Raumplanung und Pferdehaltung

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Raumplanung und Pferdehaltung
Raumplanung und
Pferdehaltung
Aktuelle Gesetzeslage und
Entwurf Teilrevision RPV
Iris Bachmann, Agroscope – Schweizerisches Nationalgestüt
Aufgaben Raumplanungsgesetzgebung
►RPG dient der geordneten Besiedelung des Landes
► mit dem Zweck der haushälterischen Nutzung des Bodens
►Sicherung Handlungsspielraum für kommende Generationen
►Trennt Raum grundsätzlich in Baugebiet und Nicht-Baugebiet
Beispiel Zürichseebecken
1955
2013
Beispiel Niederbipp
ca.1940
2013
Aktuelle Gesetzeslage
Spezialfall Pferdehaltung
►
►
Raumplanerisch nicht automatisch eine «landwirtschaftliche
Aktivität»
da in der Regel keine Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus
Pflanzenbau und Nutztierhaltung
Aktuelle Gesetzeslage
Verwirklichung
Projekt
Raumplanung
Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone
zonenkonform
beschränkt zonenkonform
nicht zonenkonform
Landw. Pferdezucht
Landw. Pferdepension
Nichtlandw. Nebenbetrieb
Hobbymässige Pferdehaltung
Allgemeine Voraussetzungen:
- Landwirtschaftsbetrieb
- eigene Futterproduktion
- längerfristige Existenzfähigkeit
- keine Freizeitlandwirtschaft
- keine überwiegenden entgegenstehenden
Interessen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Landwirtschaftsbetrieb
- eigene Futterproduktion
- längerfristige Existenzfähigkeit
- keine Freizeitlandwirtschaft
- keine überwiegenden entgegenstehenden
Interessen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Landwirtschaftsbetrieb
- längerfristige Existenzfähigkeit
- keine Freizeitlandwirtschaft
- keine überwiegenden entgegenstehenden
Interessen
Allgemeine Bewilligungsnorm:
Besondere Voraussetzungen:
- eigene anerkannte Zuchttiere oder Aufzucht
von fremden Fohlen
- nur Grundausbildung der Jungpferde
-geplante Baute oder Anlage ist für die
landw. Pferdezucht nötig
- ausreichende Fachkenntnisse
- Betriebskonzept
Besondere Voraussetzungen:
- landw. Gewerbe ohne Pensionspferde
- nur Unterbringung, Fütterung und Pflege
- eigene Futterproduktion für Pensionspferde
-geplante Baute oder Anlage ist für die
landw. Pferdepension nötig
- Beschränkung der Anzahl Pensionspferde
- kein zusätzliches Personal
- nur Nebeneinkommen
- Betriebskonzept bei grösseren Vorhaben
- bestehende Erschliessung ausreichend
- genügend Ausreitmöglichkeiten
Besondere Voraussetzungen:
- landw. Gewerbe
- Angewiesensein auf Zusatzeinkommen (o)
- Führung des NB durch Bewirtschafter
- keine Angestellten nur für NB (o)
- Arbeitserledigung überwiegend durch
Bewirtschafterfamilie
- NB liegt innerhalb Hofbereich
- Bewirtschaftung bleibt gewährleistet
- Hofcharakter im Wesentlichen unverändert
- keine Wettbewerbsverzerrung
Mögliche Bauten und Anlagen:
a) allgemein:
- Stall und Allwetterauslauf
- Futter-, Einstreu- und Mistlager
- Platz für Pferdepflege / Sattel- und Geschirrkammer / Zäune
b) spezielle Voraussetzungen:
- Ausbildungsplatz / Führanlage
Mögliche Bauten und Anlagen:
- Stall und Allwetterauslauf
- Futter-, Einstreu- und Mistlager
- Platz für Pferdepflege
- Zäune
Mögliche bauliche Massnahmen2:
-Umnutzung und Umbau von bestehenden,
für die Landwirtschaft nicht mehr benötigten Bauten
- An- oder Fahrnisbauten bis 100 m2, sofern
kein oder zu wenig Raum vorhanden (m)
-ansonsten keine neuen Bauten oder Anlagen
Nicht zonenkonform:
Bauten und Anlagen für den Reit- und
Fahrsport (z. B. Reithallen, Springgärten,
Dressurvierecke, Rundbahnen usw.)
Nicht zonenkonform:
- Bauten und Anlagen für den Reit- und
Fahrsport (z. B. Reithallen, Springgärten, )
- Einrichtungen für die Pferdebesitzer (z. B.
Reiterstübli, Umkleideräume, Parkplätze,...)
Beispiele für bauliche Massnahmen:
Einbau von Boxen, Gästezimmern usw.
Beispiele für Nebenbetriebe:
Reitferien auf dem Bauernhof, Hippotherapie, Pferdepension, Hufschmiede usw.
Art. 24d Abs. 1bis RPG:
Die hobbymässige Pferdehaltung ist zulässig,
sofern das Umnutzungsobjekt in der Nähe
einer Wohnbaute liegt und die Pferde besonders tierfreundlich gehalten werden.
Aussenanlagen sind möglich, sofern sie für
eine tiergerechte Haltung notwendig sind.
Flächen für die hobbymässige Pferdehaltung
sind an das Erweiterungspotenzial der
Wohnbaute anzurechnen.
Raumplanungsgesetz und Verordnung
mind. 1 SAK
ohne Pferde
Ab Pferdebestand
von 12 Tieren
Besonders
tierfreundlich
= BTS (Gruppenhaltung)
max. 4 Pferde
od. 6 Ponys
RPG
(Raumplanungsgesetz)
Änderung vom 22 März 2013
Änderungen RPG
(vom 22. März 2013)
Art. 16abis (neu)
• Bauten und Anlagen, die zur Haltung von Pferden nötig sind,
werden auf einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe
als zonenkonform bewilligt, wenn dieses Gewerbe über eine
überwiegend betriebseigene Futtergrundlage und Weiden für mind. 1 SAK
die Pferdehaltung verfügt.
(kantonale
Unterschiede)
• Für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde
können Plätze mit befestigtem Boden bewilligt werden.
• Mit der Nutzung der Pferde zusammenhängende Einrichtungen
wie Sattelkammern oder Umkleideräume werden bewilligt.
Änderungen RPG
(vom 22. März 2013)
Art. 24e (neu)
• Keine BTS-konforme Haltung mehr vorgeschrieben
• Aussenanlagen können grösser als die gesetzlichen Mindestmasse
dimensioniert werden (soweit mit Anliegen der Raumplanung vereinbar).
• Sie dürfen zum hobbymässigen Reiten/Arbeiten benutzt werden, falls
hierzu keine baulichen Veränderungen notwendig sind.
• Weidezäune werden auch dann bewilligt, wenn die Tiere in der
Bauzone gehalten werden und keine nachteiligen
Auswirkungen auf die Landschaft entstehen.
E-RPV
(Entwurf Raumplanungsverordnung)
In Vernehmlassung bis zum 30.
November 2013
Entwurf Teilrevision RPV
(in Vernehmlassung bis zum 30. November 2013)
Art. 34b E-RPV
• Allwetterauslauf muss unmittelbar an Stall angrenzen / max.
doppelte Mindestfläche gemäss Tierschutzverordnung (falls keine
Fruchtfolgeflächen betroffen)
• Reitplätze: 800 m2 erst ab 8 Pferden / auf halbe Fläche zu
reduzieren, falls Fruchtfolgeflächen betroffen sind
Landwirtschaftliches
Gewerbe Fam. K. aus B.
45 ha LN:
30 Kühe:
30 Jungvieh:
8 Pensionspferde:
TOTAL:
1.26 SAK
1.29 SAK
0.60 SAK
0.168 SAK
3.318 SAK
Landwirtschaftliches
Gewerbe Fam. K. aus B.
45 ha LN:
30 Kühe:
30 Jungvieh:
8 Pensionspferde:
TOTAL:
1.26 SAK
1.29 SAK
0.60 SAK
0.168 SAK
3.318 SAK
Entwurf Teilrevision RPV
(in Vernehmlassung bis zum 30. November 2013)
Art. 42b E-RPV
• In der Regel max. 2 Pferde
• Gruppenhaltung nicht zwingend
• Allwetterauslauf unmittelbar an Stall angrenzend / max. doppelte
Mindestfläche gemäss Tierschutzverordnung (falls keine
Fruchtfolgeflächen betroffen)
Bäuerliche Pferdezucht Fam. R. aus W.
15 ha LN:
5 Rinder:
30 Schafe:
3 Zuchtstuten mit 2 Fohlen:
6 Aufzuchtpferde:
2 Pferde im Beritt:
TOTAL:
0.42 SAK
0.086 SAK
0.153 SAK
0.09 SAK
0.09 SAK
0.042 SAK
0.881 SAK
Hobbyhaltung
nur noch 2
Pferde
Bäuerliche Pferdezucht Fam. R. aus W.
15 ha LN:
5 Rinder:
30 Schafe:
3 Zuchtstuten mit 2 Fohlen:
6 Aufzuchtpferde:
2 Pferde im Beritt:
TOTAL:
0.42 SAK
0.086 SAK
0.153 SAK
0.09 SAK
0.09 SAK
0.042 SAK
0.881 SAK
Eierproduzent Fam. Q. aus W.
0.8 ha LN:
2 Reitpferde
2 Zuchtstuten mit Fohlen
2 Ponys
600 Legehennen
TOTAL:
0.022 SAK
0.042 SAK
0.06 SAK
0.0075 SAK
0.18 SAK
0.312 SAK
Hobbyhaltung
nur noch 2
Pferde
Eierproduzent Fam. Q. aus W.
0.8 ha LN:
2 Reitpferde
2 Zuchtstuten mit Fohlen
2 Ponys
600 Legehennen
TOTAL:
0.022 SAK
0.042 SAK
0.06 SAK
0.0075 SAK
0.18 SAK
0.312 SAK
Hobbypferdehalter Fam. S. aus L.
1.5 ha LN:
2 Reitpferde
2 Ponys
1 Gnadenbrotpferd
5 Hühner, 2 Katzen, 1 Hund:
(TOTAL:
0.042 SAK
0.042 SAK
0.0075 SAK
0.021 SAK
0.0015 SAK
0.114 SAK)
Hobbyhaltung
nur noch 2
Pferde
Hobbypferdehalter Fam. S. aus L.
1.5 ha LN:
2 Reitpferde
2 Ponys
1 Gnadenbrotpferd
5 Hühner, 2 Katzen, 1 Hund:
(TOTAL:
0.042 SAK
0.042 SAK
0.0075 SAK
0.021 SAK
0.0015 SAK
0.114 SAK)
Zusammenfassung
Änderungen RPG / RPV
• Bescheidene Erleichterungen
• Wenige Betriebe, die von den Änderungen profitieren
• Gewerbliche Pferdehaltung ist nur noch möglich auf
Betrieben mit mind. 1 SAK1) auf kleineren Betrieben
wird nur noch Hobbypferdehaltung möglich sein (in der
Regel max. 2 Pferde, keine Pensionspferde).
Status der bäuerlichen Pferdezucht existiert nicht mehr
kein Recht mehr auf Erstellen eines Ausbildungsplatzes
1) (mit
gewissen kantonalen Ausnahmen)
Quelle, Publikationsjahr
BFS (2013)
Erhebungsjahr
2012
pferdehaltende Betriebe mit > 1 SAK
5’739
pferdehaltende Betriebe mit < 1 SAK
3’341
Andere pferdehaltenden Einheiten
mind.
(nicht mehr unter Definition «Landwirt2’260
schaftsbetrieb» oder Nicht-Landwirte mit
< 1 ha LN)
mit total 78’171 Equiden
Anzahl betroffene Pferdehalter
Total 11’340
Fam. K.
aus B.
Fam. R.
aus W.
Fam. S.
aus L.
Anpassung der SAK-Faktoren
« Die Standardarbeitskraft (SAK) pro Betrieb entscheidet über Sein
oder Nichtsein ». (Goldenberger M., UFA Revue 9, 2012)
Standardarbeitskraft
SAK
Andere Nutztiere
(= Pferde), pro GVE
Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft,
AP 2014-2017 auf BGBB und LPG,
Samuel Brunner, 2012
aktuell
vorgeschlagen
0.030
0.025
0.021 SAK pro
Adultpferd
0.0175 SAK
pro Adultpferd
Anpassung der SAK-Faktoren
Auf Grund der Anpassung der SAK-Faktoren werden viele Betriebe
den Status « landwirtschaftliches Gewerbe » verlieren.
Konsequenzen (unter anderem) :
Wesentlich weniger Betriebe profitieren von den vorgeschlagenen
Erleichterungen des RPG’s (denn Voraussetzung ist der Status
Landwirtschaftliches Gewerbe)
Noch weniger Betriebe erhalten Bewilligungen für einen
paralandwirtschaftlichen Betriebszweig wie z.B. gîte d’etappe
Therapie mit Pferden, etc (denn Voraussetzung für nicht-landwirtschaftlichen Nebenerwerb ist ebenfalls der Status landwirtschaftliches
Gewerbe)
Regelungen sind notwendig für den
Schutz der Kulturflächen…
Szenario Kulturlandverlust durch Pferdehaltung (Kt AG)
Quelle
Datenbank von Landwirtschaft Aargau LWAG
Erhebungsjahr
Landwirtschaftliche
Nutzfläche Kt AG
pferdehaltende
Betriebe Kt AG
Anzahl Pferde Kt AG
2012
Falls jeder Betrieb
mit 800 m2 Reitplatz
► = 68 ha (0.11%
der gesamten landw.
Nutzfläche)
61'433 ha
850 Betriebe
(davon 396 mit mind. 1 SAK)
Falls für jedes Pferd die
empfohlenen 150 m2
Auslauf ► = 94 ha
(0.15% der gesamten
landw. Nutzfläche)
6’292 Equiden
Herzlichen Dank für
die Aufmerksamkeit