1 Güssing, am 18.2.2015 626. Niederschrift über die Beratung A

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1 Güssing, am 18.2.2015 626. Niederschrift über die Beratung A
1
Güssing, am 18.2.2015
626. Niederschrift über die Beratung
A n w e s e n d e:
Bürgermeister Vinzenz Knor
1.Vizebgm. Helga Maikisch
2.Vizebgm. Christian Garger
Außerdem waren anwesend:
OAR Gustav Glatter,
als Schriftführer
VB Thomas Dragosits
einige Zuhörer
Stadträte:
Ing. Günther Mikovits
Alfred Brenner
Emil Winkelbauer
Michael Hoffmann
Gemeinderäte:
Sebastian Otto Müllner
Doris Böö (bei Pkt. 6 nicht anwesend)
Christine Hager
Harald Drauch
Mag.a Alexandra Kopitar
Edith Weber
Michael Bartl
Herbert Kedl
Mag. Jürgen Grof
DI Joachim Wolf
Siegfried Schnecker
Manfred Hofer
Jürgen Szerencsits
Mag. Andreas Laky
Gerhard Mikovits
Sascha Sommer
Christina Taucher
Nicht anwesend:
Karin Lebitsch
Entschuldigt:
Karin Lebitsch
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Gemeinderäte waren ordnungsgemäß durch Ladung vom 10. Feber 2015
zur Sitzung einberufen worden. Ort und Stunde der Beratung sowie die Tagesordnung waren satzungsgemäß öffentlich kundgemacht worden.
Beginn der Beratung: 19.30 Uhr
Ende der Beratung: 19.55 Uhr
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TAGESORDNUNG
1. Wirtschaftspark Güssing GmbH. & Co KG – Jahresabschluss 2013, Budget 2015,
Abänderung der bestehenden Mietverträge im Bereich der laufenden Indexanpassung
– Beschlussfassung.
2. Übernahme von Geschäftsanteilen an der Güssinger Fernwärme GmbH. durch die
Wirtschaftspark Güssing Erwerbs- und Erschließungsgesellschaft m.b.H. –
Beschlussfassung.
3. Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Liegenschaft Hauptstraße 27 – Erlassung
einer Verordnung – Beschlussfassung.
4. Veräußerung von Gemeindeflächen und Entwidmung aus dem öffentlichen Gut –
Beschlussfassung.
5. Freibadtarife für die Saison 2015 – Beschlussfassung.
6. Abschluss eines neuen Dienstvertrages für eine Gemeindebedienstete –
Beschlussfassung (nicht öffentlich).
7. Allfälliges.
Berichterstatter: Bgm. Vinzenz Knor
Der Bürgermeister begrüßt als Vorsitzender alle Anwesenden, stellt die gesetzmäßige Einberufung der Sitzung sowie deren Beschlussfähigkeit fest, verweist auf
die schriftlich zugegangene Tagesordnung und eröffnet die Sitzung.
Zu Unterfertiger des Sitzungsprotokolls wird Herr Stadtrat Ing. Günther Mikovits und Herr
Stadtrat Michael Hoffmann bestellt.
Das Sitzungsprotokoll vom 16.12.2014, Nr. 625 wird einstimmig genehmigt.
Beratungsergebnis
Zu Punkt 1: Wirtschaftspark Güssing GmbH. & Co KG – Jahresabschluss 2013,
Budget 2015, Abänderung der bestehenden Mietverträge im Bereich der
laufenden Indexanpassung – Beschlussfassung.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Jahresabschluss 2013 und das Budget 2015 von
der Wirtschaftspark Güssing GmbH & Co KG im Beirat einstimmig beschlossen wurden.
Ebenso die Abänderung der bestehenden Mietverträge.
VB Dragosits erörtert sodann anhand der Power-Point-Präsentation die Ergebnisse und
das Zahlenmaterial vom Jahresabschluss 2013 und vom Budget 2015.
OAR Glatter berichtet, dass die bestehenden Mietverträge (Rathaus, Volksschulgebäude, Hauptschulgebäude, Alte Hauptschule in der Grabenstraße) im Punkt 2 Miethöhe
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Indexanpassungen für den Bestandzins vorsehen. Laut Mitteilung der KS (Steuerberatungskanzlei) sollen diese abgeändert bzw. komplett wegfallen. Es müssen daher
die Absätze 2, 3 und 4 bei Pkt. 2 gestrichen werden. Dies erfolgt im Rahmen eines
Nachtrages zu den Mitverträgen.
Gemeinderat DI Wolf betont, dass im Budget € 25.000,- für Planungsleistungen zwecks
Variantenuntersuchung für das VS-Gebäude vorgesehen sind. Hier sollte man noch das
Ergebnis mit der WSF bezüglich dem Aktivpark abwarten.
Bürgermeister Knor erörtert, dass er auch schon Vorgespräche bezüglich einem Standort neben dem BORG geführt hat. Aber das Ergebnis bezüglich Aktivpark wird natürlich
abgewartet.
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, den Jahresabschluss 2013, das Budget
2015 und die Änderungen bei den Mietverträgen zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig den Jahresabschluss 2013, das Budget
2015 sowie die erörterten Änderungen der Mietverträge für die Wirtschaftspark Güssing
GmbH & Co KG.
Die im Anhang befindlichen Beilagen (Jahresabschluss 2013, Budget 2015, Nachträge
zu den Mietverträgen) bilden einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 2: Übernahme von Geschäftsanteilen an der Güssinger Fernwärme GmbH.
durch die Wirtschaftspark Güssing Erwerbs- und Erschließungsgesellschaft
m.b.H. – Beschlussfassung.
Der Bürgermeister berichtet, dass es mit Ing. Nikolaus Draskovich bereits im Vorjahr
Gespräche gegeben hat, die Geschäftsanteile der Elektro Güssing GmbH (10 %) an der
Fernwärme GmbH von der Wirtschaftspark Güssing GmbH übernehmen zu wollen.
Ing. Niki Draskovich forderte als Bedingung auch eine Gewinnausschüttung. Diese ist
jedoch nicht möglich, da die Überschüsse unbedingt für laufende Instandhaltungen verwendet werden müssen. Dies wurde ihm schriftlich mitgeteilt und eine endgültige Frist
mit 31.1.2015 festgelegt. Nunmehr gibt es ein Ergebnis.
VB Dragosits berichet:
Derzeitige Aufteilung der Geschäftsanteile bei der Fernwärme GmbH:
83 % Wirtschaftspark Güssing GmbH
7 % Stadtgemeinde Güssing
10 % Elektro Güssing GmbH
Neue Aufteilung nach Ankauf:
93 % Wirtschaftspark Güssing GmbH
7 % Stadtgemeinde Güssing
Ankaufspreis der 10 %: € 60.000,- abgeleitet vom ehemaligen Ankauf der Anteile von
Ing. Koch (1 % = 6.000,-).
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Weiters sollen sich die Anteile bei der Bio Strom GmbH ändern:
Derzeitige Aufteilung:
70 % Güssinger Fernwärme GmbH
30 % Elektro Güssing GmbH
Neue Aufteilung:
99 % Güssinger Fernwärme GmbH
1 % Wirtschaftspark Güssing GmbH
Die Elektro Güssing GmbH hat ehemals € 135.000,- an Darlehen eingebracht. Mit den
geforderten Zinsen würden das € 183.000,- sein. Es werden aber von der Güssinger
Fernwärme GmbH die € 135.000,- in 4 Jahren ohne Zinsen zurückbezahlt. 29 % kauft
sie zu € 10.150,-. 1 % kauft die Wirtschaftspark GmbH zu € 350,-.
Stadtrat Hoffmann fragt an, ob es noch irgendwelche Haftungen zu übernehmen gilt.
VB Dragosits erörtert, dass Elektro Güssing € 135.000,- bekommt und somit frei ist.
Die Fernwärme GmbH ist schad- und klaglos zu halten.
Nach weiterer Debatte beantragt der Bürgermeister die von VB Dragosits erörterten
Maßnahmen durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig:
•
•
Die Wirtschaftspark Güssing GmbH kauft 10 % Geschäftsanteile an der
Güssinger Fernwärme GmbH zu einem Preis von € 60.000,- von der Elektro
Güssing GmbH.
Die Wirtschaftspark Güssing GmbH kauft 1 % Geschäftsanteile an der Bio Strom
GmbH zu einem Preis von € 350,- von der Elektro Güssing GmbH.
Zu Punkt 3 : Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Liegenschaft Hauptstraße 27 –
Erlassung einer Verordnung – Beschlussfassung.
Der Bürgermeister berichtet, dass am 9.2.2015 auf der Bezirkshauptmannschaft
gemeinsam mit der Polizei, dem Planungsbüro Peischl und der Familie Kroboth eine
Besprechung stattgefunden hat. Für die Beurteilung der Verkehrsregelungen war ein
Amtssachverständiger anwesend. Nachdem am 19.2.2015 bereits das Lokal
„Die Kanzlei“ eröffnet werden soll, wurden umsetzbare Lösungen besprochen.
OAR Glatter erörtert sodann anhand der Power-Point-Präsentation die vom Sachverständigen freigegebene Lösung (3 Parkplätze vor dem Lokal, Fußgänger müssen wechseln, 30 km/h von Kopitar bis Wüstenrot). Diese Lösung kann nur als Provisorium befristet vom 19.2. – 19.8.2015 umgesetzt werden.
Der Bürgermeister erörtert, dass ursprünglich die Bezirkshauptmannschaft die erforderliche Verordnung erlassen wollte. Da es sich aber um eine Gemeindestraße handelt, ist
eine Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen. Daher wurde auch für heute die GRSitzung angesetzt, damit bereits morgen für die Eröffnung das Erforderliche angebracht
werden kann.
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Gemeinderat Szerencsits fragt an, welche Maßnahmen nach dem 19.8.2015 angedacht
sind.
Der Bürgermeister erörtert, dass das Planungsbüro Peischl ein Konzept ausarbeitet,
welches dann präsentiert werden soll.
Nach weiterer Debatte stellt der Bürgermeister den Antrag die erforderliche Verordnung
zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig nachstehende
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Güssing vom 18. Feber 2015 bezüglich der Erlassung
von Verkehrsbeschränkungen in der Hauptstraße.
§1
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b) in Verbindung mit § 94d Z.4 StVO 1960, BGBl.Nr. 159 i.d.f.F., wird
aufgrund eines Antrages von Mag. Philipp Kroboth, 7540 Güssing, Krottendorf 9, zwecks
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs in der Hauptstraße
von Güssing nachstehendes in der Zeit vom 19.2.2015 bis einschließlich 19.8.2015
verordnet:
Aufgrund der Eröffnung einer Gaststätte in der Hauptstraße 27 werden auf der Hauptstraße
jene Verkehrsbeschränkungen, -gebote- und -verbote v e r o r d n e t welche im beiliegenden Straßenverkehrseinrichtungsplan des Technischen Planungsbüros Peischl &
Partner GmbH., 7540 Güssing, Gez.: PCH (Planinhaltsstand: 16.2.2015), dargestellt sind,
welche einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bilden.
§2
Diese Verordnung ist durch die angeführten (planlich dargestellten) Straßenverkehrszeichen und Bodenmarkierungen kundzumachen und tritt gem. § 44 StVO 1960 mit deren
ordnungsgemäßer Anbringung in Kraft. Allfällig entgegenstehende Verordnungen treten
hiermit außer Kraft.
-x-
Zu Punkt 4: Veräußerung von Gemeindeflächen und Entwidmung aus dem öffentlichen
Gut – Beschlussfassung.
Der Bürgermeister berichtet, dass die Familie Jandrisevits aus St. Nikolaus das Grstk.
Nr. 166 ankaufen wird. Gleichzeitig ersuchen sie, eine Teilfläche (ca. 32 m²) vom
öffentlichen Gut Grstk. Nr. 145/4 von der Gemeinde ankaufen zu wollen. Über diese
Teilfläche geht am westlichen Randbereich ein Schmutzwasserkanal durch. Das Übereinkommen über die zukünftige Instandhaltung mit der Gemeinde wurde bereits abgeschlossen. Der Verkaufspreis soll € 10,-/m² betragen. Einer Entwidmung und Ver-
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äußerung steht aufgrund der Lage dieser Teilfläche (derzeitige Nutzung als Grünfläche)
nichts entgegen.
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag die Veräußerung und erforderliche
Verordnung zu beschließen.
Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig nachstehende
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Güssing vom 18. Feber 2015 mit der
1. Die ausgewiesene gelb markierte Teilfläche auf dem Datenauszug, Anlage A, vom
Grstk. Nr. 145/4 der KG St. Nikolaus wird aus dem öffentlichen Gut entwidmet.
2. Der Datenauszug, Anlage A, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser
Verordnung.
-x-
Der Gemeinderat beschließt weiters einstimmig, dass diese Teilfläche zu einem Preis
von € 10,-/m² an Manuela und Gerhard Jandrisevits, St. Nikolaus 69a, verkauft wird.
-x-
Zu Punkt 5: Freibadtarife für die Saison 2015 – Beschlussfassung.
Der Bürgermeister berichtet, dass für die heurige Badesaison die gleichen Freibadtarife
gelten sollen wie im Jahr 2014. Ebenso sollen die Ermäßigungen für den Kauf von
Saisonkarten im April gelten.
OAR Glatter erörtert anhand der Power-Point-Präsentation die Tarife.
Der Gemeinderat beschließt sodann einstimmig:
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A) BADETARIF DES FREIBADES GÜSSING
A) SAISONKARTEN
1. Kabine für Familien samt Eintritt
€
(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
2. Kabine für 4 Personen samt Eintritt
€
3. Saisonkarte für Familien
€
(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
4. Saisonkarte für Familien
€
(1 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
5. Saisonkarte für 1 Person (Erwachsene, ab dem 16. Lebensjahr) €
6. Saisonkarte für 1 Kind (5 bis 15 Jahre)
€
4. Saisonkarte für Lehrlinge, Studenten, Schüler,
Grundwehrdiener, Zivildiener (ab dem 16. Lebensjahr)
€
8. Kleinkästchen pro Saison
€
9. Großkästchen pro Saison
€
160,00
180,00
85,00
70,00
33,00
22,00
27,00
11,00
15,00
B) EINZELBADEKARTEN
1. Erwachsene
Tageskarte
Karte ab 15.00 Uhr
€
€
3,70
2,50
2. Kinder (von 5 bis 15 Jahre)
Tageskarte
Karte ab 15.00 Uhr
€
€
2,00
1,50
3. Ermäßigte Karte für Lehrlinge, Studenten,
Schüler, Grundwehrdiener, Zivildiener
(ab dem 16. Lebensjahr)
Tageskarte
Karte ab 15.00 Uhr
€
€
2,50
2,00
€
8,50
€
7,00
6. Eintrittskarte für Schulen
je Schüler
€
1,50
7. Besucherkarten
€
1,50
4. Familienkarte
(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
5. Familienkarte
(1 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
C) Zusatzkarten für Kabinen und Kästchen
(Benützung ohne Beschränkung der Personenzahl)
1. eine Kabine (ohne Eintrittskarte)
2. ein Großkästchen (ohne Eintrittskarte)
3. ein Kleinkästchen (ohne Eintrittskarte)
€
€
€
4,00
2,50
1,50
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D) Eintrittsblockkarten
1. ein Block zu 10 Tagesbadekarten für Erwachsene
(nur Eintritt)
2. ein Block zu 10 Tagesbadekarten für Kinder (nur Eintritt)
3. ein Block zu 10 Tagesbadekarten für Lehrlinge, Studenten,
Schüler, Grundwehrdiener, Zivildiener (nur Eintritt)
€
€
30,00
17,00
€
21,00
€
€
2,00
1,50
€
€
2,00
1,50
E) Leihgebühren
1. Miete für Liegestuhl
2. Miete für Sonnenschirm
G) Einsätze
1. für einen Liegestuhl
2. für einen Sonnenschirm
-x-
Bei Kauf ab 1.4. bis 4.5.2015 (begünstigter Tarif):
normaler
Tarif
SAISONKARTEN
1. Kabine für Familien samt Eintritt
€ 160,-(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
2. Kabine für 4 Personen samt Eintritt
€ 180,-3. Saisonkarte für Familien
€ 85,-(2 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
4. Saisonkarte für Familien
€ 70,-(1 Erw. und Kinder 5 bis 15 Jahre)
5. Saisonkarte für 1 Person (Erwachsene, ab dem 16. Lebensjahr) € 33,-6. Saisonkarte für 1 Kind (5 bis 15 Jahre)
€ 22,-7. Saisonkarte für Lehrlinge, Studenten, Schüler,
Grundwehrdiener, Zivildiener (ab dem 16. Lebensjahr)
€ 27,-8. Kleinkästchen pro Saison
€ 11,-9. Großkästchen pro Saison
€ 15,--
begünstigter
Tarif_______
€ 144,-€ 162,-€ 77,-€
63,--
€
€
30,-20,--
€
€
€
24,-9,-13,--
Ein Recht auf eine bisher benützte Kabine bzw. ein Kästchen besteht nicht.
Zu Punkt 6: Abschluss eines neuen Dienstvertrages für eine Gemeindebedienstete –
Beschlussfassung (nicht öffentlich).
Nachdem bei diesem Tagesordnungspunkt die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, wird
eine gesonderte Niederschrift verfasst.
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Allfälliges
Gemeinderat Hofer bringt zum Ausdruck, dass es keine Wertschätzung für den
Basketball darstellt, wenn zum Zeitpunkt eines Europa-Cup-Spieles eine Gemeinderatsitzung angesetzt wird. Hinsichtlich der Sache neues Lokal in der Hauptstraße hätte man
schon früher reagieren können.
Der Bürgermeister erörtert, dass diese Sitzung unbedingt noch vor der Eröffnung des
Lokales von Philipp Kroboth stattfinden musste, damit er morgen schon mit einigen
Parkplätzen mehr eröffnen kann. Dieses Lokal ist für Güssing eine wichtige Einrichtung
der Wirtschaft und wir mussten daher auch rasch handeln, nachdem die Bezirkshauptmannschaft die Verordnung nicht erlassen konnte.
-x-
Nachdem weiters keine Anträge und Anfragen vorliegen beendet der Vorsitzende
die Sitzung.
Schriftführer
Beglaubiger
Vorsitzender