Raumplanung und Pferdehaltung
Transcrição
Raumplanung und Pferdehaltung
Raumplanung und Pferdehaltung Aktuelle Gesetzeslage und Entwurf Teilrevision RPV Iris Bachmann, Agroscope – Schweizerisches Nationalgestüt Aufgaben Raumplanungsgesetzgebung ►RPG dient der geordneten Besiedelung des Landes ► mit dem Zweck der haushälterischen Nutzung des Bodens ►Sicherung Handlungsspielraum für kommende Generationen ►Trennt Raum grundsätzlich in Baugebiet und Nicht-Baugebiet Beispiel Zürichseebecken 1955 2013 Beispiel Niederbipp ca.1940 2013 Aktuelle Gesetzeslage Spezialfall Pferdehaltung ► ► Raumplanerisch nicht automatisch eine «landwirtschaftliche Aktivität» da in der Regel keine Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung Aktuelle Gesetzeslage Verwirklichung Projekt Raumplanung Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone zonenkonform beschränkt zonenkonform nicht zonenkonform Landw. Pferdezucht Landw. Pferdepension Nichtlandw. Nebenbetrieb Hobbymässige Pferdehaltung Allgemeine Voraussetzungen: - Landwirtschaftsbetrieb - eigene Futterproduktion - längerfristige Existenzfähigkeit - keine Freizeitlandwirtschaft - keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen Allgemeine Voraussetzungen: - Landwirtschaftsbetrieb - eigene Futterproduktion - längerfristige Existenzfähigkeit - keine Freizeitlandwirtschaft - keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen Allgemeine Voraussetzungen: - Landwirtschaftsbetrieb - längerfristige Existenzfähigkeit - keine Freizeitlandwirtschaft - keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen Allgemeine Bewilligungsnorm: Besondere Voraussetzungen: - eigene anerkannte Zuchttiere oder Aufzucht von fremden Fohlen - nur Grundausbildung der Jungpferde -geplante Baute oder Anlage ist für die landw. Pferdezucht nötig - ausreichende Fachkenntnisse - Betriebskonzept Besondere Voraussetzungen: - landw. Gewerbe ohne Pensionspferde - nur Unterbringung, Fütterung und Pflege - eigene Futterproduktion für Pensionspferde -geplante Baute oder Anlage ist für die landw. Pferdepension nötig - Beschränkung der Anzahl Pensionspferde - kein zusätzliches Personal - nur Nebeneinkommen - Betriebskonzept bei grösseren Vorhaben - bestehende Erschliessung ausreichend - genügend Ausreitmöglichkeiten Besondere Voraussetzungen: - landw. Gewerbe - Angewiesensein auf Zusatzeinkommen (o) - Führung des NB durch Bewirtschafter - keine Angestellten nur für NB (o) - Arbeitserledigung überwiegend durch Bewirtschafterfamilie - NB liegt innerhalb Hofbereich - Bewirtschaftung bleibt gewährleistet - Hofcharakter im Wesentlichen unverändert - keine Wettbewerbsverzerrung Mögliche Bauten und Anlagen: a) allgemein: - Stall und Allwetterauslauf - Futter-, Einstreu- und Mistlager - Platz für Pferdepflege / Sattel- und Geschirrkammer / Zäune b) spezielle Voraussetzungen: - Ausbildungsplatz / Führanlage Mögliche Bauten und Anlagen: - Stall und Allwetterauslauf - Futter-, Einstreu- und Mistlager - Platz für Pferdepflege - Zäune Mögliche bauliche Massnahmen2: -Umnutzung und Umbau von bestehenden, für die Landwirtschaft nicht mehr benötigten Bauten - An- oder Fahrnisbauten bis 100 m2, sofern kein oder zu wenig Raum vorhanden (m) -ansonsten keine neuen Bauten oder Anlagen Nicht zonenkonform: Bauten und Anlagen für den Reit- und Fahrsport (z. B. Reithallen, Springgärten, Dressurvierecke, Rundbahnen usw.) Nicht zonenkonform: - Bauten und Anlagen für den Reit- und Fahrsport (z. B. Reithallen, Springgärten, ) - Einrichtungen für die Pferdebesitzer (z. B. Reiterstübli, Umkleideräume, Parkplätze,...) Beispiele für bauliche Massnahmen: Einbau von Boxen, Gästezimmern usw. Beispiele für Nebenbetriebe: Reitferien auf dem Bauernhof, Hippotherapie, Pferdepension, Hufschmiede usw. Art. 24d Abs. 1bis RPG: Die hobbymässige Pferdehaltung ist zulässig, sofern das Umnutzungsobjekt in der Nähe einer Wohnbaute liegt und die Pferde besonders tierfreundlich gehalten werden. Aussenanlagen sind möglich, sofern sie für eine tiergerechte Haltung notwendig sind. Flächen für die hobbymässige Pferdehaltung sind an das Erweiterungspotenzial der Wohnbaute anzurechnen. Raumplanungsgesetz und Verordnung mind. 1 SAK ohne Pferde Ab Pferdebestand von 12 Tieren Besonders tierfreundlich = BTS (Gruppenhaltung) max. 4 Pferde od. 6 Ponys RPG (Raumplanungsgesetz) Änderung vom 22 März 2013 Änderungen RPG (vom 22. März 2013) Art. 16abis (neu) • Bauten und Anlagen, die zur Haltung von Pferden nötig sind, werden auf einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe als zonenkonform bewilligt, wenn dieses Gewerbe über eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage und Weiden für mind. 1 SAK die Pferdehaltung verfügt. (kantonale Unterschiede) • Für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde können Plätze mit befestigtem Boden bewilligt werden. • Mit der Nutzung der Pferde zusammenhängende Einrichtungen wie Sattelkammern oder Umkleideräume werden bewilligt. Änderungen RPG (vom 22. März 2013) Art. 24e (neu) • Keine BTS-konforme Haltung mehr vorgeschrieben • Aussenanlagen können grösser als die gesetzlichen Mindestmasse dimensioniert werden (soweit mit Anliegen der Raumplanung vereinbar). • Sie dürfen zum hobbymässigen Reiten/Arbeiten benutzt werden, falls hierzu keine baulichen Veränderungen notwendig sind. • Weidezäune werden auch dann bewilligt, wenn die Tiere in der Bauzone gehalten werden und keine nachteiligen Auswirkungen auf die Landschaft entstehen. E-RPV (Entwurf Raumplanungsverordnung) In Vernehmlassung bis zum 30. November 2013 Entwurf Teilrevision RPV (in Vernehmlassung bis zum 30. November 2013) Art. 34b E-RPV • Allwetterauslauf muss unmittelbar an Stall angrenzen / max. doppelte Mindestfläche gemäss Tierschutzverordnung (falls keine Fruchtfolgeflächen betroffen) • Reitplätze: 800 m2 erst ab 8 Pferden / auf halbe Fläche zu reduzieren, falls Fruchtfolgeflächen betroffen sind Landwirtschaftliches Gewerbe Fam. K. aus B. 45 ha LN: 30 Kühe: 30 Jungvieh: 8 Pensionspferde: TOTAL: 1.26 SAK 1.29 SAK 0.60 SAK 0.168 SAK 3.318 SAK Landwirtschaftliches Gewerbe Fam. K. aus B. 45 ha LN: 30 Kühe: 30 Jungvieh: 8 Pensionspferde: TOTAL: 1.26 SAK 1.29 SAK 0.60 SAK 0.168 SAK 3.318 SAK Entwurf Teilrevision RPV (in Vernehmlassung bis zum 30. November 2013) Art. 42b E-RPV • In der Regel max. 2 Pferde • Gruppenhaltung nicht zwingend • Allwetterauslauf unmittelbar an Stall angrenzend / max. doppelte Mindestfläche gemäss Tierschutzverordnung (falls keine Fruchtfolgeflächen betroffen) Bäuerliche Pferdezucht Fam. R. aus W. 15 ha LN: 5 Rinder: 30 Schafe: 3 Zuchtstuten mit 2 Fohlen: 6 Aufzuchtpferde: 2 Pferde im Beritt: TOTAL: 0.42 SAK 0.086 SAK 0.153 SAK 0.09 SAK 0.09 SAK 0.042 SAK 0.881 SAK Hobbyhaltung nur noch 2 Pferde Bäuerliche Pferdezucht Fam. R. aus W. 15 ha LN: 5 Rinder: 30 Schafe: 3 Zuchtstuten mit 2 Fohlen: 6 Aufzuchtpferde: 2 Pferde im Beritt: TOTAL: 0.42 SAK 0.086 SAK 0.153 SAK 0.09 SAK 0.09 SAK 0.042 SAK 0.881 SAK Eierproduzent Fam. Q. aus W. 0.8 ha LN: 2 Reitpferde 2 Zuchtstuten mit Fohlen 2 Ponys 600 Legehennen TOTAL: 0.022 SAK 0.042 SAK 0.06 SAK 0.0075 SAK 0.18 SAK 0.312 SAK Hobbyhaltung nur noch 2 Pferde Eierproduzent Fam. Q. aus W. 0.8 ha LN: 2 Reitpferde 2 Zuchtstuten mit Fohlen 2 Ponys 600 Legehennen TOTAL: 0.022 SAK 0.042 SAK 0.06 SAK 0.0075 SAK 0.18 SAK 0.312 SAK Hobbypferdehalter Fam. S. aus L. 1.5 ha LN: 2 Reitpferde 2 Ponys 1 Gnadenbrotpferd 5 Hühner, 2 Katzen, 1 Hund: (TOTAL: 0.042 SAK 0.042 SAK 0.0075 SAK 0.021 SAK 0.0015 SAK 0.114 SAK) Hobbyhaltung nur noch 2 Pferde Hobbypferdehalter Fam. S. aus L. 1.5 ha LN: 2 Reitpferde 2 Ponys 1 Gnadenbrotpferd 5 Hühner, 2 Katzen, 1 Hund: (TOTAL: 0.042 SAK 0.042 SAK 0.0075 SAK 0.021 SAK 0.0015 SAK 0.114 SAK) Zusammenfassung Änderungen RPG / RPV • Bescheidene Erleichterungen • Wenige Betriebe, die von den Änderungen profitieren • Gewerbliche Pferdehaltung ist nur noch möglich auf Betrieben mit mind. 1 SAK1) auf kleineren Betrieben wird nur noch Hobbypferdehaltung möglich sein (in der Regel max. 2 Pferde, keine Pensionspferde). Status der bäuerlichen Pferdezucht existiert nicht mehr kein Recht mehr auf Erstellen eines Ausbildungsplatzes 1) (mit gewissen kantonalen Ausnahmen) Quelle, Publikationsjahr BFS (2013) Erhebungsjahr 2012 pferdehaltende Betriebe mit > 1 SAK 5’739 pferdehaltende Betriebe mit < 1 SAK 3’341 Andere pferdehaltenden Einheiten mind. (nicht mehr unter Definition «Landwirt2’260 schaftsbetrieb» oder Nicht-Landwirte mit < 1 ha LN) mit total 78’171 Equiden Anzahl betroffene Pferdehalter Total 11’340 Fam. K. aus B. Fam. R. aus W. Fam. S. aus L. Anpassung der SAK-Faktoren « Die Standardarbeitskraft (SAK) pro Betrieb entscheidet über Sein oder Nichtsein ». (Goldenberger M., UFA Revue 9, 2012) Standardarbeitskraft SAK Andere Nutztiere (= Pferde), pro GVE Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft, AP 2014-2017 auf BGBB und LPG, Samuel Brunner, 2012 aktuell vorgeschlagen 0.030 0.025 0.021 SAK pro Adultpferd 0.0175 SAK pro Adultpferd Anpassung der SAK-Faktoren Auf Grund der Anpassung der SAK-Faktoren werden viele Betriebe den Status « landwirtschaftliches Gewerbe » verlieren. Konsequenzen (unter anderem) : Wesentlich weniger Betriebe profitieren von den vorgeschlagenen Erleichterungen des RPG’s (denn Voraussetzung ist der Status Landwirtschaftliches Gewerbe) Noch weniger Betriebe erhalten Bewilligungen für einen paralandwirtschaftlichen Betriebszweig wie z.B. gîte d’etappe Therapie mit Pferden, etc (denn Voraussetzung für nicht-landwirtschaftlichen Nebenerwerb ist ebenfalls der Status landwirtschaftliches Gewerbe) Regelungen sind notwendig für den Schutz der Kulturflächen… Szenario Kulturlandverlust durch Pferdehaltung (Kt AG) Quelle Datenbank von Landwirtschaft Aargau LWAG Erhebungsjahr Landwirtschaftliche Nutzfläche Kt AG pferdehaltende Betriebe Kt AG Anzahl Pferde Kt AG 2012 Falls jeder Betrieb mit 800 m2 Reitplatz ► = 68 ha (0.11% der gesamten landw. Nutzfläche) 61'433 ha 850 Betriebe (davon 396 mit mind. 1 SAK) Falls für jedes Pferd die empfohlenen 150 m2 Auslauf ► = 94 ha (0.15% der gesamten landw. Nutzfläche) 6’292 Equiden Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit