Neues aus Schilda Posse um Parkscheibe Polizei in - Pro

Transcrição

Neues aus Schilda Posse um Parkscheibe Polizei in - Pro
Neues aus Schilda
der Presse / TV entnommen
Posse um Parkscheibe Polizei in Herten
sieht pink
Brisant | 07.11.2012 | 17:15 Uhr
Die rosarote Brille war es nicht, die die Polizei in Herten aufhatte, als sie die Parkscheibe
einer Frau mit einem Knöllchen ahndete: Denn das gute Stück war pink - statt blau, wie laut
Gesetz vorgeschrieben.
Die angezeigte Uhrzeit war korrekt, die Parkscheibe richtig im Auto ausgerichtet. Dennoch
muss eine Frau in Herten fünf Euro Bußgeld zahlen - denn die Polizisten sahen bei ihrer
Parkscheibe pink. Die Straßenverkehrsordnung verlange eine blaue Scheibe, wird das
Knöllchen von der Stadt begründet. Das Ordnungsamt habe das Bußgeld damit völlig zu
Recht verhangen. Bitter: Die Parkscheibe stammt aus einem Autozubehörladen. Melanie W.
hatte sie von einer Freundin geschenkt bekommen. Vorher habe sie diese selbst des Öfteren
benutzt, ohne dass sie dafür ein Bußgeld kassiert habe. "Ich bin nicht davon ausgegangen,
dass das irgendwie Probleme geben könnte", erklärte Melanie W. gegenüber WDR.de.
Parkscheibe ist nicht gleich Parkscheibe
Eine Parkscheibe muss laut StVO blau sein. In Herten war dem Ordnungsamt die Scheibe
einer Autofahrerin zu bunt: Für die pinke Variante hinter der Scheibe gab es ein Bußgeld!
07.11.2012, 17:15 Uhr | 02:32 min
Knöllchen für Falschparken
Die Parkscheibe ist ein Straßenverkehrszeichen. Nur in dem für Verkehrszeichen typischen
Blau entspricht sie den Vorschriften der StVO. Für Melanie W. bedeutete das, dass ein
Anhörungsbogen der Stadt Herten in ihrem Briefkasten landete. Der Vorwurf: Falschparken
mit einer falschen Parkscheibe.
"Da war ein Foto dabei, auf dem hat man die Parkscheibe gesehen mit der richtigen
Uhrzeit, und weil es ein Schwarz-Weiß-Foto war, konnte man noch nicht einmal
erkennen, dass es eine pinke Parkscheibe war." Melanie W.WDR.de
Parkscheiben sind genormt
Vorgeschrieben ist nicht nur die Farbe einer StVO gemäßen Parkscheibe. Sie muss zudem die
Maße 110 Millimeter breit und 150 Millimeter hoch aufweisen. "Und sogar die Schriftart ist
festgelegt", erklärt Nele Däubler von der Stadt Herten.
"Wie Musterbild 318 der Straßenverkehrsordnung zeigt, gibt es auch eine Norm dafür,
wie die Aussparung für die Uhrzeit, der zugehörige Pfeil und das große "P" auszusehen
haben." WDR.de
Weil Händler, die von der Norm abweichende Parkscheiben vertreiben, meist nicht darauf
hinweisen, dass diese nicht der StVO entsprechen, tappen immer wieder Autofahrer wie
Melanie W. in die Bußgeld-Falle. Das Knöllchen will sie nun bezahlen. Aber auf ihre pinke
Parkscheibe mit der Aufschrift "Tussi on Tour" verzichtet sie dennoch nicht. Sie legt einfach
die blaue noch daneben ... Zuletzt aktualisiert: 08. November 2012, 09:21 Uhr
Falsche FarbeKnöllchen für pinke Parkscheibe
dpa am 31. Oktober 2012 17:11
HERTEN. Pink statt Blau? Das geht nicht. Für die falsche Farbwahl bei der Parkscheibe hat
eine Autofahrerin in Herten ein Knöllchen erhalten.
Sie muss fünf Euro zahlen, wie eine Stadtsprecherin bestätigte. Die Stadt betonte, dass die
Straßenverkehrsordnung die Farbe der Parkscheibe genau vorschreibe. Das Ordnungsamt habe
deshalb Recht, wenn ein Bußgeld verhängt werde. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie
Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel
seien nicht erlaubt.
Kommentare
geschrieben am 04.11.12 16:15 Antiwutbuerger 356 Beiträge
Einfach an gängige Vorschriften halten und schon hat man keine Probleme. Wie die
Meldungen hier wohl aussehen würden, gäbe es auf einmal auch rosafarbene Stop-Zeichen,
achteckige Tempolimitschilder usw. usf? Richtig, dann wäre hier der Teufel los, warum nicht
alles einheitlich ist.
geschrieben am 03.11.12 11:45 Brocke 1 Beitrag
Herten auf Titelseite im östlichen Westfalen
Die Kritiker übersehen in ihren weisen Kommentaren, dass durch solche Aktionen meine
Heimatstadt Herten dankenswerterweise auch im östlichen Westfalen für sich Werbung
macht: Ich durfte die Meldung auf der Titelseite meiner Regionalzeitung "Neue Westfälische"
lesen - leider nur unter der Rubrik "Die schräge Meldung".
geschrieben am 01.11.12 23:14 MonikaB 1 Beitrag
Farbwahl
Der Stadt scheint es ja gut zu gehen, wenn ihr großes Problem die Farbe der Parkscheibe ist.
Ich meine, es gibt wohl wichtigeres, oder?
geschrieben am 01.11.12 15:48 Springer 136 Beiträge
Aha
Ich mag die SPD nicht.
Ich finde auch die Parkscheiben-Regelung gelinde gesagt bescheuert.
Aber - gerichtet an unseren Freund und Kupferstecher JetztaberKlartext: Die Hertener SPD ist
Ihrer Meinung nach also Schuld an der StVO. Diesen Zusammenhang herzustellen bedarf
schon eines gewaltigen Ideenreichtums.
geschrieben am 01.11.12 11:12 DerBuerger 6 Beiträge
Keine Toleranz!
Bei solchen sachen wird 100% gehandelt, aber bei anderen Sachen die evtl. Wichtiger wären,
achja.. da muss man mal schauen vielleicht..
geschrieben am 01.11.12 09:31 WolfG.AngWerner 703 Beiträge
Tja
Laut STVO hat die Parkscheibe so auszusehen wie man oder Frau sie kennt.
Basta
Und fünf Euro im Stadtsäckel sind 5 Euro.
Ätsch
Viel schlimmer wäre es gewesen, wenn die junge Dame sich mit der Parscheibe in der Hand
auf eine Parkbank gelegt hätte, und dort im liegen die Mittagspause gemacht hätte.
OMG
geschrieben am 31.10.12 22:19 Steuerzahler 304 Beiträge
Völlig daneben
Ich finde das auch völlig daneben. Die Gründe liegen aber doch nicht bei der Stadt Herten
oder den Politessen, siondern bei dem zuständigen Gesetzgeber. Wen wundert so etwas, wenn
sogar die Krümmung einer Banane gesetzlich geregelt ist?
geschrieben am 31.10.12 21:54 JetztaberKlartext 341 Beiträge
Herten ist mit seiner regierenden SPD eine Lachnummer.
Das Rathaus wird regelmäßig unter den lustigsten Begründungen werktags geschlossen. Das
ist natürlich legitim; doch eine ordnungsmäßig funktionierende Parkscheibe wird nicht geduldet, obwohl die
Ankunftszeit ebenfalls ordentlich eingestellt wurde. *
geschrieben am 31.10.12 17:29 Volker1979 21 Beiträge
Das ist Herten
Das ist ja schon Koritenkackerei was sich das Ordnungsamt da macht. Sollen sich mal lieber
um wichtigere sachen kümmern . Aber daran sieht man das der Stadt das wasser bis zum Hals
steht.
NDR-Sendedatum: 07.11.2012 18:25 Uhr
Parkscheiben in Fehlfarben
Eine Parkscheibe soll die richtige Ankunfzeit anzeigen - mehr nicht. Denkt man. Aber
auch die Farbe muss die richtige sein: blau. Wegen einer rosafarbenen Parkscheibe
musste eine Autofahrerin in Herten Bußgeld zahlen.
Eine Glosse von Detlev Gröning
Pink können Schuhe, Handtaschen oder Mäntel
sein, aber keine Parkscheiben. "Die Bürokratie hat
wieder zugeschlagen", jammert die "Süddeutsche
Zeitung" in der Überschrift zum Sachverhalt, und
bestimmt erwarten auch Sie jetzt ein herzhaft
gespötteltes "Das ist ja wieder mal mein typisches
Deutschland laut beigefügten Belegen soweit nicht
in Zeile 11".
Aber leider: Eine pinke Parkscheibe hat mit Bürokratie nicht das Geringste zu tun. Die reicht
vom Verbot, eine Chemiefabrik ins Naturschutzgebiet zu stellen bis zum Antrag auf Erteilung
eines Antragsformulars. Wer das eine will, muss mit dem anderen leben können, und im
Vergleich zu Italien, Griechenland oder Lateinamerika ist unser Amtsschimmel ein quirliges
Zirkuspferd.
Die rosa Parkscheibe fordert also nicht die Bürokratie, sondern den staatlichen
Ordnungsbegriff in seinen Grundfesten heraus, und die hauptberufliche Zeugin vom örtlichen
Rathaus hat es in geradezu kant´scher Erleuchtung durchzuckt: Das ist der kleine Wollfaden,
an dem man den gesamten Pullover aufrippeln kann. Wenn die durchgeht, hat morgen jemand
eine Digitalanzeige unter der Scheibe, der nächste stellt eine Sanduhr in die Hutablage, und
der übernächste lässt einen Countdown über Außenlautsprecher herunter zählen.
Dass eine Parkscheibe blau zu sein hat, steht in nämlich der gleichen
Straßenverkehrsordnung, die verbietet, dass die anderen besoffen am Steuer sitzen
Ärger um nicht-offizielle Parkscheibe:
"Tussi on Tour" zählt nicht
Die Zeitangabe stimmte, alles schien korrekt: Dennoch soll Melanie Winterscheidt ein
Bußgeld zahlen. Denn ihre pinke Parkscheibe entspricht nicht dem staatlichen
Farbgeschmack.
Bild 1 vergrößern
Melanie Winterscheidt vor ihrem Auto
"Ich habe eine schöne pinke Parkscheibe von einer Arbeitskollegin geschenkt bekommen",
erzählt Melanie Winterscheid aus Dorsten. Die Kollegin habe sie in einem Autozubehörladen
gekauft. "Meine Arbeitskollegin hat die bisher auch immer ganz normal benutzt, ist nie etwas
passiert. Und ich bin nicht davon ausgegangen, dass das irgendwie Probleme geben könnte."
Eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen
Doch die gab es: Schon nach dem ersten Versuch flatterte Melanie Winterscheidt in dieser
Woche ein Anhörungsbogen der Stadt Herten in den Briefkasten: ein Knöllchen über 5 Euro
für Falschparken mit falscher Parkscheibe. "Ich konnte das nicht glauben", sagt
Winterscheidt: "Da war ein Foto dabei, auf dem hat man die Parkscheibe gesehen mit der
richtigen Uhrzeit, und weil es ein Schwarz-weiß-Foto war, konnte man noch nicht einmal
erkennen, dass es eine pinke Parkscheibe war."
Doch das pinke Modell mit dem Namen "Tussi on Tour" ist in Deutschland tatsächlich nicht
zugelassen. Denn hier gelten strenge Vorschriften, wie genau eine Parkscheibe auszusehen
hat. Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung, erklärt Nele Däubler von der Stadt
Herten: "Die Parkscheibe muss 110mm breit und 150mm hoch sein. Sie muss einen ganz
bestimmten Blauton aufweisen, nämlich den selben Blauton wie die übrigen Verkehrszeichen
- die Parkscheibe wird als Verkehrszeichen gewertet. Und sogar die Schriftart ist festgelegt."
Und damit nicht genug: Wie Musterbild 318 der Straßenverkehrsordnung zeigt, gibt es auch
eine Norm dafür, wie die Aussparung für die Uhrzeit, der zugehörige Pfeil und das große "P"
auszusehen haben.
Mangelnde Information der Anbieter
Der Fall der pinkliebenden Dorstenerin ist kein Einzelfall, sagt Nele Däubler: "So etwas
kommt in letzter Zeit immer häufiger vor. Wahrscheinlich weil es immer mehr modischen
Schnickschnack gibt, weil es immer mehr Anbieter gibt, die solche Dinge auch über das
Internet vertreiben und ihre Kunden leider nicht darauf hinweisen, dass da Knöllchen zu
erwarten sind."
Verboten sind beispielsweise auch Parkscheiben mit Uhrwerk, die sich selbst nachstellen, da
sie ja zur Täuschung eingesetzt werden können. Aber auch Werbung auf der Vorderseite
macht die Parkscheibe ungültig. Eigentlich wären die Verkäufer solcher Nachahmungen
deshalb verpflichtet darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Parkscheiben, sondern um
modische Accessoires handelt, die einer Parkscheibe nur sehr ähnlich sehen.
Melanie Winterscheidt will das Knöllchen wegen ihrer pinken Parkscheibe nun
zähneknirschend bezahlen - und künftig trotzdem nicht auf das Modell "Tussi on Tour"
verzichten: "Ich werde die pinke Parkscheibe weiter benutzen, weil ich sie schön finde, und
die blaue, reguläre Parkscheibe daneben positionieren."
Kommentare
WDR.de schrieb am 29.10.2012, 23:01 Uhr:
Kommentar gesperrt. Bitte keine Beleidigungen.
Unwissend schrieb am 29.10.2012, 16:30 Uhr:
Ach Du je; ist denn die gemeine Parkscheibe auch genormt??????? Plastik oder
Pappe??? Hellblau weil von der Sonne ausgeblichen??? Mit Werbeaufdruck oder
ohne??? Wenn mit Werbeaufdruck; Werbung nur aus dem Bereich Kfz??? - Es ist ein
Unding mit was für einen Scheiß sich manche/r Ordnungshüter/in seine
Daseinsberechitung verschafft...
Bürger schrieb am 29.10.2012, 14:57 Uhr:
Wofür gibt es Vorgaben? Damit man sich dran hält. Manche lernen es halt nie....
Rebecca Bloomwood schrieb am 29.10.2012, 09:50 Uhr:
Die hat den Strafzettel bekommen weil die Parkscheibe einfach unpassend ist! Hier
passt wohl eher "langweilige Möchtegerntussi on Tour"!
autofahrer schrieb am 29.10.2012, 07:22 Uhr:
Damit muß sich zwingend das Bundesverfassungsgericht beschäftigen - genauso wie
sich 0berlandesgerichte mit REchtsbeschwerden wg. eines 5-€-Parkverstoßes mit
diesen auseinandersetzen müssen. Armes, armes, autofahrerfeindliches Deutschland.
Irgendwann müßten alle Autos in der BRD abgeschafft werden und sich alle Raucher
das Rauchen abgewöhnen - dann würde die Regierung vor Einnahmeverlusten in ein
Dauerweinen verfallen. Unfaßbar, womit sich hochbezahlte (offensichtlich nicht
gleichzustellen mit hochqualifiziert) Leute befassen (müssen).
Stürmer schrieb am 28.10.2012, 23:41 Uhr:
@Parkscheibenparker, Zitat deiner Worte:"...Die Politessen sind nur darauf bedacht,
so viele Knöllchen wie möglich mit ins Amt zu nehmen....Sie warten darauf, einen
ohne gültigen Parkausweis zu erwischen..." Hey Parkscheibenparker, was meinst du
denn wofür diese leute bezahlt werden und welche Aufgabe die haben? hmm?
Steinchen schrieb am 28.10.2012, 23:23 Uhr:
@Koelnerin: Iss Latte ob "d" oder "t" geschrieben. Das ist Erbsenzählerei. Geht hier
um die klar erkennbare Aussage. Es geht nicht darum deine Rechtschreibkentnisse zu
präsentieren oder deinen Versuch damit den Kommentar durch seine kleinen
Rechtschreibfehler zu kompromitieren. Die Parkscheibe ist ein Dokument für
kostenloses Parken in bestimmten Bereichen. So wie ein Nummernschild ein
Dokument für ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug ist. Für diese Dokumente ist
ein fester Rahmen vorgegeben. Dieser Rahmen wurde gegeben um zweifelsfrei die
Rechtmäßigkeit ausser Frage zu stellen. Ich gehe sogar so weit, das ich als Exekutive
sicher keine rosa gemalten Nummernschilder oder mit Werbung versehenen
Führerscheine aktzeptieren würde. Wenn diese Frau meint Dokumente für
Kostenfreies Parken mit "Tussy on Tour" oder "...bin Shoppen" ersetzen zu können ist
das rein Ihre Sache. Das ist für sich schon Lächerlich.
Parkscheibenparker schrieb am 28.10.2012, 17:48 Uhr:
Die Politessen sind nur darauf bedacht, so viele Knöllchen wie möglich mit ins Amt
zu nehmen. Da kommen Ihnen die pinkfarbenen Parkscheiben gerade recht. Sie warten
darauf, einen ohne gültigen Parkausweis zu erwischen. Da lobe ich mir die Polizei, die
sind noch menschlicher.
Koelnerin schrieb am 28.10.2012, 14:10 Uhr:
Steiner, 27.10. 00.35h: Stets für Recht und Ordnung. Dann auch bitte richtig
schreiben: Standard (nicht mit "t" am Ende) und irgendeiner (bitte nicht mit "t", auch
nicht in der Mitte)! Im übrigen: So lange die Handhabung einer Parkscheibe richtig ist,
d.h. die Zeit wurde richtig eingestellt, sollte die Farbe bzw. Reklamebeschriftung
sekundär sein. Aber leider macht ja gerade bei Kleinigkeiten die bundesdeutsche
Regelungswut vor Nichts halt. Wichtiges kann schon mal übersehen werden.
Bückling schrieb am 28.10.2012, 08:10 Uhr:
@Otto: da haben sie Recht und deshalb freut sich der Politiker und andere
Obrigkeiten, dass der Deutsche so schön funktioniert und selbst die dümmsten
Regelungen und dazugehörigen Strafen nicht nur demütig hinnimmt, sondern auch
noch toll findet. Ist doch schön, wenn man nicht mehr denken muss, gell?
Tussi schrieb am 28.10.2012, 07:56 Uhr:
"Tussi on Tour"?? Bauerweib auf Rädern würde doch hier besser passen.
Otto schrieb am 28.10.2012, 05:28 Uhr:
Wo kommen wir denn da hin, wenn in Deutschland jeder machen darf, was er will?
Wer sich an bestehende Gesetze und Normen hält, braucht auch keine Strafe zu
fürchten. Wer sich nicht daran hält, muss zahlen.
heinzb aus nrw schrieb am 27.10.2012, 21:17 Uhr:
Aber das Drumherum um die Parkscheibe ist doch gesetzlich nicht geregelt, da können
wir doch unserer Gestaltungsfreiheit freien Lauf lassen und den Untergrund
Pinkfarben machen oder die Parkscheibe auf einen frei gestalteten Untergrund legen,
das ist dann bestimmt nicht verboten, vermute ich. Oder auf dem Untergrund unsere
Meinung über die Regelwut bekunden.
Anonym schrieb am 27.10.2012, 16:19 Uhr:
Man kann recht haben aber trotzdem ein xxxxx sein. So wie hier.
Peter Schwarz schrieb am 27.10.2012, 15:42 Uhr:
Mein Gott, was für eine deutsche Regulierungswut, die dazu benutzt wird, die Kassen
zu füllen. Da fällt einem echt nichts mehr ein. Selbst Kopfschütteln ist zuviel
vergeudete Energie!
Jörg schrieb am 27.10.2012, 15:06 Uhr:
Liebe Leute, in unserem Land gibt es Gesetze. Die hat sich die Stadt Herten nicht
ausgedacht, sondern unsere Volksvertreter, also wir selber. Die Stadt Herten wendet
sie nur an. Wenn ihr das nicht zeitgemäß, idiotisch oder sonst wie findet, DANN
WENDET EUCH AN EUREN BUNDESTAGSABGEORDNETEN !
Hans schrieb am 27.10.2012, 13:25 Uhr:
Ich denke wer sich eine solche "Tussi on tour" Scheibe ins Auto legt kann mit 5 Euro
Strafe sehr zufrieden sein und sollte schweigen. Eine Einladung zum Idiotentest wäre
die eigentlich angemessene Maßnahme.
Ermos schrieb am 27.10.2012, 12:50 Uhr:
Diese knöllchen Zombis glauben die Vollstrecker im Namen des Herren zusein.Wobei
die definition Herr nur einem erbämlichen sesselfurzer- Schikaneur in miefiger
Amtsstube zuzuordenen ist!Vieviel Behördenidiotie ist eigentlich noch
hinnehmbar?Wenn diese "Vollstrecker"aus den Verkehr gezogen würden und einem
geregelten Harz 4 Einkommen zugeführt würden, währe die Steuerersparniss höher als
der Ertrag ihrer sinnlosen Tätigkeit! Regeln müssen eingehalten werden,ohne
Frage,aber mit Sinn und Augenmass!
Stefan Schumacher schrieb am 27.10.2012, 12:46 Uhr:
Wenn ich mich an die Zeit erinnere, in der ich keine Parkscheibe hatte, und meine
Ankunftszeit auf einen weißen Papierzettel schrieb, da kommen mir die Freudentränen
zurück. In der Zeit gab es Menschen in Uniform mit Augenmaß. Danke, dass Ihr
weitsichtig und menschenfreundlich gehandelt habt. Ich breche eine Lanze für die
guten Politessen, die den Unterschied zwischen absichtlichem Fehlverhalten und
geringer Unkorrektheit ohne Folgen noch sehen können. Deutschland, macht doch mal
locker!
Anonym schrieb am 27.10.2012, 12:20 Uhr:
Mit Sicherheit liegt so was im Ermessens-Spielraum des Knöllchenschreibers. Ein InSich-Hineinlächeln hätte dem Schreiber bestimmt besser getan als die Knolle
schreiben.
Anna1812 schrieb am 27.10.2012, 11:16 Uhr:
Die Frage ist doch was der Sinn einer Parkscheibe ist ....... Diesen Sinn erfüllt eine
pinke Parkscheibe genau so wie eine Neongelbe..... das ist doch Willkür im
schwachsinnigen Vorschriftenjungel.....
Anonym schrieb am 27.10.2012, 09:35 Uhr:
einfach nur lachhaft..das verhalten der behörden..aber irgendwie war mir das
klar..nahcdme ich die ersten scheiben gesehen hab...nur geglaubt hab ich es nicht das
man darauf ne knolle bekommt.. aber vielleicht war es ja auch ein mann..gibt ja nicht
nur politessen...
Ph.Wagner schrieb am 27.10.2012, 07:36 Uhr:
In der Stadt meiner Eltern gibt es für den Innenstadtbereich eine generelle Max.Parkzeit von 1 Std. - ausser man hat einen Anwohnerparkausweis. Wie oft schon hab
ich da Knöllchen bekommen ... ! Die städtischen Politessen kennen mich und mein
Auto. Als Lösung habe ich jetzt eine dunkelblaue Parkscheibe mit Uhrwerk. Als mal
die Batterie leer war und die Parkzeit deshalb falsch war, fragte mich die Politesse mit
einem breiten Grinsen: "Na, haben Sie die Parkscheibe heute nicht auf `RUN´
gestellt?" Ein Knöllchen hab ich nicht bekommen. Übrigens: AUCH ANHÄNGER
brauchen rein rechtlich eine Parkscheibe. Und wenn man zB mit Fahrzeug und
Anhänger auf zwei Parkplätzen steht, -AUCH IM ZUSAMMENGEKOPPELTEN
ZUG-, braucht rein rechtlich der Anhänger einen Parkschein bzw. Parkuhr.
Lächerlich schrieb am 27.10.2012, 03:46 Uhr:
@Albrecht: was klipp und klar steht, muss nicht richtig sein. Die Dame hat fehlerfrei
ihre Parkzeit nachgewiesen und auch keine manipulierte Parkscheibe verwendet.
Lediglich die Farbe passt nicht. Und sie würde auch Recht bekommen, wenn sie gegen
diesen Behördenschwachsinn gerichtlich vorgehen würde. Ich überlege gerade, mir
eine Parkscheibe zu besorgen oder zu fertigen, die geringfügig kleiner ist und
ansonsten der Norm entspricht. Dann werde ich eine Politesse auffordern, mir einen
Strafzettel zu verpassen. Wird sie nicht, weil sie die paar Millimeter nicht einschätzen
kann. Und dann werde ich Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, weil sie ihrer Pflicht
nicht nachgekommen ist, unrechtmäßige Parkscheibennutzer zur Rechenschaft zu
ziehen. Sollte die Sache abgebügelt werden, zeige ich mich halt selber an. Spätestens
dann wird es kompliziert für die Behörde. Es bleibt spannend
Gundi schrieb am 27.10.2012, 01:28 Uhr:
diese Regelungswut ist mal wieder typisch Deutsch. Ich fand die Parkscheibe auch
witzig, hatte mich aber vorher erkundigt und leider auch in Erfahrung bringen müssen,
dass diese wohl hier nicht den Vorschriften entspricht. Die Annahme, dass man
zwischenzeitlich hier nicht mehr auf die Farbe achten muss war ganz schnell
verworfen. Aber mal ehrlich- wenn schon der Mann überall am Auto blaue Lämpchen
montiert und so auch mal das Blinklicht verfälscht oder sogar unerkennbar und
gefährlich macht- warum darf dann Frau nicht auch mal ein bisschen Farbe zeigen.
Immerhin ist es keine bauliche Veränderung am Fahrzeug.
Arno Greutz schrieb am 27.10.2012, 00:53 Uhr:
Ließt man einen Teil der Kommentare hier erwartet man eigentlich nur noch, dass sie
in Köln demnächst alle Verkehrsschilder rosa anstreichen. Ob die dann auch noch
gelten? Aber wir machen uns unsere Verkehrregeln ja mittlerweile selbst ...
steiner schrieb am 27.10.2012, 00:35 Uhr:
Eine Parkscheibe soll als solche zu erkennen sein. Das ist die Regel. Ähnlich wie bei
einem Parkschein, den diese ersetzt, handelt es sich um ein Dokument. Das ist ein
Standart. Warum muss die Parkscheibe dieser Frau denn unbedingt Rosa mit
Werbeaufdruck irgenteiner Firma sein? Eigenen Kopf durchsetzen um jeden Preis?
Tussi on Tour schrieb am 26.10.2012, 23:20 Uhr:
ich glaube dieser Beitrag sollte auch nur der Aufklärung dienen. Denn wie man an den
Reaktionen sieht, wissen die wenigsten von diesem Gesetz. Und wenn ich an meinen
Fahrunterricht zurückdenke, habe ich gewiss auch die Blaue Parkscheibe
kennengelernt....allerdings gab es damals auch keine Pinken Parkscheiben zu
kaufen...Und übrigens...Selbst geschriebene Zettelchen mit Datum und Uhrzeit sind
genauso ungültig :-)
Bertram in Mainz schrieb am 26.10.2012, 23:15 Uhr:
Sollen Bußgelder nicht abschrecken und erziehen? Solcher Irrsinn erzeugt nur Wut auf
die Staatsmacht. Gerade solche als ungerecht empfundenen Strafen vergisst man nicht!
Für jeden ist etwas dabei. Viele haben nur Glück gehabt, dass sie nicht erwischt
wurden. Bei Dingen, von denen sie gar nicht wissen, dass sie verboten sind. Wenn es
unbedingt sein muss, hätte auch eine kurze Belehrung gereicht, eventuell auch per
Brief.
DerHennes schrieb am 26.10.2012, 22:54 Uhr:
Der Beitrag ist es nicht wert, gesendet zu werden. Lassen Sie doch die
Mitarbreiter(innen) der Verkehrsüberwachung in Ruhe, die haben es schon schwer
genug mit den Bemerkungen und Beschimpfungen, die sie sich anhören müssen. Die
junge Dame hat wohl nicht aufgepasst beim Lernen für den Führerschein - oder die
Fahrschule hat es nicht gelehrt. Dumm, sich damit an die Presse zu wenden, die auch
noch bereitwillig zugreift. Ätzend finde ich die Parteinahme der Moderatoren. Was
wollen sie / Sie denn noch alles den persönlichen Vorlieben der Fahrzeugführer
überlassen? Und zu Ihren Aussagen zum Ausland: Mir ist bekannt, dass z.B. in F, I
und CH die P-Scheiben sehr wohl auch in ihrer Art vorgeschrieben sind, z.T. müssen
sie die Ablaufzeit der Parkzeit anzeigen! Schade, dass gut vorbereitete Moderatoren
das nicht wissen. Ein wenig mehr Zurückhaltung, (Frau Sevindim und) Herr v.
Mauschwitz, in der Kritik an eindeutig geregelten Verkehrsvorschriften, bitte.
C. Schmidt schrieb am 26.10.2012, 22:31 Uhr:
Ein Knöllchen kann man hier sicherlich übertrieben finden. Eins stimmt aber nicht:
Dass "es der Stadt Geld bringt". Bei 5 Euro zahlt die Stadt drauf, weil die
Verwaltungskosten höher sind als die Einnahme aus dem Verwarnungsgeld.
Michael schrieb am 26.10.2012, 22:29 Uhr:
Vielleicht kann man auch mal an die Menschen denken die das kontrollieren müssen.
Die müssten in jedem Auto nachsehen welche Art von "witziger" Parkscheibe denn
hier wieder zur Anwendung kommt.
jhg0812 schrieb am 26.10.2012, 21:43 Uhr:
Ich kenne die zuständigen Damen und Herren der Stadt Herten nicht! Gott sei Dank
Mit solchen Leuten will ich nichts zutun haben
Pitter schrieb am 26.10.2012, 21:36 Uhr:
Die Regel ist offenbar wichtiger als der Sinn dahinter - wenn es der Stadt Geld bringt.
Umgekehrt sind beispielsweise der Stadt Essen die Gesetze und Verordnungen völlig
gleichgültig die Kita-Ausbau, Reaktionsfristen und andere wirklich revante Themen
angeht. Wie kann ein Staat erwarten auf Dauer ernstgenommen zu werden, wenn
Regeln so einseitig ernstgenommen werden?
Anonym schrieb am 26.10.2012, 20:07 Uhr:
Gibt es auch eine Regelung wie der Sack Reis auszusehen hat, der grade in China
umgefallen ist?
Tommy schrieb am 26.10.2012, 19:45 Uhr:
Laut VZ 318(Parkscheibe) StVO Anlage 3 ist die Größe vorgeschrieben jedoch nicht
die Farbe!!! Laut §13 StVo Absatz 2VwV:Auf der Vorderseite der Parkscheibe sind
zusätze,auch solche zum Zwecke der Werbung nicht zulässig! Allerdings ist in den
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu dem VZ 318(Parkscheibe) folgendes zu
lesen:Einzelheiten über die Ausgestaltung der Parkscheibe gibt das für Verkehr
zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit den zuständigen obersten
Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt! Kann es sein das es bei diesem Fall nicht
um die Farbe sondern eher um den Zusatz"Tussi on Tour" ging?
Albrecht schrieb am 26.10.2012, 19:41 Uhr:
Ich verstehe die Aufregung nicht: IN der STVO steht klipp und klar, Parkscheiben
müssen blau sein, mit den entspr. Massen. Zudem gehört (oder SOLLTE ...) dies auch
zum Ausbildungsstoff jeder Fahrschule. Zumindest war das mal 1982 so, und es wäre
mir nicht bekannt, daß sich das geändert hat. Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis
erhalten hat, HAT diese DInge zu wissen! Punkt! Wieso wird eingentlich immer die
evtl. Dummheit, Vergesslichtkeit oder Ignoranz der Menschheit in Schutz genommen
und endschuldigt, anstatt seriöse und neutrale Aufklärung zu leisten, falls diese
angezeigt ist. Gerade die öffentlich-rechtliche Presse sollte hier mal drüber
nachdenken.
werner wiener schrieb am 26.10.2012, 19:27 Uhr:
in deutschland ist eben alles geregelt. sonst gäb es ja auch die GEZ nicht
detlef schrieb am 26.10.2012, 19:19 Uhr:
kranke welt sonst keine sorgen ?????????
Lydia Koepke schrieb am 26.10.2012, 19:15 Uhr:
Hallo Ihr also die Parkscheibe könnt Ihr in Witten benutzen.. da darf man es MfG
Lydia Koepke
soester schrieb am 26.10.2012, 18:44 Uhr:
@tstststs: Das ist ne richtig gute Idee, wenn VZ nicht mehr der Norm entsprechen,
können sie eigentlich nicht gelten. :-)
Anonym schrieb am 26.10.2012, 18:18 Uhr:
Armes Deutschland ... Bestimmt hat der Beamte keine Freunde ...
Anonym schrieb am 26.10.2012, 18:07 Uhr:
Ich gehe davon aus, dass die/der Knöllchenschreiber/in sich nun als Sieger/in fühlt.
"Der habe ich es aber ordentlich gezeigt" denkt sie/er jetzt sicher......
ArnoNym schrieb am 26.10.2012, 17:01 Uhr:
@Anonym: Na ja, eine Parkscheibe in Grün würde nicht so in den Augen brennen ;))))
Wassertrinker schrieb am 26.10.2012, 16:49 Uhr:
Ich schätze der Hersteller der "Tussi on Tour"-Scheibe kann sich zukünftig über
mangelnden Absatz dank WDR-Redaktion nicht beklagen. Könnte das nicht als
verbotene Werbung duch den WDR betrachtet werden? Andererseits frage ich mich,
ob solch ein Vorgang überhaupt eine Meldung wert ist!
Jura schrieb am 26.10.2012, 16:33 Uhr:
Für diese Unverschämtheit würde ich die Rechtsabteilung dieser Stadt beschäftigen
und ein zigfaches an Kosten und Mühe verursachen. Wenn das in einer normalen
Großstadt nur 10 % machen, würden die sich tunlichst überlegen, ob sie solchen und
anderen Schwachsinn weiter verfolgen
Anonym schrieb am 26.10.2012, 16:33 Uhr:
Eine Parkscheibe in Pink, ja wo kommen wir denn dahin wenn wir das erlauben.
Demnächst vielleicht noch in grün, kommt ja gar nicht in die Tüte. Ein hochauf die
Bürokratie.;-)))))
Gunni schrieb am 26.10.2012, 16:17 Uhr:
Ja, ja!! Wir sind nun mal in Deutschland. Und warum sollte man etwas einfach
machen, wenn es auch kompliziert geht. Für irgendwas müssen die Leute ja nun mal
auch "nützlich" sein, die sich so einen Mumpitz ausgedacht haben. Man kann nur
hoffen, dass es demnächst nicht zur Regel wird, dass nach dem Verkehrszeichnen Wildwechsel - Hirsche nur von rechts kommen dürfen (Wenn das Verkehrszeichen
nur auf eines Strassenseite steht) sonst müssen sie umgehend erschossen werden.
Obwohl - dass bringt Arbeitsplätze, denn dann müsste an jedem Schild ein Jäger
stehen. LOL
tstststs schrieb am 26.10.2012, 16:12 Uhr:
Tja, dann haben die Behörden aber auch bald mal ein Problem. Bin letztens an
Geschwindiglkeitsbeschränkungsschilder (70 km/h) vorbei gekommen. Da war der
rote Rand total verblichen. Heißt ja im Umkehrschluss: die Dinger gelten gar nicht,
weil falsche Farbe, oder wie ???
Diskriminierung schrieb am 26.10.2012, 15:56 Uhr:
Von meiner Parkscheibe kenne ich die Farbe nicht. Ich bin farbenblind und komme
doch einigermaßen zurecht. Ich lese und verlasse mich auf kontrastreiche Zeichen. Bei
einer Ampel weiß ich, dass ich nur fahren darf, wenn die untere Lampe brennt. Ein
Knöllchen könnte ich also auch bekommen. Aber als Polizist könnte ich bei solchen
Vergehen keins ausstellen.
andrea schrieb am 26.10.2012, 15:49 Uhr:
Armselig für Deutschland! Regeln müssen sein - aber hirnlose und sinnfreie
Vorschriften - obwohl: Diese überwiegen in diesem Land!
Anonym schrieb am 26.10.2012, 15:48 Uhr:
Man kann auch alles übertreiben! Wie heute schon mal gelesen: Die Regeln gelten
immer für die Bürger, nicht für die Behörden! Dazu paßt dann auch der Spruch: "Was
Dein ist, ist auch mein. Und was mein ist, geht Dich gar nichts an"! Solange die
Parkscheibe richtig eingestellt ist, sollten Farbe oder Aufdrucke egal sein. Und wenn
dann demnächst vielleicht doch mal andersfarbige Parkscheiben eingeführt werden,
dürfen die blauen (wenn's gut geht) nur noch in einer Übergangszeit benutzt werden.
Wenn das die einzigen Probleme sind, die die Behörden haben, sollten sie sich
glücklich schätzen.
Schildbürgerstreich schrieb am 26.10.2012, 15:26 Uhr:
Wissen macht Ah! Bedeutet also, alles muss analog zu den Blechschildern laufen?
Hm, grübel, Ah!, dann müssen ja alle Fussgänger und Radfahrer immer von oben bis
unten weiss gekleidet sein und, ja ja, die Räder haben bitteschön auch schön weiss zu
sein. Na das wird ja bald eine Knöllchenschreiberei. Ich sehe schon die Schlagzeile
"Politessen schaffen ihr Pensum nicht mehr - Wegen Arbeitsüberlastung mehr
Personal gefordert".
neuduisburger schrieb am 26.10.2012, 15:23 Uhr:
Dieser Vorgang ist geradezu symptomatisch für dieses Bevormundungsregime. Es
dauert nicht mehr lange, dann knallt es in diesem Lande ganz fürchterlich. Auf der
einen Seite konzertantes Versagen der Obrigkeit auf der anderen Seite unverfrorene
Abzocke des Bürgers.
Heinz Keuken schrieb am 26.10.2012, 15:21 Uhr:
Wenn ich so etwas lese... --- Und da wundert sich ein Staat, dass er bei solch einer
Kleinkrämerei den Hintern nicht an die Wand kriegt! Nicht zu fassen.
juergen schrieb am 26.10.2012, 15:21 Uhr:
Und Fußgänger dürfen nur noch in schwarz den Überweg benutzen, wie die Figuren
auf den Schildern und das Überholverbot gilt nur für rote Autos, welche Schwarze
überholen wollen. Armes Deutschland.
http://www.derwesten.de/nrz/staedte/dorsten/fuenf-euro-knoellchen-fuer-pinkfarbene-tussiparkscheibe-id7247541.html
Bußgeld
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene "Tussi"Parkscheibe
31.10.2012 | 11:09 Uhr
Eine pinkfarbene Parkscheibe ist nicht erlaubt.Foto: WR
Die Stadt Herten hatte eine Dorstenerin zur Kasse gebeten, weil sie keine blaue Parkscheibe
hinter die Windschutzscheibe gelegt hatte - und ist damit sogar im Recht. Aber die
Stadtverwaltung hat auch schon deutlich abwegigere Ideen von Autofahrern gesehen, ihre
Ankunftszeit preiszugeben – etwa per handgemalter Uhr.
Sie setzte auf pink und erlebte ihr blaues Wunder: Eine Dorstenerin wurde mit einem FünfEuro-Knöllchen bestraft, weil sie statt der herkömmlichen blauen eine pinkfarbene
Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legte.
Das Ordnungsamt der Stadt Herten, das dieses scheinbar skurrile Bußgeld verhängte, ist damit
sogar im Recht. Laut Straßenverkehrsordnung ist es nämlich nicht gestattet, eine farblich
abweichende Parkscheibe zu verwenden. Dies sei ebenso strikt geregelt wie die einheitliche
Farbe von Verkehrsschildern, zu denen die Parkscheibe streng genommen zählt. Der ADAC
bestätigte dies: Die Regelung sei eindeutig und beziehe sich auch auf die Größe der Scheibe,
die in Deutschland 11 mal 15 Zentimeter groß sein muss.
Handgemalte Uhr auch nicht erlaubt
In Herten nehmen sie es mit Humor: Es habe schon deutlich abwegigere Ideen von
Autofahrern gegeben, ihre Ankunftszeit preiszugeben – etwa per handgemalter Uhr.
„Natürlich sind auch solch kreative Ideen nicht gestattet“, sagt Nele Däubler, Sprecherin der
Stadt Herten, schmunzelnd. Das Strafmandat in Höhe von fünf Euro müsse die junge Frau
aber dennoch bezahlen.
Ärgerlich für die Dorstenerin: Es war ihre Jungfernfahrt mit der pinkfarbenen Scheibe. Erst
kurz zuvor hatte sie diese von ihrer Arbeitskollegin geschenkt bekommen.
Dennis Betzholz
Kommentare:
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von buerger99 | #61
Auf der Webseite von "Tussi on Tour" steht extra :
"Hinweis: Diese Parkuhr entspricht nicht den Vorgaben der StVO und muss daher nicht von
offizieller Stelle anerkannt werden. "
;-)
Die Knolle fürs Parken ohne Parkscheibe wäre wohl teurer gewesen, also soll sie doch
glücklich sein. So einen Aufstand zu proben und in die Presse zu gehen. Die Frau ist 32 Jahre
;-)
melden|antworten
02.11.2012
21:34
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Wunderratte | #60
Wie fast überall ist es eben geregelt, wie eine Parkscheibe auszusehen hat und welche Größe
sie haben muss.
Diese praktischen Silikon- oder Gummi-Parkscheiben, die an der Scheibe selbsthaftend
pappen (ohne Gummisaugnapf) sind auch nicht zulässig, obwohl sie blau sind. Und die gibt es
oft als Werbegeschenke von Stellen, denen eigentlich die StVO bekannt sein sollte.
melden|antworten
02.11.2012
15:16
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Bella74 | #59
Wenn ich hier einige Kommentare lese, die hier auf das gute Recht und die gute Ordnung
pochen, meint man, die Frau habe weiss Gott was für ein unentschuldbares Verbrechen im
Straßenverkehr begangen.
Hallo?!?
Es geht um eine dusselige Parkscheibe in einem geparktem Auto. Wer oder was soll da schon
zu Schaden kommen, nur weil das Teil NICHT blau war??? Im eigentlichem Sinne geht es
doch nur darum, das das Teil die Parkzeit anzeigen kann, oder etwa nicht? Kann man nicht
mal " fünf gerade sein" lassen? Es gibt wahrlich schlimmere Dinge, als sich über die Farbe
der Parkscheibe aufzuregen....
melden|antworten
02.11.2012
08:44
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von MANFREDM | #58
1. Verstoss gegen die StVO. 2. Wurde mit Verwarngeld von 5 € geahndet. Na und?
Habe Ihre Redakteure nix wichtigeres zu berichten?
melden|antworten
01.11.2012
16:51
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene - Köstlich die Kommentare - endlich etwas zum Lachen
von Alter-MAnn59 | #57
"Tussi-On-Tour" - Die Dame sagte doch im Radio, das sie eine Tussi ist,
die 5 Euro bezahlt, und in Zukunft zwei Parkscheiben benutzt.
Eine Parkscheibe "Tussi-On-Tour" und eine richtige nach Vorschrift.
Also - ganz "Tussi" ist sie ja doch nicht.
In diesem Sinne Helau - bald ist der 11.11.xxxx 11.11Uhr.
In der BRD gibt es ja sonst keine Probleme.
Wo sind mal hier bei der WAZ und Co. positive Berichte?
melden|antworten
01.11.2012
14:03
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von shahzad | #56
[edt. - Tatsachenbehauptung]
1 Antwort
melden|antworten
01.11.2012
01:01
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Pucky2 | #55
Ich habe eine eigene Meinung und ich finde die StVO keinen Unsinn, sondern eine
Notwendigkeit.
Was sie propagieren ist Willkür. Was soll denn ihrer Meinung nach eine Mitarbeiterin des
Ordnungsamtes machen? Wann soll sie denn ihrer Meinung nach bei Falschparkern (nichts
anderes wird hier geschildert) weggucken und wann nicht? Was ich hier vertrete ist einfach
die Rechtsstaatlichkeit und die Gleichbehandlung aller Bürger ... nicht Willkür und Zufall,
weil irgendjemand meint, dass man gesetzliche Regelungen ignorieren kann. In diesem Fall
wurde jeder Autofahrer benachteiligt, der dort hätte rechtmäßig parken können. Diese
Fahrerin war nicht berechtigt, da sie die erforderliche Parkscheibe nicht hatte. Sie hätte sich
einen anderen Parkplatz suchen müssen.
Was hier bei einer relativ belanglosen Sache gilt, gilt auch woanders. Ich verlange von
meinem Staat Rechtsstaatlichkeit und somit Verlässlichkeit. Durch Relativierung bekommt
man nur Wischi-Waschi und keiner weiß, wo er dran ist.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
23:45
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von meinemeinung47 | #54
@ Pucky2:
Wenn ich Ihre Kommentare lese muß ich annehmen, daß Sie wohl ohne Regelungen für jedes
und alle absolut hilflos sind!
Akzeptieren Sie wirklich jeden Mist, der Ihnen von einer Etage höher vorgegeben wird?
Noch nie was von eigener Meinung gehört?
Wenn Sie wirklich der Meinung sind, daß man jeden Unsinn von Obrigkeitsvertreten zu
akzeptieren hat, sind Sie in einem freiheitlich-demokratischen Staat am falschen Platz!
melden|antworten
31.10.2012
22:18
Denkprozess
von RainerN | #53
Vielleicht liegt der Knackpunkt darin, dass die Damen und Herren der knöllchenverteilenden
Zunf, Parkscheiben nur an Hand der Farbe erkennen können.
Bei der Schulung wurden nur blaue Parkscheiben verwendet. Andersfarbige würde der
Kontrollinstanz einen nicht zu unterschätzenden Denkprozess abverlangen.
Ironie aus.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
20:51
Ziviler Ungehorsam
von lospolloshermanos | #52
Wo kann man die Teile kaufen. Vielleicht auch in Grün oder Gelb, weil Pink mag ich nicht.
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Boisfeuras | #51
Es ist schlimm, dass die Verwaltung dem Bürger so wenig Raum für Kreativität gibt. Als
nächstes wollen die uns wohl noch vorschreiben, welche Farben unsere Nummernschilder
haben sollen?
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
19:32
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von DerMerkerNRW | #50
Armes Pinkes Deutschland, da wird der Gouido aber auf die Palme gehen!
3 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
19:12
Ist nicht immer so
von Raucherbein | #49
Bin privat und beruflich mit dem Auto zwischen Bochum und Iserlohn unterwegs, wohne in
Hagen. Habe seit Jahren eine Parkscheibe aus Dänemark, natürlich steht da "Ankunftszeit"
auf Dänisch drauf, war mir nie bewusst, dass das illegal ist. Na ja, blau und rechteckig ist sie
immerhin. Eine Knolle hatte ich bis jetzt noch nicht. Einfach Schwein gehabt oder nie in
Herten geparkt. Also das Risiko mit den 5 Euro geh ich spasseshalber ein, werde mal
berichten, wie lang das noch gut geht, Gruss an die hundertprozentig korrekten
Kommentarschreiber in diesem Artikel, bin sicher, die fahren immer 50.......
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
18:49
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von BauerKleppe | #48
Jeder weiß, dass es Regeln gibt, die der Vereinheitlichung und Deutlichkeit dienen und die
einzuhalten sind. Und jeder weiß ein paar aus seiner Sicht überflüssige; bei den einen ist es
die Parkscheibe, bei anderen Tempolimits und Überholverbote.
Und jeder weiß, wenn er sich nicht dran hält, kann es kosten.
Wenn es also jemand für spaßig hält, eine pinkfarbene Parkscheibe zu verwenden, muss er
auch den Humor haben, zu bezahlen, wenns schiefgeht.
Andersherum würde er/sie sicher auch die Bußgeldzahlung verweigern wollen, wenn er/sie
ein Tempo 50- Verkehrszeichen mit pinkfarbenem Rand nicht beachtet hat.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
18:05
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Pucky2 | #47
@ #43 klar meine ich das ernst... es geht mir auch nicht um ein Sicherheitsrisiko... es gibt eine
StVO, in der sind nun mal auch Parkscheiben geregelt.
Wenn man die Regelungen aus so einem nichtigen Grund, wie "ich finde Pink lustig"
aufweicht, wo will man denn die Grenze ziehen? Bis wann will man denn den Regelverstoß
noch belächeln und ab wann bestrafen?
Diese Mentalität "ach, es ist ja nicht so schlimm" ist gerade im Straßenverkehr ja häufig zu
finden... siehe Falschparker, noch bei Dunkelgelb über die Kreuzung, immer etwas schneller
als erlaubt fahren, Nummernschild selber bekleben usw.
Wenn jemand Pink mag, kann er ja so sein Auto spritzen lassen, aber eben kein offizielles
Verkehrszeichen nach der StVO. Sonst könnte ich ja auch mal ein paar lustige
Verkehrszeichen erfinden und an den Straßenrad stellen.
Regeln sind im Straßenverkehr notwendig, also gibt es sie, also muss man sie einhalten, sonst
gibt es Chaos, wenn jeder sich eigene Regeln noch mal ausdenkt.
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
17:54
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Bestmann | #46
Ich lege oft mehrere Parkscheiben mit verschiedenen Uhrzeiten aus. (so wie es mir gerade
gefällt ) Soll die Politesse doch die richtige raussuchen - damit habe ich noch nie Probleme
gehabt. Ich weiß nicht ob das auch verboten ist, ist mir auch egal.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
17:51
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von meinemeinung47 | #45
Ein öffentliches Verkehrszeichen ist lediglich das Schild am Straßenrand welches kundtut,
daß man hier nur mit Parkscheibe parken darf!
Die Parkscheibe im Auto selbst ist kein Verkehrszeichen!
Ein Verkehrszeichen gibt Regeln für alle oder einen bestimmten Teil von
Verkehrsteilnehmern!
Was regelt denn die Parkscheibe im Auto?
Sie ist lediglich ein Kontrollinstrument, ähnlich einem Parkschein vom Automaten!
Sofern die Zahlen in Größe und Anordnung der Norm entsprechen, sollte die Farbe drum
herum egal sein!
Für eine andersfarbige aber ansonsten absolut korrekte Parkscheibe ein Knöllchen zu verteilen
ist schlichtweg Abzocke und Leute die sowas auch noch als richtig erkennen, haben den
richtigen Kadavergehorsam den unser Staat so sehr braucht!!!
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
17:39
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von nash69 | #44
na ja. es ist ja richtig, das eine parkscheibe ganz offiziell ein verkehrszeichen ist und das es
somit auch eine regelung gibt. aber, ein verkehrszeichen das im öffentl. verkehrsraum steht
hat eine sicherungsfunktion, meistens jedenfall. da kann es um leben und tod gehen. aber mal
ganz ehrlich, welches sicherheitsrisiko ergibt sich aus einr andersfarbigen parkscheibe?
verstehen könnte man es noch, wenn es sich um eine scheibe mit uhrwerk gehandelt hätte, das
ist ein betrugsversuch. da sollte die stadt und andere städte auch, einauge zudrücken und froh
sein, das sich da ein verkejrsteilnehmer an die regeln hält und die ankunftszeit anzeigt. egal in
welcher farbe. das haben nämlich viele verkehsteilnehmer scheinbar garnichtmehr nötig. die
komunen sollten dann lieber mal ihren offiziellen schilderwald, der zum teil absurde ausmaße
hat (in baustellen z.b.) einmal näher in augenschein nehmen.
melden|antworten
31.10.2012
17:36
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von tagina | #43
#40
Sag mal meinst du das eigentlich wirklich was du da schreibst. An solchen Typen wie dir
gehen wir hier in Deutschland zu Grunde.
Stellt eine andersfarbige Parkscheibe ein Gefahrenrisiko im Straßenverkehr dar?
Ich kann es nicht fassen!!!
melden|antworten
31.10.2012
17:27
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Fassblender | #42
Blau ist ja nicht gleich blau. Wenn die Scheibe nun etwas verblichen ist? Gibt es denn noch
keine Vorgabe der Strassenverkehrsordnung anhand einer RAL Farbskala? Da muß der
Gesetzgeber schnellstens tätig werde. (Ironie aus).
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Waitki | #41
Ja, ja Politessen sind "Korintenkacker".
Und was ein anständiger deutscher Autofahrer ist klagt beim Amtsgericht, danach beim
Landgericht und dann beim Oberlandesgericht. Wegen 5 € !!!
http://www.test.de/Parkscheibe-Besser-keine-aus-Italien-4270055-0/
Deutsche Autofahrer brauchen deutsche Parkscheiben – wer eine italienische nimmt, zahlt 5
Euro Strafe. Dazu verdonnerte das Brandenburgische Oberlandesgericht einen Autofahrer, der
eine kaum halb so große „Disco“ benutzt hatte. , Az. (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10).
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
16:58
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Pucky2 | #40
Klar wurde das Knöllchen zu Recht ausgestellt. Die Parkscheibe ist in der StVO ganz klar
beschrieben und damit nur so gültig.
Straßenschilder sind ja auch nicht in Pink, sondern in rot, weiß, schwarz und blau. Ampeln
haben auch nur rot, gelb, grün und kein pink... ich verstehe die Aufregung nicht... man hält
sich an die Regeln und fertig.
Für Selbstverwirklichung gibt es auch andere Felder, als den Straßenverkehr.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
16:50
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Waitki | #39
orchideen4, eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen. Genauso wie Zb. "Vorfahrt achten"
Wenn ein Schild Vorfahrt achten jetzt rund ,lila und 20 cm groß brauchen sie es eigentlich
nicht zu beachten. Weil ein Verkehrszeichen nicht beliebig gestaltet werden darf.
Das dient der Sicherheit aller.
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
16:31
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von ellerw1 | #38
Sagt, mal, was labert ihr alle. Das blaue Dingens ist europaweit gültig. Ist ja so, als ob ich mir
ein Halte-und Parkverbotsschild vor die Haustür stelle, mit Strawinskysteinen umrandet
aufstelle.
melden|antworten
31.10.2012
16:28
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von 1955 | #37
Der Deutsche Amtsschimmel wiehert und macht sich lächerlich! Bei einer wie auch immer
Parkscheibe kommt es doch wohl nur darauf an, die Ankunftzeit mitzuteilen und natürlich
darauf, daß das Ordnungsamt es lesen kann! Analphabeten wäre mit rosa doch geholfen!
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
15:56
Pink Panther
von wohlzufrieden | #36
Es gibt wahrlich dringendere Probleme. Aber was ist, wenn der nächste sein Kennzeichen
rosa färbt? Vorschriften sind dazu da, eingehalten zu werden, auch wenn man über deren
Sinnhaftigkeit wie in diesem Falle zuweilen nur müde lächeln kann.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
15:49
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von ich_bin_es | #35
Ein Verkehrsschild, daß aufgrund von Witterung (Schnee) nur noch an den Umrissen bzw der
Form zu erkennen ist verliert nicht an seiner Bedeutung
was ist aber wenn eine blaue Parkscheibe aus Kunststoff, sagen wir mal durch
Sonneneinstrahlung und Hitze ausbleicht und dadurch eine andere Farbe annimmt???
Ich weiss, dass das etwas weit hergeholt ist. Ist aber auch nur ein theoretischer Gedankengang
melden|antworten
31.10.2012
15:41
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von shahzad | #34
Ja, gut daß es keie anderen Probleme im täglihen Strassenverkehr gibt, Fahradfahrer die durch
die Fussgängezone heizen, falsch geparkte Autos aufgehsteigen oder
Behindertenparkplätzen... - aber nein, eine pinke Parkscheibe wird beanstandet.
Deutschland kann niemals untergehen, weil es dafür kein Formular gibt.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
15:31
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Gaso2901 | #33
Mein Gott Herr schmeiss Hirn vom Himmel.
Was für ein Vergehen, eine pinke Parkscheibe oder auch handgemalte.
Kommen die sich (Städte - "Ordnungsamt") eigentlich selber nicht ziemlich bescheuert vor?
Bei diesem ganzen Verwaltungs-, Gesetzes-, Ordnungsschwachsinn wundert es mich sehr,
dass es bei den Verantwortlichen (ach ja, war ja dann wieder keiner - die "Gesetze" etc. fallen
ja vom Himmel) und dem Straßenpersonal noch keine Toten gegeben hat. Kein Wunder das
die Menschen immer aggressiver werden, wenn sie mit so einem Schwachsinn drangsaliert,
ausgeplündert und gequält werden.
melden|antworten
31.10.2012
15:29
Retourkutschen gefällig?
von Braunhold | #32
Wer sich als Stadtverwaltung an Grösse und Fargbeung einer Parkscheibe aufhält, dem kann
man an ganz vielen Stellen im Stadtgebiet Fehler zB bei der Aufstellung von
Verkehrsschildern nachweisen, was Standorte, Seitenabstände zur Fahrbahn, Höhe, Grösse
und Auisrichtung der Schilder angeht. Wenn Sicherheitsabstände von Schilderpfosten nicht
eingehalten werden, kann das sogar ein strafrechrlich relevanter "gefährlicher Eingriff in den
Strassenverkehr" sein! Da kommt es nicht nur auf die "Farbe" sondern auf "cm" an.
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von rockdog51 | #31
Ja genau, gibt es eigentlich nichts was wichtiger ist als so ein ****** ?? Gehen die Beamten
zum lachen in den Keller ? Da haben se echt ein Verbrechen aufgedeckt - boooaaahhh Hätten ner Alten Frau lieber über die Strasse helfen sollen melden|antworten
31.10.2012
15:03
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #30
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
melden|antworten
31.10.2012
14:50
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Otto99 | #29
Was war denn zuerst da, die blaue, oder die rosa Parkscheibe? Wer hat denn mit dem Unsinn
angefangen, und wer kauft auch noch so einen Blödsinn?
melden|antworten
31.10.2012
14:45
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von orchideen4 | #28
ich hoffe einer denkt an diesen Vorfall, wenn wieder nach unnötigen Vorschriften und
Reglementierungen gesucht wird. Denn mal ehrlich ob blau, grün oder rosa, kommt es nicht
auf die eingestellte Zeit an? Selbst ein handgeschriebener Zettel kann das deutlich machen.
Die Parkscheibe ist nur praktischer, weil die immer im Auto griffbereit ist und man keinen
Zettel mit Stift braucht.
melden|antworten
31.10.2012
14:40
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Otto99 | #27
Immer wieder schön zu sehen, wie recht doch Godwin und Gassner haben
http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law
http://www.bruhaha.de/laws.html#gassner
1 Antwort
melden|antworten
31.10.2012
14:37
Probleme!!!!
von Cupcake31 | #26
Ja ja, DAS sind die Wahren Probleme - da is die Parkscheibe doch glattwegs Pink!!!!
WAS das jetzt wieder an Verwaltungsaufwand gekostet hat- aber heeee war ja nicht Blau!!!
Lächerlich!!
melden|antworten
31.10.2012
14:27
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Otto99 | #25
Angenommen ein Stoppschild ist plötzlich lila, und einer der Kommentatoren hier würde ein
Knöllchen wegen mißachten des Stoppschildes bekommen. Wer würde da nicht gegen
angehen, weil dieses Schild nicht der Norm entspricht?
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
14:18
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von unverstanden | #24
Zwischen 1938 und 1944 ist man so ähnlich gegen das Volk vorgegangen, bin mal gespannt
wann man die heutigen dafür heranzieht.
In der Zeit von 1960 bis 1989 war das im anderen Deutschland genauso, da konntest Du nicht
einmal deinem Nachbarn trauen, was heute auch sehr schwierig ist!
Herzlich Willkommen in der neuen DDR, irgendwann mussten die sitten der DDR hier
greifen!!!!! Alles und jeder wird überwacht und gedängelt!
4 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
14:11
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von miriam.lessmann | #23
Ja, das ist mir auch schon passiert. Meine Parkscheibe war zu klein und deswegen war ein
Bußgeld fällig. Abgesehen davon wurde ich auch schon zu Kasse gebeten, weil ich zwar eine
Parkscheibe im Auto hatte (Die klebte damals noch auf der Windschutzscheibe. Danach habe
ich sie abgekratzt.), die aber nicht auf die richtige Uhrzeit gestellt habe. Obwohl auf diesem
Parkplatz gar keine Parkscheibe verlangt wurde.
Merke: Ist eine Parkscheibe im Fenster zu sehen, dann muss sie auf die aktuelle Uhrzeit
gestellt werden.
melden|antworten
31.10.2012
14:07
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von andy_112 | #22
Über Sinn und Unsinn kann man jetzt vortreffich sreiten. Tatsache ist, dass das Aussehen nun
einmal festgelegt ist und an diese Regel hat man sich zu halten. Punkt.
Es hindert einen natürlich niemand daran, einen Bürgerentscheid über andersfarbige
Parkscheiben herbeizuführen, aber bis diese Regel gekippt ist, muss das Teil blau sein!
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von sak1 | #21
das ist deutschland, dass sind die beamten, übrigens werden diese von meinen steuergeldern
bestens versorgt, auch später im rentenalter. so muss es sein, gelle! deswegen immer streng
nach vorschrift, immer geradeaus, immer mit den scheuklappen,
niemals lachen, immer nur gegen die eigenen bürger, egal ob familie oder fremde.
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
13:47
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Pottriotin | #20
... wenn sie jetzt wenigstens, wie in den USA, die Firma verklagen könnte, die rosa
Parkscheiben herstellt ohne diese mit einem Warnhinweis zu versehen. So könnte sie den
Verlust doch wieder reinholen ;-)
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
13:46
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von kahevo | #19
Man muß es als korinthenkackerei betrachten.
Das geschieht in allen deutschen Städten.
Wie dämlich muß erst der sein, der es bemängelt und ein Knöllchen
schreibt.
Vielleicht ein sehr guter Höhriger, guter Mann/Frau.
melden|antworten
31.10.2012
13:44
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von AndyST | #18
DAS IST DEUTSCHLAND
Hirnlos....
melden|antworten
31.10.2012
13:32
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Poirot | #17
Wahrscheinlich war der/die Mitarbeiter(in) vom Ordnungsamt auch nicht vorschriftsgemäß
angezogen, so dass das Knöllchen unrechtmäßig ist. Aber das gilt nicht, diese Damen und
Herren sind ja fleischgewordene Götter.
melden|antworten
31.10.2012
13:20
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Pit01 | #16
Die Stadt Dorsten mag wohl formal Recht haben. Die Reaktion dagegen halte ich für albern.
melden|antworten
31.10.2012
13:16
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von urmel123 | #15
Hätte das nicht noch viel härter bestraft werden müssen? Ist doch Urkundenfälschung sowas.
Außerdem Vortäuschung falscher Tatsachen und Vertuschung einer Straftat - womöglich
käme man auch noch mit versuchter Körperverletzung durch - bei der Farbe kann man ja
blind werden.
Mann Mann Mann...
Ich bin jetzt aber auch stark verunsichert. Habe 2 Parkscheiben im Auto - eine aus Pappe und
eine aus Plastik mit einem integrierten Einkaufswagenchip (ist so ein Chip an der Scheibe
erlaubt?). Welche ist genehmigt? Dann fällt mir noch auf, dass die Blautöne unterschiedlich
sind. Die Plastikscheibe scheint mir etwas heller zu sein.
Ich glaube, ich werde demnächst auf Nummer sicher gehen und BEIDE Scheiben hinlegen und dann kommt meine anarchistische Ader durch und ich werde eine Scheibe eine halbe
Stunde früher einstellen als die andere - aber beide noch im Gültigkeitsbereich halten!!! Das
gibt dann bestimmt schon ne Bewährungsstrafe, oder? Ich lasse es drauf ankommen...
melden|antworten
31.10.2012
13:15
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Kett-Wiger | #14
Und was hat das 5€-Knöllchen an Verwaltungskosten gekostet?? Sicherlich ein vielfaches.
Schade, daß man derart Bürokratisch ist!
melden|antworten
31.10.2012
13:10
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von dirk7603 | #13
Hier hat ein Mitarbeiter vom Ordungsamt mal wieder seine ganze Macht ausgespielt - anders
kann ich mir so ein Verhalten nicht erklären. Jeder normal denkende und handelnde Mensch
hätte die Farbe vernachlässigt, Hauptsache die Zeit ist richtig eingestellt. Wenn jetzt User wie
Vatta Beziehungen zu Gewaltverbrechen und die daraufolgenden Strafen herstellen ist schon
mehr als abenteuerlich.
Klar gibt es Regeln, Gesetze und Verordnungen die eingehalten werden sollen. Und mal Hand
aufs Herz - wer hätte es gewusst das eine Parkscheibe blau sein muss?
2 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
13:03
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Pase_Lacki | #12
Und an der pinkfarbenen Parkscheibe kann man keine Ankunftszeit einstellen?
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von FranzS04 | #11
Da parkt das Ordnungsamt in Doofmund lieber schöne auf einem Schwerbehindertenparplatz
und schreibt dann munter Verkehrssünder auf.
GLÜCKWUNSCH ! LÄUFT !
melden|antworten
31.10.2012
12:50
Nur gut, daß . . .
von SchwarzerRitter | #10
. . . wir keine anderen Probleme haben!!! Der Amtsschimmel wird immer gut gefüttert - also
darf er ab und an auch mal wiehern!
melden|antworten
31.10.2012
12:48
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von PatricL | #9
Die Parkscheibe unterliegt sogar einer Norm ... sprich es ist genau geregelt welche Farbe und
Größe sie haben muss.
Ne Freundin hat mal ein Knöllchen bekommen, weil die Parkscheibe ein wenig kleiner war,
wie die der Norm. Da staunt man dann nicht schlecht, wenn einem das Knöllchen deswegen
ins Haus flattert.
melden|antworten
31.10.2012
12:48
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von trickflyer | #8
wenn wir die korinthenkacker vom amt nicht hätten.
melden|antworten
31.10.2012
12:47
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Malakostraka | #7
Meiner Meinung nach ist das angemessen, weil eindeutige Vorgaben nicht eingehalten
wurden.
Darüber hinaus demonstriert diese merkwürdige "Kultur", möglichst viel in dieser "Farbe der
Dummheit" zur Schau zu stellen einen unangenehmen Mangel an Wissen.
3 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
12:46
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Suizid | #6
Wie sollen wir Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst entlassen, bei knappen
Kassen, wenn solche Verordnung doch strikt eingehalten werden müssen.
Bei knappen Kassen müssen wir über kurz oder lang auch unseren Blätterwald an
Verordnungwen / Gesetze entmisten, sonst wird das nichts. Ich wäre in diesem Einzelfall
toleranter gewesen.
melden|antworten
31.10.2012
12:37
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Vatta | #5
Wo sind denn jetzt die Kommentatoren, die immer nach Regeln und Gesetzen und Kontrollen
rufen?
Die Geister die ich rief.....
melden|antworten
31.10.2012
12:31
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Waitki | #4
Emma81, eine Parkscheibe ist ein Verkehrszeichen.
Was würden Sie sagen wenn Vorfahrtsschilder mal oval, mal dreieckig, mal quadratisch, und
mal gelb-weiss und ein anderes mal rosa-schwarz sind.
In alle EU Ländern gibt es eine Verordnung dazu wie diese aus zu sehen haben.
Und jetzt eine Gegenfrage, wieso kann man nicht eine Parkscheibe ins Auto legen die blau ist
und der Verordnung entspricht?
melden|antworten
31.10.2012
12:23
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von ExWalsumer | #3
Okee, mir ist es auch bekannt, das Farbe Form und aussehen der PArkscheibe in Deutschland
streng vorgeschrieben ist und sich auch nicht elektrisch weiter drehen darf.
Aber es geht hier darum, das die Parkzeit festgehalten wird und jeder halbwegs intelligente
Mensch kann das bei eine rPinken Scheibe genau so wie bei einer blauen. Natürlich ist die
Stadt im Recht, aber wenn man bei so etwas kein Auge zu drücken kann, ist es auch kein
Wunder das Politessen so unbeliebt sind. Der Aussteller des Knöllchens bringt so seine
ganzen Kollegen in Verruf und zieht den Ärger der Bürger auf sich.
4 Antworten
melden|antworten
31.10.2012
12:15
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Dr.Seltsam | #2
Ja, das ist aber doch allgemein bekannt..
Viel witziger ist das Bußgeld für das falsche Kennzeichen auf der Umweltplakette.
Kennzeichen gestohlen, neues erhalten, aber nicht daran gedacht, auch eine neue
Umweltplakette zu kaufen..
Macht eben mal 40€ und einen Punkt in Flensburg..
3 Antworten
31.10.2012
12:12
Fünf-Euro-Knöllchen für pinkfarbene
von Emma81 | #1
Ich frage mich allen ernstes was an dieser pinken Parkscheibe so schlimm ist?
Sie ist genauso groß wie die blaue und sieht (die Farbe nun mal außen vor gelassen) auch
noch genauso aus. Sie funktioniert auch genauso.
Warum also Strafe zahlen?
Klar gibt es Regeln und Verordnungen die man einhalten muss, aber dies finde ich nun echt
lächerlich.
Wenn Menschen sich beschweren, dass sie durch irgendwelche Knöllchen von der Stadt
abgezockt werden, kann ich dies in diesem Fall nun aber wirklich bestätigen.
Das ist echt arm! Frau will einfach ein bischen Farbe ins Spiel bringen und wird dafür wegen
solch banaler Klamotte noch bestraft.

Documentos relacionados