Qualitätsmanagement Milch - QM-Milch

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Qualitätsmanagement Milch - QM-Milch
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Qualitätsmanagement Milch
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- QM-Milch -
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Bundeseinheitlicher Standard
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zur Milcherzeugung
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Bundeseinheitliches Qualitätsmanagement Milch
Standardgeber : QM-Milch e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
18.04.2012
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QM-Milch Standard Version 1.0
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Inhalt
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1.
Allgemeine Einführung ................................................................................................. 4
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1.1.
Grundsätzliches ............................................................................................................ 4
45
1.2.
QM-Milch-Standard ...................................................................................................... 4
46
1.3.
QM-Milch-Fachbeirat .................................................................................................... 5
47
2.
Zielsetzung ................................................................................................................... 5
48
3.
Geltungsbereich ........................................................................................................... 6
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4.
Allgemeine Anforderungen ........................................................................................... 6
50
4.1.
Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere ...................................................................... 7
51
4.2.
Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister .......................................................... 7
52
4.3.
Milchgewinnung und -lagerung..................................................................................... 7
53
4.4.
Futtermittel.................................................................................................................... 8
54
4.5.
Tierarzneimittel ............................................................................................................. 9
55
4.6.
Umwelt.......................................................................................................................... 9
56
5.
Rückstandsuntersuchungen ....................................................................................... 10
57
6.
Kontrollsystem ............................................................................................................ 10
58
6.1.
Anforderungen an die Zertifizierungsstelle ................................................................. 10
59
6.2.
Anforderungen an die Auditoren................................................................................. 11
60
6.3.
Weiterbildung und Schulung....................................................................................... 12
61
6.4
Mitwirkungspflichten des zu zertifizierenden Betriebes…………………………………12
62
6.5.
Prüfsystematik ............................................................................................................ 12
63
6.6.
Kontrollintervall: System- und Sonderkontrollen ......................................................... 13
64
6.7.
Auswertung des Kontrollergebnisses ......................................................................... 15
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7.
Vergabe von Zertifikaten ............................................................................................ 16
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Anhänge
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1. Allgemeine Einführung
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1.1. Grundsätzliches
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Die Produktion von Lebensmitteln stellt höchste Ansprüche an die Qualität und Sicherheit
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des Produktes und des Produktionsprozesses. Aufgrund der bestehenden und immer weiter
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entwickelten Qualitätssicherungssysteme wird das überaus positive Image von Milch und
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Milchprodukten beim Verbraucher ständig verbessert.
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Die Qualitätssicherung im Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung basiert auf umfang-
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reichen gesetzlichen Regelungen und Kontrollen (Milch-Güteverordnung, nationales Le-
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bensmittel- und Futtermittelrecht, EU-Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ur-
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sprungs, etc.), die ergänzt werden durch freiwillige Qualitätsprogramme der beteiligten Wirt-
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schaftspartner. Die in den letzten Jahren aufgebauten Qualitätssicherungs- und Manage-
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mentsysteme basieren auf dem Prinzip von Eigenverantwortung und -kontrollen.
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Die Internationalisierung und Globalisierung der Milchmärkte sowie insbesondere die zusätz-
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lichen Anforderungen, die u. a. aufgrund des EU-Lebensmittelhygienerechts auf die landwirt-
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schaftlichen Betriebe zugekommen sind, stellen Herausforderungen für die Milchwirtschaft
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dar. Deshalb wurden die in Deutschland vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen im
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Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung auf eine bundeseinheitliche Basis gestellt.
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Das seit Jahrzehnten in der Milchproduktion aufgebaute und ständig verbesserte Qualitätssi-
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cherungssystem wird dadurch für die gesamte Kette transparenter und erhöht die Akzeptanz
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auf allen Stufen des Produktions- und Verarbeitungsprozesses. Dieses dient zur Absiche-
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rung des hohen Qualitätsniveaus bei zunehmendem Wettbewerb sowie zur imagefördernden
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Kommunikation mit Verbrauchern, Politik und Handel.
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1.2. QM-Milch-Standard
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Auf Initiative des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Deutschen Raiffeisenverbandes
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(DRV) und des Milchindustrie-Verbandes (MIV) hat eine Arbeitsgruppe im Jahr 2002 die
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Grundlage für ein bundeseinheitliches Qualitätsmanagement Milch (QM-Milch) erarbeitet.
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Das von den drei genannten Verbänden mit der Unterstützung der gesamten Milchwirtschaft
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entwickelte Qualitätsmanagement Milch ist ein Prozesssicherungssystem für die Milcher-
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zeugung. Dieses Qualitätsmanagement Milch wurde zu dem vorliegenden Standard weiter-
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entwickelt. Bei der Erarbeitung wurde die Öffentlichkeit über die Landesvereinigungen ent-
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sprechend § 14 Milch- und Fettgesetz einbezogen. Der QM-Milch-Standard ist ein Business-
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to-Business-Standard zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Eine Auslobung auf den
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Milchprodukten ist nicht vorgesehen. Der Verein QM-Milch e.V. ist der Standardgeber. Mit
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dessen Satzung werden Interessenskonflikte zwischen Standardgeber und Zertifizierungs-
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stellen ausgeschlossen.
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1.3. QM-Milch-Fachbeirat
111
Die Anforderungen und Kriterien des QM-Milch-Standards werden im QM-Milch-Fachbeirat
112
festgelegt. Der QM-Milch-Fachbeirat setzt sich zusammen aus Verbänden und Organisatio-
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nen, die die Wertschöpfungskette Milch repräsentieren.
114
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Die Mitglieder des QM-Milch-Fachbeirates werden entsprechend § 15 der Satzung des Ver-
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eins QM-Milch e.V. benannt durch:
117
-
Deutscher Bauernverband e.V. (Landwirtschaft, Milcherzeuger)
118
-
Milchindustrie-Verband e.V. (Molkereiwirtschaft)
119
-
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (Molkereiwirtschaft)
120
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Zu den Sitzungen können weitere sachverständige Fachleute, wie Vertreter von anerkannten
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Organisationen der betroffenen Wirtschaftskreise, wie die Landesvereinigungen entspre-
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chend § 14 Milch- und Fettgesetz eingeladen werden. Sie haben ausschließlich beratende
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Funktion.
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2. Zielsetzung
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Neben der Sicherung der Produktqualität gewinnt die Prozessqualität zunehmend an Bedeu-
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tung. Über die direkt im Produkt feststellbaren Parameter hinaus soll der gesamte Milchge-
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winnungsprozess den Anforderungen von Verarbeitern und Verbrauchern gerecht werden.
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Ziel des QM-Milch-Standards ist die Kontrolle des Produktionsprozesses, d. h. die Qualitäts-
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sicherung der Rohmilch auf der Stufe der Milcherzeuger.
132
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Im QM-Milch-Standard werden strenge und nachprüfbare Vorgaben für die Milcherzeugung
134
festgelegt. Zusätzlich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Vorgaben zur
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guten fachlichen Praxis schreibt der QM-Milch-Standard darüber hinausgehende Anforde-
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rungen an die Milcherzeugung vor, um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit des Systems
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zu gewährleisten. Die Kontrolle dieser Prozessparameter schafft zusätzliche Sicherheit für
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die Produkte und wird dem hohen Ansehen von Milch und Molkereiprodukten gerecht.
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3. Geltungsbereich
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Der QM-Milch-Standard setzt sich aus dem deutschen bundeseinheitlichen Standard zur
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Milcherzeugung, dem QM-Milch-Kriterienkatalog und dem QM-Milch-Handbuch für Milcher-
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zeuger zusammen. Gemeinsam bilden diese Elemente die normative Zertifizierungsgrundla-
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ge für den QM-Milch-Standard.
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Der QM-Milch-Standard umfasst die grundsätzlichen Anforderungen an den Prozess der
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Erzeugung von Kuhmilch in Deutschland. Er gilt für alle Milcherzeuger, die entsprechend den
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Milchlieferbedingungen der Molkereien oder freiwillig am QM-Milch-Zertifizierungs-Programm
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teilnehmen.
150
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Im QM-Milch-Kriterienkatalog sind die Erfüllungskriterien für das QM-Milch-Zertifizierungs-
152
Programm, die sich aus gesetzlichen Anforderungen, Vorgaben zur guten fachlichen Praxis
153
und darüber hinausgehenden Anforderungen an die Milcherzeugung ergeben, festgelegt. Im
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QM-Milch-Handbuch für Milcherzeuger sind diese Anforderungen präzise formuliert.
155
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Als dynamisches System, dass ständig weiterentwickelt wird, integriert der QM-Milch-
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Standard neue Erkenntnisse und Anforderungen. Aktualisierungen sind alle drei Jahre vor-
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gesehen. Sollten sich gesetzliche Anforderungen ändern, die die Kriterien in QM-Milch-
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Standard betreffen, werden diese entsprechend angepasst.
160
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Jeder QM-Milch-Teilnehmer/Milcherzeuger kann den QM-Milch-Standard auf
162
www.milchwirtschaft.de abrufen.
163
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Gegenseitige Anerkennungen mit vergleichbaren Standards zur Qualitätsmilcherzeugung auf
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EU-Ebene liegen vor und werden auch weiterhin angestrebt.
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4. Allgemeine Anforderungen
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Die Kontrolle des Produktionsprozesses beinhaltet die Überprüfung
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-
der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere,
170
-
der Kennzeichnung der Tiere,
171
-
der Milchgewinnung und -lagerung,
172
-
der Fütterung sowie
173
-
der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Anforderungen
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-
bis hin zu Aspekten des Umweltschutzes.
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4.1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere
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Die Erzeugung von Milch als Lebensmittel darf nur unter Einhaltung bestimmter Hygiene-
178
und Haltungsbedingungen erfolgen. Ferner werden strenge Anforderungen an die Gesund-
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heit der Kühe gestellt. U. a. dürfen Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird,
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keine erkennbaren Anzeichen einer Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes aufwei-
181
sen.
182
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Zur Sicherung der Eutergesundheit werden monatlich regelmäßig Bestandsuntersuchungen
184
durchgeführt. Bei Verdacht auf Eutererkrankungen erfolgen Einzeltieruntersuchungen zur
185
Behandlung oder zur Selektion chronisch euterkranker und therapieresistenter Kühe.
186
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4.2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister
188
Der Milcherzeuger ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, jedes Rind mit zwei
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Ohrmarken zu kennzeichnen. Bei Verlust einer Ohrmarke muss der Milcherzeuger unverzüg-
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lich eine Ersatzohrmarke bei der zuständigen Stelle beantragen und das Tier erneut kenn-
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zeichnen.
192
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Jeder Tierhalter ist nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zur Führung eines Bestands-
194
registers verpflichtet. Jede Veränderung des Rinderbestandes muss in der amtlichen Daten-
195
bank (HI-Tier-Datenbank) verzeichnet werden.
196
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4.3. Milchgewinnung und -lagerung
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Die Umgebung, in der Kühe gemolken werden, ist so zu gestalten, dass eine qualitativ
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hochwertige Milchgewinnung gewährleistet werden kann. Die Räume, in denen gemolken
200
wird, müssen ausreichend beleuchtet sowie be- und entlüftet sein. Die Melkanlage, das
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Melkzeug sowie der Milchkühltank sind regelmäßig zu warten. An das Melkpersonal sowie
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die Melkarbeit werden spezielle Anforderungen hinsichtlich Hygiene gestellt.
203
204
Die Kühlung und Lagerung der Milch muss so erfolgen, dass die Milch nicht nachteilig beein-
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flusst wird, z. B. durch unbefugtem Zugang Dritter, Ungeziefer etc.
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4.4. Futtermittel
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Der Einsatz von Futtermitteln ist ein zentraler Baustein zur Produktion qualitativ hochwertiger
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Nahrungsmittel. Daher sind besondere Ansprüche an Zukauf und Einsatz von Futtermitteln
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zu stellen.
211
212
Milcherzeuger dürfen nur solche Zukauffuttermittel (Misch- und Einzelfuttermittel) einsetzen,
213
die von Herstellern stammen, die einer Vereinbarung auf Basis der bundeseinheitlichen Fut-
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termittel-Rahmenvereinbarung1 unterliegen. Hierzu zählen auch QS-Futtermittel, die von QS-
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anerkannten Betrieben stammen, die einer Weitergabe der Futtermitteluntersuchungsergeb-
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nisse an die Milchwirtschaft zugestimmt haben.
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218
Zudem werden im Rahmen von Monitoringprogrammen von amtlicher Seite und weiteren
219
Institutionen Futtermittel auf unerwünschte Stoffe untersucht.
220
221
Beim Zukauf von Einzelkomponenten muss der Verkäufer, wenn die Bedingungen nach Ab-
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satz 2 nicht erfüllt sind, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz der Einzel-
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komponente in der Milchviehfütterung abgeben. Zudem dürfen ausschließlich Futtermittel
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eingesetzt werden, die in der Positivliste für Einzelfuttermittel aufgeführt sind.
225
226
Jede Futtermittellieferung wird durch den Milcherzeuger anhand von Lieferscheinen, spezifi-
227
zierten Abrechnungen oder anderen Nachweisen belegt. Dies gilt auch für den Zukauf von
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auf landwirtschaftlichen Betrieben erzeugten Futtermitteln.
229
230
Durch getrennte Lagerung von Futtermitteln für verschiedene Tierarten sind Futtermittelver-
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mischungen wirksam zu verhindern.
232
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Zur Einhaltung einer tier- und umweltgerechten Fütterung werden Nährstoffanalysen im
234
Rahmen von Rationsberechnungen empfohlen.
235
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Bei begründetem Belastungsverdacht wird auch das betriebseigene Futter einer Rück-
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standskontrolle unterzogen.
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Die Futtermittel-Rahmenvereinbarung kann auf www.milchwirtschaft.de abgerufen werden.
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4.5. Tierarzneimittel
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Der Milcherzeuger muss behandelte Kühe eindeutig kennzeichnen. Die Milch von Kühen, die
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mit Tierarzneimitteln behandelt wurden, darf erst nach Ablauf der Wartezeit wieder in Ver-
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kehr gebracht werden. Die abgelieferte Milch muss frei von Hemmstoffen sein. Gemäß der
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Milch-Güteverordnung und gegebenenfalls Milchlieferordnungen wird die Milch regelmäßig
244
(mehrmals monatlich) auf Hemmstoffe untersucht.
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Jeder Milcherzeuger hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Tierbestand mit
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Unterstützung eines Tierarztes zu betreuen. Ziel ist die Aufrechterhaltung des Gesundheits-
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status des Bestandes. Empfohlen wird der Abschluss eines tierärztlichen Betreuungsvertra-
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ges.
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251
Der Landwirt muss jederzeit die Nachweise über den Erwerb der apothekenpflichtigen ver-
252
schreibungspflichtigen Tierarzneimittel vorlegen können. Es ist darauf zu achten, dass die
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Nachweise vollständig ausgefüllt werden. Die Nachweise sind chronologisch abzuheften und
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fünf Jahre aufzubewahren.
255
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Der Tierhalter hat jede Arzneimittelanwendung bei seinen Nutztieren zu dokumentieren. Bei
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der Verabreichung der Arzneimittel durch den Tierhalter sind die Anweisungen des Tierarz-
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tes, die den o. g. Nachweisen über den Erwerb zu entnehmen sind, exakt zu befolgen. Die
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Wartezeiten, die der Tierarzt anzugeben hat, sind strikt einzuhalten.
260
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Grundsätzlich dürfen Sera, Impfstoffe und Antigene nur von Tierärzten angewendet werden.
262
Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Tierarztes im Einzelfall Ausnahmen zulassen
263
(§ 34 Tier-Impfstoff-VO).
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265
Die von Tierarzt/Apotheke erhaltenen Medikamente sind entsprechend den pharmazeuti-
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schen Begleitinformationen aufzubewahren. Nach Ablauf der Verfallsdaten sind die Arznei-
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mittel fachgerecht zu entsorgen. Die Sauberkeit und Zweckmäßigkeit der Instrumente ist
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sicherzustellen.
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4.6. Umwelt
271
Der für die Betriebe gemäß Düngeverordnung vorgeschriebene Nährstoffvergleich dokumen-
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tiert die jeweilige Nährstoffsituation im Betrieb. Seine Durchführung ist nachzuweisen.
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Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger erfolgt entsprechend den Richtlinien der guten fach-
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lichen Praxis.
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5. Rückstandsuntersuchungen
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Um einen möglichen Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Milch zu unterbinden, werden
279
sowohl von den Molkereien als auch von den amtlichen Stellen zahlreiche Untersuchungen
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nach den geltenden Bestimmungen durchgeführt.
281
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Die Molkereien lassen im Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht regelmäßig chemisch-
283
analytische Untersuchungen der Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis durchführen. Unter-
284
sucht wird im Rahmen eines Monitorings bzw. als Einzeluntersuchung auf Stoffe (Rückstän-
285
de und Schadstoffe), die schädlich sind oder die die organoleptischen Eigenschaften der
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Milch oder der Erzeugnisse unerwünscht verändern könnten.
287
288
Die Rückstandsuntersuchungen erfolgen auf Milchsammelwagenebene sowohl aus definier-
289
ten Mischproben mehrerer Erzeuger als auch aus einzelnen Erzeugerproben.
290
291
Zudem werden im Rahmen von Monitoringprogrammen von amtlicher Seite und weiteren
292
Institutionen im Auftrag z. B. von milchwirtschaftlichen Landesvereinigungen oder Landes-
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kontrollverbänden Futtermittel auf unerwünschte Stoffe untersucht. Darüber hinaus führt die
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Futtermittelindustrie im Rahmen ihres HACCP-Konzeptes Rückstandsuntersuchungen durch.
295
6. Kontrollsystem
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6.1. Anforderungen an die Zertifizierungsstellen
297
Die neutrale Überwachung und Zertifizierung der Milchviehbetriebe, die am QM-Milch-
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Zertifizierungsprogramm teilnehmen, wird durch unabhängige Zertifizierungsstellen durchge-
299
führt.
300
301
Als Zertifizierungsstellen kommen solche in Betracht, die die Anforderungen der DIN EN
302
45011 erfüllen.
303
Die Zertifizierungsstellen verfügen über ausreichend qualifizierte Auditoren, die die unter
304
Punkt 6.2 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierungsstellen stellen sicher, dass
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die Auditoren die fachspezifischen Kenntnisse für QM-Milch-Kontrollen mit Erfolg nachge-
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wiesen haben und an den regelmäßigen QM-Milch-Schulungen und Weiterbildungsmaß18.04.2012
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nahmen teilnehmen (Punkt 6.3). Personal, das die Entscheidungen zur Zertifikatsvergabe
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trifft, muss über Qualifizierung verfügen, die Punkt 6.2 entspricht. Darüber hinaus gelten die
309
Anforderungen gemäß Punkt 7.
310
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Die Zertifizierungsstellen sind verpflichtet, dem Systemgeber auf Anforderung eine anonymi-
312
sierte Auswertung über die durchgeführten Audits zu übermitteln. Diese Auswertungen bil-
313
den die Grundlage einer Beurteilung der Standardumsetzung.
314
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6.2. Anforderungen an die Auditoren
316
Die Einhaltung der QM-Milch-Kriterien durch die QM-Milch-Systemteilnehmer wird durch un-
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abhängige Auditoren der Zertifizierungsstellen kontrolliert.
318
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Die QM-Milch-Auditoren müssen fachspezifische Kenntnisse im Sinne der DIN EN 45011,
320
die für die Tätigkeit als Auditor für das QM-Milch-Zertifizierungsprogramm relevant sind,
321
nachweisen. Dafür hat eine einschlägige Ausbildung als Auditor zu erfolgen. Ein Auditoran-
322
wärter muss mindestens drei Audits unter Überwachung eines zugelassenen Auditors selbst
323
durchführen. Zugelassene Auditoren haben mindestens zehn Audits pro Jahr im QM-Milch-
324
Zertifizierungsprogramm oder gleichwertige Audits im Rinderbereich durchzuführen.
325
Es wird eine der folgenden fachlichen Voraussetzungen an die Auditoren gestellt:
326
-
Berufsabschluss Landwirt/in und/oder Tierwirt/in - Fachrichtung Rinderhaltung oder
327
-
Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule (z. B. staatlich geprüfter Wirtschaf-
328
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ter/Techniker/Agrarbetriebswirt, Landwirtschaftsleiter) oder
-
330
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Abschluss einer Meisterprüfung im Beruf Landwirt/in oder Tierwirt/in - Fachrichtung Rinderhaltung oder
-
332
Abschluss eines agrarwissenschaftlichen Studiengangs Diplom-Agraringenieur/DiplomAgraringenieur (FH)/Abschluss Bachelor oder Master FH/Uni oder
333
-
Abschluss einer milchwirtschaftlichen Berufsausbildung oder
334
-
Mindestens dreijährige Berufserfahrung als Milchkontrollangestellter
335
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In begründeten Fällen können die Zertifizierungsstellen eine andere fachliche Qualifikation
337
anerkennen.
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6.3.Weiterbildung und Schulung
340
Die Auditoren müssen auf den QM-Milch-Standard geschult werden, bevor sie ihre Tätigkeit
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im System aufnehmen. Danach sind sie verpflichtet, regelmäßig, mindestens jedoch einmal
342
jährlich an einer Schulung zum QM-Milch-Standard teilzunehmen. Die Schulungen werden
343
entweder vom QM-Milch e.V. angeboten und durchgeführt oder durch die verantwortliche
344
Zertifizierungsstelle selbst. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende „Multiplikatoren“
345
der Zertifizierungsstelle an den vom Verein QM-Milch e.V. angebotenen Schulungen teilge-
346
nommen haben.
347
6.4. Mitwirkungspflichten des zu zertifizierenden Betriebes
348
Der zu zertifizierende Betrieb hat die Zertifizierungsstelle in ausreichender Form zu legitimie-
349
ren jeder Zeit bei den zuständigen Stellen die Einsicht in die aktuellen Milchgütedaten neh-
350
men zu können und Auskunft über Aussetzungen der Milchanlieferung aufgrund
351
-
von Überschreitungen der Grenzwerte von Keim-, Zellzahl und Hemmstoffe und
352
-
eventuell vorliegender Beanstandungen, die aus Ergebnissen im Rahmen von Schad-
353
stoff- bzw. Rückstandsmonitoringprogrammen der Molkereien oder amtlichen Stellen i. S.
354
der Kontaminantenverordnung dem Betrieb zuzuordnen sind,
355
zu erhalten.
356
357
6.5. Prüfsystematik
358
Der QM-Milch-Kriterienkatalog enthält die QM-Milch-Kriterien, nach denen geprüft wird. Die
359
QM-Milch-Auditoren prüfen mit Hilfe der „QM-Checkliste zur Eigenbeurteilung/Prüfprotokoll“
360
die Einhaltung der QM-Milch-Kriterien. Diese entsprechen dem QM-Milch-Kriterienkatalog,
361
welcher sich in der Anlage zum QM-Milch-Standard befindet.
362
363
Die Bewertung der Einhaltung der einzelnen Anforderungen erfolgt nach einem 2-Punkte-
364
schema. Wobei 0 Punkte bedeutet, dass das Kriterium nicht erfüllt wurde. 1 Punkt wird ver-
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geben, wenn das Kriterium erfüllt wurde. Zusätzlich kann bei einigen Anforderungen ein Bo-
366
nuspunkt vergeben werden, wenn das Kriterium bereits mit einem Punkt bewertet ist. Krite-
367
rien, die einen besonders kritischen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolg-
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barkeit haben, werden als Pflichtkriterien (K.O.-Kriterien) definiert, die unbedingt erfüllt wer-
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den müssen.
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Insgesamt umfasst der QM-Milch-Kriterienkatalog 55 Kriterien. Davon sind 16 Kriterien so-
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genannte K.O.-Kriterien. Maximal kann eine Punktzahl von 66 erreicht werden. Die erforder-
373
liche Mindestpunktzahl beträgt 47.
374
375
6.6. Kontrollintervall: System- und Sonderkontrollen
376
Die Systemkontrolle bei den QM-Milch-Systemteilnehmern durch die Zertifizierungsstelle
377
wird alle drei Jahre durchgeführt. Bei der Vor-Ort-Auditierung wird die Prozessqualität in der
378
Milcherzeugung überprüft. Die Einhaltung der Prozessqualität wird ständig an der Produkt-
379
qualität verifiziert. So wird die Anlieferungsmilch jedes Systemteilnehmers in von den zu-
380
ständigen Landesstellen zugelassenen, nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten
381
Laboren überprüft.
382
383
Die Mindestanzahl der Untersuchungen je Systemteilnehmer und Monat beträgt für die fol-
384
genden Untersuchungskriterien:
385
Tabelle 6.6: Mindestanzahl der Untersuchungen
Untersuchungskriterium
Mindestuntersuchungszahl
Vorgabe Milchgüte-VO
Milchfett
4 mal
3 mal
Milcheiweiß
4 mal
3 mal
Milchharnstoff
4 mal
keine Vorschrift
2 mal
2 mal
2 mal
2 mal
1 mal
1 mal
2 mal
2 mal
Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit)
Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit)
Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit)
Hemmstoffe (Indiz für Freisein von Tierarzneimittel)
386
387
Durch die intensive Qualitätskontrolle des Produktes Milch (siehe auch 5. Rückstandsunter-
388
suchung) ist für alle QM-Milch-Systemteilnehmer, die nicht unter die vorgenannte Ausset-
389
zung der Milcherzeugung fallen, ein 3-jähriger Überprüfungsrhythmus ausreichend. Denn die
390
Ergebnisse der Rohmilchuntersuchung geben laufend Aufschluss über die Gesundheit und
391
das Wohlbefinden der Tiere, die Milchgewinnung und Lagerung, die Fütterung und die vor-
392
schriftsmäßige Anwendung von Tierarzneimitteln.
393
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395
Sonderkontrollen
396
Innerhalb des dreijährigen Prüfrhythmus überwacht die Zertifizierungsstelle monatlich, die ihr
397
nach Punkt. 6.4. übermittelten Informationen über Aussetzungen der Milchanlieferungen.
398
Dabei gilt:
399
400
-
Wird die Milchanlieferung aufgrund erhöhter Keimzahl über 100.000 je ml oder erhöhter
401
Zellzahl über 400.000 je ml nach den Bestimmungen von Anhang IX Kap. II Nr. 2 Satz 2
402
der VO (EG) Nr. 854/2004 ausgesetzt, wird die Prozessqualität bei dem Systemteilneh-
403
mer außerhalb des 3-Jahresrhythmus durch eine Sonderkontrolle der Punkte „1. Ge-
404
sundheit und Wohlbefinden der Tiere/Maßnahmen zur Sicherung der Eutergesundheit“
405
und „3. Milchgewinnung und -lagerung“ des QM-Milch Kriterienkatalogs überprüft. Diese
406
soll zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen. Dabei muss eine
407
Gesamtpunktzahl von mindestens 26 Punkten ohne Berücksichtigung der Bonuspunkte
408
erreicht werden. Ansonsten wird diese Sonderkontrolle innerhalb von 12 Monaten wie-
409
derholt. Wird ein K.O.-Kriterium nicht erfüllt, gilt der Überprüfungsrhythmus gemäß Tabel-
410
le 6.7..
411
412
-
Wird die Milchanlieferung aufgrund von Hemmstoffen nach LFGB ausgesetzt, wird die
413
Prozessqualität bei dem Systemteilnehmer außerhalb des 3-Jahresrhythmus durch eine
414
anlassbezogene Sonderkontrolle der Punkte 5.1. bis 5.4. des QM-Milch Kriterienkatalogs
415
überprüft. Diese soll zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen.
416
Wird einer der Punkte 5.1. bis 5.4. des QM-Milch Kriterienkatalogs innerhalb der anlass-
417
bezogenen Sonderkontrolle nicht erfüllt wird, gilt die „Mindestpunktzahl als nicht erreicht“
418
und der Überprüfungsrhythmus gemäß Tabelle 6.7.
419
420
-
Wird die Milchanlieferung aufgrund von Höchstwertüberschreitungen im Rahmen von
421
Schadstoff- und Rückstandsuntersuchungen ausgesetzt, wird die Prozessqualität bei
422
dem Systemteilnehmer außerhalb des 3-Jahresrhythmus durch eine anlassbezogene
423
Sonderkontrolle der Punkte 3.2., 4.1. bis 4.3. und 4.6.. des QM-Milch Kriterienkatalogs
424
überprüft. Diese soll zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen.
425
Wenn einer der Punkte 3.2., 4.1, bis 4.3. und 4.6. des QM-Milch Kriterienkatalogs inner-
426
halb der anlassbezogenen Sonderkontrolle nicht erfüllt wird, gilt die „Mindestpunktzahl
427
als nicht erreicht“ und der Überprüfungsrhythmus gemäß Tabelle 6.7..
428
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Wenn unter „1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere/Maßnahmen zur Sicherung der Eu-
430
tergesundheit“ des QM-Milch Kriterienkatalogs eine Punktzahl von weniger als 13 ohne Be-
431
rücksichtigung der Bonuspunkte erreicht wird, erfolgt eine Sonderkontrolle nach spätestens
432
12 Monaten. Wird ein K.O.-Kriterium nicht erfüllt, gilt der Überprüfungsrhythmus gemäß Ta-
433
belle 6.7.
434
435
6.7. Auswertung des Kontrollergebnisses
436
Erreicht der QM-Milch-Systemteilnehmer die erforderliche Mindestpunktzahl und sind gleich-
437
zeitig alle K.O.-Kriterien erfüllt, gilt das QM-Milch-Audit als bestanden.
438
439
Wird beim QM-Milch-Audit die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht bzw. ein K.O.-
440
Kriterium nicht erfüllt, gilt das Audit zunächst als nicht bestanden. Der QM-Milch-System-
441
Teilnehmer ist aufgefordert, die festgestellten Mängel zu beheben. Eine Nachkontrolle findet
442
statt bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl innerhalb von drei Monaten bzw. bei Nichterfül-
443
lung eines K.O.-Kriteriums innerhalb von zwei Monaten an einer Nachkontrolle teilzunehmen.
444
Treten bei der Nachkontrolle Mängel auf, ist im Falle des K.O.-Kriteriums das QM-Milch-
445
Audit nicht bestanden. Erreicht der Systemteilnehmer erneut die Mindestpunktzahl nicht,
446
erfolgt noch eine zweite Nachkontrolle, die bestanden werden muss, um das QM-Milch-Audit
447
zu bestehen. Die Vorgehensweise kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
448
449
Eventuelle Nachkontrollen (Nachaudits) zum Erst- bzw. Folgeaudit verlängern nicht den 3-
450
Jahresturnus.
451
452
Die Vorgehensweise bei Nichtbestehen von Sonderkontrollen ist unter Punkt 6.6. beschrie-
453
ben.
454
455
Bei eindeutigen und gravierenden Verstößen gegen Rechtsvorschriften wie VO
456
852/2004/EG, VO 853/2004/EG u.a. haben die Auditoren das Audit als nicht bestanden ab-
457
zubrechen. Soweit eine abschließende Beurteilung zum Vorliegen eines eventuellen Rechts-
458
verstoßes vor Ort dem Auditor nicht möglich ist, hat er die Beanstandungen dem entschei-
459
dungsgefugten Personal in der Zertifizierungsstelle unverzüglich vorzutragen.
460
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461
462
Tabelle 6.7: Vorgehensweise bei Nichteinhaltung der QM-Milch-Kriterien
K.O.-Kriterien nicht erfüllt
Nachkontrolle innerhalb von zwei Monaten
Mängel bei Nachkontrolle
QM-Milch nicht bestanden/Zertifikatsentzug
Mindestpunktzahl nicht erreicht
Nachkontrolle nach 3 Monaten
Mängel bei Nachkontrolle
2. Nachkontrolle nach weiteren 3 Monaten
Mängel bei 2. Nachkontrolle
QM-Milch nicht bestanden
463
464
Im Anschluss an das Audit erstellt der Auditor einen Kontrollbericht. Dieser ist vom System-
465
teilnehmer gegenzuzeichnen.
466
467
7. Vergabe von Zertifikaten
468
Nach bestandenem QM-Milch-Audit wird dem QM-Milch-Systemteilnehmer durch die Zertifi-
469
zierungsstelle ein Zertifikat ausgestellt.
470
471
Zertifikate sind für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Ausstellung gültig. Im
472
Falle von Aussetzungen der Milchanlieferungen, die Sonderkontrollen gemäß Kapitel 6.6
473
auslösen, hat die Zertifizierungsstelle das Zertifikat einzuziehen. Zur Wiedererlangung des
474
Zertifikates müssen die Sonderkontrollen nach Kapitel 6.6 erfolgreich bestanden werden. Mit
475
Bestehen der Sonderkontrollen wird der 3-Jahresrhythmus nicht verlängert.
476
477
Das Folgeaudit soll zeitlich so durchgeführt werden, dass eine Anschlusszertifizierung recht-
478
zeitig erfolgen kann. Folgeaudittermine können drei Monate vor Ablauf der Zertifikatslaufzeit
479
oder drei Monate (Karenzzeit) nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit festgelegt werden. Die Zerti-
480
fizierung hat jedoch spätestens bis zum Ende des Karenzzeitraums zu erfolgen. Auf beson-
481
dere und begründete Antragstellung kann eine spätere Auditierung durch die Zertifizierungs-
482
stelle genehmigt werden. Dennoch wird der dann folgende Gültigkeitszeitraum des Zertifikats
483
ab dem Datum des Folgeaudittermins berechnet.
484
485
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Anhänge:
I
QM-Milch-Kriterienkatalog
487
II QM-Milch-Handbuch für Milcherzeuger
488
III QM-Milch-Kriterienkatalog mit gesetzlichen Fundstellen
489
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Anhang I: QM-Milch-Kriterienkatalog
Stand 18.04.2012
Punkte: 0 = nicht erfüllt; 1 = erfüllt; 2 = besonders gut erfüllt
1.
Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere
1.1
Der Bestand ist amtlich anerkannt frei von Tuberkulose und Brucellose
K.O.
1.2
K.O.
1.3
K.O.
1.4
0
1
Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine Anzeichen von ansteckenden, durch die Milch auf
Menschen übertragbare Krankheiten auf
0
1
2
K.O.
1.6
0
1
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / Laufstall bzw. Laufhof oder Weidegang zumindest zeitweise möglich (Sommerweide)
Die Tränkwasserversorgung ist in Ordnung, Tränken ausreichend und sauber
nicht erfüllt
erfüllt / Anbindehaltung: Selbsttränke an jedem Platz, Wasserzufluss ausreichend; Laufstall: ausreichende Tränkemöglichkeit vorhanden, Tränken sind gut gereinigt
Stallklima: die Luftverhältnisse sind ausreichend
0
1
2
nicht erfüllt
erfüllt / keine Anzeichen für nicht ausreichende Luftverhältnisse
optimale Luftverhältnisse durch großflächige Zuluftöffnungen (z.B. Rollos, Spaceboards)
Stallklima: die Lichtverhältnisse sind ausreichend
0
1
1.12
nicht erfüllt
erfüllt / Überbelegung maximal 10 % wird akzeptiert
keine Überbelegung
Auslauf oder Weidegang sollte möglich sein
1
1.11
nicht erfüllt
erfüllt
Es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden
0
1.10
nicht erfüllt
erfüllt / Kühe mit Wunden am Euter werden getrennt gemolken, die Milch wird nicht abgeliefert
Die Liegeplätze der Kühe sind sauber und trocken
0
1
1.9
nicht erfüllt
erfüllt
Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, haben keine Wunden am Euter, die die Milch verunreinigen könnten
0
1
2
1.8
nicht erfüllt
erfüllt
Erkrankte Tiere werden vom Bestand abgesondert.
0
1
1.7
nicht erfüllt
erfüllt / keine klinischen Anzeichen von Krankheiten wie z.B. Salmonellose, Listeriose, Camphylobacter
tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor
Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine erkennbaren Anzeichen einer Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes auf und leiden nicht an Krankheiten der Geschlechtsorgane mit Ausfluss, Magen-DarmKrankheiten mit Durchfall und Fieber oder einer erkennbaren Entzündung des Euters oder der Haut des Euters.
0
1
1.5
Nein, für Milchabholung amtlich gesperrt
kein positiver Befund bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen bzw. lieferfähig
nicht erfüllt
erfüllt
Seuchenvorbeugung: betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen ist vorhanden
0
1
2
nicht erfüllt
erfüllt / Stiefel, Overall vorhanden (oder Einwegschuhe, Einwegkleidung)
zusätzlich extra Raum mit Umkleide- und Waschmöglichkeit vorhanden
497
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1.13
Stall ist durch ein Hinweisschild „Milchkuhbestand – für Unbefugte Betreten verboten“, „Wertvoller Tierbestand“ o.
ä. zu kennzeichnen
0
1
1.14
nicht erfüllt
erfüllt
Kadaverlagerung abgedeckt bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
Maßnahmen zur Sicherung der Eutergesundheit
1.15
Es werden, wenn notwendig, Einzeltier-Zellzahluntersuchungen durchgeführt
0
1
1.16
nicht erfüllt
erfüllt / Zellzahluntersuchung von Einzeltieren im Verdachtsfall
Teilnahme an der Milchleistungsprüfung (MLP) oder anderen gleichwertigen Systemen und Einhaltung der Zell2
zahlgrenzwerte nach Milchgüteverordnung
In Verdachtsfällen werden gezielte Untersuchungen durchgeführt
0
1
2
1.17
Chronisch euterkranke und therapieresistente Kühe werden selektiert
0
1
1.18
K.O.
nicht erfüllt
erfüllt
Untersuchungsergebnisse (von Molkereien, LKV´s, etc) belegen, dass die Rohmilch auf Keimzahl, somatische Zellen und
Rückstände von Antibiotika untersucht wurde. Bei Überschreitung schafft der Milcherzeuger durch geeignete Maßnahmen
Abhilfe
0
1
1.19
nicht erfüllt
erfüllt / Schalmtest oder ähnlich wirksame Testverfahren
Nachweise vorhanden, dass Erregernachweise und ggf. Resistenztests durchgeführt werden
nicht erfüllt
erfüllt
Werden Zitzenbäder oder –sprays mit biozider Wirkung eingesetzt, dürfen diese nur nach Richtlinie 98/8/EG zugelassen
sein.
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
2.
Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister
2.1
Gemäß VVVO wird das Bestandsregister geführt, werden die Tiere gekennzeichnet und die Bestandsveränderungen gemeldet
K.O.
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
3.
Milchgewinnung und –lagerung
3.1
Melkstand bzw. Anbindestall (Räume, in denen Kühe gemolken werden)
3.1.1 Melkstand und/oder Melkplatz ist so gelegen und beschaffen, dass das Risiko einer Milchkontamination begrenzt
ist.
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
3.1.2 Wandflächen, Fußböden, Einrichtungen, Türen und Beläge sind leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Oberflächen der
Geräte und Gegenstände, die mit Milch in Berührung kommen, bestehen aus korrosionsbeständigem, nicht toxischem
Material, das glatt, leicht zu reinigen, zu desinfizieren und einwandfrei instand gehalten ist
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / Wände und Böden sind gefliest oder vergleichbar spezialbehandelt (z.B. mit wischfester Farbe gestrichen)
und sind gut gereinigt. Einrichtungen und Geräte haben glatte, nicht rostende Oberflächen und sind gut gereinigt.
Anbindestall: Standfläche ist sauber
3.1.3 Ein Abfluss zur Ableitung von Abwässern ist vorhanden
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / Anbindehaltung: Gitterrost oder Kotrinne mit Jaucheabfluss und regelmäßige Entmistung vorhanden;
Melkst: Abfluss und Spritzeinrichtung vorhanden
3.1.4 Der Melkstand (bzw. der Anbindestall) ist ausreichend beleuchtet sowie be- und entlüftet
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / ohne Anstrengung ist Vorgemelksprüfung möglich
regulierbare Be- und Entlüftung (auch über ausreichende Fensterfläche möglich)
499
500
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501
3.1.5
Der Melkstand (bzw. der Anbindestall) hat eine geeignete und ausreichende Versorgung mit Wasser von Trinkwasserqualität. Das Melkpersonal reinigt sich vor dem Melken die Hände und Unterarme und wiederholt dies bei Bedarf
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / fließendes Wasser vorhanden (Trinkwasserverordnung wird eingehalten)
3.2
Melkanlage, Melkzeug, Behälter
3.2.1
Die Melkanlage wird regelmäßig gewartet
0
1
2
3.2.2
Die Geräte und Gegenstände werden nach Gebrauch gereinigt, desinfiziert und mit Wasser von Trinkwasserqualität gespült
0
1
2
3.3
nicht erfüllt
erfüllt / allgemein guter Wartungszustand, u.a. Pumpe;
Zitzengummis lassen auf einen regelmäßigen Austausch (ca. 750 Betriebsstunden bzw. 1.500 bei Silikon) der
Verschleißteile schließen
Zusätzlich zum regelmäßigen Tausch der Verschleißteile liegt Protokoll/Prüfbericht der Melkanlagenüberprüfung
nach DIN vor (nicht älter als 1 Jahr, Melkanlagenkontrolle oder Kundendienst)
nicht erfüllt
erfüllt / Spüleinrichtung vorhanden. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion mit DLG, DVG oder nach EN 1276
anerkannten / geprüften Mitteln; ausreichende Nachspülung
monatliche Kontrolle und Dokumentation der Reinigung und Desinfektion (z.B. Temperatur, Konzentration, Zeit)
oder eine Sicherheitsvorrichtung ist vorhanden, die verhindert, dass Reinigungsflüssigkeit in den Tank gelangt
Melkpersonal, Melkarbeit, Behandeln der Milch
3.3.1 Das Melkpersonal trägt während des Melkens saubere, waschbare Arbeitskleidung
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
3.3.2 Das Euter muss zu Beginn des Melkens sauber sein
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / saubere Eutertücher vorhanden und werden genutzt
3.3.3 Die ersten Milchstrahlen aus jeder Zitze werden gesondert gemolken, um sich durch Prüfen des Aussehens von der einwandfreien Beschaffenheit der Milch von jedem Tier zu überzeugen (Vorgemelksprüfung)
K.O.
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
3.3.4 Kühe, die keine einwandfreie Milch geben, werden gesondert gemolken und ihre Milch wird nicht für den menschlichen Verzehr abgegeben
K.O.
3.4
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
Milchkammer
3.4.1 Der Anfahrtsweg und der Standplatz für den Milchsammelwagen sind befestigt und sauber
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
3.4.2 Der Absaugpunkt ist mit einem maximal 6 m langem Schlauch erreichbar
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / betriebliche Absaugleitung bis zum Absaugpunkt muss in den regelmäßigen Reinigungsablauf integriert
sein
3.4.3 Die Milchkammer ist als geschlossener Raum ausreichend vom Stall getrennt, abschließbar und so gelegen, dass die Milch
nicht nachteilig beeinflusst wird. Sie ist geschützt gegen Ungeziefer, Tiere aller Art werden ferngehalten
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / Bautechnisch von Stall und Dungstätten getrennt. Verschließbare Tür zum Stall hin zulässig
3.4.4 Wird die Milch nicht innerhalb von 2 Stunden nach dem Melken verarbeitet, wird sie bei täglicher Abgabe auf nicht mehr als
K.O. + 8 ° C gekühlt, bei nicht täglicher Abgabe auf nicht mehr als + 6 ° C
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / Kühlung vorhanden (Direktverdampfer, Eiswasser, Wärmetauscher). Kühltemperatur korrekt eingestellt
3.4.5 Die Milchkammer ist frei von zweckfremden Gegenständen; Reinigungs- sowie Desinfektionsgeräte und –mittel werden in
einem getrennten Raum oder separat in einem Schrank gelagert. Dies gilt nicht für Mittel, die in Gebrauch sind
0
nicht erfüllt
1
erfüllt
3.4.6 Nach dem Melken wird die Milch in eine saubere Milchkammer befördert. Diese ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren;
es sind ausreichende Einrichtungen zur Ableitung von Abwässern vorhanden
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / Boden und Wände sind gefliest oder vergleichbar spezialbehandelt und gut gereinigt. Abfluss vorhanden
502
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3.4.7 Die Milchkammer ist ausreichend beleuchtet sowie be- und entlüftet
0
1
2
nicht erfüllt
erfüllt / Ausreichend beleuchtet. Kein unangenehmer Geruch wahrnehmbar. Mindestens eine Lüftungsöffnung/Fenster vorhanden.
Kühlaggregat ist getrennt von Milchkammer untergebracht
3.4.8 Die Milchkammer verfügt über eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser
0
1
nicht erfüllt
erfüllt / fließendes Wasser vorhanden (Trinkwasserverordnung wird eingehalten)
4.
Futter / Fütterung
4.1
Es wird ausschließlich Misch- und Einzelfuttermittel von Firmen, die einer Futtermittelvereinbarung beigetreten sind, eingesetzt oder es liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor. Eingesetzte Einzelfuttermittel (Futtermittelausgangserzeugnisse) müssen in der Positivliste gelistet sein
K.O.
4.2
K.O.
4.3
0
1
Alle Lieferungen von Zukaufsfuttermitteln werden anhand von Abrechnungen, Lieferscheinen oder anderen Nachweisen belegt. Die Unterlagen enthalten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung sowie zu Art und Menge des Futtermittels. Ebenso ist die Adresse des Lieferanten ersichtlich. Dieses gilt auch für den Zukauf von auf landwirtschaftlichen Betrieben erzeugten Futtermitteln. Die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
Durch die Art der Lagerung darf keine Beeinträchtigung der Futtermittelqualität und -sicherheit eintreten.
0
1
4.7
nicht erfüllt
erfüllt
Durch getrennte Lagerung von Futtermitteln für verschiedene Tierarten werden Futtermittelvermischungen wirksam verhindert.
0
1
4.6
nicht erfüllt
erfüllt
Die tier- und umweltgerechte Fütterung wird durch Futteranalysen (Nährstoffanalysen) und Rationsberechnungen unterstützt
0
1
4.5
nicht erfüllt
erfüllt
Die Futterqualität im Trog ist in Ordnung (z. B. kein Schimmel, keine Nachgärung, kein altes Futter). Tröge und technische
Einrichtungen (u. a. Futtervorlagesysteme) weisen keine dauerhaften Ablagerungen oder Verschmutzungen auf
0
1
4.4
nicht erfüllt
erfüllt
nicht erfüllt
erfüllt
Schadnagerbefall ist nicht erkennbar bzw. es werden Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen.
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
5.
Arzneimittel, Rückstände
5.1
Die Nachweise über eingesetzte Arzneimittel sind vorhanden
K.O.
5.2
0
1
Es wird ein festes Verfahren (z. B. Farbmarkierung, Fesselband, elektronische Melksperre) zur guten Erkennung
aller behandelten Kühe beim Melken angewandt
0
1
5.3
K.O.
5.4
K.O.
nicht erfüllt
erfüllt
nicht erfüllt
erfüllt
Die Milch behandelter Kühe wird erst nach Ablauf der Wartezeit abgeliefert. Die Nutzung von Hemmstofftests wird
empfohlen
0
1
2
nicht erfüllt
erfüllt / Einhaltung der Wartezeit
Zusätzliche Durchführung eines Hemmstofftests nach Ablauf der Wartezeit
Es ist sichergestellt, dass die Milch behandelter Kühe getrennt abgeführt wird
0
1
2
nicht erfüllt
erfüllt / separate Behälter zum Melken behandelter Kühe sind vorhanden
Melken der behandelten Tiere als separate Gruppe am Schluss
504
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505
5.5
K.O.
5.6
K.O.
Es dürfen im Rahmen von Schadstoff- und Rückstandsuntersuchungen von Molkereien und amtlichen Stellen i. S.
der Kontaminantenverordnung keine Höchstwertüberschreitungen bei der Rohmilchuntersuchunge festgestellt
worden sein und daraus resultierenden Lieferverbote bestehen.
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
Rohmilch stammt von Tieren, denen keine nicht zugelassenen Stoffe oder Erzeugnisse i.S. der Richtlinie 96/23/EG verabreicht wurden
0
1
nicht erfüllt
erfüllt
6.
Umwelt
6.1
Es erfolgen keine unzulässigen Abflüsse von Gülle und Jauche in Grund- und Oberflächenwasser
0
1
6.2
Ein nach der Düngeverordnung geforderter Nährstoffvergleich liegt vor
0
1
6.3
nicht erfüllt
erfüllt
nicht erfüllt
erfüllt / Nährstoffvergleich liegt vor
Die Grundlagen des Pflanzenschutzrechts werden eingehalten
0
nicht erfüllt
1
erfüllt / im Rückstandsmonitoring nicht aufgefallen
Erreichte Gesamtpunktzahl
Erforderliche Mindestpunktzahl
506
K.O.  Kriterien, die unbedingt zu erfüllen sind und bei Nichterfüllung zu Sonderkontrollen
507
entsprechend Tab. 6.7. führen.
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