2012 (365 Tage) 85 m ³
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid über die Erhebung von Abwassergebühren kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Stadtverwaltung Albstadt, Postfach 100 125, 72422 Albstadt oder mündlich
zur Niederschrift bei der Stadtkämmerei in Albstadt-Ebingen, Marktstraße 35 oder beim Amt für Bauen und Service in
Albstadt-Tailfingen, Am Markt 2 einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 80 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ein etwa eingelegter Widerspruch keine
aufschiebende Wirkung hat. Dies bedeutet, dass durch die Einlegung eines Widerspruchs der Vollzug dieses Bescheides nicht
gehemmt, insbesondere aber die Erhebung der festgesetzten Gebühr nicht ausgesetzt wird.
Berechnung der Vorauszahlungen
In der Abwassersatzung vom 24.11.2011, in der Fassung vom 13.12.2012 wurde die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2013 auf 2,23
€/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,44 €/m² festgesetzt. Entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2013 werden
die Abwassergebühren auf der Grundlage einer Neukalkulation zum 01.01.2014 wie folgt angepasst: Schmutzwassergebühr = 2,32 €/m³,
Niederschlagswassergebühr = 0,40 €/m². Bei der Berechnung der Vorauszahlungen wurden bereits die neuen Gebührensätze für 2014 zu
Grunde gelegt. Die Abschläge werden monatlich mit 1/12 der Gebührenschuld fällig. Bei Jahresbeträgen bis 100,- € wird eine
Vorauszahlung zum 01.07. fällig.
Fragen zum Bescheid
Für Fragen zum Gebührenbescheid stehen wir Ihnen im Service-Center der Albstadtwerke, Goethestraße 91 in 72461 Albstadt-Tailfingen,
zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag, Dienstag, Mittwoch:
8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:
8:00 Uhr – 13:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie unsere Hotline wochentags von 7:00 – 20:00 Uhr und samstags von 8:00 – 14:00 Uhr unter der Rufnummer
07432/160-4220. Für spezielle Fragen zur Niederschlagswassergebühr steht Ihnen ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung vom 03.02.2013 bis
07.02.2013 im Service-Center der Albstadtwerke zur Verfügung.
Hinweis zur Anzeigepflicht bei Flächenänderungen und Neubaumaßnahmen
Haben Sie neue Flächen befestigt oder die Befestigungsart geändert, Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt oder neue Bauwerke
errichtet, sind die Veränderungen innerhalb eines Monats der Stadtverwaltung Albstadt, Amt für Bauen und Service, Am Markt 2,
72461 Albstadt-Tailfingen mitzuteilen. Formulare zur Flächenänderung sind beim Amt für Bauen und Service oder im Internet unter
http://www.albstadt.de/buergerservice/downloadcenter_35 erhältlich.
Internet: http://www.abstadt.de
Gläubiger ID: DE85ASW00000098834