saatenkatalog - L. Stroetmann

Transcrição

saatenkatalog - L. Stroetmann
SAATENKATALOG
Hauptthema
„IM FOKUS DER ZEIT“
GREENING
L. STROETMANN SAAT
SAATEN 2015
– DAS EXTRA AUF 36 SEITEN –
Standorte
Unsere Niederlassungen
Wir bieten Ihnen Kundennähe an unseren Standorten und darüber hinaus verfügen
wir über ein Netz von Vertriebspartnern im gesamten Bundesgebiet.
Produktion/Vertrieb
Hagenow
Zentrale Münster
Produktion/Vertrieb
Altenweddingen
Produktion, Lager,
Vertrieb
Münster-Amelsbüren
MS-Hiltrup
MS-Amelsbüren
Hamburg
Hansa-Business-Park in
Münster-Amelsbüren:
Produktion und Großlager
Neu: Anschluss BAB-A1+ A43
Berlin
Produktion/Vertrieb
Querfurt
Köln
Produktion
Oer-Erkenschwick
Vertrieb
Paderborn
Produktion/Vertrieb
Schwarzadler
München
Vertrieb
Regensburg
Standorte L. Stroetmann Saat
Sieben Niederlassungen mit Vertriebsabteilung bieten
zum Thema Saatgut beste Beratung. Sprechen Sie uns an.
Inhaltsverzeichnis
L. S
L. Stroetmann Saat – Niederlassungen............ 2
L. Stroetmann Saat – Ansprechpartner........ 4 –5
Unternehmen L. Stroetmann....................... 6 –8
Thema „Greening“
Diese Saison steht voll unter
dem Thema: „Greening“
Artenbeschreibungen..................................... 11
Weidemischungen
Landwirtschaftliche Mischungen
Die Frage nach konkreten Vorgaben, Terminen und
möglichen Ausfällen von Subventionen beschäftigen
die Branche seit Monaten ohne Unterlass. Sie auch in
dieser Phase bestmöglich zu informieren und zu beraten ist unser höchstes Ziel. Die wichtigsten Informationen haben wir in dieser Ausgabe für Sie zusammengestellt. Für weiterführende Fragen steht selbstverständlich
Ihr Verkaufsberater für Sie bereit. Unsere hochmoderne Anlage in Münster-Amelsbüren ist für die Produktion der von Ihnen benötigten Mischungen bestens
ausgestattet.
Greening für Anfänger.................................... 9
Zwischenfruchtmischungen..............................10
Rasetta Weidemischungen................................12
Superweide Futura.........................................14
Weidemax...................................................15
Pferdeweide.................................................18
Ackergrasmischungen
Fix-Futter......................................................13
Futtermax.....................................................13
Landwirtschaftliche Mischungen
Süddeutschland.......................................15–16
Weiterhin bauen wir unsere Unterstützung bei der Gestaltung von Verpackungen und spezieller Mischungsanalysen für Sie weiter aus.
Wildacker-HEGERING ..................................17
Auch im Bereich unserer Exklusivmaissorten entwickeln
wir uns stetig weiter. Als neues Hilfsmittel möchten wir
Ihnen in dieser Ausgabe den „MaisScout“ vorstellen.
Mit nur wenigen Klicks finden Sie aktuelle Versuchsergebnisse und können die von Ihnen gewünschten
Sorten miteinander vergleichen.
Einzelgräser................................................. 20
Fachinfos
Zwischenfrüchte
Anbau, Ertrag, Verwendung........................... 23
Botanische Bezeichnungen............................. 30
Aussaattabelle.............................................. 35
MaisScout
Mit freundlichen Grüßen
L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG
Zwischenfruchtsaaten.....................................19
Neu! MAISSCOUT
Der Sortenfinder im Internet..................... 24– 26
Exklusive Maissorten............................... 27–29
Geschäftsbedingungen.............................31–33
ppa. Georg Kloppenburg
– Spartenleiter Saatgut –
3
Ihre Ansprechpartner
Produktion · Münster-Amelsbüren
ZENTRALE MÜNSTER
Zentralverwaltung
Harkortstraße 30 · 48163 Münster
Geschäftsführung:
Lutz Stroetmann
Zentrale · 48163 Münster
Harkortstraße 30
Telefon
02 51 ∙ 71 82 - 0
Fax
02 51 ∙ 71 82 - 285 [email protected]
Spartenleitung
Georg Kloppenburg
0251 · 7182 - 2480251 · 7182 - 285
0163 · 7182 - 248
[email protected]
Produktmanager Wilhelm Wilmsmann
Abwicklung
0251 · 7182 - 266
0163 · 7182 - 171
[email protected]
Produktmanager Roland Schöne
Saatmais
0251 · 7182 - 418
0163 · 7182 - 027
[email protected]
Koordinator
Wilfried Bender
0251 · 7182 - 206
[email protected]
Disposition
Cornelia Hülsmann
0251 · 7182 - 178
[email protected]
Vertrieb · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon
Fax
Lübecker Straße 33
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 0 0 2501 ∙ 92 2089 - 99
[email protected]
NL-Leitung / Verkauf
Ingo Rehbaum
025 01 ∙ 92 20 89 - 60
0163 ∙ 71 82 - 199
0251 ∙ 71 82 - 51 [email protected]
Verkauf
Horst Wieligmann
025 01 ∙ 92 20 89 - 62
01 63 ∙ 71 82 - 209
0251 ∙ 71 82 - 54 [email protected]
Verkauf
Sebastian Jeiler
0 2501 ∙ 92 20 89 - 63
0251 ∙ 71 82 - 52 84 0163 ∙ 71 21 - 818
[email protected]
Verkauf
David Schnieders
025 01 ∙ 92 20 89 - 69
0251 ∙ 71 82 - 59 39
01 63 ∙ 71 82 - 132
[email protected]
Verkauf
Nikolai Schlichtmann 0 2501 ∙ 92 20 89 - 64
01 63 ∙ 71 82 - 279
0251 ∙ 71 82 - 56 30
[email protected]
Disposition - Verkauf
Matthias Künzel
0 2501 ∙ 92 20 89 - 65
0251 ∙ 71 82 - 56 77 [email protected]
Disposition - Verkauf
Tobias Heinrich
0 2501 ∙ 92 20 89 - 67
0251 ∙ 71 82 - 59 37 [email protected]
Produktion · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon
Hansa-BusinessPark, Lübecker Straße 33
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 0
Fax
0 25 01 ∙ 92 20 89 - 20
ProduktionsleitungChristel Micke02501 ∙ 922089 - 50
[email protected]
Produktionstechnik
Klaus Lütke-Harmann
02501 ∙ 922089 - 10
[email protected]
Disposition
Christian Westhues
02501 ∙ 922089 - 12
[email protected]
Disposition
Michael Rahn
02501 ∙ 922089 - 11
[email protected]
Telefon 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 0
Fax 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 49 [email protected]
Vertrieb · 33106 Paderborn
Halberstädter Straße 38 [email protected]
NL-Leitung / Verkauf
Tim Dahms
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 19
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
01 63 ∙ 71 82 - 822
Verkauf
Rüdiger Ortmann
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 13
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
01 63 ∙ 71 82 - 223
Verkauf
Matthias Buchholz
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 25
01 63 ∙ 71 82 - 151
4
Disposition
Manfred Olschewski
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 10
Disposition
Michael Spier
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 11
Disposition
Simon Lütkemeyer
0 52 51 ∙ 77 91 82 - 23
[email protected]
[email protected]
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
[email protected]
Vertrieb · 19230 Hagenow
Robert-Bosch-Straße 3
Telefon
038 83 ∙ 64 13 - 0
Fax 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 + [email protected]
NL‑Leitung / Verkauf
Oliver Wauer
0 38 83 ∙ 64 13 - 14
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietSchleswig-Holstein01 63 ∙ 71 82 - 241
[email protected]
Verkauf
Joachim Haß
0 38 83 ∙ 64 13 - 13
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom.01 63 ∙ 71 82 - 239
[email protected]
Verkauf
Wolfgang Remmert
01 63 ∙ 71 80 - 812
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom.
[email protected]
Verkauf
Anja Köpnick
VertriebsgebietBrandenburg
0 38 83 ∙ 64 13 - 13
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
01 63 ∙ 71 82 - 246
[email protected]
Verkauf
Dr. Achim Schmitt
0 38 83 ∙ 64 13 - 13
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
VertriebsgebietNiedersachsen01 63 ∙ 71 21 - 836
[email protected]
Disposition - Saat
Frank Lückener
0 38 83 ∙ 64 13 - 18
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
[email protected]
Disposition
Kai Jansen
0 38 83 ∙ 64 13 - 15
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
[email protected]
Disposition
Lisa Palm
0 38 83 ∙ 64 13 - 12
0 38 83 ∙ 64 13 - 20
[email protected]
Vertrieb · 06268 Querfurt
Telefon
Obhäuser Weg 11034771 ∙ 6 06 - 0
Fax 03 47 71 ∙ 60 6 - 34
[email protected]
Verkauf / Vermehrung
Günter Kose
03 47 71 ∙ 6 06 - 32
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
0163 ∙ 71 82 - 257
Verkauf
Oliver Wauer
01 63 ∙ 71 82 - 241 [email protected]
Disposition - Verkauf
Silvia Rühlmann
03 47 71 ∙ 6 06 - 12
Disposition - Verkauf
Elke Ziegler
03 47 71 ∙ 606 - 13
[email protected]
Disposition - Verkauf
Petra Kretschmar
03 47 71 ∙ 6 06 - 28
[email protected]
[email protected]
Vertrieb · 93055 Regensburg
Äußere Wiener Straße 11
Telefon
0941 ∙ 6409 26 - 0
Fax 09 41 ∙ 64 09 26 - 15
NL-Leitung / Verkauf Ivar Westerman
09 41 ∙ 64 09 26 - 16
01 63 ∙ 7182 - 232
[email protected]
[email protected]
Verkauf
Ute Brey
09 41 ∙ 64 09 26 - 13
01 63 ∙ 71 82 - 489
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Verkauf
Ulrich Kautzmann
0 76 44 ∙ 92 38 10
01 63 ∙ 7121 - 820
0251 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Disposition
Gerhard Winkler
09 41 ∙ 64 09 26 - 12
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Vertrieb - Innendienst
Thomas Huber
09 41 ∙ 64 09 26 - 11
02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected]
Vertrieb · 02627 Radibor-Schwarzadler
Telefon
Alois-Andritzki-Str. 160359 35 ∙ 2 13 - 31
Fax 03 59 35 ∙ 2 13 - 35 [email protected]
NL-Leitung / Verkauf
Frank-Rainer Stier
03 73 25 ∙ 2 99 2503 7325 ∙ 2 99 [email protected]
0173 ∙ 3 80 35 14
Disposition Claudia Berndt
03 59 35 ∙ 2 13 - 31
Produktion · 39171 Sülzetal, Telefon
Altenweddingen, Am Silo 103 9205 ∙ 64 44 - 0
[email protected]
Fax 03 92 05 ∙ 64 44 - 20 [email protected]
NL-Leitung / Produktion
Roland Lehmann
01 63 ∙ 71 82 - 255
[email protected]
Disposition
Sabrina Wartenberg
03 92 05 ∙ 64 44 - 11
[email protected]
Disposition
Jens Gloße
03 92 05 ∙ 64 44 - 14
[email protected]
5
Unternehmen
Stroetmann Historie
L. Stroetmann wurde am 20. Februar 1791 als Handel für Bedarfsgüter landwirtschaftlicher Kunden in
Münster gegründet und befindet sich heute in sechster
Generation noch immer in Besitz und Führung der
Gründerfamilie Stroetmann. Damit ist L. Stroetmann
eine der ältesten Saatgutfirmen weltweit.
Über die vielen Jahre unserer Existenz waren Verlässlichkeit, Solidität, Seriosität und Kompetenz die besonderen
Werte, die auch unser heutiges Handeln bestimmen.
Die Gruppe ist heute in den zwei großen Geschäftsfeldern Saatgut und Lebensmittel tätig.
L.Stroetmann Saat ist einer der großen Spieler im bundesdeutschen und internationalen Saatguthandel mit
bedeutenden Marktanteilen in wichtigen Bereichen wie
z.B. dem Bereich Rasenmischungen.
In unserer Geschichte haben wir uns besondere
Marktbedeutung in der Produktion von Gräsermischungen und Saatgetreide erarbeitet. Diese überzeugende
Leistung wird durch eine herausragende Logistik untermauert.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise und unserer
heutigen Marktbedeutung empfehlen wir uns Ihnen
stolz als
— der Saatgutprofi —.
G. Kloppenburg
- Spartenleiter Saatgut -
Unser Team stellt sich vor
Das Team (v.l.n.r.)
Sparte
Saatgut
Das Gräsergeschäft im landwirtschaftlichen und Rasenbereich ist geprägt durch mehrjährig vorlaufende
Kontrakte, Vermehrungsplanung sowie weltweite
Beschaffungs­strukturen.
Unsere landwirtschaftlichen Mischungen entwickeln wir
kontinuierlich weiter und passen Sie an äußere Rahmenbedingungen wie rechtliche Vorgaben oder Ernteergebnisse an.
6
Wilfried Bender
Ines Weiland
Roland Schöne
Cornelia Hülsmann
Katja Meyer-Zurwelle
Wilhelm Wilmsmann
Georg Kloppenburg (n.a.)
Saat
Saatgut
Saatgetreide
Tiernahrung
Unternehmen
Produktion von Saatgut
Aufgrund der umfänglich eigenen weltweiten Vermehrungsanlage von Saatgut liefert L. Stroetmann Saat
seinen Kunden langjährig Sicherheit. Hierbei sind ein
breites Sortenportfolio über viele relevante Arten und
Sorten besondere Leistungsmerkmale. Zudem garantieren wir eine umfassende Lieferfähigkeit für alle Mengen
und Produkte.
Diese Lieferfähigkeit stellen wir z. B. im Bereich der
Einzelgräser und landwirtschaftlichen Dauergrünlandmischungen sicher, indem bereits zwei Jahre vor Auftragserteilung/Auslieferung eine Vermehrungsanlage
von Einzelgräsern beauftragt wird. Dies betrifft große
Pflanzenarten einer guten und empfohlenen Dauergrünlandmischung wie Lolium perenne, Festuca rubra rubra,
Poa pratensis, Phleum pratensis und viele andere.
Diese einzelnen Arten werden vorrangig in Europa,
bei Bedarf auch auf der südlichen Erdhalbkugel (Neuseeland, Australien, Südamerika usw.) im Auftrag von
L. Stroetmann Saat vermehrt, aufbereitet und zertifiziert.
Zeitgerecht werden die Einzelsorten als Rohkomponenten in unserer Produktion in Münster-Amelsbüren
angeliefert und aufbereitet bzw. je nach Kundenwunsch
verpackt.
Mit diesem Engagement – bei hohem eigenen Risiko –
sichert L. Stroetmann Saat somit bewusst die zukünftige Umsatzentwicklung seiner Kunden ab. Tatsächlich
werden so immer wiederkehrende Versorgungsengpässe von Einzelsorten und -arten zum Bedarfszeitpunkt
abgepuffert und praktisch ausgeschlossen.
In der Folge generieren unsere Kunden sichere eigene
Umsätze und Wachstum im Saatgutbereich.
Dieses besondere Leistungspaket wird abgerundet
durch ständige Innovationen aufgrund modernster
Produktionstechnik – direkt an der A 1 in MünsterAmelsbüren.
Münster im Februar 2015
G. Kloppenburg
- Spartenleiter Saatgut -
Produktion Münster-Amelsbüren: Förder-/Mischsystem
7
Unternehmen
Mein Weg zu L.Stroetmann Saat
Dr. agr. Achim Schmitt; Verkaufsberater Niedersachsen in der Niederlassung Hagenow
Meine Vita:
• geboren 1979 in Sinsheim, Baden-Württemberg
aufgewachsen in Würzburg, Weinland Franken
in Bayern
• Studium Agrarwissenschaften an der Justus Liebig-Universität in Gießen
• 6-monatiges Praktikum auf landwirtschaftlichem
Betrieb in der Heimat
• Bachelorarbeit zum Thema: „Güte- und Wertzahl
im Grünland“
• Im Anschluss Master Pflanzenproduktion,
Schwerpunkte Pflanzenzüchtung und Pflanzenbau
• Masterarbeit zum Thema: „Phoma Lingam“ (Raps)
• Promotion am Julius-Kühn-Institut für Rebenzüchtung
in Siebeldingen, Rheinland-Pfalz
• Titel der Doktorarbeit: „Genexpressionsanalyse
zur Ausprägung der Lockerbeerigkeit der Weinrebe
(Vitis vinifera L.) cv. Spätburgunder“
• Nach Abschluss der Doktorarbeit noch ein Jahr als
wiss. Mitarbeiter in einem zeitlich befristeten Projekt
am JKI für Rebenzüchtung im Bereich der Resistenz forschung tätig.
• Danach Wechsel von der Theorie in die Praxis.
• Start im April 2011 bei der BSV Saaten.
Die BSV Saaten ist ein mittelständiges Unternehmen, das
als Vollsortimenter im Saatenbereich als Direktvermarkter in Süddeutschland tätig ist. Mein Aufgabenbereich
umfasste die Etablierung des Unternehmens in Hessen
als Verkaufsberater vor Ort. Während meiner Tätigkeit
bei der BSV Saaten konnte ich mein Wissen durch viele
praktische Erfahrungen in den Bereichen Grünlandverbesserung, Ackerfeldfutterbau, Zwischenfruchtanbau,
8
Maisanbau und der Zusammenstellung landwirtschaftlicher Mischungen für diverse Fragestellungen ausbauen. Zu dieser Zeit hatte ich das erste Mal Kontakt mit
L. Stroetmann Saat als direktem Wettbewerber vor Ort,
vor allem in den Bereichen Grünlandnachsaaten, Ackerfutter- und Zwischenfruchtmischungen.
Während meiner Zeit in Hessen lernte ich meine zukünftige Frau kennen, die gebürtig aus Norderstedt stammt,
und im Norden lebt und arbeitet. Aus diesem Grund
wechselte ich im April 2014 als Gebietsleiter für Schleswig-Holstein und das nördliche Niedersachsen zur
IG Pflanzenzucht. Hier konnte ich Einblick in die Bereiche der Vermarktung neuer Getreidesorten und in das
Versuchswesen gewinnen. Selbstverständlich sammelte
ich weiterhin fleißig praktische Erfahrungen – man lernt
ja nie aus. Der Kontakt zu L. Stroetmann Saat bestand
weiterhin, diesmal jedoch nicht in der Wettbewerbssituation, sondern als einer der wichtigsten Kunden der
IG Pflanzenzucht für Getreide.
Die Tätigkeit als Gebietsleiter bei der IG Pflanzenzucht
entsprach leider nicht meinen persönlichen Erwartungen und Vorstellungen. Deshalb war es eine glückliche
Fügung, dass L. Stroetmann Saat zeitgleich einen Verkaufsberater für Niedersachen und Teile Schleswig-Holsteins suchte. Um mich weiterzuentwickeln und einen
größeren Handlungsspielraum zu erlangen, entschloss
ich mich zu einem erneuten Wechsel. Für beide Seiten
gab es keinen Grund zu zögern und so trat ich im Oktober 2014 meine Stelle bei L. Stroetmann Saat an.
Meine Tätigkeiten im Unternehmen sind sehr vielfältig:
Neben der Betreuung des Kundenstammes im Verkaufsgebiet Niedersachsen zählt die Mitsprache bei der Vermehrungsplanung und Sortenbeurteilung bei Getreide,
der Aufbau eines Versuchsnetzes für unsere eigenen
Maissorten und die Umsetzung der Greening Vorgaben
runter gebrochen auf mein Verkaufsgebiet zu meinen
Aufgaben.
Ich freue mich darauf, mein gesammeltes Wissen,
meine Erfahrung und meine Ideen einzubringen und
gemeinsam mit Ihnen, unseren Kunden, eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten. Wir sehen uns. Garantiert!
Bis dahin Ihr Franke im Norden
Achim Schmitt
Thema „Greening“
„Greening“ für Anfänger
Seit Jahresbeginn 2015 besteht für alle Empfänger von Direktzahlungen zusätzlich Verpflichtung, die Bestimmungen des „Greenings“ einzuhalten. Hierbei werden 30 % (obligatorisch: ca. 87.– €/ha) des Finanzrahmens der
Direktzahlungen an den Landwirt von konkreten Umweltleistungen abhängig.
Greening-Vorgaben für ökologische Vorrangflächen
mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke:
• Untersaat von Gras in eine Hauptkultur oder E ins a a t
einer Kulturpflanzenmischung
• Anrechnung als ÖVF im Antragjahr; mögliche
Nutzung im Folgejahr als Hauptkultur, dann aber
Hauptkultur und nicht mehr als ÖVF anrechenbar
Das Greening selbst besteht aus 3 Maßnahmen
(Greening-Grundzüge):
• Anbaudiversifizierung (bis zu 3 Hauptkulturen)
• Dauergrünlanderhalt (nicht unter 5 % der
Referenzfläche)
• ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auf
5 % der Ackerfläche
Sonderregelungen gelten für:
• Öko-Betriebe
(Ökolandbau ist per Definition Greening)
• Betriebe mit einem Grünlandanteil > 75 %,
wobei die restlichen 25 % Ackerfläche nicht
mehr als 30 ha betragen
• spezialisierte Kartoffelbetriebe,
die jährlich Flächen tauschen
• Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2 Arten aus
einer Liste zulässiger Arten. Keine Art in dieser
Mischung darf einen höheren Samenanteil als
60 % haben, der Gräseranteil darf nicht über
60 % liegen (VO)
• Im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur
Verbot von mineralischem Dünger; Klärschlamm
und c hemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Bei der Berechnung der 5 % ÖVF gelten folgende
Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren:
• Umrechnungsfaktoren für die Flächenerfassung:
Flächengenaue Erfassung , zusätzlich Flächen
für Terrassen und Einzelbäume
• Gewichtungsfaktoren für die ökologische
Wertigkeit:
bestimmte Landschaftselemente
(z.B. Hecken) 2,0
Pufferstreifen, Feldränder, Blühstreifen 1,5
Brache, Agroforstflächen 1,0
N-bindende Pflanzen (obligatorisch)
0,7
Zwischenfrüchte obligatorisch
0,3
Beispiel: • Aussaat der Kulturpflanzenmischung nach Ernte der
Vorkultur im selben Kalenderjahr frühestens zum
16. Juli und spätestens zum 1. Oktober
• Nutzung im Jahr der Antragstellung nur durch Bewei dung mit Schafen und Ziegen – Verbleib des
Aufwuchses auf der Fläche bis zum 15. Februar
des Folgejahres.
3,33 ha Zwischenfrüchte =1 ha ÖVF
Greening-Betriebsformen werden zukünftig staatlich kontrolliert:
Betriebstyp
Umbruchverbot
Fruchtfolge
Öko-Vorrang
100 % Grünland
(Dauergrünland)
Ja
Nein
Nein
> 75 % Dauergrünland +
< 30 ha Ackerfläche
Ja
Nein
Nein
> 30 ha Ackerbau +
ggf. Grünland bis 75 %
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Reiner Ackerbau (> 30 ha)
Ja
Ja
Reiner Ackerbau (< 15 ha)
Ja
Nein
Reiner Ackerbau (< 10 ha)
Nein
Nein
> 75 % Ackergras +
< 30 ha andere Ackerfrüchte
9
Zwischenfruchtmischungen — Humusaktiv-fit
Sorte
Humusaktiv
Boden-fit
Greening
Humusaktiv
Stickstoff-fit
Greening
Humusaktiv
Easy-fit
Nematode
Greening
Analyse
Wirkung
•
•
•
•
•
•
•
•
Erbsen
Alexandrinerklee
Esparsette
Serradella
Phacelia
Buchweizen
Leinsamen
Sommerwicken
•Gut durchwurzelnde Arten lockern den
Boden auf
•
•
•
•
•
•
•
Buchweizen
Sonnenblumen
Rauhafer
Leinsamen
Senf
Phacelia
Ramtillkraut
•Leguminosenfreie Mischung
• Ölrettich nem.res.
• Senf nem.res.
• Ramtillkraut
•Stickstoffanreicherung im Boden durch
Leguminosen
•Unterstützt eine gesunde Bodenflora
•Blühende Landschaften
Aussaat
Aussaattermin:
Bis Ende August
Aussaatstärke:
35–50 kg/ha
•Sehr gutes Stickstoffbindungsvermögen
•Gute Eignung für Landwirte mit hohem
Viehbesatz
•Verbesserung der Bodengare
•Liefert positiven Beitrag zur Humusbilanz
•Gute Eignung in Zuckerrübenfruchtfolgen
•Einfaches Handling durch die
Ausbringung über einen Dünger- bzw.
Schneckenkornstreuer.
•Starke Unkrautunterdrückung
Aussaattermin:
Bis Ende August
Aussaatstärke:
25 –30 kg/ha
Aussaattermin:
Bis Mitte September
Aussaatstärke:
15 kg/ha
•Blühende Landschaften
Humusaktiv
Raps-fit ohne
Buchweizen
Greening
•
•
•
•
•
•
Lupine
Serradella
Rauhafer
Alexandrinerklee
Perserklee
Ramtillkraut
Humusaktiv
Raps-fit
Greening
•
•
•
•
•
Lupine
Serradella
Rauhafer
Buchweizen
Ramtillkraut
Humusaktiv
Mais-fit ohne
Buchweizen
Greening
•
•
•
•
•
Ölrettich
Senf
Alexandrinerklee
Ramtillkraut
Kresse
Humusaktiv
Mais-fit
Greening
•
•
•
•
•
Ölrettich
Senf
Alexandrinerklee
Ramtillkraut
Buchweizen
Humusaktiv
Easy-fit
• Ölrettich
• Senf
• Winterfutterraps
Greening
•Mischung kann auch in Kartoffel fruchtfolgen eingesetzt werden
•Die Mischung ohne Buchweizen ist auch
für Rübenfruchtfolgen geeignet
Humusaktiv
Winter-fit
Greening
Winterharte
Mischung
Humusaktiv
Silo-fit
Winterharte
Mischung
Aussaattermin:
Bis Ende August
Aussaatstärke:
35 – 50 kg/ha
•Sehr gute Stickstoffversorgung des Bodens
durch hohen Leguminosenanteil
•Unkrautunterdrückung durch schnellwachsende Komponenten
•Kreuzblütlerfrei
•Sehr gute Eignung in Maisfruchtfolgen
•Verbesserung der Tragfähigkeit des
Bodens
•Unkrautunterdrückung durch einen
dichten Aufwuchs der Mischung
•Einfaches Handling durch die
Ausbringung über einen Dünger- bzw.
Schneckenkornstreuer.
•Starke Unkrautunterdrückung
Aussaattermin:
Bis Mitte September
Aussaatstärke:
20 –25 kg/ha
Aussaattermin:
Bis Mitte September
Aussaatstärke:
15 kg/ha
•Blühende Landschaften
Winterharte
Mischung
10
•Sehr gute Eignung für Rapsfruchtfolgen
•Anteilig winterhart
•
•
•
•
•
•
•
Welsches Weidelgras
Inkarnatklee
Phacelia
Winterwicken
Winterfutterraps
Buchweizen
Deutsches Weidelgras
• Grünroggen
• Welsches Weidelgras
• Winterwicken
•Eignung bei engen Maisfruchtfolgen
•Bei einer frühen Saat schließt der
Buchweizen den Phosphor im Boden auf
•Humusbildung über den Winter
Aussaattermin:
Bis Mitte September
Aussaatstärke:
30 –35 kg/ha
•Fördert einen dichten Bestand
•Verbesserung der Tragfähigkeit des
Bodens
•Winterfest
•Nutzung als GPS möglich
•Verbesserung der Tragfähigkeit
des Bodens
•Spätsaatgeeignet
•Winterfest
•Kreuzblütlerfrei
Aussaattermin:
Bis Ende September
Aussaatstärke:
55 kg/ha
Artenbeschreibungen
Alexandrinerklee
Buchweizen
Kresse
• Verwendung: Gründüngung
• Pflanzenlänge:
bis zu 40–70 cm
• Wurzeltiefe:
40–60 cm
• Schnellwüchsiger Sommerklee
• Hohe Trockenmasseerträge
• Eiweißreiches Grünfutter
• Nematoden und Fruchtfolgenneutral
• Friert sicher ab –
anschließende Mulchsaat möglich
• Schnelle Wurzelwachstum führt zu einer
gleichmäßigen Seiten- und Feinwurzelbildung (tiefreichende Wurzeln für einen
guten Bodenaufschluss)
• Verwendung:
Gründüngung
• Pflanzenlänge:
bis zu 20–80 cm
• Wurzeltiefe: 80–150 cm
• Flachwurzelnde und
frostempfindliche Art
• Anspruchslos
passt in alle Fruchtfolgen
• Nematodenfeindpflanze
• Schnelle Bodenbedeckung unterdrückt Unkräuter
• Eignet sich aufgrund seiner hohen
Biomasseerträge als Zwischenfrucht für
Biogasbetriebe (Ø 1.200 Nm3/ha)
• Lässt sich bei Durchwuchs gut bekämpfen
• Knöterichgewächs
• Kann Bodenphosphat in pflanzenverfügbare Formen überführen
• Verwendung:
Gründüngung
• Pflanzenlänge:
bis zu 20–40 cm
• Wurzeltiefe: 40–60 cm
• Einjährige Pflanze
• Keimt und wächst sehr schnell
• Spätsaatverträglich
• Kreuzblütler
• Kein Durchwuchs
• Sehr herbizidempfindlich
• Schnelle Bodenbedeckung unterdrückt Unkräuter
• Pflanzenrückstände lassen sich
sehr leicht einarbeiten
Lupine
Ölrettich
Ramtillkraut
• Verwendung: Gründüngung
• Pflanzenlänge:
30–120 cm
• Wurzeltiefe:
150–200 cm
• Tiefwurzelnde Leguminose
• Bildet hohe Mengen an
Wurzeltrockenmasse
• Schließt auch den Unterboden stark auf
• Guter Bodenaufschluss durch eine
starke Pfahlwurzel
• Humusanreicherung
• Friert über Winter ab und hinterlässt
einen lockeren Boden.
• Besonders erfolgreich auf leicht
sauren Böden
• Kann Luftstickstoff in pflanzenverfügbare
Formen überführen (Folgefrucht wird
zusätzlich mit Stickstoff versorgt)
• Gut auf trockenen Standorten mit
niedrigem pH
• Verwendung:
Gründüngung
• Pflanzenlänge:
50–100 cm
• Wurzeltiefe:
150–200 cm
• Sehr starker Stickstoffzehrer
• Kreuzblütler
• Anspruchslos
• Rasche Jugendentwicklung
• Unterdrückung der Beikräuter
• Einfache Ausbringung der Mischung
über Dünger- oder Schneckenkornstreuer
• Tiefwurzler- kann Verdichtungen
im Boden biologisch aufbrechen
• Nematodenresistente Sorten werden in
Rübenfruchtfolgen verwendet und in
Kartoffelfruchtfolgen können freilebende
Nematoden als Überträger der Eisenfleckigkeit reduziert werden
• Verwendung:
Gründüngung
• Pflanzenlänge:
100–180 cm
• Wurzeltiefe:
15–20 cm
• Frostempfindlich –
friert sicher ab
• Mit keiner Hauptkulturart
verwandt
• Trockenheit und Hitze verträglich
• Geringe Verholzung- sauberer
Acker im Frühjahr
• Schnelle Keimung, langsame
Entwicklung in den ersten 2 Wochen,
dann massiges Wachstum
• Massive Wurzelbildung im
oberen Wurzelbereich
Rauhafer
Senf
Serradella
• Verwendung:
Gründüngung
• Pflanzenlänge:
bis zu
120–160 cm
• Wurzeltiefe:
80–150 cm
• Bekämpfung von
freilebenden Nematoden
• Für alle Bodenarten
geeignet
• Auch für sandige und saure Böden
• Hohe Produktion an organischer Masse
• Nicht winterhart, friert sicher ab
• Sehr schnelle Anfangsentwicklung,
schneller als einjähriges Weidelgras
• Zahlreiche Blätter mit guter
Unkrautunterdrückung
• Verwendung: Gründüngung
• Pflanzenlänge:
60–120 cm
• Wurzeltiefe:
80–150 cm
• Starker Stickstoffzehrer
• Kreuzblütler
• Anspruchslos
• Dient in Verbindung mit der
Mulchsaat der Folgekultur als
Boden- und Gewässerschutz:
durch Verringerung der Bodenerosion
und der Phosphorverluste
• Stickstofffixierung in pflanzenliche
Trockenmasse
• Einfache Ausbringung der Mischung
über Dünger- oder Schneckenkornstreuer
• In Rüben – und Kartoffelfruchtfolgen
sollten nur nematodenresistente Sorten
eingesetzt werden
• Verwendung: Gründüngung
• Pflanzenlänge:
30–40 cm
• Wurzeltiefe:
80–150 cm
• Robuste Leguminose
• Stickstoffsammler
• Für leichte Böden geeignet
• Bevorzugt niedrigen pH
• Starkes Wurzelwerk
• Wächst auch bei niedrigen
Temperaturen bis in den
Spätherbst hinein
• Langsame Jugendentwicklung,
kann daher auch als Untersaat
verwendet werden
• Hat die gleichen Knöllchenbakterien
wie die Lupine
• Nicht winterhart, friert sicher ab
11
Rasetta — Weidemischungen
Sorte
Analyse
Rasetta
Mähweide Intensiv
mit Klee
Deutsches Weidelgras
früh, diploid
früh, tetraploid
mittel, diploid
mittel, tetraploid
spät, diploid
spät, tetraploid
Wiesenschwingel Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Wiesenschweidel
Weißklee
Rasetta
Mähweide Intensiv
ohne Klee
Deutsches Weidelgras
früh, diploid
früh, tetraploid
mittel, diploid
mittel, tetraploid
spät, diploid
spät, tetraploid
Wiesenschwingel Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Wiesenschweidel
Rasetta
Regeneration
Deutsches Weidelgras
früh, diploid
früh, tetraploid
mittel, diploid
mittel, tetraploid
spät, diploid
spät, tetraploid
Wiesenschweidel
Rasetta
Tetrafix Intensiv
mit Klee
Rasetta
Tetrafix Intensiv
mit Klee
und Luzerne
Rasetta
Tetrafix Intensiv
Deutsches Weidelgras
mittel, tetraploid
spät, tetraploid
Wiesenschweidel
Weißklee
Rotklee, tetraploid
Deutsches Weidelgras
mittel, tetraploid
spät, tetraploid
Wiesenschweidel
Weißklee
Rotklee, tetraploid
Luzerne
Deutsches Weidelgras
mittel, tetraploid
spät, tetraploid
Wiesenschweidel
Beschreibung, Besonderheiten
10 %
5%
10 %
7%
10 %
7%
15 %
10 %
10 %
10 %
6%
Gewährleistet Spitzenerträge auf
intensiv genutztem Grünland (Mähweide).
Trockenheitsverträglich.
10 %
5%
12 %
8%
12 %
8%
15 %
10 %
10 %
10 %
Gewährleistet Spitzenerträge auf
intensiver als mit 250 kg N/ha
gedüngten Flächen. Trockenheitsverträglich.
15 %
10 %
15 %
10 %
20 %
15 %
15 %
Besonders geeignet für die
rasche Reparatur lückiger und
verbesserungswürdiger Grasnarben.
35 %
25 %
30 %
5%
5%
Für die 3–4 jährige Mähweidenutzung
geeignet. Zur Neuansaat und Nachsaat.
Diese Mischung besteht ausschließlich aus
tetraploiden Gräsern und ist sehr schnellwüchsig. Unkräuter haben keine Chance.
Trockenheitsverträglich.
27 %
18 %
30 %
5%
5%
15 %
Mehrjähriges, hoch ertragreiches Luzerne-Kleegras
für niederschlagsärmere Standorte.
Diese Mischung besteht ausschließlich aus
tetraploiden Gräsern und ist schnellwüchsig.
Die Gräser zeichnen sich durch eine sehr gute
Winterhärte aus und sind hochverdaulich.
35 %
25 %
40 %
Für die 3–4 jährige Mähweidenutzung geeignet.
Zur Anwendung auf Standorten, die mit mehr als 250 kg N/ha im Jahr gedüngt werden. Diese
Mischung besteht ausschließlich aus tetraploiden
Gräsern und ist sehr schnellwüchsig.
Unkräuter haben keine Chance
Trockenheitsverträglich.
Rasetta
Tetrafix Intensiv
mit Luzerne
12
Deutsches Weidelgras
mittel, diploid
mittel, tetraploid
spät, tetraploid
Wiesenschweidel
Luzerne
13 %
14 %
18 %
40 %
15 %
Für alle Profis, die die Vorteile des
Wiesenschweidels mit den Vorteilen
der Luzerne als
„Königin der Futterpflanzen“
kombinieren wollen.
Fix-Futter & Futtermax— Mischungen
Sorte
Analyse
Beschreibung, Besonderheiten
Fix-Futter
Mischung A–1
Welsches Weidelgras
Fix-Futter -Mischung A–1
Fix-Futter
Mischung A–2
Fix-Futter
Mischung A–3
®
diploide Sorten
67 %
tetraploide Sorten
33 %
Welsches Weidelgras
Welsches Weidelgras
sollte nach der Getreideernte von August bis
Mitte September ausgesät werden.
Die Nutzung kann dann im Frühjahr des
nächsten Jahres vorgenommen werden.
Eine frühere Aussaat mit der ersten Nutzung
im Aussaatjahr ist natürlich ebenfalls möglich.
67 %
Fix-Futter -Mischung A–2
diploide und
tetraploide Sorten
33 %
Deutsches Weidelgras 42 %
Bastard-Weidelgras
29 %
Welsches Weidelgras 29 %
sollte ab Ende März bis Mitte April ausgesät
werden. Der erste Aufwuchs kann dann bereits
ab Mitte Juni genutzt werden.
Futtermax
Nr. 1
Futtermax
Nr. 2
enthält verschiedene,
aufeinander abgestimmte
Sorten des Einj. Weidelgrases,
mit einem Schwerpunkt auf
der sehr ertragreichen Sorte
„Wesley“.
Wiesenschwingel
Deutsches Weidelgras
früh
Wiesenlieschgras
Bastard-Weidelgras
Deutsches Weidelgras
früh
Bastard-Weidelgras
Wiesenschwingel
Rotklee
Weißklee
30 %
25 %
20 %
25 %
50 %
10 %
20 %
15 %
5%
45–55 kg/ha
Fix-Futter -Mischung A–3
®
ist zur 2- bis 3-jährigen Nutzung bestimmt
und sollte ab August bis Mitte September
ausgesät werden.
Fix-Futter
Mischung A–4
40–50 kg/ha
®
diploide Sorten
Einjähriges Weidelgras
Aussaatmenge
40–50 kg/ha
Fix-Futter -Mischung A–4
®
kann vom Frühjahr bis Mitte August ausgesät
werden. Auch hier bringt der Konkurrenzdruck
der verschiedenen Sorten einen gesicherten
Mehrertrag gegenüber der Nutzung
der Einzelsorten.
45–55 kg/ha
Futtermax ®
ist für die Betriebe geeignet, die nicht jährlich
Neuansaaten durchführen wollen bzw. können.
Diese Mischung eignet sich hervorragend
zur 3-5jährigen Mähnutzung.
40 kg/ha
40 kg/ha
13
Superweide Futura
Analyse
Sorte
®
FUTURA
Superweide Nr. 2
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
spät
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Weißklee
®
FUTURA
Superweide Nr. 2.0
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
spät
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
®
FUTURA
Superweide Nr. 3
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
spät
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Weißklee
®
FUTURA
Superweide Nr. 3.0
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
spät
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
®
FUTURA
Superweide Nr. 4
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
spät
Knaulgras
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
®
FUTURA
Superweide Nr. 5
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
spät
Beschreibung, Besonderheiten
19 %
18 %
22 %
10 %
22 %
5%
4%
21 %
22 %
25 %
10 %
17 %
5%
20 %
24 %
27 %
17 %
10 %
2%
20 %
26 %
27 %
17 %
10 %
11 %
11 %
11 %
40 %
17 %
10 %
25 %
25 %
50 %
Geeignet für intensiv bewirtschaftetes
Grünland ( Mähweide ) und
für alle Bodenarten.
30–40 kg/ha
Für Standorte, die intensiver als mit 250 kg
Stickstoff je ha/Jahr bewirtschaftet werden.
30–40 kg/ha
Kleehaltige Mischung für weidelgrassichere
Standorte mit hoher Nutzungsfrequenz
bei überwiegender Beweidung. Auch für
Wechselgrünland geeignet.
Variante von Futura Superweide Nr. 3
ohne Weißklee.
Der entfallende Weißkleeanteil wird durch
2 % Deutsches Weidelgras der mittleren
Reifegruppe ersetzt.
30–40 kg/ha
30–40 kg/ha
Knaulgrasbetonte Ansaatmischung für leichte,
zur Sommertrockenheit neigende Standorte.
30–40 kg/ha
Besonders geeignet für die Reparatur lückiger
und verbesserungswürdiger Narben.
®
Superweide FUTURA Top-Qualität mit ausdauernden Arten und Sorten.
Die für den jeweiligen Nutzungszweck und unter fachlichen
Gesichtspunkten zusammengestellten Mischungen sind sowohl zur
Mähnutzung als auch zur Weidenutzung optimal geeignet.
14
Aussaatmenge
30–40 kg/ha
Weidemax – Standardmischungen
Sorte
Analyse
Deutsches Weidelgras
Standard G I
früh
mittel
spät
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Rotschwingel
Weißklee
Deutsches Weidelgras
Standard G II
früh
mittel
spät
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Weißklee
Deutsches Weidelgras
Standard G II.0
früh
mittel
spät
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Deutsches Weidelgras
Standard G III
früh
mittel
spät
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Weißklee
Deutsches Weidelgras
Standard G III.0
früh
mittel
spät
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Deutsches Weidelgras
Standard G IV
spät
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Knaulgras
Weißklee
Deutsches Weidelgras
Standard G V
früh
mittel
spät
Beschreibung, Besonderheiten
3%
3%
4%
47 %
17 %
10 %
10 %
6%
13 %
17 %
17 %
20 %
17 %
10 %
6%
13 %
20 %
20 %
20 %
17 %
10 %
20 %
20 %
27 %
17 %
10 %
6%
20 %
26 %
27 %
17 %
10 %
27 %
17 %
10 %
40 %
6%
25 %
25 %
50 %
Aussaatmenge
Für Standorte, die eine hohe
Bewirtschaftungsintensität nicht zulassen.
30 kg/ha
Geeignet für intensiv bewirtschaftetes
Grünland (Mähweiden).
Als Variante von Standard II ohne Weißklee für
Flächen, die intensiver als mit 250 kg Stickstoff
je ha und Jahr bewirtschaftet werden.
Für Flächen mit einem Viehbesatz von mehr als
2,5 GV/ha und für Wechselgrünland geeignet. Variante von Standard III ohne Weißklee.
Der entfallene Weißkleeanteil wird durch
6 % Deutsches Weidelgras der mittleren
Reifegruppe ersetzt.
Ansaatwürdig auf leicht zur Austrocknung
neigenden Geeststandorten bei
überwiegender Mähnutzung.
Geeignet für die Reparatur lückiger und
verbesserungswürdiger Narben. 30 kg/ha
30 kg/ha
30 kg/ha
30 kg/ha
30 kg/ha
20 kg/ha
Hergestellt nach den Empfehlungen der Landwirtschaftskammern.
Wir fertigen die Qualitäts­–
–Mischungen mit den für die jeweilige
Gegend geprüften, gut geeigneten und empfohlenen Sorten an!
Für Moorstandorte verlangen Sie ausdrücklich die Variante zu den
o.a. Mischungen mit den empfohlenen Sorten für die Mooreignung.
15
Landwirtschaftliche Mischungen/Süddeutschland
Sorte
Analyse
Dauerwiese
trocken
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Wiesenrispe
Rotschwingel
Aussaatmenge pro ha
30,5 %
16,4 %
11,1 %
8,3 %
Weißklee2,8 %
ausltr.
8,3 %
1,4 %
16,7 %
1,7 %
2,8 %
40 kg
Rotschwingel
8,3 %
Weißklee5,55 %
Knaulgras
5,55 %
Rotklee
1,4 %
40 kg
Dauerwiese
feucht
Deutsches Weidelgras
früh
mittel
Wiesenschwingel
Wiesenrispe
Wiesenlieschgras
7,4 %
3,7 %
40,3 %
11,1 %
16,7 %
Futtermax
®
Wiesenschwingel
Wiesenlieschgras
Weißklee
33,3 %
14,8 %
7,4 %
Rotklee
Glatthafer
Luzerne
14,8 %
7,5 %
22,2 %
Futtermax
®
18,6 %
33,3 %
Wiesenlieschgras
Weißklee
Rotklee
14,8 %
11,1 %
22,2 %
Kleegras trocken
Kleegras feucht
Dauerwiese
Universal
16
Knaulgras
Rotklee
Glatthafer
Goldhafer
Hornschotenklee
Deutsches Weidelgras
früh
Wiesenschwingel
Wiesenschwingel
44 %
Wiesenlieschgras
12 %
Wiesenrispe
9%
Rotschwingel
12 %
Weißklee6 %
Knaulgras
Rotklee
Schwedenklee
Glatthafer
6%
3%
2%
6%
40 kg
40 kg
40 kg
Wildacker — HEGERING
Analyse
Sorte
HEGERING
Spezial
HEGERING
Universal
HEGERING
Rehwild
HEGERING
Niederwild
Sortenbeschreibung
10 %
10 %
10 %
10 %
10 %
3 %
10 %
10 %
5 %
5 %
2 %
3 %
2 %
2,5 %
0,5 %
1 %
4 %
2 %
Sonnenblumen
Süßlupinen
Futtererbsen
Sommerwicken
Futterraps
Ölrettich
Buchweizen
Leinsamen
Rotklee
Weißklee
Malve
Phacelia
Stoppelrüben
Gelbsenf
Furchenkohl
Markstammkohl
Serradella
Sojabohnen
Um einen weiteren Niedergang der
Niederwildbestände zu verhindern sollten Sie jede
Maßnahme unterstützen die den Lebensraum für
das Niederwild weiter verbessern.
15 %
24 %
10 %
7 %
5 %
5 %
7 %
5 %
5 %
5 %
3 %
2,5 %
2 %
0,5 %
1 %
3 %
Buchweizen
Waldstaudenroggen
Winterraps
Süßlupinen
Ölrettich
Winterrübsen
Leinsamen
Rotklee
Perserklee
Serradella
Inkarnatklee
Bokharaklee
Schwedenklee
Furchenkohl
Stoppelrüben
Markstammkohl
Die Wildackermischung HEGERING Universal
bietet allen Wildarten vom Herbst bis in das
Frühjahr ein abwechslungsreiches und ausgewogenes Nahrungsangebot. HEGERING Universal
zeichnet sich inbesondere durch einen hohen
Anteil winterharter Pflanzen aus, so dass Ihrem
Wild auch unter Schneelagen eine hervorragende Winteräsung zur Verfügung steht.
Bei diesen Witterungsbedingungen ist eine
solide Nahrungsgrundlage ein entscheidender
Faktor um die Vitalität und Gesundheit der
heimischen Wildbestände zu erhalten.
10 %
6 %
9 %
10 %
5 %
10 %
3 %
10 %
5 %
5 %
5 %
2 %
3 %
1 %
2 %
1 %
1 %
5 %
2 %
5 %
Hafer
Sojabohnen
Futtererbsen
Buchweizen
Rotklee
Sommerwicken
Mais
Leinsamen
Winterraps
Winterrübsen
Sonnenblumen
Perserklee
Phacelia
Esparsette
Ölrettich
Furchenkohl
Markstammkohl
Senf
Stoppelrüben
Süßlupinen
Rehwild, Hase & Co sind Feinschmecker.
Mit der Wildackermischung HEGERING Rehwild
erweitern Sie den Speiseplan für unsere heimischen
Pflanzenfresser um wertvolle und wohlschmeckende
Futterpflanzen, die u.a. ein Optimum an verdaulichem Eiweiß, Stärke und Vitaminen bieten.
20
5
5
7
15
4
7
15
15
7
% Hafer
% Buchweizen
% Erbsen
% Winterraps
% Senf
% Phacelia
% Ölrettich
% Winterrübsen
% Sonnnblume
% Lein
Nutzen Sie deshalb die
WILDACKERMISCHUNG HEGERING Spezial:
Aussaatmenge:
20 kg/ha
Aussaattermin:
April–Mai
• optimale Deckung für Fasan und Rebhuhn
• optimales Nahrungsangebot
Unzählige Insekten, die durch den hohen
Blühpflanzenanteil angelockt werden.
Insektennahrung bildet die entscheidende
Grundlage zur Aufzucht der Gelege!
Hohe Pflanzenvielfalt mit zahlreichen Körnern
und Samen.
Aussaatmenge:
20 kg/ha
Aussaattermin:
Mai–September
HEGERING Universal eignet sich
zur mehrjährigen Aussaat.
Aussaatmenge:
20 kg/ha
Aussaattermin:
April–Juni
Wenn im Spätsommer die umliegenden Felder
abgeerntet sind („Ernteschock“), entwickelt
HEGERING Rehwild ein sattes, saftiges Grün.
Diese Oase wirkt wie ein Magnet,
– selbst der heimliche Feisthirsch kann dieser
Wildackermischung nicht widerstehen.
Eine verlockende Wildackermischung für die
speziellen Ansprüche des Niederwilds.
Die ausgewogene Kombination aus hochwertiger Äsung und Deckung bietenden
Pflanzen führt zu einer deutlichen Verbesserung
des Niederwildbestandes.
Aussaatmenge:
20 kg/ha
Aussaattermin:
April–August
HEGERING Niederwild:
• schnellwachsende, anspruchslose Mischung
• Kombination aus begehrten Futterpflanzen
wie Erbsen mit Stützpflanzen (Hafer)
• Lockäsung durch hochwertige Körner- und
Blattäsung der Winterrübsen
• attraktives Samenangebot durch hohen
Sonnenblumen- und Leinanteil
HEGERING Niederwild eignet sich besonders zur
großflächigen Aussaat auf Stilllegungsflächen.
17
Pferdeweide — Meteor
Pferdeweide Meteor
Pferdeweide Meteor
• hochwertige Futtermischung
• Ausgewogenheit von Fruktangehalt und Nährstoffgehalt
• der vitaminreiche Leckerbissen für Ihren
Liebling mit heimischen Wildkräutern
• widerstandsfähig gegen kurzes Abweiden
• unterstützt die Gesundheit
(Luftwege, Verdauung, Vitalität)
& Meteor Kräuterzusatz
- für ein gesundes Pferd (ohne Darmkrankheiten und Hufrehe)
• trittfest
• gesündere Verdauung durch extra Struktur
• fördert das Wohlbefinden Ihres Pferdes
• hohe Resistenz gegen Kronrost (Schimmel)
• extra schmackhaft
• besonders für Weiden, die mit weniger Stickstoff
versorgt werden
Sorte
Pferdeweide
Meteor
Meteor
Kräuterzusatz
18
Analyse
Aussaatmenge
Wiesenrispe
20 %
Deutsches Weidelgras
tetraploid 15 %
Deutsches Weidelgras
diploid mittel/spät
15 %
Deutsches Weidelgras
diploid spät
15 %
Wiesenlieschgras
20 %
Gemeines Labkraut
Wilde Möhre
Gemeine Pastinake
Petersilie
Spitzwegerich
Kümmel
Gemeiner Fenchel
Kleine Bibernelle
Wiesenkerbel
Schafgarbe
25
20
2
3
7
1
2
10
20
10
%
%
%
%
%
Rotschwingel
ausläufertreibend
40 kg/ ha
15 %
%
%
%
%
%
zur
Aussaatmischung
1 kg/ ha
Zwischenfrucht Saaten —
­ Leguminosen
Sorte
Aussaatmenge
Ölfrüchte ·Raps·Rüben· Kohl
Gelbsenf Emergo, nematodenresistent
15–20 kg/ha
Gelbsenf Iris, nematodenresistent
15–20 kg/ha
Gelbsenf Aba erucasäurefrei
15–20 kg/ha
Gelbsenf Aba 1 kg-Packung
3–5 g/m²
Gelbsenf Chacha
15–20 kg/ha
Sommerraps
8–10 kg/ha
Ölrettich Slobolt
20 kg/ha
Ölrettich Octopus
20–25 kg/ha
Ölrettich Image nematodenresistent
20–25 kg/ha
Winterraps Akela
15–20 kg/ha
Winterfutterraps 00–Campari
Winterfutterraps Axel
8–12 kg/ha
10–15 kg/ha
Winterrübsen Perko
8–12 kg/ha
Markstammkohl 4–6 kg/ha
Furchenkohl, westf.
8 kg/ha
Leguminosen
Bitterlupinen, blaue ZS
160–180 kg/ha
Süßlupinen, weiße, gelbe und blaue
Perenn. Lupinen, poln.
150 kg/ha
40–60 kg/ha
Sommerwicken ZS
120–160 kg/ha
Winterwicken
180 kg/ha
Wiesenplatterbsen
150 kg/ha
Ackerbohnen
ca. 40 Kö/m²
Körnererbsen ca. 60-80 Kö/m²
Herbstrüben
Aarselia (dipl., kohlhernieresistent)
1–2 kg/ha
Sorte
Aussaatmenge
Kleesaaten + andere Saaten
Sorte Züchter
Körner
pro Einheit
Sonnenblumenhybriden
Rotklee, diploid
14–18 kg/ha
Rotklee, tetraploid
14–18 kg/ha
Perserklee
18–22 kg/ha
25–30 kg/ha
Coralia CS
Caussade
150.000
Luzerne
Durban CS
Caussade
150.000
Schwedenklee10–15 kg/ha
Bavaria CS
Caussade
150.000
Weißklee
8–10 kg/ha
Belinda CS
Caussade
150.000
Gelbklee
18–22 kg/ha
Estrella CS
Caussade
150.000
Mas 83.R
Maisadur
150.000
Mas 97.A
Maisadur
150.000
VelloxRAGT
150.000
NK Delfi
150.000
Syngenta
Erdklee
25 kg/ha
Alexandrinerklee ZS, einschnittig
30–35 kg/ha
Inkarnatklee
26–32 kg/ha
Hornschotenklee
12–15 kg/ha
Bokharaklee, gelbblühend, USA/Kanada
28–30 kg/ha
Esparsette, osteurop.
140–160 kg/ha
Serradella
35–50 kg/ha
Phacelia
10–15 kg/ha
19
Einzelgräser
Sorte
Deutsches Weidelgras
diploid, früh, z.B. Belida
tetraploid, früh, z.B. Mathilde
40 kg/ha
40–50 kg/ha
diploid, mittel, z.B. Rodrigo
40 kg/ha
tetraploid, mittel, z.B. Trivos
40–50 kg/ha
diploid, spät, z.B. Honroso
tetraploid, spät, z.B. Turandot
Rasen, empfohlen RSM, z.B. Esquire
20
Aussaatmenge
40 kg/ha
40–50 kg/ha
40 kg/ha
Welsches Weidelgras
diploid, z.B. Paloma
40–50 kg/ha
tetraploid, Frederik
50–60 kg/ha
Sorte
Aussaatmenge
Wiesenrispe
z.B. Balin / Evora
15 kg/ha
Wiesenrispe Poa pratensis
z.B. Panduro (RSM) 15 kg/ha
Knaulgras
25 kg/ha
Rotschwingel
auslftr., z.B. Gondolin
20 kg/ha
Rotschwingel
kurzauslftr., für Rasen 20 kg/ha
Rotschwingel
horstbildend
20 kg/ha
Gemeine Rispe Dasas
15 kg/ha
Glatthafer
30 kg/ha
Einjähriges Weidelgras
diploid, Ducado
40–50 kg/ha
Goldhafer
50 kg/ha
tetraploid, Wesley
50–60 kg/ha
Kammgras, Neuseeland
24 kg/ha
Bastardweidelgras
40–50 kg/ha
Härtl.Schwingel (Schafschwingel) 20 kg/ha
Wiesenlieschgras
17 kg/ha
Feinschwingel
24 kg/ha
Wiesenschwingel
35 kg/ha
Rotes Straußgras Highland Bent
10 kg/ha
Wiesenschweidel
Paulita
40 kg/ha
Jährige Rispe
30 kg/ha
Hainrispe
20 kg/ha
21
Eigensorten aus dem Hause
Ölrettich RESET
... der multi-resistente Ölrettich (Nematodenresistenzstufe 1)
• sehr gute Resistenz gegen M. chitwoodi
• gute Resistenz gegen Alternaria
• zügige Bodenbedeckung
• geringe Blühneigung bzw. sehr späte Blüte
• sehr geringe Neigung zu Lager
Ölrettich IMAGE
... für höchste Nematodenresistenz (Nematodenresistenzstufe 1)
• Resistenz gegen Rübennematoden BSA Note 1
• sehr geringe bis geringe Lagerneigung
• geringe Blühneigung
Ölrettich SLOBOLT
... der Spätblühende
•nematodenneutral
• entwickelt viel Blatt und wenig Stengel
• gut zur Frischverfütterung und Silage
• ist energiereich
• hat tiefreichende Faserwurzeln
Ölrettich OCTOPUS
... der Vielseitige (Nematodenresistenzstufe 2)
• sehr starke Massebildung
• robuste Sorte mit überdurchschnittlicher Resistenz
gegen Echten Mehltau, Alternaria und Phoma
• schnelle Bodenbedeckung im Jugendstadium
• sehr gute Standfestigkeit
Senf ABA
... geringe Lagerneigung
• schnellwüchsig für guten Erosionsschutz und Unkrautverdrängung
• gute Standfestigkeit
• Förderung der Bodenfruchtbarkeit durch tiefe Durchwurzelung
Senf EMERGO
Zur Erosionbekämpfung (Nematodenresistenzstufe 2)
• gute Nematodenreduzierung
• guter Bodenbedeckungsgrad
•standfest
• fördert die Bodenfruchtbarkeit
Senf IRIS
Zur Erosionbekämpfung (Nematodenresistenzstufe 2)
• gute Nematodenreduzierung
• geringe Lagerneigung
• sehr guter Bodenbedeckungsgrad
Senf CHACHA
... geringe Lagerneigung (Nematodenresistenzstufe 2)
• Resistenz gegen Rübennematoden BSA Note 2
• geringe Lagerneigung
• hoher Bodenbedeckungsgrad
• geringe Anfälligkeit gegen Vergilben
• geringe Anfälligkeit gegen Alternaria
Winterfutterraps Campari
Masse mit Klasse
• die moderne Zwischenfrucht
• schmackhaft und bekömmlich
• höchste Trockenmasseerträge
• BSA Note 7
Winterfutterraps Axel
... der extra Winterharte
• die moderne Zwischenfrucht
• schmackhaft und bekömmlich
• gute Schnittnutzung
• frühsaatverträglich und sehr winterhart
22
Zwischenfrüchte
Anbau, Ertrag und Verwendungszweck
Art
Saatstärke
Saatzeit N-Düngung Ertrag MJ NEL/kg Gegen Verwendungseignung
kg/ha
moglich bis:
kg/ha
TM dt/ha TM
Nematoden-
(Herbstnutzung)
stämme in:
organische WurzelWurzeltrocken- tiefe (cm)
masse dt/ha max. bis
FixFutter A-4
45–55
Mitte August 40–100
30–40
6,1
Grünfutter, Weide, Silage,
15–25
60
Gründüngung
Einjährige Weidelgräser Mitte August 40–100
30–40
6,1
Ducado
40–50
Wesley 50–60
Grünfutter, Weide, Silage, Gründüngung
15–25
60
FixFutter A-1
40–50
Mitte August 80–100
30–40
6,5
Grünfutter, Weide, Silage,
15–25
Gründüngung
60
Welsches Weidelgras Mitte August 80–100
30–40
6,5
Grünfutter, Weide, Silage
Paloma
40–50
Gründüngung
Frederik
50–60
15–25
60
Persischer Klee
18–22
Ende August
–
20–30
6,3
Gründüngung, Grünfutter,
Weide
5–12
80
Inkarnatklee
26–32
Ende August
–
20–30
6,1
Gründüngung, Grünfutter, Weide
5–12
90
Alexandrinerklee
30–35
Ende August
–
20–30
5,9
Gründüngung, Grünfutter, Weide
5–12
80
Senf Aba, Chacha
15–20
Mitte
30–50
30–45
–
Zuckerrüben
Gründüngung
10–15
120
nematodenresistent September
Emergo15–20
–
Iris nematodenresistent
15–20
–
Ölrettich Slobolt
18–25
nematodenresistent Image
20–25
Mitte
30–50
September
30–40
–
Zuckerrüben
Gründüngung
15–25
150
-
Sommerfutterraps
für Gründüngung
8–10
Ende August 50–100
35–45
6
15–20
Grünfutter, Weide, Silage, Gründüngung
15–22
100
Winterraps Axel
für Gründüngung
8–12
Ende August 50–100
30–45
6,6
15–20
Grünfutter, Weide, Silage, Gründüngung
15–20
120
15–20
120
Winterrübsen
8–12
Anfang
50–100
30–40
6,9
Grünfutter, Weide, Silage,
September
Gründüngung
Herbstrüben, Aarselia
kohlhernieresistent
1–2
Mitte August
100
50–65
6,9
Grünfutter, Weide, Silage 8–10
120
Markstammkohl
4–6
Ende Juli
100
35–60
6,2
Grünfutter, Silage 8–10
130
Phacelia
10–15
Ende August
40–60
25–35
–
Gründüngung
10–20
150
Sudangras
30–35
Ende Juli
100–130
bis zu 100
–
Gründüngung
bis 15
60
Sonderkulturen
Ölrettich
IMAGE
Zulassung 2007
Resistenz gegen Rübennematoden
BSA Note 1
Sortenbeschreibung laut BSA:
Anfälligkeit für Rübennematoden:
Massenbildung in der Anfangsentwicklung:
Neigung zum Blühen:
Neigung zu Lager:
1
4
3
2
Anbauempfehlung:
Aussaatmenge:
20–25 kg
Aussaattiefe:
1­­–2 cm
Reihenabstand:
wie bei Getreide
Düngung:
ca. 50 kg N/ha für rasche
Jugendentwicklung
Bodenansprüche:
ist für alle
Bodenarten geeignet
Information unter:
www.vandintersemo.nl
23
MAISSCOUT
Seit Oktober 2014 ist der MAISSCOUT online: www.maisscout.de
STARTSEITE | VERSUCHSWESEN | SERVICE | KONTAKT
SORTENFINDER
EXAKTVERSUCHE
LSV-ERGEBNISSE
Sorten im Überblick und Vergleich
Sorten im Überblick und Vergleich
Sorten im Überblick und Vergleich
Starten
Starten
Starten
Wer ist der MAISSCOUT?
Der MAISSCOUT ist der neue Internetauftritt für das
Sortiment unserer Stroetmann-Maissorten, mit dem wir
uns seit Jahren erfolgreich am Markt bewegen.
Sie erhalten beim MAISSCOUT erstklassige Sorten aus
unterschiedlichen züchterischen Herkünften. Wir nennen es MAISSCOUTing, wenn wir für Sie aus dem genetischen Potenzial verschiedener Züchter die besten
Sorten zu einem leistungsfähigen Sortiment zusammenstellen.
Wir beobachten und beurteilen unsere Sorten bundesweit. Sämtliche Informationen werden im Produktmanagement zusammengetragen und sind Grundlage für
die Sortimentsentscheidungen.
Unterstützt wird unser MAISSCOUTing von erfolgreichen Züchtern, die sehr viele Sortenzulassungen erhalten und gerne den effektiven Vermarktungsweg über
uns nutzen.
Ergebnis ist eine hohe Leistungsfähigkeit!
Ihr Maissaatgut ist bei uns in besten Händen.
Als Teil der Firma Stroetmann, die als Vollsortimenter für
Saatgut und besonders im Bereich Saatgetreidelogistik
für eine hohe Effektivität in der Abwicklung steht, garantiert Ihnen der MAISSCOUT einen sehr kostengünstigen
und effektiven Transport. Unterstützt wird diese Stärke
durch die enge Verzahnung mit unseren Handelspartnern in den Regionen. Wir bewegen gemeinsam große
Mengen. Für Sie bedeutet dies faire Preise bei unseren
Maissorten.
Saatguthandel mit höchster Effektivität!
Partnerschaft ist uns sehr wichtig.
Wenn Sie sich auf den MAISSCOUT Seiten bewegen,
werden Sie feststellen, dass wir Sie mit hoher Transparenz über unsere Arbeitsweise informieren und beraten.
Wir verstehen Saatguthandel als gelebte
Partnerschaft!
Die Kernfunktionen der Seite drehen sich um Ihren Mehrwert.
Schnelle und leistungsorientierte Sortenauswahl
im Sortenfinder.
24
Ergebnisse aus unserem
aufwendigen Versuchswesen unter Exaktversuche.
Service und Transparenz
für Sie durch Zusammentragen aller LSV-Ergebnisse.
MAISSCOUT
Mit Hilfe des „Sortenfinders“ gelangen Sie mit wenigen
Mausklicks zu den Sorten, die Ihren Anforderungen entsprechen:
Transparenz ist uns bei der Darstellung der
Ergebnisse unserer „Exaktversuche“ sehr wichtig!
Wir arbeiten nicht mit fixierten Übersichten, sondern
laden den Anwender ein, Sorten gezielt miteinander
zu vergleichen. Mit wenigen Mausklicks gelangen Sie
auch hier sehr anwenderfreundlich und nahezu spielerisch zum gewünschten Ergebnis.
ENERGIEERTRAG VS STÄRKEERTRAG IN STEINFURT 2014
25
MAISSCOUT
Im Bereich „LSV-Ergebnisse“ tragen wir für Sie
sämtliche in Deutschland veröffentlichten Ergebnisse der Landessortenversuche Mais zusammen.
Wir bieten Ihnen hiermit eine Plattform, auf der Sie sich
sehr einfach einen Überblick über die bundesweiten
Ergebnisse verschaffen können.
26
HIER TRAGEN WIR FÜR SIE DIE
REGIONALEN ERGEBNISSE ZUSAMMEN
MAISSCOUT
Sortimentsüberblick:
Sorte Reifezahl
Aristo
ca. 210 S
ca. 210 K
Briliantus
ca. 230 S
ca. 220 K
ca. 240 S
ca. 240 K
ca. 250 S
ca. 250 K
ca. 230 S
ca. 220 K
Ausverkauft
ca. 240 S
ca. 240 K
Ausverkauft
ca. 250 S
ca. 240 K
ca. 220 S
ca. 200 K
ca. 210 S
ca. 210 K
ca. 240 S
ca. 240 K
ca. 210 S
ca. 220 K
ca. 240 S
ca. 240 K
ca. 250 S
ca. 230 K
ca. 240 S
ca. 240 K
ca. 230 S
ca. 210 K
Ceratus
DKC 4315
Fabrikant
Fadonna
Febenico
NK Gitago
Gonzales
Horatio
LG 30.221
ca. 210 S
LG 30.238
LG 30.217
Ausverkauft
ca. 220 S
ca. 230 K
ca. 260 S
LG 30.275
LG 32.52
Mokka
Monarmore
Monasterium
Nutzungsrichtung
Ausverkauft
27
28
MAISSCOUT
Sortimentsüberblick:
Sorte Reifezahl
ca. 260 S
Mondiego
Monsignore
Morasso
Numero
Santimo
Ausverkauft
Silien
Wikana
Nutzungsrichtung
Ausverkauft
ca. 260 K
ca. 240 S
ca. 230 K
ca. 240 S
ca. 230 K
ca. 240 S
ca. 250 K
ca. 240 S
ca. 220 K
ca. 190 S
ca. 190 K
ca. 250 S
ca. 240 K
29
Botanische Bezeichnung
Achillea millefolium
Schafgarbe
AdonisAdonis
Fioringras, ausläufertreibend
Agrostis alba stolonifera
Agrostis canina
Hundsstraußgras
Agrostis gigantea
Straußgras, weißes
Agrostis capillaris
Highland Bentgras,
Rotes Straußgras
Agrostis vulgaris
Fioringras, südd.
Aira caespitosa
Waldschmiele
Aira flexuosa
Gebogene Schmiele
Alopecurus pratensis
Wiesenfuchsschwanz
Alopecurus myosuroides
Ackerfuchsschwanz
Anthoxanthum odoratum
Gewöhnliches Ruchgras
Anthyllis vulneraria
Wundklee
Agropyron repens
Gemeine Quecke
Arrhenatherum elatius
Glatthafer
Bellis perennis
Gänseblümchen
Beta vulgaris
Rüben
Brachypodium pinnatum
Fiederzwenke
Brassica napus
Raps
Brassica rapa
Herbstrübe
Bromus arvensis
Ackertrespe
Bromus erectus
Aufrechte Trespe
Bromus inermis
Wehrlose Trespe
Bromus mollis
Weiche Trespe
Bromus secalinus
Roggentrespe
Calendula officinalis
Ringelblume
Calluna vulgaris
Heidekraut
Carum carvi
Kümmel
Centaurea cyanus
Kornblume
Cheiranthus allionii
Lack
Chrysanthemum
Bunte Wucherblume
carinatum Chrysanthemum
coronarium Goldblume
Chrysanthemum
leucanthemum Wiesen-Wucherblume
Cichorium intybus
Wegwarte
Corynephorus canescens
Silbergras
Cynodon dactylon
Hundzahngras
Cynosurus cristatus
Kammgras
Dactylis glomerata
Knaulgras
Deschampsia cespitosa
Rasenschmiele
Deschampsia flexuosa
Drahtschmiele
Digitalis purpurea Fingerhutsamen
Festuca arundinacea
Rohrschwingel
Festuca heterophylla
Verschiedenblättriger
Schwingel
Festuca ovina
Schafschwingel
Festuca ovina duriuscala
Hartschwingel
Festuca pratensis
Wiesenschwingel
Festuca rubra commutata
Rotschwingel, horstbildend
Festuca rubra rubra
Rotschwingel,
ausläufertreibend
Festuca rubra trichophylla Rotschwingel mit
kurzen Ausläufern
Festuca ovina tenuifolia
Feinschwingel
Helianthus annuus
Sonnenblume
HelichrysumStrohblume
Holcus lanatus
Wolliges Honiggras
Holcus mollis
Weiches Honiggras
Hypericum perforatum
Johanniskraut
30
Lathyrus pratensis
Linum flavum
Linum perenne
Linum rubrum
Lolium hybridum
Lolium multiflorum
Lolium perenne
Lolium westerwoldicum
Lotus corniculatus
Lotus uliginosus
Lupinus albus
Lupinus angustifolius
Lupinus luteus
Lupinus perennis
Luzula campestris
Matricaria chamomilla
Medicago lupulina
Medicago sativa
Melilotus albus
Melilotus officinalis
Myosotis alpestris
Nigella sativa
Oenothera biennis
Onobrychis viciifolia
Ornithopus sativus
Papaver glaucum
Phacelia tanacetifolia
Phalaris arundinacea
Phleum pratense
Phleum nodosum
Pisum sativum
Pimpinelle saxifraga
Plantago lanceolata
Poa annua
Poa compressa
Poa fertilis
Poa nemoralis
Poa pratensis
Poa trivialis
Polygonum fagopyrum
Salvia officinalis
Salvia pratensis
Sanguisorba minor
Sarothamnus scoparius
Secale multicaule
Silene armeria
Sinapis alba
Taraxatum officinale
Trifolium alexandrinum
Trifolium hybridum
Trifolium incarnatum
Trifolium dubium
Trifolium pratense
Trifolium repens
Trifolium resupinatum
Trigonella foenum
Trisetum flavescens
Vicia faba
Vicia sativa
Vicia villosa
Zea mays
Wiesenplatterbse
Lein
Staudenlein
Roter Lein
Hybrid-Weidelgras
Welsches Weidelgras
Deutsches Weidelgras
Einj. Weidelgras
Hornschotenklee
Sumpfschotenklee
Bitterlupinen, weiß
Bitterlupinen, blau
Bitterlupinen, gelb
Dauerlupinen
Waldsimse
Kamille
Gelbklee
Luzerne
Bokharaklee, weißblühend
Bokharaklee, gelbblühend
Vergißmeinnicht
Schwarzkümmel
Gemeine Nachtkerze
Esparsette
Serradella
Tulpenmohn
Büschelschön
Rohrglanzgras
Lieschgras
Knolliges Lieschgras
Erbse
Bibernelle
Wegebreite
Einjähriges Rispengras
Platthalmrispengras
Fruchtbare Rispe
Hainrispe
Wiesenrispe
Gemeines Rispengras
Buchweizen
Salbei
Wiesensalbei
Pimpinelle
Ginstersamen
Waldstaudenroggen
Leimkraut
Senf
Löwenzahn
Alexandrinerklee
Schwedenklee
Inkarnatklee
Kleinklee
Rotklee
Weißklee
Perserklee
Bockshornklee
Goldhafer
Ackerbohnen
Sommerwicken
Winterwicken
Mais
L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG Münster
Stand 01.01.2013
1.Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut oder sonstige Produkte der Firma
L. Stroetmann Saat (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) zum Gegenstand haben.
1.2 Die Bedingungen werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten
Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine
Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis
zu nehmen.
1.3 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform
bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen
wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn
der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich
zustimmt.
1.5 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als
vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen.
2. Lieferung und Liefertermine
2.11Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko und es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers
zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine
Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und
rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt: die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; die Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, und die Ware
aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur
Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen
nach Ziffer 9.
3.Versand
3.1 Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und
Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware.
3.2 Der Versand erfolgt ab Verladestelle auf Kosten und Gefahr des Käufers.
2.1 Als der Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung.
2.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“), soweit nicht bereits eine Vereinbarung über den Ort der Lieferungen
getroffen worden ist. Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann
der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung
verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen
gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat.
Liefertermin und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nicht verfügten Teiles.
2.3 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung
dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.5 als
vereinbart.
2.4 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin
oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer
2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat
der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit
Ausnahme des ersten Satzes.
2.5 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel:
-
„Sofort“, binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
-
„Prompt“, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;
-
„Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich;
-
„Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich;
-
„Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;
-
„Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen 5 Werktagen nach Zugang der
Versandverfügung
2.6 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von
bis zu 5 von hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß.
2.7 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn
im Einzelfall unzumutbar. Eine Teilzahlungspflicht wird dadurch nicht begründet.
2.8 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine
Nachfrist zur Leistung zu setzen.
Diese Nachfrist beträgt:
bei vereinbarter Lieferung „sofort“
3 Tage
bei vereinbarter Lieferung „prompt“
5 Tage
bei vereinbarter späterer Lieferung
7 Tage
2.10Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der
Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu 5 von hundert der im Vertrag
genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung
des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.6 gilt Satz 1,
wenn der Verkäufer bis zu 10 von hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge
zuwenig geliefert hat. Etwaige Nacherfüllungsansprüche bleiben dem Käufer vorbehalten.
Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Liefert der
Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsmäßig, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten und wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten
hat Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
2.9 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur
eine Teilleistung bewirkt, gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.8
Satz 4 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt
der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
4. Behandlung des Saatgutes
4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in sonstigen Weisen behandelt zu liefern, es sei
denn, es ist etwas anderes vereinbart.
4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten erstmaligen oder zusätzlichen Beizung oder sonstigen Behandlungen auf einen Mangel
der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder einen Dritten durchgeführten
- erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat.
Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes
Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht.
4.3 Wird behandeltes Saatgut transportiert oder gelagert, sind mechanische Belastungen zu vermeiden. Insbesondere dürfen Verpackungen mit behandeltem Saatgut
nicht geworfen oder gestürzt werden. Das behandelte Saatgut ist trocken, kühl, gut
belüftet und erschütterungsfrei zu verladen und zu lagern.
5.Zahlung
5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers binnen 14
Werktagen nach Lieferung ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wird eine Rechnung erst nach Lieferung ausgestellt,
so ist sie binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen;
anderenfalls gerät der Käufer in Verzug. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Käufer die
Rechnung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen
ist; in diesem Fall tritt Verzug erst nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang
der Rechnung ein.
5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder
Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt.
5.4 Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt,
so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung,
einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu
stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer
Sicherheit abhängig zu machen. Leistet der Käufer trotz Mitteilung einer angemessenen Frist die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben
unberührt.
5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis
beruhen, ist ausgeschlossen.
31
L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen
6. Beschaffenheitsvereinbarung (gentechnische Einträge)
6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt
ausschließlich folgendes:
1. Das Saatgut ist art- und sortenecht;
2. in Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage
3. zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von
Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen
Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie.
6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nichts
anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden.
Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen
Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige
Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und zu garantieren, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im
unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus
dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel
verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung
von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe
und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern
befinden.
7.Mängelrüge
7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von
2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird die Ware in geschlossenen
Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel
an der Verpackung erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten.
7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich,
spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer
zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden,
gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim
Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf 5 Werktage,
wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist.
7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, gelten 7.1 und 7.2
entsprechend.
8. Musterziehung, Einholung eines
Sachverständigengutachtens
8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will,
so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen
zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Die Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat.
8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von
einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen
und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleich Teilmuster zu
bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine amtliche Saatgutprüfstelle zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und
das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutsprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei
verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung
befasste Saatgutsprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden.
Die Feststellungen der zweiten Saatgutsprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen.
Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen SaatgutAnerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden.
32
Die Feststellungen dritter Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn
sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt keine solche Übereinstimmung vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis.
8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung
des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der
Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach
Landesrecht zuständigen Saatgut- Anerkennungsstelle benannt werden, in deren
Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen
für den Sachmangel. Die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen sind für
beide Parteien verbindlich. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum
Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist.
8.4 Eine Bindung des Verkäufers an die Feststellungen des Sachverständigen im
Sinne der vorstehenden Regelungen tritt dann nicht ein, wenn zwischen den
Parteien bereits streitig ist, ob die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war und
das Durchschnittsmuster mit einem auf Grundlage amtlicher Bestimmungen gezogenen
Rückstellmuster oder Ergebnissen des Nachkontrollanbaus nicht übereinstimmt.
9. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers
9.1 Der Verkäufer ist zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das gilt nicht bei Haftung für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist.
9.2 Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Eigenschaften des
Saatguts, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung.
9.3 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte
Beschaffenheit der Sache garantiert hat oder die Voraussetzungen von Nr. 9.1
vorliegen.
9.4 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder
Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatguts. Dies
gilt nicht in den Fällen, in denen der Käufer nach Ziffer 9.1 haftet. § 438 Abs. 3
BGB bleibt unberührt.
9.5 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.Schadensminderungspflicht
Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn
der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei
der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.
11. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen
aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung
begründet worden sind.
11.2Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der
Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass
für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entste­
hen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer
das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber
einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten
bzw. ver­bundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an
der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen
11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat
verwenden.
13.Sonstiges
11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung
von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom
Käufer für den Verkäufer verwahrt.
11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen.
Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt.
11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäufer
mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus
an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
11.7Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen
Forderungen insgesamt mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des
Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten
Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
11.8Die Regelungen der Ziffern 11.2 bis 11.7 gelten nur im Geschäftsverkehr
zwischen Unternehmern.
12.Streitigkeiten
12.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anspruchstellers durch ein
Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden.
Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage
von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht.
12.2 Sind beide Parteien Kaufleute, ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers zuständige Schiedsgericht, bei Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit das sachlich zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig.
12.3Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen
Schiedsgerichts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt.
Das gleiche gilt für den Fall, dass die Bedingungen eine unbeabsichtigte Lücke
aufweisen.
14.Datenschutz
Nach § 26 und § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf
hin, dass wir Daten des Käufers, die ausschließlich nur unsere Geschäftsbeziehungen widerspiegeln und soweit sie im Rahmen des BDSG zulässig sind, gespeichert
haben und sie über EDV weiterverarbeiten.
15.Vertriebsbeschränkung
15.1Den Abnehmern von Vertrags- und Fremdsaatgut werden die unter § 1.5 VOVertrag Saatgetreide aufgeführten Vertriebsbeschränkungen im Hinblick auf das
betreffende Saatgut auferlegt:
15.2 Für die Ausfuhr von Z-Saatgut und feldanerkannter Rohware der Vertragssorten aus
dem Vertragsgebiet, welche von einer anderen VO-Firma erzeugt und von der in
diesem Vertrag bezeichneten VO-Firma mittelbar oder unmittelbar erworben wurde
(nachfolgend insgesamt „Fremdsaatgut“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
15.3 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut von Vertragssorten, die weniger als vier Jahre
im gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen sind, aus dem Vertragsgebiet
aktiv nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters ausführen, die in
angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen
muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
15.4 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut der ersten Vermehrung (Z1-Saatgut) aus
dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen zwei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, und Fremdsaatgut der zweiten Vermehrung (Z2Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen drei oder mehr
Vermehrungsstufen zulässig sind, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung
des Züchters, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der
VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf,
ausführen.
15.5Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten
ausführen, in denen kein Sortenschutzrecht für die betreffende Sorte besteht.
15.6Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten
ausführen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Union
Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales („UPOV“) sind.
33
Öko-Zertifikat 2015
Aktuelle Sorteninformationen
34
Aussaat-Tabelle
1. Grassaaten
Saatmenge in kg/ha
Bastard Weidelgras
40–50
Deutsches Weidelgras
- diploid
40
- tetraploid
40–50
Einjährige Rispe
Rotklee
15–20
Sonnenblumen
Schwedenklee
10–15
Sudangras 25-35 Korn/m²
Sumpfschotenklee
8–10
Weißklee
8–12
3. Hülsenfrüchte
30
Saatmenge in kg/ha
Einjähriges Weidelgras 40–50
- diploid (Ducado)
40–50
- tetraploid (Wesley)
50
Ackerbohnen 30-40 Korn/m²
–grobkörnig
200–240
–kleinkörnig
160–200
Feinschwingel
24
Gebogene Schmiele
32
Bitterlupinen
–gelbe
–blaue
120–160
120–160
Gemeine Rispe
15
Dauerlupinen
40–60
Glatthafer
30
Goldhafer
6–8
Hainrispe
20
Kammgras
24
Knaulgras
25
Quecke
15–25
Rasenschmiele
32
Rohrglanzgras
30–35
Rohrschwingel
30–35
Rotschwingel
Sandhafer
20
25–40
Schafgarbe
Schafschwingel
Straußgras, rotes
2
30
30–35
Straußgras, weißes
10
Wehrlose Trespe
40
Faserlein
120–150
Futtererbsen/
Körnererbsen 50-70 Korn/m²
Körnernutzung
200–240
Grünnutzung
150–200
Öllein
30–40
Peluschken/
Felderbsen
150–200
Sojabohnen 50–75 Korn/m²
80–100
Sommerwicken
120–160
Süßlupinen
150
Winterwicken
100–120
4. Zwischenfrüchte +
sonstige Saaten
Saatmenge in kg/ha
Buchweizen
50–80
Furchenkohl
8
Welsches Weidelgras
- diploid (Paloma)
- tetraploid (Fredrik)
50
Wiesenfuchsschwanz
20
Gartenkresse
Wiesenlieschgras
17
Herbstrüben (Aarselia)
1–2
15
Markstammkohl
4–6
Wiesenschweidel
40
Malve
9–15
Wiesenschwingel
35
Meliorationsrettich/
Tillage Radish
6–8
Wiesenrispe
2. Kleesaaten
Saatmenge in kg/ha
Alexandrinerklee
Bockshornklee
25–30
30
Futterhirse 15-25 Korn/m²
5–10
20
9. Landwirtschaftliche Mischungen
15–25
Saatmenge in kg/ha
Brachemix
25
Winterfutterraps (Axel) 10–15
Dauerwiesenmischungen
40
Winterrübsen
Fix Futter A1
40
Fix Futter A2
45
Fix Futter A3
35
Fix Futter A4
40–50
Futtermax Nr. 1
40–50
Futtermax Nr. 2
40–50
Waldstaudenroggen
90–100
8–12
5. Futterrüben
Saatmenge in kg/ha
Normalsaat
(multigerm–Oscar)
14–18
Präzisionssaat (multigerm) 6–10
Pillensaat (multigerm)
Pillensaat
4–5 EH
2–3 EH
(monogerm–Monriac)
20
20–25
Phacelia
10–15
8–10
Körnermais
7–10
Rasetta Tetrafix
Silomais
8–10
Zuckermais
abhängig von Sorte und TKG
Saatmenge in kg/ha
(zur reinen Getreideaussaat)
40
Intensiv ohne Klee
Rasetta Tetrafix
40
Superweide Futura Nr.1
30–40
Superweide Futura Nr.2
30–40
Superweide Futura Nr.2 o 30–40
Superweide Futura Nr.3
30–40
Futterroggen
140–150
Superweide Futura Nr.3 o
30–40
Hybridroggen
80–110
Superweide Futura Nr.4
30–40
Sommerroggen
120–140
Superweide Futura Nr.5
10–30
Winterroggen
100–140
Weidemax Standard G I
30–40
Sommerweizen
150–180
Weidemax Standard G II
30–40
Winterweizen
160–200
Weidemax Standard G IIo
30–40
Sommergerste
130–160
Wintergerste
140–160
Triticale
130–150
8. Zwischenfrucht-Mischungen
Humusaktiv Easy-fit
15
Humusaktiv Stickstoff-fit
25
Humusaktiv Mais-fit
60
Humusaktiv Silo-fit
60
35
Erdklee
25–30
Humusaktiv Raps-fit
35
Esparsette
70–90
Humusaktiv Beta-fit
35
Gelbklee
20–25
Senf (Aba)
15–20
–nematodenresistent
15–20
(Chacha), (Emergo), (Iris)
Hornschotenklee
12–15
Inkarnatklee
25–30
Luzerne
20–30
Perserklee
18–22
8–10
40
Intensiv mit Klee + Luzerne
Rasetta Tetrafix
140–160
Humusaktiv Boden-fit
Sommerrübsen
40
Intensiv mit Klee
Hafer
5
8–10
15–20
40
Intensiv ohne Klee mit Luzerne
7. Saatgetreide
Sarepta Senf
Sommerraps
–für Gründüngung
40
Intensiv ohne Klee
Korn/m²
25–30
40–50
40
Intensiv mit Klee
Rasetta Mähweide
Rasetta Tetrafix
Bokharaklee
Serradella
Rasetta Mähweide
Rasetta Regeneration
6. Saatmais
Saatmenge in kg/ha
Ölrettich (Slobolt)
–nematodenresistent
(Octopus)
Ramtillkraut
20–30
weitere Zwischenfrucht-Mischungen
Hülsenfruchtgemenge 150–180
Landsberger Gemenge 50–70
Weidemax Standard G III
30–40
Weidemax Standard G IIIo
30–40
Weidemax Standard G IV
30–40
Weidemax Standard G V
10–30
Wildacker Hegering Universal
40
Wildacker Hegering Rehwild 40–50
Wildacker Hegering Spezial
20
Wildacker Hegering Niederwild 20
10. Rasensamen
Saatmenge je nach
Aussaattechnik 25–50 g/m²
RASETTA
Rasetta Strapazierrasen Premium
Rasetta Zierrasen Premium
Rasetta Schattenrasen Premium
Rasetta Reparaturraen Premium
Rasetta Sport- und Spielrasen
Rasetta Berliner Tiergarten
Rasetta Schattenrasen
Rasetta Reparaturrasen
Rasetta Universalrasen
Rasetta Zierrasen
Rasetta Zierrasen für
Sandböden + Trockenflächen

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