Qualitätsmanagement Milch - QM-Milch
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Qualitätsmanagement Milch - QM-Milch
1 2 3 4 5 6 7 8 Qualitätsmanagement Milch 9 - QM-Milch - 10 11 Bundeseinheitlicher Standard 12 zur Milcherzeugung 13 14 Version 1.0 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 18.04.2012 QM-Milch Standard Version 1.0 34 35 36 37 38 39 40 Bundeseinheitliches Qualitätsmanagement Milch Standardgeber : QM-Milch e.V. Claire-Waldoff-Straße 7 10117 Berlin 18.04.2012 2 QM-Milch Standard Version 1.0 41 Inhalt 42 43 1. Allgemeine Einführung ................................................................................................. 4 44 1.1. Grundsätzliches ............................................................................................................ 4 45 1.2. QM-Milch-Standard ...................................................................................................... 4 46 1.3. QM-Milch-Fachbeirat .................................................................................................... 5 47 2. Zielsetzung ................................................................................................................... 5 48 3. Geltungsbereich ........................................................................................................... 6 49 4. Allgemeine Anforderungen ........................................................................................... 6 50 4.1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere ...................................................................... 7 51 4.2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister .......................................................... 7 52 4.3. Milchgewinnung und -lagerung..................................................................................... 7 53 4.4. Futtermittel.................................................................................................................... 8 54 4.5. Tierarzneimittel ............................................................................................................. 9 55 4.6. Umwelt.......................................................................................................................... 9 56 5. Rückstandsuntersuchungen ....................................................................................... 10 57 6. Kontrollsystem ............................................................................................................ 10 58 6.1. Anforderungen an die Zertifizierungsstelle ................................................................. 10 59 6.2. Anforderungen an die Auditoren................................................................................. 11 60 6.3. Weiterbildung und Schulung....................................................................................... 12 61 6.4 Mitwirkungspflichten des zu zertifizierenden Betriebes…………………………………12 62 6.5. Prüfsystematik ............................................................................................................ 12 63 6.6. Kontrollintervall: System- und Sonderkontrollen ......................................................... 13 64 6.7. Auswertung des Kontrollergebnisses ......................................................................... 15 65 7. Vergabe von Zertifikaten ............................................................................................ 16 66 Anhänge 67 68 69 18.04.2012 3 QM-Milch Standard Version 1.0 70 1. Allgemeine Einführung 71 1.1. Grundsätzliches 72 Die Produktion von Lebensmitteln stellt höchste Ansprüche an die Qualität und Sicherheit 73 des Produktes und des Produktionsprozesses. Aufgrund der bestehenden und immer weiter 74 entwickelten Qualitätssicherungssysteme wird das überaus positive Image von Milch und 75 Milchprodukten beim Verbraucher ständig verbessert. 76 77 Die Qualitätssicherung im Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung basiert auf umfang- 78 reichen gesetzlichen Regelungen und Kontrollen (Milch-Güteverordnung, nationales Le- 79 bensmittel- und Futtermittelrecht, EU-Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ur- 80 sprungs, etc.), die ergänzt werden durch freiwillige Qualitätsprogramme der beteiligten Wirt- 81 schaftspartner. Die in den letzten Jahren aufgebauten Qualitätssicherungs- und Manage- 82 mentsysteme basieren auf dem Prinzip von Eigenverantwortung und -kontrollen. 83 84 Die Internationalisierung und Globalisierung der Milchmärkte sowie insbesondere die zusätz- 85 lichen Anforderungen, die u. a. aufgrund des EU-Lebensmittelhygienerechts auf die landwirt- 86 schaftlichen Betriebe zugekommen sind, stellen Herausforderungen für die Milchwirtschaft 87 dar. Deshalb wurden die in Deutschland vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen im 88 Bereich der Milchproduktion und -verarbeitung auf eine bundeseinheitliche Basis gestellt. 89 90 Das seit Jahrzehnten in der Milchproduktion aufgebaute und ständig verbesserte Qualitätssi- 91 cherungssystem wird dadurch für die gesamte Kette transparenter und erhöht die Akzeptanz 92 auf allen Stufen des Produktions- und Verarbeitungsprozesses. Dieses dient zur Absiche- 93 rung des hohen Qualitätsniveaus bei zunehmendem Wettbewerb sowie zur imagefördernden 94 Kommunikation mit Verbrauchern, Politik und Handel. 95 96 1.2. QM-Milch-Standard 97 Auf Initiative des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Deutschen Raiffeisenverbandes 98 (DRV) und des Milchindustrie-Verbandes (MIV) hat eine Arbeitsgruppe im Jahr 2002 die 99 Grundlage für ein bundeseinheitliches Qualitätsmanagement Milch (QM-Milch) erarbeitet. 100 Das von den drei genannten Verbänden mit der Unterstützung der gesamten Milchwirtschaft 101 entwickelte Qualitätsmanagement Milch ist ein Prozesssicherungssystem für die Milcher- 102 zeugung. Dieses Qualitätsmanagement Milch wurde zu dem vorliegenden Standard weiter- 103 entwickelt. Bei der Erarbeitung wurde die Öffentlichkeit über die Landesvereinigungen ent- 18.04.2012 4 QM-Milch Standard Version 1.0 104 sprechend § 14 Milch- und Fettgesetz einbezogen. Der QM-Milch-Standard ist ein Business- 105 to-Business-Standard zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Eine Auslobung auf den 106 Milchprodukten ist nicht vorgesehen. Der Verein QM-Milch e.V. ist der Standardgeber. Mit 107 dessen Satzung werden Interessenskonflikte zwischen Standardgeber und Zertifizierungs- 108 stellen ausgeschlossen. 109 110 1.3. QM-Milch-Fachbeirat 111 Die Anforderungen und Kriterien des QM-Milch-Standards werden im QM-Milch-Fachbeirat 112 festgelegt. Der QM-Milch-Fachbeirat setzt sich zusammen aus Verbänden und Organisatio- 113 nen, die die Wertschöpfungskette Milch repräsentieren. 114 115 Die Mitglieder des QM-Milch-Fachbeirates werden entsprechend § 15 der Satzung des Ver- 116 eins QM-Milch e.V. benannt durch: 117 - Deutscher Bauernverband e.V. (Landwirtschaft, Milcherzeuger) 118 - Milchindustrie-Verband e.V. (Molkereiwirtschaft) 119 - Deutscher Raiffeisenverband e.V. (Molkereiwirtschaft) 120 121 Zu den Sitzungen können weitere sachverständige Fachleute, wie Vertreter von anerkannten 122 Organisationen der betroffenen Wirtschaftskreise, wie die Landesvereinigungen entspre- 123 chend § 14 Milch- und Fettgesetz eingeladen werden. Sie haben ausschließlich beratende 124 Funktion. 125 126 2. Zielsetzung 127 Neben der Sicherung der Produktqualität gewinnt die Prozessqualität zunehmend an Bedeu- 128 tung. Über die direkt im Produkt feststellbaren Parameter hinaus soll der gesamte Milchge- 129 winnungsprozess den Anforderungen von Verarbeitern und Verbrauchern gerecht werden. 130 Ziel des QM-Milch-Standards ist die Kontrolle des Produktionsprozesses, d. h. die Qualitäts- 131 sicherung der Rohmilch auf der Stufe der Milcherzeuger. 132 133 Im QM-Milch-Standard werden strenge und nachprüfbare Vorgaben für die Milcherzeugung 134 festgelegt. Zusätzlich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Vorgaben zur 135 guten fachlichen Praxis schreibt der QM-Milch-Standard darüber hinausgehende Anforde- 136 rungen an die Milcherzeugung vor, um die Transparenz und Rückverfolgbarkeit des Systems 137 zu gewährleisten. Die Kontrolle dieser Prozessparameter schafft zusätzliche Sicherheit für 138 die Produkte und wird dem hohen Ansehen von Milch und Molkereiprodukten gerecht. 18.04.2012 5 QM-Milch Standard Version 1.0 139 140 3. Geltungsbereich 141 Der QM-Milch-Standard setzt sich aus dem deutschen bundeseinheitlichen Standard zur 142 Milcherzeugung, dem QM-Milch-Kriterienkatalog und dem QM-Milch-Handbuch für Milcher- 143 zeuger zusammen. Gemeinsam bilden diese Elemente die normative Zertifizierungsgrundla- 144 ge für den QM-Milch-Standard. 145 146 Der QM-Milch-Standard umfasst die grundsätzlichen Anforderungen an den Prozess der 147 Erzeugung von Kuhmilch in Deutschland. Er gilt für alle Milcherzeuger, die entsprechend den 148 Milchlieferbedingungen der Molkereien oder freiwillig am QM-Milch-Zertifizierungs-Programm 149 teilnehmen. 150 151 Im QM-Milch-Kriterienkatalog sind die Erfüllungskriterien für das QM-Milch-Zertifizierungs- 152 Programm, die sich aus gesetzlichen Anforderungen, Vorgaben zur guten fachlichen Praxis 153 und darüber hinausgehenden Anforderungen an die Milcherzeugung ergeben, festgelegt. Im 154 QM-Milch-Handbuch für Milcherzeuger sind diese Anforderungen präzise formuliert. 155 156 Als dynamisches System, dass ständig weiterentwickelt wird, integriert der QM-Milch- 157 Standard neue Erkenntnisse und Anforderungen. Aktualisierungen sind alle drei Jahre vor- 158 gesehen. Sollten sich gesetzliche Anforderungen ändern, die die Kriterien in QM-Milch- 159 Standard betreffen, werden diese entsprechend angepasst. 160 161 Jeder QM-Milch-Teilnehmer/Milcherzeuger kann den QM-Milch-Standard auf 162 www.milchwirtschaft.de abrufen. 163 164 Gegenseitige Anerkennungen mit vergleichbaren Standards zur Qualitätsmilcherzeugung auf 165 EU-Ebene liegen vor und werden auch weiterhin angestrebt. 166 167 4. Allgemeine Anforderungen 168 Die Kontrolle des Produktionsprozesses beinhaltet die Überprüfung 169 - der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere, 170 - der Kennzeichnung der Tiere, 171 - der Milchgewinnung und -lagerung, 172 - der Fütterung sowie 173 - der Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Anforderungen 18.04.2012 6 QM-Milch Standard Version 1.0 174 - bis hin zu Aspekten des Umweltschutzes. 175 176 4.1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere 177 Die Erzeugung von Milch als Lebensmittel darf nur unter Einhaltung bestimmter Hygiene- 178 und Haltungsbedingungen erfolgen. Ferner werden strenge Anforderungen an die Gesund- 179 heit der Kühe gestellt. U. a. dürfen Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, 180 keine erkennbaren Anzeichen einer Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes aufwei- 181 sen. 182 183 Zur Sicherung der Eutergesundheit werden monatlich regelmäßig Bestandsuntersuchungen 184 durchgeführt. Bei Verdacht auf Eutererkrankungen erfolgen Einzeltieruntersuchungen zur 185 Behandlung oder zur Selektion chronisch euterkranker und therapieresistenter Kühe. 186 187 4.2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister 188 Der Milcherzeuger ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, jedes Rind mit zwei 189 Ohrmarken zu kennzeichnen. Bei Verlust einer Ohrmarke muss der Milcherzeuger unverzüg- 190 lich eine Ersatzohrmarke bei der zuständigen Stelle beantragen und das Tier erneut kenn- 191 zeichnen. 192 193 Jeder Tierhalter ist nach der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zur Führung eines Bestands- 194 registers verpflichtet. Jede Veränderung des Rinderbestandes muss in der amtlichen Daten- 195 bank (HI-Tier-Datenbank) verzeichnet werden. 196 197 4.3. Milchgewinnung und -lagerung 198 Die Umgebung, in der Kühe gemolken werden, ist so zu gestalten, dass eine qualitativ 199 hochwertige Milchgewinnung gewährleistet werden kann. Die Räume, in denen gemolken 200 wird, müssen ausreichend beleuchtet sowie be- und entlüftet sein. Die Melkanlage, das 201 Melkzeug sowie der Milchkühltank sind regelmäßig zu warten. An das Melkpersonal sowie 202 die Melkarbeit werden spezielle Anforderungen hinsichtlich Hygiene gestellt. 203 204 Die Kühlung und Lagerung der Milch muss so erfolgen, dass die Milch nicht nachteilig beein- 205 flusst wird, z. B. durch unbefugtem Zugang Dritter, Ungeziefer etc. 206 18.04.2012 7 QM-Milch Standard Version 1.0 207 4.4. Futtermittel 208 Der Einsatz von Futtermitteln ist ein zentraler Baustein zur Produktion qualitativ hochwertiger 209 Nahrungsmittel. Daher sind besondere Ansprüche an Zukauf und Einsatz von Futtermitteln 210 zu stellen. 211 212 Milcherzeuger dürfen nur solche Zukauffuttermittel (Misch- und Einzelfuttermittel) einsetzen, 213 die von Herstellern stammen, die einer Vereinbarung auf Basis der bundeseinheitlichen Fut- 214 termittel-Rahmenvereinbarung1 unterliegen. Hierzu zählen auch QS-Futtermittel, die von QS- 215 anerkannten Betrieben stammen, die einer Weitergabe der Futtermitteluntersuchungsergeb- 216 nisse an die Milchwirtschaft zugestimmt haben. 217 218 Zudem werden im Rahmen von Monitoringprogrammen von amtlicher Seite und weiteren 219 Institutionen Futtermittel auf unerwünschte Stoffe untersucht. 220 221 Beim Zukauf von Einzelkomponenten muss der Verkäufer, wenn die Bedingungen nach Ab- 222 satz 2 nicht erfüllt sind, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz der Einzel- 223 komponente in der Milchviehfütterung abgeben. Zudem dürfen ausschließlich Futtermittel 224 eingesetzt werden, die in der Positivliste für Einzelfuttermittel aufgeführt sind. 225 226 Jede Futtermittellieferung wird durch den Milcherzeuger anhand von Lieferscheinen, spezifi- 227 zierten Abrechnungen oder anderen Nachweisen belegt. Dies gilt auch für den Zukauf von 228 auf landwirtschaftlichen Betrieben erzeugten Futtermitteln. 229 230 Durch getrennte Lagerung von Futtermitteln für verschiedene Tierarten sind Futtermittelver- 231 mischungen wirksam zu verhindern. 232 233 Zur Einhaltung einer tier- und umweltgerechten Fütterung werden Nährstoffanalysen im 234 Rahmen von Rationsberechnungen empfohlen. 235 236 Bei begründetem Belastungsverdacht wird auch das betriebseigene Futter einer Rück- 237 standskontrolle unterzogen. 238 1 Die Futtermittel-Rahmenvereinbarung kann auf www.milchwirtschaft.de abgerufen werden. 18.04.2012 8 QM-Milch Standard Version 1.0 239 4.5. Tierarzneimittel 240 Der Milcherzeuger muss behandelte Kühe eindeutig kennzeichnen. Die Milch von Kühen, die 241 mit Tierarzneimitteln behandelt wurden, darf erst nach Ablauf der Wartezeit wieder in Ver- 242 kehr gebracht werden. Die abgelieferte Milch muss frei von Hemmstoffen sein. Gemäß der 243 Milch-Güteverordnung und gegebenenfalls Milchlieferordnungen wird die Milch regelmäßig 244 (mehrmals monatlich) auf Hemmstoffe untersucht. 245 246 Jeder Milcherzeuger hat im Rahmen der betriebseigenen Kontrollen seinen Tierbestand mit 247 Unterstützung eines Tierarztes zu betreuen. Ziel ist die Aufrechterhaltung des Gesundheits- 248 status des Bestandes. Empfohlen wird der Abschluss eines tierärztlichen Betreuungsvertra- 249 ges. 250 251 Der Landwirt muss jederzeit die Nachweise über den Erwerb der apothekenpflichtigen ver- 252 schreibungspflichtigen Tierarzneimittel vorlegen können. Es ist darauf zu achten, dass die 253 Nachweise vollständig ausgefüllt werden. Die Nachweise sind chronologisch abzuheften und 254 fünf Jahre aufzubewahren. 255 256 Der Tierhalter hat jede Arzneimittelanwendung bei seinen Nutztieren zu dokumentieren. Bei 257 der Verabreichung der Arzneimittel durch den Tierhalter sind die Anweisungen des Tierarz- 258 tes, die den o. g. Nachweisen über den Erwerb zu entnehmen sind, exakt zu befolgen. Die 259 Wartezeiten, die der Tierarzt anzugeben hat, sind strikt einzuhalten. 260 261 Grundsätzlich dürfen Sera, Impfstoffe und Antigene nur von Tierärzten angewendet werden. 262 Die zuständige Behörde kann auf Antrag des Tierarztes im Einzelfall Ausnahmen zulassen 263 (§ 34 Tier-Impfstoff-VO). 264 265 Die von Tierarzt/Apotheke erhaltenen Medikamente sind entsprechend den pharmazeuti- 266 schen Begleitinformationen aufzubewahren. Nach Ablauf der Verfallsdaten sind die Arznei- 267 mittel fachgerecht zu entsorgen. Die Sauberkeit und Zweckmäßigkeit der Instrumente ist 268 sicherzustellen. 269 270 4.6. Umwelt 271 Der für die Betriebe gemäß Düngeverordnung vorgeschriebene Nährstoffvergleich dokumen- 272 tiert die jeweilige Nährstoffsituation im Betrieb. Seine Durchführung ist nachzuweisen. 273 18.04.2012 9 QM-Milch Standard Version 1.0 274 Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger erfolgt entsprechend den Richtlinien der guten fach- 275 lichen Praxis. 276 277 5. Rückstandsuntersuchungen 278 Um einen möglichen Eintrag von unerwünschten Stoffen in die Milch zu unterbinden, werden 279 sowohl von den Molkereien als auch von den amtlichen Stellen zahlreiche Untersuchungen 280 nach den geltenden Bestimmungen durchgeführt. 281 282 Die Molkereien lassen im Rahmen ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht regelmäßig chemisch- 283 analytische Untersuchungen der Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis durchführen. Unter- 284 sucht wird im Rahmen eines Monitorings bzw. als Einzeluntersuchung auf Stoffe (Rückstän- 285 de und Schadstoffe), die schädlich sind oder die die organoleptischen Eigenschaften der 286 Milch oder der Erzeugnisse unerwünscht verändern könnten. 287 288 Die Rückstandsuntersuchungen erfolgen auf Milchsammelwagenebene sowohl aus definier- 289 ten Mischproben mehrerer Erzeuger als auch aus einzelnen Erzeugerproben. 290 291 Zudem werden im Rahmen von Monitoringprogrammen von amtlicher Seite und weiteren 292 Institutionen im Auftrag z. B. von milchwirtschaftlichen Landesvereinigungen oder Landes- 293 kontrollverbänden Futtermittel auf unerwünschte Stoffe untersucht. Darüber hinaus führt die 294 Futtermittelindustrie im Rahmen ihres HACCP-Konzeptes Rückstandsuntersuchungen durch. 295 6. Kontrollsystem 296 6.1. Anforderungen an die Zertifizierungsstellen 297 Die neutrale Überwachung und Zertifizierung der Milchviehbetriebe, die am QM-Milch- 298 Zertifizierungsprogramm teilnehmen, wird durch unabhängige Zertifizierungsstellen durchge- 299 führt. 300 301 Als Zertifizierungsstellen kommen solche in Betracht, die die Anforderungen der DIN EN 302 45011 erfüllen. 303 Die Zertifizierungsstellen verfügen über ausreichend qualifizierte Auditoren, die die unter 304 Punkt 6.2 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Die Zertifizierungsstellen stellen sicher, dass 305 die Auditoren die fachspezifischen Kenntnisse für QM-Milch-Kontrollen mit Erfolg nachge- 306 wiesen haben und an den regelmäßigen QM-Milch-Schulungen und Weiterbildungsmaß18.04.2012 10 QM-Milch Standard Version 1.0 307 nahmen teilnehmen (Punkt 6.3). Personal, das die Entscheidungen zur Zertifikatsvergabe 308 trifft, muss über Qualifizierung verfügen, die Punkt 6.2 entspricht. Darüber hinaus gelten die 309 Anforderungen gemäß Punkt 7. 310 311 Die Zertifizierungsstellen sind verpflichtet, dem Systemgeber auf Anforderung eine anonymi- 312 sierte Auswertung über die durchgeführten Audits zu übermitteln. Diese Auswertungen bil- 313 den die Grundlage einer Beurteilung der Standardumsetzung. 314 315 6.2. Anforderungen an die Auditoren 316 Die Einhaltung der QM-Milch-Kriterien durch die QM-Milch-Systemteilnehmer wird durch un- 317 abhängige Auditoren der Zertifizierungsstellen kontrolliert. 318 319 Die QM-Milch-Auditoren müssen fachspezifische Kenntnisse im Sinne der DIN EN 45011, 320 die für die Tätigkeit als Auditor für das QM-Milch-Zertifizierungsprogramm relevant sind, 321 nachweisen. Dafür hat eine einschlägige Ausbildung als Auditor zu erfolgen. Ein Auditoran- 322 wärter muss mindestens drei Audits unter Überwachung eines zugelassenen Auditors selbst 323 durchführen. Zugelassene Auditoren haben mindestens zehn Audits pro Jahr im QM-Milch- 324 Zertifizierungsprogramm oder gleichwertige Audits im Rinderbereich durchzuführen. 325 Es wird eine der folgenden fachlichen Voraussetzungen an die Auditoren gestellt: 326 - Berufsabschluss Landwirt/in und/oder Tierwirt/in - Fachrichtung Rinderhaltung oder 327 - Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule (z. B. staatlich geprüfter Wirtschaf- 328 329 ter/Techniker/Agrarbetriebswirt, Landwirtschaftsleiter) oder - 330 331 Abschluss einer Meisterprüfung im Beruf Landwirt/in oder Tierwirt/in - Fachrichtung Rinderhaltung oder - 332 Abschluss eines agrarwissenschaftlichen Studiengangs Diplom-Agraringenieur/DiplomAgraringenieur (FH)/Abschluss Bachelor oder Master FH/Uni oder 333 - Abschluss einer milchwirtschaftlichen Berufsausbildung oder 334 - Mindestens dreijährige Berufserfahrung als Milchkontrollangestellter 335 336 In begründeten Fällen können die Zertifizierungsstellen eine andere fachliche Qualifikation 337 anerkennen. 338 18.04.2012 11 QM-Milch Standard Version 1.0 339 6.3.Weiterbildung und Schulung 340 Die Auditoren müssen auf den QM-Milch-Standard geschult werden, bevor sie ihre Tätigkeit 341 im System aufnehmen. Danach sind sie verpflichtet, regelmäßig, mindestens jedoch einmal 342 jährlich an einer Schulung zum QM-Milch-Standard teilzunehmen. Die Schulungen werden 343 entweder vom QM-Milch e.V. angeboten und durchgeführt oder durch die verantwortliche 344 Zertifizierungsstelle selbst. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende „Multiplikatoren“ 345 der Zertifizierungsstelle an den vom Verein QM-Milch e.V. angebotenen Schulungen teilge- 346 nommen haben. 347 6.4. Mitwirkungspflichten des zu zertifizierenden Betriebes 348 Der zu zertifizierende Betrieb hat die Zertifizierungsstelle in ausreichender Form zu legitimie- 349 ren jeder Zeit bei den zuständigen Stellen die Einsicht in die aktuellen Milchgütedaten neh- 350 men zu können und Auskunft über Aussetzungen der Milchanlieferung aufgrund 351 - von Überschreitungen der Grenzwerte von Keim-, Zellzahl und Hemmstoffe und 352 - eventuell vorliegender Beanstandungen, die aus Ergebnissen im Rahmen von Schad- 353 stoff- bzw. Rückstandsmonitoringprogrammen der Molkereien oder amtlichen Stellen i. S. 354 der Kontaminantenverordnung dem Betrieb zuzuordnen sind, 355 zu erhalten. 356 357 6.5. Prüfsystematik 358 Der QM-Milch-Kriterienkatalog enthält die QM-Milch-Kriterien, nach denen geprüft wird. Die 359 QM-Milch-Auditoren prüfen mit Hilfe der „QM-Checkliste zur Eigenbeurteilung/Prüfprotokoll“ 360 die Einhaltung der QM-Milch-Kriterien. Diese entsprechen dem QM-Milch-Kriterienkatalog, 361 welcher sich in der Anlage zum QM-Milch-Standard befindet. 362 363 Die Bewertung der Einhaltung der einzelnen Anforderungen erfolgt nach einem 2-Punkte- 364 schema. Wobei 0 Punkte bedeutet, dass das Kriterium nicht erfüllt wurde. 1 Punkt wird ver- 365 geben, wenn das Kriterium erfüllt wurde. Zusätzlich kann bei einigen Anforderungen ein Bo- 366 nuspunkt vergeben werden, wenn das Kriterium bereits mit einem Punkt bewertet ist. Krite- 367 rien, die einen besonders kritischen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolg- 368 barkeit haben, werden als Pflichtkriterien (K.O.-Kriterien) definiert, die unbedingt erfüllt wer- 369 den müssen. 370 18.04.2012 12 QM-Milch Standard Version 1.0 371 Insgesamt umfasst der QM-Milch-Kriterienkatalog 55 Kriterien. Davon sind 16 Kriterien so- 372 genannte K.O.-Kriterien. Maximal kann eine Punktzahl von 66 erreicht werden. Die erforder- 373 liche Mindestpunktzahl beträgt 47. 374 375 6.6. Kontrollintervall: System- und Sonderkontrollen 376 Die Systemkontrolle bei den QM-Milch-Systemteilnehmern durch die Zertifizierungsstelle 377 wird alle drei Jahre durchgeführt. Bei der Vor-Ort-Auditierung wird die Prozessqualität in der 378 Milcherzeugung überprüft. Die Einhaltung der Prozessqualität wird ständig an der Produkt- 379 qualität verifiziert. So wird die Anlieferungsmilch jedes Systemteilnehmers in von den zu- 380 ständigen Landesstellen zugelassenen, nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierten 381 Laboren überprüft. 382 383 Die Mindestanzahl der Untersuchungen je Systemteilnehmer und Monat beträgt für die fol- 384 genden Untersuchungskriterien: 385 Tabelle 6.6: Mindestanzahl der Untersuchungen Untersuchungskriterium Mindestuntersuchungszahl Vorgabe Milchgüte-VO Milchfett 4 mal 3 mal Milcheiweiß 4 mal 3 mal Milchharnstoff 4 mal keine Vorschrift 2 mal 2 mal 2 mal 2 mal 1 mal 1 mal 2 mal 2 mal Zellzahl (Indiz für Eutergesundheit) Keimzahl (Indiz für bakteriologische Beschaffenheit) Gefrierpunkt (Indiz für Reinheit und Naturbelassenheit) Hemmstoffe (Indiz für Freisein von Tierarzneimittel) 386 387 Durch die intensive Qualitätskontrolle des Produktes Milch (siehe auch 5. Rückstandsunter- 388 suchung) ist für alle QM-Milch-Systemteilnehmer, die nicht unter die vorgenannte Ausset- 389 zung der Milcherzeugung fallen, ein 3-jähriger Überprüfungsrhythmus ausreichend. Denn die 390 Ergebnisse der Rohmilchuntersuchung geben laufend Aufschluss über die Gesundheit und 391 das Wohlbefinden der Tiere, die Milchgewinnung und Lagerung, die Fütterung und die vor- 392 schriftsmäßige Anwendung von Tierarzneimitteln. 393 18.04.2012 13 QM-Milch Standard Version 1.0 394 395 Sonderkontrollen 396 Innerhalb des dreijährigen Prüfrhythmus überwacht die Zertifizierungsstelle monatlich, die ihr 397 nach Punkt. 6.4. übermittelten Informationen über Aussetzungen der Milchanlieferungen. 398 Dabei gilt: 399 400 - Wird die Milchanlieferung aufgrund erhöhter Keimzahl über 100.000 je ml oder erhöhter 401 Zellzahl über 400.000 je ml nach den Bestimmungen von Anhang IX Kap. II Nr. 2 Satz 2 402 der VO (EG) Nr. 854/2004 ausgesetzt, wird die Prozessqualität bei dem Systemteilneh- 403 mer außerhalb des 3-Jahresrhythmus durch eine Sonderkontrolle der Punkte „1. Ge- 404 sundheit und Wohlbefinden der Tiere/Maßnahmen zur Sicherung der Eutergesundheit“ 405 und „3. Milchgewinnung und -lagerung“ des QM-Milch Kriterienkatalogs überprüft. Diese 406 soll zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen. Dabei muss eine 407 Gesamtpunktzahl von mindestens 26 Punkten ohne Berücksichtigung der Bonuspunkte 408 erreicht werden. Ansonsten wird diese Sonderkontrolle innerhalb von 12 Monaten wie- 409 derholt. Wird ein K.O.-Kriterium nicht erfüllt, gilt der Überprüfungsrhythmus gemäß Tabel- 410 le 6.7.. 411 412 - Wird die Milchanlieferung aufgrund von Hemmstoffen nach LFGB ausgesetzt, wird die 413 Prozessqualität bei dem Systemteilnehmer außerhalb des 3-Jahresrhythmus durch eine 414 anlassbezogene Sonderkontrolle der Punkte 5.1. bis 5.4. des QM-Milch Kriterienkatalogs 415 überprüft. Diese soll zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen. 416 Wird einer der Punkte 5.1. bis 5.4. des QM-Milch Kriterienkatalogs innerhalb der anlass- 417 bezogenen Sonderkontrolle nicht erfüllt wird, gilt die „Mindestpunktzahl als nicht erreicht“ 418 und der Überprüfungsrhythmus gemäß Tabelle 6.7. 419 420 - Wird die Milchanlieferung aufgrund von Höchstwertüberschreitungen im Rahmen von 421 Schadstoff- und Rückstandsuntersuchungen ausgesetzt, wird die Prozessqualität bei 422 dem Systemteilnehmer außerhalb des 3-Jahresrhythmus durch eine anlassbezogene 423 Sonderkontrolle der Punkte 3.2., 4.1. bis 4.3. und 4.6.. des QM-Milch Kriterienkatalogs 424 überprüft. Diese soll zeitnah nach der Wiederzulassung der Milchanlieferung erfolgen. 425 Wenn einer der Punkte 3.2., 4.1, bis 4.3. und 4.6. des QM-Milch Kriterienkatalogs inner- 426 halb der anlassbezogenen Sonderkontrolle nicht erfüllt wird, gilt die „Mindestpunktzahl 427 als nicht erreicht“ und der Überprüfungsrhythmus gemäß Tabelle 6.7.. 428 18.04.2012 14 QM-Milch Standard Version 1.0 429 Wenn unter „1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere/Maßnahmen zur Sicherung der Eu- 430 tergesundheit“ des QM-Milch Kriterienkatalogs eine Punktzahl von weniger als 13 ohne Be- 431 rücksichtigung der Bonuspunkte erreicht wird, erfolgt eine Sonderkontrolle nach spätestens 432 12 Monaten. Wird ein K.O.-Kriterium nicht erfüllt, gilt der Überprüfungsrhythmus gemäß Ta- 433 belle 6.7. 434 435 6.7. Auswertung des Kontrollergebnisses 436 Erreicht der QM-Milch-Systemteilnehmer die erforderliche Mindestpunktzahl und sind gleich- 437 zeitig alle K.O.-Kriterien erfüllt, gilt das QM-Milch-Audit als bestanden. 438 439 Wird beim QM-Milch-Audit die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht bzw. ein K.O.- 440 Kriterium nicht erfüllt, gilt das Audit zunächst als nicht bestanden. Der QM-Milch-System- 441 Teilnehmer ist aufgefordert, die festgestellten Mängel zu beheben. Eine Nachkontrolle findet 442 statt bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl innerhalb von drei Monaten bzw. bei Nichterfül- 443 lung eines K.O.-Kriteriums innerhalb von zwei Monaten an einer Nachkontrolle teilzunehmen. 444 Treten bei der Nachkontrolle Mängel auf, ist im Falle des K.O.-Kriteriums das QM-Milch- 445 Audit nicht bestanden. Erreicht der Systemteilnehmer erneut die Mindestpunktzahl nicht, 446 erfolgt noch eine zweite Nachkontrolle, die bestanden werden muss, um das QM-Milch-Audit 447 zu bestehen. Die Vorgehensweise kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 448 449 Eventuelle Nachkontrollen (Nachaudits) zum Erst- bzw. Folgeaudit verlängern nicht den 3- 450 Jahresturnus. 451 452 Die Vorgehensweise bei Nichtbestehen von Sonderkontrollen ist unter Punkt 6.6. beschrie- 453 ben. 454 455 Bei eindeutigen und gravierenden Verstößen gegen Rechtsvorschriften wie VO 456 852/2004/EG, VO 853/2004/EG u.a. haben die Auditoren das Audit als nicht bestanden ab- 457 zubrechen. Soweit eine abschließende Beurteilung zum Vorliegen eines eventuellen Rechts- 458 verstoßes vor Ort dem Auditor nicht möglich ist, hat er die Beanstandungen dem entschei- 459 dungsgefugten Personal in der Zertifizierungsstelle unverzüglich vorzutragen. 460 18.04.2012 15 QM-Milch Standard Version 1.0 461 462 Tabelle 6.7: Vorgehensweise bei Nichteinhaltung der QM-Milch-Kriterien K.O.-Kriterien nicht erfüllt Nachkontrolle innerhalb von zwei Monaten Mängel bei Nachkontrolle QM-Milch nicht bestanden/Zertifikatsentzug Mindestpunktzahl nicht erreicht Nachkontrolle nach 3 Monaten Mängel bei Nachkontrolle 2. Nachkontrolle nach weiteren 3 Monaten Mängel bei 2. Nachkontrolle QM-Milch nicht bestanden 463 464 Im Anschluss an das Audit erstellt der Auditor einen Kontrollbericht. Dieser ist vom System- 465 teilnehmer gegenzuzeichnen. 466 467 7. Vergabe von Zertifikaten 468 Nach bestandenem QM-Milch-Audit wird dem QM-Milch-Systemteilnehmer durch die Zertifi- 469 zierungsstelle ein Zertifikat ausgestellt. 470 471 Zertifikate sind für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Ausstellung gültig. Im 472 Falle von Aussetzungen der Milchanlieferungen, die Sonderkontrollen gemäß Kapitel 6.6 473 auslösen, hat die Zertifizierungsstelle das Zertifikat einzuziehen. Zur Wiedererlangung des 474 Zertifikates müssen die Sonderkontrollen nach Kapitel 6.6 erfolgreich bestanden werden. Mit 475 Bestehen der Sonderkontrollen wird der 3-Jahresrhythmus nicht verlängert. 476 477 Das Folgeaudit soll zeitlich so durchgeführt werden, dass eine Anschlusszertifizierung recht- 478 zeitig erfolgen kann. Folgeaudittermine können drei Monate vor Ablauf der Zertifikatslaufzeit 479 oder drei Monate (Karenzzeit) nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit festgelegt werden. Die Zerti- 480 fizierung hat jedoch spätestens bis zum Ende des Karenzzeitraums zu erfolgen. Auf beson- 481 dere und begründete Antragstellung kann eine spätere Auditierung durch die Zertifizierungs- 482 stelle genehmigt werden. Dennoch wird der dann folgende Gültigkeitszeitraum des Zertifikats 483 ab dem Datum des Folgeaudittermins berechnet. 484 485 18.04.2012 16 QM-Milch Standard Version 1.0 486 Anhänge: I QM-Milch-Kriterienkatalog 487 II QM-Milch-Handbuch für Milcherzeuger 488 III QM-Milch-Kriterienkatalog mit gesetzlichen Fundstellen 489 18.04.2012 17 QM-Milch Standard Version 1.0 490 491 492 493 494 495 496 Anhang I: QM-Milch-Kriterienkatalog Stand 18.04.2012 Punkte: 0 = nicht erfüllt; 1 = erfüllt; 2 = besonders gut erfüllt 1. Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere 1.1 Der Bestand ist amtlich anerkannt frei von Tuberkulose und Brucellose K.O. 1.2 K.O. 1.3 K.O. 1.4 0 1 Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine Anzeichen von ansteckenden, durch die Milch auf Menschen übertragbare Krankheiten auf 0 1 2 K.O. 1.6 0 1 0 1 nicht erfüllt erfüllt / Laufstall bzw. Laufhof oder Weidegang zumindest zeitweise möglich (Sommerweide) Die Tränkwasserversorgung ist in Ordnung, Tränken ausreichend und sauber nicht erfüllt erfüllt / Anbindehaltung: Selbsttränke an jedem Platz, Wasserzufluss ausreichend; Laufstall: ausreichende Tränkemöglichkeit vorhanden, Tränken sind gut gereinigt Stallklima: die Luftverhältnisse sind ausreichend 0 1 2 nicht erfüllt erfüllt / keine Anzeichen für nicht ausreichende Luftverhältnisse optimale Luftverhältnisse durch großflächige Zuluftöffnungen (z.B. Rollos, Spaceboards) Stallklima: die Lichtverhältnisse sind ausreichend 0 1 1.12 nicht erfüllt erfüllt / Überbelegung maximal 10 % wird akzeptiert keine Überbelegung Auslauf oder Weidegang sollte möglich sein 1 1.11 nicht erfüllt erfüllt Es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden 0 1.10 nicht erfüllt erfüllt / Kühe mit Wunden am Euter werden getrennt gemolken, die Milch wird nicht abgeliefert Die Liegeplätze der Kühe sind sauber und trocken 0 1 1.9 nicht erfüllt erfüllt Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, haben keine Wunden am Euter, die die Milch verunreinigen könnten 0 1 2 1.8 nicht erfüllt erfüllt Erkrankte Tiere werden vom Bestand abgesondert. 0 1 1.7 nicht erfüllt erfüllt / keine klinischen Anzeichen von Krankheiten wie z.B. Salmonellose, Listeriose, Camphylobacter tierärztlicher Betreuungsvertrag liegt vor Kühe, von denen Milch als Lebensmittel gewonnen wird, weisen keine erkennbaren Anzeichen einer Störung des allgemeinen Gesundheitszustandes auf und leiden nicht an Krankheiten der Geschlechtsorgane mit Ausfluss, Magen-DarmKrankheiten mit Durchfall und Fieber oder einer erkennbaren Entzündung des Euters oder der Haut des Euters. 0 1 1.5 Nein, für Milchabholung amtlich gesperrt kein positiver Befund bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen bzw. lieferfähig nicht erfüllt erfüllt Seuchenvorbeugung: betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen ist vorhanden 0 1 2 nicht erfüllt erfüllt / Stiefel, Overall vorhanden (oder Einwegschuhe, Einwegkleidung) zusätzlich extra Raum mit Umkleide- und Waschmöglichkeit vorhanden 497 18.04.2012 18 QM-Milch Standard Version 1.0 498 1.13 Stall ist durch ein Hinweisschild „Milchkuhbestand – für Unbefugte Betreten verboten“, „Wertvoller Tierbestand“ o. ä. zu kennzeichnen 0 1 1.14 nicht erfüllt erfüllt Kadaverlagerung abgedeckt bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt 0 1 nicht erfüllt erfüllt Maßnahmen zur Sicherung der Eutergesundheit 1.15 Es werden, wenn notwendig, Einzeltier-Zellzahluntersuchungen durchgeführt 0 1 1.16 nicht erfüllt erfüllt / Zellzahluntersuchung von Einzeltieren im Verdachtsfall Teilnahme an der Milchleistungsprüfung (MLP) oder anderen gleichwertigen Systemen und Einhaltung der Zell2 zahlgrenzwerte nach Milchgüteverordnung In Verdachtsfällen werden gezielte Untersuchungen durchgeführt 0 1 2 1.17 Chronisch euterkranke und therapieresistente Kühe werden selektiert 0 1 1.18 K.O. nicht erfüllt erfüllt Untersuchungsergebnisse (von Molkereien, LKV´s, etc) belegen, dass die Rohmilch auf Keimzahl, somatische Zellen und Rückstände von Antibiotika untersucht wurde. Bei Überschreitung schafft der Milcherzeuger durch geeignete Maßnahmen Abhilfe 0 1 1.19 nicht erfüllt erfüllt / Schalmtest oder ähnlich wirksame Testverfahren Nachweise vorhanden, dass Erregernachweise und ggf. Resistenztests durchgeführt werden nicht erfüllt erfüllt Werden Zitzenbäder oder –sprays mit biozider Wirkung eingesetzt, dürfen diese nur nach Richtlinie 98/8/EG zugelassen sein. 0 1 nicht erfüllt erfüllt 2. Kennzeichnung der Tiere und Bestandsregister 2.1 Gemäß VVVO wird das Bestandsregister geführt, werden die Tiere gekennzeichnet und die Bestandsveränderungen gemeldet K.O. 0 1 nicht erfüllt erfüllt 3. Milchgewinnung und –lagerung 3.1 Melkstand bzw. Anbindestall (Räume, in denen Kühe gemolken werden) 3.1.1 Melkstand und/oder Melkplatz ist so gelegen und beschaffen, dass das Risiko einer Milchkontamination begrenzt ist. 0 1 nicht erfüllt erfüllt 3.1.2 Wandflächen, Fußböden, Einrichtungen, Türen und Beläge sind leicht zu reinigen und zu desinfizieren. Oberflächen der Geräte und Gegenstände, die mit Milch in Berührung kommen, bestehen aus korrosionsbeständigem, nicht toxischem Material, das glatt, leicht zu reinigen, zu desinfizieren und einwandfrei instand gehalten ist 0 1 nicht erfüllt erfüllt / Wände und Böden sind gefliest oder vergleichbar spezialbehandelt (z.B. mit wischfester Farbe gestrichen) und sind gut gereinigt. Einrichtungen und Geräte haben glatte, nicht rostende Oberflächen und sind gut gereinigt. Anbindestall: Standfläche ist sauber 3.1.3 Ein Abfluss zur Ableitung von Abwässern ist vorhanden 0 1 nicht erfüllt erfüllt / Anbindehaltung: Gitterrost oder Kotrinne mit Jaucheabfluss und regelmäßige Entmistung vorhanden; Melkst: Abfluss und Spritzeinrichtung vorhanden 3.1.4 Der Melkstand (bzw. der Anbindestall) ist ausreichend beleuchtet sowie be- und entlüftet 0 1 nicht erfüllt erfüllt / ohne Anstrengung ist Vorgemelksprüfung möglich regulierbare Be- und Entlüftung (auch über ausreichende Fensterfläche möglich) 499 500 18.04.2012 19 QM-Milch Standard Version 1.0 501 3.1.5 Der Melkstand (bzw. der Anbindestall) hat eine geeignete und ausreichende Versorgung mit Wasser von Trinkwasserqualität. Das Melkpersonal reinigt sich vor dem Melken die Hände und Unterarme und wiederholt dies bei Bedarf 0 1 nicht erfüllt erfüllt / fließendes Wasser vorhanden (Trinkwasserverordnung wird eingehalten) 3.2 Melkanlage, Melkzeug, Behälter 3.2.1 Die Melkanlage wird regelmäßig gewartet 0 1 2 3.2.2 Die Geräte und Gegenstände werden nach Gebrauch gereinigt, desinfiziert und mit Wasser von Trinkwasserqualität gespült 0 1 2 3.3 nicht erfüllt erfüllt / allgemein guter Wartungszustand, u.a. Pumpe; Zitzengummis lassen auf einen regelmäßigen Austausch (ca. 750 Betriebsstunden bzw. 1.500 bei Silikon) der Verschleißteile schließen Zusätzlich zum regelmäßigen Tausch der Verschleißteile liegt Protokoll/Prüfbericht der Melkanlagenüberprüfung nach DIN vor (nicht älter als 1 Jahr, Melkanlagenkontrolle oder Kundendienst) nicht erfüllt erfüllt / Spüleinrichtung vorhanden. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion mit DLG, DVG oder nach EN 1276 anerkannten / geprüften Mitteln; ausreichende Nachspülung monatliche Kontrolle und Dokumentation der Reinigung und Desinfektion (z.B. Temperatur, Konzentration, Zeit) oder eine Sicherheitsvorrichtung ist vorhanden, die verhindert, dass Reinigungsflüssigkeit in den Tank gelangt Melkpersonal, Melkarbeit, Behandeln der Milch 3.3.1 Das Melkpersonal trägt während des Melkens saubere, waschbare Arbeitskleidung 0 1 nicht erfüllt erfüllt 3.3.2 Das Euter muss zu Beginn des Melkens sauber sein 0 1 nicht erfüllt erfüllt / saubere Eutertücher vorhanden und werden genutzt 3.3.3 Die ersten Milchstrahlen aus jeder Zitze werden gesondert gemolken, um sich durch Prüfen des Aussehens von der einwandfreien Beschaffenheit der Milch von jedem Tier zu überzeugen (Vorgemelksprüfung) K.O. 0 1 nicht erfüllt erfüllt 3.3.4 Kühe, die keine einwandfreie Milch geben, werden gesondert gemolken und ihre Milch wird nicht für den menschlichen Verzehr abgegeben K.O. 3.4 0 1 nicht erfüllt erfüllt Milchkammer 3.4.1 Der Anfahrtsweg und der Standplatz für den Milchsammelwagen sind befestigt und sauber 0 1 nicht erfüllt erfüllt 3.4.2 Der Absaugpunkt ist mit einem maximal 6 m langem Schlauch erreichbar 0 1 nicht erfüllt erfüllt / betriebliche Absaugleitung bis zum Absaugpunkt muss in den regelmäßigen Reinigungsablauf integriert sein 3.4.3 Die Milchkammer ist als geschlossener Raum ausreichend vom Stall getrennt, abschließbar und so gelegen, dass die Milch nicht nachteilig beeinflusst wird. Sie ist geschützt gegen Ungeziefer, Tiere aller Art werden ferngehalten 0 1 nicht erfüllt erfüllt / Bautechnisch von Stall und Dungstätten getrennt. Verschließbare Tür zum Stall hin zulässig 3.4.4 Wird die Milch nicht innerhalb von 2 Stunden nach dem Melken verarbeitet, wird sie bei täglicher Abgabe auf nicht mehr als K.O. + 8 ° C gekühlt, bei nicht täglicher Abgabe auf nicht mehr als + 6 ° C 0 1 nicht erfüllt erfüllt / Kühlung vorhanden (Direktverdampfer, Eiswasser, Wärmetauscher). Kühltemperatur korrekt eingestellt 3.4.5 Die Milchkammer ist frei von zweckfremden Gegenständen; Reinigungs- sowie Desinfektionsgeräte und –mittel werden in einem getrennten Raum oder separat in einem Schrank gelagert. Dies gilt nicht für Mittel, die in Gebrauch sind 0 nicht erfüllt 1 erfüllt 3.4.6 Nach dem Melken wird die Milch in eine saubere Milchkammer befördert. Diese ist leicht zu reinigen und zu desinfizieren; es sind ausreichende Einrichtungen zur Ableitung von Abwässern vorhanden 0 1 nicht erfüllt erfüllt / Boden und Wände sind gefliest oder vergleichbar spezialbehandelt und gut gereinigt. Abfluss vorhanden 502 18.04.2012 20 QM-Milch Standard Version 1.0 503 3.4.7 Die Milchkammer ist ausreichend beleuchtet sowie be- und entlüftet 0 1 2 nicht erfüllt erfüllt / Ausreichend beleuchtet. Kein unangenehmer Geruch wahrnehmbar. Mindestens eine Lüftungsöffnung/Fenster vorhanden. Kühlaggregat ist getrennt von Milchkammer untergebracht 3.4.8 Die Milchkammer verfügt über eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser 0 1 nicht erfüllt erfüllt / fließendes Wasser vorhanden (Trinkwasserverordnung wird eingehalten) 4. Futter / Fütterung 4.1 Es wird ausschließlich Misch- und Einzelfuttermittel von Firmen, die einer Futtermittelvereinbarung beigetreten sind, eingesetzt oder es liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor. Eingesetzte Einzelfuttermittel (Futtermittelausgangserzeugnisse) müssen in der Positivliste gelistet sein K.O. 4.2 K.O. 4.3 0 1 Alle Lieferungen von Zukaufsfuttermitteln werden anhand von Abrechnungen, Lieferscheinen oder anderen Nachweisen belegt. Die Unterlagen enthalten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung sowie zu Art und Menge des Futtermittels. Ebenso ist die Adresse des Lieferanten ersichtlich. Dieses gilt auch für den Zukauf von auf landwirtschaftlichen Betrieben erzeugten Futtermitteln. Die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren 0 1 nicht erfüllt erfüllt Durch die Art der Lagerung darf keine Beeinträchtigung der Futtermittelqualität und -sicherheit eintreten. 0 1 4.7 nicht erfüllt erfüllt Durch getrennte Lagerung von Futtermitteln für verschiedene Tierarten werden Futtermittelvermischungen wirksam verhindert. 0 1 4.6 nicht erfüllt erfüllt Die tier- und umweltgerechte Fütterung wird durch Futteranalysen (Nährstoffanalysen) und Rationsberechnungen unterstützt 0 1 4.5 nicht erfüllt erfüllt Die Futterqualität im Trog ist in Ordnung (z. B. kein Schimmel, keine Nachgärung, kein altes Futter). Tröge und technische Einrichtungen (u. a. Futtervorlagesysteme) weisen keine dauerhaften Ablagerungen oder Verschmutzungen auf 0 1 4.4 nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt Schadnagerbefall ist nicht erkennbar bzw. es werden Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. 0 1 nicht erfüllt erfüllt 5. Arzneimittel, Rückstände 5.1 Die Nachweise über eingesetzte Arzneimittel sind vorhanden K.O. 5.2 0 1 Es wird ein festes Verfahren (z. B. Farbmarkierung, Fesselband, elektronische Melksperre) zur guten Erkennung aller behandelten Kühe beim Melken angewandt 0 1 5.3 K.O. 5.4 K.O. nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt Die Milch behandelter Kühe wird erst nach Ablauf der Wartezeit abgeliefert. Die Nutzung von Hemmstofftests wird empfohlen 0 1 2 nicht erfüllt erfüllt / Einhaltung der Wartezeit Zusätzliche Durchführung eines Hemmstofftests nach Ablauf der Wartezeit Es ist sichergestellt, dass die Milch behandelter Kühe getrennt abgeführt wird 0 1 2 nicht erfüllt erfüllt / separate Behälter zum Melken behandelter Kühe sind vorhanden Melken der behandelten Tiere als separate Gruppe am Schluss 504 18.04.2012 21 QM-Milch Standard Version 1.0 505 5.5 K.O. 5.6 K.O. Es dürfen im Rahmen von Schadstoff- und Rückstandsuntersuchungen von Molkereien und amtlichen Stellen i. S. der Kontaminantenverordnung keine Höchstwertüberschreitungen bei der Rohmilchuntersuchunge festgestellt worden sein und daraus resultierenden Lieferverbote bestehen. 0 1 nicht erfüllt erfüllt Rohmilch stammt von Tieren, denen keine nicht zugelassenen Stoffe oder Erzeugnisse i.S. der Richtlinie 96/23/EG verabreicht wurden 0 1 nicht erfüllt erfüllt 6. Umwelt 6.1 Es erfolgen keine unzulässigen Abflüsse von Gülle und Jauche in Grund- und Oberflächenwasser 0 1 6.2 Ein nach der Düngeverordnung geforderter Nährstoffvergleich liegt vor 0 1 6.3 nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt erfüllt / Nährstoffvergleich liegt vor Die Grundlagen des Pflanzenschutzrechts werden eingehalten 0 nicht erfüllt 1 erfüllt / im Rückstandsmonitoring nicht aufgefallen Erreichte Gesamtpunktzahl Erforderliche Mindestpunktzahl 506 K.O. Kriterien, die unbedingt zu erfüllen sind und bei Nichterfüllung zu Sonderkontrollen 507 entsprechend Tab. 6.7. führen. 18.04.2012 22