Verkehrszeichen

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Verkehrszeichen
PER I TURISTI STRANIERI: GUIDARE IN ITALIA
Verkehrszeichen
Es müssen alle Verkehrszeichen und Anweisungen der Verkehrspolizisten befolgt werden, im Besonderen
was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft.
Geldstrafe bei Nichteinhaltung (Artikel 146, Paragraph 2, Italienische Straßenverkehrsordnung) : 41 bis 168
€.
Strafpunkte auf den Führerschein:-2 eines ursprünglichen Kontingents von 20 Punkten mit Ausnahme von
Verstoß gegen das Halteverbot vorliegt (Parkverbot und Halteverbot).
Im Einzelnen können die Wegweiser durch ihre Hintergrundfarbe gedeutet werden:
Grün:
Wegweiser, der auf eine Autobahn
hinweist
Blau:
Wegweiser,
der
Bundesstraße hinweist
Weiss:
Gelb:
Braun:
Schwarz:
Orange:
auf
eine
Wegweiser, der auf eine bestimmte
lokale Destination hinweist, zum
Beispiel Flughäfen oder Hotels in
Stadtzentren
Vorübergehender Wegweiser, der auf
momentane Bauarbeiten hinweist und
Umleitungen und alternative Wege
aufzeigt
Wegweiser,
der
auf
historische,
künstlerische,
kulturelle
und
touristische Destinationen hinweist;
auch
verwendet
um
Naturschutzgebiete,
Campingplätze
und Erholungsgebiete auszuweisen
Wegweiser,
der
auf
Fabriken,
Industriegebiete, Handwerksbetriebe
und Einkaufszentren im Außenbezirk
einer Stadt oder eines Dorfes hinweist
Zeichen,
das
Taxiund
Schulbushaltestellen kennzeichnet
PER I TURISTI STRANIERI: GUIDARE IN ITALIA
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Kraftfahrzeuge
Maximal erlaubte Geschwindigkeit, wenn nicht anders ausgeschildert:
• 130 km/h auf Autobahnen; auf manchen Autobahnen kann auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 150
km/h gelten, wenn die entsprechende Geschwindigkeitsanzeige anwesend ist, vorausgesetzt sie hat 3
Spuren und jeweils eine Notfallspur pro Richtung und ist mit einer Durchschnitttempokontrolle ausgestattet.
• 110 km/h auf Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
• 90 km/h auf Nebenstraßen und Ortsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
• 50 km/h in geschlossenen Ortschaften; auf einigen Hauptstraßen kann eine Geschwindigkeitsbegrenzung
von 70 km/h gelten, wenn die entsprechende Geschwindigkeitsanzeige anwesend ist.
Bedenken Sie: Bei schlechtem Wetter ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen 110 km/h und auf
Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h.
Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung (Artikel 142, Paragraph 7-11, Italienische
Straßenverkehrsordnung) : 41 bis 3,287€.
Strafpunkte auf den Führerschein: -3 bis –10 eines ursprünglichen Kontingents von 20 Punkten
Wohnmobil
Maximal erlaubte Geschwindigkeit:
• 50km/h in geschlossenen Ortschaften; 80km/h außerhalb geschlossener Ortschaften; 100 km/h auf
Autobahnen (über 3.5t u. bis 12t Gesamtgewicht);
• 50km/h in geschlossenen Ortschaften; 70km/h außerhalb geschlossener Ortschaften; 80 km/h auf
Autobahnen (über 12t Gesamtgewicht).
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Mofas und Mikro Autos
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Mofas und Mikro Autos bis 50cc beträgt 45 km/h, es sei denn eine
niedrigere Begrenzung ist angegeben.
Leichtkraftfahrzeuge (Mikro-Autos) sind sehr klein und haben einen sehr kleinen
Innenraum.
Der Fahrer kann minderjährig sein, vorausgesetzt er/sie verfügt über eine geeignete Fahrerlaubnis für Mofas,
Führerschein AM für europäische Staatsangehörige oder geeignete Fahrerlaubnis für nicht EU-Bürger.
Es wird nur ein Passagier erlaubt und nur unter den Voraussetzungen, dass es in der
Zulassungsbescheinigung vorgesehen ist und dass der Fahrer ein Erwachsener ist und eine geeignete
Fahrerlaubnis besitzt.
Sicherheitsgurte sind zwingend für Fahrer und Mitfahrer vorgeschrieben.
Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Anschnallpflicht mit einem Sicherheitsgurte (Artikel 172, Paragraph 10,
Italienische Straßenverkehrsordnung) : 80 bis 323€.
Strafpunkte auf den Führerschein: -5.
Es ist verboten mit Mofas und Mikro-Autos auf Autobahnen, Bundesstraßen und auf allen Nebenstraßen mit
entsprechende Anzeige zu fahren.
Geldstrafe bei Nichteinhaltung (Artikel 175, Paragraph 16, Italienische Straßenverkehrsordnung): 41 bis 168€.
Lichter
Die Nutzung von Park- und Abblendlichtern ist außerhalb geschlossener Ortschaften für alle Fahrzeuge
zwingend vorgeschrieben – Tag und Nacht. Scheinwerfer dürfen bei schlechter Sicht benützt werden,
vorausgesetzt das stört nicht entgegenkommenden oder vorausfahrenden Fahrer oder wenn die Gefahr
besteht andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
In geschlossenen Ortschaften ist die Nutzung von Park- und Abblendlichtern ab einer halben Stunde nach
Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang oder auch bei schlechter Sicht (z.B. bei
Regen, Nebel, Schnee) zwingend vorgeschrieben.
Moped- und Motorräder müssen ihre Park- und Abblendlichter auch in geschlossenen Ortschaften zu jeder
Tages- und Nachtzeit angeschalten haben.
Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Benutzung von Lichter (Artikel 152, Paragraph 2, Italienische
Straßenverkehrsordnung) : 41 bis 168 €.
Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Benutzung von Lichter (Artikel 153, Paragraph
11, Italienische Straßenverkehrsordnung : 41 bis 168€.
Strafpunkte auf den Führerschein:-1 eines ursprünglichen Kontingents von 20 Punkten