dtbt2015 reglamentoDE

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dtbt2015 reglamentoDE
Ideco, S.A.
Pabellón Insular de Tenerife Santiago Martín
C/ Mercedes, s/n. 38108 Los Majuelos
Tel.: (+34) 922 822 056
E-mail: [email protected]
www.tenerifebluetrail.com
REGELUNG VON TENERIFE BLUETRAIL
24. Oktober 2015
Die Teilnahme am Bergrennen Tenerife Bluetrail 2015 steht allen Läufern offen, welche die im Rahmen der
vorliegenden Regelung festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Bedingungen dieses Wettlaufs gestalten sich in
seiner schwierigsten Version als besonders hart: er legt große Höhenunterschiede zurück, durchläuft über einen
guten Abschnitt einen Bergbereich in einer Höhe von mehr als 2.000 Metern ü.d.M. und erreicht sogar einen
Höhepunkt in 3.555 m Höhe. Aber auch die restlichen Varianten weisen entsprechende Schwierigkeiten und
Risiken auf, die mit der natürlichen Umwelt zusammenhängen, die sie durchlaufen. Manchmal finden sich sehr
hohe Temperaturen oder Höhenlagen auf einer Strecke von Kilometern.
Daher müssen sich alle Läufer, unabhängig davon, für welche Variante sie sich anmelden, in einem guten
körperlichen und mentalen Zustand befinden. Sie müssen ausreichend trainiert und für diesen Wettlauf vorbereitet
sein. Sie müssen über technisches Geschick und ausreichende Überlebenstechniken verfügen, um die eigene
Sicherheit unter selbständigen Bedingungen, in denen die verschiedenen Übungen ausgeführt werden, zu
gewährleisten.
Die vorliegende Regelung basiert auf den Grundprinzipien und –werten, die von Tenerife Bluetrail gefördert
werden, auf den Regeln und Vorschriften, die seinen Betrieb regeln und auf den Rechten und Pflichten der
Teilnehmer.
Die Anmeldung bei Tenerife Bluetrail setzt voraus, dass man die Vorschriften der vorliegenden Regelung zur
Kenntnis genommen hat und diese anerkennt.
Artikel 1. Ethik, Verantwortung und Respekt vor der Umwelt
Alle Teilnehmer von Tenerife Bluetrail teilen eine Reihe von Werten, die aus diesem Rennen ein ganz besonderes
Event machen, und diese sind:
1. Gleichheit: gilt als Gleichheit in der Anwendung und Erfüllung der Regeln.
2. Respekt vor den Anderen: korrekte Behandlung der anderen Läufer, der Mitglieder der Organisation, des
3.
4.
5.
6.
Publikums und der Bevölkerung vor Ort.
Solidarität: Unterstützung aller Menschen, die sich in Gefahr oder in Schwierigkeiten befinden.
Persönliche Überwindung: durch die vermehrte Entwicklung der persönlichen Autonomie.
Verantwortung für die Umwelt: damit meint man die vollständige Begünstigung des Umweltschutzes, die
mindeste Belastung der Umwelt, indem man die vorgeschriebenen Wege und Strecken verwendet, denen
man strikt folgt und das Mülltrennungsverfahren, die absolute Sauberkeit des Weges und den Schutz der
Pflanzen- und Tierwelt einhält.
Zugänglichkeit: Förderung der Teilnahme von Menschen mit Bewegungsbehinderungen oder jeglicher
eingeschränkter Sinneswahrnehmung.
Artikel 2. Die Organisation
Tenerife Bluetrail ist ein Berglauf, der von den Bereichen Umweltschutz, Sport und Fremdenverkehr des Stadtrates
der Insel Tenerife gefördert wird und auf die Zusammenarbeit des Bereiches Straßen und Landschaft, der
Inseldirektion für Sicherheit und Notfälle der Inselverwaltung sowie auf die Unterstützung der Regierung der
Kanarischen Inseln, das Kommando der Landstreitkräfte der Kanarischen Inseln, die staatlichen Sicherheitskräfte,
Gruppen von Freiwilligen für Notfälle und die Gemeinden von Arona, Adeje, Vilaflor, La Orotava, Los Realejos und
Puerto de la Cruz zurückgreift.
1 Ideco, S.A.
Pabellón Insular de Tenerife Santiago Martín
C/ Mercedes, s/n. 38108 Los Majuelos
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Artikel 3. Der Wettlauf
1. Im Rahmen des Rennens von Tenerife Bluetrail werden fünf Bergläufe mit verschiedenen Strecken
geplant, die sich im Netzwerk der Wege von Tenerife befinden und zum größten Teil in den geschützten
Naturgebieten des Naturnetzwerkes Red Natura 2000 liegen. Jeder Wettlauf wird in einer einzigen Etappe
durchgeführt und erfolgt in freiem Schritt, aber innerhalb eines vorgegebenen beschränkten Zeitrahamens.
Die besonderen Bedingungen jeden Wettlaufs gestalten sich wie folgt:
a) Ultra, umfasst eine Strecke von 97 km, mit einer höchsten Höhe von 3.555 m, mit einer Mindesthöhe von 1
m, mit einem gesamten Höhenunterschied von 12.819 und einem positiven Höhenunterschied von 6.411
m.
b) Trail, umfasst eine Strecke von 66 km, mit einer höchsten Höhe von 2.520 m, mit einer Mindesthöhe von 1
m, mit einem gesamten Höhenunterschied von 7886 und einem positiven Höhenunterschied von 3.252 m.
c) Maratón (Marathon), umfasst eine Strecke von 43 km, mit einer höchsten Höhe von 1.186 m, mit einer
Mindesthöhe von 1 m, mit einem gesamten Höhenunterschied von 5.891 m und einem positiven
Höhenunterschied von 2.536 m.
d) Media (mittelmäßig), umfasst eine Strecke von 20 km, mit einer höchsten Höhe von 1.092 m, mit einer
Mindesthöhe von 1 m, mit einem gesamten Höhenunterschied von 2.734 m und einem positiven
Höhenunterschied von 1.242 m.
e) Die angepasste Variante durchläuft das Rathaus von Puerto de la Cruz mit einer Strecke von 4 km, mit
einem gesamten Höhenunterschied von 218 m und einem positiven Höhenunterschied von 98 m.
2. Die genannten Entfernungen und Höhenunterschiede wurden auf einer digitalen Karte berechnet. Die
Berechnung des gesamten Höhenunterschiedes basiert auf der Summe der vorhandenen
Höhenunterschiede, von der man zehn Meter Länge subtrahiert. Diese Werte können möglicherweise
Abweichungen erfahren, die auf die Sicherheit oder auf die Logistik zurückzuführen sind, ohne dass es
aber in diesem Zusammenhang zu einer wesentlichen Veränderung der Struktur des Rennens kommt.
Falls es aber dazu kommen sollte, so werden eventuelle Änderungen vorab mitgeteilt.
Artikel 4. Die Bedingungen für die Teilnahme
Die Teilnahme an den verschiedenen Varianten des Rennens von Tenerife Bluetrail steht allen Menschen mit oder
ohne Behinderung offen. Voraussetzung ist, dass sie zum Datum des Rennens das Alter von 18 Jahren erreicht
haben und dass sie sich korrekt angemeldet haben.
Des Weiteren gelten die folgenden Voraussetzungen für die Teilnehmer:
1. Sie müssen die vorliegende Regelung kennen und ihre darin festgelegten Bedingungen anerkennen.
2. Sie müssen das Anmeldeverfahren korrekt durchlaufen: sie müssen das Formular ausfüllen, die
entsprechende Gebühr einzahlen und der Organisation die Erklärung bezüglich des Haftungsausschlusses
übermitteln. Zusätzlich hierzu müssen die Teilnehmer der Variante ULTRA ein ärztliches Eignungszeugnis
einreichen, aus dem hervorgeht, dass es keine Kontraindikation für die Teilnahme am Rennen über eine
Langstrecke auf dem Berg und für die Teilnahme der entsprechenden Person am Rennen gibt. Das
genannte Zeugnis muss im Jahre 2015 ausgestellt worden sein und die Anforderungen der Federación
Española de Deportes de Montaña y Escalada (hier im Folgenden als FEDME bezeichnet, zu Deutsch:
Spanischer Verband für Bergsport und Bergsteigen), die für das Rennen nach der Variante Ultra verlangt
wird, erfüllen.
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3. Sie müssen sich der Länge, des Höhenunterschieds, der technischen Schwierigkeit, der nächtlichen und
klimatischen Bedingungen und anderer Eigenschaften dieses Wettlaufs bewusst sein und körperlich und
mental darauf vorbereitet sein. Sie müssen auch über die ausreichende Selbständigkeit verfügen, um die
möglichen Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit den oben angeführten Bedingungen entstehen
könnten, zu überwinden.
4. Sie müssen sich in einer guten körperlichen und mentalen Verfassung befinden. Sie müssen ausreichend
trainiert und für diesen Wettbewerb vorbereitet sein und über das ausreichende technische Geschick und
die erforderlichen Überlebensstrategien verfügen, um die eigene Sicherheit unter den verschiedenen
Autonomiebedingungen, unter denen die verschiedenen Wettläufe ausgeführt werden, gewährleisten zu
können.
5. Sie müssen das gesamte Material bei sich haben, das im Laufe der Ausführung des Wettlaufs als
verpflichtend vorgeschrieben ist.
6. Sie müssen wissen, wo sich die Versorgungs- bzw. Nachschubstellen befinden. Hier können sie die
notwendigen Getränke und Lebensmittel oder beides ersetzen.
7. Sie müssen die Abfälle direkt in die zu diesem Zwecke eingerichteten Behälter werfen, die sich an den
genannten Stellen befinden.
8. Sie müssen berücksichtigen, dass die Unterstützung der Läufer durch Personen, die nicht zur Organisation
gehören, außerhalb der Versorgungs- bzw. Nachschubstellen nicht erlaubt ist. Es ist auch nicht zulässig,
die Läufer auf der gesamten Strecke oder auf einem Teil der Strecke zu begleiten.
9. Sie müssen sich dessen bewusst sein, dass die Teilnahme eines jeglichen Tieres als Begleiter des Läufers
verboten ist.
10. Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass es verboten ist, diese Sportveranstaltung als Plattform für
jegliche Art von Ansprüchen bzw. Forderungen zu nutzen. Somit ist es auch verboten, im Rahmen dieses
Rennens jegliche Art von betriebsfremden Argumenten oder Interessensbekundungen zu äußern.
11. Die Teilnehmer, die sich für die Variante Ultra anmelden, müssen bestätigen, dass sie nach dem 1. Januar
2013, einen Bergwettlauf einer einzelnen Etappe von einer Strecke von mindestens 70 km und einem
mindesten, positiven Höhenunterschied von 1.900 m durchgeführt haben.
12. In jedem Fall behält sich die Organisation das Recht vor, den sportlichen Verlauf der Teilnehmer in
besonderen Wettläufen von drei oder mehreren Etappen zu prüfen. Dasselbe gilt für die durchlaufenen
Wettläufe mit einem Härtekoeffizienten von mehr als 133 (dieser Wert ergibt sich aus der Multiplikation der
Entfernung mit dem positiven Höhenunterschied, geteilt durch Tausend), die Höhe, die sie durchlaufen
oder andere Bedingungen, die eine große objektive Anstrengung erforderlich machen.
Artikel 5. Das notwendige Material
1. Die wesentlichen Eigenschaften des Wettlaufs, sowie die unvorhergesehenen Wetterbedingungen, die es
zum Datum des Rennens geben könnte, machen es erforderlich, dass jeder Läufer oder jede Läufer auf
der gesamten Strecke das entsprechende VERPFLICHTENDE Material für seine bzw. ihre Sicherheit
mitbringt, ohne dass er bzw. sie nicht am Rennen teilnehmen darf. Die Prüfung des entsprechenden
Materials kann zum Ausschluss aus dem Rennen führen.
2. Falls die Organisation oder die ermächtigten Jurymitglieder von FEDME zu jeglichem Zeitpunkt des
Rennens bei jeglichem Teilnehmer feststellen sollte, dass dieser nicht das gesamte oder Teil des
verpflichtenden Materials bei sich hat, kann dieser ausgeschlossen werden oder mit dem Verlust der
Minuten bestraft werden. Die Art der Strafe hängt davon ab, wie viel und welches Material fehlt.
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3. Diese Prüfung des Materials kann zu Beginn der Aufstiegsstellen jeder Variante erfolgen. Sie kann auch an
den Stellen durchgeführt werden, die der Strecke entlang oder in der Nähe des Ziels als passend erachtet
werden. Es können auch Teilnehmer gemäß dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Wer sich weigert,
sich den Materialkontrollen zu unterziehen, wird aus dem Rennen ausgeschlossen.
4. Um am Rennen von Tenerife Bluetrail teilnehmen zu dürfen, muss jeder Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt
verpflichtend angemessene Kleidung und passendes Schuhwerk für die Ausübung einer sportlichen
Tätigkeit auf dem Berg, eine Rückennummer und das erforderliche Material tragen. Er muss auch
verpflichtend einen elektronischen Chip im Schuh oder an einer anderen Stelle tragen, die sich für die
Technologie der verwendeten Kontrollvorrichtung eignet. Die Rückennummer wird auf dem Bauch, Becken
oder Rücken befestigt und muss auf jeden Fall immer auf dem Rücken des Läufers sichtbar sein.
5. Die Verwendung von Bergstöcken ist erlaubt. Die Organisation darf ihre Nutzung aber aus
Sicherheitsgründen auf den Steilhängen einschränken.
6. Jeder Teilnehmer muss das im Folgenden aufgelistete je nach Variante verpflichtende oder empfohlene
Material berücksichtigen:
MATERIAL für die Variante Ultra bzw. Trail bzw. Maratón (Marathon) bzw. Media (mittelmäßig) bzw.
Adaptada (angepasst)
MATERIAL
Ultra
Trail
Maratón
(Marathon)
Media
(Mittelmäßig)
Rucksack oder Riemen
Windjacke mit Kapuze
und langen Ärmeln, die
der Größe des Läufers
bzw. der Läuferin
entsprechen
Warme Fäustlinge bzw.
Handschuhe
Überlebensdecke
(mindestens 1.20 x 2,10)
Handy mit der bei der
Anmeldung
übermittelten Nummer,
mit ausreichendem
Guthaben und
aufgeladener Batterie.
Kappe, Sichtblende oder
Stirnband
Behälter des Typs
Tasche oder Kanne für
das Wasser
Pfeife
Strumpfhosen,
mindestens unterhalb
der Knie
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Empfohlen
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
(1 Liter)
Verpflichtend
(1 Liter)
Verpflichtend
(1 Liter)
Verpflichtend
(0,5 Liter)
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Empfohlen
Empfohlen
Stirnlampe
Verpflichtend
Verpflichtend
Empfohlen
Rotes Licht auf der
Rückseite
Verpflichtend
Verpflichtend
Empfohlen
Ersatzbatterien
Verpflichtend
Verpflichtend
Empfohlen
4 Adaptada
(Angepasst)
Verpflichtend
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Becher
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verpflichtend
Verbandskasten
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Handbike mit kurzen
Gängen und passenden
pneumatischen
Vorrichtungen für
unregelmäßigen
Straßenbelag.
Verpflichtend
Verpflichte
nd
Bescheinigter Helm
Verpflichtend
Ersatzkleidung
Handschuhe
Teleskopische Stöcke
Sonnen- und
Lippenschutz
Sonnenbrillen
Geld für den Fall
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
Empfohlen
7. Für die Sicherheit der Läufer und unter Berücksichtigung der Wettervorhersagen kann die Organisation
von Tenerife Bluetrail das verpflichtende Material (Wärmehemd, Handschuhe, Mütze, usw.) ändern. Diese
Änderung wird den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt. Die Teilnehmer haben im Anmeldedokument
akzeptiert, die Mitteilungen per E-Mail zu erhalten. Auf jeden Fall werden diese Mitteilungen auch immer
auf der Webseite der Organisation unter www.tenerifebluetrail.com veröffentlicht. Vor dem Start werden die
Wettervorhersage und die eventuellen Neuigkeiten der letzten Stunde mitgeteilt. Des Weiteren wird auf die
Bedeutung der Erhaltung der Umwelt während des Durchlaufs der Strecke hingewiesen.
Artikel 6. Kategorien
1.- Die Kategorien, die im Rahmen von Tenerife Bluetrail vorgesehen sind, sind die folgenden:
•
•
-
Kategorie für Herren: Ab dem Alter von 18 Jahren im Bezugsjahr (außer für die Copa de España
von FEDME in der Ultra-Variante: für diese Kategorie muss der Teilnehmer das Alter von 21
Jahren erreicht haben). Um im Rahmen der Copa España zu punkten, muss man im Besitz der
FEDME-Lizenz sein.
-
Unterkategorie Damen A:
Damen zwischen 40 und 50 Jahren, die im Bezugsjahr nicht 51 Jahre alt werden und
Herren zwischen 45 und 55 Jahren, die im Bezugsjahr nicht 56 Jahre alt werden.
-
•
•
Unterkategorie Damen B:
Damen ab 51 Jahren im Bezugsjahr und
Männer ab 56 Jahren im Bezugsjahr.
-
Allgemeine Kategorie für Handbike.
Das zu berücksichtigende Alter für die gesamte Saison ist das Alter des Teilnehmers zum 31. Dezember des
Jahres des Wettbewerbs.
Artikel 7. Anmeldung
1. Die Anmeldung für jede Variante kann am 5. Oktober 2015 innerhalb 24 Uhr erfolgen.
5 Ideco, S.A.
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Auf jeden Fall erfolgt die Anmeldung bis zur Belegung der für die Ausgabe von 2005 festgelegten Plätze. Nach der
Belegung der Anmeldeplätze wird eine Reserveliste erstellt, um die Plätze der möglichen Abmeldungen wieder zu
besetzen.
Damit die Anmeldungen gültig sind, müssen alle an der Teilnahme interessierten Läufer die folgenden Schritte
durchlaufen:
a) Sie müssen den Haftungsausschluss lesen und unterzeichnen, der im Abschnitt der Anmeldungen auf der
Webseite verfügbar ist. Mit diesem Dokument erklären sie, dass sie nach ihrer eigenen Verantwortung und
freiwillig teilnehmen und dass sie die Organisatoren, die Mitarbeiter, die Sponsoren und die anderen Läufer
von jeglicher zivilrechtlichen Verantwortung befreien und entlasten und dass sie vereinbaren, diese nicht
zu verklagen und somit die eigenen Risiken dieser Sportart auf sich nehmen. Die Teilnehmer, die sich für
die Variante Ultra anmelden, müssen ihrerseits das erforderliche ärztliche Eignungszeugnis einreichen
(vergleiche hierzu das Modell im Abschnitt der Anmeldungen). Darin muss eine Beschränkung in der Zeile
bezüglich des Haftungsausschlusses enthalten sein.
b) Das Formular für die Einschreibung aus dem Abschnitt Inscripciones (Anmeldungen) muss ausgefüllt und
übermittelt werden.
c) Der entsprechende Betrag für die Teilnahme muss per Banküberweisung bezahlt werden. Die
entsprechenden Angaben finden sich auf dem Anmeldeformular.
d) Um die Anmeldung abzuschließen, muss die Erklärung bezüglich des Haftungsausschlusses mit der
angemessenen Unterschrift an die Plattform übermittelt werden. Dasselbe gilt für das ärztliche Zeugnis und
das Referenzschreiben eines Wettbewerbes für die Teilnehmer der Variante Ultra.
e) Ab dem Beginn des Anmeldezeitraums erscheint auf der Webseite der Organisation eine Liste der
angemeldeten Teilnehmer, die regelmäßig aktualisiert wird. Auf dieser Liste finden sich ausschließlich die
Teilnehmer, welche die förmlichen Schritte der Anmeldung korrekt durchlaufen haben, den
entsprechenden, für die von ihnen ausgewählte Variante, erforderlichen Betrag einbezahlt haben und die
vorab verlangten Dokumente an die Plattform übermittelt haben.
2. Die korrekte Anmeldung jeden Läufers gibt ihm das Recht auf die folgenden Dienstleistungen:
a) Den Erhalt seiner Rückennummer und seines Chips (nach der Hinterlegung der Kaution) und eines
anderen Zeitmessungssystems.
b) Die Teilnahme am Lauf.
c) Den Transportdienst seitens der Organisation bis zu den Startpunkten jeder Variante zum entsprechenden
Zeitpunkt und ab den festgelegten Stellen.
d) Den Transport seiner Tasche mit den persönlichen Sachen bis zum Zielort.
e) Für die Teilnehmer von Ultra, Transport der Tasche bis zum besonderen Versorgungspunkt, der sich im
mittleren Bereich der Strecke befindet.
f) Die Versorgung durch Getränke und Lebensmittel während des Laufs.
g) Die Nutzung der Sicherheitsvorrichtung.
h) Die Duschen am Zielort.
i) Die Versorgung durch Getränke und Lebensmittel am Zielort.
j) Alle offiziell angemeldeten Teilnehmer erhalten unabhängig davon, ob sie zur Föderation gehören oder
nicht, einen Versicherungsschutz durch eine Police, die von der Organisation abgeschlossen wird. Die
genannte Police deckt die Unfälle ab, die sich direkt während der Ausführung des Wettbewerbes ereignen
und nicht die infolge eines latenten Schmerzes, Leidens oder einer latenten Vorbelastung, aus
Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, infolge eines Verstoßes der vorliegenden Regelung oder der höheren
anzuwendenden Vorschriften entstehen. Des Weiteren sind auch die Unfälle, die sich während der
Verlegung zum Ort bzw. vom Ort, an dem der Wettbewerb stattfindet, ereignen, nicht von der Versicherung
abgedeckt.
k) Die Haftpflichtversicherung.
3. Die Anmeldung ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Sie setzt die Anerkennung der
vorliegenden Regelung voraus.
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Artikel 8.- Ausdrückliche Genehmigung zwecks Nutzung der Daten und Bilder und des Rechtes auf
Zugang, Löschung und Änderung
Die Anmeldung für alle Varianten des Laufs setzt die ausdrückliche Genehmigung von Seiten des Teilnehmers
voraus, dass durch die Organisation selbst oder durch Dritte die Nutzung und Vervielfältigung ohne zeitliche
Beschränkung durch jegliche Vorrichtung seiner übermittelten persönlichen Daten, des sportlichen Warenzeichens
des Laufs und der während des Laufs gemachten Bilder erfolgen darf, um die Veranstaltung von Tenerife Bluetrail
zu promoten und Informationen diesbezüglich zu verbreiten.
Die Daten und die E-Mail-Adresse der Teilnehmer fließen in die Datenbank von IDECO, S.A. ein. Diese erfolgt das
Ziel
der
Verwaltung
des
kommerziellen,
wirtschaftlichen,
buchhalterischen,
steuerlichen
und
verwaltungstechnischen Verhältnisses mit dieser Organisation. Auf jeden Fall steht Ihnen das Recht auf den
Zugang, die Änderung, Löschung und den Widerspruch gegen die persönlichen, in unseren Dateien hinterlegten
Daten zu. Dies gilt nach den vom Gesetz Nr. 15 vom 13. Dezember 1999 vorgesehenen Bedingungen.
Demzufolge müssen Sie sich in schriftlicher Form an IDECO, S.A. Ref. Protección de Datos, C/ Mercedes S/n, Los
Majuelos 38108 La Laguna wenden. Jegliche Änderung der hinterlegten Daten muss der Firma IDECO, S.A.
mitgeteilt werden, damit die Daten korrekt und aktualisiert bleiben und mit Ihrer derzeitigen Situation auch
übereinstimmen.
Artikel 9. Die Gebühren
1. Die Anmeldegebühren werden je nach der ausgewählten Variante auf der offiziellen Webseite des
Wettbewerbs angeführt.
Angemeldet vor dem 10. Mai
Die restlichen
Läufer
Die bis zum 10.
Juli
angemeldeten
Läufer
Rabatt
Rabatt
Rabatt
VARIANTE
BETRAG
30%
20%
10%
ULTRA
100,00 €
70,00 €
80,00 €
90,00 €
TRAIL
60,00 €
42,00 €
48,00 €
54,00 €
MARATÓN
45,00 €
31,50 €
36,00 €
40,50 €
MEDIA
30,00 €
21,00 €
24,00 €
27,00 €
15,00 €
10,50 €
12,00 €
13,50 €
ADAPTADA
* Igic inklusive
•
Teilnehmer von
Tenerife Bluetrail
2014
Für die Änderungen der Variante ist ein Aufpreis in Höhe von 3 € für die Verwaltungskosten fällig.
Während der ersten 30 Tage der Anmeldung wird allen Sportlern der Föderation FEDME, die an der Copa de
España de Carreras por Montaña Ultra – Gran Premio Four Factors teilnehmen, ein Platz in der Variante ULTRA
von TENERIFE BLUETRAIL gewährleistet. Man muss aber im Besitz der Lizenz von FEDME sein, um die
Möglichkeit zu erhalten, bei der Copa de España de Carreras por Montaña Ultra - Gran Premio Four Factors zu
punkten. Während des Zeitraums dieser 30 Tage erhalten die Teilnehmer von ULTRA, welche diese
Voraussetzungen erfüllen, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 20 % auf der festgelegten Gebühr, die ihrer
Variante entspricht.
7 Ideco, S.A.
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2. Die Überweisung der Anmeldegebühr kann über die entsprechende Zahlungsplattform, die zu diesem
Zwecke auf der Webseite von www.tenerifebluetrail.com eingerichtet wurde, getätigt werden.
3. Nachdem diese Zahlung getätigt wurde, wird sie aus keinerlei Gründen rückerstattet, es sei denn, der
Wettbewerb wird vor seinem Beginn abgesagt.
Artikel 10. Kontrollpunkte
Die Kontrollpunkte sind regelmäßig eingerichtete Stellen der Strecke entlang, die jeder Läufer verpflichtend
überqueren muss. Sie übernehmen die Funktion der Kontrolle des Durchlaufs bzw. Übergangs und auch der Zeit.
An diesen Stellen werden das Personal der Organisation oder die Schiedsrichter von FEDME stehen, die den
Teilnehmern Anweisungen erteilen können, die diese verpflichtend befolgen müssen.
Falls die Registrierung des Durchlaufs bzw. Übergangs eines Läufers an den Kontrollpunkten fehlt, so geht man
davon aus, dass dieser die Strecke seiner Variante nicht vollständig durchlaufen hat. Daraus folgt, dass dieser
Läufer aus dem Wettbewerb ausgeschlossen wird, und dies unabhängig von der Ursache (Räumung, Verlassen,
willentliche Nichteinhaltung der Vorschrift, usw.).
Die für jede Variante vorgesehenen Kontrollpunkte werden auf der Webseite von www.tenerifebluetrail.com
veröffentlicht.
Die Organisation kann zusätzliche Kontrollen im Laufe des Verlaufs festlegen, um eine bessere Verfolgung und
eine bessere Registrierung des Wettlaufs zu erzielen. Diese zusätzlichen Kontrollen müssen nicht veröffentlicht
oder bekanntgegeben werden. Im Laufe aller Kontrollen kann auch das verpflichtende Material überprüft werden.
Artikel 11. Sicherheit
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, die Vorsichtsvorkehrungen in den Abschnitten und an den
Kreuzungen durch Straßen und Verkehrsstraßen oder bei der Ankunft an einer Kreuzung gelten als verpflichtend.
Unabhängig davon, ob die Organisation des Wettlaufs mit Hilfe der verfügbaren Hilfsmittel diese Stellen unterstützt
und bewacht, muss der Läufer die doppelte Aufmerksamkeit und Vorsicht aufbringen, um nicht vollkommen im
Verkehr eingeschlossen zu werden und sich den Weg mit dem Straßenverkehr teilen zu müssen.
Der Strecke entlang finden sich Mitglieder der Organisation, die, falls erforderlich, eingreifen können. Diesem
Personal sowie auch den Schiedsrichtern von FEDME steht das Recht zu, die Rückennummer eines Läufers zu
entfernen, wenn sie der Ansicht sind, dass dieser seine körperlichen oder technischen Fähigkeiten überschreitet
und sich daher während des Wettlaufs überfordert und übermüdet und somit seine Gesundheit gefährdet. Falls
sich der Läufer weigert, diesem Befehl seitens der Organisation zu folgen, so haftet diese nicht für die persönlichen
Risiken, die der Läufer infolge dieser Nichtbefolgung auf sich nimmt.
An den Kontrollstellen ist das zuständige und dazu befugte Personal zur Stelle, um den Teilnehmern die Strecke
anzuzeigen, denen sie folgen müssen, falls es eine objektive Gefahr gibt, es zu einer Änderung der Strecke kommt
oder falls die Strecke verlassen wird.
Artikel 12. Versorgungsstellen
1. An bestimmten Stellen des Verlaufs werden verschiedene Versorgungsbereiche eingerichtet, wo den
Teilnehmern Getränke und Lebensmittel zur Verfügung gestellt werden und wo sie auch externe
Unterstützung erhalten können.
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Die vorgesehenen Orte und der vorgesehene Versorgungstyp werden rechtzeitig auf der offiziellen
Webseite des Wettbewerbs angeführt und im Detail erklärt (www.tenerifebluetrail.com). Hier findet sich
auch die genaue Angabe des Kilometers, auf dem sich die Stelle im Verlauf befindet.
2. Das Wasser wird ausschließlich in den Behältern ausgegeben, die jeder Teilnehmer selbst mitbringt. An
den Versorgungsstellen werden keine Becher verteilt. Jeder Läufer muss seinen eigenen Becher
mitnehmen und verwenden, um die Getränke zu konsumieren.
3. Die generierten Abfälle müssen verpflichtend in den zu diesem Zwecke an allen Versorgungsstellen
aufgestellten Behältern entsorgt werden. Falls es die Orographie und Zweckbindung der Umgebung
ermöglichen, wird ein Anzeiger des Beginns und der Beendigung der Versorgung eingerichtet. Die
Nichteinhaltung dieser Vorschrift (d.h. die Entsorgung des Abfalls in der Umgebung) führt zum Ausschluss
aus dem Wettlauf.
Artikel 13. Rückennummern und elektronische Vorrichtung
1. Die Rückennummer und das Material des Wettlaufs werden den Teilnehmern an einem Ort und zu einer
Uhrzeit übergehen, die vorab auf der offiziellen Webseite des Wettlaufs veröffentlicht werden.
Um die oben angeführten Objekte abzuholen, muss man dem Personal der Organisation einen
Personalausweis, einen Reisepass oder ein öffentliches Dokument zeigen, welche die entsprechende
Identität und das Alter des Teilnehmers glaubwürdig belegen.
Dieses Material kann auch von einer anderen Person abgeholt werden, falls diese eine vollständig
verfasste und unterzeichnete Vollmacht, begleitet von einer Abschrift des oben angeführten Dokuments
abgibt, das die Daten der durch die Vollmacht vertretenen Person belegt.
2. Jede Rückennummer ist individuell gestaltet und weist je nach der Variante, der sie entspricht, eine eigene
Farbe auf. Außerdem finden sich darauf die Telefonnummern des Zentrums der Organisation und des
Notdienstes.
3. Die Rückennummer darf weder herausgeschnitten, noch gefaltet oder verändert werden. Zum Zeitpunkt
seines Erhalts muss der Teilnehmer verpflichtend die Rückseite der Rückennummer mit den wichtigen
medizinischen Informationen (wie z.B. der Blutgruppe oder der eventuellen Allergien gegen Medikamente)
ausfüllen.
4. Während des Wettlaufs muss der Läufer seine Rückennummer immer an einer gut sichtbaren Stelle
halten: entweder auf dem Becken oder auf dem Bauch oder auf dem Rücken. Die Rückennummer ist nicht
übertragbar und gilt als persönlich. Die Übertragung derselben führt zum sofortigen Ausschluss der
Person, die sie trägt, aus dem Wettlauf.
5. Der Wettlauf wird mit Hilfe eines Chips oder einer elektronischen Vorrichtung kontrolliert. Die Organisation
wird Kontrollen durchführen, um sich zu versichern, dass alle Läufer den Wettlauf vollständig ausführen
und alle Durchlaufzeiten eintragen. Denn es ist verpflichtend, den Durchlauf durch die Stellen einzutragen,
welche die Organisation der Strecke entlang festgelegt hat.
6. Vor dem Eingang in das Ausgangsgelände wird eine Kontrolle der Rückennummer durchgeführt. Diese
muss bis zur endgültigen und definitiven Klassifizierung anbehalten werden.
7. Der Läufer muss einen Betrag in Höhe von 10 € hinterlegen (in diesem Zusammenhang werden nur
Geldscheine mit dem genauen Betrag angenommen). Dieser Betrag gilt als Kaution für den
Zeitmessungschip, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Rückennummer erhalten wird. Die Kaution wird
zum Zeitpunkt des Einlaufs ins Ziel und der damit verbundenen Abgabe des Chips rückerstattet. Falls der
Teilnehmer aus irgendwelchem Grunde nicht in der Lage sein sollte, den Chip zurückzugeben und somit
auch die Kaution zum festgelegten Datum rückerstattet zu bekommen, so steht ihm ein Zeitraum von 10
9 Ideco, S.A.
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Tagen zu, um die Rückerstattung derselben zu verlangen. Nach diesem Zeitpunkt wird dann davon
ausgegangen, dass er auf die genannte Kaution verzichtet. Der entsprechende Chip wird dann als verloren
gemeldet. Die Rückerstattungsforderungen innerhalb des Termins müssen an die folgende E-Mail-Adresse
gerichtet werden: [email protected].
Artikel 14. Zeitliche Einschränkungen
1. Jeder Wettlauf muss innerhalb eines bestimmten, festgelegten Zeitrahmens abgeschlossen werden. Je
nach Variante werden zeitliche Rahmen festgelegt, innerhalb derer der Durchlauf erfolgt sein muss. Diese
werden auf der offiziellen Webseite des Wettlaufs veröffentlicht (www.tenerifebluetrail.com). Die genannten
zeitlichen Einschränkungen werden berechnet, um den Wettlauf innerhalb des höchsten, für jede Variante
festgelegten Zeitrahmens abschließen zu können.
2. Aus Sicherheitsgründen können diese Zeitrahmen zu jeglichem Zeitpunkt von Seiten der Organisation von
Tenerife Bluetrail geändert werden.
3. Falls ein Teilnehmer den festgelegten Zeitrahmen an einer Kontrollstelle nicht einhält, muss er die
Rückennummer abgeben und darf seinen Wettlauf nicht fortsetzen. Wenn er es aber trotzdem tut, so tut er
es auf seine eigene Gefahr. Er wird in diesem Falle auch nicht als ein Läufer des Wettlaufs angesehen.
Artikel 15. Allgemeines Verhalten der Wettbewerber
1. Jeder Läufer muss einen anderen Teilnehmer unterstützen, der sich in Gefahr befindet oder einen Unfall
erlitten hat. Er ist dazu verpflichtet, diesem Teilnehmer Hilfe zu leisten und diesen Notfall zu melden. Die
fehlende Hilfeleistung wird mit dem Ausschluss aus dem Wettlauf bestraft, falls es sich um eine schwere
Pflichtverletzung handelt.
2. Der Schutz der Umwelt, indem man willentlich keinen Abfall und kein Material in der Umwelt entsorgt.
3. Die Teilnehmer müssen sich verpflichtend den eventuell festgelegten Doping-Kontrollen unterziehen.
4. Die Teilnehmer müssen sich zu jeglichem Zeitpunkt sportlich verhalten und respektvoll mit den anderen
Sportlern, mit den Schiedsrichtern, Kontrolleuren, Prüfern und Mitgliedern der Organisation und der
Öffentlichkeit im Allgemeinen umgehen.
Artikel 16. Pflichtverletzungen und Strafen
Im Falle der Nichteinhaltung der vorliegenden Regelung sind die folgenden Strafen vorgesehen:
1. Verwarnung im Falle leichter Pflichtverfehlungen, die zu einer Strafe von 3 bis 10 Minuten Zusatzzeit zur
endgültigen Zeit führen können.
a) Nichtbefolgung eines Befehls, der von Seiten der Mitglieder der Organisation des Wettlaufs erteilt wird.
b) Fehlende Sichtbarkeit der Rückennummer oder Führung derselben an einer anderen Stelle an der
Vorderseite des Läufers.
c) Jemanden am Überholen hindern oder einen anderen Läufer willentlich unbeschadet daran hindern. Falls
es aber zu Konsequenzen kommt, handelt es sich um eine schwere Pflichtverletzung.
d) Der Erhalt von Unterstützung oder Versorgung außerhalb der zugelassenen Bereiche (Ausnahme:
Beistand) wird mit drei Minuten Zusatzzeit bestraft. Dies gilt aber nur, wenn kein Schaden verursacht wird.
Ansonsten handelt es sich hierbei um eine schwere Pflichtverletzung.
e) Jegliches andere Ereignis, das die Kommissare des Wettlaufs als eine leichte Pflichtverletzung ansehen.
f) Des Weiteren gelten zwei leichte Verwarnungen zusammen als eine schwere Pflichtverletzung. Sie führen
demzufolge zum Ausschluss des Läufers aus dem Wettlauf.
2. Im Falle schwerer Pflichtverletzungen können die Schuldigen mit einem Zusatz von 11 bis 60 Minuten
zusätzlich zum Ausschluss aus dem Wettlauf bestraft werden:
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Pabellón Insular de Tenerife Santiago Martín
C/ Mercedes, s/n. 38108 Los Majuelos
Tel.: (+34) 922 822 056
E-mail: [email protected]
www.tenerifebluetrail.com
a) Wenn keine Hilfeleistung an jeglichen Teilnehmer erfolgt, der diese benötigt, so wird der schuldige
Teilnehmer aus dem Wettlauf ausgeschlossen.
b) Wenn die Umwelt willentlich beschädigt wird, d.h.: Abfälle oder Verpackung außerhalb der dazu
bestimmten Behälter entsorgt werden, wenn die Pflanzen- oder Tierwelt beschädigt wird oder jedwede
andere willentliche Handlung ausgeübt wird, die eine Auswirkung auf die Umgebung hat, so wird der
schuldige Teilnehmer aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
c) Wer die Pfahle, die von der Organisation gesetzt wurden, abnimmt oder ändert, wird aus dem Wettbewerb
ausgeschlossen.
d) Das vollständige oder teilweise Fehlen des verpflichtenden Sicherheitsmaterials, das für jede Variante
festgelegt wird, wird mit 11 bis 60 Zusatzminuten oder mit dem Ausschluss aus dem Wettbewerb bestraft,
je nachdem wie viel Material der Teilnehmer nicht bei sich hat und wie wichtig dieses Material ist.
e) Wenn die Strecke, für die der Teilnehmer angemeldet ist, nicht vollständig durchlaufen wird, entweder zu
Fuß oder mit Handbike, wie es bei der angepassten Variante vorgesehen ist, wie z.B. indem man
unerlaubte Abkürzungen nimmt, den Durchlauf durch einen Kontrollpunkt auslässt oder nicht über die
Ziellinie läuft. Es findet je nach dem ausgelassenen Abschnitt eine Strafe von 11 bis 60 Minuten Zusatzzeit
oder der Ausschluss aus dem Wettlauf Anwendung.
f) Einen anderen Teilnehmer aktiv daran zu hindern, sich überholen zu lassen und einen anderen Teilnehmer
willentlich am Lauf hindern. Strafe von 11 Minuten Zusatzzeit bis zum Ausschluss aus dem Wettlauf.
g) Die Verweigerung, sich festgelegten Antidoping-Kontrollen zu unterziehen, wird mit dem Ausschluss aus
dem Wettlauf bestraft. Eventuell werden auch die vorgesehenen Mittel der Föderation angewendet.
h) Sich weigern, die Rückennummer zu tragen oder diese herauszuschneiden, wird mit dem Ausschluss aus
dem Wettlauf bestraft.
i) Nach dem Erhalt des Preises vom Siegertreppchen steigen und eine andere Flagge oder ein Symbol
zeigen, die nicht die offiziellen Zeichen der Comunidad Autónoma sind, wird mit dem Ausschluss aus dem
Wettlauf bestraft.
j) Jegliches andere Ereignis, das die Kommissare des Wettlaufs als schwere Pflichtverletzung ansehen.
2.- Es fällt in den Verantwortungsbereich des Komitees des Wettlaufs, die Strafzuweisungen und deren Streitwert
im Verhältnis zu Ultra zu bestimmen (in der Zusammensetzung der Mitglieder, welche die geltende Regelung der
Wettläufe auf Bergstraßen festlegt). Im restlichen Teil des Wettlaufs fällt die disziplinäre Kompetenz in den
Zuständigkeitsbereich der Organisatoren des Wettlaufs.
3. Die folgenden Verhaltensweisen werden als Tatbestand für den Ausschluss aus dem Wettlauf dargestellt.
Es kann auch eine Disziplinarstrafe der Föderation folgen:
a. Verweigerung der Teilnahme ohne rechtfertigten Grund an der offiziellen Zeremonie der Preisverleihung.
b. Verursachung eines sportlichen Zwischenfalls (Angriff oder Beleidigung) gegenüber einem Mitbewerber,
einem Mitglied der Organisation, dem Team der Schiedsrichter oder einem Zuschauer.
c. Verursachung eines willentlichen Unfalls.
d. Teilnahme mit einer falschen Identität oder anstatt einer anderen Person.
Artikel 17. Freiwilliges und verpflichtendes Verlassen des Wettlaufs
1. Falls der Teilnehmer sich dazu entscheidet, den Wettlauf zu verlassen, so muss er dies verpflichtend dem
Personal der Organisation melden, das sich an der nächsten Kontrollstelle befindet. Falls er aus
körperlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst zur ersten Kontrollstelle mit Zufahrt kommen
kann, so muss er dies umgehend telefonisch melden, indem er die Telefonnummer der Organisation
anruft, die auf der Rückennummer steht.
2. Sobald der Teilnehmer freiwillig den Wettlauf verlässt oder aus dem Wettlauf ausgeschlossen wird, nimmt
er in Kauf, dass er aus dem Wettlauf ausgeschlossen und ausschließlich selbst für seine Handlungen
verantwortlich ist.
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3. Die Organisation kann einen Teilnehmer kurzzeitig anhalten oder ihn dazu zwingen, die Strecke zu
verlassen, wenn sie der Ansicht ist, dass sein Zustand seine körperliche Integrität oder seine Sicherheit
gefährdet.
Artikel 18. Absagen und Suspendierungen
1. Die Organisation behält sich das Recht vor, den Wettlauf abzusagen, falls sich objektive, gefährliche
Situationen ereignen, welche die Sicherheit und Integrität der Teilnehmer (Wetteralarme, Waldbrände,
Erdrutsche, usw.) gefährden können.
2. Falls der Wettlauf aus irgendeinem der oben angeführten Gründe abgesagt werden sollte, so wird die
Organisation versuchen, diesen Wettlauf innerhalb einer Frist von 60 Tagen erneut durchzuführen.
Falls die Absage endgültig war, wird der einbezahlte Betrag rückerstattet.
3. Im Falle schlechter Wetterbedingungen oder als schwerwiegend angesehener und für die Sicherheit des
Wettlaufs gefährlicher Ereignisse oder aus anderen Gründen höherer Gewalt behält sich die Organisation
das Recht vor, die Kürzungszeiten und die Uhrzeit des Ausgangs zu ändern, diese zu neutralisieren oder
auch zu annullieren.
4. Falls der Wettlauf schon begonnen hat und vor dem Abschluss abgebrochen wird, klassifizieren sich die
Läufer nach der Zeit ihrer Ankunft an der letzten Kontrollstelle, die sie während des Wettlaufs durchlaufen
haben, als dieser als abgeschlossen erklärt wurde.
Artikel 19. Änderung der Strecke
Die Organisation behält sich das Recht vor, die Strecke oder die zeitlichen Begrenzungen aus Sicherheits-,
organisatorischen oder anderen Gründen höherer Gewalt zu ändern.
Artikel 20. Kontrolle des Wettlaufs
In der Variante Ultra erfolgt die Kontrolle des Wettlaufs, da es sich um Copa de España handelt, durch das
Komitee des Wettlaufs. Die entsprechenden Funktionen sind im Abschnitt 3.1 der Regelung der Wettläufe auf
Bergstraßen / Reglamento de Competiciones de Carreras por Montaña (FEDME) festgelegt.
In den anderen Varianten ist die Jury von Tenerife Bluetrail dafür verantwortlich, die möglichen Beanstandungen im
Zusammenhang mit der Durchführung des Wettlaufs zu klären. Dasselbe gilt auch für jegliche andere
Angelegenheit, die im Rahmen der vorliegenden Regelung nicht vorgesehen ist. Die Jury besteht aus drei
Mitgliedern:
- Dem Leiter des Wettlaufs.
- Dem Leiter der Organisation und
- Dem technischen Leiter des Wettlaufs.
Artikel 21. Klassifizierungen und Pokale
Dieser Bergwettlauf sieht eine allgemeine Klassifizierung für jede Variante vor. Des Weiteren gibt es eine
unabhängige Klassifizierung je nach Kategorie und Variante. Die männlichen und weiblichen Teilnehmer, welche
die ersten drei Plätze jeder festgelegten Kategorie erzielen, erhalten einen Pokal. Damit ein Pokal ausgegeben
werden kann, müssen in jeder Kategorie mindestens fünf Sportler teilnehmen. Wenn diese Voraussetzung nicht
erfüllt ist, erhält nur der erste Platz der Kategorie einen Pokal.
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Die Preisverleihung ist Teil des Wettlaufs. Daher ist es auch erforderlich, dass jeder Teilnehmer, der einen Preis
erhält, auch anwesend ist, um die Preise entgegenzunehmen, außer es liegen Gründe höherer Gewalt vor, die
begründet nachgewiesen werden müssen. In diesem Falle muss der betroffene Teilnehmer innerhalb der nächsten
zwei Wochen nach der Preisverleihung des Wettlaufs seinen Preis an einem Ort und zu einer Uhrzeit, die von der
Organisation bestimmt werden, abholen.
Artikel 22. Abholungsdienst und Aushändigung der Rucksäcke
Die Organisation stellt den Teilnehmern der Varianten Ultra, Trail, Maratón und Media einen Abholungsdienst für
die Rucksäcke vor dem entsprechenden Ausgang zur Verfügung (hierbei muss es sich um die offizielle Tasche des
Teilnehmers handeln, die ihm von Seiten der Organisation übergeben wurde). Jedem Rucksack wird die Nummer
der Rückennummer des Teilnehmers zugeteilt. Des Weiteren wird den Teilnehmern von Ultra am besonderen
Versorgungspunkt im mittleren Bereich der Strecke eine zusätzliche Tasche übergeben.
Die Rucksäcke werden im Bereich des Ziels mit der Abgabe der Rückennummer abgeholt.
Artikel 23. Beanstandungen
1. Jegliche Beanstandung wird nur nach dem Ermessen der Organisation bearbeitet, wenn sie ausreichend
begründet und dokumentiert wird. Sie muss in schriftlicher Form bei der Organisation eingereicht werden
und die folgenden Angaben enthalten:
a)
b)
c)
d)
e)
Den Namen und die spanische Bürgernummer (DNI) der Person, welche die Beanstandung übermittelt
Die Namen der betroffenen Sportler
Die Rückennummer
Die Tatsachen, die zusätzlich gemeldet werden und
Die Unterschrift.
2. Um eine Beanstandung zu melden, müssen sich der Läufer oder die Läuferin zu einem der Zielpunkte
begeben, wo die Beanstandungsformulare bereitstehen. Es ist empfehlenswert, diese während der
Durchführung des Wettlaufs und vor der Übergabe der Preise zu übermitteln.
3. Falls es sich um eine Beanstandung bezüglich Copa de España von Ultra handelt, so finden die Vorgaben
der geltenden Regelung von FEDME Anwendung.
Artikel 24. Verantwortlichkeiten
1. Die zum Wettlauf von Tenerife Bluetrail angemeldeten Personen nehmen ausschließlich in eigener
Verantwortung teil.
2. Jeder Teilnehmer ist ausschließlich persönlich für seine körperliche und mentale Integrität verantwortlich
und übernimmt die Risiken, die sich infolge der Teilnahme an diesem Wettlauf auf seine Gesundheit
ergeben könnten.
3. Die Organisation übernimmt keinerlei Verantwortung für die eventuellen Schäden, die während der
Durchführung des Wettlaufs an den persönlichen Sachen der Teilnehmer entstehen können.
4. In diesem Sinne muss jeder Teilnehmer zum Zeitpunkt der offiziellen Anmeldung das originale Dokument
der Erklärung bezüglich des Haftungsausschlusses unterzeichnet übermitteln. Aus diesem Dokument
gehen diese Aspekte der Regelung nämlich ganz klar hervor.
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Pabellón Insular de Tenerife Santiago Martín
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Artikel 25. Änderungen
Die vorliegende Regelung kann zu jeglichem Zeitpunkt von Seiten der Organisation korrigiert, erweitert oder
verbessert werden. Die Tatsache, dass sich der Teilnehmer anmeldet, bezeugt, dass er sich an die vorliegende
Regelung und an die möglichen Änderungen derselben halten wird. Diese Änderungen werden umgehend auf der
offiziellen Webseite des Wettlaufs veröffentlicht.
In jeglichem Falle, in dem eine ausdrückliche Vorschrift in dieser Regelung fehlt, wird anstatt dieser die Regelung
bezüglich der Wettläufe auf Bergstraßen von FEDME, die am 13. Dezember 2014 von Seiten der beauftragten
Kommission genehmigt wurde, als Ersatzregelung Anwendung finden.
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