Sparkasse Neuburg-Rain
Transcrição
Sparkasse Neuburg-Rain
Sparkasse Neuburg-Rain der Newsletter für Unternehmenskunden SEPA – Ein Blick auf die technischen Anforderungen Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Nr. 6 – April 2013 Bei vielen technischen Fragestellungen finden Sie wichtige Informationen und Spezifikationen im sogenannten "DFÜ-Abkommen" der Deutschen Kreditwirtschaft („Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut"). mit diesem bereits sechsten Newsletter zur Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren möchten wir Ihnen einen Überblick über die damit verbundenen technischen Anforderungen geben. Aus den technischen Spezifikationen können sich weitere Herausforderungen für die künftige Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Ihrem Unternehmen ergeben. Ein Grund mehr für Sie, sich auch mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen, damit Sie Ihre Umstellungsarbeiten rechtzeitig vor dem Stichtag 1. Februar 2014 erfolgreich abschließen können. Selbstverständlich stehen Ihnen bei der Umstellung auf SEPA auch unsere ZahlungsverkehrsExperten gerne zur Verfügung. Ihr SEPA-Team Nachrichtenformate der SEPAZahlverfahren Mit dem Ende der nationalen Zahlverfahren wird auch das zugrundeliegende technische Nachrichtenformat abgelöst, in Deutschland: DTA, zurückgehend auf Datenträgeraustauschverfahren. Im SEPA-Zahlungsverkehr erfolgt der Datenaustausch zwischen Kunde und Bank über standardisierte Nachrichtenformate, kurz: pain für „payments initiation“. Das genutzte SEPADatenformat baut auf dem XML-basierten ISO 20022 Standard auf. Für SEPA-Überweisungen einerseits (pain.001) und SEPA-Lastschriften andererseits (pain.008) gibt es separate Nachrichtenformate – und es sind jeweils bestimmte Angaben erforderlich. Diese Anforderungen haben wir für Sie auf Seite 4 dieses Newsletters zusammengestellt. Dort wird auch der Datenübertragungsstandard EBICS beschrieben: EBICS ist der Standard für die Übertragung großer Zahlungsverkehrsdateien und ermöglicht eine sichere multibankfähige Kunde-Bank-Kommunikation über das Internet. Die Anlage 3 des DFÜ-Abkommens „Spezifikation der Datenformate“ enthält alle für den Inlands-, SEPA- und Auslandszahlungsverkehr erforderlichen Formatspezifikationen. Darüber hinaus enthält diese Anlage auch die Datenformate zu Kontostandsinformationen im SWIFT-Format (MT) und im neuen XML-Format (camt). Das Spezifikationsdokument sowie weitere technische Details und Informationen zur Implementierung finden Sie unter www.ebics.de/index.php?id=77 Der Verwendungszweck von 140 Zeichen lässt sich durch zusätzliche Felder ergänzen Bei der heutigen Inlandsüberweisung im DTAFormat stehen Ihnen bis zu 378 Zeichen für den Verwendungszweck zur Verfügung. Bei der SEPAÜberweisung sind es maximal 140 Zeichen für den eigentlichen Verwendungszweck. Dieser wird in Ihrem elektronischen Kontoauszug mit dem Kürzel „SVWZ+“ beginnend ausgegeben. SEPA aktuell Der Bereich Verwendungszweck kann jedoch um folgende (neue) Felder ergänzt werden: Nr. 6 – April 2013 • DTI (Umsatzinformationen im Datenträgeraustauschformat). • Kundenreferenz (<EndToEndId>) Die Kundenreferenz ist ein optionales maximal 35-stelliges Feld und wird mit „EREF+“ ausgegeben. Sie dient zur eindeutigen auftraggeberseitigen Identifizierung der Transaktion und wird dabei im gesamten Überweisungsprozess unverändert bis zum Empfänger weitergeleitet. Bei eventuellen Rückgaben wird dieses Element ebenfalls angegeben und bietet sich für einen Abgleich mit der Originaltransaktion an. Die Deutsche Kreditwirtschaft bietet Ihnen parallel hierzu drei auf dem ISO 20022 Standard basierende Cash-Management-Nachrichten (camt) für Kontoauszugsinformationen an: • camt.052 (untertägiger Umsatz) ersetzt MT 942 • camt.053 (Tagesauszug) ersetzt MT 940 • camt.054 (Sammelbuchungsdatei) ersetzt DTI (DTA-Informationsdatei) Bitte beachten Sie: Ein Abschaltungstermin für die MT-Nachrichten ist derzeit nicht geplant. Allerdings ist eine ausschließliche Bereitstellung von DTI zur Auflösung von Sammelbuchungen ab 1. Februar 2014 nicht mehr gesetzeskonform. • Einreicherreferenz (<PmtInfId>) Die Einreicherreferenz ist ein optionales Feld zur Identifizierung der auftraggeberseitigen Sammelbuchung und wird mit „KREF+“ ausgegeben. Die Belegung ist mit maximal 35 Stellen möglich. Möchten Sie weiterhin DTI parallel zu einer entsprechenden camt-Nachricht erhalten, müssten Sie dies mit uns gesondert vereinbaren. Purpose Codes – die neuen Textschlüssel für SEPA-Überweisungen Buchungsinformationen Um die Art der Überweisung zu kennzeichnen, werden derzeit Textschlüssel im DTA-Format als zweistellige numerische Codes dargestellt (z. B. 53 für Löhne/Gehälter). Um im Bank-Kunde-Verhältnis die neuen SEPAInformationen in den Kontoauszügen MT 942 und MT 940 ausweisen zu können, wurden diese überarbeitet. Insbesondere das Verwendungszweckfeld 86 wurde entsprechend ergänzt. Es wurden zusätzliche Geschäftsvorfallcodes und Bezeichner für spezielle SEPA-Informationen definiert. Bei der SEPA-Überweisung werden für die Kennzeichnung der Überweisungsart vierstellige Alpha-Codes verwendet (z. B. SALA für Löhne/Gehälter). Eine beispielhafte Gegenüberstellung alter und neuer Textschlüssel für Überweisungen finden Sie in der untenstehenden Tabelle. So wird im Verwendungszweck des MT 940 gekennzeichnet: • End-to-End-ID (<EndToEndId>) mit EREF+ Konto- und Umsatzinformationen • Kundenreferenz (<PmtInfId>) mit KREF+ Aus der bisherigen Praxis kennen Sie bereits die Kontoinformationsformate • Mandatsreferenz (<MndId>) mit MREF+ • MT 940 (Kontoauszug), • Gläubiger-Identifikationsnummer/Creditor Identifier (<CdtrSchmeId>) mit CRED+ • MT 942 (Vormerkposten) und • Verwendungszweck (<RmtInf>) mit SVWZ+ Seite 2 SEPA aktuell Nr. 6 – April 2013 In der nächsten Ausgabe des Newsletters „SEPA aktuell“… Fit für die SEPA-Migration Ihre Fragen – Unsere Antworten …beantworten wir Fragen aus der Umsetzungspraxis und geben weitere Tipps und Handlungsempfehlungen. Im Zuge der SEPA-Umstellung müssen wir unsere Systeme auf die neuen Nachrichtenformate umstellen. Wie können wir sicherstellen, dass die erzeugten Dateien formal korrekt sind und damit von unserer Sparkasse auch verarbeitet werden können? Ihr SEPA-Experte bei uns: Alexander Widmann Medialer Vertrieb Theresienstr. B 186 86633 Neuburg Der SEPA XML Checker bietet Ihnen die Möglichkeit, SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf syntaktische und semantische Fehler zu überprüfen. Diese Dateien können dann in SFirm oder einer anderen BankingSoftware weiterverarbeitet werden (z. B. zur Übersendung an ein Kreditinstitut). Tel: (0 84 31) 505 - 195 Mail: [email protected] Warnungen und Fehler, die bei der Prüfung auftreten, werden Ihnen als Liste angezeigt. Zusätzlich zur Schemaprüfung wird die eingetragene IBAN auf Gültigkeit geprüft und der BIC mit dem SEPA Clearer Directory der Deutschen Bundesbank abgeglichen. Der SEPA XML Checker prüft ebenso die Belegungsrichtlinien aus der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens und fügt diesbezüglich ggf. Warnungen der Fehlerliste hinzu. Interesse am XML Checker? Sprechen Sie uns an! Da die camt-Nachrichten den gleichen Standard wie die Zahlungsverkehrsnachrichten pain verwenden, kann mit ihnen eine durchgängige Verarbeitung von SEPA-Zahlungsaufträgen (Überweisungen, Lastschriften) ermöglicht werden. So können die Nachrichten deutlich mehr Details enthalten und diese Informationen strukturiert an ERP-Systeme geben. Impressum: Sparkasse Neuburg-Rain Theresienstr. B 186 86633 Neuburg camt-Nachrichten enthalten pro Datei die Informationen für jeweils genau ein Konto. Bei mehreren Konten werden die camtNachrichten gezippt und als Paket bereitgestellt. Hinweis: Bei diesem Newsletter handelt es sich um eine Kundeninformation: Alle hier enthaltenen Angaben beruhen auf sorgfältig ausgewählten und für zuverlässig erachteten Quellen. Dennoch können wir für die Richtig keit und Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Angaben keine Verantwortung übernehmen. Diese Informationen stellen ferner keine persönliche Empfehlung oder Beratung dar und können ein individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Details hierzu befinden sich in Kapitel 7 und 9 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft (s.o.). Seite 3 SEPA aktuell Nr. 6 – April 2013 Anhang 2: Erforderliche Angaben für das Nachrichtenformat pain.008 (SEPA-Lastschriften) Anhang 1: Erforderliche Angaben für das Nachrichtenformat pain.001 (SEPA-Überweisung) Folgende Angaben sind für das Nachrichtenformat für SEPA-Lastschriften (pain.008) erforderlich: Folgende Angaben sind für das Nachrichtenformat für SEPA-Überweisungen (pain.001) erforderlich: • Art des Verfahrens (Basis- oder FirmenLastschrift, <LclInstrm>) • Name des Zahlungspflichtigen (<Dbtr><Nm>) • IBAN des Zahlungskontos des Zahlungspflichtigen (<DbtrAcct>) • Art der Lastschrift (einmalige, erste, wiederkehrende, letzte Lastschrift, <SeqTp>) • BIC des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen (<DbtrAgt>) • Name des Zahlungsempfängers (<Cdtr><Nm>) • Überweisungsbetrag in Euro (<InstdAmt>) • Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (<CdtrSchmeId>) • Angaben zum Verwendungszweck (<RmtInf>) • Name des Zahlungsempfängers (<Cdtr><Nm>) • IBAN des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers, auf dem die Gutschrift vorgenommen werden soll (<CdtrAcct>) • IBAN des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers (<CdtrAcct>) • BIC des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers (<CdtrAgt>) • BIC des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers (<CdtrAgt>) • Name des Zahlungspflichtigen (<Dbtr><Nm>) • Gegebenenfalls Identifikationscode des Zahlungsempfängers (<Cdtr><Id>) • IBAN des Zahlungskontos des Zahlungspflichtigen (<DbtrAcct>) • Gegebenenfalls Name der Referenzpartei des Zahlungsempfängers (<UltmtCdtr>) • BIC des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen (<DbtrAgt>) • Gegebenenfalls Zweck der Überweisung (<Purp>) • Eindeutige Mandatsreferenz (<MndtId>) • Datum der Unterschrift des SEPALastschriftmandats, sofern dieses vom Zahlungspflichtigen erteilt wird, bzw. Datum der Mitteilung über die Weiternutzung einer Einzugsermächtigung (<DtOfSgntr>) • Höhe des Einzugsbetrags (<InstdAmt>) • Angaben zum Verwendungszweck (<RmtInf>) • Name der Referenzpartei des Zahlungspflichtigen (falls im SEPA-Lastschriftmandat vorhanden, <UltmtDbtr>) • Identifikationscode der Referenzpartei des Zahlungspflichtigen (falls im SEPALastschriftmandat vorhanden, <Dbtr><Id>) • Fälligkeitsdatum des Einzugs (<ReqdColltnDt>) Seite 4