Berufskraftfahrer unterwegs 2015

Transcrição

Berufskraftfahrer unterwegs 2015
Bordbuch
Berufskraftfahrer
unterwegs 2015
Jahrbuch für Fahrer
im Güter- und Personenverkehr
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit diesem Bordbuch halten Sie die 22. Auflage von „Berufskraftfahrer
unterwegs“ in Ihren Händen.
Auch 2015 finden Sie in dieser Ausgabe wieder alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Berufsalltag benötigen – kompakt zusammengefasst
und speziell auf die Berufskraftfahrer Branche zugeschnitten!
Sämtliche Inhalte wurden aktualisiert und auf den neusten Stand gebracht.
Für 2015 haben wir wieder spannende Themen für Sie aufgegriffen. In diesem Jahr für Sie neu dabei:
Übersicht: Parken abseits der Autobahn – Was ist erlaubt?
Kommunikation mit der Disposition: Dank kleiner Tipps stressfreier
fahren
Jährliches Update: Recht von A – Z
Kompakte Checklisten: Abfahrtkontrolle Lkw und Bus
Punktereform: So funktioniert die Punktevergabe
Übersicht: Werkstätten mit Komplettservice und Reparatur
›
› 
› 
› 
› 
› 
1
Nützliches
für
unterwegs
2
Länderinformationen
Selbstverständlich wurden außerdem auch dieses Jahr wieder sämtliche
Inhalte auf den neusten Stand gebracht!
So finden Sie z.B. in Kapitel 3.5 die für Sie interessanten Auszüge aus dem
aktuellen Bußgeldkatalog oder in Kapitel 1.6 eine umfangreiche Liste von
Autohöfen! Auch die Länderinformationen in Kapitel 2 wurden überarbeitet
und sowohl inhaltlich als auch rechtlich für 2015 angepasst. Damit Sie
überall sicher ankommen – Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!
Ihre Anregungen (Lob, Wünsche oder Kritik) sind uns immer willkommen:
[email protected]
Ihr Verlag Heinrich Vogel
Bitte beachten Sie, dass bis Redaktionsschluss 31. 07. 2014 alle aktuellen Z­ ahlen berücksichtigt wurden. Eventuell später eingetretene Änderungen konnten nicht mehr aufgenommen werden.
© 1993 Verlag Heinrich Vogel in der Springer Fachmedien München GmbH,
Aschauer Straße 30, 81549 München
Die Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlagsgruppe
Springer Science+Business Media.
Stand Juli 2014 • 22. Auflage
Umschlaggestaltung: Bloom Project
Lektorat: Ulrike Hurst, Su Zewe
Herstellung: Markus Tröger
Satz & Layout: Schmidt Media Design, München
Druck: Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG , Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung
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der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden.
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ausgeschlossen! Für die Seiteninhalte sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form (z.B. Fahrer) verwendet. Alle
personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für Männer und Frauen gleichermaßen.
ISBN: 978-3-574-26032-2
2
3
Recht
4
Rund um
Kfz
und Ladung
5
Service
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hinweise zur Benutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kalendarium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
Seite
2
5
6
Notrufnummern in der BRD . . . . . . . . . . . . . . .
Pannendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werkstätten mit Komplettservice . . . . . . . . . . .
Geldbeutel/Handy weg – was tun? . . . . . . . . . .
Baustelleninformationen . . . . . . . . . . . . . . . .
Autohöfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ladungsdiebstahl und Dieselklau vermeiden . . . .
Zollfreimengen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mautpflichtige Bundesstraßenabschnitte . . . . . . Wortlos Guide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommunikation mit der Disposition . . . . . . . . . Internationale Vorwahlnummern . . . . . . . . . . .
2.1 Belarus/
Weißrussland. . . . .
2.2 Belgien. . . . . . . . .
2.3 BosnienHerzegowina . . . . .
2.4 Bulgarien. . . . . . . .
2.5 Dänemark. . . . . . .
2.6 Deutschland . . . . .
2.7 Estland . . . . . . . . .
2.8 Finnland . . . . . . . .
2.9 Frankreich. . . . . . .
2.10 Griechenland . . . . .
2.11 Großbritannien
und Nordirland. . . .
2.12 Irland. . . . . . . . . .
2.13 Italien. . . . . . . . . .
2.14 Kroatien . . . . . . . .
2.15 Lettland . . . . . . . .
2.16 Litauen. . . . . . . . .
2.17 Luxemburg. . . . . . .
66
68
70
72
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
98
34
35
36
38
42
43
49
53
56
58
62
65
2.18 Mazedonien. . . . . 100
2.19 Niederlande. . . . . 102
2.20 Norwegen . . . . . . 104
2.21 Österreich . . . . . . 106
2.22 Polen . . . . . . . . . 108
2.23 Portugal . . . . . . . 110
2.24 Rumänien . . . . . . 112
2.25 Russland. . . . . . . 114
2.26 Schweden . . . . . . 116
2.27 Schweiz. . . . . . . . 118
2.28 Serbien. . . . . . . . 120
2.29 Slowakei . . . . . . . 122
2.30 Slowenien . . . . . . 124
2.31 Spanien. . . . . . . . 126
2.32 Tschechien. . . . . . 128
2.33 Türkei . . . . . . . . 130
2.34 Ukraine. . . . . . . . 132
2.35 Ungarn . . . . . . . . 134
2.36Kontaktdaten europ.
Transportverbände. 136
3.1 Recht von A-Z mit jährlichem Update . . . . . . . . 141
3.2 Lenk- und Ruhezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149
3.3 Parken abseits der Autobahn . . . . . . . . . . . . . 153
3.4 Punktesystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
3.5 Auszug Bußgeldkatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
3.6 Ferienreiseverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
3.7 Aufstellung mitzuführender Papiere . . . . . . . . . . 166
3.8 Verkehrssünden in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
3.9 Internationale Promillegrenzen . . . . . . . . . . . . . 169
3.10 Lichtpflicht am Tag in Europa . . . . . . . . . . . . . . 170
3.11 Handy-Verbot am Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Abfahrtkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fernfahrerstammtische . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wirtschaftlich fahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handhubwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verhalten bei Verkehrskontrollen . . . . . . . . . . . .
Gefahrgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ladungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Checkliste Busbrand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verhalten an Rampen und in Umschlagterminals . .
5.1 Fahr Fit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unfallursachen – Gute Augen – Gute Ohren –
Lärmquellen vermeiden – Herz-Kreislauf-Funktion –
Krankheiten – Einschlafen – Gefahr am Steuer–
Pausen – Ernährung – Getränke – Alkohol –
Drogen – Medikamente – Stress – Fit beim Fahren
5.2 Dynamisches Sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.3 Verhalten nach einem Unfall/Erste Hilfe . . . . . . .
5.4 Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft . . . . . . . . .
5.5 BG Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
172
176
179
183
184
185
191
202
203
208
224
226
236
238
3
Januar 2015
1Do
2Fr
3Sa
4•
5 Mo
6 Di
7 Mi
8Do
9Fr
10 Sa
11 •
12 Mo
13Di
14Mi
15Do
16Fr
17 Sa
18 •
19 Mo
20Di
21Mi
22Do
23 Fr
24 Sa
25 •
26 Mo
27Di
28Mi
29Do
30 Fr
31 Sa
Neujahr ∂
Å∂
É2∂
≤∂
Ñ∂
Ö41∂
Ü∂
à∂
â8∂
å∂
ë8∂
í34∂
±1∂
¥40b
34
1. Woche
í g5
∂
B
gefahrene
km
Arbeitsstunden
DzUghiK43G4öSnop5s
Lenkzeit
t
h16
j8
2. Woche
Heilige Drei Könige ∂
Å∂
Ö41 j8 ∂
±1d31UP43hs
S5
h16
3. Woche
h16
4. Woche
h16
5. Woche
• generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5
Fahrverbot im jeweiligen Land
Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land
Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land
X
W
X
V
X
W
[1] 0.00 – 22.00 Uhr
[2]vom 31.12.14 von 22.00 Uhr bis
2.01.15 um 5.00 Uhr
[8]8.00 – 22.00 Uhr
6
Fahrtbeginn Fahrtende
km
km
[16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten
Strecken
[31]Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern
und Sachsen-Anhalt (kein Fahrverbot)
[34]06.00 – 22.00 Uhr für überlange und -schwere Lkw
[40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[41]Verschiedene Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und gewissen Tagen
auf bestimmten nationalen Strecken (bitte erkundigen Sie sich).
[43]14.00 – 23.00 Uhr auf bestimmten Strecken
7
Oktober 2015
Do
1
40. Woche
2Fr
3Sa Tag der Deutschen Einheit ∂
Ñ1l33
16
4• h
5Mo
41. Woche
6 Di
7 Mi
8Do K43
9Fr
10 Sa
11• h16S
12Mo ∂
42. Woche
Ö41
13Di
14Mi
15Do
16Fr
17 Sa
18• h16
Mo
19
43. Woche
20Di
Mi
21
22Do
23 Fr ∂
à
Sa
24
25• h16
26Mo ∂
44. Woche
Ån
27Di
28Mi ∂
≤∂
ã16t
29Do t
30 Fr
31Sa Reformationstag ∂
Ñ26∂
¥40j50q37UGs
• generelles Sonntagsfahrverbot, siehe Seite 5
Fahrverbot im jeweiligen Land
Fahrverbot und Feiertag im jeweiligen Land
Feiertag (ohne generelles Fahrverbot) im jeweiligen Land
X
W
X
V
X
W
[1] 0.00 – 22.00 Uhr
[16]15.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[26]Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
[33]nur für Transporte in Richtung Deutschland bis 21.45 Uhr
24
Fahrtbeginn Fahrtende
km
km
gefahrene
km
Arbeitsstunden
Lenkzeit
[37]18.00 – 22.00 Uhr
[40]8.00 – 21.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[41]Verschiedene Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen und gewissen Tagen auf
bestimmten nationalen Strecken (bitte erkundigen Sie sich).
[43]14.00 – 23.00 Uhr auf bestimmten Strecken
[50]16.00 – 22.00 Uhr
25
1.4
Nützliches für unterwegs
A. Sie haben den Geldbeutel verloren
1. Karten sperren lassen:
› Die bundeseinheitliche Sperr-Notrufnummer ist:
(0049) 116 116* für EC-, Kreditkarten, Krankenkassenkarten,
Mitarbeiterausweise, digitale Signaturen oder Kundenkarten
* Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar.
Sie werden mit den entsprechenden Diensten (Banken, Versicherungen etc.) verbunden.
Sollte der ausländische Telefonanbieter diese Nummer nicht verarbeiten können, wählen
Sie +49 30 40 50 40 50.
› Weitere Zentralnummer: (01805) 02 10 21
(Bankkarten, EC-Cards und Maestro-Cards).
HINWEIS: Bei dieser Nummer brauchen Sie die Kontonummer und die Bankleitzahl zur
Sperrung!
Für bestimmte Kreditkarten können Sie auch direkt beim Anbieter anrufen z. B. MasterCard: (0800) 819 10 40,
Visa: (0800) 811 84 40, Diners Club: (0043) 150 135-135
› Bei
Verlust der Tankkarte muss die Kartengesellschaft
schnellstmöglich informiert werden. In der Übersicht finden
Sie die Notrufnummern der Anbieter:
Aral CardTruck
www.aralcard.de
Tel. (01801) 11 62 63
AS 24 Tankservice Card
www.as24.com
Tel (01803) 24 11 24
DKV Card
www.dkv-euroservice.com
Tel. (0221) 82 77 96 97
eni Multicard (früher Agip)
www.multicard.eni.com
Tel. (089) 590 74 70
Esso Card Europe
www.essocard.com
Tel. (0800) 427 34 12
38
1.4
Geldbeutel/Handy weg – was tun?
euroShell Card
www.shell.de
Tel. (040) 80 90 80 500
MAN Service Card
www.man-mn.com
Tel. (00800) 66 24 53 24
Mercedes Service Card
www.mercedesservicecard.de
Tel. (0800) 57 77 77 77
mycard Tamoil
www.tamoil.de
Tel. (0844) 000 102
OMV Euro Truck Card
www.omv.com
Tel. (0871) 769-0
PAN-European Card
www.eurotoll.de
Tel. (00800) 03 87 22 55 (international)
SVG/DKV Service-Karte
www.svg.de
Tel. zuständige SVG (tagsüber)
Total Card
www.totalcards.de
Tel. (0180) 311 11 09
UTA Full Service Card
www.uta.de
Tel. (06027) 50 91 31
Westfalen Service Card
www.westfalen-service-card.de
Tel (0251) 695-0
39
1.6
A
3
4
5
44
Nützliches für unterwegs
1.6
Autohöfe
A
Nr
Rees
Mogendorf
Limburg-Nord
Kleinostheim
Wertheim/Lengfurt
Rottendorf
Wiesentheid
Geiselwind
Schlüsselfeld
Burghaslach
Neumarkt i. d. Opf.
Parsberg
4
38
42
58
66
72
75
76
77
77
92
94
Autohof Isselburg
Maxi-Autohof Mogendorf
Aral-Autohof Beselich
Autohof Kleinostheim
Maxi-Autohof Wertheim
Autohof Rottendorf-Dettelburg
Flagge-Autohof Rüdenhausen
Autohof Geiselwind
Autohof Schlüsselfeld
Kempe’s Autohof Burghaslach
24-Autohof Neumarkt
Esso-Autohof Parsberg
Regensburg-Ost
Regensburg
Hengersberg
101 A
utohof Regensburg
101 Euro Rastpark Regensburg
111 Euro Rastpark Hengersberg
Hengersberg
Düren
Köln-Klettenberg
Bad Hersfeld
Eisenach-West
Hörselgau
Gotha
Gotha/Schwabhausen
111
7
11
32
39a
41a
42
42
Neudietendorf
Nohra
Apolda
Stadtroda/Teufelstal
Hermsdorf
Ronneburg
Hainichen
Nossen-Siebenlehn
Dresden-Neustadt
Mücke
Bensheim
Hirschberg
Bruchsal
Achern
Rheinau
44
48
50
55
56
60
73
75
79
6
30
33
42
53
53
Trucker HOF
Truck Stop Raststätte Düren GmbH
SVG-Autohof Eifeltor
Aral-Autohof Bad Hersfeld
Autohof Eisenach Nord+Süd
SVG-Autohof Hörselgau
Autohof Gotha
Shell-SVG-Autohof
Thüringer Tor
Esso-Autohof Am Erfurter Kreuz
Shell-Autohof Erfurt
Aral-Autohof Apola-Mellingen
Autohof Stadtroda
Autohof Hermsdorf Ost
Esso-Autohof Löbichau
Esso-Autohof Hainichen
Shell-Autohof Nossen
Autohof Dresden-Neustadt
Maxi-Autohof Mücke
Aral-Autohof Bensheim
TOTAL Hirschberg
Esso-Autohof Karlsdorf
Euro Rastpark Achern
Autohof Rheinau-Freistett
5
6
Nr
Appenweier
Mahlberg
Ettenheim
Herbolzheim
Bremgarten
Saarbrücken
Landstuhl-Ost
Kaiserslautern-Ost
Kirchheim a. d.
Weinstraße
Sinsheim
Bad Rappenau
Kirchberg
Crailsheim-Satteldorf
7
Aurach
Herrieden
Ansbach
Schwabach-West
Alfeld
Flensburg
Niebüll
Schleswig Jagel
Neumünster-Süd
Hamburg
Soltau-Ost
Soltau-Süd
Schwarmstedt
Mellendorf
Bockenem
Seesen/Rhüden
Northeim-Nord
LutterbergStaufenberg
Kassel
Kassel
Guxhagen
Malsfeld
54 Shell-Autohof Kehl
57 Autohof Mahlberg
57a Shell-Autohof KappelGrafenhausen
58 Europa Park-Rasthof
64b Autohof Bremgarten
2 Autohof Saarbrücken
13 Shell-Autohof Ramstein
16 SVG-Autohof Kaiserslautern
19 Maxi-Autohof Kirchheim
33 Autohof Kolb Sinsheim
35 24-Total Autohof
Bad Rappenau
45 Shell-Autohof Kirchberg
46 Euro Rastpark
Crailsheim-Satteldorf
50 Shell-Autohof Aurach
51 Aral-Autohof Herrieden
52 Kempe's Autohof Ansbach
55 Aral-Autohof Schwabach-West
63 Autohof Alfeld
2 Autohof Flensburg
2 Aral-Autohof Höpner
6 Shell-Autohof Wikingerland
15 SVG-Autohof Neumünster-Süd
30 Autohof Altenwerder
44 Hoyer-Autohof Soltauer Heide
45 Shell-Autohof Soltau Süd
50 Autohof Schwarmstedt
52 Shell-Autohof Mellendorf
65 Aral-Autohof Bockenem
66 Maxi-Autohof Rhüden
69 DINX-Autohof Northeim
76 24-Total-Autohof Lutterberg
77 Autohof Kassel
79 SVG-Autohof Lohfeldener
Rüssel
81 Euro Rastpark Guxhagen
83 Maxi-Autohof Malsfeld
45
1.7
Nützliches für unterwegs
Ladungsdiebstahl und Dieselklau vermeiden
Zollfreimengen
1.8
Je nach bereistem Land gelten bei Wiedereinreise nach Deutschland unterschiedliche Steuer- und Zollvorschriften. Beachten Sie
besonders folgende Freigrenzen, Einschränkungen und Verbote:
Wie viele Täter waren es?
Was wissen Sie noch über die Täter? Kleidung, Haarfarbe,
­Aussehen:
Einreise aus einem EU-Land
Arzneimittel
› generell für den Bedarf von 3 Monaten (gem. Dosierungsempfehlung)
› ärztl. verordnete Betäubungsmittel für den Bedarf der
Dauer der Reise (max. 30 Tage)
Womit sind die Täter gekommen oder geflüchtet? Fahrzeug
­(Farbe, Typ, Auffälligkeiten wie z.B. Unfallspuren):
Tabak (ab 17 Jahren)
› 800 Zigaretten oder
› 400 Zigarillos (max. 3 Gramm) oder
› 200 Zigarren oder
› 1 kg Rauchtabak (z.B. Pfeifentabak)
Alkohol (ab 17 Jahren)
› 110 l Bier
› 60 l Schaumwein (keine steuerliche Begrenzung bei
sonst. Wein!)
› 20 l Zwischenerzeugnisse (Portwein, Madeira, Wermut)
oder
› 10 l Spirituosen (Whisky, Rum, Wodka, inkl. Alkopops)
Haben Sie jemanden gesehen, der als Zeuge aussagen könnte?
Wenn ja, beschreiben Sie ihn kurz:
Kaffee oder kaffeehaltige Waren
› 10 kg Kaffee
Haben Sie die Kontaktdaten des Zeugen?
Kraftstoff
› 1 Tankfüllung (+20 l in Reservekanister)
Die o.g. Mengen gelten nur für den eigenen Bedarf und
müssen von Ihnen persönlich befördert werden. Was Sie
als Geschenk oder für den Weiterverkauf kaufen, gilt nicht
als Freimenge.
Persönliche, im Notfall wichtige Rufnummern:
© electriceye/fotolia
52
Piktogramme: © (m) jehafo - fotolia
Was ist Ihnen sonst noch aufgefallen? Was scheint Ihnen noch
wichtig? Haben Sie schon zuvor Auffälligkeiten bemerkt?
Vorsicht bei Einreise aus Gebieten, die zum Staatsgebiet
von EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht zum Zollgebiet der
EU gehören (z.B. Büsingen). Für sie gelten die Zollbedingungen von Einreisen aus Nicht-EU-Staaten.
Manche im Ausland frei gehandelten Präparate gelten in
Deutschland als nicht verkehrsfähige Arzneimittel.
Geldwerte (Bargeld, Schecks, Sparbücher, unverarbeitete
Edelmetalle) müssen ab einem Wert von € 10.000,- angemeldet werden.
53
2.2
Länderinformationen
niederländisch,
französisch, deutsch
10050
20 5 2
Brüssel
Euro (€)
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw besteht im grenzüberschreitenden Verkehr nicht. Fahrverbot an allen gesetzlichen
Feiertagen und Wochenenden für Sondertransporte, die die
höchstzulässigen Maße und Gewichte überschreiten. Bitte
erkundigen Sie sich.
Regionale Feiertage am 11. Juli, 27. September und
15. November. Beschränkungen der Geschäftstätigkeit sind
möglich. Bitte erkundigen Sie sich.
!
deutsche
Botschaft
In Auto- und Reisebussen besteht Gurtanlegepflicht.
Ausländischen Reisebussen wird die Mitnahme von zwei
Feuerlöschern empfohlen.
Auf Autobahnen und anderen mehrspurigen Schnellstraßen besteht in jede Richtung ein allgemeines Überholverbot (Lkw >3,5 t zGM).
Rauchen am Steuer ist verboten.
Geldstrafen für folgende Verstöße wurden drastisch
erhöht: regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbracht,
int. Frachtbrief fehlt.
Eine Warnweste muss mitgeführt werden.
Polizei 101, Unfallrettung/Notarzt 112
Fahrzeugschein
dt. Führerschein
Personalausweis/Reisepass
grüne Versicherungskarte
CMR-Frachtbrief
4
Erforderliche
Dokumente
Länge Lkw mit 2 u. mehr
Achsen 12,00 m
Anhänger mit 2 u. mehr
HöchstAchsen 12,00 m
zulässige
Sattelkfz
16,50 m
Abmessungen
Lastzug
18,75 m
Höchstzulässige
Achslasten
und
Gesamtmasse
Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14, 1040 Brüssel
Tel.: (02787) 18 00, Fax: (02787) 28 00
E-Mail: [email protected]
von Deutschland nach Belgien 0032
von Belgien nach Deutschland 0049
+
2.2
b
∂
Belgien
km/h
Höchstzulässige
Geschwindigkeit
Fahrzeugschein
dt. Führerschein
grüne Versicherungskarte
empfohlen
Personalausweis/Reisepass
EU-Lizenz
europäische Krankenversicherungskarte
EU-Fahrtenheft
Kraftomnibus
mit 2 Achsen
mit 3 Achsen
Gelenkomnibus
mit Anhänger
13,50 m
15,00 m
18,75 m
18,75 m
Breite 2,55 m
mit zGM über 10 t
und Kühlfahrzeuge 2,60 m
2,55 m
Höhe
4,00 m
4,00 m
Einzelachse 10 t
Antriebsachse 12 t
Lkw mit 2 Achsen 19 t
Lkw mit 3 Achsen 26 t
Lkw mit 4 Achsen 32 t
Anhänger mit 2 Achsen 20 t
Anhänger mit 3 und mehr
Achsen 30 t
Sattelkfz mit 3 Achsen 29 t
Sattelkfz mit 4 Achsen 39 t
Sattelkfz mit 5 und mehr
Achsen 44 t
Lastzug mit 4 Achsen 39 t
Lastzug mit 5 Achsen 44 t
Einzelachse Antriebsachse Doppelachse
Achsabstand
1 m bis <1,3 m
1,3 m bis <1,8 m
mit 2 Achsen
mit 3 Achsen
Gelenkomnibus
innerorts Landstraßen
(über 7,5 t zGM)
Schnellstraßen Autobahnen innerorts 30–50 km/h
Landstraßen 75 km/h
Schnellstraßen 90 km/h
Autobahnen 90 km/h
50 km/h
60 km/h
90 km/h
90 km/h
10 t
12 t
19 t
20 t
19 t*
26 t*
28 t
* Z usätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.
68
69
2.14
Länderinformationen
kroatisch
10050
20 5 2
Zagreb
1 Kuna = 100 Lipa
1 EUR = 7,59 HRK*
deutsche
Botschaft
Länge Lkw
Lastzug
Sattelkfz
Höchstzulässige
Abmessungen
Ferienfahrverbot (von Mitte Juni bis Mitte September) für Lkw
über 7,5 t bzw. länger als 14 m auf bestimmten Strecken: samstags 4.00–14.00 Uhr; sonntags 12.00–23.00 Uhr. An Karfreitag
und am Tag vor Feiertagen von 15.00–23.00 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen von 14.00 bis 23.00 Uhr. Falls ein Feiertag oder
der letzte einer Reihe von Feiertagen auf einen Freitag oder
Samstag fallen, besteht das Fahrverbot am Sonntag von 12.00
Uhr bis 23.00 Uhr. Falls ein Feiertag auf einen Sonntag oder
einen Montag fällt, besteht das Fahrverbot für den vorhergehen­
den Freitag von 15.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausnahmen für
bestimmte Fahrzeuge vorhanden. Für bestimmte Gefahrgutbeförderungen gelten weitere Fahrverbote auf bestimmten Strecken.
!
2.14
K
∂
Kroatien
Höchstzulässige
Achslasten
und
Gesamtmasse
Auch tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden.
Eine Warnweste muss mitgeführt werden.
Bei Unfällen muss die Polizei verständigt werden.
Ulica Grada Vukovara 64, HR–10000 Zagreb
Tel.: (00385) 16 30 01 00, Fax: (00385) 16 15 55 36
E-Mail: [email protected]
von Deutschland nach Kroatien 00385
von Kroatien nach Deutschland 0049
+
Polizei 92, Unfallrettung 94, Feuerwehr 93
km/h
4
Erforderliche
Dokumente
Fahrzeugschein
internat. Führerschein
Reisepass
grüne Versicherungskarte ist
erforderlich
CMR-Frachtbrief
Fahrzeugschein
dt./internat. Führerschein
Reisepass/Personalausweis
grüne Versicherungskarte
Auslandskrankenschein erf.
EU-Fahrtenheft
* variabler Kurs (Stand 07.05.2014), kein Euro-Teilnehmerland
92
Höchstzulässige
Geschwindigkeit
12,00 m
18,75 m
16,50 m
Kraftomnibus
mit 2 Achsen
13,50 m
mit 3 Achsen
15,00 m
Gelenkomnibus18,00 m
Breite Kfz/Anhänger
Kühlfahrzeuge
2,55 m
2,60 m
2,55 m
Höhe
4,00 m
4,00 m
max. Achsdruck
Einzelachse
10 t*
Doppelachse bei einem
Abstand von <1 m 11,5 t
≥1 m bis <1,3 m
16 t
≥1,3 m bis <1,8 m
18 t*
Doppelachse Anh./Auflieger
bei einem Achsabstand
von <1 m 11 t
≥1 m bis <1,3 m
16 t
≥1,3 m bis <1,8 m
18 t
>1,8 m
20 t
Tridemachse bei einem
Achsabstand von
≤1,3 m
21 t
>1,3 m bis ≤1,4 m
24 t
Lkw mit 2 Achsen
18 t
mit 3 Achsen
25 t*
mit 4 oder mehr
Achsen
31 t*
Sattelkfz
mit 4 Achsen
36 t*
mit 5 oder mehr
Achsen
40 t*
Anhänger mit
2 Achsen
18 t
mit 3 Achsen
24 t
Lastzug mit 4 Achsen 36 t
mit 5 oder mehr
Achsen
40 t
Einzelachse
10 t
Einzelantriebsachse 11,5 t
Doppelachse
Achsabstand <1m 11,5 t
1 m bis <1,3 m
16 t
1,3 m bis <1,8 m
18 t
– mit Antriebsachse,
die Doppelbereifung
und Luftfederung oder
eine als gleichwertig
annerkannte Federung hat
19 t
Bus
mit 2 Achsen
18 t
mit 3 Achsen
25 t
mit 3 Achsen, wenn
Antriebsachse Doppelbereifung und Luftfederung oder eine als
gleichwertig anerkannte
Federung hat 26 t
Gelenkomnibus
28 t
innerorts
außerorts
Fz. ≤7,5 t zGM
Fz. >7,5 t zGM
innerorts
50 km/h
sonstige Straßen 90 km/h
Autobahnen
100 km/h
50 km/h
80 km/h
70 km/h
* Z usätzliche Bestimmungen bzw. weitere Details vorhanden. Bitte erkundigen Sie sich.
93
3.1
Recht
3.1
Recht von A-Z mit jährlichem Update
Polizeikontrolle
Lenk- und Ruhezeiten: Busfahrten ins europäische
Ausland
Dem kontrollierenden Beamten muss die Kontrolle des Fahrzeugs und der eigenen Person ermöglicht werden. Wichtig ist
auch, dass mitgeführte Dokumente (beispielsweise Personaldokumente, Führerscheine, besondere Erlaubnisse wie der ADRSchein) dem Kontrollbeamten zur Kontrolle ausgehändigt werden. Verkehrskontrollen können verdachtsunabhängig erfolgen,
müssen also nicht durch ein konkretes Fehlverhalten der kontrollierten Person ausgelöst werden.
Durch eine Änderungen am Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr.
561/2006, kann ein Fahrer nach einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit bis zu 12 aufeinander folgende
24-Stunden-Zeiträume absolvieren, bevor er die nächste wöchentliche Ruhezeit einlegt, wenn folgende Bedingungen
erfüllt werden:
› Busreise geht ins europäische Ausland
› Dauer: Mindestens 24 ununterbrochene Stunden
› Es handelt sich um eine einzige Reise
› Bus muss DTCO haben
› Bei Nachtfahrten (22-06 Uhr) müssen mindesten zwei Fahrer im Bus sein oder die Lenkzeit muss nach drei Stunden
unterbrochen werden.
Qualifikation
Durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
müssen die Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klassen D1, D1E,
D, DE, C1, C1E, C, CE oder einer entsprechenden Klasse, die vor
dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) ausgestellt wurde, keine
Grundqualifikation nachweisen. Es besteht nur eine Weiterbildungspflicht im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Jeder gewerbliche Fahrer, der seinen Führerschein nach dem 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. nach dem 10. September 2009
(Güterkraftverkehr) gemacht hat, muss eine zusätzlich zu absolvierende Grundqualifikation nachweisen. Fahrten im Güterkraftoder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken ohne Grundqualifikation und/oder Weiterbildung können mit einem Bußgeld
bis zu € 5.000 Euro geahndet werden!
Mautbefreiung
Die deutschen Mautregelungen gelten nicht für Kraftomnibusse,
Fahrzeuge der Streitkräfte/Polizei/Feuerwehr und weiterer
Hilfs- und Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes, Schaustellerfahrzeuge und Gefährte, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst (inkl. Straßenreinigung und Winterdienst) genutzt werden.
Navigation
Keinesfalls darf man sich „blind“ auf die Angaben des Navigationssystems verlassen! Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen haben stets Vorrang vor den Angaben des Navigationssystems, die lediglich Empfehlungen, keineswegs bindende Anweisung sind.
Weiterbildungen sind im Abstand von jeweils 5 Jahren zu
wiederholen, der erste Weiterbildungszeitraum war zwischen
dem 10.09.2008 und dem 10.09.2013 (Personenverkehr)
bzw. dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 (Güterkraftverkehr). In Abstimmung mit der entsprechenden Fahrerlaubnis
kann der Weiterbildungsrhythmus angepasst werden.
Ordnungswidrigkeit
Der Begriff „Ordnungswidrigkeit“ bezeichnet eine geringfügige
Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird meist mit einem Bußgeld,
bei schweren Fällen aber auch mit Fahrverbot (max. 3 Monate)
geahndet. ➝ Verjährung
146
In Tschechien, Belgien und Norwegen ist das Rauchen am
Steuer generell verboten!
© skvoor - fotolia
Zum 1. Mai 2014 ist die Punktereform in Kraft getreten. Es
gibt je nach Schwere des Vergehens 1,2 oder 3 Punkte. Bei 8
Punkten wird der Führerschein entzogen. Es ist weiterhin
möglich, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb
von fünf Jahren abzubauen. Aber nur wenn maximal fünf
Punkte gespeichert sind. Die Punkte verfallen separat und
jährlich (➝ mehr dazu in Kapitel 3.4).
Rauchen
Rechtsberatung
Für einfache Fragen und Auskünfte eignen sich kostenpflichtige
Service-Rufnummern wie z.B. die Deutsche Anwaltshotline. Bei
147
4.1
Rund um Kfz und Ladung
4.1
Abfahrtkontrolle
3
Abfahrtkontrolle Lkw
1
Kontrollen hinten
1
2
Beleuchtungseinrichtungen ❑
K
ennzeichen, HUund SP-Plakette
❑
Kontrollen Front und Motorraum
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Beleuchtungseinrichtungen
Spiegel Scheibenwischer, Waschdüsen
Windschutzscheibe Kennzeichen Unterbau Motorhaube Motorraum Kühler ❑
❑
❑
❑
❑
❑
❑
❑
❑
4
Kontrollen im Fahrerhaus
1
2
3
4
5
6
Kontrollleuchten
Lenkspiel, Vorderräder
Druckmanometer
Warnleuchte, Heizung Bedienungseinrichtung Kraftstoff
❑
❑
❑
❑
❑
❑
2
Zusätzliche Kontrollen
Kontrollen seitlich
1
2
3
4
5
6
7
8
9
172
Einstieg
Seitenscheiben
Räder
Anschlüsse, Batterie
Beleuchtungseinrichtungen
Bordverschlüsse/Plane
Anhänger-/Sattelkupplung
Tank
Luftfilter
❑
❑
❑
❑
❑
❑
❑
❑
❑
1
2
3
4
5
6
5
Druckluftbremse Sitz- und Pedalprüfung Rückspiegel,Armaturenbrett Fußraum Zubehör/Ausrüstung Schaublatt, Fahrerkarte 7
8
9
❑
❑
❑
❑
❑
❑
Dokumente/Unterlagen ❑
Fitness, Fahrtüchtigkeit ❑
Bremstest ❑
173
4.3
Rund um Kfz und Ladung
4.3
Wirtschaftlich fahren
Im grünen Bereich: Der Drehzahlmesser
6. Rollen
Niedertourig und gleichmäßig fahren – der größt mögliche Gang
senkt Drehzahl, Einspritzungen und Verbrauch. Nutzen Sie aktiv
die Assistenzsysteme wie Abstandsregeltempomat, Limiter und
Eco-Roll-Funktion.
7. Überholen
Eine Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit um 5 % muss
mit 15 % Kraftstoffmehrverbrauch erkauft ­werden – lohnt sich
der Aufwand?
8. Verzögern
So früh wie möglich vom Gas gehen, den Tempomat ausschalten
und die Massen schieben lassen – so rollt das Fahrzeug dank
Schubabschaltung weite Strecken ohne Kraftstoffzufuhr!
9. Halten
Bei Fahrtunterbrechungen über 30 Sekunden den Motor ausstellen – das mindert Lärm, Abgase und Verbrauch.
Tipp: Nie nach Gehör fahren!
10. Klimatisierung
Betreiben Sie die Klimaanlage im Eco-Modus – dann läuft der
Kompressor nicht ständig mit.
… zum Fahrzeugcheck:
11. Wartung
… zu den Emotionen
12. Die Bedingungen auf den Straßen bringen immer höhere Belastungen mit sich. Lassen Sie sich nicht stressen – in der Ruhe
liegt die Kraft!
180
Alle Bilder; © Perysty/fotolia
Halten Sie die Wartungsempfehlungen der
Betriebsanleitung ein – ein ge­pflegtes Fahrzeug läuft sparsam und störungsfrei.
Situation
Richtiges Verhalten
Beschleunigung Teilbeladenes Fahrzeug:
Gaspedal langsam betätigen, sobald der
grüne Bereich erreicht ist stärker beschleunigen
Vollbeladenes Fahrzeug:
Direkt mit voll durchgetretenem Pedal
beschleunigen
Ebene
Fahren mit wenig Gas! Drehzahl soweit wie
möglich absenken, wenn wenig Leistung
aus dem Motor notwendig ist. Sie brauchen
Vollgas, um die Geschwindigkeit zu halten?
In niedrigeren Gang schalten.
181
4.7
Rund um Kfz und Ladung
› Rückverfolgbarkeitscode
› Norm, nach der der Zurrgurt hergestellt wurde
!
4.7
Ladungssicherung
F ür die Berechnung der erforderlichen Sicherungskräfte
für die Ladungssicherung darf nur die „normale Vorspannkraft“ STF verwendet werden, die auf dem Etikett
angegeben ist, nicht die LC-Angabe!
Die tatsächlich erreichte, eventuell höhere Vorspannkraft darf
nur dann für die Berechnung verwendet werden, wenn sie durch
ein Vorspannkraftmessgerät nachgewiesen wird.
Erst durch die Verwendung von Vorspannkraftanzeigern kann die
maximale Kapazität einer Ratsche also voll ausgeschöpft
werden. Anders ausgedrückt: Die tatsächlich eingebrachte Maximal-Vorspannkraft kann sicher
abgelesen und darf dann für die Berechnung
der Zurrgurtanzahl verwendet werden.
Zum Lösen der Ratsche ziehen Sie den Spannschieber und
schwenken den Handgriff bis zum Anschlag (ca. 180°). Mit etwas Druck wird die Sperrklinke der Ratsche aus dem Zahnkranz
gedrückt und die Wickelwelle dadurch freigegeben. Die Vorspannkraft löst sich mit einem Schlag.
Reinigung der Zurrmittel: Grundsätzlich nur mit klarem Wasser,
ohne Zusätze von Chemikalien. Nass geworden, sollten sie an
der Luft trocknen. Unter keinen Umständen anwärmen oder auf
andere Weise forciert trocknen.
Aufbewahrung der Zurrmittel: Lagern Sie beschädigte Zurrmittel nicht ein. Zurrmittel sollten, wenn sie nicht gebraucht werden, in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung gelagert werden. Zudem fern von Wärmequellen und ohne Kontakt
mit Chemikalien, Rauchgasen, korrodierenden Oberflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Quellen ultravioletter
Strahlung.
Prüfen Sie nach längerer Lagerzeit die Zurrmittel, insbesondere
die beweglichen Teile der Spannelemente, auf deren korrekte
Funktion. In Abständen von längstens einem Jahr sind sie durch
einen Sachkundigen zu prüfen.
Vorspannkraftanzeiger
3.1.2 Handhabung von Zurrgurten
Die richtige Bedienung: Öffnen Sie den Ratschenhebel und fädeln Sie das Gurtband durch den Schlitz der Wickelwelle. (Gegebenenfalls müssen Sie den Einfädelschlitz durch Betätigung der
Ratsche zunächst in die richtige Position bringen).
Ziehen Sie das Gurtband durch
die Wickelwelle, bis das Gurtband stramm an der Ladung
anliegt.
Spannen Sie das Gurtband nun
durch Auf und Ab-Bewegen
des Ratschenhebels. Bei gespannter Ratsche müssen mindestens 2¼ Gurtbandlagen auf
der Wickelwelle aufgewickelt sein. Verwenden Sie keine mechanischen Hilfsmittel zum Spannen der Ratsche, denn sie könnte
dadurch überlastet werden. Schließen Sie nach dem Spannen
die Ratsche, indem Sie den Spannschieber ziehen und den Ratschenhebel komplett anlegen.
196
Beispiele für Fehler und Schäden, die ein Aussortieren der Zurrmittel erfordern:
› Scheuerstellen,
› Längs- oder Querschnitte,
› an der Oberfläche, an den Gurtbandrändern, Maschen oder
Schlaufen,
› chemischer Einfluss,
› beschädigte oder verformte Spann- oder Verbindungselemente,
› fehlendes Etikett.
3.1.3 Der Vertikalwinkel α
Der Winkel α liegt zwischen Ladefläche und Zurrmittel, er sollte
mindestens 35° betragen. Beim Niederzurren hängt die Anzahl
der Überspannungen zum großen Teil von diesem Winkel ab. Je
größer der Winkel α ist, desto weniger Überspannungen benötigen Sie für Ihre Ladungssicherung. Die besten Ergebnisse erreichen Sie mit einem Winkel α = 90°. Winkel unter 35° sind für
das Niederzurren nicht geeignet. Bei der Ermittlung der Winkel
hilft Ihnen ein Winkelmesser – einfach ablesen und Sie sind im
Bilde!
197
5.1
Service
5.1
Fahr Fit
Unfallhäufigkeit und Wetterlage
ngewolltes Einschlafen – Gefahr
U
am Steuer
▲ Anzahl der Unfälle
Lange Autobahnstrecken mit wenig Verkehrsaufkommen können
mitunter sehr ermüdend sein. Die Konzentrationsfähigkeit lässt
nach und der Fahrer sehnt sich nach einem kleinen Nickerchen
oder einer starken Tasse Kaffee.
Anzeichen von Übermüdung sind schmerzende oder brennende
Augen, das Bedürfnis ständig die Nasenwurzel zu massieren
oder eine Einschränkung der räumlichen Wahrnehmung, wie
beim Tunnelblick und Postkartensyndrom. Beim Tunnelblick hat
der Fahrer das Gefühl in eine enger werdende Röhre zu fahren,
beim Postkartensyndrom lässt die dreidimensionale Wahrnehmung nach.
Mittleres
Gesteigertes Föhnig
Beginnender
Schönwetter Schönwetter übersteigertes Wetter
Schönwetter
umschlag
Vollzogener
Wetterumschlag
Wetterberuhigung
mild
mild bis
sehr trocken
trocken
warm-trocken sehr warm
freundlich
sehr schön
kühl bis
kaltfeucht,
Tiefdruck
kalt bis kühl
trocken
Tief abgezogen
feuchte
Warmluft,
heranziehendes Tief
Müdigkeit reduziert die Geschwindigkeit und Genauigkeit des
Wahrnehmens und Begreifens ebenso wie die Schnelligkeit und
Sicherheit des Reagierens. Nach fünf Stunden ununterbrochener
Fahrzeit ereignen sich doppelt so viele Unfälle, nach neun Stunden zehnmal so viele Unfälle wie in den ersten Stunden der
Fahrt.
Deshalb hält sich der
gute Kraftfahrer stets an
die Regel:
Wer aus irgendwelchen
Gründen Fieber hat, ist
nicht arbeitsfähig und
gehört ins Bett und nicht
ans Steuer eines Kraftfahrzeugs!
212
© Ungewolltes Einschlafen: stockwerk/fotolia
Bei vielen Erkrankungen tritt Fieber auf. Je höher das Fieber,
umso mehr sind Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit
vermindert. Man fasst nicht mehr so rasch auf, das Denken wird
zähflüssiger. Bei hohem Fieber scheint alles irgendwie weit weg,
man fühlt sich wie in Watte verpackt. Dementsprechend verlängern sich auch die Reaktionszeiten.
© Truefelpix/fotolia; Krankheiten: Gina Sanders/fotolia
Krankheiten
Spätestens wenn Anzeichen für Müdigkeit am Steuer bemerkt
werden, muss eigenverantwortlich gehandelt werden, d.h. eine
Pause einlegen, um dem Körper eine Ruhezeit zu gönnen. „Aufputschmittel“, wie Tabletten oder ähnliches sind nicht nur wegen der Nebenwirkungen völlig fehl am Platz, denn lässt erst
einmal die aufputschende Wirkung nach, kommen Ermüdungserscheinungen umso plötzlicher und heftiger zurück. Auch Kaffee
oder „flügelverleihende“ Getränke ersetzen auf keinen Fall die
Pause. Besser ist es, vorbeugend regelmäßige Pausen an der
frischen Luft zu machen, bereits die Planung der Fahrstrecke
sollte regelmäßige Pausen berücksichtigen. Spätestens nach
zwei Stunden sollte eine Pause eingelegt werden. Bei längeren
Fahrtstrecken kann der Ermüdungseffekt durch Pausen nur teilweise ausgeglichen werden. Regelmäßige Pausen verhindern,
dass das Reaktionsvermögen sich verschlechtert. Des Weiteren
sollte man zur Vorbeugung gegen Ermüdungserscheinungen auf
schwer verdauliche und fettige Mahlzeiten verzichten sowie
eine angenehme und nicht überheizte Raumtemperatur in der
Fahrerkabine haben. Am wichtigsten ist es jedoch auf seine „innere Uhr“ zu hören, die Signale des Körpers ernst zu nehmen,
um dann bei Ermüdung am Steuer auch wirklich eine Pause ein213