1 Güssing, am 18.2.2015 626. Niederschrift über die Beratung A
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1 Güssing, am 18.2.2015 626. Niederschrift über die Beratung A
1 Güssing, am 18.2.2015 626. Niederschrift über die Beratung A n w e s e n d e: Bürgermeister Vinzenz Knor 1.Vizebgm. Helga Maikisch 2.Vizebgm. Christian Garger Außerdem waren anwesend: OAR Gustav Glatter, als Schriftführer VB Thomas Dragosits einige Zuhörer Stadträte: Ing. Günther Mikovits Alfred Brenner Emil Winkelbauer Michael Hoffmann Gemeinderäte: Sebastian Otto Müllner Doris Böö (bei Pkt. 6 nicht anwesend) Christine Hager Harald Drauch Mag.a Alexandra Kopitar Edith Weber Michael Bartl Herbert Kedl Mag. Jürgen Grof DI Joachim Wolf Siegfried Schnecker Manfred Hofer Jürgen Szerencsits Mag. Andreas Laky Gerhard Mikovits Sascha Sommer Christina Taucher Nicht anwesend: Karin Lebitsch Entschuldigt: Karin Lebitsch --------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Gemeinderäte waren ordnungsgemäß durch Ladung vom 10. Feber 2015 zur Sitzung einberufen worden. Ort und Stunde der Beratung sowie die Tagesordnung waren satzungsgemäß öffentlich kundgemacht worden. Beginn der Beratung: 19.30 Uhr Ende der Beratung: 19.55 Uhr 2 TAGESORDNUNG 1. Wirtschaftspark Güssing GmbH. & Co KG – Jahresabschluss 2013, Budget 2015, Abänderung der bestehenden Mietverträge im Bereich der laufenden Indexanpassung – Beschlussfassung. 2. Übernahme von Geschäftsanteilen an der Güssinger Fernwärme GmbH. durch die Wirtschaftspark Güssing Erwerbs- und Erschließungsgesellschaft m.b.H. – Beschlussfassung. 3. Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Liegenschaft Hauptstraße 27 – Erlassung einer Verordnung – Beschlussfassung. 4. Veräußerung von Gemeindeflächen und Entwidmung aus dem öffentlichen Gut – Beschlussfassung. 5. Freibadtarife für die Saison 2015 – Beschlussfassung. 6. Abschluss eines neuen Dienstvertrages für eine Gemeindebedienstete – Beschlussfassung (nicht öffentlich). 7. Allfälliges. Berichterstatter: Bgm. Vinzenz Knor Der Bürgermeister begrüßt als Vorsitzender alle Anwesenden, stellt die gesetzmäßige Einberufung der Sitzung sowie deren Beschlussfähigkeit fest, verweist auf die schriftlich zugegangene Tagesordnung und eröffnet die Sitzung. Zu Unterfertiger des Sitzungsprotokolls wird Herr Stadtrat Ing. Günther Mikovits und Herr Stadtrat Michael Hoffmann bestellt. Das Sitzungsprotokoll vom 16.12.2014, Nr. 625 wird einstimmig genehmigt. Beratungsergebnis Zu Punkt 1: Wirtschaftspark Güssing GmbH. & Co KG – Jahresabschluss 2013, Budget 2015, Abänderung der bestehenden Mietverträge im Bereich der laufenden Indexanpassung – Beschlussfassung. Der Bürgermeister berichtet, dass der Jahresabschluss 2013 und das Budget 2015 von der Wirtschaftspark Güssing GmbH & Co KG im Beirat einstimmig beschlossen wurden. Ebenso die Abänderung der bestehenden Mietverträge. VB Dragosits erörtert sodann anhand der Power-Point-Präsentation die Ergebnisse und das Zahlenmaterial vom Jahresabschluss 2013 und vom Budget 2015. OAR Glatter berichtet, dass die bestehenden Mietverträge (Rathaus, Volksschulgebäude, Hauptschulgebäude, Alte Hauptschule in der Grabenstraße) im Punkt 2 Miethöhe 3 Indexanpassungen für den Bestandzins vorsehen. Laut Mitteilung der KS (Steuerberatungskanzlei) sollen diese abgeändert bzw. komplett wegfallen. Es müssen daher die Absätze 2, 3 und 4 bei Pkt. 2 gestrichen werden. Dies erfolgt im Rahmen eines Nachtrages zu den Mitverträgen. Gemeinderat DI Wolf betont, dass im Budget € 25.000,- für Planungsleistungen zwecks Variantenuntersuchung für das VS-Gebäude vorgesehen sind. Hier sollte man noch das Ergebnis mit der WSF bezüglich dem Aktivpark abwarten. Bürgermeister Knor erörtert, dass er auch schon Vorgespräche bezüglich einem Standort neben dem BORG geführt hat. Aber das Ergebnis bezüglich Aktivpark wird natürlich abgewartet. Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, den Jahresabschluss 2013, das Budget 2015 und die Änderungen bei den Mietverträgen zu beschließen. Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig den Jahresabschluss 2013, das Budget 2015 sowie die erörterten Änderungen der Mietverträge für die Wirtschaftspark Güssing GmbH & Co KG. Die im Anhang befindlichen Beilagen (Jahresabschluss 2013, Budget 2015, Nachträge zu den Mietverträgen) bilden einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 2: Übernahme von Geschäftsanteilen an der Güssinger Fernwärme GmbH. durch die Wirtschaftspark Güssing Erwerbs- und Erschließungsgesellschaft m.b.H. – Beschlussfassung. Der Bürgermeister berichtet, dass es mit Ing. Nikolaus Draskovich bereits im Vorjahr Gespräche gegeben hat, die Geschäftsanteile der Elektro Güssing GmbH (10 %) an der Fernwärme GmbH von der Wirtschaftspark Güssing GmbH übernehmen zu wollen. Ing. Niki Draskovich forderte als Bedingung auch eine Gewinnausschüttung. Diese ist jedoch nicht möglich, da die Überschüsse unbedingt für laufende Instandhaltungen verwendet werden müssen. Dies wurde ihm schriftlich mitgeteilt und eine endgültige Frist mit 31.1.2015 festgelegt. Nunmehr gibt es ein Ergebnis. VB Dragosits berichet: Derzeitige Aufteilung der Geschäftsanteile bei der Fernwärme GmbH: 83 % Wirtschaftspark Güssing GmbH 7 % Stadtgemeinde Güssing 10 % Elektro Güssing GmbH Neue Aufteilung nach Ankauf: 93 % Wirtschaftspark Güssing GmbH 7 % Stadtgemeinde Güssing Ankaufspreis der 10 %: € 60.000,- abgeleitet vom ehemaligen Ankauf der Anteile von Ing. Koch (1 % = 6.000,-). 4 Weiters sollen sich die Anteile bei der Bio Strom GmbH ändern: Derzeitige Aufteilung: 70 % Güssinger Fernwärme GmbH 30 % Elektro Güssing GmbH Neue Aufteilung: 99 % Güssinger Fernwärme GmbH 1 % Wirtschaftspark Güssing GmbH Die Elektro Güssing GmbH hat ehemals € 135.000,- an Darlehen eingebracht. Mit den geforderten Zinsen würden das € 183.000,- sein. Es werden aber von der Güssinger Fernwärme GmbH die € 135.000,- in 4 Jahren ohne Zinsen zurückbezahlt. 29 % kauft sie zu € 10.150,-. 1 % kauft die Wirtschaftspark GmbH zu € 350,-. Stadtrat Hoffmann fragt an, ob es noch irgendwelche Haftungen zu übernehmen gilt. VB Dragosits erörtert, dass Elektro Güssing € 135.000,- bekommt und somit frei ist. Die Fernwärme GmbH ist schad- und klaglos zu halten. Nach weiterer Debatte beantragt der Bürgermeister die von VB Dragosits erörterten Maßnahmen durchzuführen. Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig: • • Die Wirtschaftspark Güssing GmbH kauft 10 % Geschäftsanteile an der Güssinger Fernwärme GmbH zu einem Preis von € 60.000,- von der Elektro Güssing GmbH. Die Wirtschaftspark Güssing GmbH kauft 1 % Geschäftsanteile an der Bio Strom GmbH zu einem Preis von € 350,- von der Elektro Güssing GmbH. Zu Punkt 3 : Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Liegenschaft Hauptstraße 27 – Erlassung einer Verordnung – Beschlussfassung. Der Bürgermeister berichtet, dass am 9.2.2015 auf der Bezirkshauptmannschaft gemeinsam mit der Polizei, dem Planungsbüro Peischl und der Familie Kroboth eine Besprechung stattgefunden hat. Für die Beurteilung der Verkehrsregelungen war ein Amtssachverständiger anwesend. Nachdem am 19.2.2015 bereits das Lokal „Die Kanzlei“ eröffnet werden soll, wurden umsetzbare Lösungen besprochen. OAR Glatter erörtert sodann anhand der Power-Point-Präsentation die vom Sachverständigen freigegebene Lösung (3 Parkplätze vor dem Lokal, Fußgänger müssen wechseln, 30 km/h von Kopitar bis Wüstenrot). Diese Lösung kann nur als Provisorium befristet vom 19.2. – 19.8.2015 umgesetzt werden. Der Bürgermeister erörtert, dass ursprünglich die Bezirkshauptmannschaft die erforderliche Verordnung erlassen wollte. Da es sich aber um eine Gemeindestraße handelt, ist eine Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen. Daher wurde auch für heute die GRSitzung angesetzt, damit bereits morgen für die Eröffnung das Erforderliche angebracht werden kann. 5 Gemeinderat Szerencsits fragt an, welche Maßnahmen nach dem 19.8.2015 angedacht sind. Der Bürgermeister erörtert, dass das Planungsbüro Peischl ein Konzept ausarbeitet, welches dann präsentiert werden soll. Nach weiterer Debatte stellt der Bürgermeister den Antrag die erforderliche Verordnung zu beschließen. Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig nachstehende VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Güssing vom 18. Feber 2015 bezüglich der Erlassung von Verkehrsbeschränkungen in der Hauptstraße. §1 Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b) in Verbindung mit § 94d Z.4 StVO 1960, BGBl.Nr. 159 i.d.f.F., wird aufgrund eines Antrages von Mag. Philipp Kroboth, 7540 Güssing, Krottendorf 9, zwecks Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs in der Hauptstraße von Güssing nachstehendes in der Zeit vom 19.2.2015 bis einschließlich 19.8.2015 verordnet: Aufgrund der Eröffnung einer Gaststätte in der Hauptstraße 27 werden auf der Hauptstraße jene Verkehrsbeschränkungen, -gebote- und -verbote v e r o r d n e t welche im beiliegenden Straßenverkehrseinrichtungsplan des Technischen Planungsbüros Peischl & Partner GmbH., 7540 Güssing, Gez.: PCH (Planinhaltsstand: 16.2.2015), dargestellt sind, welche einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden. §2 Diese Verordnung ist durch die angeführten (planlich dargestellten) Straßenverkehrszeichen und Bodenmarkierungen kundzumachen und tritt gem. § 44 StVO 1960 mit deren ordnungsgemäßer Anbringung in Kraft. Allfällig entgegenstehende Verordnungen treten hiermit außer Kraft. -x- Zu Punkt 4: Veräußerung von Gemeindeflächen und Entwidmung aus dem öffentlichen Gut – Beschlussfassung. Der Bürgermeister berichtet, dass die Familie Jandrisevits aus St. Nikolaus das Grstk. Nr. 166 ankaufen wird. Gleichzeitig ersuchen sie, eine Teilfläche (ca. 32 m²) vom öffentlichen Gut Grstk. Nr. 145/4 von der Gemeinde ankaufen zu wollen. Über diese Teilfläche geht am westlichen Randbereich ein Schmutzwasserkanal durch. Das Übereinkommen über die zukünftige Instandhaltung mit der Gemeinde wurde bereits abgeschlossen. Der Verkaufspreis soll € 10,-/m² betragen. Einer Entwidmung und Ver- 6 äußerung steht aufgrund der Lage dieser Teilfläche (derzeitige Nutzung als Grünfläche) nichts entgegen. Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag die Veräußerung und erforderliche Verordnung zu beschließen. Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig nachstehende VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadtgemeinde Güssing vom 18. Feber 2015 mit der 1. Die ausgewiesene gelb markierte Teilfläche auf dem Datenauszug, Anlage A, vom Grstk. Nr. 145/4 der KG St. Nikolaus wird aus dem öffentlichen Gut entwidmet. 2. Der Datenauszug, Anlage A, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. -x- Der Gemeinderat beschließt weiters einstimmig, dass diese Teilfläche zu einem Preis von € 10,-/m² an Manuela und Gerhard Jandrisevits, St. Nikolaus 69a, verkauft wird. -x- Zu Punkt 5: Freibadtarife für die Saison 2015 – Beschlussfassung. Der Bürgermeister berichtet, dass für die heurige Badesaison die gleichen Freibadtarife gelten sollen wie im Jahr 2014. Ebenso sollen die Ermäßigungen für den Kauf von Saisonkarten im April gelten. OAR Glatter erörtert anhand der Power-Point-Präsentation die Tarife. Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig: 7 A) BADETARIF DES FREIBADES GÜSSING A) SAISONKARTEN 1. Kabine für Familien samt Eintritt € (2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 2. Kabine für 4 Personen samt Eintritt € 3. Saisonkarte für Familien € (2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 4. Saisonkarte für Familien € (1 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 5. Saisonkarte für 1 Person (Erwachsene, ab dem 16. Lebensjahr) € 6. Saisonkarte für 1 Kind (5 bis 15 Jahre) € 4. Saisonkarte für Lehrlinge, Studenten, Schüler, Grundwehrdiener, Zivildiener (ab dem 16. Lebensjahr) € 8. Kleinkästchen pro Saison € 9. Großkästchen pro Saison € 160,00 180,00 85,00 70,00 33,00 22,00 27,00 11,00 15,00 B) EINZELBADEKARTEN 1. Erwachsene Tageskarte Karte ab 15.00 Uhr € € 3,70 2,50 2. Kinder (von 5 bis 15 Jahre) Tageskarte Karte ab 15.00 Uhr € € 2,00 1,50 3. Ermäßigte Karte für Lehrlinge, Studenten, Schüler, Grundwehrdiener, Zivildiener (ab dem 16. Lebensjahr) Tageskarte Karte ab 15.00 Uhr € € 2,50 2,00 € 8,50 € 7,00 6. Eintrittskarte für Schulen je Schüler € 1,50 7. Besucherkarten € 1,50 4. Familienkarte (2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 5. Familienkarte (1 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) C) Zusatzkarten für Kabinen und Kästchen (Benützung ohne Beschränkung der Personenzahl) 1. eine Kabine (ohne Eintrittskarte) 2. ein Großkästchen (ohne Eintrittskarte) 3. ein Kleinkästchen (ohne Eintrittskarte) € € € 4,00 2,50 1,50 8 D) Eintrittsblockkarten 1. ein Block zu 10 Tagesbadekarten für Erwachsene (nur Eintritt) 2. ein Block zu 10 Tagesbadekarten für Kinder (nur Eintritt) 3. ein Block zu 10 Tagesbadekarten für Lehrlinge, Studenten, Schüler, Grundwehrdiener, Zivildiener (nur Eintritt) € € 30,00 17,00 € 21,00 € € 2,00 1,50 € € 2,00 1,50 E) Leihgebühren 1. Miete für Liegestuhl 2. Miete für Sonnenschirm G) Einsätze 1. für einen Liegestuhl 2. für einen Sonnenschirm -x- Bei Kauf ab 1.4. bis 4.5.2015 (begünstigter Tarif): normaler Tarif SAISONKARTEN 1. Kabine für Familien samt Eintritt € 160,-(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 2. Kabine für 4 Personen samt Eintritt € 180,-3. Saisonkarte für Familien € 85,-(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 4. Saisonkarte für Familien € 70,-(1 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre) 5. Saisonkarte für 1 Person (Erwachsene, ab dem 16. Lebensjahr) € 33,-6. Saisonkarte für 1 Kind (5 bis 15 Jahre) € 22,-7. Saisonkarte für Lehrlinge, Studenten, Schüler, Grundwehrdiener, Zivildiener (ab dem 16. Lebensjahr) € 27,-8. Kleinkästchen pro Saison € 11,-9. Großkästchen pro Saison € 15,-- begünstigter Tarif_______ € 144,-€ 162,-€ 77,-€ 63,-- € € 30,-20,-- € € € 24,-9,-13,-- Ein Recht auf eine bisher benützte Kabine bzw. ein Kästchen besteht nicht. Zu Punkt 6: Abschluss eines neuen Dienstvertrages für eine Gemeindebedienstete – Beschlussfassung (nicht öffentlich). Nachdem bei diesem Tagesordnungspunkt die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wird eine gesonderte Niederschrift verfasst. 9 Allfälliges Gemeinderat Hofer bringt zum Ausdruck, dass es keine Wertschätzung für den Basketball darstellt, wenn zum Zeitpunkt eines Europa-Cup-Spieles eine Gemeinderatsitzung angesetzt wird. Hinsichtlich der Sache neues Lokal in der Hauptstraße hätte man schon früher reagieren können. Der Bürgermeister erörtert, dass diese Sitzung unbedingt noch vor der Eröffnung des Lokales von Philipp Kroboth stattfinden musste, damit er morgen schon mit einigen Parkplätzen mehr eröffnen kann. Dieses Lokal ist für Güssing eine wichtige Einrichtung der Wirtschaft und wir mussten daher auch rasch handeln, nachdem die Bezirkshauptmannschaft die Verordnung nicht erlassen konnte. -x- Nachdem weiters keine Anträge und Anfragen vorliegen beendet der Vorsitzende die Sitzung. Schriftführer Beglaubiger Vorsitzender