tourismus in belgien - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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tourismus in belgien - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Netzwerk der Europäischen
Verbraucherzentren
TOURISMUS IN BELGIEN
Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den
Tourismus in Belgien. Sie beinhaltet praktische Tipps und
Informationen über rechtliche Hintergründe. Wir haben und
bemüht, alle relevanten Informationen über Reisen nach
und den Aufenthalt in Belgien hinzuzufügen. Bitte beachten
Sie dass dies keine wortwörtliche Darlegung der Gesetze
ist, sondern eher als Ratgeber dienen soll.
Die Bedingungen und die Gültigkeitsdauer sowie das Reiseziel und die
Reiseklasse (erste oder zweite) stehen auf dem Ticket.
Nicht genutzte Fahrkarten können Sie unter gewissen Umständen vollständig
oder zu einem bestimmten Teil zurückerstattet bekommen. Das hängt von
der Art der Fahrkarten ab. Fragen Sie die Mitarbeiter am Fahrkartenschalter
nach den Bedingungen für eine Rückerstattung.
Generell werden nicht genutzte Fahrkarten bis zum Vortag der Reise
zurückerstattet. Fahrkarten, die am Tag der Reise gekauft wurden, werden
bis zu einer Stunde nach ihrer Ausstellung zurückerstattet.
Gepäck
Reisende sind für das mitgenommene Gepäck im Zug selbst verantwortlich.
Jeder Reisende darf maximal drei Gepäckstücke mit einem Gesamtgewicht
von 30kg mitnehmen. Zudem sind Kinderwagen (Buggys) erlaubt. Fahrräder
kann man gegen einen Zuschlag ebenfalls im Zug mitnehmen.
Tiere
Reisen mit dem Zug
In Belgien gibt es eine einzige nationale Bahngesellschaft, die sich aus der
flämischen NMBS und der französischen SNCB zusammensetzt.
Die meisten Tierarten dürfen nicht im Zug mitgenommen werden. In einem
Käfig, einer Box oder einem Korb können Hunde, Katzen und kleine
Haustiere dagegen ohne zusätzliche Kosten mitgeführt werden. Hunde an
der Leine darf man gegen eine Zuzahlung ebenfalls mitnehmen.
Fahrkarten
Verlorenes Gepäck
Wenn Sie mit dem Zug reisen, müssen Sie eine gültige Fahrkarte kaufen.
Tickets kann man an den Ticketschaltern und -automaten in Bahnhöfen, per
Telefon oder über das Internet kaufen (www.brail.be/main/index.html).
Reisende, die keine Zeit haben, im Voraus ein Ticket zu kaufen, können dies
im Zug tun. Wenn Sie den Schaffner gleich nach dem Einstieg um eine
Fahrkarte bitten, wird er Ihnen nur einen kleinen Zuschlag berechnen. Falls
Sie dies nicht tun, müssen Sie sofort im Zug eine Geldstrafe von 12,50 Euro
oder innerhalb von 14 Tagen eine Strafe von 60 Euro (bzw. 30 Euro für
Minderjährige) zahlen.
Der Schaffner wird Ihre Fahrkarte im Zug entwerten.
Wenn sie etwas im Zug liegenlassen, sollten Sie dies so bald als möglich der
NMBS melden. Sie müssen dann ein Formular ausfüllen, welches Sie im
Internet oder an einem Bahnhofsschalter bekommen. Sobald der
Gegenstand gefunden wurde, informiert die NMBS den Reisenden, der ihn
daraufhin gegen eine Gebühr von rund vier Euro abholen kann.
Verlorengegangene Gegenstände, die nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt
werden, werden zum zentralen Fundbüro in Brüssel-Süd (frz. Bruxelles-Midi)
geschickt. Sie lagern dort für sechs Monate, bevor sie dem Staatlichen
Domänenamt (fläm. Dienst Domeinen) übergegeben werden, die sie
öffentlich versteigert.
Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen
Wenn ein Zug sich um 60 Minuten oder mehr verspätet, zahlt die NMBS dem
betroffenen Fahrgast eine festgesetzte Entschädigung von 100 %. Reisende,
die aufgrund einer Verspätung ihren Anschlusszug verpassen, haben
ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
Reisen mit Straßenbahn, Bus und U-Bahn
In Belgien gibt es drei öffentliche Verkehrsbetriebe: De Lijn in Flandern, die
MIVB (STIB) in der Stadtregion Brüssel und die TEC in Wallonien.
Diese Unternehmen betreiben die Bus-, Straßenbahn- und U- BahnNetzwerke in den drei Regionen.
Die Tarife variieren je nach Unternehmen und Fahrkartenart (Einzelticket, 3oder 10-Tage-Ticket).
Das Einzelticket kostet mindestens 1,60 Euro mit der MIVB, 1,20 Euro mit
der De Lijn und 1,30 Euro mit TEC (Stand: Dezember 2008).
Die Fahrkarten müssen immer entwertet werden, ansonsten sind sie
ungültig. Reisende ohne entwertete Fahrkarte riskieren eine Geldstrafe von
75 Euro bei De Lijn und der TEC sowie 84 Euro bei der MIVB.
Die Fahrkarten können am Fahrkartenschalter, an Fahrkartenautomaten oder
direkt bei den Bus- und Straßenbahnfahrern erworben werden.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
Sollten Sie als Ausländer mit einem belgischen Unternehmer Schwierigkeiten haben,
können Sie sich immer an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Ihres
Heimatlandes wenden, welches sich daraufhin mit dem EVZ Belgien in Verbindung
setzt. Zusammen werden sie versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und
dem Händler zu finden.
Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden Sie auf der
Webseite http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm
Kontakt Europäisches Verbraucherzentrum Belgien
European Consumer Centre Belgium
Hollandstraat 13
B - 1060 Brüssel
Tel: +32 2 542 33 46, Fax: +32 2 542 32 43
E-mail: [email protected]
Website: www.eccbelgie.be