Abfallwirtschaftskonzept

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Abfallwirtschaftskonzept
Geschäftsführender Gesellschafter:
Dipl.-Volksw. Rainer Sabrowski
150428_Abfallwirtschaftskonzept_ZAW_SRL
Telefon: (0 93 72) 943 111 u. 112
Telefax: (0 93 72) 943 113
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home: www.shc-gmbh.de
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
Das Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 für den
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
wurde im Auftrag des
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW)
Am Westufer 3
04463 Großpösna / OT Störmthal
www.zawsachsen.de
erarbeitet von
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
Lichte Eiche 3
63906 Erlenbach am Main
www.shc-gmbh.de
Erlenbach am Main, 18. November 2014
RS/IS
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Verfasser: Dipl.-Volkswirt Rainer Sabrowski
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Anlass und Aufgabenstellung ........................................... 17
2
Lage und Infrastrukturdaten.............................................. 19
2.1
Stadt Leipzig ....................................................................................... 19
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
Lage und räumliche Ausdehnung ....................................................................... 21
Verkehrsinfrastruktur........................................................................................... 22
Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung.............................................. 25
Fläche und Flächennutzung ................................................................................ 29
Stadtbezirke und Ortsteile ................................................................................... 32
2.2
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................ 35
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Lage und räumliche Ausdehnung ....................................................................... 35
Verkehrsinfrastruktur........................................................................................... 37
Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung.............................................. 40
Räumliche Struktur .............................................................................................. 44
3
Rechtliche Rahmenbedingungen für das
Abfallwirtschaftskonzept ................................................... 47
3.1
Bestehender rechtlicher Rahmen..................................................... 47
3.2
Rechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene ............................ 49
3.2.1
3.2.2
3.2.3
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig........................................................ 49
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig ....................................... 53
Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Westsachsen ........................................................................................................ 56
Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen ......... 57
3.2.4
3.3
Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen und deren
Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft............................................ 59
4
Aktuelle Organisation der Abfallwirtschaft ...................... 61
4.1
Abfallwirtschaftliche Aufgaben und Aufgabenverteilung .............. 61
4.2
Organisation und Aufgaben der Stadtreinigung Leipzig ............... 62
4.3
Organisation und Aufgaben des ZAW ............................................. 66
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5
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung ......................... 69
5.1
Stadt Leipzig ....................................................................................... 71
5.2
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................ 75
6
Abfallerfassung und -entsorgung ..................................... 79
6.1
Erfassungssysteme für Restabfall, Sperrmüll, Bio- und
Grünabfälle, Wertstoffe sowie Schadstoffe
in der Stadt Leipzig ............................................................................ 80
6.2
Abfallbehandlung und -ablagerung durch den ZAW ...................... 82
6.2.1
6.2.2
Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA) ............... 83
Zentraldeponie Cröbern (ZDC) ............................................................................ 88
7
Entwicklung der Abfallmengen und
-zusammensetzung ............................................................ 91
7.1
Stadt Leipzig ....................................................................................... 94
7.1.1
7.1.2
Abfallmengenentwicklung und -zusammensetzung 2008–2013 ....................... 94
Kernergebnisse der Restabfallanalyse 2013 .................................................... 106
7.2
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen .............................. 124
8
Bilanz zum Erfüllungsstand der gemäß der aktuellen
Abfallwirtschaftskonzepte geplanten Maßnahmen ....... 142
8.1
Stadt Leipzig ..................................................................................... 142
8.1.1
8.1.2
8.1.3
Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung ............................................. 143
Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und
Verwertung von Abfällen ................................................................................... 146
Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche ................................ 149
8.2
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen .............................. 151
8.2.1
Maßnahmeempfehlungen zur Abfallreduzierung durch
Abfallvermeidung und Abfallverwertung .......................................................... 152
Maßnahmeempfehlungen für die Abfallbehandlung
und Abfallbeseitigung........................................................................................ 155
8.2.2
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9
Prognosen......................................................................... 156
9.1
Bevölkerungsprognose ................................................................... 156
9.2
Abfallmengenprognosen................................................................. 159
9.2.1
9.2.2
9.2.3
Prognoseannahmen ........................................................................................... 162
Prognoseergebnisse Stadt Leipzig ................................................................... 170
Prognoseergebnisse Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ............. 183
10
Maßnahmeempfehlungen zur Beschlussfassung ......... 196
10.1
Stadt Leipzig ..................................................................................... 197
10.1.1
10.1.2
10.1.3
Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung ............................................. 197
Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und
Verwertung von Abfällen ................................................................................... 199
Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche ................................ 202
10.2
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen .............................. 204
10.2.1
10.2.2
10.2.3
Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung ........ 204
Maßnahmeempfehlungen zur Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung ....... 206
Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche ................................ 207
11
Nachweis der Entsorgungssicherheit ............................ 208
11.1
Allgemeine Entsorgungssicherheit................................................ 208
11.2
Entsorgungssicherheit im Katastrophenfall ................................. 208
11.2.1
11.2.2
11.2.3
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................................. 209
Stadt Leipzig ....................................................................................................... 210
Landkreis Leipzig ............................................................................................... 211
12
Prüfung der Erforderlichkeit einer strategischen
Umweltprüfung ................................................................. 213
Anhang 1
Positivkatalog lt. § 4 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung Stadt Leipzig
Anhang 2
Ausschlusskatalog lt. § 7 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung des ZAW
Anhang 3
Positivkatalog Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern
Anhang 4
Positivkatalog Zentraldeponie Cröbern
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Tabellenverzeichnis
Seite
Tabelle 1: Einwohnerbesatz Stadt Leipzig nach Siedlungsstrukturgebieten 2012 ...............27
Tabelle 2: Entwicklung der Bodenfläche und deren Nutzung 1998 bis 2012
in der Stadt Leipzig ............................................................................................30
Tabelle 3: Einwohnerverteilung Landkreis Leipzig nach Siedlungsstrukturtypen .................40
Tabelle 4: Einwohnerverteilung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
nach Siedlungsstrukturtypen ..............................................................................41
Tabelle 5: Exemplarische Benennung von Maßnahmen der Stadtreinigung Leipzig
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 2014.............................75
Tabelle 6: Planung der Öffentlichkeitsarbeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Westsachsen 2014 .............................................................................................78
Tabelle 7: Besichtigungen der Zentraldeponie und der MBA Cröbern 2012 und 2013 ..........79
Tabelle 8: Restabfall-, Sperrmüll-, Bio- und Grünabfall-, Wertstoff- und
Schadstofferfassungssysteme im Stadtgebiet Leipzig ........................................81
Tabelle 9: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege
Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte) ............................................................95
Tabelle 10: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege
Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte) ....................................................96
Tabelle 11: Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Stadt Leipzig 2008–2013 ......102
Tabelle 12: Elektroaltgerätezusammensetzung Stadt Leipzig 2008 und 2013 im Vergleich 103
Tabelle 13: Untersuchungszeiträume der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig ................107
Tabelle 14: Vergleich der Soll- und Ist-Stichprobenumfänge der drei Sortierkampagnen
im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig ......................................108
Tabelle 15: Restabfallaufkommen und -zusammensetzung nach
Fraktionen und Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig ..............................................110
Tabelle 16: Restabfallzusammensetzung 2013 Stadt Leipzig
nach homogenen Abfallgruppen .......................................................................116
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Tabelle 17: Getrennterfassung, Aufkommen im Restabfall und Abfallpotential
in der Stadt Leipzig ..........................................................................................120
Tabelle 18: Maximal erschließbare Potentiale zur mittelfristigen Restabfallverringerung
in der Stadt Leipzig ..........................................................................................122
Tabelle 19: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Absolutwerte).................................126
Tabelle 20: Siedlungsabfallaufkommen und -zusammensetzung ZAW 2008 und 2013
im Vergleich .....................................................................................................127
Tabelle 21: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Spezifische Werte) ........................129
Tabelle 22: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010
Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Vermeidung von Abfällen) ....................145
Tabelle 23: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010
Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Getrenntsammlung / Abfallverwertung).148
Tabelle 24: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010
Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Sonstige Bereiche) ...............................150
Tabelle 25: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit) .........................................................152
Tabelle 26: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Abfallberatung für Verbandsmitglieder / Bevölkerung).....................................153
Tabelle 27: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Vorbildwirkung der öffentlichen Hand) .............................................................154
Tabelle 28: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Information der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit) .................154
Tabelle 29: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020)......................................155
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Tabelle 30: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nach 2020) ..................................155
Tabelle 31: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig
bis 2025 (Niedrigszenario) ...............................................................................172
Tabelle 32: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig
bis 2025 (Hochszenario) ..................................................................................173
Tabelle 33: Prognose Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassung Stadt Leipzig
bis 2025 ...........................................................................................................179
Tabelle 34: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario) .................................184
Tabelle 35: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario)....................................185
Tabelle 36: Maßnahmeempfehlungen – Abfallvermeidung – Abfallwirtschaftskonzept
2014–2018 Stadt Leipzig ..................................................................................198
Tabelle 37: Maßnahmeempfehlungen – Getrenntsammlung / Abfallverwertung –
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig ...........................................201
Tabelle 38: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept
2014–2018 Stadt Leipzig ..................................................................................203
Tabelle 39: Maßnahmeempfehlungen – Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit –
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ...................................................206
Tabelle 40: Maßnahmeempfehlungen – Gewährleistung der Entsorgungssicherheit
bis 2018 – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ...................................................206
Tabelle 41: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept
2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................207
Tabelle 43: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/
Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig ..............211
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Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Geographische Lage der Kreisfreien Stadt Leipzig im Freistaat Sachsen ......19
Abbildung 2: Räumliche Ausdehnung und kleinräumige Gliederung der Stadt Leipzig
nach Stadtbezirken und Ortsteilen .................................................................20
Abbildung 3: An die Stadt Leipzig angrenzende Gebiete ....................................................21
Abbildung 4: Verkehrsanbindung und -erschließung der Stadt Leipzig
durch verschiedene Verkehrsträger ...............................................................24
Abbildung 5: Bevölkerungsdichte im Freistaat Sachsen nach Kreisfreien Städten
und Landkreisen ............................................................................................26
Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung Stadt Leipzig 2001 bis 2013 ..................................28
Abbildung 7: Größe und Nutzung der Fläche der Stadt Leipzig 2012 .................................32
Abbildung 8: Kleinräumige Gebietsgliederung Stadt Leipzig und Eckdaten
zu den Stadtbezirken sowie Ortsteilen ...........................................................33
Abbildung 9: Graphische Lage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen
im Freistaat Sachsen .....................................................................................36
Abbildung 10: Verkehrsanbindung und Erschließung des ZAW-Verbandgebietes
durch verschiedene Verkehrsträger ...............................................................39
Abbildung 11: Bevölkerungsentwicklung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
2001 bis 2013 ................................................................................................43
Abbildung 12: Übersicht über die Raumstruktur im ZAW-Verbandsgebiet ............................46
Abbildung 13: Vereinfachtes Organigramm und Kernleistungen
der Stadtreinigung Leipzig .............................................................................65
Abbildung 14: Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Gebiet
des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen ......................................69
Abbildung 15: Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern ..........................84
Abbildung 16: Mengen- und Stoffstromdiagramm MBA Cröbern ..........................................86
Abbildung 17: Überblick über die Zentraldeponie und den Entsorgungsstandort Cröbern ....88
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Abbildung 18: Prinzipskizze des Kontroll- und Servicetunnels ..............................................90
Abbildung 19: Systematische Gliederung des Abfallaufkommens im Abfallwirtschaftsplan
für den Freistaat Sachsen Fortschreibung 2009 ............................................93
Abbildung 20: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert
nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013
(2008 = 100/Basis: Spezifische Werte) ..........................................................97
Abbildung 21: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert
nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte) ................99
Abbildung 22: Entwicklung des Abfallaufkommens und seiner Zusammensetzung
nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte) ......................100
Abbildung 23: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung
und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2013 .....101
Abbildung 24: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung
und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008 .....101
Abbildung 25: Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten differenziert
nach Produktgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 ..........................................105
Abbildung 26: Spezifische Restabfallmenge nach Fraktionen 2013 Stadt Leipzig ..............111
Abbildung 27: Spezifische Restabfallmenge nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig ...........112
Abbildung 28: Restabfallzusammensetzung nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig ...........113
Abbildung 29: Restabfallmengen der Strukturgebiete und der Stadt Leipzig
nach Abfallgruppen ......................................................................................115
Abbildung 30: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt sowie aus privaten
Haushaltungen und Kleingewerbe ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013
(2008 = 100/Basis: Spezifische Werte) ........................................................131
Abbildung 31: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus privaten Haushaltungen
und Kleingewerbe sowie differenziert nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Spezifische Werte) ................................133
Abbildung 32: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus anderen
Herkunftsbereichen sowie differenziert nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Absolutwerte) ...........134
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Abbildung 33: Entwicklung des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen und
Kleingewerbe sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte) ........................................135
Abbildung 34: Entwicklung des Abfallaufkommens aus anderen Herkunftsbereichen
sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte) ........................................136
Abbildung 35: Abfallaufkommen und -entsorgung ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 .........137
Abbildung 36: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2013 ......138
Abbildung 37: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2008 ......138
Abbildung 38: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2013 ..................................139
Abbildung 39: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2008 ..................................139
Abbildung 40: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2013...................................140
Abbildung 41: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2008...................................140
Abbildung 42: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2013 ....................................141
Abbildung 43: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2008 ....................................141
Abbildung 44: Einwohnerentwicklung Stadt Leipzig und ZAW-Verbandsgebiet
2013 bis 2025 lt. Bevölkerungsvorausberechnung
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen ......................................158
Abbildung 45: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen
nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario) ......................172
Abbildung 46: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen
nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario) .........................173
Abbildung 47: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen
und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen
Stadt Leipzig 2008 bis 2025.........................................................................180
Abbildung 48: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen
(Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Stadt Leipzig 2013 und 2025 ................181
Abbildung 49: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2013 (Ist-Stand) ...............182
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Abbildung 50: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2025
(Prognose Niedrigszenario) .........................................................................182
Abbildung 51: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario) ....184
Abbildung 52: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario) .......185
Abbildung 53: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen
und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008 bis 2025 .......................192
Abbildung 54: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen
(Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario)
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2013 und 2025 ......................193
Abbildung 55: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2013
(Ist-Stand)....................................................................................................194
Abbildung 56: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2025
(Prognose Niedrigszenario) .........................................................................194
Abbildung 57: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/
Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen in der Stadt Leipzig ............210
Abbildung 58: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/
Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig ..........212
Fotoverzeichnis
Seite
Foto 1: Kontroll- und Servicetunnel im Erweiterungsbereich der ZDC ..................................90
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Verzeichnis der Abkürzungen
a
A
a.a.O.
AbfAblV
AbfKlärV
AbfVerbrG
Abs.
AfU
AGM
AJFB
ALL
AltfahrzeugV
AltholzV
AS
ASA
ASG
AVN
AVV
AWGS
AWK
AWP
AWS
AWW
AWVC
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Jahr (annum)
Autobahn
am angegebenen Ort
Abfallablagerungsverordnung
Klärschlammverordnung
Abfallverbringungsgesetz
Absatz
Amt für Umweltschutz
Amt für Gebäudemanagement
Amt für Jugend, Familie und Bildung
ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH
Altfahrzeug-Verordnung
Altholzverordnung
Abfallschlüssel
Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V.
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Abfallverband Nordsachsen
Abfallverzeichnis-Verordnung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Abfallwirtschaftskonzept
Abfallwirtschaftsplan
Abfallwirtschaftssatzung
Abfallwegweiser
Abfallwirtschaftsverband Chemnitz
B
BAB
BattG
BImSchG
BioAbfV
=
=
=
=
=
Bundesstraße
Bundesautobahn
Batteriegesetz
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bioabfallverordnung
d
DA
DepV
d.J.
DK
DSD
DSH
=
=
=
=
=
=
=
Tag (day)
Dienstanweisung
Deponieverordnung
des Jahres
Deponieklasse
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Deponie Seehausen
E
EAK
ear
EB
=
=
=
=
Elektro
Europäischer Abfallkatalog
stiftung elektro-altgeräte register
Eigenbetrieb
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Seite 13
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EBS
EG
EGAB
ElektroG
E-Schrott
EU
EUR bzw. €
EW
EWG
EW/km²
= Ersatzbrennstoff
= Europäische Gemeinschaft
= Erstes Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz
im Freistaat Sachsen
= Elektro- und Elektronikgerätegesetz
= Elektro- und Elektronikaltgeräte
= Europäische Union
= EURO
= Einwohner
= Einwohnergleichwerte
= Einwohner pro Quadratkilometer (=Einwohnerdichte)
Fe
= Eisen (ferrum)
gem.
GewAbfV
GIZ
GVZ
GWA
=
=
=
=
=
gemäß
Gewerbeabfallverordnung
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Güterverkehrszentrum
Großwohnanlagen
ha
HA
HTWK
HWK
=
=
=
=
Hektar
Hauptamt
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Handwerkskammer
i.G.
IHK
i.S.
i.V.m.
=
=
=
=
in Gründung
Industrie- und Handelskammer
Im Sinne
in Verbindung mit
JA
= Jugendamt
KFZ
kg
kg/(EW x a)
km²
KrWG
=
=
=
=
=
Kraftfahrzeug
Kilogramm
Kilogramm pro Einwohner und Jahr (= spezifische Abfallmasse)
Quadratkilometer
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Liter/(EW x Wo)
LA
LEP
LfULG
LK
LVP
=
=
=
=
=
=
Liter pro Einwohner und Woche (= spezifisches Abfallvolumen)
Liegenschaftsamt
Landesentwicklungsplan
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Landkreis
Leichtverpackungen
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max.
m³
m³/a
MBA
MFH
Mg
MJ
=
=
=
=
=
=
=
NE
N.N.
= Nicht Eisen
= nicht bekannt (nomen nescio)
OA
OBM
o. g.
örE
OT
OV
=
=
=
=
=
=
PPK
= Papier, Pappe, Kartonagen
RA
RAB
rd.
RL
RV
=
=
=
=
=
Rechtsamt
Restabfallbehälter
rund
Richtlinie
Ratsversammlung
SächsABG
SächsKAG
SächsKomZG
SK
SLFS
SMUL
SPA
SPNV
SRL
SUP
SVA
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
Sächsisches Kommunalabgabengesetz
Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
Sortierkampagne
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Stadtplanungsamt
Schienenpersonennahverkehr
Stadtreinigung Leipzig
Statistische Umweltprüfung
Schulverwaltungsamt
t
t/a
TASi
TOC
=
=
=
=
Tonne
Tonnen pro Jahr (= absolute Abfallmasse)
Technische Anleitung Siedlungsabfall
Total organic carbon (Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff)
1)
maximal
Kubikmeter
Kubikmeter pro Jahr (= absolutes Abfallvolumen)
Mechanisch-Biologische Behandlungsanlage
Mehrfamilienhäuser
Megagramm 1)
Megajoule
Ordnungsamt
Oberbürgermeister
oben genannt
öffentlich-rechtliche(r) Entsorgungsträger
Ortsteil
Organisationsverfügung
Gebräuchliche Bezeichnung für die Gewichtseinheit vorzugsweise im angelsächsischen Sprachraum zur Unterscheidung von der britischen (ca. 1.016 kg) und der amerikanischen (ca. 907 kg) Tonne.
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u. a.
u. E.
UiZ
UVPG
=
=
=
=
unter anderem
unseres Erachtens
Umweltinformationszentrum
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VerpackV
v. g.
VTA
= Verpackungsverordnung
= vorstehend genannt
= Verkehrs- und Tiefbauamt
WEV
Wo
= Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH
= Woche
ZAS
ZAW
ZDC
= Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
= Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
= Zentraldeponie Cröbern
1-2 FH
= 1-2 Familienhäuser
Ø
= Durchschnitt
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1
Anlass und Aufgabenstellung
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG) vom 24. Februar 2012,
zuletzt geändert durch § 44 Absatz 4 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013
verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in § 20 Abs. 1 die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgaben verschiedener Regelungen des
Gesetzes (§§ 6 bis 11) zu verwerten oder (§ 15 und 16) zu beseitigen.
Über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling sowie die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden
Abfälle haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – soweit sie diese nicht durch
Satzung von der Entsorgung ausgeschlossen haben1) – nach Maßgabe des § 21 KrWG Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) und Abfallbilanzen zu erstellen. Die konkreten Anforderungen
an
die
Konzepte regeln dabei die Länder.
Die Abfallwirtschaftskonzepte der sächsischen örE haben insofern den gesetzlichen Anforderungen des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom
31. Mai 1999, rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juli 2013 zu entsprechen. Gemäß § 2 Abs.
1 SächsABG besteht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Verpflichtung, für
ihren Bereich ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und dieses bei wesentlichen Änderungen
oder spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. In den Konzepten sind dabei insbesondere
die Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung, die Maßnahmen der Abfallvermeidung
sowie die Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung
darzustellen. In ihrem Maßnahmenteil sind die Abfallwirtschaftskonzepte schließlich durch
Satzung für verbindlich zu erklären.
§ 4 Abs. 1 SächsABG gestattet es Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe zu regionalen Zweckverbänden
als
Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzuschließen. Von dieser Möglichkeit, die
bereits das Erste Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen
(EGAB) vom 12. August 1991 bot, machten bereits zu Jahresbeginn 1992 die Stadt Leipzig
und die seinerzeitigen Landkreise Borna, Geithain, Grimma, Leipzig und Altenburg Gebrauch
und gründeten den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW), der im Mai 1994 die
Rechtsfähigkeit erlangte.
Infolge des Kreisgebietsreformgesetzes im August 1994 und der Verwaltungs- und Funktional-reform vom August 2008 im Freistaat Sachsen hat der ZAW aktuell mit der Stadt und
dem Landkreis Leipzig nur noch zwei Mitglieder. Satzungsseitig ist die Aufgabenstellung innerhalb des Zweckverbandes dergestalt geregelt, dass das Sammeln, Transportieren und
1)
Zu Details s. § 20 Abs. 2 KrWG.
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Verwerten überlassungspflichtiger Abfälle in die Aufgabenverantwortung der Verbandsmitglieder
fällt,
wobei die eingesammelten Abfälle (§ 4 Abs. 4 SächsABG) dem Abfallverband zu überlassen
sind. Dem ZAW obliegt gem. § 4 Abs. 2 die Aufgabe, die Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Anlagen zum Umschlagen von Abfällen zu errichten und zu betreiben.
Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben – die Stadt Leipzig sowie der Landkreis Leipzig sind
für Sammlung, Transport und Verwertung überlassungspflichtiger Abfälle verantwortlich und
dem ZAW obliegt die Aufgabe der Abfallbeseitigung – sind sowohl der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen als auch seine beiden Verbandsmitglieder öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger und haben insofern (s. oben) jeweils Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen
und (§ 2 Abs. 1 SächsABG) miteinander abzustimmen.
Während der Landkreis Leipzig über ein aktuelles AWK (2012–2018) verfügt1), besteht sowohl für den ZAW als auch die Stadt Leipzig die Notwendigkeit ihre Abfallwirtschaftskonzepte
fortzuschreiben. Vor diesem Hintergrund wurde in Regie des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen das Ingenieurbüro SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH am 11. März
2014 in enger Abstimmung mit der Stadtreinigung Leipzig (SRL) mit der Erarbeitung eines
Abfallwirtschaftskonzeptes für den ZAW betreffend den Zeitraum 2014 bis 2018 beauftragt. Dieses umfasst aus v. g. Grund derzeit ausschließlich noch das Verbandsmitglied
Stadt Leipzig. In das nächste Abfallwirtschaftskonzept (ab 2019) wird dann schließlich auch
der Landkreis Leipzig einbezogen werden.
Ziel dieses Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, die jeweiligen gesetzlich fixierten Pflichtaufgaben der beiden örE für den Zeitraum von fünf Jahren planerisch zu bewältigen. Gleichzeitig
soll das hiermit vorgelegte Konzept als öffentliches Dokument Transparenz gegenüber den
zuständigen Abfallbehörden und Abfallerzeugern schaffen und das Aufgabenspektrum des
Zweckverbandes sowie der Stadt Leipzig, die sich zur Aufgabenerfüllung des Eigenbetriebes
Stadtreinigung Leipzig (SRL) bedient, als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aufzeigen.
Nach Diskussion in den zuständigen politischen Gremien und Beschluss des AWK stellt es
darüber hinaus die Leitlinie für die zukünftige Gestaltung der kommunalen Abfallwirtschaft
dar.
Das hiermit vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept gliedert sich wie folgt:
Kapitel 1
Anlass und Aufgabenstellung
Kapitel 2
Lage und Infrastruktur
Kapitel 3
Rechtliche Rahmenbedingungen für das Abfallwirtschaftskonzept
Kapitel 4
Aktuelle Organisation der Abfallwirtschaft
Kapitel 5
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
Kapitel 6
Abfallerfassung und -entsorgung
1)
Vorgelegt von SHC GmbH im Februar 2012.
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Kapitel 7
Entwicklung der Abfallmengen und -zusammensetzung
Kapitel 8
Bilanz zum Erfüllungsstand der gemäß der aktuellen Abfallwirtschaftskonzepte geplanten Maßnahmen
Kapitel 9
Prognosen
Kapitel 10
Maßnahmeempfehlungen zur Beschlussfassung
Kapitel 11
Nachweis der Entsorgungssicherheit
Kapitel 12
Prüfung der Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung
2
Lage und Infrastrukturdaten
2.1 Stadt Leipzig
Die nachstehende Abbildung 1 zeigt die Lage der Kreisfreien Stadt Leipzig innerhalb des
Freistaates Sachsen, die gemeinsam mit dem Landkreis Leipzig den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) bildet.
Aus Abbildung 2 lassen sich die räumliche Ausdehnung und die kleinräumige Gliederung der
Stadt Leipzig nach Stadtbezirken und Ortsteilen entnehmen.
Abbildung 1: Geographische Lage der Kreisfreien Stadt Leipzig im Freistaat Sachsen
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Abbildung 2: Räumliche Ausdehnung und kleinräumige Gliederung der Stadt Leipzig nach
Stadtbezirken und Ortsteilen
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2.1.1 Lage und räumliche Ausdehnung
Die Stadt Leipzig liegt an der nordwestlichen Peripherie des Freistaates Sachsen und ist Teil
der Metropolregion Leipzig/Halle-Dresden-Chemnitz. Die Stadtfläche erstreckt sich über
insgesamt 297,4 km² und bleibt damit nur wenig (rd. 9 %) hinter der der Landeshauptstadt
Dresden (328 km²) zurück. Knapp 36 % und damit die größte Teilfläche erfährt eine landwirtschaftliche Nutzung. Dahinter folgen mit 28,5 % Anteil Gebäude- und Freiflächen sowie
mit 12,0 % Verkehrsflächen, die – soweit man eine Addition vornimmt – recht deutlich (4,9
%-Punkte) hinter den Erholungs- und Waldflächen, deren Bedeutung innerhalb des letzten
Dezenniums (+48 %) erheblich gestiegen ist, zurückbleiben.
Ihre räumliche Begrenzung durch die beiden Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die
diesen wiederum angehörigen Städte und Gemeinden erfährt die Stadt Leipzig, deren Länge
der Stadtgrenze insgesamt 128,7 km beträgt, wie folgt:
Landkreis Nordsachsen
Landkreis Leipzig
Abbildung 3: An die Stadt Leipzig angrenzende Gebiete
Landkreis Leipzig
Stadt Markkleeberg
Stadt Markranstädt
Gemeinde Großpösna
Gemeinde Borsdorf
Stadt Zwenkau
Stadt Pegau1)
Stadt Brandis
1)
77,3 km
26,1 km
19,0 km
10,1 km
8,1 km
7,3 km
3,9 km
2,8 km
Hierbei handelt es sich um die Gemeinde Kitzen, die seit dem 01.01.2012 zur Stadt Pegau gehört.
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Landkreis Nordsachsen
Stadt Schkeuditz
Stadt Taucha
Gemeinde Krostitz
Gemeinde Rackwitz
Gemeinde Jesewitz
51,4 km
18,2 km
14,5 km
10,3 km
7,5 km
0,9 km
2.1.2 Verkehrsinfrastruktur
Die Erschließung der Stadt Leipzig mit Verkehrsträgern unterschiedlicher Art war insbesondere in Anbetracht der bestehenden Bundesautobahnen (BAB) A9 und A14, die das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung tangieren (A9) bzw. in ost-westlicher Richtung (A14) im Norden
schneiden bereits im Zeitraum (2005/2006) der zweiten AWK-Fortschreibung für die Stadt
Leipzig als sehr gut einzuordnen. Aktuell kommt vor allem die seit dem Jahr 2006 vom Autobahnkreuz Rippachtal bis zum Dreieck Parthenaue durchgängig befahrbare und die Autobahnen A9 sowie A14 verbindende A38 hinzu, die die Verkehrserschließung des südlichen
Stadtgebietes durch die Anbindung an das Bundesfernstraßennetz entscheidend verbessert.
Daneben durchqueren mehrere Bundesstraßen (B2 / B6 / B87 / B181 / B184 / B186) sowie
Bahnlinien das Stadtgebiet in sämtliche Himmelsrichtungen.
Schließlich ist der Flughafen Leipzig/Halle als zentraler Verkehrsknotenpunkt in Mitteldeutschland von wesentlicher und ganz erheblicher Bedeutung für die Erschließung der
Stadt Leipzig als Wohn-, insbesondere aber auch Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsmetropole.
Konkret lässt sich dies anhand nachstehender Vergleichsdaten1) erkennen:
Kennziffer
Flugzeugbewegungen
Fluggäste
Luftfracht
2)
2004
2013
31.207
57.888
2.026.550
2.129.711
10.147 t
878.023 t
Extrem beeindruckend fällt der Anstieg im Bereich Luftfracht aus, der sich binnen der letzten
zehn Jahre vollzogen hat. Hieran lässt sich eindeutig die enorm gestiegene Bedeutung des
Flughafens als Luftfracht-Drehkreuz ablesen.
Zur besseren Einschätzung dieser Entwicklung sind nachfolgend für vier weitere (größere)
deutsche Flughäfen das Luftfrachtaufkommen in den Jahren 2004 sowie 2013 und die
jeweilige Veränderungsrate im Vergleich zum Flughafen Leipzig/Halle dargestellt.
Leipzig/Halle
2004:
10.147 t
2013:
878.023 t
≙
+8.553 %
Frankfurt/Main
2004:
1.839.086 t
2013:
2.094.605 t
≙
+14 %
1)
2)
Nur gewerblicher Verkehr und ohne Transit.
einschließlich Luftpost.
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Köln/Bonn
2004:
615.461 t
2013:
717.147 t
≙
+17 %
Dresden
2004:
411 t
2013:
178 t
≙
-56 %
München
2004:
192.167 t
2013:
287.809 t
≙
+50 %
Anhand des vorstehenden Vergleiches ist das ungebremste und rasante Wachstum des
Flughafens Leipzig/Halle in diesem Bereich sehr gut erkennbar.
Abbildung 4 lässt sich die Verkehrsanbindung und -erschließung der Stadt Leipzig im Überblick nach den verschiedenen Verkehrsträgern entnehmen.
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Abbildung 4: Verkehrsanbindung und -erschließung der Stadt Leipzig durch verschiedene Verkehrsträger
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2.1.3 Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung
Zum 31.12.2013 lebten in der Stadt Leipzig insgesamt 531.562 Einwohner (EW) mit Hauptwohnsitz. Damit kommt der Stadt Leipzig der Status als größte Stadt im Freistaat Sachsen,
den sie zwischenzeitlich (2009–2012) an die Landeshauptstadt Dresden verloren hatte, seit
dem Jahr 2013 wenn auch ausgesprochen knapp (+0,2 %) – die Dresdener Einwohnerzahl
lag per Jahressende 2013 bei 530.754 EW – wieder zu. Die Bevölkerungszahl der dritten
Kreisfreien Stadt im Freistaat – Chemnitz mit 242.022 Einwohnern – wird dagegen nach wie
vor um mehr als das Doppelte (+120 %) übertroffen.
Zusätzlich hatten nach Recherchen der Stadtreinigung Leipzig und von SHC, die im Rahmen
der Restabfallanalyse 2013 für die Stadt Leipzig durchgeführt wurden, per Ende 2012
rd. 11.000 Personen einen Nebenwohnsitz im Stadtgebiet.
In Anbetracht einer Gesamtfläche der Stadt von 297,4 km² errechnet sich daraus eine durchschnittliche Einwohnerdichte von 1.787 EW/km² (nur EW mit Hauptwohnsitz). Die entsprechenden Daten für den Freistaat Sachsen (220 EW/km²) und die Bundesrepublik Deutschland
(226 EW/km²) werden aufgrund der naturgemäß wesentlich höheren Verdichtung städtischer
Siedlungsräume weit übertroffen. In – allerdings (sehr) deutlich – abgeschwächter Form gilt
dies auch im Vergleich mit den anderen beiden Kreisfreien Städten (Dresden
1.617
EW/km² und Chemnitz
1.096 EW/km²) im Freistaat Sachsen sowie insbesondere auch
den im Zuge der Kreisgebietsreform 2008 gebildeten zehn Landkreisen, deren Bevölkerungsdichte
sich
innerhalb eine Spannbreite von 98 EW/km² (Landkreis Nordsachsen) bis 345 EW/km² (Landkreis Zwickau) bewegen.
Abbildung 5 lässt sich ein Vergleich der Bevölkerungsdichten im Freistaat Sachsen differenziert nach Größenklassen für die 13 Gebietskörperschaften entnehmen.
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Abbildung 5: Bevölkerungsdichte im Freistaat Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Differenziert man die zum Zeitpunkt der Durchführung der Restabfallanalyse 2013 seinerzeit
aktuellste offiziell vorliegende Einwohnerzahl Leipzigs umfassend die wohnberechtigte
Bevölkerung1) (539.378 EW per 31.12.2012) und damit die Gesamteinwohnerzahl der Stadt
Leipzig2) nach Siedlungsstrukturen, die für abfallwirtschaftliche Betrachtungen von Bedeutung sind, so zeigt sich folgendes Bild:
Einwohnerspezifische Strukturkennzahlen Stadt Leipzig
Siedlungsstrukturtyp
Einwohnerzahl
Einwohneranteil
Großwohnanlagen, 1,1-m³-RAB
217.910
40,4 %
Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
252.428
46,8 %
69.040
12,8 %
539.3783)
100,0 %
1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB
Stadt Leipzig
1)
2)
3)
Darunter fallen sowohl Einwohner mit Haupt- als auch mit Nebenwohnsitz.
Diese erfuhr im Hinblick auf die Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz nach Veröffentlichung der Resultate der
EU-weiten Volks- und Wohnungszählung (Mikrozensus 2011) eine Korrektur um über 21.000 Einwohner nach unten.
Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz.
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Tabelle 1: Einwohnerbesatz Stadt Leipzig nach Siedlungsstrukturgebieten 2012
Tabelle 1 zeigt, dass das einwohnermäßig am stärksten besetzte Segment der Strukturtyp
Mehrfamilienhäuser, 120-/240-l-RAB mit einem Bevölkerungsanteil von 46,8 % ist. In dieser
Bebauungsstruktur lebten – nach der seinerzeit noch nicht um die Ergebnisse des Mikrozensus 2011 bereinigten offiziellen Einwohnerstatistik – ca. 252.428 Einwohner der Stadt
Leipzig. Dahinter folgte das Siedlungsstrukturgebiet Großwohnanlagen, 1,1-m³-RAB mit
40,4 % Bevölkerungsanteil (= ca. 217.910 EW). Im Bereich der mit 60- bis 240-Liter-RAB
ausgestatteten 1-2 Familienhäuser wohnten schließlich rd. 69.040 Einwohner der Stadt. Dies
entspricht einem Bevölkerungsanteil von 12,8 %.
Nachstehend findet sich die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Leipzig im Zeitraum 2001
bis 2013 graphisch dargestellt. Dabei sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den in
Abbildung 6 ausgewiesenen Zahlen ausschließlich um die Einwohner mit Hauptwohnsitz im
Stadtgebiet handelt, da allein diese von der offiziellen Statistik mit hinreichender Genauigkeit
erfasst werden.
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Jahr
1)
2001
Einwohner
493.052
2002
494.795
2003
497.531
2004
498.491
2005
2006
502.651
506.578
2007
510.512
2008
515.469
2009
518.862
2010
522.883
2011
2)
510.043
2012
2013
520.838
531.562
540.000
531.562
530.000
522.883
520.838
Einwohner
518.862
520.000
515.469
510.512
510.000
506.578
510.043
502.651
497.531
500.000
498.491
494.795
493.052
490.000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Jahr
Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung Stadt Leipzig 2001 bis 2013
1)
2)
Stand jeweils per 31.12. des Jahres.
Korrektur der Einwohnerzahlen aufgrund der Resultate des Mikrozensus 2011.
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Absolut betrachtet ist die Einwohnerzahl der Stadt Leipzig in den letzten 12 Jahren um
rd. 38.500 Personen angestiegen. Dies entspricht einer relativen Veränderung um +7,8 %.
Bei einer Interpretation dieser Entwicklung sind die im Zeitraum 1993 bis 2000 erfolgten Eingemeindungen ins Stadtgebiet ebenso zu berücksichtigen wie die mit dem Zensusstichtag
09.05.2011 korrigierte Fortschreibung der Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes,
welche auf der Pseudo-Volkszählung vom 03.10.1990 basierte.
2.1.4 Fläche und Flächennutzung
Per Jahresende 1998 betrug die Fläche der Stadt Leipzig noch 17.975 ha. Aufgrund der per
01.01.1999 erfolgten Eingemeindungen von insgesamt 11 Orten bzw. Gemeindeteilen aus
dem Umfeld in das Stadtgebiet erhöhte sich dessen Fläche nachhaltig [61,6 % (!)] um 11.069
ha auf 29.044 ha. Mit den weiteren Eingemeindungen von Burghausen und Rückmarsdorf
zum 01.01.2000 wuchs die Stadtfläche auf 29.754 ha. Aufgrund von Neuvermessungen in
der
Folgezeit betrug die amtlich festgestellte Fläche Leipzigs im Jahr 2004 schließlich 29.760 ha.
Aktuell sind es 29.732 ha.
Bedingt durch die deutlich geringere Bevölkerungsdichte der eingemeindeten Orte und
Gemeindeteile verringerte sich diese Kennzahl für das Stadtgebiet Leipzig von 2.697
EW/km² (1998) sehr deutlich (-34,7 %) auf 1.761 EW/km² im Jahr 2004 und stieg bis 2013
wieder
geringfügig auf 1.787 EW km² an.
Differenziert man die Bodenfläche der Stadt Leipzig nach der tatsächlichen Nutzung und
unterscheidet dabei nach den im Statistikwesen gebräuchlichen acht Hauptnutzungsarten,
so zeigen sich im Jahresvergleich 1998 und 2004 sehr deutlich die Auswirkungen, die
die Eingemeindungen in das Stadtgebiet nach sich gezogen haben. Anhand des Jahresvergleiches 2004/20121) lässt sich erkennen, dass sich die Flächennutzung innerhalb der
Stadt nur im Hinblick auf wenige Nutzungsarten stärker verändert hat.
1)
Für das Jahr 2013 liegen aktuell noch keine offiziellen Zahlen vor.
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Bodenfläche nach tatsächlicher Nutzung Stadt Leipzig
Bodenfläche
Veränderung
1998
2004
1998/2004
2012
∆x
δx
ha
%
ha
%
ha
%
ha
%
Nutzungsart
Gebäude- und Freifläche
Veränderung
2004/2012
∆x
δx
ha
%
5.640
31,4
8.244
27,7
+2.604
+46,2
8.470
28,5
+226
+2,7
384
2,1
518
1,7
+134
+34,9
385
1,3
-133
-25,7
Erholungsfläche
1.147
6,4
1.681
5,7
+534
+46,6
2.946
9,9
+1.265
+75,3
Verkehrsfläche
2.393
13,3
3.481
11,7
+1.088
+45,5
3.571
12,0
+90
+2,6
Landwirtschaftsfläche
6.132
34,1
12.183
40,9
+6.051
+98,7
10.612
35,7
-1.571
-12,9
Waldfläche
1.144
6,4
1.703
5,7
+559
+48,9
2.080
7,0
+377
+22,1
Wasserfläche
417
2,3
731
2,5
+314
+75,3
886
3,0
+155
+21,2
Sonstige Fläche
718
4,0
1.219
4,1
+501
+69,8
787
2,6
-432
-35,4
17.975
100,0
29.760
100,0
+11.785
+65,6
29.737
100,0
-23
-0,1
Betriebsfläche
Gesamt
Tabelle 2: Entwicklung der Bodenfläche und deren Nutzung 1998 bis 2012 in der Stadt Leipzig
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Im Zeitvergleich 1998 und 2004 verzeichnete – absolut betrachtet – lt. Tabelle 2 die landwirtschaftlich genutzte Fläche mit 6.051 ha durch die Gebietsreformen den mit Abstand größten
Zuwachs, gefolgt von den Gebäude- und Freiflächen (+2.604 ha) sowie den Verkehrsflächen
(+1.088 ha).
Die relative Sichtweise führt ebenfalls die Landwirtschaftsfläche mit +98,7 % an der Spitze.
Hier folgen die Wasserflächen (+75,3 %) und anderweitig genutzte Flächen (+69,8 %) auf
den nächsten Rängen. Den weiteren fünf Nutzungsarten kommt mit Zuwächsen zwischen
34,9 % (Betriebsfläche) und 48,9 % (Waldfläche) eine nahezu gleiche Bedeutung zu.
Betrachtet man den Flächenzuwachs im Zeitraum 1998 bis 2004 (+11.785 ha) per se, so entfällt gut die Hälfte (51,3 %) desselben auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Mit 22,1 %
kommt daneben den Gebäude- und Freiflächen sowie – mit bereits deutlichen Abstrichen –
den Verkehrsflächen mit 9,2 % noch eine größere Bedeutung zu. Die Anteile aller anderen
Nutzungsarten liegen durchgängig und zum Teil deutlich unter 5 %.
Im Zeitraum 2004 bis 2012 erfuhr die Bodenfläche der Stadt Leipzig praktisch keine Veränderung. Stellt man in dieser Hinsicht auf die verschiedenen Nutzungsarten ab, so fallen solche insbesondere bei den Landwirtschafts- und den Erholungsflächen ins Auge. Während
erst-genannte sich um rd. 1.570 ha, entsprechend ca. 13 % verringerten, nahm der Anteil der
Erholungsflächen um sehr hohe 75 % zu, was eine Erweiterung um 1.265 ha bedeutet. Aktuell stehen damit rd. 10 % der Fläche des Stadtgebietes für Erholungszwecke zur Verfügung,
während es im Jahr 2004 nur 5,7 % waren.
Geringere Zunahmen verzeichneten daneben die Wald- und Wasserflächen sowie die
Gebäude- und Freiflächen. Demgegenüber war insbesondere die Bedeutung der Sonstigen
Flächen und – mit schon deutlichen Abstrichen – der Betriebsflächen rückläufig.
Nahezu unverändert blieben schließlich im Hinblick auf ihre Größe die Verkehrszwecken
dienenden Flächen.
Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die aktuelle Flächennutzung in der Stadt Leipzig
noch einmal graphisch.
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29.737 ha ≙ 100%
Sonstige Fläche
Gebäude- und Freifläche
2,6
Landwirtschaftsfläche
28,4
35,7
13,3
3,0
16,9
Betriebsund Verkehrsfläche
Wasserfläche
Erholungs- und Waldfläche
Abbildung 7: Größe und Nutzung der Fläche der Stadt Leipzig 2012
2.1.5 Stadtbezirke und Ortsteile
Insgesamt umfasst das Gebiet der Stadt Leipzig zehn Stadtbezirke (0 Mitte bis 9 Nord) mit
insgesamt 63 Ortsteilen (00 Zentrum bis 95 Wiederitzsch). Einen Überblick über die kleinräumige Gliederung der Stadt sowie wesentliche Eckdaten der Stadtbezirke und Ortsteile
gibt die nachstehende Abbildung.
Bei den Angaben zu den Einwohnerzahlen gilt es zu beachten, dass als Quelle hierfür seitens des Amtes für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig das vom städtischen Ordnungsamt
geführte Einwohnerregister genutzt wird. Dessen Zahlen werden ortsnah erhoben, überprüft
sowie verwaltet und sind von daher deutlich belastbarer als die Gruppenfortschreibung
(z.B. nach Alter, Geschlecht u. a.) des Statistischen Landesamtes, die – wie bereits erwähnt
– bis zur EU-weiten Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 auf der PseudoVolkszählung vom 03.10.1990 beruhte und mit dem Zensustag 09.05.2011 eine erhebliche
(Bereinigung um exakt 21.454 Einwohner ≙ 4,1 % der Stadtbevölkerung) Korrektur erfuhr.
Die Abweichungen der Einwohnerzahlen in den Abbildungen 6 und 8 (fast 7.800 EW) sowie
der in Teilkapitel 2.1.4 benannten Einwohnerdichte sind vor diesem Hintergrund zu sehen.
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Stadtbezirk
Einwohner1)
Ortsteile
Einwohnerdichte2)
Fläche
EW
%
km²
%
EW/km²
0 – Mitte
7
57.383
10,6
13,9
4,7
4.133
1 – Nordost
6
43.316
8,0
26,8
9,0
1.618
10
73.172
13,6
40,7
13,7
1.796
3 – Südost
6
55.470
10,3
34,6
11,6
1.601
4 – Süd
5
63.269
11,7
16,9
5,7
3.738
5 – Südwest
6
51.213
9,5
46,7
15,7
1.097
6 – West
7
48.940
9,1
14,7
4,9
3.332
7 – Alt-West
6
51.993
9,6
26,1
8,8
1.993
8 – Nordwest
4
29.946
5,6
39,1
13,1
766
9 – Nord
6
64.643
12,0
38,0
12,8
1.701
63
539.3483)
100,0
297,44)
100,0
1.814
2 – Ost
Stadt Leipzig
Abbildung 8: Kleinräumige Gebietsgliederung Stadt Leipzig und Eckdaten zu den Stadtbezirken sowie Ortsteilen
1)
2)
3)
4)
Stand: 31.12.2013. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Geringfügige Differenzen zum Quotienten aus Einwohnerzahl und Fläche beruhen auf weiteren Nachkommastellen bei den Stadtbezirksflächen, die das Amt für Statistik und
Wahlen bei der Berechnung berücksichtigt, aber nicht explizit ausweist.
Differenz von 3 EW aufgrund nicht möglicher Zuordenbarkeit zu einzelnen Stadtbezirken wegen fehlender Adressen.
Rundungsdifferenz von 0,1 km².
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Laut den Angaben im Statistischen Jahrbuch 2014 der Stadt Leipzig beläuft sich die Zahl der
Einwohner mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet aktuell (31.12.2013) auf insgesamt 539.348
EW. Die meisten Bewohner (37.172 EW) leben mit einem Anteil von 13,6 % im Stadtbezirk
2–Ost, der durch die Gemeindegebietsreform 1999 eine erhebliche Erweiterung erfuhr.
Mit Bevölkerungsanteilen von über 10 % liegen die vier Stadtbezirke
9 – Nord
12,0 %
=
64.643 EW
4 – Süd
11,7 %
=
63.269 EW
0 – Mitte
10,6 %
=
57.383 EW
3 – Südost
10,3 %
=
55.470 EW
durchaus nicht weit – die maximale Spannbreite beträgt 16,5 % – auseinander. Den Schluss
bildet in dieser Hinsicht der weit weniger städtisch geprägte Stadtbezirk 8–Nordost, in den
zum 01.01.1999 die heutigen Ortsteile 82 Lützschena-Stahmeln sowie 83 Lindenthal eingemeindet wurden und in dem aktuell 5,6 % (= 28.944 EW) der Gesamtbevölkerung der Stadt
leben.
Flächenmäßig betrachtet stellen sich die Relationen – wie zu erwarten – deutlich anders dar.
Mit 46,7 km² – entsprechend 15,7 % des gesamten Stadtgebietes – steht der Stadtbezirk
5–Südwest, zu dem insbesondere die großflächigen Ortsteile 55 Hartmannsdorf-Knautnaundorf (15,9 km²) und 53 Großzschocher (15,5 km²) – sowie mit Abstrichen 54 KnautkleebergKnauthain (8,4 km²) – zählen, an der Spitze der Skala.
Mit Flächenanteilen von über 10 % folgen die Stadtbezirke
2 – Ost
13,7 %
=
40,7 km²
8 – Nordwest
13,1 %
=
39,1 km²
9 – Nord
12,8 %
=
38,0 km²
3 – Südost
11,6 %
=
34,6 km².
Den geringsten Flächenanteil weist – wie in anderen Großstädten auch – der Stadtbezirk
0–Mitte mit 4,7 % (= 13,9 km²) auf. Knapp darüber rangieren die Stadtbezirke 6–West (4,9
%), der zwar aus sieben, jedoch weitgehend (sehr) kleinen Ortsteilen besteht und 4–Süd (5,7
%) mit fünf Ortsteilen, wobei nur Connewitz (7,2 km²) und bereits mit Abstrichen DölitzDösen
(4,2 km²) flächenmäßig größer ausfallen.
Die Bevölkerungsdichte ist erwartungsgemäß im Stadtbezirk 0–Mitte und damit im Zentrum
Leipzigs mit 4.133 EW/km² extrem hoch. Am nähesten an diesem Wert liegt der für den
Stadtbezirk 4–Süd, der primär aufgrund der sehr hohen Siedlungsdichte in den Ortsteilen
Südvorstadt und Lößnig auf 3.738 EW/km² lautet. Bedingt durch die hochverdichtete Bebauung mit Großwohnanlagen in den Ortsteilen Grünau-Mitte, -Nord und -Ost bewegt sich auch
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die Bevölkerungsdichte des Stadtbezirkes 6–West angesichts von 3.332 EW/km² weit über
dem Durchschnittswert der gesamten Stadt (1.814 EW/km²).
Relativ dünn besiedelt sind schließlich die flächenmäßig großen, in den Randbereichen
deutlich weniger städtisch strukturierten Stadtbezirke 5–Südwest und 8–Nordwest, in denen
statistisch gesehen im Durchschnitt „nur“ 1.097 EW bzw. 766 EW auf einem Quadratkilometer leben.
2.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Wie eingangs bereits erwähnt verfügte der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen, der
im Mai 1994 seine Rechtsfähigkeit erlangte, infolge des Kreisgebietsreformgesetzes seit
August 1994 über drei Verbandsmitglieder. Neben der Kreisfreien Stadt Leipzig waren dies
die Landkreise Leipziger Land und der Muldentalkreis.
Im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen „verschmolzen“ die
beiden Landkreise zum neuen Landkreis Leipzig, so dass der ZAW aktuell nur noch aus zwei
Mitgliedern besteht. Deren Hoheitsflächen zählen – anders als im Falle des Abfallverbandes
Nordsachsen (AVN), des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC) und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) – vollständig zum Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen, so dass dessen Verbandsgebiet aus den Flächen der Stadt Leipzig
und des Landkreises Leipzig besteht.
Ebenso wie im Fall des ZAW haben sich auch andere Landkreise und die Kreisfreie Stadt
Chemnitz zur Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben zu kommunalen Zweckverbänden zusammengeschlossen. Aktuell existieren im Freistaat Sachsen fünf Abfallzweckverbände, nachdem der Abfallverband Nordsachsen im Jahr 2013 aufgelöst wurde. Keinem
Verband
gehören derzeit die Landeshauptstadt Dresden sowie der Vogtlandkreis und der Landkreis
Nordsachsen an.
2.2.1 Lage und räumliche Ausdehnung
Die geographische Lage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen lässt sich neben weiteren Informationen der folgenden Abbildung entnehmen.
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Zweckverband Abfallwirtschaft
Regionaler Abfallverband
Westsachsen
Oberlausitz Niederschlesien
1)
1)
Zweckverband Abfallwirtschaft
Oberes Elbtal
Abfallwirtschaftsverband
Chemnitz
Zweckverband Abfallwirtschaft
Südwestsachsen
Abbildung 9: Graphische Lage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen im Freistaat Sachsen
Das Verbandsgebiet des ZAW liegt im Nordwesten des Freistaates Sachsen und umfasst
eine Fläche von 1.944 km², wovon fast 85 % (1.647 km²) auf den Landkreis Leipzig entfallen,
der mit seiner Fläche gut die Hälfte des (südlichen) Gebietes der Stadt Leipzig umschließt.
Die Nord-Süd-Ausdehnung des Verbandsgebietes beträgt ca. 50 km, die in ost-westlicher
Richtung etwa 52 km. Flächenmäßig gesehen ist der ZAW damit nach der Auflösung des
Abfallverbandes Nordsachsen in 2013 der kleinste Abfallzweckverband im Freistaat Sachsen.
Zieht man die Bevölkerungszahl als Betrachtungskriterium heran, so ist der Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen mit 789.158 Einwohnern (Stand 31.12.2013) der größte
Abfallverband im Freistaat. Mit bereits deutlichem Abstand folgt ihm der Regionale Abfallverband Oberlausitz Niederschlesien, der aufgrund seiner stark ländlichen Struktur trotz einer
1)
Der Abfallverband Nordsachsen (AVN) wurde im Jahr 2013 aufgelöst.
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weit größeren Fläche (4.497 km² ≙ +173 %) eine erheblich niedrigere Einwohnerzahl
(570.518 EW ≙ -28 %) aufweist. Noch vor den anderen Abfallverbänden folgt nicht weit
dahinter die Landeshauptstadt Dresden, in der 530.754 Personen wohnen.
Seine räumliche Begrenzung durch andere Körperschaften erfährt das ZAW-Verbandsgebiet
– wie sich Abbildung 9 partiell entnehmen lässt – im Norden durch den Landkreis Nordsachsen. Im Osten grenzen wiederum Nordsachsen und der Landkreis Mittelsachsen
– letzterer bis hin zum Süden – an das Verbandsgebiet. In südlicher Richtung schließlich ist
es der Freistaat Thüringen und im Westen das Land Sachsen-Anhalt, die die Grenzen des
ZAW bilden.
2.2.2 Verkehrsinfrastruktur
Das Verbandsgebiet des ZAW verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßen- und Schienennetz.
Wie vorn (s. 2.1.2) beschrieben, stellt die Stadt Leipzig in jeder Hinsicht einen gut erreichbaren und in seiner Bedeutung stetig steigenden Verkehrsknotenpunkt dar.
Auch im Hinblick auf das zweite Verbandsmitglied des ZAW, den Landkreis Leipzig kann
dessen überregionale straßenverkehrliche Anbindung vor allem aufgrund der durch das
Kreisgebiet verlaufenden Bundesautobahnen A38 und A14, der im Westen den Landkreis
tangierenden A9 sowie nicht zuletzt der aktuell im Bau befindlichen A72, die die Oberzentren
Leipzig und Chemnitz verbinden wird, als sehr gut gelten. Zusätzlich ist auch dieser Teil des
Verbandsgebietes durch zahlreiche Bundesstraßen sowie ein dichtes Netz von Staats- und
Kreisstraßen verkehrsinfrastrukturell gut erschlossen.
Im Regionalplan Westsachsen 2008, der durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes
vom 23.05.2008 beschlossen wurde, wird zudem betreffend den Straßenverkehr folgender
Grundsatz postuliert:
„Das für die Entwicklung der Region bedeutsame Straßennetz soll so erhalten und
ausgebaut werden, dass die Straßen ihre Verbindungs- und Versorgungsfunktion im
System der zentralen Orte erfüllen können. Dabei sollen die Austausch- und Verflechtungsbeziehungen innerhalb der Region und mit den Nachbarräumen gestärkt
und die Erreichbarkeit in der gesamten Region verbessert werden“.
Auf Basis dieser Festlegung sollen u.a. ergänzend zu den Ausweisungen im Fachlichen
Entwicklungsplan Verkehr folgende Straßenneubauvorhaben vorrangig realisiert werden:
B6
Ortsumgehung Kühren
S24
Ortsumgehung Luppa
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S43
Verlegung westlich Brandis1)
S242
Ortsumgehung Störmthal
Zudem sollen vom Braunkohlenbergbau vor 1990 unterbrochene und nicht oder funktional
nach den heutigen Anforderungen nicht ausreichend ersetzte Straßen und Wegeverbindungen unter Beachtung von Raumstruktur, Verkehrsbedarf und Ökologie (wieder) hergestellt
werden.
Im Hinblick auf den Verkehrsträger „Schiene“ besteht insbesondere aufgrund des Leipziger
Hauptbahnhofs eine außerordentlich gute Anbindung des Verbandsgebietes an den überregionalen Bahnverkehr. Zusätzlich verfügt das Leipziger Umland über ein überdurchschnittlich
ausgebautes Schienennetz. Dieses ist primär historischen Ursprungs in Verbindung mit der
umfangreichen bergbaulichen Erschließung des Südraumes Leipzig und der damit einhergehenden Schaffung von effektiven Transportkapazitäten zu den regionalen Industrie- und
Kraftwerksbetrieben.
Gemäß dem Regionalplan Westsachsen muss der Schienenverkehr einen wesentlichen
Beitrag zur Lösung bestehender Verkehrsprobleme leisten. Daher ist der weitere Ausbau des
Eisenbahnnetzes anzustreben, was sowohl für Eisenbahnstrecken des überregionalen
Verkehrs, die große Bevölkerungspotentiale erschließen als auch des regionalen Verkehrs
gilt, die im Wesentlichen Zubringerstrecken zu den Verdichtungsräumen darstellen und damit
wiederum dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) dienen.
Weiterhin sind die Trassen stillgelegter Bahnstrecken zu sichern, um Potentiale zur Wiederinbetriebnahme des SPNV infolge langfristiger strukturräumlicher Entwicklungen zu erhalten.
Zudem ermöglicht dies eine touristische Nutzung dieser Strecken sowie u. a. eine Entwicklung der Industriestandorte Böhlen und Espenhain. Zwischenzeitliche anderweitige Nutzungen
– z. B. als Radwege – stehen diesem Erfordernis nicht entgegen, sofern sie reversibel sind.
Nicht zuletzt soll gem. Regionalplan auch der Schienengüterverkehr zur Verminderung von
Umweltbelastungen weiterentwickelt werden, was den Erhalt und den Ausbau von Industriestammgleisen und Gleisanschlüssen erfordert. In Westsachsen wurde dieser Forderung
durch den Bau des Güterverkehrszentrums (GVZ) Leipzig in östlicher Randlage zum Flughafen Leipzig/Halle Rechnung getragen, welches als Schnittstelle verschiedener Transportarten und -wege dient und damit zur Erhöhung der Effektivität und Umweltverträglichkeit des
Güterverkehrs beiträgt. Mit über 100 mittlerweile angesiedelten Unternehmen hat sich das GVZ
Leipzig zu einer überaus erfolgreichen Industrie- und Logistikdrehscheibe entwickelt.
1)
Mittlerweile umgesetzt.
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Der nachstehenden Abbildung 10 lässt sich die Verkehrsinfrastruktur des ZAW-Verbandsgebietes sowie dessen überregionale Anbindung entnehmen. Hinsichtlich der Stadt Leipzig
sei zusätzlich auf Abbildung 4 verwiesen.
Abbildung 10: Verkehrsanbindung und Erschließung des ZAW-Verbandgebietes
durch verschiedene Verkehrsträger
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2.2.3 Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung
Mit Stichtag 31.12.2013 lebten im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen
insgesamt 789.158 Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Die Bevölkerungsdichte errechnet sich für diesen Zeitpunkt angesichts einer Gebietsfläche
von 1.944 km² zu 406 EW/km². Sie resultiert aus der weitgehend stark verdichteten Bebauung in der Stadt Leipzig mit einer Einwohnerdichte von 1.787 EW/km² und der überwiegend
aufgelockerten Siedlungsstruktur im Landkreis Leipzig, für den die entsprechende Kennzahl
– bei 257.596 EW und einer Fläche von 1.647 km² – auf 156 EW/km² lautet. Damit liegt die
Bevölkerungsdichte im Verbandsgebiet aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im
ZAW über den entsprechenden Werten für den Freistaat Sachsen (220 EW/km²) und die
Bundes-republik Deutschland (226 EW/km²).
Analog zur Stadt Leipzig (dort im Jahr 2013) wurde von SHC im Vorfeld der Erarbeitung des
Abfallwirtschaftskonzeptes 2012–2018 für den Landkreis Leipzig auch in dessen Kreisgebiet
im Jahr 2011 eine zwei Sortierkampagnen (Frühling/Sommer) umfassende Restabfallanalyse
durchgeführt. In deren Rahmen war es wie im Fall der Stadt Leipzig ebenfalls erforderlich,
die Gesamteinwohnerzahl des Landkreises auf die verschiedenen Siedlungsstrukturtypen
aufzuteilen, um detaillierte und belastbare Daten sowohl für die einzelnen Strukturgebiete als
auch – im Wege einer gewichteten Hochrechnung – den gesamten Landkreis zu erhalten.
Kombiniert man die in dieser Hinsicht seinerzeit ermittelten Daten mit der aktuellen Einwohnerzahl des Landkreises – was in Anbetracht eines nur sehr geringen timelags von zwei
Jahren mit hinreichender Genauigkeit zulässig ist – so ergibt sich (in Analogie zu Tabelle 1,
die die EW-Struktur für die Stadt Leipzig enthält) folgendes Bild.
Einwohnerspezifische Strukturkennzahlen Landkreis Leipzig
Siedlungsstrukturtyp
Einwohnerzahl
Großwohnanlagen,
1,1-m³- und 80-/120-Liter-RAB
46.110
Innenstadt/Mehrfamilienhäuser,
80-/120-Liter-RAB
121.326
Einwohneranteil
17,9 %
47,1 %
1-2 Familienhäuser,
80-/120-Liter-RAB
90.160
35,0 %
Landkreis Leipzig
257.5961)
100,0 %
Tabelle 3: Einwohnerverteilung Landkreis Leipzig nach Siedlungsstrukturtypen
1)
Einwohner ausschließlich mit Hauptwohnsitz.
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Rund 47 % der Einwohner des Landkreises Leipzig leben im Bereich der innerstädtischen
Mehrfamilienhausbebauung, womit sich in relativer Hinsicht ein deckungsgleiches Resultat
zur Stadt Leipzig ergibt (s. Tabelle 1). Absolut betrachtet differieren die jeweiligen Einwohnerzahlen in Anbetracht von „nur“ rd. 121.300 EW im Landkreis und ca. 252.400 EW in der
Stadt allerdings erheblich, auch wenn im Fall der Stadt Leipzig größenordnungsmäßig ca.
3.700 EW mit Nebenwohnsitz von der v. g. Zahl zu subtrahieren sind.
Auf den ländlichen Siedlungsraum mit fast ausschließlich 1-2 Familienhäusern entfallen 35
% der Gesamteinwohnerzahl des Kreises. Hier lautet die Vergleichszahl für die Stadt Leipzig
auf lediglich rd. 13 %, wobei es sich dabei um am Rand des Stadtgebietes gelegene 1-2
Familienhäuser handelt.
Von deutlich nachgeordneter Bedeutung ist im Landkreis schließlich der Siedlungsstrukturtyp
Großwohnanlagen, in dem ca. 18 % der Kreisbevölkerung (rd. 46.000 EW) leben.
In der Stadt Leipzig fällt dieser Anteil in Anbetracht mehrerer Ortsteile (z.B. Grünau und
Gohlis) mit umfangreicher Blockbebauung naturgemäß weit höher aus. Konkret sind es dort
rd. 218.000 Menschen, die in Großwohnanlagen leben. Dies entspricht einem Anteil in Höhe
von ca. 40 % an der gesamten Wohnbevölkerung der Stadt.
Unter Vernachlässigung der rd. 11.000 Personen mit Nebenwohnsitz in der Stadt Leipzig
sowie zusätzlich der aufgrund des Mikrozensus 2011 erfolgten Korrektur der Einwohnerzahl
mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet lässt sich durch Zusammenführung der Daten aus den
Tabellen 1 und 3 die Verteilung der Gesamteinwohnerzahl des ZAW-Verbandsgebietes auf
die verschiedenen Siedlungsstrukturtypen, welche für abfallwirtschaftliche Betrachtungen
und Analysen enorm wichtig ist, ermitteln.
Einwohnerspezifische Strukturkennzahlen ZAW-Verbandsgebiet
Siedlungsstrukturtyp
Einwohnerzahl
Einwohneranteil
Großwohnanlagen
260.860
33,1 %
Innenstadt/Mehrfamilienhäuser
370.098
46,9 %
Stadtrand/1-2 Familienhäuser
68.040
8,6 %
Land/1-2 Familienhäuser
90.160
11,4 %
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
789.158
100,0 %
Tabelle 4: Einwohnerverteilung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen nach Siedlungsstrukturtypen
Der größte Teil der Einwohner im Verbandsgebiet des ZAW lebt mit rd. 47 % im Bereich der
innerstädtischen Mehrfamilienhausbebauung. Absolut gesehen handelt es sich dabei um gut
370.000 EW, die sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Leipzig die Restabfallbehälter
mehrheitlich gemeinschaftlich nutzen.
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Mit 261.000 Einwohnern, entsprechend nahezu einem Drittel der Gesamtbevölkerung des
ZAW folgt der Siedlungsstrukturtyp Großwohnanlagen, dem gerade in der Stadt Leipzig eine
ganz erhebliche Bedeutung zukommt. Zur Restabfallentsorgung stehen den Mietern in diesem Strukturgebiet überwiegend 1,1-m³-RAB zur Verfügung, die in der Stadt Leipzig bedarfsweise durch 240-Liter-RAB ergänzt werden. Im Landkreis Leipzig existieren daneben
auch Großwohnanlagen mit mieterbezogenen Restabfallgefäßen der Größe 80- und 120Liter-RAB. Mit ca. 6.000 angeschlossenen Einwohnern hält sich dieses Entsorgungssystem
jedoch in engen Grenzen.
In den ländlich geprägten Regionen des Landkreises Leipzig mit ganz überwiegender
1-2 Familienhausbebauung wohnen mit ca. 90.000 Personen leicht über 11 % der Einwohner
des Verbandsgebietes, die ihre Restabfälle fast ausschließlich über individuell genutzte
Gefäße mit Füllräumen von 80- und 120-Liter entsorgen.
8,6 % der Bevölkerung des Verbandsgebietes sind schließlich dem Strukturtyp Stadtrand/
1-2 Familienhäuser zuzuordnen. Anzahlmäßig handelt es sich dabei um rd. 68.000 Einwohner in der Stadt Leipzig. Auch hier werden die Restabfallbehälter praktisch ausnahmslos individuell genutzt, wobei seitens der Stadtreinigung Leipzig Gefäße mit Füllräumen von 60-,
80-, 120- und 240-Liter angeboten werden.
Analog zu Kapitel 2.1.3, das das Stadtgebiet Leipzig näher beleuchtet, wird nachstehend die
Bevölkerungsentwicklung im ZAW-Verbandsgebiet umfassend den Zeitraum 2001 bis 2013
im Hinblick auf die Einwohner mit Hauptwohnsitz graphisch dargestellt.
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Einwohner
Jahr1)
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
20112)
2012
Stadt Leipzig
493.052
494.795
497.531
498.491
502.651
506.578
510.512
515.469
518.862
522.883
510.043
520.838
531.562
LK Leipzig
289.210
286.835
284.356
282.615
280.570
278.063
275.873
271.863
269.694
267.410
260.925
259.207
257.596
ZAW
782.262
781.630
781.887
781.106
783.221
784.641
786.385
787.332
788.556
790.293
770.968
780.045
789.159
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
782.262
781.630
781.887
781.106
783.221
784.641
786.385
787.332
788.556
790.293
770.968
780.045
789.159
506.578
510.512
520.838
531.562
502.651
522.883
497.531
498.491
518.862
494.795
515.469
493.052
289.210
286.835
284.356
282.615
280.570
278.063
275.873
271.863
269.694
267.410
259.207
257.596
2013
800.000
700.000
Einwohner
600.000
500.000
510.043
400.000
300.000
260.925
200.000
Stadt Leipzig
Landkreis Leipzig
ZAW-Verbandsgebiet
Abbildung 11: Bevölkerungsentwicklung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2001 bis 2013
1)
2)
Stand jeweils per 31.12. des Jahres.
Korrektur der Einwohnerzahlen aufgrund der Resultate des Mikrozensus 2011.
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In relativer Hinsicht ist die Einwohnerzahl des ZAW-Verbandsgebietes im Betrachtungszeitraum von 12 Jahren geringfügig um 0,9 % angestiegen, wobei es den Mikrozensus 2011 zu
beachten gilt, aufgrund dessen die Zahl der Einwohner in der Addition von Landkreis und
Stadt Leipzig um ca. 18.000 EW – im gesamten Freistaat Sachsen waren es rd. 82.400 EW
– nach unten korrigiert wurde.
Absolut betrachtet entspricht o. g. Prozentsatz einer Zunahme der Bevölkerung im Verbandsgebiet um 6.896 Personen. Diese Veränderung ergibt sich als Saldo aus einem Rückgang der Einwohnerzahl im Landkreis Leipzig um 31.614 EW (≙
≙ -10,9 %) und einem gleichzeitigen
Anstieg derselben in der Stadt Leipzig um 38.510 EW (≙
≙ +7,8 %).
In diesen Zahlen und insbesondere auch an deren Entwicklung in den letzten Jahren spiegelt
sich die zunehmende Attraktivität der Stadt Leipzig als Wohnsitz aber auch als Wirtschaftsstandort wider, während der Einwohnerschwund im Landkreis Leipzig unter dem Stichwort
„Landflucht“, von der nahezu alle Landkreise in den ostdeutschen Bundesländern betroffen
sind, zu sehen ist.
2.2.4 Räumliche Struktur
Bei der Erarbeitung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ist es auch erforderlich, die räumliche Struktur sowie Grundsätze und Zielstellungen, die in Landesentwicklungsund Regionalplänen verankert sind, zu berücksichtigen.
Die räumliche Struktur des ZAW-Verbandsgebietes ist – wie in den vorstehenden Kapiteln
dargestellt – durch verschiedene Siedlungsstrukturgebiete und Siedlungsformen sowie eine
überwiegend sehr (Stadt Leipzig) hohe Bevölkerungsdichte gekennzeichnet.
Gemäß dem Zentrale-Orte-Konzept der Raumplanung wird in die nachfolgend genannten
Gebietskategorien unterschieden:
Oberzentren
Mittelzentren
Grundzentren.
Ober- und Mittelzentren werden im Landesentwicklungsplan Sachsen 2003 und die Grundzentren – betreffend u. a. das ZAW-Verbandsgebiet – im Regionalplan Westsachsen 2008
ausgewiesen.
Als Oberzentren fungieren Gemeinden, welche aufgrund ihrer Einwohnerzahl und der Größe
ihres Verflechtungsbezirkes sowie ihrer räumlichen Lage und schließlich ihrer Funktion und
der Komplexität ihrer Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens darstellen.
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Oberzentrum im Verbandsgebiet des ZAW ist die Stadt Leipzig, die sich durch partnerschaftliche Kooperation mit den Städten Halle (Saale), Dresden, Chemnitz sowie Zwickau
und einer damit verbundenen Bündelung mehrerer höherwertiger Funktionen zu einer europäischen Metropolregion „Sachsendreieck“ entwickeln soll. Leipzig soll in dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit als internationale Handels- und Dienstleistungsmetropole mit
Messe- und Medienkompetenz sowie als Zentrum von Wissenschaft, Kultur und Sport als
„Wachstumsmotor der Region“ fungieren und weiter gestärkt werden.
Mit den großen Kreisstädten Borna (Kreis- und Verwaltungssitz des Landkreises Leipzig)
und Markkleeberg – bis zur Kreisgebietsreform 2008 Teil des Landkreises Leipziger Land –
sowie Grimma und Wurzen – bis 2008 Teil des Muldentalkreises – verfügt das Verbandsgebiet über insgesamt vier sog. Mittelzentren.
Bei diesen handelt es sich um Orte mittlerer Zentralitätsstufe innerhalb eines räumlich
bestimmten Mittelbereichs, in denen für die Bevölkerung Waren und Dienste des gehobenen,
über die Grundversorgung hinausgehenden Bedarfs angeboten werden.
Die Mittelzentren Borna und Markkleeberg zählen zur Randzone des Verdichtungsraumes
Leipzig. Als prägende Merkmale dieses Teilraumes im Landkreis Leipzig sind insbesondere
zu nennen:
Vielzahl kleinerer dörflicher Siedlungen mit den zentralen städtischen Schwerpunkten
Pegau und Groitzsch
Größter Chemiestandort im Freistaat Sachsen
Leipziger Neuseenland mit zahlreichen wassergebundenen Freizeitangeboten.
Gemäß dem Regionalplan Westsachsen soll diese Region – erweitert um die Stadt Markranstädt – zu einem attraktiven und zukunftsweisenden Lebens-, Kultur- und Wirtschaftszentrum
mit unverwechselbaren Kulturlandschaften umgestaltet und erschlossen werden. Daneben
ist der Industriestandort Böhlen-Lippendorf als Kraftwerksstandort im Verbund mit dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain und als Bestandteil des Chemiedreiecks Buna-Böhlen-Leuna
länderübergreifend zu erhalten und auszubauen.
Im historisch gewachsenen Raum zwischen den Mittelzentren Grimma und Wurzen befindet
sich das Muldetal mit großen Potentialen für die Gesundheitswirtschaft sowie den Gesundheitstourismus. Die Siedlungsstruktur ist hier geprägt von Gebieten ohne Verdichtungsansätze mit dörflichem Charakter. Die Wirtschaftsstruktur dominiert die regionale Verarbeitung
bzw. Veredelung landwirtschaftlicher Eigenprodukte und der Abbau mineralischer Rohstoffe.
Grundzentren sind in raumplanerischer Hinsicht Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich des Verdichtungsraumes und mit mehr als 7.000 Einwohnern
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im
Verflechtungsbereich des ländlichen Raumes. Diese sind gemäß dem Regionalplan
Westsachsen als übergemeindliche oder lokale Versorgungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentren zu sichern und zu stärken. Hierzu zählen u.a. die Sicherstellung der Grundversorgung für ihren Nahbereich sowie die Erreichbarkeit durch die Bevölkerung des Nahbereichs mittels des Öffentlichen Personennahverkehrs mit einem zumutbaren Zeitaufwand.
Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen verfügt über
folgende Grundzentren:
Städte Bad Lausick, Colditz, Frohburg, Geithain und Markranstädt
Verbünde Brandis/Naunhof, Groitzsch/Pegau und Böhlen/Zwenkau.
Der nachstehenden Abbildung lassen sich die zentralen Orte und die Raumkategorien im
Verbandsgebiet und darüber hinaus in der gesamten Region Westsachsen entnehmen1).
Abbildung 12: Übersicht über die Raumstruktur im ZAW-Verbandsgebiet
1)
Eine nur das ZAW-Verbandsgebiet umfassende Karte existiert in dieser Form nicht.
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3
Rechtliche Rahmenbedingungen für das Abfallwirtschaftskonzept
3.1 Bestehender rechtlicher Rahmen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Abfallwirtschaft konzentrieren sich
auf vier Ebenen.
Die oberste Ebene bilden die europäischen Regelungen zum Abfallrecht. Die Europäische
Union wirkt in Form von Richtlinien auf die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten ein.
Werden europäische Richtlinien nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt, so kommt
es zu Sanktionen gegenüber dem Mitgliedsstaat. Parallel dazu bleibt Raum für einzelstaatliche Regelungen, die jedoch nicht wesentlich dem EU-Recht widersprechen dürfen.
Auf der zweiten Ebene befindet sich die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedsstaates, so
z. B. die der Bundesrepublik Deutschland mit den einzelnen Gesetzen und Verordnungen.
Auf der dritten Ebene sind die abfallwirtschaftlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer
wie z. B. die gesetzlichen Regelungen des Freistaates Sachsen angesiedelt.
Die vierte Ebene stellt die kommunale Ebene für die Stadt Leipzig und den Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dar. Die Stadt und
der ZAW regeln die Art und Weise der Abfallentsorgung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, stellen Abfallwirtschaftskonzepte auf und schreiben diese periodisch fort. Schließlich
sind sie verantwortlich für den Erlass der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung.
Im Folgenden sind die o. g. vier Ebenen mit den wichtigsten legislativen Grundlagen auf dem
Gebiet der Abfallwirtschaft dargestellt.
Europäische Ebene
Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG)
Deponierichtlinie (RL 1999/31/EG)
Verpackungsrichtlinie ( RL 94/62/EG)
Elektro- und Elektronikaltgeräte-Richtlinie (RL 2002/96/EG)
Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006)
Richtlinie Batterien und Akkumulatoren (RL 2006/66/EG)
Altautorichtlinie (RL 2000/53/EG)
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Bundesebene
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verpackungsverordnung (VerpackV)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Altholzverordnung (AltholzV)
Batteriegesetz (BattG)
Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Deponieverordnung (DepV)
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Landesebene
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung
von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften (ABoZuVO)
Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Fortschreibung 2009
Kommunale Ebene
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen
Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des
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Nachfolgend werden die wesentlichen Bestimmungen der Abfall- und Gebührensatzungen
beider Körperschaften dargestellt.
3.2 Rechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene
3.2.1 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig wurde von der Ratsversammlung der
Stadt am 21.11.2013 beschlossen und trat – nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister am 22.11.2013 – am 01.01.2014 in Kraft. Sie enthält die nachstehend aufgeführten Kernregelungen:
Die Abfallentsorgung durch die Stadt umfasst das Einsammeln und Befördern aller
angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und das Einsammeln und Befördern aller Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen
soweit diese nicht nach § 4 dieser Satzung von der Abfallentsorgung ausgeschlossen
sind (§ 1 Abs. 2). In § 4 Abs. 1 wird auf Anlage 1 zur Satzung verwiesen. Danach sind
alle Abfälle von der Sammlung und vom Transport ausgeschlossen, die nicht explizit in
dieser Anlage aufgelistet sind.1)
Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks, auf dem nach Maßgabe des § 17 KrWG überlassungspflichtige Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein
Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen und diese zu benutzen
(Anschluss- und Benutzungszwang) [§ 6 Abs. 1].
Die Anschlusspflichtigen nach Abs. 1 und alle anderen Erzeuger und Besitzer von
Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, die auf dem Grundstück oder
sonst bei ihnen anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung der
städtischen Abfallentsorgung zu überlassen, soweit sie nicht von dieser ausgeschlossen sind (§ 6 Abs. 2).
Die Anschlusspflichtigen nach Abs. 1 und alle anderen Erzeuger und Besitzer von
gewerblichen Abfällen zur Beseitigung sind verpflichtet, diese der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen, soweit sie nicht von dieser ausgeschlossen sind (§ 6 Abs.
3).
Das vorzuhaltende Mindestbehältervolumen für die Sammlung von Abfall zur Beseitigung aus Haushaltungen beträgt 20 Liter pro Person. Der kleinste zum Einsatz
kommende Restabfallbehälter hat ein Volumen von 60 Litern (§ 6 Abs. 4).
Für Bioabfälle aus Haushaltungen, die über die Biotonne gesammelt werden, sind
mindestens 10 Liter pro Person vorzuhalten. Die kleinste Biotonne hat ein Volumen
von
120 Litern (§ 6 Abs. 5).
1)
Der Positivkatalog ist diesem Abfallwirtschaftskonzept zur näheren Information als Anhang 1 beigefügt.
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Der Behälterbedarf für die Sammlung von gewerblichen Abfällen zur Beseitigung wird
nach Einwohnergleichwerten (EWG) (gem. Anlage 2 zur AWS) ermittelt. Unabhängig
davon ist mindestens ein Restabfallbehälter vorzuhalten (§ 6 Abs. 6).
Die Anschlusspflichtigen haben dafür Sorge zu tragen, dass unabhängig vom vorzuhaltenden Mindestbehältervolumen ein ausreichendes Behältervolumen auf den Grundstücken vorgehalten wird, um Überfüllungen von Abfallbehältern und Ablagerungen
neben diesen zu vermeiden (§ 6 Abs. 9).
Bei mehr als 3-maligem Auftreten von Nebenablagerungen von Abfällen und/oder
Behälterüberfüllungen innerhalb von 3 Monaten ist die Stadtreinigung Leipzig berechtigt, das Behältervolumen ohne Antrag oder Einwilligung des Anschlusspflichtigen auf
das erforderliche Maß zu erhöhen (§ 6 Abs. 10).
Zur Sicherstellung einer geordneten Entsorgung ist je Quartal und Grundstück eine
Behälterentleerung (Pflichtleerung) vorgeschrieben (§ 6 Abs. 11).
Die Bereitstellung von Restabfällen und Bioabfällen zur Abholung darf nur in folgenden
Behältern erfolgen (§ 9 Abs. 1 und 2):
60-Liter-Restabfallbehälter
80-Liter-Restabfallbehälter
120-Liter-Restabfallbehälter
240-Liter-Restabfallbehälter
1.100-Liter-Restabfallbehälter
120-Liter-Biotonne
240-Liter-Biotonne
Abfallgroßcontainer
Abfallpressen
amtlich gekennzeichneter Restabfallsack (60-Liter)
amtlich gekennzeichneter Gartenabfallsack (100-Liter).
Die Gestellung und der Unterhalt der Abfallbehälter erfolgt durch die Stadtreinigung
Leipzig (§ 9 Abs. 3).
Verdichtungen der Behälterinhalte sind nur insoweit erlaubt, als keine Schäden an
diesen auftreten. Darüber hinaus enthält Anlage 3 der AWS Festlegungen im Hinblick
auf die maximalen Gesamtlasten der Abfallbehälter (§ 9 Abs. 4).
Zur Entleerung vorgesehene Behälter sind am Leerungstag bis 06.00 Uhr unverschlossen bereitzustellen (§ 9 Abs. 5) und nach erfolgter Leerung unverzüglich wieder aus
dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (§ 10 Abs. 2).
Alle einem Grundstück zugeordneten Restabfallbehälter erhalten zur elektronischen
Identifikation einen Chip, der die eindeutige Zuordnung des jeweiligen Behälters zu
einem bestimmten Grundstück erlaubt (§ 9 Abs. 10).
Das Aufstellen der zur Abfallerfassung notwendigen Behälter ist von den Anschlusspflichtigen zu dulden. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, auf ihren Grundstücken Standplätze für diese Behälter vorzuhalten (§ 10 Abs. 1).
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Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich 14-täglich (§ 11 Abs. 1).
Bei einmaligem oder vorübergehendem Mehranfall von Restabfall oder Bioabfällen
nimmt die Stadtreinigung Leipzig auf schriftlichen Antrag hin Zusatzberäumungen
(Sonderleerungen) vor (§ 11 Abs. 5).
Bei kurzzeitigem Mehranfall besteht die Möglichkeit, einen amtlich gekennzeichneten
Restabfallsack (Fassungsvolumen 60-Liter) käuflich zu erwerben (§ 11 Abs. 6).
Im Fall von zur Leerung bereitgestellten überfüllten Abfallbehältern erhebt die Stadt
gem. Abfallgebührensatzung (AWS) eine gesonderte Gebühr (§ 11 Abs. 8).
Wird durch in Wertstoffbehälter eingegebene Abfälle eine ordnungsgemäße Verwertung verhindert, zählt der gesamte Behälterinhalt als Restabfall, worüber durch eine
am Behälter angebrachte Banderole informiert wird. In diesem Fall hat der Anschlusspflichtige den nicht verwertbaren Inhalt zu entfernen. Soweit dies nicht zumutbar ist,
wird das Gefäß als Restabfallbehälter gebührenpflichtig gesondert entleert (Sonderleerung) [§ 11 Abs. 9].
Die Standorte, Öffnungszeiten und die an den von der Stadtreinigung Leipzig betriebenen Wertstoffhöfen jeweils entgegengenommenen Abfälle werden durch die Stadtreinigung Leipzig über deren homepage und das Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben
(§ 13 Abs. 1).
An die Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbetreibende können an den Wertstoffhöfen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen entsorgen. Ausgenommen davon sind
verschiedene in der Satzung benannte Gewerbezweige im Hinblick auf die Abgabe von
Abfällen, die im Rahmen ihres Gewerbezweckes anfallen (§ 13 Abs. 4).
Soweit keine schriftliche Anzeige bei der Stadtreinigung Leipzig dergestalt erfolgt, dass
auf Grundstücken anfallende Bioabfälle selbst ordnungsgemäß und schadlos vor Ort
kompostiert werden (Eigenkompostierung), werden von der SRL zur Sammlung von
Bioabfällen aus Haushaltungen auf den Grundstücken Biotonnen aufgestellt. Seitens
der Anschlusspflichtigen ist dafür Sorge zu tragen, dass die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle getrennt gehalten und in die Biotonne eingegeben werden (§ 14 Abs.
1).
Mit Störstoffen befüllte und damit die ordnungsgemäße Kompostierung verhindernde
Biotonnen werden nicht geleert. Sie sind durch den Anschlusspflichtigen entweder
nachzusortieren oder werden – sofern dies nicht zumutbar ist – als Restabfallbehälter
gegen Gebühr gesondert entleert (§14 Abs. 2).
Gartenabfälle, die das Fassungsvolumen der Biotonnen übersteigen, können an den
Wertstoffhöfen der Stadt gegen Wertmarken und beschränkt auf einen Kubikmeter pro
Anlieferung abgegeben werden (kostenpflichtiges Bringsystem). Daneben ist eine
direkte Abgabe an Kompostieranlagen gegen Entgelt ebenfalls möglich (§ 14 Abs. 3).
Bei der Stadtreinigung oder in den Bürgerämtern erworbene Gartenabfallsäcke
(100 Liter Fassungsvolumen) werden auf Abruf durch die Stadtreinigung Leipzig vom
Grundstück abgeholt (kostenpflichtiges Holsystem) [§ 14 Abs. 4].
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Laub wird mit einer Mengenbeschränkung auf maximal 1 m³ pro Anlieferung in den
Monaten Oktober und November kostenfrei entgegengenommen, wobei die Berechtigung zur Nutzung der Wertstoffhöfe nachzuweisen ist (§ 14 Abs. 5).
Elektro- und Elektronikaltgeräte können von privaten Haushaltungen an den von der
Stadt betriebenen Wertstoffhöfen abgegeben werden (kostenfreies Bringsystem).
Für Großgeräte wird seitens der Stadtreinigung Leipzig daneben eine kostenpflichtige
Abholung angeboten (kostenpflichtiges Holsystem). Kleinere Altgeräte können außerdem über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden. Für Altgeräte aus
sonstigen Herkunftsbereichen bestehen diese Entsorgungsmöglichkeiten in gleicher
Weise, soweit diese nach Beschaffenheit und Menge den in privaten Haushaltungen
anfallenden Altgeräten vergleichbar sind (§ 15 Abs. 1).
Altholz (AVV 20 01 38) wird mit Mengenbegrenzung auf max. 1 m³ je Anlieferung an
den Wertstoffhöfen angenommen (§ 15 Abs. 2).
Altmedikamente sind von privaten Haushaltungen am Schadstoffmobil der SRL bzw.
an der stationären Schadstoffsammelstelle in der Lößniger Straße 7 abzugeben. Daneben werden diese auch in Leipziger Apotheken auf Basis einer Vereinbarung der
Stadt mit dem Apothekerverband gebührenfrei angenommen (§ 15 Abs. 3).
Kunststoffe in Form von ausgedienten, sperrigen Gegenständen werden an den Wertstoffhöfen mit Mengenbegrenzung auf max. 1 m³ je Anlieferung entgegengenommen.
Bei Kantenlängen bis zu 30 cm können diese Abfälle auch in die im Stadtgebiet
vorhandene Gelbe Tonne Plus eingegeben werden (§ 15 Abs. 4).
Besitzer von Verkaufseinrichtungen und Händler auf Märkten, öffentlichen Straßen und
Plätzen sowie öffentlichen Grünanlagen haben für die Entsorgung von Marktabfällen
i.S. von auf Märkten anfallenden Abfällen zur Beseitigung Abfallbehälter durch die
Stadtreinigung Leipzig aufstellen zu lassen (§ 15 Abs. 5).
Metalle werden mit Mengenbegrenzung auf max. 1 m³ je Anlieferung auf den Wertstoffhöfen angenommen. Bei Kantenlänge bis zu 30 cm können diese auch über die
Gelbe Tonne Plus entsorgt werden (§ 15 Abs. 6).
Papier und Pappe im Sinne von Druckerzeugnissen, Administrationspapieren und anderen Nichtverpackungen werden im Stadtgebiet über die Blaue Tonne, Wertstoffhöfe
und Sammelstellen an kommunalen Einrichtungen gesammelt (§ 15 Abs. 7).
Schadstoffe sind der Stadtreinigung Leipzig gesondert an der stationären Sammelstelle
(Lößniger Straße 7) oder am Schadstoffmobil zu übergeben, wobei haushaltstypische
Mengen kostenfrei sind. Gleiches gilt für Schadstoffe, die bei an die Abfallentsorgung
angeschlossenen Gewerbebetrieben und in medizinischen Einrichtungen anfallen
(§ 15 Abs. 8).
Sperrmüll wird bis zu einer Maximalmenge von 4 m³ pro Haushalt bzw. je angeschlossenen Gewerbebetrieb und Jahr abgeholt, wobei die Bezahlung über Sperrmüllwertmarken erfolgt (kostenpflichtiges Holsystem). Die Wertstoffhöfe der Stadt nehmen gegen Nachweis der Berechtigung zu deren Nutzung ebenfalls Sperrmüll entgegen (kos-
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tenfreies Bringsystem), wobei auch in diesem Fall aus Kapazitätsgründen die Menge je
Anlieferung auf maximal 1 m³ begrenzt ist (§ 15 Abs. 9).
Autowracks werden von der Stadt gebührenpflichtig beseitigt (§ 17).
Verstöße gegen die Abfallwirtschaftssatzung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt
und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 19).
3.2.2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig wurde von der Ratsversammlung am
21.11.2013 beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister am 22.11.2013
trat sie zum 01.01.2014 in Kraft. Sie enthält nachstehend angeführte Kernregelungen.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung werden folgende
Gebühren erhoben:
Verwertungsgebühr E
Bei der Verwertungsgebühr E handelt es sich um die Gegenleistung für die Entsorgung
von Abfallarten, die verwertet werden. Dazu zählen die Entsorgung von Sperrmüll,
Elek-troaltgeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen, (≙
≙ kommunaler
Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der Gelben Tonne Plus sowie
die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Die Verwertungsgebühr E gilt für
Grundstücke, auf denen die Bioabfälle selbst kompostiert werden. Ihre Erhebung erfolgt behälterbezogen, und sie beträgt gem. § 5 Abs. 1 AWGS pro Monat bei einem
60-Liter-Restabfallbehälter
2,57 EUR
80-Liter-Restabfallbehälter
3,25 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
4,19 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
8,52 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
40,84 EUR.
Verwertungsgebühr B
Die Verwertungsgebühr B gilt für Grundstücke, die an die Bioabfallentsorgung über die
Biotonne angeschlossen sind. Sie beinhaltet die Entsorgung der in § 5 Abs. 1 benannten Abfallarten, die Vorhaltung der Sammelsysteme für diese Abfälle sowie zusätzlich
den Kostenanteil für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne, der nicht durch
die Biotonnenfestgebühr ( § 5 Abs. 10) abgegolten ist.
Die Verwertungsgebühr B wird ebenfalls behälterbezogen erhoben und beträgt gem.
§ 5 Abs. 2 AWGS pro Monat bei einem
60-Liter-Restabfallbehälter
3,22 EUR
80-Liter-Restabfallbehälter
4,06 EUR
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120-Liter-Restabfallbehälter
5,25 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
10,67 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
51,15 EUR.
Leerungsgebühr Restabfall
Als Gegenleistung für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung einschließlich
Vorbehandlung von Restabfällen wird die Leerungsgebühr Restabfall erhoben, wobei
sich deren Höhe nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen bemisst (§ 5 Abs. 3). Die Gebühr für die Leerung eines im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-Liter-Restabfallbehälter
3,82 EUR
80-Liter-Restabfallbehälter
5,00 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
5,65 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
8,05 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
33,70 EUR.
Mindestgebühr
Gem. § 5 Abs. 4 wird pro Quartal mindestens die Gebühr in Höhe einer Behälterentleerung abgerechnet. Dies gilt auch für den Fall, wenn in diesem Zeitraum keine
Pflichtleerung – wie sie in § 6 Abs. 11 der AWS festgelegt ist – eines Restabfallbehälters
erfolgte.
Sonderleerung Restabfall
Die Gebühr für die gelegentlich zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters sowie
für die Leerung eines Restabfallbehälters in einem kürzeren Turnus als 14 Tage beträgt gem. § 5 Abs. 5 pro Leerung für einen
60-Liter-Restabfallbehälter
10,91 EUR
80-Liter-Restabfallbehälter
12,09 EUR
120-Liter-Restabfallbehälter
12,74 EUR
240-Liter-Restabfallbehälter
15,14 EUR
1.100-Liter-Restabfallbehälter
49,76 EUR.
Sofern Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Bioabfallbehältern die ordnungsgemäße
Verwertung verhindern kommen diese Gebührensätze auch zur Anwendung.
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Für einen amtlich gekennzeichneten Restabfallsack (Fassungsvolumen 60 Liter) beträgt die Gebühr 4,00 EUR (§ 5 Abs. 6).
Für Abfälle, die neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird eine Gebühr von
7,50 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet (§ 5 Abs. 7).
Im Fall von Restabfallbehälterüberfüllungen wird eine Zusatzgebühr von 3,82 EUR je
überfüllter Behälter berechnet. Sofern zum Zweck der Behälterleerung ein Abräumen
der Überfüllungen erforderlich ist, wird eine Zusatzgebühr von 7,50 EUR je begonnene
80-Liter-Einheit berechnet (§ 5 Abs. 8).
Biotonnenfestgebühr
Die Gebühr für die Bioabfallentsorgung über die Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat gem. § 5 Abs. 10 AWGS für eine
120-Liter-Biotonne
4,50 EUR
240-Liter-Biotonne
9,00 EUR.
Die Gebühr für eine gelegentlich zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Biotonnen
beträgt gem. § 5 Abs. 11 AWGS für eine
120-Liter-Biotonne
9,11 EUR
240-Liter-Biotonne
11,18 EUR.
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten Gartenabfallsack (100-Liter-Fassungsvermögen) beträgt 3,00 EUR (§ 5 Abs. 12).
Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den städtischen Wertstoffhöfen beträgt
0,50 EUR pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke (§ 5 Abs. 13).
Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von Sperrmüll beträgt bei Bereitstellung
vor dem Grundstück (maximal 4 m³) 21,00 EUR in Form einer Wertmarke. Im Fall der
Inanspruchnahme eines Transportes aus der Wohnung wird eine zusätzliche Wertmarke zu 21,00 EUR fällig (§ 5 Abs. 14).
Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner,
Wäschetrockner, Schleuder, Kühl-/Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro
Gerät 10,00 EUR in Form einer Wertmarke (§ 5 Abs. 15).
Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt
153,39 EUR. Für illegal abgestellte Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 EUR erhoben
(§ 5 Abs. 16).
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3.2.3 Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Westsachsen
Die aktuell gültige Abfallwirtschaftsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen trat – nach Ausfertigung durch den Verbandsvorsitzenden des ZAW am 19.04.2010 –
am 28.05.2010 in Kraft und enthält nachstehend benannte Kernregelungen.
Der Zweckverband verfolgt als Zielstellung die Nutzung nicht vermeidbarer Abfälle oder
Abfallbestandteile als Ressourcen und die Entsorgung nicht verwertbarer Abfälle ohne
Schädigung der Umwelt (§ 1 Abs. 1).
Die Abfallwirtschaft des Zweckverbandes soll dazu beitragen, das Entstehen von
Abfällen zu vermeiden und den Schadstoffgehalt in den Abfällen so gering wie möglich
zu halten. Als weitere Ziele nennt die Satzung die Gewährleistung einer stofflichen oder energetischen Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle sowie einer umweltgerechten
und sicheren Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle (§ 1 Abs. 2).
Gem. § 1 Abs. 3 AWS ist die Form der Überlassung von Abfällen so zu wählen, dass
ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann.
Durch den Zweckverband werden die Anlagen zur Entsorgung von Abfällen als öffentliche Einrichtung betrieben, wobei die Abfallentsorgung die Verwertung sowie das
Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen umfasst (§ 2 Abs. 3)1).
Seitens des Zweckverbandes wird darauf Einfluss genommen, dass in seinem
Verbandsgebiet ausreichend Kapazitäten für die Verwertung von Abfällen vorgehalten
werden. Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist durch die Erzeuger oder Besitzer
von Abfällen gem. § 5 ff. KrW-/AbfG einzuhalten (§ 2 Abs. 5)2).
Der Zweckverband berät Erzeuger und Besitzer von Abfällen über vorhandene Möglichkeiten der Abfallverwertung (§ 2 Abs. 5).
Sofern dem Zweckverband aus den in § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG genannten Gründen Abfälle zur Beseitigung überlassen werden – dieses setzte gem. § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG
voraus, dass eine Verwertung von Abfällen technisch nicht möglich und wirtschaftlich
nicht
zumutbar war und insbesondere für einen gewonnen Stoff oder gewonnene Energie
kein Markt vorhanden oder nicht geschaffen werden konnte – so ist er gemäß § 15
Abs. 1 KrW-/AbfG zur Verwertung verpflichtet3) (§ 2 Abs. 5).
Der Zweckverband übernimmt die angefallenen Abfälle, mit Ausnahme der im § 7 AWS
– hierbei handelt es sich um einen der Satzung als Anlage 1 beigefügten Ausschluss-
1)
2)
3)
An dieser Stelle sind u. E. nach die Schnittstellen im Hinblick auf die Aufgaben des ZAW und die der beiden
Verbandsmitglieder nicht „sauber“ geklärt, so dass es einer kongruenten Formulierung und damit Abgrenzung
derselbe in den jeweiligen Satzungen bedarf.
Hier gilt Fußnote 1) sinngemäß, wobei generell das Erfordernis besteht, die derzeit gültige Abfallwirtschaftssatzung des ZAW an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzupassen.
Dies gilt für den Fall, dass beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG genannten Gründe nicht vorlagen.
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katalog, der diesem Abfallwirtschaftskonzept zur näheren Information als Anhang 2
angefügt ist – genannten Stoffe, die ihm
von den Verbandsmitgliedern oder von diesen beauftragten Dritten
von anderen Entsorgungsträgern oder von diesen beauftragten Dritten
von Selbstanlieferern
übergeben werden (§ 4 Abs. 2).
Die Grundstückseigentümer im Zweckverbandsgebiet sind berechtigt und verpflichtet
ihre Grundstücke an die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes bzw. die
von ihm genutzten Anlagen nach Maßgabe der Satzung anzuschließen und die
Abfallentsorgungsanlagen zu benutzen (§ 6 Abs. 1).
Unabhängig davon besteht die Verpflichtung zur Überlassung von Abfällen an die
Zweckverbandsmitglieder zum Einsammeln und Befördern der Abfälle entsprechend
deren Abfallwirtschaftssatzungen. Diese wiederum sind verpflichtet, die eingesammelten Abfälle dem Zweckverband nach Maßgabe dieser Satzung zu überlassen (§ 6 Abs.
2).
Die von der Entsorgungspflicht des Zweckverbandes ausgeschlossenen Abfälle sind
– wie oben erwähnt – in einem der Satzung beigefügten Ausschlusskatalog aufgeführt
(§ 7 Abs. 1).
Vom Zweckverband werden durch den beauftragten Dritten aktuell folgende Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen betrieben:
Zentraldeponie Cröbern
Deponie Groitzsch-Wischstauden
Deponie Seehausen
Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern.
Die genannten Anlagen werden seitens des ZAW öffentlich-rechtlich betrieben, wobei
die Betreiberverantwortung auch die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie nach
Einstellung der Abfallablagerung1) umfasst (§ 8 Abs. 1).
Unterliegen Grundstückseigentümer hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns
dem Anschluss- und Benutzungszwang der Zweckverbandsmitglieder, so werden die
Abfallgebühren auf Basis der jeweiligen Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung durch
die Mitglieder des Zweckverbandes erhoben (§ 11 Abs. 3).
3.2.4 Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen
Die Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des ZAW wurde in
ihrer aktuellen Fassung vom Vorsitzenden des Zweckverbandes am 14.10.2013 ausgefertigt
und trat am 31.10.2013 in Kraft. Sie enthält die nachstehend aufgeführten Kernregelungen.
1)
Dies betrifft aktuell die Deponien Groitzsch-Wischstauden und Seehausen.
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Für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen erhebt der Zweckverband zur Deckung seines Aufwandes Gebühren, soweit von ihm entsorgungspflichtige Abfälle entsorgt
werden (§ 1).
Die Gebührensatzung des ZAW findet gem. § 1 auf Grundstückseigentümer keine
Anwendung, die im Hinblick auf das Einsammeln und Befördern von Abfällen dem
Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsmitglieder unterliegen (s. dazu § 11
Abs. 3 AWS des ZAW).
In den Fällen, in denen Zweckverbandsmitglieder sich im Rahmen ihrer Entsorgungspflicht Dritter bedienen, sind nur die Zweckverbandsmitglieder zahlungspflichtig
(§ 2 Abs. 2).
Gem. § 3 Abs. 1 AGS wird als Gebührenmaßstab das Gewicht und die Art der überlassenen Abfälle festgelegt soweit in der Anlage zur Satzung nichts anderes bestimmt
wird.
Sofern aus technischen oder sonstigen Gründen eine Gebührenabrechnung nach
Gewicht nicht erfolgen kann, so wird die Gebühr nach dem Volumen und der Art des
überlassenen Abfalls festgelegt (§ 3 Abs. 2).
Die konkreten Gebühren betragen gem. § 4 AGS laut Anlage zur Satzung:
Abfälle für die Behandlung in der mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA)
Abfälle für die Direktablagerung auf der
Zentraldeponie Cröbern (ZDC)
162,41 EUR/Mg
76,03 EUR/Mg
Der Mindestpreis beträgt pro Anlieferung 8,00 Euro. Die Abfallarten nach EAK sind den
Positivkatalogen der MBA und der ZDC zu entnehmen und finden sich zur näheren
Information dem Abfallwirtschaftskonzept als Anhänge 3 und 4 beigefügt.
Für den im Eingangsbereich am Entsorgungsstandort Cröbern eingerichteten Kleinanliefererbereich des ZAW gelten gem. § 4 AGS folgende Gebühren:
Holz
8,00 EUR/m³
Grünabfall
8,00 EUR/m³
Bauschutt
8,00 EUR/m³
Sperrmüll
25,00 EUR/m³
Asbest
70,00 EUR/m³
Dachpappe
180,00 EUR/m³
sonstige zulässige Abfallarten
40,00 EUR/m³
Für Anlieferungen bis zu 0,5 m³ gilt die halbe Gebühr.
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Die Gebühren gem. § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung betragen:
Sperrmüll
25,00 EUR/m³
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
50,00 EUR/m³
Sortierreste aus genehmigten Anlagen
50,00 EUR/m³
Dachpappe
180,00 EUR/m³
Asbest
70,00 EUR/m³
alle anderen zulässigen Abfallarten
50,00 EUR/m³
Bei Anlieferung von Abfällen in einem verdichteten Zustand wird das Doppelte der
Gebühr für einen Kubikmeter erhoben.
Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der betreffenden Abfallentsorgungsanlage. Sie werden durch Bescheid festgelegt und mit dessen Bekanntgabe zur
Zahlung fällig (§ 5 Abs. 1).
3.3 Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen und deren
Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
Die in den letzten ca. 5 Jahren erfolgten Änderungen von Richtlinien, Abfallgesetzen,
Rechtsverordnungen u.a.m. auf allen legislativen und administrativen Ebenen, die zu einem
hochmodernen Stand der Abfallwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland geführt haben,
welcher über die Grenzen Europas hinaus breite Anerkennung erfährt, stellen die angestrebte
endgültige Kreislaufwirtschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen.
Diese werden allen abfallwirtschaftlichen Akteuren erhebliche Anstrengungen abverlangen,
um das aktuell erreichte Stadium der Rückgewinnung einzelner Stoffe aus kommunalen oder
gewerblichen Abfällen und deren Zuführung zum Wirtschaftskreislauf zu einem Gesamtsystem der Abfallerfassung und -verwertung weiterzuentwickeln, in welchem alle Abfallströme
auf mögliche Potenziale zur Gewinnung von Sekundärstoffen sowie Energienutzung untersucht und soweit wie möglich zu diesem Zweck genutzt werden. Zielsetzung muss es dabei
sein, den Wirtschaftsstandort Deutschland mehr als bisher unabhängig von den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten zu machen.
Die Folge werden erhebliche Veränderungen im derzeitigen Beziehungsgeflecht zwischen
den Erzeugern, Aufbereitern und letztlich Verwertern von Abfällen sein. Nach dem mittlerweile weitgehend adaptierten enormen Rückgang der Abfallmengen zur Beseitigung, beruhend
auf der Pflicht zur Abfallvorbehandlung seit dem 01. Juni 2005 ist seit bereits einiger Zeit ein
zunehmender Rückgang der Mengen zur thermischen Abfallverwertung zu konstatieren,
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der aufgrund des vielerorts überdimensionierten Ausbaus energetischer und mechanischbiologischer Entsorgungs- und Behandlungskapazitäten nicht wenige dieser Anlagen die
Grenze des gerade noch wirtschaftlichen Betriebs hat erreichen lassen. Indiz dafür ist auch
das drastische Wachstum des sog. Stoffstrommanagements, welches vor dem Hintergrund
der Verknappung des Wirtschaftsgutes Abfall zu sehen ist. Zunehmend größere Teile des
Gesamtabfallaufkommens werden gemäß den einschlägigen Bestimmungen des neuen
Kreislaufwirtschaftsgesetzes einer höherwertigen stofflichen Verwertung zugeführt und
substituieren in vielen Wirtschaftszweigen bei mannigfaltigen Prozessen wertvolle – weil oft
knappe und endliche – Primärrohstoffe.
Die Abfallwirtschaft wird damit – wie gesetzesseitig angestrebt – in zunehmendem Maße zu
einem wesentlichen Bestandteil der Rohstoffwirtschaft und übernimmt insofern in steigendem
Umfang die Versorgung von Unternehmen mit den erforderlichen (Sekundär-)Rohstoffen.
Auf europäischer Ebene wird diese Entwicklung durch entsprechende Novellierungen der
wichtigsten abfallpolitischen Regelungen nachdrücklich forciert. So ist u.a. mit dem Ziel einer
vollständigen Beendigung der Deponierung von Abfällen bis zum Jahr 2030 insbesondere
eine Anhebung der Verwertungsquoten für alle kommunalen Abfälle in Planung.
Erhebliche Relevanz für die Abfallwirtschaft besäße die Umsetzung von aktuellen Planungen
der Europäischen Kommission, nur die tatsächlich durch Sammlung und ggf. nachfolgende
Aufbereitung gewonnenen Sekundärrohstoffmengen der Berechnung stoffspezifischer
Verwertungsquoten zugrunde zu legen. Angesichts oft bestehender – teilweise ganz erheblicher – Durchsetzungen von getrennt erfassten Wertstoffen mit Stör- und Fremdstoffen wäre
dies u.E. nach durchaus sinnvoll und zielführend, auch wenn dadurch die Erreichung vorgegebener Verwertungsziele noch weiter verstärkter Bemühungen bedürfte. Mindestens als
ebenso ambitioniert, aber unter einer Vielzahl von Aspekten nachdrücklich zu begrüßen,
ist die Vorgabe, das aktuell viel zu hohe Aufkommen an Lebensmittelabfällen binnen der
nächsten zehn Jahre um 30 Prozent zu verringern.
Hinsichtlich der Umsetzung der Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen aus privaten
Haushaltungen ab Jahresbeginn 2015, welche das Kreislaufwirtschaftsgesetz formuliert,
divergieren die Auffassungen im Hinblick auf die Interpretation und Sinnhaftigkeit derselben
nach wie vor erheblich. In diesem Bereich besteht u. E. nach erheblicher Diskussions- und
Untersuchungsbedarf.
Schließlich resultieren aus der Umsetzung der Bioabfallverordnung für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht unerhebliche Herausforderungen. So sind eine Vielzahl
von Sammelplätzen und z. T. Annahmestellen für Grünabfälle zu ertüchtigen und zusätzlich
erforderliche Hygienisierungseinrichtungen aufzubauen, um die Zielstellung einer umweltverträglichen und hochwertigen Verwertung auch dieses Abfallstroms zu erreichen.
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Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept umfasst insbesondere eine konzeptionelle Betrachtung zur Behandlung von Abfällen zur Beseitigung bzw. zur Verwertung unter Berücksichtigung der vorhandenen Behandlungs- und Beseitigungsanlagen und deren Kapazitäten. Die
Erarbeitung eines Strategie- und Standortkonzeptes hinschlich der zukünftigen Aufgaben
des ZAW insbesondere auch im Hinblick auf die Getrenntsammlung von Bioabfällen und deren Verwertung ist erforderlich.
Offen muss derzeit noch bleiben, ob und wenn ja, in welcher Form seitens des Bundes ein
Wertstoffgesetz verabschiedet wird. Bislang gab es zwar mehrere Absichtserklärungen in
dieser Hinsicht seitens der Bundesregierung. Konkretisierungen erfuhren diese allerdings
noch keine.
4
Aktuelle Organisation der Abfallwirtschaft
4.1 Abfallwirtschaftliche Aufgaben und Aufgabenverteilung
Im Freistaat Sachsen sind gemäß § 3 Abs. 1 SächsABG die Landkreise und Kreisfreien
Städte sowie die nach § 4 Abs. 1 gebildeten Abfallverbände jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Gemäß § 20 Abs. 1 KrWG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in ihrem
Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur
Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe näherer Bestimmungen des
Gesetzes zur verwerten oder zu beseitigen. Soweit Abfälle zur Beseitigung überlassen
werden, weil die Pflicht zur Verwertung aus den in § 7 Absatz 4 genannten Gründen vom Erzeuger oder Besitzer der Abfälle nicht erfüllt werden muss (fehlende technische Möglichkeiten / wirtschaftliche Unzumutbarkeit), sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur
Verwertung verpflichtet, soweit bei ihnen diese Gründe nicht vorliegen.
Nach § 4 Abs. 1 SächsABG können sich (s. oben) Landkreise und Kreisfreie Städte als
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Zustimmung der
oberen Abfallbehörde zu regionalen Zweckverbänden im Sinne des Sächsischen Gesetzes
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über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) als Körperschaften des öffentlichen
Rechts zu Abfallverbänden zusammenschließen.
Diesen obliegt – nach § 4 Abs. 2 SächsABG – die Aufgabe, Abfallentsorgungsanlagen sowie
Anlagen zum Abfallumschlag zu errichten und zu betreiben. Unbeschadet davon steht es
den Landkreisen und Kreisfreien Städten frei, als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger weitere abfallwirtschaftliche Aufgaben auf die Abfallverbände zu übertragen.
Wie in Kapitel 1 dieses Abfallwirtschaftskonzeptes bereits kurz erwähnt, konstituierte sich die
Stadt Leipzig bereits im Januar 1992 – und damit sehr frühzeitig – gemeinsam mit den seinerzeitigen Landkreisen Borna, Geithain, Grimma, Leipzig und Altenburg zum Zweckverband
Abfallwirtschaft Westsachsen (i.G.). Im Mai 1994 erlangte dieser die Rechtsfähigkeit, wobei
die Gründung auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (EGAB), das im Mai 1999 durch das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) abgelöst wurde, erfolgte. Seit August 1994
hatte der ZAW infolge des Kreisgebietsreformgesetzes mit der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipziger Land sowie Muldentalkreis drei Verbandsmitglieder. Durch die Zusammenlegung der beiden Landkreise im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat
Sachsen
verringerte sich – bei unverändertem Territorium – die Zahl der Mitglieder des ZAW im August 2008 auf zwei (Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig). Einwohnerbezogen ist der ZAW
mit ca. 790.000 Einwohnern nach dem Austritt der Landeshauptstadt Dresden aus dem
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal der größte Abfallverband im Freistaat Sachsen.
Aufgrund der gemäß SächsABG vorgesehenen Teilung der Entsorgungspflicht ist der ZAW
zur Errichtung und zum Betrieb der erforderlichen Abfallentsorgungs- und -umschlaganlagen
verpflichtet, während den Verbandsmitgliedern das Sammeln und Transportieren der Abfälle
einschließlich der Verwertung obliegt. Wobei letzteres – wie bereits in Kap. 3 erwähnt – noch
eindeutig im Sinne einer Festlegung der Schnittstellen zwischen den Aufgaben des Verbandes und denen seiner Mitglieder zu klären ist.
4.2 Organisation und Aufgaben der Stadtreinigung Leipzig
An die Abfallentsorgung sind in der Stadt Leipzig aktuell ca. 335.000 Haushalte und (Klein-)
Gewerbebetriebe angeschlossen. Von der Stadtreinigung Leipzig (SRL) werden Rest- und
Bioabfälle, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott (E-Schrott) sowie Schadstoffe entsorgt.
Ebenso obliegt ihr die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung sowie der Abfallgebührenerhebung.
Für
die getrennte Erfassung
von
Altstoffen
wie
Papier/Pappe/Kartonagen (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und Glas ist seit Jahresmitte 2002
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die ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH im Auftrag der Der Grüne Punkt – Duales System
Deutschland GmbH verantwortlich.
Die Stadtreinigung Leipzig firmiert als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig. Dieser ist als Gesellschaftsform des öffentlichen Rechts im Gegensatz zu einem Regiebetrieb (amtsgeführte
Abfallwirtschaft) aus der allgemeinen Verwaltung ausgegliedert und stellt damit ein Sondervermögen der Stadt dar. Eine eigene Rechtsfähigkeit besteht jedoch nicht.
Aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit des Eigenbetriebes haftet im Außenverhältnis
gegenüber Dritten immer die Gebietskörperschaft. Die Organe des Eigenbetriebes sind die
Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Während dem Betriebsleiter die laufende Führung des Betriebes obliegt, werden weitergehende Entscheidungen – wie beim Regiebetrieb
– von den politischen Entscheidungsgremien der Gebietskörperschaft getroffen.
Hierzu zählen insbesondere:
der Erlass einer Satzung des Eigenbetriebes
die Feststellung des Jahresabschlusses
Entscheidungen bezüglich der Finanzierung des Eigenbetriebes
der Beschluss des Wirtschaftsplanes.
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, der aus
dem Erfolgsplan
dem Finanzplan und
der Stellenübersicht
besteht, obliegt dem Eigenbetrieb selbst. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes unterliegt
damit nicht dem Haushaltsrecht. Im Haushaltsplan der Gebietskörperschaft erscheint der
Wirtschaftsplan nur mit seinem geschätzten Reinertrag.
Die Rechnungslegung des Eigenbetriebes erfolgt getrennt nach Einnahmen und Ausgaben.
Es kommen dabei die Grundsätze der kaufmännischen Buchführung unter Anwendung des
Bruttoprinzips zur Anwendung. Die Führung des Eigenbetriebes erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
Der Betriebsleiter trägt die Gesamtverantwortung für den Betriebsablauf und die Entwicklung
des Eigenbetriebes. Diese Faktoren fördern prinzipiell sowohl die Motivation als auch den
persönlichen Einsatz. Im Regelfall ist auch zu beobachten, dass Betriebsausschüsse stärker
nach fachlichen denn politischen Gesichtspunkten besetzt werden. Folge dieser Tatsache ist
nicht selten eine Versachlichung von Diskussionen und ein Zurückdrängen politisch motivierter
Entscheidungen.
Die Kompetenzen innerhalb des Eigenbetriebes sind aufgrund der Betriebssatzung, die
Regelungen über die Betriebsführung und Zuständigkeiten der einzelnen Organe enthält,
klar verteilt und abgegrenzt. Größere Investitionsvorhaben lassen sich über einen Eigenbetrieb relativ gut abwickeln, da die Finanzierung über einen eigenständigen Wirtschaftsplan
erfolgt.
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Mit ihren rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Stadtreinigung Leipzig, deren
weitere Hauptaufgaben die Reinigung des überwiegenden Teils der Leipziger Straßen und
die Betreuung der städtischen Grünanlagen sind, dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport der
Stadtverwaltung zugeordnet.
Organisatorisch gliedert sich die SRL in 5 Abteilungen1) und eine Stabsstelle, von denen die
in nachstehendem vereinfachtem Organigramm aufgeführten Kernleistungen erbracht werden:
1)
Auf eine Darstellung der weiteren Untergliederung derselben in Sachgebiete sowie Arbeits- und Meisterbereiche wird an dieser Stelle verzichtet. Bei weitergehendem Interesse lässt sich dies der homepage der Stadtreinigung (www.stadtreinigung-leipzig.de) entnehmen.
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Stadtreinigung Leipzig Eigenbetrieb der Stadt
Abteilung
Verwaltung
•
Erstellung von Gebühren-
Abteilung
Straßenreinigung/
Winterdienst;
Papierkorbentleerung
•
bescheiden für die
•
•
•
Fahrbahn- und Gehweg-
Abteilung
Abfallentsorgung
•
reinigung
Bearbeitung von Neu-
Abteilung
Technik
•
anmeldungen, Änderungen
Beschaffung Fahrzeug-
Abteilung
Grünanlagen
•
Bewirtschaftung der öff.
Stabsstelle
Grundsatzfragen/
Öffentlichkeitsarbeit
•
Beantwortung von Fragen
u.a. Technik
Grün- u. Parkanlagen
zu Satzungen der Abfall-
Abfallentsorgung und
•
Winterdienst
und Abmeldungen zur
•
Betriebswerkstatt
sowie der öff. Spielplätze
wirtschaft, Straßen-
Straßenreinigung
•
Papierkorbentleerung
Abfallentsorgung
•
Gebäudemanagement
der Stadt
reinigung und des Winter-
Jahreszeitliche Bepflan-
dienstes
Erstellung von Rech-
•
Sonderentleerungen
nungen für Vertragspartner
•
Auftragsannahme zur
Bearbeitung von
Sperrmüll- und Elektro-
Widersprüchen zu
geräteentsorgung
•
zung von Blumenrabatten
•
liche Einrichtungen und
Wartung von Brunnen u.
Gewerbebetriebe zu abfallwirtschaftlichen Fragen
•
Schadstofferfassung
Wasserspielen in der
Organisation der
•
Betrieb der Wertstoffhöfe
Innenstadt und in Wohn-
Lehrausbildung
•
Beratung zur Standplatzge-
Rechnungswesen
•
Betriebsabrechnung
•
Controlling
•
Datenverarbeitung
•
Beratung für Bürger, öffent-
u. Pflanzgefäßen
Gebührenbescheiden
•
•
•
gebietszentren
Abfallberatung in Schulen
und Kindergärten
staltung für Abfallbehälter
•
Pflege von Straßenbäumen • Bürgertelefon „Abfall“:
Fahrzeug- und
•
Deponienachsorge
Beantwortung aller Fragen
Behälterwäsche
zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von
Abfällen, Schadstoffsammlung, Wertstoffinseln,
Wertstoffhöfe und
Entsorgungstage
•
Reklamationsstelle
Abbildung 13: Vereinfachtes Organigramm und Kernleistungen der Stadtreinigung Leipzig
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4.3 Organisation und Aufgaben des ZAW
Der Arbeit des ZAW liegt die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen vom 14. Juli 1993 in der Fassung vom 08. Dezember 2008 zugrunde. Diese wurde
nach Beschluss durch die Verbandsversammlung durch den Verbandsvorsitzenden am selben Tag ausgefertigt und trat am 08.05.2009 in Kraft.
Als wesentliche Regelungen der Satzung sind anzuführen:
Der Zweckverband wird von der Stadt Leipzig und dem Landkreis Leipzig gebildet
(§ 1 Abs. 1), weitere Mitglieder können jedoch auf Beschluss der Verbandsversammlung gem. § 1 Abs. 2 in diesen aufgenommen werden.
Dem Abfallverband obliegt lt. § 2 Abs. 1 die Erfüllung nachstehend genannter Aufgaben
Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes für seinen Bereich und – spätestens
alle fünf Jahre – Fortschreibung desselben
Erstellung einer Abfallbilanz für das jeweils abgelaufene Jahr
Errichtung und Betrieb der Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Anlagen
zum Abfallumschlag im Verbandsgebiet.
Der Verband übernimmt ihm gem. § 4 Abs. 2 SächsABG seitens seiner Mitglieder
übertragene weitere Aufgaben (§ 3 Abs. 2). Diese Festlegung der Satzung ist als reine
Öffnungsklausel zu verstehen, da von der genannten Möglichkeit weder seitens der
Stadt noch des Landkreises Leipzig bislang Gebrauch gemacht wurde.
Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen (§ 3 Abs. 5).
Die Gebührenhoheit verbleibt in Bezug auf die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen durch Grundstückseigentümer bzw. Haushalte, die dem Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsmitglieder im Hinblick auf das Einsammeln und Befördern
von
Abfällen unterliegen, bei den Verbandsmitgliedern (§ 3 Abs. 6).
Das Recht des ZAW zur eigenen Erhebung von Deponiegebühren gegenüber nicht
dem Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsmitglieder unterliegenden Anlieferern bleibt gem. § 3 Abs. 8 von der Regelung in Abs. 6 unberührt.
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende und der Verwaltungsrat (§ 4).
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes (§ 6 Abs. 1) und
entscheidet gem. Abs. 2 u. a. über
die Umsetzung der Abfallwirtschaftskonzepte
den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen
die Wahl des Verbandsvorsitzenden und die Bestellung sowie Abberufung des
Geschäftsleiters.
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Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach außen (§ 8 Abs. 1). Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter des Verbandes und ihm obliegt die Dienstaufsicht über
den Geschäftsleiter (§ 8 Abs. 4).
Der Geschäftsleiter ist mit der Verbandsverwaltung beauftragt. Ihm obliegen die Aufgaben und Geschäfte der laufenden Verwaltung (§ 10 Abs. 2).
Der Zweckverband erhebt auf Grundlage seiner Gebührensatzung Deponiegebühren
gegenüber allen Nutzern seiner Entsorgungsanlagen, soweit diese nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang gem. den Abfallwirtschaftssatzungen seiner Mitglieder
unterliegen (§ 11 Abs. 1).
Den Aufwand für die Entsorgung der gem. Abfallwirtschaftssatzung des ZAW angelieferten Abfälle stellt der Zweckverband seinen Mitgliedern auf Basis eines Verrechnungssatzes pro Tonne – dieser beträgt aktuell 162,41 EUR/t – angelieferten Abfall
und
getrennt nach Abfallarten in Rechnung (§ 11 Abs. 2).
Der Finanzbedarf des Verbandes wird von seinen Mitgliedern durch eine einwohnerbezogene Umlage aufgebracht, soweit er nicht durch andere Einnahmen, vor allem
durch volle Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Abgaben, gedeckt werden kann
(§ 11 Abs. 3).
Die Erhebung einer solchen Umlage war bis dato seitens des Zweckverbandes noch
nicht erforderlich.
Wie bereits ausgeführt besteht zwischen dem ZAW und seinen Mitgliedern eine Aufgabenverteilung dergestalt, dass die von diesen auf Grundlage ihrer jeweiligen Satzungen eingesammelten Abfälle zur Beseitigung den Entsorgungsanlagen des ZAW (MBA und ZDC)
nach Maßgabe dessen Abfallwirtschaftssatzung (zu Details s. Kap. 3.2.3) angedient werden.
In § 2 der Satzung ist der Umfang der Entsorgungspflicht des ZAW festgelegt. Daneben enthält der als Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 der Satzung beigefügte Ausschlusskatalog sämtliche Abfall-arten, die aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht über die Anlagen des Verbandes und damit am Entsorgungsstandort Cröbern entsorgt werden können.
Den bereits erwähnten Positivkatalogen, auf die auch in der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung des ZAW hingewiesen wird, lassen sich explizit die Abfallarten entnehmen, die über
die jeweilige Anlage entsorgt werden können.
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Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Zweckverband schließlich gemäß § 2
Abs. 4 SächsABG auch zur Beratung von Abfallbesitzern über Möglichkeiten zur Vermeidung
und Verwertung von Abfällen verpflichtet1).
Im Kontext mit der Organisationsstruktur sowie den Aufgaben und der Tätigkeit des ZAW ist
zu erwähnen, dass zwischen dem Zweckverband und dem Landkreis Nordsachsen eine
öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung dergestalt besteht1), dass der ZAW sich verpflichtet,
den Restabfall und Sperrmüll des Altkreises Delitzsch ordnungsgemäß zu entsorgen. Im
Gegenzug obliegt dem Landkreis Nordsachsen die Pflicht zur Übernahme der Entsorgung
der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Cröbern.
Daneben hat der Zweckverband von der satzungsseitig (§ 2 Abs. 2 AWS) vorgesehenen
Möglichkeit sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen bereits im Oktober 1998
Gebrauch gemacht und einen Dienstleistungsvertrag mit der Westsächsischen Entsorgungsund Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) geschlossen. Demnach übernahm die WEV die
Betreibung der drei Verbandsdeponien Zentraldeponie Cröbern sowie der Deponien
Groitzsch-Wischstauden und Seehausen einschließlich Rekultivierung und Nachsorge.
Aktuell stellt sich dieser Vertrag dergestalt dar, dass die WEV im Auftrag des ZAW
die Zentraldeponie Cröbern (ZDC) als Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II / III und
– seit dem 01.06.2005 – auch die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA)
am Entsorgungsstandort Cröbern betreibt. Dies umfasst auch die damit verbundenen
Leistungen zur Überwachung, Wartung und Dokumentation der Anlagen. Die in den Jahren
2004 und 2000 geschlossenen Deponien Seehausen und Groitzsch-Wischstauden befinden
sich in der Sanierungs- und Nachsorgephase unter Verantwortung der WEV.
Seitens des ZAW wurde im September 2000 ein Grundsatzbeschluss zum Verkauf von
Geschäftsanteilen der WEV gefasst, wobei im Rahmen der Ausschreibung insbesondere
Ansprüche an das fachliche know-how zur Errichtung und zum Betrieb einer mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlage des Vertragspartners formuliert wurden.
Den Zuschlag erhielt die SITA Ost GmbH & Co. KG, die nach Beschluss der Verbandsversammlung im Juni 2001 49 % der Geschäftsanteile an der WEV mbH erwarb.
1)
1)
Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 5 dieses Konzeptes.
Diese wurde seitens des ZAW mittlerweile zwar gekündigt, hat aber bis dato Bestand, da die Kündigung noch
nicht rechtskräftig ist.
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Die vorstehend beschriebene Aufgabenverteilung zwischen dem ZAW und seinen Verbandsmitgliedern sowie dessen vertragliche Beziehungen zu Dritten (WEV / SITA / Landkreis
Nordsachsen) lässt sich der folgenden Graphik anschaulich entnehmen.
Abbildung 14: Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Gebiet des Zweckverbandes
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5
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
Unter Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung versteht man die gesamte auf die Abfallwirtschaft bezogene Kommunikation des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit der Öffentlichkeit. Sie stellt ein wesentliches und unverzichtbares Instrument der modernen und
aus-gesprochen komplexen Abfallwirtschaft dar.
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Über Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung werden die Abfallerzeuger und -besitzer
informiert, wie, wann, wie oft, zu welchen (finanziellen u. a.) Bedingungen u. a. m. sie
abfallwirtschaftliche Dienstleistungen (Sammlungen, Abholungen, Annahmen von
Abfällen, Beratungsleistungen...) in Anspruch nehmen können,
über abfallwirtschaftliche Zusammenhänge aufgeklärt,
über Änderungen im bestehenden Abfallwirtschaftssystem in Kenntnis gesetzt,
motiviert, bestimmte Verhaltensweisen anzunehmen oder abzulegen,
informiert, inwiefern und wie sie auf die regionale Abfallwirtschaft einwirken können,
zur Schaffung eines individuellen Beitrages ihrerseits zu mehr Lebensqualität angeleitet.
Die finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten für die Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung sind begrenzt, folglich müssen diese effizient eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass nicht alle machbaren oder wünschenswerten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können. Im Vordergrund der Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung
steht
sicherlich die als grundlegend zu verstehende Informationsarbeit, dennoch sollten auch ergänzend hierzu Aktivitäten enthalten sein, die sich motivationsfördernd und akzeptanzsteigernd auf gezielte abfallwirtschaftliche Maßnahmen auswirken. Zwischen diesen Aufgaben
sollte ein ausgeglichenes Verhältnis vorhanden sein, da Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung auf dem Zusammenspiel der einzelnen Elemente beruhen.
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung können nur dann optimal wirken, wenn sie
fachkompetent und aktuell sind sowie regelmäßig und zielgerichtet betrieben, d.h. auf
die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet werden. Dazu bedarf es unabdingbar
einer ausreichenden Personal- und finanziellen Ausstattung der mit diesen Aufgaben
betrauten Stellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, um in Eigenregie oder
in Zusammenarbeit mit externen Dritten die gewünschten Erfolge zu erzielen.
Die Notwendigkeit von Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung ergibt sich einerseits aus
der rechtlichen Verpflichtung der Verwaltung (§ 2 Abs. 4 SächsABG sowie Abfallwirtschaftssatzungen der Stadt Leipzig und des ZAW), die Bevölkerung über ihre Tätigkeit zu informieren und über Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu beraten, andererseits aus der Situation der Abfallwirtschaft selbst, denn
die moderne Abfallwirtschaft ist komplizierter geworden; d. h. der Abfallerzeuger muss
heute nicht nur mit einem Abfallbehälter, sondern mit mehreren Abfall- und Wertstoffbehältern vor dem Haus umgehen, verschiedene Sammeltermine, öffentliche Wertstoffsammelplätze und Öffnungszeiten von Annahmestellen kennen, über Beratungsangebote
informiert sein usw.,
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vom Abfallerzeuger wird mehr Mitwirkung verlangt; d. h. die einzelnen Sammelsysteme
wie z. B. Bioabfall-, Wertstoff-, Sperrmüll-, E-Schrott- und Schadstoffsammlung müssen
in einer vorgegebenen Weise genutzt werden. Hier ist nicht nur die rechtzeitige Bereitstellung von Abfällen und Wertstoffen nach dem Tourenplan sowie deren korrekte Anmeldung
und
Anlieferung zu den vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen, sondern auch die Kenntnis
über Auswirkungen bei Fehlwürfen, Neben- und illegalen Abfallablagerungen usw. von
Bedeutung,
abfallwirtschaftliche Zusammenhänge werden immer komplexer; d. h. früher konnte der
Abfallerzeuger die Abfallwirtschaft bis zu ihrem Endpunkt, meist dem Endverbleib von
Abfällen auf der Deponie selbst nachverfolgen. Heute ist es ihm praktisch so gut wie
unmöglich, die verschiedenen Formen der Restabfallbehandlung sowie Stationen im
Rahmen der komplizierten Handelsbeziehungen der Wertstoffe und den Verbleib der
einzelnen Fraktionen nachzuvollziehen. Hierbei ist er auf die Aktivitäten und die Arbeit
der Abfallberater im Zuge der Beratung von Bürgern, Gewerbetreibenden und Einrichtungen angewiesen, die darüber informieren, wie man spezielle Abfälle wo ordnungsgemäß und kostengünstig sowie umweltschonend entsorgen kann.
5.1 Stadt Leipzig
Die Durchführung der Abfallberatung und der abfallwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit obliegt in der Stadt Leipzig der Stadtreinigung Leipzig und hier wiederum der Stabsstelle
Grundsatzfragen/Öffentlichkeitsarbeit (s. dazu auch Abbildung 13).
Von dieser werden im Rahmen ihrer Tätigkeit1) durch die Realisierung eines breiten Bündels
konkreter Maßnahmen folgende Ziele verfolgt:
Ziele mit Außenwirkung
(1) Lösung des Widerspruches zwischen Problembewusstsein und praktischem Handeln
(2) Schaffung eines individuellen Beitrages der Bürger zu mehr Lebensqualität
(3) Vermeidung von Abfällen
(4) Verwertung von Abfällen
(5) Ordnung und Sauberkeit
Ziele mit Innenwirkung
(1) Imagepflege für die SRL
1)
Diese erstreckt sich auf die Bereiche Straßenreinigung, Winterdienst und Grünpflege.
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(2) Darstellung einer weitsichtig planenden SRL
(3) Ökologisch sinnvoll und ökonomisch verträglich arbeitende SRL
(4) Präsentation der umfangreichen Leistungen der SRL
Zur Erreichung v. g. Ziele werden im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung seitens der Stadtreinigung Leipzig unterschiedliche Zielgruppen angesprochen, um mit der zur
Verfügung stehenden Personal-, Sach- und finanziellen Ausstattung größtmögliche Erfolge
zu erzielen.
Hierbei handelt es sich um folgende
Zielgruppen
(1) Haushalte
(2) Schulen und Kindergärten
(3) Vereine (Garten-, Sport-, Bürgervereine u.a.)
(4) Stadtverwaltung
(5) Stadtbetriebe
(6) Wohnungsgesellschaften
(7) Kammern (Handwerkskammer, IHK)
(8) Verbände (Ärzte, Apotheken)
(9) Gäste / Besucher
Die Kommunikationsmittel der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung sind in Abhängigkeit
von den konkret verfolgten Zielen und den hierfür relevanten Zielgruppen vielfältiger Art und
werden seitens der SRL jeweils im Hinblick auf die beabsichtigte Wirkung sorgfältig ausgewählt und angewandt, wobei durchaus auch Kombinationen verschiedener Mittel zum
Einsatz kommen. Auf diese Weise kann das Verhalten der abfallwirtschaftlichen Akteure
sowohl durch Informationsvermittlung aber auch durch Motivation zum Handeln zum Ablegen
bestimmter Verhaltensweisen sowie das Stimulieren von Interesse für den Abfallbereich in
die gewünschten bzw. erforderlichen Bahnen gelenkt werden.
Nachstehend finden sich die verschiedenen Kommunikationsmittel benannt:
Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
(1) Informationsschriften (Flyer)
(2) Tag der Offenen Tür
(3) Telefon- und persönliche Beratung
(4) Beratung in Schulen und Kindergärten
(5) Absprachen mit Kammern, Verbänden und Vereinen
(6) Amtsblatt
(7) Pressemitteilungen
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(8) Radio und Lokalfernsehen
(9) Internet
Die Detailplanung der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung seitens der Stadtreinigung
Leipzig erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres für das kommende Jahr.
Zu Beginn dieses Jahres wurde im Hause der Stadtreinigung Leipzig eine schriftliche „Planung Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung 2014“ verabschiedet, die neben den Zielen, Zielgruppen sowie Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung eine Vielzahl konkreter
Aktivitäten enthält, wobei jeder Maßnahme
das bzw. die Kommunikationsmittel
die Zielgruppe(n)
der Rhythmus bzw. Zeitraum der Umsetzung
zugeordnet werden.
Hingewiesen wird auch darauf, dass es sich bei den aufgeführten Maßnahmen oft um größere Aktionen handelt, die nicht von der Stabsstelle Grundsatzfragen/Öffentlichkeitsarbeit allein
realisiert werden können und insofern die Arbeit entsprechender Projektgruppen erforderlich
machen.
Unabhängig davon und nicht detailliert beschrieben ist das „Tagesgeschäft“ Abfallberatung/
Öffentlichkeitsarbeit und die Reklamationsbearbeitung.
Zugleich wird darauf verwiesen, dass durch die vorübergehende Reduzierung der Zahl der
Abfallberater auf zwei fast nur noch Telefonberatungen möglich waren. Diese Situation hat
sich durch die Einstellung einer neuen Mitarbeiterin zumindest soweit entspannt, dass nun
– wenn auch in begrenztem Umfang – wieder Vor-Ort-Beratungen von Kindertagesstätten
und Grundschulen möglich sind. Größere Aktionen sind allerdings nach wie vor kaum durchführbar.
Wesentlich ist weiterhin insbesondere die monatliche Auswertung der Reklamationsstatistik,
um dadurch beim Erkennen von Schwachstellen umgehend gezielte Öffentlichkeitsarbeit und
Verbesserung interner Abläufe durchführen zu können. Gleiches gilt im Hinblick auf ggf.
zielführende Maßnahmen der Abfallberatung.
Stichpunktartig werden nachfolgend einige konkrete Maßnahmen (M) aus dem umfangreichen Maßnahmekatalog der Stadtreinigung Leipzig benannt, dessen „Abarbeitung“ bis dato
vollauf im vorgesehenen Zeitplan liegt.
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Exemplarische Benennung von Maßnahmen (M) der SRL
in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 2014
M1
Monatliche Bekanntgabe der Standorte/-zeiten des Schadstoffmobils durch Pressemitteilungen im Amtsblatt, Leipziger Volkszeitung und Kleine Leipziger Volkszeitung
M2
Ständige schriftliche Kontaktierung von Haushalten und Gewerbebetrieben zur
Forcierung des Anschlusszwanges
•
•
M5
•
•
M11
•
•
M20
•
•
M27
M28
•
•
M31
•
•
M39
Vierteljährlich Zulieferung von Beiträgen zum Abfallbrief des ZAW
Aktualisierung und Druck der Abfallfibel im Zeitraum April/Oktober
Herausgabe von Pressemitteilungen zur Problematik „Stinkende Biotonne“
im Mai 2014
Bedarfsweise Durchführung von Gesprächen vor Ort zu Anleitung von Lehrern
betreffend das Thema Abfallentsorgung
Unterbreitung von Angeboten an das Amt für Jugend, Familie und Bildung zur
(ab April) monatlich ein- bis zweimaligen Durchführung von Betriebshofbesichtigungen am Objekt Geithainer Straße 60
Im Januar 2014: Erarbeitung eines neuen Heftes zur Kompostierung mit
Informationen für Kleingärtner und Eigenkompostierer
Im Dezember 2014: Veröffentlichung eines Artikels zum Thema
„Eingefrorene Mülltonne“ im Leipziger Amtsblatt und in der Presse
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Tabelle 5: Exemplarische Benennung von Maßnahmen der Stadtreinigung Leipzig in Bezug auf
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 2014
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen enthält die Planung Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung
2014 der Stadtreinigung Leipzig insgesamt 22 explizit benannte Nahziele der Abfallberatung,
die sich über die Publikation neuer Satzungsregelungen, Senkung des Organikanteils im
Restabfall, ordnungsgemäßes Befüllen der Biotonne, Annahmebedingungen an den Wertstoffhöfen bis hin zur Beantwortung telefonischer Fragen zur Abfallentsorgung erstrecken.
5.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Im Hinblick auf das Aufgabenfeld der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung versteht sich
der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen als Ansprechpartner für Bürgerinnen und
Bürger sowie für Bildungseinrichtungen und Kooperationspartner bei Fragen zu abfallwirtschaftlichen Themen.
Gemeinsam mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen werden Konzepte zum Thema
Abfall im Unterricht sowie Konzepte für Unterrichtsbesuche von Schulklassen an seinen
unterschiedlichen Entsorgungsanlagen entwickelt und im Hinblick auf letztgenannte
(Betriebsführungen) auch umgesetzt.
Schließlich organisiert der Bereich Öffentlichkeitsarbeit die Außendarstellung des Zweckverbandes bei Messen, Tagen der Offenen Tür und externen Veranstaltungen. Gleiches gilt
im Hinblick auf Besuche und Führungen auf den Entsorgungsanlagen sowie Besuche und
Vorträge an Schulen, in Vereinen und anlässlich von Infoabenden.
Neben den eingangs bereits benannten hat die Öffentlichkeitsarbeit des ZAW noch folgende
Zielgruppen:
Umweltgruppen und -verbände
Behörden
Politische Entscheidungsträger
Besucher der Entsorgungsanlagen, Tourismusverbände, Gästeführer im Leipziger
Südraum.
Die Informationsvermittlung erfolgt über:
Telefonischen Beratungen
Amtsblätter der Verbandsmitglieder
Informationsveranstaltungen
Betriebsführungen
Verbandsversammlungen
Abfallbriefe
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Elektronische Medien (Informations-CD-ROM und -DVD sowie Internet)
Artikel in Fachzeitschriften
Pressemitteilungen.
Der Abfallbrief erscheint als gemeinsames Informationsblatt des ZAW und seiner Tochtergesellschaft der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV)
regelmäßig im 3–4 monatlichen Turnus und informiert die Bevölkerung des Verbandsgebietes und Gewerbetreibende durch interessante Beiträge rund um die Abfallwirtschaft über die
ordnungsgemäße Entsorgung ihres Abfalls.
Die Informations-CD und -DVD vermittelt detaillierte Informationen zu den von der WEV
betriebenen Entsorgungsanlagen [Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA)
und Zentraldeponie Cröbern (ZDC)] des ZAW. Während sich die CD-ROM aufgrund ihres
Informationsgehaltes insbesondere für die Einwohner des Verbandsgebietes eignet, wird die
DVD vornehmlich Bildungseinrichtungen überlassen.
Die genannten Info-Materialien stehen zunehmend auch englischsprachig zur Verfügung, da
sich häufig Gäste aus dem Ausland über die Organisation der Abfallwirtschaft im Verbandsgebiet und die modernen Anlagen des ZAW informieren. Daneben besteht die Notwendigkeit
der laufenden Aktualisierung der Medien sowie deren Anpassung anlässlich von Weiterentwicklungen der Kommunikationstechnik. In gleicher Weise trifft dies im Hinblick auf die
Pflege der homepages des ZAW und der WEV zu.
Gemeinsame Beteiligungen an Fachmessen (z. B. TerraTec / ENTSORGA), an Fachveranstaltungen, die Vornahme eigener Ausstellungen und der alle zwei Jahre stattfindenden Tag
der Offenen Tür dienen ebenfalls der Vermittlung von Informationen an eine breites Publikum.
Schließlich tragen laufend durchgeführte Besichtigungen der Entsorgungsanlagen (MBA und
ZDC) seitens interessierter Besucher aus dem Inland, den EU-Ländern und selbst aus dem
orientalischen Raum dazu bei, dass die Technik der beiden Anlagen zunehmend bekannt
und anerkannt ist.
Da sich die Schwerpunkte, Inhalte und Zielstellungen der Öffentlichkeitsarbeit von ZAW und
WEV zu großen Teilen überschneiden, wird diese Aufgabe für beide Institutionen seit 2003
durch den ZAW wahrgenommen. Grundlagen dafür bilden eine jährlich fortgeschriebene
Gesamtkonzeption und die jeweils abgestimmte Jahresplanung.
Zur Konkretisierung der Aktivitäten des ZAW betreffend die abfallwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit ist nachstehend die entsprechende Planung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht
für das Jahr 2014 dargestellt.
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Planung Öffentlichkeitsarbeit ZAW 2014
Zeitraum
Schwerpunkte in 2014
quartalsweise
Abfallbriefe parallel mit Newslettertestphase
•
Moderne Baustoffe und deren Entsorgung
(Dämmmaterialien)
•
Entsorgung von Brandabfällen/Brandschutz
•
Entsorgung von Bauabfällen/Boden bei privaten
Bauvorhaben (Gesetzliche Hintergründe)
Verantwortlichkeit
ZAW
WEV
X
X
X
X
X
X
Weitere Themen siehe Planung
Jan - Feb
Abschluss Neugestaltung Internetpräsenz WEV
Jan - Feb
Erstellung Jahresveranstaltungskalender
X
Jan - März
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Baumaßnahme DGW Permanente Oberflächenabdichtung
X
X
Jan - März
Schautafel Bergbautechnikpark
X
X
Jan - April
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
X
Jan - Mai
Vorbereitung 20-jähriges Jubiläum des ZAW
X
Jan - Juni
Kommunikationskonzept erstellen (Zielgruppen /
Ziele definieren)
X
Mai
Teilnahme am Tag der Offenen Tür der
Stadtreinigung Leipzig
X
Mai - Juni
Leipziger Umwelttage
X
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X
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Juni - Juli
Neuauflage Fotodokumentation Anlagen
•
Schwerpunkt Panoramabilder
•
Entwicklung einer virtuellen Panoramaansicht
für Webseite
X
X
X
X
Sep - Okt
Herbstspaziergang Deponie Seehausen
X
X
Okt - Nov
Europäische Woche der Abfallvermeidung
X
Nov - Dez
Vorbereitung zur TerrraTec
X
X
Tabelle 6: Planung der Öffentlichkeitsarbeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen 2014
Die Dienstleistungen, die der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen gem. Vereinbarung vom 04.01.2007 und deren Ergänzung vom 09.12.2010 erbringt, stellen sich in Bezug
auf das Jahr 2014 wie folgt dar:
Erstellung neue Abfallbriefe
Mitwirkung neue Internetpräsenz der WEV
Besichtigung der Entsorgungsanlagen
Sonstiges
Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen (z. B. HTWK, Uni Stuttgart)
Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Vereinen (IHK / GIZ / Ökolöwe /
Leipziger Neuseenland)
Flyer bei aktuellen Anlässen
Begleitung von Ausstellungen und Fachmessen
Erstellung und Archivierung von Fotos
Pflege der ZAW-homepage
Organisation und Durchführung von Pressekonferenzen und Veranstaltungen
Teilnahme an Veranstaltungen der Verbandsmitglieder
Pressemitteilungen
Erstellung von Präsentationen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben des ZAW und deren Erfüllung durch die am Entsorgungsstandort Cröbern vorhandenen Anlagen (MBA / ZDC) erfolgt in der Fachwelt ebenso wie in
regionalen Institutionen und nicht zuletzt der Bevölkerung des Verbandsgebietes auf Basis
der o. g. Medien sowie insbesondere auch von persönlichen Besichtigungen der Anlagen.
Insofern findet sich – das Kapitel 5.2 abschließend – in Tabelle 7 sowohl die Entwicklung der
Anzahl derselben umfassend die Jahre 2012 und 2013 sowie die Besucherstruktur dargestellt.
Besichtigungen der Zentraldeponie und der MBA Cröbern 2012 und 2013
Jahr 2012
Jahr 2013
Kategorie
absolut
%
absolut
%
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Studenten
199
61,8
193
29,5
Auszubildende
22
6,8
35
5,4
Schüler
11
3,4
110
16,8
Einwohner Verbandsgebiet
20
6,2
89
13,6
Unternehmen/Behörden
70
21,8
227
34,7
322
100,0
654
100,0
Insgesamt
Tabelle 7: Besichtigungen der Zentraldeponie und der MBA Cröbern 2012 und 2013
Tabelle 7 zeigt, dass sich die Zahl der Teilnehmer an den Anlagenbesichtigungen binnen
Jahresfrist mehr als verdoppelt (+103 %) hat1). Hinsichtlich der Besucherstruktur handelt es
sich in beiden Jahren vornehmlich um Studenten sowie Vertreter von Unternehmen und
Behörden. Allerdings weisen gerade die Besucherzahlen von Einwohnern des Verbandsgebietes und Schülern im Jahresvergleich die höchsten Zuwachsraten auf.
6
Abfallerfassung und -entsorgung
Wie bereits angesprochen, ist es erforderlich die Abfallwirtschaftssatzungen der Verbandsmitglieder mit der des Zweckverbandes sowie auch mit dessen Verbandssatzung – diese
befindet sich aktuell in Überarbeitung – in Übereinstimmung zu bringen, da diese derzeit im
Hinblick auf die Aufgabenverteilung nicht zweifelsfrei gefasst sind.
Konkret besteht die Notwendigkeit, eine Klärung der Schnittstellen zwischen Aufgaben der
Verbandsmitglieder und denen des ZAW vorzunehmen.
Diesem Erfordernis ist durch eine Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW
Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf die abfallwirtschaftliche Aufgabenverteilung soll dem
ZAW die Aufgabe der Behandlung von überlassungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung
obliegen und seitens der Zweckverbandsmitglieder das Sammeln und Transportieren überlassungspflichtiger Abfälle zur Beseitigung sowie die Erfassung und Verwertung überlassungspflichtiger Abfälle erfolgen.
Die folgenden Ausführungen beruhen auf dieser Aufgabenverteilung, auch wenn eine entsprechende Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW in v. g. Hinsicht derzeit noch
aussteht.
1)
Per Ende September lag die Zahl der Besichtigungen lt. telefonischer Mitteilung des ZAW bei 503.
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6.1 Erfassungssysteme für Restabfall, Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle,
Wertstoffe sowie Schadstoffe in der Stadt Leipzig
Die in der Stadt Leipzig bestehenden Erfassungssysteme für Restabfall, Sperrmüll, Bio- und
Grünabfälle, Wertstoffe und Schadstoffe aus privaten Haushaltungen und dem – an die
Abfallentsorgung der SRL angeschlossenen – (klein)gewerblichen Bereich lassen sich der
nachstehenden Übersicht entnehmen.
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Restabfall
Behälterarten
60-/80-/120-/240-/1.100-Liter-RAB
5–10-m³-Abfallgroßcontainer und 10–24-m³-Abfallpressen
Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack
Abfuhrrhythmus:
grundsätzlich im 14-täglichen Turnus (mit Ausnahmen)
Bedarfsabfuhr (Identsystem) / Entleerung bei Bereitstellung unabhängig vom Füllgrad
Mindestbehältervorhaltevolumen/Pflichtleerung:
20 Liter pro Person im 14-täglichen Rhythmus
Mindestens eine Behälterleerung je Quartal und Grundstück (Pflichtleerung)
Bioabfall
Behälterarten:
120-/240-Liter-RAB
Abfuhrrhythmus:
14-täglich
Mindestbehältervorhaltevolumen:
10 Liter pro Person im 14-täglichen Rhythmus
Gesonderte Abgabe saisonbedingt mehr anfallender Bioabfälle aus Haushaltungen [z.B. Gartenabfälle (kein Fallobst)
und Gehölz], die das Fassungsvermögen der Biotonne übersteigen, an den 19 Wertstoffhöfen der Stadt (kostenpflichtiges Bringesystem).
Grünabfälle1)
Bringesystem, kostenpflichtig: Abgabe von max. 1 m³ Gartenabfälle pro Anlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt gegen Abgabe von Wertmarken.
Bringesystem, kostenfrei:
Kostenfreie Abgabe von max. 1 m³ Laub pro Anlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt
in den Monaten Oktober und November. Abgabe von Weihnachtsbäumen in der Zeit vom
27.12 d.J. – 31.01. d. J. an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet.
Holsystem, kostenpflichtig: 100-Liter-Gartenabfallsack / Abholung auf Abruf vom Grundstück.
Sperrmüll
Holsystem, kostenpflichtig:
Bringesystem, kostenfrei:
Abholung bis 4 m³/(Haushalt x Jahr) auf Bestellung gegen Wertmarkenabgabe (ebenerdige
Bereitstellung). Bei Abholung direkt aus der Wohnung wird eine zweite Wertmarke fällig.
Abgabe von max. 1 m³ pro Anlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt.
Schrott
Kostenfreie Annahme von Haushaltsschrott an Wertstoffhöfen bis 1 m³ pro Anlieferung Bringsystem
Kleine metallische Gegenstände mit max. 30 cm Kantenlänge können über die Gelbe Tonne Plus bzw. den Gelben Sack
Plus entsorgt werden Holsystem
Elektro- und
Elektronikaltgeräte
Kostenfreie Annahme aus Haushaltungen an den Wertstoffhöfen gegen Vorlage der Berechtigungskarte zur Nutzung
der Wertstoffhöfe Bringsystem
Kostenpflichtige Abholung von Großgeräten auf Bestellung Holsystem gegen Abgabe von Wertmarken.
Schadstoffe /
Energiesparlampen
Kostenfreie Annahme in haushaltstypischen Mengen aus Haushaltungen am Schadstoffmobil mit festen Touren an
monatlich ca. 90 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet2) Bringsystem
Kostenfreie Annahme aus Haushaltungen an der stationären Schadstoffsammelstelle der Stadt (Lößniger Straße 7)2)
Bringsystem
Kostenfreie Annahme an den Wertstoffhöfen2) Bringsystem (nur für Energiesparlampen)
Alttextilien
Kostenfreie Annahme von Altkleidern und Altschuhen an den Wertstoffhöfen der Stadt oder Einwurf in die Sammelcontainer von privaten Sammlern Bringsystem
CD/DVD
Kostenfreie Annahme an der städtischen Sammelstelle, am Schadstoffmobil oder an den Wertstoffhöfen der Stadt
Bringsystem
PPK3)
Behälterarten:
120-/240-/1.100-Liter-Abfallbehälter (Blaue Tonne / Container)
Abfuhrrhythmus:
grundsätzlich 14-täglich
LVP 3) 4)
Glas3)
Holsystem
Behälterarten:
100-Liter (Gelber Sack Plus) / 120-/240-/1.100-Liter-Abfallbehälter (Gelbe Tonne/Container Plus)
Abfuhrrhythmus:
Gelbe Säcke Plus: 4-wöchentlich; Gelbe Tonne/Container Plus: grundsätzlich 14-täglich
Eingabe in Sammelbehälter an Glasinseln und Wertstoffhöfen
Holsystem
Bringsystem
Tabelle 8: Restabfall-, Sperrmüll-, Bio- und Grünabfall-, Wertstoff- und Schadstofferfassungssysteme im Stadtgebiet Leipzig
1)
2)
3)
4)
Offizielle Bezeichnung des Freistaates Sachsen. Zu verstehen sind lt. AWS der Stadt darunter Gartenabfälle aus Haus- und Vorgärten.
Schadstoffe aus Gewerbebetrieben und medizinischen Einrichtungen, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, können ebenfalls in haushaltstypischen Mengen
kostenfrei angedient werden.
Entsorger ist die Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) im Auftrag des Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD).
Einschließlich stoffliche Nicht-Verpackungen aus Kunststoffen und Metallen sowie kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 30 cm.
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Tabelle 8 verdeutlicht, dass die Stadt Leipzig über ein sehr differenziertes und damit bürgerfreundliches System zur Erfassung von Rest- sowie Bio- und Grünabfällen, Sperrmüll und
schließlich auch Wert- und Schadstoffen verfügt, das zudem seit der letzten Fortschreibung
des Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2006 schrittweise effizienter und damit noch nutzerfreundlicher ausgestaltet wurde.
Beleg dafür sind unserer Einschätzung nach folgende Maßnahmen:
Flächendeckende Einführung der Gelben Tonne Plus bzw. – in den Randbereichen der
Stadt – des Gelben Sack Plus zur – neben Leichtverpackungen (LVP) – Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen und von kleinen Elektro-und Elektronikaltgeräten.
Einführung einer Pflichtleerung der Restabfallgefäße dergestalt, dass mindestens eine
Behälterleerung je Quartal und Grundstück erfolgen muss.
Einführung einer Mindestgebühr dergestalt, dass mindestens pro Quartal die Gebühr in
Höhe einer Behälterleerung abgerechnet wird. Dies gilt auch für den Fall, wenn in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde.
Einführung von Restabfallbehältern mit einem Fassungsvolumen von 60 Litern zur
bedarfsgerechten Anpassung des Behältervorhaltevolumens bei 1-PersonenHaushalten.
Einführung der kostenfreien Abgabe von Laub an den Wertstoffhöfen in den Monaten
Oktober und November.
Differenzierung der Gebührenhöhe des kostenpflichtigen Holsystem für Sperrmüll im
Hinblick darauf ob die Abfälle ebenerdig bereitgestellt werden oder direkt in der Wohnung abzuholen sind.
Einrichtung bürgerfreundlicher Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen.
Ausdehnung der Möglichkeit zur kostenfreien Annahme von Schadstoffen in haushaltsüblichen Mengen auch auf Gewerbebetriebe und medizinische Einrichtungen, die an die
Abfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind.
6.2 Abfallbehandlung und -ablagerung durch den ZAW
Gemäß § 4 Abs. 4 SächsABG haben abfallverbandsangehörige Landkreise und Kreisfreie
Städte die von ihnen bzw. von beauftragten Dritten eingesammelten Abfälle zur Beseitigung
dem Abfallverband zu überlassen. Dieser bestimmt auch den Ort der Überlassung.
Den Abfallverbänden obliegt wiederum die Aufgabe, die Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Anlagen zum Abfallumschlag zu errichten und zu betreiben (§ 4 Abs. 1
SächsABG).
Im Verbandsgebiet des ZAW kommt in dieser Hinsicht dem Entsorgungsstandort Cröbern
eine zentrale Bedeutung zu, da sich an diesem neben der einzigen noch betriebenen SiedAbfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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lungsabfalldeponie die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern befindet.
6.2.1 Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA)
Die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) vom 20. Februar 2001, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2006 geändert und schließlich durch Verordnung vom 27. April
2009 zum 16. Juli 2009 außer Kraft trat, legte ab dem 01.06.2005 – und damit dem Auslaufen der letzten Übergangsregelungen der TA Siedlungsabfall – strenge Zuordnungskriterien
für abzulagernde Abfälle fest. Danach waren Abfälle mit organischen Bestandteilen ab genanntem Zeitpunkt vor der Ablagerung so zu behandeln, dass sie biologisch inaktiv waren
und
den
Kriterien
der
AbfAblV entsprachen.
Die umweltpolitische Zielstellung, künftigen Generationen keine Altlasten aus heute anfallenden Abfällen zu hinterlassen, ist gesetzlich durch strenge Grenzwerte in der Deponieverordnung vom 27. April 2009, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. Mai 2013 geändert worden ist, unterlegt. Die festgelegten Grenzwerte können nur eingehalten werden,
wenn die Abfälle vor deren Ablagerung einer thermischen oder mechanisch-biologischen
Behandlung unterzogen werden.
Angesichts der seinerzeit bestehenden und absehbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen
hatte die Verbandsversammlung des ZAW bereits am 26.06.2000 einen Grundsatzbeschluss
folgenden Inhalts zum Strategiekonzept des ZAW und der WEV gefasst:
(1) Keine vorzeitige Schließung der Zentraldeponie Cröbern
(2) Mechanisch-biologische Behandlung unter Ausschleusung der heizwertreichen Fraktion
als Vorranglösung für die Abfallbehandlung.
Damit war der Grundstein für dieses Vorgehen bereits gelegt. Mit Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung am 01. März 2001 wurden schließlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine mechanisch-biologische Abfallbehandlung von deren Ablagerung geschaffen.
Am 03. Juni 2003 erfolgte dann der Beschluss der Maßnahmesatzung des ZAW, die auf
der zweiten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und auf einem Konzept zur
mechanisch-biologischen Abfallbehandlung beruhte. Eine Kombination zwischen hochtechnischer Zentraldeponie und mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlage hatte sich als
wirtschaftlichste Konzeption für eine zukunftsweisende Abfallwirtschaft des Zweckverbandes
im Rahmen verschiedener Variantenbetrachtungen erwiesen.
Mit dem Bau der MBA am Standort der Zentraldeponie Cröbern, der im Zeitraum Januar
2004 bis Mai 2005 erfolgte und der Inbetriebnahme der Anlage am 31. Mai 2005 stellte der
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ZAW sicher, dass das zur Ablagerung vorgesehene Material die Grenzwerte des Anhangs III
Deponieklasse II der Deponieverordnung für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle zuverlässig einhält.
Der nachstehenden Abbildung lässt sich die bauliche Konfiguration der MBA Cröbern
anschaulich entnehmen.
1: Anlieferhalle 2: Halle mit den Anlagen zur mechanischen Behandlung 3: Verladung der verwertbaren Fraktionen 4: Mischerhaus
5: Intensivrottehalle mit geschlossenen Rottetunneln 6: Nachrottehalle (offen) 7: Abluftreinigung: Entstaubung, Biofilter, Regenerative
thermische Oxidation (RTO) 8: Betriebsgebäude (Labor, Sozialräume, Verwaltung)
Abbildung 15: Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern
Die Behandlung der Restabfälle erfolgt in der MBA nach dem neuesten technischen Stand
der Technik unter Einhaltung der Kriterien der Deponieverordnung und der Grenzwerte der
30. BImschV.
Als wesentliche Eckdaten der Anlage seien angeführt:
Input MBA Cröbern
200.000 t/a Restabfall
100.000 t/a Sperrmüll und Gewerbeabfall
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Die Kapazität der MBA wurde nach den seinerzeitigen Prognosen im Hinblick auf die Entwicklung des Aufkommens behandlungsbedürftiger Abfälle – massebezogen handelt es sich
dabei insbesondere um Restabfälle, Sperrmüll und Gewerbeabfälle – auf 300.000 t/a ausgelegt.
In Abhängigkeit vom Verhältnis der drei genannten Abfallarten sowie deren jeweiliger Zusammensetzung – diese ist wie Abfallanalysen zeigen durchaus nicht unerheblichen
Schwankungen unterworfen – wird der Output der Anlage anteilsmäßig von verschiedenen
Fraktionen in etwa wie folgt gebildet:
Output MBA Cröbern
Anfallstelle
Fraktion
Anteil in %1)
Annahmebereich
Störstoffe
<1
Mechanische Behandlung
Heizwertreiche Fraktionen
43 - 45
Schwergut
3-5
Metalle (Schrott)
3
Holz
<1
Organische Feinfraktion
44 - 47
Deponat
60 - 70
Biologische Behandlung
In vereinfachter Form hat das Mengen- und Stoffstromdiagramm der Anlage folgendes
Aussehen:
1)
Die Prozentangabe für die im Annahmebereich und in der mechanischen Behandlung anfallenden Fraktionen
beziehen sich auf den Gesamtinput der MBA und addieren sich insofern zu 100 %. Das nach der biologischen
Behandlung verbleibende Deponat beträgt ca. 60-70 %. 30-40 % sind Rotteverlust. Damit liegt der Anteil des
Deponats bezogen auf den Gesamtinput bei ca. 30 % und der des Rotteverlustes bei ca. 16 %.
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Abbildung 16: Mengen- und Stoffstromdiagramm MBA Cröbern
Die in Abbildung 16 benannten Outputfraktionen bedürfen folgender Erläuterungen:
(1)
Störstoffe stellen insbesondere chlorhaltige Kunststoffe (z. B. PVC), Steine oder ähnliche Materialien dar. Erstere werden manuell bereits in der Anlieferhalle aussortiert, da
die heizwertreichen Fraktionen Chlorgehalte von < 1 Masse-% in der Trockensubstanz
einhalten müssen.
(2)
Bei heizwertreichen Fraktionen handelt es sich um Stoffe, die aufgrund ihrer Zusammensetzung höhere Heizwerte aufweisen als das Inputgemisch. Diese stammen
primär aus sperrigen Abfällen und Gewerbeabfall und bestehen nahezu ausschließlich
aus Kunststoffen. Die Heizwerte der hochkalorischen Fraktion der MBA Cröbern liegen
zwischen 11 und 18 MJ/kg. Sie werden extern als Ersatzbrennstoff z.B. in der Zementindustrie oder in EBS-Kraftwerken verwertet.
(3)
Die Fraktion Schwergut besteht überwiegend aus Bestandteilen, die durch die
Mechanik der Anlage nur bedingt zu zerkleinern sind und daher nicht der biologischen
Behandlung zugeführt werden können. Beispiele hierfür sind Turnschuhe u. ä..
Schwergut wird der thermischen Behandlung zugeführt.
(4)
Die organische Feinfraktion stammt hauptsächlich aus den organischen Anteilen
des Restabfalls, wie z. B. Küchen- und Grünabfall. Diese Fraktion resultiert aus einem
Siebschnitt mit Korngröße < 40 mm, um genügend Oberfläche für einen reibungslosen
mikrobiologischen Abbau der organischen Bestandteile im nächsten Verfahrensschritt
der MBA, der biologischen Behandlung, zu erhalten.
(5)
Bei Deponat handelt es sich um Material, das nach dem Rotteprozess der MBA, der
aus 5 Wochen Intensiv- und 6 bis 8 Wochen Nachrotte besteht, auf der Zentraldeponie
Cröbern abgelagert werden kann. Voraussetzung für die Ablagerung ist die Einhaltung
der Zuordnungskriterien des Anhangs II der Deponieverordnung.
Durch das Betriebslabor der MBA werden regelmäßig die Parameter Atmungsaktivität,
Glühverlust in der Organiksubstanz sowie TOC im Eluat bestimmt. Alle 2000 Tonnen
Deponat wird schließlich von einem Fremdlabor eine Vollanalyse gemäß Anhang III der
Deponieverordnung erstellt.
Der technische Verfahrensablauf der MBA wird auf der ZAW-homepage wie folgt beschrieben:
Nach Verwiegung der angelieferten Abfälle auf der Eingangswaage werden diese in der
Anlieferhalle (Flachbunker /s. Abb. 15 Nr. 1) getrennt nach Haushaltsabfällen und Gewerbeabfall/Sperrige Abfälle entladen und nach Störstoffentfernung durch Radlader bzw. GreifAbfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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bagger der mechanischen Aufbereitung (Abb. 15 Nr. 2) zugeführt. Diese besteht im Wesentlichen aus fünf teilweise unterschiedlichen Zerkleinerungsaggregaten, vier Sieblinien mit
anschließenden Windsichtern, Bogenbandsichtern und einem Polysort sowie diversen Metallabscheidern.
Ziel der mechanischen Aufbereitung des Abfalls ist die weitestgehende Abtrennung einer
biologisch behandelbaren Fraktion (organische Feinfraktion) sowie von heizwertreichen
Fraktionen zur thermischen Verwertung (s. Abb. 16). Die organische Feinfraktion enthält
auch inerte Materialien, die später mit auf der Zentraldeponie (ZDC) abgelagert werden
müssen. Daneben werden in der mechanischen Aufbereitungsstufe Wertstoffe wie insbesondere
Metalle (Schrott), daneben aber auch Holz separat ausgeschleust und einer stofflichen
Verwertung zugeführt.
Die organische Feinfraktion wird in geschlossenen Rottetunneln einer aeroben Intensivrotte
(Abb. 15 Nr. 5) von 5 Wochen und einer anschließenden Nachrotte (Abb. 15 Nr. 6) von 6 bis
8 Wochen unterzogen, um die Ablagerungskriterien der Deponieverordnung Anhang III sicher einzuhalten. Die in der mechanischen Aufbereitung erzeugten heizwertreichen Fraktionen
werden zu Ersatzbrennstoff (EBS) aufbereitet, soweit es von den Verwertungsbetrieben
gefordert wird. Möglich ist auch der direkte Einsatz in Braunkohlekraftwerken, Ersatzbrennstoffkraftwerken oder in der Zementindustrie. Auf diese Weise werden fossile Brennstoffe
ersetzt und natürliche Ressourcen geschont.
Das ablagerungsfähige Deponat wird verladen und direkt nebenan auf der Ablagerungsfläche der ZDC fachgerecht eingebaut. Dies erfolgt in einem speziellen Dünnschichtverfahren,
wobei eine Schichthöhe von max. 1 m MBA-Output aufgebracht wird. Das Material wird mittels Raupe, Kompaktor und gegebenenfalls einer Vibrationswalze verdichtet. Nach jeweils 2
m Einbauhöhe wird eine Zwischenabdeckung aus bindigem Material aufgebracht.
Aufgrund der auf mehreren Linien basierenden Konzeption und speziellen Auslegung zur
Verarbeitung verschiedener Abfallarten ist die MBA Cröbern in der Lage, auch auf evtl.
zukünftige Veränderungen der Abfallzusammensetzung und damit des Anlageninputs sehr
flexibel zu reagieren, so dass eine langfristige Entsorgungssicherheit – mindestens bis zum
Auslaufen der Verträge im Jahr 2025 – gewährleistet ist.
Entsorgungssicherheit bietet die MBA aber auch in kurzfristiger Hinsicht z. B. für den Fall
von Betriebsstörungen, einem unerwartet hohen Abfallaufkommen z. B. aufgrund einmaliger
Ereignisse wie Hochwasser- oder Brandschäden u. a., da die WEV am Entsorgungsstandort
Cröbern über eine genehmigte Zwischenlagerkapazität von 75.000 t nicht gefährlicher Abfälle verfügt. Unbehandelte Abfälle gemäß Positivkatalog der MBA (s. Anhang 3 zu diesem
AWK) können bis zu 12 Monate zwischengelagert werden.
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6.2.2 Zentraldeponie Cröbern (ZDC)
Bei der Zentraldeponie Cröbern (ZDC) handelt es sich im Hinblick auf deren Form um eine
obertägige Halde mit einer genehmigten Endhöhe von 48 m. Die genehmigte Ablagerungsfläche beträgt 48,85 ha, das genehmigte Ablagerungsvolumen 11,96 Mio. m³, welches durch
einen schrittweisen Ausbau von Ablagerungsflächen geschaffen wird. Seit Inbetriebnahme
am 16.12.1995 bis Ende 2013 sind rd. 5,3 Mio. m³ Abfälle abgelagert worden. Damit verbleibt ein Restvolumen zur Ablagerung von rd. 6,7 Mio. m³.
Einen Überblick über die Deponie sowie den gesamten Entsorgungsstandort Cröbern gibt
die nachstehende Abbildung.
Abbildung 17: Überblick über die Zentraldeponie und den Entsorgungsstandort Cröbern
Die Zentraldeponie Cröbern ist eine Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II, auf der
gemäß dem entsprechenden Positivkatalog (s. Anhang 4 zu diesem AWK) über 300 Abfallarten abgelagert werden dürfen. Für bestimmte abgegrenzte Deponiebereiche, im Positivkatalog festgelegte 28 Abfallarten und für einen maximalen Anteil von ca. 30 % des jährlich
eingebauten Abfalls ist mit Bescheid des Regierungspräsidiums Leipzig vom 05. September
2007 die DK III genehmigt.
Die ZDC verfügt über alle Nebenanlagen zum Schutz der Umwelt und geht in Hinblick auf
ihre technische Ausführung über die Anforderungen der Deponieverordnung hinaus.
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Eine 4,90 m mächtige Basisabdichtung, bestehend aus mehreren Schichten Tonmineralien,
einer Kunststoffbahn und einer Entwässerungsschicht (Multibarrierendichtung) schützt das
Grundwasser und gibt der Deponie Stabilität.
Das bei der Ablagerung von unbehandelten Abfällen durch unterschiedliche chemische,
physikalische und biologische Prozesse entstehende Deponiegas im Altbereich der Deponie
wird abgesaugt, gereinigt und mittels Blockheizkraftwerk verstromt. Eine Freisetzung von
klimaschädlichem Methan in die Atmosphäre wird dadurch verhindert und zusätzlich erfolgt
eine Nutzung dessen Energiegehaltes. In den östlichen Deponieabschnitten ist eine Gasdrainschicht nicht erforderlich, da dort seit 2005 nur noch biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden, so dass keine Gasbildung stattfindet.
Einmalig in Deutschland ist schließlich die aufgrund eines Kontrolltunnels von unten mögliche Begehbarkeit der Deponie. Dieser erstreckt sich über deren gesamte Längsachse und
ermöglicht eine permanente Überwachung der Deponiebasisabdichtung sowie eine Auswertung
der im Deponiekörper installierten Messtechnik zur Überwachung des Setzungsverhaltens.
Zusätzlich sind Servicearbeiten am Drainagesystem, wie insbesondere die in regelmäßigen
Intervallen erforderliche Reinigung der im Tunnel verlaufenden Sickerwassersammelrohre
möglich.
Das folgende Foto zeigt die Entstehung des Kontroll- und Servicetunnels im Erweiterungsteil
der ZDC noch vor dessen Abdeckung. Abbildung 18 verdeutlicht anhand einer Prinzipskizze
die Funktionsweise des Tunnels1).
1)
Sowohl Foto als auch Prinzipskizze wurden der homepage des ZAW entnommen.
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Foto 1: Kontroll- und Servicetunnel im Erweiterungsbereich der ZDC
Abbildung 18: Prinzipskizze des Kontroll- und Servicetunnels
Nach dem aktuellen Stand der Verfüllung der Zentraldeponie Cröbern und des – sicher mit
Unwägbarkeiten (u. a. Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen)1) behafteten –
weiteren Umfangs künftiger Abfallablagerungen ist von einem vollständigen Verzehr des
1)
Seitens der Bundesregierung wird – zunehmend mit Fragezeichen aufgrund der technischen Machbarkeit sowie der finanziellen Belastungen versehen – ein Ende der Abfalldeponierung im Jahr 2020 angestrebt. Die EUKommission sieht dieses u. E. nach realistischer und geht hinsichtlich dieser Zielstellung von einem 10 Jahre
längeren Zeitraum aus.
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noch verfügbaren Verfüllvolumens der ZDC bis zum Jahr 2030 auszugehen, womit die Entsorgungssicherheit im Hinblick auf die Abfallablagerung im Verbandsgebiet für die nächsten
15 Jahre gegeben ist.
7
Entwicklung der Abfallmengen und -zusammensetzung
Die Entwicklung der Abfallmengen in der Stadt Leipzig und im Gebiet des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Westsachsen sowie der aktuelle Stand im Hinblick auf dieselben werden
nachstehend anhand
der kommunalen Abfallbilanzen 2008–2013 für die Stadt Leipzig und den ZAW
von weiteren Datenlieferungen und Informationen der Stadtreinigung Leipzig und der
ZAW-Geschäftsstelle
von Daten, die dem von SHC im Jahr 2012 vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept 2012–
2018 für den Landkreis Leipzig entnommen wurden
von Daten, die auf Basis der von SHC im Jahr 2011 für den Landkreis Leipzig und im
Jahr 2013 für die Stadtreinigung Leipzig durchgeführten Restabfallanalysen für beide
Entsorgungsgebiete ermittelt wurden
von Sekundärstatistiken insbesondere des Amtes für Statistik und Wahlen der Stadt
Leipzig
ergänzender primärstatistischer Datenrecherchen seitens SHC
dargestellt, analysiert und bewertet.
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Als Grundlage für die Mengenangaben und die folgenden Betrachtungen wird dabei die
nachstehend dargestellte Systematik des Abfallwirtschaftsplanes für den Freistaat Sachsen
Fortschreibung 2009 herangezogen, um eine Kompatibilität zu diesem sowie insbesondere
auch den jährlichen Siedlungsabfallbilanzen des Freistaates – soweit möglich und opportun
– sicherzustellen.
Siedlungsabfälle
aus privaten Haushalten
und Kleingewerbe
1)
2)
Produktabfälle
aus anderen
Herkunftsbereichen
Restabfall
Abfälle von öffentlichen Flächen
Altfahrzeuge
sperrige Abfälle1)
gewerbliche und
industrielle Abfälle
Altreifen
Bioabfall
Verpackungsabfälle
aus dem Gewerbe
Batterien
Altstoffe2)
Bau- und
Abbruchabfälle
Elektroaltgeräte
In der Praxis zumeist als „Sperrmüll“ bezeichnet.
Gebräuchlich hierfür ist – seit dem Jahr 2013 auch im Freistaat Sachsen – der Terminus „Wertstoffe“.
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Problemstoffe
3)
Abfälle aus der
kommunalen
Abwasserbehandlung
Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen
Abbildung 19: Systematische Gliederung des Abfallaufkommens im Abfallwirtschaftsplan für
den Freistaat Sachsen Fortschreibung 2009
Die in den nachstehenden Tabellen ausgewiesenen Mengen berücksichtigen Angaben zu
Abfällen, die den örE überlassen wurden sowie zu den Wertstoffen, die über die Systeme
nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung eingesammelt wurden. Nicht berücksichtigt sind die
von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 20 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) von der Einsammlung und Beförderung (Stadt Leipzig) bzw. der Entsorgung
(ZAW) ausgeschlossenen oder von den Abfallerzeugern gem. § 7 Abs. 2 KrWG in eigener
Verantwortung verwerteten Abfälle. Das bedeutet, dass die Mengenangaben insbesondere
zu den Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Bau- und Abbruchabfällen sowie aus Sortierund
Behandlungsanlagen nur einen geringen Ausschnitt des tatsächlichen Aufkommens
widerspiegeln. Mit Abstrichen gilt dies auch für Bioabfälle, Wertstoffe und Abfälle von öffentlichen Flächen, die zum Teil privatwirtschaftlich gesammelt und verwertet werden.
Die Angaben zum Abfallaufkommen und den Entsorgungswegen der vorstehend genannten
Abfallarten sind vor diesem Hintergrund zu sehen.
Hingewiesen sei auch auf die Auswirkungen der EU-weiten Zensuserhebung 2011, nach der
im gesamten Freistaat Sachsen rd. 82.400 Einwohner weniger leben als bislang ausgewiesen wurden. Wie im Fall aller anderen örE im Freistaat erfuhren auch die Einwohnerzahlen
der Stadt und des Landkreises Leipzig und damit die des gesamten Verbandsgebietes nach
Veröffentlichung der Zensusresultate eine Korrektur nach unten. Diese betraf die Bevölkerungszahlen im Jahr 2012, so dass die in den kommunalen Abfallbilanzen, die jeweils mit
Stichtag 31.03. für das vorangegangene Jahr seitens der örE erstellt werden müssen, für
dieses Jahr ausgewiesenen spezifischen (= Pro-Kopf-)Abfallmengen von denen in dem
hiermit vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept – welches die gemäß Zensuserhebung korrigierten
EW-Zahlen verwendet – abweichen.
3)
Es sei darauf hingewiesen, dass sich in der abfallwirtschaftlichen Praxis vieler orten (so auch in der Stadt
Leipzig) der Terminus „Schadstoffe“ eingebürgert hat.
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7.1 Stadt Leipzig
7.1.1 Abfallmengenentwicklung und -zusammensetzung 2008–2013
Tabelle 9 zeigt nachstehend die Entwicklung der Abfallmengen und deren Zusammensetzung nach Abfallarten sowie – als Teilsummen derselben – deren Zusammensetzung in der
Stadt Leipzig in den zurückliegenden sechs Jahren. In Tabelle 10 sind die um die Einwohnerentwicklung bereinigten spezifischen Daten (Pro-Kopf-Aufkommen)1) zusammengestellt.
Die Grundlage für das Datenwerk bilden insbesondere die kommunalen Abfallbilanzen 2008
bis 2013 der Stadtreinigung Leipzig. Zu beachten ist, dass es sich bei den dargestellten Daten um Abfälle handelt, die in der Regie der Stadtreinigung Leipzig sowie – im Fall der DSDWertstoffe – der ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) erfasst wurden.
1)
Bezogen jeweils – der Siedlungsabfallbilanz des Freistaates Sachsen folgend – ausschließlich auf die Einwohner mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet.
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Abfallmengen und Entsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013
– t/a –
2008
2010
2011
2012
2013
Aufkommen
Verwertung
Behandlung
Aufkommen
Verwertung
Behandlung
Aufkommen
Verwertung
Behandlung
Aufkommen
Verwertung
Behandlung
Aufkommen
Verwertung
Behandlung
Aufkommen
Verwertung
Behandlung
75.361
1.722
610
77.693
10.442
17.177
12.869
30.046
26.772
19.117
11.509
2.189
7.702
67.289
273
(101)
(172)
8
30
311
185.781
511.676
0
0
0
0
6.114
17.177
12.869
30.046
26.772
19.117
11.509
2.189
7.702
67.289
0
0
0
0
0
0
103.449
75.361
1.722
610
77.693
4.328
0
0
0
0
0
0
0
0
0
273
(101)
(172)
8
30
311
82.332
76.185
1.640
698
78.523
11.052
17.813
14.133
31.946
26.854
19.927
11.876
2.518
6.881
68.056
303
(113)
(190)
7
34
3453)
189.922
516.431
0
0
0
0
7.514
17.813
14.133
31.946
26.854
19.927
11.876
2.518
6.881
68.056
0
0
0
0
0
0
107.516
76.185
1.640
698
78.523
3.538
0
0
0
0
0
0
0
0
0
303
(113)
(190)
7
34
3453)
82.406
77.061
1.509
654
79.224
11.338
17.538
13.032
30.570
26.902
21.203
11.914
2.296
6.592
68.907
285
(100)
(185)
11
35
331
190.369
517.046
0
0
0
0
7.798
17.538
13.032
30.570
26.902
21.203
11.914
2.296
6.592
68.907
0
0
0
0
0
0
107.274
77.061
1.509
654
79.224
3.540
0
0
0
0
0
0
0
0
0
285
(100)
(185)
11
35
331
83.095
77.457
1.477
697
79.631
11.887
17.832
13.146
30.978
26.040
21.628
12.321
2.183
6.890
69.062
337
(115)
(222)
9
35
381
191.939
525.245
0
0
0
0
8.030
17.832
13.146
30.978
26.040
21.628
12.321
2.183
6.890
69.062
0
0
0
0
0
0
108.070
77.457
1.477
697
79.631
3.857
0
0
0
0
0
0
0
0
0
337
(115)
(222)
9
35
381
83.869
76.245
1.331
611
78.1883)
12.195
17.657
12.765
30.422
24.981
21.739
12.022
1.874
7.000
67.616
303
(110)
(193)
16
32
351
188.772
513.199
0
0
0
0
8.408
17.657
12.765
30.422
24.981
21.739
12.022
1.874
7.000
67.616
0
0
0
0
0
0
106.446
76.245
1.331
611
78.1883)
3.787
0
0
0
0
0
0
0
0
0
303
(110)
(193)
16
32
351
82.326
77.198
1.222
543
78.963
11.764
17.650
11.615
29.265
24.934
22.524
12.155
1.784
6.995
68.392
340
(108)
(232)
15
43
3993)
188.783
523.719
0
0
0
0
8.736
17.650
11.615
29.265
24.934
22.524
12.155
1.784
6.995
68.392
0
0
0
0
0
0
106.393
77.198
1.222
543
78.963
3.028
0
0
0
0
0
0
0
0
0
340
(108)
(232)
15
43
3993)
82.390
1)
Abfallart/Abfallgruppe Einwohner
Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr]
Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr]
Illegal abgelagerte Abfälle2)
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bioabfälle (Biotonne)
Grünabfälle
Bio- und Grünabfälle
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
Leichtverpackungen (LVP)
Glas
Metalle
Holz (aus Sperrmüll)
Wertstoffe
Schadstoffe aus Haushaltungen, davon
mobile Sammlung
stationäre Sammlung
Illegal abgelagerte Schadstoffe
Schadstoffe aus Gewerbe
Schadstoffe4)
Gesamt
2009
Tabelle 9: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte)
Tabelle 9 zeigt, dass das Abfallaufkommen in der Stadt Leipzig im Zeitraum 2008 bis 2013 um praktisch exakt 3.000 t/a angestiegen ist. Der relative Zuwachs beträgt damit 1,6 %. Im Kontext zu sehen ist diese Entwicklung mit der Veränderung der Bevölkerungszahl im Stadtgebiet. Betrug diese im Jahr 2008 noch 511.676 Einwohner, so waren es in 2013 mit 523.719 EW gut 12.000 Personen mehr, die in der Stadt lebten. Die
daraus resultierende Zunahme errechnet sich zu 2,4 %5), woraus sich unmittelbar schlussfolgern lässt, dass das spezifische (Pro-Kopf-)Abfallaufkommen in der Stadt Leipzig im Betrachtungszeitraum gesunken sein
muss6). Die Relation aus verwerteten und der Behandlung zugeführten Abfällen blieb in den zurückliegenden Jahren nahezu unverändert und bewegt sich auf einem Niveau, dass bereits seit dem Jahr 2001 Bestand
hat. Konkret lauten die Daten in dieser Hinsicht wie folgt:
Verhältnis Verwertung : Behandlung
2008: 55,7 : 44,3
2009: 56,6 : 43,4
2010: 56,4 : 43,6
2011: 56,3 : 43,7
2012: 56,4 : 43,6
2013: 56,4 : 43,6
Eine leichte Abnahme in Höhe von 1,7 % verzeichnete das Abfallaufkommen im Zeitraum 2011/12. Vor dieser Entwicklung waren – mit Ausnahme der sperrigen Abfälle – sämtliche Abfallgruppen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang betroffen:
Restabfälle: -1,8 % (45,6 %)7)
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Sperrige Abfälle: +2,6 % (-9,7 %)
Bio- und Grünabfälle: -1,8 % (17,6 %)
Wertstoffe: -2,1 % (45,6 %)
Schadstoffe: -7,9 % (0,9 %)
Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. Änderungen 2011/2012 resultieren aus Bereinigung durch den Mikrozensus 2011.
Von öffentlichen Flächen und aus Ordnungsauflagen.
Rundungsdifferenz durch Nachkommastellen.
Die Behandlung der Schadstoffe erfolgt nicht in der MBA des ZAW.
Die genannte Veränderungsrate ist unabdingbar in Verbindung mit der erwähnten Mikrozensuskorrektur zu sehen, die zu einer nachträglichen Verringerung der EW-Zahl im Stadtgebiet per 09.05.2011 um exakt 21.454 Personen führte. Insofern wird durch diesen Einschnitt der Vergleich der spezifischen Abfallmengen dargestellt verzerrt, dass sich ein geringerer Rückgang derselben für den Zeitraum 2008–2013 errechnet als er real stattgefunden hat.
Zu Details in dieser Hinsicht s. Tabelle 10.
Anteil am Gesamtrückgang des Abfallaufkommens.
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Abfallmengen und Entsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013
– kg/(EW x a) –
2008
Aufkommen
Abfallart/Abfallgruppe
1)
Einwohner
Verwertung
2009
Behandlung
Aufkommen
511.676
Verwertung
2010
Behandlung
Aufkommen
516.431
Verwertung
2011
Behandlung
Aufkommen
517.046
Verwertung
2012
Behandlung
Aufkommen
525.245
Verwertung
2013
Behandlung
Aufkommen
513.199
Verwertung
Behandlung
523.719
Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr]
Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr]
Illegal abgelagerte Abfälle2)
147,3
3,4
1,2
0,0
0,0
0,0
147,3
3,4
1,2
147,5
3,2
1,3
0,0
0,0
0,0
147,5
3,2
1,3
149,0
2,9
1,3
0,0
0,0
0,0
149,0
2,9
1,3
147,5
2,8
1,3
0,0
0,0
0,0
147,5
2,8
1,3
148,5
2,6
1,2
0,0
0,0
0,0
148,5
2,6
1,2
147,4
2,3
1,0
0,0
0,0
0,0
147,4
2,3
1,0
Restabfälle
151,9
0,0
151,9
152,0
0,0
152,0
153,2
0,0
153,2
151,6
0,0
151,6
152,3
0,0
152,3
150,7
0,0
150,7
Sperrige Abfälle
20,4
12,0
8,4
21,4
14,5
6,9
21,9
15,1
6,8
22,6
15,3
7,3
23,8
16,4
7,4
22,5
16,7
5,8
Bioabfälle (Biotonne)
Grünabfälle
33,6
25,1
33,6
25,1
0,0
0,0
34,5
27,4
34,5
27,4
0,0
0,0
33,9
25,2
33,9
25,2
0,0
0,0
34,0
25,0
34,0
25,0
0,0
0,0
34,4
24,9
34,4
24,9
0,0
0,0
33,7
22,2
33,7
22,2
0,0
0,0
Bio- und Grünabfälle
58,7
58,7
0,0
61,9
61,9
0,0
59,1
59,1
0,0
59,0
59,0
0,0
59,3
59,3
0,0
55,9
55,9
0,0
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
Leichtverpackungen (LVP)
Glas
Metalle
Holz (aus Sperrmüll)
52,3
37,4
22,5
4,3
15,0
52,3
37,4
22,5
4,3
15,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
52,0
38,6
23,0
4,9
13,3
52,0
38,6
23,0
4,9
13,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
52,0
41,0
23,1
4,5
12,7
52,0
41,0
23,1
4,5
12,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
49,6
41,2
23,5
4,1
13,1
49,6
41,2
23,5
4,1
13,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
48,7
42,4
23,4
3,6
13,6
48,7
42,4
23,4
3,6
13,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
47,6
43,0
23,2
3,4
13,4
47,6
43,0
23,2
3,4
13,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
131,5
131,5
0,0
131,8
131,8
0,0
133,3
133,3
0,0
131,5
131,5
0,0
131,7
131,7
0,0
130,6
130,6
0,0
0,5
(0,2)
(0,3)
0,03)
0,1
0,0
(0,0)
(0,0)
0,0
0,0
0,5
(0,2)
(0,3)
0,03)
0,1
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,0
(0,0)
(0,0)
0,0
0,0
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,0
(0,0)
(0,0)
0,0
0,0
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,0
(0,0)
(0,0)
0,0
0,0
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,0
(0,0)
(0,0)
0,0
0,0
0,6
(0,2)
(0,4)
0,03)
0,1
0,7
(0,2)
(0,5)
0,03)
0,1
0,0
(0,0)
(0,0)
0,0
0,0
0,7
(0,2)
(0,5)
0,03)
0,1
0,6
0,0
0,6
0,7
0,0
0,7
0,7
0,0
0,7
0,7
0,0
0,7
0,7
0,0
0,7
0,8
0,0
0,8
363,1
202,2
160,9
367,8
208,2
159,6
368,2
207,5
160,7
365,4
205,8
159,6
367,8
207,4
160,4
360,5
203,2
157,3
Wertstoffe
Schadstoffe aus Haushaltungen, davon
mobile Sammlung
stationäre Sammlung
Illegal abgelagerte Schadstoffe
Schadstoffe aus Gewerbe
Schadstoffe4)
Gesamt
Tabelle 10: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte)
Spezifisch, d.h. einwohnerbezogen betrachtet reduzierte sich das Abfallaufkommen im Betrachtungszeitraum von 363,1 kg/(EW x a) – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg bis auf 368,2 kg/(EW x a) im Jahr 2010 –
auf 360,5 kg/(EW x a) in 2013. Wie erwähnt sind die Daten der Jahre 2012 und 2013 aufgrund der Mikrozensuskorrektur in 2012 um 21.500 EW mit denen der Vorjahre allerdings nicht 1:1 vergleichbar. So hätten ohne diese Bereinigung der Einwohnerzahlen die spezifischen Abfallmengen in den genannten Jahren auf rd. 353 kg/(EW x a) [2012] und rd. 346 kg/(EW x a) [2013] abgenommen und wären damit um etwa 4 % niedriger ausgefallen. Im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 würde dies eine Verringerung des Abfallaufkommens um fast 5 % bedeuten.
Indexiert man das Jahr 2008 mit 100 und weist das Abfallaufkommen insgesamt sowie differenziert nach den in den beiden vorstehenden Tabellen unterschiedenen fünf Abfallgruppen aus, so zeigt sich – für die einwohnerbereinigten (= spezifischen) Daten – das in Abbildung 20 dargestellte Bild.
1)
2)
3)
4)
Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. Änderungen 2011/2012 resultieren aus Bereinigung durch den Mikrozensus 2011.
Von öffentlichen Flächen und aus Ordnungsauflagen.
< 0,05.
Die Behandlung der Schadstoffe erfolgt nicht in der MBA des ZAW.
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SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
140,0
133,3
130,0
120,0
Index
116,7
116,7
116,7
116,7 116,7
110,8
110,3
110,0
105,5
104,9
107,4
100,7
101,4
101,3
100,0
100,6
100,5
101,3
101,0
100,0
99,8
100,2
100,3
100,0
101,4
100,9
100,2
100,1
99,3
99,3
99,2
95,2
90,0
2008
Gesamt
2009
Restabfälle
2010
Sperrige Abfälle
2011
Bio- u. Grünabfälle
2012
Wertstoffe
2013
Schadstoffe
Abbildung 20: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Spezifische Werte)
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Der vorstehenden Abbildung 20 lässt sich entnehmen, dass sich das spezifische Abfallaufkommen seit 2008 bis 2013 um 0,7 % und damit nur marginal verringert hat.
Gleiches gilt in Bezug auf die Abfallgruppe Restabfälle. Bei dieser ist – nahezu deckungsgleich zum Abfallaufkommen im Hinblick auf die Schwankungen im Zeitablauf – ein relativer
Rückgang um 0,8 % zu konstatieren.
Im Gegensatz dazu hat sich das Aufkommen an sperrigen Abfällen durchgängig erhöht und
lag im Jahr 2013 rd. 10 % über dem Niveau des Ausgangsjahres (2008). Diese Entwicklung
könnte partiell darauf zurückzuführen sein, dass die Sperrmüllanlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt (kostenfreies Bringesystem) bis zur Satzungsänderung auf max. 2 m³ pro
Haushalt und Jahr beschränkt war. Mittlerweile (s. Tabelle 8) ist die jahresbezogene Mengengrenze aufgehoben worden und sperrige Abfälle können – bis max. 1 m³ pro Anlieferung
– beliebig oft an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Jahresbezogen ist bei den Bio- und Grünabfällen eine von deutlichen Schwankungen
gekennzeichnete Entwicklung zu beobachten. Im Jahr 2009 erhöhte sich deren Aufkommen
verglichen mit dem Vorjahr zunächst um 5,5 %, fiel dann in den Jahren 2010–2012 jedoch
auf das Niveau des Ausgangsjahres 2008 zurück. In 2013 schließlich ergab sich verglichen
mit 2008 ein um rd. 5 % niedrigeres Resultat.
Die Veränderungen beim Aufkommen an Wertstoffen sind – analog zu denen des Gesamtabfallaufkommens und den Restabfällen – lediglich (-0,7 %) marginaler Natur.
Das spezifische Schadstoffaufkommen hat sich innerhalb der letzten sechs Jahre am deutlichsten verändert und bewegt sich mit ca. 0,8 kg/(EW x a) im Vergleich zum Ausgangsjahr
(2008) auf einem um ein Drittel höheren Niveau. Ein wesentlicher Bestimmungsgrund dafür
ist unserer Einschätzung nach eine zwischen der SRL und dem Apothekerverband für die
Stadt Leipzig abgeschlossene Vereinbarung, wonach Altmedikamente von den Bürgern kostenlos bei Apotheken abgegeben werden können.
Da Niveauunterschiede bei der Verwendung von Indexzahlen zur Darstellung abfallwirtschaftlicher Mengenströme im Zeitablauf nicht zum Ausdruck kommen, werden nachstehend
(Abbildung 21) noch einmal die Veränderungen beim spezifischen Abfallaufkommen sowie
bei den fünf Abfallgruppen im Zeitraum 2008–2013 in graphischer Form dargestellt.
Abbildung 22 verdeutlicht daran anschließend, wie sich das absolute Abfallaufkommen1) in
der Stadt Leipzig von 2008–2013 im Hinblick auf dessen Höhe und Zusammensetzung nach
Abfallgruppen entwickelt hat.
1)
Es sei noch einmal erinnert [s. auch vorn (7.1.1)], dass sich dieses im Rahmen des hiermit vorgelegten Abfallwirtschaftskonzeptes als Summe der in Regie der Stadtreinigung Leipzig – sowie im Fall der DSD-Wertstoffe –
der ALL GmbH erfassten Abfälle im Stadtgebiet definiert.
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Seite 98
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
400,0
363,1
367,8
368,2
365,4
367,8
151,9
152,0
153,2
151,6
152,3
150,7
131,5
131,8
133,3
131,5
131,7
130,6
58,7
61,9
59,1
59,0
59,3
55,9
20,4
21,4
21,9
22,6
23,8
22,5
0,6
0,7
0,7
0,7
0,7
0,8
2008
2009
2010
2011
2012
2013
360,5
kg/(EW x a)
300,0
200,0
100,0
0,0
Gesamt
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
Schadstoffe
Abbildung 21: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte)
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200.000
180.000
190.369
331
191.939
381
188.772
351
188.783
399
68.056
68.907
69.062
67.616
68.392
31.946
30.570
30.978
30.422
29.265
11.338
11.887
12.195
11.764
189.922
345
185.781
311
160.000
67.289
140.000
t/a
120.000
100.000
30.046
80.000
10.442
11.052
60.000
40.000
77.693
78.523
79.224
79.631
78.188
78.963
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
20.000
0
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Schadstoffe
Abbildung 22: Entwicklung des Abfallaufkommens und seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte)
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Die Aufteilung des Abfallaufkommens in der Stadt Leipzig in Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Behandlung stellt sich im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 schließlich wie folgt dar:
ABFALLAUFKOMMEN STADT LEIPZIG 2013
[188.783 t/a ≙ 360,5 kg/(EW x a) = 100 %]
Schadstoffe
0,2%
ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG STADT LEIPZIG 2013
[106.393 t/a ≙ 203,2 kg/(EW x a) = 100 %]
Restabfälle
95,8%
Wertstoffe
64,3%
Restabfälle
41,8%
Wertstoffe
36,2%
ABFÄLLE ZUR BEHANDLUNG STADT LEIPZIG 2013
[82.390 t/a ≙ 157,3 kg/(EW x a) = 100 %]
Schadstoffe
0,0%
Restabfälle
0,0%
Sperrige
Abfälle
6,3%
Bio- und
Grünabfälle
15,5%
Sperrige
Abfälle
8,2%
Bio- und
Grünabfälle
27,5%
Schadstoffe
Bio- und
Wertstoffe
0,5%
Grünabfälle
0,0%
0,0%
Sperrige
Abfälle
3,7%
Abbildung 23: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2013
ABFALLAUFKOMMEN STADT LEIPZIG 2008
1)
1)
[185.781 t/a ≙ 363,1 kg/(EW x a) = 100 % (= 100,7 % )]
Schadstoffe
0,2%
Wertstoffe
36,2%
ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG STADT LEIPZIG 2008
1)
[103.449 t/a ≙ 202,2 kg/(EW x a) = 100 % (= 99,5 % )]
ABFÄLLE ZUR BEHANDLUNG STADT LEIPZIG 2008
1)
[82.332 t/a ≙ 160,9 kg/(EW x a) = 100 % (= 102,3 % )]
Restabfälle
94,4%
Wertstoffe
65,1%
Restabfälle
41,8%
Schadstoffe
0,0%
Restabfälle
0,0%
Sperrige
Abfälle
5,6%
Bio- und
Grünabfälle
16,2%
Bio- und
Grünabfälle
29,0%
Sperrige
Abfälle
5,9%
Schadstoffe
Bio- und
Wertstoffe
0,4%
Grünabfälle
0,0%
0,0%
Sperrige
Abfälle
5,2%
Abbildung 24: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008
1)
Bezogen auf das spezifische Niveau des Jahres 2013.
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Zu den für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Leipzig relevanten
Abfällen zählen auch die im Stadtgebiet anfallenden Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten [sog. Elektroschrott (E-Schrott)]. Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG), das am 24.03.2005 in Kraft trat1),
können Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 24.03.2006 ihre alten Elektro- und
Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller ihrerseits sind
verpflichtet, die dort gesammelten Geräte auf ihre Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen.
Die Bilanz der durch die Stadtreinigung Leipzig (SRL) im Zeitraum 2008 bis 2013 getrennt
erfassten E-Altgeräte stellt sich – differenziert nach Produktgruppen – wie folgt dar:
E-Altgeräte Stadt Leipzig 2008–2013
(Stück/a)
Gruppe
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
3.953
5.004
4.423
4.113
3.765
3.263
685
753
582
482
396
345
3.340
4.192
3.681
3.781
3.320
3.078
1.4 Wäschetrockner
276
399
370
374
407
471
1.5 Geschirrspüler
1.826
2.677
2.614
2.704
2.643
2.452
1
Haushaltsgroßgeräte
10.080
13.025
11.670
11.454
10.531
9.609
2
Kühlgeräte
13.542
14.182
12.120
13.082
13.542
13.827
3.1 Fernseher
23.564
27.019
26.916
32.633
33.658
29.645
3.2 Monitore
21.356
23.261
19.931
18.450
14.184
10.947
3.3 Computer, Zubehör, Radios, Handys
81.978
104.054
99.158
104.976
132.935
164.306
126.898
154.334
146.005
156.059
180.777
204.898
1.1 Waschmaschinen
1.2 Schleudern
1.3 Herde
3
Geräte der Informations-,
Telekommuniations- und
Unterhaltungselektronik
4
Gasentladungslampen
60.080
67.450
68.220
77.440
72.490
76.095
5
Haushaltskleingeräte
48.556
61.450
60.306
78.290
101.856
113.894
259.156
310.441
298.321
336.325
379.196
418.323
1-5 Gesamt
Tabelle 11: Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Stadt Leipzig 2008–2013
Im Jahr 2008 lag das E-Altgeräteaufkommen noch bei ca. 259.000 Stück/Jahr. Per 2009 war
eine Zunahme um 51.285 Altgeräte zu verzeichnen. Im Jahresvergleich 2008/09 bedeutete
dies einen Anstieg um 19,8 %. Nach einem leichten Rückgang in 2010 (ca. 4 %) stieg die
getrennt erfasste Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten im Zeitraum 2011 bis 2013
durchgängig und ganz erheblich an. So wurden im Jahr 2013 über 418.000 Altgeräte im
1)
Zuletzt wurde dieses durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. September 2013 geändert.
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kostenpflichtigen Hol- und kostenfreien Bringsystem erfasst. Verglichen mit dem Jahr 2008
bedeutet dies eine relative Zunahme innerhalb von sechs Jahren um gut 60 % (!).
Die Zusammensetzung der getrennt gesammelten E-Altgeräte nach Produktgruppen hat sich
in dieser Zeit nicht unwesentlich verändert, sie sich Tabelle 12 entnehmen lässt.
Zusammensetzung E-Altgeräte Stadt Leipzig 2008 und 2013
Produktgruppe
2013
2008
Aufkommen
Aufkommen
Stück
Veränderung
Stück
9.609
2,3
10.080
3,9
-471
-4,7
13.827
3,3
13.542
5,2
+285
+2,1
204.898
49,0
126.898
49,0
+78.000
+61,5
76.095
18,2
60.080
23,2
+16.015
+26,7
Haushaltskleingeräte
113.894
27,2
48.556
18,7
+65.338
+134,6
Gesamt
418.323
100,0
259.156
100,0
+159.167
+61,4
Kühlgeräte
Stück
δx
%
%
Haushaltsgroßgeräte
%
∆x
Geräte der Informations-,
Telekommunikations- und
Unterhaltungselektronik
Gasentladungslampen
Tabelle 12: Elektroaltgerätezusammensetzung Stadt Leipzig 2008 und 2013 im Vergleich
Vor sechs Jahren wurde die Abfallgruppe Elektroschrott in gleicher Weise wie aktuell (2013)
von der Produktgruppe Geräte der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik dominiert, wobei jeweils 49 % aller getrennt erfassten E-Altgeräte dieser Gruppe
zuzuordnen waren.
Dahinter folgten seinerzeit Gasentladungslampen sowie Haushaltskleingeräte mit Anteilen
von 23,2 % und 18,7 %.
Den Haushaltsgroßgeräten und den Kühlgeräten kam anteilsmäßig – zusammen 9,1 % –
schon im Jahr 2008 die geringste Bedeutung zu. Mit aktuell summierten 5,6 % ist diese sogar noch weiter zurückgegangen.
Aufgrund des sehr hohen Anstieges der Haushaltskleingeräte (+65.338 Geräte ≙ +134,6 %)
kommt diesen mittlerweile ein höherer Stellenwert als den Gasentladungslampen zu, wobei
auch diese Produktgruppe im Vergleich (+16.015 Stück ≙ +26,7 %) einen nicht unerheblichen Zuwachs aufweist.
Die mit weitem Abstand größte Veränderung hat sich im Zeitvergleich 2008/2013 jedoch bei
den Geräten der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik vollzogen.
Konkret ergab sich bei diesen eine Zunahme der gesammelten Altgeräte um 61,5 %. Absolut
betrachtet bedeutet dies einen Anstieg um exakt 78.000 Geräte (!).
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Die vorstehend geschilderte Entwicklung im Hinblick auf das Aufkommen an Elektro- und
Elektronikaltgeräten in der Stadt Leipzig findet sich in Abbildung 25 noch einmal graphisch
aufgearbeitet.
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225.000
200.000
204.898
175.000
180.777
150.000
156.059
154.334
Stück
146.005
125.000
126.898
113.894
100.000
101.856
78.290
75.000
67.450
68.220
60.080
50.000
72.490
76.095
77.440
61.450
60.306
14.182
12.120
13.082
11.670
11.454
10.531
2011
2012
48.556
25.000
13.542
0
10.080
2008
13.025
2009
2010
Haushaltsgroßgeräte
Kühlgeräte
Gasentladungslampen
Haushaltskleingeräte
13.542
13.827
9.609
2013
Geräte der Informationselektronik u.a.
Abbildung 25: Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten differenziert nach Produktgruppen Stadt Leipzig 2008–2013
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Wie eingangs bereits erwähnt, wird das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch das am 23.02.2005 im
Bundesgesetzblatt verkündete ElektroG in weiten Teilen neu geregelt.
Dabei sieht das ElektroG ausdrücklich vor, dass vom Endverbraucher die bewährten kommunalen Sammelstrukturen (wie z. B. Abgabe an Wertstoffhöfen) genutzt werden können.
Zusätzlich bietet die Stadtreinigung Leipzig für Großgeräte ein kostenpflichtiges Holsystem
(Wertmarke für 10,00 Euro/Gerät) auf Bestellung an.
Als Folge dieses Gesetzes haben die Hersteller im August 2004 als vom Gesetz geforderte
„Gemeinsame Stelle“ die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mit Sitz in Fürth gegründet. Aufgabe der ear ist es u. a. die Erstausstattung der Kommunen mit Sammelbehältern sowie die Abholung der gesammelten Geräte durch die Hersteller bei diesen zu koordinieren.
Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) hatte diese Änderung der Gesetzeslage durchaus grundlegende Auswirkungen. So konnten Leistungen bzw. das Vorhalten von
Leistungen der Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung von elektronischen und
elektrischen Haushaltsgeräten nicht mehr abfallgebührenseitig zum Ansatz gebracht werden.
Dies ist nur noch für Aufwendungen, die im Rahmen der Sammlung und des Transportes
von E-Altgeräten entstehen, möglich. Weiterhin ist durch die örE eine zentrale Stelle (sog.
Übergabestelle) für die Übergabe der Altgeräte an die Beauftragten der Hersteller einzurichten und zu betreiben.
7.1.2 Kernergebnisse der Restabfallanalyse 2013
7.1.2.1 Restabfallmenge und -zusammensetzung aus privaten Haushaltungen
Abfallwirtschaftliche Planungen bedürfen eines möglichst hohen Grades an Transparenz im
Hinblick auf die in einem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfallmengen und deren Zusammensetzung, denn nur vor diesem Hintergrund lassen sich zielgerichtete Maßnahmen zur
wirkungsvollen und effizienten Verringerung von noch im Restabfall befindlichen verwertund vermeidbaren Abfallbestandteilen ergreifen.
Da die letzte Restabfallanalyse der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2010 stammte und die Daten
mithin einer Aktualisierung bedurften, beauftragte die Stadtreinigung Leipzig die SHC GmbH
im Dezember 2012 mit der Durchführung einer aktuellen Restabfallanalyse, die insbesondere den folgenden Zielsetzungen diente:
Ermittlung der spezifischen [kg/(EW x a)] und der absoluten [t/a] Restabfallmenge sowie
deren Zusammensetzung für
die verschiedenen Siedlungsstrukturtypen in der Stadt Leipzig,
das gesamte Stadtgebiet Leipzig,
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Ermittlung und Beurteilung der Effizienz der Wertstofftrennung bezogen auf den Restabfall (trockene Wertstoffe/Bioabfälle),
Ermittlung und Beurteilung der Fernhaltung lizenzierter Verpackungen (LVP / PPK /
Glas) aus den Restabfallbehältern,
Ermittlung der Problemabfallfracht – wie z.B. Batterien, Altchemikalien – im Restabfall,
Ermittlung der Elektronikschrottfracht im Restabfall,
Durchschnittliche Füllgrade der Restabfallbehälter,
Durchschnittliche spezifische Gewichte (Raum-/Schüttgewichte) des Restabfalls,
Approximative Bestimmung des sog. Geschäftsmüllanteils im Restabfall,
Aufzeigen ggf. vorhandener Minderungspotenziale im Restabfall nach Art (Verpackungen/ Bioabfälle/Sonstige Wertstoffe/Problemabfälle), Menge und Herkunftsbereichen (=
Strukturtypen) in den verschiedenen Siedlungsstrukturgebieten und im gesamten Stadtgebiet.
Schaffung einer gesicherten Datengrundlage als Basis für zielgerichtete Planungen
zukünftiger abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt gemeinsam mit dem des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Westsachsen.
Untersuchungsgegenstand der Restabfallanalyse waren ausschließlich Abfälle, die von
privaten Haushaltungen in die Restabfalltonnen zur Entsorgung gegeben wurden. Insofern
erfolgte keine Erfassung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle (sog. Geschäftsmüll), die
aufgrund ihrer Menge und Beschaffenheit gemeinsam mit Restabfällen aus privaten Haushaltungen über die Systemabfuhr der Stadtreinigung Leipzig abgefahren werden. Die Begründung für dieses Vorgehen findet sich u. a. in der Inhomogenität des Geschäftsmülls, der
teilweise in erheblichem Umfang Monochargen enthält und sich damit einer abgesicherten
Hochrechnung entzieht.
Die im Rahmen der Analyse durchgeführten drei Sortierkampagnen erstreckten sich über
folgende Zeiträume:
Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig
1. Sortierkampagne (Winter)
11.03. – 15.03.2013 (11. KW)
2. Sortierkampagne (Frühling)
17.06. – 21.06.2013 (25. KW)
3. Sortierkampagne (Herbst)
07.10. – 11.10.2013 (41. KW)
Tabelle 13: Untersuchungszeiträume der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig
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Die Methodik der Abfallanalyse orientierte sich an den aktuellen rechtlichen Bestimmungen
unter besonderer Beachtung der Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen1).
Insofern wurde u. a. eine Unterteilung des Stadtgebietes in verschiedene – weitestgehend
homogene – Siedlungsstrukturtypen vorgenommen, um sowohl Aussagen bezüglich deren
Restabfallmenge und -zusammensetzung treffen als auch die unverzichtbar notwendige
strukturspezifische Hochrechnung2) der Sortierergebnisse auf die gesamte Stadt Leipzig
vornehmen zu können. Konkret wurden folgende Siedlungsstrukturtypen im Rahmen der
Restabfallanalyse 2013 unterschieden:
Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB
Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB.
Der Umfang der im Zuge der Restabfallanalyse 2013 in der Stadt Leipzig durchgeführten drei
Sortierkampagnen stellte sich im Einzelnen wie folgt dar:
Stichprobenumfang Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig
Abfallvolumen
Sortierkampagne
Soll
Ist
Differenz
(SK)
∆x
δx
1. SK (Winter 2013)
21.000 l
25.860 l
+4.860 l
+ 23,1 %
2. SK (Frühling 2013)
21.000 l
26.180 l
+5.180 l
+24,7 %
3. SK (Herbst 2013)
21.000 l
23.320 l
+2.320 l
+11,1 %
Gesamt (1. bis 3. SK)
63.000 l
75.360 l
+12.360 l
+19,6 %
Tabelle 14: Vergleich der Soll- und Ist-Stichprobenumfänge der drei Sortierkampagnen im
Rahmen der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig
Die wesentlichen Ergebnisse der Analyse, die insbesondere im Hinblick auf das ggf. bestehende Erfordernis der Ergreifung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Abfallmengenprognose für die Stadt Leipzig im Rahmen der Erarbeitung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes
von Bedeutung sind, finden sich nachfolgend tabellarisch und graphisch dargestellt sowie
kurz analysiert und bewertet.
Insgesamt umfasste die in den vorstehend genannten drei Strukturgebieten jeweils 3-mal
durchgeführte Restabfallanalyse einen massebezogenen Stichprobenumfang von 12.047 kg.
Der Repräsentativitätsgrad der Untersuchung erreicht damit sicher den Stichprobenumfang,
der von Abfallsortierrichtlinien und Hausmüllanalysemerkblättern zur Sicherstellung repräsentativer und damit belastbarer Analyseresultate als notwendig erachtet wird.
1)
2)
Materialien zur Abfallwirtschaft – Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, Sächsisches Landesamt
für Umwelt und Geologie, Dresden im Oktober 1998.
Eine solche ist zwingend erforderlich, da der Einwohnerbesatz der verschiedenen Strukturtypen keinesfalls
auch nur annähernd gleichverteilt ist (s. dazu vorn Kap. 2.2.3, Tabelle 3).
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Nachstehend sind die Ergebnisse der Restabfallanalyse 2013 für das gesamte Stadtgebiet
dargestellt.
Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig
Stoffgruppe
Fraktion
Fraktionen
kg/(EW*a)
1 Fe-Metalle
2
3 NE-Metalle
4
5
6 Papier/Pappe/Kartonagen
7
8
9 Glas
10
11
12
13 Kunststoffe
14
15 Organik
16
17
18 Holz
19
20 Textilien
21
22
23 Mineralstoffe
24
25
26 Verbunde
27
28
29
30
31 Problemabfälle
32
33
34
35
36
37 Anderw. nicht
38 genannte Stoffe
39
40
41
42 Mittelmüll
43 Feinmüll
Summe
Fe-Verpackungen
Sonstige Fe-Metalle
Aluminium-Verpackungen
Sonstige NE-Verpackungen
Sonstige NE-Metalle
PPK-Verpackungen
PPK-Druckerz. u. Admin.papiere
Sonstige PPK
Glas-Verpackungen (Einweg)
Glas-Verpackungen (Mehrweg)
Hohlglas
Sonstige Gläser
Kunststoff-Verpackungen
Sonstige Kunststoffe
Küchenabfälle
Gartenabfälle
Sonstige Organik
Holz-Verpackungen
Sonstige Hölzer
Bekleidungstextilien
Sonstige Textilien
Schuhe
Keramik
Porzellan
Sonstige Mineralstoffe
Verbund-Verpackungen
Elektronikschrott
Verbund-Möbel
Fahrzeugteile
Sonstige Verbunde
Batterien
Akkumulatoren
Altmedikamente
Altchemikalien
Altölhaltige Materialien
Sonstige Problemabfälle
Leder
Gummi
Kork
Hygieneprodukte
Sonstiger Rest
Fraktion ≥ 10 - ≤ 40 mm
Fraktion < 10 mm
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
0,9
0,4
0,6
0,0
0,3
3,2
3,4
0,5
7,4
0,1
0,5
0,4
5,3
3,7
36,5
6,3
4,4
0,1
1,0
1,5
1,8
0,6
0,6
0,4
1,8
1,2
0,4
0,1
0,1
0,4
0,1
0,0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,1
0,1
0,3
6,1
2,9
5,7
11,3
110,7
t/a
477
204
321
8
161
1.739
1.843
253
3.997
47
251
225
2.841
1.975
19.665
3.424
2.396
32
518
825
957
345
304
219
981
656
238
65
32
220
37
0
53
76
0
16
56
55
149
3.320
1.576
3.071
6.095
59.723
Stoffgruppen
%
kg/(EW*a)
t/a
%
1,3
681
1,14
0,9
490
0,82
7,1
3.835
6,42
8,4
4.520
7,57
9,0
4.816
8,07
47,2
25.485
42,67
1,1
550
0,92
3,9
2.127
3,56
2,8
1.504
2,52
2,2
1.211
2,03
0,3
182
0,31
9,5
5.156
8,63
5,7
11,3
110,7
3.071
6.095
59.723
5,14
10,20
100,00
0,80
0,34
0,54
0,01
0,27
2,91
3,09
0,42
6,69
0,08
0,42
0,38
4,76
3,31
32,93
5,73
4,01
0,05
0,87
1,38
1,60
0,58
0,51
0,37
1,64
1,10
0,40
0,11
0,05
0,37
0,06
0,00
0,09
0,13
0,00
0,03
0,09
0,09
0,25
5,56
2,64
5,14
10,20
100,00
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Tabelle 15: Restabfallaufkommen und -zusammensetzung nach Fraktionen und Stoffgruppen
2013 Stadt Leipzig
Fe-Verpackungen
0,9
Sonstige Fe-Metalle
0,4
Aluminium-Verpackungen
0,6
Sonstige NE-Verpackungen
0,0
Sonstige NE-Metalle
0,3
PPK-Verpackungen
3,2
PPK-Druckerz. u. Admin.-…
Sonstige PPK
3,4
0,5
Glas-Verpackungen…
7,4
Glas-Verpackungen… 0,1
Hohlglas
0,5
Sonstige Gläser
0,4
Kunststoff-Verpackungen
5,3
Sonstige Kunststoffe
3,7
Küchenabfälle
36,5
Gartenabfälle
6,3
Sonstige Organik
4,4
Holz-Verpackungen
0,1
Sonstige Hölzer
1,0
Bekleidungstextilien
1,5
Sonstige Textilien
1,8
Schuhe
0,6
Keramik
0,6
Porzellan
0,4
Sonstige Mineralstoffe
1,8
Verbund-Verpackungen
1,2
Elektronikschrott
0,4
Verbundmöbel
0,1
Fahrzeugteile
0,1
Sonstige Verbunde
0,4
Batterien
0,1
Akkumulatoren
0,0
Altmedikamente
0,1
Altchemikalien
0,1
Altölhaltige Materialien
0,0
Sonstige Problemabfälle
0,0
Leder
0,1
Gummi
0,1
Kork
0,3
Hygieneprodukte
6,1
Sonstiger Rest
2,9
Mittelmüll
5,7
Feinmüll
11,3
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
kg/(EW x a)
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Abbildung 26: Spezifische Restabfallmenge nach Fraktionen 2013 Stadt Leipzig
Fe-Metalle
1,3
NE-Metalle
0,9
Papier/Pappe/Kartonagen
7,1
Glas
8,4
Kunststoffe
9,0
Organik
47,2
Holz
1,1
Textilien
3,9
Mineralstoffe
2,8
Verbunde
2,2
Problemabfälle
0,3
Anderweitig n. genannte
Stoffe
9,5
Mittelmüll
5,7
Feinmüll
11,3
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
kg/(EW x a)
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Abbildung 27: Spezifische Restabfallmenge nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig
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Feinmüll
10,2%
Fe-Metalle
1,1%
Mittelmüll
5,2%
NE-Metalle
0,8%
PPK
6,4%
Anderw. n. genannte Stoffe
8,6%
Glas
7,6%
Problemabfälle
0,3%
Verbunde
2,0%
Kunststoffe
8,1%
Mineralstoffe
2,5%
Textilien
3,6%
Holz
0,9%
Organik
42,7%
Abbildung 28: Restabfallzusammensetzung nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig
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Tabelle 15 lassen sich die spezifische und die absolute Restabfallmenge differenziert
nach Fraktionen und Stoffgruppen (Restabfallzusammensetzung) für das gesamte Stadtgebiet Leipzig gem. den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 entnehmen. In der Summe
lauten die Werte auf 59.723 t/a bzw. 110,7 kg/(EW x a).
Vergleicht man diese Masse mit der über die Restabfallsystemabfuhr in der Stadt insgesamt
abgefahrenen Abfallmasse (76.245 t/a) im Jahr 2012, so beträgt der aus privaten Haushaltungen stammende Anteil nach den Resultaten der aktuellen Restabfallanalyse ca. 78 %.
Damit lautet der Komplementärwert und damit der Geschäftsmüllanteil auf etwa 22 %.
Absolut betrachtet entspricht dies einer Geschäftsmüllmenge von ca. 16.500 t/a.
32,9 % der o. g. Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen entfallen auf die Fraktion
Küchenabfälle [36,5 kg/(EW x a) bzw. rund 19.670 t/a]. Daneben erreicht der Gartenabfall
mit 6,3 kg/(EW x a) bzw. rund 3.420 t/a einen Anteil am gesamten Restabfallaufkommen der
Stadt Leipzig in Höhe von 5,7 %.
Fasst man die kompostierbaren Fraktionen Küchen- und Gartenabfälle sowie Sonstige
Organik zur Stoffgruppe Organik zusammen, so erreicht diese ein Aufkommen in Höhe von
47,2 kg/(EW x a), respektive ca. 25.500 t/a bzw. 42,7 %.
Daneben lassen sich weitere Stoffgruppen/Fraktionen von Bedeutung folgendermaßen
quantifizieren:
Feinmüll
6.095 t/a
≙
11,3 kg/(EW x a)
≙
10,2 %1)
Kunststoffe
4.816 t/a
≙
9,0 kg/(EW x a)
≙
8,1 %
Glas
4.520 t/a
≙
8,4 kg/(EW x a)
≙
7,6 %
PPK
3.835 t/a
≙
7,1 kg/(EW x a)
≙
6,4 %
Hygieneprodukte
3.320 t/a
≙
6,1 kg/(EW x a)
≙
5,6 %
Mittelmüll
3.071 t/a
≙
5,7 kg/(EW x a)
≙
5,1 %
Das über die neun genannten Fraktionen bzw. Stoffgruppen addierte Restabfallaufkommen
beträgt nach den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 51.142 t/a bzw. 85,6 kg/(EW x a)
und erreicht damit einen Anteil in Höhe von fast 86 % an der gesamten Restabfallmenge der
Stadt Leipzig. Daran wird deutlich, dass demgegenüber alle anderen Stoffgruppen und Fraktionen quantitativ praktisch von vernachlässigbarer Bedeutung sind.
Aus den spezifischen Restabfallvolumina der einzelnen Strukturgebiete und deren Anteilen
an der Gesamtbevölkerung der Stadt Leipzig errechnet sich schließlich das spezifische
Rest-abfallvolumen2) und das Schüttgewicht des Restabfalls für das gesamte Stadtgebiet nach den Resultaten der aktuellen Abfallanalyse zu 15,2 l/(EW x Wo) und 139,6 kg/m³.
1)
2)
Anteil an der gesamten Restabfallmenge in der Stadt Leipzig.
Hierbei handelt es sich um das tatsächliche Restabfallvolumen, das durch die Bürger und Bürgerinnen der
Stadt Leipzig durchschnittlich pro Woche zur Entsorgung durch die Stadtreinigung Leipzig bereitgestellt wird.
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7.1.2.2 Restabfallzusammensetzung in der Stadt Leipzig unter verwertungs- und
problemabfallorientierten Aspekten
Im Folgenden werden die Hochrechnungsergebnisse für die drei Siedlungsstrukturgebiete
und die Stadt Leipzig insgesamt zusammengefasst nach den Abfallgruppen
Verpackungen1)
Organik
Sonst. Wertstoffe
Restabfälle2)
Problemabfälle
dargestellt, die auf Basis der drei durchgeführten Sortieraktionen einen detaillierten Einblick
in die aktuelle Zusammensetzung des Restabfalls aus privaten Haushaltungen im Stadtgebiet
gestatten.
Im Vordergrund der Betrachtung steht dabei die bestehende Durchsetzung des Restabfalls
mit verwertbaren Abfallbestandteilen und mit Problemabfällen. Beides verbunden mit der
Frage nach Notwendigkeiten bzw. Möglichkeiten einer weiteren Entfrachtung des Restabfalls
von trockenen Wertstoffen, kompostierbaren Abfallfraktionen und von Problemabfällen.
Abbildung 29 und der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Resultate der Restabfallanalyse
2013 unter den vorstehend genannten Aspekten im Detail entnehmen.
0,0
(C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB
Stadt Leipzig gesamt
40,0
23,8
(A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB
(B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
20,0
17,5
6,9
18,8
60,0
52,9
42,1
48,2
80,0
100,0
120,0
126,0
12,3 0,6 36,4
12,5 0,4 28,4
5,7 0,1
47,2
37,6
11,6 0,3 32,8
140,0
100,9
98,5
110,7
kg/(EW x a)
Verpackungen
Organik
Sonstige Wertstoffe
Problemstoffe
Restabfälle
Abbildung 29: Restabfallmengen der Strukturgebiete und der Stadt Leipzig nach Abfallgruppen
1)
2)
Lizenziert durch einen Systembetreiber [überwiegend DSD GmbH (Grüner Punkt)].
Gemeint sind damit kaum vermeid- und nicht verwertbare Abfälle (sog. „eigentliche“ oder „echte“ Restabfälle).
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Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Leipzig setzt sich der Restabfall aus privaten Haushaltungen differenziert nach homogenen Abfallgruppen gemäß den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 wie folgt zusammen:
Restabfallzusammensetzung 2013 Stadt Leipzig
Abfallgruppe
t/a
kg/(EW x a)
%
Verpackungen
10.118
18,8
16,9
Organik
25.485
47,2
42,7
6.244
11,6
10,5
182
0,3
0,3
17.694
32,8
29,6
Sonstige Wertstoffe
Problemabfälle
Restabfälle
Tabelle 16: Restabfallzusammensetzung 2013 Stadt Leipzig nach homogenen Abfallgruppen
Die größte Abfallmenge entfällt gemäß dem Resultat der aktuellen Abfallanalyse mit 42,7 %
Restabfallanteil [≙ 47,2 kg/(EW x a)] auf die Abfallgruppe Organik, was im Zuge von
Restabfalluntersuchungen überwiegend der Fall ist, selbst wenn im Entsorgungsgebiet die
Biotonne – so wie auch im Stadtgebiet Leipzig – flächendeckend eingeführt ist. Eine sehr
deutliche Dominanz (77,3 %) kommt dabei mit 36,5 kg/(EW x a) der Fraktion Küchenabfälle
zu. Die Gartenabfälle erreichen mit 6,3 kg/(EW x a) [≙ 13,4 %] ein relativ niedriges
Aufkommen, während die Sonstige Organik mit 4,4 kg/(EW x a) [≙ 9,3 %] im Vergleich zu
nicht
wenigen anderen Entsorgungsgebieten von leicht überdurchschnittlicher Bedeutung ist
(Details s. Tabelle 15).
Mit deutlichem Abstand auf die Organik (- 30,6 %) folgt die Gruppe der Restabfälle, deren
spezifisches Aufkommen 32,8 kg/(EW x a) beträgt. Nach zahlreichen (mehr als 160) Hausmüll- und Siedlungsabfallanalysen, die von SHC bisher durchgeführt wurden, ist das Potenzial
„echter“ Restabfälle im sog. „Hausmüll“ bei ca. 35 kg/(EW x a) angesiedelt. Angesichts dieser empirisch gesicherten Erkenntnis liegt damit deren Aufkommen in der Stadt Leipzig mit
genannten rd. 33 kg/(EW x a) fast exakt bei diesem Wert und damit sehr niedrig. Dominant
sind in dieser Gruppe, die sich aus einer Vielzahl (15) von Einzelfraktionen zusammensetzt,
die Fraktionen Feinmüll [11,3 kg/(EW x a)], Hygieneprodukte [6,1 kg/(EW x a)] und Mittelmüll
[5,7 kg/(EW x a)]. Deren Anteil an der Abfallgruppe Restabfälle beträgt addiert 70,4 %
[≙ 23,1 kg/(EW x a)], so dass den restlichen 12 Fraktionen eine nur sehr nachgeordnete
Relevanz zukommt.
Die – aus neun Einzelfraktionen bestehende – Abfallgruppe Verpackungen erreicht ein
Aufkommen von 18,8 kg/(EW x a). Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 16,9 % an der
Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen in der Stadt Leipzig. Bestimmend innerhalb
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dieser Gruppe zeigen sich die (Einweg-)Glas-Verpackungen mit einer spezifischen Menge in
Höhe von 7,4 kg/(EW x a). Dahinter folgen die Kunststoff-Verpackungen mit 5,3 kg/(EW x a),
wobei gerade dieser Wert als relativ hoch einzuordnen ist.
Auf die Abfallgruppe Sonstige Wertstoffe, die insgesamt zehn Fraktionen umfasst, entfallen
10,5 % des Restabfallaufkommens im Stadtgebiet [ 11,6 kg/(EW x a)], wobei hier die
Fraktionen Sonstige Kunststoffe mit 3,7 kg/(EW x a) sowie PPK-Druckerzeugnisse und
Administrationspapiere mit 3,4 kg/(EW x a) – auf allerdings recht niedrigem Niveau liegend –
eindeutig hervorzuheben sind.
Äußerst niedrig fällt schließlich die Problemabfallfracht im Restabfall mit 0,3 kg/(EW x a),
entsprechend 0,3 % Restabfallanteil aus. Diese stellt nach allen Erfahrungen praktisch die
Untergrenze des Machbaren dar, was insofern hohe Anerkennung verdient.
7.1.2.3 Weitere wesentliche Resultate der Restabfallanalyse
Die Restabfallanalyse 2013 führte – neben den v. g. Ergebnissen – zu einer Fülle weiterer
Daten und Erkenntnisse, wobei die wesentlichen nachfolgend in stark komprimierter Form
wiedergegeben werden.
(1) Die durchschnittlichen Behälterfüllgrade in den drei beprobten Siedlungsstrukturgebieten betragen:
(A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB
98,8 %
(B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
96,1 %
(C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB
93,2 %
In allen drei Strukturgebieten werden zweifellos aufgrund der gebührenwirksamen
Bedarfsabfuhr des Restabfalls in der Stadt Leipzig praktisch nur vollständig bzw. zumindest weitestgehend verfüllte Abfallbehälter am Abfuhrtag zur Entleerung bereitgestellt,
so dass die durchschnittlichen Behälterfüllgrade deutlich über 90 % bis fast 100 % betragen. Überfüllungen der Gefäße waren im Zuge der frühmorgendlichen Stichprobenziehungen im Rahmen aller drei Sortierkampagnen nur äußerst selten festzustellen. Insofern kann in dieser Hinsicht von einer hohen Entsorgungsdisziplin der Abfallerzeuger
gesprochen
werden, wobei diese durch in der Vergangenheit seitens der SRL ergriffene Maßnahmen
herbeigeführt wurde.
Aufgrund der bestehenden Bedarfsabfuhr und der damit verbundenen Möglichkeit, die
Restabfallbehälter häufiger als bis dato praktiziert zur Entleerung durch die SRL bereitzustellen, bleibt in allen Gebieten zudem noch ausreichend „Luft“, um auch Abfallspitzen
– z. B. an Feiertagen – ohne Gefäßüberfüllungen abzudecken. Ein evtl. Mehrbedarf
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kann durch den Erwerb gebührenpflichtiger Abfallsäcke zudem problemlos abgefedert
werden.
Vor diesem Hintergrund ist im Hinblick auf das von privaten Haushaltungen aktuell
vorgehaltene Restabfallbehältervolumen sowie dessen Befüllung und die Bereitstellung
der Abfallgefäße durch die Abfallerzeuger derzeit kein dringender Handlungsbedarf in
der Stadt Leipzig erkennbar.
(2) Hinsichtlich der spezifischen Restabfallvolumina konnten im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 folgende Ergebnisse ermittelt werden:
(A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB
18,6 Liter/(EW x Wo)
(B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
14,5 Liter/(EW x Wo)
(C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB
7,7 Liter/(EW x Wo)
Vorstehende Daten weisen das spezifische Restabfallvolumen im Siedlungsstrukturgebiet (A) mit 18,6 Liter/(EW x Wo) am höchsten aus. Gespiegelt an im Rahmen von
Restabfall-analysen häufig anzutreffenden Resultaten [≥ 25 Liter/(EW x Wo)] ist dieses
Ergebnis
als
allerdings sehr niedrig zu werten und teilweise wohl auch auf Verdichtungen des Restabfalls in den 1,1-m³-Rollcontainern zurückzuführen.
Eine andere Einordnung gilt im Hinblick auf das vorliegende Resultat für den Strukturtyp
(B) Mehrfamilienhäuser, in dem der Restabfall mehrheitlich über 240-Liter-RAB entsorgt
wird. Daneben werden in diesem Bereich jedoch auch in nicht unerheblichem Umfang
120-Liter-Restabfallbehälter eingesetzt. Mit 14,5 Liter/(EW x Wo) kommt hier ein Abfallvolumen zur Entsorgung, das am unteren Ende einer empirisch oft zu beobachtenden
Spannbreite – diese lässt sich mit ca. 15–20 Liter/(EW x Wo) angeben – angesiedelt ist.
Ebenso zu bewerten ist das Pro-Kopf-Restabfallvolumen, das in den 1-2 Familienhäusern zur Entsorgung anfällt. In Anbetracht des hier vorhandenen Zusammenhangs zwischen individueller Abfallmenge und -gebühr sowie der bestehenden Möglichkeiten zur
besonders haushaltsnahen getrennten Entsorgung von Wertstoffen (PPK / LVP / Bioabfall) fällt das in diesem Siedlungsstrukturgebiet ermittelte spezifische Restabfallvolumen
mit knapp 8 Liter/(EW x Wo) ebenfalls innerhalb einer gängigen Größenordnung aus.
Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass dieses sehr niedrige spezifische Restabfallvolumen – wie in anderen Entsorgungsgebieten mit gebührenwirksamen BehälterIdentsystemen auch – auf eine deutlich höhere Verdichtung des Abfalls in den Restabfallbehältern (s. dazu die nachstehend dargestellten Schüttgewichte) als in den anderen
beiden Strukturgebieten zurückzuführen ist.
(3) Die Schüttgewichte des Restabfalls bewegen sich in den drei Siedlungsstrukturgebieten aktuell auf folgendem Niveau:
(A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB
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130,6 kg/m³
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(B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
134,2 kg/m³
(C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB
245,7 kg/m³
Während das für den Strukturtyp (A) Großwohnanlagen ermittelte Schüttgewicht als für
eine Bedarfsabfuhr häufig zu beobachtender Wert gelten kann, ist das Resultat für den
Bereich der innerstädtischen Mehrfamilienhausbebauung mit 120-Liter- und 240-LiterRestabfallbehältern als vergleichsweise niedrig – ca. 20 % unter empirisch häufig zu
beobachtenden Werten liegend – einzuordnen.
In einer für eine Restabfallbedarfsabfuhr ebenfalls relativ niedrigen Größenordnung
bewegt sich schließlich das Ergebnis für das (C)-Gebiet und damit die 1-2 Familienhausbebauung, in der fast ausschließlich Restabfallbehälter mit Füllräumen von 60-, 80und 120-Litern zum Einsatz kommen.
(4) Differenziert nach Siedlungsstrukturtypen führt die Restabfallanalyse 2013 zu folgenden
spezifischen Restabfallmengen:
(A) Großwohnanlagen 1.1-m³-RAB
126,0 kg/(EW x a)
(B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB
100,9 kg/(EW x a)
(C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB
98,5 kg/(EW x a)
Am höchsten liegt die spezifische Restabfallmenge im Strukturtyp (A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB mit 126,0 kg/(EW x a).
Die Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB [(B)-Gebiet] verzeichnen ein um 20 %
geringeres spezifisches Restabfallaufkommen und erreichen 100,9 kg/(EW x a).
Damit liegen sie wiederum rd. 2 kg/(EW x a), respektive 2,4 % über dem Niveau der
1-2 Familienhausbebauung [(C)], für die 98,5 kg/(EW x a) ermittelt wurden.
Gespiegelt an Resultaten anderer von SHC durchgeführter Restabfallanalysen in ähnlich
strukturierten Entsorgungsgebieten sowie an den in den Abfallbilanzen des Freistaates
Sachsen ausgewiesenen Daten für andere örE sind die vorstehend genannten Ergebnisse als moderat [Strukturtyp (C)] bis niedrig einzuordnen, was in besonderem Maße
auf die Großwohnanlagen zutrifft.
(5) Durch die Bestimmung der Abfallpotenziale lassen sich für die verschiedenen Wertstoffe
die Getrennterfassungsquoten berechnen. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Resultat:
Abfallart
PPK
Getrennte Erfassung Aufkommen im Restabfall
2012
lt. RAA 2013
t/a
kg/(EW x a)
t/a
kg/(EW x a)
24.981
46,3
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3.835
7,1
Abfallpotential
t/a
28.816
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Getrennte
Erfassung
kg/(EW x a)
%
53,4
86,7
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LVP1)
21.739
40,3
6.643
12,3
28.382
52,6
76,6
Glas
12.022
22,3
4.295
8,0
16.317
30,3
73,7
Bioabfall
32.243
59,8
25.485
47,2
57.728
107,0
55,9
Summe
90.985
168,7
40.258
74,6
131.243
243,3
69,3
Tabelle 17: Getrennterfassung, Aufkommen im Restabfall und Abfallpotential in der Stadt Leipzig
Die Bioabfälle stellen mit ca. 107 kg/(EW x a), entsprechend rd. 57.700 t/a das größte
Wertstoffpotential im Restabfall der Stadt Leipzig dar. In Anbetracht der abgeleiteten und
analysierten Befrachtung des Restabfalls mit kompostierbaren Stoffen fließen rd. 56 %
dieses Aufkommens via Erfassung über die Biotonne sowie die Getrenntsammlung von
Gartenabfällen (Grünschnitt) in die Abfallverwertung. Die restlichen ca. 44 % dieser
Stoffgruppe werden damit über die Restabfallbehälter in der MBA Cröbern entsorgt.
Das PPK-Potential, das sich für das Stadtgebiet Leipzig nach den Resultaten der
aktuellen Restabfallanalyse mit ca. 53 kg/(EW x a) [ ca. 28.800 t/a] abschätzen lässt,
folgt diesem bereits mit weitem Abstand (50 %). Hiervon wird der weit überwiegende Anteil (86,7 % 25.000 t/a) der stofflichen Verwertung zugeführt.
Eine vergleichsweise äußerst geringe Differenz besteht zwischen dem PPK- und dem
LVP-Potential, das für das Stadtgebiet mit ca. 28.400 t/a zu veranschlagen ist. Spezifisch gesehen entspricht dies einer Menge in Höhe von rd. 53 kg/(EW x a). Bei Beurteilung dieses Wertes sollte allerdings nicht außer Acht bleiben, dass das getrennt erfasste
LVP-Sammelgemisch regelmäßig in größerem Umfang – durchaus „normal“ sind nach
zahlreichen SHC-Untersuchungen Störstoffquoten in der Größenordnung von zumeist
ca. 30 bis 40 Masse-% – artfremde Bestandteile (andere Wertstoffe sowie Bio- und
Restabfälle) enthält. Insofern ist ohne das Vorliegen einer im Entsorgungsgebiet durchgeführten detaillierten LVP-Analyse generell keine belastbare Aussage im Hinblick auf
das vorhandene LVP-Potential sowie die stoffspezifische Getrennterfassungsquote möglich.
Das Glaspotential, das sich bundesweit seit mehreren Jahren aufgrund verschiedener
Faktoren [u. a. Einwegpfand / Substitution von Glas- durch Kunststoffverpackungen
(insbesondere bei Flaschen)] rückläufig entwickelt, erreicht in der Stadt Leipzig 16.300
t/a, woraus sich ein spezifisches Aufkommen von knapp über 33 kg/(EW x a) errechnet.
Im Hinblick auf die Getrennterfassungsquoten der verschiedenen Abfallarten reicht
die Spannbreite von 55,9 % (Bioabfall) bis 86,7 % bei Papier/Pappe/Kartonagen (PPK).
Die Quote für Glas kann mit rd. 74 % als hoch, die für PPK sogar als extrem hoch gelten. Gerade letztgenannte ist damit als ausgesprochen positiv zu bewerten.
Hinsichtlich der getrennten LVP-Erfassung lautet die rein rechnerische Quote auf 76,6
%.
1)
Einschließlich stoffgleicher Nichtverpackungen.
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In Anbetracht vorstehender Ausführungen ist dieses Resultat jedoch nicht belastbar, so
dass eine Wertung nicht abgegeben werden kann.
Mit deutlichem Abstand am niedrigsten fällt die Getrennterfassungsquote mit
55,9 % bei den Bioabfällen aus. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Feststellung, dass sich in diesem Bereich noch das größte Verwertungspotential im
Restabfall befindet.
Bei vollständiger Ausschöpfung desselben – lt. SHC-Berechnungen ist dieses mit knapp
3.300 t/a zu veranschlagen [s. dazu den nachfolgenden Punkt (6)] – würde sich die
Getrennterfassungsquote in diesem Bereich nachhaltig auf ca. 62 % erhöhen, was
wiederum als gutes Ergebnis einzustufen wäre.
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(6) Auf Basis der SHC-Erfahrungen aus bundesweit mehr als 160 Abfallanalysen lässt sich abschätzen, dass der in den drei Strukturgebieten
sowie in der gesamten Stadt Leipzig derzeit anfallende Restabfall größenordnungsmäßig noch folgende Entfrachtungspotentiale enthält:
Siedlungsstrukturtyp
(A) Großwohnanlagen
(B) Mehrfamilienhäuser
Abfallgruppe
kg/(EW x a)
t/a
Verpackungen
5,2
1.130
-21,81
Organik
5,6
Sonstige Wertstoffe
Summe
%
(C) 1-2 Familienhäuser
(A) – (C) Stadt Leipzig
kg/(EW x a)
t/a
%
kg/(EW x a)
t/a
%
kg/(EW x a)
t/a
%
)
0,0
0
±0
0,0
0
±0
2,1
1.130
-11,21)
1.220
-10,61)
4,9
1.240
-11,61)
11,5
800
-23,81)
6,0
3.260
-12,71)
0,0
0
±0
0,0
0
±0
0,0
0
±0
0,0
0
±0
10,8
2.350
-8,6
4,9
1.240
-4,92)
11,5
800
-11,72)
8,1
4.390
-7,32)
2)
Tabelle 18: Maximal erschließbare Potentiale zur mittelfristigen Restabfallverringerung in der Stadt Leipzig
Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet zeigt sich, dass das aktuelle Restabfallaufkommen in Höhe von ca. 59.700 t/a3) auf mittlere Sicht
noch um maximal ca. 4.400 t/a auf rund 55.300 t/a verringert werden kann. Dies entspricht einer Abnahme um knapp über 7 %.
Die abfallgruppenspezifischen Reduktionsraten unterscheiden sich dabei durchaus voneinander. Bei den Verpackungen beträgt das
Minderungspotential ca. 11 %. Die nativ-organischen Bestandteile im Restabfall lassen sich noch um rd. 13 % verringern. Bei den sonstigen Wertstoffen besteht im Gegensatz dazu keinerlei Verringerungspotential mehr.
Bei vollständiger Ausschöpfung dieser realistisch noch bestehenden Recyclingpotentiale würde die spezifische Restabfallmenge (aus privaten Haushaltungen!) in der Stadt Leipzig auf mittlere Sicht von derzeit knapp 111 kg/(EW x a) auf etwa 103 kg/(EW x a) sinken.
Differenziert nach Abfallgruppen und Siedlungsstrukturgebieten stellt sich das mittelfristig maximal erschließbare Potential zur Verringerung
des Restabfallaufkommens seiner Höhe und Struktur nach in der Stadt Leipzig wie folgt dar:
Verpackungen
1.130 t/a ≙ 25,7 %
Organik
3.260 t/a ≙ 74,3 %
Sonst. Wertstoffe
Großwohnanlagen
2.350 t/a ≙ 53,5 %
Mehrfam.häuser
1.240 t/a ≙ 28,3 %
1-2 Fam.häuser
0 t/a ≙ 0,0 %
800 t/a ≙ 18,2 %
1)
Die Verringerungsrate errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Recyclingpotential und Gesamtaufkommen der entsprechenden Abfallgruppe in dem betreffenden Gebiet.
Die Verringerungsrate errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Recyclingpotential und Restabfallaufkommen des entsprechenden Strukturgebietes
3)
Nur aus privaten Haushaltungen (also ohne Geschäftsmüll).
2)
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An diesen Strukturkennzahlen lässt sich unschwer erkennen, dass sich die derzeit in der
Stadt anfallende Restabfallmenge zum ganz überwiegenden Teil (rd. 74 %) noch durch
eine Verringerung der Bioabfallfracht reduzieren lässt.
Absolut betrachtet sind dabei die Mehrfamilienhäuser [ca. -1.240 t/a] und die Großwohnanlagen [ca. -1.220 t/a] von prioritärer Bedeutung. In Anbetracht der vergleichsweise
hohen Einwohneranteile dieser beiden Strukturtypen – lt. der in Kap. 2.2.3 Tabelle 3
benannten Daten zur Siedlungsstruktur der Stadt Leipzig leben rd. 47 % der Bewohner
der Stadt in Mehrfamilienhäusern und rd. 40 % in Großwohnanlagen – belaufen sich deren spezifische nativ-organische Verminderungspotentiale im Restabfall allerdings „nur“
auf 4,9 kg/(EW x a) [(B)] bzw. 5,6 kg/(EW x a) [(A)], während dieses im Bereich der
1-2 Familienhäuser – trotz eines deutlich geringeren absoluten biogenen Recyclingpotentials von 800 t/a – mit rd. 11,5 kg/(EW x a) etwa doppelt so hoch zu veranschlagen
ist.
Eine Aufsplittung des gesamten Restabfallminderungspotentials in Höhe von rd. 4.400
t/a nach Siedlungsstrukturtypen führt – wie oben bereits angeführt – zu folgendem Bild:
(A) Großwohnanlagen
2.350 t/a
≙
53,5 %
(B) Mehrfamilienhäuser
1.240 t/a
≙
28,3 %
(C) 1-2 Familienhäuser
800 t/a
≙
18,2 %
Es zeigt sich, dass unter dem Aspekt der weiteren Rückführung der Restabfallmengen
aus privaten Haushaltungen in der Stadt Leipzig den Großwohnanlagen mit über 50 %
des gesamten Minderungspotentials die größte Bedeutung zukommt. Dahinter folgen mit
rd. 28 % die Mehrfamilienhäuser. Der Strukturtyp (C) und damit der Bereich der
1-2 Familienhausbebauung kann näherungsweise noch mit ca. 18 % zur Restabfallverminderung im Stadtgebiet beitragen.
Allen drei Siedlungsstrukturtypen schließlich ist gemein, dass das Sonstige Wertstoffaufkommen im Restabfall aktuell auf einem nach allen Erfahrungen nicht mehr unterschreitbaren Niveau angesiedelt ist und damit weitere Reduzierungen künftig kaum mehr
möglich sein werden.
Gleiches gilt für die Strukturgebiete (B) Mehrfamilienhäuser und (C) 1-2 Familienhäuser
im Hinblick auf das Aufkommen von Verpackungen im Restabfall.
Im Gegensatz dazu bestehen im (A)-Gebiet Großwohnanlagen noch Minderungspotentiale bei den Verpackungsmengen im Restabfall. Der Größenordnung nach betragen diese gut 1.100 t/a, respektive ca. 5 kg/(EW x a).
(7) Das Aufkommen stoffgleicher Nicht-Verpackungen im Restabfall beläuft sich lediglich
auf gut 4 kg/(EW x a), wovon wiederum 85 % auf die Fraktion Sonstige Kunststoffe ent-
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fallen. Daran lässt sich erkennen, dass die im Stadtgebiet eingeführte Gelbe Tonne Plus
offenbar eine hohe Akzeptanz erfährt.
(8) Extrem gering fällt – wie sich Tabelle 15 entnehmen lässt – das Problemabfallaufkommen im Restabfall der Stadt Leipzig aus. Es beträgt lediglich 0,3 kg/(EW x a) bzw. 182
t/a und bewegt sich damit auf einem vorbildlich niedrigen Niveau.
Aus der Addition (im Jahr 2012) getrennt erfasster (351 t) und im Restabfall im Rahmen
der Abfallanalyse 2013 vorgefundener Masse an Problemabfällen (182 t) resultiert ein
Aufkommen in Höhe von 533 t/a. Dies entspricht einem spezifischen Aufkommen von
1,0 kg/(EW x a), welches in Anbetracht gängiger Werte in einer Größenordnung von
ca. 1,5 kg/(EW x a) – wenigstens jedoch rd. 1 kg/(EW x a) – als vergleichsweise niedrig
und damit positiv einzustufen ist. Aus genannten Daten errechnet sich eine ausgesprochen hohe Getrennterfassungsquote von fast 66 %. In Anbetracht der aktuellen
Problemstofffracht im Restabfall in Höhe von 0,3 kg/(EW x a) wird sich diese Quote künftig mit hoher Sicherheit nicht weiter steigern lassen.
(9) Auch in Bezug auf den Elektronikschrott lässt sich die Effizienz der Getrennterfassung
und -entsorgung konkret mit Zahlen belegen: Im Jahr 2012 wurden fast 380.000 Elektround Elektronikaltgeräte in der Stadt Leipzig separat erfasst und an die Beauftragten der
stiftung ear elektro-altgeräte register übergeben.
Gleichzeitig führte die Restabfallanalyse 2013 zu einem E-Schrottaufkommen im Restabfall von lediglich marginalen 0,4 kg/(EW x a) [!].
7.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Im Hinblick auf die Darstellung der Abfallmengen, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft
Westsachsen im Zeitraum 2008 bis 2013 überlassen und auf dessen Anlagen behandelt
(MBA) bzw. abgelagert (ZDC) wurden, gelten die eingangs des Kapitels 7 vorgenommenen
Anmerkungen und Hinweise.
Die in den Tabellen 19 und 20 ausgewiesenen Abfallmengen basieren im Wesentlichen auf
den jährlichen kommunalen Abfallbilanzen der Stadt und des Landkreises Leipzig sowie des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen. Darüber hinaus erfolgten zusätzliche Recherchen seitens der ZAW-Geschäftsstelle gerade auch im Hinblick auf die Entsorgungswege
(Direkte Verwertung / MBA / ZDC).
Auf Grundlage dieses nicht unaufwendigen methodischen Ansatzes können die nachstehend
dargestellten Daten sowohl im Hinblick auf das Aufkommen als auch dessen Entsorgung als
sehr belastbar gelten.
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Abfallmengen und Entsorgungswege ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013
– t/a –
2008
Aufkommen
Abfallart/Abfallgruppe
Einwohner
Direkte
Verwertung
1)
2009
MBA
ZDC
Aufkommen
Direkte
Verwertung
784.923
2010
MBA
ZDC
Aufkommen
Direkte
Verwertung
787.187
2011
MBA
ZDC
Aufkommen
Direkte
Verwertung
785.479
2012
MBA
ZDC
Aufkommen
Direkte
Verwertung
791.733
2013
MBA
ZDC
Aufkommen
Direkte
Verwertung
773.154
MBA
ZDC
781.981
Restabfälle
104.917
0
104.917
0
106.101
0
106.101
0
106.918
0
106.918
0
107.511
0
107.511
0
104.170
0
104.170
0
107.014
0
107.014
0
Sperrige Abfälle
18.593
6.115
12.478
0
19.383
7.514
11.869
0
18.276
7.798
10.478
0
19.741
8.030
11.711
0
16.000
8.408
7.592
0
16.185
8.748
7.437
0
Bioabfälle (Biotonne)
17.177
17.177
0
0
17.813
17.813
0
0
17.538
17.538
0
0
17.827
17.827
0
0
17.657
17.657
0
0
17.650
17.650
0
0
Grünabfälle
15.354
15.354
0
0
16.872
16.872
0
0
16.019
16.019
0
0
16.049
16.049
0
0
15.535
15.535
0
0
15.101
15.101
0
0
Bio- und Grünabfälle
32.531
32.531
0
0
34.685
34.685
0
0
33.557
33.557
0
0
33.876
33.876
0
0
33.192
33.192
0
0
32.751
32.751
0
0
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
43.618
43.618
0
0
41.729
41.729
0
0
39.110
39.110
0
0
37.574
37.574
0
0
38.948
38.948
0
0
38.914
38.914
0
0
Leichtverpackungen (LVP)
30.115
30.115
0
0
31.070
31.070
0
0
32.562
32.562
0
0
33.215
33.215
0
0
33.513
33.513
0
0
34.124
34.124
0
0
Glas
19.225
19.225
0
0
18.598
18.598
0
0
18.572
18.572
0
0
20.080
20.080
0
0
18.663
18.663
0
0
19.210
19.210
0
0
Metalle
2.440*
2.440*
0
0
322
322
0
0
2.564
2.564
0
0
2.458
2.458
0
0
2.062
2.062
0
0
1.981
1.981
0
0
Holz
7.702*
7.702*
0
0
6.881
6.881
0
0
6.592
6.592
0
0
8.347
8.347
0
0
8.505
8.505
0
0
8.478
8.478
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
27
26
1
0
0
0
0
0
103.100
103.100
0
0
98.600
98.600
0
0
99.400
99.400
0
0
101.674
101.674
0
0
101.718
101.717
1
0
102.707
102.707
0
0
502
0
0
0
502
0
0
0
522
0
0
0
741
0
0
0
567
0
0
0
528
0
0
0
259.643
141.746
117.395
0
259.271
140.799
117.970
0
258.673
140.755
117.396
0
263.543
143.580
119.222
0
255.647
143.317
111.763
0
259.185
144.206
114.451
0
Garten- und Parkabfälle
4.151
3.984
167
0
2.821
2.821
0
0
2.889
2.889
0
0
6.512
6.512
0
0
3.042
3.042
0
0
5.426
5.426
0
0
Straßenkehricht
4.364
3.612
752
0
4.715
4.715
0
0
673
673
0
0
6.647
6.647
0
0
4.796
4.796
0
0
5.705
5.689
16
0
Sonstige Altstoffe
Wertstoffe
2)
Schadstoffe
Abfälle aus privaten Haushaltungen
und Kleingewerbe
Markt- und Papierkorbabfälle
691
691
0
0
655
655
0
0
927
927
0
0
1.095
1.095
0
0
1.118
1.118
0
0
1.148
744
404
0
Sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle
408
408
0
0
80
80
0
0
15
15
0
0
59
59
0
0
189
78
111
0
1.041
0
24
1.017
Abfälle von öffentlichen Flächen
9.614
8.695
919
0
8.271
8.271
0
0
4.504
4.504
0
0
14.313
14.313
0
0
9.145
9.034
111
0
13.320
11.859
444
1.017
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
39.245
4.843
29
34.373
49.090
4.688
53
44.349
72.488
4.731
675
67.082
135.344
4.604
0
130.740
16.564
1.821
17
14.726
16.444
0
0
16.444
Boden und Steine
19.273
0
0
19.273
8.396
0
0
8.396
21.326
0
0
21.326
90.449
0
0
90.449
27.496
0
0
27.496
32.352
0
0
32.352
Beton / Ziegel / Fliesen / Keramik
28.489
0
0
28.489
35.656
0
0
35.656
27.575
0
0
27.575
12.287
0
0
12.287
1.830
0
0
1.830
2.166
0
0
2.166
144
0
0
144
314
0
0
314
2.161
0
0
2.161
449
0
0
449
61
61
0
0
452
0
0
452
Bitumengemische
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
1.376
0
678
698
890
0
594
296
1.106
0
699
407
1.866
0
1.541
325
1.415
0
283
1.132
740
0
220
520
Sonstige nicht gefährliche Bauabfälle
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9
0
0
9
406
0
398
8
49.282
0
678
48.604
45.256
0
594
44.662
52.168
0
699
51.469
105.051
0
1.541
103.510
30.811
61
283
30.467
36.116
0
618
35.498
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus Sortieranlagen
Abfälle aus Behandlungsanlagen
Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen
Abfälle aus komm. Abwasserbehandlung
3)
651
0
651
0
12.941
0
12.941
0
2.297
0
2.297
0
14.624
0
14.624
0
30.827
0
0
30.827
26.220
0
0
26.220
88.017
0
0
88.017
80.115
0
0
80.115
53.740
0
0
53.740
78.081
0
0
78.081
66.100
0
0
66.100
55.887
0
0
55.887
88.668
0
651
88.017
93.056
0
12.941
80.115
56.037
0
2.297
53.740
92.705
0
14.624
78.081
96.927
0
0
96.927
82.107
0
0
82.107
921
0
868
53
1.067
0
1.053
14
4.068
0
844
3.224
807
0
796
11
106
0
63
43
54
0
10
44
Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
187.730
13.538
3.145
171.047
196.740
12.959
14.641
169.140
189.265
9.235
4.515
175.515
348.220
18.917
16.961
312.342
153.553
10.916
474
142.163
148.041
11.859
1.072
135.110
Summe Siedlungsabfälle
447.373
155.284
120.540
171.047
456.011
153.758
132.611
169.140
447.938
149.990
121.911
175.515
611.763
162.497
136.183
312.342
409.200
154.233
112.237
142.163
407.226
156.065
115.523
135.110
Tabelle 19: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Absolutwerte)
* In Siedlungsabfallbilanz Freistaat Sachsen als separate Abfallart noch nicht vorgesehen.
1)
Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz.
2)
Behandlung, jedoch nicht in der MBA des ZAW.
3)
Ohne Klärschlamm.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 126
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
Tabelle 19 macht deutlich, dass das Abfallaufkommen als Summe aller Abfallarten im Zeitraum 2008 bis 2013 um nahezu 40.000 t/a gesunken ist. Lag die Gesamtabfallmenge in
2008 noch bei 447.337 t/a, so sind es aktuell (2013) 407.226 t/a. Dies entspricht einem relativen Rückgang um 9,0 %.
Die Bevölkerungszahl im ZAW-Verbandsgebiet ist mit einem nur leichten Rückgang von
784.923 EW im Jahr 2008 auf aktuell 781.981 EW im Betrachtungszeitraum angesichts einer
Abnahme um marginale 0,4 % nahezu konstant geblieben. Der in dieser Hinsicht deutliche
Einbruch im Jahresvergleich 2011/12 um fast 18.600 Einwohner, entsprechend -2,3 % ist auf
die bereits vorn erwähnte Korrektur aufgrund der Mikrozensuserhebung 2011 zurückzuführen.
Im Hinblick auf die abfallgruppenspezifischen und herkunftsbezogenen Determinanten für
den o. g. Abfallmengenrückgang im Zeitraum der letzten sechs Jahre ergibt sich folgendes
Bild:
Vergleich des Abfallaufkommens im ZAW-Verbandsgebiet 2008 und 2013
nach Abfallgruppen und Herkunftsbereichen
Abfallgruppe / Herkunftsbereich
2013
2008
Veränderung
Aufkommen
Aufkommen
∆x
δx
t/a
%
t/a
%
t/a
%
Restabfälle
107.014
26,3
104.917
23,4
+2.097
+2,0
Sperrige Abfälle
16.185
4,0
18.593
4,2
-2.408
-13,0
Bio- und Grünabfälle
32.751
8,1
32.531
7,3
+220
+0,6
Wertstoffe
102.707
25,2
103.100
23,0
-393
-0,4
Schadstoffe
528
0,1
502
0,1
+26
+5,2
Abfälle aus privaten Haushaltungen und
Kleingewerbe
259.185
63,7
259.643
58,0
-458
-0,2
Abfälle von öffentlichen Flächen
13.320
3,3
9.614
2,2
+3.706
+38,5
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
16.444
4,0
39.245
8,8
-22.801
-58,1
Bau- und Abbruchabfälle
36.116
8,9
49.282
11,0
-13.166
-26,7
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
82.107
20,1
88.668
19,8
-6.561
-7,4
921
0,2
-867
-94,1
1)
54
0,0
Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
148.041
36,3
187.730
42,0
-39.689
-21,1
Summe Siedlungsabfälle
407.226
100,0
447.373
100,0
-40.147
-9,0
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
Tabelle 20: Siedlungsabfallaufkommen und -zusammensetzung ZAW 2008 und 2013 im Vergleich
Anhand vorstehender Tabelle lässt sich erkennen, dass sich das Aufkommen an Abfällen
aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe im Zeitvergleich 2008 und 2013 praktisch
nicht
verändert hat. Im Wesentlichen steht einem Anstieg der Restabfälle um 2.097 t/a (≙
≙ +2,0 %)
1)
< 0,05 %.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 127
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
ein Rückgang beim Aufkommen sperriger Abfälle um 2.408 t/a (≙
≙ -13,0 %) gegenüber.
Die Veränderungen bei den Bio- und Grünabfällen (+220 t/a ≙ +0,6 %) sowie Wertstoffen
(-393 t/a ≙ -0,4 %) fallen nur minimal und bei den Schadstoffen mit einer Zunahme um 26 t/a
nur marginal aus.
Wesentlich deutlichere Verschiebungen sind dagegen bei den Abfällen aus anderen
Herkunftsbereichen zu konstatieren. Absolut gesehen verringerte sich hier das Abfallaufkommen in den letzten fünf Jahren um rd. 39.700 t/a, was einem Rückgang um 21,1 % entspricht.
Mit Ausnahme der Abfälle von öffentlichen Flächen, deren Menge um 3.706 t/a, respektive
38,5 % zunahm, verzeichneten alle anderen Abfallgruppen gravierende Rückgänge. Im
Einzelnen stellen sich diese geordnet nach der Höhe der absoluten Veränderung wie folgt
dar:
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
-22.801 t/a
≙
-58,1 %
Bau- und Abbruchabfälle
-13.166 t/a
≙
-26,7 %
-6.561 t/a
≙
-7,4 %
-867 t/a
≙
-94,1 %.
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden zum überwiegenden Teil in Verantwortung der
Abfallerzeuger verwertet. Lediglich ein geringer Teil des Gesamtaufkommens wird den örE
überlassen. Die im Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen (Fortschreibung 2009)
in Bezug auf den Zeitraum 2003 bis 2007 getroffene Feststellung, wonach sich generell ein
rückläufiger Trend des den örE überlassenen Abfallanteils fortsetzte, trifft insofern auch im
Zeitraum 2008 bis 2013 für das Verbandsgebiet des ZAW zu.
Gleiches gilt im Hinblick auf die Abfallgruppe Bau- und Abbruchabfälle, wo die rückläufige
Entwicklung der Abfallmengen, die ganz entscheidend auf einen Rückgang der Abfallart
Beton / Ziegel / Fliesen / Keramik – Abnahme um 26.323 t/a, entsprechend -92,4 % – beruht.
Auch hier deckt sich die Entwicklung im Verbandsgebiet mit den Feststellungen und
Annahmen im Abfallwirtschaftsplan Freistaat Sachsen 2009.
Das Aufkommen an Boden und Steinen, das weitestgehend als Deponieersatzbaustoff
Verwendung findet hat sich im Gegensatz dazu abgesehen von einem Einbruch im Jahr
2007 (8.396 t/a) seit 2008 (19.273 t/a) durchgängig – 2013 waren es 32.352 t/a (≙
≙ +67 %) –
erhöht.
Hinsichtlich des Aufkommens an Abfällen aus Sortier- und Behandlungsanlagen, welches zu
einem überwiegenden Anteil aus dem Output der MBA Cröbern (Deponat) herrührt, ist die
Kapazitätsauslastung der Anlage von maßgeblicher Bedeutung. Der hier zu beobachtende
Rückgang im Betrachtungszeitraum wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch Abfälle
aus Sortieranlagen überkompensiert und in 2013 nahezu ausgeglichen, so dass die
Veränderungsrate im Zeitraum 2008 bis 2013 mit -7,4 % vergleichsweise niedrig ausfällt.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 128
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
Abfallmengen und Entsorgungswege ZAW-Verbandsgebiet 2008 – 2013
– kg/(EW x a) –
2008
Aufkommen
Abfallart/Abfallgruppe
Einwohner
1)
Restabfälle
Direkte
Verwertung
2009
MBA
ZDC
Aufkommen
784.923
Direkte
Verwertung
2010
MBA
ZDC
Aufkommen
787.187
Direkte
Verwertung
2011
MBA
ZDC
Aufkommen
785.479
Direkte
Verwertung
2012
MBA
ZDC
Aufkommen
791.733
Direkte
Verwertung
2013
MBA
ZDC
Aufkommen
773.154
Direkte
Verwertung
MBA
ZDC
781.981
133,7
0,0
133,7
0,0
134,8
0,0
134,8
0,0
136,1
0,0
136,1
0,0
135,8
0,0
135,8
0,0
134,7
0,0
134,7
0,0
136,8
0,0
136,8
0,0
Sperrige Abfälle
23,7
7,8
15,9
0,0
24,6
9,5
15,1
0,0
23,3
9,9
13,4
0,0
24,9
10,1
14,8
0,0
20,7
10,9
9,8
0,0
20,7
11,2
9,5
0,0
Bioabfälle (Biotonne)
21,9
21,9
0,0
0,0
22,6
22,6
0,0
0,0
22,3
22,3
0,0
0,0
22,5
22,5
0,0
0,0
22,9
22,9
0,0
0,0
22,6
22,6
0,0
0,0
Grünabfälle
19,6
19,6
0,0
0,0
21,5
21,5
0,0
0,0
20,4
20,4
0,0
0,0
20,3
20,3
0,0
0,0
20,1
20,1
0,0
0,0
19,3
19,3
0,0
0,0
Bio- und Grünabfälle
41,5
41,5
0,0
0,0
44,1
44,1
0,0
0,0
42,7
42,7
0,0
0,0
42,8
42,8
0,0
0,0
43,0
43,0
0,0
0,0
41,9
41,9
0,0
0,0
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
55,6
55,6
0,0
0,0
53,0
53,0
0,0
0,0
49,8
49,8
0,0
0,0
47,5
47,5
0,0
0,0
50,4
50,4
0,0
0,0
49,8
49,8
0,0
0,0
Leichtverpackungen (LVP)
38,3
38,3
0,0
0,0
39,5
39,5
0,0
0,0
41,4
41,4
0,0
0,0
42,0
42,0
0,0
0,0
43,4
43,4
0,0
0,0
43,6
43,6
0,0
0,0
Glas
24,5
24,5
0,0
0,0
23,6
23,6
0,0
0,0
23,6
23,6
0,0
0,0
25,4
25,4
0,0
0,0
24,1
24,1
0,0
0,0
24,6
24,6
0,0
0,0
Metalle
3,1*
3,1*
0,0
0,0
0,4
0,4
0,0
0,0
3,3
3,3
0,0
0,0
3,1
3,1
0,0
0,0
2,7
2,7
0,0
0,0
2,5
2,5
0,0
0,0
Holz
9,8*
9,8*
0,0
0,0
8,8
8,8
0,0
0,0
8,4
8,4
0,0
0,0
10,5
10,5
0,0
0,0
11,0
11,0
0,0
0,0
10,8
10,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
131,3
131,3
0,0
0,0
125,3
125,3
0,0
0,0
126,5
126,5
0,0
0,0
128,5
128,5
0,0
0,0
131,6
131,6
0,0
0,0
131,3
131,3
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
0,0
0,0
0,9
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
0,0
0,0
330,8
180,6
149,6
0,0
329,4
178,9
149,9
0,0
329,3
179,1
149,5
0,0
332,9
181,4
150,6
0,0
330,7
185,5
144,5
0,0
331,4
184,4
146,3
0,0
Garten- und Parkabfälle
5,3
5,1
0,2
0,0
3,6
3,6
0,0
0,0
3,7
3,7
0,0
0,0
8,2
8,2
0,0
0,0
3,9
3,9
0,0
0,0
6,9
6,9
0,0
0,0
Straßenkehricht
5,5
4,5
1,0
0,0
6,0
6,0
0,0
0,0
0,8
0,8
0,0
0,0
8,4
8,4
0,0
0,0
6,2
6,2
0,0
0,0
7,3
7,3
0,0
0,0
Sonstige Wertstoffe
Wertstoffe
2)
Schadstoffe
Abfälle aus privaten Haushaltungen
und Kleingewerbe
Markt- und Papierkorbabfälle
0,9
0,9
0,0
0,0
0,8
0,8
0,0
0,0
1,2
1,2
0,0
0,0
1,4
1,4
0,0
0,0
1,5
1,5
0,0
0,0
1,5
1,0
0,5
0,0
Sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle
0,5
0,5
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,2
0,1
0,1
0,0
1,3
0,0
0,0
1,3
Abfälle von öffentlichen Flächen
12,2
11,0
1,2
0,0
10,5
10,5
0,0
0,0
5,7
5,7
0,0
0,0
18,1
18,1
0,0
0,0
11,7
11,6
0,1
0,0
17,0
15,2
0,5
1,3
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
50,0
6,2
0,0
43,8
62,4
6,0
0,1
56,3
92,3
6,0
0,9
85,4
170,9
5,8
0,0
165,1
21,4
2,4
0,0
19,0
21,0
0,0
0,0
21,0
Boden und Steine
24,5
0,0
0,0
24,5
10,7
0,0
0,0
10,7
27,1
0,0
0,0
27,1
114,2
0,0
0,0
114,2
35,6
0,0
0,0
35,6
41,4
0,0
0,0
41,4
Beton / Ziegel / Fliesen / Keramik
36,3
0,0
0,0
36,3
45,3
0,0
0,0
45,3
35,1
0,0
0,0
35,1
15,5
0,0
0,0
15,5
2,4
0,0
0,0
2,4
2,8
0,0
0,0
2,8
0,2
0,0
0,0
0,2
0,4
0,0
0,0
0,4
2,8
0,0
0,0
2,8
0,6
0,0
0,0
0,6
0,1
0,1
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
0,6
Bitumengemische
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
1,8
0,0
0,9
0,9
1,1
0,0
0,8
0,4
1,4
0,0
0,9
0,5
2,4
0,0
1,9
0,5
1,8
0,0
0,4
1,4
0,9
0,0
0,3
0,6
Sonstige nicht gefährliche Bauabfälle
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
0,0
0,5
0,0
62,8
0,0
0,9
61,9
57,6
0,0
0,8
56,8
66,4
0,0
0,9
65,5
132,7
0,0
1,9
130,8
39,9
0,1
0,4
39,4
46,2
0,0
0,8
45,4
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus Sortieranlagen
Abfälle aus Behandlungsanlagen
Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen
Abfälle aus komm. Abwasserbehandlung
3)
0,8
0,0
0,8
0,0
16,4
0,0
16,4
0,0
2,9
0,0
2,9
0,0
18,5
0,0
18,5
0,0
39,9
0,0
0,0
39,9
33,5
0,0
0,0
33,5
112,1
0,0
0,0
112,1
101,8
0,0
0,0
101,8
68,4
0,0
0,0
68,4
98,6
0,0
0,0
98,6
85,5
0,0
0,0
85,5
71,5
0,0
0,0
71,5
112,9
0,0
0,8
112,1
118,2
0,0
16,4
101,8
71,3
0,0
2,9
68,4
117,1
0,0
18,5
98,6
125,4
0,0
0,0
125,4
105,0
0,0
0,0
105,0
1,2
0,0
1,1
0,1
1,3
0,0
1,3
0,0
5,1
0,0
1,0
4,1
1,0
0,0
1,0
0,0
0,1
0,0
0,1
0,0
0,1
0,0
0,0
0,1
Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen
239,1
17,2
4,0
217,9
250,0
16,5
18,6
214,9
240,8
11,7
5,7
223,4
439,8
23,9
21,4
394,5
198,6
14,2
0,6
183,8
189,3
15,2
1,3
172,8
Summe Siedlungsabfälle
569,9
197,8
153,6
217,9
579,4
195,4
168,5
214,9
570,1
190,8
155,2
223,4
772,7
205,3
172,0
394,5
529,3
199,7
145,1
183,8
520,7
199,6
147,6
172,8
Tabelle 21: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Spezifische Werte)
* In Siedlungsabfallbilanz Freistaat Sachsen als separate Abfallart noch nicht vorgesehen.
1)
Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz.
2)
Behandlung, jedoch nicht in der MBA des ZAW.
3)
Ohne Klärschlamm.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 129
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
Spezifisch, d. h. pro Einwohner gesehen verringerte sich das Abfallaufkommen im Verbandsgebiet im Zeitraum von 2008 bis 2013 von 569,9 kg/(EW x a) – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg bis auf 772,7 kg/(EW x a) im Jahr 2011, welcher auf einer enormen Zunahme sowohl bei den Abfällen aus Gewerbe und Industrie [+121 kg/(EW x a) ≙ +242 %] als
auch den Bau- und Abbruchabfällen [+70 kg/(EW x a) ≙ +111 %] beruhte – auf 520,7 kg/(EW
x a) im Jahr 2013. Dies entspricht einer relativen Veränderung um 8,6 %.
Auch hier ist wiederum zu beachten, dass die Daten der Jahre 2012 und 2013 aufgrund der
Mikrozensuskorrekturen, die sowohl die Einwohnerzahl der Stadt Leipzig als auch die des
Landkreises Leipzig betrafen, mit denen der Jahre zuvor nur mit Abstrichen – die Abweichungsquote lässt sich mit ca. 4 % einschätzen – vergleichbar sind. Sofern man diese berücksichtigt, so ergibt sich für den Betrachtungszeitraum eine Abnahme der Pro-KopfAbfallmenge um größenordnungsmäßig 12 %.
Nachfolgend wird für den (Abfall-)Herkunftsbereich Private Haushaltungen und Kleingewerbe
in dem die anfallenden Abfallmengen anders als bei den anderen Herkunftsbereichen einen
direkten Bezug zu den Einwohnern besitzen, das Pro-Kopf-Abfallaufkommen des Jahres
2008 insgesamt sowie differenziert nach den fünf Abfallgruppen mit 100 indexiert, um die
Entwicklung der einwohnerbereinigten Abfallmengen im Zeitraum 2008 bis 2013 zu veranschaulichen.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 130
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
150,0
150,0
140,0
135,5
130,0
Index
120,0
116,7
110,0
106,3
104,6
102,9
101,8
100,0
116,7
105,1
103,1
116,7
103,6
101,7
100,0
100,0
101,6
100,8
100,0
98,3
96,3
95,4
97,9
100,7
100,2
92,9
87,3
90,0
102,3
101,0
100,0
91,4
87,3
80,0
2008
Gesamt
2009
Restabfälle
2010
Sperrige Abfälle
2011
Bio- u. Grünabfälle
2012
Wertstoffe
2013
Schadstoffe
Abbildung 30: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt sowie aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe ZAW-Verbandsgebiet
2008–2013 (2008 = 100/Basis: Spezifische Werte)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 131
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
Abbildung 30 zeigt, dass sich das spezifische Abfallaufkommen im Hinblick auf den
Herkunftsbereich Private Haushaltungen und Kleingewerbe um fast 9 % und damit nicht unerheblich rückläufig entwickelt hat.
Gleiches ist in Bezug auf die Abfallgruppe Sperrige Abfälle festzustellen, wobei – nach
vorübergehenden Anstiegen in den Jahren 2009 (104,6) und 2011 (105,1) – die Minderungsrate hier sogar fast 13 % im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 erreicht.
Bei den Bio- und Grünabfällen lässt das Jahr 2009 einen deutlichen Zuwachs von gut 6 %
erkennen, der in den Folgejahren jedoch auf diesem Niveau nicht gehalten werden konnte.
Als Resultat verbleibt im Vergleich 2008/2013 ein Anstieg um marginale 1 %.
Eine umgekehrte Entwicklung vollzog sich bei den Wertstoffen. Deren spezifisches Aufkommen sank von 2008 auf 2009 um fast 5 % ab. In den Folgejahren wurde dieser Rückgang sukzessive „abgeschmolzen“, um schließlich in 2013 exakt wieder das Niveau des
Ausgangsjahres (2008) zu erreichen.
Das spezifische Aufkommen an Schadstoffen hat sich im Verbandsgebiet – analog und
beeinflusst durch das Stadtgebiet Leipzig – seit dem Jahr 2008 am gravierendsten verändert,
wobei ein peak (150 %) im Jahr 2011 zu verzeichnen war. Für die beiden Folgejahre ergaben sich jeweils Indexzahlen von 116,7.
Um die Niveauunterschiede bei den verschiedenen Mengenströmen im Zeitablauf zu verdeutlichen – was anhand von Indexzahlen nicht möglich ist – werden in Abbildung 31 die
Veränderungen, die das spezifische Abfallaufkommen insgesamt aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie im Hinblick auf die verschiedenen Abfallgruppen im Zeitraum
2008 bis 2013 im Verbandsgebiet erfuhr, graphisch verdeutlicht.
Den daran anschließenden Abbildungen (32–43) lassen sich weitere Entwicklungen, die
u. a. auch Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen berücksichtigen, entnehmen. Da deren
Aufkommen zur Zahl der Einwohner im Verbandsgebiet in keiner oder allenfalls einer nur
bedingten Abhängigkeit steht, werden in den entsprechenden Abbildungen absolute und keine spezifischen Abfallmengen ausgewiesen.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 132
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
400,0
330,8
329,4
329,3
332,9
330,7
331,4
133,7
134,8
136,1
135,8
134,7
136,8
125,3
126,5
128,5
131,6
131,3
41,5
44,1
42,7
42,8
43,0
41,9
23,7
24,6
23,3
24,9
20,7
20,7
0,6
0,6
0,7
0,9
0,7
0,7
2008
2009
2010
2011
2012
2013
kg/(EW x a)
300,0
200,0
131,3
100,0
0,0
Gesamt
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
Schadstoffe
Abbildung 31: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie differenziert nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Spezifische Werte)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 133
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
500,0
441,7
450,0
400,0
344,9
350,0
Index
300,0
250,0
213,2
184,7
200,0
125,1
115,9
104,9
104,8
91,8
150,0
100,0
185,5
105,9
100,0
100,8
63,2
148,9
104,6
87,6
109,3
95,1
92,6
78,9
73,3
81,8
62,5
86,0
50,0
138,5
46,8
41,9
42,2
11,5
0,0
2008
2009
2010
Gesamt
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen
2011
2012
5,9
2013
Abfälle von öffentlichen Flächen
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandung
Abbildung 32: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus anderen Herkunftsbereichen sowie differenziert nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Absolutwerte)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 134
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
280.000
260.000
259.643
502
259.271
502
258.673
522
263.543
741
103.100
98.600
99.400
101.674
32.531
34.685
33.557
33.876
255.647
567
259.185
528
240.000
220.000
200.000
101.718
102.707
33.192
32.751
16.000
16.185
180.000
t/a
160.000
140.000
120.000
18.593
19.383
18.276
19.741
104.917
106.101
106.918
107.511
104.170
107.014
2008
2009
2010
2011
2012
2013
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
Schadstoffe
Abbildung 33: Entwicklung des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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350.000
348.220
807
300.000
92.705
250.000
t/a
200.000
150.000
187.730
921
88.668
196.740
1.067
189.265
4.068
105.051
153.553
56.037
93.056
106
96.927
52.168
100.000
49.282
0
54
82.107
135.344
45.256
50.000
39.245
148.041
30.811
72.488
49.090
9.614
8.271
4.504
2008
2009
2010
36.116
14.313
16.564
9.145
16.444
13.320
2011
2012
2013
Abfälle von öffentlichen Flächen
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
Bau- und Abbruchabfälle
Abbildung 34: Entwicklung des Abfallaufkommens aus anderen Herkunftsbereichen sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen
ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte)
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700.000
611.022
1)
600.000
500.000
472.871
1)
1)
455.509
1)
447.416
1)
312.342
408.633
1)
406.698
400.000
t/a
171.047
169.140
1)
175.515
142.163
135.110
112.237
115.523
300.000
200.000
120.540
132.611
100.000
155.284
153.758
2008
2009
136.183
121.911
149.990
162.497
154.233
156.065
2010
2011
2012
2013
0
Direkte Verwertung
MBA
ZDC
Abbildung 35: Abfallaufkommen und -entsorgung ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013
1)
Ohne Schadstoffe.
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ABFALLAUFKOMMEN ZAW-VERBANDSGEBIET 2013
[407.226 t/a ≙ 520,7 kg/(EW x a) = 100 %]
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
20,2%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,0%
Bau- u.
Abbruchabfälle
8,9%
Restabfälle
26,3%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
4,0%
Sperrige Abfälle
4,0%
Abfälle von öff.
Flächen
3,3%
Schadstoffe
0,1%
Bio- und Grünabfälle
8,0%
Wertstoffe
25,2%
Abbildung 36: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2013
ABFALLAUFKOMMEN ZAW-VERBANDSGEBIET 2008
1)
[447.373 t/a ≙ 569,9 kg/(EW x a) = 100 % (= 116,2 % )]
1)
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
19,8%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,2%
Restabfälle
23,5%
Sperrige Abfälle
4,2%
Bau- u.
Abbruchabfälle
11,0%
Bio- und Grünabfälle
7,3%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
8,8%
Abfälle von öff.
Flächen
2,1%
Schadstoffe
0,1%
Wertstoffe
23,0%
Abbildung 37: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2008
1)
Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013. Jeweils einschl. Schadstoffe.
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DIREKTE ABFALLVERWERTUNG ZAW-VERBANDSGEBIET 2013
[156.065 t/a ≙ 199,6 kg/(EW x a) = 100 %]
Wertstoffe
65,8%
Restabfälle
0,0%
Schadstoffe
0,0%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
0,0%
Bau- u.
Abbruchabfälle
0,0%
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
0,0%
Bio- und Grünabfälle
21,0%
Sperrige Abfälle
5,6%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,0%
Abfälle von öff.
Flächen
7,6%
Abbildung 38: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2013
1)
DIREKTE ABFALLVERWERTUNG ZAW-VERBANDSGEBIET 2008
1)
[155.284 t/a ≙ 197,8 kg/(EW x a) = 100 % (= 99,5 % )]
Wertstoffe
66,4%
Restabfälle
0,0%
Schadstoffe
0,0%
Bau- u.
Abbruchabfälle
0,0%
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
0,0%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,0%
Bio- und Grünabfälle
21,0%
Sperrige Abfälle
3,9%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
3,1%
Abfälle von öff.
Flächen
5,6%
Abbildung 39: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2008
1)
Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013.
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ABFALLBEHANDLUNG (MBA) ZAW-VERBANDSGEBIET 2013
[115.523 t/a ≙ 147,6 kg/(EW x a) = 100 %]
Bio- und Grünabfälle
0,0%
Restabfälle
92,6%
Wertstoffe
0,0%
Schadstoffe
0,0%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
0,0%
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
0,0%
Bau- u.
Abbruchabfälle
0,5%
Abfälle von öff.
Flächen
0,4%
Sperrige Abfälle
6,5%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,0%
Abbildung 40: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2013
1)
ABFALLBEHANDLUNG (MBA) ZAW-VERBANDSGEBIET 2008
1)
[120.540 t/a ≙ 153,6 kg/(EW x a) = 100 % (= 104,3 % )]
Restabfälle
87,0%
Bio- und Grünabfälle
0,0%
Wertstoffe
0,0%
Schadstoffe
0,0%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
0,0%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,7%
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
0,5%
Bau- u.
Abbruchabfälle
0,6%
Abfälle von öff.
Flächen
0,8%
Sperrige Abfälle
10,4%
Abbildung 41: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2008
1)
Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013.
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ABFALLABLAGERUNG (ZDC) ZAW-VERBANDSGEBIET 2013
[135.110 t/a ≙ 172,8 kg/(EW x a) = 100 %]
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
60,8%
Bau- u.
Abbruchabfälle
26,3%
Restabfälle
0,0%
Sperrige Abfälle
0,0%
Bio- und Grünabfälle
0,0%
Wertstoffe
0,0%
Schadstoffe
0,0%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,0%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
12,2%
Abfälle von öff.
Flächen
0,7%
Abbildung 42: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2013
1)
ABFALLABLAGERUNG (ZDC) ZAW-VERBANDSGEBIET 2008
1)
[171.047 t/a ≙ 217,9 kg/(EW x a) = 100 % (= 126,6 % )]
Bau- u.
Abbruchabfälle
28,4%
Restabfälle
0,0%
Sperrige Abfälle
0,0%
Bio- und Grünabfälle
0,0%
Wertstoffe
0,0%
Schadstoffe
0,0%
Gewerbe- u.
Industrieabfälle
20,1%
Abfälle von öff.
Flächen
0,0%
Abfälle aus Sortier- u.
Behand.anlagen
51,5%
Abfälle aus komm.
Abwasserbehand.
0,0%
Abbildung 43: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2008
1)
Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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8
Bilanz zum Erfüllungsstand der gemäß der aktuellen
Abfallwirtschaftskonzepte geplanten Maßnahmen
8.1 Stadt Leipzig
Das aktuell gültige Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Leipzig enthält Empfehlungen im
Hinblick auf die Ergreifung von Maßnahmen betreffend die Abfallverminderung, Getrenntsammlung/Abfallverwertung sowie sonstige Bereiche. Ziel dieser Einzelmaßnahmen, die
jeweils in einem Maßnahmeplan zusammengefasst wurden, war die Verringerung des
Aufkommens an Abfällen via Abfallvermeidung, der weitere Ausbau der Getrennterfassung
stofflich sowie biologisch verwertbarer Abfallbestandteile und damit die Reduzierung der der
Ablagerung bzw. – ab dem 01.06.2005 – einer mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen zu unterziehenden Abfälle.
Gleichzeitig galt es, die Entsorgungssicherheit für die Stadt Leipzig unter Wahrung eines
angemessenen Verhältnisses zwischen ökologischen und ökonomischen Faktoren für den
Planungszeitraum sicherzustellen.
Nachstehend werden die verschiedenen Einzelmaßnahmen differenziert nach einzelnen
Teilbereichen der Abfallwirtschaft dargestellt und Informationen zu Art und Umfang der
Realisierung gegeben.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 142
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8.1.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung
Nr.
1.
1.1
Maßnahme
Vermeidung von Abfällen
Erstellung der kommunalen Abfallbilanzen für die Stadt Leipzig und Auswertung/Analyse in
folgender Hinsicht: Zeitreihenvergleich für die Stadt Leipzig und Vergleich mit der Siedlungsabfallbilanz des LfUG für den Freistaat Sachsen.
Auf dieser Basis: Erarbeitung einer Grundlage für eine gezielte Einflussnahme auf die
Verminderung von im Stadtgebiet anfallenden Abfällen
Verantwortlichkeit Termine
Erfüllungsstand
SRL
jährlich
erfüllt
1.2
Weitere Nutzung der Lenkungsfunktion der Abfallgebühren als effektiver Anreiz zur Abfallverminderung, vorzugsweise -vermeidung
SRL / Entscheidung RV
2007
erfüllt
1.3
Überarbeitung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig:
Definition eines Paketes/Kataloges von Grundleistungen ( Mindeststandard).
Für die Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistungen ist durch den Nutzer
eine kostendeckende Zusatzgebühr zu entrichten.
SRL / Entscheidung RV
Umsetzung
erfüllt
teilweise erfolgt (Vollservice
eingestellt)
/ 2007
(Restarbeiten)
1.4
Durch Sperrmüllsichtungen, Analyse von Art und Umfang privatwirtschaftlicher Aktivitäten
in diesem Bereich sowie Kontakte zu caritativen Organisationen:
Prüfung der Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit des Aufbaus einer Sperrmüll- bzw.
Gebrauchtmöbelbörse
SRL
2006
erfüllt
1.5
Anhaltung des Betriebspersonals zum richtigen Umgang mit Abfällen
SRL
ständig
erfüllt
1.6
Schulung der Außendienstmitarbeiter zu abfallwirtschaftlichen Themen
SRL
ständig
erfüllt
1.7
Erarbeitung eines Abfallberatungskonzeptes für Haushalte (private Haushaltungen und
Kleingewerbe) umfassend konkrete Maßnahmen als Leitlinie für Beratungsaktionen zur
Verminderung von Abfällen
SRL
jährlich
erfüllt
1.8
Durchführung gezielter Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung zur
effektiven Abfallverminderung und (s. Nr. 2.) Wertstofftrennung
SRL
ständig
erfüllt
(Gelbe Tonne Plus,
Abfallwegweiser,
Energiesparlampen)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr.
1.
1.9
Maßnahme
Vermeidung von Abfällen - Fortsetzung Anleitung der Erzieher an Schulen und Kindertagesstätten zur Verminderung und Verwertung
von Abfällen
Verantwortlichkeit Termine
Erfüllungsstand
SRL mit SVA
ständig
erfüllt
1.10
Durchführung von Informationsveranstaltungen für Schul- und Kleinkinder mit dem Ziel einer
nachhaltigen Förderung der Abfallvermeidung und Wertstofftrennung
SRL mit SVA
bei Bedarf
erfüllt –
geringer Bedarf
1.11
Erarbeitung einer Kinderbroschüre zum ABC des Abfalls
SRL mit SVA
2007
erfüllt
1.12
Sofern (noch) erforderlich: Fortsetzung der Mitarbeit im Arbeitskreis „Abfallwirtschaft im
Krankenhaus“ zur Kontrolle der dauerhaften Effizienz der Umsetzung der seinerzeit entwickelten
Strategien zur Verminderung, Verwertung und Verringerung der Schadstoffbelastung der in
diesem Herkunftsbereich anfallenden Abfälle
SRL
bei Bedarf
erfüllt
1.13
Einbindung externer Beratungsstellen in die Abfallberatung
SRL
bei Bedarf
erfüllt (UiZ, Ökolöwe)
1.14
Überwachung des städtischen Beschaffungswesens im Hinblick auf die Berücksichtigung der
Belange des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung
HA (DA)
ständig
erfüllt
1.15
Bündelung der Aktivitäten aller Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern des Dezernats Umwelt,
Ordnung, Sport, die mit abfallwirtschaftlichen Problemen befasst sind
Dezernat Umwelt,
Ordnung, Sport
ständig
erfüllt
1.16
Überwachung der Einhaltung des Verbotes von Einwegverpackungen in allen öffentlichen
Einrichtungen
HA, alle Mitarbeiter
ständig
nicht erfüllt
1.17
Erarbeitung von Informationsblättern zum Umgang mit Abfällen für Gewerbetreibende
AfU mit IHK, HWK
u. Innungen
ständig
teils erfüllt
1.18
Durchführung branchenbezogener Informationsveranstaltungen für Gewerbetreibende in
Abstimmung mit den Standesvertretungen
AfU
bei Bedarf
erfüllt
1.19
Durchführung regelmäßiger interner Schulungen sowie eines Informations- und Gedankenaustausches
SRL
ständig
erfüllt
1.20
Erarbeitung einer Informationsbroschüre zur Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
SRL
2006
erfüllt in AWW
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 144
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Nr.
1.
1.21
Maßnahme
Vermeidung von Abfällen - Fortsetzung Aktualisierung der Internetpräsentation der SRL
(zusätzliche Maßnahmen: Apps für Verschenkemarkt, Entsorgungskalender, Wertstoffhöfe)
Verantwortlichkeit Termine
Erfüllungsstand
SRL
ständig
übererfüllt
1.22
Durchführung von Pressegesprächen und regelmäßigen Veröffentlichungen zu wichtigen
abfallwirtschaftlichen Themen/Problemen
SRL
ständig bzw.
bei Bedarf
erfüllt
1.23
Übersetzung wesentlicher Informationsblätter zum Umgang mit Abfällen in Fremdsprachen
(Zielgruppen: Mitbürger aus Vietnam, der Ukraine, aus Russland und aus dem arabischen Raum)
SRL
2006/07
erfüllt
(Einwegprospekt,
Migrantenwegweiser)
1.24
Teilnahme an LOKALER AGENDA 21
Stadtweite
Arbeitsgruppe
ständig
erfüllt
Tabelle 22: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Vermeidung von Abfällen)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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8.1.2 Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen
Nr.
2.
2.1
Maßnahme
Getrenntsammlung / Abfallverwertung
Wahrnehmung der Pflicht der SRL zur vorbildlichen öffentlichkeitswirksamen Abfallwirtschaft.
Durchsetzung einer konsequenten Abfalltrennung sowohl im operativen Bereich als auch in der
Verwaltung bis in die kleinsten Einheiten. Verpflichtung von Fremdfirmen zur Abfallvermeidung
und Wertstofftrennung
Verantwortlichkeit Termine
Erfüllungsstand
SRL
ständig
erfüllt
2.2
Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung
• Nutzung allgemeiner und zielgruppenspezifischer Medien zur Information über aktuelle
abfallwirtschaftliche Themen/Probleme sowie zur Schaltung von Anzeigen, Werbung usw.
• Plakataktionen
• Informationsmaterialien wie „Tipps der Woche“, Einkaufstipps u. a.
• Durchführung von Aktionstagen mit dem Gewerbe (Handwerk, Handel, ....)
• Einbindung von Kammern, Innungen, Vereinen, UiZ, Verbraucherzentrale
• Umweltpädagogik in Schulen und Kindergärten (Lehrer, Erzieher, Schüler, Kleinkinder)
• Handreichungen für Sport- und andere Vereine
(Themen Materialeinkauf / Abfallentsorgung, insbesondere Wertstofftrennung)
• Öffentliche Infostände
• Öffentliche Kurse zur Abfallvermeidung, Eigenkompostierung und Getrenntsammlung
von Wertstoffen
SRL mit Dritten
gem. jährlichem erfüllt
Konzept
2.3
Konzipierung und Durchführung einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeitskampagne mit dem
Ziel einer noch deutlicheren Fernhaltung von Bioabfällen aus den Restabfallbehältern sowie zur
weiteren Verringerung der Störstofffracht in den Biotonnen. Änderung von Satzungsregelungen,
höherer Anreiz, die Biotonne zu nutzen
SRL
2007
teils erfüllt
und übererfüllt
2.4
Durchführung von Sichtkontrollen u. ggf. vereinfachter Abfallanalysen zur Sicherstellung einer
korrekten Befüllung insbesondere der Gelben Tonnen, aber auch der Bio- und Papiertonnen. Dazu flankierend: Auswertung von Statistiken der Sortier- sowie Kompostanlage zu Art und
Umfang von Fehlwürfen und Sortierresten. Ableitung von Maßnahmen
SRL, ALL
ständig
erfüllt
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr.
2.
2.5
Maßnahme
Getrenntsammlung / Abfallverwertung -Fortsetzung Bei erfolgreichem Abschluss des DSD-Pilotprojektes „Gelbe Tonne Plus“: Weiterbetrieb dieses
Systems und Förderung der Systemakzeptanz bzw. der korrekten Systemnutzung durch
begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlichkeit Termine
Erfüllungsstand
SRL, ALL
2006
erfüllt
2.6
An erforderlichen Standorten: Verlagerung von Altglascontainern in die Nähe von Großmärkten
und sonstigen Plätzen mit höheren Lärmpegeln und hoher Frequentierung durch Bürger zur
Reduzierung der Lärmbelastung in Wohnbereichen
ALL
ständig
erfüllt
2.7
Erhöhung der Bioabfallentfrachtung des Restabfalls durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie
durch Sichtkontrollen der Restabfallbehälterinhalte. Bei gravierenden Fehlbefüllungen Verweigerung der Kippung des Behälters und Information des Bürgers über Grund für die Maßnahme
(Info-Zettel an Tonne). Ableitung von Maßnahmen.
SRL
ständig
erfüllt
2.8
Senkung des Schadstoffpotentials im Restabfall durch weiterhin kostenlose Annahme von
Schadstoffen am Schadstoffmobil
SRL/ Entscheidung RV
ständig
erfüllt
2.9
Kontrolle und Ahndung von Fehlwürfen bei der Biotonne. Planung und Durchsetzung von
Maßnahmen zur Reduzierung der Störstoffquote im getrennt gesammelten Bioabfall
SRL, OA
ständig
erfüllt
2.10
Information der Bürger über Gründe der Verweigerung der Kippung von Biotonnen und
Wertstofftonnen (z. B. bei ersichtlicher Fehlbefüllung)
SRL, ALL
bei Bedarf
erfüllt
2.11
Auswertung der jährlichen Abfallbilanzen hinsichtlich der Entwicklung des Abfall-/Wertstoffaufkommens und der spezifischen Sammelquoten
SRL
jährlich
erfüllt
2.12
Reduzierung des Aufkommens sperriger Abfälle zur Beseitigung durch Aussortierung wiederverwendbarer und verwertbarer Bestandteile
SRL
ständig
erfüllt
2.13
Analyse der Akzeptanz der bestehenden Wertstoffhöfe und – soweit möglich – weitere
Optimierung der Standortverteilung im Stadtgebiet
ALL mit LA, SPA, VTA,
SRL
ständig
erfüllt
2.14
Ständige Überprüfung des Betriebs sowie des Angebotes und der Attraktivität der Wertstoffhöfe
im Hinblick auf Entsorgungsangebote, Öffnungszeiten, Fachkunde des Personals, Verfügbarkeit
von Info-Materialien u. a. m.
SRL
ständig
erfüllt
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Nr.
2.
2.15
Maßnahme
Verantwortlichkeit Termine
Getrenntsammlung / Abfallverwertung -Fortsetzung Umsetzung des ElektroG: Festlegung des Erfassungsmodus und von Sammelstellen im StadtSRL
2005/06
gebiet / Einrichtung einer Übergabestelle zur Abholung des E-Schrotts durch die Beauftragten der
(Abschluss bis
Hersteller / Schließung des Zerlegebetriebes auf dem SRL-Betriebsgelände Geithainer Straße
März 2006)
Erfüllungsstand
2.16
Erarbeitung einer Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen des ElektroG für Gewerbetreibende und private Haushaltungen
SRL
01/2006
erfüllt (Amtsblatt)
2.17
Nutzung eigener (z. B. SRL-Fahrzeuge) und fremder Werbeflächen zur Argumentation, Information u. a. im Hinblick auf eine konsequente Wertstofftrennung und Vermeidung von Abfällen
SRL
ständig
erfüllt
2.18
Herausgabe von Infomaterial für die Bevölkerung, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen SRL mit AfU
(z. B. Abfallwegweiser u. a.)
ständig
2.19
Teilnahme an Umweltmärkten, Umwelttagen, regionalen Umweltmessen mit einem Infostand
SRL u. a.
ständig
SRL erfüllt für Haushaltungen. Evtl. weiterer Bedarf bei AfU
erfüllt
2.20
Nutzung des am Objekt Geithainer Straße vorhandenen „Infogartens“ zur anschaulichen Information für Bürger, Vereine, Ausschüsse von Standesvertretungen, Schulklassen u. a. über die Abfallwirtschaft, Ökologie sowie richtige Abfalltrennung
SRL
ständig
erfüllt
2.21
Verpflichtung aller kommunalen Einrichtungen zur vorbildlichen und öffentlichkeitswirksamen
Abfallwirtschaft sowohl bei der Neuausstattung von Objekten als auch im laufenden Betrieb.
Verpflichtung dienstleistender Fremdfirmen zu einer ebenfalls konsequenten Abfallvermeidung
und Wertstofftrennung
HA, Abfallbeauftragte
(DA)
ständig
weiterer Bedarf
2.22
Durch konsequente Ansprache von Schulen aller Art sowie von Kindertagesstätten einschließlich
der Träger derselben: Minimierung des Restabfallaufkommens aus diesem Herkunftsbereich aufgrund strikter Durchsetzung der Wertstofftrennung. Zu diesem Zweck: Generelle Ausstattung der
genannten Einrichtungen mit entsprechenden Trennsystemen
AJFB, JA, SRL (DA)
2006
seitens SRL erfüllt
2.23
Durchführung vereinfachter Restabfall- und Altstoff- sowie ggf. Bioabfallsortierungen zur
konkreten Ermittlung von Art und Umfang im Restabfall noch enthaltener Wertstoffe/Bioabfälle
sowie von Störstoffen in den Wertstoffsammelbehältern und den Biotonnen.
SRL, ALL
2007 sowie
bei Bedarf
erfüllt für Restabfall,
teils Bioabfall
2010 + 2013
erfüllt
Tabelle 23: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Getrenntsammlung / Abfallverwertung)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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8.1.3 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche
Nr.
Maßnahme
Termine
Erfüllungsstand
3.
3.1
Sonstige Bereiche
Optimierung der Tourenplanung sowie der Behälterausstattung der Grundstücke mit Restabfall- und SRL
Biotonnen
ständig
erfüllt (großflächige
Überplanung in
Vorbereitung)
3.2
Optimierung des Personal- und Fahrzeugeinsatzes beim Sammeln und Transportieren von
Abfällen
SRL
ständig
Weitere Optimierung der ausgestellten Behälteranzahl via deutlicherer Degression der Kippgebühr
beim Einsatz größerer Behälter. Dazu: Ermittlung der mittleren Dichte in den Abfallbehältern
(80-, 120-, 240-, 1.100-Liter-RAB) durch stichprobenartige Verwiegungen auf repräsentativer Basis
SRL / Entscheidung
RV
2006/07
erfüllt (Vollservice
weggefallen)
erfüllt
(jetzt auch 60-LiterRAB)
3.3
3.4
Fortführung der Optimierung der innerbetrieblichen Organisation (Weiterführung des Qualitätsmanagements / regelmäßige Zertifizierungen). Auswertung von Reklamationen und kurzfristiges
flexibles Reagieren auf Probleme.
SRL
ständig
erfüllt
3.5
Kontinuierliche Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Betriebsmittel [Pflegezustand, Sauberkeit, einheitliche und ansprechende Markierung der Fahrzeuge, Abfallbehälter
u. a. mit entsprechenden Aufklebern (corporate identity)].
SRL
ständig
erfüllt
3.6
Konsequente Beobachtung der Entwicklung illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet
(Art / Umfang / Entstehungsorte) und Schaffung einer zuverlässigen Datengrundlage (Abfallarten,
-mengen, Entsorgungskosten) zur korrekten Quantifizierung des Litteringproblems in der Stadt
Leipzig durch enge Zusammenarbeit aller beteiligten Ämter unter Federführung der SRL
SRL, AfU, OA
ständig
erfüllt
(weitere Potentiale
erschließen)
3.7
Überprüfung des bestehenden Benutzungszwanges im Hinblick auf die im Stadtgebiet
ausgestellten Restabfallbehälter
SRL
ständig
erfüllt
(auch durch Änderung der Satzung)
3.8
Kontrolle des Anschlusses gewerblich genutzter Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung
und umfassende Durchsetzung des Anschlusszwanges für Abfälle zur Beseitigung aus anderen
Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen
SRL mit AfU
ständig
teils erfüllt
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Verantwortlichkeit
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Nr.
Maßnahme
Verantwortlichkeit
Termine
Erfüllungsstand
3.
3.9
Sonstige Bereiche - Fortsetzung Konsequente Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Abfallwirtschaftssatzung.
Prüfung und Festlegung von Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen für die Abfallentsorgung sowie zur ordnungsgemäßen Getrennthaltung von
Wertstoffen und Bioabfällen durch die Abfallerzeuger
OA, AfU mit SRL
ständig
teils erfüllt
3.10
Einbindung eines Entsorgungskalenders in die Internetpräsentation der SRL und regelmäßige
Aktualisierung
SRL
2006/07
erfüllt
3.11
Ermittlung der Verursacher illegaler Ablagerungen und konsequente Ahndung derartiger Verstöße
gegen Satzungs- und Ordnungsrecht
OA, AfU
ständig
teils erfüllt
3.12
Erarbeitung eines Maßnahmekataloges zur Verhinderung illegaler Abfallablagerungen
SRL, AfU, OA
2006
geänderte Satzungsregelungen
3.13
Erstellung eines Faltblattes zur Problematik von illegalen Abfallablagerungen
SRL mit AfU
2006
steht noch aus
3.14
Umfassende Überprüfung anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen im Hinblick auf
eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung
AfU mit SRL
ständig
teils erfüllt
3.15
Zur Verbesserung des Stadtbildes und der Verkehrssicherheit (sofern erforderlich): Ersatzlose
Auflösung nicht genehmigter Standplätze von Abfallbehältern
VTA mit SRL
ständig
in Arbeit
3.16
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und von Gutachten zu Festlegungen der Satzung
RA mit SRL
ständig
erfüllt
3.17
Regelmäßige Anpassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung gemäß dem Kalkulationszeitraum
für Abfallgebühren
RA mit SRL
jährlich
erfüllt
3.18
Weiterhin strikte Durchsetzung der Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Belange und Hinweise
bei Baugenehmigungen und Bauanzeigen (Standplatzgestaltung, Wenderadien, Zufahrtswege,
Durchfahrtshöhen, Tragfähigkeit). Verbindliche Einbindung in das Bauantragsverfahren.
SPA, AfU, VTA mit
SRL
ständig
erfüllt
Tabelle 24: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Sonstige Bereiche)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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8.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Das Abfallwirtschaftskonzept 2009–2014 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen
beinhaltet Empfehlungen zur Reduzierung des Anfalls von Abfällen durch gezielte Maßnahmen betreffend die Abfallvermeidung sowie die Abfallverwertung. Einen eindeutigen
Schwerpunkt bilden dabei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung. Daneben wird jedoch auch auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand hingewiesen.
Maßnahmeempfehlungen im Hinblick auf die Abfallbeseitigung betrafen seinerzeit insbesondere die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern sowie die
Zentraldeponie Cröbern (ZDC). Unterschieden wurde hierbei in die Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit bis 2020 und nach dem Jahr 2020.
Gemäß § 2 Abs. 1 SächsABG wurde das Abfallwirtschaftskonzept in seinem Maßnahmeteil
durch Satzung für verbindlich erklärt. Konkret erfolgte dies durch die Verbandsversammlung
des ZAW, die in ihrer Sitzung am 06.04.2009 die Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen über die Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes vom 06. April
2009 (Maßnahmesatzung) beschloss.
Im Folgenden werden die beschlossenen Maßnahmen gegliedert nach ihren Schwerpunkten
dargestellt und Informationen zu Art und Umfang der Umsetzung gegeben.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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8.2.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallreduzierung durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung
Nr.
1.
1.1
Maßnahme
Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Weiterbildung der Mitarbeiter für Gewerbeabfallberatung
1.2
Aufbau und Pflege von Dateien als Beratungsgrundlagen
• Firmen bzw. Entsorgungsanlagen zur Abfallbehandlung/-verwertung/-beseitigung
• Behördenverzeichnisse
• Ansprechpartner bei Entsorgungsproblemen / Verbandsmitglieder / Entsorgungsfirmen / Drittbeauftragte
Beratung der Gewerbetreibenden zu folgenden Schwerpunkten:
• Vermittlung zwischen Abfallerzeuger und Entsorger
• Hilfe bei betriebsinternen Entsorgungsproblemen
• Informationen über gesetzliche und behördliche Vorgaben und deren Konsequenzen
für die Abfallerzeuger
• Kontaktvermittlung zu Bildungseinrichtungen für Informationen über den technischen
Stand bzw. den Stand von Wissenschaft und Technik im Umweltbereich
• Informationen über Möglichkeiten der Förderung von Umweltschutzvorhaben
Gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch:
• Vorträge in Betrieben, bei der IHK, der Handwerkskammer und im Einzelhandelsverband
• Erstellung und Verbreitung von branchenspezifischen Informationsmaterialien
• Regelmäßige Berichterstattung über verfügbare Medien
1.3
1.4
Termine
Erfüllungsstand
Termine der Verwaltungsakademie
fortlaufend
erfüllt
fortlaufend
-persönlich
-telefonisch
teilweise erfüllt
fortlaufend
erfüllt
teilweise erfüllt
Tabelle 25: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit)
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Nr.
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Maßnahme
Abfallberatung für Verbandsmitglieder / Bevölkerung
Beratung der Verbandsmitglieder zu folgenden Schwerpunkten:
• Informationen über gesetzliche und behördliche Vorgaben und deren Konsequenzen
für die Verbandsmitglieder
• Koordination und Vermittlung innerhalb des Verbandsgebietes bei bestimmten
abfallwirtschaftlichen Aktivitäten mit dem Ziel der Gleichbehandlung
• Informationen über öffentliche Finanzhilfen für abfallwirtschaftliche Aktivitäten
• Hilfestellung bei abfallwirtschaftlichen Einzelfragen
Fortlaufende Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter der Abfallberatung
Termine
Erfüllungsstand
mindestens
4x jährlich
teilweise erfüllt
mindestens
1x jährlich
Aufbau und Pflege von Dateien als Beratungsgrundlagen (vgl. Pkt. 1.2)
fortlaufend
Fortführung und Intensivierung einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit
fortlaufend
Vermittlung von Informationen zu den Entsorgungsanlagen über DVD / CD-ROM / Internet / fortlaufend
Presseartikel
Aktualisierung von
Laufende Aktualisierung der selbst erstellten Medien
CD im 2-JahresRhythmus
erfüllt
teilweise erfüllt
erfüllt
erfüllt
Tabelle 26: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Abfallberatung für Verbandsmitglieder / Bevölkerung)
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Nr.
3.
3.1
3.2
Maßnahme
Vorbildwirkung der öffentlichen Hand
Durchsetzung der Dienstanweisung, die dem Vermeidungs- und Verwertungsgedanken
Rechnung trägt
Einsatz von umweltfreundlichen Erzeugnissen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen
Termine
Erfüllungsstand
fortlaufend
erfüllt
fortlaufend
erfüllt
Tabelle 27: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Vorbildwirkung der öffentlichen Hand)
Nr.
4.
4.1
Maßnahme
Information der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit
Aushändigung von Info-Materialien an Tourismusverbände, die im Südraum von Leipzig
tätig sind und an die IHK Leipzig / Schulung von Gästeführern
4.2
Durchführung des Tages der offenen Tür in Zusammenarbeit mit WEV
4.3
Beteiligung an Messen / u. a. TerraTec
4.4
4.5
Durchführung von Anlagenbesichtigungen: ZDC / MBA Cröbern / DSH
Zusammenarbeit mit HTWK / Uni Leipzig / Seminare
4.6
Erarbeitung und Aktualisierung von Informationsmaterialien
Termine
Erfüllungsstand
fortlaufend
mindestens
1x jährlich
Im
2-Jahres-Rhythmus
Im
2-Jahres Rhythmus
fortlaufend
mindestens
1x jährlich
fortlaufend
erfüllt
erfüllt
erfüllt
erfüllt
erfüllt
erfüllt
Tabelle 28: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Information der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit)
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8.2.2 Maßnahmeempfehlungen für die Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung
Nr.
1.
1.1.
1.2
Maßnahme
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020
Weiterführung des Ausbaus der ZDC nach Investitionsplanung der WEV GmbH:
• Schaffung der notwendigen Ablagerungsfläche
• Gewährleistung der Verfügbarkeit des Volumens
Wartung und Pflege der MBA zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen
Anlagenbetriebes für die geplante Nutzungsdauer
Termine
Erfüllungsstand
auf der Grundlage
der Planung
erfüllt
fortlaufend durch
WEV
erfüllt
Tabelle 29: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020)
Nr.
2.
2.1
Maßnahme
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nach 2020
Planung und Errichtung neuer Anlagen zur Restabfallbehandlung nach technischem Stand
und den dann geltenden gesetzlichen Anforderungen
2.2
Ausschreibung der Dienstleistung:
Entsorgung / Behandlung / Beseitigung des überlassungspflichtigen Restabfalls
Abschluss von Entsorgungsverträgen
Termine
Erfüllungsstand
Beginn der Vorbereitungen ab 2015
noch nicht aktuell
Gewährleistung des noch nicht aktuell
Anschlusses nach
Laufzeit von
ZDC/MBA Cröbern
Tabelle 30: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen
(Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nach 2020)
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9
Prognosen
9.1 Bevölkerungsprognose
Vor Erarbeitung der Abfallmengenprognose wird zunächst die Bevölkerungsprognose für die
Stadt Leipzig sowie den Landkreis Leipzig und damit das Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen dargestellt, da die Zahl der Einwohner in einem Entsorgungsgebiet die künftige Abfallmengenentwicklung in diesem nicht unwesentlich beeinflusst.
Der weiteren Entwicklung der Zahl der in der Stadt Leipzig und im Landkreis Leipzig lebenden Einwohner werden die Ergebnisse der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose für den
Freistaat Sachsen, die seitens des Statistischen Landesamtes am 30. November 2010 veröffentlicht wurde und die die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2025 aufzeigt, zugrunde gelegt. Diese wurde aus der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes vom Februar 2010 als eine eigenständige Variante (Variante 1) übernommen
und regionalisiert. Der Vorteil dieses methodischen Vorgehens ist darin zu sehen, dass
durch die Verzahnung mit der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung die zukünftige
regionale Entwicklung der sächsischen Bevölkerung in die bundesdeutsche Entwicklung
eingeordnet werden kann.
Die aktuelle Prognose des Statistischen Landesamtes, die die Resultate des Mikrozensus
2011 nicht berücksichtigen konnte, geht von einer Einwohnerzahl der Stadt Leipzig per
31.12.2011 in Höhe von 531.800 EW aus und prognostiziert für das Jahr 2025 eine
Bevölkerungszahl von 538.600 Personen, was einem Einwohnerzuwachs in Höhe von 1,3 %
– durchschnittlich rd. 485 EW/a – entspricht. Nach Bereinigung der Zahl der Einwohner der
Stadt aufgrund des Mikrozensus lag die tatsächliche Zahl der im Stadtgebiet mit Hauptwohnsitz lebenden Personen zu diesem Stichtag bei deutlich geringeren 510.043 EW. Allerdings
zeigt die reale Entwicklung der beiden Folgejahre, dass die Stadt Leipzig einwohnermäßig
offenbar nicht unwesentlich schneller wächst als im Rahmen der Bevölkerungsprognose
angenommen. Insofern halten wir es für gerechtfertigt, der Prognose der Einwohnerentwicklung im Stadtgebiet bis zum Jahr 2025 – trotz Nichtberücksichtigung der Mikrozensuskorrektur – die offizielle Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes
zugrunde zu legen.
Gleiches gilt im Hinblick auf den Landkreis Leipzig, in dessen Gebiet lt. Prognose im Jahr
2025 nur noch 241.800 Einwohner leben werden.
Für die Stadt Leipzig und den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ist vor diesem
Hintergrund bis zum Jahr 2025 von der in Abbildung 44 dargestellten Einwohnerentwicklung
auszugehen, wobei die Bevölkerungsvorausberechnung in Ermangelung weiterer Daten als
linearer Verlauf dargestellt wird. Realiter wird sich der für die Stadt Leipzig prognostizierte
Bevölkerungszuwachs zweifellos unter Schwankungen vollziehen. Gleiches gilt für den
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vorausberechneten Einwohnerrückgang im Landkreis Leipzig und insofern auch für das
gesamte Verbandsgebiet des ZAW.
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Einwohner
Jahr
1)
2)
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Stadt Leipzig
531.562
532.100
532.700
533.300
533.900
534.500
535.100
535.700
536.300
536.800
537.400
538.000
538.600
LK Leipzig
257.596
256.300
255.000
253.600
252.300
251.000
249.700
248.400
247.100
245.800
244.400
243.100
241.800
ZAW
789.158
788.400
787.700
786.900
786.200
785.500
784.800
784.100
783.400
782.600
781.800
781.100
780.400
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
789.158
788.400
787.700
786.900
786.200
785.500
784.800
784.100
783.400
782.600
781.800
781.100
780.400
531.562
532.100
532.700
533.300
533.900
534.500
535.100
535.700
536.300
536.800
537.400
538.000
538.600
256.300
255.000
253.600
252.300
251.000
249.700
248.400
247.100
245.800
244.400
243.100
241.800
800.000
700.000
Einwohner
600.000
500.000
400.000
300.000
257.596
200.000
Stadt Leipzig
Landkreis Leipzig
ZAW-Verbandsgebiet
Abbildung 44: Einwohnerentwicklung Stadt Leipzig und ZAW-Verbandsgebiet 2013 bis 2025 lt. Bevölkerungsvorausberechnung
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
1)
2)
Stand jeweils per 31.12. des Jahres.
Offizielle Einwohnerzahl zum 31.12.2013.
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Wie Abbildung 44 zu entnehmen ist, ist für den Prognosezeitraum bis 2025 von einer weiteren Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Leipzig um rd. 7.000 Personen (mit Hauptwohnsitz) auszugehen. Dies entspricht einer relativen Veränderungsrate von +1,3 %. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung seit dem Jahr 2005, der wirtschaftlichen Expansion der Stadt sowie insbesondere auch dem Einwohnerzuwachs in den Jahren 2012 und
2013
erscheint uns – ohne diese korrigieren zu wollen und zu können – diese Prognose allerdings
zu konservativ. Als Indiz hierfür sei auf die im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung für die
Stadt Leipzig im Jahr 2005 herangezogene 3. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den
Freistaat Sachsen hingewiesen, deren Vorausberechnung z. B. für den 31.12.2010 auf
497.100 Einwohner lautete. Tatsächlich umfasste die Bevölkerung der Stadt per Jahresende
2010 dann jedoch fast 523.000 EW und lag damit 5 % über dem Prognosewert.
Im Hinblick auf den Landkreis Leipzig erscheint uns die Bevölkerungsvorausberechnung bis
zum Jahr 2025 vor dem Hintergrund der Entwicklung seit dem Jahr 2000 dagegen wesentlich realistischer zu sein.
Ungeachtet vorstehender Einschätzungen wird im Rahmen der nachstehenden Abfallmengenprognose jedoch von den in Abbildung 44 benannten Einwohnerzahlen sowohl für die
Stadt Leipzig als auch das gesamte Verbandsgebiet des ZAW ausgegangen.
9.2 Abfallmengenprognosen
Der tabellarischen und graphischen Darstellung der bis zum Jahr 2025 nach Abfallarten bzw.
-gruppen prognostizierten Entwicklung der Abfallmengen für die Stadt Leipzig und den
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen wird eine Benennung der den Abfallmengenprognosen zugrunde gelegten Annahmen (Prognoseannahmen) vorangestellt.
Als Ausgangsbasis der Prognosen werden die aktuellen abfallwirtschaftlichen Ist-Daten der
Stadt und des Zweckverbandes, die zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2008 bis 2013 abgesichert zur Verfügung stehen und in den
vorstehenden Kapiteln dargestellt wurden, herangezogen. Darauf aufbauend werden jeweils
2 Prognosevarianten erarbeitet und abwägend diskutiert.
Die Prognosevarianten unterscheiden sich dabei in ein Hochszenario (Variante I)1) und ein
Niedrigszenario (Variante II)2) und gehen von unterschiedlichen Annahmen u. a. hinsichtlich
der in Zukunft noch erreichbaren Entfrachtung des Restabfalls von verwertbaren Bestandteilen sowie von der künftigen Entwicklung bei den anderen Siedlungsabfallarten aus.
1)
2)
Szenario mit minimalem Erfolg. Insofern auch als „pessimistische Variante“ bezeichnet.
Szenario mit maximalem Erfolg. Insofern auch als „optimistische Variante“ bezeichnet.
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Das Hochszenario sieht in Teilbereichen der Abfallvermeidung und -verwertung die Grenzen des praktisch Erreichbaren, das sich vor allem auch in Abhängigkeit von den Anstrengungen der Stadt sowie des Zweckverbandes und der möglichen Motivation der Abfallerzeuger
definiert, aktuell bereits als in größerem Umfang realisiert an. Die den örE in den nächsten
10 Jahren zur Entsorgung überlassenen Abfallmengen fallen insofern vergleichsweise hoch
aus. Daher erfährt das Hochszenario mit dem Terminus „pessimistische Variante“ eine treffende Bezeichnung.
Das Niedrigszenario orientiert sich strikt an der Zielehierarchie des KrWG „Vermeidung –
Wiederverwendung – Verwertung – Sonstige Verwertung – Beseitigung“ und impliziert daher
ein Maximum an abfallwirtschaftlichen Anstrengungen, um aktuell noch bestehende Vermeidungs- und Recyclingpotenziale in noch (deutlich) stärkerem Maße zu erschließen. Auch
wird die Abfallaufkommensentwicklung partiell positiver eingeschätzt, so dass die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger künftig zur Entsorgung überlassenen Abfallmengen eine
Minimierung erfahren. Vor diesem Hintergrund erscheint die Bezeichnung „optimistische
Variante“ angebracht.
Im Vergleich zum Hochszenario geht das Niedrigszenario insofern von höheren Ansprüchen
und damit optimistischeren Erwartungen hinsichtlich einer weiteren künftigen Entfrachtung
des Restabfalls aus. Gleiches gilt im Hinblick auf die überlassenen Mengen anderer Abfallarten. Damit liegen dem Niedrigszenario ökologisch anspruchsvollere Ziele zugrunde als es im
Hochszenario der Fall ist.
Die in Kapitel 10 unterbreiteten Maßnahmeempfehlungen werden daher die Ziele des
Niedrigszenarios zur Richtschnur haben.
Nachfolgend werden differenzierte Prognosedaten hinsichtlich der Abfallmengenentwicklung
in der Stadt Leipzig und im ZAW-Verbandsgebiet für den Zeitraum bis 2025 erarbeitet und
zusätzlich – auf dem Weg zu deren Erreichung – Zwischenergebnisse für das Jahr 2018
ausgewiesen.
Methodisch wird dabei wie folgt vorgegangen:
(1) Der Prognose wird die mengenmäßige Entwicklung der verschiedenen Abfallarten über
einen längeren Zeitraum [2008–2013 / s. Tabellen 9 und 10 sowie Abbildungen 21 und
22 (Stadt Leipzig) / s. Tabellen 19 und 21 sowie Abbildungen 31, 33 und 34 (ZAW)] als
Basis zugrunde gelegt (ex post-basierte Prognose).
(2) Bei – aufgrund von Unwägbarkeiten verschiedener Art – nur sehr schwer abzuschätzenden künftigen Mengenströmen für einzelne Abfallarten – dies gilt insbesondere für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen – kommt das im Rahmen von Prognosen gängige
Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung zur Anwendung. Dabei werden Daten-
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reihen dergestalt gewichtet, dass aktuelleren Zahlen ein höherer Wichtungsfaktor
zukommt (et vice versa1)).
Nach der Formel
08
09
xα +
Pα =
10
2xα + 3xα +
n • (n + 1)
2
13
……..
6xα
mit P
=
Prognosewert 2025
α
=
Abfallart (z. B. Abfälle aus Gewerbe und Industrie)
08
=
Mengenaufkommen der Abfallart α im Jahr 2008
xα
=
Mengenaufkommen der Abfallart α im Jahr 2013
n
=
6 (Zeitraum 2008–2013)
xα
:
13
lässt sich für die jeweilige Abfallart der gewichtete Mittelwert als Prognosewert für das
Jahr 2025 errechnen.
(3) In den Prognosebasisjahren (2008–2013) ggf. aufgetretene Sonder- oder Zufallsresultate („Ausreißer“) werden durch Interpolationswerte „normaler“ Zeiträume ersetzt bzw.
bleiben unberücksichtigt.
(4) Zum Zeitpunkt der Prognoseerarbeitung als relativ sicher anzusehende Entwicklungen
finden bei der Berechnung der Prognosedaten für die betroffenen Abfallarten (zusätzlich)
besondere Beachtung.
Diese Art des Prognoseverfahrens hat sich bei der Erarbeitung bzw. Fortschreibung von
Abfallwirtschaftskonzepten ausgesprochen bewährt, so dass es auch im Rahmen der AWKFortschreibung für den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und die Stadt Leipzig
angewandt wird.
1)
und umgekehrt.
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9.2.1 Prognoseannahmen
(1) Restabfall aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbe1)
Stadt Leipzig
Ausgehend von einer spezifischen Restabfallmenge per 2013 in Höhe von 147 kg/(EW x a)
wird für das Jahr 2025 im Hochszenario ein Aufkommen von ca. 142 kg/(EW x a) erwartet,
währenddessen im Niedrigszenario der Prognosewert bei ca. 132 kg/(EW x a) liegt.
Dieser Abschätzung liegen folgende Annahmen hinsichtlich der Entwicklung einzelner Abfallfraktionen im Restabfall zugrunde:2)
Abfallart bzw. Teilbereich
Hochszenario
Niedrigszenario
Abfallvermeidung
ca. -2 kg/(EW x a)
ca. -5 kg/(EW x a)
PPK
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -1 kg/(EW x a)
LVP
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -2 kg/(EW x a)
Glas
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -1 kg/(EW x a)
Bio- und Grünabfälle
ca. -3 kg/(EW x a)
ca. -6 kg/(EW x a)
Elektro- und Elektronikschrott
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. ±0 kg/(EW x a)
Schadstoffe
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -5 kg/(EW x a)
ca. -15 kg/(EW x a)
Summe
Es wird davon ausgegangen, dass die mögliche Verminderung der spezifischen Restabfallmenge in beiden Szenarien bis zum Jahr 2025 schrittweise durchaus realistisch erreichbar
ist. Danach sind aus heutiger Sicht weitere Veränderungen (= Verringerungen) nur noch im
Fall des Hochszenarios möglich.
Im Hinblick auf das Niedrigszenario (Prognosevariante II) ist der dann in der Stadt Leipzig
anfallende Restabfall dagegen als Residualmenge zu verstehen, die eine weitere Reduzierung nicht mehr zulässt.
1)
2)
sog. Systemabfuhr.
Ein Minuszeichen steht für eine Abnahme von Abfallfraktionen im Restabfall.
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Im Hinblick auf den ZAW sind zusätzlich zur Stadt Leipzig die entsprechenden Abschätzungen betreffend den Landkreis Leipzig zu berücksichtigen, die im Wesentlichen ebenfalls auf
der von SHC durchgeführten Restabfallanalyse im Kreisgebiet beruhen. Daraus ergeben
sich
folgende Annahmen1) für das Verbandsgebiet:
Abfallart bzw. Teilbereich
Hochszenario
Niedrigszenario
Abfallvermeidung
ca. -2 kg/(EW x a)
ca. -4 kg/(EW x a)
PPK
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -1 kg/(EW x a)
LVP
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -2 kg/(EW x a)
Glas
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -1 kg/(EW x a)
Bio- und Grünabfälle
ca. -5 kg/(EW x a)
ca. -9 kg/(EW x a)
Elektro- und Elektronikschrott
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. ±0 kg/(EW x a)
Schadstoffe
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. ±0 kg/(EW x a)
ca. -7 kg/(EW x a)
ca. -17 kg/(EW x a)
Summe
Ausgehend von einer Pro-Kopf-Restabfallmenge in Höhe von 137 kg/(EW x a) im Jahr 2013
geht das Hochszenario im Hinblick auf das Jahr 2025 von einer spezifischen Restabfallmenge im Verbandsgebiet in einer Größenordnung von ca. 130 kg/(EW x a) aus.
Im Fall des Niedrigszenarios lautet der Erwartungswert auf rd. 120 kg/(EW x a).
(2) Restabfall aus Gewerbe2)
Im Hinblick auf diese Abfallart erfolgt lediglich eine Prognose für die Stadt Leipzig, da die
Mengentabelle für den ZAW diese Abfälle generell unter Restabfälle subsumiert.
Die in den letzten Jahren (2008–2013) separat abgefahrenen gewerblichen Restabfallmengen erreichten mit 3,4 kg/(EW x a) [2008] bis 2,3 kg/(EW x a) [2013] durchgängig eine nur
sehr geringe Bedeutung.
1)
2)
Aufgrund der deutlich größeren Einwohnerzahl der Stadt Leipzig im Vergleich zum Landkreis werden die
Annahmen generell wesentlich stärker durch die für das Stadtgebiet getroffenen determiniert.
Hierbei handelt es sich um separat abgefahrene gewerbliche Restabfälle in der Stadt Leipzig.
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Aufgrund dieser Entwicklung wird die Methode der gewichteten Mittelwertbildung als geeignetes Prognoseverfahren gewählt und – in Anbetracht der niedrigen Abfallmengen – beiden
Prognosevarianten derselbe Wert zugrunde gelegt. Dieser lautet auf 3 kg/(EW x a) im Jahr
2025.
(3) Illegal abgelagerte Abfälle
Anlässlich der 2. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Leipzig betrug
die spezifische Menge illegal abgelagerter Abfälle (sog. Littering) im seinerzeitigen Betrachtungszeitraum (2000–2004) noch ca. 3–5 kg/(EW x a). Durch intensive Bemühungen der
Stadtreinigung Leipzig konnte diese mittlerweile auf ein Niveau von rd. 1 kg/(EW x a) gesenkt und – dies lässt sich anhand der minimalen Schwankungen im Zeitraum 2008 bis 2013
deutlich erkennen – verstetigt werden, was als ausgesprochener Erfolg zu werten ist.
Die Prognose geht in Anbetracht dieser Entwicklung sowohl für das Hoch- als auch das
Niedrigszenario von einem Aufkommen in Höhe von 1 kg/(EW x a) im Jahr 2025 aus.
Für das Verbandsgebiet erfolgt in Bezug auf diese Abfallart keine Prognose, da die illegal
abgelagerten Abfälle nicht separat ausgewiesen werden.
(4) Sperrige Abfälle
Stadt Leipzig
In dem der Abfallmengenprognose zugrunde gelegten Betrachtungszeitraum (2008–2013)
hat sich die spezifische Menge sperriger Abfälle, die im Stadtgebiet anfielen, innerhalb einer
engen Bandbreite von 20,4 kg/(EW x a) [2008] bis 23,8 kg/(EW x a) [2012] bewegt. Da dieses Niveau auch bereits in den Jahren 2004 bis 2007 Bestand hatte, geht das Hochszenario
davon aus, das die spezifische Menge sperriger Abfälle im Jahr 2025 – analog zu heute –
bei
ca.
23 kg/(EW x a) liegen wird.
Für den Fall des Niedrigszenarios wird die Annahme eines geringfügigen Absinkens des
Pro-Kopf-Aufkommens sperriger Abfälle auf rd. 20 kg/(EW x a) getroffen.
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Für das Verbandsgebiet des ZAW wird im Hinblick auf diese Abfallart das Hochszenario
betreffend auf das Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung zurückgegriffen. Für das Jahr
2025 resultiert daraus ein Prognosewert von ca. 22 kg/(EW x a).
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Das Niedrigszenario geht von einem rd. 10 % niedrigeren Niveau aus, was – analog zum
Stadtgebiet Leipzig – zu einer Prognoseannahme von rd. 20 kg/(EW x a) führt.
(5) Bio- und Grünabfälle
Stadt Leipzig
In Bezug auf diese Abfallgruppe liefert die Restabfallanalyse 2013 aktuelle Basisdaten, die
der Abfallmengenprognose bis 2025 zugrunde gelegt werden können.
Konkret befand sich gem. den Resultaten der Abfallanalyse ein noch realistisch erschließbares nativ-organisches Entfrachtungspotenzial in Höhe von rd. 6 kg/(EW x a) im Restabfall.
Korrespondierend zu Pkt. (1) [s. vorn] wird für das Hochszenario die Einschätzung getroffen,
dass sich bis zum Prognosehorizont (2025) ca. 3 kg/(EW x a) an Bio- und Grünabfällen
zusätzlich dem Restabfall fernhalten lassen werden. Die getrennte Erfassung kompostierbarer Abfälle über die Biotonne und im Rahmen des Bring- und Holsystems für Grünabfälle
würde in diesem Fall per 2025 ca. 62 kg/(EW x a) betragen.
Für das Niedrigszenario (Prognosevariante II) ist die getrennt erfasste Menge an Bio- und
Grünabfällen mit rd. 65 kg/(EW x a) zu veranschlagen.
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Abgeleitet aus Pkt. (1) [s. vorn] wird im Hochszenario davon ausgegangen, dass per 2025
ca. 48 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle im Verbandsgebiet getrennt erfasst werden.
Die entsprechende Prognose für das Niedrigszenario lautet auf etwa 52 kg/(EW x a).
(6) Wertstoffe
Stadt Leipzig
Basierend auf den Ergebnissen der im Jahr 2013 durchgeführten Restabfallanalyse sowie
der Entwicklung der getrennt erfassten Wertstoffmengen in den zurückliegenden Jahren
lassen sich für das Hochszenario größenordnungsmäßig folgende realistisch erreichbare
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Erhöhungen der Wertstofferfassung bis 2025 abschätzen [s. dazu auch Pkt. (1) Restabfall
aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbe]:
PPK
ca. ± 0 kg/(EW x a)
LVP
ca. ± 0 kg/(EW x a)
Glas
ca. ± 0 kg/(EW x a)
Metalle
ca. ± 1 kg/(EW x a)
Holz
ca. ± 1 kg/(EW x a).
Insgesamt geht die Prognosevariante I und damit das Hochszenario davon aus, dass sich
die getrennt erfassten Wertstoffmengen im Prognosezeitraum nur noch um nahezu marginale
ca. 2 kg/(EW x a) und damit auf rd. 133 kg/(EW x a) erhöhen lassen werden. Der Sättigungsgrad der getrennten Wertstoffsammlung ist insofern in diesem Szenario praktisch erreicht.
Unter Bezugnahme auf Pkt. (1) [s. vorn] erachtet es das Niedrigszenario für möglich, die
Erfassung von Wertstoffen über das v. g. Niveaus des Hochszenarios hinaus zu steigern.
Anhand der Resultate der Restabfallanalyse geht die Prognosevariante II davon aus,
dass sich die aktuell getrennt gesammelten Wertstoffmengen bis zum Jahr 2025 noch wie
folgt optimieren lassen:
PPK
ca. +1 kg/(EW x a)
LVP
ca. +2 kg/(EW x a)
Glas
ca. +1 kg/(EW x a)
Metalle
ca. +2 kg/(EW x a)
Holz
ca. +2 kg/(EW x a).
Gemäß der vorstehenden Zahlen erachtet es das Niedrigszenario für realistisch, die getrennte Erfassung der genannten Wertstoffe in Summe bis 2025 im Vergleich zum Ist-Stand noch
um ca. 8 kg/(EW x a) und insofern auf größenordnungsmäßig ca. 139 kg/(EW x a) zu erhöhen.
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Für das ZAW-Verbandsgebiet ist unter Verweis auf die unter Pkt. (1) [Restabfall aus privaten
Haushaltungen und (Klein-)Gewerbe] gemachten Ausführungen im Hinblick auf das Hochszenario von den nachstehend benannten Steigerungen betreffend die getrennte Wertstofferfassung bis zum Jahr 2025 auszugehen:
PPK
ca. ± 0 kg/(EW x a)
LVP
ca. ± 0 kg/(EW x a)
Glas
ca. ± 0 kg/(EW x a)
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Metalle
ca. ± 1 kg/(EW x a)
Holz
ca. ± 1 kg/(EW x a).
Ausgehend von einem Niveau der Wertstoffgetrenntsammlung in Höhe von 131 kg/(EW x a)
[2013] wird insofern gem. den v. g. Annahmen im Hinblick auf die Prognosevariante I und
damit das Hochszenario abgeschätzt, dass – analog zur Stadt Leipzig – im Jahr 2025 etwa
133 kg/(EW x a) an Wertstoffen getrennt erfasst werden.
Für das Niedrigszenario (Prognosevariante II) lauten die entsprechenden Annahmen
[zu Details s. u. a. vorn Pkt. (1)] wie folgt:
PPK
ca. +1 kg/(EW x a)
LVP
ca. +2 kg/(EW x a)
Glas
ca. +1 kg/(EW x a)
Metalle
ca. +2 kg/(EW x a)
Holz
ca. +2 kg/(EW x a).
In Bezug auf die Getrenntsammlung der v. g. Wertstoffe geht die Prognosevariante II und
damit das Niedrigszenario davon aus, dass bis zum Prognosehorizont 2025 noch eine Steigerung im Verbandsgebiet um ca. 8 kg/(EW x a) möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird für
das Jahr 2025 von einer spezifischen Wertstoffmenge, die getrennt erfasst wird, in Höhe von
ca. 139 kg/(EW x a) ausgegangen.
(7) Schadstoffe
Stadt Leipzig
Gemäß der von SHC durchgeführten Restabfallanalyse 2013 ist der Restabfall aus der
Systemabfuhr in der Stad Leipzig angesichts einer Residualmenge von äußerst niedrigen
0,3 kg/(EW x a) vergleichsweise vorbildlich von Schadstoffen entfrachtet.
Insofern gehen – s. dazu auch vorn Pkt. (1) – sowohl das Hoch- als auch das Niedrigszenario davon aus, dass sich die getrennte Erfassung von Schadstoffen, die im Zeitraum 2008 bis
2013 zwischen 0,6 kg/(EW x a) und 0,8 kg/(EW x a) lag, praktisch nicht verändern wird. Als
Prognosewert kommen einheitlich 0,7 kg/(EW x a) zum Ansatz.
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Da auch die im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2012–2018 für den
Landkreis Leipzig im Jahr 2011 vorgenommene Restabfallanalyse eine extrem niedrige
Schadstofffracht im Restabfall erbrachte, steht fest, dass sich eine weitere Reduzierung nicht
erreichen lassen wird.
In Analogie zur Stadt Leipzig treffen insofern beide Prognosevarianten (Hoch- und Niedrigszenario) von diesem Hintergrund die Annahme, dass die Getrennterfassung von Schadstoffen im Verbandsgebiet des ZAW gegenüber dem aktuellen Stand – 0,7 kg/(EW x a) –
unverändert bleiben wird. Die Prognosewerte beider Varianten lauten damit für das Jahr
2025 auf 0,7 kg/(EW x a).
Hinweis:
Ausgehend von den aktuellen Abfallbilanzen der Stadt Leipzig sowie des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen – s. vorn Kapitel 7 –, die
jährlich auf Basis der Pflichten beider öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erstellt werden, werden im Hinblick auf die nachstehend benannten
Abfallgruppen aus anderen Herkunftsbereichen nur Prognosen für den
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen erarbeitet.
Vorausschickend sei zusätzlich darauf verwiesen, dass die Entwicklung aller fünf Abfallarten
aufgrund einer Vielzahl von Faktoren und Determinanten generell ausgesprochen schwierig
zu prognostizieren ist. Insofern wird als geeignetes Prognoseverfahren durchgängig bei den
Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen die Methode der gewichteten Mittelwertbildung
gewählt.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Prognosen:
(8) Abfälle von öffentlichen Flächen
Zu dieser Abfallgruppe zählen die Abfallarten Garten- und Parkabfälle, Straßenkehricht,
Markt- und Papierkorbabfälle sowie sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle. Mit Ausnahme der Markt- und Papierkorbabfälle – deren Aufkommen lag im Betrachtungszeitraum
zwischen
655 t/a (2009) und 1.148 t/a (2013) – schwanken die jährlichen Mengen bei den drei anderen
Abfallarten ganz erheblich (Details hierzu lassen sich Tabelle 19 entnehmen), so dass das
Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung die beste Prognosevariante darstellt.
Dessen Ergebnis, das für das Jahr 2025 auf 10.600 t/a lautet, bildet zugleich die Prognosevariante II und damit das Niedrigszenario ab.
Das Prognoseresultat des Hochszenarios (Variante I) erfährt aufgrund der Abfallaufkommensentwicklung in den letzten drei Jahren demgegenüber einen 20%igen Aufschlag und
fällt damit zu 12.700 t/a aus
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(9) Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden zum überwiegenden Teil in Verantwortung der
Abfallerzeuger verwertet. Nur ein vergleichsweise geringer Teil des Gesamtaufkommens
wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen.
Die Abschätzung des im Jahr 2025 anfallenden Aufkommens an Gewerbe- und Industrieabfällen führt bei Zugrundelegung der gewichteten Mittelwertbildung zu einem Prognosewert
von 51.300 t/a. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Abfallaufkommens im Zeitraum
2008 bis 2013, welches in den letzten beiden Jahren von einem ganz erheblichen Rückgang
gekennzeichnet ist, wird dieses Resultat als Hochszenario für das Jahr 2025 angesehen.
Betreffend die Trendeinschätzung für das Niedrigszenario fällt dieses Ergebnis u. E. nach
deutlich zu hoch aus. Insofern wird ein Abschlag von 30 % vorgenommen, so dass der
Prognosewert für 2025 auf 36.000 t/a lautet.
(10) Bau- und Abbruchabfälle
Gerade das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen ist entscheidend von der wirtschaftlichen Entwicklung in einer Entsorgungsregion abhängig. Generell ist dabei – nicht zuletzt
vor dem Hintergrund entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen – davon auszugehen, dass der größte Anteil der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle durch private Entsorgungsunternehmen entweder aufbereitet oder aber auch direkt dem Wirtschaftskreislauf
wieder
zugeführt wird. Im Vergleich zum Gesamtaufkommen sind die den örE überlassenen Mengen sehr gering.
Im ZAW-Verbandsgebiet lag das Aufkommen an überlassenen Bau- und Abbruchabfällen im
Prognosezeitraum in einer Spannbreite von 30.811 t/a (2011) bis 105.051 t/a (2010). Der
Wert für das Jahr 2010 stellt dabei – Details s. Tabelle 19 – einen "Ausreißer“ dar und bleibt
daher bei der Mengenprognose für das Jahr 2025 unberücksichtigt.
Unter dieser Prämisse ergibt sich für den Prognosehorizont 2025 ein Aufkommen von an den
ZAW überlassenen Bau- und Abbruchabfällen in Höhe von rd. 40.000 t/a, welches der
Prognosevariante I (Hochszenario) zugrunde gelegt wird.
Das Prognoseergebnis des Niedrigszenarios gewichtet in dieser Hinsicht die entsprechenden realen Daten der Jahre 2012 und 2013 stärker und fällt mit ca. 36.000 t/a 10 % niedriger
aus.
(11) Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
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Das Abfallaufkommen aus Sortier- und Behandlungsanlagen wird im Hinblick auf den
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen maßgeblich von dem Output der MechanischBiologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern beeinflusst. Abgesehen von einem
gewissen „Einbruch“ in 2010 fallen bei diesem Abfallstrom die Aufkommensschwankungen
deutlich geringer aus als dies bei den anderen Abfallgruppen aus anderen Herkunftsbereichen der Fall ist.
Das Prognoseverfahren der gewichten Mittelwertbildung, welches auf der Entwicklung der
Abfallmengen im Zeitraum 2008 bis 2013 beruht, führt für das Jahr 2025 zu 90.000 t/a.
Unter Heranziehung der jahresbezogenen Resultate im Zeitraum 2008 bis 2013 wird für das
Hochszenario ein Wert von 95.000 t/a als realistisch angenommen. Das Niedrigszenario
erfährt eine Festlegung auf 85.000 t/a.
(12) Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung1)
Da Klärschlämme von der Behandlung und Entsorgung am Entsorgungsstandort Cröbern
ausgeschlossen sind, sind im Hinblick auf diese Abfallgruppe im Wesentlichen Sieb- und
Rechenrückstände (AVV-Nr. 19 08 01), Sandfangrückstände (AVV-Nr. 19 08 02) und Abfälle
aus der Kanalreinigung (AVV-Nr. 20 03 06) bei der Mengenprognose zu berücksichtigen.
Massebezogen ist diese Abfallgruppe mit Aufkommenswerten zwischen 54 t/a (2013) und
4.068 t/a (2010) von deutlich nachgeordneter Bedeutung, zumal der Mengenanfall in 2010
als „Ausreißer nach oben“ zu betrachten ist. Insofern wird er bei der Prognoseberechnung
auch nicht berücksichtigt.
Gem. diesem Vorgehen führt die Methode der gewichteten Mittelwertbildung für das Jahr
2025 zu einem Erwartungswert in Höhe von rd. 400 t/a.
Unter Berücksichtigung des Zeitraums 2008 bis 2013 wird dieses Aufkommen als Prognosewert für das Hochszenario im Jahr 2025 herangezogen.
Das Niedrigszenario wichtet die realen Resultate der jüngeren Vergangenheit stärker und
prognostiziert für das Jahr 2025 ein Aufkommen in Höhe von 300 t/a.
9.2.2 Prognoseergebnisse Stadt Leipzig
Den nachfolgenden Tabellen lassen sich die aktuellen Siedlungsabfallmengen der Stadt
Leipzig sowie deren prognostizierte Entwicklung für den Zeithorizont 2025 und das zeitliche
Zwischenziel (2018) für die beiden unterschiedenen Prognosevarianten entnehmen.
1)
Ohne Klärschlamm.
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Dabei sind vor dem Hintergrund die Zielehierarchie des KrWG und einer Umsetzung der
Maßnahmeempfehlungen (s. Kap. 10) unserer Auffassung nach – wie vorn bereits erwähnt –
die Annahmen und Ergebnisse des Niedrigszenarios (optimistische Prognosevariante) mit
einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf deren Eintreffen in den Jahren
2018 und 2025 einzuschätzen als dies im Hochszenario der Fall ist.
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Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025
- Niedrigszenario Basisjahr
Jahr
EW
Abfallart
2013
1)
Einheit
Prognosezeitraum
2018
523.719
t/a
2025
534.500
kg/(EW x a)
t/a
538.600
kg/(EW x a)
t/a
kg/(EW x a)
Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr]
Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr]
Illegal abgelagerte Abfälle
77.198
147,4
74.830
140,0
71.095
132,0
1.222
2,3
1.600
3,0
1.620
3,0
543
1,0
535
1,0
540
1,0
Restabfälle
78.963
150,7
76.965
144,0
73.255
136,0
Sperrige Abfälle
11.764
22,5
11.225
21,0
10.775
20,0
Bio- und Grünabfälle
29.265
55,9
33.140
62,0
35.000
65,0
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
Leichtverpackungen (LVP)
Glas
24.934
47,6
25.655
48,0
26.390
49,0
22.524
43,0
23.520
44,0
24.240
45,0
12.155
23,2
12.830
24,0
12.925
24,0
1.784
3,4
2.140
4,0
2.695
5,0
6.995
13,4
7.485
14,0
8.080
15,0
68.392
130,6
71.630
134,0
74.330
138,0
399
0,8
375
0,7
380
0,7
188.783
360,5
193.335
361,7
193.740
359,7
Metalle
Holz (aus Sperrmüll)
Wertstoffe
Schadstoffe
Gesamt
Tabelle 31: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario)
200.000
188.783
399
193.335
375
193.740
380
71.630
74.330
180.000
160.000
68.392
140.000
t/a
120.000
29.265
100.000
33.140
11.764
80.000
35.000
11.225
10.775
60.000
40.000
78.963
76.965
73.255
2013
2018
2025
20.000
0
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
Schadstoffe
Abbildung 45: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario)
1)
Dem Jahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 9 und 10 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die Prognose-werte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44).
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Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025
- Hochszenario Basisjahr
Jahr
EW
Abfallart
2013
1)
Einheit
Prognosezeitraum
2018
523.719
t/a
534.500
kg/(EW x a)
Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr]
Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr]
Illegal abgelagerte Abfälle
77.198
147,4
1.222
2,3
543
1,0
Restabfälle
78.963
150,7
Sperrige Abfälle
11.764
22,5
Bio- und Grünabfälle
29.265
55,9
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
Leichtverpackungen (LVP)
Glas
24.934
47,6
22.524
43,0
12.155
23,2
Metalle
Holz (aus Sperrmüll)
Wertstoffe
Schadstoffe
Gesamt
2025
1.784
3,4
6.995
13,4
68.392
130,6
399
0,8
188.783
360,5
t/a
77.500
1.600
535
79.635
12.295
32.070
25.655
22.985
12.295
2.140
7.485
70.560
375
194.935
538.600
kg/(EW x a)
145,0
3,0
1,0
149,0
23,0
60,0
48,0
43,0
23,0
4,0
14,0
132,0
0,7
364,7
t/a
kg/(EW x a)
76.480
1.620
540
78.640
12.390
33.400
25.855
23.160
12.390
2.155
7.540
71.100
380
195.910
142,0
3,0
1,0
146,0
23,0
62,0
48,0
43,0
23,0
4,0
14,0
132,0
0,7
363,7
Tabelle 32: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario)
200.000
188.783
399
194.935
375
195.910
380
70.560
71.100
32.070
33.400
180.000
160.000
68.392
140.000
t/a
120.000
29.265
100.000
12.295
11.764
80.000
12.390
60.000
40.000
78.963
79.635
78.640
2013
2018
2025
20.000
0
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
Schadstoffe
Abbildung 46: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario)
1)
Dem Jahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 9 und 10 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die Prognose-werte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44).
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Die Prognose der in der Stadt Leipzig im Jahr 2025 – auf das Interimsjahr 2018 wird nicht
explizit eingegangen; bei Interesse können die entsprechenden Daten den Tabellen 31 und
32 entnommen werden – größenordnungsmäßig wahrscheinlich anfallenden Abfallmengen
führt zu folgenden Ergebnissen:
(1)
Die Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbebetrieben,
die an die Restabfallsystemabfuhr der Stadtreinigung Leipzig angeschlossen sind,
nimmt im Hochszenario (= Prognosevariante I bzw. pessimistische Prognose) von
77.198 t/a im Jahr 2013 geringfügig um ca. 700 t/a (≙
≙ -0,9 %) auf rund 76.500 t/a im
Jahr 2025 ab. Diese Entwicklung resultiert aus einem Zuwachs der Einwohnerzahl
im Stadtgebiet um knapp 15.000 Personen (≙
≙ +2,8 %) und einem Rückgang
der spezifischen Restabfallmenge in einem leicht größeren Umfang. Fallen heute
ca. 147 kg/(EW x a) Restabfall aus der Systemabfuhr an, so werden es gemäß den
Erwartungen im Hochszenario im Jahr 2025 etwa 142 kg/(EW x a) sein. Dies entspricht
einem Rückgang um 3,7 %.
Im Niedrigszenario ergibt sich mit 132 kg/(EW x a) im Vergleich zum Ausgangswert
per 2013 eine Abnahme um gut 10 %. Die Absolutmenge dürfte hier im Jahr 2025 ca.
71.100 t/a betragen und damit rd. 6.100 t/a unter dem aktuellen Aufkommen (77.198
t/a) liegen.
(2)
Die von der Stadtreinigung Leipzig separat erfassten Restabfälle aus dem Gewerbe
– 1.222 t im Jahr 2013 – werden sich gemäß den Prognoseannahmen nur wenig
verändern. Die für das Jahr 2025 erwarteten Abfallmengen lauten im Hoch- und
Niedrigszenario einheitlich auf ca. 1.600 t/a.
(3)
Der Erwartungshorizont hinsichtlich der Menge an illegal abgelagerten Abfällen liegt
im Hoch- und Niedrigszenario einheitlich bei rd. 540 t/a. Im Vergleich zum derzeitigen
Stand (543 t/a) bedeutet dies insofern keine Veränderung.
(4)
Die Menge sperriger Abfälle wird nach den Erwartungen des Hochszenarios im Jahr
2025 etwa 12.400 t/a [≙
≙ 23 kg/(EW x a)] betragen. Damit würde sich das aktuelle
Aufkommen [11.764 t/a ≙ 22,5 kg/(EW x a)] insbesondere spezifisch betrachtet nahezu
nicht verändern.
Im Niedrigszenario, das wir generell (d. h. auch in Bezug auf die anderen Abfallarten
bzw. -gruppen) für realistischer bzw. exakter formuliert – bei Mobilisierung aller Kräfte –
für (wenn auch durchaus anspruchsvoll) erreichbar halten, liegt der Prognosewert bei
etwa 10.800 t/a, respektive 20 kg/(EW x a) [≙
≙ -11 %].
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 174
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
(5)
Aktuell werden in der Stadt Leipzig rd. 56 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle per
Biotonne [ca. 34 kg/(EW x a)], über die städtischen Wertstoffhöfe [kostenpflichtiges und
-freies (Laub in den Herbstmonaten) Bringsystem] sowie im – kostenpflichtigen –
Holsystem [in Summe ca. 22 kg/(EW x a)] getrennt erfasst, kompostiert und damit der
biologischen Verwertung zugeführt. Die absolute Abfallmasse betrug im Jahr 2013
29.265 t.
Gemäß den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 kann als gesichert gelten, dass
der derzeit anfallende Restabfall noch nicht im größtmöglich erreichbaren Umfang von
nativ-organischen Bestandteilen (Küchen- und Gartenabfälle) entfrachtet ist.
Das Hochszenario geht davon aus, dass sich die getrennte Bioabfallerfassung durch
die Stadtreinigung Leipzig, die aktuell bereits – unter Berücksichtigung der im Stadtgebiet vorherrschenden Bebauungsstrukturen und deren einwohnermäßigem Besatz
[Stichwort: hoher Bevölkerungsanteil (ca. 40 %) in abfallaufkommensträchtigen
Großwohnanlagen (s. Tabelle 1)] – ein relativ hohes Niveau (knapp 60 % Getrennterfassungsquote) verzeichnet, bis zum Jahr 2025 noch maßvoll [≙
≙ +6 kg/(EW x a)] steigern lassen wird. Insofern ist für den Planungshorizont (2025) davon auszugehen,
dass im Rahmen der Getrenntsammlung ca. 62 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle zur
Weiterverarbeitung erfasst werden. Die absolute Bio- und Grünabfallmenge wird damit im
Hochszenario mit 33.400 t/a veranschlagt.
Die Variante II der Abfallmengenprognose und damit die optimistische Prognose
(Niedrigszenario) hält es für real erreichbar, die Getrenntsammlung von Bio- und
Grünabfällen in den nächsten ca. 10 Jahren noch um rd. 9 kg/(EW x a) und damit auf
rd. 65 kg/(EW x a) zu erhöhen. Gegenüber dem Ist-Stand bedeutet dies – absolut
betrachtet – einen Zuwachs um fast 20 % sowie ein Bio- und Grünabfallaufkommen
aus der getrennten Erfassung in Höhe von etwa 35.000 t/a per 2025.
(6)
Die Resultate der SHC-Restabfallanalyse 2013 für die Stadt Leipzig belegen, dass sich
– je nach Siedlungsstrukturtyp in unterschiedlicher Höhe – aktuell im Restabfall noch
zumindest mittelfristig realistisch erschließbare Recyclingpotenziale an Wertstoffen und
Bioabfällen befinden.
Im Hochszenario und damit im Rahmen der pessimistischen Prognosevariante wird
– differenziert nach Abfallarten (Details s. Tabelle 32) – davon ausgegangen, dass sich
das derzeitige Wertstoffaufkommen in Höhe von 68.392 t/a [≙
≙ 130,6 kg/(EW x a)] in
den nächsten 10 Jahren nur noch marginal auf 132 kg/(EW x a) [≙
≙ 71.100 t/a] steigern
lassen wird. Das Pro-Kopf-Wertstoffaufkommen würde damit um ca. 1,5 kg/(EW x a)
und insofern lediglich um 1 % zunehmen. Der Anstieg der absoluten Altstoffmasse betrüge rund 2.700 t/a [≙
≙ +4,0 %], wobei auch hier die Differenz zwischen der relativen
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Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 175
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spezifischen und absoluten Veränderung der Abfallmengen auf die im Jahr 2025 um
rd. 15.000 Personen höhere Einwohnerzahl der Stadt zurückzuführen ist.
Die ambitionierten Annahmen des Niedrigszenarios haben zur Folge, dass die getrennt
erfasste Wertstoffmenge bis zum Jahr 2025 um 17 kg/(EW x a) zunimmt. Das absolute
Aufkommen an Altstoffen wird dann ca. 74.300 t/a [≙
≙ 138 kg/(EW x a)] erreichen und
damit im Vergleich zum Ist-Stand per 2013 um gut 5.900 t/a anwachsen.
(7)
Die getrennte Erfassung von Schadstoffen wird gemäß den Annahmen beider
Szenarien bis zum Jahr 2025 nicht mehr zunehmen. Dies lässt sich aus den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 ableiten, die eine Durchsetzung des Restabfalls mit
vorbildlich niedrigen 0,3 kg/(EW x a) nachwies. Potentiale für eine weitere realistisch
erreichbare Schadstoffentfrachtung des Restabfalls bestehen vor diesem Hintergrund
nicht.
Insofern stellt das aktuelle Aufkommen von rd. 400 t/a, entsprechend 0,8 kg/(EW x a),
das im Jahr 2013 einmalig erreicht wurde – der Durchschnittswert der Vorjahre betrug
rd. 345 t/a [≙
≙ 0,7 kg/(EW x a)] – aus unserer Sicht eine absolute Obergrenze dar.
Im Hinblick auf das Jahr 2025 gehen beide Szenarien einheitlich von einer getrennten
Schadstofferfassung in einer Größenordnung von ca. 0,7 kg/(EW x a), entsprechend
380 t/a aus.
Insgesamt wird das Abfallaufkommen – d. h. die Summe aller in der Regie der Stadtreinigung Leipzig sowie (im Fall der DSD-Wertstoffe) der ALL GmbH erfassten Abfälle – im Vergleich zwischen Ist-Stand (2013) und Zieljahr (2025) in beiden betrachteten Prognosevarianten
ansteigen, was im Niedrigszenario allein auf die Zunahme der Bevölkerungszahl der Stadt
zurückzuführen ist. Die spezifische Menge verharrt dagegen im Fall der optimistischen
Prognosevariante (Niedrigszenario) mit rd. 360 kg/(EW x a) auf dem aktuellen Niveau.
Weitestgehend wird hier – zu Details s. Tabelle 31 – eine Entwicklung dergestalt erwartet,
dass sich die Zunahme der getrennt erfassten Abfallmengen [Bio- und Grünabfälle sowie
Wertstoffe
+16 kg/(EW x a)] und der Rückgang bei den Restabfällen [ ca. -15 kg/(EW x
a)] nahezu ausgleichen. Im Hochszenario dagegen ergibt sich sowohl eine spezifisch als
auch absolut höhere Siedlungsabfallmenge als aktuell.
Fallen heute (2013) 188.783 t/a bzw. 360,5 kg/(EW x a) Siedlungsabfälle zur Entsorgung
(Verwertung / Behandlung / Ablagerung) in der Stadt Leipzig an, so werden es gem. den
betrachteten Szenarien in 2025 folgende Abfallmengen sein:
Hochszenario
195.910 t/a [≙
≙ +3,8 %]
bzw.
363,7 kg/(EW x a) [≙
≙ +0,9
%]
Niedrigszenario
193.740 t/a [≙
≙ +2,6 %]
bzw.
359,7 kg/(EW x a) [≙
≙ -0,2
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 176
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%].
Abstrahiert man von den Abfallgruppen Wertstoffe sowie Bio- und Grünabfälle, die
entweder direkt oder nach vorgeschalteter Sortierung / Behandlung ( LVP-Sortierung /
Kompostierung) weitestgehend1) der Verwertung zugeführt werden, so verändert sich die
aktuelle Abfallmenge [91.126 t/a bzw. 174,0 kg/(EW x a)] bei beiden Prognosevarianten bis
2025 wie folgt:
Hochszenario
91.410 t/a [≙
≙ +0,3 %]
bzw.
169,7 kg/(EW x a) [≙
≙ -2,5 %]
Niedrigszenario
84.410 t/a [≙
≙ -7,4 %]
bzw.
156,7 kg/(EW x a) [≙
≙ -9,9
%].
Bezogen auf die quantitativ mit Abstand relevanteste Abfallgruppe und damit die Restabfälle, die im Jahr 2013 ein Aufkommen in Höhe von 78.963 t/a, respektive 150,7 kg/(EW x a)
erreichte, ergeben sich bei den Projektionen im Hinblick auf den Zeithorizont 2025 betreffend
das Niedrigszenario ebenfalls deutliche Verringerungen der Abfallmengen gegenüber dem
derzeitigen Stand. Die Ergebnisse der Prognosevarianten lauten hier wie folgt:
Hochszenario
78.640 t/a [≙
≙ -0,4 %]
bzw.
146,0 kg/(EW x a) [≙
≙ -3,1 %]
Niedrigszenario
73.255 t/a [≙
≙ -7,2 %]
bzw.
136,0 kg/(EW x a) [≙
≙ -9,8
%].
Bevor im Folgenden in graphischer Form – das Kapitel 9.2.2 abschließend – eine Darstellung und ein Vergleich der Resultate der Abfallmengenprognosen bis 2025 mit den Ist-Daten
per 2013 vorgenommen wird, erfolgt auch für die Abfallgruppe Elektro- und Elektronikaltgeräte (E-Schrott), die im Rahmen der Darstellung und Analyse der Entwicklung sowie des
Ist-Standes der Abfallwirtschaft in der Stadt Leipzig Berücksichtigung fand, eine Abfallmengenprognose bis zum Jahr 2025, wobei allerdings nicht in 2 Varianten differenziert wird.
Nachdem seit dem 24.03.2006 Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen
an den eingerichteten kommunalen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kostenlos abgegeben werden können und die Hersteller verpflichtet sind, die an den
kommunalen Wertstoffhöfen erfassten Altgeräte zu übernehmen und zu entsorgen, ergab
sich zunächst ein erheblicher Anstieg des E-Schrottaufkommens.
Wie die nachstehenden Daten umfassend den Zeitraum 2008 bis 2013 für die Stadt Leipzig
zeigen, hat sich mittlerweile das Aufkommen an Elektro- und Elektronikaltgeräten im Hinblick
1)
d. h. abzüglich der Sortierreste.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 177
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auf die Produktgruppe Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte und auch Gasentladungslampen
weitgehend stabilisiert.
Demgegenüber ist das Aufkommen an Haushaltskleingeräten (Gruppe 5) nach wie vor
– mit Ausnahme des Jahres 2010, in dem ein geringfügiger Rückgang von rd. 1.100 Stück
(≙
≙ -1,9 %) zu verzeichnen war – von einer sehr deutlichen Zunahme – +65.338 Geräte
(≙
≙ +134,6 %) im Zeitvergleich 2008/2013 – geprägt.
Stückzahlbezogen trifft dies in noch stärkerem Umfang auf Computer, Zubehör, Radios,
Handys u. a. zu, die unter die Gruppe 3 Geräte der Informations-, Telekommunikations- und
Unterhaltungselektronik fallen. Wurden von diesen im Jahr 2008 81.978 Stück getrennt erfasst und einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt, so stieg die Getrennterfassung im
Jahr 2013 auf 164.306 Geräte. Der absolute Zuwachs betrug insofern innerhalb von fünf
Jahren rd. 82.300 Altgeräte, woraus sich eine Steigerungsrate in Höhe von knapp über 100
% errechnet.
Vor dem Hintergrund dieser Zeitreihen wird sich das Elektronikschrottaufkommen in der
Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 unserer Einschätzung nach wie in Tabelle 33 dargestellt
entwickeln.
Aus Gründen einer höheren Validität der Prognoseresultate wird diese „nur“ für die vom
ElektroG benannten fünf (Produkt-)Gruppen, nicht jedoch einzelne Gerätekategorien, in die
die Gruppen 1 und 3 weiter aufgegliedert sind, vorgenommen.
Prognose E-Altgeräteerfassung Stadt Leipzig bis 2025
(Stück/a)
Prognose-
Prognosebasis
Gruppe
Jahr
ergebnis
2008
2009
2010
2011
2012
2013
3.953
5.004
4.423
4.113
3.765
3.263
685
753
582
482
396
345
3.340
4.192
3.681
3.781
3.320
3.078
1.4 Wäschetrockner
276
399
370
374
407
471
1.5 Geschirrspüler
1.826
2.677
2.614
2.704
2.643
2.452
1
Haushaltsgroßgeräte
10.080
13.025
11.670
11.454
10.531
9.609
11.000
2
Kühlgeräte
13.542
14.182
12.120
13.082
13.542
13.827
14.000
3.1 Fernseher
23.564
27.019
26.916
32.633
33.658
29.645
3.2 Monitore
21.356
23.261
19.931
18.450
14.184
10.947
81.978
104.054
99.158
104.976
132.935
164.306
126.898
154.334
146.005
156.059
180.777
204.898
1.1 Waschmaschinen
1.2 Schleudern
1.3 Herde
3.3 Computer, Zubehör, Radios,
Handys
3
Geräte der Informations-,
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2025
300.000
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Telekommuniations- und
Unterhaltungselektronik
4
Gasentladungslampen
60.080
67.450
68.220
77.440
72.490
76.095
95.000
5
Haushaltskleingeräte
48.556
61.450
60.306
78.290
101.856
113.894
180.000
259.156
310.441
298.321
336.325
379.196
418.323
600.000
100,0
119,8
115,1
129,8
146,3
161,4
231,5
Stück/a
1-5 Gesamt
Index
Tabelle 33: Prognose Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassung Stadt Leipzig bis 2025
Wie Tabelle 33 ausweist ist – vorbehaltlich evtl. gesetzlicher Änderungen – künftig mit einem
weiteren erheblichen Anstieg der Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die Gruppen 3 – hier u. E. allein verursacht durch eine auch
künftig weiterhin erheblich anwachsende Menge an „ausrangierten“ Computern, Zubehör,
Radios und ganz besonders Handys –, 5 Haushaltskleingeräte sowie 4 Gasentladungslampen, die von den Verbrauchern aufgrund immer weiterer Innovationen (z. B. LED-Technik)
nicht selten in noch gebrauchsfähigem Zustand ausgetauscht werden.
Das Kapitel 9.2.2 abschließend erfolgt nachstehend ein graphischer Vergleich des Abfallaufkommens per 2013 und der Abfallmengenprognose bis 2025.
Wie oben beschrieben und den Tabellen 31 und 32 im Detail zu entnehmen führen die beiden Prognosevarianten zu teilweise recht deutlichen Unterschieden im Hinblick auf die –
nach
Abfallgruppen und partiell Abfallarten differenzierte – zukünftige Abfallmengenentwicklung in
der Stadt Leipzig.
Dabei sind unserer Auffassung nach – wie bereits erwähnt – die Annahmen und Ergebnisse
des Niedrigszenarios (optimistische Prognosevariante) mit einer deutlich höheren
Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf deren Eintreffen im Jahr 2025 einzuschätzen als dies für
das Hochszenario der Fall ist.
Die Unterschiede zwischen den Prognosen sowie im Vergleich derselben mit dem Ist-Stand
kommen in den nachstehenden Abbildungen noch einmal graphisch zum Ausdruck.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 179
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
220.000
Prognose
200.000
180.000
185.781
311
189.922
345
190.369
331
191.939
381
188.772
351
188.783
399
68.056
68.907
69.062
67.616
68.392
31.946
30.570
30.978
30.422
29.265
11.338
11.887
12.195
11.764
160.000
67.289
193.740
195.910
380
380
74.330
71.100
140.000
t/a
120.000
100.000
30.046
80.000
10.442
11.052
33.400
35.000
12.390
10.775
60.000
40.000
77.693
78.523
79.224
79.631
78.188
78.963
2008
2009
2010
2011
2012
2013
73.255
78.640
20.000
0
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
2025
2025
NIEDRIGSZENARIO HOCHSZENARIO
Wertststoffe
Schadstoffe
Abbildung 47: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008 bis 2025
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen / Stadt Leipzig
Seite 180
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
100.000
78.963
75.000
78.640
74.330
73.255
71.100
t/a
68.392
50.000
35.000
33.400
29.265
25.000
11.764
10.775
12.390
399
380
380
0
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Basisjahr (2013)
Bio- und Grünabfälle
Niedrigszenario (2025)
Wertstoffe
Schadstoffe
Hochszenario (2025)
Abbildung 48: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen (Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Stadt Leipzig 2013 und 2025
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 181
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Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig
- Basisjahr 2013 [188.783 t/a ≙ 360,5 kg/(EW x a) = 100 %]
Sperrige Abfälle
6,3%
Bio- und
Grünabfälle
15,5%
Restabfälle
41,8%
Wertstoffe
36,2%
Schadstoffe
0,2%
Abbildung 49: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2013 (Ist-Stand)
Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig
- Prognose Niedrigszenario 2025 [193.740 t/a ≙ 359,7 kg/(EW x a) = 100 %]
Sperrige Abfälle
5,5%
Bio- und
Grünabfälle
18,1%
Restabfälle
37,8%
Schadstoffe
0,2%
Wertstoffe
38,4%
Abbildung 50: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2025 (Prognose Niedrigszenario)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 182
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Vergleicht man den Ist-Stand im Jahr 2013 mit der Abfallmengenprognose 2025 gem. den
Annahmen des Niedrigszenarios so wird deutlich, dass sich absolut betrachtet die mengenmäßig größten Unterschiede bei den Abfallgruppen
Restabfälle
- ca. 5.700 t/a
Bio- und Grünabfälle
+ ca. 5.700 t/a
Wertstoffe
+ ca. 5.900 t/a
ergeben.
Relativ gesehen stellen sich die Veränderungen bei den verschiedenen Abfallgruppen im
Einzelnen wie folgt dar:
Restabfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
-7,2 %
+19,6 %
+8,7 %.
9.2.3 Prognoseergebnisse Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Analog zum Vorgehen in Kapitel 9.2.2, welches die Stadt Leipzig betrifft, werden nachfolgend die aktuell zur Entsorgung durch den ZAW anfallenden Siedlungsabfallmengen und
deren gem. den getroffenen Annahmen prognostizierte Entwicklung bis zum Jahr 2025
– mit Zwischenziel 2018 – differenziert nach den Prognosevarianten I (Hochszenario) und
II (Niedrigszenario) im Detail dargestellt.
Hingewiesen sei auch an dieser Stelle darauf, dass in Befolgung der Zielehierarchie des
KrWG und bei einer Realisierung der Maßnahmeempfehlungen (s. Kapitel 10) unseres Erachtens nach die Annahmen und Ergebnisse des Niedrigszenarios (Prognosevariante II)
und
damit
der optimistischen Prognosevariante mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit hinsichtlich des Eintreffens derselben in den Jahren 2018 und 2025 versehen sind als dies im Hochszenario der Fall ist.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Seite 183
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Prognose Siedlungsabfallmengen ZAW-Verbandsgebiet bis 2025
- Niedrigszenario Basisjahr
Jahr
EW
Abfallart
2013
1)
Einheit
Restabfälle
Prognosezeitraum
2018
781.981
t/a
2025
785.500
kg/(EW x a)
t/a
780.400
kg/(EW x a)
t/a
kg/(EW x a)
107.014
136,8
100.500
128,0
93.600
120,0
Sperrige Abfälle
16.185
20,7
15.700
20,0
15.600
20,0
Bio- und Grünabfälle
32.751
41,9
38.500
49,0
40.600
52,0
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
Leichtverpackungen (LVP)
Glas
38.914
49,8
39.300
50,0
39.800
51,0
34.124
43,6
35.350
45,0
35.900
46,0
19.210
24,6
19.600
25,0
20.300
26,0
1.981
2,5
3.150
4,0
3.900
5,0
8.478
10,8
9.400
12,0
10.150
13,0
102.707
131,3
106.800
136,0
110.050
141,0
528
0,7
550
0,7
550
0,7
Abfälle von öffentlichen Flächen
13.320
17,0
12.200
15,5
10.600
13,6
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
16.444
21,0
25.000
31,8
36.000
46,1
Bau- und Abbruchabfälle
36.116
46,2
36.000
45,8
36.000
46,1
82.107
105,0
84.000
107,0
85.000
109,0
54
0,1
250
0,3
300
0,4
407.226
520,7
419.500
534,1
428.300
548,9
Metalle
Holz
Wertstoffe
Schadstoffe
Abfälle aus Sortier- und
Behandlungsanlagen
Abfälle aus kommunaler
Abwasserbehandlung
Gesamt
Tabelle 34: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario)
450.000
419.500
407.226
428.300
300
250
54
400.000
84.000
85.000
82.107
350.000
36.000
36.000
36.116
300.000
25.000
36.000
12.200
550
10.600
550
102.707
106.800
110.050
32.751
38.500
16.444
13.320
528
t/a
250.000
200.000
150.000
16.185
100.000
50.000
15.700
40.600
15.600
107.014
100.500
93.600
2013
2018
2025
0
Restabfälle
Bio- und Grünabfälle
Schadstoffe
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
Sperrige Abfälle
Wertstoffe
Abfälle von öffentlichen Flächen
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
Abbildung 51: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025
(Niedrigszenario)
1)
Dem Basisjahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 19 und 21 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die
Prognosewerte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44).
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
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Prognose Siedlungsabfallmengen ZAW-Verbandsgebiet bis 2025
- Hochszenario Basisjahr
Jahr
EW
Abfallart
2013
1)
Einheit
Restabfälle
Prognosezeitraum
2018
781.981
t/a
2025
785.500
kg/(EW x a)
t/a
780.400
kg/(EW x a)
t/a
kg/(EW x a)
107.014
136,8
105.300
134,0
101.500
130,0
Sperrige Abfälle
16.185
20,7
16.500
21,0
17.200
22,0
Bio- und Grünabfälle
32.751
41,9
36.100
46,0
37.500
48,0
PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK)
Leichtverpackungen (LVP)
Glas
38.914
49,8
39.300
50,0
39.000
50,0
34.124
43,6
34.600
44,0
34.350
44,0
19.210
24,6
19.600
25,0
19.500
25,0
1.981
2,5
2.350
3,0
3.100
4,0
8.478
10,8
9.400
12,0
9.400
12,0
102.707
131,3
105.250
134,0
105.350
135,0
528
0,7
550
0,7
550
0,7
Abfälle von öffentlichen Flächen
13.320
17,0
13.000
16,5
12.700
16,3
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
16.444
21,0
33.000
42,0
51.300
65,7
Bau- und Abbruchabfälle
36.116
46,2
38.000
48,4
40.000
51,3
82.107
105,0
88.000
112,0
95.000
121,7
54
0,1
300
0,4
400
0,5
407.226
520,7
436.000
555,0
461.500
591,2
Metalle
Holz
Wertstoffe
Schadstoffe
Abfälle aus Sortier- und
Behandlungsanlagen
Abfälle aus kommunaler
Abwasserbehandlung
Gesamt
Tabelle 35: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario)
500.000
461.500
436.000
450.000
407.226
300
95.000
54
400.000
400
88.000
82.107
350.000
40.000
38.000
36.116
t/a
300.000
33.000
250.000
200.000
51.300
16.444
13.320
528
13.000
550
12.700
550
102.707
105.250
105.350
32.751
36.100
37.500
150.000
16.185
16.500
17.200
107.014
105.300
101.500
2013
2018
2025
100.000
50.000
0
Restabfälle
Bio- und Grünabfälle
Schadstoffe
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
Sperrige Abfälle
Wertstoffe
Abfälle von öffentlichen Flächen
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
Abbildung 52: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025
(Hochszenario)
1)
Dem Basisjahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 19 und 21 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die
Prognosewerte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44).
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Dem analytischen und methodischen Vorgehen in Kapitel 9.2.2 entsprechend wird nachfolgend „nur“ auf die Ergebnisse der Prognosen betreffend den Zeithorizont 2025 eingegangen. Sofern darüber hinausgehendes Interesse besteht, lassen sich die Daten für das
Interimsjahr 2018 den Tabellen 34 und 35 entnehmen.
Für das Jahr 2025 und damit den Zeithorizont von rd. 10 Jahren abdeckend führt die Prognose der im ZAW-Verbandsgebiet größenordnungsmäßig anfallenden Abfallmengen zu folgenden Resultaten:
(1)
Die Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe verringert
sich im Hochszenario (= Prognosevariante I bzw. pessimistische Prognose) von aktuell
(2013) 107.014 t/a um rd. 5.500 t/a, entsprechend 5,2 % auf etwa 101.500 t/a im Jahr
2025. Diese Abnahme resultiert zu nur einem marginalen Anteil aus dem seitens des
Statistischen Landesamtes erwarteten Rückgang der Bevölkerung im Verbandsgebiet
– ca. 1.600 EW ≙ -0,2 % –, sondern beruht nahezu ausschließlich auf einer prognostizierten Verringerung der spezifischen Restabfallmenge. Diese beläuft sich aktuell auf
rd. 137 kg/(EW x a) und wird sich gem. den Erwartungen des Hochszenarios bis 2025
auf 130 kg/(EW x a) reduzieren. Dies entspricht einer Abnahme um exakt 5 %.
Gemäß den ambitionierten Ansprüchen des Niedrigszenarios wird ein Rückgang der
Pro-Kopf-Restabfallmenge innerhalb des kommenden Dezenniums auf 120 kg/(EW x
a) für erreichbar erachtet. Im Vergleich zum Ausgangswert im Jahr 2013 entspricht
dies einer Abnahme um gut 12 %. Multipliziert mit der Einwohnerzahl im Verbandsgebiet
resultiert daraus eine absolute Restabfallmenge in Höhe von 93.600 t/a, womit das
aktuelle Aufkommen (107.014 t/a) um rd. 13.400 t/a unterschritten wird.
(2)
Lt. den Annahmen des Hochszenarios wird sich die Menge sperriger Abfälle im Jahr
2025 auf ca. 17.200 t/a [≙
≙ 22 kg/(EW x a)] belaufen. Insofern wird weder in spezifischer noch absoluter Hinsicht eine wesentliche Veränderung des aktuellen Aufkommens
[20,7 kg/(EW x a) ≙ 16.185 t/a] eintreten.
Im angestrebten Niedrigszenario lautet der Prognosewert auf 15.600 t/a, respektive
20 kg/(EW x a). Auch dies stellt im Vergleich zur derzeitigen Abfallmenge eine nahezu
nur marginale Veränderung – allerdings im Sinne eines Mengenrückgangs – dar.
(3)
Die im ZAW-Verbandsgebiet per Biotonne – über dieses Sammelsystem verfügt
ausschließlich die Stadt Leipzig – und über andere Erfassungssysteme für Grünabfälle
getrennt gesammelte Menge an Bio- und Grünabfällen beträgt aktuell (2013)
32.751 t/a, was einem spezifischen Aufkommen in Höhe von 41,9 kg/(EW x a) entspricht.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Das Hochszenario geht davon aus, dass sich ein Teil der – lt. den Resultaten der von
SHC in den Gebieten beider Verbandsmitglieder durchgeführten Restabfallanalysen –
derzeit noch in den Restabfallbehältern befindlichen nativ-organischen Abfallmasse
diesen fernhalten lässt. Spezifisch gesehen werden den Erwartungen ca. 6 kg/(EW x a)
zugrunde gelegt, woraus sich für das Jahr 2025 eine getrennt erfasste Menge an
Bio- und Grünabfällen in Höhe von 37.500 t/a, respektive 48 kg/(EW x a) ergibt.
Die Variante II der Abfallmengenprognose und damit die optimistische Variante
(Niedrigszenario) hält es für möglich, die Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfällen
in den nächsten 10 Jahren noch um rd. 10 kg/(EW x a) und damit auf 52 kg/(EW x a)
zu erhöhen. Gegenüber dem Ist-Stand bedeutet dies einen Zuwachs um ca. 24 % und
ein Aufkommen an Bio- und Grünabfällen aus der getrennten Erfassung in Höhe von
40.600 t/a per 2025.
(4)
Ebenso wie in Bezug auf die Durchsetzung des Restabfalls mit nativ-organischen Abfallbestandteilen lässt sich anhand der Restabfallanalysen ableiten, dass sich im
Restabfall des Verbandsgebietes noch – wenn auch sehr geringe – Potentiale an
Wertstoffen
befinden, die in Zukunft noch getrennt erfasst werden können.
Die Prognosevariante I und damit das Hochszenario geht von der Annahme aus,
dass sich nur eine Teil dieses Recyclingpotentials in den kommenden 10 Jahren
wird erschließen lassen und insofern das aktuelle Aufkommen an Wertstoffen in Höhe
von 102.707 t/a [≙
≙ 131,3 kg/(EW x a)] nur noch in relativ geringem Umfang auf
135 kg/(EW x a), entsprechend 105.350 t/a ansteigen wird. Der relative Zuwachs liegt
bei dieser Variante noch unter 3 %.
Das Niedrigszenario unterstellt, dass das bei dieser Abfallgruppe derzeit noch maximal
bestehende Verwertungspotential bis zum Jahr 2025 vollständig ausgeschöpft wird.
In diesem Fall erhöht sich die getrennt erfasste Menge an Wertstoffen von aktuell
131,3 kg/(EW x a) auf 141,0 kg/(EW x a) und damit um über 7 %. Absolut betrachtet
erfolgt gem. dieser Variante ein Anstieg von 102.707 t/a in 2013 auf rd. 110.000 t/a im
Jahr 2025.
(5)
Wie unter Kapitel 9.2.2 bereits ausgeführt wird sich – in Anbetracht der ausgesprochen
geringen Fracht an Schadstoffen im Restabfall der Stadt Leipzig – die getrennt erfasste Schadstoffmenge im Stadtgebiet gem. den Annahmen beider Szenarien in Zukunft
nicht weiter steigern lassen.
Da auch die im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2012–2018
für den Landkreis Leipzig im Jahr 2011 durchgeführte Restabfallanalyse eine extrem
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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niedrige Schadstofffracht im Restabfall erbrachte, steht fest, dass im gesamten
Verbandsgebiet keine weiteren Schadstoffentfrachtungspotenziale mehr bestehen.
Insofern treffen beide Prognosevarianten (Hoch- und Niedrigszenario) vor diesem
Hintergrund die Annahme, dass die Getrennterfassung von Schadstoffen im Verbandsgebiet des ZAW gegenüber dem aktuellen Stand – 0,7 kg/(EW x a) – unverändert
bleiben wird. Die Prognosewerte beiden Varianten lauten damit für das Jahr 2025 auf
0,7 kg/(EW x a).
(6)
Angesichts der im Zeitablauf erheblich schwankenden Abfallmengen von öffentlichen Flächen – dies gilt insbesondere für Garten- und Parkabfälle, Straßenkehricht
und
sonstige nicht biologisch abbaubaren Abfälle – fällt eine diese Abfallgruppe betreffende
Prognose ausgesprochen schwer. Unter Heranziehung des Verfahrens der gewichteten Mittelwertbildung ergibt sich gemäß den Annahmen des Hochszenarios für das
Jahr 2025 ein Erwartungswert in Höhe von 12.700 t/a. Verglichen mit dem Jahr 2013
(13.320 t/a) bedeutet diese Entwicklung eine Abnahme innerhalb der kommenden
10 Jahre um rd. 5 %.
Im Fall der Prognosevariante II und damit des Niedrigszenarios führen die Berechnungen und Abschätzungen für das Jahr 2025 zu einem Resultat, das mit 10.600 t/a
ca. 16,5 % niedriger als das des Hochszenarios ausfällt. Im Vergleich zum Jahr 2013
ergibt sich im Niedrigszenario ein Mengenrückgang um gut 2.700 t/a (≙
≙ -20 %).
(7)
Die Ausführungen zur Problematik einer annähernd gesicherten Prognose bei den
Abfällen von öffentlichen Flächen lassen sich ohne Abstriche auch auf die Abfallgruppe
Abfälle aus Gewerbe und Industrie übertragen.
Im Ergebnis – ebenfalls des Verfahrens der gewichteten Mittelwertbildung – kommt
das Hochszenario für das Jahr 2025 zu einem Aufkommen in Höhe von 51.300 t/a.
Verglichen mit der aktuellen Abfallmenge im Jahr 2013 – diese betrug außergewöhnlich niedrige 16.444 t/a – bedeutet dies einen Zuwachs um fast 35.000 t/a.
Im für deutlich wahrscheinlicher erachteten Niedrigszenario wird ebenfalls von einem
Anstieg der Gewerbe- und Industrieabfälle ausgegangen. Für den Prognosehorizont
2025 wird dieser mit 36.000 t/a und damit einem Mehranfall von knapp 20.000 t/a
veranschlagt.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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(8)
Hinsichtlich des Aufkommens an Bau- und Abbruchabfällen unterscheiden sich beide
Szenarien nicht wesentlich. Während das Niedrigszenario angesichts von rd. 36.000
t/a in 2025 praktisch von einer Konstanz dieses Abfallstromes ausgeht (2013 = 36.116
t/a), hält das Hochszenario einen leichten Anstieg auf ca. 40.000 t/a in den nächsten
zehn Jahren für wahrscheinlich.
(9)
Bei dem Aufkommen an Abfällen aus Sortier- und Behandlungsanlagen kommt
dem Output der MBA Cröbern eine maßgebliche Bedeutung zu. Unter Heranziehung
der
Resultate des Zeitraums 2008 bis 2013 geht das Hochszenario im Hinblick auf das
Jahr 2025 von einer Abfallmenge in Höhe von rd. 95.000 t/a aus.
Das Niedrigszenario erfährt eine Festlegung auf größenordnungsmäßig 85.000 t/a.
(10) Massebezogen ist schließlich die Abfallgruppe Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung in Anbetracht eines Aufkommens in Höhe von lediglich 54 t/a im Jahr
2013 – auch wenn es sich dabei im Zeitraum 2008 bis 2013 um einen Tiefpunkt handelte – von absolut nachgeordneter Bedeutung.
Das Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung führt bei dieser Abfallgruppe – unter
Ausklammerung eines „Ausreißers nach oben“ im Jahr 2010 – zu einem Prognosewert
für das Jahr 2025 in Höhe von rd. 400 t/a. Dieser wird dem Hochszenario (Variante I)
als Erwartungswert zugrunde gelegt.
Das Niedrigszenario (optimistische Variante), das die realen Resultate der jüngeren
Vergangenheit stärker wichtet, prognostiziert für das Jahr 2025 ein Aufkommen in Höhe von 300 t/a.
Unabhängig von den weitgehend unterschiedlichen Annahmen und Wichtungen im Hinblick
auf die in den letzten sechs Jahren jeweils angefallenen Abfallmengen wird das Abfallaufkommen im ZAW-Verbandsgebiet im Vergleich zwischen Ist-Stand (2013) und Zieljahr
(2025) bei beiden Prognosevarianten ansteigen. Im Unterschied zur erwarteten Entwicklung
in der Stadt Leipzig – s. Kapitel 9.2.2 – bezieht sich diese Erwartung dabei nicht nur auf die
absoluten, sondern auch die spezifischen Siedlungsabfallmengen.
Konkret fallen im Verbandsgebiet aktuell (Jahr 2013) 407.226 t/a bzw. 520,7 kg/(EW x a)
Siedlungsabfälle zur Entsorgung (Verwertung / Behandlung / Ablagerung) an. Gemäß den
beiden betrachteten Szenarien werden sich diese im Jahr 2025 größenordnungsmäßig wie
folgt darstellen:
Hochszenario
461.500 t/a [≙
≙ +13,3
%]
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
bzw.
591,2 kg/(EW x a) [≙
≙ +13,5
%]
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 189
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Niedrigszenario
428.300 t/a [≙
≙ +5,2 %]
bzw.
548,9 kg/(EW x a) [≙
≙
%].
+5,4
Vernachlässigt man die Abfallgruppen Wertstoffe sowie Bio- und Grünabfälle, die
entweder direkt oder nach vorgeschalteter Sortierung / Behandlung (LVP-Sortierung /
Kompostierung) weitgehend1) der Verwertung zugeführt werden, so resultieren daraus
folgende Änderungen der aktuellen Abfallmenge [271.768 t/a bzw. 347,5 kg/(EW x a)] bis
2025 bei den beiden Prognosevarianten:
Hochszenario
318.650 t/a [≙
≙ +17,3
%]
bzw.
408,2 kg/(EW x a) [≙
≙ +17,5
%]
Niedrigszenario
277.650 t/a [≙
≙
%]
bzw.
355,9 kg/(EW x a) [≙
≙
%].
+2,2
+2,4
Bezogen auf die – von den Wertstoffen abgesehen – quantitativ mit größerem Abstand
relevanteste Abfallgruppe und damit die Restabfälle, die im Jahr 2013 im Verbandsgebiet
ein
Aufkommen in Höhe von 107.014 t/a, entsprechend 136,8 kg/(EW x a) erreichte, ergeben
sich bei den Erwartungswerten im Hinblick auf den Zeithorizont 2025 bei beiden Prognosevarianten Rückgänge der Abfallmengen gegenüber dem Stand des Jahres 2013. Konkret
lauten
die
Resultate der beiden Szenarien wie folgt:
Hochszenario
Niedrigszenario
101.500 t/a [≙
≙ -5,2 %]
bzw.
130,0 kg/(EW x a) [≙
≙
%]
-5,0
93.600 t/a [≙
≙ -12,5 %]
bzw.
120,0 kg/(EW x a) [≙
≙ -12,3
%].
Vor dem Hintergrund beider Mengenszenarien lässt sich bereits an dieser Stelle festhalten,
dass die dem ZAW zur Abfallbehandlung (MBA) und Abfallablagerung (ZDC) verfügbaren
Anlagen unter Berücksichtigung deren Kapazität sowie des noch verfügbaren Verfüllvolumens ohne Zweifel ausreichen werden, die Entsorgungssicherheit im Hinblick auf die überlassungspflichtigen und auch die tatsächlich überlassenen Siedlungsabfälle und deren Mengen
im
1)
d. h. abzüglich der Sortierreste.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 190
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Verbandsgebiet während des 5-jährigen Planungszeitraums des Abfallwirtschaftskonzeptes
(2014–2018) und auch darüber hinaus sicherzustellen.
Analog zum Kapitel 9.2.2 wird nachstehend in graphischer Form ein Vergleich des IstStandes 2013 und der Abfallmengenprognosen bis zum Jahr 2025 vorgenommen.
Die Tabellen 34 und 35 zeigen im Detail, dass die beiden unterschiedenen Prognosevarianten gerade im Hinblick auf die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wie
Abfälle von öffentlichen Flächen
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
zu teilweise recht deutlichen Unterschieden im Hinblick auf deren zukünftige Mengenentwicklung im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen führen.
Dabei sind unseres Erachtens nach die Annahmen und Ergebnisse der Prognosevariante II
– Niedrigszenario bzw. optimistische Variante – mit einer höheren Wahrscheinlichkeit
im Hinblick auf deren Eintreffen im Jahr 2025 zu bewerten als dies für das betrachtete
Hochszenario (Variante 1) der Fall ist.
Die Unterschiede, zu denen die beiden Prognosevarianten führen und deren jeweiliger
Vergleich mit dem aktuellen Abfallaufkommen im ZAW-Verbandsgebiet lässt sich den nachstehenden Abbildungen noch einmal anschaulich entnehmen.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 191
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
650.000
611.763
807
600.000
Prognose
92.705
550.000
500.000
456.011
474.373
450.000
461.500
447.938
105.051
400
1.065
921
428.300
4.068
409.200
407.226
106
54
300
56.037
93.056
400.000
95.000
88.668
85.000
52.168
350.000
96.927
82.107
40.000
135.344
45.256
t/a
49.282
36.000
36.116
300.000
72.488
39.245
51.300
30.811
49.090
36.000
16.444
14.313
250.000
9.614
8.271
502
502
4.504
522
16.564
9.145
13.320
10.600
741
103.100
98.600
99.400
101.674
32.531
34.685
33.557
33.876
200.000
567
528
101.718
102.707
33.192
32.751
550
110.050
12.700
550
105.350
150.000
37.500
40.600
18.593
19.383
18.276
19.741
16.000
16.185
17.200
100.000
50.000
15.600
104.917
106.101
2008
2009
106.918
107.511
104.170
107.014
2012
2013
93.600
101.500
0
2010
2011
2025
2025
NIEDRIGSZENARIO HOCHSZENARIO
Restabfälle
Sperrige Abfälle
Bio- und Grünabfälle
Wertstoffe
Schadstoffe
Abfälle von öffentlichen Flächen
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
Bau- und Abbruchabfälle
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung
Abbildung 53: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008 bis 2025
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 192
SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH
107.014
Restabfälle
93.600
101.500
16.185
15.600
17.200
Sperrige Abfälle
32.751
Bio- und Grünabfälle
40.600
37.500
102.707
Wertstoffe
110.050
105.350
528
550
550
Schadstoffe
13.320
10.600
12.700
Abfälle von öffentlichen Flächen
16.444
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
36.000
51.300
36.116
36.000
40.000
Bau- und Abbruchabfälle
82.107
85.000
Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen
95.000
54
300
400
Abfälle aus komm. Abwasserbehandlung
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
t/a
Basisjahr (2013)
Niedrigszenario (2025)
Hochszenario (2025)
Abbildung 54: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen (Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2013 und 2025
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet
- Basisjahr 2013 [407.226 t/a ≙ 520,7 kg/(EW x a) = 100 %]
Abfälle aus Sortieru.
Behandlungsanlag
en
20,2%
Restabfälle
26,3%
Sperrige Abfälle
4,0%
Bio- und
Grünabfälle
8,0%
Bau- u.
Abbruchabfälle
8,9%
Abfälle aus
Gewerbe u.
Industrie
4,0%
Abfälle v. öffentl.
Flächen
3,3%
Schadstoffe
0,1%
Wertstoffe
25,2%
Abbildung 55: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2013 (Ist-Stand)
Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet
- Prognose Niedrigszenario 2025 [428.300 t/a ≙ 548,9 kg/(EW x a) = 100 %]
Abfälle aus Sortieru.
Behandlungsanlag
en
19,8%
Restabfälle
21,9%
Sperrige Abfälle
3,6%
Bio- und
Grünabfälle
9,5%
Bau- u.
Abbruchabfälle
8,4%
Abfälle aus
Gewerbe u.
Industrie
8,4%
Abfälle v. öffentl.
Flächen
2,5%
Schadstoffe
0,1%
Wertstoffe
25,7%
Abbildung 56: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2025
(Prognose Niedrigszenario)
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Ein Vergleich des Ist-Abfallaufkommmens im Jahr 2013 mit der Abfallmengenprognose 2025
in der Variante des Niedrigszenarios lässt erkennen, dass sich absolut betrachtet die größten
Unterschiede bei den Abfallgruppen
Restabfälle
- ca. 13.400 t/a
Bio- und Grünabfälle
+ ca. 8.800 t/a
Wertstoffe
+ ca. 7.300 t/a
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
+ ca. 19.600 t/a
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
+ ca. 2.900 t/a
ergeben, wobei im Hinblick auf den Entsorgungsstandort Cröbern – aufgrund der direkten
Verwertung dieser Abfälle – den Bio- und Grünabfällen sowie den Wertstoffen keine Relevanz zukommt.
In relativer Sichtweise stellen sich die Veränderungen bei den v. g. Abfallgruppen im Einzelnen wie folgt dar:
Restabfälle
- ca. 12,5 %
Bio- und Grünabfälle
+ ca. 24,0 %
Wertstoffe
+ ca.
Abfälle aus Gewerbe und Industrie
+ ca. 118,9 %
Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen
+ ca.
7,2 %
3,5 %.
Bei Eintreten der gem. dem Niedrigszenario prognostizierten Entwicklung der Abfallmengenströme lässt sich abschätzen, dass verglichen mit dem aktuellen Stand im Jahr 2025
ca. 10.000 t/a weniger Abfälle in der MBA Cröbern zu behandeln sein werden.
Die Ablagerungsmenge auf der Zentraldeponie Cröbern würden sich dem entgegengesetzt
verändern. Hier ist im Vergleich zum Jahr 2013 davon auszugehen, dass sich diese um etwa
30.000 t/a erhöhen würde.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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10 Maßnahmeempfehlungen zur Beschlussfassung
Vor dem Hintergrund der im Rahmen dieser Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte
der Stadt Leipzig und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen dargestellten
abfallrechtlichen Bestimmungen, der vorgenommenen Analysen und Prognosen sowie der
daraus abgeleiteten Aussagen und Zielsetzungen, die als Rahmenbedingungen für die
Abfallwirtschaft in der Stadt Leipzig und im Verbandsgebiet des ZAW zu verstehen sind,
werden in Kapitel 10 gezielte Maßnahmeempfehlungen formuliert, die seitens der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Umsetzung beschlossen werden sollten.
Diese dienen dazu,
den in weiten Bereichen erzielten hohen – quantitativen und qualitativen – Stand der
Abfallwirtschaft sowohl im Stadt- als auch im Verbandsgebiet nachhaltig zu sichern,
partiell bestehende Defizite – die sich u. a. auch aus der Änderung abfallwirtschaftlicher
Rahmenbedingungen im Zeitablauf ergeben – abzubauen,
die Resultate der Prognosevariante II (optimistische Variante) und damit das Niedrigszenario im Hinblick auf den Zeithorizont 2025 zu erreichen,
die Abfallwirtschaft in der Stadt Leipzig und im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen unter Beachtung der Entsorgungssicherheit, der Rechtskonformität
und der ökologischen sowie der ökonomischen Verträglichkeit in den nächsten Jahren
gezielt weiterzuentwickeln.
Die nachfolgend benannten Handlungsempfehlungen verstehen sich dabei als Symbiose aus
einer konsequenten Weiterführung zahlreicher bisher seitens der Stadt Leipzig und des ZAW
erfolgreich genutzter Handlungsoptionen und einer Ergreifung darüber hinausgehender bzw.
diese flankierender Maßnahmen, die sich teilweise bereits im Planungs- bzw. Umsetzungsstadium befinden.
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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10.1 Stadt Leipzig
10.1.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung
Nr.
1.
1.1
Maßnahme
Vermeidung von Abfällen
Erstellung der kommunalen Abfallbilanzen für die Stadt Leipzig und Auswertung/Analyse
in folgender Hinsicht: Zeitreihenvergleich für die Stadt Leipzig und Vergleich mit der
Siedlungsabfallbilanz des LfULG für den Freistaat Sachsen.
Auf dieser Basis: Erarbeitung einer Grundlage für eine gezielte Einflussnahme auf die
Verminderung von im Stadtgebiet anfallenden Abfällen
1.2
Verantwortlichkeit Termine
SRL
jährlich
Weitere Nutzung der Lenkungsfunktion der Abfallgebühren als effektiver Anreiz zur
Abfallverminderung, vorzugsweise -vermeidung
SRL /
Entscheidung RV
2015
1.3
Anhaltung des Betriebspersonals zum richtigen Umgang mit Abfällen
SRL
ständig
1.4
Schulung der Außendienstmitarbeiter zu abfallwirtschaftlichen Themen
SRL
ständig
1.5
Erarbeitung eines Abfallberatungskonzeptes für Haushalte (private Haushaltungen/Kleingewerbe) SRL
umfassend konkrete Maßnahmen als Leitlinie für Beratungsaktionen zur Abfallverminderung
jährlich
1.6
Durchführung gezielter Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung zur
effektiven Abfallverminderung und (s. Nr. 2.) Wertstofftrennung
SRL
ständig
1.7
Weiterbetrieb des online-Verschenkemarktes als wirksames Mittel zur tatsächlichen Abfallvermeidung. Weitere Bewerbung desselben auf den Kehrmaschinen der SRL
SRL
ständig
1.8
Anleitung der Erzieher an Schulen und Kindertagesstätten zur Verminderung und
Verwertung von Abfällen
SRL mit AJFB
bei Bedarf
1.9
Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort für Grundschul- und Kindergartenkinder
mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung der Abfallvermeidung und Wertstofftrennung
SRL mit AJFB
wöchentlich
1.10 Angebot zur Durchführung von Betriebshofbesichtigungen für Schulklassen
SRL
bei Bedarf
1.11 Durchführung von Informationsveranstaltungen für Wohnungsgesellschaften und Mieter
mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung der Abfallvermeidung und Wertstofftrennung
SRL
bei Bedarf
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr. Maßnahme
1.
Vermeidung von Abfällen - Fortsetzung 1.12 Fortsetzung der Mitarbeit im „Arbeitskreis Krankenhaus“ betreffend neue Entwicklungen
in der Abfallentsorgung, hygienische Anforderungen und Vermeidung von Abfällen
1.13 Einbindung externer Beratungsstellen in die Abfallberatung
1.14 Überwachung des städtischen Beschaffungswesens im Hinblick auf die Berücksichtigung
der Belange des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung
Verantwortlichkeit Termine
SRL
bei Bedarf
SRL
AGM (DA)
bei Bedarf
ständig
Dezernat Umwelt,
Ordnung, Sport
AGM,
alle Mitarbeiter
AfU mit IHK, HWK
u. Innungen
AfU
ständig
SRL
ständig
1.20 Unterweisung der Mitarbeiter auf den Wertstoffhöfen im Hinblick auf Rechte und Pflichten
SRL
bei Bedarf
1.21 Aktualisierung der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
SRL
jährlich
1.22 Aktualisierung der Internetpräsentation der SRL
1.23 Durchführung von Pressegesprächen und regelmäßigen Veröffentlichungen zu wichtigen
abfallwirtschaftlichen Themen/Problemen
1.24 Aktualisierung wesentlicher Informationsblätter zum Umgang mit Abfällen in Fremdsprachen
(englisch / französisch / russisch / türkisch / vietnamesisch)
1.25 Teilnahme an LOKALER AGENDA 21
SRL
SRL
ständig
ständig bzw.
bei Bedarf
bei Bedarf
1.15 Bündelung der Aktivitäten aller Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern des Dezernats Umwelt,
Ordnung, Sport, die mit abfallwirtschaftlichen Problemen befasst sind
1.16 Überwachung der Einhaltung des Verbotes von Einwegverpackungen in allen öffentlichen
Einrichtungen
1.17 Erarbeitung von Informationsblättern zum Umgang mit Abfällen für Gewerbetreibende
1.18 Durchführung branchenbezogener Informationsveranstaltungen für Gewerbetreibende
in Abstimmung mit den Standesvertretungen
1.19 Durchführung regelmäßiger interner Schulungen sowie eines Informations- und
Gedankenaustausches
SRL
Stadtweite
Arbeitsgruppe
ständig
ständig
bei Bedarf
ständig
Tabelle 36: Maßnahmeempfehlungen – Abfallvermeidung – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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10.1.2 Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen
Nr.
2.
Maßnahme
Getrenntsammlung / Abfallverwertung
Verantwortlichkeit Termine
2.1
Wahrnehmung der Pflicht der SRL zur vorbildlichen öffentlichkeitswirksamen Abfallwirtschaft.
Durchsetzung einer konsequenten Abfalltrennung sowohl im operativen Bereich als auch in der
Verwaltung bis in die kleinsten Einheiten. Verpflichtung von Fremdfirmen zur Abfallvermeidung
und Wertstofftrennung
SRL
ständig
2.2
Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung
SRL mit Dritten
gem. jährlichem
Konzept
SRL, ALL
ständig
• Nutzung allgemeiner und zielgruppenspezifischer Medien zur Information über aktuelle
abfallwirtschaftliche Themen/Probleme und zur Schaltung von Anzeigen, Werbung usw.
• Plakataktionen
• Informationsmaterialien wie „Tipps der Woche“, Einkaufstipps u. a.
• Durchführung von Aktionstagen mit dem Gewerbe (Handwerk, Handel, ....)
• Einbindung von Kammern, Innungen, Vereinen, UiZ, Verbraucherzentrale
• Umweltpädagogik in Schulen und Kindergärten (Lehrer, Erzieher, Schüler, Kleinkinder)
• Handreichungen für Sport- und andere Vereine
(Themen Materialeinkauf / Abfallentsorgung, insbesondere Wertstofftrennung)
• Öffentliche Infostände
• Öffentliche Kurse zur Abfallvermeidung, Eigenkompostierung und Getrenntsammlung
von Wertstoffen
• Betrieb des Bürgertelefons „Abfall“
2.3
Durchführung von Sichtkontrollen u. ggf. vereinfachter Abfallanalysen zur Sicherstellung
einer korrekten Befüllung insbesondere der Gelben Tonnen Plus, aber auch der Bio- und Papiertonnen. Dazu flankierend: Auswertung von Statistiken der Sortier- sowie Kompostanlagen zu Art und Umfang von Fehlwürfen und Sortierresten. Ableitung von Maßnahmen
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr.
2.
Maßnahme
Getrenntsammlung / Abfallverwertung - Fortsetzung -
Verantwortlichkeit Termine
2.4
Soweit weiterhin erforderlich: Verlagerung von Altglascontainern in die Nähe von Großmärkten
und sonstigen Plätzen mit höheren Lärmpegeln und hoher Frequentierung durch Bürger zur
Reduzierung der Lärmbelastung in Wohnbereichen
ALL
ständig
2.5
Erhöhung der Bioabfallentfrachtung des Restabfalls durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie
durch Sichtkontrollen der Restabfallbehälterinhalte. Bei gravierenden Fehlbefüllungen
Verweigerung der Kippung des Behälters und Information des Bürgers über Grund für die
Maßnahme (Info-Zettel an Tonne).
SRL
ständig
2.6
Zur Aufrechterhaltung des ausgesprochen niedrigen Schadstoffpotenzials im Restabfall:
Weiterhin kostenlose Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil
SRL
ständig
2.7
Kontrolle und Ahndung von Fehlwürfen bei der Biotonne. Umsetzung von Maßnahmen zur
Reduzierung der Störstoffquote im getrennt gesammelten Bioabfall
SRL, OA
ständig
2.8
Information der Abfallerzeuger über Gründe der Verweigerung der Kippung von Biotonnen und
Wertstofftonnen (z. B. bei ersichtlicher Fehlbefüllung)
SRL, ALL
bei Bedarf
2.9
Information der Abfallerzeuger über mögliche Konsequenzen beim Auftreten von Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen. Durchsetzung von Maßnahmen zu deren Abbau
SRL
bei Bedarf
2.10 Aufbau einer kommunalen Alttextilsammlung und europaweite Ausschreibung der Verwertung
SRL
2015
2.11 Auswertung der jährlichen Abfallbilanzen hinsichtlich der Entwicklung des Abfall-/Wertstoffaufkommens und der spezifischen Sammelquoten
SRL
jährlich
2.12 Reduzierung des Aufkommens sperriger Abfälle zur Beseitigung durch Aussortierung
wiederverwendbarer und verwertbarer Bestandteile
SRL
ständig
2.13 Analyse der Akzeptanz der bestehenden Wertstoffhöfe und – soweit erforderlich – weitere
Optimierung der Standortverteilung im Stadtgebiet
ALL mit LA, SPA,
VTA, SRL
periodisch
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr. Maßnahme
2.
Getrenntsammlung / Abfallverwertung - Fortsetzung 2.14 Überprüfung des Betriebs und der Attraktivität der Wertstoffhöfe im Hinblick auf Entsorgungsangebote, Öffnungszeiten, Fachkunde des Personals, Verfügbarkeit von Info-Materialien u. a. m.
Verantwortlichkeit Termine
SRL
ständig
2.15 Umsetzung der Planungen zur Getrenntsammlung von Fahrrädern an zwei Wertstoffhöfen
und Übergabe derselben in Projekte zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“
SRL
2015
2.16 Nutzung eigener (z. B. SRL-Fahrzeuge) und fremder Werbeflächen zur Argumentation,
Information u. a. im Hinblick auf eine konsequente Wertstofftrennung und Abfallvermeidung
SRL
ständig
2.17 Herausgabe von Infomaterial für die Bevölkerung, Gewerbebetriebe und öffentliche
Einrichtungen (z. B. Abfallwegweiser, Abfallfibel u. a.)
SRL mit AfU
ständig
2.18 Zulieferung von Fachbeiträgen für den Abfallbrief des ZAW
SRL
quartalsweise
2.19 Teilnahme an Umweltmärkten, Umwelttagen, regionalen Umweltmessen, Tag der Offenen Tür
(z. B. ZAW) mit einem Infostand
SRL u. a.
ständig
2.20 Nutzung des am Objekt Geithainer Straße vorhandenen „Infogartens“ zur anschaulichen
Information für Bürger, Vereine, Ausschüsse von Standesvertretungen, Schulklassen u. a.
über die Abfallwirtschaft, Ökologie sowie richtige Abfalltrennung
SRL
ständig
2.21 Verpflichtung aller kommunalen Einrichtungen zur vorbildlichen, öffentlichkeitswirksamen Abfall- AGM,
wirtschaft bei der Neuausstattung von Objekten sowie im laufenden Betrieb. Verpflichtung dienst- Abfallbeauftragte
leistender Fremdfirmen zu einer ebenfalls konsequenten Abfallvermeidung und Wertstofftrennung (DA)
ständig
2.22 Durch konsequente Ansprache von Schulen aller Art sowie von Kindertagesstätten
einschließlich der Träger derselben: Minimierung des Restabfallaufkommens aus diesem
Herkunftsbereich aufgrund strikter Durchsetzung der Wertstofftrennung. Zu diesem Zweck:
Generelle Ausstattung der genannten Einrichtungen mit entsprechenden Trennsystemen
AJFB (DA)
2015
2.23 Durchführung vereinfachter Wertstoff- sowie Bioabfallsortierungen zur konkreten Ermittlung
von Art und Umfang des Aufkommens von Störstoffen in den Wertstoffsammelbehältern und
den Biotonnen. Darauf basierend: Ableitung ggf. erforderlicher Maßnahmen.
SRL, ALL
2015 sowie
bei Bedarf
Tabelle 37: Maßnahmeempfehlungen – Getrenntsammlung / Abfallverwertung – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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10.1.3 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche
Nr.
3.
Maßnahme
Sonstige Bereiche
Verantwortlichkeit Termine
3.1
Optimierung der Tourenplanung sowie der Behälterausstattung der Grundstücke mit Restabfallund Biotonnen im Rahmen einer großflächigen Überplanung
SRL
2015
3.2
Optimierung des Personal- und Fahrzeugeinsatzes bei Abfallsammlung und -transport
SRL
ständig
3.3
Ermittlung der mittleren Dichte in den Abfallbehältern (60-, 80-, 120-, 240-, 1.100-Liter-RAB)
durch stichprobenartige Verwiegungen auf repräsentativer Basis als Grundlage der
Abfallgebührenkalkulation der SRL
SRL
jährlich
3.4
Fortführung der Optimierung der innerbetrieblichen Organisation (Weiterführung des Qualitätsmanagements / regelmäßige Zertifizierungen). Auswertung von Reklamationen und kurzfristige
flexible Reaktion auf Probleme
SRL
ständig
3.5
Kontinuierliche Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Betriebsmittel
[Pflegezustand, Sauberkeit, einheitliche und ansprechende Markierung der Fahrzeuge,
Abfallbehälter u. a. mit entsprechenden Aufklebern (corporate identity)]
SRL
ständig
3.6
Konsequente Beobachtung der Entwicklung illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet
(Art / Umfang / Entstehungsorte) und Schaffung einer zuverlässigen Datengrundlage
(Abfallarten, -mengen, Entsorgungskosten) zur jederzeitigen korrekten Quantifizierung
des Litteringproblems in der Stadt Leipzig durch enge Zusammenarbeit alle beteiligten Ämter
unter Federführung der SRL
SRL, AfU, OA
ständig
3.7
Weitere Forcierung des bestehenden Anschlusszwanges von Haushaltungen im Hinblick
auf die Nutzung von Restabfallbehältern
SRL
ständig
3.8
Umfassende Überprüfung anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen im Hinblick
auf eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung
AfU mit SRL
ständig
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr.
3.
Maßnahme
Sonstige Bereiche - Fortsetzung -
Verantwortlichkeit Termine
3.9
Kontrolle des Anschlusses gewerblich genutzter Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung SRL mit AfU
und umfassende Durchsetzung des Anschlusszwanges für Abfälle zur Beseitigung aus anderen
Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen
ständig
3.10 Konsequente Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Abfallwirtschaftssatzung.
Prüfung und Festlegung von Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen für die Abfallentsorgung sowie zur ordnungsgemäßen Getrennthaltung
von Wertstoffen und Bioabfällen durch die Abfallerzeuger
OA, AfU mit SRL
ständig
3.11 Aktualisierung des in die SRL- Internetpräsentation eingebundenen Entsorgungskalenders
SRL
bei Bedarf
3.12 Ermittlung der Verursacher illegaler Ablagerungen und konsequente Ahndung derartiger
Verstöße gegen Satzungs- und Ordnungsrecht
OA, AfU
ständig
3.13 Erstellung eines Faltblattes zur Problematik von illegalen Abfallablagerungen
SRL mit AfU
2015
3.14 Zur Verbesserung des Stadtbildes und der Verkehrssicherheit (sofern erforderlich):
Ersatzlose Auflösung nicht genehmigter Standplätze von Abfallbehältern
VTA mit SRL
2015/2016
3.15 Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und von Gutachten zu Festlegungen der Satzung
RA mit SRL
ständig
3.16 Regelmäßige Anpassung der städtischen Abfallwirtschaftsgebührensatzung gemäß dem
Kalkulationszeitraum für Abfallgebühren
RA mit SRL
jährlich
3.17 Weiterhin strikte Durchsetzung der Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Belange und
Hinweise bei Baugenehmigungen und Bauanzeigen (Standplatzgestaltung, Wenderadien,
Zufahrtswege, Durchfahrtshöhen, Tragfähigkeit). Verbindliche Einbindung in das
Bauantragsverfahren.
SPA, AfU, VTA
mit SRL
ständig
Tabelle 38: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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10.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
10.2.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung
Nr.
1.
Maßnahme
Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Termine
1.1
Erstellung der kommunalen Abfallbilanzen für den ZAW und Auswertung/Analyse in folgender Hinsicht:
Zeitreihenvergleich für das Verbandsgebiet und Vergleich mit der Siedlungsabfallbilanz des LfULG für den
Freistaat Sachsen.
jährlich
Auf dieser Basis: Erarbeitung einer Grundlage für eine gezielte Planung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit zur Abfallvermeidung und -verwertung.
1.2
Durchsetzung der Dienstanweisung, die dem Vermeidungs- und Verwertungsgedanken Rechnung trägt
ständig
1.3
Einsatz von umweltfreundlichen Erzeugnissen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit auszeichnen
ständig
1.4
Verpflichtung dienstleistender Fremdfirmen zur Abfallvermeidung und Wertstofftrennung
ständig
1.5
Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter der Abfallberatung im Hinblick auf abfallwirtschaftlich relevante
Themen für Haushaltungen und Gewerbebetriebe
mindestens 2 x jährlich
1.6
Planung der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung im Hinblick auf die Festlegung von Schwerpunktthemen
sowie die zeitliche Realisierung derselben
zum Jahresende für das
kommende Jahr
1.7
Erstellung eines Kommunikationskonzeptes mit Festlegung von Zielen und Zielgruppen unter Zuordnung
konkreter Maßnahmen
2014/2015
1.8
Erstellung von Abfallbriefen mit Festlegung auf jeweils einen Themenschwerpunkt in Abstimmung mit den
Verbandsmitgliedern
quartalsweise
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Seite 204
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Nr.
1.
Maßnahme
Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit - Fortsetzung -
Termine
1.9
Aufbau und Pflege einer Abfallberatungsdatei umfassend Informationen zu
• Entsorgungsunternehmen und -anlagen zur Abfallbehandlung, -verwertung und -beseitigung
• Behördenverzeichnissen
• Ansprechpartnern bei Fragen/Problemen zur Abfallentsorgung (Verbandsmitglieder / Drittbeauftragte /
weitere Entsorgungsunternehmen)
Aufbau in 2015,
danach
ständige Aktualisierung
1.10 Pflege der ZAW-homepage
ständig
1.11 Erarbeitung von Flyern zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen
bei Bedarf
1.12 Beratung von Gewerbetreibenden zu folgenden Schwerpunkten:
ständig
• Vermittlung zwischen Abfallerzeuger und Entsorgern
• Hilfestellung bei betriebsinternen Entsorgungsproblemen
• Informationen über gesetzliche und behördliche Vorgaben und deren Konsequenzen für die Abfallerzeuger
• Kontaktherstellung zu Bildungseinrichtungen im Hinblick auf die Vermittlung von Informationen zum
technischen Stand der Abfallentsorgung bzw. dem Stand von Wissenschaft und Technik im Umweltbereich
• Informationen über Möglichkeiten der Förderung von Umweltschutzvorhaben
1.13 Durchführungen von Besichtigungen der Entsorgungsanlagen des ZAW (MBA Cröbern / ZDC / DSH)
ständig
1.14 Fachlicher Austausch mit Bildungseinrichtungen (z. B. HTWK, Universität Leipzig, Universität Stuttgart)
ständig
1.15 Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Vereinen (IHK, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband, GIZ, TÜV, Ökolöwe, Leipziger Neuseenland)
ständig
1.16 Herausgabe von Pressemitteilungen zu abfallwirtschaftlich relevanten Themen
bei Bedarf
1.17 Vermittlung von Informationen zu den Entsorgungsanlagen über DVD / CD-ROM / Internet / Presseartikel
ständig; Aktualisierung
CD-ROM alle 2 Jahre
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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Nr.
1.
Maßnahme
Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit - Fortsetzung -
Termine
1.18 Durchführung von Pressekonferenzen und Veranstaltungen zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen
bei Bedarf
1.19 Beteiligung an Ausstellungen und Fachmessen (z. B. ENTSORGA, TerraTec)
alle 2 Jahre
1.20 Aushändigung abfallwirtschaftlicher Informationsmaterialien an im Südraum von Leipzig tätige Tourismusverbände und an weitere relevante Institutionen
ständig
1.21 Schulung von Gästeführern im Leipziger Südraum
mindestens 1 x jährlich
Tabelle 39: Maßnahmeempfehlungen – Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
10.2.2 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung
Nr.
2.
Maßnahme
Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2018
Termine
2.1
Weiterführung des Ausbaus der Zentraldeponie Cröbern gem. Investitionsplanung der WEV
• Schaffung der notwendigen Ablagerungsflächen
• Gewährleistung der Verfügbarkeit des Ablagerungsvolumens
auf Grundlage der
bestehenden Planung
2.2
Wartung und Pflege der MBA zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes (bis 2025)
fortlaufend durch WEV
2.3
Erstellung eines Strategie- und Standortkonzeptes für die Abfallbehandlung und -verwertung unter Berücksichtigung von Bioabfällen der Stadt Leipzig und des Landkreises Leipzig
2015–2018
2.4
Bei Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen: Anpassung des Ausschlusskataloges für den
Entsorgungsstandort Cröbern sowie der Positivkataloge der MBA und ZDC
bei Bedarf
Tabelle 40: Maßnahmeempfehlungen – Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2018 – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
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10.2.3 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche
Nr.
3.
Maßnahme
Sonstige Bereiche
Termine
3.1
Auswertungen von Reklamationen und kurzfristiges flexibles Reagieren auf Probleme
ständig
3.2
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und von Gutachten zu Festlegungen der Satzung
ständig
3.3
Überprüfung der Notwendigkeit, den Bürgern des Verbandsgebietes eine Selbstanlieferung von haushaltsüblichen Abfallmengen am Kleinanliefererbereich des ZAW – über die derzeitige Praxis hinausgehend –
wenigstens an einem Wochentag ganztägig zu ermöglichen
2015
3.4
Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung mit den Verbandsmitgliedern in folgender Hinsicht:
ständig bzw.
bei Bedarf
•
Austausch von Informationen über gesetzliche sowie behördliche Vorgaben und daraus ggf. resultierende
Auswirkungen auf die Abfallentsorgung im Verbandsgebiet
•
Koordination von abfallwirtschaftlichen Aktionen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht
•
Fachlicher Austausch zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen
•
Soweit erforderlich: Gegenseitige Hilfestellung bei abfallwirtschaftlichen Einzelfragen bzw. Themen
3.5
Überarbeitung der ZAW-Abfallwirtschaftssatzung im Hinblick auf eine eindeutige Festlegung der
abfallwirtschaftlichen Schnittstellen zu den Verbandsmitgliedern
2015
3.6
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes in gemeinsamer Form für den ZAW, die Stadt Leipzig und den
Landkreis Leipzig umfassend den Zeitraum 2019 bis 2023
2018
Tabelle 41: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018
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11 Nachweis der Entsorgungssicherheit
11.1 Allgemeine Entsorgungssicherheit
Das Einsammeln und Befördern von Restabfällen, sperrigen Abfällen und Schadstoffen erfolgt durch die Stadtreinigung Leipzig als Eigenbetrieb der Stadt und ist damit bis zum Ende
der Laufzeit dieses Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2018 gesichert.
Gleiches gilt für die Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen, Metallen und Holz
durch die SRL sowie die im Auftrag der Dualen Systeme in Abstimmung mit den kommunalen Erfassungssystemen erfolgende Einsammlung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK),
Leichtverpackungen (LVP) und Glas durch die ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH als gemeinsames Unternehmen der Stadt Leipzig und der ALBA Leipzig GmbH.
Die Entsorgungssicherheit von behandlungsbedürftigen Abfällen aus privaten Haushaltungen
und Kleingewerbe – hierbei handelt es sich um Restabfälle sowie sperrige Abfälle – ist analog zu denen aus anderen Herkunftsbereichen, denen massebezogen im Vergleich eine wesentlich geringere Bedeutung zukommt, durch den Betrieb der MBA Cröbern, die über eine
Behandlungskapazität von 300.000 t/a verfügt, weit über das Jahr 2018 hinaus – die entsprechenden Verträge haben eine Laufzeit bis 2025 – gewährleistet.
Für den Fall eines Ausfalls der MBA infolge einer temporären Störung oder bei einem längeren Anlagenstillstand ist eine sofortige Reaktion aufgrund der Mitgliedschaft der WEV im
„Mitteldeutschen Ausfallverbund für Anlagen zur Abfallbehandlung“ und im Ausfallverbund
der
Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA e.V.) möglich. Deren Mitglieder
unterstützen sich gegenseitig bei unerwarteten Kapazitätsbeschränkungen ihrer Anlagen, um
die Entsorgungssicherheit ohne Unterbrechung umfassend zu gewährleisten.
Eine uneingeschränkte Entsorgungssicherheit für die Ablagerung von Abfällen – dies betrifft
ganz überwiegend Abfälle aus Gewerbe und Industrie, Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen ( MBA-Output in Form von Deponat) – besteht
aufgrund der Zentraldeponie Cröbern. Diese verfügt über ein genehmigtes Ablagerungsvolumen in Höhe von 11,96 Mio. m³ und wird mindestens bis zum Jahr 2030 für die Deponierung von Abfällen genutzt werden können.
11.2 Entsorgungssicherheit im Katastrophenfall
Gemäß Fortschreibung 2009 des Abfallwirtschaftsplanes für den Freistaat Sachsen zählt zu
den Schlussfolgerungen (S) für die künftige Gestaltung der sächsischen Abfallwirtschaft1),
dass durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur schnellen und reibungslosen
1)
s. dort Kapitel 6.2.2 S.14.
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Zwischenlagerung von – z. B. aufgrund von Katastrophen – situationsbedingt anfallenden
Abfällen geeignete Flächen ausgewählt werden, um die Abfälle anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass diese Flächen
auch nach einer Aufhebung des Katastrophenalarms bis zur Entsorgung der Abfälle nutzbar
sind. Insofern sind seitens der örE für Katastrophensituationen und Großschadensereignisse
die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die entsprechenden Festlegungen hierfür in
die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte aufzunehmen.
Seitens des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen und seiner Verbandsmitglieder
wurde den genannten einschlägigen Forderungen wie nachstehend beschrieben Rechnung
getragen.
11.2.1 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen
Fallen infolge einer Katastrophe o. ä. Ereignisse Abfälle zur Deponierung an, so können
auch große Mengen solcher Abfälle unmittelbar auf der Zentraldeponie Cröbern abgelagert
werden. Eine Zwischenlagerung ist aus Sicht der WEV als Anlagenbetreiber nicht erforderlich.
Eine zeitlich befristete Zwischenlagerung von deponiefähigen Abfällen wäre in der Nähe des
Abfallortes nur notwendig, wenn die benötigten Transportkapazitäten vorübergehend nicht
ausreichen sollten oder aus Gründen der Transportoptimierung eine Abfallumschlag auf
größere Fahrzeuge geboten sein sollte. Dieser Fall kann eintreten, wenn spezielle Logistik
aus anderen Gründen zur Beseitigung von Gefahren infolge des eingetretenen Großschadensereignisses nicht verfügbar ist.
Im Katastrophenfall oder bei Großschadensereignissen anfallende Abfälle wie sperrige
Abfälle, Restabfälle, Holz u. ä. sind aufgrund des Anteils an organischen Bestandteilen
entsprechend der Deponieverordnung vor der Ablagerung zu behandeln, um die Einhaltung
der Zuordnungskriterien der Verordnung einzuhalten.
Die MBA Cröbern kann bei vollständiger Auslastung der technischen Aggregate eine Abfallmasse von rd. 1.100 t pro Tag verarbeiten. Für den Fall der Anlieferung größerer Abfallmengen wurde auf der Zentraldeponie Cröbern ein Zwischenlager für MBA-Input eingerichtet,
welches im Katastrophenfall als Puffer zur Verfügung steht.
Das Input-Zwischenlager ist für eine Kapazität von 75.000 t/a Abfall genehmigt. Unbehandelte Abfälle gem. Positivkatalog der MBA können dort bis zu 12 Monate zwischengelagert werden. Eine Erweiterung der Zwischenlagerkapazität wäre im Katastrophenfall bzw. bei einem
Großschadensereignis in Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde möglich.
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Ein Rückbau des Zwischenlagers kann während des normalen Anlagenbetriebes der
MBA erfolgen, da die WEV-eigene Transporttechnik auf die maximale Kapazität der Anlage
(1.100 t/d) ausgelegt ist.
Störungen der Anlage können aufgrund einer umfangreichen Verschleiß- und Ersatzteilvorhaltung für die wesentlichen Anlagenteile der MBA kurzfristig behoben werden. Sollte es
aufgrund einer Anlagenstörung dennoch zu einem Ausfall oder Kapazitätsengpässen
kommen, steht das Input-Zwischenlager zur Nutzung bereit.
Schließich erhöht die bereits erwähnte Mitgliedschaft der WEV im „Mitteldeutschen Ausfallverbund für Anlagen zur Abfallbehandlung“ und in der ASA e.V. zusätzlich die Entsorgungssicherheit im Fall eines situationsbedingt erheblich höheren Abfallaufkommens sowie auch
bei gravierenden Anlagenstörungen.
11.2.2 Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig hat im Stadtgebiet zwei geeignete Flächen mit einem Ablagerungsvermögen von insgesamt 23.000 m³ Abfall ausgewiesen, die im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen zur Zwischenlagerung von Abfällen genutzt werden können.
Konkret handelt es sich dabei um folgende Flächen:
(1) Bornaische Straße 210 im Bereich der ehemaligen Halle 23 (betonierte Fläche)
Fläche 3.000 m²
Menge 15.000 m³
(2) Kommandant-Prendel-Allee 63
Fläche 2.100 m²
Menge 8.000 m³
Bornaische
Straße 210
KommandantPrendel-Allee 63
Abbildung 57: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/
Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen in der Stadt Leipzig
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Seitens der Stadt wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsstab bei Bedarf weitere
Standorte identifizieren und festlegen kann. Die Maßnahmen werden mit der Branddirektion/Abteilung Einsatzplanung, Einsatzlenkung und Katastrophenschutz abgestimmt.
11.2.3 Landkreis Leipzig
Zwischen dem Amt für Abfallwirtschaft und dem Ordnungsamt/Sachgebiet Zivil-, Brand- und
Katastrophenschutz des Landkreises wurden entsprechende Vorsorgemaßnahmen zum
Schutz von Bevölkerung und Umwelt abgestimmt. Dazu gehört die Ausweisung von Flächen
zur Zwischenlagerung von Abfällen bis zu deren endgültiger Entsorgung. Die Flächen werden durch Absperrmaßnahmen gesichert.
Der Landkreis hat der Landesdirektion Leipzig insgesamt 15 Flächen benannt, aufgrund derer die Entsorgungssicherheit im Wege der Zwischenlagerung von situationsbedingt anfallenden Abfällen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen im Kreisgebiet garantiert ist.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Flächen:
Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt anfallenden Abfällen
Nr.
Ort
Straße
Art der Fläche
1
04523 Pegau
Leipziger Vorstadt
Parkplatz
2
04552 Borna
Sachsenallee
Parkplatz
3
04552 Borna
Eula, Klingenbergstraße
Parkplatz
4
04552 Borna
Neukirchen, An der Brikettfabrik
Parkplatz
5
04643 Geithain
Niedergräfenhainer Weg
Parkplatz
6
04651 Bad Lausick
An den Angerwiesen
Gewerbegebiet
7
04651 Bad Lausick
Am Riff
Parkplatz
8
04668 Grimma
Am Hengstberg
Kiesgrube
9
04668 Grimma
Lausicker Straße
Ehemaliger Sammelhof
10
04680 Colditz
Furtweg / Am Ring
Sportplatz
11
04680 Colditz
Lindenstraße
B176, Parkplatz
12
04683 Naunhof
Brandiser Weg
Parkplatz
13
04808 Wurzen
Collmener Straße
Festplatz
14
04808 Wurzen
Kühren, Am Birkenhof 14
Entsorgungsunternehmen
15
04821 Brandis
Polenz, Klingaer Straße
Ehemaliger Flugplatz
Tabelle 42: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/
Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig
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Abbildung 58: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/
Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig
Die vorstehend genannten und hinsichtlich ihrer Verteilung im Kreisgebiet dargestellten
Zwischenlagerflächen werden – neben im Abfallwirtschaftskonzept 2012–2018 – auch im
allgemeinen Katastrophenschutzplan des Landkreises ausgewiesen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass die Zahl der genannten Flächen nicht als abschließend
zu betrachten ist, da bei entsprechendem Bedarf ohne zeitliche Verzögerung jederzeit auf
weitere Flächen im Kreisgebiet zurückgegriffen werden kann.
Zusätzlich steht im Landkreis Leipzig – wie bereits erwähnt – am Entsorgungsstandort Cröbern das Input-Zwischenlager der MBA zur Verfügung.
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Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass die Entsorgungssicherheit für infolge von
Katastrophen und Großschadensereignissen anfallende Abfälle im ZAW-Verbandsgebiet
grundsätzlich gewährleistet ist.
12 Prüfung der Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung
Im Rahmen der Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich ist. Die SUP
ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen von Konzepten, Plänen und
Programmen in ihrer Komplexität und stellt damit ein wichtiges Instrument der Nachhaltigkeit
dar.
Gemäß § 14b Abs. 1 Nr. 2. i.V.m. Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen, wenn ein Abfallwirtschaftskonzept nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
einen
Rahmen für ein Vorhaben setzt, das nach Bundes- oder Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Einzelfallprüfung unterliegt.
Durch die Inhalte und Planungen des vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes wird keinerlei
Rahmen für ein Vorhaben gesetzt, das nach Bundes- oder Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Einzelfallprüfung zu unterziehen wäre. Es sind keine neu zu
errichtenden Abfallbehandlungs- bzw. -entsorgungsanlagen oder anderweitige entsprechende Vorhaben geplant.
Weiterhin besteht aus objektiven und technischen Gründen keine Notwendigkeit, über die
bestehenden Ablagerungsflächen hinausgehende zusätzliche Flächen im Verbandsgebiet zu
schaffen. Demzufolge gibt es auch keine Umweltauswirkungen durch die Inanspruchnahme
zusätzlicher Flächen und infolgedessen ist eine Rahmen setzende Wirkung auch hier nicht
gegeben.
Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aus den vorgenannten Gründen im Rahmen
der Erarbeitung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zweckverband Abfallwirtschaft
Westsachsen und die Stadt Leipzig nicht erforderlich.
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