Sparkasse Neuburg-Rain

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Sparkasse Neuburg-Rain
Sparkasse
Neuburg-Rain
der Newsletter für Unternehmenskunden
SEPA – Ein Blick auf die
technischen Anforderungen
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
Nr. 6 – April 2013
Bei vielen technischen Fragestellungen finden Sie
wichtige Informationen und Spezifikationen im
sogenannten "DFÜ-Abkommen" der Deutschen
Kreditwirtschaft („Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut").
mit diesem bereits sechsten Newsletter zur
Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren
möchten wir Ihnen einen Überblick über die damit verbundenen technischen Anforderungen
geben.
Aus den technischen Spezifikationen können
sich weitere Herausforderungen für die künftige
Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Ihrem Unternehmen ergeben. Ein Grund mehr für Sie, sich
auch mit diesem Thema intensiv auseinander zu
setzen, damit Sie Ihre Umstellungsarbeiten
rechtzeitig vor dem Stichtag 1. Februar 2014
erfolgreich abschließen können.
Selbstverständlich stehen Ihnen bei der Umstellung auf SEPA auch unsere ZahlungsverkehrsExperten gerne zur Verfügung.
Ihr SEPA-Team
Nachrichtenformate der SEPAZahlverfahren
Mit dem Ende der nationalen Zahlverfahren wird
auch das zugrundeliegende technische Nachrichtenformat abgelöst, in Deutschland: DTA, zurückgehend auf Datenträgeraustauschverfahren.
Im SEPA-Zahlungsverkehr erfolgt der Datenaustausch zwischen Kunde und Bank über standardisierte Nachrichtenformate, kurz: pain für „payments initiation“. Das genutzte SEPADatenformat baut auf dem XML-basierten ISO
20022 Standard auf.
Für SEPA-Überweisungen einerseits (pain.001)
und SEPA-Lastschriften andererseits (pain.008)
gibt es separate Nachrichtenformate – und es
sind jeweils bestimmte Angaben erforderlich.
Diese Anforderungen haben wir für Sie auf Seite 4
dieses Newsletters zusammengestellt.
Dort wird auch der Datenübertragungsstandard
EBICS beschrieben: EBICS ist der Standard für die
Übertragung großer Zahlungsverkehrsdateien
und ermöglicht eine sichere multibankfähige
Kunde-Bank-Kommunikation über das Internet.
Die Anlage 3 des DFÜ-Abkommens „Spezifikation
der Datenformate“ enthält alle für den Inlands-,
SEPA- und Auslandszahlungsverkehr erforderlichen Formatspezifikationen. Darüber hinaus enthält diese Anlage auch die Datenformate zu Kontostandsinformationen im SWIFT-Format (MT)
und im neuen XML-Format (camt).
Das Spezifikationsdokument sowie weitere technische Details und Informationen zur Implementierung finden Sie unter
www.ebics.de/index.php?id=77
Der Verwendungszweck von 140 Zeichen lässt
sich durch zusätzliche Felder ergänzen
Bei der heutigen Inlandsüberweisung im DTAFormat stehen Ihnen bis zu 378 Zeichen für den
Verwendungszweck zur Verfügung. Bei der SEPAÜberweisung sind es maximal 140 Zeichen für
den eigentlichen Verwendungszweck. Dieser wird
in Ihrem elektronischen Kontoauszug mit dem
Kürzel „SVWZ+“ beginnend ausgegeben.
SEPA aktuell
Der Bereich Verwendungszweck kann jedoch um
folgende (neue) Felder ergänzt werden:
Nr. 6 – April 2013
• DTI (Umsatzinformationen im
Datenträgeraustauschformat).
• Kundenreferenz (<EndToEndId>)
Die Kundenreferenz ist ein optionales maximal 35-stelliges Feld und wird mit „EREF+“
ausgegeben. Sie dient zur eindeutigen auftraggeberseitigen Identifizierung der Transaktion und wird dabei im gesamten Überweisungsprozess unverändert bis zum
Empfänger weitergeleitet. Bei eventuellen
Rückgaben wird dieses Element ebenfalls angegeben und bietet sich für einen Abgleich
mit der Originaltransaktion an.
Die Deutsche Kreditwirtschaft bietet Ihnen parallel hierzu drei auf dem ISO 20022 Standard basierende Cash-Management-Nachrichten (camt) für
Kontoauszugsinformationen an:
• camt.052 (untertägiger Umsatz) ersetzt MT
942
• camt.053 (Tagesauszug) ersetzt MT 940
• camt.054 (Sammelbuchungsdatei) ersetzt DTI
(DTA-Informationsdatei)
Bitte beachten Sie: Ein Abschaltungstermin für
die MT-Nachrichten ist derzeit nicht geplant. Allerdings ist eine ausschließliche Bereitstellung
von DTI zur Auflösung von Sammelbuchungen ab
1. Februar 2014 nicht mehr gesetzeskonform.
• Einreicherreferenz (<PmtInfId>)
Die Einreicherreferenz ist ein optionales Feld
zur Identifizierung der auftraggeberseitigen
Sammelbuchung und wird mit „KREF+“ ausgegeben. Die Belegung ist mit maximal
35 Stellen möglich.
Möchten Sie weiterhin DTI parallel zu einer entsprechenden camt-Nachricht erhalten, müssten
Sie dies mit uns gesondert vereinbaren.
Purpose Codes – die neuen Textschlüssel für
SEPA-Überweisungen
Buchungsinformationen
Um die Art der Überweisung zu kennzeichnen,
werden derzeit Textschlüssel im DTA-Format als
zweistellige numerische Codes dargestellt (z. B.
53 für Löhne/Gehälter).
Um im Bank-Kunde-Verhältnis die neuen SEPAInformationen in den Kontoauszügen MT 942 und
MT 940 ausweisen zu können, wurden diese
überarbeitet. Insbesondere das Verwendungszweckfeld 86 wurde entsprechend ergänzt. Es
wurden zusätzliche Geschäftsvorfallcodes und
Bezeichner für spezielle SEPA-Informationen
definiert.
Bei der SEPA-Überweisung werden für die Kennzeichnung der Überweisungsart vierstellige Alpha-Codes verwendet (z. B. SALA für Löhne/Gehälter). Eine beispielhafte
Gegenüberstellung alter und neuer Textschlüssel
für Überweisungen finden Sie in der untenstehenden Tabelle.
So wird im Verwendungszweck des MT 940 gekennzeichnet:
• End-to-End-ID (<EndToEndId>) mit EREF+
Konto- und Umsatzinformationen
• Kundenreferenz (<PmtInfId>) mit KREF+
Aus der bisherigen Praxis kennen Sie bereits die
Kontoinformationsformate
• Mandatsreferenz (<MndId>) mit MREF+
• MT 940 (Kontoauszug),
• Gläubiger-Identifikationsnummer/Creditor
Identifier (<CdtrSchmeId>) mit CRED+
• MT 942 (Vormerkposten) und
• Verwendungszweck (<RmtInf>) mit SVWZ+
Seite 2
SEPA aktuell
Nr. 6 – April 2013
In der nächsten Ausgabe des
Newsletters „SEPA aktuell“…
Fit für die SEPA-Migration
Ihre Fragen – Unsere Antworten
…beantworten wir Fragen aus der Umsetzungspraxis und geben weitere Tipps und Handlungsempfehlungen.
Im Zuge der SEPA-Umstellung müssen wir
unsere Systeme auf die neuen
Nachrichtenformate umstellen. Wie können
wir sicherstellen, dass die erzeugten Dateien
formal korrekt sind und damit von unserer
Sparkasse auch verarbeitet werden können?
Ihr SEPA-Experte bei uns:
Alexander Widmann
Medialer Vertrieb
Theresienstr. B 186
86633 Neuburg
Der SEPA XML Checker bietet Ihnen die Möglichkeit,
SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf syntaktische und
semantische Fehler zu überprüfen. Diese Dateien
können dann in SFirm oder einer anderen BankingSoftware weiterverarbeitet werden (z. B. zur Übersendung an ein Kreditinstitut).
Tel: (0 84 31) 505 - 195
Mail: [email protected]
Warnungen und Fehler, die bei der Prüfung auftreten, werden Ihnen als Liste angezeigt. Zusätzlich zur
Schemaprüfung wird die eingetragene IBAN auf
Gültigkeit geprüft und der BIC mit dem SEPA Clearer
Directory der Deutschen Bundesbank abgeglichen.
Der SEPA XML Checker prüft ebenso die Belegungsrichtlinien aus der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens
und fügt diesbezüglich ggf. Warnungen der Fehlerliste hinzu.
Interesse am XML Checker?
Sprechen Sie uns an!
Da die camt-Nachrichten den gleichen Standard
wie die Zahlungsverkehrsnachrichten pain verwenden, kann mit ihnen eine durchgängige Verarbeitung von SEPA-Zahlungsaufträgen (Überweisungen, Lastschriften) ermöglicht werden. So
können die Nachrichten deutlich mehr Details
enthalten und diese Informationen strukturiert an
ERP-Systeme geben.
Impressum:
Sparkasse Neuburg-Rain
Theresienstr. B 186
86633 Neuburg
camt-Nachrichten enthalten pro Datei die Informationen für jeweils genau ein Konto.
Bei mehreren Konten werden die camtNachrichten gezippt und als Paket bereitgestellt.
Hinweis:
Bei diesem Newsletter handelt es sich um eine Kundeninformation: Alle hier enthaltenen Angaben beruhen auf sorgfältig ausgewählten und für zuverlässig
erachteten Quellen. Dennoch können wir für die Richtig
keit und Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Angaben keine Verantwortung übernehmen. Diese Informationen stellen ferner keine persönliche Empfehlung
oder Beratung dar und können ein individuelles
Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Details hierzu befinden sich in Kapitel 7 und 9 der
Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen
Kreditwirtschaft (s.o.).
Seite 3
SEPA aktuell
Nr. 6 – April 2013
Anhang 2:
Erforderliche Angaben für das
Nachrichtenformat pain.008
(SEPA-Lastschriften)
Anhang 1:
Erforderliche Angaben für das
Nachrichtenformat pain.001
(SEPA-Überweisung)
Folgende Angaben sind für das Nachrichtenformat für SEPA-Lastschriften (pain.008) erforderlich:
Folgende Angaben sind für das Nachrichtenformat für SEPA-Überweisungen (pain.001) erforderlich:
• Art des Verfahrens (Basis- oder FirmenLastschrift, <LclInstrm>)
• Name des Zahlungspflichtigen (<Dbtr><Nm>)
• IBAN des Zahlungskontos des Zahlungspflichtigen (<DbtrAcct>)
• Art der Lastschrift (einmalige, erste, wiederkehrende, letzte Lastschrift, <SeqTp>)
• BIC des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen (<DbtrAgt>)
• Name des Zahlungsempfängers
(<Cdtr><Nm>)
• Überweisungsbetrag in Euro (<InstdAmt>)
• Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers (<CdtrSchmeId>)
• Angaben zum Verwendungszweck (<RmtInf>)
• Name des Zahlungsempfängers
(<Cdtr><Nm>)
• IBAN des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers, auf dem die Gutschrift vorgenommen werden soll (<CdtrAcct>)
• IBAN des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers (<CdtrAcct>)
• BIC des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers (<CdtrAgt>)
• BIC des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers (<CdtrAgt>)
• Name des Zahlungspflichtigen (<Dbtr><Nm>)
• Gegebenenfalls Identifikationscode des Zahlungsempfängers (<Cdtr><Id>)
• IBAN des Zahlungskontos des Zahlungspflichtigen (<DbtrAcct>)
• Gegebenenfalls Name der Referenzpartei des
Zahlungsempfängers (<UltmtCdtr>)
• BIC des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen (<DbtrAgt>)
• Gegebenenfalls Zweck der Überweisung
(<Purp>)
• Eindeutige Mandatsreferenz (<MndtId>)
• Datum der Unterschrift des SEPALastschriftmandats, sofern dieses vom Zahlungspflichtigen erteilt wird, bzw. Datum der
Mitteilung über die Weiternutzung einer Einzugsermächtigung (<DtOfSgntr>)
• Höhe des Einzugsbetrags (<InstdAmt>)
• Angaben zum Verwendungszweck (<RmtInf>)
• Name der Referenzpartei des Zahlungspflichtigen (falls im SEPA-Lastschriftmandat vorhanden, <UltmtDbtr>)
• Identifikationscode der Referenzpartei des
Zahlungspflichtigen (falls im SEPALastschriftmandat vorhanden, <Dbtr><Id>)
• Fälligkeitsdatum des Einzugs (<ReqdColltnDt>)
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