Berufskraftfahrer unterwegs 2015
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Berufskraftfahrer unterwegs 2015
Bordbuch Berufskraftfahrer unterwegs 2015 Jahrbuch für Fahrer im Güter- und Personenverkehr Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, mit diesem Bordbuch halten Sie die 22. Auflage von „Berufskraftfahrer unterwegs“ in Ihren Händen. Auch 2015 finden Sie in dieser Ausgabe wieder alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Berufsalltag benötigen – kompakt zusammengefasst und speziell auf die Berufskraftfahrer Branche zugeschnitten! Sämtliche Inhalte wurden aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht. Für 2015 haben wir wieder spannende Themen für Sie aufgegriffen. In diesem Jahr für Sie neu dabei: Übersicht: Parken abseits der Autobahn – Was ist erlaubt? Kommunikation mit der Disposition: Dank kleiner Tipps stressfreier fahren Jährliches Update: Recht von A – Z Kompakte Checklisten: Abfahrtkontrolle Lkw und Bus Punktereform: So funktioniert die Punktevergabe Übersicht: Werkstätten mit Komplettservice und Reparatur › › › › › › 1 Nützliches für unterwegs 2 Länderinformationen Selbstverständlich wurden außerdem auch dieses Jahr wieder sämtliche Inhalte auf den neusten Stand gebracht! So finden Sie z.B. in Kapitel 3.5 die für Sie interessanten Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog oder in Kapitel 1.6 eine umfangreiche Liste von Autohöfen! Auch die Länderinformationen in Kapitel 2 wurden überarbeitet und sowohl inhaltlich als auch rechtlich für 2015 angepasst. Damit Sie überall sicher ankommen – Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt! Ihre Anregungen (Lob, Wünsche oder Kritik) sind uns immer willkommen: [email protected] Ihr Verlag Heinrich Vogel Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2014 alle aktuellen Z ahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden. © 1993 Verlag Heinrich Vogel in der Springer Fachmedien München GmbH, Aschauer Straße 30, 81549 München Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media. Stand Juli 2014 • 22. Auflage Umschlaggestaltung: Bloom Project Lektorat: Ulrike Hurst, Su Zewe Herstellung: Markus Tröger Satz & Layout: Schmidt Media Design, München Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung in elektronischen Systemen. Das Werk ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Die Haftung für die Inhalte der Internetverweise wird trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung ausgeschlossen! Für die Seiteninhalte sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich. Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen. ISBN: 978-3-574-26032-2 2 3 Recht 4 Rund um Kfz und Ladung 5 Service Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 Seite 2 5 6 Notrufnummern in der BRD . . . . . . . . . . . . . . . Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werkstätten mit Komplettservice . . . . . . . . . . . Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . . Baustelleninformationen . . . . . . . . . . . . . . . . Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ladungsdiebstahl und Dieselklau vermeiden . . . . Zollfreimengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mautpflichtige Bundesstraßenabschnitte . . . . . . Wortlos Guide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommunikation mit der Disposition . . . . . . . . . Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . . 2.1 Belarus/ Weißrussland. . . . . 2.2 Belgien. . . . . . . . . 2.3 BosnienHerzegowina . . . . . 2.4 Bulgarien. . . . . . . . 2.5 Dänemark. . . . . . . 2.6 Deutschland . . . . . 2.7 Estland . . . . . . . . . 2.8 Finnland . . . . . . . . 2.9 Frankreich. . . . . . . 2.10 Griechenland . . . . . 2.11 Großbritannien und Nordirland. . . . 2.12 Irland. . . . . . . . . . 2.13 Italien. . . . . . . . . . 2.14 Kroatien . . . . . . . . 2.15 Lettland . . . . . . . . 2.16 Litauen. . . . . . . . . 2.17 Luxemburg. . . . . . . 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 98 34 35 36 38 42 43 49 53 56 58 62 65 2.18 Mazedonien. . . . . 100 2.19 Niederlande. . . . . 102 2.20 Norwegen . . . . . . 104 2.21 Österreich . . . . . . 106 2.22 Polen . . . . . . . . . 108 2.23 Portugal . . . . . . . 110 2.24 Rumänien . . . . . . 112 2.25 Russland. . . . . . . 114 2.26 Schweden . . . . . . 116 2.27 Schweiz. . . . . . . . 118 2.28 Serbien. . . . . . . . 120 2.29 Slowakei . . . . . . . 122 2.30 Slowenien . . . . . . 124 2.31 Spanien. . . . . . . . 126 2.32 Tschechien. . . . . . 128 2.33 Türkei . . . . . . . . 130 2.34 Ukraine. . . . . . . . 132 2.35 Ungarn . . . . . . . . 134 2.36Kontaktdaten europ. Transportverbände. 136 3.1 Recht von A-Z mit jährlichem Update . . . . . . . . 141 3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 3.3 Parken abseits der Autobahn . . . . . . . . . . . . . 153 3.4 Punktesystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 3.5 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 3.6 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 3.7 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . 166 3.8 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 3.9 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . 169 3.10 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . 170 3.11 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Abfahrtkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirtschaftlich fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handhubwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . . Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Checkliste Busbrand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verhalten an Rampen und in Umschlagterminals . . 5.1 Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren – Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion – Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer– Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol – Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren 5.2 Dynamisches Sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.3 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . . 5.4 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . . 5.5 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 176 179 183 184 185 191 202 203 208 224 226 236 238 3 Januar 2015 1Do 2Fr 3Sa 4• 5 Mo 6 Di 7 Mi 8Do 9Fr 10 Sa 11 • 12 Mo 13Di 14Mi 15Do 16Fr 17 Sa 18 • 19 Mo 20Di 21Mi 22Do 23 Fr 24 Sa 25 • 26 Mo 27Di 28Mi 29Do 30 Fr 31 Sa Neujahr ∂ Å∂ É2∂ ≤∂ Ñ∂ Ö41∂ Ü∂ à∂ â8∂ å∂ ë8∂ í34∂ ±1∂ ¥40b 34 1. Woche í g5 ∂ B gefahrene km Arbeitsstunden DzUghiK43G4öSnop5s Lenkzeit t h16 j8 2. Woche Heilige Drei Könige ∂ Å∂ Ö41 j8 ∂ ±1d31UP43hs S5 h16 3. Woche h16 4. Woche h16 5. Woche • generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5 Fahrverbot im jeweiligen Land Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land X W X V X W [1] 0.00 – 22.00 Uhr [2]vom 31.12.14 von 22.00 Uhr bis 2.01.15 um 5.00 Uhr [8]8.00 – 22.00 Uhr 6 Fahrtbeginn Fahrtende km km [16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken [31]Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt (kein Fahrverbot) [34]06.00 – 22.00 Uhr für überlange und -schwere Lkw [40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken [41]Verschiedene Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und gewissen Tagen auf bestimmten nationalen Strecken (bitte erkundigen Sie sich). [43]14.00 – 23.00 Uhr auf bestimmten Strecken 7 Oktober 2015 Do 1 40. Woche 2Fr 3Sa Tag der Deutschen Einheit ∂ Ñ1l33 16 4• h 5Mo 41. Woche 6 Di 7 Mi 8Do K43 9Fr 10 Sa 11• h16S 12Mo ∂ 42. Woche Ö41 13Di 14Mi 15Do 16Fr 17 Sa 18• h16 Mo 19 43. Woche 20Di Mi 21 22Do 23 Fr ∂ à Sa 24 25• h16 26Mo ∂ 44. Woche Ån 27Di 28Mi ∂ ≤∂ ã16t 29Do t 30 Fr 31Sa Reformationstag ∂ Ñ26∂ ¥40j50q37UGs • generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5 Fahrverbot im jeweiligen Land Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land X W X V X W [1] 0.00 – 22.00 Uhr [16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken [26]Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen [33]nur für Transporte in Richtung Deutschland bis 21.45 Uhr 24 Fahrtbeginn Fahrtende km km gefahrene km Arbeitsstunden Lenkzeit [37]18.00 – 22.00 Uhr [40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken [41]Verschiedene Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und gewissen Tagen auf bestimmten nationalen Strecken (bitte erkundigen Sie sich). [43]14.00 – 23.00 Uhr auf bestimmten Strecken [50]16.00 – 22.00 Uhr 25 1.4 Nützliches für unterwegs A. Sie haben den Geldbeutel verloren 1. Karten sperren lassen: › Die bundeseinheitliche Sperr-Notrufnummer ist: (0049) 116 116* für EC-, Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Mitarbeiterausweise, digitale Signaturen oder Kundenkarten * Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar. Sie werden mit den entsprechenden Diensten (Banken, Versicherungen etc.) verbunden. Sollte der ausländische Telefonanbieter diese Nummer nicht verarbeiten können, wählen Sie +49 30 40 50 40 50. › Weitere Zentralnummer: (01805) 02 10 21 (Bankkarten, EC-Cards und Maestro-Cards). HINWEIS: Bei dieser Nummer brauchen Sie die Kontonummer und die Bankleitzahl zur Sperrung! Für bestimmte Kreditkarten können Sie auch direkt beim Anbieter anrufen z. B. MasterCard: (0800) 819 10 40, Visa: (0800) 811 84 40, Diners Club: (0043) 150 135-135 › Bei Verlust der Tankkarte muss die Kartengesellschaft schnellstmöglich informiert werden. In der Übersicht finden Sie die Notrufnummern der Anbieter: Aral CardTruck www.aralcard.de Tel. (01801) 11 62 63 AS 24 Tankservice Card www.as24.com Tel (01803) 24 11 24 DKV Card www.dkv-euroservice.com Tel. (0221) 82 77 96 97 eni Multicard (früher Agip) www.multicard.eni.com Tel. (089) 590 74 70 Esso Card Europe www.essocard.com Tel. (0800) 427 34 12 38 1.4 Geldbeutel/Handy weg – was tun? euroShell Card www.shell.de Tel. (040) 80 90 80 500 MAN Service Card www.man-mn.com Tel. (00800) 66 24 53 24 Mercedes Service Card www.mercedesservicecard.de Tel. (0800) 57 77 77 77 mycard Tamoil www.tamoil.de Tel. (0844) 000 102 OMV Euro Truck Card www.omv.com Tel. (0871) 769-0 PAN-European Card www.eurotoll.de Tel. (00800) 03 87 22 55 (international) SVG/DKV Service-Karte www.svg.de Tel. zuständige SVG (tagsüber) Total Card www.totalcards.de Tel. (0180) 311 11 09 UTA Full Service Card www.uta.de Tel. (06027) 50 91 31 Westfalen Service Card www.westfalen-service-card.de Tel (0251) 695-0 39 1.6 A 3 4 5 44 Nützliches für unterwegs 1.6 Autohöfe A Nr Rees Mogendorf Limburg-Nord Kleinostheim Wertheim/Lengfurt Rottendorf Wiesentheid Geiselwind Schlüsselfeld Burghaslach Neumarkt i. d. Opf. Parsberg 4 38 42 58 66 72 75 76 77 77 92 94 Autohof Isselburg Maxi-Autohof Mogendorf Aral-Autohof Beselich Autohof Kleinostheim Maxi-Autohof Wertheim Autohof Rottendorf-Dettelburg Flagge-Autohof Rüdenhausen Autohof Geiselwind Autohof Schlüsselfeld Kempe’s Autohof Burghaslach 24-Autohof Neumarkt Esso-Autohof Parsberg Regensburg-Ost Regensburg Hengersberg 101 A utohof Regensburg 101 Euro Rastpark Regensburg 111 Euro Rastpark Hengersberg Hengersberg Düren Köln-Klettenberg Bad Hersfeld Eisenach-West Hörselgau Gotha Gotha/Schwabhausen 111 7 11 32 39a 41a 42 42 Neudietendorf Nohra Apolda Stadtroda/Teufelstal Hermsdorf Ronneburg Hainichen Nossen-Siebenlehn Dresden-Neustadt Mücke Bensheim Hirschberg Bruchsal Achern Rheinau 44 48 50 55 56 60 73 75 79 6 30 33 42 53 53 Trucker HOF Truck Stop Raststätte Düren GmbH SVG-Autohof Eifeltor Aral-Autohof Bad Hersfeld Autohof Eisenach Nord+Süd SVG-Autohof Hörselgau Autohof Gotha Shell-SVG-Autohof Thüringer Tor Esso-Autohof Am Erfurter Kreuz Shell-Autohof Erfurt Aral-Autohof Apola-Mellingen Autohof Stadtroda Autohof Hermsdorf Ost Esso-Autohof Löbichau Esso-Autohof Hainichen Shell-Autohof Nossen Autohof Dresden-Neustadt Maxi-Autohof Mücke Aral-Autohof Bensheim TOTAL Hirschberg Esso-Autohof Karlsdorf Euro Rastpark Achern Autohof Rheinau-Freistett 5 6 Nr Appenweier Mahlberg Ettenheim Herbolzheim Bremgarten Saarbrücken Landstuhl-Ost Kaiserslautern-Ost Kirchheim a. d. Weinstraße Sinsheim Bad Rappenau Kirchberg Crailsheim-Satteldorf 7 Aurach Herrieden Ansbach Schwabach-West Alfeld Flensburg Niebüll Schleswig Jagel Neumünster-Süd Hamburg Soltau-Ost Soltau-Süd Schwarmstedt Mellendorf Bockenem Seesen/Rhüden Northeim-Nord LutterbergStaufenberg Kassel Kassel Guxhagen Malsfeld 54 Shell-Autohof Kehl 57 Autohof Mahlberg 57a Shell-Autohof KappelGrafenhausen 58 Europa Park-Rasthof 64b Autohof Bremgarten 2 Autohof Saarbrücken 13 Shell-Autohof Ramstein 16 SVG-Autohof Kaiserslautern 19 Maxi-Autohof Kirchheim 33 Autohof Kolb Sinsheim 35 24-Total Autohof Bad Rappenau 45 Shell-Autohof Kirchberg 46 Euro Rastpark Crailsheim-Satteldorf 50 Shell-Autohof Aurach 51 Aral-Autohof Herrieden 52 Kempe's Autohof Ansbach 55 Aral-Autohof Schwabach-West 63 Autohof Alfeld 2 Autohof Flensburg 2 Aral-Autohof Höpner 6 Shell-Autohof Wikingerland 15 SVG-Autohof Neumünster-Süd 30 Autohof Altenwerder 44 Hoyer-Autohof Soltauer Heide 45 Shell-Autohof Soltau Süd 50 Autohof Schwarmstedt 52 Shell-Autohof Mellendorf 65 Aral-Autohof Bockenem 66 Maxi-Autohof Rhüden 69 DINX-Autohof Northeim 76 24-Total-Autohof Lutterberg 77 Autohof Kassel 79 SVG-Autohof Lohfeldener Rüssel 81 Euro Rastpark Guxhagen 83 Maxi-Autohof Malsfeld 45 1.7 Nützliches für unterwegs Ladungsdiebstahl und Dieselklau vermeiden Zollfreimengen 1.8 Je nach bereistem Land gelten bei Wiedereinreise nach Deutschland unterschiedliche Steuer- und Zollvorschriften. Beachten Sie besonders folgende Freigrenzen, Einschränkungen und Verbote: Wie viele Täter waren es? Was wissen Sie noch über die Täter? Kleidung, Haarfarbe, Aussehen: Einreise aus einem EU-Land Arzneimittel › generell für den Bedarf von 3 Monaten (gem. Dosierungsempfehlung) › ärztl. verordnete Betäubungsmittel für den Bedarf der Dauer der Reise (max. 30 Tage) Womit sind die Täter gekommen oder geflüchtet? Fahrzeug (Farbe, Typ, Auffälligkeiten wie z.B. Unfallspuren): Tabak (ab 17 Jahren) › 800 Zigaretten oder › 400 Zigarillos (max. 3 Gramm) oder › 200 Zigarren oder › 1 kg Rauchtabak (z.B. Pfeifentabak) Alkohol (ab 17 Jahren) › 110 l Bier › 60 l Schaumwein (keine steuerliche Begrenzung bei sonst. Wein!) › 20 l Zwischenerzeugnisse (Portwein, Madeira, Wermut) oder › 10 l Spirituosen (Whisky, Rum, Wodka, inkl. Alkopops) Haben Sie jemanden gesehen, der als Zeuge aussagen könnte? Wenn ja, beschreiben Sie ihn kurz: Kaffee oder kaffeehaltige Waren › 10 kg Kaffee Haben Sie die Kontaktdaten des Zeugen? Kraftstoff › 1 Tankfüllung (+20 l in Reservekanister) Die o.g. Mengen gelten nur für den eigenen Bedarf und müssen von Ihnen persönlich befördert werden. Was Sie als Geschenk oder für den Weiterverkauf kaufen, gilt nicht als Freimenge. Persönliche, im Notfall wichtige Rufnummern: © electriceye/fotolia 52 Piktogramme: © (m) jehafo - fotolia Was ist Ihnen sonst noch aufgefallen? Was scheint Ihnen noch wichtig? Haben Sie schon zuvor Auffälligkeiten bemerkt? Vorsicht bei Einreise aus Gebieten, die zum Staatsgebiet von EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU gehören (z.B. Büsingen). Für sie gelten die Zollbedingungen von Einreisen aus Nicht-EU-Staaten. Manche im Ausland frei gehandelten Präparate gelten in Deutschland als nicht verkehrsfähige Arzneimittel. Geldwerte (Bargeld, Schecks, Sparbücher, unverarbeitete Edelmetalle) müssen ab einem Wert von € 10.000,- angemeldet werden. 53 2.2 Länderinformationen niederländisch, französisch, deutsch 10050 20 5 2 Brüssel Euro (€) Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw besteht im grenzüberschreitenden Verkehr nicht. Fahrverbot an allen gesetzlichen Feiertagen und Wochenenden für Sondertransporte, die die höchstzulässigen Maße und Gewichte überschreiten. Bitte erkundigen Sie sich. Regionale Feiertage am 11. Juli, 27. September und 15. November. Beschränkungen der Geschäftstätigkeit sind möglich. Bitte erkundigen Sie sich. ! deutsche Botschaft In Auto- und Reisebussen besteht Gurtanlegepflicht. Ausländischen Reisebussen wird die Mitnahme von zwei Feuerlöschern empfohlen. Auf Autobahnen und anderen mehrspurigen Schnellstraßen besteht in jede Richtung ein allgemeines Überholverbot (Lkw >3,5 t zGM). Rauchen am Steuer ist verboten. Geldstrafen für folgende Verstöße wurden drastisch erhöht: regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbracht, int. Frachtbrief fehlt. Eine Warnweste muss mitgeführt werden. Polizei 101, Unfallrettung/Notarzt 112 Fahrzeugschein dt. Führerschein Personalausweis/Reisepass grüne Versicherungskarte CMR-Frachtbrief 4 Erforderliche Dokumente Länge Lkw mit 2 u. mehr Achsen 12,00 m Anhänger mit 2 u. mehr HöchstAchsen 12,00 m zulässige Sattelkfz 16,50 m Abmessungen Lastzug 18,75 m Höchstzulässige Achslasten und Gesamtmasse Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14, 1040 Brüssel Tel.: (02787) 18 00, Fax: (02787) 28 00 E-Mail: [email protected] von Deutschland nach Belgien 0032 von Belgien nach Deutschland 0049 + 2.2 b ∂ Belgien km/h Höchstzulässige Geschwindigkeit Fahrzeugschein dt. Führerschein grüne Versicherungskarte empfohlen Personalausweis/Reisepass EU-Lizenz europäische Krankenversicherungskarte EU-Fahrtenheft Kraftomnibus mit 2 Achsen mit 3 Achsen Gelenkomnibus mit Anhänger 13,50 m 15,00 m 18,75 m 18,75 m Breite 2,55 m mit zGM über 10 t und Kühlfahrzeuge 2,60 m 2,55 m Höhe 4,00 m 4,00 m Einzelachse 10 t Antriebsachse 12 t Lkw mit 2 Achsen 19 t Lkw mit 3 Achsen 26 t Lkw mit 4 Achsen 32 t Anhänger mit 2 Achsen 20 t Anhänger mit 3 und mehr Achsen 30 t Sattelkfz mit 3 Achsen 29 t Sattelkfz mit 4 Achsen 39 t Sattelkfz mit 5 und mehr Achsen 44 t Lastzug mit 4 Achsen 39 t Lastzug mit 5 Achsen 44 t Einzelachse Antriebsachse Doppelachse Achsabstand 1 m bis <1,3 m 1,3 m bis <1,8 m mit 2 Achsen mit 3 Achsen Gelenkomnibus innerorts Landstraßen (über 7,5 t zGM) Schnellstraßen Autobahnen innerorts 30–50 km/h Landstraßen 75 km/h Schnellstraßen 90 km/h Autobahnen 90 km/h 50 km/h 60 km/h 90 km/h 90 km/h 10 t 12 t 19 t 20 t 19 t* 26 t* 28 t * Z usätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich. 68 69 2.14 Länderinformationen kroatisch 10050 20 5 2 Zagreb 1 Kuna = 100 Lipa 1 EUR = 7,59 HRK* deutsche Botschaft Länge Lkw Lastzug Sattelkfz Höchstzulässige Abmessungen Ferienfahrverbot (von Mitte Juni bis Mitte September) für Lkw über 7,5 t bzw. länger als 14 m auf bestimmten Strecken: samstags 4.00–14.00 Uhr; sonntags 12.00–23.00 Uhr. An Karfreitag und am Tag vor Feiertagen von 15.00–23.00 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen von 14.00 bis 23.00 Uhr. Falls ein Feiertag oder der letzte einer Reihe von Feiertagen auf einen Freitag oder Samstag fallen, besteht das Fahrverbot am Sonntag von 12.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Falls ein Feiertag auf einen Sonntag oder einen Montag fällt, besteht das Fahrverbot für den vorhergehen den Freitag von 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge vorhanden. Für bestimmte Gefahrgutbeförderungen gelten weitere Fahrverbote auf bestimmten Strecken. ! 2.14 K ∂ Kroatien Höchstzulässige Achslasten und Gesamtmasse Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Eine Warnweste muss mitgeführt werden. Bei Unfällen muss die Polizei verständigt werden. Ulica Grada Vukovara 64, HR–10000 Zagreb Tel.: (00385) 16 30 01 00, Fax: (00385) 16 15 55 36 E-Mail: [email protected] von Deutschland nach Kroatien 00385 von Kroatien nach Deutschland 0049 + Polizei 92, Unfallrettung 94, Feuerwehr 93 km/h 4 Erforderliche Dokumente Fahrzeugschein internat. Führerschein Reisepass grüne Versicherungskarte ist erforderlich CMR-Frachtbrief Fahrzeugschein dt./internat. Führerschein Reisepass/Personalausweis grüne Versicherungskarte Auslandskrankenschein erf. EU-Fahrtenheft * variabler Kurs (Stand 07.05.2014), kein Euro-Teilnehmerland 92 Höchstzulässige Geschwindigkeit 12,00 m 18,75 m 16,50 m Kraftomnibus mit 2 Achsen 13,50 m mit 3 Achsen 15,00 m Gelenkomnibus18,00 m Breite Kfz/Anhänger Kühlfahrzeuge 2,55 m 2,60 m 2,55 m Höhe 4,00 m 4,00 m max. Achsdruck Einzelachse 10 t* Doppelachse bei einem Abstand von <1 m 11,5 t ≥1 m bis <1,3 m 16 t ≥1,3 m bis <1,8 m 18 t* Doppelachse Anh./Auflieger bei einem Achsabstand von <1 m 11 t ≥1 m bis <1,3 m 16 t ≥1,3 m bis <1,8 m 18 t >1,8 m 20 t Tridemachse bei einem Achsabstand von ≤1,3 m 21 t >1,3 m bis ≤1,4 m 24 t Lkw mit 2 Achsen 18 t mit 3 Achsen 25 t* mit 4 oder mehr Achsen 31 t* Sattelkfz mit 4 Achsen 36 t* mit 5 oder mehr Achsen 40 t* Anhänger mit 2 Achsen 18 t mit 3 Achsen 24 t Lastzug mit 4 Achsen 36 t mit 5 oder mehr Achsen 40 t Einzelachse 10 t Einzelantriebsachse 11,5 t Doppelachse Achsabstand <1m 11,5 t 1 m bis <1,3 m 16 t 1,3 m bis <1,8 m 18 t – mit Antriebsachse, die Doppelbereifung und Luftfederung oder eine als gleichwertig annerkannte Federung hat 19 t Bus mit 2 Achsen 18 t mit 3 Achsen 25 t mit 3 Achsen, wenn Antriebsachse Doppelbereifung und Luftfederung oder eine als gleichwertig anerkannte Federung hat 26 t Gelenkomnibus 28 t innerorts außerorts Fz. ≤7,5 t zGM Fz. >7,5 t zGM innerorts 50 km/h sonstige Straßen 90 km/h Autobahnen 100 km/h 50 km/h 80 km/h 70 km/h * Z usätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich. 93 3.1 Recht 3.1 Recht von A-Z mit jährlichem Update Polizeikontrolle Lenk- und Ruhezeiten: Busfahrten ins europäische Ausland Dem kontrollierenden Beamten muss die Kontrolle des Fahrzeugs und der eigenen Person ermöglicht werden. Wichtig ist auch, dass mitgeführte Dokumente (beispielsweise Personaldokumente, Führerscheine, besondere Erlaubnisse wie der ADRSchein) dem Kontrollbeamten zur Kontrolle ausgehändigt werden. Verkehrskontrollen können verdachtsunabhängig erfolgen, müssen also nicht durch ein konkretes Fehlverhalten der kontrollierten Person ausgelöst werden. Durch eine Änderungen am Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, kann ein Fahrer nach einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit bis zu 12 aufeinander folgende 24-Stunden-Zeiträume absolvieren, bevor er die nächste wöchentliche Ruhezeit einlegt, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: › Busreise geht ins europäische Ausland › Dauer: Mindestens 24 ununterbrochene Stunden › Es handelt sich um eine einzige Reise › Bus muss DTCO haben › Bei Nachtfahrten (22-06 Uhr) müssen mindesten zwei Fahrer im Bus sein oder die Lenkzeit muss nach drei Stunden unterbrochen werden. Qualifikation Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen die Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder einer entsprechenden Klasse, die vor dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) ausgestellt wurde, keine Grundqualifikation nachweisen. Es besteht nur eine Weiterbildungspflicht im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Jeder gewerbliche Fahrer, der seinen Führerschein nach dem 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) gemacht hat, muss eine zusätzlich zu absolvierende Grundqualifikation nachweisen. Fahrten im Güterkraftoder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne Grundqualifikation und/oder Weiterbildung können mit einem Bußgeld bis zu € 5.000 Euro geahndet werden! Mautbefreiung Die deutschen Mautregelungen gelten nicht für Kraftomnibusse, Fahrzeuge der Streitkräfte/Polizei/Feuerwehr und weiterer Hilfs- und Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes, Schaustellerfahrzeuge und Gefährte, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst (inkl. Straßenreinigung und Winterdienst) genutzt werden. Navigation Keinesfalls darf man sich „blind“ auf die Angaben des Navigationssystems verlassen! Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen haben stets Vorrang vor den Angaben des Navigationssystems, die lediglich Empfehlungen, keineswegs bindende Anweisung sind. Weiterbildungen sind im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen, der erste Weiterbildungszeitraum war zwischen dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 (Güterkraftverkehr). In Abstimmung mit der entsprechenden Fahrerlaubnis kann der Weiterbildungsrhythmus angepasst werden. Ordnungswidrigkeit Der Begriff „Ordnungswidrigkeit“ bezeichnet eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird meist mit einem Bußgeld, bei schweren Fällen aber auch mit Fahrverbot (max. 3 Monate) geahndet. ➝ Verjährung 146 In Tschechien, Belgien und Norwegen ist das Rauchen am Steuer generell verboten! © skvoor - fotolia Zum 1. Mai 2014 ist die Punktereform in Kraft getreten. Es gibt je nach Schwere des Vergehens 1,2 oder 3 Punkte. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Es ist weiterhin möglich, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Aber nur wenn maximal fünf Punkte gespeichert sind. Die Punkte verfallen separat und jährlich (➝ mehr dazu in Kapitel 3.4). Rauchen Rechtsberatung Für einfache Fragen und Auskünfte eignen sich kostenpflichtige Service-Rufnummern wie z.B. die Deutsche Anwaltshotline. Bei 147 4.1 Rund um Kfz und Ladung 4.1 Abfahrtkontrolle 3 Abfahrtkontrolle Lkw 1 Kontrollen hinten 1 2 Beleuchtungseinrichtungen ❑ K ennzeichen, HUund SP-Plakette ❑ Kontrollen Front und Motorraum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Beleuchtungseinrichtungen Spiegel Scheibenwischer, Waschdüsen Windschutzscheibe Kennzeichen Unterbau Motorhaube Motorraum Kühler ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ 4 Kontrollen im Fahrerhaus 1 2 3 4 5 6 Kontrollleuchten Lenkspiel, Vorderräder Druckmanometer Warnleuchte, Heizung Bedienungseinrichtung Kraftstoff ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ 2 Zusätzliche Kontrollen Kontrollen seitlich 1 2 3 4 5 6 7 8 9 172 Einstieg Seitenscheiben Räder Anschlüsse, Batterie Beleuchtungseinrichtungen Bordverschlüsse/Plane Anhänger-/Sattelkupplung Tank Luftfilter ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ 1 2 3 4 5 6 5 Druckluftbremse Sitz- und Pedalprüfung Rückspiegel,Armaturenbrett Fußraum Zubehör/Ausrüstung Schaublatt, Fahrerkarte 7 8 9 ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ ❑ Dokumente/Unterlagen ❑ Fitness, Fahrtüchtigkeit ❑ Bremstest ❑ 173 4.3 Rund um Kfz und Ladung 4.3 Wirtschaftlich fahren Im grünen Bereich: Der Drehzahlmesser 6. Rollen Niedertourig und gleichmäßig fahren – der größt mögliche Gang senkt Drehzahl, Einspritzungen und Verbrauch. Nutzen Sie aktiv die Assistenzsysteme wie Abstandsregeltempomat, Limiter und Eco-Roll-Funktion. 7. Überholen Eine Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit um 5 % muss mit 15 % Kraftstoffmehrverbrauch erkauft werden – lohnt sich der Aufwand? 8. Verzögern So früh wie möglich vom Gas gehen, den Tempomat ausschalten und die Massen schieben lassen – so rollt das Fahrzeug dank Schubabschaltung weite Strecken ohne Kraftstoffzufuhr! 9. Halten Bei Fahrtunterbrechungen über 30 Sekunden den Motor ausstellen – das mindert Lärm, Abgase und Verbrauch. Tipp: Nie nach Gehör fahren! 10. Klimatisierung Betreiben Sie die Klimaanlage im Eco-Modus – dann läuft der Kompressor nicht ständig mit. … zum Fahrzeugcheck: 11. Wartung … zu den Emotionen 12. Die Bedingungen auf den Straßen bringen immer höhere Belastungen mit sich. Lassen Sie sich nicht stressen – in der Ruhe liegt die Kraft! 180 Alle Bilder; © Perysty/fotolia Halten Sie die Wartungsempfehlungen der Betriebsanleitung ein – ein gepflegtes Fahrzeug läuft sparsam und störungsfrei. Situation Richtiges Verhalten Beschleunigung Teilbeladenes Fahrzeug: Gaspedal langsam betätigen, sobald der grüne Bereich erreicht ist stärker beschleunigen Vollbeladenes Fahrzeug: Direkt mit voll durchgetretenem Pedal beschleunigen Ebene Fahren mit wenig Gas! Drehzahl soweit wie möglich absenken, wenn wenig Leistung aus dem Motor notwendig ist. Sie brauchen Vollgas, um die Geschwindigkeit zu halten? In niedrigeren Gang schalten. 181 4.7 Rund um Kfz und Ladung › Rückverfolgbarkeitscode › Norm, nach der der Zurrgurt hergestellt wurde ! 4.7 Ladungssicherung F ür die Berechnung der erforderlichen Sicherungskräfte für die Ladungssicherung darf nur die „normale Vorspannkraft“ STF verwendet werden, die auf dem Etikett angegeben ist, nicht die LC-Angabe! Die tatsächlich erreichte, eventuell höhere Vorspannkraft darf nur dann für die Berechnung verwendet werden, wenn sie durch ein Vorspannkraftmessgerät nachgewiesen wird. Erst durch die Verwendung von Vorspannkraftanzeigern kann die maximale Kapazität einer Ratsche also voll ausgeschöpft werden. Anders ausgedrückt: Die tatsächlich eingebrachte Maximal-Vorspannkraft kann sicher abgelesen und darf dann für die Berechnung der Zurrgurtanzahl verwendet werden. Zum Lösen der Ratsche ziehen Sie den Spannschieber und schwenken den Handgriff bis zum Anschlag (ca. 180°). Mit etwas Druck wird die Sperrklinke der Ratsche aus dem Zahnkranz gedrückt und die Wickelwelle dadurch freigegeben. Die Vorspannkraft löst sich mit einem Schlag. Reinigung der Zurrmittel: Grundsätzlich nur mit klarem Wasser, ohne Zusätze von Chemikalien. Nass geworden, sollten sie an der Luft trocknen. Unter keinen Umständen anwärmen oder auf andere Weise forciert trocknen. Aufbewahrung der Zurrmittel: Lagern Sie beschädigte Zurrmittel nicht ein. Zurrmittel sollten, wenn sie nicht gebraucht werden, in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung gelagert werden. Zudem fern von Wärmequellen und ohne Kontakt mit Chemikalien, Rauchgasen, korrodierenden Oberflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Quellen ultravioletter Strahlung. Prüfen Sie nach längerer Lagerzeit die Zurrmittel, insbesondere die beweglichen Teile der Spannelemente, auf deren korrekte Funktion. In Abständen von längstens einem Jahr sind sie durch einen Sachkundigen zu prüfen. Vorspannkraftanzeiger 3.1.2 Handhabung von Zurrgurten Die richtige Bedienung: Öffnen Sie den Ratschenhebel und fädeln Sie das Gurtband durch den Schlitz der Wickelwelle. (Gegebenenfalls müssen Sie den Einfädelschlitz durch Betätigung der Ratsche zunächst in die richtige Position bringen). Ziehen Sie das Gurtband durch die Wickelwelle, bis das Gurtband stramm an der Ladung anliegt. Spannen Sie das Gurtband nun durch Auf und Ab-Bewegen des Ratschenhebels. Bei gespannter Ratsche müssen mindestens 2¼ Gurtbandlagen auf der Wickelwelle aufgewickelt sein. Verwenden Sie keine mechanischen Hilfsmittel zum Spannen der Ratsche, denn sie könnte dadurch überlastet werden. Schließen Sie nach dem Spannen die Ratsche, indem Sie den Spannschieber ziehen und den Ratschenhebel komplett anlegen. 196 Beispiele für Fehler und Schäden, die ein Aussortieren der Zurrmittel erfordern: › Scheuerstellen, › Längs- oder Querschnitte, › an der Oberfläche, an den Gurtbandrändern, Maschen oder Schlaufen, › chemischer Einfluss, › beschädigte oder verformte Spann- oder Verbindungselemente, › fehlendes Etikett. 3.1.3 Der Vertikalwinkel α Der Winkel α liegt zwischen Ladefläche und Zurrmittel, er sollte mindestens 35° betragen. Beim Niederzurren hängt die Anzahl der Überspannungen zum großen Teil von diesem Winkel ab. Je größer der Winkel α ist, desto weniger Überspannungen benötigen Sie für Ihre Ladungssicherung. Die besten Ergebnisse erreichen Sie mit einem Winkel α = 90°. Winkel unter 35° sind für das Niederzurren nicht geeignet. Bei der Ermittlung der Winkel hilft Ihnen ein Winkelmesser – einfach ablesen und Sie sind im Bilde! 197 5.1 Service 5.1 Fahr Fit Unfallhäufigkeit und Wetterlage ngewolltes Einschlafen – Gefahr U am Steuer ▲ Anzahl der Unfälle Lange Autobahnstrecken mit wenig Verkehrsaufkommen können mitunter sehr ermüdend sein. Die Konzentrationsfähigkeit lässt nach und der Fahrer sehnt sich nach einem kleinen Nickerchen oder einer starken Tasse Kaffee. Anzeichen von Übermüdung sind schmerzende oder brennende Augen, das Bedürfnis ständig die Nasenwurzel zu massieren oder eine Einschränkung der räumlichen Wahrnehmung, wie beim Tunnelblick und Postkartensyndrom. Beim Tunnelblick hat der Fahrer das Gefühl in eine enger werdende Röhre zu fahren, beim Postkartensyndrom lässt die dreidimensionale Wahrnehmung nach. Mittleres Gesteigertes Föhnig Beginnender Schönwetter Schönwetter übersteigertes Wetter Schönwetter umschlag Vollzogener Wetterumschlag Wetterberuhigung mild mild bis sehr trocken trocken warm-trocken sehr warm freundlich sehr schön kühl bis kaltfeucht, Tiefdruck kalt bis kühl trocken Tief abgezogen feuchte Warmluft, heranziehendes Tief Müdigkeit reduziert die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Wahrnehmens und Begreifens ebenso wie die Schnelligkeit und Sicherheit des Reagierens. Nach fünf Stunden ununterbrochener Fahrzeit ereignen sich doppelt so viele Unfälle, nach neun Stunden zehnmal so viele Unfälle wie in den ersten Stunden der Fahrt. Deshalb hält sich der gute Kraftfahrer stets an die Regel: Wer aus irgendwelchen Gründen Fieber hat, ist nicht arbeitsfähig und gehört ins Bett und nicht ans Steuer eines Kraftfahrzeugs! 212 © Ungewolltes Einschlafen: stockwerk/fotolia Bei vielen Erkrankungen tritt Fieber auf. Je höher das Fieber, umso mehr sind Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit vermindert. Man fasst nicht mehr so rasch auf, das Denken wird zähflüssiger. Bei hohem Fieber scheint alles irgendwie weit weg, man fühlt sich wie in Watte verpackt. Dementsprechend verlängern sich auch die Reaktionszeiten. © Truefelpix/fotolia; Krankheiten: Gina Sanders/fotolia Krankheiten Spätestens wenn Anzeichen für Müdigkeit am Steuer bemerkt werden, muss eigenverantwortlich gehandelt werden, d.h. eine Pause einlegen, um dem Körper eine Ruhezeit zu gönnen. „Aufputschmittel“, wie Tabletten oder ähnliches sind nicht nur wegen der Nebenwirkungen völlig fehl am Platz, denn lässt erst einmal die aufputschende Wirkung nach, kommen Ermüdungserscheinungen umso plötzlicher und heftiger zurück. Auch Kaffee oder „flügelverleihende“ Getränke ersetzen auf keinen Fall die Pause. Besser ist es, vorbeugend regelmäßige Pausen an der frischen Luft zu machen, bereits die Planung der Fahrstrecke sollte regelmäßige Pausen berücksichtigen. Spätestens nach zwei Stunden sollte eine Pause eingelegt werden. Bei längeren Fahrtstrecken kann der Ermüdungseffekt durch Pausen nur teilweise ausgeglichen werden. Regelmäßige Pausen verhindern, dass das Reaktionsvermögen sich verschlechtert. Des Weiteren sollte man zur Vorbeugung gegen Ermüdungserscheinungen auf schwer verdauliche und fettige Mahlzeiten verzichten sowie eine angenehme und nicht überheizte Raumtemperatur in der Fahrerkabine haben. Am wichtigsten ist es jedoch auf seine „innere Uhr“ zu hören, die Signale des Körpers ernst zu nehmen, um dann bei Ermüdung am Steuer auch wirklich eine Pause ein213