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Personalsuche
Förderungen
eServices
Stand 03/2014
D0722107_4
Förderung der Lehrausbildung für Teilnehmerinnen von
„FIT – Frauen in Handwerk und Technik“
Sie stellen eine Teilnehmerin der Maßnahme „FIT – Frauen in Handwerk und Technik“ als Lehrling
ein? Nützen Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarktservice.
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung einen pauschalierten
Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung erhalten.
Wer?
Wie viel?
Diese Förderung können Unternehmen und
Ausbildungseinrichtungen, die nach dem
Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Landund forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
(LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden,
erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische
Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu
den Kosten der Lehrausbildung
(Lehrlingsentschädigung, Personal- und
Sachaufwand) in pauschalierter Form ausbezahlt.
Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem
Rahmen bewegen (siehe Tabelle).
Was?
Wo?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch
zwischen AMS und Unternehmen bezüglich der zu
fördernden Person gebunden. Dies erfordert, dass
der/die Förderungswerberin und die zu fördernde
Person vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses mit dem/der zuständigen BeraterIn
der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt
aufnimmt.
• Teilnehmerinnen der Maßnahme „FIT – Frauen
in Handwerk und Technik“ in Berufen mit
geringem Frauenanteil.
Achtung!
Es sind regional unterschiedliche
Förderungsvoraussetzungen möglich!
Bitte wenden!
w w w .a m s .a t
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Die Beihilfe wird jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
Personengruppe
Betrieb
Lehrlinge, die eine Lehrlingsentschädigung erhalten
bis zu EUR 400,-mtl.
über 18jährige, die einen Hilfsarbeiterinnenlohn
gemäß Kollektivvertrag erhalten
bis zu EUR 755,-mtl.
Wir bestätigen, dass Frau
(M-Nr.
im Rahmen des FiT-Programmes
) zum förderbaren Personenkreis zählt.
Wir ersuchen Sie, zur Ermittlung der Höhe der Förderung und zur Festlegung der Förderungsvereinbarung
mit dem AMS vor Beginn des Lehr- /Ausbildungsverhältnisses Kontakt aufzunehmen.
Kontaktdaten:
AMS Salzburg
Mag. Susann Krause, Tel. 0662 8883 DW 4920 (Vertretung Manuela Seidl)
AMS Hallein
Ulrike Vorhauser, Tel 06245 80451 DW 3234 (Vertretung Wilma Gruber)
AMS Bischofshofen
Kathrin Schwarz, Tel 06462 2848 DW 1136 (Vertretung Brigitte Gumpold)
AMS Zell am See
Andrea Mittermaier, Tel 06542 73187 DW 6320 (Vertretung Karin Eiwan)
AMS Tamsweg
Karoline Klemm, Tel. 06474 8484 DW 5131 (Vertretung Katharina Santner)
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